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        <title type="volume" n="vol-36">Offene Briefe 1935–1942</title>
        <title type="formal">14</title>
        <title type="content">An die Bekennende Kirche in Deutschland</title>
        <title type="citation_line_1">An die Bekennende Kirche in Deutschland, 1938</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/36016 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Offene Briefe 1935–1942 (Gesamtausgabe, Abt. V), Zürich 2001, S. 84–92.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
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        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
        <date when="2026">2026</date>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Offene Briefe 1935–1942</title>
          <title type="text">14: An die Bekennende Kirche in Deutschland</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 84-92</biblScope>
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        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe V.36, Offene Briefe 1935-1942, 1938 letter 14</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <bibl xml:id="A" type="source">A (Vorlage der Edition): Karl Barth: Consilium zur Frage des ‹Treueides› der ‹Geistlichen›, in: ders., Karl Barth zum Kirchenkampf, Beteiligung – Mahnung – Zuspruch, hrsg. von E. Wolf (Theologische Existenz heute. Neue Folge 49), München 1956, S. 75–79 </bibl>
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          <hi rend="smallCaps">An die Bekennende Kirche in Deutschland</hi>
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        <head type="sub"><date when="1938">1938</date></head>
        <div type="abstract">
        <p>Unmittelbar nach der Einverleibung <orgName ref="kbga-actors-9694">Österreichs</orgName> in das nationalsozialistische <orgName ref="kbga-actors-8323">Deutschland</orgName> (<date when="1938-03-12">12.3.1938</date>) hatte die dortige evangelische Kirche die Pfarrer auf <persName ref="kbga-actors-185">Hitler</persName> vereidigt; daraufhin forderten deutschchristlich beherrschte Kirchenleitungen im «Altreich» einen neuen Treueid der Geistlichen. In der <orgName ref="kbga-actors-5254">Ev. Kirche der altpreußischen Union</orgName> gab der Präsident des <orgName ref="kbga-actors-10264">Ev. Oberkirchenrats</orgName>, Dr. <persName ref="kbga-actors-7533">Werner</persName>, am <date when="1938-04-20">20.4.1938</date>, <persName ref="kbga-actors-185">Hitlers</persName> Geburtstag, eine «Verordnung betr. den Treueid der Geistlichen und der Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union» heraus, gestützt auf Art. 174 des deutschen Beamtengesetzes vom. <date when="1937-01-26">26.1.1937</date>. wonach Körperschaften öffentlichen Rechts Bestimmungen dieses Gesetzes auch in ihrem Bereich anwenden konnten. Begründet wurde die Verordnung mit der «Erkenntnis, daß auch im kirchlichen Dienst Amtsträger nur sein kann, wer in unverbrüchlicher Treue zu Führer, Volk und Reich steht.» Nach § 1 hieß die Eidesformel wörtlich (wie im § 4 des Deutschen Beamtengesetzes): «Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, <hi rend="text-recte"><persName ref="kbga-actors-185">Adolf Hitler</persName></hi>, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.» Wer diesen Eid nicht schwor, wurde in §4 mit Entlassung bedroht.<note xml:id="n01"><bibl corresp="kbga-bibls-7788">Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche, Ausg. B., Nr. 10, 23.4.1938, S. 41</bibl>. – Text auch in <bibl corresp="kbga-bibls-5002">KJ 1933–1944, S. 237f.</bibl>, und in: <bibl corresp="kbga-bibls-6967">A. Gerlach-Praetorius, <hi rend="italic">Die Kirche vor der Eidesfrage. Die Diskussion um den Pfarrereid im «Dritten Reich</hi>» (AGK Bd. 18), Göttingen 
                        1967, S. 98</bibl>.
