«Die Ethik soll also demnächst aufs Bergli wandern, um abgeschrieben zu werden. Es ist mir nicht ganz wohl bei dieser Sache. Schrieb ich dir, daß ich im Winter damit weiterfahren will, da ich nur bis zur Entwicklung einer quasi natürlichen Moral gekommen bin, vom Nächsten, von der Autorität, von der Liebe, von der Rechtfertigung, kurz von allem, was etwa Gogartens einzige Problemebene ist, noch gar nicht geredet habe, geschweige denn von dem eschatologischen Aspekt, unter dem in einem letzten Kapitel alles noch einmal zu erwägen ist? Es war eben auch hier so wie in der Dogmatik, daß ich bei näherem Zusehen alle angebotenen Röcke als zu eng erfand und mir ein faltenreiches Gewand selbst herstellen mußte, um meine Blöße zu verbergen.» So schreibt Karl Barth dem Freunde Eduard Thurneysen am 5. August 19281 vor der Niederschrift des zweiten Teils seiner Ethikvorlesung. Was in diesem Brief mit dem Bild eines faltenreichen Gewandes bezeichnet wird, ist die Fortführung der im ersten Bande2 erläuterten trinitarisch-systematischen Gliederung der speziellen Ethik im Hinblick auf das Gebot Gottes des Versöhners und Gottes des Erlösers. Ist der Gegenstand der theologischen Ethik «nicht das vom Menschen in Anspruch genommene, sondern das den Menschen in Anspruch nehmende Wort Gottes», und handelt der Mensch gut, «sofern er als Hörer des Wortes Gottes handelt»3, so hat er demgemäß das letztere nicht nur |VIII als das Gebot des Lebens, sondern auch als das Gebot des Gesetzes und als das Gebot der Verheißung zu hören. Und wie sich an die Darstellung des ersten ethischen Gesichtspunkts die dreifache Frage nach der Erkenntnis, dem Inhalt und der Erfüllung des Gebotes Gottes des Schöpfers anschloß, so erfolgt nun auch hier die Aufteilung der Stoffe der speziellen Ethik vom Gesichtspunkt des Gebotes Gottes des Versöhners und Gottes des Erlösers unter den nämlichen Fragen – freilich, um nun jeweils eine andere, überraschend neue Antwort zu erfahren.
Wenn das Gebot des Versöhners den Christen als Glied des Volkes Gottes betrifft, wenn also die theologische Ethik in dieser ihrer zweiten Gestalt mit der Ekklesiologie in engsten Zusammenhang gebracht erscheint, so fällt demjenigen, der die spätere, in der Kirchlichen Dogmatik
📖 dargelegte Lehre Barths vom Gesetz als der Gestalt und Form des Evangeliums vor Augen hat, auf, daß das den Menschen als Christen und Glied des Volkes Gottes in Anspruch nehmende Gebot in dieser Vorlesung zusammensteht mit Sünde und Gesetz. Dies freilich nicht im Sinne seiner Ablösung vom Evangelium wie auch nicht in dem der Abstraktion von der geschöpflichen Wirklichkeit, indessen dennoch so, daß das Gebot des Versöhners von der Sünde her seine bestimmende Prägung erhält: durch die Blickrichtung auf den im Widerspruch zu Gott existierenden homo peccator. Als das Gebot des Gesetzes ist das Gebot des Versöhners das des göttlichen Widerspruchs, welcher «doch nur denen widerfährt, die Gott lieb hat»4.
Auf diesen Sachverhalt ist aufmerksam zu machen, weil er nach Ansicht des Herausgebers mit hoher Wahrscheinlichkeit den tieferen Grund dafür darstellt, daß Karl Barth die im letzten Abschnitt des § 13 enthaltenen Thesen über Kirche und Staat unmittelbar nach dem Ende des Wintersemesters 1928/29 aus dem Kontext der Vorlesung herausgenommen hat, so daß sie in der Abschrift, die Rudolf Pestalozzi im Frühjahr oder Sommer 1929 mit Billigung des Verfassers herstellen und hektographieren ließ5, nicht mit an |IX die Öffentlichkeit eines breiteren Schüler- und Interessentenkreises zu gelangen vermochten: Karl Barth hat sich in der Entwicklung seines ethischen Denkens von der Frühgestalt in der zweiten Auflage des Römerbriefs
📖 zur Endgestalt in der Kirchlichen Dogmatik
📖 von der «Problemebene Gogartens», D.h.der lutherischen Prägung, die in dieser Vorlesung (speziell in ihrem 3. Kapitel) als der mittleren Gestalt spürbar ist, nach 1932/33 überhaupt abgewandt; offenbar gewann er schon 1929 auf Grund der damals freilich nur am Rande angestellten Überlegungen zur Grundlegung einer politischen Ethik den Eindruck der Vorläufigkeit von seiner Zwei Reiche-Konzeption. Jedenfalls scheint die für die Darstellung verwendete Thesenform – sie wurde bezeichnenderweise allein in diesem Abschnitt gewählt! – nicht nur mit der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit begründet werden zu können. Dies geht nicht zuletzt aus der Tatsache hervor, daß der Verfasser bei Anlaß der Wiederholung seiner Vorlesung im Wintersemester 1930/31 in Bonn den ersten und zweiten Abschnitt seiner Darlegungen über Kirche und Staat in so gut wie gänzlich veränderter Form vorgetragen hat. In dieser zweiten Bonner Fassung sind seine Thesen in die vorliegende Ausgabe des zweiten Teils der Ethik von 1928/29 wieder aufgenommen worden.
