Juli 1933

Für die Freiheit des Evangeliums! [Flugblatt]

383

FÜR DIE FREIHEIT DES EVANGELIUMS!
[FLUGBLATT]

1933

Der Widerstand gegen die mit der Einsetzung des staatlichen Kirchenkommissars August Jäger versuchte «Gleichschaltung» der evangelischen Kirche hatte am 30. Juni 1933 dazu geführt, dass Reichspräsident Hindenburg in einem am folgenden Tag veröffentlichten Brief an Hitler die Wiederherstellung des Friedens in der evangelischen Kirche angemahnt hatte.1 Die ungebrochene moralische Autorität Hindenburgs zwang Hitler und die von ihm protegierten Deutschen Christen, zugleich aber auch die gerade auf Konfrontationskurs eingeschwenkte kirchliche Opposition zu einem erneuten Kompromiss, der darin bestand, unverzüglich die Verhandlungen über die neue Reichskirchenverfassung – nunmehr unter dem Vorsitz Ludwig Müllers – zum Abschluss zu bringen und bis dahin die Kommissare im Amt zu belassen. Unmittelbar nach Annahme der Verfassung ordnete die Reichsregierung Neuwahlen für alle kirchlichen Körperschaften an.2 Die abschließenden Verhandlungen über die Reichskirchenverfassung fanden am 7., 8. und 10. Juli in Berlin statt, die Verfassung wurde am darauffolgenden Tag von den Bevollmächtigten der Landeskirchen |384 einstimmig angenommen.3 In einem Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 wurde der 23. Juli 1933 als Wahltermin festgelegt.4 Diese äußerst knappe Terminierung soll auf Hitler selbst zurückzuführen sein.5 Die sich in der Liste «Evangelium und Kirche» sammelnden Kräfte vor allem aus der Jungreformatorischen Bewegung wurden durch die mit dieser Terminsetzung verbundene Kürze der Wahlvorbereitung klar benachteiligt. Profitieren konnten und sollten nur die Deutschen Christen, die auf die massive organisatorische und propagandistische Unterstützung durch die NSDAP und nicht zuletzt durch Hitler selbst vertrauen durften.6

Der nachstehende Text ist ein anlässlich dieser Kirchenwahl angefertigter Wahlaufruf der Liste «Für die Freiheit des Evangeliums!», die unter der Führung Karl Barths in Bonn zur Wahl antrat. Wie es dazu gekommen war, dass Barth sich in dieser Weise engagierte – zuvor hatte er in der Bonner Gemeinde nicht aktiv mitgearbeitet7 –, schildert |385 Charlotte von Kirschbaum in einem Brief an Eduard Thurneysen: «Hier in Bonn nun hat, angeregt durch K. L. Schmidt und Prof. Wolf, eine kleine Bewegung eingesetzt bzw. sich eine dritte Front gebildet, die eine ‹Liste für die Freiheit des Evangeliums› geschaffen hat und – Karl zum Spitzenkandidaten eingesetzt hat. Karl hat sich bereit erklärt, weil er die Notwendigkeit einer Entscheidung jenseits der beiden großen Gruppen sieht und so wenig mit der Liste der ‹Deutschen Chr.› wie mit der ‹Evang. Kirche› sich begnügen mag und kann, weil ihm auch im 2. Fall das wirklich kirchliche Anliegen nicht genügend gewahrt scheint und sehr üble Kompromisse dort im Gange sind.»8

Der bei Pfarrer Friedrich Mummenhoff 9, dem Vorsitzenden des Wahlausschusses, eingereichte Wahlvorschlag der Liste «Für die Freiheit des Evangeliums. Für evangelischen Glauben und Kirchliche Arbeit» nennt an erster Stelle Barth, gefolgt von Sigrid Fitting, Otto Bleibtreu, Gustav Hölscher, Margarete Gordan, Ernst Wolf, Doris Hellbardt, Charlotte von Kirschbaum und Wilhelm Eichstädt. Vorgeschlagen und unterzeichnet wurde diese Liste u. a. von Barths Professorenkollegen Karl Ludwig Schmidt und Fritz Lieb sowie deren Ehefrauen, von Nelly Barth und Hellmut Traub.10

