17 · 1930

An Stadtpfarrer Walter Kiefner, Blaubeuren

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An Stadtpfarrer Walter Kiefner, Blaubeuren

1930

Frau Dr. Elisabeth Hesse, die in Leipzig Kirchenmusik studiert hatte und in Oberneuland bei Bremen als Kirchenmusikerin wirkte, kam anläßlich eines Besuches von Barth in Bremen mit ihm über kirchenmusikalische Fragen ins Gespräch und berichtete darüber ihrem ehemaligen Mitstudenten Walter Kiefner (1900–1984), der 1928-1935 in Blaubeuren bei Ulm als Stadtpfarrer wirkte und sich mit Kirchenmusik beschäftigte; später war er (1935–1957) als Kirchenmusikdirektor und Musiklehrer am Ev. Stift in Tübingen tätig.1 Kiefner gehörte nach eigener Aussage der theologischen Generation an, die «durch die 2. Auflage des Römerbriefs 📖 und den Aufsatzband ‹Das Wort Gottes und die Theologie 📖› geprägt worden» war.2 Er schrieb am 14.3.1930 an Barth und legte ihm zwei eigene Aufsätze über Kirchenmusik bei.3 Barth antwortete umgehend am 16.3.1930. Sein Brief wurde, wohl durch Frau Dr. Hesse, in den Bremer kirchlichen Monatsheften unter der Überschrift «Zur Frage der Kirchenmusik. Aus einem Brief von Prof. D. Karl Barth» veröffentlicht4, wobei der Name des Empfängers, Anrede und Schlußformel weggelassen und der erste und letzte Absatz gestrichen wurden.5 Kiefner antwortete Barth am 20.3.1930 mit einem ausführlichen Briefe, auf den Barth brieflich nicht mehr reagierte.6

141Im vollständigen Wortlaut wurde Barths Brief erst 1986 anläßlich seines 100. Geburtstages von Kiefners Sohn publiziert.7 Im folgenden werden erst Kiefners Brief und aus seinem Aufsatz die Passagen wiedergegeben, auf die Barth in seinem Briefe einging; es folgt dann der vollständige Abdruck von Barths Antwortbrief.

Blaubeuren, 14. März 1930

Sehr verehrter Herr Professor!

Ein Brief einer Studiengenossin, Frl. Dr. Elisabeth Hesse aus Oberneuland, in dem sie mir von einem Gespräch berichtet, das Sie mit ihr in Bremen über kirchenmusikalische Fragen geführt haben, gibt mir den Anlaß und die Freudigkeit, Ihnen zwei kurze Aufsätze über Singbewegung und Orgelbewegung8 vorzulegen, aus denen Sie ersehen mögen, wie ein durch Ihre Bücher Erfaßter und Umgeworfener den Weg zu diesen Bewegungen gefunden hat, ohne, wie ich glaube, das durch Ihre Theologie Geschenkte verleugnet zu haben, freilich auch ohne in diesen Bewegungen restlos aufzugehen.

Zweierlei darf ich mir in aller Bescheidenheit zu Ihrer ablehnenden Stellung zur Kirchenmusik zu äußern erlauben.

Erstens: Die Aufforderung zum Singen und Spielen (horribile dictu sogar zum Tanzen Ps. 150,4) im Alten und Neuen Testament sollte uns zum mindesten vorsichtig machen in der Polemik gegen kirchliches Musizieren. Was Gott erlaubt hat, dürfen die Theologen nicht ohne weiteres verbieten.

Zweitens: Man kann nicht Orgel und Chorgesang verdammen und Kanzel, Altar und Talar dulden. Das gehört alles zu den «Mitteldingen». Und man darf die christliche Freiheit in diesen Dingen, die für Paulus ein Kriterium des rechten Glaubens war, nicht der Tonkunst gegenüber verleugnen. «Was nicht aus dem Glauben kommt, ist Sünde»9, davon darf kein Tüttelchen abgebrochen werden; aber wer wagt zu behaupten, daß Singen und Spielen nicht aus dem Glauben kommen könne? wer wagt gar zu hoffen, daß die meisten Predigten aus |142 dem Glauben kommen? Also entweder Freiheit in allen biblischen Mitteldingen oder gar keine. Wobei gern zugegeben sei, daß Freiheit gegenüber der Tonkunst vielleicht gefährlicher sein mag als etwa gegenüber dem Kirchenbau, weil die Gefahr zu schleiermachern hinter jedem Choral steht. Es ist mir aber doch bezeichnend, daß Luther über diese Dinge anders dachte (Deutsche Messe!), als Sie es tun.

