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An das Svenska Morgonbladet, Stockholm

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An das Svenska Morgonbladet, Stockholm

1935

Nachdem Adolf Hitler im Juli 1935 Hanns Kerrl zum Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten ernannt und ihn im September ermächtigt hatte, Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen, bildete dieser durch Verordnung vom 3.10.1935 einen Reichskirchenausschuß und Landeskirchenausschüsse, die überall dort das Kirchenregiment ausüben sollten, wo die evangelischen Kirchen nicht mehr «intakt» waren.1 Der Reichskirchenausschuß berief sich in seinem ersten Aufruf auf den Artikel 1 der Reichskirche, in dem «als unantastbare Grundlage» der DEK «das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist», genannt wurde, und versicherte gleichzeitig: «Wir bejahen die nationalsozialistische Volkwerdung auf der Grundlage von Rasse, Blut und Boden, […] den Willen zur Freiheit, nationaler Würde und sozialistischer Opferbereitschaft bis zur Lebenshingabe für die Volksgemeinschaft.»2

Nachdem überall dort, wo Bruderräte der Bekennenden Kirche kirchenregimentliche Befugnisse ausübten, Kirchenausschüsse gebildet worden waren, erließ Kerrl am 2.12.1935 die «Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche». Nach § 1 wurde da, wo Kirchenausschüsse gebildet worden waren, «die Ausübung kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse durch kirchliche Vereinigungen oder Gruppen» untersagt und im einzelnen aufgeführt, was darunter «insbesondere» zu verstehen war: «die Besetzung von Pfarrstellen, die Berufung von geistlichen Hilfskräften, die Prüfung und Ordination von Kandidaten der Evangelischen Landeskirchen, die Visitation in den Kirchengemeinden, die Anordnung von Kanzelabkündigungen, die Er|9hebung und Verwaltung von Kirchensteuern und Umlagen, die Ausschreibung von Kollekten und Sammlungen im Zusammenhang mit kirchengemeindlichen Veranstaltungen sowie die Berufung von Synoden.» In § 2 wurde angekündigt, daß der Reichskirchenminister diejenigen Kirchen bekanntgeben werde, auf die § 1 zutreffe, und angedroht: «Organe kirchlicher Vereinigungen oder Gruppen, die nach einer solchen Bekanntmachung im Raum der betreffenden Kirchen oder Kirchenprovinzen noch kirchenregimentliche oder kirchenbehördliche Befugnisse ausüben, können aufgelöst werden.» In § 3 wurde festgelegt, daß die Übernahme solcher Befugnisse in Zukunft unzulässig war, und abermals auf die drohende Auflösung widersetzlicher Gruppen hingewiesen. Wie § 4 vorsah, sollte die Verordnung schon am nächsten Tage in Kraft treten.3

Noch am 2. Dezember 1935 erhielt Barth ein Telegramm aus Schweden: «WAS BEDEUTET IHRER MEINUNG NACH DIE AUFLOESUNG DER BEKENNTNISKIRCHE FUER DAS EVANGELISCHE CHRISTENTUM WAS WERDEN DIE NAECHSTEN SCHRITTE WERDEN DIE CHRISTEN AUSHALTEN KOMMT JETZT DIE KATAKOMBENKIRCHE = SVENSKA MORGONBLADET».

Barth notierte sich die Hauptstichworte einer Antwort: «Angriff auf Substanz – Gut gegen Vermittler – Auflösung unmöglich – Äußere Gefahr wahrscheinlich – Hilfe nötig» und sandte umgehend am 3.12. nach Schweden ein Antworttelegramm, das diese Stichworte punktweise aufgriff. Barths Antwort wurde schon am 4.12.1935 im «Svenska Morgonbladet» abgedruckt. Die Zeitung mit christlich-freikirchlicher, liberaler Ausrichtung überschrieb ihren Artikel, der auf S. 1 begann und auf S. 10 fortgeführt wurde, mit einem Zitat aus Barths Text: «Bekännelsekyrkan skall bestå – Kristus lever!» («Bekenntniskirche wird weiter bestehen. Christus lebt.»). Sie kennzeichnete ihre Anfrage an Barth als ein telegraphisches Interview, indem sie auf ihre fünf Fragen an Barth jeweils Barths Antwort folgen ließ, beides in schwedischer Übersetzung. Anschließend gab sie noch den deutschen Originaltext wieder.4

