Juni 1933

Theologische Existenz heute! II. (Entwurf)

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THEOLOGISCHE EXISTENZ HEUTE! II
(ENTWURF)

1933

Die Schrift Theologische Existenz heute! war gerade in den Druck gegangen, als Barth sich entschloss, seinem unter diesem Titel ausgegangenen ersten Wort «ein zweites sofort nachzuschicken».1 Er begründete das damit, dass die kirchliche Lage sich seit dem 24. Juni 1933 akut verschärft habe. Dieses «zweite Wort in derselben Sache» solle sich «wesentlich der nächsten Zukunft» zuwenden, während sich das erste «wesentlich der letzten Vergangenheit» zugewandt habe.2

Bereits am 27. Juni war Barth mit der Niederschrift beschäftigt. Er schrieb an Eduard Thurneysen: «Ich bin jetzt im Begriff, noch eine zweite Flugschrift für die Pfarrer abzufassen im Blick auf die neue Lage. Es ist ja Alles wie in den Sturm geschwätzt, aber vielleicht haftet die eine oder andere Formulierung irgendwo in der Stille und für die Zukunft».3 Im gleichen Zusammenhang erwähnte Barth einen Besuch bei Hermann A. Hesse in Elberfeld am Abend des Vortages, bei dem es wieder einmal um seinen Rat zur Lage gegangen sei.4 Überdies habe ihn dort «eine ganze Pfarrerkonferenz (etwa 16 Mann von Elberfeld und Barmen)» erwartet, denen er dann «ex tempore einen kleinen Vortrag halten musste».5 Daraus muss der Plan zu einer zweiten «Theologischen Existenz heute» erwachsen sein, denn Barth fügte ausdrücklich hinzu: «bei diesem Anlass wurde mir der Inhalt der zweiten Broschüre ‹geschenkt›!!».6

Leider sind wir über diesen «Inhalt» nur unzureichend unterrichtet. Der Text blieb ein Fragment. Erhalten sind lediglich die Einleitung und ein erster, umfangreicher Abschnitt, in dem vor allem die nach Abschluss der ersten Schrift erfolgten Maßnahmen des preußischen Staatskommissars und der von ihm ernannten «kirchlichen Gewalt|365haber»7 erörtert werden. Der in der Einleitung eigens hervorgehobene Zukunftsaspekt klingt allenfalls beiläufig an. An was Barth dabei gedacht haben könnte, lässt sich aber aus Aufzeichnungen von Karl Immer8 ablesen, der unter den Hörern von Barths improvisiertem «kleinen Vortrag» gesessen hatte.9 Die Frage «Was sollen wir tun?» habe Barth mit fünf «Anweisungen» beantwortet:

  1. Beten für das Volk. Priester braucht’s.
  2. Heraus aus allen Fronten und Bewegungen, diese Bewegungen hat der Teufel erfunden. Marsch in die Gemeinde, in Unterricht, Predigt, Seelsorge. Da ist die Kirche. Hinein in die theologische Arbeit, von der die Deutschen Christen nichts verstehen.
  3. Es wird mit der Zeit zu einer freiwilligen Synode kommen. Die geistlichen Widerstandszentren gegen die herrschende Irrlehre in den einzelnen Gemeinden werden sich finden und einander zu Hilfe kommen. Wenn der Wolf kommt, schrickt die Herde zusammen.
  4. Es werden Erlasse und Gebete verordnet werden, die zunächst ziemlich harmlos aussehen. Der Wolf kommt im Schafskleid [vgl. Mt. 7,15]. Da gilt Zivilcourage zeigen, die auch zu den theologischen Begriffen gehört.
  5. Es ist gut, sich für das Martyrium bereit zu machen.10

Barth kann nur am 27. Juni und allenfalls kurz danach mit der Ausarbeitung des vorliegenden Textes beschäftigt gewesen sein. Die am Ende erwähnte Anordnung zur Beflaggung der kirchlichen Gebäude galt zwar erst für Sonntag, den 2. Juli 1933, wurde aber bereits am 27. Juni erlassen.11 Über den 27. Juni kommt die Kommentierung der |366 kirchlichen Entwicklung nicht hinaus. Schon auf Ludwig Müllers handstreichartige «Übernahme» des Kirchenbundesamtes mit Hilfe der SA am 28. Juni12 findet sich im Text nicht der geringste Hinweis. Dasselbe gilt für das weitere Schicksal des Drei-Männer-Kollegiums, dem das Mandat zur Erarbeitung der Reichskirchenverfassung erst von Ludwig Müller entzogen und dann wieder erteilt wurde,13 und für den den Staatseingriff problematisierenden Brief des Reichspräsidenten an Hitler vom 30. Juni 193314 – und das, obwohl Barth dieser Intervention Hindenburgs eine große Bedeutung beimaß.15

Das Fehlen jeden Bezugs auf diese Entwicklung ist um so bemerkenswerter, als Barth auf Bitten Hesses am Montag, dem 3. Juli 1933, nach Berlin reiste, um ihm dort als heimlicher Berater – Barth teilte mit ihm dasselbe Hotelzimmer16 – bei den Verfassungsverhandlungen zur Seite zu stehen. Bis zum 5. Juli blieb Barth in Berlin. Einen Anruf Barths von dort resümierte Charlotte von Kirschbaum am 4. Juli noch so: «Sein Mitgehen scheint nun doch sinnvoller, als er vorher wissen konnte, da die ganze Lage noch viel mehrdeutiger ist, als es einen Augenblick lang schien. Man hofft mit Einwirkungen auf Hitler und Hindenburg noch allerhand erreichen und zum mindesten die Alleinherrschaft der Deutschen Christen verhindern zu können.»17 Am |367 nächsten Tag aber stellte Barth bereits fest: «meine Anwesenheit in Berlin hat vorläufig und wahrscheinlich endgiltig keinen Wert mehr», denn Hesse habe sich «gestern Abend schauderhaft übers Ohr hauen lassen durch eine Abmachung, durch die er zunächst faktisch ausgeschaltet ist» – und er schrieb dies bereits «Unterwegs zwischen Berlin und Hannover».18

Spätestens die Reise nach Berlin dürfte den Abbruch der Arbeit am Manuskript bewirkt haben. Die sich nach der Intervention Hindenburgs mehrfach ändernden kirchenpolitischen Konstellationen werden dann dazu geführt haben, dass Barth nicht einfach dort anknüpfen konnte, wo er mit der Niederschrift aufgehört hatte. Als schließlich am 14. Juli 1933 das Gesetz über die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche beschlossen wurde19 und Reichskirchenminister Rust am gleichen Tag den Staatskommissar für die preußischen Landeskirchen zurückzog20, hätte selbst der vorliegende erste Teil des Textes einer nochmaligen umfassenden Revision bedurft. Neue Ereignisse wie die Kirchenwahlen warfen ihre Schatten voraus. So blieb der Text ein unpublizierter Torso.

