11. Oktober 1933

Bemerkungen zum Betheler Bekenntnis

422

BEMERKUNGEN ZUM BETHELER BEKENNTNIS

1933

Im September 1933 gehörte Barth zum Kreis derjenigen evangelischen Theologen, denen auf Veranlassung Friedrich von Bodelschwinghs das soeben erarbeitete «Betheler Bekenntnis» mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt wurde.

Dieses Bekenntnis war nach den Kirchenwahlen des 23. Juli 1933, die mit dem hohen Wahlerfolg der Deutschen Christen die äußere Machtfrage in der werdenden Deutschen Evangelischen Kirche entschieden hatten, aus Kreisen der Jungreformatorischen Bewegung und von Berliner Bonhoeffer-Schülern angeregt worden. Dietrich Bonhoeffer selbst hatte dabei wohl maßgeblichen Einfluss.1 Die Arbeit sollte unter der Leitung Bodelschwinghs stehen, das Bekenntnis selbst «die Gesamtkirche zu einer Bekenntnisbildung drängen». Auch das weitere Verhalten dem neuen Kirchenregiment gegenüber sollte von dessen Haltung diesem Bekenntnis gegenüber abhängig gemacht werden.2 Die vorgeschlagenen Bearbeiter – Bonhoeffer und Hermann Sasse – trafen sich ab Mitte August in Bethel und erarbeiteten dort gemeinsam mit Gerhard Stratenwerth3 und den beiden Betheler Dozenten Georg Merz4 und Wilhelm Vischer5 bis zum 25. August 1933 |423 die «August-Fassung» des Bekenntnisses6. Während Bonhoeffer gehofft hatte, das aus seiner Sicht damit fertiggestellte Bekenntnis anlässlich der für Ende September geplanten Nationalsynode der Deutschen Evangelischen Kirche den Irrlehren der Deutschen Christen gegenüberstellen zu können,7 hatte Bodelschwingh, der vom 26. August an den Bekenntnistext an zahlreiche Gutachter «mit der Bitte um Prüfung und Mitarbeit» verschickte,8 wohl von vornherein an eine Veröffentlichung erst nach der Synode gedacht.9

Barth, der von einigen der Bonhoeffer-Schüler als Bearbeiter eines parallelen Textes auf reformierter Seite vorgeschlagen worden war,10 erhielt sein Exemplar mit einem Brief Bonhoeffers am 12. September 1933 während seines Sommer-Aufenthaltes in der Schweiz.11 Er wurde aber nicht erst damit in die Entstehungsgeschichte des Bekenntnisses |424 einbezogen: Wilhelm Vischer hatte ihm bereits am 21. August seinen Entwurf des Abschnittes «Kirche und die Juden» zugesandt und ihn aus besonderem Anlass ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten: «Ich wundere mich nicht darüber, dass die Leute, die sie wünschten (mit Ausnahme Bonhöffers [sic!]), meinen Sätzen nicht zustimmen. Hingegen wundere ich mich darüber, dass Merz behauptet, Du würdest mir sicher auch nicht beistimmen.»12 Barth antwortete: «Sage den Dortigen, dass ich mit jedem Wort einverstanden sei und dass ich wohl wünschte, sie würden es auch sein.»13

Zunächst hatte Barth gegenüber Bonhoeffer auf die Ankündigung des Bekenntnisses noch sehr verhalten reagiert: «Der Name ‹Bethel› versetzt mich ja, wie ich Ihnen nicht verhehlen will, in leise Unruhe. Die mittlere Linie, die Georg Merz in der letzten Nr. von ZdZ innehalten wollte, war unerträglich.»14 In seiner Antwort an Bodelschwingh aber bedankte sich Barth dafür, dass man auch ihn um seine Meinung gebeten hatte, machte eine Stellungnahme seinerseits jedoch abhängig von einer Verlängerung der ursprünglich bis zum 15. September befristeten Zeit zur Erstellung des Gutachtens.15 Nachdem seiner Bitte entsprochen worden war, sandte Barth am 12. Oktober 1933 seine Stellungnahme in der Hoffnung nach Bethel, «es möchte, obwohl ich die zuletzt angegebene Zeit nochmals überschritten habe, noch nicht zu spät sein».16

425 Die endgültige Einarbeitung der Gutachtervorschläge in den Text des Betheler Bekenntnisses erfolgte, nachdem auch Barths Votum in Bethel eingetroffen war, Ende Oktober / Anfang November 1933.17 Auch Barths Gutachten fand Eingang in diese «November-Fassung»18, maßgeblichen Einfluss jedoch erhielt das Gutachten Adolf Schlatters19. Das durch diese Redaktion in einigen Spitzenaussagen deutlich abgeschwächte Bekenntnis wurde zum Jahreswechsel 1933/34 als Broschüre veröffentlicht.20 Als Herausgeber zeichnete nun Martin Niemöller, nachdem Bonhoeffer und auch Vischer sich von der Endfassung scharf distanziert hatten.21

Barths Stellungnahme zur «August-Fassung» gliedert sich in zwei Teile: Die Vorbemerkung «Grundsätzliches» wurde in Bonn geschrieben und auf den 11. Oktober 1933 datiert. Sie findet sich mit Tinte handgeschrieben auf den vorgeschalteten Leerseiten des Barth zugesandten Exemplars. Die weiteren Bemerkungen zu den einzelnen Abschnitten des Bekenntnisses sind auf Zwischenblättern ebenfalls mit Tinte handschriftlich vermerkt.22 Barth schrieb dazu an Bodel|426schwingh: «Sie werden bemerken, dass ich am Anfang versuchte, meinen Beitrag gleich in Form von Gegenvorschlägen zu geben. Später musste ich mich wegen der erheblicher werdenden sachlichen Differenz darauf beschränken, meine Fragen bzw. Einwände zu notieren.» Und schon hier lässt Barth erste Gedanken an ein gemeinsames Bekennen von Lutheranern und Reformierten erkennen: «Ich halte diese Differenz nicht für unüberwindlich. Aber die lutherischen Theologen müssten sich bewegen lassen, einige Schritte über ihren gewohnten Raum hinaus zu gehen.»23

Neben den ausformulierten, längeren Bemerkungen Barths finden sich an zwei Stellen kurze Ergänzungen des Textes, deren Positionierung mit Korrekturzeichen vermerkt wurde, sowie an einer Stelle von Barth direkt in den Text eingefügte eckige Klammern. Außer diesen, ebenfalls mit Tinte geschriebenen Korrekturen sind an einigen Stellen mit einem Bleistift geschriebene Änderungsvorschläge direkt im Text bzw. am Textrand angebracht, deren Urheber nicht sicher zu bestimmen ist.24 Diese Bleistiftkorrekturen sind im Apparat vermerkt. Parallel zu den Bemerkungen Barths ist die «August-Fassung» des Betheler Bekenntnisses dokumentiert, wie sie Barth vorgelegen hat, d. h. mit den in ihr enthaltenen Fehlern und Ungenauigkeiten vor allem bei Zitaten aus den Bekenntnisschriften.25 Die von Barth vorgenommenen Unterstreichungen und Einfügungen von eckigen Klammern oder senkrechten Strichen im Bekenntnis-Text sind ebenfalls wiedergege|427ben. Sie sollten deutlich machen, worauf sich eine Bemerkung genau bezieht. Offensichtliche Übernahmen der Bemerkungen Barths in den überarbeiteten Bekenntnis-Text sind angemerkt.

Die Vorbemerkung ist unter der Überschrift «Grundsätzliche Vorbemerkung zum Betheler ‹Bekenntnis›» auch als einseitiges, einzeiliges Typoskript im Durchschlag erhalten.26 Ein Abdruck findet sich in: Die mündige Welt, Bd. 5: Dokumente zur Bonhoeffer-Forschung 1928–1945, hrsg. von J. Glenthøj, München 1969, S. 106f. 📖27 Für den nachfolgenden Abdruck wurde auch für die Vorbemerkung die Urfassung, das von Barth nach Bethel geschickte handschriftliche Original, als Vorlage gewählt.28

Bemerkungen zum Betheler Bekenntnis

Grundsätzliches

Mir hat sich auch beim Durcharbeiten29 dieses Entwurfs die Frage aufgedrängt, ob heute nicht von uns verlangt ist, das in Preußen gar nicht zu umgehende[,] aber auch in den meisten andern deutschen Landeskirchen irgendwie aktuelle Problem der Union neu und besser[,] als vor 100 Jahren geschehen ist,30 aufzunehmen. Lutheraner und Reformierte, denen es mit ihrem Bekenntnis ernst ist, sind heute durch die vollkommene Erscheinung des häretischen Neuprotestantismus in Gestalt der «Deutschen Christen»31 konkret und gemeinsam herausgefordert und zum Bekennen aufgefordert. Muss dieses neue Bekenntnis notwendig ein doppeltes und widersprechendes sein oder |428 sollte die Stunde nicht da sein, die uns nötigt, ohne Unterdrückung besonderer Betonungen hüben und drüben das gemeinsame Evangelische zu sagen, auch das je Besondere hüben und drüben bewusst und bestimmt innerhalb dieses gemeinsam Evangelischen zu sagen?

