<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xml:id="kbga-texts-2008">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title type="volume" n="vol-02">Ethik I</title>
        <title type="formal">DAS GEBOT ALS DAS GEBOT GOTTES</title>
        <title type="content">Das Gebot als Gebot Gottes</title>
        <title type="citation_line_1">Das Gebot als Gebot Gottes, in: Ethik I, 1928</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/2008 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Ethik I, hrsg. v. Braun, Dietrich (Gesamtausgabe, Abt. II), Zürich 1973, S. 119–144.</title>
      </titleStmt>
      <editionStmt>
        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
        <availability>
          <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">Creative Commons BY-SA 4.0</licence>
        </availability>
        <idno type="url">https://kbga.karl-barth.ch/texts/2008</idno>
      </publicationStmt>
      <sourceDesc>
        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
        <bibl type="pga" xml:id="pga">
          <title type="volume">Ethik I</title>
          <title type="text">DAS GEBOT ALS DAS GEBOT GOTTES: Das Gebot als Gebot Gottes</title>
          <editor>Braun, Dietrich</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1973</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 119-144</biblScope>
          <!--position within a volume-->
          <biblScope unit="part">8</biblScope>
        </bibl>
        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
        <bibl type="asp" xml:id="asp">
          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe II.2, Ethik I 1928, section 5</title>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
        </bibl>
        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <!-- we should provide more types: <bibl type="not-found-in-kba"></bibl> <bibl type="not-in-kba"></bibl>  -->
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
    <profileDesc>
      <creation>
        <date type="creation" when="1928">1928</date>
      </creation>
      <langUsage>
        <language ident="ger">German</language>
        <language ident="gre">Greek</language>
      </langUsage>
      <textClass>
        <keywords>
          <term>chapter</term>
        </keywords>
      </textClass>
    </profileDesc>
    <revisionDesc>
      <change when="2026-10-02T07:55:59+02:00">teiHeader was automatically produced from the database 2026-10-02T07:55:59+02:00</change>
    </revisionDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div type="chapter">
        <pb xml:id="p119" ed="pga"/>
        <head>§ 5 DAS GEBOT ALS DAS GEBOT GOTTES</head>
        <div type="abstract">
          <p>Die in unserem eigenen Handeln sich offenbarende Wahrheit des Guten ist die Wahrheit
               des uns je und je gegebenen konkreten Einzelgebotes, das als solches das Gebot Gottes
               ist.</p>
        </div>
        <pb xml:id="p120" ed="pga"/>
        <div type="section">
          <head>1.</head>
          <p>Wir haben in <ref type="pub" target="../volume/02/p103#p103">§4</ref> festgestellt, wie es sich
               mit der Offenbarung bzw. mit der Erkenntnis der Wahrheit des Guten verhält, verhalten
               muß, wenn es eine solche gibt, wenn die Frage: Was sollen wir tun? in allen ihren
               Teilen eine ernst gemeinte und gestellte Frage ist. <hi rend="italic">Wenn</hi> es eine
               solche gibt – – –?! Ja, wir können, sobald wir allgemein und theoretisch fragen, ob
               es etwas Derartiges gibt, in der Tat nur hypothetisch reden. Aber die hier gewagte
               Hypothesis ist die Thesis der unbedingten ursprünglichen Wahrheit, die gerade
               dadurch, daß sie auf der Fläche des allgemeinen theoretischen Denkens nur
               hypothetisch auftreten kann, die Grenze dieses Denkens und ihre eigene Überlegenheit
               anzeigt. Also: ob es etwas Derartiges gibt, das läßt sich darum nicht allgemein und
               theoretisch beantworten, weil es, wenn es das gibt, keine allgemeine theoretische
               Wahrheit ist. Wie sollte dann über seine Offenbarung und Erkenntnis etwas Allgemeines
               und Theoretisches zu sagen sein? Die Allgemeingültigkeit dieser Offenbarung und
               Erkenntnis ist die Allgemeingültigkeit des Auftrags und der Verkündigung der Kirche,
               der Kirche, in der eben darüber Einverständnis herrschen soll, daß <hi rend="italic">diese</hi> Wahrheit, gerade als die unbedingte, allein allgemeingültige Wahrheit,
               nicht allgemeine und theoretische, sondern praktische Wahrheit ist, und daß also auch
               ihre Offenbarung und Erkenntnis schlechterdings nur im Ereignis des <hi rend="italic">Handelns</hi> des Menschen wirklich werden kann und wirklich wird. Gibt es in
               diesem Sinn die Wahrheit des Guten, dann kann ihre Offenbarung und Erkenntnis nicht
               das Ergebnis unserer Besinnung sein. Wir haben <hi rend="italic">sie</hi> nicht gefunden –
               denn was wir finden, das ist bedingte Wahrheit, bedingt durch uns selber, nicht
               legitimiert dazu, den Anspruch auf unsere Existenz zu erheben, und auch nicht kräftig
               genug, diesen Anspruch wirklich zu vollziehen –, sondern dann hat sie <hi rend="italic">uns</hi> gefunden. Nicht ein Findenwollen der Wahrheit des Guten kann also der
               Sinn unserer ethischen Besinnung sein, sondern eine Rechenschaftsablage darüber, was
               das bedeutet, daß wir von ihr gefunden <hi rend="italic">werden</hi>, über den Charakter
               der Verantwortung, den
               <pb xml:id="p121" ed="pga"/>
                unser Tun ihr gegenüber unter allen Umständen haben wird. Der Moment der Besinnung
               kann immer nur erfüllt sein durch die Vorbereitung auf den ihm unmittelbar folgenden
               Moment der Handlung. Ihm eignet – das ist’s, was in aller an einem
               vermeintlichen Sein des Guten orientierten Ethik übersehen wird – keine eigene Würde.
               Seine Würde, also die Würde jeder ethischen Theorie, kann nur in seiner Beziehung auf
               diesen nächsten Moment, die Würde jeder ethischen Theorie kann nur in der Beziehung
               auf die Praxis liegen. Dort findet Offenbarung und Erkenntnis des Guten statt, dort
               ist das Gute wirklich als die Krisis unseres Wollens und Tuns, «es sei gut oder böse»
               [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="2.Kor.5.10">2.Kor. 5,10</ref>]. Dort
               in unserer Entscheidung findet uns das Gute und ist es dann auch – eben so: wie einer
               seinen <seg type="non-entity">Richter</seg> findet – von uns gefunden. Erkenntnis des Guten heißt: Erkenntnis des
               <seg type="non-entity">Richters</seg>, der, indem wir uns entscheiden, über uns sein Urteil spricht, indem wir uns
               entscheiden, Seligkeit oder Verdammnis als unsere ewige Bestimmung erklärt.</p>
          <p>Man muß nun aber dasselbe auch ausdrücklich umgekehrt bzw. negativ sagen: Erkenntnis
               des Guten ist diejenige Selbsterkenntnis, in der wir erkennen, daß wir in unserer der
               Entscheidung vorangehenden Besinnung auf das Gute <hi rend="italic">nicht selbst
                  Richter</hi>, daß wir nicht in der Lage sind, durch eine unserer Entscheidung
               vorangehende Wahl zwischen diesem und jenem Tun uns selbst das Urteil zu sprechen,
               unsere Bestimmung zur Seligkeit oder Verdammnis selbst zu vollziehen. Das Bild vom
               <persName ref="kbga-actors-8806">Herkules</persName> am Scheidewege, das so oft das Paradigma auch für die christliche Moral zu
               bilden pflegt, ist ein heidnisches Bild für eine heidnische Sache. Es setzt ja
               voraus, daß der Mensch im Besitz eines Maßstabes für die Güte des ihm gebotenen Guten
               und für die Bosheit seines Gegenteils sei. Das Anlegen dieses Maßstabes wäre dann die
               Beschäftigung, die jenen Moment der Besinnung ausfüllen würde. Wie in aller Welt
               sollen wir aber zu diesem Maßstab kommen, wenn das, was hier zu ermessen wäre, die
               Güte der unbedingten Wahrheit ist? Als <persName ref="kbga-actors-8806">Herkules</persName> am Scheidewege betrachten, messen,
               vergleichen und wählen könnten wir offenbar nur dann, wenn es eben nicht um die
               <pb xml:id="p122" ed="pga"/>
                unbedingte Wahrheit des Guten ginge, sondern um bedingte Wahrheit, die als solche
               festzustellen wir bevollmächtigt wären. Geht es aber in dem, was der Mensch tun wird,
               um die unbedingte Wahrheit des Guten, dann ist er gerade <hi rend="italic">nicht</hi>
               <persName ref="kbga-actors-8806">Herkules</persName>, dann weiß er, wenn das Gute sich ihm offenbart in seiner Handlung, sie sei
               gut oder böse, daß er nicht gemessen und gewählt <hi rend="italic">hat</hi>, sondern
               gemessen und erwählt oder verworfen, daß seine Existenz auf die Waage gelegt und
               gewogen worden <hi rend="italic">ist</hi>. Er weiß dann, daß er keineswegs <seg type="non-entity">Richter</seg> gewesen
               ist zwischen Tugend und Laster, sondern daß er im Guten seinen eigenen <seg type="non-entity">Richter</seg>
               gefunden hat. Wie sollte er denn wähnen können, sich auf einem überlegenen Thron zu
               befinden, von dem aus er in der Lage wäre, das Gute als das Gute zu rekognoszieren,
               um dann entsprechend zu wählen? Wie käme er denn an diesen überlegenen Ort? Nicht
               diese heidnische und ehrfurchtslose Illusion einer freien Wahl mit ihrer
               Voraussetzung des «eritis sicut Deus scientes bonum et malum» [<ref type="can" subtype="bible" target="Gen.3.5">Gen. 3,5</ref>], sondern im Gegenteil: die
               Bereitschaft, in der uns in unserem Tun widerfahrenden Wahl, wie sie auch ausfalle,