               </note>
                </p>
        <p>Dieser Verordnung folgte am <date when="1938-05-12">12.5.1938</date> eine «Anordnung zur Ableistung des Treueides». Darin hieß es: «Erklärungen, Fragen oder Aussprachen sind nicht zugelassen.»<note xml:id="n02"><bibl corresp="kbga-bibls-7788">Gesetzblatt, 14.5.1938, S. 47–50</bibl>. Der zitierte Satz stand auch im abgedruckten Einladungsbrief zur Eidesleistung, den der jeweils zuständige Konsistorialpräsident an jeden Pfarrer zu schicken hatte.</note> Beigefügt wurde als «Eidesbelehrung» eine «Ansprache des <orgName ref="kbga-actors-10264">Evangelischen Oberkirchenrats</orgName> zum Treueid», die jedem Geistlichen zugesandt werden sollte. Darin wurde u. a.  ausgeführt: «Wenn die Evangelische Kirche den Eid der Treue zum <pb xml:id="p085" ed="pga"/> Oberhaupt des Staates wie in vergangenen Zeiten zu einer verbindlichen Ordnung für alle ihre Amtsträger macht, so bedeutet das mehr als nur eine Bestätigung der den Christen durch das Neue Testament eingeschärften Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen. Es bedeutet innerste Verbundenheit mit dem <orgName ref="kbga-actors-8323">Dritten Reich</orgName>, der neuen Gemeinschaft des deutschen Volkes, in der die Evangelische Kirche leben will, und mit dem Manne, der diese Gemeinschaft geschaffen hat und verkörpert.» Die Kirchen könnten «selbst das Recht ihrer Amtsträger der Eigenart des kirchlichen und besonders des geistlichen Amtes entsprechend gestalten. Zugleich aber wird dadurch anerkannt, daß das kirchliche Amt unbeschadet seiner Eigenart dem Amt des öffentlichen Beamten gleichwertig ist. Es ist wie dieses schutzwürdig, gleichzeitig aber auch verpflichtend gegenüber der Gesamtheit des Volkes und seinem Führer.» Das Pfarramt sei «ein untrennbares Ganzes. Bekräftigt der Pfarrer die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten, so bezeugt er, daß er den in der Ordination übernommenen Auftrag in seiner Gesamtheit in stetem Bewußtsein um die Verpflichtung gegenüber Führer, Volk und Reich zu erfüllen gewillt ist.»<note xml:id="n03">
                        <bibl corresp="kbga-bibls-7788">Gesetzblatt, a.a.O., S. 49</bibl>. – <bibl corresp="kbga-bibls-5002">KJ 1933–1944, S. 238f.</bibl> – <bibl corresp="kbga-bibls-6967">Gerlach-Praetorius, a.a.O., S. 99f.</bibl>
               </note>
            </p>
        <p>Das Vorgehen des <orgName ref="kbga-actors-10264">Ev. Oberkirchenrats</orgName> hatte zum Ziel, die Pastoren, die bisher keine Beamten im Sinne des Staatsrechts waren, dem Beamtenrecht des Staates und damit der Verpflichtung zu unterwerfen, «jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einzutreten»<note xml:id="n04">Deutsches Beamtengesetz vom <date when="1937-01-26">26.1.1937</date>, <bibl corresp="kbga-bibls-5162">Reichsgesetzblatt I Nr. 9 vom 27.1.1937, S. 41</bibl>.</note>; auch sollte nun die Einführung des Arierparagraphen in der Kirche vollends durchgesetzt werden.<note xml:id="n05">
                        <bibl corresp="kbga-bibls-6967">Gerlach-Praetorius, a.a.O., S. 108f.</bibl>
                    </note>
            </p>
