Theologische Existenz heute! II. (Entwurf)
THEOLOGISCHE EXISTENZ HEUTE! II
(ENTWURF)
Die Schrift Theologische Existenz heute! war gerade in den Druck
gegangen, als
Bereits am 27. Juni war Barth mit der Niederschrift beschäftigt. Er schrieb an
Leider sind wir über diesen «Inhalt» nur unzureichend unterrichtet. Der Text
blieb ein Fragment. Erhalten sind lediglich die Einleitung und ein erster, umfangreicher
Abschnitt, in dem vor allem die nach Abschluss der ersten Schrift erfolgten Maßnahmen des
preußischen Staatskommissars und der von ihm ernannten
«kirchlichen Gewalt|365haber»7 erörtert werden. Der in der Einleitung eigens
hervorgehobene Zukunftsaspekt klingt allenfalls beiläufig an. An was
- Beten für das Volk. Priester braucht’s.
- Heraus aus allen Fronten und Bewegungen,
diese Bewegungen hat der Teufel erfunden. Marsch in die Gemeinde, in Unterricht, Predigt, Seelsorge. Da ist die
Kirche. Hinein in die theologische Arbeit, von der die
Deutschen Christen nichts verstehen. - Es wird mit der Zeit zu einer freiwilligen Synode kommen. Die geistlichen Widerstandszentren gegen die herrschende Irrlehre in den einzelnen Gemeinden werden sich finden und einander zu Hilfe kommen. Wenn der Wolf kommt, schrickt die Herde zusammen.
- Es werden Erlasse und Gebete verordnet werden, die zunächst ziemlich harmlos
aussehen. Der Wolf kommt im Schafskleid [vgl.
Mt. 7,15 ]. Da gilt Zivilcourage zeigen, die auch zu den theologischen Begriffen gehört. - Es ist gut, sich für das Martyrium bereit zu machen.10
Barth kann nur am 27. Juni und allenfalls kurz danach mit der
Ausarbeitung des vorliegenden Textes beschäftigt gewesen sein. Die am Ende erwähnte Anordnung
zur Beflaggung der kirchlichen Gebäude galt zwar erst für Sonntag, den 2. Juli 1933, wurde aber bereits am 27. Juni erlassen.11 Über den 27. Juni kommt die Kommentierung der |366
kirchlichen Entwicklung nicht hinaus. Schon auf
Das Fehlen jeden Bezugs auf diese Entwicklung ist um so bemerkenswerter, als
Barth auf Bitten
Spätestens die Reise nach Berlin dürfte den Abbruch der Arbeit am Manuskript
bewirkt haben. Die sich nach der Intervention
Erhalten ist ein sechsseitiges, einzeilig beschriebenes Typoskript mit
Durchschlag.21 Ein Manuskript fehlt, und auch sonst
spricht manches – |368 etwa einige Verschreibungen und Ungereimtheiten
beim Satzbau – dafür, dass
Der Text wird hier erstmals in vollem Umfang veröffentlicht. Einige Auszüge hat
Theologische Existenz heute!
II.
(Entwurf)
Die kirchliche Lage ist seit dem 24. Juni 193324 in so akuter Weise ernst geworden, dass ich mich veranlasst sehe, meinem unter demselben Titel ausgegangenen ersten Wort25 ein zweites sofort nachzuschicken. Ein zweites Wort in derselben Sache, an dieselben Adressaten und in derselben Absicht, inhaltlich noch einmal dasselbe Wort, aber nun ebenso wesentlich der nächsten Zukunft zugewandt, wie das erste wesentlich der letzten Vergangenheit. Der 24. Juni hat ja gewiss schon politisch-kirchenpolitisch nichts verändert, sondern nur Einiges ans Licht und zu aktueller Bedeutung gebracht, was vorher so allgemein und grundsätzlich nicht deutlich war. Auch theologisch hat sich nichts verändert, nur dass auch hier das, was schon vorher zu bedenken und zu sagen war, noch deutlicher wurde. Immerhin: so viel deutlicher, dass eine neue Situation entstanden ist, in der sich mit der Gestalt aller Einzelfragen auch die Frage der konkreten grundsätzlichen Entscheidung, die jede Einzelfrage erst so aufregend macht, die Grundfrage der Behauptung oder Nichtbehauptung unserer theolo|369gischen Existenz ganz neu stellen muss. Ich möchte mich, da ich einmal zum Mitreden aufgerufen wurde,26 auch in dieser neuen Situation der Pflicht nicht entziehen, denen[,] die mich hören wollen, zu sagen, um was es mir jetzt erst recht auf der ganzen Linie zu gehen scheint.