               wie auch unser Tun durch sie qualifiziert werde, das Gute, das schlechterdings <hi rend="italic">Gebotene</hi>, schlechterdings <hi rend="italic">uns</hi> Gebotene kritiklos
               und vorbehaltlos zu anerkennen, diese Bereitschaft nur kann die Würde und der Sinn
               unserer der Entscheidung vorangehenden ethischen Besinnung sein.</p>
          <p>Die Gerechtigkeit, die in unserer Entscheidung sichtbar wird, ist die Gerechtigkeit
               einer inappellablen Instanz, d.h. wir sind nicht in der Lage, den an uns ergehenden
               Anspruch, bevor wir ihm gehorchen oder nicht gehorchen, auf seine Berechtigung, das
               uns angehende Gute auf seinen Wert, das uns gegebene Gebot auf seinen verpflichtenden
               Charakter zu prüfen. Das meint <persName ref="kbga-actors-313">Paulus</persName> wahrlich nicht, wenn er etwa <ref type="can" subtype="bible" target="Phil.1.10">Phil. 1,10</ref> von dem den Christen
               notwendigen <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">δοκιμάζειν τὰ διαφέροντα</foreign>
               redet, daß sie auch das göttlich Gebotene erst zu prüfen und als solches zu
               rekognoszieren hätten, sondern das heißt «prüfen» im Sinn des Neuen Testaments: sich
               unter Ausscheidung aller unverantwortlichen Möglichkeiten rüsten auf ein
               verantwortliches, aber eben gegenüber einer schlech<pb xml:id="p123" break="no" ed="pga"/>terdings ungeprüft zu anerkennenden Instanz verantwortliches Handeln, dessen Güte
               wahrlich nicht zur Verfügung des Menschen steht. Wo zu einem Prüfen des Gebotes
               selbst noch Raum ist, wo also noch Seinsethik in irgendeinem Sinn getrieben werden
               kann, da ist das Gute, das Gebot, der Anspruch zwar zweifellos auch schon auf dem
               Plan, aber ohne daß er als solcher erkannt wäre, nicht eingesehen in seiner
               Unbedingtheit, nicht eingesehen, daß hier schon <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.9.20">Röm. 9,20</ref> Platz greift: «Lieber Mensch, wer bist du denn,
               daß du mit Gott rechten willst»? Gegenüber dem Guten, das uns gesagt ist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mic.6.8">Mich. 6,8</ref>], haben wir keinen
               Rekurs auf ein Höheres Gutes, das uns nicht gesagt ist, sondern das wir uns selbst
               sagen, dessen Überlegenheit unverhüllt unsere eigene Überlegenheit wäre. Sondern das
               uns gesagte Gute ist das Gute selbst: <hi rend="italic">seine</hi> Güte, nicht die Güte
               unserer eigenen Wahl, nicht die Vortrefflichkeit eines zu unserer Verfügung stehenden
               Maßstabes und letztlich doch unsere eigene Vortrefflichkeit offenbart sich in unserer
               Entscheidung, in unserem Tun.</p>
          <p>Eben darum haben wir keine Möglichkeit, die entscheidende Entscheidung auf den
               übernächsten Augenblick hinauszuschieben, einen neutralen Zwischenaugenblick
               einzuschieben, in dem wir uns nun damit beschäftigen könnten, von dem uns gegebenen
               Gebot an ein uns nicht gegebenes zu appellieren, jenen uns zur Verfügung stehenden
               Maßstab zu handhaben, d.h. aber uns selbst als <seg type="non-entity">Richter</seg> über Gut und Böse und damit
               als <seg type="non-entity">Herren</seg> unserer ewigen Bestimmung zu gebärden. Das geht eben nicht. Diese
               Beschäftigung ist gegenstandslos. Sie kann nur verraten, daß wir noch nicht wissen,
               daß das Gute keinen Herrn über sich hat – und am allerletzten uns selber –, sondern
               selbst der Herr ist, daß wir noch nicht wissen, daß der nächste Augenblick uns den
               Anspruch bringen wird, der uns selbst richtet und der uns nicht als Träumende –
               <persName ref="kbga-actors-8806">Herkules</persName> am Scheidewege ist nämlich ein Träumender –, sondern als Wachende finden
               sollte. Das, das müßte der Inhalt des gegenwärtigen Augenblicks sein, daß wir uns
               bereiten, vor unseren <seg type="non-entity">Richter</seg> zu treten mit unserem Tun. Bereitet oder nicht, wachend
               oder träumend, wir <hi rend="italic">werden</hi> mit unserem Tun vor unseren <seg type="non-entity">Richter</seg>
               treten.
               <pb xml:id="p124" ed="pga"/>
                Es ist das Einzige, was von uns aus sinnvollerweise geschehen kann, daß wir ihm <hi rend="italic">wachend</hi> entgegengehen. Das ist das Licht oder der Schatten, den die
               Offenbarung des Gebotes immer schon vorauswirft auf den gegenwärtigen Augenblick: der
               Aufruf: Wachet! – «daß euch nicht die böse Zeit plötzlich nahe trete»,<note xml:id="n01">
                            <bibl>Aus dem Kirchenlied <hi rend="italic">Mache dich, mein Geist,
                           bereit</hi> (1695) von <persName ref="kbga-actors-2396">Johann Burchard
                           Freystein</persName> (1671–1718), nach dem Schweiz.
                        Kirchengesangbuch (dort aber: «… daß dich nicht …»), vgl. EKG 261.</bibl>
                        </note> die Zeit, da wir so oder so als die, die wir sind, und mit dem, was wir tun,
               in die Hände des lebendigen Gottes fallen [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Hebr.10.31">Hebr. 10,31</ref>] müssen. Ist doch auch der gegenwärtige
               Augenblick in seiner Weise selber schon Entscheidung, Handlung und also Offenbarung
               des Guten. Als gegenwärtiger aber Weissagung des Kommenden, des unmittelbar
               bevorstehenden, und eben darum Aufruf: <hi rend="italic">Wachet!</hi> Wachet und <hi rend="italic">betet!</hi> [<ref type="can" subtype="bible" target="Mk.14.38">Mk. 14,38</ref>, vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Eph1.6.18">1. Eph. 6,18</ref>] können wir unbedenklich schon jetzt hinzufügen. Der <seg type="non-entity">Richter</seg> kommt
               unweigerlich, und dann ist die ganze Herkulespose unserer freien Wahl eben eine bloße
               Pose gewesen. Was dann sichtbar wird, wird nicht unsere, sondern Gottes
               Prädestination sein.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>2.</head>
          <p>Also die Wahrheit des Guten ist die Wahrheit, an der wir, indem wir handeln werden,
               gemessen sein werden, das Urteil, dem wir entgegengehen. Und das ist der Sinn der
               ethischen Besinnung, daß wir uns der demnächst dieser überlegenen Instanz gegenüber
               abzulegenden Verantwortung bewußt werden, um dann im nächsten Augenblick im
               Bewußtsein dieser Verantwortung (also nicht das Gute erwählt und ergriffen habend –
               wie käme uns das zu, das ist törichte Unverschämtheit –, sondern im Bewußtsein, daß
               wir uns eben damit verantworten) zu handeln. Im Bewußtsein der schlechthinnigen <hi rend="italic">Gegebenheit</hi> des Gebotes, über dem oder hinter dem keinerlei höhere
               allgemeine Wahrheit steht, die wir über das Gebot weg betrachten, an die wir über das
               uns ge<pb xml:id="p125" break="no" ed="pga"/>gebene Gebot hinweg appellieren könnten, sondern das selbst die Wahrheit, die
               Wahrheit des Guten ist.</p>
          <p>Mit dem Allem ist nun aber – wir analysieren bloß – auch das gesagt, daß die Wahrheit
               des Guten immer <hi rend="italic">konkretes Einzelgebot</hi> ist: ebenso konkret wie
               unsere Existenz im nächsten Augenblick selbst, wie unser Handeln – da gibt’s
               keine Auflehnung – schlechthin konkret und einzeln <hi rend="italic">dieses</hi> Handeln
               sein wird. <hi rend="italic">So</hi> konkret und einzeln auch das Gebot, in dem unser
               Handeln seinen <seg type="non-entity">Richter</seg> finden wird! Ist es ernst mit der positiven inappellablen
               Gegebenheit des Gebotes, dann kann es nicht etwa bloß eine <hi rend="italic">Regel</hi>
               sein, eine leere Form, der wir erst durch unser Handeln den konkreten Inhalt zu geben
               hätten, so daß zwar die Form unseres Handelns unter dem Gebot, sein Inhalt aber unter
               unserer Willkür stünde. Diese Vorstellung scheint überall da unvermeidlich, wo man
               die Instanz, der wir in der sittlichen Entscheidung gehorchen oder nicht gehorchen,
               sei es, daß man sie das Sittengesetz nenne oder die Idee des Guten oder den im Sinne
               <persName ref="kbga-actors-216">Kants</persName> oder auch nicht im Sinne <persName ref="kbga-actors-216">Kants</persName> verstandenen mehr oder weniger kategorischen
               Imperativ oder den Willen Gottes oder auch unser eigenes Gewissen – wo man diese
               Instanz als eine inhaltlich unbestimmte Größe denkt, wo man sich von ihr einen bloß
               formalen Begriff macht, dessen Wahrheit zunächst an sich einzusehen wäre. Und diese
               Einsicht, der Gedanke einer notwendigen, verpflichtenden Form des <seg type="non-entity">Willens</seg>, wäre dann
               wohl das, was dort als Offenbarung des Gebotes zu beschreiben wäre, worauf seine
               Bestimmung und Füllung – und das wäre dann die sittliche Entscheidung – auf Grund
               freier, nur durch jene Einsicht beherrschter Wahl zustande zu kommen hätte. Es stünde
               nach dieser Auffassung so, daß wir geheimnisvollerweise irgendwoher das Wissen davon
               hätten, daß das Tun des Guten unter einer unbedingt gültigen Regel stehe und unter
               allen Umständen die dieser Regel entsprechende Form haben müsse; die Bestimmung aber
               dessen, <hi rend="italic">was</hi> nun, diese Regelmäßigkeit vorausgesetzt, das Gute ist,
                  <hi rend="italic">was</hi> wir also tun sollen, wäre unsere Sache, und wenn nur jene
               Regelmäßigkeit stattfinde, könnten wir, so oder so handelnd, damit rechnen, gut zu
               handeln. Auch diese
               <pb xml:id="p126" ed="pga"/>
                Anschauung ist eine kaum verhüllt heidnische und eine unmögliche Auffassung.
