Mai 1933

Was heißt: evangelisch sein?

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WAS HEISST: EVANGELISCH SEIN?

1933

Bei diesem Text handelt es sich um einen Mitte Mai 1933 von Barth, dem Elberfelder Pfarrer D. Hermann Albert Hesse1 und Wilhelm Niesel 2 bearbeiteten «Bekenntnisentwurf»3, der Hesse als Grundlage seiner Arbeit im «Drei-Männer-Kollegium» dienen sollte.

Hesse war am 23. April 1933 zusammen mit dem hannoverschen Landesbischof August Marahrens von Hermann Kapler, dem Präsidenten des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes und des Oberkirchenrats der Evangelischen Kirche der alpreußischen Union, in dieses Kollegium berufen worden, das die von der geschichtlichen «Stunde» gebotene «Reform der Verfassung des deutschen Protestantismus» einleiten sollte. Ziel war eine «bündische deutsche evangelische Kirche, errichtet auf der Grundlage und unter voller Wahrung des Bekenntnisses».4 Dieses Vorgehen wurde am 25. April 1933 vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss bestätigt, Kapler selbst wurde die Vollmacht erteilt, «für die Gesamtheit des deutschen Protestantismus zu sprechen und zu handeln».5 Kapler, Marahrens und Hesse nahmen ihre Arbeit am 28. April 1933 auf.6 Am 2./ 3. Mai 1933 traf sich das Drei-Männer-Kollegium erstmals mit den Kirchenrechtlern Johannes Heckel 7 und Johannes Hosemann8, am 4. Mai stießen Ludwig Müller, |243 der seit dem 25. April 1933 Adolf Hitlers «Vertrauensmann und Bevollmächtigter für die Fragen der evangelischen Kirche»9 war, und sein Adjutant Horst Schirmacher10 zu diesen Beratungen hinzu. Am 5. Mai 1933 wurden Kapler die zehn «Kirchengrundsätze» der Glaubensbewegung Deutsche Christen überreicht, mit denen diese ihren Anspruch auf personelle und inhaltliche Beteiligung an den Verhandlungen herausstellte.11 Im Abschlusskommuniqué eines weiteren Treffens am 10. Mai 1933 hieß es auf Anregung Müllers: «Bevor die Einzelheiten des neuen Verfassungswerkes zu abschließender Beratung kommen, muß versucht werden, dem Geschlecht unserer Tage deutlich zu machen, was es heißt, evangelisch zu sein.»12 Für die Tage vom 16.(17.)– 20. Mai 1933 standen Verhandlungen in Loccum an, zu denen Ludwig Müller wieder hinzugezogen werden sollte.13

Auf diesem Hintergrund trafen sich am Samstag, dem 13. Mai 1933, Barth, Hesse und Niesel in Elberfeld. Hier wurde vermutlich von Hesse ein Textentwurf (Version A) vorgelegt,14 über den man weiter |244 beriet.15 Die maschinenschriftliche Textfassung, die Ergebnis dieser Beratungen war (Version B), wurde Barth von Hesse noch am gleichen Abend nachgeschickt.16 Barth brachte an diesem Text erneut Korrekturen an, u. a. aufgrund einer von Hesse gewünschten Präzisierung im dritten Artikel.17 Diese letzte Textfassung (Version C18) ließ Barth am 15. Mai 1933 über Niesel an Hesse zurückgehen,19 so dass dieser sie vor seiner Abreise nach Loccum in Besitz gehabt haben dürfte.20

