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        <title type="volume" n="vol-36">Offene Briefe 1935–1942</title>
        <title type="formal">33</title>
        <title type="content">An das «Rats-Stübli», National-Zeitung, Basel</title>
        <title type="citation_line_1">An das «Rats-Stübli», National-Zeitung, Basel, 1941</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/36036 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Offene Briefe 1935–1942 (Gesamtausgabe, Abt. V), Zürich 2001, S. 265–267.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Offene Briefe 1935–1942</title>
          <title type="text">33: An das «Rats-Stübli», National-Zeitung, Basel</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
          <biblScope unit="page">Pp. 265-267</biblScope>
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        <!-- The first digital edition (data from xml and database) -->
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          <title type="edition">Princeton Barth Project edition</title>
          <title type="text">electronic edition of Karl Barth, Gesamtausgabe V.36, Offene Briefe 1935-1942, 1941 letter 33</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>James R. Adair, Jr.</editor>
          <editor>Timothy J. Finney</editor>
          <editor>Christian Kelm</editor>
          <pubPlace>Princeton</pubPlace>
          <publisher>Alexander Street Press</publisher>
          <date type="publication">2001</date>
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        <!-- Data from KBA (https://kba.karl-barth.ch) -->
        <bibl xml:id="A" type="source">A (Vorlage der Edition): Karl Barth: Gebändigte Kraft, in: National-Zeitung. Organ für Handel und Industrie. Anzeigeblatt der Stadt Basel Jg. 99, Nr. 149 (29./30.3.1941) </bibl>
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        <hi rend="smallCaps">An das «Rats-Stübli», National-Zeitung, Basel</hi>
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      <head type="sub">1941</head>
      <div type="abstract">
        <p>Am <date when="1941-03-19">19.3.1941</date> berichtete die <orgName ref="kbga-actors-2669">Basler National-Zeitung</orgName> über «Die neue Brunnenplastik im ‹Spiegelhof›»: Nach einem Wettbewerb für eine neue Brunnenplastik im Hofe des neuen Polizeiverwaltungsgebäudes zwischen den beiden Flügeltrakten habe sich die Jury für den Entwurf von <persName ref="kbga-actors-7885">Willy Hege</persName> (1907–1976) entschieden, «der unter dem Motto ‹Gebändigte Gewalt› einen von einer Lanze durchbohrten Drachen darstellt. » Die in <placeName ref="kbga-places-1">Aarau</placeName> gegossene Plastik sei nun auf dem granitenen Brunnensockel aufgestellt und offiziell abgenommen worden, wobei Regierungsrat Dr. <persName ref="kbga-actors-7836">F. Ebi</persName> «seine Genugtuung über das äußerst gelungene Werk» bekundet und den Künstler «für die vorzügliche Lösung der ihm übertragenen Aufgabe» beglückwünscht habe. «Der Vorsteher des Polizeidepartements, Regierungsrat <persName ref="kbga-actors-7788">F. Brechbühl</persName>, betonte ebenfalls, wie angenehm er von der Wirkung dieser künstlerischen Arbeit überrascht sei; die Polizei nehme diese symbolische Darstellung ihrer Aufgabe, ungebändigte Kraft zu bändigen, mit Dank entgegen.» Auch der Kantonsbaumeister, ein Polizeiinspektor, ein Architekt und zwei Bildhauer fanden lobende Worte für das auch im Foto wiedergegebene «gelungene Werk» (das heute noch an derselben Stelle steht<note xml:id="n01">Es wurde im Artikel <hi rend="italic">Willy Hege zum Gedächtnis</hi> rühmend erwähnt und abgebildet (<bibl corresp="kbga-bibls-7697">National-Zeitung 13.8.1976</bibl>).</note>).</p>