Erhalten ist ein sechsseitiges, einzeilig beschriebenes Typoskript mit Durchschlag.21 Ein Manuskript fehlt, und auch sonst spricht manches – |368 etwa einige Verschreibungen und Ungereimtheiten beim Satzbau – dafür, dass Barth selbst den Text gleich in die Maschine getippt hat. Einen Durchschlag des Entwurfs sandte Charlotte von Kirschbaum am 15. Juli 1933 an Eduard Thurneysen und vermerkte, dass er «in dieser Form natürlich nicht in Druck» gehen werde, «da alles darin Geschriebene längst überholt» sei.22

Der Text wird hier erstmals in vollem Umfang veröffentlicht. Einige Auszüge hat Hinrich Stoevesandt in seiner Edition von Theologische Existenz heute! dokumentiert.23

Theologische Existenz heute!
II.
(Entwurf)

Die kirchliche Lage ist seit dem 24. Juni 193324 in so akuter Weise ernst geworden, dass ich mich veranlasst sehe, meinem unter demselben Titel ausgegangenen ersten Wort25 ein zweites sofort nachzuschicken. Ein zweites Wort in derselben Sache, an dieselben Adressaten und in derselben Absicht, inhaltlich noch einmal dasselbe Wort, aber nun ebenso wesentlich der nächsten Zukunft zugewandt, wie das erste wesentlich der letzten Vergangenheit. Der 24. Juni hat ja gewiss schon politisch-kirchenpolitisch nichts verändert, sondern nur Einiges ans Licht und zu aktueller Bedeutung gebracht, was vorher so allgemein und grundsätzlich nicht deutlich war. Auch theologisch hat sich nichts verändert, nur dass auch hier das, was schon vorher zu bedenken und zu sagen war, noch deutlicher wurde. Immerhin: so viel deutlicher, dass eine neue Situation entstanden ist, in der sich mit der Gestalt aller Einzelfragen auch die Frage der konkreten grundsätzlichen Entscheidung, die jede Einzelfrage erst so aufregend macht, die Grundfrage der Behauptung oder Nichtbehauptung unserer theolo|369gischen Existenz ganz neu stellen muss. Ich möchte mich, da ich einmal zum Mitreden aufgerufen wurde,26 auch in dieser neuen Situation der Pflicht nicht entziehen, denen[,] die mich hören wollen, zu sagen, um was es mir jetzt erst recht auf der ganzen Linie zu gehen scheint.

Die evangelische Kirche Deutschlands hat mit dem, was sich an und seit dem 24. Juni zunächst im preußischen Bereich zugetragen hat (Beurlaubung des Ministerialdirektors Trendelenburg am 22.,27 ­Telegramm des preuß[ischen] Kultusministers an die preuß[ischen] ­Vertreter an der Eisenacher Kirchenkonferenz,28 Einsetzung des Kirchenkommissars Jäger für Preußen,29 Rücktritt von D. von Bodelschwingh, Beurlaubung von O.K.R. Hundt30 und Gen. Sup. D. Schian31, Aktion gegen die bisherige Leitung des ev[angelischen] Presseverbandes am 24.,32 Einsetzung von provisorischen Bevollmächtig|370ten des Kirchenkommissars am 26.–27.,33 Beurlaubung von D. Dibelius am 27.,34 Einsetzung von Kommissaren beim Zentralausschuss für Innere Mission am 27.35) eine schwere kirchenpolitische Niederlage erlitten. Dass sie bloß kirchenpolitisch ist, ändert nichts daran, dass sie eine schwere Niederlage ist. |

Die Kirche sieht sich in ihren bisherigen Führern äußerlich vor aller Welt entmündigt. Sie sieht sich äußerlich in eine Zwangslage gedrängt, für die man in ihrer Geschichte jedenfalls seit Beginn des 19. Jahrhunderts wohl kaum eine Parallele finden wird. Sie sieht sich in den Führern, denen sie ihre äußeren Geschicke bis dahin anvertraut hatte oder die in den mit der überstürzt beschlossenen und unternommenen Kirchenreform entstandenen Wirren mehr oder weniger legitimiert die Leitung ihrer äußeren Geschicke übernommen hatten, insofern enttäuscht, als diese es jedenfalls nicht verstanden haben, sie vor dieser Entmündigung und Zwangslage zu behüten. Sie sieht sich auch in ihrem Verhältnis zum römischen Katholizismus, der jedenfalls dieser Entmündigung und Zwangslage bis heute zu entgehen gewusst hat, in offenkundigen und beschämenden Nachteil versetzt.36 Es muss nicht |371 notwendig so sein, dass eine äußere Niederlage der Kirche eine Bedrohung der theologischen Existenz ihrer Prediger und Lehrer bedeutet. Diese äußere Niederlage bedeutet das. Unsere theologische Existenz war durch die bisherigen Ereignisse dieses Jahres von innen bedroht. In grundsätzlich ungestörter äußerer Freiheit kam die Versuchung zur Abweichung, zum Abenteuer, zum geistlichen Schlaf (bei allzu großer geistiger Regsamkeit), zu einem wahrheitsfeindlichen Wirklichkeitsdenken37 über uns. Jetzt kommt die Bedrohung auch von außen, in Gestalt von Ereignissen und Verhältnissen, denen sich die Kirche ohne[,] ja wider ihren Willen von ihren Grenzen her unterworfen sieht und die doch in ihrer Bedeutsamkeit für ihre Prediger und Lehrer denselben Effekt haben zu wollen scheinen, wie jene in Freiheit abzuwehrenden (oder nicht abzuwehrenden) Versuchungen, mit denen sie es bis jetzt zu tun hatten: den Effekt, dass wir uns entreißen lassen, was wir unter allen Umständen behaupten sollten, den freien Boden des Wortes Gottes und seiner Verkündigung.