Der vorliegende Entwurf rechnet offenbar noch nicht mit dieser Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, sondern stellt sich im Ganzen formell und inhaltlich auf den spezifisch lutherischen Boden. In dieser Form könnte ich darum dem Entwurf als Reformierter nicht beistimmen. Ich sehe aber andrerseits so viele Berührungen und Übereinstimmungen, dass ich die Verfasser fragen darf, ob es nicht der Mühe wert wäre, den Versuch zu machen, den Entwurf nun gemeinsam so durchzuarbeiten, dass er ohne Preisgabe unveräußerlicher Anliegen auf beiden Seiten, antwortend auf die Dinge, nach denen wir heute gefragt sind, als evangelisches Bekenntnis vor die Öffentlichkeit treten könnte?

Nicht alle, aber die meisten meiner Einwendungen gegen den Entwurf, die ich im Folgenden angemerkt habe, hängen mit der konfessionellen Differenz zwischen den Verfassern und mir mindestens zusammen. Ich halte aber diese Differenz angesichts dessen, was wir gegenüber den Deutschen Christen gemeinsam haben, nicht für so schwerwiegend, dass nicht vielleicht eine für beide Teile nicht nur tragbare[,] sondern erfreuliche Verständigung möglich sein sollte.

Darf ich den lutherischen Verfassern des Entwurfs folgende konkrete Fragen stellen, die mich beim Lesen ihrer Arbeit besonders beschäftigt haben:

Sollte es den Verfassern als lutherischen Theologen nicht möglich sein

  • I. Der Lehre von den «Ordnungen» einen solchen Ort und eine solche Gestalt zu geben, dass sie aus der Nachbarschaft mit einer dem (von ihnen so klar vertretenen) Schriftprinzip widerstreitenden natürlichen Theologie verschwindet und eindeutig zu einem Bestandteil der Lehre von Gottes offenbartem Gebot wird?32
  • II. Die Lehre von der Rechtfertigung und vom Glauben in eine klare und feste Beziehung zu setzen zu einer ebenso ernst zu nehmenden Lehre von der Heiligung und vom Gehorsam?33
  • III. 429 Die Lehre von der Kirche so auszubilden, dass das «Wesen» der Kirche ebenso in ihrer «Sichtbarkeit» wie in ihrer «Unsichtbarkeit» gesucht, die Problematik ihrer Gestalt auf keinen Fall durch einen metaphysischen Dualismus umgangen wird?34

Wenn in diesen heute aktuellen Fragen eine Union möglich wäre, so würde ich es nicht für ausgeschlossen halten, die alten Kontroversfragen über die Christologie und über das Abendmahl, deren Diskussion um 1700 herum auf beiden Seiten notorisch stecken blieb,35 in Zukunft als wichtige Schulfragen[,] aber nicht als trennende Glaubensfragen zu behandeln.

Ich bitte insbesondere Herrn Koll[egen] Sasse, mit mir über diese Sache nachzudenken.