386 Das Flugblatt – neben der Rede Barths11 am Vorabend der Wahl das einzige Wahlkampfmittel – wurde höchstwahrscheinlich am 19. Juli 1933 von Barth entworfen;12 ob dies, wie Helmut Gollwitzer berichtet, in Zusammenarbeit mit Ernst Wolf und Hellmut Traub geschah, lässt sich nicht mit Sicherheit entscheiden.13 In den verbleibenden Tagen bis zur Wahl wurde es von Helfern per Fahrrad an die Bonner Haushalte verteilt.14

Neben dem originalen Flugblatt15 ist ein einseitiges Manuskript des Flugblatts in Barths Handschrift erhalten, dazu ein nach wenigen Zeilen abgebrochener Entwurf 16, unter dem sich – ebenfalls in Barths |387 Handschrift – die Notiz: «Statthalter für Min[isterium] Hollweg  Ich?» befindet. Diese Notiz legt eine Datierung dieses wohl ersten Entwurfs auf den Abend des 19. Juli 1933 nahe: An diesem Abend nämlich unterrichtete Hermann Albert Hesse Barth telefonisch aus Berlin darüber, dass er als Kandidat der Reformierten für den ihnen zustehenden Vertreter im ‹Geistlichen Ministerium› vorgeschlagen werden solle.17 Barth «sagte fröhlich zu, daß er sich vorschlagen lassen wolle.»18

Bis zum Wahltag erschien der Text des Flugblattes auch als Wahlanzeige imBonner «General-Anzeiger» (22.7.1933) 📖 und im «Evangelischen Sonntagsblatt für Bonn und Umgegend» (23.7.1933 📖).19 Abgedruckt wurde er später in RKZ 83 (1933), S. 242 📖, in ThBl 12 (1933), Sp. 253 📖, und bei Schmidt I, S. 47 📖. Die gedruckten Texte sind – abgesehen von Abweichungen im Satzbild und aufgrund der verschiedenen Kontexte20 – identisch, der Abdruck folgt der Flugblattfassung.

388

Für die Freiheit des Evangeliums!

Für evangelischen Glauben in kirchlicher Arbeit.a

Das Evangelium ist die Kraft Gottes, Jesus Christus.
Das Evangeliumb geht zu allenc Menschen.d Es geht auch unser deutsches Volk an. Es will auch im nationalsozialistischen Staat verkündigt werden.e Das Evangeliumf ist so frei wie Gott selber. Evangelischer Glaube kennt keine anderen Götter neben ihm [vgl. Ex. 20,3].

Die evangelische Kirche dient dem Evangelium.
Sie erwartet alleg Hilfe für alleh Not von diesem einen Gott. Sie dient den Menscheni, indem sie ihnen diesen einen Gott verkündigt. Sie ist die Kirche des deutschen Volkes im nationalsozialistischen Staat,21 aber sie weiß sich j-dem Evangelium-j allein unterworfen und verantwortlich.
389 k-Evangelischer Glaube und nur er schafft kirchliche Arbeit.-k

Die Kirche ist aufgerufen, zu bleiben und zu werden, was sie ist:
Die Kirche Jesu Christi!
Die Kirche des evangelischen Glaubens!
Die Kirche des freien Evangeliums!

Allein Gott in der Höh sei Ehr und Dank für seine Gnade!22
Die bevorstehende Kirchenwahl gibt uns Anlass, dies zu bekennen.
Wir fordern die Mitglieder der evangelischen Gemeinde Bonn auf, l-zu
wählen die

  • Liste für die Freiheit des Evangeliums!-l
    • m-Universitätsprofessor D. Karl Barth;
    • Frau Prof. Siegrid Fitting23;
    • Gerichtsassessor Otto Bleibtreu;
    • Universitätsprofessor Dr. Gustav Hölscher.

Verfasser: Georg Lanzenstiel24
Druck: O. Nehrdich, Langgasse 1-m

Textkritische Fußnoten

a
Beide Hauptüberschriften fehlen im abgebrochenen Entwurf und im Mskr.↩
b
Mskr.: «Es».↩
c
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
d
Bis hier heißt es im abgebrochenen Entwurf: «Das Evangelium ist die Botschaft von der Güte und Strenge Gottes in Jesus Christus. Es richtet sich an alle Menschen.»↩
e
Ende des abgebrochenen Entwurfs.↩
f
Mskr.: «Es».↩
g
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
h
Im Mskr. nicht hervorgehoben.↩
i
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann durchgestrichen: «dem Volk, dem Staat».↩
j-j
Mskr.: «Gott».↩
k-k
Im Mskr. nachträglich eingefügt.↩
l-l
Mskr.: «Liste ... zu wählen».↩
m-m
Fehlt im Mskr.↩