        <p>Die Verordnung und die Anordnung hatten in der <orgName ref="kbga-actors-7774">Bekennenden Kirche</orgName> eine längere lebhafte Auseinandersetzung darüber zur Folge, ob Pfarrer diesen Eid leisten sollten oder nicht. Die <orgName ref="kbga-actors-8433">2. Vorläufige Kirchenleitung</orgName> erklärte am <date when="1938-05-09">9.5.</date> in einem Gutachten: «Der Staat könnte einen Treueid von jedem verlangen, der in seinem Raume Bürgerrecht genießt. Nur muß es bei dem allen deutlich werden, daß die staatliche Obrigkeit es fordert. […] Einen so eindeutig staatlich bestimmten Eid zu leisten, sind wir bereit.» Doch dürfe die Sonderstellung der Pfarrer im staatlichen Beamtenrecht nicht aufgehoben werden.<note xml:id="n06">Das Gutachten der <orgName ref="kbga-actors-8433">2. Vorläufigen Kirchenleitung</orgName> vom <date when="1938-05-09">9.5.1938</date> ist z. T. wiedergegeben bei <bibl corresp="kbga-bibls-6967">Gerlach-Praetorius, a.a.O., S. 115f.</bibl>
               </note>
            </p>
          <p><pb xml:id="p086" ed="pga" rend="noPipe"/><persName ref="kbga-actors-2151">Karl Barth</persName> schaltete sich schon am <date when="1938-05-18">18.5.1938</date> in diese Diskussion mit einem Text ein, den er «<ref type="kba-objects-id" target="603">Consilium zur Frage des ‹Treueides› der ‹Geistlichen›</ref>» nannte. Er wurde in hektographierter Form an Glieder der <orgName ref="kbga-actors-7774">Bekennenden Kirche</orgName> in Deutschland geschickt und schnell innerhalb der Bruderschaften junger Pfarrer verbreitet.<note xml:id="n07">So <bibl corresp="kbga-bibls-181">W. Scherffig, <hi rend="italic">Junge Theologen im «Dritten Reich». Dokumente, Briefe, Erfahrungen, Bd. 3: Keiner blieb ohne Schuld!</hi>, Neukirchen
                            1994, S. 41</bibl>.
               </note> Gedruckt wurde er erst <date when="1956">1956</date>.<note xml:id="n08"><bibl corresp="kbga-bibls-7560">In: <hi rend="italic">Karl Barth zum Kirchenkampf. Beteiligung. Mahnung. Zuspruch</hi> (ThExh NF 49), hrsg. von E. Wolf, München 
                        1956, S. 75–79</bibl>.
               </note>
            </p>
        <p>Die <orgName ref="kbga-actors-7774">Bekennende Kirche</orgName> machte sich <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> entschiedenen Rat, den Eid unter keinen Umständen zu leisten, nicht zu eigen. Immerhin wurden auf der ersten Tagung der <orgName ref="kbga-actors-11008">6. Bekenntnissynode der Ev. Kirche der altpreußischen Union</orgName> in <placeName ref="kbga-places-8">Berlin</placeName> im <date to="1938-06-13" from="1938-06-11">Juni 1938</date> vier Forderungen gestellt, die erfüllt sein müßten, ehe der Eid geleistet werden könnte (s. nächsten <ref type="pub" target="36017">Offenen Brief</ref>). In der altpreußischen Union leisteten beim ersten Vereidigungstermin (<date when="1938-05-31">31.5.1938</date>) etwa 60% der Pfarrer den Eid.<note xml:id="n09">
                        <bibl corresp="kbga-bibls-6967">Gerlach-Praetorius, a.a.O., S. 125</bibl>.
                    </note>
            </p>
      </div>
      <div>
        <head>
          <hi rend="smallCaps">Consilium Zur Frage des «Treueides» der «Geistlichen»</hi>
        </head>
        <p>Vor mir liegen Nr. 12 des «Gesetzblattes der D.E.K. vom 14. Mai 1938» und drei theologischen Gutachten aus den Kreisen der <orgName ref="kbga-actors-7774">B.K.</orgName> (<orgName ref="kbga-actors-8433">VL</orgName><note xml:id="n10">Siehe <ref type="pub" target="#fn_n06">Anm. 6</ref>. – Im <orgName ref="kbga-actors-8253">Karl Barth-Archiv</orgName> findet sich allerdings dieses Schriftstück vom <date when="1938-05-09">9.5.</date> nicht, statt dessen eine undatierte Abkündigung, in der (ohne Absenderangabe) mitgeteilt wird, die Denkschrift der <orgName ref="kbga-actors-8433">Vorläufigen Kirchenleitung</orgName> an Dr. <persName ref="kbga-actors-7533">Werner</persName> vom <date when="1938-05-11">11.5.</date> sei «völlig unberücksichtigt geblieben», und in der am Ende das Fazit gezogen wird: «Nach wie vor sind wir bereit, den Treueid zu leisten. Wir sind nicht bereit, in die Auslegung zu willigen, die dem Eide nunmehr im Widerspruch zu Gottes Wort gegeben wird. Daher können wir diesen von dem Präsidenten Dr. <persName ref="kbga-actors-7533">Werner</persName> geforderten Eid nicht leisten.»</note>, <orgName ref="kbga-actors-11073">Württ. Sozietät</orgName><note xml:id="n11">
