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        <title type="volume" n="vol-02">Ethik I</title>
        <title type="formal">DIE ORDNUNG</title>
        <title type="content">Die Ordnung</title>
        <title type="citation_line_1">Die Ordnung, in: Ethik I, 1928</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/2012 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Ethik I, hrsg. v. Braun, Dietrich (Gesamtausgabe, Abt. II), Zürich 1973, S. 353–417.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
      </editionStmt>
      <publicationStmt>
        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Ethik I</title>
          <title type="text">DIE ORDNUNG: Die Ordnung</title>
          <editor>Braun, Dietrich</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">1973</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 353-417</biblScope>
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        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe II.2, Ethik I 1928, section 9</title>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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      <div type="chapter">
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        <head>§ 9 DIE ORDNUNG</head>
        <div type="abstract">
          <p>Gottes Gebot bedeutet immer eine Regelung, d.h. die Herstellung einer Stetigkeit
               meines Handelns. Es nimmt mich in Anspruch, und ich habe es zu hören, indem es mich
               verpflichtet, d.h. indem es mich daran erinnert, daß mein Leben als mein Eigenleben
               sowohl wie als mein Zusammensein mit anderem Leben mit Allem, was geschaffen ist, dem
               einen Schöpfer gehört und untergeben ist.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>1.</head>
          <p>
                        <hi rend="italic">Was</hi> sollen wir tun? haben wir in <ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§ 7</ref> gefragt und: Was sollen <hi rend="italic">wir</hi> tun?
               in <ref type="pub" target="../volume/02/p292#p292">§ 8</ref>. Wir verlegen nun den Schwerpunkt
               der Frage in den Begriff des <hi rend="italic">Sollens</hi>. Wir fragen nun im engsten
               Sinn danach, was es bedeutet, daß Gottes Gebot uns <hi rend="italic">angeht</hi>, was denn
               das ist, was es an uns <hi rend="italic">heran</hi>trägt, in unser Denken und Wollen und
               Fühlen <hi rend="italic">hinein</hi>tragen will, damit unser Denken, Wollen und Fühlen
               sich danach <hi rend="italic">richte</hi>, dadurch <hi rend="italic">bestimmt</hi> werde. Viel
               Anderes geht uns ja <pb xml:id="p354" ed="pga"/>
                fortwährend <hi rend="italic">auch</hi> an. Die Kräfte der uns umgebenden Natur (z.B. die
               Hitze des <seg type="non-entity">Sommers</seg>) gehen uns fortwährend sehr lebhaft an. Stimmen von Menschen, liebe
               und böse, ermutigende und beunruhigende, wissende und ratlose, ruhige und aufgeregte,
               berufene und unberufene, gehen uns unablässig an. Und es gibt auch dämonische Stimmen
               in der Welt – wir werden später auch davon zu reden haben –, die uns angehen. Welches
               ist die besondere Art, in der uns das Gebot Gottes angeht? Was will es von uns? Wir
               hörten in <ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§ 7</ref>, daß sein Inhalt (Inhalt im
               Sinn von Material verstanden) das Leben ist: es geht auf alle Fälle um unseren
               Lebensakt, er ist auf alle Fälle das Substrat des Gesollten. Aber was ist nun das
               Gesollte unseres Lebensaktes als solches? Was macht ihn zum gesollten, zum unter das
               Gebot des Schöpfers gestellten Lebensakt? In welcher besonderen Auszeichnung würde er
               dem Willen des Herrn des Lebens entsprechen? Was ist der Inhalt des Gebotes, sofern
               unter Inhalt jetzt nicht das verstanden sein soll, worauf sich das Gebot bezieht,
               sondern die Beziehung des Gebotes als solche, die Formung jenes Materials durch das
               Gebot? Und wenn wir in <ref type="pub" target="../volume/02/p292#p292">§ 8</ref> den Menschen
               als das <hi rend="italic">Subjekt</hi> des schöpfungsmäßigen <hi rend="italic">Lebens</hi> in
               seinem Berufensein zum Gebot Gottes ins Auge faßten, wenn wir uns klarmachten, daß
               der Gebieter ja kein Anderer ist als unser Schöpfer, daß also schon unsere eigenste
               Wirklichkeit eine Bestimmtheit für Gottes Gebot, gleichsam einen <seg type="non-entity">Spiegel</seg> des Gebotes
               bedeutet, daß schon unser Beruf in Korrelation steht zu dem an uns ergehenden Ruf, so
               ist nun offenbar doch auch dieser an uns ergehende Ruf als solcher zu hören. Es ist
               zu fragen: <hi rend="italic">wozu</hi> wir denn berufen sind? Es ist also der Mensch auch
               als <hi rend="italic">Objekt</hi> des <hi rend="italic">Gebotes</hi> des Lebens zu verstehen.
               Wir werden auch hier an die Grenzen der Ethik, also daran zu denken haben, daß wir
               nicht in der Lage sind, dieses Uns-Angehen des göttlichen Gebotes etwa zu vollziehen,
               also in irgendeiner Hinsicht abschließend und in concretissimo zu dekretieren: Das
               und das ist unter allen Umständen gesolltes, gebotenes Tun, durch das Gebot geformtes
               Leben, meine Wirklichkeit als Objekt des Gebotes des Lebens.
               <pb xml:id="p355" ed="pga"/>
                Das sagt Gott, das sagt keine Ethik. Aber die Erinnerung, daß die Ethik das Gebot
               Gottes nicht aufstellen, sondern nur in der Voraussetzung, daß es durch sich selbst
               aufgestellt ist und fort und fort aufgestellt wird, darauf hinweisen kann, diese
               Erinnerung darf uns auch hier nicht daran hindern, diesen Hinweis wirklich zu
               vollziehen. Haben wir das Gebot Gottes in <ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§
                  7</ref> verstanden als Gebot des <hi rend="italic">Lebens</hi>, in <ref type="pub" target="../volume/02/p292#p292">§ 8</ref> als das <hi rend="italic">uns</hi> gegebene Gebot, so
               haben wir es nun als <hi rend="italic">Gebot</hi> zu verstehen, haben uns zu
               vergegenwärtigen, daß die Offenbarung des Gebotes des Lebens ein durchaus nicht
               «irgendwie», sondern ein sehr <hi rend="italic">charakteristisch</hi> bestimmtes, ein von
               anderen sehr wohl zu <hi rend="italic">unterscheidendes</hi> Ereignis ist, und haben zu
               verstehen, in was dieses Charakteristische und Unterscheidende bestehen möchte.</p>
          <p>Wir gehen hier am einfachsten und Sachgemäßesten aus davon, daß wir es im Gebot
               Gottes mit <hi rend="italic">Gott selbst</hi>, mit dem Schöpfer im Unterschied von aller
               materiellen oder spirituellen Wirklichkeit der geschaffenen Welt, also konkret vor
               Allem: im Unterschied von uns selbst zu tun haben. Wir haben es zu tun mit einem <hi rend="italic">Willen</hi>, der <hi rend="italic">unserem</hi> Willen <hi rend="italic">begegnet</hi> mit der Forderung, daß unser <seg type="non-entity">Wille</seg> sich vor ihm beuge, ihm
               untergeben sei, ihm konform werde. Diese Forderung besteht darum zu Recht und tritt
               darum gebieterisch an uns heran, weil er der <seg type="non-entity">Wille</seg> des Schöpfers, unser <seg type="non-entity">Wille</seg> aber
               der <seg type="non-entity">Wille</seg> des Geschöpfs ist, das ohne den Schöpfer nicht nur nicht geworden wäre,
               sondern auch keinen Augenblick Bestand hätte. Darum fordert sie nichts Unerhörtes
               oder Ungebührliches, aber auch nichts in sich Unmögliches. Sie fordert einfach, daß
               das Geschöpf sei, was es ist, nämlich eben Geschöpf. Unsere geschöpfliche Freiheit
               ist die uns vom Schöpfer gegebene und damit wesenhaft zur Konformität mit seiner
               göttlichen Freiheit bestimmte Freiheit. Eine andere Freiheit, ein Eigenwille des
               Geschöpfs im Gegensatz zu seinem Schöpfer bedeutet nicht mehr und nicht weniger als
               die Verleugnung seiner eigenen Wirklichkeit, sie ist eo ipso nicht etwa als Gebrauch,
               sondern nur als unbegreiflicher Mißbrauch der Freiheit zu verstehen. Rechnen wir mit
               einer solchen anderen Freiheit, so müssen wir wissen, daß wir
               <pb xml:id="p356" ed="pga"/>
                  <hi rend="italic">damit</hi> das in sich Unmögliche, das Mysterium iniquitatis<note xml:id="n01">Vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="2.Thess.2.7">2.Thess 2,
                     7</ref>: Vulgata.</note> als Wirklichkeit bekennen. Im Gehorsam gegen den
               Schöpfer ist das Geschöpf, was es ist. Die Forderung des Schöpfergebotes kann also
               sachlich nichts anderes sein als die Forderung des eigensten Wesens des Geschöpfes.
               Das ist der berechtigte Sinn des alten Begriffs der lex naturae und des modernen
               Begriffs der Autonomie des Sittengesetzes. Beide Begriffe sagen: Gott fordert nichts
               Anderes, als was durch das Wesen der von Gott geschaffenen Kreatur gefordert ist.</p>
          <p>Daraus folgt nun aber mitnichten, was man daraus gefolgert hat, daß das Ereignis der
               Offenbarung des Gebotes darin bestehe, daß das Geschöpf die Forderung des Schöpfers
               an sich selbst zu richten in der Lage sei. Daraus, daß das Gesetz Gottes in der Tat
               kein anderes ist als das eigene Gesetz der von ihm geschaffenen Natur, folgt
               keineswegs, daß die Natur selbst zum Gesetzgeber erhoben sei. Und daraus, daß das
               Sittengesetz das Gesetz unseres eigenen Wesens ist, folgt keineswegs, daß es in
               unserer Macht stünde, es zu erkennen und aufzurichten. Das Alles könnte offenbar nur
               dann behauptet werden, wenn man das Verhältnis von Schöpfer und Geschöpf, d.h. den
               qualitativen, unendlichen und unumkehrbaren Unterschied zwischen beiden, mit dem
               deistischen Mythus auf den Eintritt des Geschöpfs in die Wirklichkeit, also auf einen
               in irgendwelcher Ferne liegenden Schöpfungsakt beschränken, seine Aktualität aber,
               d.h. die unaufgehobene Bestimmtheit dieses Verhältnisses durch die Bedingungen des
               Schöpfungsaktes, in Abrede stellen wollte. Man müßte dann das Geschöpf als eine vom
               Schöpfer nicht nur unterschiedene, sondern ihm gegenüber auch selbständige
               Wirklichkeit verstehen, den Schöpfer aber nur noch als den gewesenen Schöpfer,
               aktuell dagegen nur noch als den Beziehungspunkt der selbständigen Wirklichkeit des
               Geschöpfes, den metaphysischen Oberbegriff, unter dem es diese seine eigene, in sich
               gegründete Wirklichkeit versteht. Erkenntnis des <seg type="non-entity">Willens</seg> Gottes wäre dann nur die Er<pb xml:id="p357" break="no" ed="pga"/>kenntnis des wohlverstanden eigenen <seg type="non-entity">Willens</seg>, und es wäre dann die
               Gehorsamsforderung, mit der uns der göttliche <seg type="non-entity">Wille</seg> entgegentritt, nur als Symbol der
               Tatsache zu verstehen, daß das Geschöpf in seiner eigenen Wirklichkeit, um seiner
               selbst willen und auf Grund seiner eigenen Vollmacht sich selber sagt, was Gott
               will.</p>
          <p>Dieser deistische Mythus von der unaktuell gewordenen Schöpfungsordnung des
               Verhältnisses von Gott und Mensch und von der Übertragung des Schöpferwillens an das
               Geschöpf ist nun aber nichts Anderes als die Theorie zu der Praxis des Ungehorsams
               und letztlich der Gottesleugnung. Die Theorie lautet: «Nehmt die Gottheit auf in
               euren Willen, und sie steigt von ihrem Himmelsthron.»<note xml:id="n02">«Nehmt die
                  Gottheit auf in Euren Willen und sie steigt von ihrem Weltenthron», so <bibl corresp="kbga-bibls-2576"><persName ref="kbga-actors-764">F. Schiller</persName> in dem Gedicht <hi rend="italic">Das Ideal und
                           das Leben</hi> (1795).</bibl>
                  </note> Diese Theorie ist darum ein Mythus, <hi rend="italic">der</hi> große
               anthropologische Mythus, der Mythus des Abfalls und Aufruhrs, <hi rend="italic">die</hi>
               große Lüge, weil die in unseren Willen aufgenommene Gottheit nicht mehr die Gottheit,
               nicht mehr der Schöpfer ist. «Finitum capax infiniti»<note xml:id="n03">Die Formel,
                  daß das Endliche aufnahmefähig für das Unendliche sei, gilt seit dem späten 16.
                  Jahrhundert als Erkennungszeichen der lutherischen Orthodoxie. <bibl>Nach A. Adam (<hi rend="italic">Lehrbuch der
                           Dogmengeschichte</hi>, Bd. II, Gütersloh 1968, S.
                        402f.)</bibl> kommt zwar nicht als Schöpfer des Gedankens, wohl aber als Urheber dieser
                  Formulierung <persName ref="kbga-actors-1496">Johannes Brenz</persName> in Frage: <bibl><hi rend="italic">Recognitio propheticae et apostolicae doctrinae de vera
                           majestate Domini nostri Jesu Christi</hi>,
                           Tübingen
                                1564, S. 60</bibl>. <persName ref="kbga-actors-1496">Brenz</persName> wiederum scheint die Formel in bewußtem Widerspruch zu einer
                  Wortprägung des <persName ref="kbga-actors-2460">Wolfgang Musculus</persName>: «Quod finitum est, infinitum comprehendere non
                  potest» (<bibl><hi rend="italic">Loci communes sacrae Theologiae</hi>,
                           Basel
                                1563, S. 6)</bibl>, abgefaßt zu haben, die danach – zu dem Satz: «finitum non est capax
                  infiniti» kontrahiert – ihrerseits zu einem Schibboleth der reformierten Lehre
                  wurde.</note> heißt auch in dieser Hinsicht: es gibt keinen Gott, weil wir selber
               Gott sind. Aber auch wenn man diese letzte Konsequenz kurzsichtigerweise bestreiten
               wollte, so wird man sich doch zeigen lassen müssen, daß die Forderung, die wir an uns
               selbst richten, als solche jedenfalls nicht die Forderung Gottes, und der Gehorsam,
               den wir dieser von uns selbst aufgerichteten Forderung schenken, jedenfalls nicht
               Gehorsam gegen Gott ist. Indem ich mich selbst als Gesetzgeber verstehe,
               <pb xml:id="p358" ed="pga"/>
                meine ich ja, wenn ich von mir selbst rede, ausdrücklich oder stillschweigend doch
               nur mein geistiges, von der Natur unterschiedenes Ich, die Einheit der
               transzendentalen Apperzeption oder dergleichen im Gegensatz zu der sichtbaren
               raumzeitlichen physiologisch-psychologischen Gegebenheit meines Ich. Ein Gott, der in
               diesem Gegensatz des Geistes und der Natur, des Idealen und Realen, des Unsichtbaren
               und Sichtbaren steht, ein Gott, der wohl ein Gott des Himmels, aber nicht der Erde zu
               sein scheint, mag eine richtig beobachtete anthropologische Wirklichkeit sein – er
               könnte freilich auch ein Dämon sein, er ist aber nicht <hi rend="italic">Gott</hi>, wenn
               anders Gott Aseität, d.h. Herrschaft über Alles, zukommt. Ferner: indem ich mich, sei
               es denn ohne ausdrückliche Gottesleugnung, als Selbstgesetzgeber, als von Gott
               beauftragter Gesetzgeber zwischen Gott und mich selbst bzw. mein niedereres Ich
               hineinschiebe, kann ich offenbar seine Forderung nur noch dialektisch als <hi rend="italic">seine</hi> Forderung, kraft derselben Dialektik aber auch als meine <hi rend="italic">eigene</hi> verstehen, kann ich auch meinen Gehorsam gegen sie nur von
               der einen Seite als Gehorsam gegen Gott, sondern muß ihn von der anderen Seite ebenso
               als Gehorsam gegen mich selbst begreifen. Ein Gott, der sich in diesem vom ganzen
               Idealismus und am begeistertsten von den idealistischen Theologen angenommenen
               dialektischen Verhältnis zu mir befindet, unter dem ich jederzeit, «zur Abwechslung»,
               wie etwa <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-339">Ritschl</persName></hi> zu sagen pflegte, mich selbst verstehen kann, ein
               Gott, der seine Würde in dieser angenehmen Weise mit mir teilt, ein solcher Gott ist
               eben nicht <hi rend="italic">Gott</hi>. Wiederum ein vielleicht unentbehrlicher
               anthropologischer Hilfsbegriff, dessen Verwechslung mit dem Gottesbegriff man aber
               unterwegen lassen<note xml:id="n04">schweizerisch für: unterlassen.</note> sollte.
               Und ferner: ein Gott, der wohl einmal Schöpfer aus dem Nichts und also
               Alleingesetzgeber gewesen ist, nun aber offenbar ein bloßer Zuschauer einerseits und
               <seg type="non-entity">Blick</seg>- und Beziehungspunkt andererseits einer sich selbst genügenden geschöpflichen
               Wirklichkeit geworden ist, ein solcher Gott ist eben ein typisch <hi rend="italic">gewesener</hi>, ehe<pb xml:id="p359" break="no" ed="pga"/>maliger, emeritierter Gott, es hat keinen Sinn mehr, ihn als Gott vor einem zum
               Verständnis unserer eigenen Wirklichkeit unentbehrlichen «Als ob» auszuzeichnen und
               unter dem Titel der sogenannten Religion ein besonderes Verhältnis zu ihm zu
               unterhalten. Es wird einer idealistischen Theologie nicht so bald gelingen, den
               Nachweis zu führen, inwiefern der Gottesbegriff als solcher nicht ein fünftes Rad am
               Wagen ist, ohne das man im Grunde wirklich besser fahren würde. Steigt die Gottheit
               von ihrem Himmelsthron, indem wir sie in unseren Willen aufnehmen, ist «finitum capax
               infiniti» – ist es dann etwas Anderes als eine Frage des Taktes und Geschmackes, ob
               man es nicht geradezu heraussagen will, daß Gott als Gott seinen Geist aufgegeben
               hat?</p>
          <p>Aber wir gingen ja aus von dem Satz, daß die Forderung des göttlichen Gebotes in der
               Tat die Forderung des eigensten Wesens des Geschöpfes ist: die Forderung des <hi rend="italic">göttlichen</hi>, also des von Gott gegebenen und offenbarten Gebotes
               präzisieren wir nun und sagen gegen den deistischen Mythus und die auf ihn sich
               gründende Ethik als letztes das, daß sie die Aufhebung auch der particula veri, auf
               die sie sich gründet, bedeutet: denn mit jener Beseitigung Gottes als des
               Alleingesetzgebers und mit jener Erhöhung des Menschen zu seinem Stellvertreter ist
               offenbar nicht mehr und nicht weniger geschehen, als daß die Forderung des einen
               wahren Gottes überhört und damit, eben damit auch die Forderung des eigensten Wesens
               des Menschen überhört, das Anliegen der Humanität also keineswegs gewahrt, sondern
               fallengelassen wird. Jetzt, jetzt, indem das Geschöpf die Würde des Schöpfers an sich
               reißt, verliert es, indem es das Gehör verliert für <hi rend="italic">sein</hi> Gebot,
               seine Würde als Geschöpf, verleugnet es seine eigene Wirklichkeit. Geschöpfliche
               Würde, Menschenwürde besteht ja gerade in der Freiheit, <hi rend="italic">der</hi> einzig
               möglichen geschöpflichen Freiheit, die nicht geschöpflichen Eigenwillen im Gegensatz
               zum Schöpfer bedeutet – auch nicht unter dem Titel, daß es die Gottheit in seinen
               Willen aufgenommen habe und «finitum» sei «capax infiniti», am allerwenigsten unter
               diesem Titel werden wir nun sagen –, sondern Anerkennung dessen, daß unser Leben
               <pb xml:id="p360" ed="pga"/>
                Gott gehört, und also Unterordnung unseres Eigenwillens als eines heute wie am
               Schöpfungstag in keiner selbständigen Wirklichkeit beruhenden unter den Willen eben
               des Schöpfers.</p>
          <p>Also: wir haben es im Gebot mit dem Willen des Schöpfers und gerade nicht mit unserem
               eigenen Willen zu tun, und dieser <seg type="non-entity">Wille</seg> des Schöpfers will unsere Unterordnung. Als
               den Willen des Schöpfers haben wir ihn als <hi rend="italic">guten</hi> Willen zu
               verstehen. Denn was soll es im Umkreis der geschaffenen Wirklichkeit für ein Maß des
               Guten geben, als eben den Schöpfer, durch den allein alles Wirkliche wirklich ist?
               Gemessen an <hi rend="italic">seiner</hi> Wirklichkeit ist die geschaffene Wirklichkeit
               gut oder nicht gut: <hi rend="italic">gut</hi> offenbar in der Konformität mit ihm, <hi rend="italic">nicht</hi> gut offenbar in jener unbegreiflichen oder nur als Mysterium
               iniquitatis begreiflichen Nicht-Konformität. Und wenn nun diese geschaffene
               Wirklichkeit geschöpfliche Freiheit, geschöpflicher <seg type="non-entity">Wille</seg> ist, so will der Schöpfer
               offenbar darin ihr eigenes Gutes, daß er ihre <hi rend="italic">Unterordnung</hi> will.