Diese Bedrohung liegt noch nicht an sich darin, dass nun auch die evangelische Kirche dem Zugriff der harten Faust des nationalsozialistischen Staates verfallen, dass äußerlich nun auch an ihr das große Gleichschaltungsprogramm38 zur Vollstreckung gekommen ist. – Dass dies Letztere der nächste Sinn der letzten Ereignisse gewesen ist, darüber kann kein Zweifel bestehen. Wenn wirklich, wie es einen Augenblick in den Vordergrund gestellt wurde, die bisherige preußische Kirchenleitung dadurch den «Rechtsboden verlassen hat»39[,] dass sie ohne vorherige Befragung der Staatsregierung die Ernennung eines kommissarischen Präsidenten des E.O.K.40 vollzog41[,] und wenn die in den Erlassen des Ministers und des neuen Kommissars erwähnte «Verwirrung» und «Zerrissenheit» im «Kirchenvolke»42 – gemeint ist |372 wohl: infolge des Bischofsstreites43 – an vielen Orten tatsächlich vorhanden gewesen sein mag, so stand doch der Ernst der von Seiten des Staates ergriffenen Maßnahmen zu diesen Übeln in keinem Verhältnis. Sie werden aber restlos verständlich im Zuge der im Juni durchgeführten allgemeinen Politik. Nach den Gewerkschaften44 und Arbeitervereinen45, nach den Wehrverbänden46 und Jugendorganisationen47, nach den Parteien der verschiedenen mit dem Nationalsozialismus nicht identischen Richtungen48 mussten auch die Kirchen und musste |373 – teils als Kirche der überwiegenden Volksmehrheit, teils wohl auch als Stelle des geringeren Widerstandes – vor allem die evangelische Kirche hinsichtlich der Eingliederung in das neue System an die Reihe kommen. Der Vorgang liegt so genau in der Folgerichtigkeit des am 30. Januar49 eröffneten politischen Geschehens, dass man den Nationalsozialismus schon sehr schlecht verstanden haben müsste, wenn man in der Lage wäre, sich jetzt noch einmal besonders gerade darüber zu wundern oder gar zu entsetzen. Möchten sich doch alle, die jetzt auf einmal zu weinen oder zu schelten beginnen, klar machen, dass es dazu nun wirklich zu spät ist. Man kann nicht, wie es gerade auf dem theologischen Felde so reichlich geschehen ist, mit dem Begriff der politischen Autorität50, mit dem Staatsgedanken der heidnischen Antike51, mit der Autonomie der angeblichen Schöpfungsordnungen52 spielen wie Kinder auf dem Schießplatz mit Blindgängern, um dann auf einmal, wenn das Entsprechende nun eben mit allen Konsequenzen Ereignis wird, wehleidig zu erklären, dass man es so nun doch nicht gemeint habe. Nein, nun gilt es der mit dem 30. Januar auf den Plan getretenen politischen Wirklichkeit nüchtern ins Gesicht zu sehen. Im Zeichen dieser Wirklichkeit musste auch der evangelischen Kirche widerfahren, was ihr nun widerfahren ist. – Darin an sich, dass das geschehen ist, was geschah, wird man ja auch eine Bedrohung dessen, um was es hier allein gehen soll, eine Bedrohung der theologischen Existenz des Predigers und Lehrers der deutschen evangelischen Kirche noch nicht sehen dürfen. Noch nicht einmal eine äußerliche Bedrohung. So weit es sich bloß um die staatliche Aktion als solche handelt, bedeutet die neue Situation weder einen Eingriff 53 in das Dogma oder in den Kultus, noch auch einen Eingriff 54 in die glaubensnotwendigen Elemente der kirchlichen Verfas|374sung. Denn darin, dass die «kirchlichen Vertretungen», wenn ich recht verstehe: beauftragt mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte, aufgelöst (gemeint ist doch wohl: neu zu wählen) sind,55 ist nichts geschehen, was nicht infolge irgend einer anderen Krisis ebensowohl und ebenso ohne Angriff auf die Substanz des kirchlichen Lebens hätte geschehen können. Durch die eingetretene Politisierung der Konsistorien wird man sich ja so wenig in den status confessionis versetzt sehen können, wie dies unseren Vätern im 17. und 18. Jahrhundert eingefallen ist.56 Der Generalsuperintendent und der Konsistorialrat und gar der Leiter des Presseverbandes sind nun einmal im Unterschied zu den Ämtern der Gemeinde zwar nützliche und wichtige, aber keine de fide57 notwendigen Figuren. «Lass fahren dahin...!»58[,] wenn es denn nun so sein soll, dass an diesen Stellen in Zukunft oder doch in der nächsten Zukunft die Bevollmächtigten des staatlichen Kirchenkommissars das Wort führen oder doch erheblich mitreden wollen. Die Kirche braucht diese Apparate, auf die der Staat nun vorläufig seine Hand gelegt hat, aber sie kann sie zur Not auch entbehren, zuletzt [ist sie] nicht von ihnen [abhängig]. Noch ist durch den staatlichen Eingriff als solchen die Freiheit der Verkündigung und der Theologie, die Ordnung der Gemeinde und die Ordnung des Got|375tesdienstes nicht bedroht, geschweige denn angegriffen. Es ist zwar zu sagen – und ich werde noch darauf zurückkommen – dass einzelne Formulierungen insbesondere in der Kundgebung der neuen Pressekommissare vom 25. Juni59, des Kirchenkommissars selbst vom 27. Juni60 und in einem offenbar offiziösen «Mitgeteilt» unter dem Titel «Die Begründung des Kultusministeriums» (Köln[ische] Z[eitung] Nr. 342 vom 27. Juni)61 höchst zweideutig sind und dass ein|376zelne davon, wenn man sie außerhalb des Zusammenhangs läse, diese Bedrohung zweifellos explizit bedeuten würden. Es stehen aber in denselben Dokumenten andere Formulierungen daneben, an die man sich jedenfalls zunächst jedenfalls auch mit aller Bestimmtheit halten darf.

«[Die] Souveränität des Evangeliums und seine freie Verkündigung bleibt davon unberührt; sie ist unantastbar».62

«Das Eigenleben und die Eigengesetzlichkeit der Kirche, des Glaubens und des Bekenntnisses werden dadurch in keiner Weise berührt. Damit ist auch ausgesprochen, dass eine sogenannte Staatskirche in jeder Form abgelehnt wird».63

Gestützt auf das, was damit gesagt wird, und vor allem auch auf das, was im Übrigen nicht gesagt wird, hätte man sich zunächst einzuprägen: noch ist von der Staatsregierung als solcher und ihren Kommissären die Linie der Kanzlerrede vom 23. März64 und der65 Erklärung des preußischen Kultusministers vom 7. Mai66 nicht verlassen67. Noch ist der Kirche vom Staat nicht befohlen, sich selbst untreu zu werden. Noch ist durch die staatliche Maßnahme als solche kein solcher Druck auf uns ausgeübt, der die innere Versuchung zum Abfall, in der wir uns schon befanden und noch befinden, auch zur äußeren machen würde. Noch wäre – wenn man jene bedenklichen Formulierungen68 als Entgleisungen einklammern darf – nach dieser Seite kein Anlass vorhanden, an den Satz zu erinnern, dass man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen [Act. 5,29]. Es dürfte gut sein, sich dies einzuprägen, damit doch jetzt ja niemand unnütz eifere und sich ins Unrecht setze durch Tumult in einer Sache, die uns schmerzlich sein |377 mag, gegen die man sich aber unmöglich mit letztem Ernst und Leid auflehnen darf.

