Brief Nr. 175 · 13. Januar 1935

Charlotte von Kirschbaum an Karl Barth in Basel

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175

Lieber Karl!

Da schicke ich dir den Durchschlag meines Briefes an Hesse.1 Ich habe fast die ganze Nacht durch die Dinge hin- und hergewälzt und als Bl[eibtreu]2 heute morgen herüber kam, da schien uns beiden der im Augenblick einzige Weg eben der in diesem Brief an Hesse beschriebene, nämlich das unbedingte Festhalten an der Identität dieser drei Punkte3 bezüglich ihres kirchlich-theologischen Gewichtes. Ich |415 habe diesen Weg gesucht ganz von der kirchlichen Überlegung her und war froh, als er mir sagen konnte, daß auch juristisch das der noch einzig mögliche Ansatzpunkt sei. Es besteht keine Möglichkeit, in der Isolierung die Eidesfrage bzw. das Primat der Eidesfrage geltend zu machen. Man kann nur einen Schritt zurücktreten und sagen: Bitte, das ändert gar nichts am Tatbestand, welchen von den drei Punkten auch immer ihr für opportun haltet! – Aber das weißt du ja viel besser. Nur du erlaubst es uns ja auch wieder, unser Köpflein uns mit dir zu zerbrechen, und das geschieht unermüdlich, wobei ich etwas verlassen bin in der kirchlich-theologischen Überlegung und mich sehr freue, daß ich über diese Seite heute nachmittag mit Träublein reden kann. –

Die schriftliche Urteilsbegründung ist nicht eingetroffen.4 Nachdem du zunächst deinerseits nicht die Initiative ergreifen willst – dann hätte es einiges Wichtige zu beobachten gegolten –, lohnt es nicht, als Bote zu dir zu eilen. Sondern es bleibt nun Alles beim Alten, wenn nicht von dir andere Weisung eintritt. Bl. wird, sobald die Urteilsbegründung vorliegt, Revision einlegen.5 Zunächst rein formal, um dann eine längere schriftliche Erklärung folgen zu lassen, zu deren Ausarbeitung er wohl diese Woche braucht. Am Freitag will er sie mir zeigen und mit mir durchsprechen.* Dann geht sie an dich ab und kehrt von dir ergänzt und bearbeitet hierher zurück, um dann von hier endgültig nach Leipzig6 zu laufen. – Und ich fahre also morgen abend |416 nach Oeynhausen, Frl. Seifert kommt mit, und nachdem ich nun so gut legitimiert bin, wird das zu Zweien sicher gelingen. Im Viktoria-Hotel könntest du mich immer erreichen, wenn irgend ein Auftrag nötig werden sollte. Donnerstag abend bin ich wieder hier.

(Eben ruft der Pfarrer von Hilchenbach bei Siegen7 an und will dich im Auftrag des Bruderrates Siegen zu einem Vortrag haben am 27. Januar. Ich sagte ihm, was zu sagen ist, und dann kam eine flehende Bitte: Er soll bei uns bleiben! – – – Nach dem 10. Februar frägt er wieder an.8)

Im Hause geht Alles gut. Ich bin sehr daran, Nelly zuzusprechen zu einem kleinen Erholungsaufenthalt mit Joggeli in Kohlfurterbrücke.9 Heute morgen zum Frühstück traf Schwester Else Prins ein und hat mich seltsam gemahnt an jene Herbsttagung in Elberfeld.10

Über die Frage Barmen-Basel läßt sich im Augenblick schwer etwas sagen. Ich kann von hier aus nicht sehen, wie gegenüber dem SOS-Ruf der Reformierten11 die Ernsthaftigkeit der Basler ins Gewicht fällt. Ich vertraue dir einfach, daß du im entscheidenden Au|417genblick weißt, was du mußt. Auch darin muß ja schließlich Gottes Freiheit geehrt werden, daß wir uns nicht anmaßen zu wissen, wer nun berufen ist, der armen deutschen Kirche zu helfen. Und vielleicht geht dein Ruf anderswohin. Daß ich es anders hoffe, das weißt du ja, und ich glaube, ich will das jetzt auch lieber ganz offen sagen. Denn ebenso gut weißt du, daß das in mir nicht unveräußerlicher Besitz ist oder daß ich wenigstens unermüdlich dran bin, daß es das nicht sei. – –

Etwas nachgesandte Post erwartet dich in Bern. Ob du am Mittwoch nach Grindelwald fahren kannst? Ich hoffe es so für dich. Soll ich Schlinks Arbeit12 dir dorthin senden, oder soll sie hier warten? Ich bestätige ihm die Ankunft mit einer Karte. Von Gauger «Licht und Leben» liegt ein guter Brief da, den kann ich nicht weitergeben.13 – –

Eben langes Telefon mit Wolf. Er sieht die Sache auch so, wie ich sie im Brief an Hesse darstellte. Seinen persönlichen Verdacht gegen den B. d.M.14 hält er aufrecht.

