1915

Antrag betreffend Abschaffung des Synodalgottesdienstes

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ANTRAG BETREFFEND ABSCHAFFUNG DES
SYNODALGOTTESDIENSTES

1915

Aus den Berichten Barths über die Sitzungen der aargauischen reformierten Synode1 geht deutlich hervor, wie unzufrieden Barth mit deren Verhandlungen und Beschlüssen war und wie sein Unbehagen von Mal zu Mal stärker wurde. Seine wachsende Bekümmerung fand schließlich in dem Antrag einen ungewöhnlichen Ausdruck, den er am 2. Oktober für die Synode am 11. November 1915 einreichte:

Die Synode beschliesst: Der übliche Synodalgottesdienst bedeutet ein Bekenntnis zum Evangelium, das mit dem Geist der Synode als einer blossen staatskirchlichen Verwaltungsbehörde in Widerspruch steht. Er wird in Aufhebung von § 5 al. 2 des Reglements für die ref. Synode des Kantons Aargau fallen gelassen.2

Schon vor der Synode stieß das Vorhaben Barths auf wenig Verständnis. Sein Kollege Robert Epprecht gibt ihm am 6. Oktober 1915 zu bedenken: Besser, «als die Predigt auch noch fallen zu lassen, um dann die vollendete Wüste zu haben», wäre es, «man würde Dich zum nächsten Synodalprediger bestimmen!!»3 Und am 11. Oktober bekennt Epprecht: «ich verstehe Dich allerdings nicht recht in Deiner Synoden-Drachen-Töter-Wut!»4 Ähnlich fragt Pfarrer Traugott Haller am 6. November: «Wie kommst du dazu, die Abschaffung der Synodalpredigt zu beantragen? Es ist mir, schon das Aufrollen dieser Frage werde schädlich wirken.»5 Dagegen erklärt sich Pfarrer Guido Ammann am 7. Oktober «mit Deinem Antrag sehr einverstanden»6 – aber er sei nicht Mitglied der Synode. Pfarrer Max Dietschi schreibt am 29. Oktober7: «Was du nun mit deinem Antrag über die Abschaffung des |165 Synodalgottesdienstes willst, begreife ich wohl.» «Aber ganz abgesehen von den mehr taktischen Fragen, liegt die Entscheidung in deiner Seele, ob Du das Recht hast, die Synode vor diese Frage zu stellen. Das ist alles. Was WIR dazu sagen, ist dir dann gleichgiltig, weil du eben die Frage stellen musst – wie Amos. Ich von mir aus kann es nicht, weil ich nicht das Recht dazu habe.»

Der Präsident der Synode Pfarrer Walter Müri erklärte Barth am 5. November, dass er, anders als Barth es offenbar erwartet hatte, nicht «in der Ankündigung schon die Begründung» mitbringen konnte.8 So musste es in der auf den 1. November datierten Einladung zur Sitzung am 11. November unter Punkt 7 der Traktanden schlicht heißen: «Antrag des Herrn Pfarrer Barth in Safenwil auf Abschaffung des Synodalgottesdienstes, resp. Abänderung von § 5 des Synodalreglementes».9

In der Synode wurde Barths Antrag vorgezogen und an dritter Stelle behandelt. Pfarrer Karl Straub hatte sich mit dem Antrag einverstanden erklärt, «auf Grund der Erfahrungen, die er in der kurzen Zeit seiner Teilnahme an den Sitzungen gemacht hat».10 In dieser Sitzung konnte jedoch noch kein Beschluss ergehen, da Anträge auf Abänderung des Reglementes der Synode «zur Einsicht auf dem Bureau aufgelegt werden» mussten und dann «erst in der folgenden Sitzungszeit in Beratung» kamen. Der Antrag konnte nur «vorgelegt» und «begründet werden».11 Nach dem Protokoll zu urteilen, hat Barth seine auf Vorder- und Rückseite von sechs Blättern im Quartformat mit Tinte niedergeschriebene Antragsbegründung12, für die er sich zunächst auf der Rückseite des Geschäftsberichts des Kirchenrates ausführliche Stichworte notiert hatte13, vollständig vorgetragen. Am Schluss forderte er: «Heute schon soll abgestimmt werden über die Eintretensfrage; am besten wäre namentliche Abstimmung.»14