Anders verhält es sich nun freilich mit einer bestimmten Eigentümlichkeit des staatlichen Zugriffs und Eingriffs, einer Eigentümlichkeit, die ihm nicht wesentlich ist, die er nicht haben müsste, die nicht notwendig in der Absicht der Staatsregierung zu liegen braucht, die denn auch jedenfalls in den69 von Kultusminister Dr. Rust selber stammenden Dokumenten noch keineswegs sichtbar ist. Sie ist aber leider charakteristisch für den konkreten Vollzug des tatsächlich geschehenen Zugriffs und Eingriffs. Dieser Zugriff und Eingriff bedeutet nämlich, auf die Persönlichkeiten der ernannten staatlichen Funktionäre bzw. der vom Staat ernannten kirchlichen Funktionäre gesehen, tatsächlich die Auslieferung des kirchlichen Regierungs- und Verwaltungsapparates an die sogen[annte] «Glaubensbewegung Deutsche Christen»70. Dieser Modus der staatlichen Aktion gegen die Kirche macht sie zu dem, was sie an sich nicht sein müsste: zu einer äußeren Bedrohung unserer theologischen Existenz. Der Glaube dieser Glaubensbewegung ist nicht der durch die heilige Schrift nach dem Verständnis der lutherischen und reformierten Bekenntnisse bestimmte, sondern ein anderer, ein neuer und fremder Glaube. Wenn er in der Kirche die Herrschaft bekommen sollte, so würde sie aufhören, eine evangelische, eine christliche Kirche zu sein. Wenn wir uns durch die Herrschaft dieses Glaubens in der Kirche bestimmen lassen würden, zu diesem Glauben überzutreten, oder unseren Glauben diesem Glauben anzupassen, so hätten wir damit unsere theologische Existenz, unsere Existenz als Prediger und Lehrer des evangelischen Glaubens verwirkt. Denn die Fundamentalartikel71 der Deutschen Christen:

  1. Die Lehre von der wesentlichen Bedingtheit des zu verkündigenden Glaubens durch die Rasse-[,] Volks- und Staatszugehörigkeit des Glaubenden,72
  2. 378 die Lehre von dem Dienst, den die Berufung zum ewigen Leben dem geschichtlichen Beruf eines Volkes zu leisten habe[,]73
  3. die Lehre von der notwendigen inneren Beziehung der kirchlichen Verkündigung zu einer bestimmten Weltanschauung und Gesellschaftsform74 –

diese Lehren, das in ihnen vorausgesetzte Verständnis der Begriffe Gott, Schöpfung, Sünde, Gesetz, Evangelium, Gnade und ihres Verhältnisses untereinander samt allen daraus folgenden religiösen und moralischen Anschauungen und Grundsätzen sind der heiligen Schrift und den evangelischen Bekenntnissen nicht nur fremd[,] sondern zuwider, sind innerhalb der Kirche theologisch zu bekämpfen, als offiziell herrschende Lehren dagegen schlechterdings untragbar, weil kirchenzerstörend. Kirchenzerstörend auch und gerade dann, wenn sich mit jenen Fundamentalartikeln der Schein einer mehr oder weniger massiven lutherischen oder reformierten Rechtgläubigkeit und ein überlautes Reden von der «Souveränität des Evangeliums»75 verbinden sollte. Kirchenzerstörend auch und gerade dann, wenn die «Glaubensbewegung» von persönlich sehr frommen Persönlichkeiten76 getragen sein sollte (es hat schon viele Häretiker gegeben, die sich in dieser Hinsicht ausgezeichnet haben) und wenn sie das kirchliche |379 Leben noch so sehr in Schwung bringen sollte.77 Kirchenzerstörend sage ich, auch und gerade dann, wenn Deutsche Christen mit irgendwelchen Trümmern von «dialektischer Theologie» bewaffnet auftreten sollten!78 Wenn das Christentum der Deutschen Christen offiziell herrschend wird in der evangelischen Kirche, dann ist offiziell die Zerstörung der Kirche angebahnt. |

Das ist es aber, was uns infolge der Ereignisse der letzten Juniwochen droht: der Versuch, den Lehren der Deutschen Christen in der evangelischen Kirche zur offiziellen Herrschaft zu verhelfen. Das macht diese Ereignisse so ernsthaft: dass sie eben nicht bloß in einer politischen Aktion bestehen, sondern dass in dieser politischen Aktion faktisch eine theologische sich vollzieht, dass in und mit den Kommissaren des Staates zugleich die Anhänger und Verkündiger (wie die Kirche, wenn sie sich selbst treu bleibt, sagen muss:)79 falschen Glaubens von bestimmten, nicht lebensnotwendigen[,] aber immerhin auch nicht unwichtigen gemeinsamen Organen der Gemeinden, von den Konsistorien mit ihren immerhin erheblichen personellen[,] ökonomischen und disziplinären Befugnissen und darüber hinaus von dem ganzen weitmaschigen Betrieb der I[nneren] M[ission] und nicht zuletzt von den Zentralstellen der kirchlichen Presse und vom kirchlichen Zugang zum Radio Besitz ergriffen haben. Noch regieren sie nicht in den Gemeinden; jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der Juniaktion der Staatsregierung. Sie regieren aber über die |380 Gemeinden. Noch kann dies nur ein sehr relatives Regieren bedeuten. Denn trotz seines ehrwürdigen Alters hat weder der überlieferte Konsistorialismus (entgegen der der evangelischen Kirche nun einmal natürlichen und angemessenen Verfassungsform) eine allzu große Bedeutung für das wirkliche Leben in den Gemeinden je gehabt[,] noch hat etwa der erwünschte Episkopalismus80 trotz seiner Affinität zu dem heute herrschenden politischen Führergedanken diese Bedeutung schon erlangt. Welche reale Macht den D[eutschen] Chr[isten] durch den Besitz der kirchlichen Presse und des kirchlichen Radios in die Hand gegeben ist, lässt sich schwer abschätzen, wird sich jedenfalls erst zeigen müssen. Und ebenso wage ich keine Vermutungen darüber, ob und wie sich der Griff nach der Zentralstelle der I[nneren] M[ission] als Gewinnung einer realen Machtposition auswirken oder auch nicht auswirken wird. Von einer vollen Machteroberung durch die D[eutschen] Chr[isten] würde wohl erst nach einem entsprechenden Ausgang der Neuwahlen81 in die Presbyterien und Synoden zu reden sein. Es braucht aber nicht ausgeführt zu werden, was für ein Gewicht gerade für den Ausgang dieser Wahlen die schon jetzt eroberten bzw. bezogenen Stellungen auf alle Fälle haben werden. Nimmt man hinzu die längst unter Beweis gestellte politische und kirchenpolitische Tüchtigkeit der deutschchristlichen Führer und Methoden, so wird man auch bei zurückhaltender Einschätzung der der Glaubensbewegung bis jetzt zugefallenen Machtmittel und bei noch so hoher Einschätzung der in den Gemeinden wirksamen Gegenkräfte doch von einer sehr ernsthaften Gefahr eines Angriffs auf die Substanz der Kirche reden müssen. Es besteht sehr schlicht die Gefahr, dass die D[eutschen] Chr[isten] ihre schon gewonnenen und noch zu gewinnenden Machtpositionen dazu benützen können, sich und ihrer Lehre das Monopolrecht in der Kirche zu verschaffen: einmal indem sie allen Anderen die Mitbenutzung der jetzt in Beschlag genommenen Einfluss- und Sprechmittel versagen, sodann indem sie den Anderen nach und nach auch das nehmen, was sie in dieser Hinsicht noch haben. Ich brauche nicht auszuführen, welche einzelnen Maßnahmen zu befürchten sind. Nichts wird den D[eutschen] |381 Chr[isten][,] wenn sie das wollen, leichter sein als dies: den theologischen Widerspruch, den sie sich jetzt noch gefallen lassen müssen, nach und nach zum Schweigen zu bringen. Wenn die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, so wird die Substanz der Kirche angegriffen und vielleicht sehr bald tödlich angegriffen sein. Denn wie sollte der äußere Druck, der der Sinn dieser Maßnahmen sein wird, sein Ziel nicht erreichen: Viele und immer Mehrere, die jetzt noch stehen, zum Fallen zu bringen? «Schreib, Vater, schreib, dass du bei der Pfarre bleib!»82 wird es in den Pfarrhäusern wieder heißen, wie in den Tagen, da es galt die Konkordienformel zu unterschreiben[,] und wieder wird es in den allermeisten Fällen menschlich nur zu verständlich sein, wenn der Vater wirklich schreibt, wenn der Privatdozent oder auch Ordinarius wirklich einschwenkt, wenn der Student oder Kandidat sich die verlangte «Theologie» wirklich zulegt. Auch Theologen sind Menschen und wollen gelebt haben[,] und starker äußerer Druck hat auch an Theologen schon oft das Wunder gewirkt, das gar kein Wunder ist: dass sie zwar standen[,] aber dann doch auch anders konnten.83 Man kann auch von einem braven Theologen jedenfalls nicht ohne Weiteres verlangen, dass er nun gleich auch noch ein Held sei, wenn es vielleicht darum gehen könnte, durch Preisgabe seiner theologischen, seine – ganz gewöhnliche Existenz zu retten! Nicht das würde schlimm sein, dass man dann noch einmal Viele fallen sähe, von denen man es nicht gedacht hätte, wohl aber die dann Schritt für Schritt hereinbrechende innere Verödung einer ihres Glaubens, ihrer Liebe, ihrer Hoffnung [vgl. 1.Kor. 13,13] beraubten Kirche. Denn das könnte die Kirche werden, nachdem die D[eutschen] Chr[isten] eine Weile von den ihnen jetzt zugestandenen und von den vielleicht noch [zu] erwerbenden Machtmitteln Gebrauch gemacht hätten. Noch kann man auch in dieser Hinsicht erst von einer Gefahr, von einer Bedrohung der kirchlichen Substanz reden. Die Taten der neuen kirchlichen Gewalthaber, der verschiedenen Juristen und Theologen, |382 die sich bereit fanden[,] die von der Staatsregierung für notwendig gehaltene Exekution an der Kirche zu vollziehen, stehen ja noch aus. Noch kann man sich, wie es in diesem Jahr ja öfters geschehen ist, mit der Rede trösten, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht werde. Aber wir haben uns nun doch schon öfters getäuscht mit diesem Trost. Ich wollte wohl, dass wir uns in diesem Fall nicht täuschen würden. Ich wollte wohl, dass es ein Ereignis ohne Symbolkraft wäre, wenn die erste öffentlich bekannte Tat des neuen E.O.K. nun gerade die Anordnung gewesen ist, dass inskünftig an Festtagen auf den Kirchtürmen außer der Kirchenfahne – wie rächt sich nun die unsinnige Einführung dieses Tuches! – auch die schwarz-weiß-rote und die Hakenkreuzflagge84 zu zeigen sei!85 Ich wollte wohl, dass ich zu schwarz sehe, wenn ich die Einsetzung der deutsch-christlichen Gewalthaber mindestens für eine unmittelbare Bedrohung des Evangeliums und der evangelischen Kirche Preußens halte. Dass man mit dieser Bedrohung rechnen muss, das haben in den letzten Juniwochen mit mir wahrscheinlich Tausende und Tausende von deutschen Evangelischen so oder so empfunden.

