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        <title type="volume" n="vol-52">Vorträge und kleinere Arbeiten 1934–1935</title>
        <title type="content">Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode</title>
        <title type="citation_line_1">Barth, Karl: Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode, 1934</title>
        <title type="citation_line_2">https://kbga.karl-barth.ch/texts/52019 (Stand: 2. Oktober 2026)</title>
        <title type="citation_line_3">Druck: Karl Barth, Vorträge und kleinere Arbeiten 1934–1935, hrsg. v. Beintker, Michael / Hüttenhoff, Michael / Zocher, Peter (Gesamtausgabe, Abt. III), Zürich 2017, S. 327–366.</title>
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        <edition>Digitale Karl Barth-Gesamtausgabe</edition>
        <sponsor>Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)</sponsor>
        <sponsor>Schweizerischer Nationalfonds (SNF)</sponsor>
        <sponsor>Karl Barth-Stiftung</sponsor>
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        <publisher>Karl Barth-Archiv</publisher>
        <pubPlace>Basel</pubPlace>
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        <!-- The printed Gesamtausgabe -->
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          <title type="volume">Vorträge und kleinere Arbeiten 1934–1935</title>
          <title type="text">Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode</title>
          <author ref="kbga-actors-2151">Barth, Karl</author>
          <editor>Beintker, Michael</editor>
          <editor>Hüttenhoff, Michael</editor>
          <editor>Zocher, Peter</editor>
          <pubPlace>Zürich</pubPlace>
          <publisher>Theologischer Verlag</publisher>
          <date type="publication">2017</date>
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        <bibl xml:id="A" type="source">A (Vorlage der Edition): , Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode erläutert von Karl Barth [Fragment], Juni 1934. <ref target="https://kba.karl-barth.ch/objects/516">KBA 11070</ref>. </bibl>
        <bibl xml:id="B" type="source">B (Weitere Vorlage): Karl Barth: Kommentar zur Barmer theologischen Erklärung (Fragment), in: Evangelische Theologie 36 (1976), S. 572–593 </bibl>
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			<head>Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode</head>
			<head type="sub">
				<date>1934</date>
			</head>
			<div type="abstract">
			<p rend="left">
				<hi rend="italic">Mit diesem Fragment gebliebenen Text wollte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> seine Auslegung der «Barmer Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung»</term> einem größeren Publikum bekannt machen. Dass die Vollendung des Manuskripts und seine Publikation unterblieben, ist auf das im Sommer <date when="1934">1934</date> ausgesprochene Verbot aller von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> geschriebenen Hefte der Reihe «Theologische Existenz heute» zurückzuführen.</hi>
			</p>
			<p><hi rend="italic">Am
<date when="1934-06-09">9. Juni 1934</date> hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in <placeName ref="kbga-places-10">Bonn</placeName> seine</hi> <bibl corresp="kbga-bibls-414">Kurze Erläuterung der Barmer Theologischen Erklärung</bibl><note xml:id="n01">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p302#p302">S. 302-326</ref>. </note> <hi rend="italic">vorgetragen, und schon kurz darauf muss er den Plan gefasst haben, diese zu überarbeiten und in einer ausführlicheren Form in der Reihe «Theologische Existenz heute» zu veröffentlichen. Am <date when="1934-06-24">24. Juni</date> schrieb er an <persName ref="kbga-actors-12">Hans Asmussen</persName>: «Ich bin dabei, für Heft 12 meiner Reihe einen kleinen Kommentar zur Barmer Erklärung zu schreiben. Wobei ich natürlich darauf hinweisen werde, dass als die offizielle Apologia Ihr Vortrag zu gelten habe. Aber da ich mich auf diese Sache nun einmal so weit eingelassen habe, möchte ich doch hinsichtlich der geschichtlichen und sachlichen Tragweite dessen, was da geschehen ist, meinerseits einige Nägel im Bewusstsein der Zeitgenossen zu befestigen suchen.»</hi><note xml:id="n02">Brief <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> an <persName ref="kbga-actors-12">Asmussen</persName> vom
	<date when="1934-06-24">24.6.1934</date> (Kopie: <ref type="kba-objects-id" target="24135">KBA 9234.214</ref>; Original: <ref type="archival">LKA Bielefeld, Best. 5.1, Nr. 55, Fasc. 2</ref>). </note>
				<hi rend="italic">Fünf Tage später berichtete <persName ref="kbga-actors-223">Charlotte von Kirschbaum</persName> vom Bonner Vortrag und ergänzte, dass «in allernächster Zeit dieser selbe Vortrag in überarbeiteter Form als Heft 12 der ‹Theologischen Existenz› erscheinen wird».</hi><note xml:id="n03">Brief <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaums</persName> an <persName ref="kbga-actors-7214">P. Maury</persName> vom
					<date when="1934-06-29">29.6.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24165">KBA 9234.223</ref>). </note> </p>
			<p>
				<hi rend="italic">Dennoch muss <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> die Weiterarbeit am Manuskript in diesen Tagen eingestellt und auf die bevorstehenden Semesterferien verschoben haben. Als Grund dafür kommt neben den üblichen Verpflichtungen des Semesterendes Vieles in Betracht: die gespannte Aufmerksamkeit auf die politische Situation nach dem
<date when="1934-06-30">30. Juni 1934</date>,</hi><note xml:id="n04">Am
<date when="1934-06-30">30. Juni 1934</date> nutzte die nationalsozialistische Staatsregierung die behauptete Aufdeckung eines angeblich unmittelbar bevorstehenden Putsches aus Kreisen der SA-Führung (sog. <term type="sachen" key="Röhm-Putsch">«Röhm-Putsch»</term>), um missliebiges Führungspersonal aus den eigenen Reihen, vor allem aber auch aus den alten Eliten zu ermorden oder zu verhaften. Die Ereignisse beschäftigten auch das Haus Barth sehr, wie aus den Aufzeichnungen <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaums</persName> zu ersehen ist: «[…] auf der Straßenbahn von einem Studenten erfahren, dass General <persName ref="kbga-actors-6115">Schleicher</persName> samt <persName ref="kbga-actors-8443">Frau</persName> erschossen ist und 7 hohe S.A.-Führer. – Der ganze Tag unter dem Schatten dieses Ereignisses» (Taschenkalendereintrag vom
<date when="1934-07-01">1.7.1934</date>). <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> – spätestens durch das Vorgehen gegen seinen Sohn <persName ref="kbga-actors-19">Christoph</persName> vorsichtig geworden – kommentierte das Geschehen am
	<date when="1934-07-03">3.7.1934</date> in einem Brief an Ministerialdirektor <persName ref="kbga-actors-338">Werner Richter</persName>, der 1921 an seiner Berufung nach <placeName ref="kbga-places-27">Göttingen</placeName> maßgeblich beteiligt gewesen war, so: «Im Gedanken an die Ereignisse der letzten Tage kann man sich nur schweigend die Hand drücken» (<ref type="kba-objects-id" target="24387">KBA 9234.271</ref>). </note>
				<hi rend="italic"> die gegen seinen <pb xml:id="p328" ed="pga"/> Sohn <persName ref="kbga-actors-19">Christoph</persName> ergriffenen Maßnahmen, durch die man sich genötigt sah, diesen unverzüglich in die <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName> zu schicken und dort seinen weiteren Schulbesuch zu organisieren,</hi><note xml:id="n05"><persName ref="kbga-actors-19">Christoph Barth</persName> (1917–1986) war aufgrund eines Briefes an einen englischen Freund, in dem er sich wohl zu eindeutig über die Situation in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> geäußert hatte, zu einem dreistündigen Verhör ins Polizeipräsidium geladen worden. <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> erfuhr, dass die Akten von der Bonner Staatsanwaltschaft an den Oberstaatsanwalt in <placeName ref="kbga-places-39">Leipzig</placeName> weitergegeben worden waren, wandte sich daraufhin an Reichsjustizminister <persName ref="kbga-actors-144">Franz Gürtner</persName> (1881–1941) und bat ihn, «zu helfen, dass eine kindliche Unüberlegtheit nicht zu einer tragischen Angelegenheit wird» (Brief an <persName ref="kbga-actors-144">Gürtner</persName> vom
					<date when="1934-06-26">26.6.1934</date> [<ref type="kba-objects-id" target="24145">KBA 9234.216</ref>]). Sicherheitshalber hatte man <persName ref="kbga-actors-19">Christoph Barth</persName> aber sogleich von der Schule abgemeldet und in die <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName> geschickt. Zwar schien der Vorgang glimpflich zu verlaufen, doch blieb <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> skeptisch: «Ich traue dieser Sache ganz und gar nicht. Es gibt in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> kein zuverlässiges Recht mehr, sondern nur noch willkürliche Entscheidungen mehr oder weniger bösen Inhaltes» (Brief <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> an seine Frau <persName ref="kbga-actors-26">Nelly</persName> vom
					<date when="1934-08-12">12.8.1934</date> [<ref type="kba-objects-id" target="24362">KBA 9234.255</ref>]). So galt es nun, neben dem weiteren Schulbesuch auch eine Unterkunft für <persName ref="kbga-actors-19">Christoph</persName> zu organisieren. </note>
				<hi rend="italic"> die zunächst im Rahmen seines Kollegs geführte Auseinandersetzung mit der von <persName ref="kbga-actors-63">Emil Brunner</persName> verfassten und gegen ihn gerichteten Schrift «Natur und Gnade»</hi><note xml:id="n06"><bibl corresp="kbga-bibls-141"><persName ref="kbga-actors-63">E. Brunner</persName>, <hi rend="italic">Natur und Gnade. Zum Gespräch mit Karl Barth</hi>, Tübingen 1934</bibl>. Vgl. dazu unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p429#p429">S. 429-527</ref>. </note>
				<hi rend="italic"> und nicht zuletzt die diesmal angesichts bereits angenommener Vortragspflichten</hi><note xml:id="n07">Im Brief an <persName ref="kbga-actors-7214">P. Maury</persName> vom
<date when="1934-06-29">29.6.1934</date> (<ref type="pub" target="#fn_n03">Anm. 3</ref>) schrieb <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName>: «Leider werden auch die Ferien unter einem gewissen Arbeitsdruck für K. <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> stehen. Die sehnlichst erwartete Antwort auf <persName ref="kbga-actors-63">Brunners</persName> Broschüre liegt als Aufgabe vor ihm, dazu die beiden Vorträge, ganz abgesehen von den unvorhergesehenen Anforderungen, die die unruhige Situation hierzulande stellen wird.» – <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hatte Vorträge in <placeName ref="kbga-places-853">La Châtaigneraie sur Coppet / Waadt</placeName> (vgl. unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p367#p367">S. 367-400</ref>: <hi rend="italic"><bibl corresp="kbga-bibls-562">Der Christ als Zeuge</bibl></hi>) und in <term type="sachen" key="Vaumarcus NE">Vaumarcus</term> / Neuenburg (vgl. unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p401#p401">S. 401-428</ref>: <hi rend="italic"><bibl corresp="kbga-bibls-474">Der Dienst am Wort Gottes</bibl></hi>) zugesagt. </note>
				<hi rend="italic"> und des <term type="sachen" key="Rom (Stadt)">geplanten </term>Rom-Aufenthalts</hi><note xml:id="n08">Dazu s. unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p434#p434">S. 434</ref>. </note>
				<hi rend="italic"> sicherlich intensiveren Vorbereitungen auf die Semesterferien.</hi>
			</p>
			<p><pb xml:id="p329" ed="pga" rend="noPipe"/>
				<hi rend="italic">Zu einer Weiterarbeit kam es dann aber nicht mehr, denn am <date when="1934-07-29">29. Juli</date> erhielt <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> von seinem Verleger <persName ref="kbga-actors-662">Albert Lempp</persName> die Nachricht vom oben erwähnten Verbot und der Auflage, fortan alle Manuskripte vor Drucklegung der Politischen <term type="sachen" key="Politische Polizei">Polizei</term> vorzulegen. «Der Streit in der Kirche», so habe der zuständige Beamte erklärt, «habe so unerwartete heftige Formen angenommen, dass der Staat nicht anders könne als ihn mit aller Macht niederschlagen.»</hi><note xml:id="n09">Brief <persName ref="kbga-actors-662">A. Lempps</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom
					<date when="1934-07-27">27.7.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24278">KBA 9334.778</ref>). Grundlage des Verbots war der Erlass des <term type="namen" key="Frick, Wilhelm">Reichsinnenministers</term> vom
<date when="1934-07-09">9. Juli 1934</date>, der aus «Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Ruhe […] bis auf weiteres <hi rend="italic">ausnahmslos alle den evangelischen Kirchenstreit betreffenden Auseinandersetzungen</hi> in öffentlichen Versammlungen, in der Presse, in Flugblättern und Flugschriften» verboten hatte (<bibl corresp="kbga-bibls-169">Gauger</bibl>). </note>
			</p>
			<p><hi rend="italic">In seiner Antwort beschrieb <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> seine nun durchkreuzten Pläne für die Semesterferien und teilte zugleich eine erste Reaktion mit: «Ich will mir die Sache noch durch den Kopf gehen lassen, aber vorläufig erscheint mir der Gedanke, dass ich meine Manuskripte vorher irgend einem ungebildeten Menschen zur Ansicht vorlegen soll, ganz unmöglich. Ich hatte im Sinn gehabt, in den Ferien zwei Hefte zu schreiben, das eine zur nähern Erklärung des Barmer <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Bekenntnisses</term>, das andere eine Antwort auf <persName ref="kbga-actors-63">Brunner</persName>, auf die man, wie ich immer wieder höre, stürmisch gespannt ist. Dazu wäre dann drittens noch ein Vortrag über die Aufgabe des Pfarrers gekommen, den ich im September in der welschen <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName> halten soll. Was nun aus allen diesen Blütenträumen werden soll, ist mir schleierhaft. Es könnte vielleicht besser sein, nun demonstrativ zu </hi>schweigen<hi rend="italic">, als aus einem Maulkorb heraus das zu reden, was irgend so Einer für unanfechtbar zu halten die Güte hat.»</hi><note xml:id="n10">Brief <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> an <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> vom
				<date when="1934-07-29">29.7.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24291">KBA 9234.244</ref>). – Die außer der Erklärung des Barmer <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Bekenntnisses</term> angesprochenen Texte waren die später mit den Titeln «Nein!» und «Der Dienst am Wort Gottes» veröffentlichten Schriften (s. <ref type="pub" target="#fn_n07">Anm. 7</ref> und unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p429#p429">S. 429-527</ref>). </note></p>
			<p><hi rend="italic">Sowohl <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> als auch <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> suchten dann aber doch nach Wegen, das Verbot aufheben zu lassen. Eine Intervention <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> beim deutschen Gesandten in <placeName ref="kbga-places-9">Bern</placeName>, Ernst von <term type="namen" key="Weizsäcker, Ernst von">Weizsäcker</term>,</hi><note xml:id="n11"><persName ref="kbga-actors-7528">Ernst von Weizsäcker</persName> (1882–1951) war seit September 1933 deutscher Botschafter in der <placeName ref="kbga-places-58">Schweiz</placeName>. <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> wandte sich am
				<date when="1934-08-02">2.8.1934</date> an ihn und bat ihn unter Verweis auf die absehbare Reaktion des Auslands auf die Einschränkung seiner Publikationstätigkeit um Vermittlung (<ref type="kba-objects-id" target="24323">KBA 9234.252</ref>). Weizsäcker sah sich außerstande zu helfen und gab lediglich seiner Hoffnung Ausdruck, <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> möge «alle innerdeutschen Wege und Möglichkeiten erschöpfen, um den in der Sache liegenden gesamten deutschen und religiösen Interessen gerecht zu werden» (Brief <persName ref="kbga-actors-7528">E. von Weizsäckers</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom
				<date when="1934-08-06">6.8.1934</date> [<ref type="kba-objects-id" target="24339">KBA 9334.801</ref>]). </note><hi rend="italic"> blieb jedoch ebenso <pb xml:id="p330" ed="pga"/> erfolglos wie ähnliche Bemühungen des Verlegers bei anderen Stellen.</hi><note xml:id="n12">In seinem Brief an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom
					<date when="1934-08-13">13.8.1934</date> berichtete <persName ref="kbga-actors-662">A. Lempp</persName> von eigenen und Eingaben anderer u. a. beim bayrischen Innenministerium, dem Innen- und dem Außenministerium des Reiches und bei <persName ref="kbga-actors-185">Hitler</persName> selbst (<ref type="kba-objects-id" target="24373">KBA 9334.818</ref>). </note><hi rend="italic"> Auch mit dem Vorschlag <persName ref="kbga-actors-662">Lempps</persName>, zwar auf die Publikation des Barmen-Vortrags zu verzichten, die Antwort auf <persName ref="kbga-actors-63">Brunner</persName> und den «Vortrag über ‹Die Aufgabe des Pfarrers›, der doch sicher nicht politisch gefärbt» sei, aber zu veröffentlichen,</hi><note xml:id="n13">Ebd. </note><hi rend="italic"> mochte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> sich zunächst nicht anfreunden. Er antwortete <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> mit der Idee, nach dem nächsten Heft, in dem die Schrift seines Bruders <persName ref="kbga-actors-27">Peter</persName> zur natürlichen Theologie bei <persName ref="kbga-actors-77">Calvin</persName> gedruckt werden solle, die Reihe zu beschließen, «entweder stillschweigend, oder indem ich in ein paar Zeilen Vorwort sage, dass und warum». Denn: «</hi>Auf keinen Fall […] dürfen wir den wohlerworbenen Ruhm der Theologischen Existenz jetzt nachträglich damit bekleckern, dass wir sie zu einem harmlosen Publikationsorgan für theologische Aufsätze werden lassen.<hi rend="italic"> Ein Panzerkreuzer lässt sich nun einmal nicht in eine Vergnügungsjacht umbauen, und eine Husarenschwadron wird es sich verbitten, in eine Dorffeuerwehr verwandelt zu werden.»</hi><note xml:id="n14">Brief <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> an <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> vom