Wenn mich nicht alles täuscht, so sind Singbewegung und Orgelbewegung dazu berufen, unseren psychisch-subjektivistisch-anthropozentrischen Musikbetrieb im Gottesdienst auszufegen und uns wieder jenes demütige, gläubige, vom Worte Gottes lebende kirchliche Musizieren zu lehren, das Verheißung hat. Mit anderen Worten: sie könnten, wenn es Gottes Wille ist, der Kirche auf dem (unwesentlichen) Gebiet des Singens und Spielens denselben Dienst tun, den Sie und Ihre theologischen Freunde auf dem (wichtigeren) der kirchlichen Theologie und Verkündigung zu leisten berufen waren. Was nicht ausschließt, daß Sie als kirchlicher Lehrer auch auf diese Schwesterbewegungen einmal oder vielmal im Namen des göttlichen Wortes Zornesworte schleudern müssen: aber lassen Sie auch dann nicht die Sonne über Ihrem Zorn untergehen10!

Nehmen Sie, sehr verehrter Herr Professor, diese aufdringlich erscheinende Äußerung als Zeichen großer Dankbarkeit für unaufzählbar Vieles, was mir durch Ihre Bücher seit meiner Studentenzeit für mein Leben und fürs Pfarramt geschenkt worden ist, und zugleich als bescheidene Bitte, ernstzunehmen, was sicherlich viele bewegt, die dankbar von Ihnen gelernt haben.

Mit hochachtungsvoller Begrüßung

Ihr sehr erg. Walter Kiefner

Ich darf noch herzlich und dringend bitten, sich mit keiner Antwort zu bemühen.

In seinem Aufsatz «Die Orgel im Gottesdienst»11 zählte Kiefner im einleitenden Punkt 1 «Das Daseinsrecht der Orgel» negative Aussprüche von Theologen über die Orgel auf, darunter: «Ein bei der jungen Theologengeneration hochangesehener theologischer Lehrer, der sich den Reformatoren besonders verbunden weiß, soll in der Vor|143lesung gesagt haben: ‹In unseren Kirchen steht ein fürchterliches Monstrum, die Orgel.›»12 Kiefner gestand zu, daß im evangelischen Gottesdienst die Orgel nicht notwendig sei, aber «möglich auf Grund der christlichen Freiheit, berechtigt, sofern sie ‹nützt› (1.Kor. 6,12), d.h. dem gottesdienstlichen Geschehen dienstbar wird.» Kiefner bejahte die Frage, ob die Orgel im Gottesdienst etwas Eigenes zu leisten habe, «das weder durch Pfarrer noch durch Gemeinde zum Ausdruck kommt und deshalb ihr Dasein in besonderer Weise rechtfertigt»13. «Unter den Händen des Orgelbauers und Orgelspielers beginnen Holz und Metall, Luft und Elektrizität als Vertreter der des Wortes unfähigen Kreatur zusammenzuwirken zum Ereignis des dem Worte verwandten Tones: sie fangen an zu reden. (So sind auch die ‹Schnurpfeifereien› der Barockorgel (Zimbelstern, Vogelschrei usw.) zu verstehen.)»14 Kiefner verwies auf Luthers «noch nicht überbotenes Wort» aus dessen Predigt anlaßlich der Einweihung der Torgauer Schloßkirche: «Gott redet mit uns durch sein Wort, und wir wiederum reden mit ihm durch Gebet und Lobgesang».15 Nach Kiefner müßte sich die Orgel «in der Sphäre des Wortes betätigen. Ist das möglich? Durchaus. Sie bediene sich des Choral = cantus firmus in weitgehendstem Maße und deute ihn mit ihren Klangmitteln aus. So beginnt auch die Orgel auf ihre Art zu reden, sie wird, wie Smend es ausdrückte16, zur zweiten Kanzel (sie steht deshalb auch wie diese sinnvoll räumlich über der Gemeinde); so stammelt die Kreatur das Wort des Lebens nach.»17 Kiefner hielt es für gewiß, daß es musikalische Formen gebe, «in denen die Orgel, abseits der Wortsphäre, auch in ihrer Art am Gespräch zwischen Gott und der Gemeinde teilnimmt.»18 Für Kiefner |144 ergäben sich dadurch «Folgerungen für die Person des Organisten. Ist die Orgel berufen, im Gottesdienst mitzupredigen und mitzubeten, dann wird der Organist zum Prediger, zum Priester, zum Seelsorger; vor allem, wenn er zugleich Kantor ist. Damit tritt er ein in die Verantwortung und Not, aber auch in die verborgene Würde des Pfarramts».19

