21. April 1933 – 20. Mai 1933

Eine theologische Erklärung zur Gestalt der Kirche

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EINE THEOLOGISCHE ERKLÄRUNG
ZUR GESTALT DER KIRCHE

1933

In der Besprechung mit Karl Barth am 13. Mai 1933, in der über die ursprüngliche Fassung von Was heißt: evangelisch sein? beraten wurde,1 bat Hermann Albert Hesse um «eine Erklärung darüber von reformierter Seite, was Kirche sei»2. Diese hielt er für seine weiteren Verhandlungen im Drei-Männer-Kollegium in Berlin für erforderlich. Vier Tage später war Wilhelm Niesel «in dieser Sache in Bonn», wohl um dort mit Barth weitere Einzelheiten zu besprechen.3 Schon am Samstag, dem 20. Mai 1933, traf sich dann in der Düsseldorfer Wohnung des Arztes Hans Alvermann4, der ein guter Freund Wilhelm August Langenohls5 war, eine Gruppe von reformierten «Professoren, Pastoren, Ältesten und Diakonen im Rheinland»6, bestehend neben Barth, Niesel und den beiden schon genannten aus August Bleeck7, Heinrich Dehnen8, Wilhelm Goeters, Heinrich Graffmann9, Jakob |250 Heep10, Hermann Klugkist Hesse11, Walter Keller12, Karl Kuhn13, Alfred de Quervain14 und Otto Weber15. Es handelte sich hierbei größtenteils um führende Repräsentanten der rheinischen Reformierten, die untereinander in vielfältigen Beziehungen standen.16 Acht der vierzehn Unterzeichner der Erklärung zählten auch schon zu dem Kreis derer, die die Rheydter Versammlung vom 17. April 1933 einberufen hatten,17 in der als Reaktion auf Wilhelm Zoellners18 «Aufruf an alle Lutheraner»19 vom 13. April die Sammlung der Reformierten |251 zur Durchsetzung ihrer Interessen bei der Bildung der vorgesehenen Reichskirche in die Wege geleitet worden war.20

Das Treffen in Düsseldorf begann um 15.00 Uhr und endete erst am späten Abend gegen 22.00 Uhr.21 Obwohl Barth entscheidenden Anteil an den Formulierungen hatte,22 hob er selbst die hervorragende Mitarbeit aller Beteiligten, namentlich der «Nicht-Theologen» hervor: «Die vier Nicht-Theologen, die unterzeichnet haben, stehen übrigens nicht nur zur Dekoration da, sondern sie haben bei der siebenstündigen Sitzung, in der das Ding zustande kam, tatsächlich redlich mitgearbeitet, wobei besonders der an vierter Stelle genannte Bauer aus Vörde eine erstaunliche Bibel- und Katechismuskenntnis bewies.»23 Wohl veranlasst durch solche Eindrücke sprach er im Nachhinein von der «Freude an unserer reformierten Einheit», die er «aufrichtig empfunden hatte».24 Ihm war diese «kleine Konferenz […] schon ein ziemlicher Eindruck».25 Diese positive Einschätzung wurde aber schnell getrübt durch «allerlei Ärger», den er «nachträglich davon hatte».26 Vermutlich war Barth erst im Nachhinein auf die Zugehörigkeit einiger Unterzeichner zu den Deutschen Christen aufmerksam geworden,27 denn als Konsequenz wollte er sich «nicht so bald |252 wieder mit Leuten, die ich nicht genügend kenne, an einen Tisch setzen».28

Die Theologische Erklärung selbst ist in verschiedenen Stufen ihrer Formulierung erhalten. Zunächst mit nur elf Thesen als zweiseitiges Manuskript (erste und dritte Seite eines verkürzten Kanzleibogens) mit Verbesserungen und Ergänzungen in Barths Handschrift.29 Sodann als zweiseitiges Typoskript (A), in das die handschriftlichen Änderungen des Manuskripts zum großen Teil eingearbeitet sind und das schon 14 Thesen enthält, an denen wiederum in Barths Handschrift Änderungen notiert sind.30 Schließlich als einseitiges Typoskript (B), in das die Änderungen eingearbeitet sind und an dem keine weiteren Ergänzungen vorgenommen wurden.31