	<date when="1934-08-18">18.8.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24414">KBA 9234.276</ref>). </note></p>
			<p><hi rend="italic">Diese Haltung erschien <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> einen Monat später, wie es im </hi><bibl corresp="kbga-bibls-538">Vorwort [zu: Der Christ als Zeuge]</bibl><hi rend="italic"> heißt, «allzu pathetisch».</hi><note xml:id="n15">Siehe unten, <ref type="pub" target="../volume/52/p426#p426">S. 426f.</ref> </note><hi rend="italic"> Der mit <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> schließlich gefundene Kompromiss ging dahin, die weiteren Hefte ohne Vorworte «zur Lage» erscheinen zu lassen, die <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> wohl nicht zu Unrecht als Hauptgrund für das Verbot ausgemacht hatte.</hi><note xml:id="n16">Vgl. ebd. </note><hi rend="italic"> Seinen Kommentar zur theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> der Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term> allerdings hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> inzwischen «fallen gelassen», wie <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaum</persName> am <date when="1934-08-30">30. August</date> schrieb.</hi><note xml:id="n17">Brief <persName ref="kbga-actors-223">Ch. von Kirschbaums</persName> an <persName ref="kbga-actors-408">Helmut Traub</persName> vom
				<date when="1934-08-30">30.8.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24478">KBA 98827.502</ref>). </note><hi rend="italic"> Auch als <persName ref="kbga-actors-662">Lempp</persName> ihn eine <pb xml:id="p331" ed="pga"/> Woche später in Kenntnis eines neuen Erlasses des <term type="namen" key="Frick, Wilhelm">Innenministers</term></hi><note xml:id="n18">Schon am <date when="1934-08-17">17. August</date> hatte es in einem neuen Erlass des Reichsinnenministers geheißen, die am <date when="1934-07-09">9. Juli</date> ergangene Anordnung (s. oben, <ref type="pub" target="#fn_n09">Anm. 9</ref>) sei «<hi rend="italic">von vornherein nicht auf die Dauer berechnet</hi> gewesen» und werde nun dahin abgeändert, «daß <hi rend="italic">künftig nur alle unsachlich polemischen, den evangelischen Kirchenstreit betreffenden Auseinandersetzungen</hi> […] <hi rend="italic">verboten</hi> sein sollen» (<bibl corresp="kbga-bibls-169">Gauger</bibl>). </note><hi rend="italic"> darum bat, den Barmen-Kommentar nun doch als nächstes erscheinen zu lassen,</hi><note xml:id="n19">Vgl. Brief <persName ref="kbga-actors-662">Lempps</persName> an <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> vom
					<date when="1934-09-05">5.9.1934</date> (<ref type="kba-objects-id" target="24494">KBA 9334.875</ref>). </note><hi rend="italic"> ließ er sich nicht mehr umstimmen. Vielleicht war er – ein Blick in sein Manuskript legt dies nahe – überzeugt, einen Barmen-Kommentar aus Sicht der Zensur nicht «sachlich unpolemisch» schreiben zu können, so dass er auch als solcher, ohne ein kirchenpolitisches Vorwort, weiter unter das Verbot gefallen wäre.</hi><note xml:id="n20">Siehe oben, <ref type="pub" target="#fn_n18">Anm. 18</ref>. </note><hi rend="italic"> Jedenfalls war er durch die anderen in den Semesterferien noch anstehenden Aufgaben</hi><note xml:id="n21">Siehe oben, <ref type="pub" target="#fn_n07">Anm. 7</ref>. </note><hi rend="italic"> jetzt derart in Anspruch genommen, dass er zu einer Wiederaufnahme der Arbeit am Barmen-Kommentar wohl auch gar keine Zeit mehr gefunden hätte.</hi></p>

			<p>
				<hi rend="italic">Das erhaltene Manuskript besteht aus einem Deckblatt und dreizehn eng mit schwarzer Tinte beschriebenen Seiten.</hi><note xml:id="n22"><ref type="kba-objects-id" target="516">KBA 11070</ref>. <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> schrieb auf den Rückseiten von Teilen des Typoskripts von KD I/1, § 9. </note>
				<hi rend="italic"> Der Rand ist – wie es <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Gepflogenheiten beim Schreiben entsprach – teilweise dicht mit Ergänzungen beschrieben, die seinen Angaben folgend hier in den Text integriert sind. Einige wenige dieser Ergänzungen sind mit Bleistift geschrieben und wohl später als die übrigen hinzugefügt worden; zumindest eine von diesen Bleistift-Ergänzungen kann frühestens am
<date when="1934-06-29">29. Juni 1934</date> erfolgt sein.</hi><note xml:id="n23">Vgl. unten, <ref type="pub" target="#fn_n97">Anm. 97</ref>. </note>
				<hi rend="italic"> Der unvollendete Abschnitt 4 («Union?!»), existiert auf je einer Manuskriptseite in zwei jeweils mitten im Satz abbrechenden Fassungen, deren kürzere durch die längere ersetzt werden sollte.</hi>
			</p>
			<p><hi rend="italic">Die Erstveröffentlichung erfolgte durch <persName ref="kbga-actors-397">Hinrich Stoevesandt</persName> in <bibl corresp="kbga-bibls-5561">EvTh 36 (1976), S. 572–593</bibl>. Dieser Text wurde wiederabgedruckt in: </hi><bibl corresp="kbga-bibls-7040"><hi rend="italic"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, </hi>Texte zur Barmer Theologischen Erklärung,<hi rend="italic"> mit einer Ein<pb xml:id="p332" ed="pga" break="no"/>leitung von E. Jüngel und einem Editionsbericht hrsg. von M. Rohkrämer, Zürich 1984 (2004</hi><hi rend="sup">2</hi><hi rend="italic">), S. 25–58</hi></bibl><hi rend="italic">. Der nachfolgende Abdruck des Manuskripts greift dankbar auf die in der Erstveröffentlichung geleistete Arbeit zurück;</hi><note xml:id="n24">Wie schon in der Erstveröffentlichung Stoevesandts wird um der Lesbarkeit willen in der Regel darauf verzichtet, die Auflösung von im Manuskript enthaltenen Abkürzungen sichtbar zu machen oder die Einschübe und Korrekturen als solche auszuweisen. Dafür sprach auch, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine handgeschriebene Skizze handelt, deren Charakter zu wahren wäre, sondern um die in den erhaltenen Teilen schon recht ausgeführte Vorarbeit für einen zu druckenden Text. Ebenfalls übernommen sind die eingefügten Absätze, die in der Regel Gedankenstriche <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> aufnehmen, mit denen dieser den Textfluss gliederte. Sie sind hier als Herausgeberabsätze gekennzeichnet. Signifikante Abweichungen dieser Edition von der Erstveröffentlichung sind ausgewiesen. </note><hi rend="italic"> der von <persName ref="kbga-actors-397">H. Stoevesandt</persName> erstellte Anmerkungsapparat wurde nach den Erfordernissen dieser Ausgabe fast durchgängig neugestaltet. Die zwischen senkrechten Strichen eingefügten Seitenzahlen entsprechen der Paginierung der von <persName ref="kbga-actors-1841">M. Rohkrämer</persName> besorgten Buchfassung. In einem Anhang wird zusätzlich die bisher unveröffentlichte kürzere Fassung des Fragments von Abschnitt 4 wiedergegeben.</hi></p>
		</div>
		<div>
			<head>Die theologische Erklärung der Barmer Bekenntnissynode</head>
			<head type="sub">erläutert von</head>
			<head type="sub"><persName ref="kbga-actors-2151">Karl Barth</persName></head>
			<head type="sub">
				<hi rend="italic">Die Barmer Bekenntnissynode</hi>
			</head>
			<p rend="left">Die «<orgName ref="kbga-actors-5393">Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche</orgName>, die vom <date to="1934-05-30" from="1934-05-29">29.–
31. Mai 1934</date> in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> getagt hat, scheint, soweit man die Dinge heute überblicken kann, insofern einen <hi rend="italic">Abschluss</hi> in der im Frühjahr 1933 angehobenen kirchlichen Entwicklung zu bedeuten, als sie jedenfalls den ernsten Versuch darstellt, dem <term type="sachen" key="Widerstand, kirchlicher">Widerstand</term> gegen das damals auf den Plan getretene und seither äußerlich immer noch <pb xml:id="p333" ed="pga"/> an der Macht befindliche System Klarheit, Einheitlichkeit und geschlossene Kraft und damit auch eine politisch-kirchenpolitisch unzweideutige Gestalt zu geben. Es hat an solchem Widerstand von Anfang an nicht gefehlt. Aber er ist sich über sein Wollen, seine Ziele und daher auch über seine Wege lange nicht im Klaren gewesen: wir werden uns des Sommers 1933 in dieser Hinsicht Alle mit Schaudern erinnern, und wir oder unsre Nachfahren werden wohl noch mehr schaudern, wenn es einmal soweit sein wird, dass gute Geschichtsforscher und -darsteller an Hand eines umsichtig gesammelten Quellenmaterials darüber berichten werden, wie es damals, was die Grundsätzlichkeit der Steuerung betrifft, auch und gerade unter denen, die mit Ernst Christen sein wollten,<note xml:id="n25">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p304#fn_n13">S. 304, Anm. 13</ref>. </note> zugegangen ist. Ihr Widerspruch litt aber auch abgesehen von seiner innern, sachlichen Unsicherheit unter einer verhängnisvollen Zersplitterung: In jeder Landesgegend und in jeder Gruppe wurde auf eigene Faust Krieg geführt, wenn man sich nicht (ebenso auf eigene Faust!) entschloss, zunächst überhaupt keinen Krieg zu |26| erklären: in der optimistischen Meinung, dass das Gute und Nötige schließlich auch im Frieden mit dem herrschenden System gesagt und getan werden könne. Es war unvermeidlich, dass man, wie es auch in diesen Heften geschehen ist, gelegentlich auf die eigenen Leute schießen musste.<note xml:id="n26"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> spielt an auf seine 1933 in verschiedenen Schriften vorgetragene Kritik an Vertretern der Jungreformatorischen <term type="sachen" key="Jungreformatorische Bewegung">Bewegung</term> und später der kirchlichen <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-26">V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p340#p340">S. 340-351</ref>. <ref type="pub" target="../volume/49/p407#p407">407–409</ref>. <ref type="pub" target="../volume/49/p592#p592">592–599</ref></bibl>) oder an <persName ref="kbga-actors-7588">Fr. von Bodelschwinghs</persName> «Brief an Pfarrer und Gemeindeglieder über den Weg zum Frieden in der Kirche» vom
<date when="1934-02-15">15.2.1934</date> (s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p235#p235">S. 235-238</ref>). </note> Unter diesen Umständen konnte es nicht anders sein, als dass die <term type="sachen" key="Kirchenpolitik">kirchenpolitische</term> Gestalt dieses Widerspruchs im Ganzen nicht nur keine heroische, sondern weithin und<note xml:id="n27">Erstdruck: «auch». </note> noch tief in den Winter und in das Frühjahr 1934 hinein eine höchst gestaltlose Gestalt hatte, die dem Gegner das Spiel leicht machte, die uns<note xml:id="n28">Erstdruck: «nur». </note> Rückschläge über Rückschläge einbringen musste und angesichts derer es nicht zu verwundern war, wenn die Korrespondenten ausländischer <term type="sachen" key="Presse">Zeitungen</term> gelegentlich wahre Ungeheuer von Darstel<pb xml:id="p334" ed="pga" break="no"/>lungen zur Welt brachten.<note xml:id="n29">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-487"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi]</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p600#p600">S. 600–618</ref>, dort <ref type="pub" target="../volume/49/p612#p612">S. 612–618</ref></bibl>; s. auch oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p157#p157">S. 157-168</ref>. </note> Haben doch wir selber, die mitten in den Dingen drin zu stehen meinten, oft genug über das, was bei<note xml:id="n30">Erstdruck: «beim». </note> nächsten Nachbarn vor sich ging, nur die wolkigsten Vorstellungen und Urteile uns bilden können. Das Hin und Her der Kämpfe des vergangenen Winters, in denen doch auch langsam so etwas wie eine Hoffnung sichtbar wurde, soll hier nicht nochmals berührt werden. Es kam ja dann freilich doch noch einmal der
<date when="1934-01-27">27. Januar 1934</date>, der dies ater dieses bewegten Jahres,<note xml:id="n31">Gemeint ist die erneute Unterwerfung der lutherischen Bischöfe <persName ref="kbga-actors-265">Marahrens</persName>, <persName ref="kbga-actors-271">Meiser</persName> und <persName ref="kbga-actors-434">Wurm</persName> unter Reichsbischof <persName ref="kbga-actors-289">Müller</persName> zwei Tage nach dem Kirchenführerempfang bei <persName ref="kbga-actors-185">Hitler</persName>; s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p111#p111">S. 111-123</ref>; <ref type="pub" target="../volume/52/p162#fn_n26">S. 162f., Anm. 26</ref>; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-176">Scholder II, S. 63–66</bibl>. </note> an welchem sich die stolze Parole der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term>: «Kirche muss Kirche bleiben!»<note xml:id="n32">Überschrift des Wahlaufrufs der Liste «Evangelium und Kirche» vom
<date when="1933-07-20">20.7.1933</date>, mit der die Jungreformatorische <term type="sachen" key="Jungreformatorische Bewegung">Bewegung</term> zu den Kirchenwahlen im Juli <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenwahlen 1933">1933</term> antrat (<bibl corresp="kbga-bibls-7044">JK 1 [1933], S. 59</bibl>). </note> jedenfalls im Munde der bisherigen bischöflichen Führung als ein Versprechen erwies, das man, als es auf Biegen und Brechen ging, nicht einzulösen vermochte. Die Folge war, dass der Gegner mächtigsten<note xml:id="n33">Erstdruck: «mächtigen». </note> Auftrieb <anchor type="note" xml:id="fn-34"/>bekam und<note xml:id="n34">Erstdruck: «haben muss,». </note> dass Einiges von jener «kirchlich-theologischen Schreckenszeit», von der in dem er|27|sten Heft dieser Reihe im Vorübergehen die Rede war,<note xml:id="n35"><bibl corresp="kbga-bibls-397"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Theologische Existenz heute!</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p271#p271">S. 271–363</ref>, dort <ref type="pub" target="../volume/49/p350#p350">S. 350</ref>.</bibl> </note> in damals noch ungeahnten Formen Wirklichkeit wurde. «Vor dem erschrak <term type="namen" key="Tobias">Tobias</term> und schrie mit lauter Stimme und sprach: O Herr, er will mich fressen!» (To<ref type="can" subtype="bible" target="Tob.6.3">b. 6,3)</ref> Wohl hatte sich schon vorher – es gehörte sich, dass zuerst, am 4.<date when="1934-01-04"> Januar, </date>die <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierten</term> sich dieser Möglichkeit erinnert hatten<note xml:id="n36">Gemeint ist die <orgName ref="kbga-actors-5873">Freie reformierte Synode in <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Freie reformierte">Barmen-Gemarke</term></orgName> am <date to="1934-01-04" from="1934-01-03">3./
4. Januar 1934</date> mit der dort verabschiedeten, von <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> verfassten <hi rend="italic"><bibl corresp="kbga-bibls-486">Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart</bibl></hi> (s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p065#p065">S. 65-83</ref>). </note> – ein neuer Weg eröffnet: die Einberufung freier <term type="sachen" key="Synoden, Freie">Syn<pb xml:id="p335" ed="pga" break="no"/>oden</term> (<term type="sachen" key="Bekenntnissynode">«Bekenntnissynoden»</term>) mit anschließenden Gemeindetagen,<note xml:id="n37">Vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p222#fn_n27">S. 222f., Anm. 27</ref> und <ref type="pub" target="../volume/52/p222#fn_n28">28</ref>. </note> auf denen für die oft unter schwierigsten Verhältnissen zu vollbringende <anchor type="note" xml:id="fn-38"/>innere und äußere<note xml:id="n38">Erstdruck: «äußere und innere». </note> Konsolidierung in den verschiedenen Teilen des Reiches nicht nur energische, sondern, soweit man sehen und urteilen kann, weithin auch gründliche Arbeit geleistet worden ist. Von einer freien <term type="sachen" key="Synoden, Nationalsynode">Nationalsynode</term>, d. h. von einem Zusammenschluss zu gemeinsamem Bekennen und Handeln durch das ganze <term type="sachen" key="Deutschland / Deutsches Reich">Reich</term> hin, war schon damals viel die Rede.<note xml:id="n39"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> hatte eine vergleichbare Forderung schon im November 1933 erhoben (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-26">V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p521#p521">S. 521</ref></bibl>). </note> Das Verdienst, den Stein in dieser Hinsicht ins Rollen gebracht zu haben, gebührt niemand Anderem als der <term type="sachen" key="Deutsche Christen">deutsch-christlichen</term> <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">Reichskirchenregierung</term>, die – es war gewiss das von ihrem eige<pb n="28" ed="A" break="no"/>nen Standpunkt aus gesehen Ungeschickteste, was sie tun konnte – die Stunde ihres Sieges vom Januar ausnützen zu sollen meinte, indem sie über die zu Recht bestehende <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Kirchenverfassung</term> hinweg zur <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Eingliederungen">«Eingliederung» </term> der einzelnen Landeskirchen in die Reichskirche<note xml:id="n40">Mit der «Verordnung über die Übertragung der Befugnisse des Landesbischofs auf die Deutsche Evangelische Kirche» vom
