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      <titleStmt>
        <title type="volume" n="vol-02">Ethik I</title>
        <title type="formal">DAS GEBOT DES LEBENS</title>
        <title type="content">Das Gebot des Lebens</title>
        <title type="citation_line_1">Das Gebot des Lebens, in: Ethik I, 1928</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/2010 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Ethik I, hrsg. v. Braun, Dietrich (Gesamtausgabe, Abt. II), Zürich 1973, S. 193–292.</title>
      </titleStmt>
      <editionStmt>
        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
        <availability>
          <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">Creative Commons BY-SA 4.0</licence>
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        <idno type="url">https://kbga.karl-barth.ch/texts/2010</idno>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Ethik I</title>
          <title type="text">DAS GEBOT DES LEBENS: Das Gebot des Lebens</title>
          <editor>Braun, Dietrich</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1973</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 193-292</biblScope>
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        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
        <bibl type="asp" xml:id="asp">
          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe II.2, Ethik I 1928, section 7</title>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
        </bibl>
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      <div type="chapter">
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        <head>§ 7 DAS GEBOT DES LEBENS</head>
        <div type="abstract">
          <p>Gottes Gebot geht mich an, sofern ich als sein Geschöpf existiere. Indem er mit mir
               redet, anerkennt er mich als lebendig. Und indem er etwas von mir will, gebietet er
               mir zu leben. Ich kann mir das nicht sagen lassen, ohne das Leben des Geschöpfes
               überhaupt als von Gott gewollt<note xml:id="n01">Text A: «<hi rend="italic">notwendig</hi>»</note> und als Gegenstand meiner Ehrfurcht zu verstehen.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>1.</head>
          <p>Wir haben in unserem ersten Kapitel von der Wirklichkeit des göttlichen Gebotes als
               solcher geredet. Wir sahen, wie es uns offenbar wird in der konkreten Entscheidung
               unseres Tuns. Wir sahen, wie es gerade als Gottes Gebot selbst concretissimum,
               bestimmtestes Gebot ist. Wir sahen, daß und inwiefern seine Gegenwart unsere
               Heiligung ist. Wir treten nun an die Aufgabe heran, diese Wirklichkeit zu analysieren
               unter dem allgemeinen Gesichtspunkt, daß sie uns begegnet im Medium unserer eigenen
               menschlichen Wirklichkeit. Es ist in <ref type="pub" target="../volume/02/p074#p074">§ 3</ref>
               der Plan entwickelt worden, unter dem wir diese Aufgabe in Angriff nehmen werden. Wir
               halten uns, indem wir hier theologische Ethik treiben, an dasjenige konkrete
               Verständnis der menschlichen Wirklichkeit, das sich aus dem Wort Gottes von selber
               ergibt. Es ist das Wort Gottes als des Schöpfers, als des Versöhners, als des
               Erlösers des Menschen. Wir erinnern nochmals daran, daß diese Unterschei<pb xml:id="p194" break="no" ed="pga"/>dung einerseits notwendig ist, weil damit die Kategorien bezeichnet sind, über denen
               es außer dem Gottesnamen überhaupt keine höhere gibt, daß sie aber andererseits nur
               logisch und nicht etwa ontisch gemeint sein kann. Wir haben also zum Verständnis des
               Gebotes Gottes als des dem Menschen Gottes gegebenen Gebotes allerdings einen
               bestimmten, gegliederten Weg einzuschlagen, es wird aber das Gebot auf jeder Stufe
               dieses Weges als eines und dasselbe zu verstehen sein, wie verschieden bestimmt es
               uns hier und hier und hier entgegentreten mag, wie es ja auch nach den
               Auseinandersetzungen unseres ersten Kapitels nur ein wirkliches Gebot gibt, nämlich
               das jedem Menschen in seinem, und zwar in diesem und diesem Jetzt und Hier gegebene
               Gebot. Die Ethik hat das Gebot Gottes, dieses eine wirkliche Gebot, nicht
               aufzustellen. Sie hat es als aufgestellt zu begreifen unter der Voraussetzung, daß es
               immer im Leben eines <hi rend="italic">Menschen</hi> aufgestellt ist. Nicht, was uns
               geboten ist, haben wir zu zeigen – in dieser Absicht kann sich keine Ethik zwischen
               Gott und den Menschen hineindrängen –, wohl aber, was es für uns bedeutet, <hi rend="italic">daß</hi> uns geboten ist oder umgekehrt: was es für das Verständnis der
               Tatsache, <hi rend="italic">daß</hi> uns geboten ist, bedeutet, daß das Gebot in unser
               menschliches Leben hineingeboten ist.</p>
          <p>Der Mensch ist Gottes Geschöpf. Davon gehen wir aus. Wissen wir, daß wir es mit <hi rend="italic">Gott</hi> zu tun haben, wenn wir in der Entscheidung unseres Tuns in das
               Gericht eines Gebotes gestellt sind, dann wissen wir auch, daß wir es mit unserem
               Schöpfer zu tun haben, mit dem, der so, der so sehr unser Herr ist, daß unsere
               Existenz ihm gegenüber uns keinerlei Anlaß geben kann, seiner Herrschaft gegenüber
               auch nur den leisesten Vorbehalt zu machen, geschweige denn, ihm gegenüberzutreten,
               wie <persName ref="kbga-actors-3913">Prometheus</persName> seinem <persName ref="kbga-actors-8920">Zeus</persName> entgegentritt. Nicht auf dem Fuß einer großen, vielleicht
               größten Macht gegenüber einer kleinen, vielleicht kleinsten Macht, tritt er uns
               entgegen, sondern auf dem Fuß der Macht gegenüber der schlechthinnigen Ohnmacht. Wir
               existieren wohl, aber wir existieren nur aus ihm. Er hält uns über dem Abgrund des
               Nichts, wirklich als unser creator ex nihilo. Es ist seine freie
               <pb xml:id="p195" ed="pga"/>
                Güte, daß wir neben und außer seiner Wirklichkeit eigene Wirklichkeit, eben die
               Wirklichkeit unseres Lebens haben. Sie ist aber und wird nichts Anderes als
               geschöpfliche, also sekundäre, ursprünglich nicht unsere, sondern seine Wirklichkeit,
               der Erneuerung seiner freien Güte keinen Augenblick nicht bedürftig. Wir hätten das
               Gebot nicht erkannt als Gebot – und es wäre dann kein Wunder, wenn wir auch seinen
               richtenden <seg type="non-entity">Ernst</seg> nicht erkannt hätten –, wenn wir es nicht als das Gebot des
               Schöpfers, uns selbst, die ihm unterworfen sind, also als seine Geschöpfe verstanden
               hätten. Der Anspruch des Gebotes ist darum ein <hi rend="italic">Rechts</hi>anspruch, weil
               wir dem Gebieter von Haus aus gehören. Der Anspruch des Gebotes ist darum <hi rend="italic">unausweichlich</hi>, weil uns jeder Standort fehlt, von dem aus wir etwa
               selbst gebieten oder doch mitgebieten könnten, weil auch und gerade unser bloßes
               Existieren Zeugnis von der Hoheit unseres Gebieters ist. Der Anspruch des Gebotes ist
               darum <hi rend="italic">nachdrücklich</hi>, weil der, der hier gebietet, an unsere
               Existenz nicht gebunden ist, wohl aber wir an die seinige, weil er wahrhaftig
               Strafgewalt über uns hat.</p>
          <p>Man darf den Sinn des Gebotes nicht dadurch abschwächen, daß man vergißt, daß es
               unter allen Umständen auch Gebot Gottes des Schöpfers ist, uns auch als Geschöpfe
               angeht. Nicht erst als Übertreter und wieder mit Gott Versöhnte, sondern schon
               einfach als Daseiende. Unser Dasein an sich bildet keinen Schlupfwinkel, in dem wir
               uns etwa unter Berufung auf unser Nichtwissen um Gut und Böse, frei von Gottes Gebot,
               uns selbst überlassen wähnen könnten. Das Gebot ergeht bekanntlich schon im Paradiese
               an <persName ref="kbga-actors-2144">Adam</persName> und Eva vor dem Fall. Und so ist es immer wieder. Das Gebot erfaßt uns
               durchaus schon in unserem Dasein als solchem. Es ist darum auch nicht wohlgetan,
               zwischen dem Gebot des Schöpfers und dem Gebot Christi einen Gegensatz zu
               konstruieren. Wir haben es gerade in Christus mit dem Schöpfer und im Schöpfer mit
               Christus zu tun. Was uns der Schöpfer wirklich gebietet, das ist nicht «natürliches»,
               sondern christliches Gebot, und was wirklich christliches Gebot ist, das ist auch
               Schöpfungsordnung. Alle Abstraktionen zwischen dem «natürlichen»
               <pb xml:id="p196" ed="pga"/>
                und dem christlichen Gebot laufen auf eine Abschwächung des einen oder des anderen
               und damit notwendig beider hinaus. Im Schatten einer als unchristlich verstandenen
               Schöpfungsordnung ebenso wie im Schatten einer unnatürlich verstandenen christlichen
               Ordnung pflegt sich die Hybris des Menschen auszubreiten, die sich ein Gebiet sichern
               möchte, wo der Mensch nicht ins Gericht kommt. Es gibt aber kein solches Gebiet, und
               das Gebiet der Schöpfung eignet sich am allerwenigsten dazu. Das Gebot Gottes
               bedeutet immer Frage an den ganzen, Angriff auf den ganzen, Verheißung für den ganzen
               Menschen. Es ist grundsätzlich immer als ein Mangel unseres Hörens auf das Gebot,
               nicht als ein Mangel, nicht als eine Zerspaltenheit des Gebotes selbst zu verstehen,
               wenn das Schöpfungsgebot und das christliche Gebot zu kollidieren scheinen. Die Güte
               Gottes ist eine. Darum auch die Güte, die uns existieren läßt, und die Güte, die
               unserer Übertretung Vergebung entgegensetzt. Darum auch die Güte, die der Inhalt des
               Gebotes ist. Wir gehen also schon dem Gebot Gottes des Schöpfers nach in der
               Erwartung, Gottes ganzes Gebot zu hören. Vielleicht nicht ganz, aber das ganze.</p>
          <p>Das ganze unter dem bestimmten Gesichtspunkt, daß wir uns selbst, die Adressaten des
               göttlichen Gebotes, als <hi rend="italic">von Gott geschaffen</hi> verstehen. Auch als
               solche, schon als solche geht es uns an. Als an uns auch als solche gerichtet haben
               wir auch das Gebot selbst zu verstehen. Wir wissen, daß die Ethik nicht dazu berufen
               ist festzustellen, <hi rend="italic">was</hi> uns geboten ist. Was uns geboten ist, das
               ist festgestellt und wird festgestellt durch den, der hier gebietet, und keine
               moralische Allgemeinwahrheit, welcher Herkunft sie auch sein möge, darf sich mit dem
               Anspruch, selbst dieses Was zu sein, zwischen ihn und uns hineindrängen. Es gibt aber
               unvermeidliche und allgemeingültige <hi rend="italic">Komponenten</hi> dieses Was, die
               sich daraus ergeben, daß das Gebot uns, dem <hi rend="italic">Menschen</hi> gegeben ist,
               wobei wir uns gegen Willkür in der Auswahl dieser Komponenten eben dadurch zu
               schützen suchen, daß wir den Begriff des Menschen vom Begriff des an den Menschen
               gerichteten Wortes Gottes zu fassen und zu gliedern suchen. Indem wir demgemäß
               ausgehen
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                vom Menschen als Gottes Geschöpf, stoßen wir offenbar auf den Begriff des <hi rend="italic">Lebens</hi> als auf die erste dieser Komponenten des Gebotenen.
               Inbegriffen in dem, was mir geboten ist, ist unter allen Umständen mein eigenes
               Leben. Gewiß nicht uneingeschränkt, nicht ohne solche Näherbestimmungen, die uns
               sofort daran erinnern werden, daß in dem, was mir geboten ist, noch mehr inbegriffen
               ist als mein eigenes Leben, die uns also davor warnen werden, diesen Gesichtspunkt
               nun etwa als <hi rend="italic">den</hi> Gesichtspunkt geltend zu machen oder wohl gar zu
               vergessen, daß es sich, wenn wir von dem Gebot des Lebens reden, nicht um das <hi rend="italic">Was</hi> des mir Gebotenen, sondern nur um eine bestimmte unvermeidliche
               und allgemeingültige <hi rend="italic">Modifikation</hi> dieses Was handeln kann. Die
               Einschränkung oder vielmehr die Ergänzungsbedürftigkeit dieser Modifikation ergibt
               sich ganz von selbst daraus, 1. daß mein eigenes Leben eben nicht das Gebotene
               selbst, sondern nur eine <hi rend="italic">Komponente</hi> des Gebotenen ist, 2. daß von
               meinem Leben als dem mir <hi rend="italic">Gebotenen</hi> die Rede ist und nicht etwa als
               von dem, auf das ich einen Anspruch habe, über das ich verfügte und von dem ich also
               einen eindeutigen Begriff hätte, 3. daß mein Leben, von dem die Rede ist, nur
               sekundär mir, primär, ursprünglich aber <hi rend="italic">Gott</hi> gehört, durch dessen
               Gebot ich mir erst sagen zu lassen habe, daß und inwiefern es mein eigenes Leben ist.
               Was sich aus dieser Begrenzung des Begriffs für sein Verständnis ergibt, davon wird
               auch zu reden sein. Er hat aber, abgesehen von dieser Begrenzung, doch auch eine
               positive Seite, und von ihr werden wir zuerst zu reden haben.</p>
          <p>Wir treffen uns an dieser Stelle mit denjenigen Richtungen der philosophischen Ethik,
               die man als die <hi rend="italic">hedonistische, utilitaristische</hi> und <hi rend="italic">naturalistische</hi> zu bezeichnen pflegt, mit der Linie, für die in der Neuzeit
               etwa die Namen der Engländer <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2456">J. St. Mill</persName></hi> und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2506">Herbert
                  Spencer</persName></hi>,<note xml:id="n02">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-2456">J. S. Mill</persName>, <hi xml:lang="eng" rend="italic">Principles of
                           Political Economy with Some of their Applications to Social
                           Philosophy</hi>, London
                                1848, Neudr. 2 vols. University of Toronto
                           Press
                                1965</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="eng" rend="italic">On Liberty</hi>, 1859</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="eng" rend="italic">On Utilitarianism</hi>,
                           London
                                1861</bibl> – beides seitdem oftmals nachgedruckt. <bibl><persName ref="kbga-actors-2506">H. Spencer</persName>, <hi xml:lang="eng" rend="italic">Social statics;
                           or the conditions essential to human happiness specified and the first of
                           them developed</hi>, London
                                1868</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="eng" rend="italic">A system of synthetic philosophy</hi>, 10
                        vols., London
                                1860-1896</bibl>, darin: <bibl><hi xml:lang="eng" rend="italic">The principles of ethics</hi> I/II
                           1879</bibl>, Neudr. <bibl><hi rend="italic">The works of H. Spencer</hi>,
                           Osnabrück
                                1966/67, vol. 9/10.</bibl>
                  </note> der Franzosen <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2408">Jean-Marie Guyau</persName></hi> und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2390">Alfred
                  Fouillée</persName></hi><note xml:id="n03">
<persName ref="kbga-actors-2408">J. M. Guyau</persName> (<date from="1834" to="1888">1834–1888</date>) gilt mit <persName ref="kbga-actors-2390">Fouillée</persName> als der bedeutendste
                     Vertreter des Evolutionismus im Frankreich des späten 19. Jh. Die Ethik ist
                     entsprechend seiner Lebensphilosophie Wissenschaft von den Mitteln zur
                     Erhaltung, Steigerung und Bereicherung des Lebens. Das sittliche Handeln bedarf
                     keiner Verpflichtungen; es entspringt unmittelbar dem Lebensdrang, den G. in
                     innerem Einklang sowohl mit den seelisch-geistigen Kräften des Menschen wie mit
                     den sozialen Zusammenhängen der Wirklichkeit sieht. Vgl. <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">La morale d’Epicure et ses
                              rapports avec les doctrines contemporaines</hi>,
                              Paris
                                    1878</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">La morale anglaise contemporaine</hi>,
                              Paris
                                    1879</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">Esquisse d’une morale sans
                              obligation ni sanction</hi>, Paris
                                    1885.</bibl>
<lb/><persName ref="kbga-actors-2390">A. Fouillée</persName> (<date from="1838" to="1912">1838–1912</date>) ging ursprünglich vom Platonismus aus.
                     Zwischen dem Realen und dem Idealen, dem Determinismus der Natur und der
                     Freiheitsforderung des Gewissens einen Ausgleich suchend, glaubte er später,
                     diesen im Evolutionismus der Ideenkräfte gefunden zu haben. Den «idéesforces»,
                     die das eigentliche Wesen des Wirklichen ausmachen, kommt eine
                     schöpferisch-gestaltende Kraft in der Weise zu, daß sie sich selber in einer
                     Entwicklung verwirklichen. Vgl. <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">La Liberté et le Déterminisme</hi>,
                              Paris
                                    1872</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">Critique des Systèmes de Morale
                              contemporaines</hi>, Paris
                                    1883</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">L’Evolutionisme des
                              Idées-forces</hi>, Paris
                                    1890</bibl>. Ders., <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">La Morale des Idées-forces</hi>,
                              Paris
                                    1908.</bibl>
</note>
                  <pb xml:id="p198" ed="pga"/>
                und doch auch, wenn auch unter sich in sehr verschiedener Weise die Namen der
               Deutschen <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-301">Fr. Nietzsche</persName>, <persName ref="kbga-actors-150">E. Haeckel</persName></hi> und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1243">Alb.
                  Schweitzer</persName></hi><note xml:id="n04">s. <ref type="pub" target="../volume/02/p001#p001">§ 1</ref> S. 2 Anm. 2 und
                  3 sowie <ref type="pub" target="../volume/02/p030#p030">§ 2</ref> S. 34 Anm. 4.</note>
               bezeichnend sind. Das Gemeinsame aller dieser Denker ist die Orientierung der Ethik
               am Begriff eben des <hi rend="italic">Lebens</hi>, gleichviel ob dabei mehr an das
               physische oder an das geistige, mehr an das individuelle oder mehr an das soziale
               Leben, mehr an den Willen zum Leben oder mehr an die Ehrfurcht vor dem Leben gedacht
               werde. Ich kann den Rigorismus nicht für sachgemäß halten, mit dem etwa <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-181">W. Herrmann</persName></hi> die Bejahung der Notwendigkeit des Lebens als einen bloß
               natürlichen und darum vorsittlichen Gedanken aus der Ethik hinausgewiesen wissen
                  will.<note xml:id="n05">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-181">W. Herrmann</persName>, a.a.O. S. 12.14.38 u. ö.;
                           1913<hi rend="sup">5</hi> (1921) S. 9.11.37 u. ö.</bibl>
                  </note> Es gehört umgekehrt zu den Vorzügen der Ethik von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName></hi>, daß er in seinem vierten Teil unter dem Titel «Die Kraft» das
               Anliegen der ethischen Naturalisten zu Ehren zu bringen und in
               <pb xml:id="p199" ed="pga"/>
                allen seinen Konsequenzen aufzunehmen weiß.<note xml:id="n06">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-359">A. Schlatter</persName>, a.a.O. S. 318–376;
                           1929<hi rend="sup">3</hi> (1961) S. 374–436.</bibl>
                  </note> Der vom Sittengebot als dem Gebot Gottes in Anspruch genommene Mensch fängt
               nicht erst oberhalb der Linie an, die ihn vom bloßen Naturwesen unterscheidet, und
               darum auch nicht (und das hat man sich von den ethischen Naturalisten sagen zu
               lassen) seine Inanspruchnahme durch das Gebot. Die Gefahr einer solchen vornehmen,
               allzu vornehmen Absonderung des sittlichen vom natürlichen Handeln und Wollen besteht
               darin, daß das Leben des Menschen, sofern es sich doch, aller vornehmen Ethik
               ungeachtet, fort und fort auch unterhalb jener Linie abspielt, erst recht einer
               naturalistischen Gelegenheits- und Verlegenheitsethik überlassen wird. Wir haben das
               Gebot zu verstehen in seiner Beziehung zu der wirklichen menschlichen Handlung. Die
               wirkliche menschliche Handlung ist aber, wie es auch um ihren sittlichen Charakter
               stehen möge, jedenfalls immer auch ein Lebensakt, und daß sie das ist, das darf bei
               der Bestimmung des Sittlichen nicht unterschlagen, sondern gerade das Sittliche will
               durchaus auch in dieser Richtung betrachtet und erwogen werden. Es ist uns auch das
               Gebot durchaus nicht nur als das uns gegenübertretende <hi rend="italic">Gesetz</hi>
               gegeben (in dieser Gestalt werden wir es im dritten Kapitel kennenlernen), sondern,
               indem es uns gegenübertritt (und es tritt uns immer gegenüber!), auch darin, schon
               darin, daß wir sind, daß wir leben. Es betrifft uns gerade darum ursprünglich und
               unentrinnbar, weil es schon unser Existieren betrifft, weil es uns sozusagen zu Hause
               trifft, ohne daß wir die Möglichkeit haben, uns zu verleugnen. Dies ist das Anliegen
               des ethischen Naturalismus, das meines Erachtens gerade von einer theologischen Ethik
               durchaus aufgenommen sein will.</p>
          <p>Darin werden wir ihm nun freilich nicht folgen – auch <hi rend="italic">Alb.
                  Schweitzer</hi> nicht, der diese Richtung neuerdings in einer sehr eigenartigen
               und eindrucksvollen Weise vertreten hat –, daß wir die Notwendigkeit des Lebens nun
               etwa als <hi rend="italic">den</hi> Gesichtspunkt der Ethik aufrichten und gelten lassen
               könnten. Es gibt keinen Gesichtspunkt, der hier tyrannisch <hi rend="italic">der</hi>
               Gesichtspunkt sein wollen
               <pb xml:id="p200" ed="pga"/>
                dürfte. Es gibt hier nur Gesichtspunkte in der Mehrzahl, es gibt hier nur
               Komponenten des Gebotenen. <hi rend="italic">Darin</hi>, scheint mir, muß eine
               theologische Ethik auch gegenüber dem Naturalismus rigoros und unerbittlich sein,
               nicht aber wie bei <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-181">Herrmann</persName></hi> darin, daß sie ihm gegenüber durchaus
               die Geschäfte des Idealismus besorgen zu müssen meint. Eine solche Komponente <hi rend="italic">des</hi> Gebotenen ist die Notwendigkeit des Gesetzes, darin hat der
               Idealismus ganz recht. Eine solche Komponente ist nun auch die Notwendigkeit des
               Lebens, darin ist der Naturalismus zu hören. Will er uns aber einen naturalistischen
               Imperativ aufnötigen als <hi rend="italic">das</hi> Gebot, dann müssen wir auch ihm
               antworten: <hi rend="italic">Nur</hi> eine <hi rend="italic">Komponente</hi>, nur eine
               Modifikation des Gebots. Es gibt Probleme der naturalistischen Ethik, wie etwa das
               von den Engländern vielbehandelte des Verhältnisses von Egoismus und Altruismus, und
               es gibt um ihrer Einseitigkeit willen lehrreiche naturalistische Problemstellungen
               wie etwa die von <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName>, die die Begrenztheit des naturalistischen Gesichtspunktes
               ebenso deutlich machen, wie es andere gibt, an denen es sich erweist, daß ein
               spiritualistischer Moralismus wie etwa der von <persName ref="kbga-actors-181">Herrmann</persName> seinerseits nur ein Wort,
               aber nicht <hi rend="italic">das</hi> Wort, das <hi rend="italic">letzte</hi> Wort sein wollen
               darf. Dasselbe wird zu sagen sein, wenn wir jenseits von Naturalismus und Idealismus
               in unserem vierten Kapitel auf die eschatologische Bedeutung des Gebotes, auf das
               Gebot als Gebot der Verheißung zu sprechen kommen werden. Und alle diese
               Begrenztheiten dürften darauf hinweisen, daß die Ethik gerade als theologische Ethik,
               überhaupt kein letztes Wort, sondern nur eine Reihe von vorletzten Worten zu sagen
               hat. Ein solches vorletztes Wort, ein unvermeidlicher, allgemeingültiger
               Gesichtspunkt, unter dem das Gebot, weil es dem <hi rend="italic">Menschen</hi> gegeben
               ist, zu verstehen ist, ist, wie nun zu zeigen sein wird, die Notwendigkeit des <hi rend="italic">Lebens</hi>.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>2.</head>
          <p>Was <hi rend="italic">Leben</hi> ist, wissen wir ursprünglich nur, indem wir um die
               Tatsache unseres eigenen Lebens wissen. Mein Wissen um das
               <pb xml:id="p201" ed="pga"/>
                Leben meines Mitmenschen und, in abgestufter Deutlichkeit, um das Leben von Tieren
               und Pflanzen, nicht zu reden von einem wirklichen oder vermeintlichen Wissen um die
               Wirklichkeit des Lebens überhaupt, ist ein analogisches Wissen, zurückgehend auf mein
               Wissen um mein eigenes Leben. Aber in strenger primärer Ursprünglichkeit wissen wir,
                  <hi rend="italic">theologisch</hi> geredet, auch nicht um unser eigenes Leben. Wir
               wissen darum, weil Gott uns anredet und uns damit als lebendig anerkennt. Vier Punkte
               sind hier zu nennen, in deren Gesamtheit der Begriff des Lebens vollständig gedacht
               sein dürfte.</p>
          <p>1. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns klar und legitim gesagt, daß wir
                  <hi rend="italic">da sind</hi>, und zwar <hi rend="italic">von Gott unterschieden</hi> da
               sind. Wären wir nichts oder wären wir umgekehrt selber Gott, so gäbe es kein zu uns
               kommendes, zu uns gesprochenes und von uns gehörtes Wort Gottes. Das <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes als solches konstituiert unser Wissen um die wie immer zu
               verstehende Wirklichkeit und Selbständigkeit unseres Daseins im Unterschied zum Sein
               Gottes. Als Wort <hi rend="italic">Gottes</hi> nun freilich auch unser Wissen um die
               schlechthinnige Abhängigkeit, in der wir ihm gegenüber wirklich und selbständig sind,
               das Wissen um die Kreatürlichkeit unseres Daseins. Dieses nicht ohne den eben
               gemachten Vorbehalt verstandene Wirklich- und Selbständigsein unseres Daseins ist der
               naheliegendste und einfachste Sinn des Begriffes Leben. Insofern nimmt das Leben, das
               Gott uns zuerkennt, indem er uns anredet, teil am Begriff des <hi rend="italic">Seins</hi>. Indem wir sagen: es nimmt teil, erinnern wir uns, daß Gott allein
               eigentlich und ursprünglich Sein und also Leben zukommt, uns aber nur durch seine
               Güte, die uns an dem Seinigen teilnehmen läßt.</p>
          <p>2. Indem uns Gott anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß wir jemand sind,
               dieses und dieses, dieses <hi rend="italic">bestimmte einzelne</hi> Sein. Wort Gottes
               setzt nicht nur eine von Gott unterschiedene Wirklichkeit voraus, sondern in dieser
               sekundären Wirklichkeit Unterschiedenheit, Bestimmtheit, Einzelheit. Das Wort Gottes
               ist freilich ein Wort an Alle, das heißt aber: ein Wort an die Summe aller Einzelnen
               und gerade nicht etwa: ein Wort an das All, an
               <pb xml:id="p202" ed="pga"/>
                die als Einheit gedachte von Gott geschaffene und von ihm selbst unterschiedene
               Wirklichkeit. Das <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes konstituiert als solches mein Wissen
               um die Selbständigkeit meines Daseins im Unterschied nicht nur zu Gott, sondern auch
               zu Anderem, was neben mir in ähnlicher Selbständigkeit dazusein scheint. Als Wort <hi rend="italic">Gottes</hi> nun freilich auch mein Wissen um die Relativität der
               Tatsache, daß ich dieser und dieser bin. Ich bin auch das nicht in und durch mich
               selbst, nicht in einer Sicherheit, über die ich verfügen könnte, sondern eben durch
               Gott und vor Gott, innerhalb der Kreaturgrenze. Das ist das Zweite, was im Begriff
               des Lebens liegt: Leben heißt etwas Einzelnes und Bestimmtes sein. Insofern nimmt das
               Leben, das Gott uns zuerkennt, indem er mit uns redet, teil am Begriff des <hi rend="italic">Individuellen</hi>. Wir sagen: es nimmt teil, und erinnern uns damit
               daran, daß Gott allein eigentlich und ursprünglich Individualität und insofern Leben
               zukommt, uns aber leihweise durch seine Güte, kraft derer Leben außer ihm durch ihn
               selbst wirklich sein soll.</p>
          <p>3. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß wir in der <hi rend="italic">Zeit</hi> da sind, begriffen im Schritt aus einer Vergangenheit durch
               eine Gegenwart in eine Zukunft. Wort Gottes setzt voraus, daß wir da sind in einem
               Nacheinander von ganz verschiedenen Momenten. Zweierlei ist damit gesagt: daß unser
               bestimmtes Dasein in einem Wechsel von Momenten mit sich selber identisch bleibt und:
               daß unser Dasein, mit sich selber identisch, einen Wechsel von Momenten durchläuft.
               Denn ein an uns ergehendes Wort setzt, ob es nun als Mitteilung, Frage oder Befehl
               verstanden sei, auf seiten dessen, an den es ergeht, die Fähigkeit voraus, zu
               vernehmen, zu antworten, zu gehorchen, also jedenfalls die Fähigkeit, in einem Vorher
               und Nachher (z.B. in dem Vorher des Fragens und in dem Nachher des Antwortens) <hi rend="italic">derselbe</hi> – und derselbe <hi rend="italic">in einem Vorher und
                  Nachher</hi> (z.B. in dem Vorher des Befehls und in dem Nachher des Gehorsams) zu
               sein. Das <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes als solches konstituiert mein Wissen um die
               Wirklichkeit einer Bewegung, in der ich mich befinde, als Wort <hi rend="italic">Gottes</hi> freilich wiederum mein Wissen um den sekundären ge<pb xml:id="p203" break="no" ed="pga"/>schöpflichen Charakter der Zeit und also auch meiner Bewegung. Das ist das Dritte im
               Begriff des Lebens: Leben heißt in der Zeit dasein, und insofern nimmt das von Gott
               mir zuerkannte Leben teil an den Begriffen der <hi rend="italic">Kontinuität</hi> und der
                  <hi rend="italic">Veränderung</hi>. Es nimmt teil: wir sagen damit, daß
               Unveränderlichkeit <hi rend="italic">und</hi> Aktualität Eigenschaften Gottes sind,
               Eigenschaften, an denen uns wiederum seine Güte teilzunehmen, in den Grenzen unserer
               kreatürlichen Wirklichkeit teilzunehmen gönnt.</p>
          <p>4. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß unserem Dasein eine
               wie auch immer zu begrenzende <hi rend="italic">Ursprünglichkeit</hi> eigen ist. Es ist
               nicht nur so, daß wir <hi rend="italic">dieselben</hi> sind in einer Bewegung, dieselben
               in einer <hi rend="italic">Bewegung</hi>, sondern: <hi rend="italic">wir</hi> sind dieselben,
                  <hi rend="italic">wir</hi> sind in Bewegung. Wir sind Subjekt der Kontinuität und der
               Veränderung. <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes kann nicht an ein solches einzelnes
               Daseiendes gerichtet sein, das etwa bloß Kanal oder auch fungierendes Organ einer
               anderweitig entspringenden Bewegung wäre, sondern <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes
               anerkennt uns, in welchen Grenzen immer, als Ursprung unserer Bewegung. Es
               konstituiert das <hi rend="italic">Wort</hi> Gottes als solches mein Wissen um meine
               Selbständigkeit nun auch hinsichtlich der Kontinuität und Veränderung, in der ich
               mich befinde, mein Wissen darum, daß sie <hi rend="italic">meine</hi> Kontinuität und
               Veränderung ist – als Wort <hi rend="italic">Gottes</hi> freilich dann auch mein Wissen um
               die Fragwürdigkeit, um den sekundären, kreatürlichen Charakter dieser meiner
               Ursprünglichkeit. Das ist das Vierte im Begriff des Lebens: Leben ist da, wo die
               Bewegung eines durch Gott Daseienden auch in und mit diesem selbst anfängt. Insofern
               partizipiert das mir zuerkannte Leben am Begriff der <hi rend="italic">Freiheit</hi>. Es
               partizipiert: denn ursprüngliche, keinem Vorbehalt unterliegende Freiheit, Aseität
               ist allein Gott eigen, uns aber geliehen durch seine Güte.</p>
          <p>Soviel zur Umschreibung dessen, was in unserem Zusammenhang sachgemäß unter Leben zu
               verstehen ist. Daß ich lebendig bin, ist wahrlich nicht das Einzige, was ich weiß auf
               Grund dessen, daß es mir durch das Faktum des an mich ergehenden Wortes Gottes
               zuerkannt ist. Ich weiß aber auf Grund dieser Vor<pb xml:id="p204" break="no" ed="pga"/>aussetzung auch dies, daß ich lebendig bin: daseiend neben Gott, in unwiederholbarer
               Bestimmtheit und Einzelheit, in Bewegung, einer Bewegung, die das Prädikat ist des
               Subjektes Ich, dem im göttlichen Wort das göttliche Du begegnet ist, das durch diese
               Begegnung endgültig genötigt ist, sich als Ich zu erkennen und ernst zu nehmen. Das
               Alles in der Klammer und unter dem Vorbehalt, daß das <hi rend="italic">Wort</hi>, das uns
               solches zuerkennt, das Wort <hi rend="italic">Gottes</hi> ist, daß also mein Leben nur
               innerhalb der Kreaturgrenze wirklich ist, als geschaffenes, aus dem Nichts
               geschaffenes, durch die Güte Gottes schlechthin bedingtes Leben, an sich betrachtet
               also fragwürdig wirklich, ja, im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf seine unvermeidliche Korrelation zum Tode
               geradezu illusorisch wirklich, als wirklich nur zu verstehen auf das Wort hin,
               «getragen» durch das Wort (<ref type="can" subtype="bible" target="Hebr.1.3">Hebr. 1,3</ref>), das, weil es das Wort Gottes ist, ewiges durch den Tod nicht Lügen zu
               strafendes Wort ist. Aber in dieser Klammer und unter diesem Vorbehalt: wirkliches
               Leben.</p>
          <p>Dies nun, mein Leben, ist offenbar in Gottes an mich ergehendes Gebot, wie es auch
               lauten möge, auf alle Fälle <hi rend="italic">mitgesetzt</hi>. Gottes Gebot betrifft meine
               Handlung, mein Tun, meine Entscheidung. In meiner Entscheidung ist aber notwendig
               inbegriffen, daß ich <hi rend="italic">lebe</hi>. Indem Gott etwas von mir will, gebietet
               er mir – gewiß nicht nur das, aber auch das – daß ich lebe. Was das in concreto
               heißt, das ist der Inhalt des Gebotes, den er selbst bestimmt, es wird aber unter
               allen Umständen auch Leben heißen. Leben ist nicht an sich schon Entscheidung. Aber
               Entscheidung ist sicher auch Leben, mein Leben. Entscheidung fällt nicht ohne das
               Substrat eines bestimmten Lebensaktes. Und weil das Gebot <hi rend="italic">meine</hi>
               Entscheidung betrifft, darum kann ich sie nicht etwa von jenem Lebensakt oder diesen
               von ihr abstrahieren, diesen nicht etwa bloß als neutrales Material meiner
               Entscheidung betrachten und behandeln. Gerade mein Leben muß ich vielmehr verstehen
               als vom Gebot erreicht und betroffen: in der Weise zunächst, daß ich auch meinen
               Lebensakt als solchen als in die Krisis des Gebotes gestellt erkenne und mich selbst
               als für meinen Lebensakt als solchen verantwortlich.</p>
          <p><pb xml:id="p205" ed="pga" rend="noPipe"/>Wirklich leben ist <hi rend="italic">notwendig</hi>, ist <hi rend="italic">gut</hi>, ist <hi rend="italic">Gehorsam</hi> gegen den Schöpfer. <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben ist guter <seg type="non-entity">Wille</seg>. Aber
               das kann und darf kein eindeutiger Satz sein wollen, weil das Leben, das wir bejahen
               und wollen können, nicht das göttliche, sondern unser kreatürliches Leben ist. <seg type="non-entity">Wille</seg>
               zum Leben ist guter <seg type="non-entity">Wille</seg>, sofern ich mein Leben so will, wie es der Schöpfer, dem es
               gehört, haben will. Damit ist aber schon gesagt, daß mein <seg type="non-entity">Wille</seg> noch nicht dadurch
               gut ist, daß ich mein Leben als solches will. Gut wäre er, wenn ich freilich mein
               Leben als solches wollte, aber eben in dieser bestimmten Beziehung, im Gehorsam gegen
               den Willen des Schöpfergottes. Diese bestimmte Beziehung relativiert also die Güte
               meines <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben als solchem, setzt sie in Klammer und stellt sie in Frage.