253 Alle Textfassungen stammen vom selben Tag, es gibt keinen Hinweis auf mitgebrachte Vorarbeiten.32 Bemerkenswert ist, dass auf der vierten Seite des Kanzleibogens, auf dem das Manuskript geschrieben ist, ebenfalls in Barths Handschrift der Text des am 20. Mai abschließend beratenen «Loccumer Manifestes»33 notiert ist. Anordnung und Erscheinungsbild dieser Abschrift (saubere, fast fehlerfreie Abschrift mit einigen Abkürzungen, angeordnet in zwei Spalten, von der die rechte den ersten Teil des Textes enthält) könnten ein Hinweis darauf sein, dass diese nach einem Diktat während der Arbeit an den ersten Versionen der Erklärung, jedenfalls aber mit einiger Sicherheit noch am 20. Mai erfolgte.34 Somit liegt es im Bereich des Möglichen, dass einige Passagen der Theologischen Erklärung eine erste Reaktion auf den Text des «Loccumer Manifestes» darstellen.35

254 Barth jedenfalls legte zwar darauf Wert, dass es sich um ein rein theologisches und nicht kirchenpolitisches Manifest handelte,36 betonte aber zugleich den direkten Zusammenhang mit der Diskussion um die Reichskirche, wenn er die Erklärung als einen «Defensivakt solcher Evangelischer» bezeichnete, «denen es ihr Verständnis der heiligen Schrift nicht erlaubt, sich etwa plötzlich eines schönen Morgens unter der Herrschaft eines Krummstabes vorzufinden und die darum für ihre Person gegen eine solche Möglichkeit vorsorglich Protest erheben wollten».37

Die schnell als «Düsseldorfer Thesen» bekannt gewordene Theologische Erklärung erzielte eine erstaunliche Wirkung im reformierten Raum, verdrängte als grundsätzliche Äußerung zur Kirchenfrage in ihrer Bedeutung rasch die bis dahin tonangebenden Rheydter Sätze38 und verlor somit sehr schnell ihren zunächst eher informellen Charakter.39

255 Gedruckt ist die Erklärung u. a. als eigenständiges Flugblatt,40 in RKZ 83 (1933), S. 162 📖, in der Niederdeutschen Kirchenzeitung, Jg. 3 (1933), S. 217 📖, sowie in Schmidt I, S. 149f. 📖 Schließlich fand sie Aufnahme in die von Niesel herausgegebene Sammlung reformierter Bekenntnisschriften.41 Alle gedruckten Textfassungen sind im Wesentlichen identisch; der Abdruck folgt der Flugblattfassung.

Eine theologische Erklärung zur Gestalt der Kirche.a

Die Vorsehung Gottes hat uns in eine Stunde geführt, in der wir uns erneut die Frage vorzulegen haben: Was heißt evangelische Kirche?