<date when="1934-03-01">1. März 1934</date> (<bibl corresp="kbga-bibls-120">GDEK 2 [1934], S. 12</bibl>) und dem anschließenden «Kirchengesetz über die Leitung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union» vom
<date when="1934-03-02">2. März 1934</date> (a.a.O., S. 12f.) war die preußische <term type="sachen" key="Evangelische Kirche der altpreußischen Union">Landeskirche</term> mit Ausnahme der Provinz <placeName ref="kbga-places-697">Westfalen</placeName>, in der die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> keine Mehrheit in der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> erreicht hatten, in die <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Reichskirche</term> eingegliedert worden. Dieses Modell – Übertragung der landeskirchlichen Befugnisse auf die Reichskirche, danach Übernahme der Leitung der Landeskirche durch die Reichskirche – sollte in der Folgezeit, radikal forciert durch den «Rechtswalter» <persName ref="kbga-actors-6439">August Jäger</persName>, auch in den anderen Landeskirchen praktiziert werden (zu <persName ref="kbga-actors-2151">Barths</persName> Kommentierung der Vorgänge im April s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p246#p246">S. 246f.</ref>). Bis Ende Juli 1934 waren folgende <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Eingliederungen">Eingliederungen</term> in die Reichskirche vorgenommen worden: <term type="sachen" key="Nassau-Hessen, Evangelische Landeskirche">Nassau-Hessen</term> (27.4.), <term type="sachen" key="Sachsen, Evangelisch-lutherische Landeskirche">Sachsen</term> (4.5.), <term type="sachen" key="Schleswig-Holstein, Evangelisch-Lutherische Landeskirche">Schleswig-Holstein</term> (8.5.), <term type="sachen" key="Thüringen, Evangelische Kirche">Thüringen</term> (14.5.), <term type="sachen" key="Hannover, Evangelisch-lutherische Landeskirche">Hannover</term> (15.5, Bischof <persName ref="kbga-actors-265">Marahrens</persName> zog seine Unterschrift jedoch wieder zurück), <term type="sachen" key="Hamburg, Evangelisch-lutherische Kirche">Hamburg</term> (24.5.), <term type="sachen" key="Oldenburg, Evangelisch-lutherische Kirche">Oldenburg</term> (11.6.), <term type="sachen" key="Bremen, Evangelische Kirche">Bremen</term> (13.6.), <term type="sachen" key="Lübeck, Evangelisch-lutherische Kirche">Lübeck</term> und <term type="sachen" key="Eutin, Evangelisch-Lutherische Landeskirche ">Eutin</term> (13. und 17.6.), <term type="sachen" key="Pfalz, Landeskirche">Pfalz</term> (28.6.), <term type="sachen" key="Hessen-Kassel, Evangelische Landeskirche">Hessen-Kassel</term> mit <term type="sachen" key="Waldeck, Evangelische Landeskirche">Waldeck</term> (16.7.), <term type="sachen" key="Mecklenburg, Evangelisch-Lutherische Kirche">Mecklenburg</term> (20.7.); <term type="sachen" key="Lippe, Landeskirche">Lippe</term> (27.6.) und <term type="sachen" key="Anhalt, Evangelische Landeskirche">Anhalt</term> (4.7.) wurden an die ihnen nächstliegenden Kirchenprovinzen der preußischen Landeskirche angeschlossen und damit ebenfalls eingegliedert (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-239">Meier I, S. 205</bibl>). </note> schritt in der Meinung, damit das Werk, das den De<orgName ref="kbga-actors-8309">utschen Christen  </orgName>offenbar schon im Frühjahr 1933 vorschwebte<note xml:id="n41">Die ursprüngliche Formulierung: «vorgeschwebt zu haben scheint» ist im Mskr. fälschlich bzw. unvollständig korrigiert in: «geschwebte». </note>, mit <pb xml:id="p336" ed="pga"/> raschen Schlägen der Vollendung entgegenzuführen. Allzu kühn überschritt sie bei den Vorbereitungen dazu insbesondere die Mainlinie<note xml:id="n42"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> bezieht sich wohl besonders auf die am
<date when="1934-04-15">15.4.1934</date> vom <term type="namen" key="Müller, Ludwig">Reichsbischof</term> verfügte «Verordnung zur Regelung der kirchlichen Lage innerhalb der Evangelischen Landeskirche in <placeName ref="kbga-places-358">Württemberg</placeName>» (<bibl corresp="kbga-bibls-120">GDEK 2 [1934], S. 37</bibl>) und die in diesem Zusammenhang versuchte, aber erfolglos gebliebene Absetzung des württembergischen Landesbischofs <persName ref="kbga-actors-434">Theophil Wurm</persName> (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-176">Scholder II, S. 111–116</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-239">Meier I, S. 448–452</bibl>; s. auch oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p245#fn_n15">S. 245f., Anm. 15</ref>). </note> – mit dem Erfolg, dass Ba<placeName ref="kbga-places-166">yern</placeName>nd Würt<placeName ref="kbga-places-358">temberg</placeName>e bis dahin vornehmlich die Träger jener oben berührten ein bisschen provinzialen Friedenskirchenpolitik gewesen waren, in ernsten Belangen bedroht, nun ebenfalls einzusehen begannen, dass <term type="sachen" key="Widerstand, kirchlicher">Widerstand</term> nottue.<note xml:id="n43">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p245#fn_n15">S. 245f., Anm. 15</ref>. </note> Es kam die <term type="sachen" key="Ulmer Einung">Deklaration</term> von Ulm vom <placeName ref="kbga-places-1400">22.</placeName> Apri<date when="1934-04-22">l,<note xml:id="n44">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p250#fn_n26">S. 250, Anm. 26</ref>. </note> unters</date>chrieben von Vertretern der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> aus ganz Deutschland, und zwar zuerst und vor Allem von den «Vertretern der <term type="sachen" key="Württemberg, Evangelische Landeskirche">württembergischen</term> und bayrischen <term type="sachen" key="Bayern, Evangelisch-lutherische Landeskirche">Landeskirchen»</term>, eine Kundgebung, in welcher<note xml:id="n45">Mskr.: «welcher sich». </note> der echt kirchlich gemeinte und ausgesprochene Protest gegen die längst akute Gefährdung des Bekenntnisses in der ganzen Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> und die Klage über das, was man den Württembergern im Besonderen selber angetan hatte, noch merkwürdig durcheinander gingen, nicht ohne dass doch ein scharfer klarer Ton diesem Schriftstück eine ausgezeichnete Bedeutung gegeben hätte, die beiläufige Formulierung in den Eingangsworten nämlich: «Wir … erklären <hi rend="italic">als rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands</hi> vor dieser Gemeinde und der ganzen <term type="sachen" key="Christen / Christenheit">Christenheit</term>: …»<note xml:id="n46">Die Eingangsworte lauten im Original: «Wir versammelten Vertreter der württembergischen und bayrischen Landeskirchen, der freien Synoden im Rheinland, in Westfalen und Brandenburg, sowie vieler bekennender Gemeinden und Christen in ganz Deutschland erklären als rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands vor dieser Gemeinde und der gesamten Christenheit» (<bibl corresp="kbga-bibls-74">Schmidt</bibl>). </note> Um dieser Formel willen wird man die |29| Ulmer <term type="sachen" key="Ulmer Einung">Deklaration</term> als das<note xml:id="n47">Mskr.: «den» (bei der Korrektur des dort nachfolgenden «Schritt» in «Herantreten» nicht entsprechend verändert). </note> erste entscheidende Herantreten an das Problem, das uns dann in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> gestellt war, bezeichnen müssen.</p>
			<p><pb xml:id="p337" ed="pga" rend="noPipe"/> Denn das war die Antwort, die nun in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> gegeben worden ist: Es geht bei der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> in der Kirche, in die wir durch die Ereignisse von 1933 gedrängt wurden und in der wir verharren müssen und werden, bis sie zum Ziel geführt hat, schlicht und einfach um die <hi rend="italic">Position</hi> dieser Kirche. Es geht nicht um die Meinungen und Ansprüche einer Partei in dieser Kirche, sondern es geht um die «<hi rend="italic">rechtmäßige</hi> evangelische <hi rend="italic">Kirche</hi> Deutschlands» selber und als solche. Es geht also nicht darum, unter Voraussetzung einer gemeinsamen Basis mit dem im Besitz der Gewalt befindlichen Gegner Ansicht gegen Ansicht zu stellen, Macht gegen Macht auszuspielen, sondern es geht darum, im Angesicht dieses Gegners und unbekümmert um seinen tatsächlichen Gewaltbesitz in der von ihm längst verlassenen oder nie betretenen Rechtsnachfolge der deutschen evangelischen Kirchen <hi rend="italic">vor</hi> 1933 im Namen der Kirche zu reden und zu handeln. Dies ist es, was die Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term> tatsächlich gewollt und getan hat. Die Fragen, von denen dieses ihr Wollen und Tun nach wie vor umgeben sind, liegen auf der Hand: sie werden unter verschiedenen Gesichtspunkten schließlich alle ihre <hi rend="italic">Legitimation</hi> betreffen. Hatte und hat sie das Recht eines rechtmäßigen <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Rechtmäßigkeit">Kirchenregiments</term> der «rechtmäßigen evangelischen Kirche Deutschlands»? Man wird sich, unter welchem Gesichtspunkt immer man diese Frage ansehe, klarmachen müssen, dass sie letztlich und entscheidend eine Glaubensfrage ist. Das Recht der rechtmäßigen Kirche und also die Befugnis, in ihrem Namen zu reden und zu handeln, ist bei dem Kirchenregiment, zu dem sich Gott bekennt. Ob er sich zu denen und denen bekennen will, das steht aber in seinem Urteil. Auf jenes Recht sich berufen, wie es die <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term></orgName> getan hat, bedeutet also einen Appell an diesen <term type="sachen" key="Gott, Richter">Richter</term>, bedeutet also einen kühnen, gefährlichen, verantwortlichen Akt des |30| Glaubens, der sich auf gar nichts als auf das Wort Gottes stützen kann, auf das Wort <term type="sachen" key="Wort Gottes">Gottes</term>, wie sie<note xml:id="n48">Erstdruck: «man». </note> es nach bestem Wissen und Gewissen aus der heiligen <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> zu verstehen versucht hat. Von da aus (aber nur von da aus!) darf dann wohl gesagt werden: Die Rechtslage war in der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, rechtliche Situation">Kirche</term> infolge der horrenden und grundsätzlichen Verstöße des im Besitz der Gewalt befindlichen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">Kirchenregiments</term> gegen die <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> und insbesondere gegen deren <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Be<pb xml:id="p338" ed="pga" break="no"/>kenntnisgrundlage</term> eine derartige geworden, dass eine Vakanz des rechtmäßigen Kirchenregiments eingetreten und dessen vorläufiger Ersatz durch eine «freie» <term type="sachen" key="Synoden, Freie">Synode</term> zur Notwendigkeit geworden ist. Die «freie» <orgName ref="kbga-actors-5873">Synode von <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Barmen</term></orgName> war eine annähernd so vollständige Vertretung der <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">verschiedenen </term>Bekenntnis- und <term type="sachen" key="Kirche, Landeskirche">Landeskirchen</term>, aus denen sich die evangelische Kirche Deutschlands, aber auch der verschiedenen Gruppen und Richtungen, aus denen sich die bisherige <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">«Opposition»</term> zusammensetzte, und die Einberufung der einzelnen Vertreter vollzog sich so sorgfältig und geordnet, dass man zu der Annahme berechtigt ist, dass diese <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> tatsächlich als vorläufiger Ersatz in die durch die Vakanz des rechtmäßigen Kirchenregiments geschaffene Lücke eingetreten sei.<note xml:id="n49">Zur Zusammensetzung der Synode vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-1218"><persName ref="kbga-actors-299">G. Niemöller</persName>, <hi rend="italic">Die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Barmen</hi>, Bd. I: <hi rend="italic">Geschichte, Kritik und Bedeutung der Synode und ihrer Theologischen Erklärung</hi> (AGK 5), Göttingen 1959, S. 67–73</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-3282">Bd. II: <hi rend="italic">Text – Dokumente – Berichte</hi> (AGK 6), Göttingen 1959, S. 11–25</bibl>. Siehe auch oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p273#p273">S. 273</ref>. </note> Es darf endlich darauf hingewiesen werden, dass diese <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> gerade ihre entscheidenden Beschlüsse (worunter auch die «Theologische <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung»</term>) nach sorgfältiger Prüfung in vorbereitenden Kommissionen einstimmig gefasst hat.<note xml:id="n50">Neben dem Theologischen Ausschuss, dem <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> angehörte, arbeiteten ein Rechtsausschuss, ein Praktischer Ausschuss und ein Redaktionsausschuss. Die Beschlüsse sind abgedruckt bei<bibl corresp="kbga-bibls-3282"> <persName ref="kbga-actors-299">G. Niemöller</persName> II (<ref type="pub" target="#fn_n49">Anm. 49</ref>), S. 196–209</bibl>. </note> Das Alles legitimiert sie nicht vor Gott, wohl aber, so gut dies nach Lage der Dinge möglich ist, vor den Menschen. Sie ist eine Instanz, die auch abgesehen davon, dass sie es im Glauben tun musste, nach menschlichem Ermessen im Namen der rechtmäßigen evangelischen Kirche reden und <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Rechtmäßigkeit">handeln</term> durfte, wie sie es getan hat.</p>
			<p> Und indem sie das getan hat, hat sie – vorausgesetzt, dass ihr Werk nicht nur Bestand hat, sondern mit Weisheit und Kraft fortgesetzt wird – dem «freien» <term type="sachen" key="Widerstand, kirchlicher">Widerstand</term> gegen den Einbruch der <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term></orgName> die ihm bisher |31| fehlende unzweideutige Gestalt gegeben und damit seine Geschichte zum sinnvollen Abschluss gebracht. Was von nun an in dieser Sache geschieht, muss und wird, indem es die <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term></orgName> zur Voraussetzung hat, – das bedeutet Verheißung und Verpflichtung zugleich – kirchliche Rede und Handlung sein.</p>
		</div>
		<div><pb ed="pga" xml:id="p339" rend="noPipe"/>
			<head>
				<hi rend="italic">Die theologische Erklärung</hi>
			</head>
			<p rend="left">Die in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> einstimmig beschlossene «Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche»<note xml:id="n51">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p293#p293">S. 293-301</ref>. </note> ist die Aussprache der Erkenntnis des <hi rend="italic">Glaubens</hi>, in welchem der Widerstand gegen das seit 1933 in der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> herrschende System als Widerstand der rechtmäßigen <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">Kirche</term> gegen eine unrechtmäßig sich Kirche bloß<note xml:id="n52">Fehlt im Erstdruck. </note> nennende Gewalt verstanden sein will. Es war lange das Grundübel unsrer kirchlichen <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> gewesen, dass es sehr undeutlich war, ob sie wirklich aus dem Glauben geschehe und nicht vielleicht doch bloß aus Abneigung gegen die Willkür der einbrechenden Neuerung als solche, aus <anchor type="note" xml:id="fn-53"/>einem Urteil<note xml:id="n53">Fehlt im Erstdruck. </note> der Empfindung für die Stil- und Geschmacklosigkeit, in der sie auftrat,<note n="*" type="original" xml:id="s1">Ich gestehe für meine Person frei und offen, dass ich wahrscheinlich speziell schon durch diesen, zugegeben höchst <hi rend="italic">humanen</hi> Grund verhindert sein würde, den <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> auch nur mit dem kleinen Finger eine Konzession zu machen: Wie trostlos <hi rend="italic">langweilig</hi> hören sich ihre Reden an!</note> aus der Witterung für die Unzulänglichkeit der dabei führenden Personen, aus einem beleidigten Rechtsgefühl angesichts ihrer Methoden. Wer von uns kennt diese Motive nicht? Wen hätten sie nicht bewegt? Nur dass sie nun nicht gerade aus dem Glauben kamen, wie berechtigt sie im Übrigen sein mochten. Auf Grund dieser und aller derartigen Motive konnte und kann man nicht im Namen der Kirche reden. Der <term type="sachen" key="Widerstand, kirchlicher">Widerstand</term> gegen die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term></orgName> |32| musste wohl <anchor type="note" xml:id="fn-54"/>ein schwacher und verworrener<note xml:id="n54">Erstdruck: «so schwach und verworren». </note> sein, wo er wesentlich von solchen Motiven getragen war. Man konnte dann im Grunde doch nicht recht wissen, für was und gegen was man eigentlich kämpfte und ob sich das Kämpfen wirklich lohnte. Dies war aber auch da der Fall, wo man sich zwar in einem klaren <term type="sachen" key="Kirchenrecht">kirchenpolitisch-kirchenrechtlichen</term> Gegensatz gegen das deutsch-christliche System zu befinden meinte, ohne doch um eine Glaubensnotwendigkeit zu wissen, in welcher dieser Gegensatz begründet gewesen wäre. Selbstverständlich konnte man sich <pb xml:id="p340" ed="pga"/> dann mit dem Gegner doch alle Augenblicke wieder an den Verhandlungstisch setzen, und selbstverständlich musste man dabei gegenüber einem Gegner, der seinerseits durchaus aus einem «Glauben», wenn auch aus einem falschen Glauben redete und handelte, regelmäßig den Kürzern ziehen. Es war aber der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> gegen die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> auch da noch nicht geholfen, wo sie vermeintlich wohl im Glauben geschah, aber in einem dumpfen, erkenntnislosen, sprachlosen oder vielmehr, was Erkenntnis und Sprache betrifft, direktionslosen Glauben, in einem Glauben, der sich jederzeit beschwätzen lassen konnte, Sätze des herrschenden <term type="sachen" key="Häresie / Irrglaube">Irrglaubens</term> (mindestens in Form von allerlei Konzessionen) zu anerkennen und nachzureden, weil er sie als solche nicht erkannte, weil sie ihm doch so fromm und feurig vorgetragen wurden. Nicht umsonst war ja von der <term type="sachen" key="Theologie">Theologie</term> selbst seit vielen Jahrzehnten gelehrt worden, dass auf die Theologie, und d. h. eben auf die Erkenntnis des <term type="sachen" key="Glaubenserkenntnis">Glaubens</term> so viel nicht ankomme, sondern <term type="sachen" key="Lehre, und Leben">Alles</term> auf das Leben und auf die Liebe.