166 Aus der Synode wurden zwei Anträge gestellt – der eine von Pfarrer Richard Preiswerk, «jetzt in die Diskussion einzutreten», der andere von Pfarrer Gottlieb Widmer, den Antrag «als Motion zu behandeln, erheblich zu erklären & dem Kirchenrat zuzuweisen»15: im Sinne eines Auftrags der Synode an den Kirchenrat, eine Änderung des Reglementes auszuarbeiten. Nachdem der Antrag Preiswerk 51, der Antrag Widmer 68 Stimmen erhalten und damit angenommen worden war, zog Barth seinen Antrag zurück, «da sein Zweck erledigt sei»16. Pfarrer Johann Schüepp protestierte

gegen die Behandlung, welche die Synode & der Kirchenrat sich von Pfr. Barth gefallen lassen mussten, indem sie als Heuchler dargestellt wurden, die vor allem Angst haben. Der Präsident erklärt, er habe Pfr. Barth sprechen lassen, weil er eine impulsive Natur sei & seine Sache heraussagen müsse; er wollte die Korrektur seiner Gedanken & Ausdrücke der Diskussion überlassen. Pfr. Preiswerk bedauert den Ton sowohl von Pfr. Schüepp als von Pfr. Barth. Aber es ist gut, wenn wir vor solche Fragen gestellt werden.17

Der Antrag und seine Behandlung auf der Synode fanden in den Zeitungen des Aargau einige Beachtung. Barths Sammlung von Zeitungsberichten umfasst sechs Artikel. Einer Ankündigung der Synode und des Barthschen Antrags (ob der Synodalgottesdienst «der letzte derartige Gottesdienst sein wird, hängt vom Schicksal eines Antrags des Hrn. Pfr. Barth in Safenwil auf Abschaffung des Synodalgottesdienstes ab»18) ließ das Aargauer Tagblatt mit dem Abdruck eines von Barths Kollegen Robert Epprecht eingesandten Textes19 noch Teile aus dessen Begründung folgen, nach der «der übliche Synodalgottesdienst eine mit dem ganzen Geist und Gebaren der Synode, als einer bloß staatskirchlichen Verwaltungsbehörde, unvereinbare christliche Kundgebung sei. Der Antrag ist von prinzipieller Bedeutung, denn es |167 handelt sich um die Entscheidung: ‹will das kirchliche Parlament nur eine Verwaltungsbehörde sein oder eine grundsätzlich für das religiöse Leben der Kirche wirkende Vertretung des kirchlichen Volkes.› Wenn die Synode sich für das letztere entscheiden sollte, so würde sicherlich der Antragsteller selbst über die Ablehnung seines Antrags die größte Genugtuung haben.»20 Ein Bericht über den Verlauf der Synode spricht von dem «lebhaftem Interesse», mit dem die Synodalen Barth folgten; «wohl schoß der jugendliche, impulsive Motionär vielfach über das richtige Maß hinaus; seinen Auseinandersetzungen konnte man aber doch die Anerkennung nicht versagen, daß sie offenbar aus der aufrichtigen und ernsten Überzeugung eines Mannes hervorgingen, der unter dem Widerspruch zwischen Ideal und Wirklichkeit leidet».21 Das «Aargauer Tagblatt» erklärt verständnisvoll, der Antrag auf Abschaffung des Synodalgottesdienstes sei «nur die Form, durch die der Antragsteller die Synode vor die Entscheidung stellen wollte: ‹Wollen wir die Behandlung unserer Synodalgeschäfte mit Gott tun, wie wir im Gottesdienste bekennen, oder ohne Gott, wie tatsächlich die Verhandlungen geschehen?›»22 Die Berichterstattung des «Zofinger Tagblatts», nach der es «die meisten Synodalen» «fremdartig» angemutet habe, dass Barth «die Abschaffung des Synodalgottesdienstes beantragte und die Synode zu einem reinen Verwaltungsorgan degradieren wollte»23, provozierte die Entgegnung:

Wer die Rede des Hrn. Pfr. Barth zur Begründung seines Antrages hörte, vernahm, daß er gerade das Gegenteil wollte, als was ihm der Korrespondent zuschiebt. Er wollte die Synode von dem materiellen Geschäftsgeist befreien und sie auf die Höhe des wahren Gottesdienstes erheben. Wenn aber die Synode nur materielle Geschäfte treiben soll, dann sei man auch so ehrlich und schaffe den Gottesdienst ab.

Man müsse auch bei möglicher Kritik am Stil zugestehen, dass Barth «ganz energisch die Hebung der Synode zu einem wahren, ehrfürchtigen Dienst vor dem lebendigen Gott anstrebte».24

168 Nach dem zwiespältigen Ergebnis seines Vorstoßes wird Barth das Echo besonders gefreut haben, das er in einem Brief vom 12. November von Pfarrer Albert Schädelin in Bern hörte25, dem er anscheinend sofort Bericht gegeben hatte: «Wahrhaftig Deine Zeilen waren mir eine ‹Glaubensstärkung›. Ich freue mich maasslos über die Vorgänge in Eurer Synode und ich schreie zum Himmel er möge auch in unsern Karpfenteich einen Hecht senden.»

