27. April 1935

Karl Barth an Eduard Thurneysen

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Lieber Eduard!

Der Knabe Matthys soll nicht zu seinen Laren zurückkehren, ohne einen direkten Gruß mitzunehmen. Er ist uns ein sehr lieber Gast gewesen, an welchem sich mit uns auch die, die sonst hier aus- und eingingen in diesen Tagen, gefreut haben. Er war in jeder Hinsicht «ordlig»1, bedeutete für unsere zwei Kleinsten eine muntere Anregung und ist uns in seiner ganzen geweckten Art nur angenehm aufgefallen. Ist auch der Umstand, daß solche Jünglinge in neuer Umgebung von selbst ihre vorteilhafteren Seiten zuerst zu zeigen pflegen, gewiß in Erwägung zu ziehen, so ist doch auch vom Alltag aus eben das, daß solche vorteil|874haften Seiten vorhanden sind, sicher vertrauensvoll zu würdigen. Ich würde mir also an Marguerites Stelle dies, daß überschießende Lebenskraft diesen euren Sprößling gelegentlich veranlassen konnte, Betrachtungen durchs Schlüsselloch und dergl. vorzunehmen, noch nicht zum Grunde werden lassen, in seinem Gesamtbilde — von der ihm wie uns allen anhaftenden Erbsünde einmal abgesehen — allzu dunkle Flecken zu sehen und ihn also heimlich — ich brauche einen Ausdruck, den unser Hansjoggeli, nachdem er sich fremdes Eigentum angeeignet hatte, neulich nicht ohne Grund auf sich selbst anwandte — als «Bösewicht» zu beobachten. Nein, das ist dieses Knäblein sicherlich nicht. Sondern Vieles scheint darauf hinzuweisen, daß es gerade in seiner Unverzagtheit ein brauchbares Gefäß werden könnte. — Ob er etwas und was er nun gerade an geistlichen Segnungen hier in sich aufgenommen hat, dafür kann ich freilich nicht einstehen. Es war viel los in dieser Zeit, und ich konnte mich kaum direkt und speziell mit ihm abgeben. Dafür sollte er Einiges vom Rheinland gesehen haben, und daß er wohl häufig mit den Kindern ein Kind gewesen ist, hat ihm gewiß auch nicht geschadet.