Sachfußnoten

1
Nachdem er seiner Sorge über die Spannungen und Gegensätze zwischen der preußischen Staatsregierung und der Leitung der preußischen evangelischen Landeskirchen Ausdruck verliehen und auf viele an ihn gerichtete besorgte Telegramme und Briefe verwiesen hatte, schrieb Hindenburg unter Bezug auf ein schon erfolgtes Gespräch mit Hitler: «Deshalb habe ich die Zuversicht, daß es Ihrer staatsmännischen Weitsicht gelingen wird, durch Verhandlungen sowohl mit den Vertretern der beiden im Widerstreit befindlichen Richtungen der evangelischen Kirche, als auch mit den Vertretern der Preußischen Landeskirchen und den Organen der Preußischen Regierung den Frieden in der Evangelischen Kirche wiederherzustellen» (DKPDR I, S. 83 📖). Vgl. Scholder I, S. 465f. 📖 Zu Barths Einschätzung dieses Briefes vgl. oben, S. 366, Anm. 15.↩
2
Vgl. Scholder I, S. 466f 📖, nach dem die Entscheidung für kirchliche Neuwahlen allerdings schon auf den 30. Juni zu datieren ist. Vgl. dazu jedoch, mit Quellenbelegen: Verantwortung für die Kirche. Stenographische Aufzeichnungen und Mitschriften von Landesbischof Hans Meiser 1933-1955. Bd. 1: Sommer 1933 bis Sommer 1935, bearb. von H. Braun / C. Nicolaisen (AKIZ.A1), Göttingen 1985, S. 70, Anm. 3. 📖↩
3
Vgl. Scholder I, S. 474–480 📖; Meier I, S. 103 mit S. 555f., Anm. 399 📖, wo ein Bericht über diese abschließenden Verhandlungen wiedergegeben ist, der von dem mit der Protokollführung beauftragten Erich Ruppel niedergeschrieben wurde. Zu den Verhandlungen vom 10. und 11. Juli vgl. die Aufzeichnungen Hans Meisers: Verantwortung für die Kirche (Anm. 2), S. 63–69. 📖↩
4
Im «Gesetz über die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 14. Juli 1933, mit dem in Art. 1 die Verfassung vom 11. Juli «von Reichs wegen anerkannt» wurde, bestimmte Art. 5,1 den 23. Juli als Wahltermin (GDEK 1 [1933], S. 9 📖; DKPDR I, S. 108 📖). Wegen der Kürze der Zeit, die damit zur Vorbereitung der Wahlen zur Verfügung stand, wurde in Art. 5,3 den Verwaltungsbehörden der Landeskirchen erlaubt, «von den Vorschriften der Kirchengesetze und Kirchenverfassungen über den äußeren Gang des Wahlverfahrens» abzusehen (GDEK 1 [1933], S. 9; DKPDR I, S. 109). Die Sitzung der Bevollmächtigten und Vertreter der Landeskirchen mit Vertretern des Reichsinnenministeriums, auf der dieses Gesetz – vor seiner Verabschiedung im Kabinett – besprochen wurde, ist dokumentiert in: Verantwortung für die Kirche (Anm. 2), S. 70–76. 📖↩
5
Vgl. Scholder I, S. 561 mit S. 835 📖 (Anm. 3).↩
6
Entsprechende Wahlaufrufe, Presseanweisungen und Anordnungen finden sich in: DKPDR I, S. 111–119 📖. Vgl. auch Scholder I, S. 560–565 📖; zu Hitlers Engagement s. unten, S. 390, Anm. 2.↩
7
Vgl. A. Hinz-Wessels, Die Evangelische Kirchengemeinde Bonn in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) (SVRKG 119), Düsseldorf 1996, S. 145f. 📖; Chr. Barth, Bekenntnis im Werden: Neue Quellen zur Entstehung der Barmer Erklärung, Neukirchen-Vluyn 1979, S. 38. 📖↩
8
Brief vom 20.7.1933 (KBA 9270.597; Bw.Th. III, S. 472f. 📖). Sehr ähnlich, aber ohne Nennung von Namen berichtete Nelly Barth das Geschehene in einem Brief an Dorothee Stoevesandt vom 23.7.1933 (zit. ebd., Anm. 2). Die Darstellungen von Hellmut Traub und Werner Koch, die – aus deutlich späterer Erinnerung heraus – Otto Bleibtreu (so Traub) bzw. Barth selbst (so Koch) die ursprüngliche Idee zur Gründung der Liste zuschrieben (vgl. a.a.O., S. 472), müssen infolge dieser authentischen Briefzeugnisse in diesem Punkt korrigiert werden.↩