               Daß er ihr Herr sei, daß er also in der Freiheit unseres geschöpflichen <seg type="non-entity">Willens</seg> als
               der Herr anerkannt werde, das ist es, was uns gut ist, und darin ist unser <seg type="non-entity">Wille</seg>
               guter, in sich selbst guter <seg type="non-entity">Wille</seg>, daß er diese Unterordnung <hi rend="italic">leistet</hi>. Das will das Gebot von uns. Und eben darum wird das Gebot im
               ganzen <seg type="non-entity">Alten</seg> Testament keineswegs beseufzt, sondern – <ref type="can" subtype="bible" target="Ps.119">Ps. 119</ref>! – als Gnade und Wohltat gepriesen. Es will, im
               tiefsten Sinne verstanden, nichts anderes von uns als unser eigenes Bestes. Aber als
                  <hi rend="italic">Gottes</hi> Gebot will es verstanden sein, wenn es in dieser
               Bedeutung verstanden werden soll. Eben indem wir diese einfache Unterstreichung
               vollziehen: <hi rend="italic">Gottes</hi> Gebot, ist nun aber über den Charakter und
               Inhalt des Gebotes das Entscheidende bereits gesagt. «Unterordnung unseres <seg type="non-entity">Willens</seg>
               unter den Willen Gottes», so allgemein und formal dieser Begriff zu sein scheint, er
               sagt uns in Wirklichkeit alles, wonach wir in diesem Zusammenhang fragen.</p>
          <p>Ein Gott untergeordneter <seg type="non-entity">Wille</seg> ist offenbar erstens ein solcher <seg type="non-entity">Wille</seg>, der unter
               einer <hi rend="italic">Notwendigkeit</hi> steht. Nur Gott ist notwendig, ist in sich
               selbst begründet und keiner weiteren Bedingung unter<pb xml:id="p361" break="no" ed="pga"/>worfen. Nur in der Unterordnung unter seinen Willen gibt es also einen
               geschöpflichen Willen, der – gewiß nicht selber Notwendigkeit hätte, wohl aber unter
               Notwendigkeit stünde. Alles Andere, dem wir uns auch unterordnen können, ist nicht
               notwendig, so gewiß es nur Geschöpf, vielleicht geistiges Geschöpf, aber Geschöpf
               ist. Dem Schicksal kann man, wie wir bereits feststellten, trotzen, Naturgewalten
               kann man, wenn sonst nichts hilft, wenigstens unerschrockenen <hi rend="italic">Geistes</hi> widerstehen, daß es keine geistige Gewalt gibt, der wir uns nicht
               entziehen könnten, braucht nicht geqagt zu werden, mit menschlichem Willen
               konkurriert unser <seg type="non-entity">Wille</seg> offenbar auch und gerade, indem er sich ihm vielleicht
               unterwirft. <seg type="non-entity">Immer</seg> ist unser Wollen, wenn es nicht Gott untersteht, <hi rend="italic">nicht</hi> notwendig bestimmtes, letztlich unbestimmtes, keinem Gebot
               unterworfenes Wollen. Wirkliches Gebot ist nur Gottes Gebot, indem es als solches
               auch den letzten Schlupfwinkel einer nicht notwendigen, nicht unbedingten und also
               gar nicht wirklichen Bestimmtheit unseres <seg type="non-entity">Willens</seg> aufhebt, indem es ihm in seiner
               ganzen geschöpflichen Zufälligkeit die Richtung auf das Notwendige gibt.</p>
          <p>Ein Gott untergeordneter <seg type="non-entity">Wille</seg> ist zweitens ein <hi rend="italic">einheitlicher</hi>
               bestimmter <seg type="non-entity">Wille</seg>. Wieder kann unter Allem, was uns bestimmen kann, nur von Gott
               gesagt werden, daß er das <hi rend="italic">Eine</hi>, der <hi rend="italic">Eine</hi> ist, und
               unter allen möglichen Bestimmungen unseres <seg type="non-entity">Willens</seg> nur von der von ihm ausgehenden,
               daß sie eine einheitliche und unzweideutige sei. Wo wir sonst hinblicken mögen, die
               Größen der geschaffenen Welt, die in ihrer Weise auch gebieterisch an uns
               herantreten, sind einerseits zusammengesetzte Größen, andererseits im Gegensatz zu
               anderen stehende Größen. Ihnen ermangelt zur wirklichen Einheit sowohl das Merkmal
               der Einfachheit wie das Merkmal der Einzigkeit. Einfach und einzig und darum Einer
               ist nur Gott. Sie nehmen wohl teil an der Einheit, aber sie sind nicht das Eine. Und
               so kann denn auch das, was sie in ihrer Weise von uns wollen, nicht das sein, daß wir
               das Eine wollen, sondern aller anders als durch Gott bestimmte <seg type="non-entity">Wille</seg> ist ein solcher,
               der irgend Etwas im Gegensatz zu allerlei An<pb xml:id="p362" break="no" ed="pga"/>derem will, der aber auch in sich gebrochen und mannigfaltig ist, so gewiß man nur
               das Eine so wollen könnte, daß man nicht zugleich immer auch noch Anderes wollte. Der
               Gott untergeordnete geschöpfliche <seg type="non-entity">Wille</seg> ist nun freilich auch noch auf dies und das
               im Gegensatz zu diesem und jenem Anderen gerichtet, aber das ist seine Auszeichnung,
               daß er in dieser seiner geschöpflichen Uneinheitlichkeit eine einheitliche
               Bestimmung, d.h. eine Richtung auf das Eine, bekommt, ebenso wie er notwendig
               bestimmt ist.</p>
          <p>Und nun fassen wir Beides, die Notwendigkeit und die Einheit, zusammen, indem wir
               sagen: ein Gott untergeordneter <seg type="non-entity">Wille</seg> ist ein durch die <hi rend="italic">Ordnung</hi>
               bestimmter <seg type="non-entity">Wille</seg>. <hi rend="italic">Die</hi> Ordnung, das Prinzip und die Wahrheit aller
               Ordnung in der Welt, ist Gott ihr Schöpfer selber und allein. Indem wir uns dem
               Willen Gottes beugen, beugen wir uns nicht unter eine Macht der Willkür, der Laune
               oder des Zufalls, sondern unter die Macht der <hi rend="italic">Ordnung:</hi> eben weil
               Gott notwendig und Einer ist, weil alle andere Notwendigkeit und Einheit nur von ihm
               geliehen und nur durch ihn Notwendigkeit und Einheit ist, weil alle andere Macht in
               der Welt in ihm ihre Ordnung hat. Wir reden von Ordnung da, wo die Wirklichkeit nicht
               nur gegeben ist, sondern als regelmäßige Wirklichkeit in bestimmter Stetigkeit ihres
               Wirklichseins gegeben ist. Eben darum heißt sich unterordnen: sich unter eine Ordnung
               und Regel, in eine Reihe stellen. Und also sich Gott unterordnen: sich unter <hi rend="italic">die</hi> Ordnung, <hi rend="italic">die</hi> Regel stellen, in <hi rend="italic">die</hi> Reihe, außerhalb derer die Wirklichkeit weder Notwendigkeit noch Einheit
               hat und also keine Wirklichkeit ist. Wirkliche Unterordnung gibt es also nur als
               Unterordnung unter Gott.</p>
          <p>Wir stehen unter vielen Ordnungen. Ob sie Ordnung <hi rend="italic">sind</hi> oder nicht,
               bloß scheinbare Ordnung, das fragt sich bei allen Ordnungen, die nicht unmittelbar
                  <hi rend="italic">die</hi> Ordnung, also letztlich Gott selbst oder das unmittelbare
               Zeugnis von ihm sind. Daß wir uns, indem wir unter den vielen mittelbaren und
               unmittelbaren Ordnungen stehen – und wir können beide nicht überspringen –, daß wir
               uns unter <hi rend="italic">die</hi> Ordnung stellen, nein gestellt erkennen (jene
               <pb xml:id="p363" ed="pga"/>
                sind ja Ordnungen nur, sofern sie von Gott selbst als solche bestätigt sind), daß
               wir in den nicht ursprünglichen, abgeleiteten Ordnungen unter der ursprünglichen
               eigentlichen Ordnung Gottes stehen, das ist es, was Gottes <seg type="non-entity">Wille</seg> will von unserem
               Willen. Mit diesem auf unseren Willen erhobenen Anspruch tritt er uns gebieterisch
               entgegen. Indem er sich unserem Wollen und Handeln gegenüber geltend macht, bedeutet
               er dessen Regelung, die Herstellung einer Stetigkeit unseres Wollens und Handelns. Er
               entzieht uns eben der Willkür, der Laune, dem Zufall, die für die gottlos gesehene
               Kreatur bezeichnend wären. Er drückt unserem Wollen und Handeln den Stempel der
               Notwendigkeit und Einheitlichkeit auf, die sein, Gottes eigenes Wesen ist. Er gibt
               ihm die Richtung, die seiner eigenen Ordnung entspricht. Er gibt ihm das Vorzeichen
               seiner Oberherrschaft und also des Gehorsams. Er gibt meinem Tun in diesem Augenblick
               einen <hi rend="italic">Charakter</hi>, der nicht nur für diesen Augenblick Bedeutung hat,
               sondern grundsätzlich auch für den nächsten und für alle folgenden Augenblicke, einen
               Charakter, der nicht nur für mein gehorsames Tun bezeichnend ist, sondern
               grundsätzlich auch für das Tun jedes anderen Menschen. Er gibt ihm also den Charakter
               des <title level="m">Allgemein-Gültigen</title>. Er verpflichtet mich im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf
               mein Tun, eben indem er mich erinnert, daß ich nicht mir selbst gehöre, sondern sein
               Geschöpf bin. Er läßt mich mein Tun verstehen als ein gerade um meiner eigenen
               Freiheit und Würde willen gebundenes Tun. Diese Gebundenheit ist es, was der <seg type="non-entity">Wille</seg>
               Gottes will von unserem Willen. Und die Offenbarung dieses seines <seg type="non-entity">Willens</seg> ist eben
               das <hi rend="italic">Gebot.</hi>
               </p>
          <p>Als das Gebot des Lebens verstehen wir es in diesem Zusammenhang. Indem unser
               Eigenleben und unser Zusammensein mit anderem Leben, unser <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben und unsere
               Ehrfurcht vor dem fremden Leben nicht sich selbst überlassen, sondern Inhalt des
               göttlichen Gebotes sind, ist ihnen die Ordnung des <hi rend="italic">Schöpfers</hi> des
               Lebens auferlegt. Nicht an sich damit, daß ich <hi rend="italic">lebe</hi>, sondern indem
               ich in dieser <hi rend="italic">Ordnung</hi> des Lebens lebe, lebe ich im Gehorsam gegen
               das Gebot des Lebens. Meine Handlung ist, als
               <pb xml:id="p364" ed="pga"/>
                mein Lebensakt betrachtet, gut, sofern sie jenes Vorzeichen, jenen Stempel trägt,
               sofern sie jenen Charakter des Allgemeingültigen (des für diesen wie für den nächsten
               Augenblick, des für mich wie für Andere Gültigen) besitzt, sofern ich verpflichtet,
               sofern ich gebunden handle. Der mich Bindende ist Gott, niemand und nichts sonst.
               Eben darin zeigt sich auch hier die Grenze der Ethik, daß wir keine Ordnungen mit
               absoluter Stringenz aufzeigen können, an die gebunden unser Tun auf alle Fälle gut,
               an die nicht gebunden es auf alle Fälle nicht gut wäre. Auch wenn wir in der Lage
               wären, in der wir nicht sind, eine vollständige Tafel der Ordnungen aufzustellen,
               unter denen wir stehen – wir wären darum doch nicht fähig, über Gut und Böse
               endgültige Worte zu sagen, denn <hi rend="italic">die</hi> Ordnung fällt auch mit der
               Totalität <hi rend="italic">der</hi> Ordnungen nicht zusammen. Sie haben ihre Kraft als
               wirkliche Ordnungen nicht durch sich selbst, sondern durch <hi rend="italic">die</hi>
               Ordnung, durch den freien Spruch des Schöpfers. Er bindet uns wohl, aber er ist nicht
               gebunden. Er ist immer nur an sich selbst gebunden. Und dem Gebot gehorchen, muß auf
               alle Fälle heißen: ihm gehorchen. Der große Relativismus der Aufstellungen gerade
               einer theologischen Ethik darf sich und wird sich also auch hier nicht verleugnen.
               Wie könnte es anders sein, wo es um die Erkenntnis des absoluten Gebotes geht? Aber
               nun ist auch hier das Andere zu sagen. Gott begegnet uns auf alle Fälle als der
               unseren Willen Bindende. Der Schöpfer ist auf alle Fälle der Gott der Ordnung. Es ist
               auf alle Fälle so, daß gutes Handeln notwendig und einheitlich bestimmtes Handeln
               ist. Wir können nicht eindeutig dieses Handeln als gebunden und also gut, und jenes
               als ungebunden und also böse bezeichnen. Wir können und müssen aber völlig eindeutig
               sagen, daß gebundenes Handeln gut, ungebundenes böse ist.</p>
          <p>Wir können und müssen ein weiteres <hi rend="italic">Kriterium</hi> unseres Erkennens des
               Gebotes feststellen. Und zu dieser Erkenntnis ist nun ein <seg type="non-entity">Blick</seg> auf die bestehenden
               Ordnungen so wenig überflüssig oder irreführend wie im vorigen Paragraphen der <seg type="non-entity">Blick</seg>
               auf die Bestimmtheiten unseres Berufes, obwohl wir auch dort davon
               <pb xml:id="p365" ed="pga"/>
                ausgingen und immer wieder darauf zurückkamen, daß unser Beruf in concretissimo nur
               Gottes eigenes Wort sein kann. Wo immer wir unter <hi rend="italic">Ordnungen</hi> stehen,
               wo unser Lebensakt beansprucht ist für eine gewisse Regelmäßigkeit und Stetigkeit, wo
               wir ihn als gemessen zu erkennen haben an einem Allgemeingültigen, da kommt es
               jedenfalls in <hi rend="italic">Frage</hi>, ob die betreffende Ordnung nicht <hi rend="italic">die</hi> Ordnung, ob die kreatürliche und darum uneigentliche Notwendigkeit und
               Einheitlichkeit, die sich unserem Handeln von irgendwoher aufdrängen will, nicht
               Repräsentant des gebietenden Gottes selbst sein möchte, da wird Besinnung darüber
               nötig, ob wir ihr nicht zu gehorchen haben, um Gott nicht ungehorsam zu sein.</p>
          <p>Und nun ist doch <hi rend="italic">noch mehr</hi> zu sagen. Wenn wir von <hi rend="italic">bestehenden</hi> Ordnungen reden, so meinen wir nicht zufällig bestehende, unter
               diesen und diesen geschichtlichen Verhältnissen bestehende und mit ihnen stehende und
               fallende Ordnungen. Solche gibt es allerdings auch, und welches ihre ethische
               Relevanz ist, davon wird später besonders in unserem 3. Kapitel zu reden sein. Es
               gibt aber auch <hi rend="italic">Schöpfungsordnungen</hi>, d.h. aber solche Ordnungen, die
               unmittelbar mit der Tatsache unseres Lebens selbst in Frage kommen (und doch nicht
               nur in Frage kommen) als Repräsentanten <hi rend="italic">der</hi> Ordnung, als
               geschöpflicher Maßstab und Erkenntnisgrund des <seg type="non-entity">Willens</seg> des Schöpfers, als Worte, an
               denen wir im Gehorsam gegen <hi rend="italic">das</hi> Wort auf keinen Fall vorübergehen
               können, weil sie uns mit unserem Leben selbst auf die Lippen und ins <seg type="non-entity">Herz</seg> gelegt sind
               als unmittelbare Zeugnisse von <hi rend="italic">dem</hi> Wort, als Worte, die in keiner
               geschichtlichen Lage anders lauten können, Urworte gleichsam, auf die sich alle
               geschichtlich gewordenen und gestalteten Ordnungen, aber auch alle ernsthaften
               Versuche, diese abzuändern oder umzustürzen, zurückbeziehen und berufen müssen als
               auf ihren wenigstens vorletzten Grund – Urworte, die das Wort Gottes selbst auf alle
               Fälle verkündigen, die also als Repräsentanten der Ordnung Gottes nicht nur in Frage
               kommen, sondern die das auf alle Fälle <hi rend="italic">sind</hi>, die unter allen
               Umständen die einheitliche notwendige Bindung beschreiben, die unser Han<pb xml:id="p366" break="no" ed="pga"/>deln zum guten Handeln macht, die man also im Gehorsam gegen Gottes Gebot nicht <hi rend="italic">nicht</hi> respektieren kann.</p>
          <p>Freilich, indem wir das Gegebensein solcher Schöpfungsordnungen anerkennen,
               anerkennen wir zugleich, daß sie in concretissimo, in dem speziellen, direkten,
               eindeutigen Sinn, in dem sie dann mit Gottes Gebot geradezu zusammenfallen, von uns
               nicht nachzusprechen, nicht aufzuweisen sind, sie so wenig wie Gottes Gebot selber.
               In unserem <seg type="non-entity">Mund</seg>, von uns wiederholt, in unserem Verständnis können sie jene
               unmittelbare, unbedingte eindeutige Gewalt nicht haben. Ja wir werden nicht einmal in
               der Lage sein, sie auch nur vollständig zu nennen und aufzuzählen. Wir können nur
               einige von ihnen nennen zur Erinnerung daran, daß es das gibt, zur Erinnerung daran,
               daß Gott wirklich schon als Schöpfer unseres Lebens nicht schweigt, sondern redet,
               daß wir gar nicht leben können, ohne seinem bindenden Anspruch zu begegnen. Aber eben
               um auf diesen Anspruch hinzuweisen, können wir gar nicht anders, als nun wiederum auf
               einige der wichtigsten Relationen hinzuweisen, in denen dieser Anspruch Ereignis
               wird. Man widerlegt den Gedanken einer lex naturae so wenig damit, daß man auf die
               Unmöglichkeit, sie streng zu erfassen und zu formulieren, hinweist, wie man den
               Gedanken des Gebotes Gottes überhaupt damit widerlegt, daß wir die eindeutige,
               absolut stringente Gegebenheit, in der es zweifellos immer wieder vorliegt, nicht
               aufweisen können. Wir bekennen uns also in aller Form zu der <hi rend="italic">Relativität</hi> unserer Nennung und Umschreibung der Schöpfungsordnungen. Man
               könnte auch ganz <hi rend="italic">andere</hi> Worte nennen als die, die wir nun nennen
               werden, oder man könnte diese auch ganz <hi rend="italic">anders</hi> analysieren. Aber in
               dieser Relativität nennen und beschreiben wir diese Ordnungen, weil sie, ob so oder
               so benannt und beschrieben, <hi rend="italic">bestehen</hi>, weil göttliche Ordnung uns
               nicht erst in den göttlichen Stiftungen des Gnadenreiches, sondern wahrlich schon in
               regno naturae wirklich entgegentritt, weil schon unser Lebensakt als solcher gemessen
               ist: wie an seinem eigenen gottgegebenen Sinn (<ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§
                  7</ref>) und wie an unserem gottgewollten Beruf (<ref type="pub" target="../volume/02/p292#p292">§ 8</ref>), so auch an der gottgegebenen Ordnung.</p>
          <p><pb xml:id="p367" ed="pga" rend="noPipe"/>Wir konnten ja mit jenen paar Begriffen, in denen wir den Willen zum Leben und die
               Ehrfurcht vor dem fremden Leben erläuterten, die Wirklichkeit des von Gott gebotenen
               Lebens auch nicht fassen und wiedergeben, und ebensowenig unserem gottgewollten Beruf
               mit den paar Bestimmungen unseres Das-Seins und So-Seins. Wir konnten aber und wir
               können hier bestätigen, daß es das gibt: von Gott gebotenes Leben, göttlichen Beruf
               und nun also: gottgewollte Ordnung’ und das alles von Hause aus und mit der
               Wirklichkeit unseres Geschaffenseins. In diesem Sinn will es verstanden sein, wenn
               wir nun im Einzelnen von Schöpfungsordnungen reden. Das Recht dazu, gerade diese zu
               nennen und gerade so von ihnen zu reden, kann wohl durch gewisse sachliche
               Rücksichten begründet werden. Es kann doch nicht ohne eine gewisse Zufälligkeit in
               Anspruch genommen werden, und die Wahrheit des Gesagten, also der Aufweis der
               göttlichen Ordnung unseres Lebens, wird auf der ganzen Linie weniger in dem Gesagten
               als in dem Gemeinten zu suchen sein. Und das Recht, es gerade so und nicht anders zu
               halten, wird also in letzter Linie nur für sich selber reden können, vorausgesetzt,
               daß es etwas für sich zu sagen habe.</p>
        </div>
        <div type="section">
          <head>2.</head>
          <p>Wir gehen nun in vier Kreisen vor. Es ist göttliche Ordnung, daß wir unseren
               Lebensakt überhaupt und als solchen auffassen und leben müssen als <hi rend="italic">Arbeit</hi>. Es ist göttliche Ordnung, daß unser geschlechtliches Leben seinen
               Ort und seine Schranke und seine Erfüllung habe im Verhältnis der <hi rend="italic">Ehe</hi>. Es ist göttliche Ordnung, daß unser Zusammenleben mit den anderen
               Menschen seine Grundform habe im Leben der <hi rend="italic">Familie</hi>. Und es ist
               göttliche Ordnung, daß alle sonstige Gemeinschaft unter uns Menschen sich vollziehe
               unter Leitung der beiden unzertrennlichen Grundsätze der <hi rend="italic">Gleichheit</hi>
               und der <hi rend="italic">Führung</hi>.</p>
          <p>1. Wir versuchen es, eine erste Schöpfungsordnung zu fassen mit dem Begriff der <hi rend="italic">Arbeit</hi>. Ich könnte, wenn der Begriff nicht
               <pb xml:id="p368" ed="pga"/>
                so belastet wäre, ebensogut auch <hi rend="italic">Kultur</hi> sagen. Das Problem der
               Kultur ist es jedenfalls, von dem wir hier zu reden haben. Uns ist mit unserer
               geschöpflichen Existenz als Menschen auf alle Fälle eine Aufgabe gestellt, und es ist
               Ordnung, Schöpfungsordnung, daß wir uns in der Bearbeitung dieser Aufgabe betätigen.
               Die Aufgabe ist damit gestellt, daß wir als <hi rend="italic">Menschen</hi> existieren,
               d.h. wie wir uns erinnern: in dem rätselhaften Dualismus von Seele und Leib, von
               Geist und Natur, von Subjekt und Objekt, von innerer und äußerer Wirklichkeit.
