Der Widerstand gegen die mit der Einsetzung des staatlichen
Kirchenkommissars August Jäger versuchte
«Gleichschaltung» der evangelischen Kirche
hatte am 30. Juni 1933 dazu geführt, dass Reichspräsident
Hindenburg in einem am folgenden Tag
veröffentlichten Brief an Hitler die
Wiederherstellung des Friedens in der evangelischen Kirche angemahnt hatte.1 Die ungebrochene moralische Autorität
Hindenburgs zwang Hitler und die von ihm protegierten Deutschen Christen, zugleich aber auch die gerade auf Konfrontationskurs eingeschwenkte
kirchliche Opposition zu einem erneuten Kompromiss, der darin bestand, unverzüglich die
Verhandlungen über die neue Reichskirchenverfassung –
nunmehr unter dem Vorsitz Ludwig Müllers – zum
Abschluss zu bringen und bis dahin die Kommissare im Amt
zu belassen. Unmittelbar nach Annahme der Verfassung ordnete die Reichsregierung Neuwahlen für alle kirchlichen Körperschaften an.2 Die abschließenden Verhandlungen über die Reichskirchenverfassung fanden am 7., 8. und 10. Juli in Berlin statt, die Verfassung wurde am darauffolgenden Tag von
den Bevollmächtigten der Landeskirchen |384 einstimmig
angenommen.3 In einem Reichsgesetz vom
14. Juli 1933 wurde der 23. Juli
1933 als Wahltermin festgelegt.4 Diese äußerst knappe Terminierung soll auf Hitler
selbst zurückzuführen sein.5 Die sich in der Liste «Evangelium
und Kirche»
sammelnden Kräfte vor allem aus der Jungreformatorischen Bewegung wurden durch die mit dieser Terminsetzung
verbundene Kürze der Wahlvorbereitung klar benachteiligt. Profitieren konnten und sollten nur
die Deutschen Christen, die auf die massive
organisatorische und propagandistische Unterstützung durch die NSDAP und nicht zuletzt
durch Hitler selbst vertrauen durften.6
Der nachstehende Text ist ein anlässlich dieser Kirchenwahl angefertigter Wahlaufruf der Liste «Für die Freiheit des
Evangeliums!», die unter der Führung Karl Barths in Bonn zur Wahl antrat. Wie es dazu gekommen war, dass Barth
sich in dieser Weise engagierte – zuvor hatte er in der Bonner Gemeinde nicht aktiv mitgearbeitet7 –, schildert |385 Charlotte von
Kirschbaum in einem Brief an Eduard Thurneysen: «Hier in Bonn nun hat, angeregt durch K. L. Schmidt und Prof. Wolf, eine kleine
Bewegung eingesetzt bzw. sich eine dritte Front gebildet, die eine ‹Liste für die
Freiheit des Evangeliums› geschaffen hat und – Karl zum Spitzenkandidaten eingesetzt hat.
Karl hat sich bereit erklärt, weil er die Notwendigkeit einer Entscheidung
jenseits der beiden großen Gruppen sieht und so wenig mit der Liste der ‹Deutschen
Chr.› wie mit der ‹Evang.