  1. b-Die heilige christliche Kirche, deren einiges Haupt Christus ist, ist aus dem Wort Gottes geboren; in demselben bleibt sie und hört nicht die Stimme eines Fremden.-b 42
  2. 256 Das Wort Gottes wird uns gesagt durch die Heiligec Schrift Alten und Neuen Testamentes.
  3. Das uns gesagte Wort Gottes ist unser Herrd Jesus Christus.
  4. Jesus Christus ist e-der Heiland der Welt und der alleinige Herr der erwählten Kirche-e, die er aus allen Völkern beruft zum ewigen Leben.
  5. Die Kirche lebt allein davon, dass sie f-täglich neu-f von ihrem Herrn g-berufen und getragen, getröstet und regiert wird-g.
  6. Die Kirche lebt h-in allen ihren Gliedern-h durch die Ausrichtung des von Jesus Christus eingesetzten und geordneten Dienstes der Prediger, Lehrer, Ältesten und Diakoneni.43
  7. j- Der Dienst k-der Prediger-k besteht vornehmlich in der an Kirche und Welt sich richtenden Verkündigung des Wortes Gottes durchl Schriftauslegung, Taufe und Abendmahl.
  8. 257 Der Dienst m-der Lehrer-m besteht in der Unterweisung der Jugend, in der Heranbildung der künftigen Prediger und in der immer neun zu vollziehenden o-Erforschung und-o Prüfung der Reinheit und Gesundheit der kirchlichen Verkündigung, p-und das alles auf Grund der Heiligenq Schrift-p.
  9. Der Dienst r-der Ältesten-r besteht in einem gemeinsamen besonderen Achthaben auf die Ordnung, die Lehre und das Leben der Kirche.
  10. Der Dienst s-der Diakonen-s besteht in der Fürsorge für die Notleidenden, Kranken, Verlassenen, wer sie auch seien.-j
  11. Die Vollmacht und die Kraft dieses Dienstes gründet allein in t-der freien-t Gnade des Herrn der Kirche.
  12. «Geistlicher Führer»44 der Kirche ist allein Jesus Christus, u-ihr himmlischer König-u, v-welcher auf Erden durch Seinen Geist in einem jeden lebt-v, der in Gehorsam gegen Seinen Auftrag in Seinem Dienst in der Kirche steht.
  13. 258 Die Ämter w-des Predigers, des Lehrers, des Ältesten und des Diakonen-w dienen gemeinsam dem Aufbau der Kirche. Sie haben bei aller Verschiedenheit des Dienstes und der Gaben ein jedes seine Verheißung und Vollmacht unmittelbar vom Herrn der Kirche.
  14. Der Herrschaft des himmlischen Herrn über die x-einzelnen Gemeinden-x entspricht auf Erden nicht die Herrschaft einer einzelneny Gemeinde über die andern oder die z-eines den anderen Ämtern-z übergeordneten Bischofsamtes, sondern der Dienst, den die einzelnen Gemeinden einander gegenseitig schuldig sind und den sie in deraa Form von Synoden ihrer berufenen Diener einander zu leisten versuchen.45
Alvermann, Dr. med., Düsseldorf.
Barth, D. th., D., D., Professor, Bonn.
Bleeck, August, Gemeindeverordneter, Rheydt.
Dehnen, Heinrich, Gemeindeverordneter, Vörde b. Wesel.
Goeters, D. th., Professor, Bonn.
259 Graffmann, Dr. phil., Pastor, Elberfeld.
Heep, Lic. th., Superintendent, Wetzlar.
Klugkist Hesse, Lic. th., Pastor, Elberfeld.
Keller, Dr. med., Ältester, Rheydt.
Kuhn, Pastor, Düsseldorf.
Langenohl, Pastor, Rheydt.
Niesel, Lic. th., Pastor, Elberfeld.
de Quervain, Lic. th., Pastor, Elberfeld.
Weber, O., Direktor, Pastor, Elberfeld.   

Zustimmungserklärungen erbeten nach Rheydt, Kirchstraße 1.

Textkritische Fußnoten

a
Diese Überschrift fehlt in allen Vorstufen. Im Mskr. ist über dem Einleitungssatz in Barths Handschrift notiert:
«a) Einstellung [?] Kirche aufgebaut auf polit[ischer] Entscheidung?
b) reformiert Eine für den Staat brauchbare Kirche?
c) Westen Kirche im Dienst des Volkstums?