Sehr geehrter Herr Pfarrer!

Ihr Brief hat mich gefreut und Ihre Aufsätze haben mich interessiert, und so soll nun einer der letzten, vielleicht der letzte der vielen Briefe, die ich von meinem Münsterer Schreibtisch aus zu schreiben hatte20, an Sie gehen.⌝

Von einer Ablehnung der Kirchenmusik und der Orgel im besonderen kann meinerseits nicht die Rede sein. Was ich wünsche, ist eine grundsätzlich klarere Einsicht in die Stellung, die dieser Sache im Gottesdienst zukommen kann. Nur in dieser Absicht werbe ich gelegentlich um Verständnis für die Motive auch der Bilder- bzw. Orgelstürmer des 16. Jahrhunderts und habe ich die Orgel – wirklich nicht ein «fürchterliches Monstrum» (das ist Mythus), wohl aber ein Instrument, dem unheimliche Dämonien innewohnten und dessen Verwendung im Gottesdienst daher mindestens mit klarem Bewußtsein dessen, was man tut, geschehen müßte, genannt.21

Sie appellieren zunächst an die christliche Freiheit. Ich bin einverstanden: Auch Singen und Spielen kann aus dem Glauben kommen. Und daß die meisten Predigten nicht aus dem Glauben kommen, das drängt sich als böser Verdacht wahrlich auch mir auf. Ich meine aber, wir haben nicht zu fragen, was allenfalls im christlichen Gottesdienst |145 um der christlichen Freiheit willen geschehen kann, sondern danach, was dem Wesen der Kirche entsprechend, entsprechend dem der Kirche gewordenen Auftrag, in ihm geschehen soll. Es versteht sich nicht von selbst, daß die Kirche neben den befohlenen Gleichnissen (signa) des mündlichen Wortes und des Sakraments auch noch das jedenfalls andersartige Gleichnis vom Zimbelstern und Vogelgeschrei22 aufrichtet. Daß die ganze des Wortes unfähige Kreatur mit den Menschen Gott loben und anbeten darf und soll, ist eine Sache für sich. Ich bin auch nicht der Meinung, daß das Wort Gottes auf die mündliche Predigt der Kirche beschränkt sei. Gottlob ist dem nicht so. Dennoch frage ich: was ist der Kirche als solcher befohlen?