          <ref type="kba-objects-id" target="88982"><hi rend="italic">Gutachten zur Frage des Beamteneides in der Kirche vom 2.5.1938</hi></ref>, hekt. im <orgName ref="kbga-actors-8253">KBA</orgName>. Die <orgName ref="kbga-actors-11073">Sozietät</orgName> kam zu dem Schluß, «daß es uns in der Kirche <hi rend="italic">verwehrt</hi> ist, und zwar durch Schrift und Bekenntnis verwehrt ist, den Körperschaftsbeamteneid zu fordern oder zu leisten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die den Eid fordernde Kirchenleitung die Forderung erhebt auf Grund ihrer […] Leitungsbefugnis in der Kirche, oder ob sie für diese Aufgabe der Vereidigung besonders vom Staat beauftragt wird.» (abgedruckt in <bibl corresp="kbga-bibls-295">G. Schäfer, <hi rend="italic">Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Nationalsozialismus, Bd. 5: Babylonische Gefangenschaft 1937-1938</hi>, Stuttgart 1982, S. 984ff.</bibl>). – Außerdem ist im <orgName ref="kbga-actors-8253">KBA</orgName> noch ein undatiertes <ref type="kba-objects-id" target="88970">«Gutachten zur Frage des Beamteneides in der Kirche»</ref> vorhanden, das <persName ref="kbga-actors-223">Ch. v. Kirschbaum</persName> mit dem Vermerk «aus <placeName ref="kbga-places-358">Württemberg</placeName>» versehen hat; es ist inhaltlich weniger entschieden gehalten.</note>, Pastor D. <persName ref="kbga-actors-1044">Hesse</persName><note xml:id="n12">Ein Gutachten unter dem Namen Hesse ist im <orgName ref="kbga-actors-8253">KBA</orgName> nicht aufzufinden. (Ein Gutachten <persName ref="kbga-actors-1044">H. Hesses</persName> vom <date when="1938-05-14">14.5.1938</date> ist erwähnt bei <bibl corresp="kbga-bibls-295">G. Schäfer, a.a.O., S. 984</bibl>.) Im <orgName ref="kbga-actors-8253">KBA</orgName> findet sich nur ein hektographierter Brief vom Rat der «ev. Bekenntnissynode im Rheinland» an «unsere Pfarrer und Ältesten» zum Eid, datiert <placeName ref="kbga-places-857">Essen</placeName> am <ref type="kba-objects-id" target="88967"><date when="1938-04-27">27.4.1938</date></ref>, und ein undatiertes <ref type="kba-objects-id" target="88972">«Theologisches Gutachten über die Eidesfrage»</ref> des gleichen Rates, das «aus einer Arbeitsgemeinschaft rheinischer Theologen im Auftrage des rheinischen Bruderrates hervorgegangen» ist.</note>). Meine Meinung und <pb xml:id="p087" ed="pga"/> mein Rat gehen dahin: <hi rend="italic">Der Eid sollte nicht geleistet werden, weder mit noch ohne Zusatz («Vorbehalt»), weder vor einer legitim noch vor einer illegitim kirchlichen, noch vor einer staatlichen Behörde, weder zusammen mit den <orgName ref="kbga-actors-8563">D.C.</orgName> noch ohne sie</hi>.</p>
      </div>
      <div>
        <head type="sub"><hi rend="italic">Begründung:</hi></head>