               Wir werden uns darum wohl hüten, mit den ethischen Naturalisten diejenigen Formen
               menschlichen Handelns, in denen es vorwiegend und in die Augen springend um die
               Betätigung des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben geht, abstrakt als gute und ihr Gegenteil als böse
               Handlungen zu bezeichnen. Wir können nur sagen, daß es bei <hi rend="italic">solchen</hi>
               Handlungen in <hi rend="italic">Frage</hi> kommt, daß sie durch das Gebot des Schöpfers
               geboten oder verboten sein könnten, daß Gehorsam oder Ungehorsam gegen dieses Gebot
               in ihnen sichtbar werden könnte, weil sie ihrer Art nach offenkundig unter dieses
               Gebot fallen dürften. Die Wirklichkeit des göttlichen Gebotes und des Gehorsams gegen
               Gott mit ihnen zu <hi rend="italic">identifizieren</hi> oder ihnen <hi rend="italic">abzustreiten</hi>, dazu sind wir nicht, dazu sind wir gegenüber keiner Handlung
               oder Handlungsweise befugt. Sie drängen sich uns aber auf als Gleichnis dieser
               göttlichen Wirklichkeit. Sie wollen offenbar Gegenstand unserer Besinnung und, wenn
               unser eigenes Handeln in Frage stehen sollte, Anlaß unserer Bereitschaft sein,
               unserer Bereitschaft für das uns richtende Gebot Gottes, sofern es auch Gebot des
               Schöpfers und also Gebot des Lebens ist.</p>
          <p>Erinnern wir uns nun einiger solcher Formen menschlichen Handelns, die als Gleichnis
               der Wirklichkeit des Schöpfergebotes in Betracht kommen dürften, angesichts derer die
               Frage nach dem göttlich Gebotenen sich aufdrängt, gerade sofern dieses göttlich
               <pb xml:id="p206" ed="pga"/>
                Gebotene jedenfalls auch unser eigenes Leben ist, und uns zur Besinnung, zur
               Wachsamkeit, zur Bereitschaft auffordert. Wohlverstanden: nicht mit dem Anspruch auf
               Vollständigkeit soll gesagt werden, was jetzt und im ganzen weiteren Verlauf dieser
               Vorlesung in dieser Weise zu sagen ist, sondern nur exempli gratia. Und: nicht in der
               Absicht, die Problematik dieser Formen menschlichen Handelns als Ganzes aufzurollen,
               geschieht das, sondern nur in der Absicht, die in bezug auf sie aus der Wirklichkeit
               des göttlichen Gebotes, und zwar unter dem ganz bestimmten Aspekt des Schöpfergebotes
               sich ergebenden Fragen zu hören. Und – eine dringende Warnung ein für allemal! –
               nicht an den nun unvermeidlichen Konkretionen oder gar an der ebenso unvermeidlich
               persönlich bedingten Beleuchtung, in der sie hier erscheinen werden, dürfen Sie Ihr
               Interesse haften lassen, sondern einzig und allein an dem Licht des Gebotes selbst,
               das im Gleichnis zu sehen, unsere Aufgabe ist, nachdem wir dazu übergegangen sind,
               das Gebot als das an den Menschen gerichtete Gebot verstehen zu wollen.</p>
          <p>Mein Lebensakt vollzieht sich jeden Augenblick in der faktischen Einheit eines
               doppelten Geschehens, das wir als das der Seele und des Leibes zu bezeichnen pflegen.
               Ich lebe für mich selbst und für die Anderen nie und in keiner Beziehung anders als
               in der Ganzheit meiner Geistigkeit <hi rend="italic">und</hi> meiner Körperlichkeit,
               freilich auch nie und in keiner Beziehung anders denn als in der Unterschiedenheit
               beider. Beides gilt hier: unum non datur und: tertium non datur, d.h. ich bin in
               keiner Hinsicht nur Geist oder nur Körper und: ich bin in keiner Hinsicht in der
               Synthese, in dem Einen jenseits dieses Zwiefachen. Materialismus und Spiritualismus,
               die den Menschen einseitig von der Physis oder von der Psyche her verstehen wollen,
               sind ebenso ungenügende Deutungen des Phänomens des Menschen wie der Trichotomismus
               der altlutherischen Dogmatik, der mit seiner Unterscheidung von anima und Spiritus
               den Dualismus, in dem wir existieren, in eine höhere Einheit meinte aufheben zu
               können. Mein geschöpfliches Leben ist jene <hi rend="italic">Einheit</hi> in der
               Unterschiedenheit und jene <hi rend="italic">Unter<pb xml:id="p207" break="no" ed="pga"/>schiedenheit</hi> in der Einheit. <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben ist also als <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben
               der Physis <hi rend="italic">und</hi> der Psyche zu verstehen. Nie und nirgends wird er
               bloß das Eine oder bloß das Andere sein. Aber auch nie und nirgends wird er nicht von
               der einen oder anderen Seite her prädominiert sein. Diese Erwägung berechtigt und
               nötigt uns, zwischen dem Willen zur Erhaltung und Behauptung unseres physischen und
               unseres psychischen Lebens zu unterscheiden, zugleich aber im Auge zu behalten, daß
               wir es bei jedem a parte minori auch mit dem anderen zu tun haben. Und da nun die
               Leiblichkeit nach dem biblischen Schöpfungsbericht nicht nur das Ende,<note xml:id="n07">Anspielung auf ein bekanntes <persName ref="kbga-actors-306">Oetinger</persName>-Wort, das aber hier wie
                  gewöhnlich offenbar ungenau wiedergegeben ist. Im 3. Band von <bibl><hi rend="italic">Fr. C. Oetingers Predigten über die Sonn- und
                           Feiertags-Evangelien. Das Murrhardter Predigtbuch</hi>, 5. Ausgabe,
                        Vollständig gesammelt und unverändert hrsg. v. K. C. E.
                           Ehmann. Stuttgart
                           1902, S. 27 lautet es: «Leibliche Unzerstörbarkeit ist das Ende
                        der Werke Gottes.»</bibl>
                  </note> sondern auch der Anfang der Wege Gottes ist, beginnen wir unsere Überlegungen
               mit der Physis, um von da aus, wie es sich gehört, allmählich zu der Psyche
               aufzusteigen, wobei wir uns doch im voraus einschärfen wollen, daß wir es auf allen
               Stufen mit dem ganzen, einen Menschen zu tun haben.</p>
          <p>Die primitivste Form unseres physisch-psychischen Lebenswillens ist zweifellos die,
               deren Negation oder scheinbare Negation am eklatantesten in der Möglichkeit des
               Selbstmordes sichtbar wird: die einfache <hi rend="italic">Bejahung des Lebens</hi>, die
               durch ein gewisses Tun und Nicht-Tun gekennzeichnete Bereitschaft, jenes Wandern aus
               Vergangenheit durch Gegenwart in Zukunft, in dem unser Lebensakt besteht,
               fortzusetzen. Unser Leben ist ja, ganz abgesehen von seiner Geschöpflichkeit und als
               Wahrzeichen seiner Geschöpflichkeit, begrenzt vom Tode. Jenseits dieser Grenze können
               wir seine Wirklichkeit nur in Gott suchen, der, was ihm gehört, wieder zu sich
               genommen hat und in dem wir es unverloren wissen, indem wir an ihn glauben. Daß unser
               Wollen und Handeln, unser Leben kein absolutes, sondern ein relatives ist, das ist
               uns handgreiflich sichtbar darin, daß wir schon jene einfache Bejahung unseres Lebens
               – denn «mitten wir im Leben
               <pb xml:id="p208" ed="pga"/>
                sind von dem Tod umfangen»<note xml:id="n08">Anfang der Antiphon <hi rend="italic">Media
                     vita in morte</hi>, 11./12. Jahrhundert, Strophe 1 deutsch: 15. Jh., Strophe 2
                  und 3: <persName ref="kbga-actors-261">M. Luther</persName> 1524, vgl. <bibl>EKG 309, Schweiz. Kirchengesangbuch 295.</bibl>
                  </note> – nur <hi rend="italic">relativ</hi> vollziehen können. Aber daß wir das können,
               daß wir Mittel, wenn auch keine absolut, sondern nur in gewissen Beziehungen und auf
               eine gewisse Strecke wirksame, aber immerhin Mittel haben, uns dem Tode zu entziehen,
               und eine Anzahl sehr wirksamer und sogar absolut wirksamer Mittel, unseren Tod zu
               beschleunigen oder herbeizuführen, das beweist doch die relative Wirklichkeit unseres
               Lebens, Wollens und Handelns. Schon diese ganz einfache Bejahung unseres Lebens bzw.
               seine wirkliche oder scheinbare Verneinung fällt zweifellos unter das <hi rend="italic">Gebot</hi> Gottes. Man kann nicht sagen, daß die Bejahung des Lebens an sich gut
               ist. Im Gegenteil: gerade dieses primitive Lebenwollen kann <hi rend="italic">die</hi>
               Sünde, der Aufruhr des Geschöpfs gegen den Schöpfer sein, der jenem das Leben nicht
               dazu gegeben hat, daß er <hi rend="italic">es</hi> bejahe, sondern daß er, indem er <hi rend="italic">es</hi> bejaht, <hi rend="italic">ihn</hi> bejahe.</p>
          <p>Das Leben im Gehorsam gegen den Schöpfer bejahen kann heißen, sein Leben opfern, sich
               dem Tode nicht entziehen, sondern durch Unterlassen oder Tun seinen Tod zu
               beschleunigen, ja herbeizuführen. Als Jesus hinaufzog nach <placeName ref="kbga-places-37">Jerusalem</placeName>, hat er offenbar
               diese Möglichkeit gewählt im Gegensatz zu dem «Das widerfahre dir nur nicht!» [<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.16.22">Mt. 16,22</ref>] seines <seg type="non-entity">Jüngers</seg>.
               Aber immer wird der Gehorsam gegen Gott den Schöpfer <hi rend="italic">auch</hi> heißen,
               sein eigenes Leben bejahen. Denn nur bejahtes Leben kann wirklich geopfert werden.
               Wenn wir des Lebens müde sind (wenn vielleicht ganze Völker und Kulturen lebensmüde
               werden), wenn wir uns meinen gestatten zu dürfen, auf die uns gegebenen Mittel der
               Gegenwehr gegen den Tod zu verzichten (es gibt auch ein scheinbar rein passives, rein
               psychisches Sichsterbenlassen), wenn wir unser Leben aufs Spiel setzen (vielleicht
               beim Sport oder im Zweikampf oder um wissenschaftlicher oder – Ozeanflüge –
               technischer Zwecke willen), wenn ein ganzes <seg type="non-entity">Volk</seg> sich entschließt, sich dem Feuer der
               Kanonen eines anderen <seg type="non-entity">Volkes</seg> auszusetzen,
               <pb xml:id="p209" ed="pga"/>
                dann stellt sich, von allen anderen Fragen ganz abgesehen, jedenfalls auch <hi rend="italic">die</hi> Frage, was dabei werde aus der keineswegs unserer Willkür
               überlassenen, sondern durch das Gebot des Schöpfers von uns geforderten Bejahung des
               Lebens, dann ist unter allen Umständen zu bedenken, daß unser Leben keineswegs uns
               selbst gehört, sondern daß es uns in seiner ganzen Relativität geliehen ist, daß es
               zur Verfügung Gottes und nicht zu unserer Verfügung steht. Kann dieses
               Zur-Verfügung-Gottes-Stehen in concretissimo bedeuten, daß wir es zu opfern haben, so
               können wir es doch nicht opfern, wenn wir es nicht zuvor bejaht haben. Und das ist
               überall, wo Menschen angeblich ihr Leben opfern, die Frage, ob sie wirklich im
               Gehorsam gegen das <hi rend="italic">Gebot</hi> dem Tode den Lauf lassen, ob ihr
               Dahingeben also ein wirkliches Opfern oder nicht doch bloße Fahrlässigkeit oder
               Willkür ist. Nicht selbstverständlich fällt der Tod im Flugzeug oder im Hochgebirge,
               nicht selbstverständlich fällt auch der Kriegertod unter den Begriff des gebotenen
               Opfers – sowenig wie alle einfache Lebensbejahung als solche unter den Begriff der
               gebotenen Lebenserhaltung fällt. Wir haben in der Ethik nicht zu bestimmen: das und
               das ist gebotene, das und das ist verbotene Lebensbejahung oder Lebensverneinung. Das
               bestimmt Gott ganz allein. Wir haben aber die Regel zu bedenken, daß das Gebot des
               Schöpfers (auch wenn es in concretissimo lauten sollte: stirb!) das Gebot des Lebens,
               die natürliche <hi rend="italic">Furcht</hi> vor dem Tode, die Jesus auch bewiesen hat
               (auch darin war er gehorsam, wohlverstanden!) und die in unserer Macht stehende <hi rend="italic">Abwehr</hi> gegen den Tod auf alle Fälle in sich begreift.</p>
          <p>Von da aus ist nun auch die Möglichkeit des eigentlichen <hi rend="italic">Selbstmordes</hi> – nicht wie das in den meisten Ethiken trotz aller
               gegenteiligen Versicherungen geschieht: zu beurteilen, sondern: zu bedenken oder noch
               genauer: es ist das göttliche Gebot und sein Verhältnis zu <hi rend="italic">dieser</hi>
               Möglichkeit zu bedenken. Ich würde es nicht für richtig halten, mit <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName></hi> (S. 339) zu sagen: «Mit dem Gott erfassenden Glauben steht die
               Vernichtung des eigenen Lebens immer im Streit; denn sie ist Verzicht auf Gottes
               Hilfe, <pb xml:id="p210" ed="pga"/>
                Griff nach der schrankenlosen Verfügungsmacht über uns selbst, Auflehnung gegen das
               uns beschiedene Los».<note xml:id="n09">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-359">A. Schlatter</persName>, a.a.O.
                                1929<hi rend="sup">3</hi> (1961) S. 391.</bibl>
                  </note> Was wissen wir denn, ob dies sich im einzelnen Fall so verhält? Und gibt es
               nicht Fälle, wo es sich fragt, ob nicht gerade das Gegenteil der Fall sein könnte?
               Man tritt, weil es sich um eine öffentliche und repräsentative Persönlichkeit
               handelt, einem Mitmenschen nicht zu nahe, wenn man auf <persName ref="kbga-actors-839">Kaiser Wilhelm II.</persName>
               exemplifiziert und fragt (Reichskanzler <persName ref="kbga-actors-692">Michaelis</persName> hat das auch gefragt), ob jener
               nicht wohlgetan, in christlichem Sinne wohlgetan hätte, seine Auffassung von
               Monarchie und <seg type="non-entity">Volk</seg> im <seg type="non-entity">Herbst</seg> 1918 dadurch zu bewähren und vielleicht dem ganzen
               seitherigen Lauf der Dinge dadurch ein anderes Gesicht zu geben, daß er im nächsten
               Schützengraben den Tod suchte, statt dies unter Berufung auf christliche Gründe zu
               unterlassen. Aber wenn man auch nach beiden Seiten so fragen kann und muß, wenn man
               weiter zu bedenken hat, daß es nicht immer leicht sein wird, den eigentlichen
               Selbstmord von jenen anderen verwandten Möglichkeiten einwandfrei zu unterscheiden,
               so ist doch <persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName> und all den anderen Ethikern, die hier kurzen Prozeß machen,
               ohne weiteres zuzugeben, daß die nächstliegende Frage angesichts der
               Selbstmordmöglichkeit immer die sein wird: ob hier nicht das Gebot des Lebens darum
               in um so erschütternderer Weise verkannt sein möchte, weil diese Fehlentscheidung,
               wenn sie eine solche ist, zugleich die letzte Entscheidung des betreffenden Menschen
               überhaupt, eine Fehlentscheidung an der Schwelle der Ewigkeit ist? Ob hier nicht auf
               dem Hintergrund einer Furchtlosigkeit vor dem Tode, zu der wir an sich keinen Befehl
               und keinen Anlaß haben, eine ganz heillose Furcht, eine verbotene Feigheit vor dem
               Leben vorliegt, ob hier nicht in aufrührerischer Weise das Erste, was Gott uns in die
               Hand gelegt hat, weggeworfen wird, ein Aufruhr, der dadurch nicht zu beschönigen ist,
               daß die Fortsetzung des betreffenden Lebens vielleicht als der noch viel schlimmere
               Aufruhr zu beurteilen wäre? Gerade wenn wir uns daran halten,
               <pb xml:id="p211" ed="pga"/>
                daß wir überhaupt nicht Menschen und Handlungen zu beurteilen, sondern Gottes Gebot
               zu bedenken haben, werden wir angesichts der Selbstmordmöglichkeit nicht klar genug
               bedenken können: auch ein freiwilliges Sterben muß, um wohlgetan zu sein, nicht auf
               Erlaubnis beruhen – was heißt Erlaubnis, wenn wir uns eben entscheiden müssen? –,
               sondern in Konformität mit dem Gebot getan sein. Auch wenn das konkreteste Gebot
               lautet: Stirb!, setzt es voraus das Gebot: Lebe! <hi rend="italic">Ist</hi> dieses Gebot
               wirklich bedacht, <hi rend="italic">bin</hi> ich bereit, dem so Gebietenden zu begegnen,
               wenn ich aus welchen Gründen immer meine, zum Revolver greifen zu müssen? Was
               bedeutet es für ein <seg type="non-entity">Volk</seg> oder für eine Konfession in bezug auf die letzte Frage ihres
               Daseins, wenn die Statistik ein Zunehmen der Verwirklichung dieser Möglichkeit in
               ihren Reihen nachweist? Nicht eine Lehre über die Verwerflichkeit und Verbotenheit
               des Selbstmordes aufzustellen und zu propagieren, kann die Aufgabe der Kirche in
               dieser Hinsicht sein. Unterläßt sie dies, dann darf sie sich nämlich auch die
               Gegenlehre von der Erlaubtheit des Selbstmordes verbitten. Wohl aber ist ihre
               Aufgabe, das Gebot des Schöpfergottes zu verkündigen und – das Urteil ihm, wirklich
               ihm überlassend – die Frage in die Gewissen zu treiben, daß dieses Gebot das Gebot
               des Lebens ist, dem der sicher ungehorsam ist, der es, gleichviel ob als evidenter
               Selbstmörder oder anderswie, wegwirft, der zu Schanden macht, was er nur opfern
               dürfte und vielleicht müßte, nun aber, indem er es zu Schanden macht, dem Opfer
               gerade entzieht.</p>
          <p>Die nächste ebenfalls noch recht primitive Form des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben ist die, die
               nach der bekannten Formel dem <seg type="non-entity">Hunger</seg> und der <seg type="non-entity">Liebe</seg> entspringt. Unser Leben ist
               bedingt durch die Notwendigkeit des <hi rend="italic">Stoffwechsels</hi> und durch seine
                  <hi rend="italic">Geschlechtlichkeit</hi>. Ich würde in Anbetracht der doch eigentlich
               unerhörten Tatsache, daß wir mindestens ein Drittel unseres kurzen Lebens schlafend
               zubringen, als drittes dieser primitiven Lebensmotive das des <hi rend="italic">Ruhe</hi>bedürfnisses nennen. Die an diesen Bedingtheiten unseres Daseins sich
               auslösende Form des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben dürfte nur schon darum ethisch nicht irrelevant
               sein und nicht als das be<pb xml:id="p212" break="no" ed="pga"/>handelt werden, weil sie naturwissenschaftlich betrachtet – und es ist nicht
               abzusehen, warum wir uns nicht auch so zu betrachten hätten – fraglos die Grundform
               dieses <seg type="non-entity">Willens</seg> ist, und weil jeder tiefere Einblick in das eigene Leben oder in das
               Anderer oder in die Wirklichkeit der Geschichte uns zeigt, wie beängstigend energisch
               sich gerade diese Form unseres <seg type="non-entity">Willens</seg> auch in allen seinen höheren Formen durch das
               Mittel raffinierter und raffiniertester Übersetzungen fortsetzt und durchsetzt. Nicht
               Alles, aber doch recht Vieles an dem Phänomen Mensch in der Einzahl und Mehrzahl
               erklärt sich wirklich daraus, daß wir beständig auch hungrig, erotisch beunruhigt und
               schlafbedürftig sind. Nicht nur das, aber auch das! Und nun ist es wahrhaftig nicht
               gleichgültig, ob wir diese Form unseres Lebenswillens als eine in sich begründete,
               fraglose Gegebenheit verstehen, oder ob wir uns darüber klar sind, daß schon das hier
               entstehende Wollen und Handeln in die Krisis des göttlichen Gebotes kommt, weil wir
               nicht an sich, sondern als Gottes Geschöpfe das Leben und nun gerade dieses, dies
               unleugbar, bis in seine feinsten Äußerungen immer auch durch <seg type="non-entity">Hunger</seg> und <seg type="non-entity">Liebe</seg> und
               Müdigkeit charakterisierte Leben haben. Nicht darauf ist Antwort zu geben, unter
               welchen Umständen es gut sei, dieser unserer Bedingtheit entsprechend zu wollen und
               zu handeln, also für die Befriedigung des Ernährungs- und des Geschlechts- und des
               Schlafbedürfnisses zu sorgen. Wann und wie und inwiefern das gut ist, das sagt Gottes
               Gebot, und keine Ethik hat hier dreinzureden. Wohl aber ist einzusehen, daß die
               Obsorge für diese unsere Lebensbedürfnisse auf alle Fälle unter der Frage steht, wie
               sie sich verhalte zu dem uns in und mit diesem Leben, mit seiner Relativität im
               Verhältnis zu seinem Schöpfer gegebenen Gebot. Indem diese Frage gestellt ist, ist
               jedenfalls gesagt, daß die Betätigung unserer diesen Lebensbedürfnissen
               entsprechenden Anlagen nicht an sich gut ist. Gewiß auch nicht an sich böse. Aber das
                  <hi rend="italic">fragt</hi> sich eben, ob gut oder böse. Und darum fragt es sich, weil
               das Gebot Gottes auf alle Fälle auch diese Betätigung betrifft und nicht erst weiter
               oben anfängt mit seiner Inanspruchnahme.</p>
          <p><pb xml:id="p213" ed="pga" rend="noPipe"/>Man kann diese Frage in verschiedener Hinsicht gestellt sehen. Einmal: <hi rend="italic">Handelt</hi> es sich um Betätigung der in unserer Geschöpflichkeit begründeten
               Bedürfnisse, <hi rend="italic">gehorcht</hi> man denn dem Gebot des Lebens, wo diese Form
               des <seg type="non-entity">Willens</seg> vielleicht theoretisch oder praktisch als die herrschende, vielleicht
               geradezu als die allein herrschende anerkannt wird? Bedeutet die Möglichkeit des
               <seg type="non-entity">Schlemmers</seg> <persName ref="kbga-actors-2448">Lukullus</persName> oder die Möglichkeit eines <persName ref="kbga-actors-2831">Don Juan</persName> oder <persName ref="kbga-actors-2361">Casanova</persName> auf erotischem
               Gebiet die Möglichkeit eines wirklichen «Lebemannes», wie man ja wohl solche Leute zu
               nennen pflegt? Heißt das «sich ausleben», wenn diese Betätigung diese Rolle bekommt?
               Oder ein ganz anderes Beispiel: Konnte etwa die Wirtschaftsgesinnung eines Bauern
               alten Stils mit ihrer ausschließlichen Richtung auf die Bedarfsbefriedigung einem
               recht verstandenen Willen zum Leben Genüge tun? Weiter: Gibt es nicht im
               individuellen und sozialen Leben gerade in dieser primitivsten Hinsicht offenkundig
               Hypertrophien des Befriedigungswillens, die zu dem vorhandenen, zu befriedigenden
               Bedürfnis in gar keinem Verhältnis mehr stehen und also auch nicht zu dem Lebensakt,
               auf den diese Bedürfnisse zurückgehen, sinnloses Genießen, das gar kein Genießen mehr
               zu sein scheint, blöde Animalität an sich, in der nicht einmal mehr die animalische
               Kraft zu bewundern ist? Weiter: Gibt es nicht auch Verirrungen und Verkehrungen
               dieses Befriedigungswillens, die, weit entfernt, die Bedürfnisse des <seg type="non-entity">Hungers</seg> und der
               <seg type="non-entity">Liebe</seg> wirklich zu befriedigen, den Lebensakt geradezu bedrohen? Wir denken an
               Alkoholismus und Prostitution, wir denken auch an die rätselhafte Not der sogenannten
               Homosexuellen. Es stellt sich aber nicht nur die Frage nach einem möglichen Zuviel,
               sondern auch die nach einem möglichen Zuwenig dieses Befriedigungswillens. Es fragt
               sich z.B., ob die moderne Arbeiterschaft nicht handeln mußte, wie sie gehandelt hat,
               als sie sich im Unterschied zu dem mit Allem zufriedenen Proletarier der Vorzeit mit
               dem ihr vom Unternehmertum zugedachten Existenzminimum eines Tages nicht mehr
               zufriedengab, sondern Maßregeln ergriff, ihre Lage in diesem primitiven Sinn zu
               verbessern. Weiter: Wer sich willentlich – was ja
               <pb xml:id="p214" ed="pga"/>
                auch bedeuten kann: aus schwachem Willen – an Nahrung und Schlaf das Nötige
               abbricht, der wird, wie er sich auch im Übrigen rechtfertigen mag, nicht nur zu
               bedenken haben, ob er das kann, sondern auch, ob er das darf? Und wer theoretisch
               oder praktisch die große, besonders in der Religionsgeschichte so oft verwirklichte
               Möglichkeit des freiwilligen Zölibates bejaht, der wird, auch wenn er solches um des
               Himmelsreiches willen tut, sich der Frage nicht entziehen dürfen (<persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> hat sie
               bekanntlich mit besonderem Nachdruck gestellt), wie sich solche arbiträre
               Nicht-Betätigung des Geschlechtsbedürfnisses nun eigentlich zu dem Schöpfungsgebot
               des menschlichen Lebens, in das doch auch dieses Bedürfnis eingeschlossen ist,
               verhalten möchte. Ob etwa vollends der moderne Beruf eines Hungerkünstlers oder die
               Künste, die in <placeName ref="kbga-places-372">Indien</placeName> in bezug auf willkürliche Nicht-Betätigung dieser primitiven
               Lebensanlagen getrieben werden, im Lichte des Gebotes des Lebens Möglichkeiten und
               nicht vielmehr perverse Unmöglichkeiten sind, das dürfte ja wie bei gewissen Formen
               ihrer Betätigung schon beinahe <hi rend="italic">keine</hi> Frage mehr sein. Aber die
               Ethik hat tatsächlich, wenn sie sachlich bleiben will, dabei zu beharren, auch
               angesichts der eklatantesten Unmöglichkeiten dabei zu beharren, <hi rend="italic">Fragen</hi> aufzuwerfen oder vielmehr als aufgeworfen kenntlich zu machen. Sie
               hat weder gute noch schlechte Zeugnisse auszuteilen, sie hat nicht zu richten,
               sondern sie hat, wissend um den radikalen Gegensatz von Gut und Böse, auf das allein
               wirklich und wahrhaftig richtende Gebot Gottes hinzuweisen, der einem jeden wohl
               sagen wird, was gut und böse ist.</p>
          <p>Eine weitere beachtenswerte Form des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben dürfte zu erkennen sein im
               Willen zur <hi rend="italic">Gesundheit</hi>. Unser Leben will nicht nur überhaupt gelebt,
               d.h. unmittelbar vor dem Tode bewahrt, es will nicht nur in Befriedigung jener
               primitiven Bedürfnisse, sondern es will in Behauptung und Betätigung seiner
               Möglichkeiten, es will in <hi rend="italic">Kraft</hi> gelebt sein. Gesundsein heißt im
               Besitz seiner leiblichen und geistigen Kräfte sein. Gesundseinwollen heißt das Nötige
               wollen, um diese Kräfte zu erwerben
               <pb xml:id="p215" ed="pga"/>
                und zu behaupten. Wobei es in der Natur der Sache liegt, daß die leiblichen Kräfte
               das direkte, die geistigen das indirekte Angriffsobjekt dieses <seg type="non-entity">Willens</seg> bilden müssen.
               Wieder dürfte es klar sein, daß dieser <seg type="non-entity">Wille</seg> an sich weder guter noch böser <seg type="non-entity">Wille</seg>,
               daß aber das Gebot mit seiner Frage auch hier gegeben ist. Es greift zunächst überall
               da ein, wo es vielleicht überhaupt noch gar nicht bedacht sein sollte, daß wir
               unserem Leben jene gesteigerte Bejahung, die Behauptung und Betätigung seiner
               Möglichkeiten schuldig sind. Sollten Luft, Licht, Wasser, Bewegungsmöglichkeiten usw.
               nicht dazu da sein, diese gesteigerte Bejahung zu vollziehen, sollte also Hygiene uns
               nicht geboten sein? Darum dann vielleicht in concreto auch diese und diese Diätetik.
               Darum vielleicht auch diese und diese sportliche Betätigung. Darum vielleicht in der
               Prophylaxe und im eingetretenen Notfall auch das Gebrauchmachen vom Dienst des
               Arztes. <hi rend="italic">Dürfen</hi> diese Möglichkeiten unbenützt bleiben? so ist zu
               fragen, wie auch die Antwort ausfallen mag. Keinesfalls wird man sich aber die
               Antwort leicht machen dürfen, indem man auf eine Gesundheit der Seele, abgesehen von
               der des Leibes, pocht, als ob der Mensch nicht jene Einheit von Leib und Seele wäre,
               in der unkontrollierbar weitgehend das Ganze gesund oder das Ganze krank ist. Und als
               ob jenes Pochen auf den Geist nicht allzuleicht mehr durch die Trägheit des <seg type="non-entity">Fleisches</seg>
               als durch die entsprechende Lebendigkeit des Geistes bedingt sein könnte. Um nicht zu
               reden von einer prinzipiellen Resignation gegenüber der unsere Lebenskraft und
               vielleicht unser Leben bedrohenden Möglichkeit der Krankheit, eine Resignation, die
               sich doch schwerlich verantworten lassen dürfte angesichts der Tatsache, daß Jesus
               gerade gegenüber der Krankheit immer wieder das Zeichen des nahe herbeigekommenen
               <seg type="non-entity">Reiches</seg> Gottes in Gestalt seiner Heilungswunder aufzurichten für nötig angesehen hat.
               Ernste Bejahung des Lebens in dieser Hinsicht scheint uns also gar nicht nur von der
               Schöpfung, sondern auch von der Auferstehungshoffnung her geboten zu sein. Aber die
               Frage des Gebotes wird sich auch da stellen, wo man für das, was einem «gut tut» oder
               «nicht gut tut», viel<pb xml:id="p216" break="no" ed="pga"/>leicht nur zu eingehend interessiert ist, wo Sonne, Luft und Wasser, die Kraft von
               allerlei Kräutern und Früchten, die Dynamis gestählter Arm- und Beinmuskeln und nicht
               unmöglicherweise auch die Möglichkeiten der medizinischen <seg type="non-entity">Kunst</seg> im Bewußtsein des
               Menschen zu einer Art von wohltätigen Dämonen geworden sind, denen eine Andacht und
               Gläubigkeit entgegengebracht, denen mit einer Konzentration und Begeisterung gedient
               wird, die es problematisch erscheinen lassen, ob es noch immer um die Gesundheit des
               wirklichen, d.h. aber des ganzen Menschen geht, ob die Obsorge für ein corpus
               sanissimum nicht zu einer Bedrohung der mens sana sich auswachsen könnte und, wenn
               vielleicht auch das bedacht sein sollte: ob wohl auch gesehen ist und bleibt, daß es
               sich unter allen Umständen um die Gesundheit <hi rend="italic">des</hi> Lebens handelt,
               das nicht uns gehört, sondern das seinem Schöpfer zur Verfügung steht, so daß
               Gesundheit eindeutig nur da vorhanden ist, wo dieser Verfügungsgewalt gehorcht wird,
               was dann wieder in concreto eine energische Gleichgültigkeit gegen die Frage: Was tut
               mir gut? eine bewußte Unbekümmertheit gegenüber den Wünschen unseres lieben Leibes
                  <hi rend="italic">und</hi> unserer noch lieberen Seele, die Bereitschaft, demselben
               Schöpfer mit einem leidenden Leibe und mit einer leidenden Seele, nicht in Kraft,
               sondern in Schwachheit, nicht gesund, sondern krank, nicht lebend, sondern sterbend
               zu dienen, bedeuten könnte. Resignation gegenüber der Krankheit und Gesundseinwollen
               um jeden Preis scheint vor seinem Gebot gleich unmöglich, Tapferkeit in der
               Behauptung und Tapferkeit in der Preisgabe unserer Gesundheit scheint durch sein
               Gebot in gleicher Weise geboten zu sein. Daß wir unser geliehenes Leben in Kraft
               leben, das ist es, was es so oder so von uns will. Verlassen wir uns darauf, daß
               seine Wirklichkeit eindeutig ist. Ethische Besinnung aber hat ihren Dienst getan,
               wenn sie diese Wirklichkeit annähernd vollständig umschrieben hat.</p>
          <p>Wir greifen höher, wenn wir nun den Willen zum Leben verstehen als Bejahung der <hi rend="italic">Lust</hi>, als Willen zum Glück. Es hat gar keinen Sinn, und es bedeutet
               auch ein ganz oberflächliches <persName ref="kbga-actors-216">Kant</persName>
               <pb xml:id="p217" ed="pga"/>
                Verständnis, wenn man die ethische Frage nicht auch in bezug auf diese Determination
               unseres Lebenswillens anwendet, sondern sittliches Handeln erst da anfangen lassen
               will, wo diese Determination angeblich ausgeschaltet sei. Angeblich: denn ein solcher
               Lebenswille, bei dem diese Determination wirklich ausgeschaltet ist, existiert in den
               Büchern, nicht aber in wirklichen Menschen. In Allem, was wir wollen, wollen wir
               jedenfalls auch glücklich sein. Das Leben will nicht nur extensiv, sondern auch
               intensiv gelebt, es will als Leben, als das Wunder, in seiner Herrlichkeit, in der
               ganzen unerhörten Schönheit seiner im Leben Gottes begründeten Wirklichkeit gelebt
               sein. Das ist offenbar gemeint, wenn wir in der erfreulichen Lage sind, mit <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2197">Hutten</persName></hi> bekennen zu dürfen, es sei eine «Lust» zu leben,<note xml:id="n10">«O seculum! O literae! Iuvat vivere, etsi quiescere nondum iuvat,
                  Bilibalde. Vigent studia, florent ingenia …» <persName ref="kbga-actors-2197">Ulrich von Hutten</persName> am <date when="1518-10-25">25. Oktober
                     1518</date> am Ende eines <bibl><hi rend="italic">Briefes an Willibald Pirkheimer</hi>, vgl. Opera, ed. E.
                        Boecking, Bd. I, Leipzig
                                1859, S. 217.</bibl>
                  </note> [das] ist gemeint, wo immer ein Menschenkind glücklich sein möchte, wissend,
               daß es etwas Derartiges gibt und auch für ihn geben sollte. Glücklich sein wollen ist
               im Unterschied zu Gesundheit die <hi rend="italic">intensive</hi> Steigerung der
               Lebensbejahung. Auch dieses Wollen ist an sich weder ein gutes noch ein böses, wohl
               aber ein höchst problematisches Wollen. Warum sollte es nicht gut sein? Ist es wahr,
               daß das Leben darum, weil es aus Gott ist, schön ist, warum soll dann das Leben
               dieses Lebens nicht auch das bedeuten, daß es mit Lust genossen wird, daß es uns
               glücklich macht? Warum soll dann Bejahung des Lebens im Sinn von Bejahung des
               Lebensglücks nicht geradezu geboten sein? Was hieße Dankbarkeit gegen den Schöpfer,
               wenn wir etwa nicht froh sein wollten, wo wir es sein dürfen? Aber freilich: warum
               sollte dasselbe Wollen nicht auch böse sein können? Wenn nämlich unsere Lebenslust
               vielleicht gar nicht die Lust unseres wirklichen, d.h. unseres geschöpflichen Lebens
               ist, sondern die Lust eines dämonischen Abstraktums, eines uns selbst angehörigen, in
               eigener Herrlichkeit gelebten Lebens, in dessen Bejahung und Kultur wir allerdings
               <pb xml:id="p218" ed="pga"/>
                auch eine Lust, aber eine böse Lust, eine Lust, die mit Dankbarkeit nichts zu tun
               hat, erleben, eine Lust, durch die wir der Lust des wirklichen geschöpflichen Lebens
               verlustig gehen. Wir können die Grenze zwischen der guten und der bösen Lust
               unmöglich ziehen. Aber sie ist gezogen. Es bedeutet immer mindestens eine Warnung in
               dieser Hinsicht, wenn der <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Genuß des Lebens kollidiert mit der Bejahung
               seiner primitiven Bedürfnisse oder mit dem Willen zur Gesundheit. Es bedeutet aber
               noch deutlicher eine Warnung, wenn der <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Genuß, statt einfach als Bejahung
               wirklicher schon vorhandener Lust, als Äusserung einer Freude, die man irgendwie
               schon <hi rend="italic">hat</hi>, sich vollstrecken zu können, nach Reizmitteln greifen
               muß, um jener Freude vor der Freude, die das Kennzeichen wirklicher Lebensfreude
               wäre, erst zu rufen, um hernach, nach Beschaffung dieser Voraussetzung, seine
               Erfüllung zu erleben. Das kann jedenfalls bedeuten, daß unser <seg type="non-entity">Wille</seg> mit unserem
               wirklichen Leben und dann auch unsere Lust mit wirklicher Lust gar nichts zu tun hat.
