6. April 1935

Karl Barth an Eduard Thurneysen

843
Lieber Eduard!

Ich bin auf der Heimreise von meiner letzten Aktion in Utrecht, zu der diesmal auch Lollo mitgekommen ist. Zwei halbe Tage lang mußte ich Fragen beantworten und wurde lange nicht fertig mit Allem, was |844 ich gefragt war.1 Ob ich eine lichte Spur2 dort hinterlassen habe? Gewohnt haben wir in einer Art Schloß bei einem Baron von Boetzelaer3, der aber nur Prinzregent ist neben seiner Frau4, die offenbar ein berühmtes christliches Centrum für Missionare, Evangelisten, Prediger aller Art ist: sie kennt auch Hartenstein und Alph. Koechlin und wen nicht — und verbreitet einen gewaltigen Dampf um sich, während Diener in weißen Handschuhen, ein Park von 3/4 Stunden Ausdehnung und viel sonstige Pracht beweisen, daß der Segen Isaaks und Hiobs [vgl. Gen. 26,12–14; Hiob 1,10; 42,12–15] sich bereits gründlich auf dieses Haus niedergelassen haben. Ich war wohl ein etwas seltsamer Vogel in diesem Gehege. — In Deutschland spitzen sich die Dinge immer heftiger zu, und es kann wohl sein, daß es demnächst zu Entscheidungen kommt. Unter den in Hessen gefangenen Gerechten ist außer P. Brunner auch ein direkter und näherer Schüler von mir.5 Unter allen diesen |845 Umstänten kann ich natürlich nicht einfach abreisen. In Siegen (reformierte Synode) habe ich also trotz des Redeverbotes6 gepredigt, ohne |846 daß etwas gegen mich geschah.7 Die Bonner Fakultät ist völlig zersprengt: Wolf plötzlich nach Halle, Goeters nach Münster8, Hölscher nach Heidelberg9 versetzt von einem Tag auf den anderen. Die Studenten sind meist weggegangen.10 Die Dagebliebenen (mit Ausnahme der |847 wenigen D. C.) haben sich verpflichtet, nur bei Weber und Horst zu hören.11 Es herrscht also auch da dicke Luft. Von der bedrohten außenpolitischen Lage12 sagen die deutschen Zeitungen ihren Lesern kein Wort. Nein, es sind keine schöne Zeiten! Vielleicht bringt mein zweiter Prozeß nun bald die nötige Klarheit hinsichtlich meiner nächsten Zukunft. Grüße alle guten Menschen. Es grüßt dich

Dein
K.

[Nachschrift von Ch. von Kirschbaum:]

Einen herzlichen Gruß dir und Marguerite! Es war wohltuend, einmal ein wenig zu verluften13!!

Deine
L.