<note xml:id="n55">Diese Haltung meinte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> auch 1931 in seinem Streit mit <persName ref="kbga-actors-92">Otto Dibelius</persName> bei diesem zu erkennen (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-402"><persName ref="kbga-actors-2151">K. Barth</persName>, <hi rend="italic">Die Not der evangelischen Kirche</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/52/p064#p064">S. 64–122</ref>, dort <ref type="pub" target="../volume/49/p115#p115">S. 115–117</ref></bibl>); das Motiv «Leben gegen Lehre» war von Anfang an auch bei den <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> ein bestimmendes Moment, das <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> ebenfalls auf diese theologische Haltung zurückführte (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-397"><persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName>, <hi rend="italic">Theologische Existenz heute!</hi> [<ref type="pub" target="#fn_n35">Anm. 35</ref>], <ref type="pub" target="../volume/49/p335#p335">S. 335f.</ref></bibl>). </note> So meinte man nun fröhlich<note xml:id="n56">Erstdruck: «freilich». </note> seines Glaubens zu leben [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Röm.1.17">Röm. 1,17</ref>; <ref type="can" subtype="bible" target="Hab.2.4">Hab. 2,4</ref>], und als es darauf angekommen wäre, im Glauben die Geister zu unterscheiden [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="1.Kor.12.10">1.Kor. 12,10</ref>], da zeigte es sich, dass diese Gabe der Kirche weithin abhandengekommen war, dass man immer auch anders konnte. Ob man da wirklich seines <hi rend="italic">Glaubens</hi> gelebt hatte? Ob da nun wirklich die Liebe auf dem Plane war? Und selbst da, wo man theologisch zu denken und zu urteilen meinte, bestand die Kunst dieser |33| Theologie gerade im letzten Jahrzehnt entscheidend fast nur in der Kunst, über allen, aber auch allen Gegensätzen eine <term type="sachen" key="Theologie, des «und» / der «Synthese»">«Synthese»</term>, ein letztes versöhnendes «Sowohl – als auch» aufzuzeigen<note xml:id="n57">Beispiele für die dort «Theologie des <term type="sachen" key="Theologie, des «und» / der «Synthese»">‹und›»</term> genannte Haltung nannte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> schon in <bibl corresp="kbga-bibls-473"><hi rend="italic">Das erste Gebot als theologisches Axiom</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p209#p209">S. 209–241</ref>, dort <ref type="pub" target="../volume/49/p231#p231">S. 231f.</ref></bibl>: «Und so sagt man heute von allen Seiten: Offenbarung <hi rend="italic">und</hi> Schöpfung, Offenbarung <hi rend="italic">und</hi> Uroffenbarung, Neues Testament <hi rend="italic">und</hi> menschliche Existenz, das Gebot <hi rend="italic">und</hi> die Ordnungen.» </note> und mit wei<pb xml:id="p341" ed="pga" break="no"/>chem Daumen jede «Einseitigkeit»<note xml:id="n58"><persName ref="kbga-actors-63">Emil Brunner</persName> hatte <persName ref="kbga-actors-2151">Barth</persName> in seiner im Frühjahr erschienenen Broschüre ein «Genie der Einseitigkeit» genannt, das vielleicht beauftragt sei, am Punkt der natürlichen Offenbarung «gefährlicher Abirrung als Gegengewicht zu dienen» (<bibl corresp="kbga-bibls-141"><persName ref="kbga-actors-63">Brunner</persName>, <hi rend="italic">Natur und Gnade</hi> [<ref type="pub" target="#fn_n06">Anm. 6</ref>], S. 44</bibl>). </note> in der Richtung des «Gegenpols» der entgegenstehenden «Einseitigkeit» freundlich auszuglätten. Bewaffnet mit dieser Kunst, die ja mit der<note xml:id="n59">Fehlt im Erstdruck. </note> Erkenntnis des <term type="sachen" key="Glaubenserkenntnis">Glaubens</term> wirklich nichts zu tun hatte, konnten die Pfarrer und konnten die Gemeinden, auch wo sie es in dunklem Drange<note xml:id="n60">Vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-647"><persName ref="kbga-actors-136">J. W. von Goethe</persName>, <hi rend="italic">Faust I</hi>, V. 328f.</bibl> (Prolog im Himmel): 
					<q rend="block"><lg>
						<l>Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange</l>
				<l>Ist sich des rechten Weges wohl bewusst.</l></lg></q>
			</note> eigentlich wollten, dem <term type="sachen" key="Häresie / Irrglaube">Irrglauben</term>, der ja selber der leibhaftige ausbrechende Fanatismus des «Sowohl – als auch» war, unmöglich Widerpart leisten. Es war während der durch die <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term></orgName> abgeschlossenen Entwicklung oft genug so gewesen, dass auch und gerade die <hi rend="italic">Führung</hi> der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> entweder mit einer solchen Theologie arbeitete, die keine war, oder überhaupt ohne Theologie auskommen zu können meinte und so außerstande war, aus der Erkenntnis des Glaubens heraus zu reden und zu handeln. Man konnte gewiss auch so manches gute Wort sagen und manchen energischen Schritt tun, aber dass es um die rechtmäßige <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">Kirche</term> ging, davon konnte man so weder selbst überzeugt sein, noch konnte man es dem Gegner und den Unentschiedenen so sichtbar machen, wie es, um siegreich zu sein, nötig gewesen wäre. Kein Wunder, dass die Sache der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> in dieser Zeit nach außen immer wieder so leicht wie eine bloße Parteisache erscheinen konnte, um deren Behauptung man sich mit dem Gegner ebenso gut schlagen wie (wenn sich wieder einmal jemand mit dem Wort «Liebe» in die Mitte der Streitenden stellte) vertragen konnte. War es nur ein «Pfaffengezänk»<note xml:id="n61">Der schon aus dem 19. Jahrhundert für vermeintlich nur dogmatische Auseinandersetzungen gebräuchliche despektierliche Begriff «Pfaffengezänk» wurde von den Nationalsozialisten auch zur Charakterisierung der Auseinandersetzungen des Kirchenkampfes verwendet (vgl. etwa <bibl corresp="kbga-bibls-292">DKPDR I, S. 177</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-169">Gauger I, S. 150</bibl>). </note>, stritt man nicht um den <term type="sachen" key="Streit, um den Glauben">Glauben</term> und aus dem Glauben, oder fehlte es an der <term type="sachen" key="Erkenntnis">Erkenntnis</term>, um es sich selbst und Andern deutlich zu machen, dass es wirklich um den Glauben ging, wie konnte man da <pb xml:id="p342" ed="pga"/> recht und notwendig streiten? Diesem Stand der Dinge ist durch die Theologische <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> der <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term></orgName> zunächst grundsätzlich ein Ende bereitet. Die Erklärung bedeutet, |34| dass der Widerspruch gegen das in der Deutschen Evangelischen Kirche herrschende <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">System</term> sich jetzt begründet weiß in einer Erkenntnis des <term type="sachen" key="Glaubenserkenntnis">Glaubens</term>. Sie spricht diese <hi rend="italic">Erkenntnis</hi> aus und ist darum eine <hi rend="italic">theologische</hi> Erklärung. Sie spricht sie als <hi rend="italic">Glaubens</hi>erkenntnis aus und ist darum eine <hi rend="italic">Erklärung,</hi> d. h. ein <term type="sachen" key="Bekenntnis">Bekenntnis</term>, ein solches theologisches Wort, das Ja und Nein nicht abwägend nebeneinander, sondern in einer Entscheidung gegeneinander stellt. Nur indem die Synode <hi rend="italic">Bekenntnis</hi><term type="sachen" key="Bekenntnissynode">synode</term> war, d. h. nur indem sie eine solche theologische Erklärung abgab, konnte sie beweisen, dass es ihr mit ihrem Anspruch, für die «rechtmäßige evangelische Kirche <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">Deutschlands»</term> zu reden und zu handeln, ernst war, dass sie mit freiem Gewissen den hohen, den gefährlichen, den verantwortlichen Anspruch erhob, den sie erhoben hat.</p>
			<p>Sie hat auch damit jene «Rechtmäßigkeit» nicht in die Tasche bekommen. Die Rechtmäßigkeit einer Kirche kommt nie in eine menschliche Tasche. Es wird sich zeigen müssen, ob sie Bekenntnissynode <hi rend="italic">bleibt,</hi> d. h. ob sie zu der von ihr abgegebenen Theologischen Erklärung unter allen Umständen und vor allen Instanzen <hi rend="italic">stehen</hi> wird: nicht nur in der Weise, dass diese Erklärung (wie die reformatorischen <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnisse</term> durch den <term type="namen" key="Müller, Ludwig">Reichsbischof</term> und die Seinen!) «unangetastet» bleibt,<note xml:id="n62">Die «Unantastbarkeit» der Bekenntnisse war 1933 Konsens aller an den Auseinandersetzungen um die zu gründende Reichskirche beteiligten Gruppierungen und wurde auch von <persName ref="kbga-actors-289">Ludwig Müller</persName> mehrfach betont (vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-26">V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p541#fn_n71">S. 541, Anm. 71</ref></bibl>). </note> sondern in der Weise, dass die gesprochenen Worte <hi rend="italic">bedacht</hi> und dass nach ihnen <hi rend="italic">gehandelt</hi> wird. Es steht nicht bei uns, ob das geschehen wird: «Ach bleib mit <hi rend="italic">deiner</hi> Treue / bei uns, mein Herr und Gott, / <hi rend="italic">Beständigkeit</hi> verleihe, / hilf uns aus aller Not!»<note xml:id="n63">Strophe 6 des Liedes <bibl type="song" corresp="kbga-songs-22">«Ach bleib mit deiner Gnade» von <persName ref="kbga-actors-1409">J. Stegmann</persName> (EG 347; RG 342)</bibl>. </note> Aber eben im Sinn dieser <hi rend="italic">Bitte</hi> durfte und musste der Anspruch auf <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">«Rechtmäßigkeit»</term> für diesmal mit Ernst und freiem Gewissen erhoben werden.</p>
			<p> Dem Gegner ist mit der Tatsache dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> gesagt, dass er nicht mehr auf Gehör rechnen |35| darf für seine immer <pb xml:id="p343" ed="pga"/> wiederholte Behauptung, dass es keine Frage des Glaubens sei, was ihn und uns trenne. Er dürfte das ehrlicherweise von jetzt an nicht mehr behaupten. Er dürfte ehrlicherweise von jetzt an nicht mehr so tun, als ob es bloß ein anderes Lebensgefühl und eine andere <term type="sachen" key="Lebensphilosophie">Lebensphilosophie</term>, ein anderes <term type="sachen" key="Politik">politisches</term> Denken vor Allem sei, was uns zum <term type="sachen" key="Widerstand, kirchlicher">Widerstand</term> gegen ihn aufgerufen und stark gemacht hat. Indem wir diese Theologische Erklärung abgeben, sagen wir ihm, dass wir ihm nicht um aller jener andern Dinge willen, sondern allein um des Glaubens willen widerstehen, dass insbesondere aller Widerstand, den wir ihm in der Rechtssphäre leisten müssen, einzig und allein darin begründet ist, dass wir seine Lehre und seine Praxis um des Glaubens willen Unrecht nennen müssen. Wir fordern ihn damit zugleich auf, seine eigene Position als die eines andern, dem unsern entgegengesetzten Glaubens zu verstehen und diese seine Andersgläubigkeit auch offen einzugestehen. Er dürfte nun ehrlicherweise nicht fortfahren, von «Christus», von <term type="sachen" key="Evangelium">«Evangelium»</term>, von <term type="sachen" key="Glaube / Glauben">«Glauben»</term> als von der angeblichen Substanz auch seiner Lehre und Praxis (insbesondere auch in der <term type="sachen" key="Kirchenrecht">Rechtssphäre</term>) zu reden, ohne ebenso deutlich, wie es nun von unserer Seite geschehen ist, herauszustellen, dass und inwiefern er mit diesen und ähnlichen christlichen Worten etwas Anderes meint als die <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term></orgName>. Wenn die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term></orgName> sich damit abfinden, dass wir ihnen um des Glaubens willen widersprechen, und wenn sie ihrerseits dazu stehen wollen, dass sie uns gegenüber einen andern Glauben vertreten, dann wird der <term type="sachen" key="Streit, um den Glauben">Streit</term> zwischen ihnen und uns in Zukunft wenigstens in reiner Luft ausgefochten werden können. Wir rechnen aber, indem wir diese Theologische Erklärung abgeben, nicht nur mit der Möglichkeit, sondern wir bitten die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> (wie es am Schluss der Erklärung auch ausdrücklich gesagt ist<note xml:id="n64">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p300#p300">S. 300f.</ref>: «Sie [= die Bekenntnissynode] fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnisse eingedenk zu sein. Sie bittet alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren.» </note>) einzeln und in ihrer Gesamtheit darum: Sie möchten dem Streit dadurch ein Ende machen, dass sie ihren <term type="sachen" key="Häresie / Irrglauben">Irrglauben</term> fahren lassen, sich |36| mit uns auf den Boden des hier bekannten Glaubens stellen und damit notwendig auch eine grundlegende Ver<pb xml:id="p344" ed="pga" break="no"/>änderung ihrer Anschauungen und Handlungsweisen in der <term type="sachen" key="Kirchenrecht">Rechtssphäre</term> vornehmen möchten. – Sie können es nun wissen, um was es in dem traurigen, aber ohne ihre Umkehr unvermeidlichen <term type="sachen" key="Streit, um den Glauben">Streit</term> zwischen ihnen und uns geht und um was es auch in einem Frieden zwischen ihnen und uns allein gehen könnte.</p>
			<p> Den Trägern des auch in Zukunft notwendigen <term type="sachen" key="Streit, gegen die Deutschen Christen">Streites</term> gegen die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term></orgName> wird mit dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> gesagt, dass von den legitimen Vertretern der zur Führung dieses Streits berufenen «rechtmäßigen evangelischen Kirche <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">Deutschlands»</term> eine Verständigung über den glaubensmäßigen Sinn dieses Streites herbeigeführt und damit allen, die in diesem Streit stehen, eine Richtschnur gegeben ist. Die <term type="sachen" key="Bekenntnissynode">Bekenntnissynode</term> kann und will niemanden zwingen, sich an [diese] Richtschnur zu halten. Aber wer es nicht tut, wer also fernerhin, wie es in der Vergangenheit so oft geschehen ist, mit irgend einer <term type="sachen" key="Theologie, Privattheologie">Privattheologie</term> aus der Reihe tanzt, wer es für richtig und nötig hält, von dem Inhalt dieser Erklärung dieses hinwegzunehmen oder jenes ihr hinzuzufügen, um dann den Streit weiterzuführen, so wie <hi rend="italic">er</hi> ihn versteht, statt so, wie er hier verstanden ist, oder ihn mit einem Separatfrieden eigener Erfindung abzuschließen, dem wird mit der Tatsache dieser Erklärung freundlich, aber bestimmt gesagt, dass er dies in Zukunft ganz und gar auf seine eigene Verantwortung tun und seinerseits nicht für die «rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands» zu reden beanspruchen können wird. Niemand hält diese Theologische Erklärung für unübertrefflich oder gar unfehlbar. Aber bis die Bekenntnissynode eine andere bessere an ihre Stelle gesetzt hat, ist nach dem in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> gefassten Beschluss <hi rend="italic">diese</hi> und keine andere das von ihr anerkannte «christliche, biblisch-reformatorische <term type="sachen" key="Zeugnis, biblisch-reformatorisches">Zeugnis»</term>.<note xml:id="n65">So die <hi rend="italic">Entschließung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche</hi>: «Synode erkennt die Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche mit dem Vortrag von Pastor <hi rend="italic">Asmussen</hi> als christliches, biblisch-reformatorisches Zeugnis an und nimmt sie auf ihre Verantwortung» (<bibl corresp="kbga-bibls-3282"><persName ref="kbga-actors-299">G. Niemöller</persName> II [<ref type="pub" target="#fn_n49">Anm. 49</ref>], S. 196</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-493">Schmidt II, S. 92</bibl>). </note> |37| Die Zeiten der Verworrenheit, der Ungrundsätzlichkeit, der Kompromisse, des innern Widerspruchs in den Reihen der Streiter für Bekenntnis und Recht in der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> sollten also nun für einmal vorbei sein. Unglücksfälle in dieser Hinsicht sollten nun langsam aus der Regel zur Ausnahme werden.</p>