Ich sage nicht, ihr sei nicht befohlen, auch zu spielen und zu singen. Die von Ihnen angeführten Bibelstellen23 geben auch mir zu denken. Aber außer ihnen und in Ergänzung zu ihnen auch das nach reformierter Zählung zweite Gebot: Du sollst dir kein Bild noch irgend ein Gleichnis machen!24 Indem ich das mit bedenke, scheint es mir unumgänglich, zwischen der der Kirche befohlenen Wortverkündigung als dem alleinigen Repräsentanten der göttlichen Offenbarung im Gottesdienst einerseits und allen die menschliche Antwort auf die göttliche Offenbarung repräsentierenden Elementen der Anbetung, des Bekenntnisses, des Lobes und Dankes andrerseits grundsätzlich zu unterscheiden. Dahin weist doch gerade das von Ihnen zitierte ausgezeichnete Lutherwort: «Gott redet mit uns durch sein Wort und wir wiederum reden mit ihm durch Gebet und Lobgesang!» Wenn diese Linie von der Orgel- und Singbewegung sauber innegehalten würde, würde man von mir sicher kein böses Wort mehr in dieser Richtung zu hören bekommen. Nun lese ich mit aufrichtigem Schmerz auch bei Ihnen das üble Wort von Smend von der «zweiten Kanzel», finde auch bei Ihnen den Organisten als Prediger, Priester und Seelsorger qualifiziert und das rechte Singen als ein Mittel der Wortverkündigung. Dagegen und nur dagegen, dagegen aber aufs schärfste, richtet sich mein Einspruch. Es muß in der ganzen geschöpflich sündigen Sphäre, |146 in der der christliche Gottesdienst Wirklichkeit ist, ein (gewiß relatives) Gegenüber von göttlichem Wort und menschlicher Antwort geben. Als Antwort und nur als Antwort kann ich die Funktion des Singens und Spielens (mit Inbegriff aller liturgischen Elemente) verstehen. Und nur in dieser Richtung den Auftrag, den ich in Psalm 150 und allen Parallelen neben dem Predigtauftrag (deutlicher: gegenüber dem Predigtauftrag) der Kirche in der Tat auch gegeben sehe. Von einer Verwischung dieser Grenze dagegen könnte ich nur eine Verdunkelung bzw. Verunmöglichung der Erkenntnis des eigentlichen, entscheidenden und absoluten Gegenüber von Gott und Mensch und damit einer Verunmöglichung des Hörens des göttlichen Worts erwarten. Ein Bildnis und Gleichnis Gottes aufzurichten ist uns eben abgesehen von Predigt und Sakrament nicht geboten, sondern geradezu verboten. ⌜Sie sagen zu den praktischen Einzelfragen so viele gute und einleuchtende Dinge, daß es mir fast unmöglich scheint, daß Sie für die grundsätzliche Klärung, die ich mit dem Gesagten andeuten möchte, nicht Verständnis haben sollten. Ja es will mir vorkommen, als ob es Ihnen beschieden sein könnte, all das Wichtige und Richtige, was Sie hier zu sagen haben, noch viel besser und eindrucksvoller zu sagen, wenn Sie sich in Bezug auf die «zweite Kanzel» und alles in dieser Linie Liegende einer kleinen Bekehrung nicht entziehen wollten!25

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Karl Barth⌝

Sachfußnoten

1
Seit 1956 Lehrbeauftragter für Liturgik und Hymnologie an der Universität Tübingen.↩
2
Brief Kiefners an den Hrsg. vom 7.1.1977. Er war mit Paul Schempp, Hermann Diem, Karl Hartenstein und Wolfgang Metzger «wohl bekannt und zum Teil befreundet».↩
3
Die Bedeutung der Singbewegung für das kirchliche Leben, in: Monatsschrift für Pastoraltheologie Jg. 25 (1929), S. 257ff 📖, und Die Orgel im Gottesdienst. Ein Kapitel praktischer Theologie, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik, Jg. 3 (1930), S. 136–141 📖. ↩
4
Nach Kiefners Erinnerung erfolgte der Abdruck mit Barths Einwilligung, die die Schriftleitung selbst einholte (Brief an den Hrsg. vom 20.1.1977).↩
5
NF des Bremer Kirchenblattes, Sept. 1930, S. 144f. 📖 ↩
6
Kiefner «meinte aber in einigen Sätzen in der Kirchlichen Dogmatik doch Anspielungen» auf seinen Brief zu vernehmen (Brief an den Hrsg. vom 20.1.1977).↩
7
Karl Barth an Walter Kiefner, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik, Jg. 53 (1986), S. 123f. 📖 Der Brief wurde auch in einer Ausstellung zum 450jährigen Jubiläum des Tübinger Stifts gezeigt.↩
8
Siehe Anm. 3.↩
9
Rö. 14,23.↩
10
Eph. 4,26.↩
11
Siehe Anm. 3.↩
12
Er gab damit das wieder, was ihm Studenten, die in Münster bei Barth gehört hatten, erzählt hatten (Mitteilung Kiefners an den Hrsg. vom 7.1.1977). Vgl. auch Anm. 21.↩
13
Kiefner, a.a.O., S. 136 📖. ↩
14
A.a.O., S. 137 📖. ↩
15
WA 49, S. 588 📖. ↩
16
Ein viel zitierter Ausspruch von Julius Smend (1857–1930), Prof. für Praktische Theologie in Straßburg und Münster, Begründer und Leiter der Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst. Vgl. KD I/1, S. 64 📖. Kiefner hatte Smend in Leipzig und bei der Freiberger Orgeltagung predigen hören. (Brief vom 7.1.1977).↩
17
Kiefner, a.a.O., S. 137f. 📖 ↩
18
A.a.O., S. 138 📖. ↩
19
A.a.O., S. 140 📖. Kiefner urteilte später: «Zu diesem Ausdruck stehe ich längst nicht mehr, wie auch zu einigen anderen Formulierungen in diesem Aufsatz» (Brief vom 7.1.1977).↩
20
Drei Tage später zog Barth nach Bonn um, wo er bis 1935 lehrte.↩
21
In seiner ersten Dogmatik, die Barth in Göttingen und Münster las, hieß es im 1. Kapitel Das Wort Gottes als Offenbarung über den Gottesdienst: «Da ist ferner ein so formidables, dämonisches Instrument wie die Orgel in Betrieb». (K. Barth, «Unterricht in der christlichen Religion». Erster Band: Prolegomena 1924, hrsg. von H. Reiffen, Zürich 1985, S. 85 📖).↩
22
Anm. der Redaktion: «Einrichtungen an alten Orgeln.»↩
23
Kiefner wies in seinem Aufsatz über die Orgel (s. Anm. 3) auf 1.Kor. 6,12, Ps. 148,3, Ps. 98,7f., Ps. 103,22, ferner auf Paulus und die Offenbarung Johannis hin.↩
24
Ex. 20,4. – Dtn. 5,8.↩
25