        <p>1. Die für die Urteilsbildung über jeden verlangten Eid notwendige <hi rend="italic">Entscheidung</hi> über dessen <hi rend="italic">Sinn</hi> ist Sache dessen, der ihn <hi rend="italic">verlangt</hi>, in diesem Fall also Sache der diesen Eid verlangenden illegitimen Kirchenbehörde<note xml:id="n13"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hielt es für eine «Unmöglichkeit, mit einem Kirchenregiment – N.B. in einer wahrhaft geistlichen, qualifiziert theologischen Angelegenheit! – überhaupt zu verhandeln, […] dessen Legitimität man seit bald vier Jahren in aller Form in Abrede gestellt hatte.» (<bibl corresp="kbga-bibls-7561"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, «<hi rend="italic">So wahr mir Gott helfe.» Die Frage des Führereides und ihre Behandlung in der Bekennenden Kirche in Deutschland im Sommer 1938</hi>, Zollikon 
                        1938, S. 19</bibl>)</note> bzw. des hinter dieser stehenden nationalsozialistischen Staates. Die Frage, die die heute betroffenen Diener am Worte zu beschäftigen hat, kann <hi rend="italic">nicht</hi> sein: <hi rend="italic">wie sie</hi> die Eidesformel allenfalls interpretieren <hi rend="italic">möchten</hi> und <hi rend="italic">könnten?</hi> sondern: <hi rend="italic">wie ihn der Nationalsozialismus interpretiert haben, in welchem Sinn er ihn also geleistet sehen will?</hi> Jede andere Fragestellung würde ein Ausweichen vor der mit dem Eidesverlangen gestellten Forderung und damit vor der von den Geforderten verlangten Entscheidung und damit vor dem von <pb xml:id="p088" ed="pga"/> Gott geforderten christlichen Bekenntnis bedeuten. Jeder auf Grund eigenmächtiger Interpretation (unter <foreign xml:lang="lat">reservatio mentalis</foreign>) geleistete Eid müßte das Gewissen des Eidleistenden belasten, würde ihn in eine innerlich und äußerlich unwürdige Stellung dem Eidfordernden gegenüber versetzen, würde die Stellung der Kirche dem Staate gegenüber verschleiern statt klären, das Wort, das sie vor dem Angesichte Gottes allem Volke zu sagen hat, verschweigen statt aussprechen.</p>
        <p>2. Es fragt sich, ob sich der Nationalsozialismus darüber, in welchem Sinn er den geforderten Eid versteht und also geleistet sehen will, eindeutig ausgesprochen hat? Diese Frage ist zu <hi rend="italic">bejahen</hi>. Der von den Pfarrern verlangte Eid ist sachlich identisch mit dem Eid, den der nationalsozialistische Staat von seinen Beamten, von seinen Offizieren, von den Führern und Mitgliedern der <orgName ref="kbga-actors-8360">SA</orgName>, der <orgName ref="kbga-actors-8361">SS</orgName>, der <orgName ref="kbga-actors-10273">HJ</orgName>, des Arbeitsdienstes usf. fordert. Er verlangt also die Einordnung der Pfarrerschaft in die Reihen dieser seiner, des totalen Staates, Kolonnen. Und er verlangt sie als bedingungslose Einordnung. Er verlangt sie als «Gleichschaltung» nun auch dieser Mannschaft. Er verlangt nach den schon <date when="1934">1934</date> unzweideutig gegebenen Erklärungen mehr als die z.B. 1919-33 verlangte Verpflichtung auf die Verfassung und auf die Gesetze.<note xml:id="n14">Dazu vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-7562">H. Bethke, <hi rend="italic">Eid Gewissen Treuepflicht</hi> (Antworten 8), Frankfurt 1965, S. 209ff.</bibl></note> 
          Er verlangt nach der neuesten «Ansprache des <orgName ref="kbga-actors-10264">EOK</orgName> zum Treueid» ausdrücklich auch «mehr als nur eine Bestätigung der dem Christen durch das Neue Testament eingeschärften Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen». Er verlangt nach demselben Dokument «innerste Verbundenheit mit dem Dritten Reich», «die persönliche Bindung an den Führer unter feierlicher Anrufung Gottes». Er verlangt die bedingungslose äußere <hi rend="italic">und innere</hi> Anerkennung <hi rend="italic">und Bejahung</hi> des gegenwärtigen Regierungssystems mit Einschluß