               Humanität ist nicht nur Beruf, sondern auch Ruf. Beruf und Ruf stehen sich
               unmittelbar gegenüber. Humanität als an uns ergehender Ruf ist Aufruf zur Einheit,
               zur Synthese. Er scheucht uns in gleicher Weise auf aus einer bloß somatischen
               Existenz, einem bloß natürlichen Leben, einem bloß gegenständlichen Dasein, aus einer
               bloßen Äußerlichkeit, wie aus einer bloß seelischen, geistigen Existenz, aus der
               bloßen Subjektivität, aus einer abgesonderten, abstrakten Innerlichkeit. Weder das
               Eine noch das Andere <hi rend="italic">soll</hi> offenbar unser Leben sein, sondern unser
               Leben <hi rend="italic">soll</hi>, um Menschenleben zu sein, gelebt werden in der Einheit,
               in der Ganzheit, die erst den Menschen zum Menschen macht im Unterschied zum Engel
               oben und zum Tier unten. Es <hi rend="italic">soll</hi>. Dieses Soll ist die <hi rend="italic">Idee</hi> der Kultur, die <hi rend="italic">Aufgabe</hi> der Kultur. Wer von der
               Kultur als von einer gegebenen vorfindlichen Wirklichkeit redet, der weiß wenig von
               ihr. Wo und wann wüßten wir anders von ihr, als indem wir sie entbehrten und suchten,
               wo und wann anders als in der Arbeit an der Aufgabe, im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf die Idee der
               Kultur? Das Tier arbeitet nicht, und der Engel arbeitet auch nicht. Eine Aufgabe
               scheint das Leben für sie nicht zu bedeuten, eine Idee nicht zu haben. Wohl aber, wie
               es auch mit jenen stehe, für uns. Wir können unseren, den menschlichen Lebensakt
               nicht anders ausführen als in irgendeinem positiven oder negativen Verhältnis zu
               jener Aufgabe und Idee. Und immer und überall ist unser Lebensakt an jenem Verhältnis
               gemessen. Als Mensch leben heißt für den Pfahlbauer wie für uns Gestaltung der Natur
               durch den Geist und Erfüllung des Geistes mit Natur, Objekti<pb xml:id="p369" break="no" ed="pga"/>vierung des Subjekts und Subjektivierung des Objekts, Erscheinung des Inneren im
               Äußeren und Verwesentlichung des Äußeren durch das Innere, Beseelung des Leiblichen
               und Verleiblichung der Seele. In dieser Bewegung hin und her, von oben nach unten und
               von unten nach oben (und beides ist gleich unentbehrlich) leben wir. Das Alles heißt
               nun aber <hi rend="italic">Arbeit</hi>.</p>
          <p>Die menschliche Arbeit charakterisiert sich dadurch als <hi rend="italic">Lebensakt</hi> –
               als geformter, geregelter, geordneter Lebensakt, aber als Lebensakt –, daß sie nie
               und nirgends nur um ihrer selbst willen getan wird, sondern immer irgendwie auch der
               einfachen Erhaltung, Sicherung und Fortsetzung des Lebens des betreffenden Arbeiters
               dient. Der Begriff der Kultur müßte vor der groben Verwechslung, als bedeute Kultur
               eine Art Vergottung des Menschen, schon dadurch geschützt sein, daß sich ja bei
               keiner großen oder kleinen Kulturtat abstrahieren läßt von der ehrlichen materiellen
               Grundlage, ohne die menschliches Tun nun einmal nicht menschliches Tun wäre. Es gilt
               vom Ackerbauer wie vom Lehrer oder Pfarrer, von der Fabrikarbeiterin ebenso wie von
               der Filmdiva, vom kleinbürgerlichen Krämer ebenso wie vom Gewerkschaftssekretär oder
               von der Krankenschwester: alle diese menschlichen Individuen tun das, was sie tun,
               ungeachtet der besonderen Führung und Begabung, kraft welcher sie gerade das tun, und
               ungeachtet der besonderen Freudigkeit, mit der sie gerade das tun, doch wirklich
               auch, um leben zu können und weil sie leben wollen. Sie haben in diesem ihrem Tun
               ihre «Lebenstätigkeit» gefunden, was nun doch nicht bloß heißt, daß sie ihr Leben zur
               Ausübung dieser Tätigkeit für geeignet fanden und daß sie ihr Leben dieser Tätigkeit
               widmen, hingeben und opfern, sondern doch auch das etwas Nüchternere, aber nicht
               weniger Wahre – das heftige Interesse an Besoldungsfragen, dem man in Lehrer- und
               Pfarrerzeitungen wahrlich nicht seltener begegnet als in irgendeinem
               Gewerkschaftsblatt ist des Zeuge –, daß sie durch Ausübung dieser Tätigkeit ihr Leben
               zu fristen, sich einen Platz am Tisch des Lebens zu gewinnen gesonnen sind, wobei man
               unter Leben ja im Sinn unseres <ref type="pub" target="../volume/02/p193#p193">§ 7</ref> nicht
               bloß die primitiven, sondern <pb xml:id="p370" ed="pga"/>
                auch die höheren Geltungs- und Machttriebe unseres Lebens verstehen mag. «Wer nicht
               arbeitet, der soll auch nicht essen» [<ref type="can" subtype="bible" target="2.Thess.3.10">2.Thess. 3,10</ref>]. Ja: und wer arbeitet, der zeigt damit,
               daß er u. a.  jedenfalls auch essen und nicht nur essen möchte. Und das ist im tiefsten
               Sinn wirklich «in der Ordnung» so. Unsere Zeit ist darin vielleicht doch nur
               ehrlicher als manche frühere Zeiten, daß sie das auf allen Gebieten ohne allzuviel
               unnütze Scham offen ausspricht. Sie müßte vielleicht nur noch ehrlicher dazu stehen,
               noch seltener tun, als ob es sich anders verhielte, um dann vor der Ideologie der
               Arbeit und der Kultur noch geschützter zu sein, als sie es ist, geschützter vor dem
               Wahn der Gottähnlichkeit, der sich bei der Arbeit, je energischer sie geleistet wird,
               leicht einstellt, um so leichter, in je höherem Sinn sie gegenseitige Durchdringung
               von Geist und Natur, Seele und Leiblichkeit zu bedeuten scheint, je vollendeter sie
               das Problem der Humanität zur Darstellung bringt. Was tun wir Sonderliches, wenn wir
               arbeiten? Was tut der Staatsmann, der Wissenschaftler, der Künstler Sonderliches
               neben dem ersten besten Handlanger? Wir wollen leben, darum arbeiten wir, darum tun
               wir nach geheimnisvoller Fügung – denn wir haben doch letztlich keine Macht darüber –
               der Eine dieses, der Andere jenes, «du in deiner Ecke, ich in meiner hier».<note xml:id="n05">«In der Welt ist’s dunkel, leuchten müssen wir, du in deiner
                  Ecke, ich in meiner hier.» So ein Vers des Liederdichters <persName ref="kbga-actors-2394">G. Frei</persName>
                     (<date from="1851" to="1901">1851–1901</date>), u. a. bei <bibl corresp="kbga-bibls-1242"><persName ref="kbga-actors-1335">P. Zauleck</persName>, <hi rend="italic">Deutsches
                           Kindergesangbuch</hi>, Gütersloh o. J., Nr. 227.</bibl>
                  </note>
               </p>
          <p>Es besteht kein Anlaß, sich daran zu berauschen, daß wir arbeiten und daß wir gerade
               an dieser oder dieser Aufgabe arbeiten. Denn es ist einfach in der Ordnung, daß wir
               arbeiten, <hi rend="italic">Lebens</hi>ordnung, der wir uns in bestmöglichem Verständnis
               unseres besonderen Berufes eingeordnet haben an bestimmter Stelle. Gewiß ist Arbeit
               Gottesdienst. Aber eben damit sagen wir: Arbeit ist geordnete Betätigung unserer <hi rend="italic">Geschöpflichkeit</hi>, geordneter Lebensakt des <hi rend="italic">Menschen</hi> in bestimmtem Gegensatz zum göttlichen Lebensakt. Es ist ein
               sentimentales Mißverständnis des Wortes vom Ruhen Gottes am siebenten Tage [<ref type="can" subtype="bible" target="Gen.2.2">Gen. 2,2</ref>], wenn man
               <pb xml:id="p371" ed="pga"/>
                sagt, auch Gott arbeite, und es gehört zu den vielen Zweideutigkeiten der
               katholischen Kirche, wenn man dort gegenwärtig dabei ist, ein neues Kirchenfest zu
               Ehren «Christi des Arbeiters»<note xml:id="n06">Der Plan, den kirchlichen
                  Festkalender um ein Fest zu Ehren «Christi des Arbeiters» zu erweitern, befand
                  sich in den Jahren <date from="1927" to="1928">1927/28</date> noch im Anfangsstadium. «Erst unter <persName ref="kbga-actors-2476">Pius
                  XII.</persName> drohte es zum Mißfallen der um echte Liturgiereform Bemühten damit ernst zu
                  werden. Es kam aber nicht soweit. Dafür entschloß sich der Papst im Jahr
                     <date when="1955">1955</date>, auf den 1. Mai das Fest Sancti Joseph Officis einzuführen.»
                  Diese Mitteilung verdankt der Herausgeber Herrn Pfarrer i. <persName ref="kbga-actors-2345">R. A. Beil</persName>,
                  Heidelberg.</note> einzuführen. Nicht das gibt unserer Arbeit ihre eigentümliche
               Weihe, daß sie ein Schaffen bedeute wie das göttliche Schaffen, daß sie wohl gar in
               Kontinuität zu diesem stünde, wohl aber gerade das, daß sie ein ganz und gar
               menschliches Schaffen, daß sie die notwendige Form unseres menschlichen Lebensaktes
               ist. Daß sie <hi rend="italic">geordneter</hi> Lebensakt, <hi rend="italic">geordnete</hi>
               Betätigung unserer Geschöpflichkeit ist, das ist die Weihe der Arbeit, das schützt
               sie, das schützt dann aber auch jede «ehrliche» Arbeit vor Mißachtung. Erhaltung,
               Sicherung, Fortsetzung des Lebens fordert, daß der Mensch arbeite, daß er sich an
               irgendeiner Stelle in das große System der Zwecke einfüge, in dem jene Durchdringung
               von Geist und Natur unter den verschiedensten geschichtlichen Bedingungen immer
               wieder versucht wird. Der Mensch kann seinem nächsten Zweck nicht dienen: seinem
               Lebenszweck, ohne zugleich und eben damit dem scheinbar, aber doch nur scheinbar,
               entferntesten Zweck, dem Zweck des Menschen überhaupt, zu dienen. Er kann nicht
               einfach wachsen wie die Pflanze oder weiden wie das Tier, sondern sein Leben ist in
               Anspruch genommen für eine Aufgabe, die im Verhältnis zu <hi rend="italic">der</hi>
               menschlichen Aufgabe immer nur eine Teilaufgabe sein kann, die aber für ihn dennoch
                  <hi rend="italic">die</hi> menschliche Aufgabe überhaupt ist, deren Teilhaftigkeit ihn
               zur Ehrfurcht vor jeder fremden Lebensarbeit veranlassen wird, die aber auch der
               seinigen gegenüber jeder anderen Lebensarbeit die ihr eigentümliche Würde gibt. Jede
               wirkliche menschliche Arbeit betätigt ja die spezifisch menschliche Geschöpflichkeit,
               ist ein Ringen um die Synthese der Gegensätze,
               <pb xml:id="p372" ed="pga"/>
                der zwei Welten, in denen der Mensch zugleich <seg type="non-entity">Bürger</seg> ist, und ist damit ein Zeugnis
               für die Oberhoheit des Schöpfers über die <hi rend="italic">eine</hi> Welt, über Himmel
               und Erde. Diese Würde seiner Arbeit kann niemand sich nehmen, sie kann aber auch
               niemandem genommen werden. Sie ist die Würde der Ordnung, unter der wir stehen, die
               Würde des Aufrufes, der an uns ergeht, indem wir als Menschen leben, die Würde
               dessen, der den Menschen so, in dieser Dualität und im Ausblick auf seine eigene
               Einheit geschaffen hat.</p>
          <p>Ist nun unser Lebensakt ein durch Arbeit geordneter Lebensakt? Wird das Gebot Gottes
               uns auch in diesem Sinn wachend finden, daß es uns bei der Arbeit findet? Das ist die
               ethische Frage, die durch das Bestehen dieser Ordnung aufgeworfen ist. Wollen wir
               sie, und das ist die Aufgabe, die uns hier obliegt, näher, konkreter spezifizieren,
               so werden wir den Begriff der <hi rend="italic">Arbeit</hi> noch etwas näher bestimmen
               müssen.</p>
          <p>a) Von Arbeit, von wirklicher Arbeit im Sinn der göttlichen Schöpfungsordnung reden
               wir überall da, wo das Tun des Menschen durch einen bestimmten Kulturzweck
               charakterisiert, auf diesen Kulturzweck hin gespannt, durch das Wollen dieses
               Kulturzweckes diszipliniert ist. Kulturzweck sage ich, denn es könnte auch andere
               Zwecke geben, die mit Kultur, mit der humanen Aufgabe nichts zu tun haben. Wir reden
               nachher davon. Zunächst beachten wir, daß wirkliche Arbeit ein durch seinen Zweck <hi rend="italic">bestimmtes</hi> Tun ist. Diese ihre Bestimmtheit ist die ihr
               eigentümliche <hi rend="italic">Sachlichkeit</hi>. Es hat das Tun des Arztes sowohl wie
               das des Handwerkers wie das des Politikers oder Heerführers, aber auch das des
               Theologen, wenn es wirkliche Arbeit ist, eine solche eigentümliche Sachlichkeit, die
               zu verschiedenen Zeiten auf verschiedenen Kulturstufen und auch bei verschiedenen
               Individuen in concreto sehr Verschiedenes bedeuten kann, die aber immer als die
               Spiehregel <hi rend="italic">dieses</hi> Tuns den Willen des arbeitenden Menschen in
               Anspruch nimmt, seine Hingabe und seine Unterordnung verlangt, wenn er wirklich und
               nicht bloß zum Schein arbeiten will. Wer die hier geltende Spielregel, mag sie in
               concretissimo noch
               <pb xml:id="p373" ed="pga"/>
                so individuell bestimmt sein, verletzt, wer überhaupt keine solche kennen will oder
               sie verwechselt mit der aus einem anderen Zweck sich ergebenden, wer also unsachlich
               arbeitet, der ist eben ein Dilettant oder Pfuscher, d.h. er arbeitet überhaupt nicht,
               und wenn er noch so tätig wäre. Die Frage, ob unser Lebensakt durch Arbeit geordnet
               ist, ist also zunächst dahin zu präzisieren, ob wir wissen, was wir tun, um dann auch
               zu tun, was wir wissen.<note xml:id="n07">Vgl. Textvariante des Codex D zu <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.6.5">Luk. 6,5</ref>: «Am selben Tage sah
                  er jemanden am Sabbat arbeiten und sprach zu ihm: Mensch, wenn du weißt, was du
                  tust, bist du selig; wenn du es aber nicht weißt, bist du verflucht und ein
                  Übertreter des Gesetzes.»</note> Arbeiten heißt auf alle Fälle, seine Sache,
               gemessen an ihrem besonderen Zweck, <hi rend="italic">recht</hi> machen. Unter allen
               Umständen nicht als Pfuscharbeit, sondern nur als sachlich getane Arbeit nimmt sie
               teil an der Sache des Menschen, am Kulturzweck überhaupt, den zu wollen uns mit
               unserer Erschaffung aufgegeben ist. Wir werden bei diesem Gesichtspunkt nicht
               stehenbleiben können, aber er gilt: Jede sachlich getane Arbeit hat, welches auch ihr
               Gegenstand sei, das Vorurteil für sich, daß hier wirkliche Arbeit, Gehorsam gegen
               Gottes Gebot vorliegen möchte und umgekehrt. Ich habe einmal unmittelbar
               hintereinander an einem Samstagabend eine in ihrer Weise in allen Teilen einfach
               vollkommene Variété-Vorstellung und am Sonntagmorgen eine miserable Predigt gehört
               und konnte dem Eindruck nicht widerstehen, daß hier die gottgewollte Sache des
               Menschen an der Stätte des sehr weltlichen Vergnügens besser besorgt worden sei als
               an der Stätte der Andacht. Es rächt sich eben, wenn man meint, die theologische und
               die kirchliche Aufgabe fielen nicht durchaus auch unter den Begriff der Kulturarbeit,
               hätten also nicht auch ihre eigentümliche Zweckbestimmtheit und Sachlichkeit, sondern
               im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf den Heiligen Geist dürfe und könne man es sich hier ersparen, seine
               Sache im gleichen bescheidenen, aber bestimmten Sinn recht zu machen, wie es für die
               <seg type="non-entity">Kinder</seg> dieser Welt weithin – und das ist das Verheißungsvolle ihres weltlichen Tuns –
               selbstverständlich ist. Ist es klar, daß sich die Grenze zwischen sachlicher und
               <pb xml:id="p374" ed="pga"/>
                dilettantischer Art nicht auf eine allgemeine Formel bringen läßt, daß es sich dabei
               im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf Andere wie auf uns selbst letztlich immer nur um höchste
               Wahrscheinlichkeiten handeln kann, so ist es doch ebenso klar, daß diese Grenze in
               jedem Augenblick unseres Tuns gezogen und mit ihr die Frage gestellt ist, nicht nur
               als technische, sondern durchaus als ethische Frage, ob wir brauchbare oder unnütze
               Knechte sind. Wir sind bei der Sache oder wir bummeln. Tertium non datur. Und Gott
               weiß wohl, ob wir bei der Sache sind oder bummeln.</p>
          <p>b) Wirkliche Arbeit, «ehrliche» Arbeit wie wir vorhin beiläufig mit dem hier üblichen
               guten Ausdruck sagten,<note xml:id="n08">s. oben S. 371.</note> wird da getan, wo der
               Dienst an dem persönlichen Lebenszweck eine Beteiligung an der Sache des Menschen
               überhaupt, also einen Dienst an einem wirklichen Kulturzweck, bedeutet. Wir können
               uns also nicht verhehlen, daß es mancherlei Arbeit geben möchte, die an sich wohl
               sachlich und fleißig getan wird, bei der es sich aber fragt, ob sie nicht im <seg type="non-entity">Blick</seg>
               auf ihren Gegenstand keine wirkliche, keine ehrliche Arbeit ist, darum nicht, weil
               sie als humanes Tun keinen Sinn hat. Ich hörte einmal einen Entfesselungskünstler
               nach getaner Arbeit, als es an das Einsammeln ging, sich auf das Schriftwort berufen,
               daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert sei [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Lk.10.7">Lk. 10,7</ref>], gewiß mit hohem subjektivem Recht, weil er
               seine Sache gut gemacht hatte. Nun ja, aber man wird nicht leugnen wollen, daß es
               Künste gibt, die, objektiv betrachtet, mit hoher Wahrscheinlichkeit als brotlose,
               weil inhumane Künste anzusprechen sind, aber auch ganze Berufe, gerade auf dem Gebiet
               der Vergnügungsindustrie oder auf dem Gebiet des Zwischenhandels, vielleicht auch
               gewisse Beamtenkategorien, besonders in höheren Sphären, bei denen man fragen darf,
               ob es sich da bei aller vielleicht zu anerkennenden subjektiven Sachlichkeit nicht
               objektiv um geschäftigen Müßiggang mehr als um ehrliche Arbeit handeln möchte. Ebenso
               wäre vielleicht von viel viel wissenschaftlicher Arbeit, die an Examina oder an die
               Herstellung von Disser<pb xml:id="p375" break="no" ed="pga"/>tationen und weiter überhaupt an literarische Produktion verwendet wird, zu sagen,
               daß da wohl sichtlich einer leben, es zu etwas bringen und zu diesem Zweck etwas
               unternehmen möchte, aber vielleicht doch vergessen haben dürfte, daß dieses
               Unternehmen, um Arbeit im Sinn von Gottes-Gehorsam zu sein, eine Leistung für die
               Sache der Kultur, eine Bemühung um die Sache des Menschen sein müßte. Es ergibt sich
               von da aus als zweite Spezifikation des ethischen Problems der Arbeit die Frage, die
               auch und gerade an den sehr sachlichen Arbeiter sich richtet: ob und inwiefern seine
               Hingabe an diese und diese Sache wirklich Hingabe an die Sache des Menschen, ob ihr
               besonderer Gegenstand in dieser Hinsicht sinnvoll, die aufgewandte Mühe lohnend sein
               möchte. Wobei die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Gegenstandes der Arbeit durchaus
               nicht etwa mit der nach seiner höheren oder geringeren Geistigkeit zusammenfällt. <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2153">Aug. Bebel</persName></hi> hat einmal (<bibl><hi rend="italic">Die Frau und der Sozialismus</hi>, zit. bei <persName ref="kbga-actors-1129">E. W. Mayer</persName> S.
                     247</bibl>) geschrieben: «Richtig betrachtet, ist ein Arbeiter, der Kloaken auspumpt, um
               die Menschheit vor gesundheitsgefährlichen Miasmen zu schützen, ein sehr nützliches
               Glied der Gesellschaft, wohingegen ein Professor, der gefälschte Geschichte im
               Interesse der herrschenden Klassen lehrt, oder ein Theologe, der mit übernatürlichen,
               transzendenten Lehren die Gehirne zu umnebeln sucht, äußerst schädliche Individuen
                  sind.»<note xml:id="n09">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-4504"><persName ref="kbga-actors-2153">A. Bebel</persName>, <hi rend="italic">Die Frau und der
                           Sozialismus</hi>, Stuttgart
                                1891<hi rend="sup">10</hi>, S. 289.</bibl>
                        </note> <persName ref="kbga-actors-2153">Bebel</persName> hat, sofern er hier als Ethiker in Anspruch zu nehmen ist, sicher
               recht, wenn er sagen will, daß Erste Letzte und Letzte Erste sein können hinsichtlich
               der wirklichen Sinnhaftigkeit des Gegenstandes ihrer Arbeit. Er hat aber ebenso
               sicher unrecht, wenn er offenbar meinte, im Besitze eines Kriteriums zur
               Unterscheidung sinnvoller und sinnloser Gegenstände menschlicher Arbeit zu sein. Was
               die Ethik sagen kann, ist offenbar nur das, daß die ethische Frage in bezug auf die
               Arbeit auch in dem Sinn gestellt ist, daß wirkliche Arbeit in einem positiven
               Verhältnis zum letzten Zweck der menschlich-geschöpflichen Existenz, zu ihrem
               Kulturzweck
               <pb xml:id="p376" ed="pga"/>
                stehen muß. Ob Gott uns bei der Arbeit findet, das entscheidet sich nicht nur daran,
               daß wir irgendwie fleißig und sachlich tätig sind, sondern auch daran, ob das, was
               wir tun, sich verstehen läßt als Arbeit an der Sache, die dem Menschen mit seiner
               Erschaffung als Mensch aufgegeben ist, oder ob diese Sache nicht vielleicht bei noch
               so fleißigem und sachlichem Vollbringen unserer Sache verleugnet und verraten wird.
               Wobei die Gefragten und möglicherweise Angeklagten natürlich nicht nur und weithin
               sogar gar nicht in erster Linie die sind, die in diesem Sinn unehrliche Arbeit tun
               müssen, um leben zu können, sondern diejenigen, bzw. die ganze Gesellschaft, die
               einzelne ihrer Glieder oder gar ganze Kategorien von solchen in diese Notlage bringt
               und damit zeigt, daß es ihr, auch wenn sie in den meisten ihrer sonstigen Glieder in
               dieser Hinsicht saubere Finger behält, mit der Sache des Menschen offenbar selbst nur
               halber, d.h. dann aber gar nicht <seg type="non-entity">Ernst</seg> ist.</p>
          <p>c) Wir dürfen nun aber den Begriff der Arbeit überhaupt nicht willkürlich beschränken
               auf das, was auf dem Feld und im Haus und auf der Straße, im Werkraum, im Büro und in
               der Studierstube als reelle Arbeitsleistung taylormäßig<note xml:id="n10">Dieses
                  Adjektiv bezieht sich auf das System des Amerikaners <persName ref="kbga-actors-2517">F. W. Taylor</persName>
                     (<date from="1856" to="1915">1856–1915</date>): eine Methode der Betriebsführung, die durch
                  systematische Zerlegung der Arbeitsvorgänge die optimale Ausnutzung der
                  menschlichen Arbeitskraft zu erzielen versucht.</note> festzustellen ist. Die in
               die Erscheinung tretende Arbeit ist doch selbst wieder nur die sichtbare Seite der
               Arbeit, die von uns gefordert ist. Und wenn es offenkundig unzählige
               Arbeitsmöglichkeiten gibt, bei denen die innere seelische Seite der Arbeit auf ein
               Minimum zusammengeschwunden ist, so ist umgekehrt damit zu rechnen, daß es ebenso
               viele andere gibt, bei denen die äußere Seite dieses verschwindende Minimum bildet.
               Mit Arbeit in jenem ersten Sinn pflegt doch für die meisten Menschen nur ein Drittel
               oder die Hälfte oder auch zwei Drittel ihrer Zeit ausgefüllt zu sein. Weiter: ein bis
               zwei Jahrzehnte am Anfang und unter Umständen ebensoviel am Ende unseres Lebens
               pflegen wieder bei den meisten Men<pb xml:id="p377" break="no" ed="pga"/>schen zu verstreichen, ohne daß sie in jenem feststellbaren Sinn Arbeit leisten.