Die
Die Kirche sieht sich in ihren bisherigen Führern äußerlich vor aller Welt entmündigt. Sie sieht sich äußerlich in eine Zwangslage gedrängt, für die man in ihrer Geschichte jedenfalls seit Beginn des 19. Jahrhunderts wohl kaum eine Parallele finden wird. Sie sieht sich in den Führern, denen sie ihre äußeren Geschicke bis dahin anvertraut hatte oder die in den mit der überstürzt beschlossenen und unternommenen Kirchenreform entstandenen Wirren mehr oder weniger legitimiert die Leitung ihrer äußeren Geschicke übernommen hatten, insofern enttäuscht, als diese es jedenfalls nicht verstanden haben, sie vor dieser Entmündigung und Zwangslage zu behüten. Sie sieht sich auch in ihrem Verhältnis zum römischen Katholizismus, der jedenfalls dieser Entmündigung und Zwangslage bis heute zu entgehen gewusst hat, in offenkundigen und beschämenden Nachteil versetzt.36 Es muss nicht |371 notwendig so sein, dass eine äußere Niederlage der Kirche eine Bedrohung der theologischen Existenz ihrer Prediger und Lehrer bedeutet. Diese äußere Niederlage bedeutet das. Unsere theologische Existenz war durch die bisherigen Ereignisse dieses Jahres von innen bedroht. In grundsätzlich ungestörter äußerer Freiheit kam die Versuchung zur Abweichung, zum Abenteuer, zum geistlichen Schlaf (bei allzu großer geistiger Regsamkeit), zu einem wahrheitsfeindlichen Wirklichkeitsdenken37 über uns. Jetzt kommt die Bedrohung auch von außen, in Gestalt von Ereignissen und Verhältnissen, denen sich die Kirche ohne[,] ja wider ihren Willen von ihren Grenzen her unterworfen sieht und die doch in ihrer Bedeutsamkeit für ihre Prediger und Lehrer denselben Effekt haben zu wollen scheinen, wie jene in Freiheit abzuwehrenden (oder nicht abzuwehrenden) Versuchungen, mit denen sie es bis jetzt zu tun hatten: den Effekt, dass wir uns entreißen lassen, was wir unter allen Umständen behaupten sollten, den freien Boden des Wortes Gottes und seiner Verkündigung.
Diese Bedrohung liegt noch nicht an sich darin, dass nun auch die evangelische Kirche dem
Zugriff der harten Faust des nationalsozialistischen Staates
verfallen, dass äußerlich nun auch an ihr das große Gleichschaltungsprogramm38 zur Vollstreckung gekommen ist. – Dass dies
Letztere der nächste Sinn der letzten Ereignisse gewesen ist, darüber kann kein Zweifel
bestehen. Wenn wirklich, wie es einen Augenblick in den Vordergrund gestellt wurde, die
bisherige preußische Kirchenleitung dadurch den «Rechtsboden verlassen hat»39[,]
dass sie ohne vorherige Befragung der Staatsregierung die Ernennung eines kommissarischen
Präsidenten des E.O.K.40
vollzog41[,] und wenn die in den Erlassen des
Ministers und des neuen Kommissars erwähnte «Verwirrung» und «Zerrissenheit» im
«Kirchenvolke»42 –
gemeint ist |372 wohl: infolge des Bischofsstreites43 – an vielen Orten tatsächlich vorhanden gewesen sein mag, so stand doch der
Ernst der von Seiten des Staates ergriffenen Maßnahmen zu diesen Übeln in keinem Verhältnis.
Sie werden aber restlos verständlich im Zuge der im Juni durchgeführten allgemeinen Politik.