Barth

Betheler Bekenntnis,
­August-Fassung

430 Randbemerkungen Barths

   Inhalt.
  • I. Von der heiligen Schrift.
  • II. Was ist Reformation?
  • III. Von der Dreieinigkeit Gottes.
  • IV. Von Schöpfung und Sünde.
    • 1. Schöpferglaube und natürliche Erkenntnis.
    • 2. Die Ordnungen.
    • 3. Das Gesetz.
    • 4. Die Sünde.
  • V. Von Christus.
  • VI. Vom heiligen Geist und der Kirche.
    • 1. Vom heiligen Geist.
    • 2. Von Rechtfertigung und Glaube.
    • 3.a) Von der Kirche.
    •  .b) Amt und Bekenntnis.
    • 4. Kirche und Volk.
    • 5. Kirche und Staat.
    • 6. Kirche und die Juden.
    • 7. Vom Ende aller Dinge.
I. Von der Heiligen Schrift
Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testamentes ist allein Quelle und Maßstab der Lehre der Kirche. Sie bezeugt, gültig in ihrer Einheit, dass der unter Pontius Pilatus gekreuzigte Jesus von Nazareth der Christus sei, d.h. der verheissene Messias Israels, der König der Kirche, der Sohn des lebendigen Gottes.
 Alle Lehre der Kirche muss an der Heiligen Schrift gemessen werden und sich an ihr allein als reine Lehre ausweisen. | Die Heilige Schrift allein ist das Zeugnis der göttlichen Offenbarung. Diese hat sich in einer einmaligen, unwiederholbaren und abgeschlossenen Geschichte, die mit der dem gefallenen Adam gegebenen Verheissung anhebt und in der Stiftung der Kirche vollendet wird, ereignet. Diese Geschichte verkündigt die Kirche als für uns gültige Offenbarungstat Gottes. Indem die Schrift diese Taten bezeugt, ist sie Wort Gottes an uns. | Nur in der Auslegung der Schrift vermag die Kirche die Offenbarung Gottes zu verkündigen. Der positive Satz, mit dem dieser Absatz schließt: «Nur in der Auslegung...» sollte an die Spitze |431 gerückt werden, der negative: «Alle Lehre der Kirche...» sollte den Abschluss bilden.
 Ich würde den Eingangssatz so formulieren: «Die Kirche erkennt und anerkennt, dass sie in ihrer Verkündigung der Offenbarung Gottes gebunden ist an die Form der Auslegung der heil[igen] Schrift.»
 Und den Schlusssatz: «Alle Lehre der Kirche muss also an der heiligen36 Schrift gemessen werden und sich an ihr und an ihr allein als reine Lehre ausweisen.»
 Die in der Heiligen Schrift bezeugte Geschichte ist Heilsgeschichte, d.h. sie ist Geschichte des Heils, das Gott über die Welt bringt. Nicht die Heiligkeit der biblischen Menschen, sondern das ihnen von Gott ihrer Unwürdigkeit zum Trotz in der Berufung zur Kirche bereitete Heil ist hier allein ins Auge gefasst. Vollgültiges Verstehen dieser Geschichte gibt es erst vom Neuen Testament her, in dem die Vollendung des göttlichen Heilsplans in der Menschwerdung, Worten, Werken und Wundern, Tod und Auferstehung37 Jesu Christi und in der Stiftung der Kirche bezeugt wird. Das Alte Testament ist Gottes Wort, weil 432| es der eine38 Gott ist, der Israel zur Kirche beruft, der von Israel verworfen wird und der die Kirche des neuen Bundes stiftet.
 Die Heilige Schrift ist ein Ganzes. Ihre Einheit ist Jesus Christus, der Gekreuzigte und Auferstandene, der durch die ganze Schrift redet. Nicht wir sind Richter über Gottes Wort in der Bibel, sondern die Bibel ist uns dazu gegeben, dass wir uns von ihr durch Christus richten lassen. Allein durch den Heiligen Geist hören wir das Wort Gottes aus der Bibel; aber dieser Geist kommt allein durch das Wort der ganzen Heiligen Schrift zu uns und kann deshalb ohne Schwärmerei nie von diesem Worte getrennt werden.
 In Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der evangelischen Kirche der Reformationszeit verwerfen wir die Irrlehre, in welcher Gestalt sie auch auftreten möge, dass Christus sich auch ohne die Schrift und ausserhalb derselben bezeuge und dass der heilige Geist auch ohne das äusserliche Wort39 der auf die Schrift gegründeten Predigt und ohne das Sakrament gegeben werde (A.A. 5 📖: Damnant Anabaptistas et alios, qui sentiunt spiritum sanctum contingere hominibus sine verbo externo per ipsorum praeparationes et opera.» 433| Schmalk. Art. III,8 📖: summa: Der Enthusiasmus stecket in Adam und seinen Kindern von Anfang bis zum Ende der Welt, von dem alten Drachen gestiftet und gegiftet und ist aller Ketzerei, auch des Papsttums und Mahomets Ursprung, Kraft und Macht. Darum sollen und müssen wir derart beharren, dass Gott nicht will mit uns Menschen handeln denn durch sein äusserlich Wort und Sakrament. Alles aber, was ohn’ solch Wort und Sakrament vom Geist gerühmt wird, das ist der Teufel. «Et in his, quae vocale et externum verbum concernunt, constanter tenendum est Deum nemini spiritum vel gratiam suam largiri nisi per verbum et cum verbo externo et praecedente, ut ita praemuniamus nos adversum enthusiastas id est spiritus, qui jactitant se ante verbum et sine verbo spiritum habere et ideo scripturam sive vocale verbum judicant, flectunt et reflectunt...»).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass die Heilige Schrift nur eine geschichtliche Urkunde sei und dass in ihr nur allgemeine religiöse Wahrheiten ausgesprochen und religiös-sittliche Werte enthalten seien, die durch die berichteten Tatsachen beispielhaft veranschaulicht werden.
 Wir verwerfen die Irrlehre, durch die die Heilsgeschichte gleichnishaft übertragen wird, also z.B. die Erwählung Israels auch auf ein anderes Volk 434| oder gar auf alle Völker bezogen wird. Das ist eine Verleugnung der Einmaligkeit und Geschichtlichkeit der Offenbarung Gottes.
 Wir verwerfen aus dem gleichen Grunde die Irrlehre, die aus der Gottgegebenheit des mosaischen Gesetzes auf die Gottgegebenheit aller völkischen Gesetze überhaupt schliesst. (Lehre von den nomoi). Die biblischen Heilstaten Gottes sind nicht Beispiele oder Symbole, die gedeutet werden könnten, sondern Offenbarung, die verkündigt werden soll.
 Wir verwerfen die Irrlehre, die die Einheit der Heiligen Schrift zerreisst, indem sie das Alte Testament verwirft oder gar durch nichtchristliche Urkunden aus der heidnischen Frühzeit eines anderen Volkes ersetzt. Denn die Einheit der ganzen Heiligen Schrift und ihre Einheit allein ist Christus.
  Wir verwerfen aus dem gleichen Grunde die Irrlehre, die das Alte Testament nur als Bibel Jesu bzw. der urchristlichen Gemeinde und nur soweit anerkennt, als es dort benützt wird (religiöser Antisemitismus).
  Wir verwerfen jeden Versuch, nach willkürlichen Gründen der eigenen Vernunft oder des eigenen frommen Erlebens Gottes Wort und Menschenwort in der Heiligen Schrift zu sondern. Luthers Satz, dass die Heilige Schrift Gottes Wort sei, 435| wo sie Christum treibet, gibt keineswegs einem willkürlichen Wählen in der Schrift Raum. Die ganze Schrift, wie sie im Kanon zusammengefasst ist, treibt Christum. Aber der heilige Geist offenbart uns Christus in der Schrift, wo und wann er will. Der heilige Geist, der durch ein Wort der heiligen Schrift zu uns spricht, ist immer der Geist der ganzen heiligen Schrift und kann darum nie mit dem frommen Erleben, das aus der Schrift nach eigenem Gefallen auswählt, verwechselt werden. Vielmehr geht es darum, den Herrn der Schrift, Christus, dort gegen die Schrift zu treiben, wo die Schrift in der Gefahr ist, gegen Christus getrieben zu werden. Aber diese Freiheit gegen die heilige Schrift entsteht allein durch die Beugung unter das ganze Schriftwort. Diese demütige Beugung ist der Ausdruck der Erkenntnis, dass Gottes Wort nie in meiner Gewalt steht, sondern von Gott her Gewalt über mich bekommt, dass Gottes Wort immer wieder für mich das fremde Wort ist. (Vgl. Vorrede zum Jakobusbrief. 1522).
II. Was ist Reformation?
[Unsere Väter haben um der Hoheit der Heiligen Schrift und um der Predigt der freien Gnade willen die äussere Einheit der christlichen Kirche geopfert. Kirche der Reformation ist darum wesentlich protestantische 436| Kirche. Sie scheidet sich von jeder Kirche, die den immer neu zu erhebenden Einspruch des in der Schrift bezeugten Wortes Gottes zugunsten einer geschichtlichen Entfaltung preisgibt. Als Gemeinde Jesu Christi ist sie und bleibt sie ebenso wesentlich Kirche und scheidet sich darum von jedem Protestantismus, der die Kirche gleichsetzt mit einer nationalen, kulturellen, religiösen Bewegung. Die Reformation ist in ihrem Wesen Besinnung auf die Heilige Schrift, Beugung unter die Heilige Schrift.] Martin Luther ist ihr der dem Worte gehorsame Lehrer der heiligen Schrift. Seine Tat als Durchbruch des germanischen Geistes oder als Ursprung des modernen Freiheitsgefühls oder als Stiftung einer neuen Religion zu verstehen, verstösst gegen sein eigenes Wort. Er kämpfte gegen die verblendete Überschätzung der menschlichen Vernunft* und verwarf den Wahn des Menschen, ohne das göttliche Wort aus eigenem Geiste** zu Gott zu kommen, als teuflische Verführung. Wie er sich aber gesandt wusste, der deutschen Nation zur Besserung ihres christlichen Standes zu helfen, so diente er zugleich und dient noch heute allen Völkern im Amte eines Evangelisten.
Ich würde die erste Hälfte so formulieren:
 «Die Reformation ist in ihrem Wesen die Erneuerung der Erkenntnis, dass in der Kirche allein Jesus Christus und darum allein die Predigt der freien Gnade auf Grund und nach Maßgabe der heil[igen] Schrift regieren kann. Nicht die Reformation[,] sondern der römische Katholizismus, der sich dieser Erkenntnis verschloss, hat die Einheit des Leibes Christi preisgegeben. Im Gegensatz zu ihm muss die Kirche der Reformation wesentlich protestantische Kirche sein. Im gleichen Sinn scheidet sie sich aber auch von jedem ‹Protestantismus›, der anstelle des Wortes Gottes oder neben ihm die Entfaltung moralischer, religiöser, kultureller oder völkischer Eigenkräfte des Menschen zur regierenden Macht in der Kirche erheben will.»40