               Weiter haben wir wahrhaftig auch an die Kranken zu denken, die vielleicht für weite
               Strecken, vielleicht für ihr ganzes Leben an der Arbeit in jenem sichtbaren Sinn
               überhaupt nicht beteiligt sind. Und es ist ferner merkwürdiger-, aber
               unbestreitbarerweise so, daß gerade bei der Kulturarbeit im feinsten Sinn, etwa bei
               der Arbeit des Gelehrten, des Künstlers, des Dichters, die Grenze zwischen der Arbeit
               und dem, was der Handarbeiter zweifellos Müßiggang nennen würde, sehr schwer oder gar
               nicht zu ziehen ist. Das Alles sind Warnungen vor allem Amerikanismus in der
               Auffassung des Begriffes Arbeit, Warnungen, die wir hier nicht etwa zur
               Rechtfertigung der betreffenden Menschen, sondern dazu geltend machen, um darauf
               hinzuweisen, daß die Ordnung der Arbeit sich auf viel mehr erstreckt als auf das, was
               als Arbeit ohne Weiteres ersichtlich werden kann, daß wir an der Grenze dieser
               ersichtlichen Arbeit keineswegs etwa aus dieser Ordnung entlassen sind. Spiel, das
               nur Zeitvertreib sein sollte – das ist eine Sache, die für <seg type="non-entity">Kinder</seg> und Erwachsene gilt
               –, ist auch als Spiel fragwürdig. Weiter: es wird durchaus wohlgetan sein, auch die
               Bewältigung scheinbar rein persönlicher, mit unserer Lebensaufgabe scheinbar in gar
               keiner Beziehung stehender Nöte und Schwierigkeiten in Form von einsamer «Besinnung»
               oder von gemeinsamen «Gesprächen» im Licht einer notwendig zu besorgenden Arbeit zu
               sehen. Und so ist die Sammlung oder unter Umständen auch Zerstreuung, die der Denker
               oder Künstler als Anlauf zu seinem Werk unter Umständen einfach nötig hat,
               sachlicherweise von dem Gesichtspunkt, daß sie eine vorbereitende Arbeit bedeuten
               können und sollen, auch nicht auszuschließen, gerade damit nicht der falsche Schein
               entstehe, daß strenge und dauernde Arbeit nur von Einigen, aber nicht von Allen
               gefordert sei. Und so wird es wohlgetan sein, auch etwa einem hoffnungslos
               Lungenkranken nicht etwa zu sagen, daß er für die ihm verbleibende Lebenszeit von der
               Arbeit ausgeschlossen sei, sondern daß er bei einer rechtschaffenen
               Auseinandersetzung mit seinem Schicksal, bei der es scheinbar nur auf geduldiges
               Leiden
               <pb xml:id="p378" ed="pga"/>
                und gar nicht auf ein Tun ankommt, an der Sache des Menschen wahrhaftig auch
               beteiligt sei und einen Posten auszufüllen habe. Also die Frage: bist du bei der
               Arbeit? greift prinzipiell über den Bereich dessen hinaus, was sich als ein Beitrag
               zu der Fülle der von der Gesellschaft zu bewältigenden Zweckprobleme unmittelbar
               anschaulich machen läßt. Dahinter steht Alles das, was sich in das schöne Wort <ref type="can" subtype="bible" target="Jes.53.11">Jes. 53,11</ref> zusammenfassen
               läßt: «Darum daß seine <hi rend="italic">Seele</hi> gearbeitet hat …» Wo die Seele in ihrem
               unsichtbaren Bereich etwa gar nicht arbeiten wollte, da wäre die Frage am Platze, ob
               denn da etwa <hi rend="italic">überhaupt</hi> gearbeitet wird, ob Arbeit da nicht trotz
               höchster Sachlichkeit, trotz höchster Güte des betreffenden Zweckes nicht ebenfalls
               als geschäftiger Müßiggang zu betrachten ist, eine Frage, die vielleicht manchem erst
               im Alter oder eben auf dem Krankenbette aufgegangen ist, die aber gestellt ist.</p>
          <p>d) Die vierte notwendige Bestimmung des Begriffs der wirklichen Arbeit besteht darin,
               daß sie eine <hi rend="italic">Grenze</hi> hat. Wir sahen schon unter c), wie diese Grenze
               sich in gewissen Arbeitsmöglichkeiten und Notwendigkeiten ankündigt, die auf den
               ersten <seg type="non-entity">Blick</seg> alles Andere als Arbeit zu bedeuten, die äußerlich vielmehr das Bild der
               Ruhe zu bieten scheinen, obwohl sie zweifellos als Arbeit in Anspruch zu nehmen sind.
               Wir deuteten auf die innere Arbeit hin, die beständig auch getan sein will. Aber wir
               müssen nun noch einen entscheidenden Schritt weitergehen: Wohl steht unser ganzes
               Leben unter der Ordnung der Arbeit. Aber das bedeutet durchaus nicht, daß unser
               ganzes Leben äußerlich oder wenigstens innerlich in Arbeit aufgehen müsse, um
               Gehorsam gegen diese Ordnung zu sein, daß es keine Zeit geben dürfe, deren Inhalt
               nicht Arbeit in irgendeinem Sinn wäre. Im Gegenteil ist zu sagen: unser Leben darf
               nicht in Arbeit aufgehen, und solche wirklich arbeitslose Zeit muß es geben in
               unserem Leben. Es ist eines der auffallendsten Merkmale der Theologie <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-339">A.
                  Ritschls</persName></hi>, daß es in Konsequenz ihres Kampfes gegen die Metaphysik und gegen
               die Mystik eigentlich keinen <hi rend="italic">Sonntag</hi> geben dürfte, sondern nur
               Weltanschauung und Sittlichkeit, d.h.
               <pb xml:id="p379" ed="pga"/>
                aber bürgerlichen Alltag. Aber das ist eben wohl eine typisch modern-abendländische,
               aber darum doch eine in fataler Weise enteschatologisierte Anschauung der
               menschlichen Dinge. Die Bibel weiß von einem «Tag des Herrn», an dem Leben nicht
               Arbeiten, in keinem Sinn Arbeiten, sondern durchaus und streng Ruhen bedeutet, und es
               ist bedeutsam für den Sinn dieses Begriffs, daß er ebensowohl den <hi rend="italic">Jüngsten</hi> Tag als Grenze der Zeit des Menschen überhaupt wie den <hi rend="italic">Sabbat</hi> als Grenze der sechs Arbeitstage der Woche bezeichnet und daß er in
               der christlichen Gemeinde in Verbindung dieses zweifachen Sinnes als Tag der <hi rend="italic">Auferstehung des Herrn</hi> gefeiert worden ist.<note xml:id="n11">Vgl.
                  u. a. <ref type="can" subtype="bible" target="Apk.1.10">Apok. 1,10</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="1.Thess.5.2 1.Thess.5.11">1.Thess. 5,2ff.</ref> mit <ref type="can" subtype="bible" target="Hebr.4.10">Hebr. 4,10</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="2.Thess.1.7 2.Thess.1.12">2.Thess. 1,7ff.</ref>; ferner: <ref type="can" subtype="bible" target="Dtn.5.12 Dtn.5.22">Dtn. 5,12ff.</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Ex.20.8 Ex.20.21">Ex. 20,8ff.</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Act.20.7">Act. 20,7</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="1.Kor.16.2">1.Kor. 16,2</ref>; <bibl corresp="kbga-bibls-1615">Did.
                     14, 1</bibl>; zum Problem der Zuordnung von Sabbat und Herrentag aber auch <ref type="can" subtype="bible" target="Mk.2.27 Mk.2.28">Mk. 2,27f.</ref>
                  </note> Die Grenze der Arbeit ist also keine andere als die eschatologische Grenze,
               und wie die ordnungsmäßige Arbeit selber und als solche ein zeitausfüllendes Tun ist,
               so auch ihre Grenze, der Tag des Herrn, eine nicht minder zeitausfüllende <hi rend="italic">Ruhe</hi>. Durch solche Ruhe ist er, wenn unsere Arbeit ordnungsmäßige
               Arbeit sein soll, zu <hi rend="italic">feiern</hi>. Als aufgerichtetes Zeichen eben der
               eschatologischen Grenze, innerhalb derer es allein ordnungsmäßige Arbeit gibt. Eben
               das Ende unserer Zeit und konkret: die Unterbrechung der Arbeitstage durch einen Tag
               der Nicht-Arbeit, durch einen Tag des Gedächtnisses der großen Unterbrechung des
               menschlichen Alltags durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten – eben diese
               Unterbrechung der Arbeit durch die Ruhe unterscheidet die schöpfungsordnungsmäßige
               menschliche Arbeit, unterscheidet also die echte Kulturarbeit von einem ins
               Unendliche strebenden unendlichen Prozeß oder vielmehr – denn das gibt es nicht – von
               dem Mythus eines solchen, der allerdings weithin, aber sehr unbesonnenerweise als die
               Wahrheit und der Sinn der Kulturarbeit gläubig verkündigt und aufgenommen wird.</p>
          <p>Diese Unterbrechung verbietet es uns, uns der Kulturarbeit mit einem anderen als
               jenem relativen <seg type="non-entity">Ernst</seg> des vor seinem Gott
               <pb xml:id="p380" ed="pga"/>
                spielenden <seg type="non-entity">Kindes</seg> hinzugeben. Sie erinnert uns in heilsamer Weise daran, daß der
               absolute <seg type="non-entity">Ernst</seg> des Lebens wirklich erst vor uns steht. Wohl ist die Kultur, die
               Synthese von Geist und Natur, der letzte Zweck des Lebens des Menschen. Aber eben
               dieser letzte Zweck seines Lebens ruht ja in Gott, ist ja Gott selber, ist und wird
               verwirklicht nicht durch unser, sondern durch sein Tun. Verwirklichte kultur heißt:
               ein neuer Himmel und eine neue Erde [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Jes.65.17">Jes. 65,17</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="2.Petr.3.13">2.Pet. 3,13</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Apk.21.1">Apok. 21,1</ref>] ohne Gegensatz zwischen beiden und also ohne
               Begehren, ohne Kampf, ohne Arbeit um ihre Einigung, fruitio Dei in der Vollkommenheit
               eben des <hi rend="italic">siebenten</hi> Tages. Es ist eine oft gehörte Rede, daß es
               unter diesen Umständen, also ohne Arbeit, in der Ewigkeit sehr langweilig sein
               möchte. Worauf zu antworten ist, daß wirkliche Arbeit jedenfalls nicht darum getan
               wird, weil sie süß, d.h. weil sie unterhaltsam, sondern weil sie geboten ist, daß es
               sehr unangebracht sein dürfte, nun auch noch die Ewigkeit nach unseren Begriffen von
               Unterhaltsamkeit zu beurteilen, und daß die Arbeit gerade der wirklich arbeitenden
               Menschen so unterhaltsam nicht einmal ist, daß sie nicht auch in dieser Hinsicht
               einer gründlichen Überbietung durch die Ewigkeit, gerade durch die <hi rend="italic">stille</hi> Ewigkeit, durchaus fähig und bedürftig wäre. Aber ob langweilig oder
               unterhaltsam, wenn man so törichte Fragen überhaupt stellen will, jene Neue Welt des
               überwundenen Gegensatzes bejahen, bekennen, glauben wir faktisch, indem wir arbeiten,
               in dieser Richtung arbeiten wir, wenn wir wirklich arbeiten. Arbeiten heißt gerade
               der stillen Ewigkeit entgegenarbeiten. Erarbeiten werden wir diese neue Welt freilich
               nicht, wir arbeiten aber, indem wir aufgerufen sind zu <hi rend="italic">hoffen</hi>, daß
               Gott sie schafft, wie er diese Welt geschaffen. Wir arbeiten, indem wir hoffen,
               hoffen auf die <hi rend="italic">Ruhe</hi> des <seg type="non-entity">Volkes</seg> Gottes [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Hebr.4.1 Hebr.4.10">Hebr. 4,1–10</ref>], wir arbeiten,
               «solange es Tag ist» [<ref type="can" subtype="bible" target="Joh.9.4">Joh. 9,4</ref>].</p>
          <p>Dieses «solange es Tag ist» ist eben wirklich nicht nur, wie es gewöhnlich verwendet
               wird, das Signal zu unermüdlichem Wirken, sondern ebenso das heilvolle Zeichen der
                  <hi rend="italic">Grenze</hi> auch des unermüdlichsten Wirkens. Wir arbeiten als
               solche, die einmal ster<pb xml:id="p381" break="no" ed="pga"/>ben und davon müssen und dürfen, auch und gerade von unserer Arbeit. <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-272">Melanchthon</persName></hi> war kein schlechterer Theologe, weil er sich ausdrücklich darauf
               gefreut hat, erlöst zu werden «a rabie theologorum».<note xml:id="n12">s. <bibl>CR IX, 1098.</bibl>
                  </note> Dieser Hoffnung und der mit ihr verbundenen Demütigung und Ermutigung zur
               Erinnerung ist den sechs Wochentagen der Sabbat, ist der Arbeit, ebenso konkret und
               in die Arbeitsordnung eingefügt, die Ruhe entgegengestellt. Wir würden nicht
               wirklich, d.h. wir würden hoffnungslos und gottlos arbeiten, wenn unsere Arbeit nicht
               in dieser Weise begrenzte Arbeit wäre. Es ist also ein sehr fragwürdiges Lob, wenn
               man jemanden als einen «rastlosen Arbeiter» verherrlicht. Das wäre nicht gut, wenn
               jemand wirklich rastlos arbeiten sollte. Wer sich nicht abspannen will, der kann sich
               auch nicht wirklich anspannen. Wer den Skopus aller Arbeit nicht mehr feiern –
               wirklich feiern mag, weil ihm die Ziele seiner Arbeit wichtiger sind, der verliert
               den Rhythmus und die Gelassenheit, ohne die man jenen Skopus auch bei der Arbeit
               selbst unmöglich bejahen, bekennen und glauben kann. Es dürfte sich, bevor man die
               üblichen Sprüche über die Gesetzlichkeit des angelsächsischen Christentums tut, wohl
               lohnen, zu überlegen, ob das Geheimnis der wirtschaftlichen und politischen Kraft des
               Engländers nicht auf allerlei Umwegen vielleicht zum guten Teil auch mit dem
               englischen Sonntag zusammenhängt. Ruhe von der Arbeit wird offenbar als ein um so
               dringlicheres Gebot zu verstehen sein, je geringer der seelische Gehalt einer Arbeit
               ist, je weniger sie also ihrer Natur nach ihr Schwergewicht auf der inneren
               unscheinbaren Seite hat, wo der Übergang zur wirklichen Ruhe näher liegt und leichter
               ist als auf der Ebene der äußerlich ersichtlichen Arbeit. Es dürfte einleuchten, daß
               von da aus der Kampf um den <hi rend="italic">Sonntag</hi> und angemessenerweise auch um
               den freien <hi rend="italic">Wochenschluß</hi>, aber auch um die tägliche <hi rend="italic">Arbeitszeitverkürzung</hi>, aber auch um <hi rend="italic">Ferien</hi> gerade des
               handarbeitenden, in der Arbeit selbst der seelischen Kompensation
               <pb xml:id="p382" ed="pga"/>
                weithin entbehrenden <seg type="non-entity">Volkes</seg> angesichts der mehr und mehr überhandnehmenden
               Mechanisierung gerade seiner Arbeit eine Forderung ist, der man sich grundsätzlich
               kaum wird entziehen können. Bei den geistigen Berufen, je geistiger sie sind, liegt
               die Sache weniger unzweideutig. In dem Maß, als ohnehin viel Zeit von jener
               unscheinbaren inneren Arbeit in Anspruch genommen wird, wird offenbar auch das
               Bedürfnis und die Berechtigung zur eigentlichen Arbeitsruhe geringer, kann und soll
               also die Arbeitszeit länger, und kann und soll auch das Gebot der Sonntagsheiligung
               im speziellsten Sinn nicht statutarisch, sondern eben sinngemäß verstanden werden.
               Wie wir denn hoffentlich alle unsere akademischen Ferien nicht <hi rend="italic">nur</hi>
               als dreimonatlichen Sabbat zu begehen gedenken.</p>
          <p>Aber damit ist nicht gesagt, daß das Sabbatgebot nicht wirklich auch für die
               Wissenschaft gilt, nicht zuleid, sondern zulieb der wissenschaftlichen Arbeit. Ein
               Mensch, der nur noch wissenschaftlich denken und reden wollte, wäre
               höchstwahrscheinlich nicht nur ein unausstehlicher, sondern auch ein im Grunde
               unwissenschaftlicher Mensch. Es hatte also schon Sinn, wenn im Comment der
               Studentenherrlichkeit alten Stiles ein Überhandnehmen des «Fachsimpelns» am Biertisch
               ausdrücklich verboten und mit Strafe belegt war. Wer nicht als Professor oder Student
               auch einmal resolut ruhen, d.h. etwas Anderes tun als irgendwie arbeiten kann, der
               sehe wohl zu, daß nicht etwa seine Arbeit selbst zu dem Leerlauf werde, dem er
               offenbar entgehen möchte. Gegen den Satz von <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-155">Harnack</persName></hi>, daß in der
               Theologie die Arbeit entscheide (nämlich darüber, wer recht behalten werde), hat <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-312">Fr. Overbeck</persName></hi> (<bibl><hi rend="italic">Chrt. und Kultur</hi> S. 204</bibl>) einmal geschrieben, «daß unter den Danaergeschenken, mit denen ausgestattet
               der Gelehrte auf die Welt kommt, und ohne welche er darin nicht zu existieren vermag,
               der Fleiß das unbedenklichste und am wenigsten fragwürdige nicht ist. Diese
               Unerbittlichkeit des Fleißes verscheucht aus der Atmosphäre des Gelehrten alle
               übrigen Götter, während es sich doch eben, um die Gediegenheit der Arbeit
               sicherzustellen, ernstlich empfehlen dürfte, auch der Faulheit in einer
               <pb xml:id="p383" ed="pga"/>
                Seitennische ein Altärchen zu errichten».<note xml:id="n13">
                            <bibl corresp="kbga-bibls-1340"><persName ref="kbga-actors-312">F. Overbeck</persName>, <hi rend="italic">Christentum und
                           Kultur</hi>. Gedanken und Anmerkungen zur modernen Theologie,
                           Basel
                                1919</bibl>; vgl. dazu <bibl><persName ref="kbga-actors-155">A. Harnack</persName>, <hi rend="italic">Das Wesen des
                           Christentums</hi>, Leipzig
                                1900, S. 121, Neudruck Stuttgart
                                1950, S. 118.</bibl>
                        </note> Und es muß ausdrücklich gesagt sein, daß man durchaus auch nicht immer <hi rend="italic">innere</hi> Arbeit tun kann. <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName></hi>, dem man Mangel an
               äußerer und innerer Bewegsamkeit wirklich nicht wird nachsagen können, hat den Sinn
               des Sabbatgebotes zusammengefaßt in die merkwürdigen Worte: «Si sanctificatio nostra
               propriae voluntatis mortificatione constat, jam se profert aptissima signi externi
               cum re ipsa interiori analogia. Quiescendum omnino est, ut Deus in nobis operetur:
               cedendum voluntate nostra, resignandum cor, abdicandae cunctae carnis cupiditates.
               Denique feriandum est ab omnibus proprii ingenii muniis, ut Deum habentes in nobis
               operantem, in ipso acquiescamus» (<bibl corresp="kbga-bibls-16">Inst, II 8, 29</bibl>). Diese «aptissima signi externi analogia» will offenbar gelegentlich
               vollständig und rein zum Ausdruck kommen als wirkliche Muße, was nicht Nichts-Tun,
               wohl aber Nicht-Arbeit bedeutet, im Gegensatz zu aller und in Widerlegung aller, aber
               auch wirklich aller Verkrampfung, in der man meinen könnte, das Himmelreich äußerlich
               oder innerlich doch noch stürmen zu können. Unter diesem Zeichen also ist unser
               Lebensakt durch Arbeit wirklich geordnet. Sonst wäre er, obwohl und indem er ein
               einziges rastloses Tun wäre, ein ungeordneter, von Gott nicht geordneter Lebensakt.
               Also: Von der Arbeitsordnung ist unzertrennbar die Sabbatordnung, und wenn man den
               Sabbat so wenig eindeutig und allgemein bestimmen kann wie die Arbeit, so ist zu
               bedenken, daß vermeintlicher Gehorsam gegen die Arbeitsordnung unter Mißachtung der
               hier sichtbar werdenden konkreten Grenze der Arbeit, die die Grenze des Todes und der
               Auferstehung anzeigt, eben doch Ungehorsam wäre.</p>
          <p>2. Wir müssen zur Begründung der zweiten Schöpfungsordnung, von der wir nun zu reden
               haben, der Ordnung der <hi rend="italic">Ehe</hi>, zunächst zurückgreifen auf den
               Gesichtspunkt, unter dem wir schon die Ordnung der Arbeit begründet gesehen haben.
               Ehe ist darum Ordnung, weil Ehe <hi rend="italic">Humanität</hi> bedeutet, Humani<pb xml:id="p384" break="no" ed="pga"/>tät zunächst des Geschlechtslebens im weitesten Sinn des Wortes. Weil wir auch als
               <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau und in der gegenseitigen Bezogenheit, in der wir, wie wir sahen, das
               eine oder das andere sind, Menschen sind, und also auch in der gegenseitigen
               Bezogenheit von Geist und Natur und nicht bloß als das eine oder andere leben, weil
               aber Humanität auch hinsichtlich des Geschlechtslebens nicht nur einen Beruf, sondern
               auch eine Aufgabe bedeutet, darum heißt schöpfungsmäßig leben auch in dieser Hinsicht
               geordnet leben, leben in der Leistung dessen, was diese Aufgabe von uns fordert.