der ihm zugrunde liegenden Weltanschauung und der zu seiner Entfaltung und Aufrechterhaltung notwendigen Ethik, mit Einschluß der ganzen tatsächlichen Praxis, in der es sich bisher betätigt hat und in der noch unbekannten Zukunft betätigen wird. Er verlangt, daß <persName ref="kbga-actors-185">Adolf Hitler</persName> <hi rend="italic">das</hi> Gesetz, <hi rend="italic">das</hi> Gewissen, <hi rend="italic">das</hi> Vorbild des Vereidigten sei in <hi rend="italic">jeder</hi> Beziehung. Er verlangt den Ausschluß <hi rend="italic">jedes</hi>, auch des verborgensten Zweifels der in <persName ref="kbga-actors-185">Adolf Hitler</persName> verkörperten Instanz gegenüber. – Wer <pb xml:id="p089" ed="pga"/> den Eid nicht so versteht, versteht ihn anders, als er vom Nationalsozialismus als von seinem allein berufenen Interpreten gemeint ist. Nur wer ihn so versteht und so verstanden leisten könnte, könnte ihn mit gutem Gewissen leisten.</p>
        <p>3. Es fragt sich, ob der in diesem Sinn verstandene Eid von einem Christen und insbesondere von einem Diener am Worte Gottes geleistet werden kann? Diese Frage ist zu <hi rend="italic">verneinen</hi>. Begründung überflüssig! Wer den so und nur so zu verstehenden Eid leistet, hat damit (objektiv!) «unter feierlicher Anrufung Gottes» dessen erstem Gebot wörtlich widersprochen und schon damit nicht nur seine Taufe (und Ordination), sondern auch deren sämtliche im Alten und Neuen Testament bezeugte Voraussetzungen ausdrücklich verleugnet. Er hat sich in aller Form in den Dienst eines fremden Gottes begeben. – Die Tatsache, daß der verlangte oder ein in der Sache mit dem verlangten identischer Eid seit <date when="1934">1934</date> von unzähligen Christen in anderen Berufsständen schon geleistet worden ist, kann für die heute von den Pfarrern geforderte Entscheidung darum von keinem Belang sein, weil sie notorisch entweder darauf beruht, daß diese Unzähligen das Wesen des totalen Staates und des von ihm verlangten Treueides freiwilligunfreiwillig verkannten – oder aber darauf, daß sie sich zu einer eigenmächtigen Interpretation des verlangten Eides und damit zu einer Eidesleistung unter <foreign xml:lang="lat">reservatio mentalis</foreign> für befugt hielten. Beide Voraussetzungen sind objektiv hinfällig. Es ist Zeit, daß die Kirche dies einsehe. Die heute von der Eidesforderung erreichten Pfarrer stehen vor der großen und verheißungsvollen Aufgabe, in ihrer Person mit der hier notwendigen Buße der Kirche den Anfang zu machen, die Unzähligen durch ihre eigene bessere Entscheidung zur Besinnung und Umkehr aufzurufen, dem von der Kirche längst erwarteten Tatzeugnis Gestalt zu geben und also jene beiden Voraussetzungen heute fallen zu lassen und in christlicher Kindlichkeit Nein zu sagen, wo in christlicher Kindlichkeit nur Nein gesagt werden kann.</p>
        <p>4. Es fragt sich, ob die Leistung des verlangten Eides nicht dadurch erträglich, ja sogar zu einem Akt der Verkündigung gemacht werden könnte, daß sein totaler und also unübersichtlicher Inhalt durch eine ausgesprochene zusätzliche Erklärung (Berufung auf den christlichen Glauben, die Schrift, das Ordinationsgelübde u. dergl.) partiell und also übersichtlich gemacht wird? Die Möglichkeit ist, von der Kirche <pb xml:id="p090" ed="pga"/> her gesehen, nicht grundsätzlich zu verneinen. Eben von ihr meinte ich selber <date when="1934">1934</date>/<date when="1935">35</date> Gebrauch machen zu sollen.