Antrag betr. Abschaffung des
Synodalgottesdienstes.

11. November 1915
G[eehrte] H[erren] S[ynodalen],

Ich darf nicht erwarten, dass Ihnen mein Antrag ohne weiteres verständlich sei. Ich wundere mich nicht über starke Missverständnisse meiner Absichten, die mir bereits zu Ohren gekommen sind. Aber vielleicht haben Sie so oder so das Gefühl, dass es um eine wichtige Sache geht[,] u. sind nun so freundlich, mir ein wenig zuzuhören.

Der Kern von dem, was ich Ihnen zu sagen habe, liegt nicht in dem was ich Ihnen heute beantrage: Abschaffung des ... , sondern in dem, was ich mit diesem Antrag meine. Ich möchte damit zunächst eine Frage an Ihr Gewissen richten, die mein eigenes Gewissen beunruhigt hat, seit ich dieser Versammlung angehöre. Die Frage lautet: was wollen wir eigentlich hier als Synode? Hinter dieser Frage steht die noch grössere umfassendere: Was wollen wir überhaupt mit unsrer ref. Landeskirche, was hat es für einen Sinn, wenn wir ausser den Kirchgemeinden eine Gesamtorganisation haben, als deren Vertreter wir hier beisammen sind? Aber ich will mich heute der Klarheit halber auf die Frage beschränken, was wir mit unsrer Synode im Grunde wollen. Ich denke nicht an eine blos akademische theoretische Erörterung dieser Frage, davon würde ich gar nichts erwarten, sondern es muss heute etwas geschehen. Ich habe sie darum in Form eines Antrags gestellt, über den Sie abstimmen müssen. Mit Ihrer Abstimmung sollen Sie hier auf dem Platze eine Entscheidung treffen über Ihre Antwort, und |169 ich betrachte diese Entscheidung, wie sie auch ausfallen möge, als den ersten praktischen Schritt zu ihrer Lösung.

M[eine] H[erren]. Es sieht so aus, als ob die Synode auf die grundsätzliche Frage: was wollen wir? ihre Antwort längst gegeben habe u. immer wieder gebe. Diese scheinbare26 Antwort lautet: es ist uns darum zu thun, durch das Mittel der Kirche, deren Aufgaben u. Sorgen, soweit sie nicht die Gemeinden angehen, uns hier obliegen, das Evangelium von Jesus Christus unter unserm Aargauer Volk leuchten zu lassen; wir wollen, indem wir diese menschliche Einrichtung der Kirche fördern u. ausbauen, der Ehre Gottes dienen.|

Ich finde diese scheinbare Antwort ausgesprochen in der Tatsache, dass wir Jahr für Jahr unsre Tagungen mit einem «Gottesdienst» in der Stadtkirche eröffnen. Dieser Gottesdienst ist ein Bekenntnis, die Anerkennung eines ganz bestimmten obersten Zieles, das wir unsren Verhandlungen hier nachher zu geben behaupten. Der Grosse Rat27 lässt es mit Fug und Recht bleiben, zum Beginn seiner Tagungen in die Kirche zu gehen. Es fällt ihm gar nicht ein, behaupten zu wollen, dass das oberste Ziel seiner Beratungen das Evangelium Jesu und die Ehre Gottes sei. Wenn er das Bedürfnis zu einem Bekenntnis hätte, so müsste er vielleicht eine Wallfahrt zum Grabe von Aug. Keller28 antreten. Aber er hat ein solches Bedürfnis nicht, es könnte sein, dass er überhaupt nicht stark an ein oberstes Ziel seiner Beratungen denkt; er ist eben der Grosse Rat, fertig! Wir aber, m[eine] H[erren], wir, die Synode, wir gehen in die Kirche. Werden Sie mir bestreiten wollen, dass wir uns damit zu einem ganz bestimmten obersten Ziel, Sinn und Zweck unsrer Verhandlungen und Beschlüsse bekennen, dass wir in scharfem Gegensatz zum Grossen Rat damit sagen: ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen [Jos. 24,15]?! Machen wir es uns doch ganz klar, wenn wir es noch nicht getan haben, was wir da tun, |170 wenn wir in der Kirche beten[,] miteinander Gott dafür danken, dass er uns u. unsrem Volke das Licht des Ev[an]g[eliums] bis hierher erhalten habe, wenn wir ihn um seinen Geist, den Geist Christi, bitten für unser menschliches Tun, wenn wir uns u. unsre Kirche seinem Segen anbefehlen. Nehmen wirs einen Augenblick ernst, was da über unsre Lippen geht, wenn wir drüben unter Orgelschall singen «Allein Gott in der Höh ...»29 oder «Die Sach ist dein ...»30. Damit sprechen wir uns doch aufs Feierlichste für eine bestimmte Richtung aus, die wir unsrem Zusammensein geben wollen. Und zwar wohlverstanden, nicht nur in dem allg[emeinen] Sinn, in dem jede Gemeinde am Sonntag ihren Glauben bekennt, wobei dann das Ernstmachen damit schliesslich Sache jedes Einzelnen ist. Nein, wir wünschen uns da Gottes Geist u. Segen direkt u. unmittelbar für uns, für die geschlossene Gemeinschaft, die wir da bilden als Vertreter unsrer Kirche. Als Behörde, als Synode stellen wir uns da in der ausdrücklichsten Weise unter Gott.│