Eine gewisse Parallele zum entsprechenden Bekenntnisabschnitt des Loccumer Manifestes ist nur in einigen Formulierungen der ursprünglichen Textvorlage zu erkennen.21 Dass der von Barth umge|245arbeitete Entwurf sich dem aktuellen Anlass der Loccumer Verhandlungen verdankte und als Arbeitsmaterial für diese gedacht war,22 geht auch aus Briefen Charlotte von Kirschbaums und Barths hervor, in denen sie u. a. ausführten: «Umso mehr hat er [Barth] versucht, indirekt einen gewissen Einfluss zu erlangen via D. Hesse-Elberfeld und konnte dadurch in nicht unwesentlicher Weise mitwirken an dem nun in Loccum formulierten ‹Bekenntnis›, das wohl bald einmal in den Zeitungen erscheinen wird.»23 – «Ich war aber in der Etappe nicht ganz untätig, indem ich bei dem Einen von dem berühmten ‹Dreimännerkollegium› Zugang und Gehör habe und vielleicht wenigstens einiges Schlimme verhindern helfen konnte.»24

Da sich Hesse aber mit diesem Bekenntnisentwurf bei den Loccumer Verhandlungen nicht durchsetzen konnte, drängte Barth am 21. Mai 1933 anlässlich eines weiteren Treffens mit Hesse und dem Bonner Kirchengeschichtler Wilhelm Goeters in Elberfeld25 darauf, |246 den Text noch zu ändern, was Hesse aber nicht mehr durchsetzen konnte. Barth kritisierte besonders das «Fehlen eines ausdrücklichen Verweises auf die heilige Schrift in der Einleitung des Glaubensbekenntnisses», aber auch «die blöde Form, in der der zweite und dritte Artikel nun verblieben sind». Die Kundgebung war für ihn damit «als eine Sache, zu der ich mich bekennen könnte, erledigt».26

Zuletzt hatte Barth für das, was anstelle des von ihm mit erarbeiteten Bekenntnisentwurfes in das Loccumer Manifest gelangt war, nur noch Spott übrig: «Ferner ist im Kloster Loccum ein ‹Bekenntnis› fabriziert worden, das nun an der Spitze der neuen Verfassung stehen soll – ein Bekenntnis, in welchem leider die hl. Schrift nicht erwähnt wird, wogegen Jesus im zweiten Artikel als ‹Kämpfer› dargestellt wird.»27

Alle drei Versionen liegen als Typoskripte vor, die Korrekturen Barths an Version B als Manuskript28 (ohne Abweichungen vom Typoskript der Version C). Ein Abdruck der Version C erfolgte in Hesses Aufsatz Vom Werden der Verfassung der Deutschen Evangelischen Reichskirche (RKZ 83 [1933], S. 253–258, dort S. 254), 📖 jedoch ohne Hinweis auf die genaue Autorenschaft.29

Im Folgenden sind die Versionen, bei denen Barth sicher beteiligt bzw. alleiniger Verfasser war (B und C) parallel abgedruckt. Zur besseren Einsicht in die Entstehung dieses Bekenntnisentwurfes ist ein Abdruck der Version A vorangestellt.

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Was heißt: evangelisch sein?

Version A (zwischen 10. und 13. Mai 1933; vermutlich von
Hermann Albert Hesse)

Evangelisch sein heißt: auf das Wort Gottes hören; es heißt: dem allmächtigen Schöpfer danken, der uns unser Leben in Volk und Familie gab; es heißt: sich vor dem heiligen Gott als Sünder beugen; es heißt: auf den Vater im Himmel rückhaltlos sein Vertrauen setzen.

Evangelisch sein heißt: auf den Ruf Jesu hören. Er ruft uns als der ewige Herr, der für uns Mensch wurde. Er ruft uns als der Heiland, der für uns starb und auferstand. Er ruft uns als der kommende Richter aller Menschen.

Evangelisch sein heißt: auf das Mahnen des heiligen Geistes hören und seiner Führung in unbedingtem Gehorsam folgen; es heißt: in der Kirche Jesu Christi als ein lebendiges Glied stehen und so der Obrigkeit untertan sein; es heißt: auf die Erneuerung und Vollendung der Schöpfung warten, die der kommende Christus bringt.

Version B (Elberfeld, 13. Mai 1933; Barth, Hesse, Niesel)

Version C (Bonn, 14./15. Mai 1933; Barth)

Was heißt: evangelisch sein?

Was heißt: evangelisch sein?