10Barth verfaßte gleichzeitig einen Artikel «Kerrl und die Bekenntniskirche», der nach den gleichen Punkten gegliedert war und ebenfalls schon am 4.12.1935 in den Basler Nachrichten5 und, leicht gekürzt, 1936 in englischer Übersetzung auch in Genf veröffentlicht wurde.6 Auch dieser Text war schon wenige Tage später in Deutschland bekannt.7

Unter der Überschrift «Antworttelegramm an Svenska Morgenbladet [sic] Stockholm 3.12.1935» schickte Barth einige Durchschläge seines Textes nach Deutschland. So erhielt die «BG [Bekenntnisgemeinschaft] Bremen» unter dieser Überschrift den maschinenschriftlichen Text.8 Pfarrer Gotthilf Helmut Foerster, Mitglied der Bekenntniskirche in Mülheim-Ruhr-Dümpten, teilte den Text ohne Namen des Empfängers in einem Rundschreiben vom 14.12.1935 seinen Freunden mit, und so geriet es in das deutschchristliche Sonntagsblatt «Der Weckruf», wo es – mit einem bissigen Nachwort versehen – abgedruckt wurde.9

11Im folgenden wird der Text nach der Bremer Durchschrift wiedergegeben, die geringen Abweichungen im schwedischen Druck werden gekennzeichnet.

Antworttelegramm an Svenska Morgonbladet Stockholm

1) Verordnung Kerrl bedeutet Angriff auf die Substanz der Kirche, weil Organisation und Verkündigung nicht zu trennen und weil Theologie des Kirchenausschusses Zöllner10 identisch mit der der Deutschen Christen.11

2) Angriff wird heilsam wirken gegen falsche Friedenstendenzen in der Bekenntniskirche selbst durch Klarstellung der nationalsozialistischen Voraussetzungen und Konsequenzen und Nötigung zur Konzentration und12 Entschiedenheit.

3) Schmerzliche Folgen äußerer Art unvermeidlich.13

4) Verordnung Kerrls seitens Bekenntniskirche längst erwartet. Zer|12störung der Kirche nach den Erfahrungen und Erkenntnissen14 der letzten Jahren innerlich unmöglich. Bekenntniskirche wird weiter bestehen.15 Christus lebt.16

5) Ausländische Kirchen17 müssen der deutschen Kirche durch Fürbitte und öffentliche Solidaritätserklärungen Hilfe leisten.18 Gemeinsames Bekenntnis um der Sache willen und19 um ihrer eigenen Zukunft willen gefordert.