<note xml:id="n15">Siehe den Offenen Brief an Rektor <persName ref="kbga-actors-706">Naumann</persName> von <date when="1934">1934</date>, <bibl corresp="kbga-bibls-179">Offene Briefe 1909–1935, <ref type="pub-" target="35036">Nr. 37</ref></bibl>.</note> Man würde sich aber dabei klar zu machen haben, daß jeder derartige Zusatz den verlangten Eid faktisch nicht nur begrenzt und ergänzt, sondern durch einen <hi rend="italic">anderen</hi> ersetzt, der zu dem ursprünglichen und eigentlichen Sinn des <hi rend="italic">verlangten</hi> Eides in diametralem <hi rend="italic">Gegensatz</hi> steht. Es dürfte, sollte die Sache nicht doch wieder auf die unzulässige <foreign xml:lang="lat">reservatio mentalis</foreign> hinauskommen, die öffentliche kirchliche Kommentierung dieses Vorgehens (im Unterschied zu der Verlautbarung der <orgName ref="kbga-actors-8355">VL</orgName> von 1934!<note xml:id="n16">Siehe den in <ref type="pub" target="#fn_n15">Anm. 15</ref> genannten Offenen Brief, <ref type="pub-" target="35036#p328">S. 328–331</ref>.</note>) nicht verschweigen, daß der Zusatz den Ersatz und also ein <foreign xml:lang="lat">quid pro quo</foreign> bedeute: der geleistete Eid also nichts anderes als «die durch das Neue Testament eingeschärfte Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen», zum Inhalt habe. Andernfalls würde ja der Zusatz den widerchristlichen Charakter des verlangten Eides nicht bestreiten, könnte also die Eidesleistung nicht erträglich und erst recht nicht zu einem Akt der Verkündigung gemacht werden.</p>
        <p>5. Es fragt sich, ob die Leistung des verlangten Eides unter Hinzufügung eines solchen Ersatz bedeutenden Zusatzes <hi rend="italic">heute</hi> geboten ist? Diese Frage ist zu <hi rend="italic">verneinen</hi>. Die bewußte Möglichkeit ist immerhin innerlich so kompliziert und äußerlich so erklärungsbedürftig, um nicht zu sagen: künstlich, daß von ihr jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden dürfte, wenn man verantwortlicherweise erwarten dürfte, für das in <hi rend="italic">dieser</hi> Form abgelegte Bekenntnis Gehör zu finden. Dies ist aber nicht zu erwarten. Gehör setzt einen Hörer voraus. Der Gesprächspartner, d.h. der nationalsozialistische Staat (aber auch das von ihm geistig und geistlich geführte deutsche Volk) kann und wird aber nur zwei Redeweisen hören: die zusatzlose Eidesleistung einerseits und deren zusatzlose Verweigerung andererseits. Der nationalsozialistische Staat hat mich <date when="1935">1935</date>, weil ich einen dem heute in Frage stehenden ähnlichen Zusatz zu dem von mir als Beamten verlangten Treueid anbringen <hi rend="italic">wollte</hi>, mit Absetzung bestraft. Er hat sich auch jetzt «Erklärungen, Fragen oder Aussprachen» im voraus ausdrücklich verbeten, und er (bzw. der <orgName ref="kbga-actors-10264">EOK</orgName> in seiner <pb xml:id="p091" ed="pga"/> Ansprache) hat positiv die Unterordnung des «in der Ordination übernommenen Auftrags in seiner Gesamtheit» unter die «Verpflichtung gegenüber Führer, Volk und Reich» im voraus als den Sinn dieses, des heute von den Pfarrern verlangten Eides bezeichnet. Er hat damit im voraus in aller Klarheit gesagt, daß er einen gerade diese Unterordnung leugnenden Zusatz zu dem verlangten Eid anzunehmen <hi rend="italic">nicht</hi> bereit ist. <foreign xml:lang="lat">Rebus sic stantibus</foreign>, nach dieser Belehrung in Vergangenheit und Gegenwart – und sollte nicht hinzugefügt werden: während <persName ref="kbga-actors-300">Martin Niemöller</persName> unter den bekannten Umständen im KZ sitzt<note xml:id="n17"><persName ref="kbga-actors-300">Martin Niemöller</persName> war durch das Sondergericht