     Kirchenpolit[ische] Entscheidungen fallen ohne
              freie Aussprache,
              jedenfalls ohne uns
Wir müssen ihr mit geistl[icher] theol[ogischer] Entscheidung entgegengehen
Was wollen wir?»
Tskr. A: «20. Mai 1933». Darüber, handschriftlich: «Was heisst evang[elische] Kirche?». Tskr. B: «Was heisst evangelische Kirche? Düsseldorf 20.V. 1933». ↩
b-b
Mskr.: «Zwingli-These»; Tskr. A: «Die Heilige Allgemeine Christliche Kirche, deren einiges Haupt Christus ist, ist geboren aus dem Wort Gottes, in dem sie bleibt und höret keines Fremden Stimme.»; Tskr. B: «Die heilige allgemeine christliche Kirche, ...» (weiter wie Tskr. A).↩
c
Mskr. und Tskr. B: «heilige».↩
d
Mskr.: «Herr und Heiland».↩
e-e
Im Mskr. ursprünglich: «das Haupt der Gemeinde», dann korrigiert in: «das Haupt und der alleinige Herr der erwählten Kirche»; in Tskr. A ursprünglich: «das Haupt und der alleinige Herr [geändert in: «König»] der Kirche [geändert in: «der erwählten Gemeinde»]», dann in die oben stehende Fassung korrigiert.↩
f-f
Im Mskr. korrigiert aus «immer wieder».↩
g-g
Im Mskr. ursprünglich wohl nur «berufen wird» (durchgestrichen), dann so wie oben; Tskr. A: «berufen, getröstet, getragen und regiert wird».↩
h-h
Tskr. A: «in der Einheit aller ihrer Glieder».↩
i
In Tskr. A und wohl auch im Mskr. (dort durchgestrichen und teils nicht lesbar) folgte ursprünglich noch: «[...], durch den auch alle Glieder zu ihrer besonderen Verantwortung gerufen werden».↩
k-k
In Mskr. und Tskr. A korrigiert aus: «des Predigers».↩
l
Tskr. A und B: «in».↩
m-m
In Mskr. und Tskr. A korrigiert aus: «des Lehrers».↩
n
Tskr. A und B: «erneut».↩
o-o
Fehlt im Mskr.↩
q
In allen Vorstufen und im Flugblatt: «heiligen»; durch die Hrsg. in Angleichung an These 2 korrigiert.↩
p-p
Im Tskr. A von Barth handschriftlich angefügt.↩
r-r
Im Mskr. korrigiert aus: «des Ältesten».↩
s-s
Im Mskr. korrigiert aus: «des Diakonen».↩
j-j
Thesen 7–10 im Mskr. in einer These zusammengefasst und nachträglich eingefügt.↩
t-t
In Tskr. A korrigiert aus: «freier».↩
u-u
Fehlt in Tskr. B.↩
v-v
Mskr.: «und auf Erden jeder»; in Tskr. A korrigiert aus: «und auf Erden jeder».↩
w-w
Mskr.: «der Prediger...»; Tskr. A ursprünglich: «der Prediger, Lehrer, Ältesten und Diakonen», dann korrigiert in: «des Predigers, Lehrers, Ältesten und Diakonen», so auch in Tskr. B.↩
x-x
Mskr.: «einzelne Gemeinde»; Tskr. A: ursprünglich «Kirche», dann korrigiert in: «einzelne Gemeinde».↩
y
In Tskr. A nachträglich eingefügt.↩
z-z
In Tskr. A korrigiert aus: «Herrschaft eines».↩
aa
Fehlt im Mskr.; in Tskr. A gestrichen, dann wieder eingefügt.↩