Durch die ebenso stürmische wie verhängnisvolle Entwicklung, welche die politischen und kirchlichen Dinge in Deutschland im Jahre 1933 nahmen, sah sich Karl Barth angesichts der Auflösung von «Kirche» in «Kirchenpolitik» sowie auf das Drängen engster Freunde hin vor die Forderung gestellt, ein klärendes Wort in die «allgemeine Verwirrung und Haltlosigkeit» hineinzusprechen. Im Zusammenhang damit trug er sich mit dem Gedanken, die der Ethik entnommenen Thesen über Kirche und Staat neben anderen Stellungnahmen in einem eigenen Heft der Zeitschrift Zwischen den Zeiten
📖 zu veröffentlichen.6 Aus diesem Anlaß fand im Frühsommer 1933 eine erneute Überarbeitung statt (auf die vielleicht |X die in der vorliegenden Ausgabe durch das Zeichen kenntlich gemachten Zusätze zurückgehen). Allein, schon kurze Zeit darauf scheint der so inständig um Weisung Gebetene resigniert zu haben. In einem Brief an Georg Merz, den Schriftleiter von Zwischen den Zeiten
📖, datiert vom 2. Juli 1933, heißt es: «Denk und zürne mir nicht: du mußt auf die Thesen über Kirche und Staat nicht länger warten, sondern irgend sonst jemanden in den abfahrbereiten Zug einsteigen lassen. Der Aufbruch der deutschen Nation hat ja nun so wunderbare Entwicklungen, Blüten und Früchte hervorgebracht, daß man es mir nicht übel nehmen kann, wenn ich es mir vorbehalten muß, angesichts solcher Wirklichkeitsoffenbarung meine Gedanken über diesen Gegenstand in Ruhe neu zu formulieren. Diese Ruhe habe ich in den letzten Wochen, in denen man ja ungefähr jeden Tag etwas fabelhaft Neues hinzuzulernen hatte, nicht finden können.»7
Bei der Bearbeitung des zweiten Teils dieser Vorlesung wurden die im Vorwort zu Band I angegebenen editorischen Richtlinien befolgt.8 Unübersehbar war, daß das Manuskript in manchen Teilen nicht in der Weise ausgearbeitet worden ist, wie dies für andere Texte des Verfassers gilt. Gerade im Schlußteil, unter dem Zeitdruck des zur Neige gehenden Semesters abgefaßt, mehren sich Stellen, welche dokumentieren, daß es sich um einen nach der Niederschrift nicht nochmals vom Verfasser durchgesehenen Text handelt. Vielfach empfindet der Leser förmlich das Ringen des Gedankens mit der Sprache und infolgedessen auch an einzelnen Sätzen den ausgebliebenen Erfolg solchen Ringens. Bei extrem verwickelten grammatischen Gebilden hat sich der Herausgeber daher die Freiheit genommen, durch Einschübe, welche natürlich als solche kenntlich gemacht worden sind, interpretierend in den Text einzugreifen. Daß damit keinem, der den betreffenden Satz anders zu verstehen in der Lage ist, vorgegriffen werden soll, ist selbstverständlich. Im übrigen wurden Eingriffe, die sich bei grammatischen |XI oder offenkundigen sachlichen Fehlern sowie bei syntaktisch verunglückten Sätzen als unumgänglich erwiesen, in den Anmerkungen notiert.
Dankbar bekenne ich bei alledem auf das hilfreichste unterstützt und beraten worden zu sein durch Herrn Dr. Hinrich Stoevesandt. Wie schon bei der Edition des ersten Bandes hat er mit mir Monate hindurch über kritische Fragen korrespondiert und für das Gelingen dieser Ausgabe sowohl seine große editorische Erfahrung im Umgang mit den Texten von Karl Barth im allgemeinen wie seinen Scharf- und Spürsinn bei der Aufhellung von Unklarheiten philologischer und sachlicher Natur im besonderen unermüdlich zur Verfügung gestellt. Ohne seinen Beitrag wäre diese Edition schwerlich in der Form zustandegekommen, in der sie jetzt dem Leser übergeben werden darf. Außer dem Herausgeber haben Herr Pfarrer Helmut Goes und Herr Pfarrvikar Gerhard Siegert die Korrekturen gelesen. Der Aufmerksamkeit des ersteren ist die Verifikation einiger Zitate zu danken, die dem Herausgeber teils entgangen, teils unauffindbar geblieben waren. Der letztere hat im Verein mit Herrn Pfarrer Sebastian Barth das Bibelstellen- und Namensregister erstellt. Das Sachregister ist von Herrn Pfarrvikar Reiner Marquard angefertigt worden; seine jetzige Gestalt hat es, nachdem Sebastian Barth für den ersten Band bereits wertvolle Vorarbeit geleistet hatte, von ihm erhalten. Ihnen allen sei an dieser Stelle für ihren Einsatz und für ihre Mitarbeit gedankt.
Berlin, im November 1977
Dietrich Braun