			<p><pb xml:id="p345" ed="pga" rend="noPipe"/> Weiter dürfte wohl noch das auszusprechen sein, dass mit dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> auch dem <term type="namen" key="Hitler, Adolf">Führer</term> und den Führern des deutschen Staates bzw. der für den heutigen deutschen Staat verantwortlichen politischen <term type="sachen" key="NSDAP">Partei</term> eine Gelegenheit geboten ist, sich über die letzten und entscheidenden Motive derer, die zum heutigen Stand der Dinge in der Deutschen Evangelischen Kirche Nein sagen müssen, authentisch Bericht erstatten zu lassen. Es ist verständlich, wenn Politiker zunächst nach den <term type="sachen" key="Kirchenpolitik">kirchenpolitischen</term> und <term type="sachen" key="Politik">politischen</term> Tragweiten und Auswirkungen der kirchlichen Dinge fragen. Aber es darf und muss ihnen in aller Ehrerbietung gesagt werden, dass auch und gerade die kirchenpolitische und politische Bedeutsamkeit kirchlicher Verhältnisse und Ereignisse nur bei Erkenntnis des hinter und in diesen wirksamen <term type="sachen" key="Erkenntnis, des Glaubens">Glaubens</term> richtig gewürdigt werden kann. Solche Erkenntnis dürfte auch für den Politiker da möglich sein, wo hinsichtlich dieses Glaubens eine im Namen der rechtmäßigen (bzw. Rechtmäßigkeit in beglaubigter Weise in Anspruch nehmenden) <term type="sachen" key="Kirche, rechtmäßige">Kirche</term> abgegebene und unzweideutig abgefasste Erklärung vorliegt. Dies ist hier der Fall. Wenn die regierende politische Macht erfahren will, warum in der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> unter der Herrschaft der Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term> Ruhe und Frieden unmöglich sind, wenn sie erfahren will, was die Evangelische Kirche, soweit sie zu den <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> in Gegensatz steht, in dem Punkt, über den für sie keine Diskussion möglich ist, denkt und will, dann kann sie es aus dieser Erklärung erfahren. Wir wagen es, zu hoffen, dass sie auch in dieser Hinsicht nicht umsonst abgegeben worden sei.</p>
			<p> Es dürfte gut und vielleicht Vielen erwünscht sein, |38| wenn zum Schluss noch ein allgemeines Wort zur Verständigung über den Sinn und das Gewicht einer solchen synodalen Erklärung gesagt wird. Zunächst dies: Sie kann etwa mit dem <term type="sachen" key="Katechismus, Lutherscher">Lutherschen</term> oder Heidelberger <term type="sachen" key="Katechismus, Heidelberger">Katechismus</term> nur schon aus dem Grunde nicht in Wettbewerb [treten], weil sie keine Gesamtdarstellung des christlichen Glaubens sein will. Sie antwortet in einer ganz bestimmten Zeit auf die durch den Einbruch des <term type="sachen" key="Irrtum">Irrtums</term> akut gewordenen Glaubensfragen dieser Zeit. Sie sagt also Vieles <hi rend="italic">nicht,</hi> was an sich auch wahr ist, sondern sie sagt im Gehorsam gegen die heilige <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term>, der immer nur ein ganz konkreter <term type="sachen" key="Gehorsam">Gehorsam</term> sein kann, das, was <hi rend="italic">jetzt diesem</hi> Irrtum gegenüber gesagt werden muss, und sie sagt das, was sie sagt, wiederum in konkretem <pb xml:id="p346" ed="pga"/> Gehorsam gegen die heilige Schrift <hi rend="italic">so,</hi> wie es <hi rend="italic">heute,</hi> um die <term type="sachen" key="Wahrheit">Wahrheit</term> <hi rend="italic">diesem</hi> Irrtum gegenüber abzugrenzen, gesagt werden muss. Die Auseinandersetzung mit dem, was neben dem hier Gesagten und ohne dass es hier bestritten werden sollte, auch wahr ist, und die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten, das hier Gesagte anders zu sagen, ist eine Aufgabe für sich, die uns hier nicht beschäftigt hat. Hier galt es, im Gehorsam gegen die heilige Schrift, aber mit ganz bestimmtem Visier gegen die Deutschen <term type="sachen" key="Deutsche Christen">Christen</term> und für die durch die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> bedrohte christliche <term type="sachen" key="Wahrheit, christliche">Wahrheit</term> zu reden. Diese Aufgabe bedeutet eine wohl zu beachtende Schranke dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term>. Aber nächst der heiligen Schrift als der Norm und <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift, Norm und Regel christlicher Lehre">Regel</term> aller christlichen Lehre<note xml:id="n66">Vgl. den einleitenden Hauptsatz der «Epitome» der <term type="sachen" key="Konkordienformel">Konkordienformel</term>: «Wir glauben, lehren und bekennen, daß die einige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen, seind allein die prophetischen und apostolischen Schriften Altes und Neues Testamentes» (<bibl corresp="kbga-bibls-14">BSLK, S. 767,14–19</bibl>; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-15">BSLK.NE, S. 1216,9–12</bibl>). </note> will die Erklärung an dieser ihrer Aufgabe gemessen sein. – Und sodann: Die evangelische <term type="sachen" key="Kirche, evangelische">Kirche</term> kennt, wie schon angedeutet, außer der heiligen Schrift keine unfehlbare Lehrinstanz. Und eine solche Synodalerklärung kann keine Kommandogewalt über das <term type="sachen" key="Gewissen">Gewissen</term> in Anspruch nehmen. Denn über ihr stehen als ihr absoluter Richter eben die heilige Schrift und als ihr relativer Richter die reformatorischen <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnisschriften</term> mit Einschluss der darin anerkannten Lehrentscheidungen der Alten <term type="sachen" key="Kirche, Alte">Kirche</term>. Die |39| Verantwortung für die Übereinstimmung ihrer Lehre mit Schrift und Bekenntnis kann eine <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Synode</term> nicht für sich und allein tragen. Sie lehrt ja nach den Worten unsrer<note xml:id="n67">Erstdruck: «dieser». </note> Erklärung (Satz 4<note xml:id="n68">Im Mskr. irrtümlich: «Satz 5». </note>) «in Ausübung des der <hi rend="italic">ganzen</hi> Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes».<note xml:id="n69">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p298#p298">S. 298</ref>. </note> Sie kann also mit ihrem Zeugnis nicht <hi rend="italic">herrschen</hi> über den <term type="sachen" key="Glaube / Glauben">Glauben</term> der Gemeinde, sie kann sie damit nur zum Glauben in diesem und diesem konkreten Sinn <hi rend="italic">aufrufen,</hi> und das nicht ohne Erinnerung an die Instanzen, deren Autorität eine höhere ist als ihre eigene. Sehr mit Recht heißt es dann in dem in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> ebenfalls beschlossenen Wort «An die Evangelischen Gemeinden und Christen <pb xml:id="p347" ed="pga"/> in Deutschland»: «Prüfet die Geister, ob sie von Gott sind! Prüfet auch die Worte der <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term> der Deutschen Evangelischen Kirche, ob sie mit der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften der <term type="sachen" key="Bekenntnis, der Väter">Väter</term> übereinstimmen. Findet ihr, daß wir wider die Schrift reden, dann hört nicht auf uns! Findet ihr aber, daß wir in der Schrift stehen, dann lasset keine Furcht und Verführung euch abhalten, mit uns den Weg des Glaubens und des <term type="sachen" key="Gehorsam">Gehorsams</term> gegen das Wort Gottes zu beschreiten.»<note xml:id="n70">Abdrucke: <bibl corresp="kbga-bibls-3282"><persName ref="kbga-actors-299">G. Niemöller</persName> II, S. 205f., Zitat dort S. 206</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-493">Schmidt II, S. 92</bibl> (i. Orig. teilweise hervorgehoben). Die genannte Kundgebung war auch Teil des Flugblattes, auf dem die Barmer Theologische Erklärung erstmals gedruckt erschien (vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p277#fn_n55">S. 277f., Anm. 55</ref>). </note> So könnte kein <term type="sachen" key="Papst / Papsttum">Papst</term> und kein römisches <term type="sachen" key="Konzil">Konzil</term>, so <hi rend="italic">muss</hi> aber eine evangelische <term type="sachen" key="Synode, evangelische">Synode</term> reden. Aber nun merke man wohl: Gerade so, gerade unter solchem Appell an das an Hand von <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> und <term type="sachen" key="Bekenntnis">Bekenntnis</term> zu bildende Urteil der «Gemeinden und Christen in Deutschland» redet eine evangelische Synode mit einer <hi rend="italic">Autorität,</hi> die der eines römischen <term type="sachen" key="Papst / Papsttum">Papstes</term> und <term type="sachen" key="Konzil">Konzils</term> weit überlegen ist. Gerade so redet sie nämlich mit <hi rend="italic">geistlicher</hi> Autorität, die <hi rend="italic">geistlichen</hi> Gehorsam erwartet. Ihre Autorität besteht darin, dass sie der Gemeinde vorlegt, was sie in dieser heutigen Zeit gegenüber dem <term type="sachen" key="Irrtum">Irrtum</term> dieser Zeit als <term type="sachen" key="Wahrheit">Wahrheit</term> in der heiligen Schrift gefunden hat. Und der Gehorsam, den sie erwartet, ist <hi rend="italic">die</hi> Zustimmung zu ihrem Wort, die wieder auf dieser Prüfung an der hei|40|ligen Schrift begründet ist. Dieser und nur dieser Weg ist der geistliche Weg, auf dem es eine Autorität und einen Gehorsam geben kann, die <hi rend="italic">in der Kirche</hi> ihres Namens wert sind. So ist der Sinn dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> der, die «evangelischen Gemeinden und Christen in Deutschland» in dieselbe Entscheidung <anchor type="note" xml:id="fn-71"/>zu rufen, [in der] die Synode<note xml:id="n71">Mskr.: «zu rufen, die die Synode». An dieser Stelle wurde die Korrektur des Nebensatzes, der ursprünglich gelautet hatte: «[…], die die Synode selber zu fällen hatte […]», nur unvollständig ausgeführt. </note> selber stand und in der sie nun so und nicht anders gesprochen hat. Sie weiß, was sie tut, indem sie – nicht an die «Gemeinden und Christen», aber vor den Gemeinden und Christen an die heilige Schrift appelliert. Sie fürchtet – wie sollte sie anders? – das Urteil dieses Richters. Aber sie fürchtet keinen Augenblick, dass die «Gemeinden und Christen in Deutschland», selber vor diesen Richter gestellt, anders sprechen <pb xml:id="p348" ed="pga"/> könnten, als sie es getan hat. Sie glaubt einmütig und eindeutig wirklich <hi rend="italic">im Namen</hi> Aller gesprochen zu haben, die heute im <term type="sachen" key="Gehorsam">Gehorsam</term> gegen die <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> glauben und ihren <term type="sachen" key="Glaube / Glauben">Glauben</term> bekennen möchten.</p>
			<p>Über die äußere Einrichtung der Theologischen Erklärung ist noch zu sagen, dass sie sich zusammensetzt aus einer Einleitung, die über ihre Veranlassung Auskunft gibt, aus 6 Thesen, je in Form eines Bibelwortes, eines positiven Satzes und einer Verwerfung des im Satz gemeinten Gegensatzes, endlich aus einem Schlusswort, das auf die praktische Anwendung hinweist.</p>
			<p>Die einzelnen Abschnitte des Vorworts sind von mir mit (1.) bis (4.) nummeriert; auch die eingeklammerten Überschriften im Vorwort und zu den Thesen sind der Übersichtlichkeit halber von mir hinzugefügt. |41|</p>
		</div>
		<div>
			<head>
				<hi rend="italic">I. Die Einleitung</hi>
			</head>
			<p rend="center">(1.)</p>
			<p rend="center">
				<hi rend="italic">(Der Rechtsboden)</hi>
			</p>
			<p rend="left">Die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> stellt ihre Theologische Erklärung mit diesen Sätzen zunächst auf einen juristisch bestimmt anzugebenden Boden, nämlich auf den Boden der im letzten Sommer von kirchlichen Organen beschlossenen und von der Staatsregierung anerkannten «Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche»<note xml:id="n72">Text: <bibl corresp="kbga-bibls-121">GDEK 1 (1933), S. 2–4</bibl>; <bibl corresp="kbga-bibls-5002">KJ 60–71 (1933–1944), S. 17–20</bibl>. – Die für die Barmer Erklärung relevanten Artikel sind Bestandteil der Präambel (s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p293#p293">S. 293f.</ref>). </note>. Die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> treibt also auch juristisch betrachtet nicht Rebellion, sondern sie steht auf dem Boden des Rechtes, um sich von da aus mit ihrer Erklärung <hi rend="italic">gegen</hi> eine ungehorsame Rebellion zu wenden. Sie hat insbesondere nichts zu tun mit dem Unternehmen der Gründung einer neuen Kirche neben der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term>. Sie redet vielmehr innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche, aber eben damit auch mit dem Recht und mit der Pflicht, an das bei der Gründung der Deutschen Evangelischen Kirche entstandene und für ihren Bestand maßgebende geschriebene <term type="sachen" key="Kirchenrecht">Recht</term> zu appellieren. Was in der Deutschen Evangelischen Kirche faktisch geschieht, muss sich an ihrer Verfassung messen lassen. Dies ist es, was die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName>, juristisch betrachtet, auch mit ihrer Theologischen Erklärung beabsichtigt.</p>
			<p><pb xml:id="p349" ed="pga" rend="noPipe"/> Die Verfassung der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Kirche</term> enthält in ihren Eingangsworten und in ihren ersten Paragraphen auch einige Elemente von <hi rend="italic">theologischer</hi> Bedeutsamkeit. Diesen Elementen kommt sogar (wie der Verfassungsgeber schon dadurch angedeutet hat, dass er sie an die Spitze des Ganzen setzte) eine entscheidende Tragweite zu für den Sinn und die Geltung der ganzen Verfassung als einer <hi rend="italic">Kirchen</hi>verfassung<hi rend="italic">.</hi> Sie bilden sozusagen die |42| Verfassung in der Verfassung, der gegenüber alles Übrige nur als Ausführungsgesetz gelten kann, das von dort und nur von dort her zu verstehen und rechtmäßig auszulegen und anzuwenden ist. Mit ihnen steht und fällt alles Übrige. Indem die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> gerade an diese Elemente der Verfassung erinnert, hat sie an die Absicht und an die Möglichkeit des Verfassungswerks als solchen und damit der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> überhaupt erinnert.</p>
			<p>Die Eingangsworte der Verfassung enthalten die grundlegende Aussage: die Deutsche Evangelische Kirche ist ein <hi rend="italic">Bund</hi> von <hi rend="italic">Bekenntniskirchen</hi>.<note xml:id="n73">Einleitend heißt es in der Verfassung, dass sich «die deutschen evangelischen Kirchen in Fortführung und Vollendung der durch den Deutschen Evangelischen Kirchenbund eingeleiteten Einigung zu einer einigen <hi rend="italic">Deutschen Evangelischen Kirche</hi>» verbinden, die «die aus der Reformation erwachsenen gleichberichtigt nebeneinanderstehenden Bekenntnisse in einem feierlichen Bunde» vereinigt (<bibl corresp="kbga-bibls-121">GDEK 1 [1933], S. 2</bibl>). </note> Mit ihr ist unzweideutig gesagt, dass die Deutsche Evangelische Kirche nicht mehr und nicht weniger als die Weiterführung des schon vor 1933 bestehenden «Deutschen Evangelischen Kirchenbundes»<note xml:id="n74">Siehe die voranstehende Anmerkung. – Zur Vorgeschichte und Geschichte des 1922 gegründeten Deutschen Evangelischen Kirchenbundes vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-7049">A.W. Schreiber, Art. «Kirchenbund, Deutscher Evangelischer», in: RGG<hi rend="sup">2</hi> III, Sp. 871–876.</bibl> </note> sein will. Dass sie also <hi rend="italic">nicht</hi> beansprucht, selber <hi rend="italic">eine Kirche</hi> zu sein, in der die bisher bestehenden Kirchen in irgend einem Sinn aufgehen müssten oder auch nur könnten. Dass sie vielmehr nur ein neuer Bund zwischen diesen Kirchen sein will. Dass sie also selber nur in ihren Gliedern, also in diesen einzelnen verbündeten Kirchen als solchen, nicht aber über ihnen, nicht als deren Einheit «Kirche» sein und heißen will. Als deren Einheit will sie <hi rend="italic">Bund</hi> und nichts als Bund sein. Der ursprüngliche und eigentliche Ort, wo die Deutsche Evangelische Kirche «<hi rend="italic">Kirche</hi>» ist, sind also die in ihr verbündeten, in «Lan<pb xml:id="p350" break="no" ed="pga"/>deskirchen» zusammengefassten <hi rend="italic">Bekenntniskirchen</hi>, d. h. die auf Jesus Christus, bezeugt durch die heilige <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> im Verständnis des lutherischen <hi rend="italic">oder</hi> reformierten <hi rend="italic">oder</hi> unierten Bekenntnisses, sich gründenden <hi rend="italic">einzelnen</hi>
				<term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Kirchen</term>. Hören diese Kirchen auf, als <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>kirchen<hi rend="italic">,</hi> oder hören sie auf, als <hi rend="italic">einzelne</hi> Kirchen zu existieren, dann ist automatisch auch die Existenz der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> als «Kirche» sowohl wie als Bund beendigt. <hi rend="italic">Theologisch</hi> belangreich ist an diesem Sachverhalt nicht dies, dass es einzelne Kirchen, sondern dass es <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>kirchen sind, als deren <hi rend="italic">Bund</hi>, und indem sie in ihnen «Kirche» ist, die Deutsche Evangelische |43| Kirche ihren Grund und Bestand, und zwar ihren alleinigen Grund und Bestand hat.</p>