               Offenbar wäre dabei gerade unsere <hi rend="italic">Handlung</hi> als solche doch wieder
               freigegeben, nicht unter das Gebot gestellt, unser Tun ein Tun dessen, was wir <hi rend="italic">wollen</hi>, unsere in der konkreten Tat fallende Entscheidung in bezug
               auf den an uns gestellten Anspruch doch nur eine Entscheidung für uns selbst. Wir
               hätten dann unseren eigenen Spruch über das, was wir in concreto für gut halten, in
               das leere Gefäß eines jener Formbegriffe gegossen und ihm so glücklich (allzu
               glücklich!) die Gestalt eines Anspruchs gegeben, dem wir vermeintlich, in
               Wirklichkeit ja unsere eigenen Gesetzgeber, gehorchten. Wie sollten auf diesem Weg
               auch nur jene Allgemeinheiten, jene Formbegriffe wirklich als Gebot verstanden werden
               können!</p>
          <p>Ist das Gute nun nicht doch wieder seiner Ursprünglichkeit beraubt, in die untere
               Ordnung des Seins versetzt gedacht, wenn es möglich ist, es als bloße erst zu
               erfüllende Form zu <hi rend="italic">betrachten</hi>, wenn es möglich ist, es von der erst
               in unserer Entscheidung sich ergebenden Bestimmtheit als an sich, allgemein und
               abstrakt Gutes zu unterscheiden, wenn wir von ihm wissen können, ohne daß zum
               vornherein und eo ipso auch unser Wollen und Tun von ihm bestimmt wären?</p>
          <p>Ein allgemeines, formales und abstraktes Gebot ist offenbar überhaupt <hi rend="italic">kein</hi> Gebot, sondern ein Gegenstand von Theorie wie ein anderer. Bleibt es
               dabei, daß das Gute unbedingte und also nicht allgemeine und theoretische Wahrheit
               ist, also Gebot, also Anspruch, und zwar ein an uns gestellter Anspruch und nicht nur
               ein von uns zum Anspruch erhobener Ausspruch unseres eigenen Denkens, dann ist es
               konkretes einzelnes bestimmtes Gebot, ein Gebot, über dessen Inhalt wir nicht zu
               verfügen haben, sondern über den mit derselben Unbedingtheit, die seiner Form eigen
               ist, verfügt <hi rend="italic">ist</hi>, [ein Gebot,] das uns inhaltlich bestimmt und
               erfüllt gegenübertritt. Dann erst ist es klar, daß es eine an uns gerichtete Frage
               ist, auf die wir mit unserer <hi rend="italic">Tat</hi> (die doch ihrerseits immer eine
               konkrete <hi rend="italic">Einzel</hi>tat ist) antworten müssen, nicht eine Antwort, die
               wir uns selbst gegeben haben, um sie dann durch unsere
               <pb xml:id="p127" ed="pga"/>
                Tat bloß zu bestätigen und zu wiederholen und so uns selbst, unserem auf Grund jenes
               Wissens erfolgenden Wählen und Vorziehen (aber doch nur uns selbst!) treu zu bleiben
               oder im schlimmeren Fall wiederum uns selbst (aber doch nur uns selbst!) untreu zu
               werden. Diese Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung mit uns selbst, die dann
               durch unser Tun festgestellt würde, mag eine interessante Angelegenheit sein, sie hat
               aber nichts zu tun mit unserem Gehorsam oder Ungehorsam gegen das Gute, wenn wir
               unter dem Guten nicht in jener unkritischen Weise unsere eigene Güte verstehen
               wollen, wenn es deutlich sein sollte, daß das Gute gerade die Infragestellung unserer
               eigenen Güte bedeutet.</p>
          <p>Es hieße den Sinn und die Tragweite jener allgemeinen Begriffe: Sittengesetz, Idee
               des Guten, kategorischer Imperativ, <seg type="non-entity">Wille</seg> Gottes usw. offenbar verkennen, wenn man in
               ihnen das Gute bzw. das uns gegebene Gebot finden wollte. Das <hi rend="italic">Sittengesetz</hi> oder die <hi rend="italic">Idee des Guten</hi> ist, wie der Name
               sagt, das gedachte Sein, der Begriff des Guten, des Sittlichen bzw. des Gebotes. Es
               ist das Gute, in der dem <hi rend="italic">Denken</hi> über das Gute unvermeidlichen Weise
               projiziert auf die Ebene des Seienden und seiner Erkenntnis: der wahre <hi rend="italic">Gedanke</hi> einer unser Wollen und Handeln unbedingt in Anspruch nehmenden Norm.
               Auch ethische Besinnung ist eben Denken und als solches <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">θεωρία</foreign>. Um die Begrenzung jener Ebene durch die ganz andere
               Ebene der Praxis konkret zu vollziehen, um vorzustoßen zu dem Gedanken <hi rend="italic">der</hi> Norm, die nicht seiende, sondern ursprüngliche und also nicht gedachte,
               sondern wirkliche Norm ist – um dies zu tun, muß sie jene Ebene vorerst ohne <seg type="non-entity">Scheu</seg>
                  <hi rend="italic">betreten</hi>. Wie könnte sie sie sonst so ostentativ, wie dies
               erforderlich ist, wieder verlassen? Aber eben indem ethische Besinnung den Gedanken
               der ursprünglichen wirklichen Norm erreicht, negiert sie seine Wirklichkeit als bloß
               gedachte Norm, stellt sie fest, daß nur das an uns ergehende Gebot selbst, nicht aber
               ein <hi rend="italic">Begriff</hi> davon, eine Idee, ein wahres gedachtes Sein des Guten,
               die Instanz ist, der wir in der sittlichen Entscheidung gehorchen oder nicht
               gehorchen.</p>
          <p><pb xml:id="p128" ed="pga" rend="noPipe"/>Ebenso steht es nun aber mit dem <hi rend="italic">kategorischen Imperativ</hi>. Mag er in
               derjenigen Reinheit verstanden werden, in der ihn <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName> als Formel für den unbedingt
               verpflichtenden Charakter der Idee des Guten verstanden hat.<note xml:id="n02">s.
                     <bibl><hi rend="italic">Grundlegung zur Metaphysik der Sitten</hi>,
                           1785, Akademieausgabe Bd. IV, S. 413–438</bibl>; <bibl><hi rend="italic">Kritik der praktischen Vernunft</hi>, 1788,
                        Akademieausgabe Bd. V, S. 19–41.</bibl>
                  </note> Oder mag man dem angeblich bloß formalen kantischen einen der irgendeinen
               allgemeinen Inhalt einschließenden nachkantischen Imperative vorziehen. Er wird so
               oder so, auch in der auf ihre Materialität stolzesten Ethik eine von der Wirklichkeit
               des gegebenen Gebotes abstrahierte <hi rend="italic">Formel</hi> für den Begriff Gebot,
               nicht aber selber Gebot sein können. Gebot, wirklich kategorischer Imperativ würde er
               erst jenseits der ethischen Besinnung, nach Schluß des Kollegs, wenn der betreffende
               Ethiker dann etwa und dann gerade unter Verzicht auf jede <hi rend="italic">allgemeine</hi> Formel – den Mut und zugleich die Legitimation haben sollte, auf
               diesen und diesen Menschen zuzutreten und ihm im Namen Gottes als Prophet zu sagen,
               was er in dieser und dieser bestimmten Lebenslage oder -frage zu tun habe. Was er
               vorher, den Begriff des Imperativs allgemein formulierend, sagen kann, das ist nicht
               der Imperativ selbst, sondern bestenfalls etwas Einsichtiges <hi rend="italic">über</hi>
               den Imperativ. Das ist aber zweierlei. Und <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName> selbst dürfte gerade mit seinem
               strengen Formalismus weiter als seine Nachfolger sowohl wie seine Kritiker wie seine
               vermeintlichen Verbesserer entfernt gewesen sein von der Vorstellung, als sei sein
               Imperativ bzw. eine seiner Formeln für den Imperativ der Imperativ selbst, <hi rend="italic">das</hi> wirkliche, den Menschen treffende und in Anspruch nehmende
               Gebot. Trifft den Menschen das Gebot, dann lautet es nicht: «Handle so, daß die
               Maxime deiner Handlungsweise jederzeit das Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung
               werden könnte»,<note xml:id="n03">
                            <bibl><hi rend="italic">Kritik der praktischen Vernunft</hi>, 1. T. 1. B. 1. H.