               Es ist klar, daß von hier aus gesehen, alle die menschlichen Möglichkeiten, die man
               unter dem Begriff des <hi rend="italic">Festes</hi> zusammenfassen kann, sich in einer
               höchst bedenklichen Krisis befinden, weil ja eben zum Begriff des Festes ein
               besonderer Freuden<hi rend="italic">apparat</hi> gehört. Ein solcher Apparat <hi rend="italic">kann</hi> aber bedeuten, daß der Mensch nicht froh <hi rend="italic">ist</hi>, sondern
               froh sein <hi rend="italic">möchte</hi> und dazu irgendeiner Sensation bedarf, d.h. aber
               daß sein Lustwille nicht aus der selbstverständlichen Dankbarkeit des wirklichen
               geschöpflichen Lebens stammt, sondern aus dem Eigenwillen jenes fiktiven, dämonischen
               Lebens. Wenn man z.B. einen kleinen oder großen Rausch nötig hat, um lustig zu
               werden, wenn einem die Musik gut genug ist, Stimmung zu erzeugen (<persName ref="kbga-actors-3722">Saul</persName> und <persName ref="kbga-actors-2172">David</persName>
               [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="1.Sam.16.23">1.Sam. 16,23</ref>]),
               wenn der <seg type="non-entity">Bürger</seg> im Kino oder auf dem Rummelplatz zur Freude des paradoxen Umwegs über
               einen kleinen Schrecken angesichts einer Gefahr, Sünde oder Not anderer bedarf, wenn
               eine Anzahl von Individuen oder Ehepaaren, die sich allein langweilen würden, sich
               zur Behebung dieses Übelstandes zusammenfinden, um sich abends von 8-1 Uhr bei Braten
               usw. ganz unnötigerweise ganz unnötige Dinge mitzuteilen unter dem
               <pb xml:id="p219" ed="pga"/>
                Titel von Geselligkeit, wenn sich eine Gesellschaft (oder vielleicht auch eine
               Universität) in den Akten krampfhaft nach der Möglichkeit eines Jubiläums umsieht,
               weil sie doch auch gerne einmal jubilieren möchte, wenn …, dann sind das Alles
               beileibe nicht böse Dinge – wer wollte so schulmeisterlich sein –, aber Dinge,
               angesichts derer zu fragen ist, ob sie sich rechtfertigen lassen als Ausübung
               wirklicher Lebenslust, oder ob man sich dabei nicht irgend etwas vormacht, wodurch
               die wirkliche Lebenslust gerade verunmöglicht wird. Es <hi rend="italic">könnte</hi> ja
               auch anders sein: diese Dinge könnten ja – was wissen wir davon, was sie für Andere
               bedeuten können? – vielleicht wirklich lustig, Äußerung einer primär vorhandenen
               Freude und also Äußerung von Dankbarkeit sein. Man würde auf christlicher Seite gewiß
               gut tun, mit abschließenden Urteilen über den letzten Sinn der Vergnügungen der Welt
               sehr zurückhaltend zu sein. Aber ob die Dinge, an denen die Welt und die Christenheit
               sich vergnügt, Äußerungen von Dankbarkeit sind, das ist die Frage, die Frage des
               göttlichen Gebotes, die angesichts dessen, was sich die Menschheit in dieser Hinsicht
               leistet, allerdings aufgeworfen ist. Und die weitere Erwägung wird dann auch nicht zu
               umgehen sein: Wenn unser Leben als geschöpfliches Leben gar nicht uns selbst gehört,
               dann können wir offenbar gar nicht eindeutig darüber befinden, was nun unseres
               wirklichen Lebens wirkliche Lust ist. Wie die Lebensbejahung überhaupt unter
               Umständen nur sinnvoll sein kann als Voraussetzung der Bereitschaft zum Lebensopfer,
               so wird die Lebenslust im Besonderen sich vielleicht erst bewähren in der
               Bereitschaft zum Lebensleid, wird jene intensive Steigerung der Lebensbejahung
               vielleicht nur stattfinden können in Form des Offenwerdens für die grenzenlose
               Bedrängtheit desselben geschöpflichen Lebens, werden «frohe Feste» nur sinnvoll sein
               können in unlösbarer Korrelation zu «sauren Wochen».<note xml:id="n11">Anspielung auf
                  die Schlußzeilen von <bibl corresp="kbga-bibls-2642"><persName ref="kbga-actors-136">Goethes</persName> Ballade <hi rend="italic">Der
                        Schatzgräber</hi>.</bibl>
                  </note> Nicht das Lachen, freilich auch nicht das Weinen und wiederum nicht die
               stoische Apathie, die weder recht lachen noch recht weinen kann, sondern diese
               Korrelation
               <pb xml:id="p220" ed="pga"/>
                zwischen Genußfähigkeit und Leidensfähigkeit, die Bereitschaft, das Wunder des
               geschöpflichen Lebens, seine Schönheit als des von Gott geliehenen Lebens in seinen
               Höhen <hi rend="italic">und</hi> in seinen Tiefen, also da, wo wir von Glück, und da, wo
               wir von Unglück reden, zu verehren, dieses Reifsein für beides dürfte die Probe
               darauf sein, wie es mit unserem Gehorsam in bezug auf unser Glücklich-sein-Wollen
               bestellt ist. Ob und wie einem jeden diese Probe wirklich auferlegt wird, das ist
               eine andere Frage. Es ist aber keine Frage, daß der <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben auch in dieser
               Form sein Kriterium darin in sich selber trägt, daß unser wirkliches Leben Gott
               gehört, und daß also auch unsere Lebensfreude in seinem und nicht in unserem Belieben
               steht.</p>
          <p>Eine weitere Form intensiver Lebensbejahung ist offenbar der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Besonderheit,
               zur <hi rend="italic">Individualität</hi>. Leben heißt, ob in Kraft oder in Schwachheit,
               ob in Freude oder in Leid, sein eigenes Leben leben. Leben heißt seinem Naturell
               folgen, eine, diese bestimmte Persönlichkeit werden, ein Charakter sein. Die
               Entdeckung des Begriffs der Individualität durch die Romantik war die Analogie zu
               einer naturwissenschaftlichen Einsicht. Das spricht durchaus nicht gegen ihn – warum
               sollte die Natur auch in dieser Hinsicht an sich böse sein? –, wohl aber spricht das
               gegen die Überschätzung gerade dieses Begriffs. Daß ich mich selbst finde, daß mein
               eigenes Leben als solches mir zum Erlebnis wird, daß ich die Strukturgesetze meiner
               Art, die nun einmal die keines anderen ist, anerkenne, damit auch die mir gegebenen
               Möglichkeiten, damit freilich auch die mir gesetzten Schranken, daß ich diese meine
               Möglichkeiten zu realisieren suche und diese meine Schranken zu respektieren trachte,
               daß ich sowenig ein fremdes geistiges Gesicht nachahme oder mir aufdrängen lasse,
               sowenig wie an meinem leiblichen Gesicht nun einmal Erhebliches zu ändern ist, das
               Alles heißt eben leben. In diesem Sinn will bekanntlich besonders der junge Mensch
               leben, kämpft er um sein Leben gegen Eltern und Lehrer, um vielleicht später
               einzusehen, daß auch das, nun wirklich sich selber zu sein – sich selber sein zu <hi rend="italic">müssen</hi>, nachdem man es in der Jugend so stürmisch gewollt hat –,
               eine recht problematische Sache
               <pb xml:id="p221" ed="pga"/>
                ist. Denn wenn man, und das kann man ja, in der Persönlichkeit mit <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-136">Goethe</persName></hi> «höchstes Glück der Erdenkinder» finden will,<note xml:id="n12">«Volk
                  und Knecht und Überwinder, / sie gestehn zu jeder Zeit: Höchstes Glück der
                  Erdenkinder / sei nur die Persönlichkeit. Jedes Leben sei zu führen, / wenn man
                  sich nicht selbst vermißt, Alles könne man verlieren, / wenn man bliebe, was man
                  ist.» <bibl><hi rend="italic">West-östlicher Divan</hi></bibl>, Buch Suleika. Suleika.</note> so ist doch damit noch nicht gesagt, daß die
               Betätigung unserer Persönlichkeit an sich irgend etwas mit dem Guten zu tun habe.
               Wohlverstanden: auch charaktervoll heißt durchaus nicht an sich gut. Vollendete
               Schurkerei ist auch charaktervoll. Aber wenn das Wollen der eigenen Art des Handelns
               ein unveräußerliches Moment des Lebensaktes als solchen ist, und wenn der Lebensakt
               als solcher in der Krisis des göttlichen Gebotes steht, dann kann und muß offenbar
               auch hier die Frage nach Gut und Böse gestellt werden. Geboten ist offenbar nicht die
               Individualität des Lebens an sich – das würde wiederum bedeuten, daß uns die
               Verehrung aller möglichen Dämonien geboten wäre, die mit unserem wirklichen
               geschöpflichen Leben gar nichts zu tun haben –, sondern, und das ist etwas ganz
               anderes, die Individualität dieses unseres <hi rend="italic">geschöpflichen</hi> Lebens.
               Indem wir es als solches verstehen, negieren wir jedenfalls unser Anrecht an uns
               selbst, wird unser Uns-selbst-sein-Wollen zu einer relativen Angelegenheit gegenüber
               dem allein wirklichen Sich-selbst-Sein Gottes, d.h. aber zu einer Angelegenheit des
               Gehorsams und nicht unseres Begehrens. Ist also Charakterlosigkeit, der Mangel an
               Mut, mich zu mir selbst zu bekennen, die Trägheit, die darin besteht, daß ich weniger
               aus mir mache, als ich aus mir machen müßte, und die Quälerei, durchaus etwas Anderes
               aus mir zu machen, als ich nun einmal bin, bedroht von der Frage, ob ich eigentlich
               gewillt sei, mein mir verliehenes Leben <hi rend="italic">ernst</hi> zu nehmen, so dürfte
               es auch eine Hypertrophie von Charakterhaftigkeit, eine Charakterhaftigkeit an sich
               geben, die sich daran erinnern lassen muß, daß man sich selbst durchaus nicht mit
               letztem <seg type="non-entity">Ernst</seg> ernst nehmen kann, daß das Bild, das uns der <seg type="non-entity">Spiegel</seg> zeigt, bei allem
               Interesse, das wir dem, was es zeigt, entgegenbringen mögen, doch zuerst und zuletzt
               freundlich-ernster Ironie und nicht jenes
               <pb xml:id="p222" ed="pga"/>
                Pathos würdig ist, das ihm etwa <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName></hi> in den Monologen
               entgegengebracht hat,<note xml:id="n13">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-495"><persName ref="kbga-actors-360">F. Schleiermacher</persName>, <hi rend="italic">Monologen</hi> nebst
                        den Vorarbeiten. Krit. Ausgabe. Mit Einleitung von F. M. Schiele,
                           <edition>2. erw. Aufl.</edition> von H. Mulert,
                           Leipzig
                           1914</bibl>, passim.</note> daß gerade wirkliche Persönlichkeiten sehr viel
               unbekümmerter mit sich selbst umzugehen pflegen, als dies nach den Regeln der
               Persönlichkeitskultur geschehen dürfte. Individualität ist Gehorsam. Diese ihre
               Notwendigkeit ist auch ihre Schranke. Das ist dann sinngemäß anzuwenden auch auf die
               Individualität von Völkern und Familien und frei gebildeten Gemeinschaften. Es ist
               ganz richtig, daß der positive Sinn des Gebotes auch in dieser Hinsicht in Kraft
               steht. Es gibt ein schöpfungsmäßiges Sosein auch von Gemeinschaften, das diese zu
               betätigen und nicht zu verleugnen haben. Aber eben darin, daß es schöpfungsmäßig ist,
               hat es auch seine Grenze. Es bezeichnet nicht eine Herrlichkeit des Geschöpfes,
               sondern des Schöpfers. Es lohnt sich nicht, weil es undurchführbar ist, hier letzte
               Worte sprechen zu wollen. «Rassig» kann in der Sprache der Reklame unserer Tage auch
               ein Auto heißen. «Eigentümlich» – das Lieblingswort der Romantiker – ist auch das
               Blatt am <seg type="non-entity">Baume</seg>. Und wo immer man geneigt ist, mit Feierlichkeit von der eigenen Art,
               sei es nun die seines <seg type="non-entity">Volkes</seg> oder seines Bundes zu sprechen, da ist zu bedenken, daß
               Besonderheit kein Inhalt, sondern eine Form ist, deren Füllung durch das Gute oder
               durch das Böse darin geschieht, daß wir irgendwo in der Mitte zwischen Demut und
               Treue oder zwischen Trägheit und Übermut erfunden werden nicht als Besitzer, sondern
               als gute oder schlechte Verwalter unserer Eigenart, in einer Mitte, die in concreto
               wiederum ebensowohl ihre Behauptung wie ihre Preisgabe bedeuten kann. Denn als der
               Herr des Lebens kann uns Gott auch in dieser Hinsicht jeden Augenblick ebensowohl und
               in derselben Schöpfermacht und Weisheit leben und sterben lassen. Bereit sein für
               Beides ist auch hier das, was durch sein Gebot unter allen Umständen gefordert
               ist.</p>
          <p>Wir kehren zum Schluß noch einmal zu der extensiven Lebensbejahung zurück, wenn wir
               den Willen zum Leben verstehen als
               <pb xml:id="p223" ed="pga"/>
                Willen zur <hi rend="italic">Macht</hi>. Die Behauptung unseres geschöpflichen Lebens
               vollzieht sich unter Förderungen und Hemmungen, die zunächst nicht in unserer Macht
               liegen. Denn Gottes Schöpfung erschöpft sich nicht in meinem geschöpflichen Leben,
               sondern dieses spielt sich ab im Rahmen und unter den Bedingtheiten des es umgebenden
               geschöpflichen Lebens überhaupt. Wir werden im dritten Absatz davon zu reden haben,
               daß das Gebot des Lebens von daher eine Bedeutung gewinnt, die über den Begriff des
               <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben grundsätzlich hinausgeht. Es entsteht doch von daher auch ein
               Problem, das noch ganz unter diesen Begriff fällt, und das ist eben das Problem der
               Macht. Mächtig sein heißt: in der Behauptung seines Lebens in bezug auf Benützung der
               Förderungen und in bezug auf Überwindung der Hemmungen durch das uns umgebende
               geschöpfliche Leben Erfolg zu haben. <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Macht heißt <seg type="non-entity">Wille</seg> zu diesem Erfolg.
               Die einfache Bejahung des Lebens, der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Befriedigung unserer natürlichen
               Bedürfnisse, der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Gesundheit, der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Lust, der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Besonderheit
               bedingen, daß ich auch den Willen zur Macht habe, den Willen zum Können des in allen
               diesen Richtungen Notwendigen, den Willen, mich zum Herrn der in allen diesen
               Richtungen in Betracht kommenden Möglichkeiten zu machen. Und es ist umgekehrt zu
               sagen, daß ich in allen jenen Formen des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben zugleich auch und mit
               eigenem Wert und Gewicht den Willen zur Macht betätige, daß ich in allen Formen will,
               auch darum weil ich Macht will. Ich lebe, indem ich leben <hi rend="italic">kann</hi>. Und
               leben <hi rend="italic">können</hi> ist selbst Leben. Entsprechend dem Aktionsradius
               meines Lebens kann das in concreto sehr wenig oder sehr viel bedeuten, ohne daß es
               darum sachlich etwas Anderes bedeutet. Der eifrige Griff des Kindleins nach seinem
               Butterbrot und der russische Feldzug <persName ref="kbga-actors-292">Napoleons</persName> I, das Unternehmen des Lehrens und
               Lernens, in dem wir hier begriffen sind, und eine Raketenflugzeugreise in die
               Stratosphäre oder auf den Mond, die hoffentlich sanfte Selbstbehauptung, die auch in
               der liebevollsten Ehe oder Freundschaft nicht ganz zu entbehren ist, und die mächtige
               Geste des Diktators, der ein Millionenvolk zum Parieren bringt, das Alles sind
               <pb xml:id="p224" ed="pga"/>
                Phänomene, die in dieser Hinsicht auf einer Ebene sich abspielen. Gerade wie wir
               immer auch Lust wollen, so immer auch Macht. Und wie wir nun wissen, daß unser
               Lebensakt als solcher weder gut noch böse ist, sondern als gut oder böse sich
               offenbart im Ereignis unserer Begegnung mit Gottes Gebot, so steht es auch mit dem in
               diesem Lebensakt immer inbegriffenen Willen zur Macht.</p>
          <p>Daß er als solcher gut, das ist bekanntlich von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-301">Fr. Nietzsche</persName></hi>,<note xml:id="n14">Vgl. v. a. die Kompilation <bibl><hi rend="italic">Der Wille zur Macht</hi>, in: <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsches</persName> Werke, 2. Abt.
                        Bd. XV, XVI: Nachgelassene Werke, Leipzig 1911</bibl>, passim.</note> daß er als solcher böse sei, das ist in derselben
               merkwürdigen Stadt <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName> von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-937">Jak. Burckhardt</persName></hi><note xml:id="n15">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-289"><persName ref="kbga-actors-937">J. Burckhardt</persName>, <hi rend="italic">Weltgeschichtliche
                           Betrachtungen</hi>, n. dem Oerischen Text hrsg. von W.
                           Kägi, Bern
                                1947 v. a. S. 166.</bibl>
                  </note> gedacht und gesagt worden. Man wird zunächst beide Sätze verstehen müssen.
               <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsches</persName> Lehre vom Übermenschen, der als «lachender <seg type="non-entity">Löwe</seg>» jenseits aller
               moralischen Bindung einfach seiner Macht froh ist, ist mit der Anklage, daß dies die
               Verherrlichung der Brutalität bedeute, nicht zu erledigen, soviel Anlaß <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName>
               selbst nicht etwa durch sein Leben, aber durch manche seiner Worte dazu gegeben haben
               mag. Ihm ging es im Gegensatz zu einer sich bei ihrer Innerlichkeit beruhigenden und
               darum gar nicht ernsthaften Geistigkeit um die <hi rend="italic">Verwirklichung</hi> des
               Menschen, um den Aufruf, die Möglichkeit eines Optimums menschlichen Könnens und
               damit menschlicher Vitalität, wie es ihm in gewissen großen Führerpersönlichkeiten
               sichtbar schien, als Lebensforderung ernst zu nehmen. Er haßte die Moral des
               Christentums als «Sklavenmoral», weil er in ihr den Inbegriff der Impotenz bzw.
               Trägheit der viel zu Vielen zu erkennen meinte, die er in der gar nicht christlichen
               Moral des deutschen Bildungsphilisters der siebziger Jahre zuerst gehaßt hatte. <seg type="non-entity">Wille</seg>
               zur Macht heißt bei <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName> – er war ein Bewunderer des lateinischen, besonders
               auch des französischen Geistes im Gegensatz zum deutschen – <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Gestalt, d.h.
               zur Aristie der Gestalt. Der Aristos in bezug auf Gestaltung (Macht muß auch schön
               sein!) ist der Übermensch. Es war darum sicher eines der böswilligsten
               Mißverständniße besonders der französischen Kriegspropaganda,
               <pb xml:id="p225" ed="pga"/>
                wenn sie ausgerechnet gerade auf <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName> als einen typisch deutschen Propheten der
               Gewalt hingewiesen hat. Umgekehrt wird man sich aber als Deutscher durch <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName>
               daran erinnern zu lassen haben, daß das nicht auf unserem Boden gewachsene Phänomen
               des römischen Cäsarentums samt seinen Reinkarnationen in gewissen Papstgestalten, in
               <persName ref="kbga-actors-292">Napoleon I.</persName> und in unseren Tagen offenbar in <persName ref="kbga-actors-1151">Benito Mussolini</persName><note xml:id="n16"><persName ref="kbga-actors-1151">Mussolini</persName> (<date from="1883" to="1945">1883–1945</date>) gelangte am <date when="1922-10-28">28. Okt. 1922</date> durch
                  den berühmten Marsch auf Rom an die Macht. Aufgrund des Gesetzes über die
                  Befugnisse des Regierungschefs und der Regierung von <date from="1925" to="1926">1925/26</date> wurde
                  das parlamentarische System in Italien ausgeschaltet. Seitdem verkörperte M. im
                  Auftrag des Königs als «Duce» der faschistischen Partei in seiner Person die
                  staatliche Souveränität.</note> nicht notwendig außerhalb des Lichtes der
               sittlichen Idee steht, daß man billigerweise auch in solchen Figuren nicht ohne
               weiteres Ausgeburten der Hölle erkennen zu dürfen glauben sollte.</p>
          <p>Aber wenn man nicht verkennen kann, daß in <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsches</persName> in dieser Lehre gipfelndem
               Naturalismus die positive Seite des Machtproblems in verdienstvoller und
               unvergesslicher Weise herausgearbeitet worden ist, so wird man nicht umhin können,
               auch die relative Gegenthese <persName ref="kbga-actors-937">Jak. Burckhardts</persName>
, daß die Macht an sich böse sei, in
               sorgfältige Erwägung zu ziehen. Man wird sie nur eine relative Gegenthese nennen
               dürfen, obwohl sie die Form eines kontradiktorischen Widerspruchs hat. Es ist
               bemerkenswert, daß es dieselbe historische Anschauung, nämlich die der fürstlichen
               und päpstlichen Gewaltmenschen der italienischen Renaissance, gewesen ist, die sowohl
               <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName> wie <persName ref="kbga-actors-937">Burckhardt</persName> zu ihren Sätzen geführt hat. So eindeutig ist die
               Wirklichkeit des menschlichen Lebens nicht, daß die Entfaltung seiner Potenz nicht
               auch bedeuten und sein könnte das Sichtbarwerden des Exponenten einer leeren
               Lebensabstraktion, einer Lebens<hi rend="italic">un</hi>wirklichkeit, die nur in der
               Negation des wirklichen geschöpflichen Lebens, die also wieder nur als Dämonisierung
               des Lebens Grund und Bestand hat. <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName> glaubte mit derselben Naivität, mit der
               andere philosophische Ethiker, mit der auch theologische Ethiker dies in bezug auf
               ihre Idealbilder glauben, an die Möglichkeit einer immanenten Ver<pb xml:id="p226" break="no" ed="pga"/>wirklichung jener Aristie der Gestalt. Ihm ist entgegenzuhalten, daß auch der <seg type="non-entity">Wille</seg>
               zur Macht nie und nirgends gegeben ist als <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Guten, als Gehorsam gegen <hi rend="italic">die</hi> Lebensforderung, daß also dieser <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Macht (es wäre denn,
               daß darunter der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Macht Gottes zu verstehen wäre) zum Maßstab einer
               Umwertung aller Werte unmöglich genügend sein kann. Der Umwertung aller Werte, der
               radikalen Krisis, in der alles menschliche Wollen und Tun sich befindet, ist vielmehr
               auch diese Form menschlichen Wollens unterworfen. Wenn es z.B. wahr ist, daß Wissen
               Macht ist,<note xml:id="n17">Nach dem Satz F. Bacons: &gt;«nam et ipsa scientia
                  potestas est», der sich in seinen <bibl><hi xml:lang="lat" rend="italic">Meditationes sacrae</hi> von
                           1597</bibl> findet, vgl. <bibl><hi rend="italic">The Works of F. B.</hi> ed. by J. Spedding, <persName ref="kbga-actors-2380">R.
                           L. Ellis</persName>, <persName ref="kbga-actors-2414">D. D. Heath</persName>, London
                           1861, Neudr. Stuttgart-Bad Cannstatt
                           1963, vol. VII p. 241.</bibl>
                  </note> wenn es darum zweifellos eine Macht der Wissenschaft und der
               Wissenschaftlichkeit gibt, so wird sich doch diese Macht der Frage nicht entziehen
               dürfen, ob sie kraft ihrer Aktualität, kraft der Würde ihres Gegenstandes und kraft
               des Dienstes, den sie dem Leben leistet, legitimerweise Macht ist. <seg type="non-entity">Hinter</seg> dem
               unerhörten Können der Technik der Neuzeit steht drohend die Frage: <hi rend="italic">was</hi> denn hier gekonnt wird? und der Krieg sollte uns die Augen dafür
               geöffnet haben, daß die Antwort auf der ganzen Linie der technischen Leistung
               ebensowohl Mord und Vernichtung wie Bejahung und <seg type="non-entity">Aufbau</seg> des Lebens sein kann. Über
               die Vieldeutigkeit der Wahrheit, daß Geld Macht ist, ist ja kein Wort zu verlieren,
               wohl aber dürfte es nicht überflüssig sein, wenn sich die Christenheit etwa von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1247">Bernard Shaw</persName></hi><note xml:id="n18">Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-1247">G. B. Shaw</persName>, <hi xml:lang="eng" rend="italic">The Intelligent
                           Woman’s Guide to Socialism</hi>, London
                                1928</bibl>, dtsch. u. d. Titel: <bibl><hi rend="italic">Der Wegweiser für die intelligente Frau zum Sozialismus und
                           Kapitalismus</hi>, von <persName ref="kbga-actors-2522">S. Trebisch</persName> und E. W.
                           Freissler, Berlin
                                1928.</bibl>
                  </note> doch recht deutlich vor Augen führen läßt, daß sie, indem auch sie nach
               dieser Macht greift, um sie in den Dienst des Guten zu stellen, nach einem
               Instrumente greift, an dem unvermeidlich Tränen und Blut haften, und daß sie sich
               wohl fragen mag, ob ihr vermeintliches Bauen des <seg type="non-entity">Reiches</seg> Gottes unter diesen
               Umständen («Was wären wir ohne das Geld?») nicht unvermeidlich immer auch das
               Gegenteil bedeutet. Eine Machtentfaltung ist zweifellos auch der gewaltige Appa<pb xml:id="p227" break="no" ed="pga"/>rat der sozialen und charitativen Fürsorge, ja, und unter den Rädern dieser Maschine
               befinden sich so und so viele von der Energie des Betriebes einfach vergewaltigte
               Träger und Helfer dieses Betriebes, um davon nicht zu reden, daß die Objekte dieser
               Fürsorge oft auch mehr als ihre Opfer sich zu empfinden scheinen. Und wenn wir eine
               Persönlichkeit wie <persName ref="kbga-actors-292">Napoleon I.</persName> oder <persName ref="kbga-actors-500">Bismarck</persName> oder <persName ref="kbga-actors-1151">Mussolini</persName> bewundern ob ihrer
               unerhörten Fähigkeit, der politischen Macht ihres <seg type="non-entity">Volkes</seg> zu dienen durch Erweckung,
               Vereinigung und Gebrauch seiner Kräfte, so kann doch die Frage gerade hier nicht
               umgangen werden, ob denn das Instrument, das durch solche Führer ihrem Volke in die
               Hand gedrückt wird, seinem wirklichen Lebensbestand entspricht, oder ob nicht alle
               Anfangserfolge, die ihm in dieser Richtung beschieden sein mögen, zum vornherein
               fragwürdig sind, weil ein Anspruch hinter ihnen steht, der zu der wirklich
               vorhandenen Lebensmächtigkeit in keinem Verhältnis steht. Wäre ihre Führung in diesem
               Falle nicht eine Irreführung gewesen? Hat <persName ref="kbga-actors-937">Burckhardt</persName> nicht recht: Kann man Macht
               wollen – und wir wollen sie alle –, ohne eo ipso auch schuldig zu werden, schuldig an
               demselben Leben, um deswillen wir nach diesem Instrument greifen?<note xml:id="n19"><persName ref="kbga-actors-937">J. Burckhardt</persName>, a.a.O. ebenda.</note> Wo der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Macht auf dem Plane ist –
               und er ist es immer, da ist es auch immer fraglich und oft mehr als wahrscheinlich,
               daß – und das eben ist dann die tragische Schuld dieses Wollens – die <hi rend="italic">Relativität</hi> der geschöpflichen Macht vergessen und heimlich oder offen der
               Kampf um eine <hi rend="italic">absolute</hi> Macht eröffnet [wird], in welchem der Mensch
               im Kleinen und im Großen endlich und zuletzt nur in sein Verderben rennen kann.</p>
          <p>Es scheint ja ein banaler Satz, daß eben Gott allein absolut mächtig ist. Aber an
               diesem Satz scheidet sich fort und fort Gut und Böse in der Frage des Machtwillens.
               Wir können auch hier die Gegenprobe machen: Ist Gott allein absolut mächtig, dann muß
               sich die relative Mächtigkeit des Geschöpfs, seine echte Lebendigkeit wiederum in
               dem, was wir Ohnmacht nennen zu müssen meinen, im Gehemmtsein und Gehemmtbleiben
               durch die uns
               <pb xml:id="p228" ed="pga"/>
                umgebende Welt, ebenso beweisen und bewähren wie in dem, was wir Macht heißen. <hi rend="italic">Wie</hi> unsere Macht seine Macht verherrlichen soll – und darum muß es
               doch beim Willen zur Macht, wenn er gut sein soll, gehen –, ob in unserer «Macht»
               oder in unserer «Ohnmacht», welches die Aristie der Gestalt ist, zu der er uns
               bestimmt hat, das steht in seinem, nicht in unserem Belieben. Wirkliche Macht
               wirklichen Lebens kann nicht an unseren Sieg und Triumph gebunden sein. Es dürfte das
               Kriterium echten Machtwillens bei Individuen und Völkern darin bestehen, ob der
               Mensch es erträgt, auch in der Brechung seines <seg type="non-entity">Willens</seg> zu seiner Macht zu leben, oder
               ob diese Brechung die Katastrophe seines Leben bedeutet, ob der <seg type="non-entity">Löwe</seg> also ebensowohl
               auch ein Lamm zu sein vermag. Das ist die Möglichkeit der Macht Jesu Christi [vgl.
                  <ref type="can" subtype="bible" target="Apk.5.5 Apk.5.6">Apk. 5,5f.</ref>]. In der Tat:
               sie ist die Krisis unseres Machtwillens. Das Gebot des Schöpfers, das auch das Gebot
               Jesu Christi ist, kann, eindeutig in sich selber, für uns Geheiß nach beiden Seiten
               sein, und Gehorsam gegen das Gebot wäre dann Offenheit für alle Möglichkeiten, die in
               der Obmacht Gottes über unsere Macht beschlossen sind.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>3.</head>
          <p>Indem ich mir sagen lasse, daß <hi rend="italic">ich</hi> leben soll, verstehe ich das
               Leben <hi rend="italic">überhaupt</hi> als notwendig und wird es mir zu einem Gegenstand
               der Ehrfurcht. – Das ist das Zweite, was zum Problem des Schöpfungsgebotes
               grundsätzlich zu sagen ist. Der gedankliche Schritt, der hier zu tun ist, bedeutet
               die crux aller <hi rend="italic">naturalistischen</hi> Ethik, die auf die begründende
               Kraft des <hi rend="italic">Gottes</hi>gedankens verzichten zu können meint, für die er
               höchstens nachträgliche formale Bedeutung hat. Zwingend und zentral ergibt sich aus
               dem Begriff des <hi rend="italic">Lebens an sich</hi>, abgesehen von der für uns
               entscheidenden Bestimmung: <hi rend="italic">geschöpfliches</hi> Leben, doch nur das
               Postulat der Bejahung meines eigenen Lebens, um das herum dann etwa nach <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2506">Spencer</persName></hi> zunächst das Leben meiner Nachkommen und dann im weiteren Umkreis
               auch noch das der übrigen Mitmenschen in Betracht zu ziehen
               <pb xml:id="p229" ed="pga"/>
                ist,<note xml:id="n20">Vgl. <bibl><hi xml:lang="eng" rend="italic">The principles of ethics</hi> I, p.
                        532ff., 544ff.</bibl>
                  </note> ohne daß doch der gesunde Egoismus des Ausgangspunktes auch nur einen
               Augenblick ernstlich in Frage gestellt würde, und auch ohne daß seine gewisse
               altruistische Durchkreuzung durch die gebotene Rücksicht und Fürsorge für die
               Mitmenschen den Sinn einer den <hi rend="italic">Willen</hi> zum Leben prinzipiell
               überbietenden anderen, zweiten gebotenen Einstellung zum Leben überhaupt bekäme. Es
               ist nicht einzusehen, wie es anders sein sollte. Mein Wissen um das fremde Leben ist
               an sich, wenn es nicht begründet ist durch Gottes Gebot, bloß ein analogisches
               Wissen; das Eigentliche, das wir dann vom Leben wissen, wird immer das sein, daß wir
               selbst leben, und dieses unser eigenes Leben wird dann notwendig der eigentliche
               Inhalt auch unseres Wollens sein, fremdes Leben nur insofern als es, wie wir vorhin
               bei der Besprechung des <seg type="non-entity">Willens</seg> zur Macht gesehen haben, unserem eigenen Lebenswillen
               als Förderung oder Hemmung interessant zu werden vermag. Naturalistische Ethik hat
               sich darum zu allen Zeiten des Verdachtes zu erwehren gehabt, ihr System möchte das
               eines grundsätzlichen, durch einen altruistischen Rand sentimental geschmückten <hi rend="italic">Egoismus</hi> sein. Daß sie etwas <seg type="non-entity">Besseres</seg> ist, wird sich von ihren
               eigenen Voraussetzungen aus schwer einleuchtend machen lassen.</p>
          <p>Das wird anders, wenn wir das Gebot des Lebens verstehen als Gebot des Schöpfers des
               Lebens. So verstanden ist das Gebot zunächst – und schon das verunmöglicht jene
               ringförmige Anordnung der Spencerschen Ethik<note xml:id="n21">Vgl. <bibl>
                                    <foreign xml:lang="lat">op. cit.</foreign> p. 47ff.</bibl>
                  </note> – die grundsätzliche <hi rend="italic">Relativierung</hi> meines <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben
               als zu meinem <hi rend="italic">eigenen</hi> Leben. Im Gedanken an Gott den Schöpfer muß
               ich ja mein eigenes Leben ebenso als gesetzt wie als aufgehoben erkennen, muß mein
               <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben also ebenso Bereitschaft zur Behauptung wie zur Preisgabe meines
               Lebens sein. Eindeutig geboten ist mir, daß ich für <hi rend="italic">Gott</hi> leben,
               nicht aber, daß ich überhaupt und an sich leben soll. Mit dieser Relativierung ist
               also schon der Begriff eines <hi rend="italic">fremden</hi> Lebens, zunächst des allein
               ursprünglichen und in sich
               <pb xml:id="p230" ed="pga"/>
                selbst begründeten Lebens <hi rend="italic">Gottes</hi> in meinen Gesichtskreis getreten.