               Wären wir bloße Geistwesen, so bedürfte es keiner Ehe, und wären wir bloße
               Naturwesen, auch nicht. Weil wir Menschen und keine Engel sind, darum ist uns auf der
               einen Seite der grundsätzliche Verzicht auf die individuelle Realisierung der
               Zugehörigkeit von <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau grundsätzlich verwehrt. Und weil wir Menschen und
               keine Tiere sind, darum ist uns auf der anderen Seite die grundsätzliche Willkür in
               dieser individuellen Realisierung ebenso grundsätzlich verwehrt. Verträgt sich die
               Natur nicht mit einem individuell wirklich uninteressierten Zusammensein der
               Geschlechter, so verträgt sich der Geist noch weniger mit ungebundener
               Geschlechtlichkeit, mit Promiskuität der Beziehungen der Geschlechter. Ehe geht
               mitten hindurch und heißt grundsätzlich und allgemein: <hi rend="italic">geordnete</hi>
               Geschlechtsbeziehung, geordnet, schöpfungsmäßig geordnet, gottgeordnet, weil auch die
               Geschlechtsbeziehung eine Seite des menschlichen Lebensaktes ist, für dessen Vollzug
               der Mensch seinem Schöpfer verantwortlich ist.</p>
          <p>Zu dieser allgemeinen Begründung der Ehe kommt nun eine zweite hinzu, die uns über
               die Art dieser Ordnung sofort etwas sehr Besonderes zu sagen hat. Sie gilt freilich
               nur, wenn wir recht daran getan haben, bei der Entwicklung des Begriffs des
               schöpfungsmäßigen Berufs, in dem wir alle stehen, nicht bloß von einer allgemeinen
               gegenseitigen Zuordnung von <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau, sondern darüber hinaus von einem
               speziellen Füreinanderbestimmtsein je zweier Menschen der beiden Geschlechter zu
               reden. Gibt es eine solche besondere Zuordnung, dann ist die
               <pb xml:id="p385" ed="pga"/>
                Regel der individuellen Realisierung der Geschlechtsbeziehung gegeben, der Sinn der
               Ehe grundsätzlich bestimmt: der Sinn dieser Ordnung liegt darin, daß die vollkommene
               Geschlechtsgemeinschaft zwischen <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau die Realisierung eines schon mit der
               Existenz dieser beiden Individuen latent bestehenden speziellen
               Zugehörigkeitsverhältnisses ist. Die Ordnung der Ehe bedeutet, daß diese vollkommene,
               auf gegenseitigem Beruf beruhende Geschlechtsgemeinschaft die Norm der
               Geschlechtsgemeinschaft überhaupt ist. Darum bedeutet Ehe als Schöpfungsordnung
               sofort und per se <hi rend="italic">Ein</hi> ehe. Gleichzeitige Polygamie wäre dann gar
               nicht als Ehe, sondern als gemilderte Promiskuität anzusprechen, und sukzessive
               Polygamie (Wiederverheiratung beim Tode eines Ehegatten) wäre dann ordnungsmäßige Ehe
               nur unter der Voraussetzung, daß die zweite Ehe mit einem höheren Maß von
               Wahrscheinlichkeit als die erste als Realisierung jener individuellen Zuordnung
               aufgefaßt werden dürfte.</p>
          <p>Es wird sich nicht leugnen lassen, daß zwar nicht die Ehe überhaupt, wohl aber der
               Grundsatz der Einehe eigentlich nur unter der Voraussetzung einer solchen
               individuellen Zuordnung begründet werden kann, unter dieser Voraussetzung dann
               allerdings auch begründet <hi rend="italic">ist</hi>. Die Ehe überhaupt wird durch diese
               Voraussetzung zwar bestätigt, ist aber nicht etwa von ihr abhängig. Es soll damit,
               daß wir an sie erinnern, also keineswegs gesagt sein, daß eine Ehe, die nicht die
               Realisierung einer solchen individuellen Zuordnung, sondern in dieser Hinsicht einen
               Fehlgriff bedeuten sollte, darum sinnlos sein müßte, nicht ebenfalls höchst sinnvoll
               sein könnte. Es wäre ein schlimmes Verkennen der eigenen Würde der Schöpfungsordnung
               der Ehe als solcher, wenn man sagen wollte, daß ihre Geltung davon abhängig sein
               müsse, daß sie sich mit jener berufungsmäßigen Zugehörigkeit decke, daß wo kein
               solcher gegenseitiger Beruf vorliege, auch kein gemeinsames Stehen unter der Ordnung
               stattfinden könne. Wer könnte und dürfte dann überhaupt in die Ehe treten? Unzählige
               Ehen wären dann keine Ehen. Sie sind es aber, weil die Ordnung, auch wenn der
               gegenseitige Beruf verfehlt sein sollte, auch wenn man nur mit <pb xml:id="p386" ed="pga"/>
                Bedenken: Du und nur Du! zueinander sagen kann, ihre eigene Würde und Kraft und auch
               ihren eigenen Segen hat. Wir haben ja zu bedenken, daß man um diesen gegenseitigen
               Beruf auf alle Fälle vielleicht mit hoher, aber doch nur mit menschlicher
               Wahrscheinlichkeit wissen kann. Die aufrichtige Vermutung, daß jener Fall vorliegen
               möchte, ändert grundsätzlich nichts daran, daß der Eintritt in die Ehe dann doch ein
               nach bestem Wissen und Gewissen und im Gehorsam gegen Gott zu wagendes grosses Wagnis
               ist, denn es liegt in Gottes Hand und Wissen, ob jene Vermutung nicht doch auf einem
               Irrtum beruht. Und so kann auch das Auftauchen der Vermutung in einer schon
               geschlossenen Ehe, daß jener Fall nicht gegeben sein möchte, grundsätzlich nichts
               daran ändern, daß die Ehe besteht und daß Gehorsam gegen Gott im Gehorsam gegen diese
               Ordnung besteht, wie immer man unter diese Ordnung zu stehen gekommen sein möge. Auch
               die negative Vermutung ist ja nur eine Vermutung, und es steht auch da in Gottes Hand
               und Wissen, ob nicht auch sie sich als Irrtum herausstellen könnte. Man kann also von
               dieser berufungsmäßigen Voraussetzung der Ehe nur das sagen: 1. daß von ihr aus
               darüber entschieden ist, daß die ordnungsmäßige Form der Ehe die Einehe ist, 2. daß
               sie eine mit größtem <seg type="non-entity">Ernst</seg>, aber nicht mit absoluter Sicherheit zu beantwortende
               Frage bei der Eheschließung bedeutet, 3. daß die grundsätzlich <hi rend="italic">nicht</hi> zu beseitigende Unsicherheit über ihre Beantwortung auch in der schon
               geschlossenen Ehe je nach dem Grade dieser Unsicherheit eine ernste Belastung des
               Verhältnisses der beiden Menschen bedeutet. Weil wir aber ihr Bestehen oder
               Nicht-Bestehen im einzelnen Fall doch nur vermuten können, kann sie weder als
               notwendig ehegründender und -erhaltender noch als notwendig ehehindernder oder
               -zerstörender Faktor in Betracht kommen.</p>
          <p>Wir sagen also: Ehe überhaupt ist Ordnung, weil wir in jenem doppelten Sinn Menschen
               sind. Und Ehe ist Ordnung als Einehe, weil der Beruf des Menschen hinsichtlich der
               Geschlechtsbeziehung ein eindeutiger ist, so verborgen er uns in concreto letztlich
               immer bleiben mag, sowenig wir also das Bestehen der
               <pb xml:id="p387" ed="pga"/>
                Ordnung aus dem Bestehen des Berufes in concreto abzuleiten in der Lage sind. Das
               ist die Ordnung der Ehe, an der unser Tun in dieser Hinsicht, hinsichtlich unseres
               Geschlechtslebens gemessen ist. Versuchen wir es, sie im Einzelnen noch etwas besser
               zu verstehen. Wir fassen zunächst das Gesagte zusammen in eine Definition: <hi rend="italic">Ehe ist die von zwei Menschen verschiedenen Geschlechtes aus freier
                  gegenseitiger <seg type="non-entity">Liebe</seg>, aber auch mit der Verpflichtung zur Fortsetzung bis zum Tode
                  und in Verantwortung gegenüber Gott und den anderen Menschen vollzogene
                  seelisch-geistige Lebensgemeinschaft</hi>.</p>
          <p>Schon die Komplexheit dieser Formel und die damit zugestandene Unmöglichkeit, etwa
               mit einem Worte zu sagen, was Ehe ist, weist uns darauf hin, daß auch diese
               Schöpfungsordnung, sobald wir sie verstehen, uns auf ihre Wahrheit und Geltung
               besinnen wollen, sich zu einem <hi rend="italic">Problem</hi> entfaltet, sich als <hi rend="italic">Frage</hi> unserem Sein und Tun entgegenwirft. Wie sollte es auch anders
               sein, wenn wir sie hier nicht zivil- oder kirchenrechtlich und auch nicht unter dem
               Gesichtspunkt irgendeiner geltenden Moral, sondern eben ethisch, und zwar
               theologisch-ethisch, zu betrachten haben? Wie sollte es anders sein, wenn sie uns
               hier keineswegs als Ordnung überhaupt, sondern eben als Ordnung Gottes angeht? Zum
               vornherein ist klar, daß wir auch hier in das Gedränge der wirklichen <hi rend="italic">Frage</hi>: Was ist Ehe? hinein- und aus diesem Gedränge nicht wieder
               hinauskommen werden. Viele sind verheiratet miteinander und scheinen auf den ersten
               <seg type="non-entity">Blick</seg> mit ihrem Sein und Tun die in unserer Formel angedeuteten Bestimmungen ganz
               oder doch teilweise und wie sie vielleicht denken (aber doch nur denken!) zum
               wichtigsten Teil zu erfüllen und also die Ordnung der Ehe zu verwirklichen. Und Viele
               sind nicht verheiratet miteinander und werden vielleicht von wichtigen der
               angedeuteten Bestimmungen doch und gerade erreicht, scheinen also die Ordnung der Ehe
               in ihrer Weise auch zu verwirklichen, um dann freilich um so deutlicher außerhalb
               anderer, nicht weniger wichtiger Bestimmungen dieses Begriffs zu stehen. Wer sollte
               hier strenggenommen – und die Ethik hat es nun einmal streng zu nehmen – <hi rend="italic">nicht</hi> gefragt sein? Wir werden wohl nicht erwarten
               <pb xml:id="p388" ed="pga"/>
                dürfen, hier so wenig wie anderwärts, mit fraglosen Fällen zu rechnen zu haben, d.h.
               innerhalb oder außerhalb der durch Zivilrecht, Kirchenrecht und geltender Moral
               anerkannten Ehen so bald einer <hi rend="italic">Verwirklichung</hi> der Gottesordnung der
               Ehe zu begegnen. Wo würde ihre an den wirklichen Menschen gerichtete Frage etwa nicht
                  <hi rend="italic">Gericht</hi>, d.h. Aufdeckung des Fehlens einer oder mehrerer der
               angedeuteten Bestimmungen, bedeuten? Und nun sind ja diese einzelnen Bestimmungen
               nicht als <hi rend="italic">Teile</hi> etwa zu verstehen, so daß man gemächlich von
               unvollkommener Verwirklichung etwa reden könnte. Sondern die Ordnung der Ehe besteht
               als Ganzes, in jeder ihrer besonderen Bestimmungen als Ganzes, also entweder als
               Ganzes ungebrochen oder eben als Ganzes gebrochen. Wie wir bei der Frage: Was ist
               Arbeit? kein Moment als weniger konstitutiv zurücklassen durften, also Sachlichkeit,
               Würde des Gegenstandes, Einheit der äußeren und inneren Arbeit, Begrenztheit der
               Arbeit gleich stark betonen mußten, so ist hier zu sagen, daß etwa die freie
               gegenseitige <seg type="non-entity">Liebe</seg> zwischen zwei Menschen das Fehlen der Verantwortlichkeit gegenüber
               Gott oder gegenüber den Menschen nicht gutmachen, daß der <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Treue, zur
               Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft bis zum Tode das Nichtbestehen einer
               wirklichen seelisch-leiblichen Gemeinschaft oder umgekehrt: das Bestehen solcher
               Gemeinschaft das Fehlen des <seg type="non-entity">Willens</seg> zur lebenslänglichen Treue nicht aufwiegen kann,
               sondern daß jede Fragwürdigkeit an <hi rend="italic">einem</hi> dieser Punkte
               Fragwürdigkeit der Verwirklichung dieser Ordnung <hi rend="italic">überhaupt</hi>
               bedeutet. Und wer kann da bestehen, wenn es so steht?</p>
          <p>Aber nun ist dies doch bloß die eine Seite der Sache. Wir werden andererseits auch
               nicht erwarten dürfen, innerhalb oder außerhalb der anerkannten Ehen so bald ein
               solches eheliches oder also eheähnliches, auf die Ehe hinzielendes, als Ehe gemeintes
               Verhältnis zweier Menschen zu finden, das wir mit apodiktischer Sicherheit zu
               verurteilen in der Lage wären, weil es etwa am <hi rend="italic">Segen</hi> der
               Gottesordnung der Ehe gar keinen Anteil hätte. Es wäre schlimm um uns bestellt, wenn
               es nicht einen Segen dieser Ord<pb xml:id="p389" break="no" ed="pga"/>nung gäbe auch da, gerade da, wo wir sie keineswegs verwirklichen, wo wir unser Sein
               und Tun einfach als durch sie gerichtet erkennen müssen. Man könnte ja auch allen
               <seg type="non-entity">Ernstes</seg> fragen, ob etwa in dem definierten Sinn der Gottesordnung der Arbeit jemals
               wirklich von einem Menschen gearbeitet worden ist oder gearbeitet werden wird, und
               könnte doch nicht verkennen, daß wo immer – und wäre es auch nur unter <hi rend="italic">einem</hi> Gesichtspunkt, etwa unter dem der Sachlichkeit – wirkliche Arbeit
               getan zu werden scheint, bei aller Fragwürdigkeit in anderer Hinsicht etwas
               aufzuleuchten scheint von der bestätigenden und tröstenden Wahrheit der Ordnung
               überhaupt, an der auch die wunderlichen Arbeiter aller Art teilnehmen. [Es ist dies]
               ein Widerschein von der Wirklichkeit der Ordnung selbst, unter der wir nolentes
               volentes von Hause aus stehen – ohne daß uns das rechtfertigte, aber nicht ohne daß
               die Gewalt des göttlichen Gebietens darin sichtbar würde, die Möglichkeit unserer
               Heiligung, deren Wirklichkeit allein Gott selber ist. Genauso steht es nun auch mit
               den Bestimmungen des Begriffs der <hi rend="italic">Ehe</hi>. Ist dem so, daß hier wohl
               innerhalb wie außerhalb der anerkannten Ehen niemand bestehen kann vor der
               Gottesordnung der Ehe, so gilt nun doch auch, daß man in keiner Hinsicht zu rasch
               sein dürfen wird damit, einer im Sinn von Zivil- und Kirchenrecht und Moral ehelichen
               oder auch bloß eheähnlichen Beziehung zweier Menschen die Anteilnahme an der Würde,
               der Bestätigung und dem Trost der Ordnung Gottes glatt abzusprechen darum, weil es
               sich in irgendeiner Hinsicht – und damit dann, wie gesagt, zweifellos <hi rend="italic">ganz</hi> – als Nicht-Verwirklichung, als ein Bruch dieser Ordnung darstellt. So
               gewiß strenggenommen alle solchen Beziehungen im Verhältnis zu Gottes Ordnung sich
               als gebrochene Ehen darstellen, so gewiß ist die über ihnen stehende Ordnung selbst
               nach wie vor nicht gebrochen, auch über ihnen nicht gebrochen, und sind sie selbst in
               der ganzen Gebrochenheit ihres Seins und Tuns – gewiß nicht gerechtfertigt, wohl aber
               kraft alles dessen, was auch in ihrem Verhältnis eine Analogie zu Gottes Ordnung
               bedeutet, ein lebendiger Erweis, eine Demonstration für die gött<pb xml:id="p390" break="no" ed="pga"/>liche Heiligkeit des Gebotes und stehen insofern unter dem Schutz seiner Ordnung.
               Für die fehlende gegenseitige freie <seg type="non-entity">Liebe</seg> und die dann vielleicht ebenfalls fehlende
               wirkliche Lebensgemeinschaft in einer Ehe <hi rend="italic">kann</hi> in diesem Sinn der
               <seg type="non-entity">Wille</seg> zur Treue und für die mangelnde Verantwortung gegenüber den anderen Menschen –
               kann in einem nicht anerkannten Verhältnis die Verantwortung vor Gott und die
               gegenseitige <seg type="non-entity">Liebe</seg> eintreten – in beiden Fällen nicht, um das betreffende Verhältnis
               dem göttlichen Gericht zu entziehen, dem es als subjektiver Bruch der göttlichen
               Ordnung vielmehr verfallen ist und nicht entgehen wird, wohl aber, um es auch <hi rend="italic">im</hi> Gericht und <hi rend="italic">unter</hi> der ganzen Last von Schuld,
               Anklage und Not, die es dann bedeutet, unter der ungebrochenen objektiven göttlichen
               Ordnung selbst festzuhalten, die den Menschen nicht fallenläßt, auch wenn er sie noch
               so mannigfach übertritt. Pars pro toto gilt dann nicht bloß in negativer Hinsicht,
               hinsichtlich der Übertretung, sondern auch positiv, hinsichtlich der
               Nicht-Übertretung, hinsichtlich dessen, was ein eheliches oder eheähnliches
               Verhältnis zweier Menschen immer noch und trotz Allem als in Beziehung zu Gottes
               Gebot stehend erkennen läßt. Solange wir, d.h. konkret: solange die zwei, die es
               angeht, an der in diesem Sinn bestehenden Würde ihres Verhältnisses nicht verzweifeln
               müssen, solange können und sollen sie es nicht als aus der Ordnung Gottes
               herausfallendes, als durch diese Ordnung für nichtig erklärtes Verhältnis auffassen.
               Es <hi rend="italic">ist</hi> dann Ehe nicht durch Verdienst, sondern durch Gnade, durch
               die Gnade des Schöpfergottes und seiner Ordnung, auch wenn es als anerkannte Ehe noch
               so «unglücklich», auch wenn ihm die Anerkennung durch Staat, Kirche und Moral formell
               fehlen sollte. </p>
          <p>Zur Sicherstellung des Begriffs der göttlichen Ordnung als solcher mußte das Alles
               vorausgeschickt werden. Keine der Bestimmungen unserer Formel wiegt leicht. Die
               Fragwürdigkeit der Verwirklichung keiner<note xml:id="n14">Gemeint ist wohl: jeder
                  einzelnen dieser Bestimmungen.</note> bedeutet nicht die Fragwürdigkeit
               <pb xml:id="p391" ed="pga"/>
                unserer Verwirklichung dieser Ordnung überhaupt. Keine [dieser Bestimmungen] ist
               aber auch nicht in sich gewichtig genug, um unsere Beziehung zu dieser Ordnung selbst
               – nicht die Beziehung [zu] unserer Verwirklichung der Ordnung, wohl aber [zu] unserer
               Heiligung durch diese Ordnung – für sich sicherstellen zu können. Es verhält sich mit
               der Ordnung der Ehe (es verhält sich mit den göttlichen Schöpfungsordnungen
               überhaupt) so wie nach dem Evangelium mit dem Sonnenschein und Regen Gottes: sie
               wölbt sich über Gute und Böse, über Gerechte und Ungerechte [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.5.45">Mt. 5,45</ref>], sie bedeutet überall Frage,
               aber auch überall Antwort. Man wird ihr nicht so bald entfliehen und sich ihr
               gegenüber im Hafen einer nun wirklich einwandfreien, fugenlosen vollständigen Ehe
               geborgen wissen können. Sie bedeutet aber auch Halt, Trost, Bestätigung und
               Wegweisung in den scheinbar zerrüttetsten Verhältnissen. Man soll sie also hören, wie
               man eben Gottes Wort hört, und nicht so bald meinen: in meiner konkreten Lage <hi rend="italic">brauche</hi> ich sie nicht mehr zu hören, <hi rend="italic">kann</hi> ich sie
               nicht mehr hören. Die einwandfreie, die schlechterdings mögliche Ehe ebenso wie die
               hoffnungslose, die schlechterdings unmögliche Ehe dürften gleicherweise als
               Grenzbegriffe zu verstehen und anzuwenden sein, mit deren Verwirklichung zu rechnen
               man sich immer noch <hi rend="italic">einmal</hi> und dann gerade <hi rend="italic">noch</hi>
               einmal überlegen sollte.</p>
          <p>Dies vorausgeschickt versuchen wir nun eine kurze Beleuchtung der einzelnen
               Bestimmungen des Begriffs der Ehe:</p>
          <p>a) Wirkliche Ehe entsteht aus gemeinsamer Erkenntnis freier gegenseitiger <hi rend="italic">Liebe</hi>. Wir meinen damit jenes Bejahen, Vorziehen, Wählen einer
               bestimmten Person des anderen Geschlechts, in dem die Bezogenheit zum anderen
               Geschlecht überhaupt konkret Ereignis wird – ein Wählen, das, wenn nicht Alles
               täuscht, eine Erwählung, einen speziellen beiderseitigen göttlichen Beruf zu diesem
               Verhältnis zur Voraussetzung hat. Aber diesen Hintergrund des Problems lassen wir nun
               auf sich beruhen. <seg type="non-entity">Liebe</seg> zwischen <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau besteht da, wo das Eine dem Anderen
               seelisch und leiblich, menschlich geredet, unentbehrlich geworden
               <pb xml:id="p392" ed="pga"/>
                ist, wo es sich sein eigenes Leben nicht mehr denken kann ohne die bestimmte
               Beziehung zu diesem Anderen, ohne seine räumliche Nähe, ohne Zugehörigkeit zu ihm und
               ohne Gleichtritt mit ihm in allen Dingen. <seg type="non-entity">Liebe</seg> unterscheidet sich dadurch von
               sinnlicher oder geistiger oder auch geistig-sinnlicher oder sinnlich-geistiger <hi rend="italic">Neigung</hi>, daß sie eine totale, restlose, unbedingte Bejahung des
               Anderen bedeutet. Gewiß steht sie als menschlicher Akt unter dem Vorbehalt, daß wir
               weder uns selbst noch das Andere ganz zu durchschauen vermögen, daß wir uns also über
               uns selbst wie über das Andere irren können. Sie ist also totale Bejahung in der
               Schranke des menschlich-subjektiv Möglichen, an Ehrlichkeit Möglichen. Aber wenn sie
               in dieser Schranke nicht <hi rend="italic">totale</hi> Bejahung ist, Bewußtsein <hi rend="italic">völliger</hi> Unentbehrlichkeit dieses anderen Menschen in der Ganzheit
               seiner Existenz, dann ist sie <hi rend="italic">nicht Liebe</hi>, darüber sollte man sich
               nicht täuschen.</p>
          <p>Wo man sich bloß sinnlich oder auch bloß geistig oder zwar beides, aber bloß ein
               Stück weit, bloß in gewissen Lebensäußerungen unter Zurückhaltung oder Kritik oder
               Gleichgültigkeit gegenüber anderen liebt, und wo man solcher sogenannten <seg type="non-entity">Liebe</seg> in
               Worten und Taten Ausdruck gibt, da liegt edler oder weniger edler <hi rend="italic">Flirt</hi> vor, d.h. erotisches Spiel. <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName></hi> hat diese
               Möglichkeit als ein vorbereitendes, tastendes Suchen der eigentlichen <seg type="non-entity">Liebe</seg> für
               erlaubt und normal erklärt.<note xml:id="n15">Vgl. dazu <bibl corresp="kbga-bibls-2165"><persName ref="kbga-actors-360">F. Schleiermacher</persName>, <hi rend="italic">Vertraute Briefe über
                           Friedrich Schlegels Lucinde</hi>, in: <hi rend="italic">Sämtliche
                           Werke</hi>, 3. Abt. Zur Philosophie, Bd. 1,
                           Berlin
                                1846, S. 421ff.</bibl>, darin vor allem den <bibl><hi rend="italic">Versuch über die Schamhaftigkeit</hi>, S. 450ff.</bibl>
                  </note> Ich würde doch sagen, daß dies bloß für die rückblickende Betrachtung gelten
               kann: was faktisch Spiel gewesen ist, <hi rend="italic">kann</hi> in diesem Sinn den <seg type="non-entity">Ernst</seg>
               vorbereitet haben. Aber doch wohl nur dann, wenn es damals selber ernst gemeint
               gewesen ist.</p>
          <p>Auch die andere Möglichkeit besteht, daß irgendeine sachliche Beziehung zwischen <seg type="non-entity">Mann</seg>
               und Frau bewußt oder unbewußt oder halbbewußt von erotischem Spiel <hi rend="italic">begleitet</hi> ist. Man kann aber doch wohl nicht an sich und bewußt erotisch
               spielen wollen. Und zwar darum nicht, weil bewußtem Spiel ja besten Falles
               <pb xml:id="p393" ed="pga"/>
                Neigung, aber gerade nicht Eros zugrunde liegen würde. Der wirkliche Eros spaßt
               nicht und läßt nicht mit sich spaßen. Wo zwei Menschen sich zu lieben meinen, da
               müßten sie sich also vor Allem fragen, ob es sich zwischen ihnen denn wirklich um
               <seg type="non-entity">Liebe</seg> und nicht bloß um Neigung handeln sollte. Ob man einander wirklich
               unentbehrlich ist, total ja zueinander sagen, ohne alle Zurückhaltung einander sich
               auftun und angehören will, das ist eine Frage, die man eigentlich (wenn man
               rechtzeitig weiß oder sich sagen läßt, daß es darauf ankommt) bei einigermaßen
               entwickelter subjektiver Ehrlichkeit bejahen oder verneinen können sollte. Kann man
               sie <hi rend="italic">nicht</hi> bejahen, dann sollte eigentlich kein Opfer zu schwer und
               keine Rücksichtnahme zu wichtig sein, um sich aus einem noch nicht zur Ehe gewordenen
               Verhältnis schleunigst zurückzuziehen, denn dann wartet nach menschlichem Ermessen
               sicher die in dieser Hinsicht «unglückliche» Ehe.</p>
          <p>Und wo immer andere Motive bei einer Eheschließung im Mittelpunkt stehen oder auch
               nur mitreden, da dürfte die Frage brennend sein, ob man sich denn auch lieb habe,
               d.h. aber ganz, auf der ganzen Linie, also z.B. mit Inbegriff der
               Familieneigentümlichkeiten des Anderen, mit Inbegriff auch seiner Fehler und
               Schrullen, ohne alle Subtraktionen, ohne allen Gebrauch von Scheuklappen gegenüber
               kritischen Punkten einfach lieb hat? Solche anderen Motive können sein: Rücksicht auf
               Vermögen, auf elterliche Wünsche, auf gesellschaftliche Vorteile, gemeinsame
               sachliche Interessen, Mitleid mit dem Anderen oder auch Hochschätzung seines
               Charakters, seines Weges, einzelner seiner Eigenschaften. Mögen sie mitreden, aber
               eben: je mehr sie mitreden, um so mehr ist zu bedenken: und wenn das Alles zugleich
               mich bestimmte … und ich hätte der <seg type="non-entity">Liebe</seg> nicht [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="1.Kor.13.1 1.Kor.13.3">1.Kor. 13,1–3</ref>], so soll es sicher nicht
               sein!</p>
          <p>In der Erweckungsbewegung im Anfang des vorigen Jahrhunderts kam unter anderen
               Merkwürdigkeiten auch das vor, daß die Leute sich vornahmen, sich ihre Ehegatten nur
               noch ganz direkt vom Herrn, d.h. ohne sie vorher gesehen zu haben, schenken zu
               lassen. Wie das zuging, mag der Anfang und das Ende eines Ab-
               <pb xml:id="p394" ed="pga"/>
                Schnitts aus der Lebensgeschichte des pommerschen und späteren Berliner Predigers
                  <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-642">Gustav Knak</persName></hi> zeigen (<persName ref="kbga-actors-824">Wangemann</persName> S. 87f.), so geschehen im Jahre 1833: «Beide Freunde
               verbanden sich noch einmal in dem Vorsatz, den sie längst gefaßt hatten, nur mit
               einer wahrhaft bekehrten, dem Herrn Jesu auf Tod und Leben gänzlich ergebenen frommen
               und züchtigen Jungfrau voll sanftmütigen und stillen Geistes in den heiligen Ehestand
               zu treten. Beide knieten nieder im Gebet, um die Sache in die treuen Hände des Herrn
               zu legen. Als sie vom Gebet aufstanden, sprach Gustav in unbeschreiblicher Freude und
               heiligem <seg type="non-entity">Ernst</seg>: «Jetzt eben hat mir der Herr die Jungfrau gezeigt, die er für dich
               zur Lebensgefährtin ersehen hat. Es ist Caroline Zwarg, die Schwägerin unseres teuren
               Lutze, eine Jungfrau, die ich seit längerer Zeit kenne und beobachtet habe; laß uns
               niederknien und dem Herrn die Sache befehlen.» Die Freunde beteten abermals, und auch
               Karl wurde in seinem Herzen gewiß, daß die Hand des Herrn hier regierte …. Die Sache kam
               dann in der Tat zustande. Aber nun erwacht in demselben Gustav auch eine
               «Freudigkeit», um ein anderes, ihm ebenfalls persönlich unbekanntes Mädchen für sich
               selber anzuhalten. Aber: «Ich möchte die teure Mathilde auch nicht erst sehen, in
               meinem Herzen sind über sie durchaus keine Zweifel!» Mathilde ihrerseits träumt in
               derselben Nacht von Gustav, den sie nur dem Namen nach kennt. Und die Geschichte
               endet wie folgt: «Pochenden <seg type="non-entity">Herzens</seg> betrat er die Rektoratswohnung. Eine weibliche
               Gestalt begegnete ihm. ‹Sollte die es sein?› denkt er und sein Atem stockt – er hatte
               sie sich doch anders gedacht. Sie war es nicht. Als er aber in das Zimmer tritt, da
               sind beide, die sich nie zuvor gesehen hatten, keinen Augenblick zweifelhaft. Sie
               eilen zu dem stillen Gebetsplatz. Wo Mathilde bisher um Gustav gebetet hatte, da
               dankt sie nun mit ihrem Gustav.»<note xml:id="n16">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-2426"><persName ref="kbga-actors-824">Th. Wangemann</persName>, <hi rend="italic">Gustav Knak. Ein Prediger
                           der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt</hi>. Berlin
                                1879, S. 91. 94ff., neu bearbeitet und mit einem Vorwort
                        versehen von S. Knak, Berlin 1928, S. 72. 75ff.</bibl>
                  </note> Man wird doch auch das ein unerlaubtes und gefährliches Experimentieren
               nennen müssen. Durch eine ähnliche
               <pb xml:id="p395" ed="pga"/>
                erbauliche Verlobung ist <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-752">Richard Rothe</persName></hi> für seine Lebtage zu einem Kreuzträger geworden.<note xml:id="n17">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-6348"><persName ref="kbga-actors-2463">F. Nippold</persName>, <hi rend="italic">Richard Rothe</hi>. Ein
                        christliches Lebensbild, auf Grund der Briefe <persName ref="kbga-actors-752">Rothes</persName> entworfen. 2 Bd.