                           <ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§ 7</ref>, S. 30.</bibl>
                        </note> oder wie man dann immer abstrahieren und formulieren will, sondern: Tu du
               jetzt in dieser deiner unwiederholbar einzigen Lebenslage dieses und laß jenes! Und
               gerade in der ganzen Konkretion dieses: Tu <hi rend="italic">dies</hi> und laß <hi rend="italic">Jenes!</hi> nicht in
               <pb xml:id="p129" ed="pga"/>
                seiner formalen Eigentümlichkeit als Imperativ und auch nicht als Versuch, die Fülle
               der Konkretion, die Möglichkeiten des dies und jenes nun doch noch allgemein zu
               erfassen, ist er <hi rend="italic">wirklicher</hi> Imperativ. Im Gegenteil ist
               ausdrücklich zu sagen: in dem Maß, als es doch nur das formale Phänomen eines
               Imperativs, und wäre er ein kategorischer, oder auch das schließlich ebenso formale
               Phänomen einer Formel für die als angeblich gut in Betracht kommenden Konkretheiten
               ist, was dem Menschen begegnet, in dem Maß ist es sicher nicht das Gebot, was ihm
               begegnet. Formale oder materiale Allgemeinbestimmungen, wie sie sich aus dem wirklich
               ergangenen Gebot allerdings abstrahieren lassen, <hi rend="italic">können</hi> – und das
               ist ihr guter Sinn – Erinnerungen an und Hinweise auf dies wirklich ergangene und
               ergehende Gebot sein. Sie sind aber auch das nicht, sondern sie sind «Moral» im
               übelsten Sinn, Anleitung zu jener Illusion, in der der Mensch selbst gut sein will,
               statt das Gute gut sein zu lassen, wenn sie sich selbst als das wirklich ergehende
               Gebot ausgeben sollten, wie das unter der Herrschaft eines etwas naiven
               Kantverständnisses allerdings reichlich geschehen ist.</p>
          <p>Dasselbe Mißverständnis herrscht nun aber auch da, wo man das <hi rend="italic">Gewissen</hi> geltend macht als die Instanz, der der Mensch in der sittlichen
               Entscheidung gehorche oder nicht gehorche. Das Gewissen ist die Totalität unseres
               Selbstbewußtseins, sofern es Empfänger und Künder des an uns ergehenden Gebotes sein
               kann. Es hat die Verheißung, daß es das <hi rend="italic">kann</hi>. Dieses «kann» rückt
               es aber in die Reihe der eschatologischen Begriffe. Nur im Lichte des kommenden
               Vollkommenen, der Erlösungshoffnung kann das Gewissen als das Organ der über unser
               Wollen und Tun ergehenden Krisis und insofern als Organ unserer Teilnahme am Guten
               angesprochen werden. Es ist keine Gegebenheit. Das Gebot aber, das Gebot, das unser
               Gewissen hören und, unsere Existenz dem Gebot verhaftend, uns selbst gegenüber
               geltend machen kann, es ist schlechthinnige Gegebenheit. Es bekommt sie nicht erst
               durch unser Gewissen, wie es auch nicht erst durch unser Gewissen Konkretheit
               bekommt, sondern es hat beides in sich selber, <pb xml:id="p130" ed="pga"/>
                oder es ist nicht das wirkliche Gebot, und unser Gewissen kann nur zeugen von dieser
                  <hi rend="italic">seiner</hi> Gegebenheit und Konkretheit. Also auch unser Gewissen ist
               nicht das Gebot.</p>
          <p>Am allerwenigsten aber ist der Begriff des <hi rend="italic"><seg type="non-entity">Willens</seg> Gottes</hi> geeignet
               dazu, gegen die Konkretheit und Einzelheit des uns gegebenen Gebotes als das hinter
               und über diesem stehende wirkliche Gebot ausgespielt, als leere Form der Füllung
               durch unser eigenes Befinden für bedürftig erklärt zu werden. Gerade am Begriff des
               <seg type="non-entity">Willens</seg> Gottes dürfte die Unmöglichkeit der Abstraktion eines Guten <hi rend="italic">im
                  Allgemeinen</hi> von dem Guten <hi rend="italic">in concretissimo</hi>, in seiner
               Offenbarung in dieser und dieser bestimmten Tat dieses und dieses bestimmten Menschen
               ganz sichtbar werden. Wir werden die Linie zwischen den Begriffen «Gebot» und «Gott»
               im dritten Absatz dieses Paragraphen noch ausdrücklich zu ziehen haben. Soviel dürfte
               schon vorweg klar sein: <hi rend="italic">wenn</hi> man schon das Gute und also das Gebot
               mit Gott gleichsetzen will, darf und vielleicht muß, dann kann unter dem Guten kein
               bloßes Schema verstanden sein, dessen Ausfüllung durch uns selber Gott als
               ermahnender, tröstender und schließlich Preise verteilender Zuschauer beiwohnen
               würde. Noch weniger dürfte sich der Begriff Gottes als der Begriff eines wirklichen
               Imperativs mit der dabei vorausgesetzten Distanz zwischen Form und Inhalt, mit dieser
               Rollenverteilung zwischen dem Guten und uns selbst vereinigen lassen. In ganz
               entsprechender Weise müßten wir uns verwahren, wenn uns etwa an Stelle des Begriffs
               des <seg type="non-entity">Willens</seg> z.B. von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-339">Albr. Ritschl</persName></hi> der Begriff des <seg type="non-entity">Reiches</seg>
                  Gottes<note xml:id="n04">s. <bibl><hi rend="italic">Die christliche Lehre von der Rechtfertigung und
                           Versöhnung</hi>, Bd. III, S. 12.30f. 275f. 308.428 u. ö.</bibl>
                  </note> oder wenn uns, mit oder ohne ausdrückliche Beziehung zum Gottesgedanken, der
               Begriff der Gerechtigkeit oder der Begriff der Liebe als <hi rend="italic">das</hi> Gute
               angepriesen werden sollte.</p>
          <p>Wir haben gegen alle auf eine derartige allgemeine Formel für das Gute bezogenen
               Konstruktionen den Einwand, daß die Unbedingtheit der Wahrheit des Guten aufs
               schwerste versehrt
               <pb xml:id="p131" ed="pga"/>
                wird durch die Vorstellung, als sei das Gute bloß ein mit einer gewissen Einteilung
               versehenes Kanzleipapier, dessen Kolonnen dann erst durch unser Anwenden der
               allgemeinen Regel, durch unser Überlegen der sich ergebenden besonderen Fälle gefüllt
               werden müßten. Gilt dieser Synergismus in der Ethik, dann sollte man zugeben, daß es
               auch in der Ethik nur um bedingte Wahrheit geht. Offenbar weil man von diesem
               Synergismus, der den Menschen zum Konkurrenten des Gebieters, zum Mitgebieter und
               dann doch wohl heimlich zum Alleingebieter macht, nicht lassen will oder kann,
               offenbar darum ist fast alle Ethik – auch die noch so idealistisch sich gebärdende –
                  <hi rend="italic">Seins</hi>ethik, Ethik der bedingten Wahrheit, darum Ethik der leeren
               Begriffe. Sie ist es, weil sie Ethik des liberum arbitrium ist. Denn was dann die
               leeren Begriffe füllt, der Quell der Konkretheit und damit doch wohl das Kriterium
               des Guten und Bösen, ist eben das liberum arbitrium, die menschliche Wahlfreiheit,
               mit anderen Worten der Mensch selber. Man sollte sich über diesen Zusammenhang
               wenigstens klar sein, wenn man durchaus in dieser Richtung zu gehen beharren will.