Nach den Gewerkschaften44 und Arbeitervereinen45, nach den Wehrverbänden46 und Jugendorganisationen47, nach den Parteien der verschiedenen mit dem Nationalsozialismus nicht identischen Richtungen48
mussten auch die Kirchen und musste |373 – teils als Kirche der
überwiegenden Volksmehrheit, teils wohl auch als Stelle des geringeren Widerstandes – vor
allem die evangelische Kirche hinsichtlich der Eingliederung in das neue System an die Reihe kommen. Der Vorgang liegt so
genau in der Folgerichtigkeit des am 30. Januar49 eröffneten
politischen Geschehens,
dass man den Nationalsozialismus schon sehr schlecht
verstanden haben müsste, wenn man in der Lage wäre, sich jetzt noch einmal besonders gerade
darüber zu wundern oder gar zu entsetzen. Möchten sich doch alle, die jetzt auf einmal zu
weinen oder zu schelten beginnen, klar machen, dass es dazu nun wirklich zu spät ist. Man kann
nicht, wie es gerade auf dem theologischen Felde so reichlich geschehen ist, mit dem Begriff
der politischen Autorität50, mit dem Staatsgedanken der heidnischen Antike51, mit der Autonomie der angeblichen Schöpfungsordnungen52 spielen wie Kinder auf dem Schießplatz mit
Blindgängern, um dann auf einmal, wenn das Entsprechende nun eben mit allen Konsequenzen
Ereignis wird, wehleidig zu erklären, dass man es so nun doch nicht gemeint habe. Nein, nun
gilt es der mit dem 30. Januar auf den Plan getretenen politischen Wirklichkeit nüchtern ins
Gesicht zu sehen. Im Zeichen dieser Wirklichkeit musste auch der
evangelischen Kirche widerfahren, was ihr nun widerfahren ist. – Darin an sich, dass das
geschehen ist, was geschah, wird man ja auch eine Bedrohung dessen, um was es hier allein
gehen soll, eine Bedrohung der theologischen Existenz des Predigers und Lehrers der deutschen evangelischen Kirche noch nicht
sehen dürfen. Noch nicht einmal eine äußerliche Bedrohung. So weit es sich bloß um die
staatliche Aktion als solche handelt, bedeutet die neue Situation weder einen Eingriff 53 in das Dogma oder in den Kultus, noch auch einen Eingriff 54 in die
glaubensnotwendigen Elemente der kirchlichen Verfas|374sung. Denn darin, dass die «kirchlichen
Vertretungen», wenn ich recht verstehe: beauftragt mit
der vorläufigen Weiterführung der Geschäfte, aufgelöst (gemeint ist doch wohl: neu zu wählen)
sind,55 ist nichts geschehen, was nicht
infolge irgend einer anderen Krisis ebensowohl und ebenso ohne
Angriff auf die Substanz des kirchlichen Lebens hätte geschehen können. Durch die eingetretene
Politisierung der Konsistorien wird man sich ja so wenig in den status confessionis versetzt sehen können, wie dies unseren Vätern im
17. und 18. Jahrhundert eingefallen ist.56
Der Generalsuperintendent und der Konsistorialrat und gar der Leiter des
«[Die] Souveränität des Evangeliums und seine freie Verkündigung bleibt davon unberührt; sie ist unantastbar».62
«Das Eigenleben und die Eigengesetzlichkeit der Kirche, des Glaubens und des Bekenntnisses werden dadurch in keiner Weise berührt. Damit ist auch ausgesprochen, dass eine sogenannte Staatskirche in jeder Form abgelehnt wird».63
Gestützt auf das, was damit gesagt wird, und vor allem auch auf das, was im
Übrigen nicht gesagt wird, hätte man sich zunächst einzuprägen: noch ist von der
Staatsregierung als solcher und ihren Kommissären die Linie der Kanzlerrede vom 23. März64 und der65 Erklärung des preußischen
Kultusministers vom 7. Mai66 nicht verlassen67. Noch ist der Kirche vom
Staat nicht befohlen, sich selbst untreu zu werden. Noch ist durch die staatliche Maßnahme als
solche kein solcher Druck auf uns ausgeübt, der die innere Versuchung zum Abfall, in der wir uns schon befanden und noch befinden, auch zur
äußeren machen würde. Noch wäre – wenn man jene bedenklichen Formulierungen68 als Entgleisungen einklammern darf – nach dieser
Seite kein Anlass vorhanden, an den Satz zu erinnern, dass man Gott mehr gehorchen müsse als
den Menschen [
Anders verhält es sich nun freilich mit einer bestimmten Eigentümlichkeit des staatlichen
Zugriffs und Eingriffs, einer Eigentümlichkeit, die ihm nicht wesentlich ist, die er nicht
haben müsste, die nicht notwendig in der Absicht der Staatsregierung zu liegen braucht, die
denn auch jedenfalls in den69
von Kultusminister Dr.