Sachfußnoten

1
Siehe oben, S. 243f.↩
2
W. Niesel, Karl Barth im Kirchenkampf, Typoskript, 6 S., dort S. 1 (EZA Berlin, 619/16) 📖. Vgl. ders., Kirche unter dem Wort. Der Kampf der Bekennenden Kirche der altpreußischen Union 1933–1945 (AGK. E 11), Göttingen 1978, S. 9 📖. Hesses eigene Darstellung, nach der er diese Erklärung veranlasst haben will, weil Barth und Goeters «mit dem Loccumer Pakt nichts anfangen» konnten (H. A. Hesse, Mit Karl Barth im Kirchenkampf, in: RKZ 97 [1956], Sp. 231–236, Zitat Sp. 232 📖), also erst auf dem Treffen der drei am 21. Mai 1933 (vgl. oben, S. 245, Anm. 25), muss auf einem Irrtum beruhen.↩
3
Niesel, Karl Barth im Kirchenkampf 📖, ebd. Vgl. Brief Niesels an seine Eltern vom 18.5.1933 (im Besitz von Pfr. Horst-Dieter Beck, Westerkappeln): «Gestern war ich bis abends bei Barth in Bonn, und als ich nach Hause kam, mußte ich verschiedene längere Ferngespräche führen.»↩
4
Hans Alvermann (1898–1974), Dr. med., Düsseldorf. Alvermanns jüngerer Bruder Fritz studierte in Bonn Theologie und nahm auch an Seminaren Barths teil (Auskunft Inge Alvermann-Roll, 15.2.2013).↩
5
Wilhelm August Langenohl (1895–1969), seit 1932 Pfarrer in Rheydt, Mitglied des Moderamens des Reformierten Bundes.↩
6
So der Zusatz zur Erklärung in RKZ 83 (1933), S. 162. 📖↩
7
August Bleeck, Kaufmann in Rheydt, seit 1929 Presbyter und Kreissynodaler, später DC-Untergauobmann.↩
8
Heinrich Dehnen (geb. 1873), Landwirt in Vörde bei Wesel, Presbyter.↩
9
Heinrich Graffmann (1901–1988), Pfarrer in Elberfeld, Dozent an der Theologischen Schule Elberfeld.↩
10
Jakob Heep (1876–1945), seit 1929 Superintendent in Wetzlar. Laut Niesel hatte Heep nicht mitgearbeitet, aber die fertige Erklärung sofort unterzeichnet (vgl. BSKORK, S. 326 📖).↩
11
Hermann Klugkist Hesse (1884–1949), seit 1920 Pfarrer in Elberfeld.↩
12
Walter Keller (1893–1944), Dr. med., Praktischer Arzt in Rheydt, seit 1929 Presbyter, seit Februar 1933 Kreissynodaler.↩
13
Karl Kuhn (geb. 1902), seit 1931 Pfarrer in Düsseldorf, 1934 Pfarrer in Rheydt.↩
14
Alfred de Quervain (1896–1968), seit 1932 Pfarrer der Niederländisch-reformierten Gemeinde Elberfeld.↩
15
Otto Weber (1902–1966), seit 1928 Dozent, seit 1930 Direktor der Theologischen Schule Elberfeld.↩
16
Alvermann, Dehnen, Goeters, beide Hesses, Kuhn, Langenohl und Weber gehörten zur «Jungreformierten Arbeitsgemeinschaft», der es um die «Wiedergewinnung und Befestigung» des reformierten Bekenntnisses ging (vgl. zu deren Programm RKZ 82 [1932], S. 392 📖), Niesel, Graffmann und Weber veröffentlichten regelmäßig in der RKZ, deren Mitherausgeber H. A. Hesse war, die meisten der Unterzeichner kamen aus den beiden Gemeinden Elberfeld und Rheydt. Keller war mit Langenohl gut befreundet und mit Goeters verwandt; Letzterer war auch Patenonkel seines Sohnes (Auskunft Dietrich Keller, Brief vom 30.5.1999).↩
17
Alvermann, Bleeck, Dehnen, Goeters, H. K. Hesse, Keller, Langenohl, Weber; vgl. L. Ditthard, Geschichte der Evangelischen Gemeinde Rheydt 1930 bis 1960, Teil I: 1930 bis 1945 (SVRKG 42), Düsseldorf 1971, S. 95f. 📖 Zur Rheydter Versammlung vgl. auch Lekebusch, S. 27–31 📖; H. Vorländer, Kirchenkampf in Elberfeld 1933-1945. Ein kritischer Beitrag zur Erforschung des Kirchenkampfes in Deutschland (AGK. E 6), Göttingen 1968, S. 27–29 📖; ders., Aufbruch und Krise. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Reformierten vor dem Kirchenkampf (BGLRK 37), Neukirchen-Vluyn 1974, S. 47–49 📖. Die auf der Versammlung verabschiedeten Rheydter Sätze sind abgedruckt in: Schmidt I, S. 142f. 📖↩