               Wir sagen also: Gerade die Unbedingtheit des Gebotes schließt nicht, wie ein
               kurzsichtiges Kantverständnis meint, aus, sondern ein: die konkret-einzelne
               inhaltliche Bestimmtheit des Gebotes. Es geht in der sittlichen Entscheidung um den
               Gehorsam oder Ungehorsam gegen dieses und dieses Gebot, das <hi rend="italic">abgesehen</hi> von unserem Dafürhalten gerade dieses und dieses ist, gerade so
               oder so lautet. Darin besteht die Entscheidung: nicht in der Entscheidung der Frage,
               ob dies oder das das Gute ist, ob das Gebot dies oder das von mir will, ob ich also
               dies oder das tun soll – eine Ethik, die so fragt, ist so sinnvoll wie eine Dogmatik,
               die fragt, ob es wohl einen Gott geben möchte –, sondern das ist die Frage, die in
               der sittlichen Entscheidung entschieden wird, ob ich wohl angesichts des in
               konkretester Zuspitzung auf mich zukommenden Gebotes als ein Gehorsamer oder
               Ungehorsamer erfunden werden möchte in meinem Tun. Es geht nicht um mein liberum
               arbitrium, es geht um die göttliche Prädestination in der sittlichen
               Entscheidung.</p>
          <p><pb xml:id="p132" ed="pga" rend="noPipe"/>Wir haben nun aber, und damit bringen wir unsere Erwägungen dieser Seite der Sache
               zum Abschluß, gerade in einer theologischen Ethik Anlaß zu einer ganz besonderen
               Abgrenzung nach dieser Seite. Es ist nach allem Gesagten sachgemäß, wenn der an den
               Menschen sich richtende Anspruch, wie er in der in der christlichen Kirche
               vernommenen und verkündigten Botschaft der <hi rend="italic">Bibel</hi> vorliegt, nicht
               nur als schlechthin gegebenes, sondern auch fast auf der ganzen Linie als <hi rend="italic">konkretes</hi> Gebot auftritt und also in einer Vielheit von Geboten.
               Nicht nur: Du weißt, daß du sollst! sagt Jesus dem reichen Jüngling, sondern: Du
               weißt die <hi rend="italic">Gebote!</hi> [<ref type="can" subtype="bible" target="Mk.10.19">Mk. 10,19</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.18.20">Luk. 18,20</ref>]. So, in dieser konkreten Weise weißt du,
               stehst du in der Entscheidung.</p>
          <p>Es wird gut sein, das Verhältnis zwischen der Konkretheit des unbedingten Gebotes und
               der Konkretheit der biblischen Gebote gleich hier möglichst unzweideutig
               festzustellen. Offenbar weder die Totalität noch eine Auswahl der biblischen
               Imperative, noch irgendein einzelner von ihnen <hi rend="italic">ist</hi> etwa an sich das
               unbedingte konkrete Gebot, das heute dich und mich angeht. Weder von den zehn Geboten
               des <seg type="non-entity">Alten</seg> Testaments noch von Jesu Bergpredigt, noch von den Imperativen etwa der
               epistolischen Ermahnungskapitel könnte und dürfte das gesagt werden. Gerade um der
               wohlverstandenen Autorität der Bibel willen dürfen wir uns hier nicht von einem
               voreiligen Biblizismus das Heft verwirren lassen. Die sämtlichen biblischen
               Imperative sind nämlich einmal – und das ist bei der Feststellung der Autorität der
               Bibel durchaus kein pudendum, sondern das will in die Bestimmung ihrer Autorität
               miteinbezogen sein – nicht an uns, sondern an andere, und zwar an auch unter sich
               sehr verschiedene andere Menschen gerichtet, an das <seg type="non-entity">Volk</seg> <placeName ref="kbga-places-34">Israel</placeName> in wiederum sehr
               verschiedenen Situationen, an die <seg type="non-entity">Jünger</seg> Jesu, an die ersten Christengemeinden aus
               den Juden und aus den Heiden. Ihre Konkretheit ist die Konkretheit eines ganz
               bestimmten Dort und Damals. Und sie sind zweitens, so wie sie uns vorliegen in ihrer
               großen Mehrzahl, nicht einmal <hi rend="italic">ganz, absolut</hi> konkrete, an diesen
               und diesen bestimmten Menschen gerichtete Gebote, sondern ihre
               <pb xml:id="p133" ed="pga"/>
                Konkretheit ist <hi rend="italic">relativ</hi>. Sie sind sogar formell wenigstens
               teilweise – und wir brauchen dabei nicht nur an das berühmte Wort <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.7.12">Matth. 7,12</ref> zu denken<note xml:id="n05">Es
                  handelt sich um den auf <ref type="can" subtype="bible" target="Tob.4.16">Tobias
                     4,16</ref> zurückweisenden, aber auch bei griechischen und römischen
                  Philosophen jener Zeit zu findenden Satz des Evangeliums, der in der kürzeren, des
                  Singulars sich bedienenden lateinischen Fassung: «Quod tibi fieri non vis, alteri
                  ne feceris» in der Geschichte der Ethik bekannt ist als regula aurea des
                  menschlichen Verhaltens.</note> – gar nicht so unähnlich den vorhin besprochenen
               allgemeinen Prinzipien. Sie stellen sich in ihrer Mehrzahl dar als <hi rend="italic">Zusammenfassungen</hi> und Verallgemeinerungen des damals und dort an diese und
               diese bestimmten Menschen ergangenen Gebotes. Sie sind, ich meine damit ausdrücklich
               auch die Bergpredigt, <hi rend="italic">Zeugnis</hi> von dem absolut konkreten Gebot, das
               Israel, das die Jüngerschaft, das die junge Kirche empfangen hat. In dieser ganz
               bestimmten Form, in Form des <hi rend="italic">Zeugnisses</hi> vom absolut konkreten
               wirklichen Gebot gehen sie uns an, können sie und sollen sie auch uns als absolut
               konkretes wirkliches Gebot angehen. D.h. aber: Kein biblisches Gebot oder Verbot ist
               eine Regel, eine moralische Allgemeinwahrheit, gerade <hi rend="italic">weil</hi> es als
               Zeugnis von dem absolut konkreten wirklichen Gebot zu uns kommt. Wie könnte es eine
               moralische Allgemeinwahrheit sein wollen, wenn es Zeugnis von Gottes wirklich
               ergangenem und ergehendem Gebot ist? Dann würde es ja verhüllen und verleugnen, was
               es bezeugen soll. Denn wäre es eine moralische Allgemeinwahrheit, wäre z.B. das «Du
               sollst nicht töten!» [<ref type="can" subtype="bible" target="Ex.20.3">Ex. 20,3</ref>] oder das «Liebet eure Feinde!» [<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.44">Mt. 5,44</ref>] als Regel zu verstehen, die wir nun anzuwenden hätten, dann befänden wir uns
               offenbar auch den biblischen Imperativen gegenüber in der Notwendigkeit, zwischen
               seiner allgemeinen Geltung und seiner Geltung für uns zu unterscheiden, seine
               konkrete Füllung also doch wieder – denn welcher von ihnen wäre so eindeutig, so
               konkret, daß er dessen dann nicht bedürftig wäre? – gerade wie bei den vorhin
               besprochenen Prinzipien unsere eigene Sache sein zu lassen. «Du sollst nicht töten!»
               oder: «Liebet eure Feinde!» ist eben wohl, und das in höchst bedeutsamer Weise, in
               der
               <pb xml:id="p134" ed="pga"/>
                  <hi rend="italic">Richtung</hi> auf das absolut konkrete Gebot, es ist aber doch nur <hi rend="italic">relativ</hi> konkret geredet. Was kann in der Richtung dieser Worte in
               concretissimo für <hi rend="italic">verschiedenes</hi> Tun uns geboten sein –
               Verschiedenheiten, von denen etwa zu behaupten, daß sie für die Qualifizierung
               unseres Tuns irrelevant seien, daß die Auswahl unter ihnen uns zu überlassen sei,
               doch wohl eine etwas kühne Behauptung wäre. Sollte diese Auswahl aber nicht
               gleichgültig sein, sondern gerade in ihr die Entscheidung stattfinden, dann wäre ja
               doch wieder – immer vorausgesetzt, das Gebot sei wirklich als Allgemeinwahrheit
               gemeint und zu behandeln – nicht sowohl das Gebot als vielmehr unsere gute <hi rend="italic">Auswahl</hi> zwischen den unter das Gebot fallenden Möglichkeiten das
               Gute. Ein Biblizismus, der in den relativ konkreten biblischen Imperativen, sei es
               einzeln, sei es in ihrer Gesamtheit, direkt das uns angehende Gebot selbst zu
               erkennen meint, ist unweigerlich genötigt, von derselben Methode der heimlichen
               Autonomie des scheinbar dem Gesetz unterworfenen Menschen Gebrauch zu machen, wie
               eine philosophische Ethik, wenn sie nicht gut beraten ist, dies anhand ihrer frei
               konstruierten Prinzipien zu tun pflegt.</p>
          <p>Wohlverstanden: nicht etwa «Gesetzlichkeit», sondern gerade eine geheime
               Ungesetzlichkeit ist einer biblizistischen Ethik wie etwa der der Täufer der
               Reformationszeit zum Vorwurf zu machen. Das ist in der Fortsetzung dieser Linie bei
                  <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1412">Tolstoi</persName></hi> zum Greifen deutlich an den Tag gekommen.<note xml:id="n06">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-191">K. Holl</persName>, <hi rend="italic">Tolstoi nach seinen
                           Tagebüchern</hi> (1922), Ges. Aufsätze II, Der Osten,
                           Tübingen
                           1928, S. 433–449.</bibl>
                  </note> Gegenüber einer Anmaßlichkeit, die zur Abwechslung auch anhand der Bibel das
               menschliche liberum arbitrium auf den Richterstuhl über Gut und Böse erheben möchte,
               die den Menschen, sein sogenanntes «bestes Wissen und Gewissen» dann wohl gar zum
               arbiter zwischen zwei oder drei verschiedenen, miteinander konkurrierenden
               Gottesgeboten macht, haben wir uns zu erinnern: die biblischen Imperative sind in der
               ganzen Bibel durchaus nicht einfach und direkt Offenbarung, sondern sie sind wie die
               ganze Bibel <hi rend="italic">Zeugnis</hi>
                  <pb xml:id="p135" ed="pga"/>
                von der Offenbarung und in diesem ganz bestimmten Sinn, der ihre Verwendung als
               allgemeine Moralwahrheiten gerade ausschließt, sind sie Gottes Wort an uns. D.h.