9
Friedrich Mummenhoff (1896–1957), seit 1930 Pfarrer in Bonn, seit 1933 verheiratet mit einer Tochter Emil Pfennigsdorfs (s. unten, S. 391, Anm. 10).↩
10
Im Karl Barth-Archiv ist eine Kopie dieses Wahlvorschlags erhalten (KBA 16090.12). Otto Bleibtreu (1904–1959), ein Nachbar der Familie Barth, war damals Gerichtsassessor an den Land- und Amtsgerichten in Bonn und Köln und wurde 1935 wegen Zugehörigkeit zur SPD entlassen. Nach 1945 wieder am Landgericht Bonn tätig, wurde er 1948 Ministerialdirektor und 1953 Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Justizministerium, 1956 Leiter der Düsseldorfer, 1959 der Berliner Staatskanzlei. Wilhelm Eichstädt und Margarete Gordan waren laut Wahlvorschlag Geschäftsinhaber in Bonn; Sigrid Fitting (dort wie auf dem Flugblatt «Siegrid», auf der von Mummenhoff gezeichneten offiziellen Präsentation aller Kandidaten aber «Sigrid» [vgl. Evangelisches Sonntagsblatt für Bonn und Umgebung, Nr. 30, 23.7.1933, S. 463 📖]) war die Ehefrau des Botanikers Johannes Fitting (1877–1970), seit 1912 Professor und Direktor des Botanischen Gartens, 1921/22 zugleich Rektor der Universität Bonn; Gustav Hölscher (1877–1955) war seit 1929 Professor für Altes Testament in Bonn; Doris Hellbardt, geb. Peters, war die Mutter von Hans Hellbardt (1910–1944), der damals Vikar in Bonn war, 1934 wegen seiner Zugehörigkeit zur Bekennenden Kirche aus dem Dienst entlassen wurde und von 1936 bis zu seiner Einberufung zum Kriegsdienst als Dozent für Altes Testament an der Theologischen Schule in Elberfeld wirkte.↩
11
Siehe unten, S. 390–412.↩
12
Im Brief an Thurneysen vom 20.7.1933 (Anm. 8) schreibt Charlotte von Kirschbaum: «Eben geht das beigelegte von Karl verfertigte Flugblatt in Druck» (Bw.Th. III, S. 473 📖). Siehe auch unten zur Datierung des ersten Vorentwurfs auf den Abend des 19. Juli.↩
13
Vgl. H. Gollwitzer, Erinnerungen, in: Stimme 18 (1966), Sp. 282–288, dort Sp. 288 📖. Gollwitzer erinnert sich jedoch im Ganzen sehr ungenau: er datiert diesen Vorgang auf den Abend vor der Wahl, unmittelbar nach der Rede Barths, was im Widerspruch zum Brief Charlotte von Kirschbaums steht und schon deswegen anzuzweifeln ist, weil dann das Flugblatt an einem Samstagabend bzw. in der Nacht von Samstag auf Sonntag gedruckt und auch noch verteilt worden sein müsste. Zudem behauptet Gollwitzer, dass es sich beim Text des Flugblattes um eine Zusammenfassung der Rede Barths handelt, was inhaltlich nicht nachzuvollziehen ist.↩
14
Vgl. W. Koch, Sollen wir K. weiter beobachten? Ein Leben im Widerstand, Stuttgart 1982, S. 64 📖; Bw.Th. III, S. 478, Anm. 2. 📖↩
15
KBA 16090.1 Dial.Theol., S. [5] 📖; H. Prolingheuer, Der Fall Karl Barth. 1934–35. Chronographie einer Vertreibung, Neukirchen-Vluyn 1977, S. 235. 📖↩
16
KBA 11045. Beide sind auf der Rückseite zweier Seiten des Typoskripts von Theologische Existenz heute! 📖 (s. oben, S. 279, Anm. 43) notiert.↩
17