               Ist dies nun wirklich der Fall, ist durch das Gebot zunächst gleichsam der freie Raum
               geschaffen in meiner Aufmerksamkeit für ein Leben, das nicht mein eigenes ist, wie
               sollte es dann anders sein, als daß diese frei gewordene Aufmerksamkeit, die wir ja
               nicht dem Leben Gottes als solchem zuwenden können, in Anspruch genommen, gleichsam
               vikarierend in Anspruch genommen wird durch die Tatsache eines anderen fremden
               Lebens, des geschöpflichen Lebens <hi rend="italic">außer und neben uns,</hi> das wir per
               analogiam aus seinen Äußerungen als <hi rend="italic">Leben,</hi> durch das Gebot aber,
               das uns Bescheid über unser eigenes Leben gesagt hat, als <hi rend="italic">geschöpfliches</hi> Leben wie unser eigenes verstehen müssen, mit dem unser
               eigenes Leben bei aller geheimnisvollen <hi rend="italic">Ferne</hi> (darin, daß es eben
               nicht unser eigenes, sondern unaufhebbar fremdes Leben ist) kraft desselben
               Verhältnisses zum Schöpfer, in dem wir uns mit ihm befinden, <hi rend="italic">solidarisch</hi> ist? Es kann nicht anders sein: Erkenne ich <hi rend="italic">mein</hi> Leben wirklich als unter das Gebot gestelltes geschöpfliches Leben,
               dann wird das geschöpfliche Leben um mich her befreit aus jener Verdrängung in die
               zweite oder dritte Linie meiner Aufmerksamkeit, befreit auch aus jener Rolle eines
               bloßen Förderungs- oder Hemmungsmittels meines eigenen Lebenswillens, dann erkenne
               ich es in seiner relativen, ihm nicht weniger als mir selbst eigenen Selbständigkeit,
               dann muß seine Tatsächlichkeit eine Bedeutung, wenn auch eine ganz andere Bedeutung
               für mein Wollen haben, die mir verbietet, <hi rend="italic">guten</hi> Willen in der
               Bestimmung als <hi rend="italic">Willen</hi> zum Leben sich erschöpfen zu lassen. Wollen
               kann ich ja offenbar nur mein eigenes Leben. Fremdes Leben heißt Leben eines Anderen,
               das als solches nicht von mir, sondern nur von ihm selbst gewollt werden kann. Aber
               viel wichtiger als das, <hi rend="italic">was</hi> wir wollen, könnte ja die Art sein, <hi rend="italic">wie</hi> wir wollen. Indem ich meinen Willen zum Leben betätige, könnte
               ja für diesen Willen viel bezeichnender als sein <hi rend="italic">Gegenstand</hi> das
               sein, daß ich nicht anders denn in <hi rend="italic">Ehrfurcht</hi> leben will, in
               Ehrfurcht vor dem Schöpfer gewiß, aber nun auch in der ganz anderen Ehrfurcht vor dem
               Leben seiner Geschöpfe, in der mir meine eigene Geschöpflich<pb xml:id="p231" break="no" ed="pga"/>keit, die absolute Fremdheit des Lebens Gottes, aus dem ich selbst das Leben habe,
               im Relativen, im Gleichnis entgegentritt.</p>
          <p>Der Begriff der «Ehrfurcht vor dem Leben» ist eine Entlehnung von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1243">Albert
                  Schweitzer</persName></hi>,<note xml:id="n22">s. <bibl><hi rend="italic">Kultur und Ethik</hi>, 1958<hi rend="sup">11</hi>, S. 227ff.</bibl>
                  </note> die wir hier in aller Form vollziehen. <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> hat als Gegenspieler
               <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsches</persName> unter den naturalistischen Ethikern das große Verdienst, mit der Kraft der
               Einseitigkeit zum ersten Mal umfassend und wuchtig auf den Punkt, auf den es hier
               ankommt, auf die notwendige Bestimmtheit eines guten <seg type="non-entity">Willens</seg> durch die
               Tatsächlichkeit des fremden Lebens als solchen hingewiesen zu haben.</p>
          <p>Ich kann <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> freilich darin nicht folgen, daß er unter dem ausdrücklichen
               Titel einer ethischen Mystik den <hi rend="italic">Willen</hi> zum Leben und die <hi rend="italic">Ehrfurcht</hi> vor dem Leben koinzidieren läßt. «Wo in irgendeiner Weise
               mein Leben sich an Leben hingibt, erlebt mein endlicher <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben das
               Einswerden mit dem unendlichen, in dem alles Leben eins ist» (<bibl><hi rend="italic">K. und Eth.</hi> II, 243</bibl>).<note xml:id="n23">Vgl. a.a.O. S. 233.</note> Das bedeutet eine Verwischung
               des Unterschiedes zwischen Gebot und Gehorsam, zwischen Gott und Mensch, die
               natürlich nicht geht. Daß wir selbst leben wollen und nun doch in Ehrfurcht vor allem
               Leben, das ist im Gebot eins, aber in keiner menschlichen Verwirklichung. Ich könnte
               auch darin nicht mit <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> gehen, daß er die ganze Ethik eben in der Ethik der
               Ehrfurcht vor dem Leben sich <hi rend="italic">erschöpfen</hi> [lassen], Alles auf diesen
               einen Nenner bringen will. Das ist für eine theologische Ethik, die den gebietenden
               Gott nun gerade nicht nur als den Schöpfergott kennt, unmöglich. Und es hat sich
               <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> die letzte eigentliche Kraft seiner Argumentation selbst entzogen, indem
               auch er auf die Begründung des Gebotes dieser Ehrfurcht durch den Gottesgedanken
               verzichtet, sondern sich auf jenes mystische Erlebnis zurückgezogen und damit seiner
               ganzen Darlegung etwas biographisch Zufälliges gegeben hat.</p>
          <p>Von diesen Bedenken abgesehen, muß man <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> in Anbetracht der größeren Relevanz
               des von ihm hervorgehobenen
               <pb xml:id="p232" ed="pga"/>
                schwachen Punktes der bisherigen Ethik vielleicht doch noch dankbarer sein als
               <persName ref="kbga-actors-301">Nietzsche</persName> für seine Leistung. Der Begriff «Ehrfurcht vor dem Leben» drückt zugleich
               sehr schön und sehr behutsam aus, auf was es hier ankommt. Es geht nämlich hier noch
               gar nicht um das Verhältnis zum Mitmenschen, zum Nächsten als solchen. Der Mitmensch
               als solcher wird durch das Gebot Gottes des Versöhners zum ethischen Problem und dann
               zu einem Problem, das sich nicht einfach unter den Begriff des fremden Lebens
               subsumieren läßt. Daß neben und mit mir ein anderer Mensch lebt, das ist offenbar
               eine Tatsächlichkeit ganz eigener Art. Aber immerhin: er <hi rend="italic">lebt</hi> auch
               mit und neben mir, wie anderes fremdes Leben auch noch neben mir gelebt wird. Und
               diese Tatsächlichkeit fremden Lebens überhaupt, in dem dann auch das Leben der Tiere
               und Pflanzen Inbegriffen ist, kann auch als solches für die Bestimmung des guten
               <seg type="non-entity">Willens</seg> nicht gleichgültig sein. Sehr glücklich hat darum <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> trotz seiner
               fatalen Mystik nicht etwa von <seg type="non-entity">Liebe</seg>, sondern von <hi rend="italic">Ehrfurcht</hi> vor dem
               Leben geredet. Das ist’s in der Tat, was das fremde Leben als solches von
               uns fordert, vielmehr was von Gott dem Schöpfer für das fremde Leben gefordert ist.
               Es will, indem wir unseren Willen zum Leben betätigen, mit <seg type="non-entity">Scheu</seg> und mit
               Verantwortung behandelt sein, mit <hi rend="italic">Scheu</hi> – wir können auch sagen:
               mit <hi rend="italic">Pietät</hi> oder, tief und gründlich verstanden, mit <hi rend="italic">Sympathie</hi> –, weil wir wissen, daß das göttliche Gebot wie für unser eigenes
               so auch für alles fremde Leben jederzeit Leben oder Tod bedeuten kann, mit <hi rend="italic">Verantwortung</hi>, weil unser Verhalten ihm gegenüber, das als
               Unterlassen oder als Tun sein Leben oder Sterben bedeuten kann, ein Vikariieren für
               das Tun Gottes ihm gegenüber bedeutet, weil wir so oder so die Krisis dieses fremden
               Lebens bedeuten und wissen müssen, ob wir dazu stehen können, daß dem so ist. Nicht
               der fremde <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben als solcher ist es, dem gegenüber diese <seg type="non-entity">Scheu</seg> am Platze
               ist – so wenig wie wir unseren eigenen Willen zum Leben als solchem als guten Willen
               verstehen können –, wohl aber das Schwert des Herrn, unter dem auch er steht und
               kraft dessen er wie unser eigener
               <pb xml:id="p233" ed="pga"/>
                <seg type="non-entity">Wille</seg> gebrochen werden muß zum Willen zum Leben <hi rend="italic">und</hi> zum Sterben,
               weil das Gebot des Lebens als Gebot Gottes beides bedeuten kann. Und nicht dem
               fremden Willen zum Leben als solchem sind wir verantwortlich, wohl aber dem Willen
               Gottes, kraft dessen unser Unterlassen und Tun fortwährend Hemmung oder Förderung
               jenes fremden Lebenswillens bedeutet. Entweder dies geschieht im Namen und Dienst des
               Schöpfers oder aber in unserer eigenen Anmaßung und Willkür. In jener <seg type="non-entity">Scheu</seg>
               angesichts der Gefährdetheit alles geschöpflichen Lebens und in dieser
               Verantwortlichkeit für das, was unser Tun und Unterlassen ihm gegenüber bedeutet,
               handeln, das hieße in Ehrfurcht vor dem Leben handeln.</p>
          <p>
                        <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1243">Albert Schweitzer</persName></hi> hat sich nicht mit Unrecht beklagt über die
               «Engherzigkeit», in der die bisherige Ethik, auch die bisherige naturalistische
               Ethik, ihre Aufmerksamkeit auf die Hingabe des Menschen an den Menschen und die
               menschliche Gesellschaft beschränkt habe. «Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert
               hat, Sorge trägt, daß die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das
               getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen
               Denker darüber, daß ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen» (225).<note xml:id="n24">Vgl. a.a.O. S. 215.</note> Eine Ethik, die das Gebot Gottes im <seg type="non-entity">Ernst</seg>
               auch als das Gebot Gottes des Schöpfers kennt, wird an dieser Stelle ihre Kreise
               tatsächlich grundsätzlich weiter ziehen müssen, als dies gewöhnlich geschieht. Lassen
               wir uns zunächst von <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName> selber sagen, an was er dabei gedacht hat. Wahrhaft
               ethisch ist nach ihm der Mensch nur, «wenn er der Nötigung gehorcht, allem Leben, dem
               er beistehen kann, zu helfen, und sich scheut, irgendetwas Lebendigem Schaden zu tun.
               Er fragt nicht, inwiefern dieses oder jenes Leben als wertvoll Anteilnahme verdient,
               und auch nicht, ob und inwiefern es noch empfindungsfähig ist. Das Leben als solches
               ist ihm heilig. Er reißt kein Blatt vom <seg type="non-entity">Baume</seg> ab, bricht keine Blume und hat acht,
               daß er kein Insekt zertritt. Wenn er im <seg type="non-entity">Sommer</seg> nachts bei der
               <pb xml:id="p234" ed="pga"/>
                <seg type="non-entity">Lampe</seg> arbeitet, hält er lieber das Fenster geschlossen und atmet dumpfe Luft, als
               daß er Insekt um Insekt mit versengten Flügeln auf seinen Tisch fallen sieht. Geht er
               nach dem Regen auf der Straße und erblickt den Regenwurm, der sich darauf verirrt
               hat, so bedenkt er, daß er in der Sonne vertrocknen muß, wenn er nicht rechtzeitig
               auf Erde kommt, in der er sich verkriechen kann, und befördert ihn von dem
               todbringenden Steinigen hinunter ins Gras. Kommt er an einem Insekt vorbei, das in
               einen Tümpel gefallen ist, so nimmt er sich die Zeit, ihm ein Blatt oder einen Halm
               zur Rettung hinzuhalten» (240).<note xml:id="n25">Vgl. a.a.O. S. 230.</note> Es wäre
               natürlich leicht, diese Lehre durch allerhand Fragen nach der praktischen
               Durchführbarkeit dieser Regeln zu kritisieren und allenfalls als elsässische
               Sentimentalität ein wenig ins Lächerliche zu ziehen. Ich würde das doch für wohlfeil
               halten. Wenn wir diese Lehre ihrer vielleicht allzu indikativischen bzw.
               imperativischen Form entkleiden und als Frage verstehen, nämlich einfach als die
               Frage: Wie rechtfertigst du dich eigentlich, wenn du es anders als so hältst? Dann
               ist sie zweifellos gerade mit ihrem etwas ungewöhnlichen Inhalt Ausdruck echtester,
               weil offenbar ganz aus unmittelbarer Anschauung hervorgegangener ethischer Besinnung,
               und wer hier nur etwa zu lachen wüßte, der wäre selber ein wenig beweinenswert.</p>
          <p>Es ist doch klar, daß das Problem des fremden geschöpflichen Lebens und unseres
               Verhältnisses zu ihm zwar wahrscheinlich erst in dem Gegenüber von Mensch und Mensch
               wirklich <hi rend="italic">gesehen</hi> werden kann, aber doch sachlich nicht erst dort
                  <hi rend="italic">beginnt:</hi> dort, wo fremdes geschöpfliches Leben als menschliches
               Leben seinen Anspruch uns gegenüber sozusagen auf gleichem Fuß anmelden und vertreten
               kann, und es dürfte geradezu die Probe darauf, ob wir diesen Anspruch wirklich hören,
               darin bestehen, daß wir ihn auch da, wo er nur stumm zu uns reden kann, wo wir ihn im
               «Seufzer der Kreatur» [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.8.22">Röm. 8,
                  22</ref>] sozusagen erraten müssen, wo er rätselhaft verborgen ist hinter der
               scheinbaren Gegen<pb xml:id="p235" break="no" ed="pga"/>ständlichkeit des animalischen und vegetativen Lebens, nun eben dennoch hören. Wir
               können ja hier nicht taub sein, wenn wir dort, im Gegenüber von Mensch und Mensch
               wirklich hörend geworden sind. Oder sollte der Mensch das Gebot des Lebens, das, wie
               gezeigt, immer auch Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben ist, wirklich gehört haben, der
               von dem <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">συνωδίνειν</foreign> und <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">συστεενάζειν</foreign> der mit uns unter die
               Vergänglichkeit beschlossenen <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">κτίσις</foreign>
               [ebd.] nichts wüßte, dem es nichts ausmachte, daß wir fortwährend in unerhörtester
               Weise dazu beitragen, dem der Schlachthof und die Vivisektion, die Jagd und das
               unerbittliche Einsperren von allerlei Tieren und Vögeln des Waldes hinter den
               Gitterstäben des zoologischen Gartens <hi rend="italic">keine</hi> Fragen, und zwar weil
               wir selber direkt oder indirekt an allen diesen Dingen doch beteiligt sind, keine an
               ihn selbst gerichteten Fragen bedeuten würden? Quo jure tut der Mensch eigentlich das
               Alles an der Kreatur? Es kann ja sein, daß wir Auftrag dazu haben. Aber jedenfalls
               sollte man sich die Frage nicht in milderer bequemerer Form, also gerade nicht der
               Form, ob das Alles etwa <hi rend="italic">erlaubt</hi> sein möchte, stellen. Also haben
               wir wirklich <hi rend="italic">Auftrag?</hi> Nicht etwa bloß kraft unserer
               Gedankenlosigkeit, Roheit und Torheit? Nicht etwa bloß den Auftrag unseres
               dämonisierten und brutalisierten Machtwillens, sondern Auftrag von Gott? Und wenn wir
               ihn haben, ist dabei bedacht, daß auch dann die Ehrfurcht vor dem Leben, in der zu
               handeln ist, keinesfalls außer Kraft gesetzt ist, sondern nur eine andere Form
               annehmen kann, daß also, die Möglichkeit aller jener Möglichkeiten grundsätzlich
               zugegeben, die Frage in jedem einzelnen Akt ihrer Ausführung sich aufs neue stellt?
               Ist es nicht ganz klar, daß die Bestrebungen des sogenannten «Tierschutzes» ein
               Anliegen vertreten, das unter allen Umständen als ein ernstes Anliegen zu hören ist?
               Und daß auch den Fanatikern, etwa der Anti-Vivisektionsbewegung oder des bekanntlich
               auch von hier aus zu begründenden Vegetarianismus, das relative Recht einer
               notwendigen Reaktion nicht abgesprochen werden kann?</p>
          <p>Freilich ein absolutes Veto, eine eindeutige Verdammung
               <pb xml:id="p236" ed="pga"/>
                etwa des ehrsamen Metzgerhandwerks oder der edlen Jägerei wird sich aus dem Gebote
               Gottes sowenig ableiten lassen wie umgekehrt eine absolute Erlaubnis oder ein
               absolutes Gebot. Denn eine solenne Rehabilitierung und Bestätigung ihres Tuns dürfen
               alle an jenen Dingen direkt Beteiligten und dürfen wir alle als indirekt Beteiligte
               ja auch nicht erwarten. Auch hier dürfen wir also nicht damit rechnen, daß die Ethik
               nun etwa die Grenzlinie ziehen werde zwischen dem Gebotenen und dem Verbotenen. Das
               Gebot Gottes selber und allein zieht diese Grenzlinie für jeden, zu dem es redet, und
               die Ethik kann nur erinnern an das, was zu seiner Erkenntnis auf alle Fälle zu
               bedenken ist. Dazu gehört dann aber allerdings auch das, daß die Ehrfurcht vor dem
               Leben als Gehorsam gegen Gottes Gebot Ehrfurcht vor dem von ihm <hi rend="italic">geschaffenen</hi> Leben ist, und diese Erinnerung wird uns davor bewahren, unter
               Ehrfurcht eindeutig bloß den Willen zur Erhaltung dieses Lebens zu verstehen.
               Geschaffenes Leben heißt ja: in bezug auf sein Leben und Sterben ganz und gar in
               Gottes Belieben gestelltes Leben. Es <hi rend="italic">kann</hi> also sein, daß wir nicht
               nur die Erlaubnis, sondern den <hi rend="italic">Auftrag</hi> haben, die Vollstrecker des
               Opfers zu sein, das die ganze Kreatur, wir selbst eingeschlossen, in ihrer zeitlichen
               Existenz ihrem Schöpfer schuldig ist. Es kann sein, daß unser eigener Lebenswille in
               irgendeiner seiner Komponenten das Instrument sein muß, dieses Opfer zu vollstrecken,
               wie ja die Welt auch umgekehrt, vom Bengaltiger bis herunter zum <seg type="non-entity">Volk</seg> der Bakterien
               voll zu sein scheint von solchem fremden Lebenswillen, der uns selbst zu solchen
               Opfern macht. Wir können, das ist allen Sentimentalen und Fanatikern dieses
               Problemgebietes bei aller ernsthaften Anerkennung ihres Anliegens zu sagen: Wir
               können den Schöpfer nicht als einen Pfuscher beschimpfen – wie es <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-678">Marcion</persName></hi> und in der Neuzeit besonders eindrucksvoll der Dichter <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-781">C. Spitteler</persName></hi> getan haben,<note xml:id="n26">
s. <bibl>Marcions
                                    <hi rend="italic">Antithesen</hi>, Beilage V in: <persName ref="kbga-actors-155">A. v. Harnack</persName>, <hi rend="italic">Marcion. Das Evangelium vom
                              unbekannten Gott</hi>, Leipzig
                                    1924<hi rend="sup">2</hi> (Darmstadt
                              1960), S. 265ff. sowie S. 99ff.</bibl>
<lb/>Zu <persName ref="kbga-actors-781">C. Spitteler</persName> s. oben S. 158 Anm. 5. Spittelers religiöses Grundanliegen «ist
                     das Weltleid und die Möglichkeit der Welterlösung oder doch erlösender Taten
                     liebender und hochgemuter Einzelner, eines <persName ref="kbga-actors-3913">Prometheus</persName>, einer Pandora, eines
                     Apoll oder Herakles. Im Gegensatz zu christlichen Anschauungen wird das Leid
                     des Menschen wie der übrigen Kreaturen nicht mit der Sünde in ursächlichen
                     Zusammenhang gebracht, sondern als Schuld oder Versagen des Weltenschöpfers
                     gedeutet.» <bibl><persName ref="kbga-actors-2349">L. Beriger</persName>, <hi rend="italic">RGG<hi rend="sup">3</hi></hi> VI, 259.</bibl>
</note> wie es aber
               <pb xml:id="p237" ed="pga"/>
                faktisch und praktisch auch die allzu konsequenten Apostel des Tierschutzes tun. Wir
               können nicht anstürmen gegen den Willen, kraft dessen das geschöpfliehe Leben, wie
               wir zuerst in bezug auf unser eigenes Leben festgestellt haben, auf der ganzen Linie
               und allezeit Leben <hi rend="italic">und</hi> Tod, Werden <hi rend="italic">und</hi> Vergehen
               ist, kraft dessen der große <seg type="non-entity">Fisch</seg> zum kleinen nicht «Grüß Gott» sagt, sondern ihn
               auffrißt, kraft dessen die Vollkommenheit der Schöpfung gerade darin zu suchen ist,
               daß sie, um Stätte seiner Offenbarung zu sein, eine strahlende Tages- <hi rend="italic">und</hi> eine furchtbare Nachtansicht bietet, kraft dessen Dasein immer auch <hi rend="italic">Kampf</hi> ums Dasein, oder sagen wir besser: Opferung des Daseins, ist.
               In demselben Gehorsam nun, in dem wir uns dieser Offenbarung selbst nicht unter allen
               Umständen entziehen dürfen, in demselben Gehorsam, in dem <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben auch <seg type="non-entity">Wille</seg>
               zum Leiden und Sterben sein muß, im selben Gehorsam dürfen wir uns auch dem nicht
               entziehen, daß wir fort und fort auch aktiv an dieser Opferung beteiligt sind. Wir
               haben zu bedenken, daß das fremde geschöpfliche Leben ja nur vikarierend Gegenstand
               unserer Ehrfurcht sein kann. Wir leiten keine Befreiung von dieser Ehrfurcht daraus
               ab, keine erlaubten Ausnahmen und dergleichen, wir bestreiten jedes Tyrannenrecht des
               Menschen über die Kreatur: er hat kein solches, auch nicht der kleinsten <seg type="non-entity">Mücke</seg> und
               dem bescheidensten Grashälmlein gegenüber. Wir werden aber nicht umhin können
               einzuräumen, daß eben die Ehrfurcht vor dem Schöpfer im Geschöpf auch Härte gegen das
               Geschöpf bedeuten kann, so gewiß seine eigene Güte gegen seine Schöpfung Milde <hi rend="italic">und</hi> Härte ist.</p>
          <p>Diese Seite der Sache erwogen, wird nun aber in gewisser Berichtigung jener Anklage
               <persName ref="kbga-actors-1243">Alb. Schweitzers</persName> zu sagen sein, daß das zweifellos gestellte und zu beachtende
               Problem des Pflanzen
               <pb xml:id="p238" ed="pga"/>
                und Tierlebens schließlich doch nur propädeutische Bedeutung haben kann gegenüber
               dem Problem des Menschenlebens. Es wird ja gewiß kein Zufall sein, daß <persName ref="kbga-actors-1243">Schweitzer</persName>
               selbst sich nicht etwa dem Dienst eines Tierspitals zugewendet hat, sondern der
               Arbeit eines Eingeborenenarztes in <placeName ref="kbga-places-1627">Innerafrika</placeName>. «Du sollst nicht töten!» [<ref type="can" subtype="bible" target="Ex.20.13">Ex. 20,13</ref>] heißt: du sollst
               nicht Menschen töten!, schützt den <hi rend="italic">Menschen</hi> vor dem Menschen, macht
               den <hi rend="italic">Menschen</hi> dem Menschen zum Gegenstand der Ehrfurcht! Noch nicht
               von der Humanität, sondern einfach von der Vitalität des Menschen reden wir an dieser
               Stelle. Warum und inwiefern hat die Ethik nun doch auch schon der einfachen Vitalität
               gerade des Menschen eine ausgezeichnete Beachtung zu schenken? Ich würde antworten:
               weil unser Leben doch nur als Zusammenleben mit dem Menschen ein wirkliches <hi rend="italic">Zusammen</hi>leben sein kann, weil es uns nur als solches <hi rend="italic">primär</hi> vor das Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben stellen kann. Wir
               reflektieren dabei natürlich nicht etwa auf die naturwissenschaftlich feststellbaren
               Unterschiede des Menschen gegenüber seinen nächsten Mitgeschöpfen, über die ja
               einwandfrei nicht allzuviel Sicheres und Unzweideutiges festzustellen ist. Sondern
               wir gehen umgekehrt davon aus, daß wirklich und unaufhebbar fremdes Leben für uns
               nicht das Leben der Tiere und Pflanzen ist, dessen schlechthin verborgene Geistigkeit
               es uns vielmehr zunächst schwer macht, es als Leben zu erraten und zu anerkennen, es
               anders denn als bloßen Gegenstand, nämlich als Gegenstand unserer Ehrfurcht zu
               behandeln. <hi rend="italic">Leben</hi> und nun doch schlechthin <hi rend="italic">fremdes</hi>
               Leben, unauflöslich in Gegenständlichkeit und eben darum und darin Ebenbild des
               Lebens des unsichtbaren Gottes und darum dessen primärer Vikar und Stellvertreter ist
               das Leben unserer Mitmenschen. Es stellt uns unter allen Umständen <hi rend="italic">zuerst</hi> und es stellt uns auch allein <hi rend="italic">streng</hi> vor die
               Tatsächlichkeit eines um des Schöpfers willen zu respektierenden fremden Lebens, vor
               einen Auge in Auge und – wie groß immer unsere Nähe zu allem sonstigen geschöpflichen
               Leben sein mag – auf gleichem Fuß erhobenen Anspruch dieses fremden Lebens,
               Gegenstand meiner <seg type="non-entity">Scheu</seg>, meiner Pietät, meines Mitleidens zu
               <pb xml:id="p239" ed="pga"/>
                sein. Und [es stellt] mein eigenes Leben samt meinem Willen zum Leben in einen
               Zusammenhang gegenseitiger Verantwortlichkeit für die Lebensförderung und
               Lebenshemmung, die wir einander de facto fortwährend bereiten.</p>
          <p>Wir beginnen hier füglich mit der Berührung des ganzen Problemkomplexes, der gegeben
               ist durch die Möglichkeit und Wirklichkeit, daß ein Mensch den anderen in direkter,
               vorsätzlicher Tat vom Leben zum Tode bringt. Es sind die drei unter sich
               zusammenhängenden Fragen der <hi rend="italic">Notwehrtötung</hi>, der <hi rend="italic">Todesstrafe</hi> und des <hi rend="italic">Krieges</hi>, deren hier (wohlverstanden
               innerhalb der Grenzen, die wir uns für dieses Kapitel gesteckt haben) zu gedenken
               ist. Diese Begriffe umschreiben, wenn wir den der Notwehrtötung etwas extensiv
               interpretieren (so daß auch Spezialfragen wie die des Duells oder des Tyrannenmordes
               darunter mitverstanden sind), den <seg type="non-entity">Kreis</seg> der Möglichkeiten erlaubter, ja gebotener
               Tötung. Wir werden doch nicht anders können, als auch hier Fragen stellen. Für das
               eingestandene und nicht eingestandene Wissen um das Gebot des Lebens als Gebot der
               Ehrfurcht vor dem Leben ist es doch recht bezeichnend, daß alle diese in so ganz
               verschiedener Weise aktuellen Möglichkeiten auch in den Zeiten und Regionen der
               Geschichte, die den freigebigsten Gebrauch von ihnen allen machten, den Charakter von
               ultimae rationes, von Grenzmöglichkeiten, von äußersten und nicht etwa naheliegenden
               und selbstverständlichen Notwendigkeiten hatten. Es scheint doch gerade die Form: du
               sollst nicht töten! eine der ursprünglichsten und kräftigsten Weisen zu sein, in
               denen das Gebot Gottes den Menschen von jeher erreicht und getroffen hat, wenn auch
               das wirklich oder vermeintlich erlaubte, ja gebotene Menschentöten von jeher und
               überall als etwas Letztes, Furchtbares, mindestens von allerlei Hemmungen Umgebenes
               empfunden worden ist. Wir haben also an dieser Stelle zunächst einfach zu
               unterstreichen: Ja, dem ist auf alle Fälle so, daß wir hier, wir werden gleich sagen,
               nicht weniger als bei der Frage des Selbstmordes in bezug auf den Willen zum Leben
               eine äußerste, alleräußerste Möglichkeit, eine durch das Gebot der
               <pb xml:id="p240" ed="pga"/>
                Ehrfurcht vor dem Leben mit allen möglichen Fragezeichen umgebene Möglichkeit vor
               uns haben. Ethische Besinnung und Belehrung hätte schon viel geleistet, wenn sie
               einfach den anerkannten Grenzcharakter dieser Möglichkeit aufs stärkste noch einmal
               hervorhöbe.</p>
          <p>Aber wir müssen hier gleich noch eine zweite allgemeine Bemerkung machen: Wir
               befinden uns auf einer Stufe der Geschichte des menschlichen Geistes, auf der, aus
               welchen Gründen braucht uns hier nicht zu interessieren, dieser Grenzcharakter der
               bewußten Möglichkeit, gewiß mit allerlei fortwährenden Unterbrechungen und unter den
               schreiendsten Selbstwidersprüchen, <hi rend="italic">im Ganzen</hi> immer stärker
               empfunden und geltend gemacht wird. Die ethische Besinnung in bezug auf die
               Fraglichkeit eines Erlaubt- ja Gebotenseins der Menschentötung auch im Rahmen jener
               drei Möglichkeiten ist erwacht, während sie etwa im Mittelalter mindestens
               geschlummert zu haben scheint. Wir sagen damit in keiner Weise, daß die Menschen
               heute auch nur in dieser Hinsicht besser geworden seien als früher – was heißt
               besser? –, wohl aber im Ganzen bedenklicher. Das kann sehr wohl bedeuten, und das
               bedeutet faktisch weithin, daß das gegenseitige Sichtöten der Menschen sich heute
               vorwiegend in indirekten Formen abspielt und dort unter noch stärkerer wirklicher
               oder vermeintlicher Sanktionierung durch Erlaubnis oder Gebot. Aber das ändert nichts
               daran, daß eine trotz aller Zwischenfälle (1914–1918 bildete allerdings einen recht
               erheblichen Zwischenfall) wachsende Bedenklichkeit jedenfalls gegenüber der Annahme
               einer erlaubten oder gebotenen direkten Tötung einfach Tatsache ist. Ein
               Entrüstungssturm wie der, der letztes Jahr wegen <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2488">Sacco</persName></hi> und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2525">Vanzetti</persName></hi> mit Recht oder Unrecht durch die ganze Welt gegangen
                  ist,<note xml:id="n27"><persName ref="kbga-actors-2525">B. Vanzetti</persName> (<date from="1888" to="1927">1888–1927</date>) und <persName ref="kbga-actors-2488">N. Sacco
                     </persName>(<date from="1891" to="1927">1891–1927</date>), zwei in die USA ausgewanderte italienische Arbeiter,
                  wurden im Mai <date when="1920">1920</date> des Mordes an einem Kassierer und einem Polizisten
                  angeklagt, der in South Braintree, Mass., begangen worden war, zu einem Zeitpunkt,
                  als in Massachusetts eine heftige Kampagne gegen linksgerichtete Kräfte, vor allem
                  gegen italienische Arbeiter mit anarchistischen Tendenzen, ihren Höhepunkt
                  erreicht hatte. Trotz der von ihnen gelieferten Alibi und zahlreicher sie
                  entlastender Zeugenaussagen wurden <persName ref="kbga-actors-2488">Sacco</persName> und <persName ref="kbga-actors-2525">Vanzetti</persName> als Exponenten der
                  anarchistischen Gewerkschaftsbewegung im <date when="1921-07">Juli 1921</date> zum Tode
                  verurteilt. Die Urteilsvollstreckung fand am <date when="1927-08-23">23. August 1927</date> statt.
                  Um sie zu verhindern, hatten sich Persönlichkeiten des politischen und kulturellen
                  Lebens (u. a. <persName ref="kbga-actors-2486">R. Rolland</persName>, <persName ref="kbga-actors-2391">A. France</persName>, <persName ref="kbga-actors-967">A. Einstein</persName>), Staatsoberhäupter und
                  Zehntausende amerikanischer <seg type="non-entity">Bürger</seg> leidenschaftlich eingesetzt. <bibl><hi rend="italic">Dizinario Encyclopedico Italiano</hi>,
                           Roma
                                1961, XII, 625.</bibl>
                  </note> wäre noch vor fünfzig Jahren ein Ding der Un<pb xml:id="p241" break="no" ed="pga"/>möglichkeit gewesen. Und der größte aller Kriege ist doch auch der erste Krieg
               gewesen, der von Anfang an und in allen Ländern von einem bald anschwellenden, bald
               abschwellenden, aber nie ganz abbrechenden grundsätzlichen Protest gegen den Krieg
               als solchen begleitet gewesen ist. Wir können also auch in dieser Hinsicht zunächst
               einfach mit dem Winde segeln – und werden dabei doch wahrlich nichts Überflüssiges
               tun –, indem wir unsererseits die Sache, wie sie auch anderwärts begründet werde, in
               das Licht des Schöpfergebotes stellend, unterstreichen und bestätigen: Ja, hier <hi rend="italic">ist</hi> schärfste Bedenklichkeit, hier ist genaueste Überprüfung
               überkommener ethischer Selbstverständlichkeiten am Platze, die Frage, ob diese
               ultimae rationes auch nur noch als ultimae wirklich tragbar sind? Keine unter anderen
               Gesichtspunkten herbeizutragenden Gründe für diese rationes – denen auch wir uns
               nicht zu verschließen gedenken – und erst recht nicht etwa der Hohn über moderne
               Sentimentalität und dergleichen dürfen uns hindern zu sagen: das in der Neuzeit sich
               verstärkende (wenn auch in allerlei Formen sich selbst betrügende) <hi rend="italic">Grauen</hi> vor der Sache <hi rend="italic">und</hi> vor allen Versuchen, sie ethisch
               und theologisch zu rechtfertigen, dieses Grauen hat, nicht als endgültige Antwort,
               aber eben als erwachte, als verschärfte <hi rend="italic">Frage</hi> nach dem
               Schöpfergebot recht, und es ist eine von den unbegreiflichsten Absurditäten in der
               Geschichte der Theologie, daß sie es gewagt hat, das hier in der Tat weithin von
               Weltkindern, ja von Zöllnern und Sündern aller Art vorgebrachte Anliegen ausgerechnet
               mit dem Verweis auf die Schöpfungsordnung Gottes niederzuschlagen und zum Schweigen
               zu bringen. Die Ethik, die Theologie kann sich <pb xml:id="p242" ed="pga"/>
                den Pazifismus so wenig zu eigen machen wie irgendeinen -ismus, aber noch viel
               weniger hätte es geschehen dürfen, daß in einer Zeit, in der die <hi rend="italic">Frage</hi> nach dem hier Gebotenen (wie man sich auch zum Pazifismus stellen
               mochte) tatsächlich aufstand, gerade die herrschende und das Wort führende Theologie
               ausgesprochenerweise militaristische Theologie gewesen ist.</p>
          <p>Es ist zwar nun sofort bezeichnend, daß sowohl die allgemeine Einschätzung der
               Menschentötung als einer Grenzmöglichkeit wie der moderne Protest dagegen sich viel
               stärker gegen die Todesstrafe und gegen den Krieg als gegen die Notwehrtötung und
               [das] was dazu gehört, richtet. Wer, der schon einmal eine Diskussion über die
               sittliche und christliche Frage des Militärdienstes mitgemacht hat, würde sich nicht
               des Argumentes erinnern: «Was würdest du denn nun tun, wenn dir mitten im Walde …
               oder wenn du sehen müßtest, wie jemand deine Frau und deine <seg type="non-entity">Kinder</seg> …?» Und wie dann
               wahrscheinlich auch sehr eifrige Antimilitaristen bekennen mußten: Ja, in dem Fall
               würde freilich auch ich von <seg type="non-entity">Faust</seg>, Prügel oder Revolver rücksichtslosesten Gebrauch
               machen … , wodurch dann ihre Stellung zum Krieg, was sie auch im Übrigen dafür
               beibringen mochten, doch ein wenig erschüttert war, weil sich leicht zeigen läßt, daß
               eben auch der Krieg (und Ähnliches dürfte von der Todesstrafe gelten) als eine
               besondere, nämlich als eine kollektive Form der Notwehr sich sehr wohl verstehen
               läßt. Freilich, man hat auf die Frage der Notwehrtötung auch schon sehr andere,
               nämlich durchaus konsequente Antworten gehört, und auch wenn dies nicht der Fall
               wäre, wäre zu sagen, daß der Ernst der gestellten Frage nichts damit zu tun hat, daß
               vielleicht niemand oder immer nur ganz wenige sich bereit finden, sie als auf der
               ganzen Linie gestellt zu anerkennen. Ihr Gewicht ist nicht bedingt durch die
               Konsequenz oder Inkonsequenz derer, die sie aufwerfen. Immerhin: es wird sich schon
               empfehlen, bei der Behandlung des ganzen Problemkreises in der Tat einzusetzen bei
               der Frage der <hi rend="italic">privaten Notwehrtötung</hi>, um dann von da aus zu
               verstehen, wie sich die Fragen in Sachen der Todesstrafe und des Krieges stellen
               <pb xml:id="p243" ed="pga"/>
                müssen. Die private Notwehrtötung eignet sich zum Ausgangspunkt darum gut, weil
               einerseits Erlaubnis bzw. Gebot zum Töten gerade hier so nahegelegt erscheinen, daß
               man bei oberflächlichem Überlegen fast meinen sollte, und instinktiv auch nach
               gründlichster Überlegung immer wieder meint, da seien sie doch nun wirklich und
               selbstverständlich gegeben, und weil sich andererseits gerade hier wohl besonders
               einleuchtend zeigen läßt, wie naiv diese Selbstverständlichkeit ist 1. darum, weil es
               kaum möglich sein dürfte, den entscheidenden Begriff der Notwehr auch nur
               einigermaßen eindeutig zu bestimmen, 2. darum, weil die Frage der <seg type="non-entity">Scheu</seg> und der
               Verantwortlichkeit gegenüber dem Leben des Mitmenschen sich gerade hier in einer
               unerhört persönlichen und direkten Weise stellen muß, 3. darum, weil gerade hier die
               im Schöpfergebot doch immer inbegriffene Möglichkeit des Opfergebotes in ganz
               besonders aktueller Weise sich nahelegt. Es ist wohl wahr: ich darf nicht nur,
               sondern ich soll mein Leben und das Leben der mir Anvertrauten schützen gegen den
               Angriff, der darauf gemacht wird, und als letzter Preis, der dafür zu bezahlen ist,
               kommt in der Tat das Leben des Angreifers selbst in Betracht. Mag ich denn auf Grund
               dieser Wahrheit im Gehorsam gegen das Gebot des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben handeln! Aber ich
               muß mit doch wohl darüber im klaren sein, daß auch der mich bedrohende Angreifer –
               <persName ref="kbga-actors-530">Dostojewskis</persName> Analyse des Mörders <persName ref="kbga-actors-8752">Raskolnikow</persName> mag es uns zeigen – ganz ähnlich
               argumentieren könnte.</p>
          <p>Die berühmte ethische Vexierfrage – ich befinde mich mit einem anderen Menschen auf
               einer im Ozean treibenden Planke, die doch nur einen von uns beiden tragen kann,
               wollen wir nicht beide ertrinken und will keiner freiwillig zugunsten des Anderen
               ertrinken: Darf ich ihn, darf er mich von der Planke hinunterstoßen? – dieses Schema
               dürfte doch zum Verständnis der ganzen Situation, wo Notwehrtötung in Betracht kommt,
               durchaus erleuchtend sein. Der mich töten will, und dem ich nun Notwehr
               entgegensetzen will, er befindet sich doch grundsätzlich selbst schon im Zustand der
               Notwehr <hi rend="italic">mir</hi> gegenüber! Denn man kann
               <pb xml:id="p244" ed="pga"/>
                doch den Zustand der Notwehr billigerweise nicht erst beginnen lassen unmittelbar
               oder sagen wir: Zehn Sekunden vor dem wahrscheinlichen Eintritt der mein Leben
               bedrohenden Handlung des Anderen. Gibt man dem Menschen das Recht der Notwehr, dann
               fängt diese offenbar schon viel früher an, nämlich in der Bedrängnis, in der sich ein
               Mensch befindet und aus der er sich nur durch Tötung eines anderen bestimmten
               Menschen – im Falle <persName ref="kbga-actors-8752">Raskolnikow</persName><note xml:id="n28">Vgl. den gleichnamigen Roman von <persName ref="kbga-actors-530">F.