* und der menschlichen Freiheit

** und aus eigener Gerechtigkeit
III. Von der Dreieinigkeit Gottes.
Die Kirche lehrt, dass Vater, Sohn und heiliger Geist, in einem göttlichen Wesen und Natur drei unterschiedliche Personen, ein einiger Gott ist, der Himmel und Erde geschaffen hat, dass der Vater von niemandem, der Sohn vom Vater geboren, der heilige Geist vom Vater und vom Sohn ausgehe (Schmalk. Art. I, If 📖), welches das grösste Geheimnis im Himmel und auf Erden sei (F.C. II,VIII, 34 📖). Dieser dreieinige Gott hat sich uns Menschen offenbart in Jesus Christus, daher die ganze heilige Dreifaltigkeit auf Christus weist als auf das Buch des Lebens. (F.C. II,XI, 66). So bezeugt die Schrift: Niemand kommt zum Vater denn durch Christus (Joh. 14,6); niemand kommt zum Sohn, es ziehe ihn denn der Vater (Joh. 6,44); niemand kann Christus einen Herrn heissen ausser durch den heiligen Geist (1.Kor. 12,3); der heilige Geist geht aus vom Vater und vom Sohn (Joh. 15,26; 14,26). So wird der dreieinige Gott vom Glauben erkannt als Vater durch den Sohn, als Sohn durch den Vater, als Vater und Sohn durch den heiligen Geist, als heiliger Geist durch Vater und Sohn. Keine menschliche Vernunft vermag dies Geheimnis der Offenbarung des dreieinigen Gottes aufzulösen.
437
 Wir verwerfen jeden Versuch, die Offenbarung des dreieinigen Gottes auseinanderzureissen und so entweder die Schöpfung oder die Versöhnung oder die Erlösung aus sich heraus begreifen zu wollen. Vielmehr erschliesst sich uns allein in Christus der ganze dreieinige Gott als Schöpfer, Versöhner und Erlöser.
438
IV. Von Schöpfung und Sünde.
1. Schöpferglaube und natürliche Erkenntnis.
 Die Kirche lehrt, dass Gott am Anfang die Welt aus dem Nichts geschaffen hat und ihr Herr ist. Wir empfangen diesen Glauben allein aus der Verkündigung der Offenbarung des dreieinigen Gottes, wie sie uns die Kirche auf Grund der Heiligen Schrift bezeugt. In diesem durch dies Zeugnis gegebenen Sinn vermag die fromme natürliche Erkenntnis Gott nicht als Schöpfer und die Welt nicht als Schöpfung zu erfassen. Denn sie schliesst von der Schöpfung auf den Schöpfer, von der Wirkung auf die Ursache. Gott wird ihr zum Weltgrund. Darum bleibt sie in den ungelösten Widersprüchen der Welt stecken. Für sie bleibt Gott der Erhabene, Rätselhafte, Dunkle oder Schreckliche. Sie wird darum bei ihrem Weiterfragen an Gott zuschanden oder verliert sich in Spekulationen über die Geheimnisse der göttlichen Majestät, die das Geschöpf 439| nicht wissen und nicht erforschen soll und kann. Die natürliche, fromme Erkenntnis erkennt Gott niemals als den lebendigen Herrn, der den Menschen in seinem Denken, Wollen und Tun anruft und fordert. Der Glaube geht aus von Gott und seinem Wort. Er kann angesichts des Todes und des Bösen in der Welt allein an dem von Gott selbst geoffenbarten Worte und nicht an der Welt entspringen. Der von Gott gewirkte Glaube weiss, dass eine Lösung der Widersprüche und Rätsel nur in der Erlösung durch eine neue Schöpfung, d.h. vom Schöpfer her geschieht.
 Glaube und natürliche Erkenntnis sind darum nicht mehr eins, weil wir in einer gefallenen Welt leben, d.h. weil die Welt nicht mehr das eindeutig sichtbare Wort Gottes ist. Zwischen uns und dem Anfang liegt der Sündenfall. Gottes Segen ist jetzt verborgen unter dem Fluch, Gottes Gnade verborgen unter dem Zorn. In der gefallenen Schöpfung wirken an jedem Geschehen Gott und der Teufel: [Segen und Gnade Gottes sind nie mehr eindeutig sichtbar an dieser gefallenen Welt abzulesen.] Darum sind wir zur Erkenntnis Gottes allein auf seine Selbstoffenbarung, bezeugt durch die Heilige Schrift, verkündigt 440| durch die Predigt der Kirche, angewiesen. Allein aus dem Gehorsam gegen das Wort Gottes aus der Schrift erkennen wir den Schöpfer, nicht aus irgendeiner Deutung des Geschehens in der Welt. Die im letzten Jahrzehnt in die christl[iche] Sprache eingedrungene Rede von der «gefallenen Welt» bzw. «Schöpfung» ist ungenau und irreführend: Nicht die Welt bzw. Schöpfung, sondern der Mensch ist gefallen und für ihn ist die Welt bzw. Schöpfung eine andere geworden. Der ontische Gehalt dieser Sätze sollte darum ins Noetische übersetzt werden:
 «weil wir als in Sünde gefallene Menschen in Gottes Schöpfung leben, weil sie für unsere Vernunft also nicht mehr das eindeutig vernehmbare Wort Gottes sein kann.»41
 «In unserer d. h. in der uns erkennbaren Welt wirken in jedem Geschehen...»
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass wir ohne Christus Gott den Schöpfer und Vater erkennen können; denn ausser Christus muss der Schöpfer zum zornigen Despoten werden. Alles Vertrauen auf den Allwaltenden und Allgütigen ist Hoffnung ohne Gewissheit.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass diese Welt, wie sie ist, dem ursprünglichen Schöpfungswillen Gottes entspricht und darum ungebrochen bejaht werden müsse. Denn das bedeutet, im Widerspruch zur Bibel, dass die Sünde nicht tödlich [ist]42 und die Welt von ihr unversehrt geblieben sei. «... wie wir sie erkennen, wie sie also für uns da ist...»43

«unsere Welt»44
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass der Kampf das Grundgesetz der ursprünglichen Schöpfung sei und kämpferische Haltung darum ein von der ursprünglichen Schöpfung her gesetztes Gebot Gottes. Kampf setzt das Freund-Feindverhältnis voraus. Dieses Verhältnis entsteht erst mit der Tatsache des Guten und Bösen. 441| Das in ihm gesetzte Ziel der gegenseitigen Vernichtung ist Folge des Falles, nach dem Gutes und Böses nicht mehr unvermischt in einem Menschen gegeben sind. Darum darf aller Kampf mit dem Bösen, d.h. mit der Sünde, niemals auf den Träger des Bösen gerichtet sein, weil das Böse auf beiden Seiten wirksam ist. Er ist gerichtet auf das Böse als solches. Dieser Kampf ist, vom Menschen aus gesehen, ohne Verheissung des Sieges. Der Sieg über das Böse ist das Ende der Dinge, da Gott ist alles in Allem. Dieses Ende wird nicht von Menschen herbeigeführt, sondern von Gott aus souveräner Entscheidung gesetzt. Dann beginnt der Friede Gottes in Seinem Reich. Er ist nicht die Ruhe der Unbewegtheit, sondern Gottes ungestörtes Walten jenseits der menschlichen Geschichte, und unserm menschlichen Begreifen von Kampf und Frieden enthoben.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass Gott aus einer bestimmten «geschichtlichen Stunde» unmittelbar zu uns rede und sich in einem unmittelbaren Handeln in der Schöpfung offenbare, denn es ist Schwärmerei, den Willen Gottes ohne das äusserliche Wort der Heiligen Schrift, an das Gott sich gebunden hat, vernehmen zu wollen. («Gott sprach: ‹Es werde Volk!› und es ward Volk». Hossenfelder).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass des Volkes Stimme Gottes Stimme sei, als schwärmerische Geschichtsdeutung. Des Volkes Stimme schreit: «Hosianna» und «Kreuzige!» – «Da schrien sie aber alle und sprachen: ‹Nicht diesen, sondern Barrabam!›».442
2. Die Ordnungen.
 Die Kirche lehrt, dass Gott in seiner Geduld den Menschen in der gefallenen Welt leben lässt und erhält. Um die Menschen vor der Zügellosigkeit ihrer Selbstsucht und vor ihrer eigenen Selbstvernichtung zu bewahren, zwingt Gott das menschliche Leben in feste Ordnungen. Diese Ordnungen sind nicht die Ordnungen der ursprünglichen Schöpfung, sondern Ordnungen, in denen Gott die Menschen am Leben erhält um der Zukunft Christi und der Neuschöpfung willen. Diese Ordnungen der Erhaltung haben also keinen eigenen Wert, sondern sie sind bezogen allein auf das Ende, das Gott über die Menschen bringen wird, auf die Neuschöpfung in Christus. Dass der Mensch in ihnen leben darf und soll bis zur Erlösung, das ist ihr einziger Sinn. Sie sind gültige, aber nicht endgültige Ordnungen Gottes. Sie sind vom Ende her immer schon zerbrochen und überwunden. Die Ordnungen bleiben, aber ihre Gestalt wandelt sich mit der Geschichte.
An dieser Stelle habe ich ein ernstliches Bedenken gegen den Entwurf:
 Ich verstehe nicht, wie angesichts der vorzüglichen Lehre von der Alleingenugsamkeit der heil[igen] Schrift (I) und angesichts der scharfen Ablehnung aller natürlichen Theologie (IV 1) diese Lehre von den (nach IV 3 S. 1045 vom Gesetz Gottes zu unterscheidenden!!) «Ordnungen» nun doch wieder Raum gewinnen und sogar beherrschend werden und mit unverkennbarem Pathos vorgetragen werden konnte. Woher wollen die Verfasser nach ihren eigenen Voraussetzungen um diese «Ordnungen» anderswoher wissen als aus Gottes einer Offenbarung und also aus der heil[igen] Schrift? Warum reden sie nicht zuerst und vor Allem (wie es dann IV 3 nachträglich geschieht!) von dem «konkreten Herrschaftsanspruch Gottes», der sich auch auf das bezieht, was 443unter uns Menschen als «Ordnung» ausgegeben wird, was aber nach dem 1. Gebot (S. 11!46) nicht beanspruchen kann, an sich und im Voraus als göttliche Ordnung Geltung zu haben?! Lassen sie hier nicht doch eine zweite (bzw. erste) Offenbarungsquelle zu Worte kommen?47