Herzlichen Dank für deine Briefe an Lollo und mich. Sie haben uns gefreut und getröstet. Morgen fahren wir beide nach Barmen an die rheinische Bek. Synode2 und um den 8. herum vermutlich an die dritte Reichs-Bek. Synode, die in Augsburg tagen soll3, (von da aus dann sicher aufs Bergli!). Die Situation hat sich insofern geklärt, als Marahrens und seine Leute unter dem Druck der zunehmenden Verfolgung sich notorisch zum Besseren entwickelt haben. Sie haben (die vorläufige Kir|875chenleitung gemeinsam mit dem Reichsbruderrat und den angeschlossenen Kirchenregierungen der Länder) in Leipzig eine Erklärung über «Kirche, Recht und Staat» herausgegeben, in der die ganze Idee des landesherrlichen Kirchenregiments rückwirkend bis auf die Reformation selber und erst recht im Ausblick auf die kommenden Eingriffe des gegenwärtigen Staates als «untragbar» abgelehnt wird.4 Das bedeutet theoretisch und praktisch allerhand! Niemöller, Hesse und Immer sind darauf mit meiner Zustimmung wieder in den Reichsbruderrat eingetreten.5 Ich war auch dazu aufgefordert, habe es aber nicht getan, weil ich meine kirchenpolitische Tätigkeit jedenfalls in jener Form teils überhaupt, teils im Blick auf meinen nahen Abgang als zunächst abgeschlossen sehen muß und mich mit der Eventualität, als Mitglied der rheinischen und der Reichssynode noch dies oder das beizusteuern, gerne zufrieden gebe. Es besteht also z. Z. wieder leidliche und nicht hoffnungs|876lose Einheit in der Bek. Kirche, und die Leipziger Erklärung könnte gerade darum, weil sie nun notorisch ohne mich und ohne den vielbeklagten reformierten Einfluß zustande gekommen ist, ein geeignetes Instrument sein, die ewig zum Frondieren6 geneigten Lutheraner bei der Stange zu halten, wenn sie etwa wieder in der Richtung des Cäsaropapismus auszubrechen die Neigung haben sollten. Sie haben jetzt endlich von sich aus etwas zu der Sache gesagt, was sie selbst nicht mehr so leicht wie die Erklärungen des vorigen Jahres als ungesagt oder bloß vorläufig gesagt werden hinstellen können.7 Daß wir deshalb noch lange nicht am Ende aller Unglücksfälle in den eigenen Reihen stehen und daß nach wie vor auch zu der Herrlichkeit der sich überall konsolidierenden ecclesia pressa viel zu bemerken sein wird, ist selbstverständlich. Aber es ist doch nicht zu verkennen, daß das unsinnige Vorgehen des Staates mit seiner Protegierung der «deutschen Heiden» einerseits und mit seinen Verhaftungen und Einsperrungen andererseits die Sache durchaus in einer erwünschten Richtung weitertreibt.8 Wenn der Staat wirklich, wie es allerdings den Anschein hat, kraft der nationalsozialistischen Logik, auf eine deutsch-heidnische Nationalkirche hinaus will, dann hätten seine Leiter das vor 2 Jahren einsehen und gleich damals, wo die Kirche völlig unvorbereitet war, mit allen geistigen und materiellen Mitteln zuschlagen müssen, statt ihr nun so lange Zeit zu geben, alle dialektischen Möglichkeiten zu probieren und zu exerzieren und dabei nun eben doch — wie langsam und verworren es immer dabei zugegangen sein mag und fernerhin zugehen mag — weithin zur Besinnung auf ihre Grundlagen zu kommen. Heute ist es bestimmt zu spät — gewiß nicht zur Herbeiführung des offenen und schließlich längst fälligen Massenabfalls, wohl aber zur inneren und eigentlichen Verwüstung und Zerschlagung der Kirche selber. Ein Rest wird auf alle Fälle so oder so sehr militant und zuverlässig auf dem Plane bleiben, an welchem sich |877 das dritte Reich sicher die Zähne ausbeißen wird. Ob es mir wohl beschieden sein wird, dieses ganze Exercitium in der Schweiz nun ein zweites Mal mitzumachen? Es treibt ja gewiß nicht nur die deutsche, sondern die ganze europäische Entwicklung auf solche Sichtungen9 hin, wie sie jetzt hier zu kommen scheinen. Aber wer kann voraussagen, ob und wie sie sich an anderen Orten auswirken wird? An Stoff, der zu bedenken und zu besprechen sein wird, wird es uns jedenfalls in den nächsten Jahren nicht fehlen.

Ich sende dir hier etwas — Schweizerisches zu, das ich eben von Lukas Christ bekam und das du vielleicht noch nicht kennst. Mit diesem Valentin Nüesch10 habe ich in Bern studiert und wundere mich nach meinen Erinnerungen gar nicht, ihn nun so wiedersehen zu müssen. — Mit Lukas Christ unterhalte ich übrigens eine gepflegte Korrespondenz über seinen Katechismus11 und neuerdings auch über das Gesangbuch12. |878 Was hat der Mann für Hartnäckigkeiten in sich. Einen Paragraphen über die Heiligung habe ich ihm nun abringen können, aber noch nicht, daß der auch eine würdige und sinnvolle Stellung im Ganzen bekommt. Und noch weiß ich nicht, ob er ihn nicht zuletzt doch wieder hinausschmeißen wird. Er hat da wirklich eine gründliche Abneigung sitzen. Der Gute! Lies ihm aber das nicht vor. Ich habe bemerkt, daß er bei aller Rauheit irgendwo doch auch ziemlich weich und verwundbar ist (wie die meisten Leute, die sich aufs Anöden13 Anderer besonders gut verstehen!).

Ob die Utrechter Vorlesungen so gut sein werden, wie du denkst, das fragt sich. Ich war doch öfters unglücklich bei dieser im Eilzugstempo erfolgenden Abschreitung des ganzen Feldes, und sicher ist Manches änigmatisch kurz herausgekommen oder gar nicht zur Sprache gekommen, auf das auch eine gutwillige Kritik sofort den Finger legen kann.