                  M. Dostojevskij</persName>, Sämtliche Werke, Abt. 1, Bd. 1 und 2, unter Mitarbeit von D.
                  Mereschkowski hrsg. von A. Moeller van den Bruck, München
                  <date when="1925">1925</date>.</note> der Tötung jener habgierigen alten Frau – befreien zu
               können meint. Ich habe also, wenn ich mich im Zustand der Notwehr zu befinden meine,
               jedenfalls zu bedenken, daß mein Angreifer sich irgendwie in ganz ähnlicher
               Bedrängnis zu befinden scheint, nur daß die Bedrängnis, die mein Dasein für ihn
               bedeutet, z.B. der Geldbeutel, der nicht sein, sondern mein Geldbeutel ist, meines
               Erachtens (aber doch nur meines Erachtens) für ihn keine so aktuelle Bedrängnis zu
               haben scheint wie die Bedrängnis, die er mir bereitet, indem er eben jetzt Miene
               macht, seinen Revolver aus der Tasche zu ziehen, während ich den meinigen vielleicht
               schon schußbereit unter dem <seg type="non-entity">Mantel</seg> trage. Greift nicht auch er irgendwie, um
               weiterleben zu können – ich muß es ihm überlassen zu verantworten, wie ernsthaft sein
               Bedürfnis ist –, nach der ultima ratio, die ich ja mir selbst für [einen] solchen
               Fall offenkundig auch zugebilligt habe? Mag er zusehen, wie er sein Tun, also seinen
               Angriff, den er offenbar gegen mich im Schilde führt, rechtfertige, zusehen, kraft
               welchen höheren Auftrags er trotz und in der <seg type="non-entity">Scheu</seg> und Verantwortlichkeit, die ihm
               meinem Leben gegenüber geboten ist, diesen Angriff auf mich zur Durchführung bringen
               wird. Ich habe doch meinerseits kein schlechterdings begründetes Wissen darum, daß er
               sich nicht rechtfertigen <hi rend="italic">kann</hi>, und wenn ich mich nun gegen ihn
               verteidige, d.h. aber, wenn ich mich nämlich wirksam verteidige: wenn ich meinen
               vorsorglich entsicherten Revolver zur Entladung bringe, während er mich noch mit
               seinem «Hände hoch» be<pb xml:id="p245" break="no" ed="pga"/>ängstigen will, wenn ich also seinem Angriff auf mein Leben durch einen Gegengriff
               auf das seinige zuvorkomme – was habe ich dann getan? Ich habe mich dann zweifellos
               mit ihm auf denselben Boden gestellt: auch ich fühlte mich bedroht, auch ich wollte
               weiterleben, auch ich griff zu der ultima ratio, ich konnte unmöglich wissen, ob er
               nicht allerletztlich dringlicher zu dem Allem Anlaß habe als ich, aber ich entschied
               mich – quo jure? –, daß ich derjenige sei, und ich verteidigte mich, und weil ich
               schneller bereit oder stärker oder flinker war oder noch Glück hatte, verteidigte ich
               mich <hi rend="italic">wirksam</hi>, d.h. ich griff an, griff <hi rend="italic">sein</hi> Leben
               an, statt ihn mein Leben angreifen zu lassen. Und nun, da meine Verteidigung gelungen
               ist, er und nicht ich sterben muß, ich den Mörder ermordet habe, bevor er mich
               ermordete, nun ist die große Problematik der Situation sogar noch dadurch bereichert,
               … daß faktisch – ich weiß ja nicht unbedingt, ob der andere bis zum Äußersten
               gegangen wäre, da ich ihm die Möglichkeit, sich zu entscheiden, genommen habe –, daß
               also faktisch <hi rend="italic">ich</hi> derjenige bin, der zuerst und dann auch allein
               das Entscheidende, die Tötung des Anderen gewollt und getan hat –noch <hi rend="italic">war</hi> er ja nicht mein Mörder, als ich ihn tötete –, und muß nun (für sein
               vorbereitendes Wollen und Tun steht er nun vor seinem <seg type="non-entity">Richter</seg>) meinerseits zusehen,
               wie <hi rend="italic">ich</hi> mich rechtfertige für meinen Schuß, kraft welchen Auftrags
               ich das getan habe trotz und in der <seg type="non-entity">Scheu</seg> und Verantwortlichkeit, die mir seinem
               Leben gegenüber geboten war.</p>
          <p>Das macht den Begriff der Notwehrtötung so schwierig, daß ich, wenn ich von dieser
               Möglichkeit Gebrauch mache, mich darüber entscheiden muß, ob meine Bedrängnis
               wirklich größer ist als die des Anderen, den ich um meiner Bedrängnis willen vom
               Leben zum Tode bringe, und daß ich, wenn ich mich für die meinige und nicht für die
               seinige entscheide, erst noch das Praevenire spielen, <seg type="non-entity">Richter</seg> vor der Tat sein muß,
               als ob ich ein Wissen um das Wollen und Tun des Anderen im entscheidenden Moment
               schon hätte, während ich es faktisch zweifellos nicht habe. Ob man das Alles auf sich
               nehmen <hi rend="italic">kann</hi>, das ist die Frage,
               <pb xml:id="p246" ed="pga"/>
                die man sich gegenüber der Möglichkeit der Notwehrtötung offenbar vorzulegen hat.
               Macht man von ihr Gebrauch, dann <hi rend="italic">hat</hi> man das Alles auf sich
               genommen. Vor dieser Tatsache darf man sich nicht verschließen. Es müßte nun so sein,
               daß man, <hi rend="italic">indem</hi> man das Alles auf sich genommen hat, dem Gebote
               Gottes gehorsam gewesen ist, wohlverstanden: nicht nur dem Gebot des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum
               Leben, sondern auch dem Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben. Einfacher als so dürfen
               wir uns die ethische Besinnung nicht machen. Es kann sich nicht darum handeln, diese
               Last abzuwerfen, sondern nur darum, unter der Last dieser ganzen Frage dennoch den
               Willen Gottes getan zu haben. Es dürfte schon jetzt klar sein, daß von einer
               allgemeinen Erlaubtheit oder Gebotenheit der Notwehrtötung nicht die Rede sein kann –
               der naiven Ansicht zum Trotz, die hier Alles selbstverständlich finden möchte,
               ausdrücklich zum Trotz aber auch der Tatsache, daß unter Tausend nicht Einer es im
               Gedränge eines solchen Augenblicks, wenn er nämlich die Macht dazu hat, anders halten
               wird, als wie vorhin beschrieben. Zugegeben, daß – vorausgesetzt, daß unser Revolver
               zuerst losgehen <hi rend="italic">konnte</hi> – vermutlich ausnahmslos wir alle es so
               halten würden, wenn wir uns eben jetzt im Gedränge eines solchen Augenblicks
               befänden, so werden wir doch die Erlaubnis oder das Gebot dazu keineswegs als
               selbstverständlich, als allgemein gegebene Wahrheit ansehen können. Woher sollten wir
               sie etwa haben? Nein, wir <hi rend="italic">haben</hi> dann eben in der ganzen
               geschilderten Unsicherheit unseres Tuns <hi rend="italic">getötet</hi>. <hi rend="italic">Waren</hi> wir gesichert, durften, mußten wir tun, was wir taten, dann sicher
               nicht, weil Notwehrtötung eine erlaubte oder gebotene Möglichkeit ist. Wer sie als
               eine solche im <seg type="non-entity">Ernst</seg> erklären sollte, der hätte allerdings das Recht verwirkt oder er
               hätte nur noch das Recht des Heuchlers, im Weiteren über die Möglichkeit der
               Todesstrafe und des Krieges zu Gericht zu sitzen.</p>
          <p>Und nun haben wir ja, um schematisch klar zu sein, den extremsten und einfachsten
               Fall vorausgesetzt, die Planke im Ozean, in dem Sinn, daß wir annahmen, es handle
               sich um einen Fall <hi rend="italic">unmittelbarer</hi> Bedrohung, und zwar von Bedrohung
               meines
               <pb xml:id="p247" ed="pga"/>
                  <hi rend="italic">Lebens</hi> durch den Anderen. Es könnte ja auch sein – und dürfte es
               nicht in der Mehrzahl der Fälle, wo man von Notwehr redet, so sein? –, daß die
               Bedrohung, genau besehen, doch eine recht ferne ist, und daß das, was bedroht ist,
               weniger, jedenfalls etwas Anderes ist als geradezu mein Leben? Das Gewicht dessen,
               was ich auf mich zu nehmen habe, wenn ich von der Möglichkeit der Notwehrtötung
               Gebrauch mache, vermehrt sich offenbar im Quadrat, je mittelbarer meine Bedrohung
               ist, je mehr Spielraum ich habe, mich der Bedrängnis, die der Andere mir bereitet,
               anders zu erwehren als dadurch, daß ich ihn gerade töte, je mehr also meine Situation
               der seinigen – auch er handelt ja irgendwie in Bedrängnis – ähnlich wird. Das scheint
               ja seine Lage vor der meinigen auszuzeichnen, daß er meines Erachtens ebensogut etwas
               Anderes tun könnte, statt mich zu bedrohen. Es könnte aber auch sein, dass ich selbst
               sehr wohl etwas Anderes tun könnte, als seinem Angriff mit meinem Gegenangriff
               zuvorzukommen. Falls ich das unterlasse, nähert sich das Gewicht der Frage, die ich
               zu beantworten habe, der Frage, die auf ihm liegt. Und dieselbe Vermehrung des
               Gewichts der ethischen Frage tritt offenbar ein, je weniger es sich um die Bedrohung
               meines Lebens, je mehr es sich um etwas Anderes, mit meinem Leben nur in einer
               vielleicht recht engen Beziehung Stehendes handelt. Dieses Andere kann z.B. mein
               Geldbeutel sein. Ich überlasse es Ihrem Scharfsinn, unter diesem Gesichtspunkt nun
               etwa die Möglichkeit zu analysieren, daß ich einem Einbrecher mit der Waffe in der
               Hand begegne. Es gibt schwieriger liegende Fragen. Hier greifen nämlich die Probleme
               des <hi rend="italic">Duells</hi> und des <hi rend="italic">Tyrannenmordes</hi> ein.</p>
          <p>Die Logik des <hi rend="italic">Duells</hi> beruht bekanntlich auf der Gleichsetzung von
               Leben und Ehre. Nehmen wir ungeprüft an, es gebe ein Ehr<hi rend="italic">bewußtsein</hi>
               und eine Ehren<hi rend="italic">geltung</hi> (vor der Gesellschaft), unentbehrlich für die
               Angehörigen gewisser Stände und Berufe z.B., deren Bedrohung für mich zusammenfallen
               dürfte, ja müßte mit der Bedrohung meines Lebens, so daß ich dem, von dem diese
               Bedrohung ausginge, auf demselben Fuße gegenüberstünde wie dem, der unmittelbar mein
               Leben bedrohte, so daß ich zu ihrer
               <pb xml:id="p248" ed="pga"/>
                Rettung in gleicher Weise durch das Gebot des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben aufgerufen wäre wie
               in jenem Fall, so bedeutet doch offenbar diese Rettung, sofern ich sie auf dem Wege
               des Zweikampfs mit dem Betreffenden suche, fraglos darin eine weitere ethische
               Belastung der Situation, daß ich, falls ich ihn töte – aber schon damit, daß ich
               entschlossen zu seiner Tötung zum Zweikampf antrete, nicht nur darüber entschieden
               habe, daß er von der Planke zu weichen habe, [und also daß ich] nicht nur das
               Entscheidende selbst getan oder zu tun mich angeschickt habe, sondern [daß ich] auch
               entschieden habe über die ganz besondere Voraussetzung dieses «Ich oder Er», die
               Voraussetzung, daß Einer von Beiden nun fallen muß, und zwar so, daß ich wollen muß,
               daß der Andere falle. Ich habe außer Allem, was bei der Notwehrtötung meinerseits
               ohnehin entschieden ist, auch noch darüber entschieden, daß es mit jener
               Gleichsetzung von Ehre und Leben im Sinn meines Standes und Berufes, die ja die
               Voraussetzung des Ganzen ist, seine Richtigkeit habe. Dieses weitere schwere Gewicht
               muß ich auf mich nehmen, wenn ich mich schlagen zu müssen meine. Ich muß über all das
               Außerordentliche hinaus, was mir ohnehin geboten sein muß, wenn mein Tun als Tötender
               recht getan sein soll, auch noch dessen gewiß sein, daß mir mein Ehrgefühl bzw. die
               Konsequenzen, die ich jetzt daraus ziehe, ebenfalls geboten ist [bzw. sind], so
               geboten, daß ich in und trotz der Ehrfurcht vor dem fremden Leben jetzt zu schießen
               mich getraue. Weiß ich das nicht, dann weiß ich eben als Duellant nicht, was ich tue,
               und darauf kommt es an: zu wissen, was man tut.</p>
          <p>Analog verhält es sich nun mit der Möglichkeit des <hi rend="italic">Tyrannenmordes</hi>.
               Wir wollen der größeren Lebensnähe halber nicht auf <persName ref="kbga-actors-2357">Brutus</persName> und <persName ref="kbga-actors-2362">Cassius</persName> im Falle
               <persName ref="kbga-actors-2359">Julius Caesar</persName> oder auf <persName ref="kbga-actors-2125">Wilhelm Tell</persName> in der Hohlen Gasse exemplifizieren, sondern auf
               die uns näher angehenden <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName></hi>- und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName></hi>mörder.<note xml:id="n29">
<persName ref="kbga-actors-972">M. Erzberger</persName> (<date from="1875" to="1921">1875–1921</date>), seit <date when="1903">1903</date>
                     Reichstagsabgeordneter und führender Politiker der Zentrumspartei,
                     unterzeichnete nach dem Novemberumsturz von <date when="1918">1918</date> den
                     Waffenstillstand und setzte sich für die Annahme des Versailler
                     Friedensvertrages ein. Am <date when="1921-08-26">26.8.1921</date> fiel er dem Attentat zweier
                     Reichswehroffiziere zum Opfer. Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-2383">K. Epstein</persName>, <hi rend="italic">Matthias Erzberger und das
                              Dilemma der deutschen Demokratie</hi>,
                              Berlin/Frankfurt
                                    1962.</bibl>
<lb/><persName ref="kbga-actors-740">W. Rathenau</persName> (<date from="1867" to="1922">1867–1922</date>), Außenminister im 2. Kabinett des
                     Reichskanzlers <persName ref="kbga-actors-2531">Wirth</persName>, galt als Hauptvertreter der sog. Erfüllungspolitik.
                     Dieser Umstand und sein Judentum schufen ihm zahlreiche Gegner. Durch zwei
                     Fanatiker aus rechtsradikalen Kreisen wurde er am <date when="1922-06-24">24.6.1922</date> in
                     Berlin ermordet. Näheres hierzu bei <bibl><persName ref="kbga-actors-2378">L. Ebermayer</persName>, <hi rend="italic">Fünfzig Jahre Dienst am
                              Recht</hi>, Leipzig/Zürich
                                    1930.</bibl>
</note> An die Stelle der
               <pb xml:id="p249" ed="pga"/>
                persönlichen Ehre tritt nun, trat für das Bewußtsein dieser Männer die Ehre und
               Freiheit des deutschen <seg type="non-entity">Volkes</seg> und Vaterlandes, die sie durch <persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName> und <persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName>
               für verraten hielten, ein Verrat, den zu sühnen sie sich, sei es durch ihren dem
               <seg type="non-entity">Kaiser</seg> geleisteten Offizierseid, sei es sonstwie, für berufen hielten. In derselben
               Dringlichkeit wie ihr eigenes Leben und also unter Anwendung der ultima ratio hatten
               sie nach ihrer Überzeugung die verratene deutsche Sache gegen <persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName> und <persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName>
               zu verteidigen, bzw. sie hatten diese Männer genau nach der Logik der Notwehrtötung
               anzugreifen. Die ethische Mehrbelastung der Situation in diesem Falle war offenbar
               auch gegenüber der Duellmöglichkeit eine doppelte. Jetzt war nicht nur zu
               verantworten die Entscheidung, daß <persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName> und <persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName> von der Planke zu weichen
               hätten, nicht nur das auf Grund dieser Entscheidung gespielte Praevenire – das Alles
               war freilich auch zu verantworten, aber darüber hinaus noch 1. die Gleichsetzung des
               eigenen Lebens und seiner Bedrohung mit der deutschen Sache und dem ihr durch
               <persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName> und <persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName> angetanen Verrat, also die Entscheidung in der Frage, ob denn
               gerade sie die berufenen Rächer dieses Frevels sein möchten, und 2. die Richtigkeit
               des Urteils, daß hier ein Frevel vorliege, daß <orgName ref="kbga-actors-8772">Deutschland</orgName> durch <persName ref="kbga-actors-972">Erzberger</persName> und
               <persName ref="kbga-actors-740">Rathenau</persName> wirklich verraten worden sei, was ja wieder die Voraussetzung alles Übrigen
               bilden mußte. Es kann ja sein, daß jemand ein Tyrann, ein Verräter oder sonst ein
               öffentlicher Schädling wirklich ist, und es kann ferner sein, daß dann ein Einzelner
               aufgerufen ist, ihn aus der Welt zu schaffen («umzulegen») – die Geschichten von
               <persName ref="kbga-actors-6185">Debora</persName> und Judith [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Ri.4">Richt.
                  4</ref> u. <ref type="can" subtype="bible" target="Ri.5">5</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Jdt.8 Jdt.13">Jdt.
                  <pb xml:id="p250" ed="pga"/>
                   8–13</ref>] sind nicht die einzigen in der Bibel, die mit dieser Möglichkeit zu
               rechnen scheinen trotz des Du-sollst-nicht-töten!, und <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName></hi> hat
               jedenfalls die Möglichkeit des Tyrannenmordes nicht absolut in Abrede gestellt,<note xml:id="n30">s. <bibl corresp="kbga-bibls-16"><hi rend="italic">Inst.</hi> IV, 20, 30-31.</bibl>
                  </note> aber wer sich dazu für berufen hält, der wird neben Allem Andern, was er als
               Tötender ohnehin zu bedenken hat, sehr genau wissen müssen, 1. ob er sich in
               quaestione facti rechtfertigen kann, 2. ob er sich wirklich darauf berufen kann,
               berufen zu sein. Die Ethik kann kein Urteil über ein solches Tun wie das jener Rächer
               der deutschen Sache abgeben, weder ein positives noch ein negatives, wie sie denn
               überhaupt nicht zu urteilen hat. Sie kann aber, und das ist wichtiger und
               ertragreicher, die ethischen Kriterien aufweisen, die eine solche Tat wie alles
               menschliche Tun in sich selber trägt, die Kriterien, an denen gemessen sie, aber
               nicht von uns, so oder so gerichtet <hi rend="italic">ist</hi>.</p>
          <p>Wir dürften nach dem bisher Ausgeführten gerüstet sein, an die (gegenwärtig z.B. in
               der <orgName ref="kbga-actors-8387">Schweiz</orgName> ziemlich leidenschaftlich verhandelte)<note xml:id="n31">In der Schweiz
                  wurde die Todesstrafe durch die Bundesversammlung von <date when="1848">1848</date> für
                  politische Verbrechen abgeschafft, durch die Bundesversammlung von
                     <date when="1874">1874</date> generell verboten, <date when="1879">1879</date> aber mit Ausnahme
                  politischer Verbrechen wieder zugelassen. Dabei überließ man ihre Wiedereinführung
                  den Kantonen – ein Recht, von dem nur einige Gebrauch machten, so daß ein
                  Verbrechen, je nachdem, in welchem Kanton es verübt wurde, mit dem Tode bestraft
                  wurde oder auch nicht. Erst nachdem die eidgenössischen Räte einer
                  Vereinheitlichung des Zivilrechts Priorität eingeräumt, nach dem Kriege von
                     <date from="1914" to="1918">1914–1918</date> aber zuvor noch die Revision des Militärstrafgesetzes
                  betrieben hatten, traten sie <date when="1928">1928</date> auf die Behandlung des künftigen
                  schweizerischen Strafgesetzbuches ein. Nach stürmischen Debatten beschloß man, «im
                  bürgerlichen [Straf-]Recht auf die Todesstrafe zu verzichten und sie
                  ausschließlich auf das Militärstrafrecht zu beschränken». Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-2368">F. Clerc</persName>/<persName ref="kbga-actors-2511">E. Steck</persName>, <hi rend="italic">Grundzüge des
                           Schweizerischen Strafrechts</hi>, Allgemeiner Teil,
                           Basel
                                1943, S. 3. 100ff.</bibl>
                  </note> Kontroversfrage der <hi rend="italic">Todesstrafe</hi> heranzutreten. Sie hebt
               sich insofern deutlich von den bisher besprochenen Fragen unseres Problemkreises ab,
               als hier der Träger der <seg type="non-entity">Scheu</seg> und der Verantwortlichkeit, trotz der und in der
               möglicherweise der Mensch durch den Menschen vom Leben zum Tode gebracht
               <pb xml:id="p251" ed="pga"/>
                werden kann, nicht mehr ein Einzelner als zufällig aufgerufener Richter in eigener
               Sache ist, sondern zunächst und sehr indirekt die im Staate verfaßte Gesellschaft
               bzw. das <seg type="non-entity">Volk</seg>, das seinen Richtern die Befugnis zum Blutgericht überträgt, sodann
               etwas direkter eben das von derselben Gesellschaft eingesetzte Richterkollegium, das
               von dieser Befugnis Gebrauch macht, erst in letzter Linie der direkt tötende
               Einzelne, der mit der Exekution beauftragte Henker. Eben wegen der großen
               Indirektheit, in der die Meisten, die in dieser Frage mitreden, an der Tötung in
               dieser Form beteiligt sind, weil der Weg von den theoretischen Wahrheiten, über die
               sich gemächlich reden läßt, bis zu dem, was dann im Gefängnishof geschieht, ein so
               weiter ist, ist die Gefahr hier viel größer, daß man sich nicht klarmacht, <hi rend="italic">wie</hi> schwer es auch hier ist, ja zu sagen zu dem, was dann endlich
               und zuletzt Ereignis wird.</p>
          <p>Es ist auffallend, daß man in keiner Ethik der Erwägung begegnet, daß das ethische
               Problem der Todesstrafe doch eigentlich ganz einfach das Problem des <hi rend="italic">Henkers</hi> ist. Das so überaus hinrichtungsfrohe Mittelalter hat das noch
               gewußt, wenn dann auch seine Lösung des Problems eine sehr primitive und doch wohl
               allzu billige gewesen ist. Der mittelalterlichen Polis machte es nämlich gar nichts
               aus, dem Schauspiel der in der Todesstrafe sich offenbarenden göttlichen und
               menschlichen Gerechtigkeit unter Umständen alle paar Wochen oder noch öfters mit
               selbstverständlicher Billigung beizuwohnen, die <seg type="non-entity">Richter</seg> um ihres Blutspruches und den
               Rat, Bischof oder <seg type="non-entity">König</seg> um der Einsetzung solcher <seg type="non-entity">Richter</seg> willen zu loben, den Henker
               aber «Meister Hans» und seine ganze Familie als infam zu erklären und zu behandeln.
               Man könnte zur Ergänzung auch an den berühmten Grundsatz «ecclesia non sitit
               sanguinem» erinnern. Die <hi rend="italic">Kirche</hi> anerkennt zwar theoretisch das
               Recht der Todesstrafe, sie überläßt aber seine praktische Ausführung dem Staat, eine
               ideologische Konstruktion, die noch bis in die Erwägungen der modernen theologischen
               Ethiken hinein ihre Rolle spielt. So weiß sich der Mensch zu helfen, wenn er ein
               sittliches Problem als solches
               <pb xml:id="p252" ed="pga"/>
                zwar empfindet, sich aber darüber zu beruhigen wünscht. Es käme also vor Allem
               darauf an, einerseits die Feinfühligkeit des Mittelalters für das Vorhandensein des
               Problems gerade an dieser Stelle wieder zu gewinnen, also sich klarzumachen, daß kein
               Delegationsverhältnis, in dem der Henker zum Gericht und das Gericht zur Gesellschaft
               steht, etwas daran ändert, daß hier endlich und zuletzt einer es auf sich nehmen muß,
               einen Anderen zu töten. Es wäre dann aber natürlich von der Ideologie des
               Mittelalters, von jenem Kniff von der Ehrlosigkeit gerade des Henkers und von der
               Kirche oder Christenheit, die als solche kein Blut vergießt, Abstand zu nehmen, und
               man hätte sich praenumerando das Zweite klarzumachen, daß der Henker ja nur vikariert
               für die <seg type="non-entity">Richter</seg>, die <seg type="non-entity">Richter</seg> aber für die Gesellschaft, die Gesellschaft aber,
               sittlich gefragt und geantwortet, bin <hi rend="italic">ich</hi>. Fragt man nur im
               Allgemeinen nach der Möglichkeit der Todesstrafe, statt concretissime: wäre ich
               bereit, sie zu vollstrecken?, dann fragt man hier nicht sachgemäß.</p>
          <p>Und nun führt uns vielleicht folgende Überlegung auf den Punkt, auf den es ankommt.
               Es gibt zur Begründung der Strafe überhaupt bekanntlich vor Allem drei Theorien. Man
               straft nach der ersten, um den Bösen selbst, indem man ihm die Folgen seiner Tat
               abschreckend vor Augen führt, zum Besseren zu erziehen. Man straft nach der zweiten
               aus reiner Gerechtigkeit, weil das Böse nicht unvergolten bleiben darf, sondern weil
               es das Böse ist, unter eine sichtbare Reaktion gestellt werden muß. Und man straft
               nach der dritten, um die Gesellschaft vor dem Verbrecher und vor allfälligen
               Nachahmern seines Verbrechens zu schützen, indem man den ersteren unschädlich macht,
               den letzteren aber ein abschreckendes Beispiel vor Augen führt.</p>
          <p>Fraglos bedeutet nun die Todesstrafe einen völligen Verzicht auf die erste dieser
               Theorien. Das Todesurteil involviert auf alle Fälle auch das andere Urteil:
               Besserung, Erziehung in diesem Fall ausgeschlossen. Oder allgemeiner ausgedrückt:
               Unter uns Anderen, die zwar täglich auch Böses tun, hat dieser, der sogenannte
               Verbrecher, <hi rend="italic">zu</hi> Böses getan, als daß wir Anderen ferner<pb xml:id="p253" break="no" ed="pga"/>hin Gemeinschaft mit ihm haben könnten, das Zusammenleben mit <hi rend="italic">diesem</hi> Bösen ist für uns Andere, die wir zwar auch Böse, aber doch nicht <hi rend="italic">so</hi> Böse sind, untragbar geworden. Da dieser nun zum Glück nicht die
               Macht hat, <hi rend="italic">uns</hi> aus der Welt zu schaffen, muß <hi rend="italic">er</hi>
               nun eben daran glauben. Ich brauche nicht zu sagen, in welcher Nähe zu der Situation
               der Notwehrtötung wir uns schon in dieser Hinsicht befinden. Jenen Verzicht, jene
               freilich durch die Macht der Übermacht äußerlich ungefährlich gemachte Kapitulation
               vor der Unüberwindlichkeit der Bosheit eines Menschen, ein kühnes Wissen um seine
               Unverbesserlichkeit und darauf gegründet dann ein «Ich oder Er», ein «Herunter von
               der Planke», ist das Erste, was man, wenn man die Möglichkeit der Todesstrafe bejaht,
               auf sich nehmen muß. Und man wird sich dann nicht zu leicht dabei beruhigen dürfen,
               daß der <seg type="non-entity">Blick</seg> auf das nahe Ende den Delinquenten vielleicht ernsthafter beeinflussen
               möchte als die leicht abstumpfend wirkende lebenslängliche Zuchthausstrafe, daß er ja
               auch ohne die irdische Gemeinschaft, die ihn durch das Todesurteil von sich
               ausschließt, nicht überhaupt verloren sein (<bibl><hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-151">Haering</persName></hi> S. 423</bibl>), daß
               ihm ja auch die Anbietung der Gnade nicht versagt werde (<bibl><hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName></hi>
               S. 131</bibl>).<note xml:id="n32">Vgl. a.a.O. <date when="1929">1929</date><hi rend="sup">3</hi> (<date when="1961">1961</date>), S. 160.</note> Gewiß nicht, aber das
               Alles bedeutet, daß wir den Delinquenten auf Gott verweisen, um ihn unterdessen
               unsererseits doch aufzugeben. Es könnte doch auch so sein, daß die Güte Gottes ihm in
               der Tat nicht entzogen ist durch das, was wir ihm antun, ohne daß doch wir mit
               unserem Tun darum gerechtfertigt wären. Mit demselben Argument könnte man sich ja
               überhaupt für entschuldigt halten für jede letzte Treulosigkeit, in der wir unserem
               Nächsten gegenüberstehen, mit der wir ihn ja auch zu seinem Glück, aber nicht zu
               unserer Rechtfertigung von der Güte Gottes nicht abschneiden können.</p>
          <p>Was nun die zweite Theorie, die von der vergeltenden Gerechtigkeit, [an]belangt, so
               läßt es sich wohl hören, wenn <persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName> schreibt: «Die vollständige Entrechtung des
               Bösen geschieht da<pb xml:id="p254" break="no" ed="pga"/>durch, daß der Staat ihn tötet. Sein Recht dazu ist mit der vollständigen
               Verwerflichkeit des Bösen gegeben.» Schön, aber warum versteckt sich auch <persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName>
               hinter den Staat? «L’Etat c’est moi»<note xml:id="n33">Der berühmte
                  Ausspruch <persName ref="kbga-actors-1380">Ludwigs XIV.</persName> (<date from="1643" to="1715">1643–1715</date>) ist unverbürgt und jedenfalls
                  nicht, wie die Legende will, schon <date when="1655">1655</date> vor dem Parlament getan. Vgl.
                     <bibl><persName ref="kbga-actors-1505">G. Büchmann</persName>, <hi rend="italic">Geflügelte Worte</hi>,
                           Berlin
                                1942<hi rend="sup">29</hi>, S. 490f.</bibl>
                  </note> wird doch gerade der Christ sagen, d.h. er wird sich für verantwortlich
               halten, wenn nun der Staat von dem ihm gegebenen Recht Gebrauch macht und also tötet.
               Und wie sicher muß «der Staat», nein, wie sicher müssen wir dann unserer Sache sein
               nicht nur hinsichtlich des Tatbestandes, der zum Töten in concreto Anlaß gibt,
               sondern auch hinsichtlich der Todeswürdigkeit des betreffenden Anlasses! Mit wie
               verschiedener Gründlichkeit kann nur schon die Tatsachenfrage untersucht werden – man
               denke daran, wie eilfertig in dieser Hinsicht etwa Revolutionsoder auch
               Gegenrevolutionsgerichte oder gar Kriegsgerichte in Feindesland vorzugehen pflegen.
               Mit wie verschiedenen Maßstäben kann da gemessen werden, und wie käme doch, wo es
               sich eben um die Anwendung der ultima ratio handelt, Alles darauf an, den Tatbestand
               mit letzter Klarheit durchschaut zu haben und zu seiner Beurteilung einen eindeutigen
               Maßstab zu besitzen. <persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName> möchte die Anwendung der Todesstrafe beschränkt wissen
               auf den Fall, «wo Bosheit das Leben eines Anderen vernichtet hat» (132).<note xml:id="n34">Vgl. a.a.O. <date when="1929">1929</date><hi rend="sup">3</hi> (<date when="1961">1961</date>) S. 159f.</note> Schön, aber was heißt
               Bosheit, und könnten nicht gerade die schlimmsten Fälle boshafter Lebensvernichtung
               solche sein, die durch ein menschliches Gericht überhaupt nicht zu fassen sind?
               Müßte, wer für die wenigen Fälle öffentlicher, boshafter Lebensvernichtung
               (angenommen, sie lasse sich als solche eruieren) die Todesstrafe empfiehlt, nicht für
               die vielen heimlichen Fälle derselben Möglichkeit die Selbstbinrichtung den
               Betreffenden zum Gebot und zur Pflicht machen? Und erweckt es nicht Verdacht gegen
               die Reinheit der ganzen Vergeltungstheorie, wenn auch <persName ref="kbga-actors-359">Schlatter</persName> in unmittelbarem
               Anschluß an jene Sätze fortfährt: «Schwerlich wird sich ein <seg type="non-entity">Volk</seg> die Über<pb xml:id="p255" break="no" ed="pga"/>zeugung bewahren, daß das Böse nicht geschehen dürfe und unerträglich sei, wenn es
               aus seinem Strafvollzug die Tötung vollständig entfernt» (131).<note xml:id="n35">Vgl. a.a.O. <date when="1929">1929</date><hi rend="sup">3</hi> (<date when="1961">1961</date>) ebenda.</note>
               </p>
          <p>Denn damit befinden wir uns offenbar bereits auf dem Boden der dritten Theorie: Der
               Gesellschaft ist das Böse «unerträglich», d.h. sie befindet sich gegenüber denen, die
               es tun, im Kriegszustand, sie kann die Überzeugung, in der diese Menschen handeln,
               nicht in ihrer Mitte dulden, und des zum Zeichen trifft sie sie in gewissen ärgsten
               Fällen mit dem Schwert. In einem ausländischen Parlament wurde einmal einem Antrag
               auf Abschaffung der Todesstrafe mit dem Zwischenruf begegnet: «Mögen doch die <seg type="non-entity">Herren</seg>
               Mörder den Anfang machen!» (<hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-1129">E. W. Mayer</persName></hi> S. 298). <persName ref="kbga-actors-1129">Mayer</persName> bemerkt
               dazu, das sei noch kein ethisch haltbares Argument zugunsten der Todesstrafe. Mag
               sein, aber gerade das ist, ob ethisch oder nicht, jedenfalls das allein <hi rend="italic">durchschlagende</hi> Argument, auf dessen Boden sich nüchtern stellen muß, wer
               hier ja sagen will. Die im Staat verfaßte Gesellschaft, gegenüber der sich aber
               anständigerweise auch die Kirche nicht desolidarisieren darf, befindet sich gegen die
               das Leben ihrer Mitglieder bedrohenden Individuen im Verteidigungszustand, d.h. wie
               wir gesehen haben: im Zustand des mit überlegener Macht zuvorkommenden Angriffs.