               aber: sie sind nicht selber das direkte bestimmte einzelne Gebot für uns, das das
               allein wirkliche Gebot ist. Dieses wirkliche Gebot hat ja auch damals und dort, als
               diese und diese Menschen es zu hören bekamen, ganz anders gelautet, als die
               Erinnerung daran, die uns heute, sei es in Gestalt des Zehntafelgesetzes, sei es in
               Gestalt der Bergpredigt, bezeugt, wie der göttliche Logos, wie das Gute die Menschen
               damals und dort in Anspruch nahm. Sie weisen uns aber in <hi rend="italic">ihrer</hi>
               relativen Konkretheit, wie das die ganze Bibel tut, hin auf das Ereignis der
               Inanspruchnahme des Menschen durch den göttlichen Logos, die unvermeidlich auch der
               Sinn unseres Tuns sein wird.</p>
          <p>Mit gebieterischer Macht erfolgt dieser Hinweis: durch dieses Zeugnis von Gottes
               Gebot hören wir, hört die Kirche Gottes Gebot selber. Darum verkündigt sie es denn
               auch, indem sie das biblische Zeugnis von ihm aufnimmt, darum unterweist sie zum
               Guten anhand der zehn Gebote und der Bergpredigt. Sie tut das in der Voraussetzung –
               und mit dieser Voraussetzung steht und fällt die Kirche –, daß hier und nirgends
               sonst Gottes Gebot zu hören sei. Aber <hi rend="italic">Gottes</hi> Gebot zu <hi rend="italic">hören!</hi>, d.h. dann aber: selber zu hören, wie in concretissimo wir selber
               durch dieses in der Bibel bezeugte Gebot in Anspruch genommen werden, was <hi rend="italic">uns</hi> durch dieses Gebot geboten ist. Und wenn es nun nicht genug
               beachtet werden kann, daß das biblische Zeugnis von Gottes Gebot fast nirgends in
               wirklicher Nähe zu jenen allgemeinen Prinzipien ganz abstrakt, sondern fast immer
               wenigstens relativ konkret redet, so werden wir nicht nur beachten, <hi rend="italic">daß</hi> der Finger, den wir da zeigen sehen, überhaupt in die Richtung des
               ganzen konkreten Gottesgebotes weist, sondern auch welches denn die <hi rend="italic">Richtung</hi> ist, in die wir da gewiesen werden. Es wird für das Bewußtsein der
               Verantwortung, die wir mit jeder unserer Taten abzulegen haben, nicht gleichgültig,
               sondern dringend wichtig sein, daß das Gebot an entscheidender Stelle nun einmal
               nicht lautet: Du sollst
               <pb xml:id="p136" ed="pga"/>
                töten!, sondern: Du sollst nicht töten!, daß die Bergpredigt uns nicht zu der
               Haltung von Reichen, sondern von Armen im Geist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.3">Mt. 5,3</ref>] einlädt, daß die paulinische Ermahnung sich nicht
               um den Begriff des Übermenschen, sondern um den des Opfers und der <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">ταπεινοφρωσύνη</foreign> konzentriert. Wir werden uns
               gestehen, daß uns durch das große alt- und neutestamentliche Gebot der Gottes- und
               Nächstenliebe wenn auch nicht das mandatum concretissimum, das wirkliche Gebot
               selbst, wohl aber <hi rend="italic">sehr</hi> deutlicher Bescheid darüber gegeben wird.
               Und wir werden über das alles hinaus doch auch beständig damit rechnen, daß uns
               dieser und dieser bestimmte biblische Imperativ nun doch selber und direkt – warum
               sollte das nicht geschehen, es wäre schlimm, wenn das etwa nicht geschähe! – zum
               mandatum concretissimum wird, d.h. daß in und mit dem Wortlaut des biblischen
               Zeugnisses von Gottes Gebot auch das Gebot selber gegeben wird, das unser Tun
               richtet. Die Umdeutung der biblischen Imperative zu moralischen Allgemeinwahrheiten
               aber wird dann gerade <hi rend="italic">unterbleiben</hi>. Wie hieße das mit dem hier
               vernehmbaren Worte Gottes ernst machen, wenn wir uns auf dem Umweg über den ethischen
               Biblizismus doch wieder auf einen Richterstuhl der scientes bonum et malum setzen
               wollten? –</p>
          <p>Wir fassen zusammen: Wo Menschen, vom Gebot getroffen, in der Entscheidung stehen, da
               ist es ein besonderes bestimmtes Gebot, das sie getroffen hat. Moralische
               Allgemeinheiten jeder Art, auch biblischer Art, auch biblischen Wortlautes sind nicht
               das Gebot, denn ihnen gegenüber sind und bleiben wir heimlich selber <seg type="non-entity">Richter</seg> und
               <seg type="non-entity">Herren</seg>. Das Gute ist dieses und dieses ohne Wählen und Bestimmen meinerseits <hi rend="italic">mir</hi> gegebene Gebot. <hi rend="italic">Mir</hi> gegeben, wobei ich
               zunächst nicht danach fragen kann, ob es auch anderen gegeben sei, weder mit
               Rücksicht auf ihr, noch mit Rücksicht auf mein eigenes Tun. Auf sich selber steht er
               gerade da ganz allein,<note xml:id="n07">Anspielung auf <persName ref="kbga-actors-764">Friedrich Schillers</persName>
                  Reiterlied «Wohlauf, Kameraden, aufs Pferd …», in: <bibl><hi rend="italic">Wallensteins Lager</hi>, 11. Auftritt.</bibl>
                  </note> da, wo er weiß, daß er durchaus nicht auf sich
               <pb xml:id="p137" ed="pga"/>
                selber stehen, durchaus nicht sein eigener <seg type="non-entity">Richter</seg> und Herr sein kann. Sittliche <hi rend="italic">Gemeinschaft</hi> kann zunächst und grundsätzlich nur das bedeuten, daß
               wir uns – und das ist eben das Wissen der christlichen Kirche – gerade insofern
               gemeinsam und in derselben Lage wissen, als wir uns wechselseitig unter das
               wirkliche, d.h. aber unter das konkrete und also besondere Gebot gestellt wissen.
               Sittliches Einverständnis heißt grundsätzlich: gemeinsam das Gebot respektieren, das
               für jeden Einzelnen ein besonderes, bestimmtes Gebot ist. Man denke und sage doch
               nicht zu schnell, daß das die Negation der sittlichen Gemeinschaft bedeute. Es liegt
               allzu nahe, das zu sagen, und es wäre oberflächlich gesagt. Gerade die moralischen
               Allgemeinwahrheiten, von denen man sittliche Gemeinschaft zu erwarten pflegt, haben
               nun einmal, wie gezeigt, welcher Herkunft sie auch sein mögen, die Kraft des
               wirklichen Gebotes <hi rend="italic">nicht</hi>, weil dabei gerade die entscheidende Wahl
               zwischen den konkreten Möglichkeiten doch wieder in unser eigenes Belieben gestellt
               ist. Wie sollten sie mit dieser ihrer heimlich zentrifugalen Wirkung die Kraft haben,
               Gemeinschaft zu bilden? Gerade unter der Herrschaft der moralischen
               Allgemeinwahrheiten können wir nicht einig, sondern nur immer wieder uneinig werden.
               Wohl aber findet man sich ohne weiteres beieinander, tritt man auf wirklich
               gemeinsamen Boden, wenn Einer im Wollen und Tun des Anderen die freilich so
               vielleicht nur ihm zuteil werdende Offenbarung des Gebotes, des Guten respektiert. Es
               ist vielleicht so wirklich nur ihm und nicht jedem Anderen, vielleicht weit und breit
               keinem Anderen so gegeben. Es richtet ihn vielleicht so, wie keiner sonst gerichtet
               wird. Es ist aber als das ihm gegebene Gebot, gerade in der Besonderheit, in der es
               ihm gegeben ist, das eine Gebot, das uns Alle richtet. Wir können uns fragen und
               werden uns fragen, ob dieser Andere wohl recht gehört habe, <hi rend="italic">was</hi> zu
               ihm gesagt ist – nachdem wir diese Frage vor Allem an uns selbst gerichtet haben –,
               wir <hi rend="italic">vertrauen</hi> aber, und dieses Vertrauen ist der die sittliche
               Gemeinschaft begründende Akt, <hi rend="italic">daß</hi> auch ihm gesagt ist, was er dann
               besser oder schlechter gehört
               <pb xml:id="p138" ed="pga"/>
                hat. Wir halten ihn selbst nicht für gut – wie sollten wir auch, wir werden uns
               selbst hoffentlich auch nicht für gut halten –, wir rechnen aber auf dieselbe ihm
               geschenkte Teilnahme am Guten, mit der wir in bezug auf uns selbst rechnen möchten.