                           Wittenberg
                                1873/74, Bd. 1, S. 248ff.</bibl>, sowie <bibl corresp="kbga-bibls-2207"><persName ref="kbga-actors-599">A. Hausrath</persName>, <hi rend="italic">Richard Rothe und seine
                           Freunde</hi>, 2 Bd. Berlin
                                1902-1906, Bd. 1, S. 193ff.</bibl>
                  </note> Was dabei gemeint ist, ist offenbar die Verantwortung vor Gott, ohne die es
               in der Tat keine wirkliche Ehe gibt. Aber diese Frage darf die Frage nach der
               einfachen irdischen <seg type="non-entity">Liebe</seg> keineswegs niederschlagen. Sie hat ihre <hi rend="italic">besondere</hi> Verantwortung <hi rend="italic">neben</hi> jener.</p>
          <p><seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau müssen sich freilich auch in Gott finden können, aber lieb haben müssen
               sie sich, wenn es mit rechten Dingen zugeht, wie <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau sich lieb haben, und
               d.h. dann auch nicht um ihrer Christlichkeit willen. Sich lieb haben heißt, das
               Andere auch in seinen Fehlern und Schrullen jedem Anderen in seinen Tugenden
               unbedingt vorziehen, heißt sich so lieb haben, daß man weder offen noch heimlich
               zueinander sagt: ich habe deine Art, deine Gedanken, deine Tätigkeit, deinen
               Charakter, deine Rolle nach außen [gern], sondern [daß man] vorbehaltlos ehrlich
               [sagt]: ich habe <hi rend="italic">dich</hi> lieb, aber um deswillen dann allerdings auch
               Alles, was du bist und hast und tust, und in dem Allem begehre ich nichts Anderes,
               als mit dir zu gehen. Dann, dann und vorher nicht, <hi rend="italic">liebt</hi> man mit
               dem durchaus irdischen Eros, der hier das Wort führen darf und soll. Alles Andere ist
               gefährlicher Dilettantismus der <seg type="non-entity">Liebe</seg>. Wir werden uns hüten zu sagen, daß der Mangel
               an <seg type="non-entity">Liebe</seg> in dieser strengen Fassung des Begriffs, die Selbsttäuschung über das
               Vorhandensein dieser <seg type="non-entity">Liebe</seg>, eine Ehe unmöglich machen müsse. Die Verantwortung
               gegenüber Gott und den Menschen, in der Zweie in die Ehe treten, kann diesen Mangel
               zudecken. Auch die Treue, in der sie trotz dieses Mangels aneinander festhalten, kann
               ihn zudecken. Auch wirkliche Lebensgemeinschaft kann trotzdem eintreten und diesen
               Mangel zudecken. Aber wenn wir fragen: wie Ehe entsteht unter Gottes Ordnung? dann
               werden wir nicht dringend genug auf dieses schöpfungsmäßige Requisit hinweisen,
               werden wir den Be<pb xml:id="p396" break="no" ed="pga"/>griff der <seg type="non-entity">Liebe</seg> nicht rigoros genug fassen können. Ein durch Gottes Gnade
               zugedeckter Mangel ist darum doch ein Mangel, und es wäre frevelhaft, daraufhin
               sündigen zu wollen, daß Gott die Sünde zudecken kann.</p>
          <p>Wir wollen nicht vergessen, auch das noch ausdrücklich hinzuzufügen, daß das
               Vorhandensein wirklicher <seg type="non-entity">Liebe</seg> unter Umständen erst spät und auf weiten Umwegen
               erkannt werden kann und muß, daß also Verzweiflung in einer schon geschlossenen und
               nachher diesen Mangel entdeckenden Ehe nicht notwendig eintreten muß. Es wäre aber
               wiederum frevelhaft, auf diese Möglichkeit hin ohne ehrlich erkannte wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg>
               in die Ehe treten zu wollen.</p>
          <p>Und nun wäre auf der anderen Seite zu sagen: Wo diese freie gegenseitige <seg type="non-entity">Liebe</seg>
               zwischen zwei Menschen besteht (wir werden den letzten Vorbehalt, daß wir das nur mit
               menschlicher Gewißheit auch von uns selber wissen können [nicht aufheben dürfen]), da
               stehen sie auch, was auch im übrigen gegen ihr Verhältnis zu sagen sein möge, in
               diesem Punkt unter dem Segen und Schutz, auch unter der Zucht und Weisung der
               Gottesordnung der Ehe, da verbindet sie ein vielleicht ganz dünner, aber
               unzerreißbarer Faden mit der heiligenden Macht des Gebotes. Niemand ist
               gerechtfertigt, weder [durch] die lieblose Ehe noch die vielleicht ehelose <seg type="non-entity">Liebe</seg>.
               Aber wenn dort die Ordnung als solche in anderer Hinsicht ihre Würde und Kraft
               bewähren kann und in tausend Fällen bewährt, zudeckend, was menschlich verfehlt
               worden ist, so kann sie es, wo vielleicht nur diese Analogie besteht, in dieser
               Hinsicht tun. Ob sie es tut, das steht hier wie dort nicht in unserer Macht. Wohl
               aber steht es in unserer Macht, darauf zu achten, daß das Gebot in bezug auf die Ehe
               jedenfalls auch dieses ist, daß sie, um wirklich zu sein, der <seg type="non-entity">Liebe</seg> bedarf, des
               erotischen <seg type="non-entity">Ernstes</seg>.</p>
          <p>b) <hi rend="italic">Lebensgemeinschaft</hi> ist das, was gemeint ist im Begriff Ehe, und
               zwar völlige, leibliche und seelische Lebensgemeinschaft, und zwar vollzogene
               Lebensgemeinschaft. Dadurch unterscheidet sich Ehe von <seg type="non-entity">Liebe</seg>, daß in ihr, wenn sie
               nämlich wirkliche Ehe ist, genau das, was wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> sucht und begehrt, Ereignis
               <pb xml:id="p397" ed="pga"/>
                ist. Eben darum gibt es freilich auch keine wirkliche Ehe ohne wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg>, ist
               es jedenfalls etwas sehr Besonderes, ist es Gnade, Segen der Ordnung als solcher,
               wenn es dennoch ohne wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> wirkliche Ehe geben sollte. Denn das auf den
               Sinn der Ehe als Lebensgemeinschaft Hinzielende ist ja eben die <seg type="non-entity">Liebe</seg>. Aber etwas
               Anderes ist dieses Hinzielen, ist das herzliche Bejahen, ein Anderes ist das
               faktische Vollziehen dieser Lebensgemeinschaft. Amor ist bekanntlich blind. Er kann
               für sich allein noch keine Garantien geben dafür, daß das Begehrte als solches dann
               auch wirklich Ereignis wird. Auch ganz Anderes könnte Ereignis werden. Wirkliche Ehe
               ist <hi rend="italic">Bewährung</hi> der <seg type="non-entity">Liebe</seg>, nämlich Bewährung dessen, daß man nun
               tatsächlich nicht nur zueinander sich gehörig <hi rend="italic">weiß,</hi> sondern
               beisammen <hi rend="italic">ist,</hi> nicht nur totaliter ja zueinander <hi rend="italic">sagt,</hi> sondern dieses Ja <hi rend="italic">lebt</hi> in der Folge von unabsehbar
               vielen Tagen zu je vierundzwanzig Stunden, nicht nur das Andere <hi rend="italic">lieb</hi> hat, sondern seiner und seiner ununterbrochenen Gegenwart nun wirklich
                  <hi rend="italic">froh</hi> ist, seines Sonntags- und seines Werktagsgesichtes, seiner
               Tugenden und seiner Schrullen, seiner Vitalität und Müdigkeit, daß durch das Alles
               hindurch in gleicher Weise das Ja, Ja, Ja der <seg type="non-entity">Liebe</seg> sich wiederhole. Diese Bewährung
               der <seg type="non-entity">Liebe</seg> ist die Ehe. Sie findet in keinem Fall selbstverständlich statt. Man wird
               freilich sagen müssen, daß wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> diese Bewährung <hi rend="italic">besteht</hi>
               und daß <seg type="non-entity">Liebe</seg>, die diese Bewährung nicht besteht, auch keine wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> gewesen
               ist. Aber auch wirkliche <seg type="non-entity">Liebe</seg> fällt unter den Begriff der Ehe nur dann, wenn sie
               diese Bewährung so oder so <hi rend="italic">bestanden</hi> hat, wenn man nicht nur hofft,
               sondern aus konkreter Erfahrung weiß, daß man in <seg type="non-entity">Liebe</seg> miteinander leben <hi rend="italic">kann</hi>. Aber man weiß das nicht so schnell, und einer Wiederholung wird als
               eine menschliche Erfahrung auch diese Erfahrung nicht unbedürftig sein.</p>
          <p>Von diesem Begriff der Lebensgemeinschaft aus ist zunächst zu erwägen, ob es nicht
               Verhältnisse geben dürfte, die ungeachtet der nach subjektiv ehrlichem Urteil
               vorhandenen <seg type="non-entity">Liebe</seg> <hi rend="italic">zur Ehe nicht geeignet sind</hi>. Das bürgerliche
               Gesetzbuch kennt bekanntlich den Unterschied von erlaubten und unerlaubten
               Verwandtschafts<pb xml:id="p398" break="no" ed="pga"/>graden, und die heikle Kasuistik, die sich an die Frage anknüpft, nimmt in den
               mittelalterlichen und altprotestantischen Dogmatiken einen viel breiteren Raum ein,
               als man gewöhnlich weiß. Man redet ferner von «unnatürlichen» Ehen bei allzugroßen
               Altersunterschieden, besonders dann, wenn etwa der weibliche Teil der erheblich
               ältere sein sollte, aber auch in manchen Fällen von auffallenden Standesunterschieden
               oder wo ein Teil oder beide mit einer schweren Krankheit behaftet sind. Hier wäre
               auch des besonders schwierigen Problems der konfessionell gemischten Ehen zu
               gedenken. Wir stehen hier vor Punkten, wo wir uns darüber klar sein müssen, daß Ethik
               weder Hygiene noch Eugenik, noch auch praktische Psychologie ist. Von den damit
               angedeuteten möglichen Betrachtungsweisen wird man sich ja in concreto leiten, aber
               doch wohl nicht letztinstanzlich leiten lassen, wenn man selbst in solchem Fall sich
               ethische Rechenschaft ablegen oder Anderen seelsorgerlichen Rat geben möchte. Denn
               die ethische Frage, die hier in Betracht kommt, kann nicht lauten: Was ist gesund?
               praktisch? ratsam? Ethische Besinnung wird also nicht wohl mit generellen Urteilen
               über jene Genera von eheerschwerenden Möglichkeiten endigen können. Sondern die
               ethische Frage lautet: Was ist <hi rend="italic">geboten</hi> im <seg type="non-entity">Blick</seg> darauf, daß Ehe
               Lebensgemeinschaft ist?, und an Hand dieser Frage wird sie jeden einzelnen Fall, der
               unter eines jener Genera gehört, für sich betrachten. Und dann wird es wohl so sein,
               daß unter diesen Fällen viele, ja wohl die meisten tatsächlich solche sind, bei denen
               eben die Möglichkeit wirklicher Lebensgemeinschaft in dem Grade gefährdet erscheint,
               teils wegen zu großer Nähe, teils wegen zu großer Ferne zwischen den beiden Menschen,
               daß auch die Ethik (oder vielmehr dann die konkrete ethische Besinnung) zu einem
               anderen Ergebnis als zu einem bestimmten Nein schwerlich gelangen wird. Aber es ist
               wichtig, sich auch dann klar darüber zu bleiben, daß der Mensch, der sich über sein
               eigenes Tun ethische Rechenschaft ablegt, oder der theologische Seelsorger Anderer
               als solcher nicht als Hygieniker, nicht als Eugeniker und auch nicht als praktischer
               Psychologe zu denken und zu urteilen hat. Es hieße
               <pb xml:id="p399" ed="pga"/>
                fremdes Feuer auf den Altar bringen, wenn man sich nicht die Offenheit für gewisse
               Möglichkeiten des konkreten Falles wahren würde, auch da, wo die Anderen die Akten
               für geschlossen halten möchten. Ethisch schlechthin ausgeschlossen wird man nur die
               Fälle nennen dürfen, die unter den Begriff der «Blutschande» fallen, und zwar darum,
               weil in diesen Fällen eine ganz andere Lebensgemeinschaft, nämlich die der Familie im
               nächsten Sinn, schon vorhanden ist, die als solche mit der ehelichen Gemeinschaft dem
               Begriff nach nicht koinzidieren kann, weil die Beziehung zwischen <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau hier
               von Haus aus, wenn es sich nicht um kranke Menschen handelt, geschlechtlich neutral
               ist.</p>
          <p>Eben an dem Begriff der Lebensgemeinschaft ist dann weiter das <hi rend="italic">Leben in
                  der Ehe selbst</hi> zu messen, sofern es unter diese Ordnung fällt und nicht
               besser unter anderen Gesichtspunkten zu verstehen ist. Es kann nicht Sache der Ethik
               sein, das «<seg type="non-entity">Buch</seg> der Ehe», das wohl immer wieder geschrieben werden muß, auch nur
               andeutungsweise zu entrollen. Halten wir bloß fest: Es geht um Gemeinschaft, eben um
               die Bewährung dessen, was die <seg type="non-entity">Liebe</seg> gesucht und gefunden zu haben meint. Es geht
               weder bloß um leibliche noch bloß um geistige, sondern es geht um leibliche und
               geistige Gemeinschaft, und zwar um die Gemeinschaft, in der der <seg type="non-entity">Mann</seg> durchaus der
               <seg type="non-entity">Mann</seg> und die Frau durchaus die Frau ist, [in der] nun aber dieser <seg type="non-entity">Mann</seg> dieser Frau,
               diese Frau diesem <seg type="non-entity">Mann</seg> auf Grund der Wahl der <seg type="non-entity">Liebe</seg> <hi rend="italic">ganz</hi> zugewendet
               [ist]. Jedes «nicht ganz», jedes Übereinanderhinwegsehen und Aneinandervorbeileben
               bedeutet die <hi rend="italic">gebrochene</hi> Ehe. Also auch jede Umdeutung des ehelichen
               Verhältnisses in ein anderes, z.B. in ein kameradschaftliches oder
               freundschaftliches, oder der Rückzug von der ehelichen Gemeinschaft von <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau
               auf die familiäre Gemeinschaft von Vater und Mutter. Es ist klar, daß eine solche
               Umdeutung, ein solches geordnetes Aneinandervorbeileben um der Treue willen in vielen
               Fällen die einzige Möglichkeit sein wird, eine Ehe zu retten. Aber eben: als
               gebrochene Ehe dann zu retten, d.h. als Ehe, die um jenes Aneinandervorbeilebens
               willen offenbar gegen das Gebot streitet, auch wenn sie das
               <pb xml:id="p400" ed="pga"/>
                in anderer Hinsicht nicht tut und also insofern die Analogie zu Gottes Ordnung
               behauptet. Eben indem sie dies in anderer Hinsicht tut, ist der Fall nun auch in
               dieser Hinsicht, hinsichtlich der Lebensgemeinschaft, <hi rend="italic">nicht</hi>
               erledigt, kann der Kompromiß eben nur ein Kompromiß sein, wird dieselbe Ordnung
               Gottes, die uns zu unserem Heil nicht ganz hat fallenlassen, auch in dieser Hinsicht
               eine offene Frage, eine offene Wunde sein und bleiben müssen.</p>
          <p>An dieser Stelle wird auch auf die Frage nach der <hi rend="italic">Überordnung</hi> des
               <seg type="non-entity">Mannes</seg> und der Unterordnung der Frau in der Ehe Bescheid zu geben sein. Man hat diese
               Frage von der Männer- und von der Frauenseite aus dadurch verwirrt, daß man den
               konkreten Sinn nicht beachtete, in dem die Bibel mit Recht davon redet und der auch
               für den Sinn und das Verständnis der bekannten Stelle in den Trauliturgien maßgebend
               sein muß. Es handelt sich eben nicht abstrakt und allgemein um Über- und
               Unterordnung, Herrschaft und Untertänigkeit, sondern ganz speziell und einzigartig um
               die Ordnung <hi rend="italic">dieses</hi> Verhältnisses. Was kann aber Überordnung und
               Unterordnung hier Anderes bedeuten, als daß der <seg type="non-entity">Mann</seg> eben der <seg type="non-entity">Mann</seg> und die Frau eben
               die Frau ist, beide aber als solche sich restlos zugewendet sein sollen? Wer etwas
               von <seg type="non-entity">Liebe</seg> weiß, der wäre beinahe versucht zu lachen darüber, daß hier ein Problem
               bestehen soll. Es gilt doch einfach die Probe: Wo zwei Menschen in Bewährung
               gegenseitiger freier <seg type="non-entity">Liebe</seg> miteinander leben, da vollzieht sich eben diese Sonderung
               der Funktionen – nicht einmal notwendig in jener doch etwas mechanischen und
               steifleinenen Weise, die die Ethiker an dieser Stelle als Lösung des Knotens zu
               empfehlen pflegen, wonach dem Manne mehr das Ministerium des Äußeren, der Frau mehr
               das Ministerium des Inneren zukäme, sondern – in aller Freiheit (und gewiß nicht ohne
               allerlei scheinbare, aber doch nur scheinbare Umkehrungen) so, daß der <seg type="non-entity">Mann</seg> faktisch
               vorausgeht, die Frau nachfolgt. [Es ist] ein Vorangehen und Nachfolgen oder also ein
               Herrschen und Untertansein, das doch (eben damit, daß es sich um <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau, die
               sich lieb haben, handelt) nur die gegebene Form eines Mit<pb xml:id="p401" break="no" ed="pga"/>einandergehens, eines immer neuen Suchens und Findens jenes Gleichtrittes, also des
               eigentlichen Lebens der <seg type="non-entity">Liebe</seg> bedeuten kann, jenes Spiel der wahren <seg type="non-entity">Liebe</seg>, in dem
               Vorangehen keinen selbstsüchtigen Vorsprung und Nachfolgen keinen ärgerlich oder
               trauernd hinzunehmenden Nachteil bedeutet, in dem vielmehr ein Jedes um des Anderen
               und damit auch um seiner selbst willen gerade diese Rolle zu spielen hat. Summa:
               wirkliche Lebensgemeinschaft bedeutet, daß diese Frage – nicht etwa nicht gestellt
               ist oder ausscheidet, wohl aber durch das Leben der <seg type="non-entity">Liebe</seg> fortwährend sinngemäß
               beantwortet wird. Wo sie eine Frage ohne Antwort bedeutet, da bedeutet sie als solche
               eine Fragwürdigkeit der Lebensgemeinschaft der Ehe.</p>
          <p>Noch ein Letztes sei hier gesagt: Es handelt sich um die Lebensgemeinschaft zwischen
                  <hi rend="italic"><seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau</hi>. Es bedeutet wiederum ein gefährliches,
               überethisches, falsch idealistisches Spielen mit der Wirklichkeit, wenn man den Sinn
               der Ehe, besonders hinsichtlich ihrer leiblich-natürlichen Seite, in der Erzeugung
               und Erziehung der <seg type="non-entity">Kinder</seg> sucht. Gewiß ist die Ehe als Voraussetzung der Familie
               Mittel zu diesem Zweck. Aber sie ist als Ehe auch und zuerst Selbstzweck, und es ist
               unmenschlich und ungöttlich zugleich – wir müssen uns hier mit <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-360">Schleiermacher</persName></hi> einverstanden erklären,<note xml:id="n18">Vgl. dazu die <bibl><hi rend="italic">Predigten über den christlichen Hausstand</hi>,
                           1820. 1826, Berlin
                                1843, S. 549ff.</bibl> S. spricht in den ersten beiden Predigten von der Ehe, S. 553ff., und –
                  deutlich abgehoben davon – in den nachfolgenden Predigten von der Familie, S.