               Greifbar sind ihr freilich nur «die <seg type="non-entity">Herren</seg> Mörder», d.h. diejenigen unter diesen
               Individuen, die in einem eklatanten, für ein öffentliches menschliches Recht faßbaren
               Sinn Angreifer des Lebens Anderer geworden sind und vermutlich wieder werden könnten.
               In ihrer Tötung nun <hi rend="italic">demonstriert</hi> sie – um mehr als um eine
               Demonstration kann es sich offenbar nicht handeln: sie erwischt ja (sofern sie
               überhaupt erwischt) immer nur die großen Mörder, die vielleicht re vera die kleineren
               sind – sie demonstriert, indem sie gegen <hi rend="italic">diese</hi> vorgeht, gegen
               diesen Angriff <hi rend="italic">überhaupt</hi>, für die «vollständige Verwerflichkeit des
               Bösen», und damit für die Ehrfurcht vor dem Leben, die jene in unerhörter Weise
               verletzt zu haben scheinen. Weil das
               <pb xml:id="p256" ed="pga"/>
                nicht geschehen darf, darum müssen jene bluten. «Es ist uns besser, ein Mensch
               sterbe für das <seg type="non-entity">Volk</seg>, denn daß das ganze <seg type="non-entity">Volk</seg> verderbe» (<ref type="can" subtype="bible" target="Joh.11.50">Joh. 11,50</ref>). So läßt sich die Todesstrafe
               begründen. Aber nicht ohne daß man es, abgesehen von jener Kapitulation, von der
               schon die Rede war, auf sich nimmt, 1. zum Zweck dieser Demonstration gerade die
               bewußten großen Mörder, die vielleicht die kleineren sind, herauszugreifen, 2. des
               Tatbestandes ihres Vergehens so sicher zu sein, wie es bei einer Strafe, die eine
               unwiderrufliche Tatsache schafft, am Platze ist (diese Tatsache könnte ja vielleicht
               selbst boshafte Lebensvernichtung, könnte Justizmord sein), 3. ihnen nun wirklich das
               anzutun, was sie Anderen angetan haben, und also sich mit ihnen auf den gleichen
               Boden, auf den Boden des «Ich oder Er», den Boden der Notwehrtötung zu stellen und
               auf diesem Boden von dem Recht des Stärkeren Gebrauch zu machen.</p>
          <p>Eine absolute ethische Unmöglichkeit der Todesstrafe läßt sich aus dieser ihrer damit
               nachgewiesenen ethischen Fragwürdigkeit nicht ableiten, aber ebenso ausgeschlossen
               ist offenbar angesichts dieser Fragwürdigkeit der Sache die Behauptung ihrer
               absoluten Möglichkeit auch nur im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf bestimmte Vergehen. Bejaht man sie in
               concretissimo – und wir würden wohl alle Mühe gehabt haben, sie z.B. vor zwei Jahren
               in dem Fall <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2409">Haarmann</persName></hi> in <placeName ref="kbga-places-30">Hannover</placeName> <hi rend="italic">nicht</hi> zu
                  bejahen<note xml:id="n36"><persName ref="kbga-actors-2409">F. Haarmann</persName> (<date from="1879" to="1924">1879–1924</date>),
                  Gewohnheitsverbrecher und homosexuell veranlagter Triebmörder. Er wurde zu einem
                  der spektakulärsten Fälle der Kriminalgeschichte der Zeit nach dem Ersten
                  Weltkrieg, als sich herausstellte, daß er in den Jahren zwischen <date when="1921">1921</date>
                  und <date when="1924">1924</date> in Hannover mindestens 24-30 junge Männer umgebracht haben
                  dürfte, ohne daß man ihm auf die Spur gekommen wäre. Dieser Umstand wie die
                  kaltblütig brutale Methode, mit der er sich seiner Opfer entledigte, wie
                  schließlich der unter dem Deckmantel des Althandels systematisch betriebene
                  Verkauf der Effekten der Getöteten, erregten in der damaligen Öffentlichkeit
                  ungeheures Aufsehen. H. wurde am <date when="1924-12-19">19.12.1924</date> hingerichtet. Vgl. <bibl>Dr. Weiss, <hi rend="italic">Der Fall Haarmann</hi>,
                        Archiv f. Kriminologie, Bd. 76, Leipzig
                                1924, S. 161–174.</bibl>
                  </note> – und tritt man darum für eine prinzipielle Entfernung der Todesstrafe aus
               dem Strafgesetzbuch nicht ein, dann wird man jedenfalls wissen müssen, daß man dies
               nicht auf Grund einer eingesehenen absoluten Möglichkeit dieses
               <pb xml:id="p257" ed="pga"/>
                Tuns, sondern nur in der ganzen ethischen Gefährdetheit und Fragwürdigkeit, von der
               es umgeben ist und bleibt, nur auf Auftrag und Gebot hin, d.h. weil man jene
               Demonstration trotz und in ihrer ganzen heillosen Gefährdetheit als unter Umständen
               geboten, nicht verunmöglichen will. Geschieht das Todesurteil in concretissimo im
               Wissen um diese Gefährdetheit – dieses Wissen wird dann auch eine weitgehende
               Garantie gegen einige von den Gefahren dieses Unternehmens schaffen –, dann mag es
               (vorausgesetzt, daß es geschehen <hi rend="italic">muß</hi>) auch <hi rend="italic">geschehen</hi> müssen. Und dasselbe Wissen um diese völlige Gefährdetheit könnte
               dann auch die Rechtfertigung des Gesetzgebers sein, der auf die Todesstrafe nicht
               prinzipiell verzichten will. Es ist aber, um dies nochmals zu sagen, von Jedem, der
               hier ja sagt, als Probe auf die Echtheit seines Ja zu fordern, daß er, Alles
               bedenkend, was hier zu bedenken ist, keinerlei auf ethische Gründe sich beziehenden
               Widerspruch dagegen erheben dürfte, selber Henker zu sein. Er müßte es wagen,
               persönlich, wohlverstanden: als Christ, auf die Gefahr seines eigenen Seelenfriedens
               und Seelenheils einzutreten für das, was er vom Staate fordert. Die Ehrfurcht vor dem
               Leben würde dann, ob die Todesstrafe abgeschafft oder aufrecht erhalten würde, schon
               zu ihrem Rechte kommen, und das ist es, worauf es bei der ethischen Besinnung über
               diese Frage letztlich allein ankommt.</p>
          <p>Und nun können wir, unmittelbar anknüpfend, sofort weiterfahren: Man darf, wenn man
               die Möglichkeit des <hi rend="italic">Krieges</hi> bejahen will – man kann und muß ja
               vielleicht auch sie bejahen –, man darf sich dann unter keinem Vorwand der
               Nachbarschaft schämen, sondern man muß die Nachbarschaft in allem <seg type="non-entity">Ernst</seg> bejahen, in
               der sich das hier in Betracht kommende Tun mit dem des Henkers befindet. Der Krieg
               ist die Exekution, die ein im Staate verfaßtes <seg type="non-entity">Volk</seg> wegen seines <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben
               gegenüber einem anderen diesen seinen Lebenswillen bedrohenden Volke vornimmt. Und
               das Problem des Krieges ist die Frage, ob solche Exekution trotz und in der Ehrfurcht
               vor dem Leben möglich ist. Handelt es sich doch um Exekution im prägnantesten Sinn
                  <pb xml:id="p258" ed="pga"/>
                des Wortes. Wenn auch der Krieg nur die «Fortsetzung der Politik mit anderen
               Mitteln» ist,<note xml:id="n37">So der Grundgedanke des preußischen Generals <persName ref="kbga-actors-2367">Carl von
                  Clausewitz</persName> (<date from="1780" to="1831">1780–1831</date>) in seinem Werk <bibl><hi rend="italic">Vom Kriege</hi>, Berlin
                                1832. Neudr. eingeleitet von <persName ref="kbga-actors-2382">E. Engelberg</persName> und <persName ref="kbga-actors-2442">O. Korfes</persName>,
                           Berlin
                                1957, vgl. v. a. S. 6.34.727 ff.</bibl>
                  </note> so bestehen diese anderen Mittel doch in der Unschädlichmachung der
               feindlichen Streitkräfte, bei der es ohne absichtliche Tötung von zahlreichen
               Menschen nicht abgehen kann. Es war ja doch wohl ein Sophismus oder eine schöne
               professorale Ahnungslosigkeit, wenn <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName></hi> (<bibl><hi rend="italic">Chr. S.</hi> S. 281</bibl>) um diesen klaren Sinn des Krieges mit folgender Argumentation herumzukommen
               suchte: Der Krieg werde nur in der Absicht geführt, den Gegner in dem Maße zu
               schwächen, «daß ihm vernünftigerweise nichts übrigbleibt, als das Geforderte zu
               leisten. Aber nicht dadurch soll er geschwächt werden, daß seine Untertanen getötet
               werden, sondern dadurch, daß man in Besitz nimmt, was seine Kraft ausmacht, nämlich
               Land und Leute. Je weniger der Krieg so geführt wird, desto mehr ist er barbarisch
               und unsittlich; denn darf schon der eigene Untertan nicht mit dem Tode bestraft
               werden (Schl. war – vgl. S. 248 – Gegner der Todesstrafe), so darf es noch viel
               weniger der fremde. Daß also Feinde den Tod finden, ist nicht Folge des bestimmten
               <seg type="non-entity">Willens</seg>, sie zu töten, und nicht Folge davon, daß man sich und sie in eine bestimmte
               Stellung zu setzen gewußt hat, sondern nur davon, daß sie willkürlich Widerstand
               leisten. Früher war das freilich ganz anders; aber es kann uns gar nicht zweifelhaft
               sein, welche Art, Krieg zu führen, die sittlichere sei, die alte oder die jetzige.
               Allerdings entwickelte sich wohl größere persönliche Tapferkeit, als man noch bloß
               mit Schwert und Lanze focht. Aber weil dabei leichter ein Kampf auf Leben und Tod
               entstand als bei der jetzt herrschenden Anwendung des Geschützes, die nur darauf
               ausgeht, den Gegner zu veranlassen, sich vor der Entwicklung einer bestimmten Masse
               von Naturkräften zurückzuziehen, so ist die heutige Kriegführung bei weitem edler.
               Unchristlich ist nur unser Vorpostenkrieg und die Verwendung von Scharfschützen,
               wobei es auf die Einzelnen abgesehen ist,
               <pb xml:id="p259" ed="pga"/>
                womit aber [auch] gerade am wenigsten ausgerichtet wird.» Nein, man wird schon davon
               ausgehen dürfen und müssen, daß man im Letzten und Entscheidenden, was die
               Kriegshandlung zur Kriegshandlung macht, den gegnerischen Streitkräften ans Leben
               will, gewiß nur als Mittel zum Zweck, aber das für den Krieg als solchen bezeichnende
               Mittel zum Zweck ist eben dies, daß der einzelne Soldat dem einzelnen feindlichen
               Soldaten ans Leben will und ans Leben geht.</p>
          <p>Wiederum hat das Mittelalter die Problematik dieses Tuns zunächst ehrlicher anerkannt
               als die Neuzeit, indem es den Klerikern die Ausübung des Waffenhandwerkes untersagte.
               Das bedeutet nun freilich sofort wieder einen Trugschluß, eine Ideologie ganz ähnlich
               wie die betreffend den Henker und das «ecclesia non sitit sanguinem». Die
               geschichtlichen Umstände und Zustände ermöglichten es zwar nicht nur den Klerikern,
               sondern, und zwar noch bis an die napoleonische Zeit heran, auch weiten sonstigen
               Kreisen der Gesellschaft, das Suspekte des kriegerischen Tuns von sich auf den
               besonderen Stand der Kriegsleute abzuwälzen, den Krieg als eine Angelegenheit der
               Fürsten und ihrer verhältnismäßig kleinen Armeen zu betrachten, die sie ethisch
               nichts anging oder eben nur als ihre allfälligen Opfer. Eben zugunsten der
               «Kriegsleute» hat <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName></hi> seine bekannte Schrift von 1526
               geschrieben, die jedenfalls darin verdienstvoll ist, daß sie mit der Vorstellung
               einer besondern Suspektheit gerade des Soldatenstandes gründlich aufgeräumt hat durch
               den Nachweis, daß auch sein Tun im Glauben und in der <seg type="non-entity">Liebe</seg>, im Gehorsam gegen Gottes
               Gebot geschehen sein könne.<note xml:id="n38">s. <bibl corresp="kbga-bibls-1995">WA 19, 623-662</bibl>: Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können, 1526.</note>
               </p>
          <p>Die inzwischen eingetretene Veränderung der Situation besteht darin, daß seither
               immer mehr praktisch und theoretisch das <hi rend="italic">Volk</hi> als solches zum
               Träger des Krieges geworden ist, besonders eindrucksvoll bekanntlich in der Erhebung
               Preußens von 1813. Damit ist die von <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> bekämpfte Ideologie gegenstandslos,
               <pb xml:id="p260" ed="pga"/>
                damit ist aber auch die Problematik des kriegerischen Tuns überhaupt in einer Weise
               akut geworden, wie sie es für <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf seine kursächsischen «Kriegsleute»
               unmöglich sein konnte. Nachdem es so geworden ist, daß es nicht bloß «Kriegsleute»
               gibt, wie es auch <seg type="non-entity">Schuster</seg> und Doktoren der Theologie gibt, sondern grundsätzlich
               jedermann ein «Kriegsmann» geworden ist (die in <orgName ref="kbga-actors-7856">Frankreich</orgName> und <orgName ref="kbga-actors-8521">Italien</orgName> jüngst
               eingeführte Militarisierung der ganzen männlichen und weiblichen Bevölkerung vom 6.
               Lebensjahr an bedeutet nur die logische Vollendung dieser Entwicklung),<note xml:id="n39">Die militärische Jugenderziehung fand außer im deutschen Reich, in
                  Österreich, Ungarn und Bulgarien, für die sie durch die Verträge von Versailles,
                  Saint-Germain u. a. verboten worden war, in fast allen europäischen Ländern statt.
                  In Frankreich wurden zur Durchführung der Militarisierung <date when="1927">1927</date>
                  mehrere neue Gesetze erlassen, u. a. das Gesetz über die allgemeine Organisation
                  des Volkes im Kriegsfall, das den bis dahin umfassendsten Eingriff des Staates in
                  das Leben seiner Bürger darstellte. Bezüglich der militärischen Jugenderziehung
                  galt, daß die obligatorische Körperschulung sowohl von Knaben wie Mädchen mit dem
                  6. Lebensjahr in den Schulen zu beginnen und mit dem 16. Lebensjahr eine
                  planmäßige Vorbereitung auf den Militärdienst einzusetzen hätte. In Italien wurde
                  die militärische Jugendausbildung der faschistischen Nationalmiliz übertragen; sie
                  begann erst mit dem 8., die eigentlich militärische ebenfalls mit dem 16.
                  Lebensjahr. Vgl. <bibl><persName ref="kbga-actors-2466">K. L. von Oertzen</persName>, <hi rend="italic">Abrüstung oder
                           Kriegsvorbereitung?</hi>
                                Berlin
                                1929. 1931<hi rend="sup">2</hi>, S. 29f. 34.</bibl>
                  </note> würde es offenbar einen Mißbrauch <persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName> bedeuten, wenn man mit den Mitteln
               seiner Dialektik die <hi rend="italic">neue</hi> Ideologie stützen wollte, mit der man
               sich alsbald auch dieser neuen, nun allgemeinen Problematik zu entwinden gesucht hat.
               Diese <hi rend="italic">neue</hi>, von der alten, von <persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName> bekämpften, wohl zu
               unterscheidende <hi rend="italic">Kriegsideologie</hi> besteht darin, daß der Mensch, als
               Glied seines <seg type="non-entity">Volkes</seg> im Fall des Krieges unweigerlich direkt oder indirekt auch aktiv
               an diesem beteiligt, also beteiligt an der massenweisen Tötung feindlicher Soldaten
               und nun doch erfüllt von dem alten Wunsch, das Suspekte dieses Tuns von sich
               abzuwälzen, ja in diesem Tun sich sogar das Zeugnis eines guten Gewissens ausstellen
               zu können, folgende Übertragung vornimmt: Das eigentliche und verantwortliche <hi rend="italic">Subjekt</hi> des Krieges ist nicht er, obwohl und indem er es ist, der
               die kriegerischen
               <pb xml:id="p261" ed="pga"/>
                Handlungen vollzieht, sondern eine in einem abstrakten Vorher für ihn handelnde, ihn
               für diese kriegerischen Handlungen in Anspruch und also auch für ihn die
               Verantwortung übernehmende dritte Größe. «Rufst du, mein <hi rend="italic">Vaterland,</hi>
               sieh uns mit <seg type="non-entity">Herz</seg> und Hand all dir geweiht», wird in der <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName> gesungen,<note xml:id="n40">Der Anfang der damaligen (<date when="1928">1928</date>) Nationalhymne der
                  Schweizerischen Eidgenossenschaft, verfaßt von <persName ref="kbga-actors-1418">J. R. Wyss</persName> d. J.
                     (<date from="1782" to="1830">1782–1830</date>).</note> und in <orgName ref="kbga-actors-8772">Deutschland</orgName> galt: «Der <hi rend="italic">König</hi> rief und alle, alle kamen.»<note xml:id="n41">Der Anfang eines von <persName ref="kbga-actors-2366">H.
                  Clauren</persName> (= C. Heun, <date from="1771" to="1854">1771–1854</date>) gedichteten Liedes aus dem Jahre
                     <date when="1813">1813</date>.</note> Und hier wie dort: «Das <hi rend="italic">Volk</hi> steht
               auf, der <seg type="non-entity">Sturm</seg> bricht los.»<note xml:id="n42">Der Anfang des Gedichtes <bibl corresp="kbga-bibls-1559"><hi rend="italic">Männer und Buben</hi> von <persName ref="kbga-actors-230">Th. Körner</persName>
                           (1791 bis 1813) aus dem Jahre
                        1813, abgedruckt in <hi rend="italic">Leyer und Schwert</hi>,
                        1. Ausg. Berlin
                           1814, S. 78.</bibl>
                  </note> Also: Ich bin zwar dabei, aber doch eigentlich nur indirekt: nicht ich will,
               sondern: das Vaterland, der <seg type="non-entity">König</seg>, das <seg type="non-entity">Volk</seg>, die Nation, der Staat will. Nicht <hi rend="italic">ich</hi> rufe, sondern «<hi rend="italic">es</hi> braust ein Ruf wie
                  Donnerhall»,<note xml:id="n43">Der Anfang des Liedes <bibl><hi rend="italic">Die Wacht am Rhein</hi> von <persName ref="kbga-actors-2496">M.
                           Schneckenburger</persName> (1819–1849) aus dem Jahre
                           1840, das im Kriege 1870/71 zum Kampf- und
                        Siegeslied der deutschen Truppen wurde.</bibl>
                  </note> und auf diesen Ruf hin und ethisch gedeckt durch ihn mache ich mich nun auf,
               um auf unbekannte Menschen, die mir nichts zuleide getan haben, zu zielen und zu
               schießen. Und der Vorteil dieser indirekten Vorstellung von der Sache ist nicht nur
               der, daß ich dadurch ethisch gedeckt bin, sondern daß sie mich in die Lage versetzt,
               mein Tun – ich tue ja, was ich tue, nicht für mich, sondern für mein <seg type="non-entity">Volk</seg>, und ich
               tue es unter Einsatz meines eigenen Lebens – nun ethisch geradezu positiv zu werten:
               als Dienst, ja als Opferdienst meinem Volke gegenüber, auf den dann geradezu <ref type="can" subtype="bible" target="Joh.15.13">Joh. 15,13</ref> anwendbar wird:
               «Niemand hat größere <seg type="non-entity">Liebe</seg> denn die, daß er sein Leben läßt für seine Freunde.» Nicht
               gegen diese Gedanken an sich, wohl aber gegen ihre übliche Verwendung in der Ethik
               ist das zu sagen, daß man sich die Sache zu leicht macht, wenn man meint, mit Hilfe
               dieser Gedanken, die an ihrem Ort gewiß ihr Recht haben, mit dem sittlichen Problem
               des Krieges fertig werden zu können.</p>
          <p><pb xml:id="p262" ed="pga" rend="noPipe"/>Die Soldatenparole «Mit Gott für <seg type="non-entity">König</seg> und Vaterland»<note xml:id="n44">In der
                  Beilage III, Abs. 5 zur Verordnung König <persName ref="kbga-actors-1359">Friedrich Wilhelms III.</persName> von Preußen
                     (<date from="1797" to="1840">1797–1840</date>) vom <date when="1813-03-17">17. März 1813</date> über die Organisation
                  der Landwehr heißt es: «Jeder Landwehrmann wird als solcher durch ein Kreuz von
                  weißem Blech mit der Inschrift ‹Mit Gott für König und Vaterland› bezeichnet,
                  welches vorn an der Mütze angeheftet wird.»</note> verschweigt nämlich etwas
               Wesentliches. Wer wollte und sollte nicht dabei sein, wenn es sich bloß um dieses
               «Für» handeln sollte? Aber dieses «Für» macht eben das kriegerische noch nicht zum
               kriegerischen Tun. Um dieses zu bezeichnen und vor anderen auszuzeichnen, müßte die
               Parole lauten «Mit Gott gegen jeden Feind von <seg type="non-entity">König</seg> und Vaterland». Jenes schöne
               «Für» könnte offenbar ebensogut den friedlichen Hut eines <seg type="non-entity">König</seg> und Vaterland
               zugetanen Zivilisten zieren, auf dem Helm des Soldaten aber müßte, wenn eben jene
               ideologische Verklärung des Krieges nicht die Absicht wäre, jenes weniger schöne
               «Gegen» stehen. Und das ist eben der <seg type="non-entity">Kern</seg> und Nerv der neuen, der Kriegsideologie im
               Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht, daß man sich und daß man dem Kriegsteilnehmer
               gegenüber dem Entscheidenden, was er als solcher zu leisten hat, die Augen
               verschließt und darüber hinaus auf das blickt, was er freilich <hi rend="italic">auch</hi>
               tut, was aber durchaus nicht das Besondere ist, was er als solcher tut, das Töten der
               Angehörigen der feindlichen Streitmacht. Die erste Aufgabe der ethischen Besinnung in
               bezug auf die Möglichkeit des Krieges wird in der modernen Situation die sein müssen,
               jene Abstraktion aufzulösen, als ob irgendwo im leeren Raum der Idee das <seg type="non-entity">Volk</seg> an sich
               Krieg führe, ich aber als Kriegsteilnehmer bloß meinem Volke diene, und
               festzustellen: <hi rend="italic">ich</hi> bin das <seg type="non-entity">Volk</seg> (wie ich auch der Staat bin, der
               den Verbrecher tötet), <hi rend="italic">ich</hi> führe Krieg und also: <hi rend="italic">ich</hi> töte. Kein Anderer und kein Anderes tritt da für mich ein, auf mir
               selber steh’ ich da ganz allein, wie <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-764">Schiller</persName></hi> seine
               Wallensteiner ganz mit Recht hat singen lassen.<note xml:id="n45">Vgl. oben S. 136
                  Anm. 7.</note> Mag es denn sein, daß ich diene, daß ich gehorsam bin, daß ich
               sogar dem Gebot der <seg type="non-entity">Liebe</seg> zu meinen Nächsten gehorche, daß ich schließlich
               <pb xml:id="p263" ed="pga"/>
                mein Leben lasse für meine Freunde, aber das Alles deckt und rechtfertigt mich noch
               nicht, wenn Gott mich nicht auch darin deckt mit seinem Gebot gegenüber der großen
               Frage, die damit gestellt ist, daß ich das Alles nun doch eben in dieser Weise tue,
               so nämlich, daß ich meinerseits anderen Menschen ans Leben will und ans Leben gehe,
               daß ich ziele und schieße. Mag denn die These <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName></hi> auch heute
               noch gelten – und sie gilt –, daß ich durch den Glauben (wohlverstanden durch den
               Glauben, nicht durch meine gute Gesinnung und dergleichen) gerechtfertigt bin auch in
               diesem meinem Tun, aber wie soll ich das verstehen, wenn ich mich hinter dem Begriff
               «<seg type="non-entity">Volk</seg>» verstecke, statt mich resolut zu meinem <seg type="non-entity">Volk</seg> zu bekennen und also unzweideutig
               die Verantwortung zu übernehmen, daß ich jetzt – nicht für <seg type="non-entity">König</seg> und Vaterland irgend
               etwas nicht näher Bestimmtes tue, sondern –hier gilt «pecca fortiter!»<note xml:id="n46">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-19"><persName ref="kbga-actors-261">Luther</persName>, <hi rend="italic">WA Briefwechsel Bd. 2</hi>, S.
                        372, Brief vom 1.8.1521 an <persName ref="kbga-actors-272">Melanchthon</persName>.</bibl>
                        </note> – auf Engländer und Franzosen ziele und schieße. Erst wenn ich mir nüchtern
               und sachlich klarmache, daß es sich <hi rend="italic">darum</hi> handelt, nicht um den
               schönen Oberbegriff, unter dem die Sache freilich auch steht, aber ohne sie in sich
               anders zu machen, erst dann kann von Glauben und Rechtfertigung sinnvollerweise die
               Rede sein.</p>
          <p>Ist die bewußte neuzeitliche Ideologie einmal als solche durchschaut, suche ich also
               das ethische Subjekt nicht mehr in irgendeiner für mich eintretenden und mir auch
               noch ethischen Ruhm verschaffenden Hypostase, sondern weiß ich, daß ich auch hier
               selber Subjekt bin, <hi rend="italic">dann</hi> mag auch das Wahrheitsmoment, das in
               dieser wie in jeder Ideologie steckt, zu Worte kommen. Es ist wahr: es handelt sich
               beim Krieg wie bei der Todesstrafe nicht um meine Sache im Allgemeinen, sondern um
               meine Sache als Glied meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> – wir werden im nächsten Paragraphen hören, daß
               das, von der Schöpfung her gesehen, zu meiner Berufung durch Gottes Gebot gehört, daß
               ich zu meinem Volke gehöre –, nur daß hier ganz anders als bei der Todesstrafe ein
               <pb xml:id="p264" ed="pga"/>
                jeder zur aktiven Teilnahme aufgerufen ist. Bekenne ich mich zu meinem <seg type="non-entity">Volk</seg>, dann
               muß ich mich auch zu seinem Krieg bekennen, d.h. aber zu der Betätigung des
               Lebenswillens meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> im Konflikt mit dem Lebenswillen eines anderen <seg type="non-entity">Volkes</seg>, in
               welchem Konflikt es so weit gekommen ist, daß entweder mein <seg type="non-entity">Volk</seg> oder das andere nur
               noch von der Anwendung der ultima ratio eine Lösung erwartet. Krieg ist die Notwehr
               meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> und also meine eigene Notwehr. Ist er einmal da, dann bin ich eben, ob
               mein <seg type="non-entity">Volk</seg> recht oder unrecht hat, auch da. «Right or wrong, my country!»<note xml:id="n47">Dieser Grundsatz geht auf einen Ausspruch des Amerikaners <persName ref="kbga-actors-2373">S. Decatur
                     </persName>(<date from="1779" to="1820">1779–1820</date>) zurück, der <date when="1816">1816</date> in einem Toast
                  formulierte: «<foreign xml:lang="eng">Our country! In her intercourse with foreign
                     nations, may she always be in the right, but our country, right or
                     wrong!</foreign>» Vgl. <bibl>Mackenzie, <hi xml:lang="eng" rend="italic">Life of Stephen
                           Decatur</hi>, Boston
                                1846, S. 295.</bibl>
                  </note> Die Sache geht mich dann genauso an, wie wenn jemand mit Recht oder Unrecht
               mich selbst angreift, oder wie wenn ich selbst mit Recht oder Unrecht einen Anderen
               meinte angreifen zu müssen. Was zur Vermeidung des Krieges hätte geschehen müssen,
               das ist nun eben verpaßt, und zwar was an mir lag, auch von mir verpaßt worden. Ich
               nahm mit meinem Leben teil an der Lebensbewegung meines <seg type="non-entity">Volkes</seg>, die es an diesen
               kritischen Punkt geführt hat, und nun es so weit ist, müßte ich schon einen sehr
               besonderen Auftrag haben, um mich zu weigern, die Suppe ausessen zu helfen, die ich
               im Frieden einzubrocken durch mein Tun und Lassen auch mitgeholfen habe. Ich <hi rend="italic">bin</hi> am Krieg meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> beteiligt, auch wenn ich etwa vorher aus
               allen Kräften für die Erhaltung des Friedens gearbeitet haben sollte: das gibt mir
               kein Recht, den dennoch ausbrechenden Krieg nun etwa als eine Angelegenheit der
               Übrigen zu betrachten, sondern dann habe ich mich angesichts der offenbaren
               Machtlosigkeit meiner persönlichen Bemühungen zu der Verantwortung, die nun mein <seg type="non-entity">Volk</seg>
               als solches auf sich zu nehmen im Begriffe steht, zu bekennen. Die Ethik kann zwar
               die individuelle <hi rend="italic">Militärdienstverweigerung</hi> sowenig verurteilen wie
               irgendeine Möglichkeit menschlichen Tuns, sie hat aber den Dienstverweigerer daran
               <pb xml:id="p265" ed="pga"/>
                zu erinnern, daß er reine Hände in bezug auf den ausbrechenden Krieg seines <seg type="non-entity">Volkes</seg>
               unmöglich haben kann, und daß die seinigen gerade dann doppelt unrein sein könnten,
               wenn er etwa meinen sollte, an der Verantwortung seines <seg type="non-entity">Volkes</seg> darum nicht
               mitzutragen, weil er kein Gewehr trägt.</p>
          <p>Aber wenn ich nun – mit oder ohne Gewehr – am Kriege meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> beteiligt bin,
               dann muß ich (und dazu treibt man eben im Frieden, solange es noch Zeit ist, ethische
               Besinnung auch in bezug auf den Krieg) wissen, was ich mit solcher Beteiligung auf
               mich nehme, in welcher radikalen Gefährdetheit mein Tun nun auf alle Fälle, auch im
               besten Fall Gehorsam gegen Gottes Gebot sein wird. Gerade wie die Ethik sich wohl
               hüten soll, auch nur im Versteckten Aufforderung zur Militärdienstverweigerung zu
               treiben, ebenso hat sie es nun auch – und diese Enthaltung ist vielleicht doch noch
               dringlicher – gänzlich von sich zu weisen, sich dadurch zu einem Instrument des
               kämpfenden Staates machen zu lassen, daß sie sich dazu hergibt, der eigenen
               Streitmacht gleichsam die geistige Munition oder vielmehr das den Generalstäben
               allerdings erwünschte Ruhekissen eines getrösteten Gewissens für diejenigen, die das
               Zielen und Schießen übernehmen müssen, zu liefern. Diese Servilität ist es, die im
               letzten Krieg die Kriegstheologie aller Länder zu einer so schlechterdings
               verabscheuungswürdigen Erscheinung gemacht hat, vom Standpunkt der Ethik aus
               unverhältnismäßig viel schlimmer als alles Zielen, Schießen und Töten miteinander,
               weil durch diese Servilität die <hi rend="italic">Sache</hi> der Ethik, jedenfalls einer
               christlichen Ethik, öffentlich schmählich verraten worden ist. Eben darum ist die
               ethisch gefährlichste Art der Beteiligung am Kriege weder der Dienst bei der
               Infanterie noch der bei der Artillerie, noch auch der bei den Gastruppen, sondern
               zweifellos der als Feldprediger, weil es hier unheimlich naheliegt, daß die Sache der
               Ethik als solche öffentlich verraten, statt ethischer Besinnung jene faule Ideologie
               getrieben wird. Die Ethik hat dem Menschen im Frieden und im Krieg unbekümmert um die
               Wünsche der Generalstäbe zu sagen, was er auf sich nimmt, indem er sich am Kriege
               beteiligt. Ist sie
               <pb xml:id="p266" ed="pga"/>
                im Kriege vielleicht durch physische Gewalt verhindert daran, es laut zu tun, dann
               tue sie es durch beredtes Schweigen. Auf keinen Fall aber darf sie, unter dem
               Anspruch der Ethik auftretend, Ideologie treiben. Und im Frieden soll sie laut und
               deutlich sagen, was hier zu sagen ist.</p>
          <p>Es geht um den Lebenswillen meines <seg type="non-entity">Volkes</seg>, den ich zu bejahen habe, indem ich den
               Krieg bejahe. Dieser Lebenswille ist nun aber wirklich nicht in erster Linie sein auf
               die Gemeinsamkeit der Rasse, der Sprache, der Kultur und der Geschichte begründeter
               Einheitswille oder sein <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Aufrechterhaltung gewisser nationaler Symbole wie
               etwa die beinahe mystische Idee des deutschen <placeName ref="kbga-places-295">Rheins</placeName> oder (für Deutsche und Franzosen
               gemeinsam) der Besitz des <placeName ref="kbga-places-149">Straßburger</placeName> <placeName ref="kbga-places-44">Münsters</placeName> oder für den Russen der Besitz der
               Meerengen von <placeName ref="kbga-places-868">Konstantinopel</placeName>, sondern aktuell wird jener Einheitswille und dieser
               <seg type="non-entity">Wille</seg> zu gewissen Symbolen doch erst, weil und sofern ein bestimmter <hi rend="italic">Machtwille</hi> dahinter steht. Machtwille aber heißt als <seg type="non-entity">Wille</seg> eines <seg type="non-entity">Volkes</seg>: Wir
               wollen … wir wollen, weil wir brauchen, wir brauchen aber doch auch, weil wir wollen
               – also wir wollen: Kohle und Kali, Erz und Petroleum, dazu Absatzgebiete,
               Handelsverträge, Kommunikationswege, Kolonien, dazu zur Sicherung in einem nächsten
               Kriege: solche Grenzen, die zugleich natürliche Verteidigungslinien bilden, und
               endlich, als Krone und Zusammenfassung von dem Allem: wir brauchen und wollen, wollen
               und brauchen Prestige, Weltgeltung, Respekt vor unseren Farben als Voraussetzung
               künftiger weiterer Betätigung unseres Machtwillens. Alles andere kommt doch
               eigentlich nur in der Politik der Gymnasialaufsätze in erster Linie, in Wirklichkeit
               nur als freilich unentbehrlich und eben darum in den Schulen fleißig gepflegter
               Stimulus für diesen Machtwillen in Betracht. Die Politik <orgName ref="kbga-actors-8733">Englands</orgName> in Krieg und
               Frieden war darum seit den Tagen des alten <placeName ref="kbga-places-53">Rom</placeName> die klügste und erfolgreichste
               Politik, weil <orgName ref="kbga-actors-8733">England</orgName> es verstanden hat, unter selbstverständlicher Voraussetzung des
               nationalen Einheitswillens und unter Zurückdrängung aller politischen Mystik, ganz
               realistisch sich auf das Eine Notwendige,
               <pb xml:id="p267" ed="pga"/>
                nämlich auf den Machtwillen zu konzentrieren, um dann nur, wenn es ihm gerade so
               paßte, wie etwa 1914-1918, auf eine Weile auch die Moral in den Dienst, aber
               wohlverstanden: in den Dienst dieses <seg type="non-entity">Willens</seg> zu setzen. Dieser Sachverhalt, der
               berühmte englische «cant», ist damals in <orgName ref="kbga-actors-8772">Deutschland</orgName> als dem nun plötzlich auch noch
               vom hohen Roß der Moral herunter bekämpften Gegner sehr richtig durchschaut worden,
               man hätte sich aber vielleicht doch etwas weniger über Heuchelei und dergleichen
               aufgeregt, wenn man sich klargemacht hätte, daß Moral, Ideen und Mystik jeder Art in
               dieser Sache, wenn ein <seg type="non-entity">Volk</seg> leben will und ohne Anwendung der ultima ratio gegen ein
               anderes <seg type="non-entity">Volk</seg> nicht mehr meint leben zu können, eine andere Rolle als diese <hi rend="italic">nicht</hi> spielen können und faktisch auch in <orgName ref="kbga-actors-8772">Deutschland</orgName> <hi rend="italic">nicht</hi> gespielt haben, nur daß eben die Engländer, als es darauf ankam, viel
               klüger und hemmungsloser damit umzugehen wußten.</p>
          <p>Weder geschickt noch ungeschickt mit Moral umzugehen, sondern sich nüchtern und
               sachlich klarzumachen, daß es sich in der Politik überhaupt und im Krieg insbesondere
               um die Betätigung des Machtwillens handelt, das wäre die erste konkrete Aufgabe
               ethischer Besinnung über den Krieg. Gewiß ist er damit nicht ethisch verurteilt, wohl
               aber erkannt in seiner Wirklichkeit, und das wird so oder so die Voraussetzung alles
               Weiteren sein müssen. Man wird die ethische Möglichkeit des Krieges offenbar weniger
               leichten <seg type="non-entity">Herzens</seg> bejahen, wenn man sich sagt –, wenn die Völker lernen, sich das zu
               sagen –, daß es sehr viel weniger die sogenannten höchsten Güter als vielmehr Kohle
               und Kali und was folgt sind, um derentwillen die Soldaten als «Feinde» aufeinander
               schießen sollen. Man wird die Notwendigkeit dazu vielleicht auch dann noch bejahen
               müssen, aber vielleicht doch, und das wäre eben sehr erwünscht, mit etwas gedämpfter
               Begeisterung. An der direkten moralischen Bekämpfung wird der militaristische
               Nationalismus nicht sterben, wohl aber, wenn überhaupt, an moralischer Aushungerung.