Und nun sei mit Marguerite von Herzen gegrüßt
von deinem
Karl

Sachfußnoten

1
= brav.↩
2
Anschließend an den Gemeindetag «Unter dem Wort» (vgl. oben S. 866, Anm. 15) fand am 28.-30.4.1935 in Barmen die 4. rheinische Bekenntnissynode statt. Dort wurde Barth als einer der sechs Ältesten «für die Preußen- und Reichssynode gewählt» (Gültigkeit der Wahl: ein Jahr); an der Reichsbekenntnissynode sollte er als Mitglied des theologischen Ausschusses teilnehmen. Vgl. 4. Tagung der Evangelischen Bekenntnis-Synode im Rheinland zu Barmen-Gemarke vom 28. bis 30. April 1935, i. A. des Btuderrates der Bekenntnis-Synode hrsg. von K. Immer, Wuppertal-Barmen o. J. [1935] 📖 (Wahlergebnis dort S. 50); Gauger III, S. 482 📖; Meier II, S. 229f. 📖; Beschlüsse in: Schmidt 1935, S. 107–111. 📖↩
3
Der Termin der 3. Reichsbekenntnissynode in Augsburg wurde mehrfach verschoben. Sie fand schließlich am 4.-6.6.1935 statt. Zur Vorgeschichte der Synode vgl. Die dritte Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Augsburg. Text — Dokumente — Berichte (AGK 20), hrsg. von W. Niemöller, Göttingen 1969, S. 15–54 📖; Meier II, S. 44–50. 📖↩
4
Im ersten Teil («Theologische Grundsätze»), Punkt 16, erklärten die versammelten Gremien (s. oben S. 865, Anm. 10): «Darum verwerfen wir die Staatskirche als eine Vermischung der von Gott gesondert gesetzten Ämter der Kirche und des Staates. Wenn evangelische Fürsten zur Zeit der Reformation die äußere Rechtshilfe zur Ordnung der Kirche, die von ihnen als Gliedern der Kirche erbeten war, zum landesherrlichen Kirchenregiment ausgestalteten, haben sie wider Lehre und Bekenntnis der Reformatoren gehandelt.» Im zweiten Teil («Rechtliche Grundsätze»), Punkt III, heißt es: «Die Herrschaft des säkularen Staates über die Kirche hat die Unmöglichkeit des Staatskirchentums vollends dargetan. Der förmliche Fortfall des Summepiskopats im Jahre 1918 machte dieser geschichtlich bereits überholten Entwicklung auch äußerlich ein Ende.» Die Erklärung endet mit der Feststellung (Punkt IV): «Alle Versuche [scil, des Staates], die gegenwärtige Notlage durch Legalisierung solcher Organe und Maßnahmen zu beheben, die nicht im Wesen der Kirche begründet sind, sind untragbar» (Abdruck der Erklärung, deren Entwurf von Hanns Lilje stammte, in: Schmidt 1935, S. 91–93 Zitate dort S. 92f 📖; Gauger III, S. 507.509 📖). Dieses Wort zum landesherrlichen Kirchenregiment war vielleicht auch durch eine Äußerung L. Müllers vom März 1935 über den zu erwartenden «Summepiskopat des Führers» veranlaßt, ein Konzept, das auf staatlicher Seite bald fallen gelassen wurde (vgl. Schneider, S. 218 📖; Meier II, S. 38–40 📖).↩
5
Auf der Reichsbruderratssitzung vom 25.4.1935, an der er mit Hesse und Immer teilnahm, erklärte sich Niemöller unter dem positiven Eindruck der Leipziger Erklärung zur Mitarbeit in einem Vorbereitungsausschuß für die Augsburger Bekenntnissynode bereit und erreichte die Einrichtung eines Ausschusses für die Einigung des Reichsbruderrates. Zur Rückkehr der ausgetretenen Mitglieder kam es aber erst am 16.5. Vgl. J. Schmidt, Martin Niemöller im Kirchenkampf a.a.O. (S. 695, Anm. 15), S. 281–283 📖; Die dritte Bekenntnissynode …, a.a.O., S. 22 📖; Meier II, S. 44f. 📖; sowie oben S. 865, Anm. 10.↩
6
D. h. scharfen Opponieren.↩
7
Vgl. oben S. 795–797, Anm. 6 und 9.↩
8
Zum Aufschwung deutschgläubiger und völkisch-religiöser Gruppierungen vgl. Gauger III, S. 460.462.473.475-479.490 📖; Meier II, S. 21–27.29f. 📖 — Zu den Verhaftungen in den Reihen der Bekennenden Kirche wegen oppositioneller Haltung gegen diese Strömungen vgl. Gauger III, S. 485.487-489.491.493; s. oben S. 844f., Anm. 5, S. 849f., Anm. 1, S. 853, Anm. 9, S. 865f., Anm. 11 und 14, sowie die telegraphischen Erlasse anläßlich der Kanzelabkündigung der altpreußischen Synode in: Kretschmar/Nicolaisen II, S. 273–277. 📖↩