			<p>Der Verfassungsgeber hat es aber für richtig gehalten, das, was implizit schon mit dem Begriff «Bund von <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>kirchen» gesagt ist, in Artikel 1 auch ausdrücklich hervorzuheben, indem er das <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium</term> von Jesus Christus in seiner Bezeugung durch die heilige Schrift und in seiner Erklärung durch die reformatorischen Bekenntnisschriften «die unantastbare <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Grundlage»</term> der Deutschen Evangelischen Kirche nennt.<note xml:id="n75">Art. I der Verfassung lautet: «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt» (<bibl corresp="kbga-bibls-121">GDEK 1 [1933], S. 2</bibl>). </note> Dass die Deutsche Evangelische Kirche sich auch mit diesem Satz nicht selber als Bekenntniskirche ausgibt, erhellt schon aus der besonderen Erwähnung der reformatorischen <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnisschriften</term>, die bekanntlich die Bekenntnisschriften <hi rend="italic">verschiedener,</hi> nämlich der lutherischen, der reformierten und der unierten Kirchen sind und die sich jedenfalls in der historischen Situation, in der sie entstanden sind, streckenweise gegenseitig widersprochen haben, wobei das lutherische Bekenntnis damals sogar ausdrücklich den Ausschluss jedes andern, also den Anspruch, das Bekenntnis der allein wahren Kirche zu sein, zu behaupten schien. Besonders angesichts dieses lutherischen Begriffs von Bekenntnis konnte es nicht die Meinung der Verfassung sein, «die reformatorischen Bekenntnisschriften» mit jenem Satz als die gemeinsame Bekenntnisgrundlage der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Kirche</term> und also diese selbst als Bekennt<pb xml:id="p351" break="no" ed="pga"/>niskirche auszugeben. Wohl aber weist sie mit jenem Satz nachdrücklich darauf hin: sie will als «Kirche» nur existieren, sofern sie in den <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term> existiert; sie anerkennt Kirche nur da, wo das in der heiligen <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> bezeugte <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium</term> im Lichte der reformatorischen <hi rend="italic">Bekenntnisse</hi> verkündigt und gehört wird; sie will ein Bund solcher und nur solcher Kirchen sein. Solcher und nur solcher Kirchen, muss dabei freilich nachdrücklich – weil es <hi rend="italic">damit</hi> um die Substanz jener Sache geht – gesagt werden: die sich zum <hi rend="italic">Evangelium von Jesus Christus,</hi> wie es uns in der <hi rend="italic">Heiligen Schrift</hi> bezeugt ist, bekennen.<note xml:id="n76">Vgl. <ref type="pub" target="#fn_n75">Anm. 75</ref>. </note> Von |44| <hi rend="italic">hier</hi> aus empfangen die reformatorischen Bekenntnisse (in denen das Evangelium doch nur «neu ans Licht getreten ist»<note xml:id="n77">Siehe ebd. </note>) im Sinn der <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> ihre Würde. Hier haben sie und die auf sie begründeten Kirchen offenbar auch ihre <hi rend="italic">Grenze. Von hier</hi> aus war es (von hier aus war es doch 1933 offenbar auch den <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheranern</term>!) möglich, diese Kirchen, ohne sie aufzuheben, in einem «Bunde» zusammenzufassen, gleichzeitig in jeder von ihnen wahre Kirche zu sehen und also die Deutsche Evangelische <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> selbst als «Kirche» zu verstehen.</p>
			<p> Artikel 1 der Verfassung fügt dem Satz über die «unantastbare Grundlage» der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Kirche</term> den nicht genug zu beachtenden zweiten Satz hinzu: <hi rend="italic">«Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.»</hi><note xml:id="n78">Siehe ebd. (i. Orig. nicht hervorgehoben). </note> Der Begriff «unantastbare Grundlage» ist ja reichlich zweideutig. Was darf, was muss auf jener «Grundlage» geschehen? Genügt es, dass sie in ihrer «Unantastbarkeit» anerkannt bleibt? Nein, erklärt der zweite Satz, diese Grundlage hat eine umfassende <hi rend="italic">aktive</hi> Bedeutung für Alles, was auf jener Grundlage geschieht. Die Deutsche Evangelische Kirche kann keine andern Vollmachten haben und gebrauchen, und zu ihrer «Sendung», d. h. zur Ausführung ihrer Mission als Bund der <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term> bedarf sie keiner andern Vollmachten als solche, die durch das Evangelium, durch die heilige Schrift, durch die Bekenntnisse begrenzt und bestimmt, d. h. die ihr negativ (durch die in jenen Instanzen aufgerichteten Verbote!) und <pb xml:id="p352" ed="pga"/> positiv (durch ihren mittelst jener Verbote abgegrenzten Inhalt) durch ihre «unantastbare Grundlage» <hi rend="italic">vorgeschrieben</hi> sind. |</p>
			<p>Artikel 1 der Verfassung hat aber den Charakter und die Bedeutung einer <hi rend="italic">theologischen Norm</hi> für das, was in der Deutschen Evangelischen Kirche geschieht und zu geschehen hat. Dieses Geschehen hat sich zu verantworten vor dem <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium</term> von Jesus Christus, vor der heiligen <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term>, vor den <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnissen</term>. Nur wenn es sich |45| vor diesen Instanzen verantworten <hi rend="italic">kann,</hi> ist es ein legitimes Geschehen. Ich wiederhole: damit ist nur ausgesprochen, was schon in dem für die Deutsche Evangelische Kirche konstitutiven Begriff der «Bekenntniskirchen» enthalten ist. Es gewinnt offenbar an Gewicht, indem es explizit ausgesprochen wird.</p>
			<p> Dies ist der Rechtsboden, auf den sich die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> mit ihrer Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> gestellt hat und von dem aus sie zu verstehen ist. Sie behaftet die Deutsche Evangelische Kirche dabei, dass sie nach ihrer Verfassung ein Bund von <hi rend="italic">Bekenntniskirchen</hi> ist. Sie erinnert die Deutsche Evangelische Kirche daran, dass sie den Bestand der Bekenntniskirchen <hi rend="italic">garantiert</hi> hat und dass nur die <hi rend="italic">bestehenden</hi> Bekenntniskirchen sie selbst, die Deutsche Evangelische <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term>, in ihrem Bestand garantieren können.</p>

			<p rend="center">(2.)</p>
			<p rend="center">
				<hi rend="italic">(Die Deutsche Evangelische Kirche)</hi>
			</p>
			<p rend="left">Der Nachdruck des Gesagten liegt auf dem kürzeren zweiten Satz, der den ersten begründet. Er redet nämlich von dem Recht und von der Pflicht der in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> versammelten Vertreter, gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche zu stehen.<note xml:id="n79">Vgl. die entsprechende Passage in der Präambel der Barmer Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term>: «Wir, die zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären, dass wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen, und apostolischen Kirche» (s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p294#p294">S. 294</ref>). </note> Die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> stand nicht nur darum auf diesem Boden, weil die Deutsche Evangelische Kirche nun einmal da war und weil es bequemer war, ihr Dasein <pb xml:id="p353" ed="pga"/> zu anerkennen, sich in den schützenden Schatten ihrer <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> zu stellen und von den durch sie dargebotenen juristischen Handhaben Gebrauch zu machen. Die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> hatte einen <hi rend="italic">theologischen</hi> Grund, d. h. einen Grund des Glaubens, als sie sich zu jener Gemeinsamkeit und in dieser Gemeinsamkeit nun doch auch zur Deutschen Evangelischen Kirche bekannte. Damit ist schon gesagt, dass es ihr nicht selbstverständlich war, dass dies zu geschehen habe.</p>
			<p> Nicht für Alle, aber für Viele der in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> Versammelten und der im Lande draußen hinter ihnen Stehenden war diese Gemeinsamkeit darum eine Frage, weil ihnen |46| die Möglichkeit kirchlicher Gemeinschaft zunächst gebunden scheinen musste an ihre kirchliche Heimat, d. h. an ihr besonderes kirchliches <term type="sachen" key="Bekenntnis">Bekenntnis</term>. Was kann ein gemeinsames Stehen – gemeinsam mit <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierten</term> und <term type="sachen" key="Unierte / Union">Unierten</term> – auf einem Boden wie dem der Deutschen Evangelischen Kirche für einen «strengen» <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheraner</term> christlich bedeuten? Wird ihm nicht schon der «Bund» seiner Kirche mit der reformierten heimlich zu viel sein, verdächtig nach Union schmecken? Aber man braucht nicht einmal ein entsprechend «strenger» Reformierter zu sein, um das Bedenken sehr wohl seinerseits zu empfinden vor dem vielleicht Trost<note xml:id="n80">Erstdruck: «Frost». </note> und Farblosigkeit bedeutenden Stehen in einem der Kirche <hi rend="italic">unserer</hi> Väter mit der Kirche <hi rend="italic">anderer</hi> <term type="sachen" key="Kirche, der Väter">Väter</term> gemeinsamen Raume. Wer hier nur verwundert den Kopf schütteln sollte ob solcher Engherzigkeit, der wüsste wohl zu wenig um solche kirchliche Heimat, wie sie den «Strengen» hüben und drüben nun einmal bekannt ist, um hier kompetent mitreden zu können.</p>
			<p>Und sicher für <hi rend="italic">Alle</hi> in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> Versammelten war <hi rend="italic">diese</hi> Gemeinsamkeit, nämlich ausgerechnet die auf dem Boden der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term>, darum eine <hi rend="italic">schwere</hi> Frage, weil wir doch Alle vor einem Jahr dabei gewesen waren, als diese Deutsche Evangelische Kirche – unter was für Umständen! – gemacht und uns wie so manches Andere ungefragt über den Kopf gestülpt wurde.<note xml:id="n81">Zur Auseinandersetzung Barths mit den Umständen, unter denen die Deutsche Evangelische Kirche gegründet wurde, vgl. die Texte des Frühsommers 1933, insbesondere <hi rend="italic"><bibl corresp="kbga-bibls-397">Theologische Existenz heute!</bibl></hi> (<ref type="pub" target="#fn_n35">Anm. 35</ref>), <bibl corresp="kbga-bibls-617"><hi rend="italic">Theologische Existenz heute! II. (Entwurf)</hi>, in: V.u.kl.A. 1930–1933, <ref type="pub" target="../volume/49/p364#p364">S. 364–382</ref></bibl>, und <bibl corresp="kbga-bibls-4590"><hi rend="italic">Für die Freiheit des Evangeliums [Rede]</hi>, in: a.a.O., <ref type="pub" target="../volume/49/p390#p390">S. 390–412</ref>.</bibl> </note> Haben wir <pb xml:id="p354" ed="pga"/> etwa die Motive gebilligt, aus denen sie damals entstanden ist? Nein. Haben wir Anlass, mit den prinzipiellen oder praktischen Neuerungen ihrer <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> zufrieden zu sein? Nein. Haben wir seither, auf ihrem Boden stehend, gute Erfahrungen mit ihr gemacht? Wirklich: Nein. Haben wir irgendwelchen andern Grund, <hi rend="italic">diese</hi> Deutsche Evangelische Kirche zu lieben? Nein: nochmals Nein. Es konnte also wohl Alles dafür sprechen, dass wir jetzt, als <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term>, statt uns aufs Neue gemeinsam gerade auf <hi rend="italic">diesen</hi> Boden zu stellen, den Ruf «Israel, hebe dich zu deinen Hütten!» (<ref type="can" subtype="bible" target="1.Kön.12.16">I. Kön. 12,16</ref>) erge|47|hen ließen und, wenn nicht die Parole zum Austritt aus dieser Deutschen Evangelischen Kirche, so doch vor Allem die Forderung eines neuen Bundes mit einer besseren Verfassung auf unsere Fahnen schrieben.</p>
			<p>Die Konfessionellen unter uns haben ihrer heimlichen Abneigung gegen <hi rend="italic">alle</hi> Gemeinsamkeit und wir Alle haben unserer offenen Abneigung gegen <hi rend="italic">diese</hi> Gemeinsamkeit nicht nachgegeben. Sondern wir haben erklärt, dass wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche stünden<note xml:id="n82">Erstdruck: «ständen». </note>, und wir haben als Grund dies angegeben: es sei das <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnis</term> zu dem einen Herrn der einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche, das uns dabei zusammenfüge.</p>
			<p>Wir durften nichts sagen, was wir nicht aufrichtig miteinander sagen konnten. Vielen hätte es näher gelegen, unsre Gemeinsamkeit mit dem Bekenntnis zu der <hi rend="italic">einen</hi> heiligen allgemeinen und apostolischen <hi rend="italic">Kirche</hi> zu begründen. Aber nun hatten wir <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheraner</term> unter uns, die dieses Bekenntnis nur auf die «Kirche Augsburgischen <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">Bekenntnisses»</term> und nicht auf einen Kirchenbund wie die Deutsche Evangelische <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term>, ja nicht einmal auf die aus Lutheranern, <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierten</term> und <term type="sachen" key="Unierte / Union">Unierten</term> zusammengesetzte <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term> beziehen zu dürfen glaubten.<note xml:id="n83">Profilierter Wortführer dieser vor allem von bayrischen Lutheranern zur Geltung gebrachten Auffassung war <persName ref="kbga-actors-352">Hermann Sasse</persName>. Vgl. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p270#p270">S. 270-277</ref>, und <bibl corresp="kbga-bibls-7050">M. Wittenberg, <hi rend="italic">Hermann Sasse und «Barmen»</hi>, in: W.-D. Hauschild / G. Kretschmar / C. Nicolaisen (Hrsg.), <hi rend="italic">Die lutherischen Kirchen und die Bekenntnissynode von Barmen. Referate des Internationalen Symposions auf der Reisensburg 1984</hi>, Göttingen 1984, S. 84–106.</bibl> </note> Dazu aber wussten wir uns Alle aufgerufen, uns zu dem <hi rend="italic">einen Herrn</hi> der einen Kirche zu bekennen. Zu diesem Bekenntnis sahen wir uns in den Ereignissen des letzten Jahres tatsächlich «zu<pb xml:id="p355" break="no" ed="pga"/>sammengefügt»<note xml:id="n84">Vgl. oben, <ref type="pub" target="#fn_n79">Anm. 79</ref>. </note>. Lutheraner, Reformierte, Unierte, wir waren alle in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> zusammengekommen aus dem Kampf um das <term type="sachen" key="Bekenntnis, Kampf um das B.">Bekenntnis</term>: dass die Kirche sich nicht willkürlich selbst regieren darf, sondern dass sie einen <hi rend="italic">Herrn</hi> hat und dass dieser Herr <hi rend="italic">einer,</hi> ein einziger ist, <term type="sachen" key="Jesus Christus, Herr der Kirche">Christus</term>. Was uns auch trennen mag, dieses <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnis</term> zum <hi rend="italic">Herrn</hi> der Kirche einigt uns. Eben dieses Bekenntnis zum <hi rend="italic">Herrn</hi> der Kirche haben wir in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> bestätigt, und in ihm fanden wir die Gemeinsamkeit, die wir im Bekenntnis zur <hi rend="italic">Kirche</hi> nicht finden konnten. Haben wir damit weniger gesagt? Wir meinen damit <hi rend="italic">mehr</hi> ge|48|sagt, verbindlicher, verantwortlicher geredet zu haben. Das konnten wir nicht nur aufrichtig miteinander sagen, das konnten wir ein jeder von seinem Ort aus <hi rend="italic">freudig</hi> sagen.</p>
			<p>Eben indem wir erklären, dass wir uns in <hi rend="italic">dieser</hi> Gemeinsamkeit auf den Boden der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> stellen, haben wir aber auch unzweideutig bekundet, was wir damit, dass wir das tun, <hi rend="italic">nicht</hi> sagen wollten. Wir wollten nicht das sagen, was man vor einem Jahr bei der Entstehung der Deutschen Evangelischen Kirche mit dem Bekenntnis zu der <hi rend="italic">einen Kirche</hi> ein wenig von allen Seiten sagen wollte: <hi rend="italic">Ein</hi> <term type="sachen" key="Volk">Volk</term>, <hi rend="italic">ein</hi> <term type="sachen" key="Staat">Staat</term>, ein <hi rend="italic">Führer</hi>, <hi rend="italic">eine</hi> <term type="sachen" key="NSDAP">Partei</term> und also auch – <hi rend="italic">eine</hi> Kirche.<note xml:id="n85">Siehe oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p310#fn_n24">S. 310, Anm. 24</ref>. </note> So kann man, wie die Geschichte dieses Jahres nun eindeutig bewiesen hat, mit mehr oder weniger Wahrheit und Kraft alle möglichen Einheiten, so kann man aber nimmermehr die Einheit der evangelischen <term type="sachen" key="Kirche, evangelische">Kirche</term> oder auch nur eines Bundes evangelischer Kirchen begründen. Die Einheit der Kirche kommt vom <hi rend="italic">Herrn</hi> der Kirche. Mit dem Gedanken, dass <hi rend="italic">eine</hi> evangelische Kirche besser sei als deren 28,<note xml:id="n86">Dem Deutschen Evangelischen Kirchenbund gehörten 28 Landeskirchen an (vgl. <term type="namen" key="Schreiber, August Wilhelm">Schreiber</term> [<ref type="pub" target="#fn_n74">Anm. 74</ref>], Sp. 875). </note> hat dieses Bekenntnis nicht das Geringste zu tun. Es könnte genauso ernst und freudig ausgesprochen werden, wenn ihrer 56 statt 28 wären. Wirklich nur in der Gemeinsamkeit des <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnisses</term> zum <hi rend="italic">Herrn</hi> der <term type="sachen" key="Jesus Christus, Herr der Kirche">Kirche</term> konnten wir uns auf den Boden der Deutschen Evangelischen Kirche stellen. In <hi rend="italic">dieser</hi> Gemeinsamkeit aber <hi rend="italic">müssen</hi> wir das tun. Denn in <hi rend="italic">dieser</hi> Gemeinsamkeit bejahen wir nicht die unerfreuliche Art der Entstehung der Deutschen Evangelischen Kirche, nicht das Viele, was wir an ihrer <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> auszusetzen haben, <pb xml:id="p356" ed="pga"/> vor Allem nicht ihre Geschichte in diesem ersten Jahr ihres Bestehens, sondern schlicht die Deutsche Evangelische Kirche <anchor type="note" xml:id="fn-87"/>in dem<note xml:id="n87">Erstdruck: «und das». </note>, was sie nach den entscheidenden Aussagen ihrer Verfassung sein will und sein soll: dem<note xml:id="n88">Erstdruck: «der». </note> Bund der <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>. Diesen Bund <hi rend="italic">müssen</hi> wir bejahen, indem wir uns zu dem einen Herrn der Kirche bekennen, unverhältnismäßig viel ernsthafter, entschlossener, nachdrücklicher sogar als die, die ihn darum bejahen, weil eine Kirche besser sei als 28. Denn in |49| dem Bekenntnis zu dem einen Herrn der Kirche <hi rend="italic">sind</hi> wir schon «zusammengefügt» und also verbündet, müssen wir auch unsre verschiedenen Kirchen zum vornherein zusammengefügt sehen, müssten wir ihr Bündnis finden, wenn es nicht schon bestünde. Der Boden der Deutschen Evangelischen Kirche, sofern sie schlicht dieses Bündnis ist – und was sagt denn ihre Verfassung Anderes als dies, dass sie dies tatsächlich ist? –, ist trotz und in der ganzen ihm anhaftenden Unebenheit der Heimatboden derer, die sich zum <hi rend="italic">Herrn</hi> bekennen und die darum auch die Bekenntniskirchen in aller ihrer nicht aufzuhebenden Verschiedenheit entscheidend als Kirchen des <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnisses</term> zu dem einen <hi rend="italic">Herrn</hi> der <term type="sachen" key="Jesus Christus, Herr der Kirche">Kirche</term> verstehen müssen.</p>