Berlin am <date when="1937-03-02">2.3.1937</date> nur zu einer siebenmonatigen Festungshaft und einer Geldstrafe verurteilt worden; die Festungshaft galt als durch die Untersuchungshaft verbüßt. <persName ref="kbga-actors-300">Niemöller</persName> war trotzdem nicht freigelassen worden, sondern auf dem Flur des Gerichtsgebäudes von der <orgName ref="kbga-actors-8298">Gestapo</orgName> verhaftet und in das Konzentrationslager <placeName ref="kbga-places-908">Sachsenhausen</placeName> verbracht worden, von wo er <date when="1941">1941</date> nach <placeName ref="kbga-places-830">Dachau</placeName> überführt wurde. Er galt bis <date when="1945">1945</date> als «persönlicher Gefangener des Führers». – <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hielt es «für eine Unmöglichkeit, sich hinsichtlich eines Eides auf den Namen <persName ref="kbga-actors-185">Adolf Hitlers</persName> nur auf eine Unterhaltung einzulassen, wo die Spatzen es von den Dächern riefen, daß die gesetz- und rechtlose Gefangenhaltung <persName ref="kbga-actors-300">Martin Niemöllers</persName> im Konzentrationslager auf dem persönlichen Willen und Befehl eben des Mannes beruht, dem ‹Treue und Gehorsam› zu schwören den Brüdern, für die <persName ref="kbga-actors-300">Niemöller</persName> sich seit fünf Jahren mit Leib und Leben eingesetzt, jetzt zugemutet wurde.» (<bibl corresp="kbga-bibls-7561"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, a.a.O. [s. <ref type="pub" target="#fn_n13">Anm. 13</ref>], S. 19</bibl>)</note> – wäre an <ref type="can" subtype="bible" target="Mt.7.6">Matth. 7,6</ref> zu denken, wenn die Diener am Worte Gottes, von jener Möglichkeit Gebrauch machend, mit den Inhabern der Staatsgewalt diskutieren wollten, statt ihnen damit die von Gott geforderte Ehrfurcht zu beweisen, sie damit an ihre Würde als die von Gott eingesetzte Obrigkeit zu erinnern, daß sie ihnen das sagen, was sie zu ihrem Heil oder Unheil hören müssen und auch hören werden: das runde, klare Nein, das darin besteht, daß dieser Eid <hi rend="italic">nicht</hi> geleistet wird. <hi rend="italic">Diese</hi> Form des Bekenntnisses ist, da der Gesprächspartner es denn nach dem Willen Gottes nicht anders haben will, <hi rend="italic">heute</hi> geboten.</p>
        <p>Dieses Consilium ist geschrieben im vollen und niederdrückenden Bewußtsein, daß ich jenseits der deutschen Grenze lebe und also nicht in der Lage bin, an der Gefahr und an der Verheißung des angezeigten Weges persönlich teilzunehmen. Ich sehe die Verantwortung hinsichtlich der Folgen, die ich auf mich nehme, indem ich gerade so und nicht anders rate. Niemand, der dies liest, um dann doch anders zu handeln, <pb xml:id="p092" ed="pga"/> braucht sich von mir her verurteilt zu wissen. Die Versuchung, anders zu handeln und dann nach theologischen Rechtfertigungen dafür zu suchen, würde auch mir, wenn ich ihr persönlich ausgesetzt wäre, schwer genug fallen. Es wird wohl so sein, daß Viele ihr erliegen werden, ohne daß deshalb ein Mensch das Recht hätte, Steine auf sie zu werfen.<note xml:id="n18">Vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Joh.8.7">Joh. 8,7</ref>.</note> Dennoch konnte ich es nicht unterlassen, es allen, die mich hören mögen, zu sagen, daß ich in der Möglichkeit, diesen Eid so oder so zu leisten, nur eine Versuchung sehen kann, daß ich in aller Freundschaft und Verbundenheit alle vor ihr warnen möchte und daß ich Gott bitte, es möchte Vielen geschenkt werden, ihr Widerstand zu leisten.</p>
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