Oder denken Sie doch einen Moment darüber nach, was es bedeutet, wenn wir uns bei diesem «Gottesdienst» predigen lassen. Ich lasse es ganz dahingestellt, ob wir dabei eine gute oder schlechte Predigt zu hören bekommen. Im schlimmsten Fall lassen wir doch da ein Bibelwort zu uns reden u. wollen es so haben, ein Wort, das aus dem Prophetenu. Heldengeist, aus dem Geist der Liebe, der Freiheit u. der Kraft, aus dem Gottesgeist des A[lten] u. N[euen] T[estaments] stammt[,] u. sagen damit unsrerseits: dieser Geist der Bibel soll uns leiten, aus ihm heraus möchten wir beraten u. beschliessen, um sein Wesen ist es uns zu tun bei unserm Kirchenwesen.

Verstehen Sie mich recht: es ist ja ganz klar, dass wir dieses Glaubensbekenntnis ablegen in vollem Bewusstsein, dass wir alle höchst unvollkommene, schwache Menschen sind, u. dass wir in einer Welt leben, deren harte Wirklichkeiten dem Geiste Gottes einen entschiedenen Widerstand entgegensetzt31. Diese Tatsache wird sich selbstverständlich auch in der menschlichen Unvollkommenheit unsrer Beratungen u. Beschlüsse äussern. Ich weiss sehr wohl, dass das |171 Himmelreich ein Senfkorn u. Sauerteig ist [Mt. 13,31–33]. Wir sind äusserlich genau in der gleichen Lage wie der Grosse Rat oder irgend eine andre Behörde: in der Lage nämlich, dass wir mit den Menschen[,] wie sie sind, u. mit der Welt, wie sie ist, rechnen müssen.