Behüt dich Gott, Karl. Es ist immer dasselbe, nur weiß ich es jeden Tag ein bißchen besser.

Deine
Lollo

418 Humburg15 rief sehr erregt an über die «Vernebelung»16 und verlangte als Eilsendung die Rede Kaspers.17

* wenn das Urteil morgen kommt. Eine Mahnung um Zusendung ist nach Köln gegangen.18

Sachfußnoten

1
Der Brief an H. A. Hesse (s. Anm. 3) geht auf die veränderte Lage ein, die durch einen Artikel zum Kölner Prozeß gegen Barth im Abendblatt der Kölnischen Zeitung vom 12.1.1935 unter der Überschrift «Der Fall Barth» 📖 eingetreten war. In einer amtlichen Stellungnahme trat der Vorsitzende der Kölner Dienststrafkammer, Oberregierungsrat Dr. Scheerbarth, der «vielfach in der Presse erschienenen Behauptung, der evangelische Theologieprofessor Dr. Barth aus Bonn sei wegen seiner Haltung gegenüber der Leistung des neuen Beamteneides aus dem Dienst entlassen worden», entgegen. Im Gegensatz zum tatsächlichen Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 20.12.1934 in Köln erklärte er, daß Barth «vielmehr wegen einiger politisch bedenklicher Äußerungen, wegen Verweigerung der Leistung des Deutschen Grußes in der Vorlesung an der Universität und wegen seiner für einen deutschen Beamten und Jugenderzieher nicht tragbaren Ablehnung des neuen Staates entlassen werden» mußte. «Die Frage der Eidesleistung hat nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt» (vgl. Prolingheuer, S. 120 📖; s. zu dem am 13.1.1935 in der Frankfurter Zeitung nochmals abgedruckten Text auch JK, Jg. 3 [1935], S. 147 📖; zum Zusammenhang mit der bevorstehenden Saarabstimmung vgl. unten S. 420, Anm. 3).↩
2
Otto Bleibtreu (1904–1959) vertrat Barth im laufenden Dienstverfahren; Vetter von G. Dehn, 1932-1935 Hilfsrichter an den Land- und Amtsgerichten in Bonn und Köln; seit 1933 Presbyter der Evangelischen Kirchgemeinde Bonn, 1935 wegen SPD-Mitgliedschaft aus dem Staatsdienst entlassen; bis 1940 Rechtsanwalt in Bonn und danach Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft, 1946-1948 Landgerichtsrat bzw. Landgerichtsdirektor am Bonner Landgericht; 1948-1953 Ministerialdirektor, 1953-1956 Staatssekretär im Justizministerium von Nordrhein-Westfalen, 1956-1958 Leiter der Düsseldorfer Staatskanzlei, 1958-1959 Leiter der Berliner Senatskanzlei.↩
3
Von Kirschbaum nennt in ihrem Brief an H. A. Hesse vom 13. Januar 1935 (KBA 9235.10) Barths Verweigerung des Hitlergrußes in seinen Vorlesungen und die politisch bedenklichen Äußerungen (im sogenannten «Küppersbrief», s. unten S. 422, Anm. 5). Es gehe darum, «daß B. in diesen beiden Punkten ebensowohl wie in der Frage des Beamteneides für die Freiheit der Kirche sich einsetzte gegenüber dem Totalitätsanspruch des Staates». «Es wird also vielleicht im Augenblick das Ratsamste sein, sich nicht verblüffen zu lassen durch diese taktische Isolierung der Frage des Beamteneides – es ist ganz offensichtlich ein Spiel mit verteilten Rollen, das da Staat und Gericht spielen –, sondern unbeirrt daran festzuhalten, daß diese Frage wirklich nur eine von dreien ist und daß alle drei im Grunde mit der gleichen Unbedingtheit und Notwendigkeit die Frage der Kirche an den derzeitigen Staat darstellen.»↩
4
Erst am 16.1.1935 überbrachte ein Bote die schriftliche Urteilsbegründung an N. Barth in Bonn (Prolingheuer, S. 122 📖). Der Text der Urteilsbegründung ist abgedruckt a.a.O., S. 286-296.↩
5
Am 16.1.1935 legte Bleibtreu gegen das Urteil Berufung ein, deren «schriftliche Begründung gemäß § 51 BDStO. ausdrücklich vorbehalten» blieb (a.a.O., S. 123 📖).↩
6
Nach Leipzig zu Rechtsanwalt E. Fiedler. – Eberhard Fiedler (1898–1947), Rechtsanwalt am Reichsgericht Leipzig, seit Sommer 1934 Leiter der juristischen Abteilung im Präsidium der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche Bad Oeynhausen, ab Oktober 1934 Mitglied des Rates der Deutschen Evangelischen Kirche, ab November 1934 juristisches Mitglied (als Vertreter von W. Flor) und Leiter der Kirchenkanzlei der Vorläufigen Kirchenleitung, Teilnehmer der Bekenntnissynoden der DEK, 1936 Amtsniederlegung wegen Krankheit.↩