Kirche› sich begnügen mag und kann, weil ihm auch im 2. Fall das wirklich
kirchliche Anliegen nicht genügend gewahrt scheint und sehr üble Kompromisse dort im
Gange sind.»8
Der bei Pfarrer Friedrich Mummenhoff 9, dem
Vorsitzenden des Wahlausschusses, eingereichte Wahlvorschlag der Liste «Für die Freiheit des
Evangeliums. Für evangelischen Glauben und Kirchliche Arbeit» nennt an erster
Stelle Barth, gefolgt von Sigrid Fitting, Otto
Bleibtreu, Gustav Hölscher, Margarete Gordan, Ernst
Wolf, Doris Hellbardt, Charlotte von Kirschbaum
und Wilhelm Eichstädt. Vorgeschlagen und
unterzeichnet wurde diese Liste u. a. von Barths Professorenkollegen Karl Ludwig Schmidt und Fritz Lieb sowie deren Ehefrauen, von Nelly Barth und Hellmut Traub.10
386 Das Flugblatt – neben der Rede Barths11 am Vorabend der Wahl das einzige
Wahlkampfmittel – wurde höchstwahrscheinlich am 19. Juli 1933
von Barth entworfen;12 ob dies, wie Helmut Gollwitzer berichtet, in Zusammenarbeit mit Ernst
Wolf und Hellmut Traub geschah, lässt sich nicht mit Sicherheit entscheiden.13 In den verbleibenden Tagen bis
zur Wahl wurde es von Helfern per Fahrrad an die Bonner Haushalte verteilt.14
Neben dem originalen Flugblatt15 ist ein einseitiges Manuskript des Flugblatts in Barths Handschrift erhalten,
dazu ein nach wenigen Zeilen abgebrochener Entwurf 16, unter dem sich – ebenfalls in Barths |387
Handschrift – die Notiz: «Statthalter für Min[isterium] Hollweg Ich?» befindet. Diese Notiz legt eine Datierung dieses
wohl ersten Entwurfs auf den Abend des 19. Juli 1933 nahe: An
diesem Abend nämlich unterrichtete Hermann Albert Hesse Barth telefonisch aus Berlin darüber, dass er als Kandidat der Reformierten für den ihnen zustehenden Vertreter im ‹Geistlichen
Ministerium›
vorgeschlagen werden solle.17 Barth «sagte fröhlich zu, daß er sich
vorschlagen lassen wolle.»18
Bis zum Wahltag erschien der Text des Flugblattes auch als Wahlanzeige imBonner «General-Anzeiger» (22.7.1933)
📖 und im «Evangelischen Sonntagsblatt für Bonn und
Umgegend» (23.7.1933
📖).19 Abgedruckt wurde er später
in RKZ 83 (1933), S. 242
📖, in ThBl 12 (1933), Sp. 253
📖, und bei Schmidt I, S. 47
📖. Die gedruckten Texte sind – abgesehen
von Abweichungen im Satzbild und aufgrund der verschiedenen Kontexte20 – identisch, der Abdruck folgt der
Flugblattfassung.
388
Für die Freiheit des Evangeliums!
Für evangelischen Glauben in kirchlicher Arbeit.a
Das Evangelium ist die Kraft Gottes, Jesus
Christus.
Das Evangeliumb geht zu allenc Menschen.d Es geht
auch unser deutsches Volk an. Es will auch im nationalsozialistischen Staat verkündigt werden.e Das Evangeliumf ist so frei wie
Gott selber. Evangelischer Glaube kennt
keine anderen Götter neben ihm [vgl. Ex. 20,3].
Die evangelische Kirche dient dem
Evangelium.
Sie erwartet alleg Hilfe für alleh Not von diesem einen Gott. Sie dient den
Menscheni, indem sie ihnen diesen einen Gott verkündigt. Sie ist die Kirche des
deutschen Volkes im nationalsozialistischen Staat,21 aber sie weiß
sich j-dem Evangelium-j allein unterworfen und verantwortlich.
389 k-Evangelischer Glaube und nur er schafft kirchliche
Arbeit.-k
Die Kirche ist aufgerufen, zu bleiben und zu werden,
was sie ist:
Die Kirche Jesu Christi!
Die Kirche des evangelischen Glaubens!
Die Kirche des freien Evangeliums!
Allein Gott in der Höh sei Ehr und Dank für seine
Gnade!22
Die bevorstehende Kirchenwahl gibt uns
Anlass, dies zu bekennen.
Wir fordern die Mitglieder der evangelischen Gemeinde Bonn auf, l-zu
wählen die
- Liste für die Freiheit des Evangeliums!-l
- m-Universitätsprofessor D. Karl Barth;
- Frau Prof. Siegrid Fitting23;
- Gerichtsassessor Otto Bleibtreu;
- Universitätsprofessor Dr. Gustav Hölscher.
Verfasser: Georg Lanzenstiel24
Druck: O. Nehrdich, Langgasse 1-m