        <p>Nach einem Besuch im Spiegelhof schrieb <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>, ohne in der Zuschrift seinen Namen zu nennen, an das «Rats-Stübli», die Leserbriefspalte der Zeitung, die seine <ref type="kba-objects-id" target="151">Zuschrift</ref> in ihrer Ausgabe vom 29./30.3.1941 im Wortlaut unter dem von der Zeitung gewählten Stichwort «Gebändigte Kraft» mit einer kleinen Erwiderung der Zeitung abdruckte.</p>
      </div>
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        <head><hi rend="smallCaps">Gebändigte Kraft</hi></head>
        <opener>
          <salute>An das Rats-Stübli!</salute>
        </opener>
        <p>Mich führte mein Weg neulich in den Innenhof des neuen Polizeigebäudes zu <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName> und damit unvermutet vor den daselbst errichteten Brunnen mit dem Kunstgebilde, dessen Sinn, wie ich mich in der Zeitung gelesen zu haben alsbald erinnerte, den Worten «Gebändigte Kraft» zu entnehmen ist. Was ich sah, war dieses: eine unglückselige Bestie (nach meiner laienhaften zoologischen Vermutung ein noch nicht flügge gewordener kleiner Drache), der irgend jemand einen spitzigen Stock in raffinierter Weise in den Rachen und durch den zurückgebogenen Kopf hindurch gleich auch noch von hinten durch die Brust gestoßen hat.</p>
        <p>Ich frage: Kann man bezweifeln, daß wir es in dieser Darstellung nicht mit einer «gebändigten», sondern mit einer brutal erledigten und kaputt gemachten «Kraft» zu tun haben? Inwiefern sollen wir in dem, was diesem jungen Drachen angetan wird, die Tätigkeit unserer Polizei wiedererkennen? Sollte es denn möglich sein, daß sie in dieser Weise ungebändigte Kraft zu bändigen gesonnen sein sollte?</p>
        <p>Und wenn nun Drachen oder drachenähnliche Erscheinungen, wenn sie im Bereich der Basler Polizei je auftreten sollten, zweifellos durch Tötung unschädlich gemacht werden müßten, dürften dann etwas humanere Methoden als die auf diesem Brunnenbild angedeuteten nicht auch möglich sein? Gibt es nicht sogar Drachen gegenüber so etwas wie ein Gebot des Tierschutzes? Und wie ist es mit der fehlbaren Menschheit, mit der die Polizei es in der Regel zu tun haben wird? Sollte die peinliche Art, in der der Böse in diesem Bild vom Leben zum Tode gebracht wird, nicht anzeigen, daß es in gewissen Polizeikasernen in anderen Ländern seinen passenderen Ort hätte als gerade im Spiegelhof zu <placeName ref="kbga-places-5">Basel</placeName>? Würde es nicht eine beruhigende Sache sein, wenn man über die Absichten und Meinungen des Künstlers, der Jury, die dieses Werk auswählte, und schließlich doch auch des Vorstehers des Polizeidepartements, der es entgegennahm, noch Genaueres als das erfahren dürfte, was anläßlich der stattgefundenen Weihe dieses Werkes in der Zeitung zu lesen stand? Ich gestehe, daß ich ratlos bin, und frage darum im Rats-Stübli, ob jemand Rat weiß?</p>
        <closer>
          <salute>Ein</salute>
          <signed>Ungebändigter</signed>
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          <salute>Verehrter Ungebändigter!</salute>
        </opener>
        <p>Auf die Gefahr hin, kräftig desavouiert zu werden, glaube ich kaum, daß da am Rats-Stübli-Tisch jemand für solche Art der Bändigung einzutreten bereit wäre. Vielleicht ist das Denkmal als abschreckendes Beispiel gemeint und soll den Gegensatz zu dem saubern Spiegelhof und der humanen Menschenbehandlung, die bei uns Gesetz ist, verdeutlichen. Ich muß allerdings gestehen, daß mir bei dieser tierquälerischen Phantasie auch nicht wohl ist, und kann nur allen Ungebändigten, so auch Ihnen, von Herzen wünschen, daß sie nie so mögen gebändigt werden. – (Im übrigen ist die Bezeichnung «Gebändigte Kraft» keine Devise des Bildhauers, sondern ein Reporterversuch!)</p>
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