			<p> Merkwürdig, sehr merkwürdig, mögen wir sagen, dass in der Verfassung dieser Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Kirche</term> immerhin auch jene Eingangsworte, immerhin auch jene ersten Artikel stehen, ein Gericht vielleicht über ihren ganzen übrigen Inhalt und ein Gericht vor Allem über die Art, wie sie zustande gekommen und seither gehalten und gebrochen worden ist. Aber solange sie dastehen, solange sie nicht durch endgültige Tatsachen als menschliche Lüge entlarvt sind, solange müssen wir Gottes <term type="sachen" key="Vorsehung">Vorsehung</term> darin erkennen, dass sie dastehen und uns das Recht und die Pflicht geben, uns auf sie zu berufen, d. h. aber die Deutsche Evangelische <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> trotz und trotz Allem als den Ort, wo wir hingehören, zu anerkennen. Als die «unantastbare Grundlage» auch der Deutschen Evangelischen Kirche ist ja auch dort das <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium</term> von Jesus Christus, die heilige <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term>, die reformatorischen <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnisse</term> bezeichnet. Auch die Deutsche Evangelische Kirche hat <anchor type="note" xml:id="fn-89"/>sich – darin hat sie es wirklich –<note xml:id="n89">Erstdruck: «sich darin – hat sie es wirklich? –». Im Mskr. steht «darin» als Einfügung über dem ersten Gedankenstrich, ohne dass man eindeutig entscheiden könnte, ob es davor oder danach eingefügt werden sollte. Der zweite Gedankenstrich fehlt im Mskr. ebenso wie jedes andere diesen Einschub begrenzende Satzzeichen, also auch das im Erstdruck gebotene Fragezeichen. </note> zu dem einen <hi rend="italic">Herrn</hi> der Kirche bekannt. Wir müssen sie beim Wort nehmen.</p>
			<p><pb xml:id="p357" ed="pga" rend="noPipe"/> Das ist der Glaubensgrund, den wir haben, uns gemeinsam auf diesen Boden zu stellen: auf den Boden der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der deutschen <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>. |50|</p>
			<p rend="center">(3.)</p>
			<p rend="center">
				<hi rend="italic">(Der Notstand)</hi>
			</p>
			<p rend="left">Die <term type="sachen" key="Bekenntnissynode, Barmen, Deutsche Evangelische Kirche">Bekenntnissynode</term> beruht auf einem Notstand, und auf ihn bezieht sich auch ihre Theologische <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term>. Diese bedeutet also jedenfalls zunächst auch eine Klage und Anklage. Und diese Klage und Anklage wird, nachdem alle amtlichen und persönlichen Abhilfeversuche zu keinem Ziel geführt, vor der <hi rend="italic">Öffentlichkeit</hi> erhoben, nicht vor irgend einer Öffentlichkeit, auch nicht einfach vor der deutschen Öffentlichkeit im Allgemeinen, sondern «vor der Öffentlichkeit aller evangelischen <hi rend="italic">Kirchen</hi> Deutschlands»<note xml:id="n90">Aus der Präambel der Barmer Theologischen Erklärung (s. oben, <ref type="pub" target="../volume/52/p294#p294">S. 294</ref> [i. Orig. nicht hervorgehoben]). </note>. Ihr Notstand ist es, von dem hier die Rede sein soll; sie sind es, die wir mit unsrer Erklärung aufrufen wollen, mit uns zu bekennen. Auch die Öffentlichkeit der evangelischen Kirchen außerhalb Deutschlands wird also bei der Erhebung dieser Klage und Anklage nicht angeredet. Wir sind allen Christen in aller Welt dankbar, wenn sie unsern Kampf in brüderlicher Anteilnahme begleiten wollen, und wir trösten uns alles wirklich evangelischen <term type="sachen" key="Bekenntnis, evangelisches">Bekenntnisses</term> in aller Welt. Aber die Leidenden und zugleich Verantwortlichen, aus deren Reihen die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> hervorgegangen ist und deren Gehör sie beansprucht, sind die evangelischen Kirchen <hi rend="italic">Deutschlands.</hi></p>
			<p> Die vorzubringende Klage und Anklage ist aber diese, dass eben die Gemeinsamkeit des <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Bekenntnisses</term> zu dem einen <hi rend="italic">Herrn</hi> der Kirche, in der man allein auf dem Boden der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> stehen kann, bedroht ist.<note xml:id="n91">Vgl. ebd. </note> Sie ist nicht einfach beseitigt und verschwunden; die Existenz der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> allein und ihre vorangegangene ausdrückliche Erklärung beweist, dass man immer noch in der Ge<pb xml:id="p358" ed="pga" break="no"/>meinsamkeit dieses Bekenntnisses auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche stehen <hi rend="italic">kann.</hi> Aber wie lange noch? Es sind Bestrebungen und es sind Mächte auf dem Plan in der Deutschen Evangelischen Kirche, die jener für ihren Bestand grundlegenden Gemeinsamkeit in der bedrohlichsten Weise entgegenwir|51|ken, die aus der Deutschen Evangelischen Kirche etwas machen wollen, was mit dem <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnis</term> zu dem einen Herrn der <term type="sachen" key="Jesus Christus, Herr der Kirche">Kirche</term> nichts zu tun hat, deren Sieg in der Deutschen Evangelischen Kirche geradezu die Unterdrückung dieses Bekenntnisses bedeuten würde. Eben damit aber auch die Auflösung der <hi rend="italic">Einheit</hi> der Deutschen Evangelischen Kirche. Denn sie hat keine andere Einheit. Auf Grund der Worte ihrer eigenen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Verfassung">Verfassung</term> leugnen wir es, dass sie irgend eine andere ernst zu nehmende Einheit habe, erklären wir, dass jede andere denkbare Einheit sie nicht zusammenhalten kann. Die Deutsche Evangelische Kirche ist entweder der Bund der deutschen <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>, begründet auf jene «unantastbare Grundlage», und hat ihre Einheit in der <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Gemeinsamkeit</term> jenes Bekenntnisses, oder sie hat aufgehört zu existieren, das <hi rend="italic">Schisma</hi>, die Spaltung in ihr ist schon vollzogen durch die, die sie zu etwas Anderm machen wollen. Sollten sie den Sieg davontragen, dann wird in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> Kirche gegen «Kirche» stehen müssen.</p>
			<p>Der konkrete Gegenstand dieser Klage und Anklage ist die im Sommer 1933 an die Macht, und zwar äußerlich meist fast unbedingt an die Macht gekommene Partei der <hi rend="italic"><orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName></hi> und in engstem Zusammenhang damit das von den <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> der übrigen Kirche aufgezwungene <hi rend="italic">Kirchenregiment</hi>, und zwar ihre <hi rend="italic">Lehr- und Handlungsweise</hi>, d. h. einerseits: ihre in leidlicher Übereinstimmung in ganz <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> in gleicher Weise in Predigten, Zeitungen, Flugblättern und Büchern vorgetragene, in bestimmten Sätzen fassbare <term type="sachen" key="Deutsche Christen, Theologie">Theologie</term>, andrerseits: die ebenfalls als einheitlich erkennbaren praktischen Methoden, deren sie sich zur<note xml:id="n92">Erstdruck: «zu». </note> Erlangung der Macht bedient haben und in Ausübung und zur Erhaltung und Vervollständigung dieser Macht immer noch und immer wieder bedienen. In diesen Tatsachen sieht die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> den Angriff auf die die Deutsche Evangelische Kirche begründende Gemeinsamkeit des Bekenntnisses, die Durchkreuzung und Unwirksammachung der <hi rend="italic">theologi</hi>|52|<hi rend="italic">schen</hi>, d. h. <pb xml:id="p359" ed="pga"/> aber der schlechterdings und unbedingt entscheidenden <hi rend="italic">Voraussetzung</hi>, in der die Deutsche Evangelische <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Bekenntnisgrundlage">Kirche</term> vereinigt ist. Im Blick auf sie warnt sie vor dem drohenden <term type="sachen" key="Schisma">Schisma</term>. Sie stellt nämlich fest: Die Lehrweise und die Handlungsweise der <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> und des deutsch-christlichen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">Kirchenregiments</term> bilden ein in sich folgerichtig und unlösbar zusammenhängendes Ganzes: wer so denkt, redet und lehrt, wie es dort geschieht, der muss auch so handeln, wie dort tatsächlich gehandelt wird. Und wer den Willen hat, der sich in dieser Handlungsweise ausspricht, der muss auch so denken, reden und lehren, wie es dort geschieht. Es handelt sich in jener doppelten Hinsicht nicht um gelegentliche und vorübergehende Unglücksfälle, sondern um einen <hi rend="italic">dauernden</hi> Notstand. Und es handelt sich nicht um persönliche Unzulänglichkeiten<note xml:id="n93">Erstdruck: «Unzulänglichkeit». </note>, sondern um einen <hi rend="italic">grundsätzlich</hi> wirksamen Fehler. Die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> und ihr Regiment bedrohen nicht irgend etwas in der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> durch die Geltendmachung andrer, <hi rend="italic">fremder</hi> Voraussetzungen, [sondern sie bedrohen] mit ihrer theologischen Voraussetzung sie selbst. Gelten in der Deutschen Evangelischen Kirche jene fremden Voraussetzungen, dann hat die Kirche, d. h. dann haben die Kirchen, aus denen sich die Deutsche Evangelische Kirche als Kirchenbund zusammensetzt, aufgehört zu existieren. Nach den in <anchor type="note" xml:id="fn-94"/>diesen Kirchen<note xml:id="n94">Erstdruck: «dieser Kirche». </note> in Kraft stehenden Bekenntnissen wäre nämlich die Kirche nicht mehr Kirche, wenn es dazu käme, dass jene <hi rend="italic">fremden</hi> Voraussetzungen die theologische Voraussetzung, in der die Deutsche Evangelische Kirche vereinigt ist, verdrängen sollten. Der Bund wäre dann zur Zerstörung der verbündeten Kirchen geworden. Diese zerstörten Kirchen könnten aber auch keinen Bund mehr bilden. Die Deutsche Evangelische Kirche wäre <hi rend="italic">innerlich</hi> (an dem Ort, wo sie<note xml:id="n95">Im Mskr. steht (wohl unter fälschlichem Bezug auf «Bund»): «er». </note> Kirche ist, d. h. in den <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>) und damit sicher rasch auch äußerlich (als der Zusammenhang dieser Kirchen unter sich) <hi rend="italic">unmöglich</hi> geworden. |53|</p>
			<p>Eine solche Klage und Anklage erheben, ist eine harte und gefährliche Sache. Dazu muss hier Einiges ausgesprochen werden, was die Erklärung der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> nicht ausdrücklich sagt, was aber zum Verständnis dessen, was sie sagt, unentbehrlich ist:</p>
			<p><pb xml:id="p360" ed="pga" rend="noPipe"/> 1. Die Klage und Anklage der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> richtet sich nicht gegen die Menschen, aus denen sich die Partei der <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> und ihr <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">Kirchenregiment</term> zusammensetzt. Wir haben zwar auch menschlich allerlei gegen sie auf dem Herzen, aber um das, wenn es denn durchaus sein müsste, auszusprechen, bedürfte es keiner Theologischen Erklärung. Das Moralische, was hier zu sagen wäre, wäre allzu selbstverständlich. Wir wissen und anerkennen auch, dass in allen Teilen Deutschlands Mancher sich vorübergehend oder dauernd in jenes Lager verlaufen hat unter persönlich ehrlichen und achtbaren Motiven, und wir rechnen damit, dass es viele <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutsche Christen</orgName> gibt, denen Manches, was von ihren Führern und Sprechern gesagt und, sei es von den Machthabern, sei es vom unverständigen Haufen ihrer Partei, getan worden ist, aufrichtig leid tut. Unser <term type="sachen" key="Bekenntnis, zum Herrn der Kirche">Bekenntnis</term> zum Herrn der <term type="sachen" key="Jesus Christus, Herr der Kirche">Kirche</term> müsste schlecht sein, wenn es nicht auch dies besagte: Wir glauben, dass der Herr die Seinen auch jener<note xml:id="n96">Erstdruck: «[in] jenem». </note> Lager kennt [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="2.Tim.2.19">2.Tim. 2,19</ref>]. Wir wollen sogar gerne auch damit rechnen, dass es dort Menschen geben könnte, vor deren persönlichem <term type="sachen" key="Christentum">Christentum</term> wir Alle uns schämen müssten. Unser persönliches Christentum ist es auf keinen Fall, was wir gegen die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> und ihr <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche, Kirchenregierung">Regiment</term> in die Waagschale werfen. Wir müssen ihnen aber widerstehen, weil sie, und wenn sie alle bis auf den letzten Mann Engel vom Himmel und wir eine wahre Räuberbande wären, ein anderes <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium</term> [<ref type="can" subtype="bible" target="Gal.1.6">Gal. 1,6</ref>] an die Stelle des einen und einzigen schieben wollen. Wir widerstehen ihnen, weil wir einem <term type="sachen" key="Irrtum">Irrtum</term> widerstehen müssen, von dem wir sie besessen, den wir, wie es auch persönlich mit ihnen und uns stehe, in <term type="sachen" key="Deutsche Christen, Irrlehre">ihrer </term>Lehr- und Handlungsweise wirksam sehen. Wir meinen, |54| auch allen sogenannten «besseren» <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> den besseren Dienst zu tun, wenn wir auch und gerade ihnen ins Angesicht widerstehen und nicht im Geringsten auf sie hören, ob die Frankfurter Zeitung das versteht oder nicht.<note xml:id="n97">Der letzte Satz ist mit Bleistift am Rand vermerkt. – Im Leitartikel «Bekenntnis und Verfassung in der evangelischen Kirche» hatte es in der Frankfurter Zeitung vom
<date when="1934-06-29">29.6.1934</date> zum Verhältnis zwischen «Bekenntnisfront» und Reichskirchenregierung geheißen: «Wenn man mit Männern von beiden Seiten spricht, so kann man die erschütternde Erfahrung machen, daß sie sich fast mit denselben Worten dieselben Vorwürfe machen, und daß versichert wird, man werde sich mit dem Gegner auf kein Kompromiß einlassen. Wo man sich in Mißtrauen und Mißverständnis nur gegeneinander abschließt, kann man nicht zusammenkommen. Es muß aber die Stunde kommen, da man wieder miteinander spricht. Daher ist es eine erste Aufgabe, die Atmosphäre von dem Mißverstehen und Mißtrauen, die sie heute vergiften, zu reinigen. Man muß sich gegenseitig ernst nehmen, man muß sich zugestehen, daß auch der andere trotz allem ein ernstes Anliegen hat. Man muß die Bereitschaft dazu selber besitzen und in den eigenen Reihen schaffen, indem jedes ausschließende Wort vermieden wird, das sich dem Zusammenkommen in den Weg stellt» (<bibl corresp="kbga-bibls-413">Frankfurter Zeitung, Jg. 78, Nr. 324,
29.6.1934, S. 1</bibl>). </note></p>
			<p><pb xml:id="p361" ed="pga" rend="noPipe"/> 2. Es ist nicht die Meinung der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName>, als handle es sich bei dem Irrtum, gegen den sie sich wendet, um eine Neuigkeit, als wäre etwa die Kirche <term type="sachen" key="Deutschland / Deutsches Reich">Deutschlands</term> vor dem Jahre 1933 von diesem Irrtum frei gewesen, als sei er ein Werk ausgerechnet derer, die ihn jetzt als <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutsche Christen</orgName> vertreten. Wir meinen auch nicht, dass er früher etwa unsichtbar und ungefährlich gewesen sei. Wir wissen vielmehr, dass es sich dabei um einen sehr alten Schaden der evangelischen Kirche handelt, und wir anerkennen durchaus, dass es eine tiefe Beschämung dieser Kirche bedeutet, wenn sie ihm in der nähern und fernern Vergangenheit tatsächlich nur vereinzelten und müden Widerstand geleistet hat. Wir büßen heute, heimgesucht von den <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName>, für schwere Fehler des Glaubens, die nicht nur unsre eigenen Fehler in vergangenen Jahren, sondern schon die unsrer Väter und Vorväter in vergangenen Jahrhunderten gewesen sind, und wir möchten den mit solcher Heimsuchung vorläufig nicht gestraften Kirchen des Auslands wohl warnend zurufen können, sie möchten genau zusehen, ob sie nicht ohne <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutsche Christen</orgName> längst an demselben Glaubensfehler litten, der jetzt als Krankheit in unsrer Kirche ausgebrochen ist. Aber es wäre offenbar Torheit, wenn wir darum jetzt schwiegen und die Hände ruhen ließen, weil die Krankheit bei uns erst jetzt ausgebrochen oder doch so ausgebrochen ist, dass ein Blinder merken muss: hier <hi rend="italic">ist</hi> Krankheit. Möge die Kirche tausendmal im Unrecht sein um ihrer früheren Rat- und Tatlosigkeit willen – sie hätte darum<note xml:id="n98">Erstdruck: «dann». </note> doch nicht das Recht, heute, wo der alte Feind so da ist, dass sie ihn als solchen erkennt, das Maß ihrer Sünden auch noch bewusst und absichtlich – denn darum würde es dann gehen – voll zu machen. |55|</p>