9
Vgl. oben S. 352, Anm. 15.↩
10
Valentin Nüesch (1884–1940), in Bern aufgewachsen, 1913–1940 Pfarrer in Roggwil bei Langenthal (Kanton Bern). Das Dokument konnte nicht identifiziert werden.↩
11
Der in freundschaftlichem Ton geführte Briefwechsel über dieses Thema war am 9.3. von L. Christ eröffnet worden, der von Thurneysen erfahren hatte, Barth habe in seinem anonym erschienenen Unterweisungsbüchlein Ich bin der Herr dein Gott. Eine kirchliche Unterweisung, Basel 1934 📖 (Exemplar im Karl Barth-Archiv mit Lesespuren von Barths Hand) «eine arge Ketzerei entdeckt. Und zwar nicht die von mir gleich eingestandene kryptolutherische, sondern eine noch viel schlimmere». Der Fehler gehe nun leider auch in die Neuauflage, die kurz vor dem Druck stehe (Brief vom 9.3.1935). In zwei weiteren Briefen teilte Christ Barth mit, der Neudruck habe gestoppt werden können. Er vermute den Fehler in der Trinitätslehre, die sich in Frage 25 seines Unterweisungsbüchleins niederschlage, und bitte um Mitteilung der beanstandeten Stellen, plane allerdings keine vollständige Überarbeitung (Briefe vom 19. und 20.3.1935). Dennoch schlug Barth Christ nicht nur eine neue Formulierung der «nicht nur modalistisch, sondern greulich patripassianisch und ich weiß nicht wie noch» klingenden Frage 25 vor, sondern stellte auch in bezug auf die Fragen 32-34 grundsätzliche Anfragen an Christs «Lehre vom Werk des heiligen Geistes». Es bestünde bei der bisherigen Fassung die Gefahr, daß das konkrete Leben des gerechtfertigten Sünders allein mit dem Gesetz in Verbindung gebracht werde. Anstelle der Heiligung gähne ein «Loch». Christ hielt diese Kritik für berechtigt. In dem folgenden Gedankenaustausch wurden verschiedene Formulierungsvorschläge, Umstellungen und die Einfügung einer weiteren Frage erörtert. Doch da Christ weiterhin keine größeren Umarbeitungen vornehmen wollte und Barths Vorschlägen nicht recht zustimmen konnte, ließ sich eine beide Seiten vollständig zufriedenstellende Lösung nicht finden (Briefe Christs an Barth vom 3.4., 5.4., 9.4. und 24.4.1935 [mit Beilage]; Brief Barths an Christ vom 23.4.1935; 2 Postkarten Barths aus dem Zeitraum vom 4.4.-9.4. sind nicht erhalten). In der ebenfalls anonym erschienenen Neuauflage (Basel 1935) ist jedoch die Antwort zu Frage 25 (zur Trinitätslehre) umformuliert und eine neue Frage zum Werk des Heiligen Geistes eingefügt (neue Frage 41 «Was schafft der Heilige Geist in dir?»); vgl. 1. und 2. Auflage S. 23.38f.↩
12
In seinem Brief vom 9.4. (s. Anm. 11) hatte Christ Barth gebeten, ihm wenn möglich «doch auch grad etwas zu dem Probehefte des kommenden Gesangbuches, sofern du’s erhalten hast», zu sagen. Daraufhin legte Barth, der das «Probeheft» mit «zwei erprobten Persönlichkeiten» (H. Gollwitzer und Ch. von Kirschbaum; laut Eintragung in deren Taschenkalender unter dem 22.4.1935) durchgearbeitet habe, seinem Brief vom 23.4. eine Liste von Liedern, die er im Entwurf vermisse, bei (nicht erhalten), bat dringlich darum, die Kirchen auf dem Titelblatt ausdrücklich als evangelisch-reformiert zu bezeichnen, und fragte, ob die Beschränkung auf Lieder im Entwurf dem Anspruch, daß ein Gesangbuch auch der Erbauung des einzelnen dienen solle, gerecht werde. Christ dankte Barth bereits am 24.4.1935 brieflich für seine Anregungen und die Liederliste (deren Vorschlägen er nicht in jedem Fall zustimmte), bezeichnete jedoch die präzisere Konfessionsangabe als für die Schweiz unnötig und hielt Barth entgegen, ein Gesangbuch, dessen Lieder gute Texte enthalte, sei per se ein Erbauungsbuch. Zu Christs Beteiligung an der Erarbeitung des neuen Gesangbuches s. oben S. 292, Anm. 7.↩
13
= andere aggressiv oder herabsetzend Ansprechen.↩