               Und dann, und das wäre die zweite Aufgabe, wäre ebenso rücksichtslos klarzustellen,
               daß die für den Krieg bezeichnende Betätigung dieses Machtwillens – es
               <pb xml:id="p268" ed="pga"/>
                könnte ja auch noch andere geben – die ist, daß man (gewiß unter eigener
               Lebensgefahr, aber das ist wieder nicht das Bezeichnende) eifrig und sorgfältig auf
               die feindlichen Soldaten schießen muß. <q rend="block">
                            <lg>
                                <l xml:space="preserve">«Gib, daß ich tu mit Fleiß, was mir zu tun gebühret,</l>
                                <l xml:space="preserve">Wozu mich Dein Geheiß in meinem Stande führet»,</l>
                            </lg>
                        </q><note xml:id="n48">
                            <bibl><persName ref="kbga-actors-1366">Joh. Heermann</persName> (1585–1647), <hi rend="italic">O
                           Gott, Du frommer Gott</hi> (1630), EKG 383, Schweiz. Kirchengesangbuch 66, Anfang der 2.
                        Strophe.</bibl>
                        </note> sollen die Grenadiere <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-557">Friedrichs des Großen</persName></hi> am Morgen von
               Leuthen gesungen haben und am Abend bekanntlich: <q rend="block">
                            <lg>
                                <l xml:space="preserve">«Nun danket alle Gott mit Herzen, <seg type="non-entity">Mund</seg> und Händen …»</l>
                            </lg>
                        </q><note xml:id="n49">
                            <bibl><persName ref="kbga-actors-1393">M. Rinckart</persName> (1585–1649), EKG 228, Schweiz. Kirchengesangbuch 44, der «Choral von Leuthen»
                           (5.12.1757).</bibl>
                        </note> Wohl ihnen, wenn sie das konnten, kann man nur sagen, und wohl uns, wenn wir
               das gegebenenfalls auch könnten! Denn darauf, daß man vorher und nachher so singen
               könnte, darauf käme es bei der menschlichen Tat im Frieden und im Krieg nun wirklich
               an. Aber daß man sich ganz unsentimental klarmache, was <hi rend="italic">zwischen</hi>
               jenen beiden Chorälen von den beteiligten Menschen nicht sowohl zu <hi rend="italic">leiden</hi> als zu <hi rend="italic">tun</hi> war, das eben ist der ethischen
               Besinnung zweiter Teil. Wir können uns jede Analyse der ethischen Situation des
               zwischen Morgen und Abend liegenden Gefechtstages ersparen. Es genügt die Erinnerung,
               daß viele Umstände es <hi rend="italic">uns</hi> jedenfalls schwerer gemacht haben als
               denen von Leuthen, vor und nach dem, was heute eine Kriegshandlung bedeutet, Choräle
               zu singen, daß gerade im letzten Kriege die Stimmung von Leuthen doch wohl
               unverhältnismäßig mehr in der Heimat als an der Front selbst ihre Stätte hatte, d.h.
               aber, daß das theoretische Ja zum Kriege mindestens gedämpfter von denen gesprochen
               wurde, die in harter Blutarbeit das praktische Ja zu sprechen hatten, als von den
               Idealisten, Romantikern und Theologieprofessoren fern von dem nun wirklich auf andere
               lebendige Menschen zu richtenden Geschütz. Indem ich mich zum Kriege be<pb xml:id="p269" break="no" ed="pga"/>kenne, bekenne ich mich dazu, daß ich wegen des Lebenswillens, d.h. wegen des
               Machtwillens meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> fremdes Menschenleben töten will, das mir durch ein
               anderes <seg type="non-entity">Volk</seg> wegen <hi rend="italic">seines</hi> Lebens- und Machtwillens entgegengeworfen
               ist. Indem ich mich zum Kriege bekenne, bekenne ich mich noch einmal zur
               Notwehrtötung, zu dem «Ich oder Er» und «Herunter von der Planke!», nur daß ich es
               jetzt als Glied, aber als verantwortliches Glied meines <seg type="non-entity">Volkes</seg> tue. Es kann sein, daß
               ich das tun <hi rend="italic">muß</hi>. Die Ethik kann den Krieg nicht verbieten. Sie kann
               ihn aber auch wirklich nicht gebieten. Sie kann nur auf das Schöpfergebot des Lebens,
               der Ehrfurcht vor dem Leben hinweisen und unbeirrbar fest sagen und immer wieder
               sagen, daß wir Menschen in Krieg und Frieden an diesem Gebot gemessen sind. Es ist
               Gottes Gebot, über dessen konkretesten Inhalt wir nicht zu verfügen haben. Es kann
               also so sein, daß wir auch heute noch im Gehorsam gegen dieses Gebot den Krieg zu
               wollen and zu vollbringen haben. Es kann aber wirklich auch das andere sein, daß die
               Losung, die wir ihm entnehmen, bei genauerem Hinhören auf das, was er von uns will,
               der bewußten ultima ratio den Charakter einer ratio nehmen, daß sie lauten müßte:
               «Die Waffen <hi rend="italic">nieder</hi>!»<note xml:id="n50">So lautet der Titel des
                  Hauptwerks der österreichischen Schriftstellerin und Pazifistin <persName ref="kbga-actors-2516">Bertha von Suttner</persName>
                     (<date from="1843" to="1914">1843–1914</date>), die <date when="1903">1903</date> den Friedensnobelpreis erhielt:
                  Volksausgabe Dresden, Leipzig, Wien, <date when="1896">1896</date>.</note>
               </p>
          <p>Es ist klar, daß mit den nun besprochenen Fragen noch nicht einmal der <seg type="non-entity">Kreis</seg> der
               möglicherweise erlaubten, ja gebotenen Tötung des Menschen durch Menschen vollständig
               umschrieben ist. Wir würden in derselben Weise Fragen zu stellen haben an die
               theoretischen Befürworter etwa der Möglichkeit <hi rend="italic">künstlicher
                  Geburtenverhinderung</hi> oder an die Vertreter der Berechtigung einer <hi rend="italic">medizinischen Tötung</hi> geistig oder körperlich hoffnungslos defekter
               menschlicher Individuen, und es würde sich dann wohl eine im Verhältnis zu den hier
               besprochenen Fragen noch erhöhte, der offenkundigen Unmöglichkeit sich nähernde
               Fraglichkeit dieser Möglichkeiten als Ergebnis herausstellen. Und wir müßten dann
               <pb xml:id="p270" ed="pga"/>
                weiter jenen feineren und vielleicht schlimmeren Möglichkeiten einer durch kein
               Gesetz zu erreichenden und allem Anschein nach doch höchst boshaften
               Lebensvernichtung nachgehen. Aber wir treten ja überhaupt nur exempli causa und
               nicht, um einen orbis pictus des menschlichen Lebens zu entwerfen, auf solche
               Einzelfragen ein. Wir sind auf die besprochenen Fragen eingetreten wegen ihrer
               allgemeinen und besonderen Aktualität, die uns nicht erlaubte, ohne einen Versuch der
               Anwendung mit der Feststellung der allgemeinen ethischen Denkregel an ihnen
               vorüberzugehen, [wir] sind es nun aber der eilenden Zeit und den anderen Kategorien,
               unter denen das Gebot auch noch zu verstehen ist, schuldig weiterzugehen. Dennoch
               wird es nötig sein, die Erörterung des Begriffs der Ehrfurcht vor dem Leben noch zu
               einem gewissen Abschluß zu bringen.</p>
          <p>Dieser Begriff, in dem wir den zweiten Sinn des Gebotes des Lebens erkannt haben,
               erschöpft sich offenbar nicht in der <seg type="non-entity">Scheu</seg> und Verantwortung, durch die, wie gezeigt,
               der ganze <seg type="non-entity">Kreis</seg> der Möglichkeiten der vermeintlich erlaubten, ja gebotenen Tötung so
               kräftig in Frage gestellt wird. Das fremde Leben will wahrlich nicht nur nicht
               getötet, sondern es will auch abgesehen von dieser letzten Möglichkeit in seinem
               Bestande respektiert sein. Mein Tun im Zusammenleben mit anderen Menschen kann auch
               sein, ist auch abgesehen von der äußersten Möglichkeit des Tötens jedenfalls eine
               Hemmung ihres Lebens, und sofern dies der Fall ist, steht es offenbar grundsätzlich
               nicht weniger als in jenem extremen Fall unter der Frage des göttlichen Gebotes. Wir
               fassen das menschliche Tun, sofern es nicht gerade Tötung, wohl aber Hemmung fremden
               menschlichen Lebens bedeutet, zusammen unter den Begriff der <hi rend="italic">Konkurrenz</hi>. Wir verstehen darunter, wie das Wort sagt, einen Wettlauf, und
               zwar den Wettlauf zwischen dem Lebenswillen der einen und dem der anderen Menschen.
               Das Bild ist aber insofern zu harmlos, als bei einem sportlichen Wettlauf, wenn A.
               vor B. in Vorsprung kommt, B. zwar den Ruhm und den Preis A. überlassen muß, in
               seinem Wollen und Können aber durch A. keinerlei Hemmung erfährt. Was ich bin, will
               und
               <pb xml:id="p271" ed="pga"/>
                kann, das kann beim Spiel durch meinen siegreichen Konkurrenten wohl komparativ,
               relativ, aber nicht absolut, nicht in sich in Frage gestellt werden. Anders im
               wirklichen Wettlauf des Lebens, in dem wir alle stehen. Es braucht schon die doppelte
               Reflexion des Glaubens, um auch den <seg type="non-entity">Ernst</seg> des Lebens sub specie aeterni selbst wieder
               als Spiel zu verstehen, wie es uns unter den neueren Denkern besonders eindrücklich
               von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-240">Hermann Kutter</persName></hi> gelehrt worden ist.<note xml:id="n51">
Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-1656"><persName ref="kbga-actors-240">H. Kutter</persName>, <hi rend="italic">Das Unmittelbare. Eine
                              Menschheitsfrage</hi>, Berlin
                                    1902 (1921<hi rend="sup">3</hi>), S. 279ff.</bibl>; <bibl><hi rend="italic">Das Bilderbuch Gottes</hi>,
                              Basel
                                    1917, S. 226</bibl>; <bibl><hi rend="italic">Im Anfang war die Tat</hi>,
                              Basel
                                    1924, S. 207</bibl>; <bibl><hi rend="italic">Plato und wir</hi>, München
                                    1927, S. 311</bibl>; <bibl><hi rend="italic">Aus der Werkstatt. Gesammelte Andachtsblätter</hi>,
                              Zürich
                                    1963<hi rend="sup">2</hi></bibl>, passim. <bibl corresp="kbga-bibls-4007">Dazu <persName ref="kbga-actors-653">H. Kutter</persName> jun., <hi rend="italic">Hermann Kutters
                              Lebenswerk</hi>, Zürich
                              1965, S. 116f.</bibl>
<lb/><persName ref="kbga-actors-240">H. Kutter</persName> (<date from="1869" to="1931">1869–1931</date>), Pfarrer an der Neumünstergemeinde in
                     Zürich, gilt neben <persName ref="kbga-actors-330">L. Ragaz</persName> als der bedeutendste Vertreter der
                     religiös-sozialen Bewegung in der Schweiz.
</note> Zunächst und in der nicht zu überspringenden einfachen Reflexion ist das
               Leben nicht ein Fußballspiel um einen Pokal, sondern ein Kampf ums Dasein und als
               solcher eine ernste Sache. Wir laufen, wenn wir von der Möglichkeit des Spiels jetzt
               absehen – für den Berufssportler würde das freilich schon für das Spiel gelten –, wir
               laufen alle irgendwie um unser Leben, d.h. unser Lebensakt vollzieht sich in unserem
               auf dies oder das gerichteten Laufen. Und wenn uns nun Andere zuvorkommen, dann
               entgeht uns damit nicht nur dieses oder jenes. Denn wenn wir uns im Leben um dieses
               oder jenes bemühen, so tun wir es doch nur, weil unser Leben eben gelebt sein, weil
               es sich als Leben betätigen will, wozu uns dann dies oder jenes den <hi rend="italic">Anlaß</hi>, weithin sogar doch nur das <hi rend="italic">Symbol</hi> bietet. Dies oder
               jenes, alle die Dinge, die wir etwa nach <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-261">Luthers</persName></hi> Auslegung der 4.
               Bitte [<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.6.11">Mt. 6,11</ref>] nötig
                  haben,<note xml:id="n52">s. <bibl><hi rend="italic">Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen
                           Kirche</hi>, Göttingen
                                1930. 1959<hi rend="sup">4</hi>, S. 513f., 679ff.</bibl>
                  </note> könnten wir an sich auch entbehren, wie der Wettläufer im Stadion die einem
               Anderen zufallende Ehrenurkunde allenfalls auch entbehren kann … wenn sie uns nur
               nicht (und das ist eben der Unterschied von Spiel und <seg type="non-entity">Ernst</seg>) lebensnotwendig wären,
               wenn das, daß ein Anderer sie uns vor der
               <pb xml:id="p272" ed="pga"/>
                Nase wegnimmt, nur nicht eine Hemmung und Brechung unseres eigenen Lebens bedeuten
               würde. Mit den Kampfpreisen, die wir uns im ernsten Kampf des Lebens fortwährend
               gegenseitig abjagen, nehmen wir uns gegenseitig nicht irgend etwas Entbehrliches,
               sondern ein Stück eigensten Lebens ab. Wenn ich in diesem Kampf einen Konkurrenten
               schlage, so ist er eben nicht nur komparativ geschlagen, sondern getroffen in seinem
               Lebenswillen, in seinem Sein, Wollen und Können, denn darin lebte er, daß er sich
               nach dem ausstreckte, was ich ihm nun vorweggenommen habe, und so bedeutet dies mein
               Vorwegnehmen für ihn nicht nur, daß ihm etwas Fremdes, sondern daß ihm etwas höchst
               Eigenes, ein Stück Lebensmut, Lebensfreude, Lebensbejahung entgeht, eine Minderung
               seiner Lebendigkeit fraglos eingetreten ist. Es ist damit etwas geschehen, was
               zweifellos grundsätzlich auf derselben Ebene liegt, wie wenn ich ihn töten würde, es
               ist nicht ausgeschlossen, daß mein siegreiches Konkurrieren dem Töten des
               Konkurrenten zunächst ohne Absicht sich jedenfalls nähert. Und es ist nicht
               ausgeschlossen, daß ich bei meinem Konkurrieren, um es siegreich zu gestalten,
               endlich und zuletzt den Notwehrzustand für gegeben erachte und proklamiere und also
               nach der ultima ratio greife, was ja, wie wir sahen, immer nur die extremste Äußerung
               desselben menschlichen Lebenswillens ist.</p>
          <p>Nehmen Sie als Beispiel für die erste scheinbar harmlose Stufe des Kampfes ums
               Dasein, auf der doch für jeden, der Augen hat, sichtbar genug das wilde Tier bereits
               seine Krallen zeigt: den bekannten Vorgang, wenn eine größere Anzahl von Menschen
               gleichzeitig einen vorfahrenden Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen besteigen will, und
               wie schon bei dieser kaum allzu belangreichen Angelegenheit der schöne Grundsatz
               «Freie Bahn dem Tüchtigen!» seine Triumphe zu feiern pflegt. Zweite Stufe, Stufe der
               absichtslosen, nur eben auf Rücksichtslosigkeit beruhenden Annäherung an die
               Tötungsmöglichkeit: es brennt im Kino oder im Theater, nun werden schon Menschen zu
               Boden getreten, und einige ganz <seg type="non-entity">Kühne</seg> erlauben sich, über die Köpfe ihrer Mitmenschen
               hinweg den Weg ins Freie zu suchen. Dritte
               <pb xml:id="p273" ed="pga"/>
                Stufe: der Kampf um die Rettungsboote bei einem Schiffsuntergang, nun werden unter
               Umständen schon die Revolver gezückt, nun reißen, die schon drinnen sind, die Hände
               der Schwimmenden vom Rand des überladenen Bootes, also das absichtliche Töten
               beginnt. Auf dieser wirklich schiefen Ebene spielt sich unser Leben ab … unser ganzes
               Leben. Wieder wird der erste nötigste Schritt ethischer Besinnung darin bestehen, daß
               wir uns klarmachen, daß dem wirklich so ist, daß also der Kampf ums Dasein nicht erst
               bei solchen bestimmten Ereignissen einsetzt, sondern in solchen Ereignissen nur an
               den Tag kommt als der eigentliche Zustand, in dem sich unser menschliches
               Zusammenleben befindet. Ich kann nicht leben, ohne zu laufen. Ich kann nicht laufen,
               ohne in irgendeiner Hinsicht zu wettlaufen. Und ich kann nicht wettlaufen im ernsten
               Wettlauf des Lebens, ohne eben dadurch anderes Leben zu hemmen, zu beeinträchtigen in
               seiner Bewegung, ihm zuvorzukommen, und also nicht, ohne mich auf jene schiefe Ebene
               zu begeben, an deren unterem Rande dann der Mensch des Menschen Schlächter wird.</p>
          <p>Die Betätigung des <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben in dem ganzen in Absatz 2 festgestellten Umfang
               dieses Begriffs vollzieht sich in Akten der <hi rend="italic">Aneignung</hi>. Ich lebe,
               indem ich nach diesem und jenem greife, was ich zur Befriedigung meiner Bedürfnisse
               oder auch zu meiner Freude oder auch zur einfachen Erprobung und Bewährung meiner
               Macht brauche, oder was ich zum Behuf späteren Gebrauchs, gleichsam in Reserve mir
               bereitstellen möchte. Der Umfang meiner Lebenssphäre ist bestimmt durch den
               Aktionsradius meines Zugreifens, Nehmens, Aneignens. Hat er in bezug auf das, was ich
               unmittelbar brauche, seine gewissen natürlichen Grenzen – ich kann auch bei größter
               Begehrlichkeit nicht mehr direkt zu mir nehmen, als ich eben zu fassen vermag –, so
               kann dieser Radius meines Lebenswillens hinsichtlich dessen, was ich zu künftigem
               Gebrauch bloß bereitstellen will, offenbar alle möglichen Ausmaße haben. Es ist etwas
               Anderes, ob ich bloß von der Hand in den <seg type="non-entity">Mund</seg> lebe (wobei es allerdings einen
               Unterschied ausmacht, was für Ansprüche ich dabei stelle, was ich alles <pb xml:id="p274" ed="pga"/>
                unter dem täglichen Brot verstehe!), oder ob ich mich auch noch für morgen, oder ob
               ich mich gleich für mein ganzes Leben und womöglich gleich auch noch für das meiner
               <seg type="non-entity">Kinder</seg> und Kindeskinder, teilweise oder ganz, und vielleicht zur Vorsicht auch noch
               mit Überschüssen eindecken will, und weil auch der reine, gar nicht am Bedarf
               orientierte Machtwille zweifellos eine Form des Lebenswillens ist, und weil auch er
               sich (als kapitalistischer Imperialismus z.B.) in Form der Aneignung betätigt, kann
               eine natürliche Grenze dieser zweiten Möglichkeit von Aneignung gar nicht gezogen
               werden. Und wenn schon das einfache Aneignen zum sofortigen Konsum mich um so
               wahrscheinlicher zu leichtesten, leichten und nicht ganz leichten Kollisionen mit dem
               aneignenden Tun Anderer führt, je weniger mein Leben etwa dem Robinsons gleicht, je
               mehr es im Zusammenleben mit Anderen stattfindet, so stellt sich dieses Zusammenleben
               um so mehr als ein ganzes System oder vielmehr <seg type="non-entity">Chaos</seg> von gegenseitig sich
               schneidenden Kreisen, von gegenseitig sich durchkreuzenden, aufhaltenden, sich
               brechenden Aktionsradien dar, je mehr ich und Andere etwa auf jenes vorsorgliche und
               an sich in unbegrenztem Umfang mögliche Bereitstellen von Eigentum für irgendeinen
               künftigen Gebrauch bedacht sein sollten. So wird mein Tun zum Konkurrieren, zur
               Teilnahme an jenem ernsten Wettlauf des Lebens. Indem ich für mich lebe, lebe ich
               notwendig gegen Andere. Und in diesem meinem Tun habe ich mich nun zu verantworten
               vor dem Gebot der Ehrfurcht vor dem fremden Leben. Es hieße das Meer ausschöpfen
               wollen, wenn wir nun die Infragestellung dieses unseres Tuns durch Gottes Gebot auch
               nur annähernd vollständig umschreiben wollten. Einige Hinweise müssen hier genügen,
               Hinweise darauf, daß es vor der Frage des Gebotes wirklich kein Sichverbergen gibt,
               daß wir uns vielmehr auf Schritt und Tritt mit ihrem Gestelltsein auseinanderzusetzen
               haben.</p>
          <p>1. Die Frage ist, um vor Allem das festzustellen, [da] nicht weniger scharf gestellt,
               wo ich gar <hi rend="italic">nicht daran denke</hi>, daß mein durch meinen Lebenswillen
               bedingtes Zweckstreben, mein Zu<pb xml:id="p275" break="no" ed="pga"/>greifen und Aneignen ein Stück Kampf, Störung und Beraubung Anderen gegenüber
               bedeutet, als da, wo ich mir das in irgendeiner Zurechtlegung und Motivierung
               ausdrücklich klarmache. Unser Lebenswille ist wohl in neunundneunzig von hundert
               Fällen klug genug, uns darüber nicht erst zum Besinnen kommen, sondern uns ohne
               Scham, weil nicht wissend, was wir tun, nach der Eingebung des Augenblicks und der
               Situation fröhlich handeln zu lassen. Ganz erstaunt erwachen wir dann vielleicht
               plötzlich an einem leisen Weinen oder auch an einem lauten Protest in unserer
               Umgebung, die sich offenbar als das Opfer unserer naiven Vitalität zu empfinden
               scheint. Wie ist’s nur möglich? fragen wir, und: Ach Gott, es war nicht bös
               gemeint! sagen wir dann, wie aus den Wolken gefallen. «Der Andere aber geht und
                  weint.»<note xml:id="n53">«Und hüte deine Zunge wohl, bald ist ein böses Wort
                  gesagt. O Gott, es war nicht bös gemeint, der andre aber geht und klagt.» <persName ref="kbga-actors-1358">F.
                  Freiligrath</persName> (<date from="1810" to="1876">1810–1876</date>) in seinem Gedicht <hi rend="italic">O lieb, so
                     lang du lieben kannst</hi>, Gesammelte Werke in 6 Bänden, hrsg. von J.
                  Schwering, Berlin/Leipzig/Wien/Stuttgart <date when="1909">1909</date>, Bd. 1, S. 184.</note>
               Es kann sein, daß wir im Glauben und im Gehorsam weithin unbedenklich, nach
               allfälligen Tränen und Protesten unserer Umgebung nicht fragend handeln müssen, wie
               wir handeln. Aber wohlverstanden: Unser Glaube und Gehorsam, d.h. aber Gottes Gebot
               rechtfertigt uns dann, nicht etwa unsere Unbedenklichkeit, nicht unsere naive
               Vitalität. Ethische Besinnung kann nicht anders als Zerstörung der Naivität bedeuten,
               mit der wir unsere Vitalität zu behaupten und als Rechtsgrund geltend zu machen
               pflegen. Es kann nicht anders sein, als daß sie uns bedenklich machen wird gegen
               unsere Unbedenklichkeit. Um den Unterschied von bewußt und unbewußt, absichtlich und
               unabsichtlich, kümmert sich Gottes Gebot gerade nicht. Es richtet unsere <hi rend="italic">Handlung</hi>, und wenn unsere Handlung den Charakter einer Kampfhandlung <hi rend="italic">hat</hi>, dann hat sie ihn eben, und wenn sie nun dennoch und als solche
               in der Heiligung vollzogen ist, dann sicher nicht darum, weil wir uns nichts dabei
               gedacht haben, sondern bei größerer oder kleinerer Klarheit unseres Bewußtseins um
               des
               <pb xml:id="p276" ed="pga"/>
                Glaubens und Gehorsams willen, in dem wir wissend oder unwissend gehandelt haben,
               d.h. aber um des Wortes willen, das zu uns geredet ist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Joh.15.3">Joh. 15,3</ref>] und kraft dessen solche Sünder,
               wie wir es mit unserer naiven oder weniger naiven Vitalität vielleicht fortwährend
               sind, Gerechte und Heilige sein können.</p>
          <p>2. Angenommen nun, es handle sich um unsere weniger naive Vitalität, also wir <hi rend="italic">wissen</hi> jetzt mit mehr oder weniger Klarheit, was wir tun, so gilt es
               auf der Wache zu sein gegenüber einer ganzen Reihe von Mystifikationen, von
               Verschleierungen und Zurechtstellungen, mittels derer wir uns fortwährend der
               Verantwortlichkeit für den kämpferischen Charakter der Betätigung unseres
               Lebenswillens entschlagen möchten. Wir haben einmal weiter zu sagen, daß das Gebot
               und seine Frage nicht weniger scharf da gestellt ist, wo unser Aneignen und Kämpfen
               sich in <hi rend="italic">indirekter</hi>, als wo es sich in direkter Weise vollzieht.
               Wenn ich als jüngerer Mensch von der höheren Kräftigkeit meines Lebenswillens
               Gebrauch mache und damit vor einem älteren in irgendeiner Hinsicht, nehmen wir einmal
               an, auf einem rein geistigen Gebiet, in Vorsprung komme, diesen also – «ôte-toi, que
               je m’y mette»<note xml:id="n54">«La véritable devise des chefs de ce parti
                  (sc. du parti libéral) est: Ôte-toi de là, que je m’y mette.» So <bibl>C. H. de Saint-Simon (1760–1825), <hi rend="italic">Catéchisme des industriels</hi>, Œuvres, tome IV,
                           Paris
                           1875, réimpr. 1966, p. 53</bibl> (St-S. zitiert hier seinerseits, und zwar aus dem Gedicht <hi rend="italic">Il
                     poeta di teatro</hi> von <date when="1808">1808</date> des Italieners Filippo Pananti da
                  Mugello).</note> – verdränge, dann geschieht dies vielleicht, ohne daß ich das
               Geringste gegen ihn unternehme, einfach kraft der an sich so schönen Tatsache, daß
               ich eben jung und stark und lebhaft bin, er aber etwas müde und abgekämpft. Ich bin
               offenbar jetzt an der Reihe. Ich habe dem alten Herrn nur ganz indirekt etwas
               weggenommen. Wenn wir Alle als Angehörige der weißen Rasse alle möglichen geistigen
               und materiellen Vorzüge genießen, die auf der Überlegenheit dieser Rasse und also auf
               der Unterlegenheit mancher anderen und auf dem Gebrauch, den unsere Rasse seit
               Jahrhunderten von beidem gemacht hat, beruhen, so habe ich darum keinem Neger oder
               Indianer ja auch nur ein <seg type="non-entity">Haar</seg> ge<pb xml:id="p277" break="no" ed="pga"/>krümmt, ich bin ganz freundlich, wer weiß, sogar missionsfreundlich, ein Angehöriger
               der weißen Rasse gewesen, die als Ganzes sich nun freilich ziemlich gründlich der
               Möglichkeit der Aneignung gegenüber jenen bedient hat. In welcher Ferne und
               Indirektheit bin ich daran beteiligt, was vor hundert, vor fünfzig Jahren in <placeName ref="kbga-places-786">Afrika</placeName>
               und <placeName ref="kbga-places-798">China</placeName> gesündigt worden sein mag, obwohl <placeName ref="kbga-places-204">Europa</placeName> nicht das wäre, was es ist, und
               also auch ich nicht wäre, was ich bin, wenn jene Expansion nicht stattgefunden hätte?
               Es kennt besonders unser Wirtschaftsleben eine ganze Menge von
               Delegationsverhältnissen, die es dem Einzelnen scheinbar – aber doch nur scheinbar –
               erlauben, dem Kampf ums Dasein in der harmlosen Rolle des Zuschauers und, wer weiß,
               sogar in der sehr befriedigenden Rolle des kritischen und kritisierenden Zuschauers
               beizuwohnen. Was habe ich als rechtmäßiger <seg type="non-entity">Erbe</seg> eines Stücks Familienvermögen zu tun
               mit der Art – es könnte ja doch sein, daß ich ein Nachkomme ehemaliger Raubritter bin
               –, wie dieses Vermögen vor vielleicht undenklichen Zeiten zustande gekommen ist? Über
               den Gräbern derer, die einst gelitten haben bei der Aneignung und unter der
               Entbehrung dessen, was nun sonnenklar mein Eigentum ist, ist längst Gras gewachsen.
               Ich nehme es wirklich niemandem weg, ich habe es nur nach Gesetz und Recht geerbt.
               Oder was habe ich als großer oder kleiner Rentner zu tun mit der Art, wie die Zinsen,
               aus denen ich lebe, vielleicht in <placeName ref="kbga-places-2">Amerika</placeName> drüben erarbeitet werden, oder mit den
               Unternehmungen, in die meine Bank mein Kapital zu stecken für vorteilhaft hält? Ich
               bin gottlob weder der Fabrikant mit seiner Lohnpolitik, seinen Überstunden und seiner
               Akkordarbeit, noch der <seg type="non-entity">Kaufmann</seg> mit seinen Konkurrenzmethoden, noch der
               Häuserspekulant mit seinen Mietkasernen, noch gar der Brennereibesitzer in
               <placeName ref="kbga-places-151">Deutschlands</placeName> Osten, ich beziehe nur meine Zinsen, ich nehme nur, was mir von Gott und
               Rechts wegen gehört. Aber eben: mit der Unverantwortlichkeit, die wir aus dieser
               Indirektheit unseres Greifens und Nehmens so gerne folgern möchten, ist es nichts.
               Wiederum fragt das Gebot Gottes nicht nach unserer näheren oder ferneren Beteiligung,
               sondern nach
               <pb xml:id="p278" ed="pga"/>
                unserer Beteiligung oder Nicht-Beteiligung an der Tat, die einen Angriff auf das
               fremde Leben bedeutet und die insofern unter der Krisis des Gebotes auf alle Fälle
               steht, macht uns verantwortlich für unser eigenes Tun nicht abgesehen [von], sondern
               in der Verflochtenheit mit dem Tun Anderer, in der es sich in der Tat befindet, dem
               Tun Anderer, das dadurch, daß wir seine Früchte genießen oder mitgenießen – wie <persName ref="kbga-actors-2144">Adam</persName>,
               da er von der Frucht aß, die Eva gebrochen hatte [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Gen.3.6">Gen. 3,6</ref>] – unsere eigene Tat wird. Kann
               es auch so ein gerechtfertigtes und geheiligtes Tun sein, dann sicher nicht wegen
               seiner Indirektheit, wegen unserer harmlosen Ferne von der Front des eigentlichen
               Kampfes, sondern dann wiederum, wenn und weil es Glaube und Gehorsam ist, weil ihm in
                  <hi rend="italic">Gottes</hi> Augen der Charakter der Ehrfurcht vor dem Leben trotz
               Allem nicht mangelte, die sein Gebot gebietet. Das wird aber nicht außerhalb, sondern
               in der Krisis stattfinden, die dieses Gebot auch dann für unser Tun bedeutet, für
               unser indirektes, ebensowohl wie für unser direktes Aneignen und Kämpfen und Stören
               im Gegensatz zu Anderen.</p>
          <p>3. Die Verantwortung wird aber auch dadurch nicht geringer, daß mein Konkurrieren
               vielleicht nicht sowohl eine Äußerung meines individuellen als vielmehr irgendeines
                  <hi rend="italic">kollektiven</hi> Egoismus bedeutet. Auf die Bedeutung dieser
               Feststellung für das Verhältnis des Einzelnen zu seinem Volke haben wir bereits
               hingewiesen. <seg type="non-entity">Schwarzes</seg> Tun wird dadurch nicht weiß, daß eine Gemeinschaft ihr
               primäres, ich aber im Dienst oder im Auftrag dieser Gemeinschaft bloß ihr sekundäres
               Subjekt bin. Ich bin haftbar für das, was mein <seg type="non-entity">Volk</seg> tut, und darin, darin allein
               besteht ein anständiger Patriotismus, besteht auch die Voraussetzung einer sinnvollen
               Beteiligung an der Politik, daß ich diese Haftbarkeit auf mich nehme, daß ich als
               solcher politisch denke und handle, der bereit ist, das Handeln seines <seg type="non-entity">Volkes</seg> ganz
               persönlich ethisch zu verantworten, der also weiß, daß er nicht auf ein fremdes Konto
               hin Schulden machen, als Staatsbürger unverantwortlich draufloswirtschaften kann. Es
               ist eine heillose Theorie, daß das <seg type="non-entity">Volk</seg>, der Staat als solcher, eine ganz andere
               <pb xml:id="p279" ed="pga"/>
                Verantwortlichkeit hätten als ich persönlich oder im Unterschied zu mir wohl gar
               keine. Sie bedeutet die ethische Verlotterung des Staates selbst und des Einzelnen in
               seinem Verhältnis zum Staate. Nein, was ich will, daß der Staat tue, das muß ich mich
               als meinen ganz persönlichen Willen zu verantworten getrauen, und wenn ich es so
               haben will oder auch wenn ich es nicht hindern kann, daß mein <seg type="non-entity">Volk</seg> und Staat (und
               welches <seg type="non-entity">Volk</seg>, welcher Staat täten dies nicht) in seinem Verhalten nur zu sehr dem
               <seg type="non-entity">Adler</seg>, dem Löwen, dem Bären, oder wie diese reißenden Wappentiere alle heißen,
               gleicht, dann muß ich mir darüber klar sein, daß keine noch so humane Privatmoral,
               derer ich mich vielleicht daneben befleißige, etwas daran ändert, daß ich als Glied
               der großen Kollektivität Staat jedenfalls immer auch als Raubtier handle. Und so ist
               mein Zugreifen und Nehmen auch dadurch nicht gerechtfertigt, daß es vielleicht
               durchaus im Zeichen der Selbstlosigkeit erfolgt in meiner Eigenschaft als Hausvater
               und Versorger der Meinigen. Das, die Familie, ist freilich die feste Burg jener
               bürgerlichen Moral, die eine rührende Treue und Fürsorge für die Insassen des eigenen
               Nestes sehr wohl mit dem laisser faire laisser aller einer rücksichtslosen
               Profitwirtschaft zu vereinigen weiß. Hier ist ja auch der bedenkliche Punkt, wo der
               natürliche Altruismus der Frau, besonders der Frau als Mutter, haarscharf in sein
               Gegenteil umzuschlagen pflegt, in die sonnige Klarheit der Fürsorge und Parteinahme
               für ihre <seg type="non-entity">Kinder</seg> im Gegensatz zu aller anderen Leute <seg type="non-entity">Kinder</seg>. Wozu eine ganz böse Seite
               aus <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-221">Kierkegaards</persName></hi> Tagebüchern zu vergleichen wäre: «So verhält sich
               das Menschliche zum Idealen. Das junge Mädchen errötet vor Begeisterung, wenn sie
               davon hört; des Jünglings <seg type="non-entity">Herz</seg> schlägt heftig; der unverheiratete <seg type="non-entity">Mann</seg> respektiert
               es; der verheiratete <seg type="non-entity">Mann</seg> wendet sich doch nicht ganz von ihm ab: aber der größte
               Abstand vom Ideal ist: Mutter, die Madame. Das eigentliche Wüten gegen das Ideal geht
               vom Familienleben, von der Löwin aus» (Buch d. Richt. S. 159).<note xml:id="n55">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1694"><persName ref="kbga-actors-221">S. Kierkegaard</persName>, <hi rend="italic">Buch des Richters</hi>.