Sachfußnoten

1
Siehe unten, S. 368.↩
2
Ebd.↩
3
Brief Barths an Thurneysen vom 27.6.1933 (KBA 9270.588; Bw.Th. III, S. 428f. 📖).↩
4
Vgl. ebd. (Bw.Th. III, S. 429 📖).↩
5
Ebd. (Bw.Th. III, S. 429f. 📖).↩
6
Ebd. (Bw.Th. III, S. 430 📖).↩
7
Siehe unten, S. 381f.↩
8
Karl Immer (1888–1944), Pfarrer in Barmen-Gemarke, wurde im September 1933 Vorsitzender des neuen Coetus reformierter Prediger, 1934 Mitglied des Reichsbruderrats.↩
9
Vgl. G. van Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, in: ders. (Hrsg.), Kirchenkampf im Rheinland. Die Entstehung der Bekennenden Kirche und die Theologische Erklärung von Barmen 1934 (SVRKG 76), Köln 1984, S. 1–188, dort S. 22f. 📖↩
10
A.a.O., S. 23 📖 (Zitat aus einem Bericht Immers über die Ereignisse vom 26.6. bis 4.7.1933).↩
11
Siehe unten, Anm. 85. – Dass sich zahlreiche Pfarrer der Anordnung August Jägers, an jenem Sonntag einen Dankgottesdienst abzuhalten, verweigerten (vgl. Scholder I, S. 458f.469–471 📖), wird nicht mehr erwähnt.↩
12
Vgl. DKPDR I, S. 76 📖; Gauger I, S. 90 📖; Scholder I, S. 460f. 📖↩
13
Zu den Einzelheiten vgl. H. Kater, Die Deutsche Evangelische Kirche in den Jahren 1933 und 1934. Eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Untersuchung zu Gründung und Zerfall einer Kirche im nationalsozialistischen Staat (AGK 24), Göttingen 1970, S. 85–90 📖, Scholder I, S. 471ff. 📖 Siehe auch unten, S. 383f.↩
14
Siehe unten, S. 383, Anm. 1.↩
15
Am 4.7.1933 schrieb Barth aus Berlin an Ch. von Kirschbaum (KBA 9272.114; Bw.K., S. 300 📖): «Dem Brief von Hindenburg an Hitler kommt doch viel mehr Bedeutung zu als man von Weitem meinte. ‹Der alte Herr› sei in gewaltiger Aufregung, lese die ganzen Stöße von Telegrammen, die ihm zugehen, alle persönlich, greife je und je ganz direkt ein [...], und es seien letzte Möglichkeiten zu erwarten, wenn man nicht auf ihn hören wolle. Ebenso scheint Hitler in dieser (nur in dieser?) Sache zu den Gemäßigten zu gehören.»↩
16
Wie er Ch. von Kirschbaum ebenfalls am 4.7.1933 (KBA 9272.115; Bw.K., S. 305 📖) schrieb, war dies «ein bisschen bedrängend», aber «es ließ sich technisch nicht anders machen».↩
17
Brief Ch. von Kirschbaums an Anna Barth vom 4.7.1933 (KBA 9233.162; Br. 1933, S. 273 📖).↩
18

Brief an W. Niesel vom 5.7.1933 (KBA 9233.164; Br. 1933, S. 279f. 📖). Hesse hatte einer Vereinbarung zugestimmt, nach der er erst nach dem Abschluss der weiteren Verhandlungen in einem neuen «Ausschuss» wieder selbst «auf den Plan» treten sollte – nämlich bei der Übergabe des Ergebnisses an den Innenminister! Seine Beobachtungen in der gemeinsamen Unterkunft aufnehmend zog Barth das Fazit: «Männer, die nachts mit einer weißen Zipfelmütze zu Bett gehen, sollten eben in solchen Zeiten nicht ‹Bevollmächtigte› sein» (ebd.; Br. 1933, S. 281).