 Als solche Ordnungen sind uns gegeben die Ordnungen der Geschlechter, der Ehe, der Familie, des Volkes, des Eigentums (Arbeit und Wirtschaft), des Berufes, der Obrigkeit. Keiner dieser Ordnungen kann sich der Mensch entziehen, auch lässt sich keine in die andere überführen oder verwandeln. Ehe bleibt Ehe, Volk bleibt Volk. Obrigkeit bleibt Obrigkeit. Bibel und Bekenntnisschriften wissen ferner um die Einheit des Menschengeschlechtes in seinem Ursprung und in seinem Ziel (Adam – Christus. Vgl. Act. 17,26). Mensch ist Mensch, und diese Einheit des Menschengeschlechtes fordert unseren Gehorsam. Aber diese Einheit entfaltet sich in der Geschichte in einer Mehrzahl von Stämmen und Völkern. Von dem modernen Begriff der 444| Rasse reden allerdings weder die Bibel noch die Bekenntnisschriften. Die Stammbäume von Sem, Ham und Japhet, die Söhne desselben Vaters sind, sind nicht letzte Grenzen der Blutsgemeinschaft, sondern gehen ganz durcheinander. Damit im Zusammenhang steht die bedeutsame Stellung, die im Alten Testament «der Fremdling, der in deinen Toren ist», erhält. Er ist, ob willkommen oder nicht, einfach da. Der Hinweis auf den Schöpfer Gott, der das ganze Menschengeschlecht gemacht hat, ist Hinweis auf die Menschheit jenseits der Völker. Von ihm gilt: «Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollt ihn liebhaben wie du selbst…, denn ich bin der Herr» (3.Mose 19,34). Quo jure werden diese gewiss diskutablen, aber eben doch diskutablen Aufstellungen als Kirchenlehre ausgegeben?
 Durch den Anspruch der verschiedenen Ordnungen ist der Mensch in eine dauernde Spannung gestellt. Diese Spannung ist ihm sichtbarster Hinweis auf die Unerlöstheit der Welt. Die innerweltliche Lösung der Spannung liegt der weltlichen Obrigkeit ob, die allein ihre Rechtsordnung mit dem Schwerte schützt. Versteht man auch unter «Ordnung» nichts Anderes als den konkreten Herrschaftsanspruch Gottes, dann wird man die «Spannung», in der sich der Mensch hinsichtlich der «Ordnungen» befindet, nicht aus dem göttlichen Anspruch, sondern aus dem Versagen des Menschen diesem Anspruch gegenüber herleiten. – Mit welchem Recht wird in der zweiten Hälfte des Absatzes gerade die innerweltliche Bedeutung der Obrigkeit in dieser Weise ausgezeichnet?
 Der Christ empfängt diese Ordnungen, in denen der Mensch am Leben erhalten und für die Zukunft Christi bewahrt wird, im Glauben aus der Hand seines Schöpfers. Sie rufen ihn auf zu Dank und Busse; aber er weiss, dass neben der Lösung der Konflikte durch den Staat, dem er sich gehorsam beugt, die Verkündigung der Kirche steht von der endgültigen Lösung aller Konflikte durch die Erlösung in Christus. 445 Dieser Satz und dieser ganze Absatz müsste gründlich geklärt werden, wenn er nicht mit Abschnitt I und IV 1, aber auch mit dem zweiten Absatz von Abschnitt III kollidieren soll!!
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass es in der gefallenen Welt irgendwelche endgültigen Ordnungen gäbe, die nicht durch den Fall unter den Fluch Gottes gestellt sind und die als ungebrochene Schöpfungsordnungen in ihrer Ursprünglichkeit erkannt und bejaht werden können. Denn hier ist dem Menschen der Rückzug in eine sündlose Welt ermöglicht und damit der Kreuzestod Christi überflüssig gemacht.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass die genannten Ordnungen der gefallenen Welt weil nicht endgültig, darum für die Christen gleichgültig oder gar ungültig seien. Wir verwerfen daher jeden Versuch, aus dem Evangelium der Liebe ein Gesetz für den Aufbau einer neuen harmonischen Gesellschaftsordnung zu machen. «So lange aber dies Leben währt, lässt er uns nichtsdestoweniger in der gesetzten Ordnung der Stände so in der Welt gehen… Das 446| Evangelium zerreisset nicht weltlich Regiment, Haushaltung, Kaufen, Verkaufen und anderweltliche Polizei, sondern bestätiget Oberkeit und Regiment und befiehlt, denselben gehorsam zu sein als Gottes Ordnung … Dies haben wir darum erzählt, dass auch die fremden Feinde und Freunde verstehen mögen, dass durch diese Lehre die Oberkeit, das Land, Regiment, kaiserlich Recht u. a. nicht niedergestossen, sondern vielmehr hochgehoben und geschützt werden. (A.C. 10, Art. 16 📖). Dieser Anathematismus müsste vorsichtig gesichert werden gegen das immerhin mögliche Verständnis, als solle unter dem Titel «Ordnungen» ein ganzer Bereich der menschlichen Wirklichkeit gegen den Anspruch des göttlichen Gesetzes (das doch wohl immer auch das Gesetz der Liebe ist!) sichergestellt bzw. seiner «Eigengesetzlichkeit» überlassen werden. Die Abweisung des Chiliasmus wird illegitim, wenn sie auf der metaphysischen Unterscheidung eines Bereichs des Gesetzes und eines Bereichs des Evangeliums beruht. Der Anspruch des einen Wortes Gottes gilt auch und gerade gegenüber dem Bereich, den wir jeweilen für durch die schon erkannten «Ordnungen» schon geordnet halten.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass eine bestimmte ständische Ordnung als Gottes Schöpfungsordnung bezeichnet werden könne. Die menschliche Gesellschaft ist nach Luthers Lehre zwar geordnet, doch so, dass derselbe Mensch den verschiedenen Ordnungen oder Ständen (ordo oeconomicus, politicus, ecclesiasticus) zugleich angehört. Es wäre ein Rückfall in die katholische Soziallehre, eine geschichtliche Gestalt der gesellschaftlichen Ordnung als im Naturrecht begründet und darum endgültig auszugeben.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass der Gehorsam gegen die Ordnungen abhängig zu machen sei von der Christlichkeit der Person, die diese Ordnungen verkörpert. Nicht dass die Obrigkeit christlich oder heidnisch ist, sondern dass sie ihr weltliches Amt recht sieht, verpflichtet uns 447| zum Gehorsam gegen sie als als Gottes Ordnung. «Er gebeut und will haben, dass wir den Gesetzen sollen gehorsam sein und der Obrigkeit, darunter wir wohnen, es seien Heiden oder Christen». (A.C. 16 📖). «Derhalben sind wir Christen schuldig, der Oberkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Sünde geschehen mag. Denn so der Oberkeit Gebot ohne Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen» (Act. 5,29. C.A. Art. 16 📖).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass wir selbst es vermögen, die von der Sünde zerstörte Schöpfungsordnung in ihrer Reinheit wiederherzustellen. Allein in Christus ist die Welt wiederhergestellt; erst die neue Schöpfung wird in sichtbarer Reinheit vor ihrem Schöpfer stehen, «dass die Natur und solche Verderbung niemand voneinander scheiden könne denn allein Gott». (F.C. I,I,III 📖).
3. Das Gesetz.
 In den Ordnungen wird nach Gottes Willen die Welt auf das Ende hin erhalten. Diese Ordnungen sind Heiden und Christen gleichermassen bekannt. Von ihnen zu unterscheiden ist das Gesetz Gottes. Dieses ist die persönliche Anrede des Menschen durch Gott in seiner Offenbarung. Es ist der Herrschaftsanspruch Gottes unter den Menschen in der Forde448|rung der ganzen Hingabe an ihn und der Gottes- und Nächstenliebe. Das Gesetz ist in der Bibel offenbart in vielen einzelnen Forderungen, die für uns nicht den Sinn von Anwendung eines Prinzips, sondern die Autorität des echten Zeugnisses für den frei gebietenden Herrn haben. (Dekalog und Bergpredigt kommen hierin überein.) Die Kirche verkündigt das Gesetz der Schrift daher nicht als Prinzip, das jeweils verschieden anzuwenden wäre, sondern als den konkreten Herrschaftsanspruch Gottes, der uns immer wieder allein an den einen in der Bibel offenbarten Herrn bindet. Der Christ vernimmt das Gesetz Gottes allein in der schriftgemässen Verkündigung der Kirche. Er versteht daher auch die Ordnungen, in denen er lebt, als Gesetz Gottes nur von der heiligen Schrift her. Das alttestamentliche Gesetz unterscheidet sich von den Lebensgesetzen- und Ordnungen anderer Völker dadurch, dass es Israel als dem Volke Gottes, als dem zur Kirche erwählten Volke gegeben ist. Es ist aus diesem Grunde nicht Gegenstand des Vergleichens, sondern allein Gegenstand der Verkündigung.