Kiefner reagierte so: «Jener letzte, nicht veröffentlichte Absatz im Brief von 1930 veranlaßte mich, mich intensiv mit der Frage des Verkündigungscharakters der Kirchenmusik in der Theorie und in meiner Praxis als Kantor zu befassen.» Er habe sich an der in den fünfziger Jahren lebhaften Diskussion über dieses Thema mehrfach auch literarisch beteiligt (Brief an den Hrsg. vom 20.1.1977).

Am 10.8.1956 übersandte Kiefner von Tübingen aus Barth zwei Aufsätze, darunter Was fangen wir Kirchenchorleute mit Mozart an? aus: Der Kirchenchor, Jg. 16 (1956), S. 36f. 📖, mit einem Begleitbrief: «Sie mögen Ihnen zeigen, daß einige aus der Ihnen wohl nicht eben sympathischen Zunft der Kirchenmusiker Ihre Stimme gehört und den kirchenmusikalischen Dienst danach auszurichten versucht haben.» Barth dankte am 17.9.1956: «für Ihren freundlichen Brief und die beiliegenden Ausführungen über Mozart und die Kirchenmusik, die in meiner Sammelmappe ‹Mozart› ihren Platz gefunden haben. Es ist sehr freundlich von Ihnen, mir diesen Geburtstagsgruß zu senden. Er hat mich gefreut. Mein Vertrauen in die Kirchenmusiker wächst!!»

Als Kiefner anläßlich seines 60. Geburtstages von der Tübinger Fakultät am 15.12.1960 den D. Theol. erhielt, sprach er über Verkündigungsauftrag der Kirchenmusik? (EvTh, Jg. 21 [1961], S. 131–143 📖, auch in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik, Jg. 28 [1961], S. 73–81 📖). Im Rückblick urteilte er: «Darin dürfte deutlich geworden sein, daß ich die von Barth gewünschte ‹Bekehrung› wirklich vollzogen habe.» (Brief an den Hrsg. vom 20.1.1977) Gottfried Kiefner urteilt: «Unverkennbar hat der Appell Barths den Empfänger des Briefes lebenslang bestimmt. […] Seitdem war für eine ganze Generation von württembergischen Kirchenmusikern und darüber hinaus der Sinn ihres Musizierens bestimmt, und das bedeutete, im Sinn der Barthschen Eingrenzung definiert: Lob und Anbetung ohne den Anspruch, die Wortverkündigung durch die Predigt ersetzen zu können oder zu wollen.» (Karl Barth und das Selbstverständnis der evangelischen Kirchenmusik. Ein Nachtrag, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik, Jg. 53 [1986], S. 175f. 📖)↩