18
Wilhelm Zoellner (1860–1937), 1905–1931 Generalsuperintendent von Westfalen.↩
19
Schmidt I, S. 140f. 📖 Vgl. W. Philipps, Wilhelm Zoellner – Mann der Kirche in Kaiserreich, Republik und Drittem Reich (BWFKG 6), Bielefeld 1985, S. 115–126. 📖↩
20
Vgl. Ditthard (Anm. 17), S. 95. 📖↩
21
Vgl. Briefe Ch. von Kirschbaums an A. Barth vom 21.5.1933 (KBA 9233.130; Br. 1933, S. 210 📖) und an E. Passlack vom 22.5.1933 (KBA 9233.131).↩
22
Vgl. Niesel, Karl Barth im Kirchenkampf (Anm. 2), S. 1 📖: «20. Mai: K. B. entwirft in Düsseldorf […] unter Mitarbeit der Unterzeichner die theol. Erklärung zur Gestalt der Kirche.» Charlotte von Kirschbaum schrieb an Anna Barth und Emanuel Passlack (Anm. 21), dass Barth der wesentliche Verfasser der Erklärung sei bzw. die Formulierungen wesentlich von ihm stammten. Barth selbst sprach zurückhaltender davon, dass er an dem Text «ziemlich intensiv mitgearbeitet» habe (Brief an H. Asmussen vom 26.5.1933 [KBA 9233.133; Br. 1933, S. 219 📖]).↩
23
Brief Barths an K. G. Steck vom 28.5.1933 (KBA 9233.135; Br. 1933, S. 227 📖).↩
24
Brief Barths an Goeters vom 27.5.1933 (KBA 9233.134; Br. 1933, S. 225 📖).↩
25
Brief Barths an K. G. Steck vom 28.5.1933 (Anm. 23).↩
26
Ebd.↩
27
Er führte in einem Brief an Niesel vom 1.6.1933 (KBA 9233.139; Br. 1933, S. 241f. 📖) aus: «Sie sollten mir dann auch einmal deutlich und endgiltig sagen, wer von unserm bekannten reformierten Personal nun eigentlich selbst zu den Deutschen Christen gehört oder nicht? Weber? Langenohl? Goeters selbst? Ich habe es von allen drei sehr bestimmt versichern hören. Weber hat mir letzten Sonntag in Elberfeld auf meinen energischen Einspruch positiv erklärt, er werde seinen damals wie es scheint vollzogenen Eintritt wieder rückgängig machen? Ist dies geschehen oder nicht? Ich möchte gerade in dieser Sache einmal klar sehen. Das Nachspiel zu der Düsseldorfer Erklärung war nicht erbaulich.» Später erfuhr Barth, dass u. a. Goeters und Weber «unmittelbar mit Müller» verhandelt und «offenbar ein persönliches oder sachliches Vertrauensverhältnis zu ihm» hätten (Brief von G. Merz an Barth vom 9.6.1933 [KBA 9333.373]); Otto Weber habe sogar Bedenken gehabt, «seinen Namen mit dem Deinen [Barths] zusammen unter die Düsseldorfer Thesen zu setzen» (ebd.). Wilhelm Goeters kannte Müller seit der Studienzeit: Im Sommersemester 1903 wohnte Müller im Reformierten Konvikt in Halle/S., dem Goeters damals als Inspektor vorstand. Zudem waren beide seitdem durch ihre Zugehörigkeit zum «Verein Deutscher Studenten» verbunden. Vgl. H. Schürhoff-Goeters, Wilhelm Goeters (1878–1953). Aus seinem Nachlass und den Erinnerungen seiner Familie, o. O., 2007, S. 190. 📖↩
28
Brief Barths an Goeters vom 27.5.1933 (Anm. 24).↩
29
KBA 10031. Zur unterschiedlichen Thesenzahl vgl. unten, Anm. j. Das Manuskript weist auch in sich Bearbeitungen vor allem in Form von Durchstreichungen und Einfügungen auf, wobei Erstere teils nicht mehr zu entziffern sind und mitunter dem Anschein nach schon während der Formulierung wieder verworfen wurden. In einigen Fällen können daher im folgenden Abdruck nur die Abweichungen von der Endgestalt des Manuskripts ausgewiesen werden.↩