			<p><pb xml:id="p362" ed="pga" rend="noPipe"/> 3. Es kann auch das nicht die Meinung der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> sein, als sehe sie den Notstand, von dem ihre Erklärung redet, nur in jenem andern Lager und nicht auch in ihren eigenen Reihen. Es steht uns sehr wohl vor Augen, wieviel kirchlich und theologisch gänzlich unsichere Kantonisten sich in diesem Jahr auch auf Seiten der <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, kirchliche Opposition">Opposition</term> befunden haben und noch befinden. Es steht uns vor Augen, dass man wohl insbesondere die sämtlichen Lehrirrtümer der <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> auch aus den Predigten und andern Lebensäußerungen mehr oder weniger prominenter Vertreter der heute endlich etwas konsolidierten <term type="sachen" key="Bekennende Kirche, «Bekenntnisfront»">«Bekenntnisfront»</term><note xml:id="n99">Unter anderem im vorstehend genannten Artikel (<ref type="pub" target="#fn_n97">Anm. 97</ref>), aber auch sonst verwendete Bezeichnung für die innerkirchliche Opposition (vgl. etwa <bibl corresp="kbga-bibls-169">Gauger I, S. 163. 181</bibl>). </note> nachweisen kann und dass insbesondere manche <term type="sachen" key="Kirchenpolitik">kirchenpolitische</term> Bewegung, die in diesem Jahr von unsrer Seite ausgeführt worden ist, dem Geist und der Form nach denen der Gegenseite nur zu ähnlich war. Es ist also alles Andere als eine formale Demutsbezeugung, wenn man sagt: Die Opposition redet in der Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> weithin auch zu sich selber. Sie meint mit ihren «Verwerfungen», mit einem berühmten Text aus dem 16. Jahrhundert zu reden, «<hi rend="italic">alle</hi> unrechtmäßige, zweifelhaftige, vordächtige und vordambte Lehr, <hi rend="italic">wo auch dieselbige und in was Büchern sie gefunden, und wer gleich dieselbigen geschrieben oder sich noch derselben annehmen wollt</hi> …, damit männiglich vor den Irrtumben … verwarnet seie und hierin durch keines Menschen Ansehen verführet werde».<note xml:id="n100"><hi rend="italic">Konkordienformel, Solida Declaratio, Von streitigen Artikeln</hi> (<bibl corresp="kbga-bibls-14">BSLK, S. 841,1–842,6</bibl> [i. Orig. keine Hervorhebungen]; vgl. <bibl corresp="kbga-bibls-15">BSLK.NE, S. 1318,13–19</bibl>). </note> Eben darum darf sie aber den Notstand – den als solchen zu sehen und zu kennzeichnen nun eben doch <hi rend="italic">ihr</hi> auferlegt ist – nur umso wissender und unverzagter beim Namen nennen und angreifen. Würden ihn die <orgName ref="kbga-actors-8309">Deutschen Christen</orgName> auch als Notstand <hi rend="italic">verstehen,</hi> so wären wir bald mit ihnen einig. Daran, dass er auch unser <hi rend="italic">eigner</hi> ist, fehlt es wahrlich nicht.</p>
			<p> 4. Die <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> kann ihre Klage und Anklage nicht vom Throne Gottes aus, sondern nur vor dem Throne Gottes |56| und vor der christlichen Gemeinde erheben. Sie weiß wirklich, dass sie das <term type="sachen" key="Wort Gottes">Wort</term> und den Geist <term type="sachen" key="Heiliger Geist">Gottes</term> nicht gepachtet hat. Sie urteilt so, wie eine kirch<pb xml:id="p363" ed="pga" break="no"/>liche <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> urteilen kann, d.h. sie unterwirft sich im Voraus dem Urteil der heiligen <term type="sachen" key="Bibel / Heilige Schrift">Schrift</term> und der <term type="sachen" key="Bekenntnisse, reformatorische">Bekenntnisse</term>, an die sie appelliert und von denen sie weiß und anerkennt, dass sie unparteiisch über ihr und ihrem Gegner stehen und früher oder später auch sicher entscheiden werden. Aber diese Erinnerung an die höchste Instanz hat die Kirche noch nie abhalten dürfen und darf sie<note xml:id="n101">Mskr.: «es» (anscheinend war das Ende des Hauptsatzes zunächst ohne eine Wiederaufnahme des «abhalten» gedacht). </note> auch heute nicht abhalten, wo sie «ein anderes <term type="sachen" key="Evangelium">Evangelium»</term> [<ref type="can" subtype="bible" target="Gal.1.4">Gal. 1,6</ref>] auf den Plan treten und die Kirche verwüsten zu sehen <hi rend="italic">glaubt</hi> (man kann auch das nur glauben!), ihre <term type="sachen" key="Entscheidung">Entscheidung</term> zu treffen und ihr Wort zu sagen. Diese Erinnerung wird ihr die schwere Verantwortung einprägen, in der sie dabei handelt. Aber dieselbe Erinnerung wird sie auffordern, dieser Verantwortung nicht auszuweichen, sondern in Furcht und Zittern [vgl. <ref type="can" subtype="bible" target="Phil.2.12">Phil. 2,12</ref>] nun dennoch zu handeln.</p>

			<p rend="center">(4.)</p>
			<p rend="center">
				<hi rend="italic">(Union?!)</hi>
			</p>
			<p rend="left">Schon in Abschnitt 1 und 2 der Erklärung war die Frage berührt worden: Wie kommen <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheraner</term>, <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierte</term> und <term type="sachen" key="Unierte / Union">Unierte</term> dazu, in dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> <hi rend="italic">gemeinsam</hi> das Wort zu ergreifen? Darauf soll nun noch besondere Antwort gegeben werden. Die Frage ist darum wichtig, weil sie entscheidend ist für die Legitimation der Barmer <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName>, als <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>synode im Namen der <hi rend="italic">Bekenntnis</hi><term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">kirchen</term> und damit im Namen der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> zu reden. In welchem Sinn und mit welchem Recht ist das möglich: ein <hi rend="italic">gemeinsames</hi> theologisches Reden <hi rend="italic">verschiedener</hi> Bekenntniskirchen? Solches Wort <hi rend="italic">darf</hi> offenbar nur sein, wenn es sein <hi rend="italic">muss.</hi> Und es <hi rend="italic">muss</hi> nur dann sein, wenn es sein <hi rend="italic">darf</hi>.</p>
			<p> Es muss vorausgeschickt werden: die Frage, auf die hier zu antworten ist, war in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> nur für die rein lutherischen <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">Kirchen</term> und Kirchenteile eine brennende Frage. |57|  – Die Unionskirchen als solche, voran die <term type="sachen" key="Evangelische Kirche der altpreußischen Union">altpreußische</term>, sind ja nicht Kirchen eines eigenen dritten Bekenntnisses, sondern Kirchen, in denen das <term type="sachen" key="Bekenntnis, lutherisches">lutherische</term> und das reformierte <term type="sachen" key="Bekenntnis, reformiertes">Bekenntnis</term> <hi rend="italic">neben</hi>einander oder als Bekenntnisgrund der geltenden «evangelischen» Agenden, <term type="sachen" key="Katechismus">Katechismen</term> und Kirchenord<pb xml:id="p364" ed="pga" break="no"/>nungen <hi rend="italic">mit</hi>einander in Kraft stehen. Auf dem Boden dieser <term type="sachen" key="Kirche, Unionskirche">Unionskirchen</term> sind (man denke an das von der preußischen Generalsynode von <date when="1846">1846</date> angenommene Glaubensbekenntnis von <persName ref="kbga-actors-2464">K. I. Nitzsch</persName><note xml:id="n102"><bibl corresp="kbga-bibls-7051"><hi rend="italic">Verhandlungen der evangelischen General-Synode zu Berlin vom 2. Juni bis zum
				29. August 1846 (Amtlicher Abdruck),</hi> Berlin 1846, S. 79</bibl>; Nachdrucke des von Gegnern der Union gerne als «Nitzschenum» bezeichneten Entwurfs eines neuen Glaubensbekenntnisses bei <bibl corresp="kbga-bibls-7052"><persName ref="kbga-actors-10735">W. Beyschlag</persName>, <hi rend="italic">Karl lmmanuel Nitzsch. Eine Lichtgestalt der neueren deutsch-evangelischen Kirchengeschichte</hi>, Berlin 1872, S. 282</bibl>, und <bibl corresp="kbga-bibls-7053"><persName ref="kbga-actors-3707">W. H. Neuser</persName>, <hi rend="italic">Landeskirchliche Reform-, Bekenntnis- und Verfassungsfragen. Die Provinzialsynoden und die Berliner Generalsynode von 1846</hi>, in: <hi rend="italic">Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union. Ein Handbuch</hi>, Bd. I: <hi rend="italic">Die Anfänge der Union unter landesherrlichem Kirchenregiment</hi>, Leipzig 1992, S. 342–366, dort S. 354.</bibl> – <persName ref="kbga-actors-2464">Karl Immanuel Nitzsch</persName> (1787–1868), 1822 Professor der systematischen und praktischen Theologie in <placeName ref="kbga-places-10">Bonn</placeName>, 1847 Professor in <placeName ref="kbga-places-8">Berlin</placeName>, 1852 Mitglied des dortigen Oberkirchenrats. </note> oder auch an die Präambel der altpreußischen Kirchenverfassung<note xml:id="n103">Erstdruck: «Kirchenordnung» (im Mskr. abgekürzt: «K.V.»). </note> von 1922<note xml:id="n104">Die maßgeblichen Sätze aus dieser Präambel lauten: «Getreu dem Erbe der Väter steht die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens auf dem in der Heiligen Schrift gegebenen Evangelium von Jesus Christus, dem Sohn des lebendigen Gottes, dem für uns Gekreuzigten und Auferstandenen, dem Herrn der Kirche, und erkennt die fortdauernde Geltung ihrer Bekenntnisse an: des Apostolischen und der anderen altkirchlichen, ferner der Augsburgischen Konfession, der Apologie, der Schmalkaldischen Artikel und des Kleinen und Großen Katechismus Luthers in den lutherischen Gemeinden, des Heidelberger Katechismus in den reformierten, sowie der sonstigen Bekenntnisse, wo solche in Kraft stehen. Das in diesen Bekenntnissen bezeugte Evangelium ist die unantastbare Grundlage für die Lehre, Arbeit und Gemeinschaft der Kirche» (<bibl corresp="kbga-bibls-7054"><hi rend="italic">Verfassungsurkunde für die Evangelische Kirche der altpreußischen Union</hi>, in: E. R. <term type="namen" key="Huber, Ernst Rudolf">Huber</term> / W. <term type="namen" key="Huber, Wolfgang">Huber</term>, <hi rend="italic">Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts</hi>, Bd. IV: <hi rend="italic">Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik</hi>, Berlin 1988, S. 544–587, hier S. 545</bibl>). – Zu Barths eher kritischer Einschätzung dieser Präambel vgl. auch <bibl corresp="kbga-bibls-220">Chr.Dogm., <ref type="pub-" target="../volume/14/p496#p496">S. 496</ref></bibl>. </note>) längst gemeinsam von <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheranern</term> und <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierten</term> auch theologische Worte geredet worden. Es musste also den zahlreichen <term type="sachen" key="Unierte / Union">«Konsensus-Unierten»</term> in den Reihen der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> die Möglichkeit einer solchen Theologischen Erklärung zum vornherein als sinnvoll und rechtmäßig erscheinen. – Ebenso konnte hier aber auch für die rein reformierten Kirchen und Kirchenteile keine <hi rend="italic">ernste</hi> Schwierigkeit bestehen. Ihr Bekenntnis ist in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> der Heidelberger <pb xml:id="p365" ed="pga"/> <term type="sachen" key="Katechismus, Heidelberger">Katechismus</term>. Aber die reformierten <term type="sachen" key="Kirche, reformierte">Kirchen</term> haben ihren Bekenntnissen von altersher nie eine so definitive und exklusive Bedeutung beigelegt, dass sie es auch nur für nötig gehalten hätten, sich über ein einziges von ihren Bekenntnissen als über <hi rend="italic">das</hi> reformierte <term type="sachen" key="Bekenntnis, reformiertes">Bekenntnis</term> (wie es die Augsburger <term type="sachen" key="Confessio Augustana">Konfession</term> für die <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheraner</term> ist) zu verständigen, oder dass sie sich verhindert gesehen hätten, gegebenen Falles auch mit evangelischen Kirchen anderen Bekenntnisses (in <placeName ref="kbga-places-151">Deutschland</placeName> gerade mit der Kirche Augsburgischer <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">Konfession</term>) in ein brüderlich-freundliches Einvernehmen auch in Dingen der Lehre zu treten, soweit ein solches von der andern Seite aus möglich war. Die reformierten Kirchen sind im Unterschied zu den <term type="sachen" key="Kirche, unierte">unierten</term> echte und eigentliche <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>. Sie sind aber wie die |58| unierten von Haus aus und theologisch grundsätzlich bündnisfähige Kirchen. Und also konnte in <placeName ref="kbga-places-162">Barmen</placeName> auch ein guter <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierter</term> an der Möglichkeit eines gemeinsam mit den Lutheranern zu sprechenden theologischen Wortes unmöglich grundsätzlich Anstoß nehmen. |</p>
			<p> Anders stand es mit den reinen <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheranern</term>. Sie <hi rend="italic">konnten</hi> sich von ihrem <term type="sachen" key="Bekenntnis, lutherisches">Bekenntnis</term> und von ihrer Geschichte her auf den Standpunkt stellen: Es gibt nur <hi rend="italic">eine</hi> Kirche: die <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">evangelisch-lutherische</term>, und in dieser nur <hi rend="italic">ein</hi> Bekenntnis: die Augsburger <term type="sachen" key="Confessio Augustana">Konfession</term>, und zu ihrer Erklärung nur <hi rend="italic">ein</hi> Lehramt: die lutherische <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName>. In<note xml:id="n105">Hier bricht das Mskr. ab. </note></p>
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			<head>Anhang: Fragment der kürzeren (ersten) Fassung von Abschnitt 4</head>
			<p rend="smaller center">(4.) </p>
			<p rend="smaller center">
				<hi rend="italic">(Union?!)</hi>
			</p>
			<p rend="smaller left">Schon in Abschnitt 1 und 2 der Einleitung war die Frage berührt worden: Wie kommen <term type="sachen" key="Lutheraner / Luthertum">Lutheraner</term>, <term type="sachen" key="Reformierte / Reformiertentum">Reformierte</term> und <term type="sachen" key="Unierte / Union">Unierte</term> dazu, in dieser Theologischen <term type="sachen" key="Barmer Theologische Erklärung">Erklärung</term> <hi rend="italic">gemeinsam</hi> das Wort zu ergreifen? Darüber soll nun noch besonders gesprochen werden. Die Frage ist darum wichtig, weil in ihrer Beantwortung entschieden wird über die Legitimation der <orgName ref="kbga-actors-5393">Barmer Synode</orgName>, als <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>synode im Namen der <hi rend="italic">Bekenntnis</hi>kirche und damit im Namen der Deutschen Evangelischen <term type="sachen" key="Deutsche Evangelische Kirche">Kirche</term> zu reden. Gibt es das überhaupt: ein <hi rend="italic">gemeinsames</hi> theologisches Wort <hi rend="italic">verschiedener</hi> <term type="sachen" key="Kirche, Bekenntniskirche">Bekenntniskirchen</term>? Und wenn ja – in welchem Sinn und mit welchem Recht? Über diese Frage muss – umso mehr da dieses <pb xml:id="p366" ed="pga"/> theologische Wort auch ein Wort der Klage und Anklage ist – Klarheit geschaffen werden. Dies ist’s, was mit diesem vierten einleitenden Abschnitt beabsichtigt ist. </p>
			<p rend="smaller">Die Frage bestand genau genommen nur für die rein <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">lutherischen</term> bzw. rein <term type="sachen" key="Kirche, reformierte">reformierten</term> Bekenntniskirchen und für die rein lutherischen bzw. rein reformierten Bestandteile der <term type="sachen" key="Kirche, unierte">Unionskirchen</term>. Die Unionskirchen als solche, auch die <term type="sachen" key="Evangelische Kirche der altpreußischen Union">altpreußische</term>, sind ja nicht Kirchen eines eigenen dritten Bekenntnisses, sondern Kirchen, in denen verschiedene Bekenntnisse <hi rend="italic">neben</hi>einander oder (als doppelter Hintergrund der geltenden «evangelischen» Agenden, <term type="sachen" key="Katechismus">Katechismen</term>, Kirchenordnungen) <hi rend="italic">mit</hi>einander in Kraft stehen. Auf dem Boden der Unionskirchen als solchen sind (man denke z. B. an die Präambel der altpreußischen <term type="sachen" key="Evangelische Kirche der altpreußischen Union, Verfassung">Kirchenverfassung</term> vom
<date when="1922-09-29">29. September 1922</date><note xml:id="n106">Siehe oben, <ref type="pub" target="#fn_n104">Anm. 104</ref>. </note>) längst gemeinsam auch theologische Worte geredet worden. Den nicht wenigen <term type="sachen" key="Unierte / Union">«Konsensus-Unierten» </term> in den Reihen der <orgName ref="kbga-actors-5393">Synode</orgName> konnte und musste also die Möglichkeit einer solchen gemeinsamen Theologischen Erklärung ohne Weiteres als sinnvoll und rechtmäßig erscheinen, und dasselbe gilt wohl auch für die Mehrzahl der anwesenden Uniert-Lutherischen und Uniert-Reformierten. </p>
			<p rend="smaller"><hi rend="italic">Ganz</hi> genau genommen müsste also gesagt werden: Schweres Gewicht konnte die Frage auch nicht für die rein <term type="sachen" key="Kirche, reformierte">reformierten</term>, sondern nur für die rein-lutherischen <term type="sachen" key="Kirche, lutherische">Kirchen</term> und Kirchenteile haben. Die reformierte Kirche<note xml:id="n107">Hier bricht das Mskr. ab. </note> </p>
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	</text>
</TEI>