                        <persName ref="kbga-actors-221">Kierkegaards</persName> Tagebücher. Auszug aus dem Dänischen von <persName ref="kbga-actors-1008">H. Gottsched</persName>,
                           Jena/Leipzig
                           1905.</bibl>
                        </note> Es ist weiter klar, daß eine der
               <pb xml:id="p280" ed="pga"/>
                Grenzen des Sozialismus damit bezeichnet ist, daß er es bis jetzt gerade in seinen
               lebenskräftigsten und fruchtbarsten Erscheinungen, ich meine die Gewerkschafts- und
               die Genossenschaftsbewegung, nicht vermocht hat, etwas Anderes zu tun, als dem einen,
               dem bürgerlichen, einen anderen, den proletarischen Klassenegoismus
               gegenüberzustellen, auch den Arbeiter zu einem seiner Kräfte bewußten Kämpfer in der
               Arena des wirtschaftlichen Krieges zu erziehen. Das bedeutet durchaus kein Urteil
               über den Sozialismus, wohl aber die Einsicht, daß eine andere Welt auch mit ihm nicht
               angebrochen ist. Auch der Sozialdemokrat wird jedenfalls nicht etwa wegen seines
               treuen Klassenbewußtseins in den Himmel kommen. Nun, es wird eine Rechtfertigung auch
               des Patrioten, auch des Familienvaters und der Familienmutter, auch des
               Klassenkämpfers geben, aber daß man sie doch ja nicht darin suche, daß sie alle nicht
               aus individuellem, sondern aus kollektivem Egoismus handeln, als ob dieser plötzlich
               etwas Anderes und nicht bloß eine besondere Form des allgemeinen Wettlaufes wäre.
               Auch hier kann die Rechtfertigung, kann die Heiligkeit menschlichen Tuns nur im
               Glauben gesucht werden, in dem der Mensch in der Fragwürdigkeit seines Tuns dem
               göttlichen Gebot gehorcht, in dem er sich dann aber auch dem Gericht des Gebotes
               sicher nicht entziehen wird.</p>
          <p>4. Es wäre wiederum eine Mystifikation, wenn man sich der Verantwortlichkeit für den
               kämpferischen Charakter unseres Tuns dadurch entzöge, daß man sich auf die <hi rend="italic">gute Absicht</hi> beriefe, die man dabei verfolgt. Der Zweck heiligt die
               Mittel nicht, sondern der <seg type="non-entity">Schuster</seg>, der dem Reichen Leder stahl, um dem Armen Schuhe
               daraus zu machen, stiehlt darum nicht weniger, und wenn ihm seine Sünden vergeben
               sind, dann sicher nicht um deswillen, daß er dem Armen Schuhe gemacht hat, sondern um
               des Glaubens willen, in dem er dies, wohlverstanden auch er dem allgemeinen Gesetz
               des Zugreifens in seiner Weise folgend, getan hat.<note xml:id="n56">Randbemerkung
                  von <bibl>K. B.: «<hi rend="italic">Problem von Schillers
                           ‹Räuber›!</hi>»</bibl>
                  </note> Das ist’s, was bei jeder christlichen Aktion in der halben
               <pb xml:id="p281" ed="pga"/>
                oder ganzen Öffentlichkeit nicht genug bedacht werden könnte, bevor man es wagt, sie
               eben im Namen des Christentums in Bewegung zu setzen. Das wäre gegenüber dem immer
               wiederkehrenden Anliegen einer nun einmal wirklich christlichen Politik zu bedenken,
               wenn man christliche Gewerkschaften und Zeitungen gründet oder gar, wie neulich zu
               <placeName ref="kbga-places-8">Berlin</placeName> geschehen, eine «Evangelische Bank»,<note xml:id="n57">Es handelt sich um ein
                  Unternehmen, das – durch die nach <date when="1920">1920</date> aus der Pfalz nach Berlin
                  verzogene Familie <persName ref="kbga-actors-2487">Adolf Runck</persName> und Söhne – in der Inflationszeit auf der Basis
                  eines Firmenkonsortiums ins Leben gerufen wurde. Unter dem Namen <bibl><hi rend="italic">Evang. Zentralbank e.G.m.b.H.</hi></bibl> mit Sitz in Berlin W., Uhlandstraße, ging es darauf aus, die evangelische
                  Kirche mit ihren weitverzweigten Arbeitsbereichen und breite Teile der
                  evangelischen Bevölkerung der jüdischen Konkurrenz zu entziehen und für sich zu
                  gewinnen. Das Unternehmen machte Ende der zwanziger Jahre infolge unlauterer
                  Geschäftspraktiken seiner Initiatoren Bankrott. Diese Information verdankt der
                  Herausgeber Herrn <persName ref="kbga-actors-2467">Heinz Orth</persName>, Berlin.</note> [das] wäre zu bedenken bei jedem
               Schritt in der Kirchenpolitik, innerhalb der Kirche selbst und bei der
               Auseinandersetzung der Kirche mit dem Staat oder mit der römischen Kirche. Wo
               gekämpft wird von Menschen gegen Menschen, da betritt man nun einmal jene Arena. Das
               kann uns nicht an sich verboten sein, wir können jene Arena ja ohnehin nicht
               verlassen. Wohl aber dürfte es vielleicht angebracht sein, von der christlichen Fahne
               in dieser Arena nur den allerbehutsamsten Gebrauch zu machen, einfach darum, weil die
               Gefahr beim kleinsten Schritt, den wir da tun, allzugroß ist, daß wir, um überhaupt
               etwas zu tun, den guten Namen mindestens in schwere Zweideutigkeit bringen müssen,
               und weil Christus ohnehin nicht durch unser christliches Fahnenschwingen, sondern
               trotz ihm siegen wird. Das ist die Zweideutigkeit, in die auch die beste Absicht auf
               Erden notwendig verwickelt ist, daß, um dem Armen Schuhe zu machen, immer irgendwie
               Leder gestohlen werden muß, ohne Bild geredet: daß wir auch das beste Ziel nicht
               erreichen können ohne den Versuch, Mehrheit, Geld (bitte: vor Allem Geld!), Geltung,
               Einfluß zu erlangen, ohne, wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, allzu genau
               fragen zu
               <pb xml:id="p282" ed="pga"/>
                dürfen, wo wir sie finden. Sollen wir darum die Hände sinken lassen? Nein, aber wir
               sollen wissen, daß wir, indem wir die Hände erheben, uns den Kindern dieser Welt
               gleichstellen, d.h. auf die Christlichkeit unseres Handelns nicht mehr Anspruch haben
               als alle Anderen auch, nämlich den Anspruch auf Gottes Barmherzigkeit, mit dem wir
               dann doch wohl nicht ihnen <hi rend="italic">entgegen</hi>treten, sondern mit dem wir nur
                  <hi rend="italic">neben</hi> sie treten können. Das ist es ja, was für uns den
               Charakter der römischen Kirche als wirklicher Kirche so unglaubwürdig oder schwer
               glaubwürdig macht, daß sie ihr weltliches Regiment, gegen das ja an sich gar nichts
               zu sagen wäre, oder doch nicht mehr als gegen alles weltliche Regiment, immer wieder
               so ungehemmt als geistliches Regiment in Anspruch zu nehmen wagt. Wir stehen, wenn
               wir es ihr gleichtun wollen, im Verhältnis zum Staat, zur Gesellschaft und nicht
               zuletzt eben im Verhältnis zu ihr, der römischen Kirche, wenn wir aus der Sache der
               Kirche die Sache einer Partei machen, ganz gleich, ob das eine Rechts- oder
               Linkspartei oder eine besondere christliche Partei sei … wir stehen dann in schwerer
               Gefahr, uns selber als Kirche ebenso unglaubwürdig zu werden. Die gute Absicht wird
               uns dann auf keinen Fall rechtfertigen, sondern die Wege, die wir zu ihrer
               Realisierung einschlagen müssen, werden uns notwendig dahin stellen, wo unsere
               Christlichkeit noch einmal allen <seg type="non-entity">Ernstes</seg> eine Frage wird.</p>
          <p>5. Wir haben uns weiter klarzumachen, daß die Verantwortlichkeit für unsere
               Beteiligung am Kampf ums Dasein auch dadurch nicht abgeschwächt wird, daß sie sich
               wahrscheinlich in der Regel in irgendwelchen allgemein anerkannten Formen des
               Herkommens, der Sitte und des Rechtes vollzieht. Herkommen, Sitte und Recht – wir
               werden darauf noch zu sprechen kommen – bedeuten in der Tat eine gewisse nötige und
               heilsame Kanalisierung und Regulierung des kämpferischen <seg type="non-entity">Willens</seg> zum Leben, einen
               gewissen Damm gegen das <seg type="non-entity">Chaos</seg>, und indem auch sie im Gebote Gottes ihren Ursprung
               haben, machen sie einleuchtend, wie sehr wir dem Gebote Gottes auch einfach Dank
               schuldig sind; denn wer weiß, was aus uns würde, wenn wir ohne dieses Korrektiv
               <pb xml:id="p283" ed="pga"/>
                einander preisgegeben wären. Herkommen, Sitte und Recht ändern aber nichts daran,
               daß wir dem Gebote Gottes auch Verantwortung schuldig sind und schuldig bleiben: auch
               dann – hier droht nämlich der zu vermeidende Trugschluß –, wenn die Betätigung
               unseres Lebenswillens sich noch so strikte innerhalb ihres Rahmens halten sollte.</p>
          <p>Es ist vor Allem der Begriff des <hi rend="italic">Eigentums</hi>, dessen hier warnend vor
               seiner Überschätzung zu gedenken ist. Mein Eigentum sind diejenigen geistigen oder
               materiellen Lebenswerte, die ausschließlich für mich bestimmt, mit Ausschluß jedes
               anderen Menschen zu meiner Verfügung stehen. Es ist zuviel gesagt, wenn man
               behauptet, daß durch das Gebot: «Du sollst nicht stehlen!» [<ref type="can" subtype="bible" target="Ex.20.15">Ex 20,15</ref>] das Eigentum geschützt und
               geheiligt werde. Man vergißt dabei, daß der Begriff des Eigentums den Kampf aller
               gegen alle einerseits zur Voraussetzung hat, anderseits auch ihn in seiner Weise
               bestätigt und aufnimmt. Indem er ihm nun gleichzeitig gewisse Schranken steckt, ist
               er freilich eine gewisse Erinnerung an Gottes Gebot und an die Frage, die dieses in
               unser Leben hineinwirft. Gottes Gebot selbst aber, auch und gerade in der Konkretion:
               «Du sollst nicht stehlen!» bezeugt und gehört, greift weiter. Es richtet nicht wie
               der Begriff des Eigentums eine Schranke auf innerhalb jenes Kampfes, sondern das
               Recht und den Anspruch Gottes des Schöpfers gegenüber diesem Kampf als solchem.
               Richtet sich seine Frage an den, der fremdes Eigentum verletzt, so richtet es sich
               nicht weniger an den, der sein eigenes Eigentum behauptet. Richtet es Schranken auf
               innerhalb des Kampfes, so begründet es nicht weniger die Schranke dieses Kampfes im
               Ganzen. Das ist das relative Recht des Paradoxons «Eigentum ist Diebstahl».<note xml:id="n58">«La propriété c’est le vol», sagt <bibl><persName ref="kbga-actors-2479">P. J. Proudhon</persName> (1809–1865) in: <hi rend="italic">Qu’est-ce que c’est que la propriété?</hi>
                        ou: <hi rend="italic">Recherches sur le principe du droit et du
                           gouvernement</hi>, Paris
                           1840, p. 2.</bibl>
                  </note> Es ist sinnvoll nicht als Ausdruck der Negation, wohl aber der Krisis, in der
               sich auch der Begriff des Eigentums befindet. Es hebt das Gebot: «Du sollst nicht
               stehlen», nicht auf, aber es kehrt es um gegen den Eigentümer,
               <pb xml:id="p284" ed="pga"/>
                nicht um ihn als einen Schelmen zu erklären – so wäre es freilich sinnlos –, wohl
               aber um ihn zu fragen, ob er nicht gerade in der Gesichertheit des Eigentümers, in
               der er den Kampf ums Dasein zu bestehen in der Lage ist, gerade in der Gesichertheit,
               die er dem Gebote zu verdanken hat, selber ein Übertreter des Gebotes, ein Störer und
               vielleicht Mörder fremden Lebens ist. Und diese Umkehrung ist nicht eine teuflische
               oder kommunistische Erfindung, sondern sie ist der ernste radikale Sinn des Gebotes:
               «Du sollst nicht stehlen», weil dieses Gebot nicht Menschen-, sondern Gottes Gebot
               ist. Bin ich als Eigentümer <hi rend="italic">kein</hi> Schelm, dann nicht um meines,
               sondern um Gottes Eigentumsrechtes willen, dem es wohl gefallen kann, mir dies oder
               das zuzusprechen, ohne daß ich mich dadurch der Verletzung der Ehrfurcht vor fremdem
               Leben schuldig mache. So, aber auch nur so, bin ich dann als Eigentümer kein Dieb,
               aber ob dem so ist, das ist die Frage, die Gottes Gebot auch an den legitimsten
               Eigentümer richtet, und der er sich nicht entziehen kann.</p>
          <p>Eine Sicherung gegenüber dieser Frage ist wiederum nicht gegeben durch die
               Notwendigkeit der <hi rend="italic">Arbeitsteilung</hi>. Auch das scheint ja wenigstens
               manchen von den Vorsprüngen, die sich Einer vor dem Anderen und zuungunsten des
               Anderen verschafft, zu begründen, daß der Beruf im weitesten Sinne des Wortes
               (nächster Paragraph!) den Aktionsradius des Lebenswillens des Einen gegenüber dem des
               Anderen, z.B. den des <seg type="non-entity">Mannes</seg> gegenüber dem der Frau, den des geistigen gegenüber dem
               des physischen Arbeiters, den des <seg type="non-entity">Königs</seg> gegenüber dem des Kärrners sozusagen
               automatisch verlängert. Wiederum ist auch von der Arbeitsteilung zu sagen, daß sie
               wirklich gut und notwendig ist als Ordnungsprinzip innerhalb des schon währenden
               Kampfes ums Dasein, als Gesichtspunkt für eine relativ billige und beruhigende
               Rangordnung und Güterverteilung, ein Gesichtspunkt, der als Erinnerung an Gottes
               Gebot, das in der Tat einen jeden in seinen Beruf weist, wahrhaftig respektabel ist.
               Aber wiederum schafft das Gebot, ernst und radikal verstanden, keinen in der Weise
               gesicherten Anspruch der unter diesem
               <pb xml:id="p285" ed="pga"/>
                Gesichtspunkt Bevorzugten, daß die Verkümmerung der Lebensansprüche Anderer, die das
               Korrelat dieser Bevorzugung ist, daß das dumpfe Grollen der Unzufriedenheit dieser
               ihm gegenüber Benachteiligten ihm keine Gedanken mehr machen müßte. Daß es mir meinem
               Beruf entsprechend gut gehen müsse, daß es mein Recht sei, es besser als Andere zu
               haben, das ist mir durch das Gebot, das mich in meinen Beruf verweist, nun gerade
               nicht zugesichert, das ist jus humanum, nicht jus divinum. Gerade weil Gottes Gebot
               mich jure divino an einen bevorzugten Ort stellen kann, ist und bleibt die Frage
               akut, ob ich denn jure divino, nämlich im Gehorsam gegen Gottes Gebot hier stehe als
               Bevorzugter, oder ob ich nicht durch dasselbe Gebot verurteilt bin als Einer, der die
               Ehrfurcht vor dem fremden Leben verletzt, ob meine so legitim eingenommene und
               behauptete Vorzugsstellung nicht vielleicht mit der Gnade Gottes gar nichts zu tun
               hat, sondern eine freche Usurpation bedeutet. Wenn ich innerhalb der bürgerlichen
               Ordnung (und auch in der Ordnung einer Räterepublik soll ja das durchaus nicht zu
               vermeiden sein) eine Stellung einnehme, in der ich so oder so vielen Anderen im
               Lichte stehe, so werde ich mich damit nicht entschuldigen vor dem göttlichen
               Richterstuhl, daß ich kraft meines Berufes Anspruch darauf habe, daß mir solches
               zukomme, sondern wenn mich nicht Gott selbst entschuldigt, so bin ich auch in dieser
               Hinsicht unentschuldigt.</p>
          <p>Ebenso kann endlich keine Unverantwortlichkeit meines Zugreifens und Nehmens
               abgeleitet werden aus der Idee der <hi rend="italic">ausgleichenden Gerechtigkeit</hi>,
               d.h. aus der particula veri jenes schönen Grundsatzes: «Dem Tüchtigen freie Bahn!» Es
               ist nämlich wahr, was die Ethik der Puritaner in <orgName ref="kbga-actors-8733">England</orgName> und <placeName ref="kbga-places-2">Amerika</placeName> und ihnen
               folgend die Ethik der Aufklärung in freilich unangebrachter Weise als <hi rend="italic">die</hi> ethische Wahrheit zu feiern und zu predigen pflegte: daß die Peripetien
               des Kampfes ums Dasein immer auch, wenn auch oft auf sehr ferne Sicht und nicht ohne
               die Notwendigkeit von eschatologischen Kompensationen und Wiedergutmachungen, den
               Charakter von Belohnung und Bestrafung trügen, der <hi rend="italic">Belohnung</hi> für
               Konzentration, Solidität, Fleiß, Kühnheit, <seg type="non-entity">Ehrlich</seg>
               <pb xml:id="p286" ed="pga"/>
                keit und auch wohl Nächstenliebe, für Gottesfurcht und Christentum, der <hi rend="italic">Bestrafung</hi> für Zerstreutheit, Verlotterung, Faulheit, Kleinmut,
               Unredlichkeit, krasse Selbstsucht, für Gottlosigkeit und Unchristlichkeit. Wieder
               bedeutet das Geltendmachen dieses Sachverhaltes die Aufrichtung eines Prinzips der
               Ordnung und Billigkeit innerhalb des Kampfes ums Dasein, und wieder ist dieses
               Prinzip ein Reflex des Gebotes Gottes, kraft dessen Gehorsam Leben, Ungehorsam aber
               Tod ist [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Dtn.30.15 Dtn.30.20">Deut. 30,15ff.</ref>], kraft dessen einem jeden vergolten werden soll nach seinen Werken
               [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="2.Kor.5.10">2.Kor. 5,10</ref>]. Aber
               wiederum ist zu sagen, daß ein gesichertes Anrecht auf Erfolg durch das Gebot Gottes
               jedenfalls niemandem gegeben, daß die Vorstellung einer Unverantwortlichkeit meiner
               Beteiligung am Kampf ums Dasein daraufhin, daß ich besser bin und mich benehme als
               mancher Andere, unmöglich zu begründen ist. Das wurde bei jener merkwürdigen Wende in
               der Geschichte der christlichen Ethik, die durch den Übergang vom Puritanismus zur
               Aufklärung bezeichnet ist, das wurde etwa von einem <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2393">Benj. Franklin</persName></hi>
               mit seinen Rechnungsbüchern über den täglichen Stand seines moralischen Soll und
               Habens gründlich übersehen,<note xml:id="n59">Vgl. <bibl><hi rend="italic">The Autobiography of Benjamin Franklin</hi>, with
                        introduction, notes and suggestions by <persName ref="kbga-actors-2468">W. N. Otto</persName>,
                           <publisher>The Riverside Press</publisher>, Cambridge,
                           Mass.
                                1928, p. 93ff.; deutsche Übersetzung von <persName ref="kbga-actors-287">K.
                           Müller</persName>, Leipzig, Recl. Univ. Bibl. 2247/
                        48, S. 114ff.</bibl>
                  </note> das scheint auch heute noch von einer großen Mehrzahl unserer amerikanischen
               – aber doch nicht nur unserer amerikanischen! – Mitchristen übersehen zu werden, daß
               eine Moral, die den praktischen Erfolg zum Lohne hat, am Ende eine solche sein
               könnte, die diesen Lohn auch zum Ziele hat, daß eine Moral, die den Menschen so
               tauglich fürs Leben N. B. für den Wettkampf des Lebens macht, bei aller Strenge und
               Reinheit ihrer Vertreter jedenfalls eine wettkämpferische Moral zu sein scheint, eine
               Moral, die den Streit um die Plätze an der Sonne voraussetzt und gleichzeitig dafür
               sorgt, daß er nicht etwa aufhören kann, eine Moral, die sich nur dadurch von
               Schlauheit und Gewalt, von Geld und Revolver unterscheidet, daß sie
               <pb xml:id="p287" ed="pga"/>
                vielleicht in der Tat, mindestens im Hinblick auf jene eschatologischen Sanktionen
               die allen anderen überlegene, also die tauglichste Waffe in dem bewußten Kampf des
               Lebens ist. Möchten wir diese tauglichste Waffe brauchen und ja keine andere! Wohl
               uns, wenn wir <hi rend="italic">diese</hi> Waffe brauchen! Ja: «Üb’ immer Treu
               und Redlichkeit!» «Tue recht und scheue niemand!» «Dem Mutigen gehört die Welt!» und
               vielleicht gar noch: «An Gottes Segen ist alles gelegen!»<note xml:id="n60">Randbemerkung von <bibl>K. B.: «<hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-6516">Hüssy</persName>!!</hi>»</bibl> Gemeint ist die Dynastie der Safenwiler Textilfabrikanten <persName ref="kbga-actors-6516">Hüssy</persName>, mit der <persName ref="kbga-actors-2151">K.
                  Barth</persName>, <date from="1911" to="1921">1911–1921</date> Gemeindepfarrer in Safenwil und mehrfach die Rechte
                  der Arbeiter gegen die Fabrikanten vertretend, auf gespanntem Fuße lebte und für
                  deren Firmenideologie Sprüche wie die zitierten offenbar charakteristisch
                  waren.</note> – alle diese Sprüche, die der sichere <seg type="non-entity">Bürger</seg> zu seiner eigenen
               Erbauung im Munde zu führen pflegt, sind <hi rend="italic">gute</hi> Sprüche. Aber eben
               zur Sicherheit sollten sie dem sicheren <seg type="non-entity">Bürger</seg> keinen Anlaß geben. Allzu gefährdet
               stehen wir auch mit dieser Waffe in der Hand da gegenüber dem Anderen, der nun
               solchen Segen wie wir selbst nicht in seine Scheuern heimsen konnte, gegenüber der
               ganzen Zweideutigkeit unseres Erfolges, gegenüber der Frage, ob nicht auch der
               evidente Triumph des Gerechten über den Ungerechten, der sichtliche Segen auf dem Tun
               des Frommen gegenüber dem des Gottlosen, eine Gott keineswegs ebenso wie uns selbst
               wohlgefällige Angelegenheit, weil vielleicht trotz Allem eine Verletzung der
               Ehrfurcht vor fremdem Leben, eine brutale Szene aus dem Urwald neben vielen anderen
               sein möchte. Nur noch viel mehr könnte es Unbarmherzigkeit und Ungerechtigkeit sein,
               daß wir Andere unter die Räder kommen lassen, auf denen wir so fröhlich rollen, wenn
               wir diese Räder auch noch mit dem Öl der Moral und Christlichkeit geschmiert haben.
               Nur noch viel mehr könnte Gott gegen uns sein, wenn wir unser Zugreifen und Nehmen
               dadurch für gerechtfertigt halten, daß unser Vorteil zugleich ein Erweis der
               Überlegenheit der causa Dei, ein Sieg des Guten über das Böse sei. Ist dem <hi rend="italic">nicht</hi> so, sind wir gerechtfertigt in unserem Siegen, dann gewiß
               nicht darum, weil die Weltgeschichte das Welt<pb xml:id="p288" break="no" ed="pga"/>gericht wäre,<note xml:id="n61">«Die Weltgeschichte ist das Weltgericht.» <persName ref="kbga-actors-764">F.
                  Schiller</persName> in seinem Gedicht <bibl><hi rend="italic">Resignation</hi> (1784).</bibl>
                  </note> sondern dann darum, weil es vielleicht im wirklichen Weltgericht, das mit der
               Weltgeschichte keineswegs identisch ist, eine Barmherzigkeit gibt auch für das
               Stücklein Weltgeschichte, das wir selbst mit oder ohne Moral geleistet haben, wobei
               wir dann gewärtig sein müssen, daß die Ersten die Letzten, die Letzten aber die
               Ersten sein könnten [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mk.10.31">Mk. 10,31</ref> u.ö.]. Da, da fängt die wirkliche Gottesfurcht und auch die wirkliche
               Moral an, wo ich im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf <hi rend="italic">Gottes</hi> ausgleichende Gerechtigkeit
               weiß, daß ich auch mit meiner Gerechtigkeit auf der Waagschale liege, daß auch sie
               als ein schmutziges Kleid sich erweisen könnte [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Jes.64.5">Jes. 64,5</ref>], in das ich mich gehüllt habe, um nicht meines
               <seg type="non-entity">Bruders</seg> Hüter sein zu müssen [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Gen.4.9">Gen. 4,9</ref>].</p>
          <p>6. Wir haben endlich darauf hinzuweisen, daß es zwar eine Reihe von
               Lebensmöglichkeiten gibt, die scheinbar mit dem Kampfe ums Dasein nichts zu tun
               haben, für die also die Frage des Gebots der Ehrfurcht vor dem fremden Leben
               scheinbar bedeutungslos ist, während in Wirklichkeit auch in diesen letzten
               Schlupfwinkeln die Regel gilt: Wir konkurrieren, und also wir sind gefragt, wie wir
               das verantworten wollen.</p>
          <p>Ich denke zuerst an Alles das, was man unter den Begriff der <hi rend="italic">Technik</hi> zusammenfassen kann. Technik heißt Gebrauch, Erweiterung und
               Vervollkommnung des menschlichen Könnens, der menschlichen Herrschaft über die Natur.
               Sollten wir es hier nicht mit einem reinen, das fremde menschliche Leben gar nicht
               berührenden und also auch nicht gefährdenden Handeln zu tun haben? Ja, ist zu sagen,
               wenn sich das menschliche Erfinden, Konstruieren und Wagen im leeren Raum vollzöge,
               und wenn sein Subjekt «der Mensch» in abstracto wäre, wie man es zum Ruhme besonders
               der Neuzeit darzustellen pflegt. Faktisch hat sich doch wohl noch nie ein Kopf oder
               Augen oder Hände in Bewegung gesetzt für den Fortschritt jenes Könnens an sich. Die
               treibende Kraft dieses Fortschrittes in der Vertikale ist die Aussicht, und
               <pb xml:id="p289" ed="pga"/>
                wäre es eine noch so dünne Aussicht, auf einen Fortschritt in der Horizontale, d.h.
               aber doch wieder auf der Ebene, auf der gekämpft, überholt und verdrängt wird.
               Interessant pflegen auch die an sich schönsten Erfindungen erst zu werden, wenn und
               indem sich die Industrie und durch ihre Vermittlung die Banken dafür zu interessieren
               beginnen. Und als neulich die Überfliegung des Atlantischen Ozeans von Osten nach
               Westen zum ersten Mal gelungen war, da war doch wohl jedenfalls in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> die
               Tatsache, daß es gerade ein Deutscher und nicht etwa ein Engländer oder Franzose war,
               dem dies gelungen, der Stimulus zu der Begeisterung, mit der dieser Fortschritt
               aufgenommen worden ist.<note xml:id="n62">Nachdem der Amerikaner <persName ref="kbga-actors-2445">Ch. Lindbergh</persName> am
                     <date>20./21. Mai 1927</date> erstmals im Flugzeug den Atlantik in
                  west-östlicher Richtung überquert und – wobei ihm der Rückenwind zustatten
                  gekommen war – die rund 6000 km lange Strecke New York-Paris in 33 1/2 Stunden
                  bewältigt hatte, überflogen am <date when="1928-04-12">12. April 1928</date> die Deutschen Köhl und
                  von Hünefeld und der Ire Fitzmaurice mit einer Junkersmaschine vom Typ W 33 den
                  Atlantischen Ozean zum ersten Mal in der entgegengesetzten Richtung. Sie landeten
                  nach stürmischem Flug auf Greenly Island. Ausgangspunkt war Baldonnel in Irland.
                  Für die 6570 km lange Flugstrecke benötigten sie 35 1/2 Stunden. <bibl><hi rend="italic">Der Große Brockhaus</hi>, Leipzig
                                1930<hi rend="sup">15</hi>, Bd. VI, S. 355f.</bibl>
                  </note> Um nicht zu reden davon, daß der letzte Krieg uns zum ersten Mal ganz klar
               vor Augen geführt hat, daß der ganze wundervolle Kosmos der menschlichen Techne sich,
               wenn es sein muß, im Handumdrehen in eine wahre Hölle von Mordinstrumenten verwandeln
               [kann und] mit dem Menschen selbst sich [dann] auf der Ebene befindet, wo das Töten
               jeden Augenblick Ereignis werden kann.</p>
          <p>Es ist aber wirklich an sich auch keine reinere Luft, die wir zu atmen bekommen, wenn
               wir weiter an die Welt der <hi rend="italic">Wissenschaft</hi> denken. Als die
               uninteressierte Wahrheitsforschung und Wahrheitslehre, als die sie etwa in
               akademischen Festreden aufzutreten pflegt, existiert die Wissenschaft so gewiß nicht,
               als sie nie und nirgends ohne das menschliche Subjekt dieses besonderen menschlichen
               Handelns existiert. Das menschliche Subjekt ist aber wahrlich auch in seiner
               Eigenschaft als Subjekt der Wissenschaft <pb xml:id="p290" ed="pga"/>
                das Subjekt, das eben, koste es was es wolle, leben will. Ich will nicht davon
               reden, für wie manchen Studenten die Wissenschaft wirklich nur die milchende Kuh ist,
               die ihn dereinst mit Butter versorgen soll, und auch nicht von dem
               selbstverständlichen Kampf um die beste Pfründe, dessen Aufregungen, Sorgen, Triumphe
               und Leiden auch in den professoralen Sanktuarien der vermeintlich so reinen
               Wissenschaft eine größere Rolle spielen, als der ehrerbietige Laie zu ahnen pflegt.
               Es kommt doch, auch abgesehen von dieser allgemein menschlichen Bedingtheit auch des
               wissenschaftlichen Lebens, gerade heute mit wachsender und dankenswerter Deutlichkeit
               an den Tag, daß die Hochschätzung der Wissenschaft in dem Grade zunimmt, als wie bei
               der Technik – wohl den Chemikern und Physikern! – eine Industrie und das hinter ihr
               stehende Kapital oder doch – wohl den Medizinern! – die sichere Aussicht, sich
               solches zu erwerben, in der Nähe ist. Und wenn wir etwa die Neigung haben sollten,
               die Philosophie oder unsere Theologie als in dieser Hinsicht harmlose Wissenschaften
               seligzupreisen, so braucht man bloß den Kampf der Richtungen gerade auf diesen
               Gebieten vorurteilsfrei zu betrachten (wobei man von dem realen, auch hier wahrhaftig
               nicht außer Betracht fallenden Hintergrund der Lehrstuhlbesetzungen noch ganz absehen
               kann), um sich auch bei diesem, sei es denn rein geistigen, Schauspiel des Kommens
               und Gehens der verschiedenen Schulen und Richtungen, ihrer Art, sich geltend zu
               machen und durchzusetzen, des Auftretens und Wiederabtretenmüssens der verschiedenen
               großen Männer (von «großen Tieren» oder von «Kanonen» pflegt man ja auch da nicht
               unzutreffend zu reden), um sich auch da unheimlich doch wieder an die Vorgänge des
               Urwaldes erinnert zu fühlen und sich als Philosoph oder Theologe jedenfalls um seiner
               Reinheit [willen] in dieser Hinsicht dann gewiß nicht mehr seligzupreisen. Daß sich
               dasselbe Schauspiel unter denselben Frage- und Ausrufzeichen auch im Leben der
               Kirche, aber auch im freien christlichen Geistes- und Gemeinschaftslebens, und nicht
               weniger in der Literatur, Kunstund Sportwelt der Weltkinder abspielt, soll nur noch
               angemerkt
               <pb xml:id="p291" ed="pga"/>
                sein. Es ist wirklich nicht so, daß der Macht- und Interessenkampf des Lebens mit
               allen seinen Begleiterscheinungen und Folgen, der die Frage nach dem Verhältnis zu
               dem, was uns geboten ist, so notwendig herauszufordern scheint, etwa bloß auf die
               besondere Sphäre des Wirtschaftslebens beschränkt wäre, und daß wir Anderen uns
               daneben unsere Hände auch nur im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf unsere eigenen Bezirke (abgesehen davon,
               daß wir dort wahrhaftig auch beteiligt sind), in Unschuld waschen könnten. Sind wir
               freigesprochen, so sind wir es sicher nicht um der idealeren Sphäre willen, in der
               wir im Vergleich mit dem <seg type="non-entity">Kaufmann</seg> oder Beamten etwa unser Zelt aufgeschlagen
               haben.</p>
          <p>Wir schließen mit einem Ausblick in ganz anderer Richtung. Ist nicht die <hi rend="italic">Liebe</hi> in allen ihren Spielarten, von der himmlischen bis zur eingestandenen
               und unverkennbar irdischen <seg type="non-entity">Liebe</seg>, und in allen ihren Betätigungsmöglichkeiten, von
               der Eltern- und Kindesliebe bis zu der <seg type="non-entity">Liebe</seg>, in der ein Mensch vielleicht sein Leben
               an irgendein Werk der Hilfe wagt, als solche, wie es auch mit den Mitteln stehen mag,
               nach denen auch sie greifen muß, doch als <seg type="non-entity">Liebe</seg> exempt von dem Gesetz des Kampfes
               Aller gegen Alle und darum auch von der Verantwortlichkeit, die wir in diesem Kampf
               auf uns nehmen? Ragt hier nicht eine Welt der Reinheit und darum auch der keiner
               Rechtfertigung bedürftigen Unschuld sichtbar hinein in die Welt der Zweideutigkeit,
               der grenzenlosen Problematik, in der wir sonst leben? Ja, ist zu sagen, wenn wir
               wirklich wagen sollten, unsere <seg type="non-entity">Liebe</seg> als wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> in Anspruch zu nehmen, wenn
               wir eine Betätigung von <seg type="non-entity">Liebe</seg> kennen sollten, bei der es gar nicht ums Zugreifen,
               Nehmen, Herrschen, und also gar nicht um eine Vergewaltigung des Geliebten durch den
               Liebenden gehen sollte, eine <seg type="non-entity">Liebe</seg>, in der man sich nicht wehtäte, sich nicht
               bedrängte, sich nicht belastete, in der man sich des Anderen nicht bemächtigen
               wollte, in der man nicht sich selbst, sondern wirklich den Anderen suchen würde. Es
               ist wahr, die <seg type="non-entity">Liebe</seg> kommt nicht ins Gericht. Aber wer hat, wer betätigt etwa die
               <seg type="non-entity">Liebe</seg>, die nicht ins Gericht kommt? Wer ist nicht auch mit seiner <seg type="non-entity">Liebe</seg> in das
               Gericht der Frage [ge<pb xml:id="p292" break="no" ed="pga"/>stellt], ob er nicht eben durch seine <seg type="non-entity">Liebe</seg> die Ehrfurcht vor dem fremden Leben
               verletze, vielleicht viel schwerer verletze als ein Räuber oder Mörder, weil ein
               solcher wenigstens kenntlich ist in dem Charakter seines Tuns, während die
               Vergewaltigungen, die man sich aus <seg type="non-entity">Liebe</seg> antut, uns selbst und dem, dem wir damit zu
               nahe treten, vielleicht unter dem schönen Gewand, in dem sie Ereignis werden,
               lebenslänglich verborgen bleiben? Warum macht auch die Übung der <hi rend="italic">christlichen</hi> <seg type="non-entity">Liebe</seg> der Welt, und zwar doch nicht nur der bösen Welt, so
               selten einen anderen Eindruck als den einer besonderen Äußerung des christlichen
               Machtwillens? Wir dürfen doch wohl nicht vergessen, daß die <seg type="non-entity">Liebe</seg>, von der <persName ref="kbga-actors-313">Paulus</persName>
                  <ref type="can" subtype="bible" target="1.Kor.13">1.Kor. 13</ref> geschrieben,
               eine eschatologische Möglichkeit ist, und daß im <ref type="can" subtype="bible" target="1.Joh.4.8">1.Johannesbrief [4,8.16]</ref>
                  <hi rend="italic">Gott</hi> die <seg type="non-entity">Liebe</seg> genannt wird. Sollte unsere <seg type="non-entity">Liebe</seg> uns rechtfertigen
               im Gericht, dann doch wohl nicht die <seg type="non-entity">Liebe</seg>, die wir aufgebracht, bewiesen und bewährt
               haben, sondern die <seg type="non-entity">Liebe</seg>, die wir nur als von Gott uns zugewandte <seg type="non-entity">Liebe</seg> verstehen
               können. In ihr mag es sein, daß das Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben von uns
               gehalten und erfüllt ist, obwohl und indem wir uns, wir mögen uns drehen und wenden,
               wie wir wollen, nur als seine Übertreter verstehen können.</p>
        </div>
      </div>
      <!-- chapter -->
    </body>
  </text>
</TEI>