Fertigen Sie mich nicht damit ab, m[eine] H[erren,] dass Sie mich zum Schwärmer stempeln, ich meine nichts Unmögliches. Ich meine einfach: durch unsern Syn[odal-]Gottesdienst bekunden wir, dass wir uns im Gegensatz zum Gr[ossen] Rat in einer andern innern Lage fühlen, in der Lage nämlich, dass wir über aller Unvollkommenheit der Menschen u. der Welt im Evangelium ein klares sicheres u. unbedingtes Ziel kennen, dass wir zwar ganz ruhig mit der Welt rechnen, wie sie ist, aber noch ruhiger u. fester mit Gott, der die Welt lieb hat u. erlösen will, dass uns das Evg.  wirklich ein Senfkorn u. Sauerteig ist, u. d.h. nicht ein toter Stein, sondern etwas Lebendiges, etwas das wirken, wachsen u. gelten will in der Welt, unter den Menschen, in unserm Aargauer Volk. Das Christentum ist ja auch in unserm Privatleben nicht Vollkommenheit u. Heiligkeit, wohl aber eine lebendige Hoffnung auf das Vollkommene, auf Gott. In diesem nüchternen, aber ernsthaften Sinn bekennen wir uns zum Christentum, wenn wir unsre Tagungen mit Gebet, Gesang u. Hören des Bibelwortes eröffnen. Stellen Sie sich nur einen Augenblick vor, es wäre uns ernst mit diesem Bekenntnis, wir wären hier beieinander als ein Kreis, eine Gemeinschaft von Solchen, die eine lebendige Hoffnung auf den lebendigen Gott haben. Sehen Sie, dann wären wir nach aussen die gleiche Synode wie jetzt, u. doch etwas ganz Andres.a Organ einer gewissen aarg[auischen] Staatskirche wären wir – warum denn nicht? es kommt ja wenig darauf an – aber wir wären zugleich viel mehr als das, nämlich ein Ort, wo eine ganz besondere Arbeit für Gottes Reich getan wird. Die Synode könnte den Kirchgemeinden sein, was die Kirchgemeinde den einzelnen Christen sein will. Hier könnten die Vertreter der Gemeinden Fühlung miteinander gewinnen in ihren tiefsten u. wichtigsten Aufgaben u. Zielen. Hier könnte, was schwach ist u. sterben will, sich wieder stärken am Glauben der Andern [vgl. Apk. 3,2]. Hier |172 könnten wir einander fest machen in dem, was wir Alle wollen, fest in der Hoffnung auf das, was wir Alle erwarten. Es gibt nichts Segensreicheres auf der Welt als eine Gemeinschaft der Hoffnung, u. das könnte unsre Synode sein, müsste es sein nach dem Bekenntnis unsrer Lippen. Könnte es sein ohne alle äussere Veränderungen. Wir könnten die gleichen grossen u. kleinen Traktanden behandeln wie jetzt, aber wir würden sie auf eine neue, sachlichere Art behandeln, so nämlich, dass der ganze Aargau es einmal im Jahre merken würde, wie das ist, wenn Christen von Geld, von Verwaltungsgeschäften, von Fragen der Ordnung u. des Rechtes reden. Und neue, wichtigere Traktanden würden uns dann ganz von selbst kommen. Wir könnten den gleichen Kirchenrat haben wie jetzt, aber er wäre uns dann mehr als ein Curator u. Inspektor, wir könnten Vertrauen zu ihm haben als zu einem Führer u. Freund in der Hauptsache. M[eine] H[erren]. Wenn es uns ernst wäre mit unsrem Bekenntnis, dann wäre uns Kirchenpflegern u. Pfarrern auf dem Lande draussen dieser Tag etwas Wichtiges u. Nötiges, wir würden uns freuen auf die Synode, ich glaube, wir würden ganz von selbst das Verlangen haben, viel öfter Synode zu haben. Mit einem Wort: wir würden es zu spüren bekommen, dass Gott sich zu uns bekennt, wie wir uns zu ihm bekennen. Dass wir nicht nur von seiner Sache reden, sondern seinen Segen u. seine Kraft dabei haben. Ist es eine Schwärmerei oder ist es die schlichte Wahrheit, wenn ich sage: Gott würde uns u. unser Reden u. Tun ernst nehmen, wenn wir ihn ernst nehmen würden?

Nun aber muss ichs aussprechen, was die grosse Not ist, unter der diese Synode leidet: wir nehmen Gott nicht ernst. Unser Bekenntnis ist ein Schein. Der Geist, der in unsren Verhandlungen waltet, ist ein gänzlich anderer Geist als der Geist, zu dem wir uns mit unserm Beten, Singen u. Predigen bekennen. Verstehen Sie mich wohl: der Geist des Evgs u. der Geist der aarg. Synode unterscheiden sich nicht nur so, wie das Vollkommene sich vom Unvollkommenen unterscheidet, die niedere Stufe von der höheren, das Menschliche vom Göttlichen oder wie wir uns immer herausreden mögen. Es handelt sich hier u. dort um etwas gänzlich Verschiedenes: Der Geist des Evgs ist die Richtung auf Gott hin, unsre Synode aber ist nicht in der Richtung auf Gott, sondern auf die Götzen hin. Der Geist des Evgs. ist Hoffnung, wir aber sind hier beieinander als solche, die keine Hoff|173nung haben [vgl. 1.Thess. 4,13]. Der Geist des Evgs  ist Leben, die Art aber wie wir hier miteinander beraten u. beschliessen, ist der Tod.

