Brief Nr. 16 · 26. Februar 1926

Karl Barth an Charlotte von Kirschbaum in Krefeld

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Liebe Lollo!

Ich weiß im Augenblick den exakten Titel selbst nicht. «Die Seele bei Platon» (vielleicht auch: «Der Begriff der Seele bei Platon») von Heinrich B.1 Rege dich nicht zu sehr auf. Findest du es nicht wieder, so werde ich es mir anderweitig wieder zu verschaffen wissen, oder ich nehme das kleine Loch in meiner Bibliothek als neckische kleine Erinnerung an diesen Tag2. Auf keinen Fall, hast du gehört, sollst du daran denken, es mir etwa zu ersetzen, gelt nicht?

Vieles, Vieles sollte, wollte ich dir schreiben, will es aber schön ungeschrieben lassen. Ich habe die Nacht nachher fast schlaflos zugebracht, und immer wieder muß ich nach der Ecke meines Schreibtisches gucken, wo du gesessen hast, und mich mit dem großen Rätsel herumschlagen, das du für mich bedeutest … Schluß, ich will keine Torheiten reden. Schreib mir einmal ein gutes Wort*, du bist ein so viel besserer Mensch als ich, und mir ist, ich habe dir eine schreckliche Enttäuschung bereitet. Es war vielleicht nötig, daß du sehen lerntest, daß ich ein ebenso unnützer oder noch unnützerer Knecht [vgl. Mt. 25,30; Lk. 17,10] bin wie Georg, Rudi und Alle… Noch einmal |22 «Schluß», es will fortwährend alles Mögliche aus der Feder, was nicht heraus soll. Das Gebot der Stunde3 ist wirklich merkwürdig und schwer.

Es grüßt dich
Dein
Karl B.

Sachfußnoten

1
Basler Habilitationsschrift (1920) von H. Barth: Die Seele in der Philosophie Platons, Tübingen 1921 📖.↩
2
Der Besuch von Kirschbaums in Münster am 24.2.1926. Das Buch fehlt in Barths Bibliothek.↩
*
oder auch nicht, darüber nämlich↩
3
Möglicherweise eine Anspielung Barths auf seinen Vortrag «Kirche und Theologie», den von Kirschbaum in Wuppertal gehört hatte (s. oben S. 4, Anm. 6). Dort problematisierte Barth die Bedeutung von «geschichtlichen Größen und Notwendigkeiten» (V.u.kl.A. 1922-1925, S. 658 📖) für Theologie und Kirche. «Das Gebot der Stunde» (S. 657f.665) kann bei aller zugestandenen bedrängenden Aktualität und Ernsthaftigkeit gegenüber der Offenbarung keine Autorität beanspruchen (S. 659).↩