                  579ff.</note> – sie dem Zwecke der Familie zum vornherein unterzuordnen. Wenn <seg type="non-entity">Mann</seg>
               und Frau sich wirklich suchen und finden, dann tun sie es um ihrer selbst willen, in
               <seg type="non-entity">Liebe</seg> – und <seg type="non-entity">Liebe</seg> hat keinen Zweck – oder sie tun es gar nicht. So, gerade so, in
               ihrer eigenen Würde ist die Ehe die natürliche, die schöpfungsmäßige Voraussetzung
               der Familie. <seg type="non-entity">Kinder</seg> sind eine Gabe Gottes, durch die sich die Gemeinschaft der Ehe,
               ohne dadurch als solche aufgehoben zu werden, zur Gemeinschaft der Familie erweitert.
               Die Lehre, daß die <seg type="non-entity">Kinder</seg> der Zweck der Lebensgemeinschaft der Eltern in der Ehe
               seien, ist eine ehezerstörende <pb xml:id="p402" ed="pga"/>
                Lehre, von der aus der Schritt zum Malthusianismus<note xml:id="n19">Genauer:
                  Neomalthusianismus, in Anknüpfung an Name und Werk des englischen
                  Bevölkerungspolitikers Th. R. Malthus (<date from="1766" to="1834">1766–1834</date>) später gebildete
                  Anschauung, wonach eine Einschränkung der Bevölkerungsvermehrung weder von den von
                  M. genannten repressiven Faktoren, wie Kriegen und Seuchen, noch von den
                  präventiven Faktoren, wie Ehelosigkeit, Spätheirat oder Enthaltsamkeit, sondern
                  von der Anwendung empfängnisverhütender Mittel und einer bedingten Zulassung der
                  Schwangerschaftsunterbrechung zu erwarten sei.</note>, zur künstlichen
               Geburtenbeschränkung so weit nicht ist, wie es aussieht. In der Lebensgemeinschaft
               von <seg type="non-entity">Mann</seg> und Frau selbst müssen ihre allerdings unentbehrlichen Regeln und Schranken
               begründet sein, oder sie sind gar nicht begründet und können, von ihrem angeblichen
               Zweck her aufgerichtet, jeden Augenblick auch in ihr Gegenteil umschlagen.</p>
          <p>Wir fassen uns nun kürzer in bezug auf die beiden noch übrigen Punkte.</p>
          <p>c) Ehe ist der Vollzug solcher Lebensgemeinschaft <hi rend="italic">in der Verantwortung
                  vor Gott und vor den anderen Menschen</hi>. Ich habe die Verantwortung vor <hi rend="italic">Gott</hi> nur um der Vollständigkeit der Definition willen genannt, denn
               wir reden ja vom Tun des Menschen hier überhaupt nur unter dem Gesichtspunkt dieser
               Verantwortung. Aber es ist ja gewiß nicht überflüssig und unangebracht, gerade hier
               an diesen unseren allgemeinen Gesichtspunkt auch ausdrücklich zu erinnern. Wir sind
               doch vielleicht als Geschöpfe Gottes nirgends so sehr bei uns selbst wie gerade
               hinsichtlich unserer Geschlechtlichkeit, also vielleicht doch auch nirgends so sehr
               der Erinnerung bedürftig, daß wir uns als Geschöpfe vor dem Schöpfer zu verantworten
               haben, daß Alles in Unordnung ist auch bei scheinbarster Ordnung, wenn diese
               Verantwortung fehlen sollte, und umgekehrt Alles in Ordnung auch bei scheinbarster
               Unordnung, wo diese Verantwortung stattfindet. Und nun fahren wir gleich fort:
               Verantwortung vor Gott wird in der Regel zusammenfallen mit Verantwortung auch vor
               den <hi rend="italic">Menschen</hi>. In der Regel sage ich, denn so koinzidieren unser
               Verhältnis zu Gott und das zu unseren Mitmenschen nun einmal nicht, daß man die
               <pb xml:id="p403" ed="pga"/>
                Möglichkeit ausschließen dürfte, daß gerade auf diesem Gebiet etwas wohl unter
               Verantwortung vor Gott, nicht aber unter Verantwortung auch vor den Menschen
               geschehen kann, daß es eheähnliche Bindungen gibt, deren schwere Mangelhaftigkeit
               nichts daran ändert, daß sie insofern legitim sind, als sie vor Gott eingegangen und
               vollzogen sind, ohne daß sie – und das ist eben ihr schwerer Mangel – die Legitimität
               des Zivil- und Kirchenrechts und einer geltenden Moral in Anspruch nehmen könnten.
               Aber die Ausnahme bestätigt die Regel, und die Regel lautet hier wie sonst, daß die
               Verantwortung vor Gott sich konkret in der Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen zu
               vollziehen hat, daß also Ehe, um Ehe zu sein, außer ihren inneren Kriterien auch der
               Anerkennung von außen grundsätzlich bedürftig ist.</p>
          <p>Die Instanzen, die hier in Betracht kommen, sind die Familie, speziell die <hi rend="italic">Eltern</hi>, der <hi rend="italic">Staat</hi> und die <hi rend="italic">Kirche</hi>. Wobei die Anerkennung durch die Eltern, die juristisch keine oder doch
               nur geringste Bedeutung hat, ethisch gerade die bedeutsamste ist, weil sie die
               Anerkennung der zunächst liegenden Instanz ist und weil die Familie eine
               Schöpfungsordnung ist, was man vom Staat und von der Kirche nicht sagen kann. Ehe
               bedeutet, auch abgesehen von der Nachkommenschaft, eine Erweiterung der Familie im
               engsten Sinn. Das ist es, was den Eltern das Recht gibt bei der Begründung einer Ehe
               mitzureden. Mitzureden, mehr kann man allgemein nicht sagen. Denn Erwachsene stehen
               hier, wenn auch als <seg type="non-entity">Kinder</seg>, den Eltern gegenüber. Mitreden heißt also weder befehlen
               noch verbieten. Aber darin besteht die Verantwortung in dieser Hinsicht, daß man die
               Eltern mitreden läßt und auf sie hört. Ehe ohne den Segen der Eltern ist auf alle
               Fälle eine gewagte, Ehe ohne den Versuch einer Verständigung mit den Eltern sehr
               wahrscheinlich eine verfehlte Sache. Aber nun steht ja die Ehe nicht nur im Rahmen
               der Familie, sondern auch im Rahmen der menschlichen Gemeinschaft überhaupt. Daß
               diese gerade staatlich und kirchlich verfaßt ist, läßt sich nicht als
               Schöpfungsordnung begründen, aber in ihrem Namen offenbar handeln nun also der Staat
               und die Kirche, wenn sie Anzeige, Öffentlichkeit, Geneh<pb xml:id="p404" break="no" ed="pga"/>migung einer wirklichen Ehe fordern, wenn sie ihre Anerkennung ihrer Legitimität
               davon abhängig machen, daß dieser <seg type="non-entity">Mann</seg> und diese Frau ihrerseits die menschliche
               Gemeinschaft anerkennen dadurch, daß sie die Proklamierung der Gültigkeit ihrer Ehe
               beim Staat und die Verkündigung des göttlichen Segens über sie bei der Kirche
               einholen. Die gegenseitige freie <seg type="non-entity">Liebe</seg> können ihnen Eltern, Staat und Kirche weder
               geben noch nehmen. Den wirklichen Vollzug der ehelichen Lebensgemeinschaft können
               ihnen diese Instanzen nicht garantieren. Sie können nur in kompetenter Weise
               anerkennen, daß dieser Schritt in Verantwortung vor Gott nicht nur (für die sie
               ebenfalls nicht einstehen können), sondern jedenfalls auch in Verantwortung vor den
               Menschen stattgefunden hat. Also nicht diese Anerkennung allein und an sich macht die
               Ehe zur Ehe – die Art, wie <hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-137">Gogarten</persName></hi> gelegentlich bei der Frage nach
               dem Wesen der Ehe von Standesamt und Traualtar zu sprechen pflegt, dürfte doch auf
               eine Überspitzung hinauslaufen<note xml:id="n20">Vgl. hierzu die von <bibl corresp="kbga-bibls-102"><persName ref="kbga-actors-137">F. Gogarten</persName> wenig später dargelegten allgemeineren
                        Erwägungen in seiner <hi rend="italic">Politischen Ethik</hi>. Versuch
                        einer Grundlegung, Jena
                           1932, S. 118.</bibl>
                  </note> – aber: <hi rend="italic">auch</hi> diese Anerkennung macht die Ehe zur Ehe, auch
               sie ist zu ihrer Wirklichkeit grundsätzlich unentbehrlich, nur unter Anerkennung
               eines schweren Mangels entbehrlich. Denn die Ehe ist eine bestimmte Seite des
               göttlich geordneten menschlichen Lebensaktes. Dieser Lebensakt spielt sich aber nicht
               monadenhaft ab, sondern in unserem Zusammensein mit dem Leben der anderen Menschen.
               Wie die Arbeit diese Beziehung zu dem Mitmenschen hat, so auch die Ehe. Der Segen der
               Eltern, die standesamtliche und die kirchliche Trauung sind sinnvoll als Zeugnis
               dafür, daß die Ehe in dieser Beziehung <hi rend="italic">steht</hi>, und damit indirekt
               für die Konkretheit der Bindung an Gott, in der sie als wirkliche Ehe allein
               eingegangen werden kann.</p>
          <p>d) Von der <hi rend="italic">Lebenslänglichkeit</hi> der Ehe ist nun noch etwas zu sagen.
               Nicht viel, gerade weil sich in dieser Bestimmung alle ihre Probleme zusammendrängen.
               Ja, wenn es «Ehe auf Zeit» gäbe, wie der wunderschöne Ausdruck der modernen
               Ehereformer lau<pb xml:id="p405" break="no" ed="pga"/>tet, dann gäbe es wirklich mit einem Schlag keine Eheprobleme und keine Ehenot mehr,
               aus dem einfachen Grunde, weil es dann eben keine Ehe mehr gäbe. An die Stelle der
               <seg type="non-entity">Liebe</seg> träte dann der prinzipielle und andauernde Flirt, an die Stelle der vollzogenen
               Lebensgemeinschaft ein gemächliches und mit den Partnern angenehm abwechselndes
               «Es-miteinander-Probieren», an die Stelle der öffentlich und verantwortlich
               eingegangenen Bindung eine Reihe von privaten und unverbindlichen, vorläufigen
               Übereinkünften. Was Anderes soll man dazu sagen, als daß das Alles sehr schön oder
               auch nicht sehr schön, aber auf alle Fälle eben nicht Ehe wäre? Und möglich doch nur
               dann, wenn die ganze konkrete Bezogenheit eines <seg type="non-entity">Mannes</seg> zu einer Frau, wie gebrochen
               sie in ihrer Wirklichkeit immer sein möge, nicht unter <hi rend="italic">allen</hi>
               Umständen so gebieterisch die Tendenz auf Einheit, Ganzheit, Dauer hätte und eben
               damit auf eine Ordnung hinwiese, an der der Lauf und der Wechsel der Zeit nichts
               ändern kann. Der Begriff des Flirtes, des Eheversuches, der vorläufigen Übereinkunft
               und damit der ganze Begriff der Zeitehe werden dem Problem dieser Tendenz, dieses
               Hinweises nun einmal nicht gerecht. Man kann es auch so sagen: man braucht ja diese
               in fauler Absicht gebildeten Begriffe selbst nur ernst zu nehmen, sie nur in ihre
               Konsequenzen zu verfolgen, um darauf gestoßen zu werden, daß auch hinter ihnen der
               Begriff einer beständigen Gemeinschaft steht. Man versuche es nur, wirklich <hi rend="italic">erotisch</hi> zu spielen, um sich zu überzeugen, daß <hi rend="italic">dieses</hi> Spiel ernst ist, daß es uns ganz in Anspruch nimmt. Man mache doch
               einen wirklichen <hi rend="italic">Ehe</hi>versuch, um sich zu überzeugen, daß man, wenn
               man wirklich das versucht, mit Abbrechen gar nicht rechnen kann. Man versuche doch
               eine vorläufige Übereinkunft in <hi rend="italic">dieser</hi> Sache, um sich zu
               überzeugen, daß wirkliche Übereinkunft hier nur mit der Absicht auf Dauer möglich
               ist. Dilettanten der <seg type="non-entity">Liebe</seg> und der Ehe müssen es sein, die diesen Begriff der Zeitehe
               ersonnen haben. Für jeden, der hier weiß, von was er redet, und nicht bloß schwatzt
               von Dingen, die er nicht versteht, bricht dieser Begriff in sich selbst zusammen, so
               einleuchtend er sich zunächst darzubieten scheint. Nicht die
               <pb xml:id="p406" ed="pga"/>
                Kirche und nicht der Staat haben die lebenslängliche Ehe erfunden, sondern sie haben
               die Ehe gefunden in <hi rend="italic">dieser</hi> Wahrheit, neben der es keine andere
               gibt. Der erste und kleinste Schritt, den man tut in dem ungeheuren Kosmos der Ehe,
               bedeutet, ernst bedacht und recht verstanden, daß man eine Türe hinter sich
               zuschließt, die sich anders als auf das Geheiß des Herrn über Leben und Tod nicht
               wieder öffnen wird, durch die es grundsätzlich kein Zurück gibt. Das eben ist der
               furchtbare <seg type="non-entity">Ernst</seg> der Ehe. Darum erklärt die alte Basler Trauliturgie die Worte
               «Seines <hi rend="italic">Segens</hi> euch <hi rend="italic">getrösten</hi>» mit den anderen
               Worten: «Mithin das <hi rend="italic">Joch</hi> der Ehe desto <hi rend="italic">geduldiger</hi>
               tragen möget»<note xml:id="n21">Vgl. <bibl><hi rend="italic">Kirchenbuch für die evangelisch-reformierten Gemeinden der
                           Kantone Basel-Stadt und Basel-Land</hi>, Basel
                                1911, S. 315</bibl>: «Damit ihr nun in euerm Ehestande Gott Wohlgefallen, seines Segens euch
                  getrösten und das Joch der Ehe desto geduldiger tragen möget, so hört und
                  beherzigt die Ermahnungen, welche das Wort Gottes den Eheleuten gibt.»</note>. Es
               ist eben der Segen der Ehe, dessen man sich trösten darf, und ihr Joch, das
               schlechterdings geduldig getragen werden will, daß ihre Grenze mit der Grenze der <hi rend="italic">Zeit</hi> zusammenfällt.</p>
          <p>Weiter soll man freilich nicht gehen. Ewige <seg type="non-entity">Liebe</seg> kann man sich nicht schwören. Hier
               gilt: «Sie werden weder freien noch sich freien lassen!» (<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.22.30">Matt. 22,30</ref>), und daneben ist die
               Verkündigung der Fortdauer auch des schönsten Verhältnisses in die Ewigkeit hinein
               ein sentimentaler Unfug, den wenigstens Theologen unterlassen sollten. Die Bestimmung
               der Lebenslänglichkeit ist wahrhaftig gerade ernst genug. Sie bedeutet, daß der
               Begriff der <hi rend="italic">Ehescheidung</hi> schlechterdings nur als ein Grenzbegriff
               in Betracht kommen kann. «Von Anbeginn ist es <hi rend="italic">nicht</hi> also gewesen»
                  (<ref type="can" subtype="bible" target="Mt.19.8">Matth. 19,8</ref>). Daran ist
               nicht zu rütteln. Man wird sich, um das zu verstehen, nur nicht gerade an den
               juristischen Sinn des Begriffs Ehescheidung halten dürfen. Die Ehescheidung im
               juristischen Sinn ist ein letzter und dann vielleicht unvermeidlicher Punkt in einer
               langen Reihe, auf deren frühere Punkte viel mehr ankommt als auf diesen letzten.
               Ehescheidung ist grundsätzlich jeder Akt, durch den die Ehe negiert wird, in dem die
               Treue aus<pb xml:id="p407" break="no" ed="pga"/>setzt, in dem die Einheit, die Ganzheit, die Dauer der Ehe unterbrochen wird. Hier
               muß man fragen: ob Ehescheidung erlaubt sei oder nicht, um dann sofort zu sehen, daß
               die Ehe freilich fortwährend geschieden wird, daß es freilich «um eures Herzens
               Härtigkeit willen» [ebd.] fortwährend auch geordnete Formen dieses unordnungsmäßigen
               Wesens, wohltätige, d.h. die Lage erleichternde, entspannende Kompromisse geben mag,
               endlich und zuletzt in der Tat auch den Kompromiß, den man Ehescheidung im
               juristischen Sinne nennt, daß das Alles aber gar nichts daran ändern kann, daß in der
                  <hi rend="italic">Ordnung</hi> der Ehe, nach der wir zu fragen haben, die Möglichkeit
               der Ehescheidung, des Versagens der Treue weder in jenem eigentlichen und primären
               noch in diesem sekundären juristischen, aber allerdings abschließend bedeutungsvollen
               Sinne vorgesehen ist, sondern von der Ordnung der Ehe aus gesehen wird es hier wie
               dort immer heißen: «der bricht die Ehe». Sofern dabei <hi rend="italic">geordnete</hi>
               Unordnung vorliegt, ist auch hier Gehorsam nicht unmöglich, sofern es doch nur
               geordnete <hi rend="italic">Unordnung</hi> ist, ist dasselbe Tun Ungehorsam. Etwas Anderes
               ist die <hi rend="italic">Vergebung</hi>, etwas Anderes die <hi rend="italic">Anerkennung</hi>
               der menschlichen Sünde. Die letztere in der göttlichen Ordnung vorgesehen zu finden,
               werden wir eben <hi rend="italic">nicht</hi> erwarten dürfen. Gerade an der Bestimmung der
               Lebenslänglichkeit der Ehe dürfte das tausendfältige Nicht-Verwirklichen dieser
               Ordnung durch die, die unter ihr stehen, einsichtig werden. Kann man sich wundern,
               wenn wir sie zu Kompromissen, vielleicht zu jenem letzten Kompromiß greifen sehen? Ob
               er keine andere Möglichkeit hatte als diese, wer will das etwa für einen Anderen
               entscheiden? Wir glauben auch an eine Vergebung der tausendfachen Sünde, ja noch mehr
               an eine Freiheit der <seg type="non-entity">Kinder</seg> Gottes in der ganzen Gebrochenheit ihres Tuns auch in
               dieser Hinsicht. Aber daß wir Andere nicht richten und für sie und für uns selbst an
               Vergebung glauben, das darf nicht bedeuten, daß wir das Gebot verkrümmen zu ihren
               oder unseren Gunsten. Wir richten keinen Anderen, weil wir uns mit ihm gerichtet
               wissen. Wir glauben an Vergebung und bekennen damit, daß wir gesündigt haben. Damit
               <pb xml:id="p408" ed="pga"/>
                anerkennen wir aber, und dabei muß es sein Bewenden haben, daß nicht erst und nicht
               allein, aber auch Ehescheidung im eigentlichen und im juristischen Sinn <hi rend="italic">Unordnung</hi> ist, geordnete Unordnung vielleicht, aber Unordnung, daß sie uns
               so oder so mit der Frage belastet, wie wir vor Gott damit bestehen werden, und daß
               wir diese Last tragen müssen. Gottes Gnadenordnung steht in einem anderen <seg type="non-entity">Buch</seg>.
               Dieses <seg type="non-entity">Buch</seg> ist immer auch aufgeschlagen. Aber wenn wir wissen wollen, was Gottes
               Ordnung ist – und dessen werden wir, unter der Gnade stehend, nicht weniger, sondern
               mehr gedenken, daß wir unter Gottes Ordnung stehen –, dann ist einzusehen, daß
               Ordnung heilsamerweise diese und keine andere ist.</p>
          <p>3. Mit der Wirklichkeit unseres Daseins einerseits und andererseits mit dem Vollzug
               der Ehe nach ihrer natürlichen Seite wird eine dritte Ordnung sichtbar, die Ordnung
               der <hi rend="italic">Familie</hi>, d.h. die der Natur der Sache nach ein bestimmtes
               Stetigkeitsprinzip in sich tragende Beziehung zu Vater und Mutter einerseits, zu den
               eigenen Kindern andererseits, um gegen uns aufzustehen mit der Würde des Gebotes, mit
               der Frage: wie wir vor dem Gebot Gottes, das auch sie verkörpert und vertritt, mit
               unserem Tun zu bestehen gedenken. Gibt es eine solche Ordnung, dann werden wir auch
               sie als eine Seite des göttlichen Schöpfungsgebotes, der lex naturae, zu verstehen
               haben. Denn auch diese Beziehung und mit ihr die in ihr gesetzte Bindung, wie man
               diese auch verstehen, wie sie sich auch geschichtlich gestalten möge, ist schon mit
               unserem Leben als solchem gegeben. Sie bedeutet aber eine Bindung; diese Ordnung
               besteht also wiederum darum, weil unser Leben das Leben von Menschen ist. Alte und
               Junge, Anhänglichkeit, Fürsorge und dergleichen als Inhalt der Beziehung zwischen
               beiden gibt es freilich auch in der Tierwelt. Aber von Eltern, von Vater und Mutter
               und Kindern pflegt man doch im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf eine Affen- oder Katzenfamilie in der Regel
               nur im Scherz zu reden, wie es andererseits mindestens eine Saloppheit bedeutet, wenn
               jemand von seinem Vater per «der Alte» redet, und jede Mutter es sich wohl verbitten
               wird, daß man ihr <seg type="non-entity">Kind</seg> als ihr <seg type="non-entity">Junges</seg> bezeichnete!
               <pb xml:id="p409" ed="pga"/>
                Gerade der schöne deutsche Komparativ «die Ältern», der leider durch die moderne
               Orthographie wie so viel Anderes verwischt ist, zeigt im Unterschied etwa zu den
               parentes der Römer, daß jedenfalls unsere Sprache etwas weiß von einer über den
               instinktiven Inhalt dieser Beziehung hinausgehenden Über- und Unterordnung. Mit der
               Geistleiblichkeit des Menschen ist eben gegeben, daß diese Beziehung, die an sich
               eine rein natürliche ist und den Menschen vom Tier noch nicht unterscheidet, zum
               Gegenstand der Erkenntnis wird. Erkenntnis aber entdeckt die Notwendigkeit dieser
               Beziehung, das unseren Lebensakt Bindende, das uns selbst Verpflichtende der
               Tatsache, daß wir in dieser Beziehung stehen. Erkenntnis erhebt die Ordnung ins
               Bewußtsein, übersetzt das Gegebensein des faktischen Geschehens in eine Aufgabe des
               Handelns, in eine gegenüber unserem faktischen Handeln aufgeworfene Frage. <persName ref="kbga-actors-313">Paulus</persName> hat
                  <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.6.2">Eph. 6,2</ref>, zu dem hier in
               Betracht kommenden Stück des Dekalogs [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Ex.20.12">Ex. 20,12</ref>] eine doppelte Anmerkung gemacht. Er nennt
               diese <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">ἐντολή</foreign> nämlich die erste, d.h.
               doch wohl die naheliegendste und natürlichste der sich von unserem Leben selbst und
               von unserer individuellen Lebensbestimmtheit abhebenden Forderungen oder Ordnungen.