Das erscheint Ihnen jetzt als eine harte Rede, aber müssen Sie mir nicht Alle im Grunde Recht geben, wenigstens darin dass es sich hier u. dort um etwas ganz Andres handelt? Sollte nachher auch nur ein Einziger von Ihnen aufstehen u. sagen können, dass wir den Willen haben, hier zu verhandeln u. zu beschliessen in dem Sinn, in dem wir drüben beten u. singen? Ist nicht die grosse Mehrheit von uns ganz einig darin, dass wir das gerade nicht wollen, dass wir sagen: Gott die Ehre in der Kirche, hier aber gelten andre Rücksichten?b

Sehn Sie, wenn wir hieher kommen aus der Kirche, dann ist auf einmal die ganze Freudigkeit, mit der wir vom lieben Gott her an unsre Arbeit kommen müssten, dahin u. man spürt eigentlich in der ganzen Versammlung kein anderes Verlangen als das, möglichst rasch und glatt unsre Geschäfte abzuwickeln. Mit Hilfe eines gewandten H[errn] Präsid[enten] schlagen wir uns durch alle unsre Paragraphen, Rechnungen u. Berichte hindurch und sind froh, wenn alles gut, d.h. glatt u. friedlich vorübergegangen ist und Alles schön im Gleichgewicht geblieben ist. Ja, da möchte ich denn doch fragen: steht eigentlich die Sache Gottes in der Welt u. im Kt. Aarg. auch so im Gleichgewicht wie wir hier dergl[eichen] tun32? Oder geben wir uns da nicht einer grossen Selbsttäuschung hin, die darin besteht, dass wir hier der Sache Gottes damit zu dienen meinen, dass wir allen tieferen, ernsteren, schwereren Fragen einfach aus dem Wege gehen, am liebsten |174 damit, dass wir sie mit irgend einem formellen Manöver, wie uns der Parlamentarismus solche reichlich zur Verfügung stellt, zum Schweigen bringen. Und darum leben wir dann auch beständig in irgend einer Angst vor allerlei Mächten und Gewalten[,] vor denen wir keine Angst haben dürften, wenn es uns wirklich hier wirklich um Gottes Sache zu tun wäre: Angst vor der Majestät des Staates u. der Ungnade seiner Behörden, Angst vor dem Missfallen der Herren Schullehrer, Angst vor der sog. aarg. Volksseele, die nur an einem gedämpften, verdünnten Chrt. Freude hat u. die uns morgen in die Zeitung bringen könnte, Angst vor allerlei Geldinteressen im Lande draussen, die sich möglicherweise von uns bedroht fühlen könnten. Unser unchristliches Ruhe- und Friedensbedürfnis, wo doch kein Friede ist [vgl. Hes. 13,10.16], unser unchristlicher Formalismus u. unsre unchristliche Angst, das ists, was ich meine, wenn ich sage: wir nehmen hier Gott nicht ernst, und unser Gottesdienst drüben ist eine hohle Gebärde. M[eine] H[erren,] es fällt mir keinen Augenblick ein, auch nur einem einzigen von Ihnen das Christentum absprechen zu wollen, wohl aber möchte ich Sie bitten zu überlegen, ob das andre nicht wahr ist: wenn wir hieher kommen, lassen wir allesamt unser Chrt. draussen, um das es sich hier doch handeln müsste. Die Reden, die wir hier halten u. anhören, sind Reden von Oberrichtern, Feldpredigern, Schulinspektoren, von erfahrenen, vielgewandten Kirchen- u. Sozialpolitikern, bes[onders] auch von Pfarrern u. wieder vor Pfarrern, aber nicht Reden von Christen, denen es [sich] um ihre heiligste u. höchste Sache handelt u. die sich an ihrer Sache orientiert haben. Den Christen in uns lassen wir alle draussen, wenn wir hier hereinkommen. Und das heisst eben: wir nehmen hier – ich rede nur davon – Gott nicht ernst.

Sehen Sie, darum können wir an der Synode eigentlich doch allesamt keine Freude haben. Wir haben alle das Gefühl, dass das, was wir hier treiben u. wollen, eine halbe Sache ist. Es ginge dem R[eiche] G[ottes] im Kt. Aarg[.] nicht besser u. nicht schlechter, wenn es keine Synode gäbe. Irgend eine Grossratskommission könnte unsre Geschäfte ebenso gut u. mit ebensoviel Geist erledigen. Es erwartet niemand etwas Bes[onderes] von uns, u. wir tun hier auch nichts für Gott, denn dass wir von Zeit zu Zeit einen § [Paragraphen] revidieren, tun wir nicht für Gott, sondern dem Gesetz der Trägheit gehorchend. Wir sind alle froh, wenn die Synode jeweils wieder für ein Jahr erledigt |175 ist. Mir sind die Aufenthalte hier in Aarau etwas vom Peinlichsten und Entmutigendsten im ganzen Jahr. Ein dumpfer Druck liegt hier über uns, wir spüren zu deutlich die Sinnlosigkeit und Nichtigkeit unsres ganzen Zusammenseins. Dieser Druck kommt her von der Unwahrheit, in der wir hier beieinander sind, u. diese Unwahrheit besteht darin, dass wir vorgeben, Gott ernst zu nehmen u. in Wirklichkeit andern Göttern dienen.