Sachfußnoten

1
Vgl. oben S. 833, Anm. 12. Grundlage der Fragebeantwortung waren 70 Fragen, die Barths Utrechter Hörer ihm in 18 Briefen gestellt hatten. Die Diskussionen fanden am Nachmittag des 5. und am Morgen und Mittag des 6. April statt. Siehe Fragebeantwortung am 5. und 6. April 1935 (nach einem Stenogramm) (Anhang), in: K. Barth, Credo. Die Hauptprobleme der Dogmatik …, a.a.O., S. 149–173. 📖 ↩
2
Vgl. oben S. 80, Anm. 17.↩
3
Dr. theol. Carel Wessel Theodorus Baron van Boetzelaer van Asperen en Dubbeldam (1873–1956), 1906–1918 erster Missionskonsul in Batavia (heute Jakarta), d. h. Vertreter der verschiedenen Missionsgesellschaften in Niederländisch-Indien bei der dortigen Regierung, 1922–1937 Mitglied des niederländischen Parlaments (zweite Kammer), zahlreiche Funktionen im Missionsbereich auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, u. a. Vorsitz des Niederländischen Missionsrates im Ökumenischen Rat und — gemeinsam mit seiner Frau — Vertretung der Niederländischen Mission im Internationalen Missionsrat. Nach seiner Rückkehr aus Indonesien lebte van Boetzelaer auf Sandwijk in De Bilt bei Utrecht.↩
4
Willemine Elisabeth van Boetzelaer van Asperen en Dubbeldam, geb. Thomassen à Thuessink van der Hoop van Slochteren (1877–1942), vertrat gemeinsam mit ihrem Mann die Niederländische Mission im Internationalen Missionsrat.↩
5
In der hessen-nassauischen Kirche griff die Gestapo im März 1935 durch die Verhaftungen bekenntniskirchlicher Pfarrer und Vikare in die Auseinandersetzung des Landesbruderrats mit dem deutsch-christlichen Landesbischof Ernst-Ludwig Dietrich ein. Unter den fünf Verhafteten, die bis Ende Mai bzw. Anfang Juni im Konzentrationslager Dachau in «Schutzhaft» gehalten wurden, befand sich auch Barths Schüler Hermann Hickel (1911–1991), nach einem Vikariat namens des hessischen Landesbruderrates seit 15.2.1935 Pfarrverwalter in Bechtheim bei Worms. Hickel war einer Versetzungsverfügung von Bischof Dietrich (der ihn am 7.11.1934 nach dreiwöchigem Lehrvikariat in Mainz entlassen hatte) nicht nachgekommen (Festnahme am 16. März). P. Brunner wurde am 18. März verhaftet, weil er — der Anordnung des Landesbruderrats entsprechend — die «Grundsätzliche Stellungnahme der Vorläufigen Kirchenleitung zur Frage des Neuheidentums» vom 24.2.1935 bei den Kanzelabkündigungen verlesen hatte, und wurde im Konzentrationslager Dachau «schwer mißhandelt» (Aschermann/ Schneider, S. 152 [Zitat] 📖; Stellungnahme der Vorläufigen Kirchenleitung in: Schmidt 1935, S. 65f. 📖; vgl. auch Kanzelabkündigung der Bekennenden Kirche Nassau-Hessen vom 24.3.1935 dort S. 80 📖). Zu den Ereignissen in Hessen vgl. Schnellbrief für Glieder der Bekennenden Kirche (Nur für Mitglieder der Bekenntnisgemeinde) Nr. 2 vom 17.4.1935, hrsg. vom Rat der altpreußischen Union, S. 8 📖; Neue schwere Maßregelungen in Nassau-Hessen, Mecklenburg und Freistaat Sachsen, 1. Nassau Hessen, in: Der Präses der Deutschen Evangelischen Kirche, Rundbrief Nr. 38 [vom 8.4.1935] (Nur für Mitglieder der Bekenntnisgemeinden), S. 2f. 📖; Meier II, S. 304.398, Anm. 162 📖; Gauger III, S. 491 📖; W. Lueken, Kampf, Behauptung und Gestalt der Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen (AKG 12), Göttingen 1963, S. 50f. 📖 ↩
6
Die Umstände, unter denen Barth am 1.3.1935 von dem gegen ihn verhängten Reichsredeverbot erfahren hatte, schilderte er am 2.3.1935 H. A. Hesse in einem Brief: «Als ich gestern mittag den Zug bestieg, um zu meinen Vorlesungen nach Utrecht zu fahren, trat ein Mann auf mich zu, legitimierte sich als Mitglied der Geheimen Staatspolizei und teilte mir mit, daß ich auf Grund eines soeben aus Berlin eingetroffenen Funktelegramms unter ‹Redeverbot› gestellt sei. Auf meine Frage, was darunter im Einzelnen zu verstehen sei, erklärte er, daß damit jedenfalls auch Bibelstunden (!) in privatem Kreis gemeint seien. Auf meine weitere Frage, ob auch meine Utrechter Vorlesungen unter dieses Verbot fielen, war er offenbar nicht vorbereitet und widersprach auch nicht, als ich ihm sagte, daß ich nun dennoch dorthin fahren und dort sprechen werde. Ich verlangte dann eine schriftliche Mitteilung. Sie hat mich bis jetzt nicht erreicht, und ich weiß auch sonst nicht, was ich mit der Geschichte anfangen soll. Sie fing seltsam genug damit an, daß mich der Mann telephonisch anrief mit der falschen Angabe, er sei ‹ein Student von der Universität›, der mich dringend und sofort sprechen müsse, worauf ich ihn auf den Bahnhof beschied, wo er sich dann also als Sendling der Hermandad enthüllte. Ich schreibe Ihnen das, weil damit wohl meine Synodalpredigt und wohl auch meine Beteiligung an der reformierten Synode überhaupt erledigt ist und weil daraus hervorgeht, daß aus meinem Wirken an der Theologischen Schule in Elberfeld praktisch kaum etwas hätte werden können, sondern daß ich diesseits der deutschen Grenzen wohl nur noch die Freiheit des mystischen Schweigens haben werde.» — Noch am selben Tag richtete Barth die Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Redeverbotes mit einer «möglichst genauen Umschreibung dessen, was mit dem Verbot gemeint ist» an die Gestapo (Brief vom 2.3.1935). Auf die Wiederholung seiner Bitte hin (Brief vom 10.4.1935) erhielt er als Antwort nur die Mitteilung, seine beiden Schreiben seien «zuständigkeitshalber der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Köln in Köln» zugesandt worden (Brief vom 12.4.1935 i.A. des Oberbürgermeisters als Ortspolizeibehörde). Barth wußte also nicht, ob sich das Redeverbot — wie auf einer Verfügung der Berliner Gestapo vom 3.4.1935 vermerkt — auch auf Predigten erstreckte (gegen Prolingheuer, S. 169 📖; die Seitenangabe dort Anm. 45 müßte «S. 64» lauten). Daß zumindest Ch. von Kirschbaum dennoch mit Schwierigkeiten für Barth rechnete, zeigen die Eintragungen in ihrem Taschenkalender: «Karl arbeitet s. Predigt aus f. Siegen … Meine Sorge ist groß, aber es muß jetzt sein — die Tel.Nr. des Schweiz. Gesandten führe ich mit mir!!» (Notiz vom 25.3.1935).↩
7
Wegen des Redeverbotes hatte sich Barth «nach reiflicher Überlegung» entschlossen, nicht zur Siegener reformierten Synode zu kommen, die vom 26. bis 28.3.1935 tagen sollte, und um die Aufstellung eines anderen Synodalpredigers gebeten (Brief an H. A. Hesses Sohn Eduard vom 9.3.1935). Der vorbereitende Ausschuß der Siegener Synode sprach sich dennoch einstimmig für ihn als Prediger im Eröffnungsgottesdienst aus und ließ seinen Namen in der Einladung zur Synode drucken. Auf wiederholte dringende Bitten von verschiedenen Seiten gab Barth nach und nahm mit Ch. von Kirschbaum am 27.3. auch an der Synode teil. — Predigt über Ex. 20,4–6 jetzt wieder abgedruckt in: Pr. 1921-1935, S. 428–440 📖 (Näheres zur Vorgeschichte dort S. 428f.). Zur Synode vgl. Zweite Freie Reformierte Synode in Siegen vom 26. bis 28. März 1935, i. A. des Synodalvorstands hrsg. von K. Immer, o. O. 1935 📖 (Barths Predigt dort S. 5–11); Von der zweiten Tagung der freien reformierten Synode, in: 35. Brief zur Lage vom 11.4.1935, in: Beckmann, S. 286f. 📖; Gauger III, S. 499.501 📖; S. Lekebusch, Die Reformierten im Kirchenkampf …, a.a.O. (S. 438, Anm. 6), S. 222–244 📖; Aschermann/Schneider, S. 45–54 und 284-301 (Auszug aus dem Protokoll der Synode) 📖; Prolingheuer, S. 164–166 📖; Meier II, S. 358f. 📖; Abdruck der Beschlüsse der Synode in: Schmidt 1935, S. 80–84. 📖 ↩
8
E. Wolf war am 6. März an die Universität Halle-Wittenberg versetzt worden.W. Goeters wurde — vermutlich in Zusammenhang mit seiner Mitwirkung an den bekenntniskirchlichen Prüfungen — «am 11. März aufgrund von § 3 des Gesetzes über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern mit Wirkung vom 1. April 1935 nach Münster versetzt» (vgl. Bizer, S. 259 📖). Zur «Gleichschaltung» der Bonner Fakultät vgl. H.-P. Höpfner, Bonner Universität …, a.a.O. (S. 404, Anm. 9), S. 151–163 📖.↩
9
Die Versetzung Gustav Hölschers (1877–1955), seit 1929 o. Professor für Altes Testament in Bonn, «an eine andere Universität» war bereits am 17.4.1934 verfügt worden, wurde aber erst am 30.3.1935, nachdem er seinen bisherigen Lehrstuhl noch zwei Semestet verwaltet hatte, vollzogen (vgl. Bizer, S. 258 📖).↩
10
In einem Brief vom 13.4.1935 berichtete Barth seiner Mutter von einem Rückgang der Studentenzahl von 350 auf 150. Nach der Untersuchung von H.-P. Höpfner (a.a.O., S. 145) 📖 nahm die Zahl der evangelischen Theologiestudierenden nach dem WS 1934/35 etwa um zwei Fünftel ab (von 309 auf 184); diese Tendenz setzte sich in den folgenden Semestern fort (WS 1935/36: 86 Immatrikulierte, SS 1936: 65); etwas andere Zahlen bei Hinz-Wessels, S. 182f. 📖 ↩
11
Der Veranstaltungsboykott der Studenten (s. oben S. 802, Anm. 25) wurde auch auf die Anfang April in Bonn neu eingesetzten Professoren Gogarten, Jirku und Kohlmeyer (s. unten S. 862, Anm. 4) ausgedehnt. Vgl. Hinz-Wessels, S. 181f. 📖; Scherffig I, S. 171f. 📖 ↩
12
Entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags hatte die deutsche Regierung am 16.3.1935 die allgemeine Wehrpflicht wiedereingeführt und den Ausbau der (jetzt so genannten) Wehrmacht beschlossen. Die früheren Kriegsgegner legten scharfen Protest gegen diese die europäische Sicherheit gefährdende Maßnahme ein. Auf Ersuchen Frankreichs wurde der Völkerbundrat zu einer außordentlichen Sitzung am 15.4. einberufen. Schon zuvor, am 11.-13.4., trafen sich die Regierungschefs und Außenminister Englands, Frankreichs und Italiens in Stresa zu einer am 23.3. einberufenen Konferenz, auf der «die Konferenzteilnehmer die allgemeine europäische Lage im Lichte der Ergebnisse des Meinungsaustausches der letzten Wochen und der Entscheidung der deutschen Reichsregierung vom 16. März» prüften und eine gemeinsame Auffassung zu wichtigen Fragen erarbeiteten. Vgl. Keesings Archiv der Gegenwart, [Jg, 5] (1935), S. 1936J. 1940D. 1941F. 1943E. 1944H. 1946H. 1949H. 1953B. 1953D. 1958E. 1973E. 1983E. 1985L. 1987C-D. 1991B. 1993A. 📖 ↩
13
= an die frische Luft zu gehen.↩