Trotzdem reagierte Barth auf die Zusendung des Verfassungsentwurfs durch Hesse am 8.7.1933 (KBA 9333.470) am darauffolgenden Tag noch mit einem Brief (KBA 9233.170; Br. 1933, S. 284–289), der detaillierte Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf enthielt (vgl. Bw.Th. III, S. 471, Anm. 4 📖).↩

19
Hierzu und zum Folgenden siehe unten, S. 383f.↩
20
Vgl. Gauger I, S. 92. 📖 Am darauffolgenden Tag erklärte August Jäger auch die Mandate der von ihm «Bevollmächtigten» für die preußischen Landes- und Provinzialkirchen für «erloschen» (Rheinisch-Westfälische Zeitung, Nr. 354, 15.7.1933 📖, zit. nach Zeitungsspiegel, Nr. 87, 15.7.1933, S. 2 📖).↩
21
KBA 11043/1 und 2.↩
22
Brief Ch. von Kirschbaums an E. Thurneysen vom 15.7.1933 (KBA 9270.596; Bw.Th. III, S. 467 📖); vgl. Th.Ex.h., S. 108 (Anm. 37) 📖.↩
23
A.a.O., S. 108–111 (Anm. 37) 📖.↩
24
Vgl. zu diesem «kritischen» Datum oben, S. 288, und die Aufzählung der Ereignisse dieses Tages im nachfolgenden Text.↩
25
Siehe oben, S. 271–363.↩
26
Vgl. oben, S. 273f. und S. 280.↩
27
Friedrich Trendelenburg (1878–1962), Leiter der Kirchenabteilung des preußischen Kultusministeriums, wurde am 22.6.1933 durch Minister Rust von seinem Amt beurlaubt, weil er mit der kommissarischen Ernennung Ernst Stoltenhoffs zum Nachfolger Kaplers als Präsident des preußischen Oberkirchenrats (s. oben, S. 271f.) die politische Klausel des preußischen Kirchenvertrages nicht tangiert gesehen hatte. Zugleich wurde August Jäger mit der Leitung der Kirchenabteilung beauftragt. Vgl. Zeitungsspiegel, Nr. 68, 23.6.1933, S. 1 📖; DKPDR I, S. 68 📖; Scholder I, S. 442–444. 📖↩
28
Das Telegramm Rusts vom Abend des 23.6.1933 wies die Vertreter der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union auf der Kirchenkonferenz des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes in Eisenach «nachdrücklichst darauf hin, dass sie rechtsgültig nicht handeln können» (Kölnische Zeitung, Nr. 136, 24.6.1933 📖, zit. nach Zeitungsspiegel, Nr. 69, 24.6.1933, S. 1 📖; DKPDR I, S. 69 📖; vgl. Scholder I, S. 447f. 📖).↩
29
Die Nachricht von der Einsetzung August Jägers ließ Rust am Mittag des 24.6.1933 den Vertretern der preußischen Landeskirche nach Eisenach telegraphieren (vgl. DKPDR I, S. 69 📖).↩
30
Oberkirchenrat Ernst Hundt (1877–1945) war seit 1929 juristischer Vizepräsident im Evangelischen Oberkirchenrat und wurde wegen seines Einspruchs gegen den Staatseingriff noch am Abend des 24. Juni von Jäger beurlaubt (vgl. DKPDR I, S. 70 📖).↩
31
Martin Schian (1869–1944) war seit 1924 Generalsuperintendent des Sprengels Liegnitz in Breslau und wurde ebenfalls am Abend des 24. Juni von Jäger beurlaubt (vgl. ebd. 📖).↩
32
Gleichfalls noch am Abend des 24. Juni ließ Jäger das Dienstgebäude des Evangelischen Presseverbandes für Deutschland besetzen und sorgte dafür, dass dessen Pressedienst nur noch im Sinne der Deutschen Christen berichtete (vgl. Zeitungsspiegel, Nr. 70, 25.6.1933, S. 2 📖; Scholder I, S. 454f. 📖).↩
33
Am 24. und 25. Juni wurde fast der ganze Evangelische Oberkirchenrat ausgewechselt, und für die acht preußischen Kirchenprovinzen und die sieben Landeskirchen in Preußen wurden – in Anlehnung an die Position Jägers in der Gesamtkirche – «Bevollmächtigte» ernannt (zum Vorgang und zu den Personen s. Zeitungsspiegel Nr. 71, 27.6.1933, S. 1f. 📖; DKPDR I, S. 70 📖; Gauger I, S. 84.87 📖; Scholder I, S. 454 📖). Am 27. Juni fand die offizielle Amtsübernahme des Staatskommissars für die rheinische Landeskirche statt (vgl. G. van Norden, Der deutsche Protestantismus im Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung, Gütersloh 1979, S. 170ff. 📖).↩
34
Die Beurlaubung von Otto Dibelius erfolgte am 26. Juni (vgl. DKPDR I, S. 70 📖, Scholder I, S. 455f. 📖; Barth gibt das Erscheinungsdatum der Nachricht in der Presse an [vgl. Zeitungsspiegel, Nr. 71, 27.6.1933, S. 2 📖]). Er bemerkte dazu: «Wer hätte sich träumen lassen, dass er, der Prediger von Potsdam, mein alter Feind und nun beinahe Freund, noch vor mir fliegen müsste!­!» (Brief an ­Thurneysen vom 27.6.1933 [Anm. 3; Bw.Th. III, S. 433f. 📖]).↩
35
Die kommissarischen Bevollmächtigten für den Zentralausschuss der Inneren Mission wurden bereits am 24. Juni eingesetzt (vgl. Gauger I, S. 87 📖; Barth folgt auch hier dem Datum des Nachdrucks der Pressenotiz im Zeitungsspiegel, Nr. 71, 27.6.1933, S. 3f. 📖).↩
36
Es verdient Beachtung, dass ungeachtet dieser für die evangelische Kirche so bedrückenden Lage die Verhandlungen zum Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich kurz vor ihrem Abschluss standen (vgl. Scholder I, S. 504ff. 📖).↩
37
Siehe oben, S. 331f., Anm. 138.↩
38
Siehe oben, S. 296, Anm. 73.↩
39
Zitat aus dem Telegramm des preußischen Kultusministers vom 23.6.1933 (Anm. 28).↩
40
Evangelischer Oberkirchenrat: oberstes Leitungsgremium der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.↩
41
Gemeint ist die Ernennung Stoltenhoffs (s. oben, Anm. 27).↩
42
Das Telegramm des preußischen Kultusministers, mit dem die Einsetzung Jägers als Staatskommissar bekanntgegeben wurde, begann mit den Worten: «Die Lage von Volk, Staat und Kirche verlangt Beseitigung der vorhandenen Verwirrung» (DKPDR I, S. 69 📖). In seinem ersten Erlass vom 24.6.1933 sah Jäger den Minister «beseelt von dem unbeugsamen Willen, der Zerrissenheit im Kirchenvolke ein Ende zu machen» (a.a.O., S. 70), und sich selbst dazu bestellt, «die zur Beseitigung der vorhandenen Verwirrung und zur Verhütung weiterer Zerreißung und Aufspaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen» (ebd.).↩