Von den hier ausgesprochenen richtigen Einsichten aus müsste die IV 2 vorgelegene Lehre von den «Ordnungen» revidiert d. h. aber ihre illegitime Selbständigkeit müsste beseitigt, es dürfte auch und gerade von den «Ordnungen» nur im Rahmen der Lehre vom Gesetz (besser: vom Gebot) Gottes die Rede sein. Das Nebeneinander von «Ordnung» und Gesetz bedeutet einen Rückfall in den Dualismus von «natürlicher» und «offenbarter» Theologie.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass die Ordnungen Gottes im Nomos der Völker mit dem Gesetz Gottes eins seien. Es gilt allein für das alttestamentliche Gesetz des Volkes Israel. Denn Israel ist Volk und Kirche zu449|gleich. Es ist allein erwählt. Dieser Sachverhalt drückt sich in dem Unterschied des Dekalogs von allen anderen Volksgesetzen aus. Seine Einzigartigkeit besteht darin, dass im 1. Gebot jedem Versuch, sich auf irgendwelche Ordnungen als auf Gesetze Gottes zu berufen, widersprochen wird. Allein vom 1. Gebot her gilt das gesamte israelitische Gesetz des Volkes Gottes. Die 1. und die 2. Tafel sind eine unauflösliche Einheit und allein als solche zu verkündigen. Der Christ, der gehorsam in den Ordnungen als nach Gottes Gesetz leben will, kann das nur von der Verkündigung des biblischen Gesetzes aus. Dieser Anathematismus wäre nur dann sinnvoll, wenn von Ordnungen Gottes im Nomos der Völker gar nicht gesprochen würde, wie das ja auch in der zweiten angestrichenen Stelle nachträglich als verboten hingestellt wird. Von diesem Verbot müsste ausgegangen werden!

Auch diese Einschränkung der Lehre von den «Ordnungen» kommt zu spät. Wenn das gilt, dass es Gehorsam gegen Gottes Ordnung nur gibt in Verantwortung gegenüber der Verkündigung des biblischen Gesetzes, dann muss IV 2 ein anderes Gesicht und einen anderen Ort bekommen.
4. Die Sünde.
 Die Kirche lehrt, dass der Mensch durch freie Übertretung des Gesetzes Gottes von Gott abgefallen, im Elend der Sünde und im Verderben des Todes sei mit seiner ganzen Natur und seinem ganzen Tun, dass er auch seine Gott-Ebenbildlichkeit verloren habe. Wie die Bekenntnisschriften sagen: «dass nichts Gesundes oder Unverderbtes an Leib und Seele des Menschen, seiner innerlichen und äußerlichen Kräfte, geblieben, sondern, wie die Kirche singt: Durch Adams 450| Fall ist ganz verderbt menschlich Natur und Wesen. Grosser Schaden unaussprechlich nicht mit der Vernunft, sondern allein aus Gottes Wort erkannt werden mag. Und dass die Natur und solche Verderbung niemand voneinander scheiden könne denn allein Gott (F.C. I,I,III. 📖) Auch lehren wir mit den Bekenntnisschriften, dass der Mensch nicht nur krank, sondern tot sei für alles Gute und dass er von Geburt an ohne Glaube, ohne Gottesfurcht, voll böser Begierde sei und unter dem gerechten Zorn Gottes stehe.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass Sünde nur Sonderung aus dem organischen Lebenszusammenhang sei. Damit wäre gesagt, dass alles Handeln innerhalb des organischen Lebenszusammenhangs ohne Sünde und gut sei. Das bedeutet aber eine Verleugnung des biblischen Gedankens, dass auch die Welt des Organischen48 durch den Sündenfall verderbt sei. Es gibt ein Handeln, «das den organischen Lebenszusammenhang nicht zerreisst» und dennoch Sünde ist, weil es ohne Liebe geschieht. Sünde ist Auflehnung gegen Gottes absoluten Herrschaftsanspruch im Gesetz der Liebe.
 Wir verwerfen die Irrlehre, in der Schöpfung und Sünde in spekulativer Weise auf ein gemeinsames Prinzip 451| zurückgeführt werden, so dass Sünde nur eine andere Seite der Schöpfung wäre. Schöpfung und Sünde sind letzte Gegensätze, die nicht mehr aufeinander zurückgeführt werden können. Sie verhalten sich wie Gottes Welt und Teufels Welt, wobei freilich gewiss ist, dass Gott der «Überwinder» auch des Teufels ist. Der gnostische Versuch, Sünde als notwendig zu begreifen, entschuldigt die Sünde, macht aus schwarz weiss, macht es dem Menschen möglich, sich selbst zu rechtfertigen, hebt so die Versöhnung durch den Kreuzestod auf, nimmt ferner dem Gegensatz von Gut und Böse den letzten Ernst und führt so zur Zuchtlosigkeit.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass Sünde moralische oder biologische Verfehlung oder Unvollkommenheit oder Unwissenheit sei, die man dadurch beseitigt, dass man es das nächste Mal besser macht. Unsere Sünde hat Christus ans Kreuz gebracht, und allein durch Christi Tod ist die Sünde vergeben. (F.C. II,I, 16–25 📖).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass durch die Sünde der Mensch nicht mehr Geschöpf Gottes sei, denn Christus ist für den Menschen ans Kreuz gegangen und bezeugt damit die Liebe Gottes zu seinem gefallenen Geschöpf. (F.C. II,I, 34).
V. Von Christus.
Die Kirche lehrt, dass Jesus Christus, Sohn Gottes und Sohn Davids, wahrhaftiger Gott und wahrhaftiger Mensch, der Sündlose im Fleisch der Sünde, alleiniges Heil der Menschen sei, dass die Welt ohne Christus verloren sei unter dem Zorne Gottes. Dass Christus das Ende und die Erfüllung des Gesetzes, die Vergebung aller Sünde, der Sieg über den Tod, die Lösung aller Fragen und dass er allein die Wende der Zeiten sei. Jesus ist durch den Unglauben und um der Schuld aller Menschen willen gekreuzigt worden, und um unserer Gerechtigkeit willen auferstanden. Mit der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen nennen wir ihn darum unseren Herrn, weil er «mich verlorenen und verdammten Menschen erlöset hat, erworben und gewonnen von allen Sünden, vom Tode und von der Gewalt des Teufels. Nicht mit Gold und Silber, sondern mit seinem heiligen teuren Blut und mit seinem unschuldigen Leiden und Sterben. Auf dass ich sein eigen sei und in seinem Reich unter ihm lebe und ihm diene in ewiger Gerechtigkeit, Unschuld und Seligkeit. Gleichwie er ist auferstanden, lebet und regieret in Ewigkeit (kl. Katech. 2. Art. 📖).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass das Erscheinen Jesu ein Aufflammen nordischer Art mitten in einer von Zersetzungserscheinungen gequäl453|ten Welt sei. Christus ist der Glanz der Herrlichkeit Gottes (Hebr. 12) in der Welt und der Sohn Davids, gesandt zu den verlorenen Schafen vom Hause Israel.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass wir uns um seiner heldischen Frömmigkeit willen zu Jesus als zu unserem Herrn bekennen. Allein als der vom Vater gesandte, für uns gekreuzigte und auferstandene Sohn und Heiland ist er unser Herr. Mit den Bekenntnisschriften verwerfen wir hiermit den Irrtum der neuen Arianer, «daß Christus nicht ein wahrhaftiger, wesentlicher, natürlicher Gott, eines ewigen göttlichen Wesens mit Gott dem Vater und dem Heiligen Geist, sondern allein mit göttlicher Majestät unter den Namen Gott dem Vater gestellt sei (F.C. I,XII, 8 📖).
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass das Kreuz Jesu Christi ein Symbol für eine allgemeine religiöse und menschliche Wahrheit sei, etwa für den Satz: Gemeinnutz geht vor Eigennutz (Wienecke). Das Kreuz Jesu Christi ist überhaupt kein Symbol für irgend etwas, sondern die einmalige Offenbarungstat Gottes, in der so für alle die Erfüllung des Gesetzes, des Todes Gericht über alles Fleisch, die Versöhnung der Welt mit Gott vollzogen ist. Es geht darum nicht an, den Kreuzestod Christi mit irgendeinem anderen Opfertod, die Passion Jesu Christi mit der Passion eines anderen 454| Menschen oder eines Volkes zu vergleichen. Christi Passion und Kreuz können allein als Gericht und Gnade Gottes über die ganze Welt verkündigt werden.
 Wir verwerfen die Irrlehre, als wäre die Kreuzigung Christi die alleinige Schuld des jüdischen Volkes, als hätten andere Völker und Rassen ihn nicht gekreuzigt. Alle Völker und Rassen, auch die höchststehenden, sind mit Schuld an seinem Tode und machen sich täglich aufs neue mit schuldig, wenn sie den Geist der Gnade schmähen (Hebr. 10,29). «Denn was du, Herr, erduldet, ist alles meine Last, ich hab’ es selbst verschuldet, was du getragen hast.» «Der Herr warf unser aller Sünde auf ihn» (Jes. 53,6. A.C. XIII, 8. XXIV, 56 📖).
452
VI. Vom heiligen Geist und der Kirche.
1. Vom heiligen Geist.
 Die Kirche lehrt, dass der Heilige Geist wahrhaftiger Gott in Ewigkeit nicht geschaffen oder gemacht, vom Vater und vom Sohne ausgehe; dass er dem Menschen gegeben werde, allein durch das äussere Wort und das Sakrament in der Kirche; dass durch ihn aus allen Völkern nach der Wahl Gottes ausgesondert werde, wer zur Kirche Christi berufen ist; dass er lehre, strafe, richte und den Glauben, die Bekehrung und die Erneuerung im Menschen schaffe.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass der Heilige Geist ohne Christus in der Schöpfung und in ihren Ordnungen erkennbar sei; denn der Heilige Geist ist immer von dem Sohne her, in dem diese gefallene Welt gerichtet ist, in dem über den Völkern die neue Ordnung der Kirche als des Volkes Gottes aufgerichtet ist. Nur weil der Heilige Geist vom Vater und vom Sohne ausgeht, ist die Mission an allen Völkern Auftrag der Kirche. Die Auflehnung gegen diese Lehre vom Heiligen Geist ist völkische Auflehnung gegen die Kirche Jesu Christi. C.A. I 📖: Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, die sagen, der Heilige Geist sei erschaffene Regung in Kreaturen. Ap. XIV 📖. Denn durch die zwei, durchs Wort und Äusserliche Zeichen Wirket der Heilige Geist. Art. Sm. III., VIII. ... ist feste darauf zu bleiben, dass Gott niemand sein Geist oder Gnade gibt, ohne durch oder mit dem vorhergehenden äusserlichen Wort, damit wir uns bewahren für den Enthusiasten, das ist Geister, so sich rühmen ohn’ und vor dem Wort den Geist zu haben. 455
2. Von Rechtfertigung und Glaube.
 Die Kirche lehrt, dass der gottlose Mensch allein durch den Glauben an Jesus Christus, der als Mittler für ihn 456| gekreuzigt und auferstanden ist, einen gnädigen Gott findet. Diesen Glauben gibt der Heilige Geist durch das Wort von Christus. Gegen die Vernunft, gegen den Stolz des Fleisches, gegen das Gewissen hält sich der Glaube allein an das biblische Wort der Verheissung der Gnade Gottes. Allein dieser Glaube ist es, der rechtfertigt. (C.A. IV. 📖)
Was in IV 2 zu viel ist, ist hier zu wenig. Es gibt keine Rechtfertigung ohne Heiligung, keinen Glauben ohne Gehorsam.49 Wieviel biblischer wäre es[,] anstelle jener breiten Ordnungslehre diesen Dingen: der Beanspruchung des Menschen durch das Gebot Gottes Raum zu geben. Dann allein wird ja auch die Rechtfertigungslehre sinnvoll. Und dem Quietismus[,] der in der Lehre von Kirche, Volk und Staat im Folgenden überhand nimmt, wäre dann gewehrt gewesen.
 Wir verwerfen die Verwechslung von Gottvertrauen und Glaube. Es gibt auch ein Gottvertrauen der Heiden, das sich im Vorsehungsgedanken erschöpft, das in undemütiger Vertraulichkeit die Gnade Gottes ohne Furcht als etwas Selbstverständliches für sich in Anspruch nimmt, das sich durch Gott vor der Welt rechtfertigen lassen will, das den Blick starr auf das Geschehen in dieser Welt gerichtet hält, ohne im Glauben um das Ende aller Dinge in Christus und um die Zukunft zu wissen. Christlicher Glaube ist demgegenüber ganz an Christus als das Wort Gottes gebunden, der mit uns ins Gericht geht, der uns vor Gott sterben lässt und uns aus unsichtbarer Gnade und Kraft wieder ins Leben ruft. Christlicher Glaube weiss um den Zorn Gottes, steht in der Busse, fürchtet Gott und nimmt seine Gnade als das Wunder schlechthin, das die Welt nicht fassen kann. 457| Christlicher Glaube ist darum immer auf das Ende der Welt hingerichtet. Heidnisches Gottvertrauen versteht Gott als namenlose Macht, der man sich fügen muss, als Schicksal. Christlicher Glaube erkennt Gott als den allein in Christus sich offenbarenden, lebendigen, heiligen, gerechten und barmherzigen Vater und Herr. Christliches Gottvertrauen heisst diese Welt aus der Hand des in Christus geoffenbarten Gottes gehorsam hinnehmen, sein Kreuz auf sich nehmen und es tragen in der Kraft der Verheissung, dass Gott am Ende aller Dinge einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen wird. Heidnisches «Gottvertrauen» traut den schicksalhaften Gesetzen der Welt, christliches Gottvertrauen lebt von der Gewissheit, dass der Herr, der die Welt an seinem Tage richtet, der Gott gnädiger Verheissung ist.






