7
 Dr. Hermann Müller (vgl. Pred. 1921-1935, S. 429 📖).↩
8
 Der Vortrag kam nicht zustande. Barth hielt aber am 26.3.1935 in der Nikolaikirche in Siegen zur Eröffnung der zweiten Freien Reformierten Synode die Predigt über 2. Mose 20, 4-6 (K. Barth, Vier Predigten [ThExh 22], München 1935, S. 36-45 📖; wieder abgedruckt in: Pr. 1921-1935, S. 428-440 📖).↩
9
 D. h. bei der mit Barths befreundeten Familie von Hugo Putsch.↩
10
An die «Theologische Woche» in Wuppertal-Elberfeld vom 19.-23.10.1925. Barth hielt dort einen Vortrag (s. oben S. 4, Anm. 6) und von Kirschbaum nahm als «Nichttheologin» daran teil (s. oben S. 5f.). Anscheinend war sie dort auch Schwester Else Prins begegnet.↩
11
Der auf Vorschlag des Moderamens des Reformierten Bundes gefaßte Beschluß des Verwaltungsrates der 1928 gegründeten Theologischen Schule in Wuppertal-Elberfeld vom 4.1.1935, Barth für den Fall, daß das Oberverwaltungsgericht das Kölner Urteil gegen Barth in der Eidesfrage nicht aufhebe, «als Leiter der Theologischen Schule Elberfeld zu berufen» (Prolingheuer, S. 115 📖).↩
12
Manuskript für die Schriftenreihe «Theologische Existenz heute»: E. Schlink, Pflicht und Versuchung christlichen Bekennens (ThExh 20), München 1935 📖.↩
13
Der Schriftleiter des evangelischen Wochenblattes «Licht und Leben», Pfarrer J. Gauger in Wuppertal-Elberfeld, berichtete Barth am 10. Januar 1935 (KBA 9335.45), «daß die Nr. 52 von Licht und Leben 1934 Ihren Fall kurz in der Umschau bringen wollte». Die Elberfelder Staatspolizei habe ihm aber die Beschlagnahme des Blattes u. a. dann angedroht, «wenn das Stück in der Umschau, das von Professor Barth handele […], aufgenommen» würde. Er habe sich gebeugt, habe «jedoch […] eine weiße Stelle gelassen, um den Lesern damit zu sagen, daß etwas nicht im Lot ist». «Ich bin Ihnen auch deswegen so dankbar, daß Sie sich die Strapaze zumuten, Revision einzulegen, weil man auf diese Weise immer klarer sieht, in welchem Maße von unserem jetzigen Staate als von einem Rechtsstaat gesprochen werden kann.»↩
14
Die sogenannte «neutrale Mittelgruppe der DEK» (u. a. der Bischof der lutherischen Landeskirche Hannovers, A. Marahrens) wurde von den Anhängern Barths mit Anspielung auf die so abgekürzte NS-Jugendorganisation «Bund Deutscher Mädel» spöttisch «B. d.M.» («Bund der Mitte») genannt (vgl. Offene Briefe 1935-1942, S. 101 📖).↩
15
Paul Humburg (1878–1945), 1919-1921 Generalsekretär der Deutschen Christlichen Studentenvereinigung, 1921-1929 Bundeswart des Westdeutschen Jungmännerbundes, 1929-1943 Pfarrer der reformierten Gemeinde (Wuppertal-)Barmen-Gemarke, 1934-1943 Präses der Rheinischen Bekenntnissynode, 1934-1936 Mitglied der VKL der DEK.↩
16
D. h. der Versuch, den Akzent in der Begründung von Barths Verurteilung von der Eidesfrage auf die anderen Anklagepunkte zu verschieben.↩
17
Ministerialrat Hans Kasper war Vertreter der Staatsanwaltschaft im Dienststrafverfahren vor der Strafkammer des Kölner Regierungspräsidiums am 20.12.1934. Unmittelbar nach der Verhandlung versuchte der Verteidiger Barths, O. Bleibtreu, die Ausführungen von Kasper zu rekonstruieren. Er fertigte einen vertraulichen Vermerk an, den er an die verschiedenen Geschäftsstellen der Bekenntnissynoden verschickte (Prolingheuer, S. 95f. 📖). Barth wertete die Kölner Gerichtsentscheidung, die auf der NS-Theologie des Anklägers Kasper basiere, als «Negation des evangelischen Christentums» (a.a.O., S. 97).↩
18
Im Blick auf den Artikel in der Kölnische Zeitung 📖vom 12. 1. 1935 bat O. Bleibtreu noch am 13. 1. Oberregierungsrat Scheerbarth um den «baldigen Empfang der schriftlichen Urteilsbegründung» (Prolingheuer, S. 120f. 📖).↩