               Wir betreten dann den Boden sittlicher Gemeinschaft, wenn wir statt moralische
               Allgemeinwahrheiten als das Gute zu proklamieren und eben damit den Keim der
               Zersetzung in eine vielleicht schon bestehende sittliche Gemeinschaft hineinzutragen,
               uns gegenseitig zugestehen, daß Keiner in der Lage ist, einen fremden Knecht zu
               richten, «er steht und fällt seinem Herrn», in der vertrauenden Voraussetzung, mit
               der doch wohl jeder seinem eigenen Gericht entgegengehen muß: «Er wird aber stehen.
               Denn Gott ist mächtig, ihn zu stellen», <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.14.4">Röm. 14,4</ref>. Womit nun wiederum nicht ausgeschlossen sein
               soll – aber davon kann man nicht ausgehen, das muß sich finden, und das findet sich,
               wenn es sein soll, und wenn es sein soll nur und gerade auf diesem Boden –, daß
               Mehrere oder Viele gleichzeitig sich in derselben bestimmten Weise unter das Gebot
               gestellt und vom Gebot in Anspruch genommen erkennen und damit dann auch in derselben
               besonderen, bestimmten Weise zur Besinnung, also zu gemeinsamer ethischer Besinnung
               aufgerufen sind.</p>
          <p>Die Verwirklichung und Erhaltung einer solchen engeren sittlichen Gemeinschaft wird
               dann aber gerade davon abhängen, daß man – nicht einander, aber dem gemeinsam
               erkannten Herrn die Freiheit läßt, fernerhin einem jeden mit seinem besonderen
               bestimmten Gebot in den Weg zu treten, ohne etwa durch die Gemeinschaft, die sich
               zwischen diesem und jenem in dieser außerordentlichen Weise herausgestellt hat,
               gebunden zu sein –, daß man sich also gegenseitig als nicht sowohl <hi rend="italic">aneinander</hi> als an den gebietenden <hi rend="italic">Herrn</hi> gebunden erkennt
               und anerkennt. Kann mich ein Anderer trösten und ermutigen dadurch, daß er mir zu
               erkennen gibt, daß er mit mir unter demselben Gebot steht wie ich – und es gibt
               keinen größeren Trost und keine stärkere Ermutigung auf Erden als solches gemeinsames
               Sichgerichtetwissen –, so kann mir doch kein Anderer die <hi rend="italic">Verantwortung</hi> dafür
               <pb xml:id="p139" ed="pga"/>
                abnehmen, daß ich recht gehört habe, was gerade jetzt gerade mir geboten ist. Und es
               kann kein Anderer mein Gewissen binden. Mein Gewissen zu wecken, ist er mir gesetzt
               und muß ich mir ihn unter allen Umständen gefallen lassen. Er kann mich aber nicht
               binden. Er kann und darf mich nicht richten unter Berufung auf das, was er gehört
               hat. Und wiederum kann und soll ich auf Grund dessen, was zu mir gesagt ist, gar sehr
               meines <seg type="non-entity">Bruders</seg> Hüter [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Gen.4.9">Gen. 4,9</ref>] und nicht etwa meines <seg type="non-entity">Bruders</seg> Zuschauer sein – ich kann und darf ihm aber
               die Verantwortlichkeit nicht abnehmen wollen dafür, daß er recht gehört hat, was
               gerade ihm geboten ist. Ich kann und darf mein noch so feines Gewissen nicht zu dem
               Seinigen machen wollen. Es wäre die Befreiung von einem Alpdruck, den wir uns
               gegenseitig in bester Meinung bereiten, wenn wir allerseits einsehen wollten, daß wir
               weder berufen noch in der Lage sind, einander anders zu machen, zu bessern, auf den
               rechten Weg zu stellen. In dieser guten Absicht richten wir einander fortwährend. Die
               Weisheit, die als unveräußerliches Axiom aller <hi rend="italic">gemeinsamen</hi>
               ethischen Besinnung (im weitesten Sinn des Begriffs) zugrunde liegen müßte, lautet
               aber: <hi rend="italic">Richtet nicht!</hi> [<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.7">Mt. 7</ref>]. Alle solche von Fall zu Fall sich findende engere sittliche
               Gemeinschaft, alle gemeinsame ethische Besinnung kann nur Aufruf dazu sein, daß ein
               Jeder, was <hi rend="italic">ihm</hi> gesagt wird und werden wird, recht höre. Und es gibt
               kein Sichfinden, bei dem es nicht die Voraussetzung weiteren, tieferen Sichfindens
               wäre, daß man einander alsbald auch wieder freigibt, daß es Einer dem Anderen <hi rend="italic">glaubt</hi>, daß ihm Weiteres gesagt werden und daß er es in seiner Weise
               hören werde. Alles andere hieße nicht nur der Freiheit des Anderen zu nahe treten –
               dieses Gut ist nun gerade der Güter höchstes und das hier zu respektierende Heiligtum
               nicht –, sondern auch den Geist dämpfen [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="1.Thess.5.19">1.Thess. 5,19</ref>], sich und Andere dem gebietenden Herrn
               entziehen und damit die Gemeinschaft aufs sicherste zerstören. In dieser Freiheit und
               Verantwortlichkeit des Einzelnen vernimmt und versteht und verkündigt die christliche
               Kirche, wenn sie weiß, was sie tut, das wirkliche, das göttliche, das biblische
               Gebot.
               <pb xml:id="p140" ed="pga"/>
                Das Gebot <hi rend="italic">trifft</hi> den Einzelnen; nicht hat er selber die
               Möglichkeit, das Rechte zu treffen. Als bestimmtes Gebot kommt es zu ihm, nicht hat
               er selber zu bestimmen, was Gebot ist. Es ist <hi rend="italic">ein</hi> Gebot, und es ist
               immer und für jeden ein konkretes Gebot.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>3.</head>
          <p>Wir haben das Gebot, mit dem wir es in der Wirklichkeit der sittlichen Entscheidung
               zu tun bekommen, im bisherigen mehrfach mit einer gewissen Selbstverständlichkeit <hi rend="italic">Gottes</hi> Gebot genannt. Es ist in der Tat nur eine Präzisierung, ja
               eine bloße Bestätigung alles bisher Gesagten, wenn wir das Gute, das wir
               gleichsetzten mit dem Gebot, nunmehr gleichsetzen dem göttlichen Gebieten, d.h. aber
                  <hi rend="italic">Gott selber</hi>. Es kann sich fragen, ob wir recht hören, was uns
               geboten ist, ob die Offenbarung des Guten uns offen, bereit und willig findet, ob wir
               uns über den Sinn der unter allen Umständen jetzt sofort fallenden Entscheidung im
               klaren sein werden, ob wir uns dem Gericht, das sich in ihr vollzieht über uns,
               unterwerfen, ob es uns zum Aufruf wird, als Wachende dem Herrn und <seg type="non-entity">Richter</seg>
               entgegenzugehen, der uns in der Entscheidung des nächsten Augenblicks wieder begegnen
               will. Es kann sich aber <hi rend="italic">nicht</hi> fragen, daß das Gebot, unter dem
               unsere Entscheidung steht, an dem sie gemessen ist als Gehorsam oder Ungehorsam,
               Gottes Gebot ist, das Gebot des sich uns offenbarenden, durch seinen Ausspruch und
               Anspruch, durch sein Wort mit uns handelnden schlechthin souveränen Herrn. Als
               Auftrag, Anweisung, Befehl haben wir in unserem bisherigen das wirkliche Gebot
               verstehen zu müssen geglaubt, d.h. also als einen gebietenden <hi rend="italic">Akt.</hi>
               Hätten wir es als moralische Allgemeinwahrheit verstehen können, dann müßten wir es
               jetzt wohl mit dem Inhalt eines absoluten Corpus juris vergleichen. Es wäre dann
               irgendwo und irgendwie an sich wahr. Nach allen unseren bisherigen Überlegungen ist
               es nichts mit diesem Corpus juris – auch die Bibel mit ihren Geboten kann, wie wir
               sahen, als solches auf keinen Fall in Betracht kommen. Es ist die <seg type="non-entity">Richter</seg>
               <pb xml:id="p141" ed="pga"/>
                würde, die bei dieser Vorstellung dem Menschen zukäme, die sie unvollziehbar macht.