Die Antwort auf diese Frage gibt uns das Wort Gottes. Die Antwort auf diese Frage gibt uns das uns allein in der heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes gesagte Wort Gottes.
 Evangelisch sein heißt: auf das Gebot Gottes hören; – es heißt: dem allmächtigen Schöpfer danken, der einem jeden von uns das Leben in Familie, Volk und Menschheit gab; – es heißt: sich vor dem heiligen Gott als Sünder beugen; – es heißt: auf den Vater im Himmel rückhaltlos sein Vertrauen setzen.  Evangelisch sein heißt: auf das Gebot unseres Schöpfers hören; – es heißt: dem Allmächtigen danken, der einem Jeden von uns das Leben in Familie, Volk und Menschheit gibt; – es heißt: sich vor dem heiligen Gott als Sünder beugen; – es heißt: auf den Vater im Himmel sein ganzes Vertrauen setzen.
 Evangelisch sein heißt: auf den Ruf des Herrn Jesus hören.  Evangelisch sein heißt: auf den Ruf des Herrn Jesus hören;
248 – es heißt: ihn erkennen als den Sohn Gottes, der für uns Mensch wurde; – es heißt: ihn gelten lassen als den Heiland, der für uns Sünder gestorben und auferstanden ist; – es heißt: ihn erwarten als den kommenden Richter aller Menschen.
 Evangelisch sein heißt: auf das Trösten und Mahnen des heiligen Geistes hören und also im Glauben unserer Rettung durch Jesus Christus gewiss sein und seiner Führung im Gehorsam folgen; – es heißt: in seiner Kirche als ein lebendiges Glied stehen; – es heißt: in verantwortlichem Wachen und Beten auf die Erneuerung und Vollendung der Schöpfung warten, die der kommende Christus bringt.  Evangelisch sein heißt: auf das Trösten und Mahnen des heiligen Geistes hören und also im Glauben unserer Rettung durch Jesus Christus gewiss sein und seiner Führung im Gehorsam folgen; – es heißt: ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi sein; – es heißt: in den Sorgen und Verantwortungen dieses Lebens das uns heilsame Kreuz erkennen und auf uns nehmen; – es heißt: wachen und beten und hoffen auf die Verheißung: Siehe ich mache Alles neu! [Apk. 21,5]