Und nun? Nun sagt man mir von wohlmeinender Seite, zu dieser grossen Unwahrheit müsse im Namen der christl[ichen] Liebe geschwiegen und immer wieder geschwiegen werden, denn wenn einmal offen davon geredet werde, so könne daraus nur Ärgernis u. Streit entstehen. M[eine] H[erren] S[ynodalen,] da frage ich Sie Alle nun einfach aufs Gewissen: ist das christl. Liebe, die zu solcher Grundunwahrheit auf die Länge schweigen kann aus Furcht vor der Unruhe, die das Reden mit sich bringen könnte? Ist das die christl. Liebe, wie sie in der Bibel zu uns redet, diese sog[enannte] Liebe, die unter immer neuen Vorwänden überall mit dem Strom geht, oder ist das nicht ein bequemes Ding, das wir uns selbst gemacht haben u. das eben auch zu unsrer Grundunwahrheit hier gehört?

Man hat mir ferner nahegelegt, ich möchte doch, statt meines Antrags, die Motion Jahn zu erneuern, es sollten in der Syn[ode] auch sog. «relig[iöse] Tagesfragen» besprochen werden.33 Ich kann auch auf diese Anregung nicht eingehen, denn das, was wir nötig haben, ist nicht die Behandlung «relig.Tagesfragen», sondern die Behandlung unsrer gewöhnlichen Traktanden in einem andern Geist, als es jetzt geschieht.

Ich kann Ihnen auch nicht beantragen, die Unwahrheit, in der wir stecken, dadurch aufzuheben, dass wir einen neuen Geist in unsre Verhandlungen einführen. Das wäre das einzige Positive, das hier für den Augenblick geschehen könnte. Aber Sie lächeln, Sie wissen ganz gut, dass man den Geist Gottes nicht einführen u. beschliessen kann.c

176 Ich kann mich ferner doch mit dem guten Ratschlag [nicht] zufrieden geben, ich solle doch die Synode nicht so ernst nehmen, sie sei ja nur eine Formalität u. das religiöse Leben sei in den Gemeinden draussen.

Wer mir das sagt, der muss nachher für meinen Antrag stimmen, denn das meine ich gerade: was man nicht ernst nimmt, das soll man nicht mit einem Gottesdienst anfangen.

Ich meinerseits möchte die Synode ernst nehmend[,] aber weil ich kein Mittel weiss, ihr einen andern Geist zu geben, schlage ich ihr hiemit vor, unserer grossen Unwahrheit dadurch ein Ende zu machen, dass wir uns des Bekenntnisses zu Gott und zum Evg, das wir mit uns[erm] Gott[es]d[ienst] ablegen, entäussern und uns ehrlich selbst hinstellen als das, was wir sind, als eine Verwaltungsbehörde, die Geschäfte abwickelt. Der Sinn meines Antrags ist auch ein Bekenntnis, ein Bekenntnis der Synode zu ihrer eigenen Art, wie sie sich bis jetzt mit Unrecht zu Gott bekannt hat. Wir wollen uns von heute an ehrlich zeigen als das, was wir sind, und das falsche religiöse Mäntelein ablegen.

Mein Antrag tönt negativ und kritisch: er ist nicht so gemeint.

Ich bin überzeugt, wenn sie diesen Antrag jetzt annehmen, resp[ektive] heute darauf eintreten und damit bekunden, dass Sie einsehen, wo es uns fehlt, so wird das ein erster grundsätzl[icher] Schritt zur Besserung sein. Gott kann dann wieder Freude an uns haben, denn den Aufrichtigen lässt er es gelingen [Spr. 2,7]. Aber hindurch müssen wir durch dieses bittere Bekenntnis: wir haben so, wie wir’s treiben, mit Gott nichts zu schaffen.

Wieder einführen?
Ablehnung?
Frage gestellt. Entscheidung Ihre Sache.