43
Siehe oben, S. 314f., Anm. 105.↩
44
Die freien Gewerkschaften waren am 2. und 3. Mai 1933 gewaltsam aufgelöst worden.↩
45
Mit den Verfügungen des Führers der Deutschen Arbeitsfront vom 22.6.1933 wurde die Auflösung aller früheren Arbeitervereine und Arbeitnehmerorganisationen, auch der konfessionellen, erklärt (vgl. Zeitungsspiegel, Nr. 68, 23.6.1933, S. 3f. 📖).↩
46
Die Eingliederung des der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahestehenden «Stahlhelm. Bund der Frontsoldaten» und seiner paramilitärischen Formationen in die «nationalsozialistische Bewegung» erfolgte am 21. Juni 1933.↩
47
Bereits am 5. April 1933 hatte die Hitler-Jugend (HJ) die Geschäftsstelle des Reichsausschusses deutscher Jugendverbände besetzt, und im Anschluss daran waren alle politischen Bünde aufgelöst worden. Die letzten verbliebenen Jugendabteilungen von Wehrverbänden, die «Scharnhorst-Jugend» und der «Jung-Stahlhelm», wurden am 26. Juni 1933 in die HJ bzw. SA eingegliedert. Der «Großdeutsche Bund», in dem sich verschiedene Pfadfinder zusammengeschlossen hatten, um einem Verbot zu entgehen, wurde per Verordnung vom 21. Juni 1933 aufgelöst (von den zugehörigen Pfadfinderbünden konnten sich einige bis zum endgültigen Verbot 1937 behaupten). Die kirchlich-konfessionellen Jugendverbände waren von dieser Verbotswelle nicht betroffen.↩
48
Das Verbot der SPD erfolgte am 22. Juni 1933; die Selbstauflösung der Deutschen Zentrumspartei am 5. Juli 1933 wurde von Goebbels schon am 28. Juni angekündigt; nach der Verhaftung von Führern der Bayerischen Volkspartei am 26. Juni 1933 löste die BVP sich am 4. Juli auf; die Ausschaltung und Selbstauflösung der Deutschnationalen Front (vormals DNVP) erfolgte am 27. und 28. Juni.↩
49
Datum der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler.↩
50
Vgl. etwa Fr. Gogarten, Wider die Ächtung der Autorität, Jena 1930. 📖↩
51
Vgl. den Rückgriff auf den Begriff der «Polis» bei Fr. Gogarten, Politische Ethik. Versuch einer Grundlegung, Jena 1932, S. 57ff. 📖↩
52
Siehe oben, S. 225.↩
53
Im Tskr. stand zunächst «Eintritt», am Rand handschriftlich in «Eingriff» geändert.↩
54
Tskr.: «Eintritt» (durch die Hrsg. in Angleichung an die vorhergehende Korrektur geändert).↩
55
In Jägers erstem Erlass vom 24.6.1933 hieß es unter Ziffer 2: «Ich übernehme hierdurch die Führung der Geschäfte der sämtlichen evangelischen Landeskirchen Preußens. Ich beauftrage mit der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte die bisherigen Stellen» (Essener Allgemeine Zeitung, Nr. 173, 25.6.1933 📖, zit. nach Zeitungsspiegel, Nr. 70, 25.6.1933, S. 2 📖; vgl. DKPDR I, S. 70 📖). Ziffer 5 besagte: «Ich löse mit sofortiger Wirkung sämtliche gewählten kirchlichen Vertretungen in den evangelischen Landeskirchen Preußens auf» (ebd.).↩
56
Die Konsistorien in den evangelischen Territorien waren im 17. und 18. Jahrhundert landesherrliche Behörden und als solche staatliche Einrichtungen.↩
57
Nach katholischer Auffassung eignet einer «de fide [divina et catholica]» klassifizierten Lehraussage der höchste Gewissheitsgrad (vgl. Fr. Diekamp, Katholische Dogmatik nach den Grundsätzen des heiligen Thomas, Bd. I: Einleitung in die Dogmatik – Die Lehre von Gott dem Einen – Die Lehre von Gott dem Dreieinigen, Münster 19306, S. 11f.64 📖; vgl. DH 3011 📖).↩
58
Aus Strophe 4 des Liedes «Ein feste Burg ist unser Gott» von M. Luther (EG 362,4; RG 32,4) 🎵:
«Nehmen sie den Leib, / Gut, Ehr, Kind und Weib:
lass fahren dahin, / sie haben’s kein Gewinn.»
↩
59
Nach dem Bericht der Essener Allgemeinen Zeitung vom 25.6.1933 ließen die neuernannten Kommissare für den evangelischen Pressverband unter anderem verlauten: «Die Aktion gegen die bisherige Leitung des evangelischen Presseverbandes für Deutschland ist eine entscheidende Teilhandlung innerhalb der von Herrn Kommissar Jaeger durchgeführten Notmaßnahmen. Die nationalsozialistische Revolution steht in ihrer leicht [sic] entscheidenden zweiten Etappe. Es geht um die restlose, von unserem Führer Adolf Hitler gerade in der letzten Zeit neu geforderte Einheit von Volk und Staat – nicht zuletzt auch in der evangelischen Kirche»; die «nach den letzten Vorkommnissen der letzten Woche» nun «unvermeidliche Maßnahme» betreffe «die Kirche als irdische Organisation und völkische Gemeinschaft». Es sei «der feierliche Wille von Wehrkreispfarrer Müller, daß alle hierher gehörenden Fragen alsbald ihre Klärung vor der breiten Öffentlichkeit erfahren», u. a. die «Stellung der getauften Nichtarier innerhalb der einen christlichen Kirche» (zit. nach Zeitungsspiegel, Nr. 70, 25.6.1933, S. 2 📖).↩
60
Rundfunkansprache des Staatskommissars vom 27.6.1933 (DKPDR I, S. 71–74 📖). Barth lagen Auszüge der Rede vor (Zeitungsspiegel Nr. 72, 28.6.1933, S. 1f. 📖), in denen er unter anderem die folgende Aussage angestrichen hatte: «Die Eingliederung deutscher Art und deutschen Volkstums in die Kirche, wie sie von der nationalen Bewegung mit Recht gefordert wird, soll den Glauben der Väter und die Verehrung Gottes nicht etwa verkleinern, oder durch andere dem christlichen Glauben nicht angemessene Elemente ersetzen, sondern vielmehr diesen christlichen Glauben verdeutlichen, klären und dem Volk insbesondere in seinem der christlichen Idee fremden Teil dem christlichen Glauben näherbringen und aufs neue lieb und wert machen» (vgl. DKPDR I, S. 73). Ebenfalls angestrichen ist die Aussage, dass der Staat Widerstände gegen den Staatseingriff nicht dulden werde, sondern «als Revolte, gerichtet gegen die Staatsautorität, betrachten und niederschlagen» muss (ebd.).↩