Sachfußnoten

1
Hermann Albert Hesse (1877–1957), Lic. theol., seit 1916 Pfarrer, seit 1929 zugleich Direktor des Reformierten Predigerseminars und Dozent an der Theologischen Schule in Elberfeld.↩
2
Wilhelm Niesel (1903–1988), Lic. theol., seit 1930 Hilfsprediger und Studieninspektor am Predigerseminar in Elberfeld, zusammen mit Peter Barth Herausgeber der Opera Selecta Calvins 📖, promovierte 1930 bei Barth.↩
3
So bezeichnet von Barth in seinem Brief an Niesel vom 15.5.1933 (KBA 9233.125; Br. 1933, S. 205 📖).↩
4
Aufruf Kaplers vom 23.4.1933 (Gauger I, S. 74 📖).↩
5
Kirchliche Wegweisung. Informationsdienst aus dem Evangelischen Oberkirchenrat, Nr. 1, Berlin, den 15. Mai 1933, S. 4. 📖↩
6
Vgl. Kundgebung von Kapler, Marahrens und Hesse vom 28.4.1933 (a.a.O., S. 4f. 📖). Zum zeitlichen Ablauf der Verhandlungen zwischen dem 28. April und 16. Mai 1933 vgl. Meier I, S. 90–92 📖; Scholder I, S. 394–396. 📖↩
7
Johannes Heckel (1889–1963), Dr. iur. D. theol., seit 1928 Prof. für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht in Bonn.↩
8
Johannes Hosemann (1881–1947), seit 1924 Oberkonsistorialrat und Direktor des Kirchenbundesamts.↩
9
Gauger I, S. 74. 📖↩
10
Horst Schirmacher (1892–1956), seit 1932 Männerdienst- und Pressepfarrer in Königsberg.↩
11
Vgl. Meier I, S. 91f. 📖; Scholder I, S. 401 📖. Die «Kirchengrundsätze» finden sich in: Kirchliche Wegweisung (Anm. 5), S. 11f. 📖; Schmidt I, S. 144f. 📖↩
12
Zit. bei Scholder I, S. 395f. 📖 (Hervorhebung vom Bearb.; im Typoskript des Kommuniqués, das sich in den Akten von Marahrens befindet, ist dieser Passus ebenfalls hervorgehoben [LKA Hannover, L2 Nr. 4a II,1]).↩
13
Nach Scholder I, S. 405f.410 📖, trafen sich die beteiligten Gruppen (Drei-Männer-Kollegium, Müller und seine Berater) zunächst getrennt am 16. Mai abends in Hannover, bevor man am 17. Mai nachmittags zum ersten Mal gemeinsam in Loccum verhandelte. Zum weiteren Verlauf dieser Verhandlungen vgl. Gauger I, S. 78 📖; Scholder I, S. 410f.; Th. M. Schneider, Reichsbischof Ludwig Müller. Eine Untersuchung zu Leben, Werk und Persönlichkeit (AKIZ.B 19), Göttingen 1993, S. 113–119. 📖 Ein Ergebnisprotokoll aller Sitzungen findet sich in den Akten Marahrens’ zu den Loccumer Verhandlungen (Anm. 12).↩
14
KBA 11036. – Die Frage, wer Version A geschrieben hat, lässt sich nicht eindeutig klären. Vieles spricht jedoch dafür, dass Hesse der alleinige Verfasser ist: In den Akten, die Bischof Marahrens zu den Verhandlungen des Drei-Männer-Kollegiums anlegte (Anm. 12), findet sich kein Hinweis auf die Erarbeitung dieses Textes im Kreise des Gremiums. Version C ist dort aber zusammen mit der «Skizze einer Verfassung des reformierten Zweiges der Deutschen Evangelischen Reichskirche» abgeheftet, die mit einem «H» gekennzeichnet ist. Da Hesse noch bis zum Abend des 11. Mai 1933 in Berlin war (um 17.30 Uhr kam das Drei-Männer-Kollegium ein letztes Mal vor den Loccumer Verhandlungen zusammen; vgl. ebd.), ist auch aus zeitlichen Gründen eine andere Verfasserschaft für Version A nicht wahrscheinlich. Schließlich druckte Hesse Version C des Textes in seinem Aufsatz Vom Werden der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche (RKZ 83 [1933], S. 253–258, dort S. 254 📖) ohne Angabe einer fremden Verfasserschaft mit ab (er spricht dort von «eingehende[n] theologische[n] Beratungen», die zu diesem Entwurf geführt hätten), was seine ursprüngliche Autorenschaft zumindest nahelegt. Angesichts der charakteristischen Unterschiede zwischen den Versionen A und B/C gerade im Vorspruch und im ersten und dritten Artikel (s. unten) erscheint es in jedem Fall höchst unwahrscheinlich, dass Barth an der Abfassung von Version A in irgendeiner Form beteiligt war.↩