               Das Gute, das Gebot, es <hi rend="italic">ist</hi> nicht wahr, sondern es <hi rend="italic">wird</hi> wahr, indem es uns als die Wahrheit <hi rend="italic">gesagt</hi> wird,
               indem es uns als Wahrheit redend in den Weg tritt. Damit stehen wir aber unmittelbar
               vor dem Gottesgedanken, ja damit haben wir den Gottesgedanken strenggenommen bereits
               vollzogen. Die Frage wäre also als kindisch einfach von der Hand zu weisen: wie wir
               denn dazu kämen, jene Gleichsetzung zwischen dem Gebot und Gottes Gebot bzw. Gott
               selber zu vollziehen? Darauf wäre zu antworten: Es steht durchaus nicht so, daß wir
               irgendwie dazu <hi rend="italic">kommen</hi>. Wissen wir, was es ist um die Offenbarung
               des Guten in der sittlichen Entscheidung, wissen wir um den streng konkreten
               Charakter des Guten, das sich uns da offenbart, dann wissen wir eben damit und darin,
               daß Gott <hi rend="italic">zu uns</hi> gekommen ist. Wir wissen dann, daß wir nicht erst
               jetzt von ihm zu reden anfangen, sondern daß wir eben von ihm schon von Anfang an
               geredet haben. Wo wirkliches Gebot ist, da ist <hi rend="italic">absoluter, persönlicher,
                  von dem unsrigen unterschiedener, lebendiger Wille</hi>. Wenn sich das
               analysierend zeigen läßt, dann haben wir das Recht, alle weiteren Bestimmungen
               vorbehalten – der ganze Verlauf dieser Vorlesung kann ja nur ein großer Versuch sein,
               diese weiteren Bestimmungen zu vollziehen –, diesen Willen als den göttlichen und
               also das uns begegnende Gebot als Gottes Gebot bzw. als Gott selbst zu verstehen.</p>
          <p>a) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein <hi rend="italic">absolut</hi> gebietender <seg type="non-entity">Wille</seg>.
               Wir sahen, wie wir mit der ernsthaft gestellten Frage nach dem Guten das
               Vorhandensein eines absoluten Sollens anerkannt haben. Ich würde nicht dazu raten,
               diese Anerkennung als eine «absolute Stellungnahme»<note xml:id="n08">Anspielung auf
                  den Titel des Buches von <bibl>K. Stavenhagen, <hi rend="italic">Absolute
                           Stellungnahmen</hi>, Erlangen
                                1925.</bibl>
                  </note> oder dergleichen zu bezeichnen. Ihre Bedeutung besteht ja vielmehr gerade
               darin, daß wir auf alles absolute Stellungnehmen unsererseits verzichten und uns
               einfach als in Anspruch genommen, d.h. aber doch wohl, wenn diese
               <pb xml:id="p142" ed="pga"/>
                Inanspruchnahme gilt, in unserer eigenen Relativität erkennen. Der positive Gehalt
               dieser Erkenntnis unser selbst, die als solche nur negativ zu umschreiben wäre, der
               Gedanke an den, der uns selbst in dieser unserer Relativität so gegenübersteht, daß
               sie eben gilt, daß wir keinerlei absolutes Jenseits unser selbst namhaft zu machen
               mehr die Lust verspüren können, dieser Gedanke ist der Gottesgedanke. Ist uns das
               wirkliche, das gebieterische Gebot begegnet, dann ist uns eben damit und darin Gott
               begegnet.</p>
          <p>b) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein <hi rend="italic">von dem unsrigen
                  unterschiedener</hi> <seg type="non-entity">Wille</seg>. Alles kommt hier darauf an, ob das Gebot verstanden
               ist darin, daß es keineswegs etwa in uns selbst heimlich vorhanden ist, daß es uns
               selbst gegenüber vielmehr immer Störung, Infragestellung bedeutet. Und das wieder
               hängt daran, daß wir es nicht als Sein, sondern als Akt verstehen müssen. Eines
               Gegenstandes, den man betrachten kann, sind wir so sehr mächtig, daß auch seine
               Absolutheit letztlich doch nur unsere eigene Absolutheit bezeugen und reflektieren
               würde. Ist das Gebot, ist das Gute Akt, dann ist eben damit gesagt, daß wir seiner
               nicht mächtig sind. Es ist dann nicht ein Kriterium, über das wir verfügen, sondern
               ein Kriterium, unter dem wir stehen, das wir nicht anwenden können, sondern das uns
               gegenüber angewendet wird. Damit haben wir aber eben den Gedanken des Gottesgebotes
               gedacht. Der Schritt von <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName> zu <persName ref="kbga-actors-551">Fichte</persName>, dieser eigentliche Sündenfall des deutschen
               Idealismus, ist dann unmöglich. Man kann dann nur mit <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName> und besser als <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName>
               einsehen, daß sittliche Erkenntnis gar nicht vollziehbar ist, ohne in Anbetung
               überzugehen.</p>
          <p>c) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein <hi rend="italic">persönlicher</hi> <seg type="non-entity">Wille</seg>. Gebot
               ist Anspruch, also auf alle Fälle Spruch, Wort, Logos, nicht Einfluß, Machtwirkung,
               Eindruck. Ein Gewitter oder Erdbeben mag den Menschen erschüttern, erschrecken, es
               mag ihm ein Erlebnis werden. Angesprochenwerden ist etwas Anderes, und mit diesem
               Anderen haben wir es im wirklichen Gebot zu tun. Aber damit ist noch nicht Alles
               gesagt. Ansprechen mag uns ja zur Not auch eine Blume oder ein Wasserfall oder ein
               Kunstwerk. Das Gebot
               <pb xml:id="p143" ed="pga"/>
                aber beansprucht uns, und d.h., es spricht uns im Gewissen an, es macht unser
               Gewissen, die Totalität unseres Selbstbewußtseins, zum Organ, unsere Existenz zu
               binden, zu verpflichten. Und diese Bindung wiederum findet eben nicht im Allgemeinen
               statt, sondern das wirkliche Gebot will, wie gezeigt, immer etwas Bestimmtes von uns.
               Das Alles charakterisiert aber unsere Begegnung mit dem Gebot als eine persönliche
               Begegnung, durchaus zu vergleichen einer Begegnung mit einem Menschen, mit dem
               einzigen Unterschied, daß die Beanspruchung, um die es hier geht, unentrinnbar ist.
               Durch diesen Unterschied wird die Person, mit der wir es in den uns hier
               widerfahrenden Gebieten zu tun haben, gekennzeichnet als die unvergleichliche, die
               göttliche Person. Wir haben, wenn wir den Gedanken der Personalität des wirklichen
               Gebotes zu Ende denken, wiederum den Gottesgedanken, [den Gedanken] des ewigen Logos
               gedacht.</p>
          <p>d) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein <hi rend="italic">lebendiger</hi> <seg type="non-entity">Wille</seg>. Die
               Konkretheit des Gebotes ist ja nicht etwa in der Konkretheit unseres Lebens
               begründet. Es ist nicht so, als ob zuerst der Mensch lebendig wäre und nun würde ihm
               Gottes Gebot gleichsam folgen in den ganzen Reichtum seiner Existenz hinein. Nein,
               Gott, der eine unveränderliche Gott, ist reich und lebendig, und darum ist das Gebot
               in jedem Augenblick dieses und dieses besondere Gebot, weil hier mit uns gehandelt
               wird, weil eben nicht ein Corpus juris aufgeschlagen ist, nach dessen Paragraphen wir
               uns nun zu richten hätten, sondern ein regierender Herr auf dem Plan ist, der keinen
               Augenblick die Initiative aus den Händen gibt. Es fragt sich aber, ob der wegen
               seiner Monotonie so oft getadelte 119. Psalm mit seinem
               hundertsechsundsiebenzigfachen Lobpreis des Gesetzes diese Lebendigkeit des Gesetzes,
               die schließlich mit der Lebendigkeit des Gesetzgebers zusammenfällt, nicht deutlicher
               gesehen hat als mancher scheinbar tiefsinnigere Denker. Eben die Unerschöpflichkeit,
               in der unser Entscheiden immer wieder zum Schauplatz der Offenbarung des Guten
               gemacht wird, charakterisiert diese Offenbarung als die Offenbarung Gottes.</p>
          <p><pb xml:id="p144" ed="pga" rend="noPipe"/>Wir kommen zum Abschluß. Der absolute, von dem unsrigen unterschiedene, persönliche,
               lebendige <seg type="non-entity">Wille</seg> im Gebot ist der <seg type="non-entity">Wille</seg> <hi rend="italic">Gottes</hi>. Für oder gegen <hi rend="italic">Gott</hi> fällt die Entscheidung, in der wir jeden Augenblick existieren.
               Verantwortung <hi rend="italic">ihm</hi> gegenüber ist ihr Sinn. Sein Gericht ist es, was
               in ihr über uns ergeht. Indem wir ernsthaft nach dem Guten fragen, anerkennen wir,
               daß wir nicht eigenen Rechtes sind, sondern einen <hi rend="italic">Herrn, diesen</hi>
               Herrn, <hi rend="italic">den</hi> Herrn haben. Ihn «haben», wie man eben den Herrn «hat»,
               d.h. genau insofern, als wir sein Gebot haben, als wir, du und ich, jetzt und hier,
               sein Gebot hören, also genau insofern, als er kraft dieses seines Wortes <hi rend="italic">uns</hi> «hat». – Und wir können hinzufügen: Anders als so kann man den Herrn,
               kann man Gott überhaupt nicht haben. Alles Reden von Gott aus einer Abseitsstellung
               von der Frage nach dem Guten, abseits von dem jetzt und hier, dir und mir gegebenen
               Gebot – es redet, ob es nun als Bekenntnis zu Gott oder als Leugnung Gottes sich
               gebärde, <hi rend="italic">nicht</hi> von Gott. Gott ist der, kraft dessen Wortes meine
               Entscheidung Entscheidung für oder gegen das Gute ist, kein anderer – der <seg type="non-entity">Richter</seg>,
               dem wir entgegengehen, oder er ist nicht Gott.</p>
        </div>
      </div>
      <!-- chapter -->
    </body>
  </text>
</TEI>