               Und er betont, daß sie <foreign xml:lang="grc" rend="Ell">ἐν ἐπαγγελίᾳ</foreign>
               gegeben sei, in und mit der Verheißung: «auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest
               auf Erden», womit offenbar ihre unveräußerliche Zugehörigkeit zu unserem
               schöpfungsmäßigen Leben noch einmal unterstrichen wird. Man kann – dies dürfte doch
               wohl der nächste Sinn dieser Bemerkungen des Apostels sein – nicht leben, ohne
               alsbald auf diese Ordnung zu stoßen, und das Leben selbst ist in seinem Bestand und
               Fortgang an diese Ordnung geknüpft.</p>
          <p>Aber was ist nun ihr besonderer, charakteristischer, also von der Beziehung zwischen
               <seg type="non-entity">Alten</seg> und Jungen in der Tierwelt einerseits und von den übrigen Beziehungen zwischen
               den Menschen andererseits sich unterscheidender Inhalt? «<hi rend="italic">Ehre</hi> Vater
               und Mutter!» sagt der Dekalog bekanntlich, und es ist vielleicht nicht so abwegig und
               willkürlich, wie es auf den ersten <seg type="non-entity">Blick</seg> aussehen mag, wenn in Analogie dazu der
               Begriff der «Ehrfurcht vor dem
               <pb xml:id="p410" ed="pga"/>
                Kinde» aufgestellt worden ist.<note xml:id="n22">So: <bibl corresp="kbga-bibls-3407"><persName ref="kbga-actors-2433">Ellen Key</persName>, <hi rend="italic">Das Jahrhundert des
                           Kindes</hi>, Berlin
                                1902. 1905<hi rend="sup">10</hi>, S. 181 u. ö.</bibl>
                  </note> Wenn der Begriff «Ehre» hier sachgemäß angewendet ist, dann bedeutet das
               zunächst im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf das Verhältnis der <seg type="non-entity">Kinder</seg> zu den Eltern – und damit bekommt
               jene doppelte Anmerkung <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.6.2">Eph. 6,2</ref> doppeltes Gewicht –, daß die <seg type="non-entity">Kinder</seg> die Eltern grundsätzlich in der
               Blickrichtung zu sehen haben, in der – natürlich im unendlichen qualitativen
               Unterschied von Schöpfer und Geschöpf – Gott zu sehen ist. Auf diesen Zusammenhang
               weist uns ja auch die biblische Verwendung der Begriffe «Vater» und «<seg type="non-entity">Kind</seg>» für das
               Verhältnis von Gott und Mensch. Durchaus nicht jeder Mitmensch ist von Haus aus in
               dieser Blickrichtung zu suchen (der Ehegenosse z.B. sicher nicht), wohl aber Vater
               und Mutter. Eben dieser Zusammenhang liegt aber auch im Wesen der Sache und dürfte in
               der Tat der Gegenstand der Erkenntnis sein, um die es für uns Menschen in bezug auf
               dieses Verhältnis geht. Die «Ältern» in diesem prägnanten Sinn des Wortes, die höchst
               konkret älter sind als wir, vor uns da waren, sie waren es ja in dem entscheidenden
               Sinn als unsere Erzeuger, unsere parentes. Ihre fruchtbare Vereinigung war und ist
               innerhalb der zeitlichen Wirklichkeit unsere eigene rario essendi, die geschöpfliche
               Wiederholung des Schöpferrufes: «Es werde!», kraft dessen wir als Geschöpfe Gottes
               existieren. Gewiß findet hier nur Analogie statt. Aber sie findet statt, und zwar
               ganz und gar einzigartig für jeden Menschen in <hi rend="italic">seinen</hi> Eltern. <hi rend="italic">Sie</hi> repräsentieren für ihn das Wunder der Schöpfung und des
               Schöpfers, ohne den er nichts wäre. Darum kommt den Eltern unsererseits das
               Besondere, Charakteristische zu: eben <hi rend="italic">Ehre</hi> als den Repräsentanten
               des Schöpfergottes, was so niemand sonst für uns sein kann. Darum ist dieses Gebot
               nicht nur darum das erste, weil es dem Menschen zuerst begegnet, sondern auch darum,
               weil es ihn zuerst und in ganz einzigartiger Weise an den Schöpfer bindet. Darum läßt
               sich die Lebensverheißung nach dem Dekalog von der Beachtung des gerade so
               auftretenden Schöpfungsgebotes nicht trennen,
               <pb xml:id="p411" ed="pga"/>
                darum finden wir seine Übertretung im <seg type="non-entity">Alten</seg> Testament so mit grimmigen Drohungen
                  umgeben.<note xml:id="n23">Vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Ex.21.15">Ex. 21,15. 17</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Lev.20.9">Lev. 20,9</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Dtn.21.18 Dtn.21.21">Dtn. 21,18–21</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Dtn.27.16">27,16</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Spr.20.20">Prov. 20,20</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Spr.30.17">30,17</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Jes.45.10">Jes. 45,10</ref>.</note>
               </p>
          <p>Dieses Ehren wird nun in concreto etwas sehr Verschiedenes bedeuten für das junge wie
               für das selbst schon erwachsene <seg type="non-entity">Kind</seg>: aus dem strikten Gehorsam wird hier mit der
               Zeit notwendig als Ausdruck derselben Ehrung ein nicht minder striktes Hören, wie es
               eben einem selbständigen Menschen zukommt. Etwas Anderes gegenüber den selbst in der
               Vollkraft des Lebens stehenden, etwas Anderes gegenüber den selbst in dieser oder
               jener Hinsicht bedürftig gewordenen Eltern: aus dem untergeordneten, empfangenden,
               sich weiden lassenden Ehren kann dann unter Umständen, ohne aufzuhören, ein
               wirkliches Ehren zu sein, ein überlegenes, helfendes, leitendes Ehren werden. Ein
               Anderes gegenüber Eltern, die nach unserer Einsicht unser Zutrauen und unseren
               Respekt verdienen, ein Anderes gegenüber solchen, denen gegenüber beides für uns
               vielleicht erschüttert ist: gibt es eine Ehrung in freudiger Aufgeschlossenheit und
               Verbundenheit, so kann und muß es auch eine solche in bloßer Bereitschaft dazu, in
               relativer Zurückhaltung geben. keine Bedrohung unseres Gehorsams kann eine Bedrohung
               des Gebotes bedeuten, das ist die Regel, nach der auch hier zu denken ist. Und man
               wird die Sache gewiß, über die direkten Beziehungen zwischen Kindern und Eltern
               hinausgehend, auch so wenden dürfen und müssen: Vater und Mutter ehren heißt, ihnen
               Ehre machen, d.h. so handeln, daß jene Analogie des göttlichen Schöpfungsaktes, der
               wir unsere Existenz verdanken, durch unsere Existenz, also durch unsere Tat heilig
               gehalten werde nicht nur im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf den Schöpfer selbst, sondern auch, weil im
               <seg type="non-entity">Blick</seg> auf den Schöpfer selbst, im <seg type="non-entity">Blick</seg> auf die, die nach seiner Ordnung das Werkzeug
               waren, kraft dessen wir als seine Geschöpfe existieren.</p>
          <p>Also die Frage ist gestellt, wie sie in bezug auf unsere konkrete Beziehung zum
               anderen Geschlecht gestellt ist: ob man sie als unter
               <pb xml:id="p412" ed="pga"/>
                der Ordnung der Ehe stehend erkennen könne – so hier in bezug auf unsere Eltern: ob
               und inwiefern die Ordnung der Familie, das «Ehre Vater und Mutter!» anerkannt ist in
               unserem Tun. Die Frage ist aber auch nach der anderen Seite gestellt, an die Eltern
               in bezug auf die <seg type="non-entity">Kinder</seg>, ein ganz anderes, gerade das umgekehrte «Ehren», wenn wir
               bei diesem Begriff bleiben wollen, kommt hier in Betracht. Dürfen und müssen wir die
               Erzeugung des Menschen verstehen als Analogie zum göttlichen Schöpfungsakt, dann ist
               das Verhältnis der Eltern zu den Kindern dadurch geregelt, daß sie sie, gewiß nur wie
               ein Geschöpf das andere, aber nun doch innerhalb der geschöpflichen Welt in ganz
               einzigartiger Weise in der Blickrichtung sehen, in der Gott der Schöpfer sie sieht.
                  <ref type="can" subtype="bible" target="Eph.3.15">Eph. 3,15</ref> ist hier zu
               bedenken, die merkwürdige Stelle von der aus Gott stammenden «Väterlichkeit» im
               Himmel und auf Erden. Also nicht an der Ehre des Schöpfers nehmen die <seg type="non-entity">Kinder</seg> teil,
               das ist eben ihr unaufhebbarer Unterschied von den Eltern, wohl aber, und das ist
               auch eine Ehre, an der Ehre des Geschöpfs, das Gott in <seg type="non-entity">Liebe</seg> gewollt und ins Dasein
               gerufen, das er gerade in dieser und dieser Bestimmtheit seiner Existenz haben
               wollte, dem er damit eine eigene, eben seine Wirklichkeit, wirkliche Freiheit gegeben
               hat, das er in dieser seiner Freiheit erhält, begleitet und regiert. Alles
               Geschaffene existiert im Segen und durch den Segen des Herrn, das ist der tiefe Sinn
               des die Lehre von der Schöpfung ergänzenden und erklärenden Dogmas von der Vorsehung,
               das hier zu bedenken ist. Darum ist in der Bibel so viel vom Segen der Eltern die
               Rede als von dem eigentlich und letztlich Entscheidenden, was sie für ihre <seg type="non-entity">Kinder</seg> tun
               und ihnen hinterlassen können. Sie können, gewiß als Geschöpfe, aber nach der Ordnung
               Gottes, wahrhaftig segnen. Und darin besteht letztlich alles Sorgen für die <seg type="non-entity">Kinder</seg>,
               alle Erziehung und Leitung durch Weisung und vor Allem durch Vorbild, alles wirkliche
               Lieben und Betreuen der <seg type="non-entity">Kinder</seg>, daß man sie als Mittler des göttlichen Segens selber
               segne, weil man diesen jungen Menschen gegenüber dazu – nur diesen in dieser Weise
               und diesen letztlich nur dazu – von Gott selbst darum, daß man eben ihr Vater oder
               ihre
               <pb xml:id="p413" ed="pga"/>
                Mutter ist, eingesetzt ist. Und die ethische Frage, die an alles elterliche Tun
               gerichtet ist, wird dahin zu formulieren sein, ob unser Tun und Lassen ihnen
               gegenüber an diesem Maßstab gemessen sich rechtfertigen läßt, daß wir ihnen mutatis
               mutandis vor Augen stellen, wie der Schöpfer an ihnen handelt, ob sie in der
               Verlängerung der Blickrichtung, in der sie uns sehen, tatsächlich den Schöpfer zu
               sehen bekommen oder vielleicht einen bösen launischen Tyrannen, einen wunderlichen
               Demiurgen sehen müssen. Eltern sind verantwortlich dafür, daß die <seg type="non-entity">Kinder</seg> ektypisch in
               ihnen etwas zu sehen bekommen von der Güte und Strenge Gottes.</p>
          <p>Soviel über die Prinzipien der christlichen Hausordnung, deren Anwendung wahrlich
               nicht etwa Sache der Freiheit im Sinne von Willkür, wohl aber Sache des göttlichen
               Gebotes ist, dem wir, indem wir uns an Hand dieser Prinzipien besinnen, im Einzelnen
               wohl begegnen werden, so wie es eben <hi rend="italic">uns</hi>, einem jeden in ganz
               besonderer Weise begegnet.</p>
          <p>4. Als unter einer Ordnung stehend haben wir endlich unser Zusammenleben mit den
               Menschen überhaupt zu verstehen. Nach einer Schöpfungsordnung fragen wir hier. Es
               würde ja naheliegen, hier in derselben Weise nach den Begriffen der Kirche und des
               Staates zu greifen, wie wir in bezug auf die Ordnung unseres Geschlechtslebens nach
               dem Begriff der Ehe und in bezug auf die Ordnung unseres Verhältnisses zu unseren
               Allernächsten nach dem Begriff der Familie gegriffen haben. Aber wenn wir uns auch
               nicht weigern werden, auch Staat und Kirche als Gottesordnungen zu verstehen, so sind
               sie das doch in einem ganz anderen Sinn als Arbeit, Ehe und Familie, nämlich
               jedenfalls gerade nicht als Schöpfungsordnungen, nicht als Ordnungen, die schon mit
               unserer Existenz als Menschen gegeben sind. Kirche und Staat setzen die Sünde voraus
               und verkörpern also Gottes Ordnung als Gegenwirkung gegen die Sünde, in ihrer
               Wirklichkeit als Gnade und als Gesetz. Daß wir auch die Ordnungen der Arbeit, der Ehe
               und der Familie nur in der Gebrochenheit ihres Kontrastes zu unserer Übertretung
               kennen, ändert nichts daran, daß sie nicht erst in
               <pb xml:id="p414" ed="pga"/>
                diesem Kontrast, sondern schon als Ordnung unserer Existenz ganz abgesehen von
               diesem Kontrast Gültigkeit haben. Das kann man aber von Kirche und Staat nicht sagen.
               Kirche und Staat lassen sich nur als göttliche Notordnungen verständlich machen.
               Kirche und Staat beziehen sich beide, wenn auch in sehr verschiedener Weise, auf den
               ungehorsamen, aber durch Gottes Gnade nicht sich selbst überlassenen Menschen und
               haben uns darum erst im nächsten Kapitel zu beschäftigen. Aber Kirche und Staat sind
               nun doch nicht ohne Voraussetzungen in der Schöpfungsordnung. Das positive Gesetz ist
               gemessen am natürlichen, sagten die alten Ethiker. Nach diesen Voraussetzungen haben
               wir hier zu fragen.</p>
          <p>Für Kirche und Staat ist offenbar bezeichnend einmal die <hi rend="italic">Gleichheit</hi>
               aller Menschen, die in ihnen als Formen der Gemeinschaft zusammengefaßt sind, sodann
               aber und ebenso die <hi rend="italic">Führung</hi>, mit der beauftragt in beiden kraft
               derselben Ordnung Einzelne aus der Menge der Übrigen heraustreten, um im Namen der
               Ordnung, die für Alle gilt, stellvertretend für die Anderen und an ihnen zu handeln.
               Gleichheit bedeutet in der Kirche die gemeinsame Anerkennung des Aufruhrs gegen Gott,
               dessen sich die ganze Gemeinde schuldig weiß, und der Barmherzigkeit Gottes, von der
               sie in allen ihren Gliedern allein leben will. Führung bedeutet in der Kirche das
               Vorhandensein eines besonderen Dienstes der Verkündigung des Gesetzes und der Gnade.
               Gleichheit bedeutet im Staate die Repression des Kampfes Aller gegen Alle, der
               Unterdrückung der Schwachen durch die Starken durch das Mittel des durch die Gewalt
               aufrechterhaltenen Rechtes. Und Führung bedeutet im Staate das Vorhandensein eines
               Wächteramtes zur Wahrung des Rechtes durch Ausübung der Gewalt. Diese Gleichheit der
               Menschen untereinander und diese Führung durch Einzelne weist in ihrem Wesen hin auf
               eine schon vorhandene schwere Störung des Verhältnisses des Menschen zu Gott und zu
               seinem Nächsten. Sie ist offenbar nicht Schöpfungsordnung. Sie kann aber, wenn sie
               wirklich Gottesordnung ist, der Schöpfungsordnung auch nicht widersprechen, sie muß
               in ihr
               <pb xml:id="p415" ed="pga"/>
                ihre Wurzeln haben, Wurzeln, die mit der Abwehr- und Hilfsordnung von Kirche und
               Staat nicht zu verwechseln, sondern einfach als Lebensordnung zu verstehen sind. Und
               in der Tat: das Leben jetzt als Zusammenleben Aller betrachtet, fordert von Haus aus,
               wie es die Arbeit, wie es die Ehe und Familie fordert, so auch und in derselben
               Allgemeinheit und Ursprünglichkeit gegenüber allen geschichtlich gewordenen und sich
               verändernden Verhältnissen eine Entsprechung zu dem, was Kirche und Staat in regno
               gratiae als Gebot des Schöpfergottes<note xml:id="n24">Gemeint ist: als Gebot des
                  Versöhnergottes.</note> bedeuten, eine Wirklichkeit der lex naturae auch nach
               dieser Seite. Die alte Ethik faßte das, was hier gemeint ist, zusammen in den Begriff
               der <hi rend="italic">Billigkeit</hi>, aequitas. Ich ziehe vor, die zwei Begriffe <hi rend="italic">Gleichheit</hi> und <hi rend="italic">Führung</hi> zu gebrauchen, um sofort
               etwas Deutliches zu sagen. Und ich sage nicht einfach Gleichheit und Ungleichheit, um
               mit Führung sofort sagen zu können, auf was es bei der der Gleichheit in der Tat
               entsprechenden ngleichheit ankommt.</p>
          <p>Das Zusammenleben der Menschen gründet sich von Hause aus auf ihre Gleichheit. Wo sie
               in Frage gestellt ist, da ist auch das Zusammenleben in Frage gestellt und, wenn
               Leben immer Zusammenleben ist, das Leben selber. Um die Gleichheit im Verhältnis zu
               Gott dem Schöpfer handelt es sich und damit auch [um] die Gleichberechtigung des
               Anspruchs auf das Leben und Alles, was das bedeutet. Unser aller Recht in dieser
               Beziehung ist dadurch bedingt und beschränkt, aber auch dadurch gesetzt und
               aufgerichtet, daß wir unser Leben nicht aus uns selbst, sondern aus Gott haben, von
               Gott jeden Augenblick aufs neue empfangen müssen, um es zu haben! In der Erkenntnis
               dieser meiner Abhängigkeit erkenne ich mich als Mensch – das macht mich zum Menschen,
               daß ich diese Abhängigkeit erkenne und durch mein Tun bejahe. Und indem ich mich in
               dieser Erkenntnis mit dem Anderen treffe, erkenne ich ihn als <hi rend="italic">Mit</hi>menschen, das macht ihn zu meinem Mit<hi rend="italic">menschen</hi>, daß er mir
               zum Spiegel meiner eigenen Selbsterkenntnis als Gottes Geschöpf wird, daß ich ihn als
               solchen
               <pb xml:id="p416" ed="pga"/>
                wiederum durch mein Tun bejahe. Humanität heißt also einerseits Wissen um unsere
               durch keinen Unterschied aufzuhebende Gleichheit vor Gott. Daß es einen Rationalismus
               gibt, der nur von diesem Einerseits weiß – aber dann sicher auch von diesem nicht,
               wie man davon wissen müßte –, das gibt einer Romantik noch lange nicht Recht, die von
               diesem Einerseits gar nichts wissen will, um dann sicher auch von dem von ihr
               einseitig behaupteten Andererseits nicht recht zu wissen. Sinnvoll ist auch die
               feinste und gerechtfertigste Gliederung der Gesellschaft nicht in sich, sondern nur
               unter der Voraussetzung der wesentlichen, eben auf Gleichheit beruhenden Kontinuität
               aller ihrer Glieder. Wo diese bedroht ist, da ist vom Naturrecht aus mit Recht zu
               fragen, ob die vermeintliche Ordnung nicht heimliche Unordnung sei. Denn Führung an
               sich, Führung der Einen durch die Anderen, ist ein rohes Stück aus dem Kampfe ums
               Dasein. Leithammel und Führerelefanten gibt es auch in der Tierwelt. Führung wird
               sinnvoll auf dem Hintergrund der Gleichheit, sofern Alle dasselbe Anliegen haben. Das
               Recht im Recht, das richtige Recht ist das für Alle gültige, das von Allen zu
               respektierende, aber auch alle schützende Recht. Das Kriterium alles Handelns, bei
               dem ich irgendwie führend, also scheinbar mit mehr Recht als die Anderen, aus ihrer
               Reihe hervortrete, liegt darin, daß ich nichts tue, als daß ich das Recht Aller
               aufrichte und wahre.</p>
          <p>Unter dieser Ordnung also steht der <seg type="non-entity">Wille</seg> zum Leben, steht aber auch die Ehrfurcht
               vor dem fremden Leben, durch sie unterscheidet sich das Gebot des Lebens von einem
               bloßen Instinkt: Es gibt keinen Anspruch des Lebens, ob es nun mein eigenes oder ein
               fremdes ist, das sich nicht legitimieren müßte vor der Erkenntnis, daß der Anspruch
               Aller grundsätzlich mit Recht derselbe ist. Wo diese Erkenntnis unterschlagen wäre,
               da wäre die Erkenntnis Gottes unterschlagen, denn vor Gott müssen wir uns Alle als im
               gleichen Sinn zum Leben berufen erkennen. Aber nun ist dieses Leben, zu dem wir
               berufen sind, ja ein besonders bestimmtes für jeden einzelnen Menschen. Und das muß
               uns allerdings hindern, diese schöpfungsmäßige Gleichheit als eine mechanische
               Einerlei<pb xml:id="p417" break="no" ed="pga"/>heit zu verstehen. Nicht, daß jetzt die Ungleichheit, in der wir nebeneinander
               existieren, doch noch einen höheren Anspruch des Einen vor dem Anderen begründete –
               wir haben das bereits bei einem früheren Anlaß abgelehnt<note xml:id="n25">s. oben S.
                  400f.</note> – wohl aber bedeutet diese Ungleichheit, daß nicht Allen im
               Zusammenleben Aller dieselbe Stellung im Verhältnis zu den Anderen zukommen kann, daß
               es immer Einigen auf Grund ihres besonderen Berufes zukommen wird, zu führen, Anderen
               aber nachzufolgen. Eben damit das Anliegen Aller zur Geltung komme, können nicht alle
               führen, nicht alle folgen, muß sich unser Zusammenleben jetzt in dieser, jetzt in
               jener Hinsicht gliedern und differenzieren, ganz anders in politischer, ganz anders
               in wirtschaftlicher, ganz anders in wissenschaftlicher und wieder ganz anders in
               kirchlicher Hinsicht. Die Gesellschaft trägt aber die Möglichkeit solcher Gliederung
               und Differenzierung von Hause aus in sich, so gut wie die Gleichheit ihrer einzelnen
               Subjekte. Humanität heißt also andererseits: Wissen um diese Möglichkeit. Wo sie
               verkannt oder geleugnet wird, da ist wieder das Zusammenleben der Menschen und damit
               ihr Leben überhaupt in Frage gestellt. Unser Anspruch, mit bloß gleicher Pflicht
               neben den Anderen zu stehen, wird sich also legitimieren müssen vor dem Anspruch der
               Frage, ob wir nicht in dieser oder jener Hinsicht die außerordentliche Pflicht der
               Führung haben, und unser Anspruch auf gleiches Recht mit allen Anderen vor dem
               Anspruch der Frage, ob da nicht Andere sind, die uns gegenüber das außerordentliche
               Recht der Führung geltend zu machen haben. Nicht erst damit, daß wir Sünder sind, die
               durch Gottes Gnade unter dem Gesetz stehen, sondern schon damit, daß wir als Menschen
               leben, kommt solche Überordnung und Unterordnung beständig in Frage, nicht in
               Aufhebung, sondern in Betätigung unserer Gleichheit vor Gott. Weil sie Gleichheit vor
               Gott ist, darum kann sie in concreto jeden Augenblick Ungleichheit unter den Menschen
               bedeuten. Und wieder müßten wir Gottes vergessen, wenn wir vergessen wollten, daß die
               Frage nach dem Sinn unseres Tuns auch in dieser Hinsicht gestellt ist.</p>
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      </div>
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