Prof. Karl Barth20

Sachfußnoten

1
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche, in: RGBl.I 1935, S. 1221 📖; KJ 1933–1944, S. 102 📖; Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches, Bd. III: 1935-37, bearb. v. G. Grünzinger u. C. Nicolaisen, München 1994, S. 201f. 📖 ↩
2
KJ 1933–1944 , S. 102 📖. ↩
3
RGBl. I 1935, S. 1370 📖; KJ 1933–1944, S. 105f. 📖; Dokumente, S. 135f. 📖 – Der «Völkische Beobachter» brachte den Inhalt am 3.12.1935 in einem dreispaltigen Artikel Reichsminister Kerrl über die neue Kirchenverordnung. Einheitliches Kirchenregiment – Die Freiheit der Lehre bleibt gewährleistet. 📖↩
4
Jg. 45, Nr. 283 📖. Die Untertitel auf S. 1 lauteten «Kerrls lagar angrepp på kyrkans innersta. Telegrafisk intervju med Karl Barth». Auf S. 1 folgte eine redaktionelle Einführung, S. 10 wurden die Texte abgedruckt. – In der Folgezeit wurden in der Zeitung «eine große Anzahl von Artikeln veröffentlicht, die sich mit dem Thema der freien Religionsausübung beschäftigen und auf Kerrls Verordnung beziehen.» (Mitteilung von Frau Elke Rambach, Kungl. Biblioteket, Stockholm, Juni 1998).↩
5
Basler Nachrichten, Jg. 91 (1935), Beilage zu Nr. 333 vom 4.12.1935, S. 1 📖.↩
6
K. Barth, The German church conflict, in: The Student world. A quarterly magazine, Genf, Jg. 29 (1936), S. 70–72 📖.↩
7
Vgl. Brief Karl Gerhard Stecks an M. Niemöller vom 11.12., Abschrift im KBA, und maschinenschriftliche Abschrift des Artikels in der Bremer BK.↩
8
Wahrscheinlich deren Leiter, Barths Freund Dr. Karl Stoevesandt, der den Text mit dem handschriftlichen Vermerk «Kloppenburg» versah, also wohl an Pastor Heinz Kloppenburg weitergab; heute im Archiv des Oberkirchenrats Oldenburg, IV. 19 (1): Bremen (1934–1937) 📖.↩
9
Der Weckruf. Sonntagsblatt der Deutschen Christen. Gau Rheinland, Jg. 4, Nr. 2, S. 27 📖. Der Kommentar lautete: «Wer den verhängnisvollen Einfluß, den der frühere sozialdemokratische Professor in Bonn leider allzu lange von seiner damaligen amtlichen Stellung aus auf die Entwicklung des deutschen Kirchenstreites hat ausüben können, noch nicht erkannt hat, dem werden damit die Augen auf das gründlichste geöffnet. Was gibt einem abgedankten Theologie-Professor, der sich während des kurzen Aufenthaltes in seiner Schweizer Heimat übrigens auch dort schon mißliebig gemacht hat, das Recht,von der Schweiz aus auch heute noch in die Entwicklung der deutschen evangelischen Kirche weiter störend einzugreifen? Und was ist zu denken von einem Mann, der ‹schmerzliche Folgen äußerer Art› bei der Befolgung seiner Richtlinien für andere als ‹unvermeidlich› bezeichnet, selber aber am sicheren Port jenseits der Grenzen sitzt?»↩
10
Auch in seinem Artikel Kerrl und die Bekenntniskirche (s. Anm. 5) schreibt Barth statt «Zoellner» «Zöllner».↩
11
Im Svenska Morgonbladet: «identisch mit der deutschen Christen».↩
12
Die letzten beiden Wörter fehlen in der Wiedergabe des Weckruf, s. Anm. 9.↩
13
Dazu führte Barth in seinem Aufsatz (s. Anm. 4) aus: «Es können schwere Unterdrückungen der Gemeinden und ihrer pflichtmäßig weiterarbeitenden synodalen Organe Ereignis werden. Es kann in manchem Pfarrhaus zu harten Bedrängnissen und Gewissenskonflikten kommen. Es kann für die führenden Männer um Leib und Leben gehen. Es wird wohl auch wieder zu allerlei offenem und geheimem Abfall kommen aus allzu großer Menschenfurcht und allzu kleiner Gottesfurcht. Aber welche Maßnahmen der Verordnung Kerrls folgen, ob und wann und wie also diese Gefahren konkrete Gestalt annehmen werden, das kann angesichts der oft bewiesenen Sprunghaftigkeit der nationalsozialistischen Taktik heute noch kein Mensch sagen. Wir haben Anlaß, in ernster Sorge zu sein um unsere deutschen Brüder. Möglich ist im heutigen Deutschland so ziemlich alles.»↩
14
Im Weckruf (s. Anm. 9): «Bekenntnissen».↩
15
Im Weckruf fehlt dieser Satz.↩
16
«Die Bekenntniskirche wird weiterbestehen. [Dieser Satz im Original gesperrt]. Wieder kann heute kein Mensch sagen: wie? und es wäre müßig, sich auszumalen, ob es nun wirklich zu dem so oft in Aussicht gestellten Abstieg in die Katakomben kommen und was darunter zu verstehen sein wird. Aber die Bekenntniskirche wird – Herr Kerrl und auch gewisse zaghafte Zuschauer im Ausland mögen sich darauf verlassen – weiterbestehen.» (Basler Nachrichten, a.a.O. 📖)↩
17
Im Svenska Morgonbladet: «Die ausländische Kirchen».↩
18
Im Svenska Morgonbladet: «müssen der deutschen Kirche Hilfe durch Fürbitte und öffentlich Solidaritätserklärung leisten.»↩
19
Im Weckruf fehlen die letzten fünf Wörter, statt dessen «auch».↩
20
Im Svenska Morgonbladet und im Weckruf fehlt eine Unterschrift.↩