- Die Lehre von der wesentlichen Bedingtheit des zu verkündigenden Glaubens durch die Rasse-[,] Volks- und Staatszugehörigkeit des Glaubenden,72
- 378 die Lehre von dem Dienst, den die Berufung zum ewigen Leben dem geschichtlichen Beruf eines Volkes zu leisten habe[,]73
- die Lehre von der notwendigen inneren Beziehung der kirchlichen Verkündigung zu einer bestimmten Weltanschauung und Gesellschaftsform74 –
diese Lehren, das in ihnen vorausgesetzte Verständnis der Begriffe Gott,
Schöpfung, Sünde, Gesetz, Evangelium, Gnade und ihres Verhältnisses untereinander samt allen
daraus folgenden religiösen und moralischen Anschauungen und Grundsätzen sind der heiligen
Schrift und den evangelischen Bekenntnissen nicht nur fremd[,] sondern zuwider, sind
innerhalb der Kirche theologisch zu bekämpfen, als offiziell herrschende Lehren dagegen
schlechterdings untragbar, weil kirchenzerstörend. Kirchenzerstörend auch und gerade dann,
wenn sich mit jenen Fundamentalartikeln der Schein einer mehr oder weniger massiven
lutherischen oder reformierten Rechtgläubigkeit und ein überlautes Reden von der «Souveränität
des Evangeliums»75
verbinden sollte. Kirchenzerstörend auch und gerade dann, wenn die «Glaubensbewegung» von
persönlich sehr frommen Persönlichkeiten76 getragen sein sollte (es hat schon viele Häretiker gegeben, die sich in dieser Hinsicht ausgezeichnet
haben) und wenn sie das kirchliche |379 Leben noch so sehr in Schwung
bringen sollte.77 Kirchenzerstörend sage ich, auch und gerade dann, wenn
Das ist es aber, was uns infolge der Ereignisse der letzten Juniwochen droht: der Versuch,
den Lehren der Deutschen Christen in der
evangelischen Kirche zur offiziellen Herrschaft zu verhelfen. Das macht diese Ereignisse so
ernsthaft: dass sie eben nicht bloß in einer politischen Aktion bestehen, sondern dass in
dieser politischen Aktion faktisch eine theologische sich vollzieht, dass in und mit den
Kommissaren des Staates zugleich die Anhänger und
Verkündiger (wie die Kirche, wenn sie sich selbst treu bleibt, sagen muss:)79 falschen Glaubens von bestimmten, nicht
lebensnotwendigen[,] aber immerhin auch nicht unwichtigen gemeinsamen Organen der Gemeinden,
von den Konsistorien mit ihren immerhin erheblichen personellen[,] ökonomischen und
disziplinären Befugnissen und darüber hinaus von dem ganzen weitmaschigen Betrieb der
I[nneren] M[ission] und nicht zuletzt von den Zentralstellen
der kirchlichen Presse und vom kirchlichen Zugang zum Radio Besitz ergriffen haben. Noch
regieren sie nicht in den Gemeinden; jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der Juniaktion der
Staatsregierung. Sie regieren aber über die |380 Gemeinden. Noch kann
dies nur ein sehr relatives Regieren bedeuten. Denn trotz seines ehrwürdigen Alters hat weder
der überlieferte Konsistorialismus (entgegen der der evangelischen Kirche nun einmal
natürlichen und angemessenen Verfassungsform) eine
allzu große Bedeutung für das wirkliche Leben in den Gemeinden je gehabt[,] noch hat etwa der
erwünschte Episkopalismus80 trotz seiner Affinität zu dem heute herrschenden
politischen Führergedanken diese Bedeutung schon erlangt.
Welche reale Macht den