In dieser Einseitigkeit formuliert dürfte ein solches «Gottvertrauen» quietistisch wirken.
 Wir verwerfen die Lehre, dass Gott im letzten Gericht den Menschen allein nach seiner «Anständigkeit» fragen werde, als israelitisches Denken. Hier ist Sinn des Evangeliums und des Glaubens Luthers im Grunde verkannt. Gott wird in seinem Gericht über den Menschen ihn allein nach seinem Glauben an Christus fragen, und in diesem Glauben soll der Mensch vor Gott gerecht sein. Dieser Glaube ist Sein Werk und seine Frucht die Werke, zu denen Er 458| uns zuvor bereitet hat (Vgl. Eph. 2,10). Zu den Früchten des Glaubens gehört auch Gottvertrauen und Pflichtbewusstsein. Aber keinesfalls darf dies mit dem Glauben selbst verwechselt werden. Auch darf man vom Gottvertrauen und Pflichtbewusstsein eines Menschen nicht auf seinen Glauben zurückschliessen. Denn beides können Trugbilder, Versuchungen und also Werke des Teufels am Menschen sein. Der Glaube, der ganz Gottes Werk ist, sieht nicht auf seine Früchte, sondern allein auf seinen Herrn. Er beruft sich nicht auf sich selbst, sondern allein auf Christus. Der Sinn des Evangeliums ist nicht fröhliches Gottvertrauen, 459| Pflichtbewusstsein und Siegeswille, sondern Busse (Umkehr) und wagender Glaube an das Himmelreich in Christus. Ich vermisse hier einen Anathematismus gegen die Lehre, die dem Menschen in der Vergebung zugesprochene Gerechtigkeit sei nicht sowohl die fremde[,] den Menschen zuzurechnende Gerechtigkeit Christi als vielmehr eine von Gott beabsichtigte und vorhergesehene Gerechtigkeit, die dem Menschen in Form einer allmählichen und im Tode vollendeten sittlichen Umbildung zu eigen werde (K. Holl50).51 Reichsbischof Müller sagt ja nur grob, was Holl fein gesagt hatte!52 Aber gegen beide könnte nur auf dem Hintergrund einer gediegenen Lehre von Heiligung und Gehorsam glaubwürdig polemisiert werden.
3a). Von der Kirche.
 Die Kirche ist der Leib Jesu Christi. Der Gekreuzigte und Auferstandene ist der Herr, der sich sein Volk schuf und schafft. Sein Volk ist die Kirche. Sie ist überall da, wo Menschen durch Ihn im Worte des Evangeliums und im Sakrament zur ­Umkehr und zum Glauben herausgerufen werden. Damit wird die Kirche zur Gemeinschaft der «Heiligen». Heilig sind ihre Glieder nicht, weil sie ohne Sünde wären. Ihre Heiligkeit ist nicht eine Frucht menschlichen Leistens; sie ruht allein in Gottes handelndem Ruf. Darum ist die Kirche eine Gemeinschaft der Sünder, das ist eine Gemeinschaft der Gottlosen, das ist eine Gemeinschaft der Menschen, die verloren sind. Durch Gottes Handeln in vergebender Rechtfertigung, d.h. nur von Gott her, werden aus den Gottlosen Kinder Gottes.
 Für die Kirche besteht, wenn sie auf den Menschen sieht, keine Möglichkeit des eigenen Ruhmes; sie ist nur ihrer völligen Schwachheit und Unzulänglichkeit gewiss. Darum bekennt die Kirche, dass sie fehlt und sündigt. Zum anderen aber, wenn die Kirche auf Christus sieht, den sie ver460|kündigt, kann sie nur voll Rühmens sein in der Gewissheit Seiner Unüberwindlichkeit. Sie bekennt, dass sie die Gemeinschaft der Heiligen ist. Darum ist sie jedem Urteil der Welt entzogen. Sie steht unter dem tötenden und lebendig machenden Wort Gottes, – unter Seinem Gericht, das zugleich immer Gnade ist.
 Was Kirche ist, kann nur in ihr, niemals ausser ihr verstanden werden. Die Lehre von ihr ist für die natürliche Vernunft eine Anmaßung oder eine Torheit. Keine Wissenschaft, auch kein Staatsmann oder Obrigkeit vermag zu begreifen, was Kirche ist, es sei denn im Glauben an und durch Christus den Herrn.
 Vor den Augen der Menschen ist die Kirche als Volk Gottes und Leib Christi verborgen. Dennoch ist sie eine Wirklichkeit in der Welt. Nur der Glaube erkennt durch die sichtbaren Einrichtungen und Formen hindurch, in denen die Kirche in die Geschichte eingeht, die wahre Kirche. Ihre einzigen Merkmale sind die Reinheit der Lehre des Evangeliums und die richtige Verwaltung der Sakramente, nicht der religiöse oder sittliche Stand ihrer Glieder.
Sofern die «sichtbaren Einrichtungen und Formen» nicht willkürliche Schöpfungen[,] sondern Zeichen des Gehorsams sind und also göttlicher Anordnung sind, glauben wir nicht «durch sie hindurch», sondern in ihnen, also in der sichtbaren Kirche die wahre Kirche d. h. die eine Kirche Christi.53
 Wo immer auf Erden das Evangelium lauter und rein verkündet wird und die Sakramente stiftungsgemäss verwaltet werden, da gibt Gott durch den heiligen Geist den Glauben; da ist die eine heilige, katholische Kirche eine Wirklichkeit in der Welt. Wo eines der beiden verfälscht oder verkürzt wird, ist keine Kirche mehr, sondern eine unter den vielen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen.