Vgl. H. A. Hesse, Wie es zur vorläufigen Besetzung des Geistlichen Ministeriums und des Reichsbischofspostens kam. Erinnerungen, Typoskript, 7 S., dort S. 3 📖 (KBA 16075). Walter Hollweg (1883–1974), seit 1927 Landessuperintendent der Evangelisch-reformierten Landeskirche Hannovers, hatte sich am 11. Juli 1933 zwar bereit erklärt, diesen Posten zu übernehmen, dann aber doch abgesagt (vgl. a.a.O., S. 1f.).↩
18
A.a.O., S. 3. 📖 Hesse brachte diesen Vorschlag am 20. Juli tatsächlich in die Sitzung des Unterausschusses ein, der von den Bevollmächtigten und Vertretern der deutschen evangelischen Landeskirchen eingesetzt worden war, um die vorläufige Besetzung des Geistlichen Ministeriums zu bestimmen (vgl. Verantwortung für die Kirche [Anm. 2], S. 83 📖). Barths Nominierung stieß jedoch schnell auf erbitterten Widerstand und wurde wieder fallengelassen (vgl. Hesse, a.a.O., S. 3–5). Die weiteren Verhandlungen sind dokumentiert in: Verantwortung für die Kirche, S. 83–93.↩
19
Abweichungen ergeben sich aus dem platzsparenden Satz der Anzeige: Die Sätze beginnen teilweise nicht am Anfang einer neuen Zeile, sondern sind durch einen Gedankenstrich abgetrennt. Hinter den Namen der Unterzeichner wurde «u. a. m.» angefügt, Verfasser- und Druckangabe entfielen.↩
20
In RKZ 📖 fehlt lediglich die Verfasser- und Druckangabe. In ThBl 📖 erschien das Flugblatt eingebettet in einen fortlaufenden Text, der über die Kirchenwahl und ihr Ergebnis berichtete. So wurde die Überschrift – vom Rest abgetrennt – schon vorher erwähnt, und es fehlen der letzte Satz samt der Liste der Unterzeichner sowie die Verfasser- und Druckangabe. Schmidt I 📖 richtet sich nach ThBl, bietet also ebenfalls nur das Textcorpus und betitelt den Wahlaufruf «Karl Barths Bekenntnis für die Kirchenwahl».↩
21
Vermutlich diese Aussage veranlasste Ewald Stier, in seiner «Chronik»-Kolumne in der «Christlichen Welt» vom 2.9.1933 von einem «Aufruf» zu sprechen, «der sich gleichfalls zum heutigen Staat bekannte» (ChW 47 [1933], Sp. 813 📖). Barth schrieb dazu einem Pfarrer, der ihn auf diese Notiz aufmerksam gemacht hatte: «Der Zusammenhang verbietet es schlechterdings, daraus abzulesen, im Christenglauben müssten die Tendenzen und Inhalte dieses Staates bejaht werden» (Brief an Wilhelm Jannasch vom 16.9.1933 [KBA 9233.237; Br. 1933, S. 387 📖]).↩
22
EG 179,1; RG 221,1. 🎵↩
23
Zur Schreibweise des Vornamens s. oben, Anm. 10.↩
24
Georg Lanzenstiel (1891–1983), damals Vikar in München, später Pfarrer im Dienst der bayrischen Landeskirche, gehörte zum Bonner Freundeskreis der Barth-Schüler. Er war gerade zu Besuch in Bonn und hatte es übernommen, das Flugblatt zu einer Druckerei zu tragen. «Nachdem mehrere den Auftrag als zu brisant abgelehnt hatten, fand er einen Drucker, der zur Herstellung […] bereit war, wenn er von Lanzenstiels Namen Gebrauch machen könnte. Sie einigten sich auf die Formel ‹Verantwortlich: Georg Lanzenstiel›, statt derer aber – absichtlich oder irrtümlich – die oben angeführte Formel gedruckt wurde» (Bw.Th. III, S. 473, Anm. 3 📖; vgl. die leicht variierende Darstellung bei Gollwitzer [Anm. 13], Sp. 288 📖). Davon nichts ahnend begann Karl Stoevesandt seinen Brief an Barth vom 26.7.1933 mit der Feststellung: «Das Pseudonym, das ich aber doch nicht als Anrede benutzen will, um es nicht zu entwerten, ist so gut, dass es für den ganzen Inhalt des Flugblatts gelten kann» (KBA 9333.550; Bw. Stoevesandt, S. 19 📖).↩