30
KBA 10032.↩
31
KBA 10033. – Während Typoskript B eindeutig die letzte Vorstufe zum Druck darstellt, ist anhand der unten ausgewiesen Abweichungen das Verhältnis von Manuskript und Typoskript A untereinander nicht ähnlich sicher zu bestimmen, auch wenn vieles dafür spricht, dass Typoskript A ein Ergebnis weiterer Beratungen über die im Manuskript gefundenen Formulierungen ist. Es erscheint allenfalls auch möglich, dass Typoskript A parallel zum Manuskript geschrieben und dann über beide Fassungen weiter beraten wurde.↩
32
Lekebusch, S. 42, Anm. 213 📖, hält es für «unwahrscheinlich, an einem Nachmittag eine derartige Erklärung zu verabschieden» (ähnlich R. Heß, «… und hört nicht die Stimme eines Fremden.» Von Bern 1528 nach Düsseldorf 1933: Der Weg der 1. Berner These ‹zwischen den Zeiten›, in: Gott wahr nehmen, FS Ch. Link, hrsg. von M. L. Frettlöh / H. P. Lichtenberger, Neukirchen-Vluyn 2003, S. 3–26, dort S. 13 📖). Die brieflichen Äußerungen Barths und Charlotte von Kirschbaums und das Fehlen jedes Hinweises auf Vorarbeiten (die Thesen Was heißt: evangelisch sein?, die von Lekebusch angeführt werden, stehen eben nicht in direktem Zusammenhang mit den Düsseldorfer Thesen [s. oben, S. 244f.]) lassen dennoch nur diesen Schluss zu.↩
33
Vgl. oben, S. 244–246.↩
34
Da Barth bereits am 21. Mai erneut mit Hesse in Elberfeld zusammentraf (s. oben, S. 245), lässt sich nur schwer erklären, warum er das Loccumer Manifest zu einem späteren Zeitpunkt noch mit Hand gerade auf dieses Stück Papier hätte schreiben sollen, zumal auf ihm ja nur die erste Vorform der in Düsseldorf beratenen Thesenreihe notiert war.↩
35
Lekebusch, S. 41f., Anm. 213 📖, verweist unter Hinweis auf die späte Veröffentlichung des Manifestes (26. Mai) auf die Unmöglichkeit eines solchen Zusammenhangs. Dieses Argument lässt jedoch den engen persönlichen Kontakt der Beteiligten und z. B. die Möglichkeit eines Telefonats außer acht. Hesse wusste schließlich von der Zusammenkunft in Düsseldorf, die er selbst mit initiiert hatte, und hatte sicher die Möglichkeit, nach Abschluss der Loccumer Verhandlungen den beschlossenen Text nach Düsseldorf durchzugeben. Und: In Loccum begann die letzte «kurze Sitzung» laut des von Marahrens angefertigten Ergebnisprotokolls der Verhandlungen bereits um 13.45 Uhr (LKA Hannover, L2 Nr. 4a II,1).↩
36
Vgl. Brief Barths an H. Scholz vom 24.5.1933 (KBA 9233.132; Br. 1933, S. 215 📖). Vgl. auch Brief Ch. von Kirschbaums an A. Barth vom 21.5.1933 (Anm. 21; Br. 1933, S. 210f.).↩
37
Brief an K. G. Steck vom 28.5.1933 (Anm. 23). Vgl. auch Brief Barths an H. Asmussen vom 26.5.1933 (KBA 9233.133; Br. 1933, S. 219 📖): «Nachdem der Bischof als ‹geistlicher Führer› einmal proklamiert war, konnte es ja nicht ausbleiben, dass dieses entgegengesetzte Panier aufgezogen werden und dass auch und gerade ich mich dazu stellen musste.»↩
38
Vgl. Meier I, S. 489. 📖↩
39