Textkritische Fußnoten

a
Im Mskr. folgt der nachträglich gestrichene Satz: «Die Kirche könnte das gleiche Verhältnis zum Staat haben mit all seinen Unvollkommenheiten wie jetzt, aber nicht als Organ der Staatskirche wären wir hier beieinander, sondern als Werkzeug der Kirche Christi, auf die es allein ankommt.»↩
b
Hier folgt im Manuskript ein von K. Barth gestrichener Absatz, der auf die Spielbankinitiative Bezug nimmt:
«Ich möchte am Liebsten gar nicht weiter bei dieser Feststellung verweilen und es Ihnen überlassen, ob Sie den Mut haben, mir nachher zu antworten: es ist nicht so! Ich möchte gerne verzichten darauf, bestimmte Punkte zu nennen, wo sich das, was ich meine gezeigt hat und immer aufs Neue zeigt. Wenn ich es doch tue, um der Anschaulichkeit willen, so möchte ich Sie im voraus bitten, sich nachher in der Diskussion nicht in Einzelheiten zu verlieren. Es handelt sich nicht um Einzelheiten, sondern um das Ganze. Aber ich kann Ihnen das Ganze nicht anders zeigen, als indem ich Sie an einige Einzelheiten erinnere.
Wir haben Sie vor 1½ Jahren mit einer Resolution zugunsten der sog. Spielbankinitiative bemüht und sind damit zwei mal abgewiesen worden. Ich frage Sie heute einfach: woher kamen die Motive, die Sie damals zu Ihrer Haltung bewogen haben? Was für Rücksichten?»↩
c
Im Mskr. folgt ein gestrichenes Fragment eines Absatzes: «Und darum stelle ich Ihnen den Antrag, dass wir der grossen Grundunwahrheit in der wir uns befinden, dadurch ein Ende machen».↩
d
Nachträglich gestrichene Fortsetzung: «u.zw. so wie sie nun einmal ist, mit der geistlosen Art, die sie nun einmal hat. Ich möchte aber nicht dass wir ewig dabei bleiben.»↩

Sachfußnoten

1
Siehe V.u.kl.A. 1909-1914, S. 704–709.716–722 📖, und oben S. 3–8 und S. 33–35.↩
2
Protokoll der reformierten Synode des Kantons Aargau. 1894-1919 (im Archiv der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Aarau), S. 418.↩
3
KBA 9315.123.↩
4
KBA 9315.137.↩
5
KBA 9315.154.↩
6
KBA 9315.131.↩
7
KBA 9315.147.↩
8
KBA 9315.153.↩
9
KBA 12046.↩
10
Protokoll der reformierten Synode des Kantons Aargau. 1894-1919, S. 418.↩
11
Ebd.↩
12
KBA 12046.↩
13
KBA 12046.↩
14
Protokoll, a.a.O., S. 420.↩
15
Ebd.↩
16
Ebd. Pfarrer Dr. Albert Schäfer, der zunächst Barths Antrag übernommen hatte, um eine eigentliche Behandlung bei der nächsten Versammlung der Synode zu erreichen (Protokoll, S. 421), zog den Antrag zurück (a.a.O., S. 430 und S. 433), so dass Barths Vorstoß 1916 nicht mehr besprochen wurde.↩
17
A.a.O., S. 421.↩
18
Aargauer Tagblatt, Jg. 69, Nr. 258 vom 3.11.1915, S. 2 📖.↩
19
Bw.Th. I, S. 99. 📖↩
20
Aargauer Tagblatt, Jg. 69, Nr. 260 vom 5.11.1915, S. 2 📖.↩
21
Aargauer Tagblatt, Jg. 69, Nr. 269 vom 16.11.1915, S. 2 📖.↩
22
Aargauer Tagblatt, Jg. 69, Nr. 267 vom 13.11.1915, S. 2 📖.↩
23
Zofinger Tagblatt, Jg. 43, Nr. 266 vom 12.11.1915, S. [1] 📖.↩
24
G. W. [Gotthilf Witzemann?], Reformierte Synode, in: Zofinger Tagblatt, Jg. 43, Nr. 270 vom 17.11.1915, S. [2] 📖.↩
25
KBA 9315.156.↩
26
= sichtbare, augenscheinliche, offenkundige.↩
27
= das Parlament des Kantons Aargau, in dessen Saal auch die reformierte Synode tagte.↩
28
Augustin Keller (1805–1883) war liberaler aargauischer Politiker und Mitbegründer der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Er prägte das Schul- und Kirchenwesen des Kantons Aargau entscheidend mit der Leitidee der allgemeinen Volksaufklärung. Vgl. Fr. Kurmann, Art. «Augustin Keller», in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 7, Basel 2008, S. 157 📖.↩
29
GERS (1891) 1; EG 179; RG (1998) 221 🎵.↩
30
GERS (1891) 170; EG 593; RG (1998) 801 🎵.↩
31
Versehentlich statt: «entgegensetzen».↩
32
= wie es bei unserem Tun den Anschein hat.↩
33
Vgl. V.u.kl.A. 1909-1914, S. 720 📖.↩