61
Im Art. Die Einsetzung des Kirchenkommissars. Die Begründung des preußischen Kultusministeriums, Kölnische Zeitung, Nr. 342, 27.6.1933 📖 (Barth zitiert nach Zeitungsspiegel, Nr. 71, 27.6.1933, S. 2f. 📖), heißt es: «Zu der Einsetzung des Kirchenkommissars wird von unterrichteter Seite mitgeteilt [...].» Im Weiteren ist die Rede davon, «daß die Träger der Kirchenverwaltung dem neuen Staat zum Teil durchaus widerstrebend gegenüberstanden» und somit die «von der nationalen Regierung soeben geschaffene Volksgemeinschaft aufs ernsthafteste» gefährdeten.↩
62
Verlautbarung der Kommissare für den evangelischen Presseverband (Anm. 59; i. Orig. teils hervorgehoben).↩
63
Die Einsetzung des Kirchenkommissars (Anm. 61), zit. nach Zeitungsspiegel, S. 3 📖 (i. Orig. teils hervorgehoben).↩
64
Siehe oben, S. 296, Anm. 71 und 72.↩
65
Tskr.: «unter» statt «und der» (von den Hrsg. korrigiert).↩
66
Siehe oben, S. 297, Anm. 76.↩
67
Im Tskr. ursprünglich: «erlassen», handschriftlich korrigiert.↩
68
Siehe oben, Anm. 59, 60 und 61.↩
69
Tskr.: «dem» (von den Hrsg. korrigiert).↩
70
Siehe oben, S. 320–330.↩
71
Siehe oben, S. 295f., Anm. 70.↩
72
Vgl. etwa die (Hossenfelderschen) Richtlinien der Glaubensbewegung «Deutsche Christen» vom 26.5.1932 (s. oben, S. 321f., Anm. 115), These 4: «[...] Wir bekennen uns zu einem bejahenden artgemäßen Christus-Glauben, wie er deutschem Luther-Geist und heldischer Frömmigkeit entspricht» (Schmidt I, S. 135 📖); These 7: «Wir sehen in Rasse, Volkstum und Nation uns von Gott geschenkte und anvertraute Lebensordnungen, für deren Erhaltung zu sorgen uns Gottes Gesetz ist. Daher ist der Rassenvermischung entgegenzutreten […]» (a.a.O., S. 136).↩
73
In den sogenannten Fezerschen oder Müllerschen Richtlinien der Deutschen Christen vom 16.5.1933 (s. oben, S. 321f., Anm. 115) wurde einleitend unter anderem gesagt: «[...] eine deutsche Kirche neben dem deutschen Volk ist nichts als eine leere Institution. Christliche Kirche im deutschen Volk ist sie nur, wenn sie Kirche für das deutsche Volk ist, wenn sie dem deutschen Volk in selbstlosem Dienst dazu hilft, daß es den von Gott ihm aufgetragenen Beruf erkennen und erfüllen kann» (Schmidt I, S. 143 📖).↩
74
Vgl. etwa These 2 der Grundsätze der Glaubensbewegung «Deutsche Christen» vom 4.5.1933 (s. oben, S. 321f., Anm. 115): «Wir wollen keine Staatskirche, aber auch keine Kirche, die Staat im Staate ist, sondern eine evangelische Reichskirche, die die Hoheit des nationalsozialistischen Staates aus Glauben anerkennt und das Evangelium im Dritten Reich verkündet» (Schmidt I, S. 145 📖).↩
75
Siehe oben S. 376.↩
76
Als eine solche Persönlichkeit galt z. B. Ludwig Müller (s. oben, S. 337).↩
77
Siehe oben, S. 332f., Anm. 140 und 141.↩
78
Siehe oben, S. 321, Anm. 114. – Aufschlussreich ist auch die Äußerung im Brief von G. Merz an Barth vom 9.6.1933 (KBA 9333.373): «Auf der einen Seite sieht der wissenschaftliche Beirat des Bischofskandidaten der deutschen Christen in Deiner Theologie den eigentlich zu bekämpfenden Feind. Auf der anderen legt Herr Dr. Knittermeyer den Bremer deutschen Christen dar, dass von der dialektischen Theologie als der reinen Lehre der evangelischen Kirche der eigentliche gerade Weg zu seiner Stellung als dem Laienkirchenvater der Bremer deutschen Christen führt. Jedenfalls hast Du, woran ja schon seit langem nicht mehr zu zweifeln war, den stolzen Ruhm des grossen Hegel nicht nur erreicht, sondern noch übertroffen, dass die Diadochen das Erbe teilen und sich aus den vorhandenen Erzen Schwerter zu gegenseitigem Kampf schmieden.»↩
79
Im Tskr. keine Klammern, dort ist die von den Hrsg. eingeklammerte Parenthese an das Vorhergehende mit «und» angeschlossen.↩
80
Siehe oben, S. 302–320.↩
81
Vgl. unten, S. 383f. 391f.↩
82
H. Heppe, Geschichte der lutherischen Concordienformel und Concordie, Bd. 2, Marburg 1859, S. 359f. 📖: «Man erzälte sich damals ganz allgemein, daß die Pfarrersfrauen ihren Männern, wenn dieselben zur Unterzeichnung der Concordienformel auf das Rathaus gingen, noch aus dem Fenster zuriefen: ‹Schreibt, lieber Herr, schreibt, daß ihr bei der Pfarre bleibt›».↩
83
Siehe oben, S. 87, Anm. 61.↩
84
Im Tskr. ursprünglich: «Hackenkreuzflagge» (handschriftlich korrigiert).↩
85
Vgl. den Erlass des Evangelischen Oberkirchenrats vom 27.6.1933 (Kirchliches Gesetz- und Verordnungsblatt, Jg. 57 [1933], Nr. 10, 28.6.1933, S. 1 📖; zit. nach Zeitungsspiegel Nr. 72, 28.6.1933, S. 4 📖): «[...] Bei allen festlichen Anlässen in Kirche und Staat sind hinfort außer der Kirchenfahne auf den evangelischen Kirchen und kirchlichen Gebäuden die Hoheitszeichen des Reiches (Schwarz-weißrot und Hakenkreuzfahne) zu hissen.» – Eine eigene Kirchenfahne mit dunkelviolettem Kreuz auf weißem Grund war 1926 für den Deutschen Evangelischen Kirchenbund eingeführt worden (vgl. G. Stuhlfauth, Art. «Kirchenfahnen», in: RGG2 III, Sp. 881f. 📖).↩