Dies wurde etwa daran sichtbar, dass Hesse sich in seiner «authentischen Interpretation» der im Loccumer Manifest enthaltenen Bestimmungen über den Reichsbischof mit folgenden einleitenden Worten auf sie stützte: «Ausgangspunkt aller von der nach Gottes Wort reformierten Kirche her bezogenen Erwägungen über die Frage nach der Führung der Kirche bilden für mich 14 Düsseldorfer Thesen: ‹Zur Gestalt der Kirche›. Ihnen stimme ich restlos zu» (RKZ 83 [1933], S. 166 📖). Zum Zeitpunkt des Abdrucks dieser Erklärung, am 4. Juni 1933, lagen «Zustimmungserklärungen […] in sehr großer Zahl vor» (ebd.). Am 28. Juni 1933 stellte sich auch eine Versammlung der «Freunde des reformierten Bekenntnisses in Groß-Berlin» geschlossen hinter die Erklärung (vgl. a.a.O., S. 217 📖).↩
40
Ein Exemplar in: KBA 10035.↩
41
BSKORK, S. 327f. 📖 Niesel begründete diese Aufnahme mit dem Beschluss der Zweiten Freien Reformierten Synode in Siegen vom 26.– 28. März 1935 zum «Zusammenschluß der bekennenden reformierten Gemeinden in Deutschland», in dem unter Punkt 4 auf die Düsseldorfer Thesen Bezug genommen wird (vgl. Schmidt III, S. 81 📖).↩
42
Wörtliche Übernahme (modernisiert) der ersten der Berner Thesen von 1528 (BSRK, S. 30 📖; W. H. Neuser, Berner Thesen von 1528, in: Reformierte Bekenntnisschriften, Bd. 1/1: 1523–1534, bearb. von E. Busch u. a., Neukirchen-Vluyn 2002, S. 197–205, Zitat S. 203 📖). Laut W. Niesel sollte damit deutlich gemacht werden, «daß es sich bei diesem Versuch um eine neue Auslegung des reformatorischen Bekenntnisses für unsere Zeit handeln sollte» (BSKORK, S. 326 📖).↩
43
In der Aufzählung der Ämter spiegelt sich Calvins Ämterlehre (vgl. Inst. IV,3 📖).↩
44
Anspielung auf eine in der Diskussion um das Amt eines Reichsbischof immer wieder auftauchende Charakterisierung des (erhofften) Amtsträgers: «Wenn man eine wirkliche Einheitskirche wollte, hätte man den Begriff einer in eine Hand gelegten sog. ‹geistlichen Führung› (Bischof) nicht so in den Vordergrund stellen dürfen, wie dies die Lutheraner jetzt offenbar tun wollten oder mussten. Diese Sache ist für den reformierten Teil unannehmbar. Gegen sie richtet sich die Spitze jenes im Übrigen aufbauend gemeinten und gehaltenen Votums» (Brief Barths an H. Scholz vom 24.5.1933 [Anm. 36]). Vgl. z. B. These II.1. der 16 Thesen der Jungreformatorischen Bewegung vom 9. Mai 1933 (Schmidt I, S. 146–148, dort S. 147 📖) sowie die sog. «Müllerschen Richtlinien» der Deutschen Christen vom 4. Mai 1933 (Schmidt I, S. 143f., dort S. 143).↩
45
«Es [das Amt in der Kirche] ist Christus und der Schrift und sonst niemandem untergeordnet. Ein evangelischer Bischof, der mehr sein will als ein Titularbischof, ist nonsens. Schon der erste Schritt auf dem Weg der theologischen Qualifizierung eines solchen Organs der ‹Gesamtkirche› im Unterschied zu den Organen der einzelnen Kirchen ist ein römisch-katholischer Schritt, dem gegenüber ich dann dem letzten sofort den Vorzug geben würde. Theologisch und verfassungsrechtlich ‹ausbauen› kann man nur das Sein der Kirche in den Kirchen, bzw. der Kirchen in der Kirche, nicht aber – die Regierung Christi und der Schrift hat auf diesem Feld keine andere Entsprechung als die des einen ordentlichen Amtes – eine Überordnung der Gesamtkirche über die Einzelgemeinde. So verstehe ich die These 14» (Brief Barths an W. Loew vom 1.6.1933 [KBA 9233.140; Br. 1933, S. 243 📖]).↩