15
Vgl. Brief Hesses an Barth vom 13.5.1933 (KBA 9333.300); Brief Barths an Niesel vom 15.5.1933 (Anm. 3).↩
16
KBA 11037. – Barth hatte, um seinen Zug nach Bonn erreichen zu können, in Eile aufbrechen müssen und wohl deshalb nicht mehr selbst ein Exemplar mitnehmen können (vgl. Brief Hesses vom 13.5.1933 [Anm. 15]).↩
17
Hesse hatte bemängelt, «seine Kirche» könne auch verstanden werden als «Kirche des einzelnen» (ebd.).↩
18
KBA 11040.↩
19
Barth kannte Hesses Postanschrift nicht (vgl. Brief an Niesel vom 15.5.1933 [Anm. 3]).↩
20
Dafür spricht auch, dass der Text zusammen mit dem o. g. reformierten Verfassungsentwurf (s. Anm. 14) in den Akten Marahrens’ (Anm. 12) unmittelbar vor dem Material zum Loccumer Manifest angeordnet ist.↩
21
Im Loccumer Manifest heißt es u. a.: «Unser ganzes Vertrauen setzen wir auf den allmächtigen Gott, unsern Vater im Himmel […]»; «Er [Gottes Heiliger Geist] treibt uns als Glieder der Kirche Jesu Christi, in Wort und Wandel Bekenner […] unseres Heilandes zu sein, […]»; «Christus kommt wieder und bringt eine ewige Vollendung im Reiche seiner Herrlichkeit!» (Schmidt I, S. 153f., Zitate S. 154 📖; s. auch unten, S. 338, Anm. 153).↩
22
Lekebusch, S. 42f., Anm. 213 📖, vermutete in diesem Text eine Vorform der Düsseldorfer Thesen, die unabhängig von den Loccumer Verhandlungen entstanden seien, ohne jedoch das Vorhandensein des Textes in den Akten Marahrens’ sowie seinen Abdruck im Artikel Hesses (s. für beides oben, Anm. 14), in dem die Düsseldorfer Thesen nicht thematisiert werden, zu berücksichtigen. Zum Zusammenhang von Düsseldorfer Thesen und Loccumer Manifest vgl. unten, S. 253.↩
23
Brief Ch. von Kirschbaums an E. Passlack vom 22.5.1933 (KBA 9233.131). Im Weiteren äußert sie optimistisch: «Dass auch noch allerhand weniger Gutes darin zu lesen sein wird, das ließ sich natürlich nicht ganz vermeiden, aber wenigstens doch keine Ketzereien oder Außerachtlassung wichtigster Begriffe» (ebd.).↩
24
Brief Barths an H. Scholz vom 24.5.1933 (KBA 9233.132; Br. 1933, S. 214f. 📖). Schon hier werden aber Zweifel erkennbar, wenn Barth im Anschluss ausführt: «Auch in diesem Bereich dominiert eben [...] die mit Forschheit ausgerüstete Mediokrität, deren beste Eigenschaft darin besteht, dass es nicht unmöglich ist, ihr gelegentlich auf Umwegen, wie einem kranken Pferd ein bisschen zuzureden» (ebd.; Br. 1933, S. 215).↩
25
Vgl. Brief Barths an Goeters vom 27.5.1933 (KBA 9233.134; Br. 1933, S. 225 📖). Siehe auch Brief Ch. von Kirschbaums an A. Barth vom 21.5.1933 (KBA 9233.130; Br. 1933, S. 211): «Heute nun wurde Karl wieder nach Elberfeld gerufen zu einer weiteren Besprechung mit D. Hesse.» Vgl. H. A. Hesse, Mit Karl Barth im Kirchenkampf, in: RKZ 97 (1956), Sp. 231–236, dort Sp. 232 📖, der aber irrtümlich angibt, in dieser Besprechung die Düsseldorfer Thesen (s. unten, S. 249–259) angeregt zu haben.↩
26
Brief an Goeters vom 27.5.1933 (Anm. 25).↩
27
Brief Barths an E. Hessel vom 29.5./3.6.1933 (KBA 9233.136; Br. 1933, S. 233 📖). Das Zitat ist Teil einer hellsichtigen und eindeutig negativen, fast schon sarkastischen Schilderung der politischen, theologischen und kirchlichen Entwicklung in Deutschland seit dem 30. Januar 1933.↩
28
KBA 11039.↩
29
Die Abweichungen zu der hier abgedruckten Version C bestehen im Wesentlichen in veränderter Groß- und Kleinschreibung. Ein gewichtigerer Unterschied findet sich im dritten Artikel, wo es heißt: «[…] und also allein durch den Glauben unserer Rettung durch Jesus Christus gewiß sein […]».↩