461
3b). Amt und Bekenntnis.
 Die christliche Kirche steht allein unter dem Worte Gottes, wie es im Evangelium von Christus bezeugt und in den Sakramenten sichtbar dargestellt wird. Dies Wort zu verkündigen und die von Christus eingesetzten Sakramente zu verwalten ist das Predigtamt gegeben. Es ist Dienst am Worte und durch das Wort. Es hat seinen Grund nicht vor dem Worte und nicht ausser dem Worte, sondern steht allein unter dem Worte. Als solches ist es nicht Besitz eines Einzelnen oder einer Gemeinschaft, sondern ist Lehen des göttlichen Wortes, geordnet durch den Auftrag der christlichen Gemeinde. Die christliche Gemeinde hat je und je Pflicht und Recht, gegenüber drohender Entstellung des göttlichen Wortes bekennend das Wort zu Ehren zu bringen und die für gültig erkannte Lehre gegenüber Irrtümern festzustellen. 462| Diese Bekenntnisse, in ihrer Richtigkeit immer am Wort zu prüfen, sind die Norm für den Dienst des Amtes an der Gemeinde.
 Wir verwerfen die Irrlehre, als sei das Amt eine Ordnung, die dem Wort und Sakrament vorangehe und es erzeuge. Wir verwerfen sie in der Gestalt der römischen und romanisierenden Hierarchie und in der Gestalt der Schwärmerei. Die Kraft des Amtes ruht weder in einer geschichtlich gewordenen Institution noch in den seelischen Kräften menschlicher Begabung. Wir wenden uns darum auch gegen den Versuch, den modernen Führungsgedanken auf das Predigtamt zu übertragen. Predigtamt ist Dienst am Worte der Versöhnung und steht darum im Gegensatz zu jeder Führungsmagie (Vgl. 1.Kor. 3,5; 2.Kor. 5,11ff). Als Dienst am Worte der Versöhnung lebt das Amt nur vom Worte der heiligen Schrift und kann nur von daher gerichtet werden. Es empfängt seinen Auftrag weder von der Nation, noch vom Staate, noch von einer politischen und geistigen Bewegung. Das Amt des Bischofs ist nicht dem Wesen nach dem Predigtamt übergeordnet. Seine Überordnung ist die der Obrigkeit in der Gemeinde. Es steht unter dem Gesetz der Schrift und des Bekenntnisses und darf darum durch keine Anordnung die Bindung an das Bekenntnis lockern oder herabsetzen.










Dann würde man hier besser von keinem besonderen «Amt» und auf keinen Fall von dem nun einmal endgültig belasteten Ausdruck vom Amt eines «Bischofs» reden! Ceterum censeo…!54
4. Kirche und Volk.
 Weil55 der Grund der Kirche allein die Gegenwart des in die Geschichte eingegangenen Jesus Christus in Wort und Sakrament ist, gehören die äusseren Formen ihrer Gebräuche und ihrer Verfassung nicht zum Wesen der Kirche. Dadurch wird sie fähig zur Erfüllung ihrer Pflicht, das Evangelium zu allen Völkern zu bringen.
463 Auch hier habe ich ein ernstes Bedenken anzumelden. Meinen die Verfasser wirklich, dadurch werde die Kirche missionsfähig, dass sie «die äußeren Formen ihrer Gebräuche und ihre Verfassung» nicht zu ihrem Wesen rechne und also der Willkür bzw. irgendwelchen Eigengesetzlichkeiten überlasse? Folgt aus der Gegenwart Christi in Wort und Sakrament wirklich die Unwesentlichkeit der Form des Gottesdienstes und der Verfassung?
 Dürfen die Römischen auf diesem Gebiet dekretieren und dürfen die Deutschen Christen daselbst pfuschen wie es ihnen gefällt, ohne dass dagegen vom «Wesen der Kirche» aus Widerspruch erhoben werden dürfte? Gibt es hinsichtlich des Kultus und der Verfassung keine biblischen Weisungen[,] auf Grund derer jede Entscheidung auch auf diesem Gebiet als eine Entscheidung des Gehorsams oder Ungehorsams verstanden und verantwortet werden muss? Auch hier müsste sich der Entwurf sehr bestimmt sichern gegen das Verständnis, als ob nun doch einer natürlichen Offenbarung bzw. 464 der menschlichen Willkür ein freier Raum gesichert werden solle!
Sie geht mit ihrer Verkündigung und in ihren äusseren Formen in die verschiedenen Völker und Zeitalter ein. Sie kann, nach dem Vorbild des Apostels, «den Juden ein Jude, den Griechen ein Grieche», den Deutschen ein Deutscher, den Chinesen ein Chinese werden, «um ja etliche zu gewinnen».  Gegen diese Verwendung des «Vorbilds des Apostels» muss aufs Bestimmteste Einspruch erhoben werden. «Den Juden ein Jude, den Griechen ein Grieche», steht[,] so oft man auch so zitieren hört, nirgends im NT! Was I.Cor 9,20f. wirklich zu lesen steht, aber auch die sonstige Verwendung der Begriffe «Jude» und «Grieche» bei Paulus zeigt unzweideutig, dass der Apostel beide Begriffe nicht ethnologisch, sondern heilsgeschichtlich versteht. Der «Grieche» ist keineswegs der Angehörige der griechischen Nation, sondern der (im Unterschied zu den «Barbaren» Röm. 1,14) der griechischen Sprache und Kultur teilhaftige «Gesetzlose». Es geht darum, selbst wenn es legitim sein sollte, aus I.Cor. 9,20 und 21 das genannte Pauluswort zu fabrizieren, auf keinen Fall an, fortzufahren: «den Deutschen ein Deutscher, den Chinesen ein Chinese»!
 Diese Volksgemässheit findet ihre Grenzen in dem Inhalt der Verkündigung. Von hier aus allein, nur von der Kirche selbst 465| darf Art und Form des Eingangs in die Zeit bestimmt werden.
 Die Botschaft des Evangeliums ist allen Völkern gleich zugänglich oder gleich unzugänglich. Denn Gottes heiliger Geist allein kann in Menschen den Glauben wirken und den consensus des rechten Bekennens wecken. Die Gemeinschaft der bekennenden Kirche geht über die Volksgrenzen hinaus. Niemals decken sich die Grenzen des Volkes und die der Kirche.
 Die Kirche Christi schwebt niemals über den Völkern. Sie lebt in den Völkern, und zwar seit der Auferstehung Jesu Christi niemals in einem allein.
 In jedem Volk, zu dem die Botschaft der Kirche gekommen ist, lebt die Kirche. Das Volk ist nicht die Kirche; aber die Menschen, die zu beiden gehören, sind in unlösbarer Solidarität mit beiden verbunden. Sie tragen mit an der Schuld ihres Volkes. Sie sind zugleich Glieder des Gottesvolkes, dessen Bürgerschaft im Himmel ist.
Hier scheint mir verdunkelt, dass eine direkte Beziehung der Kirche zu einzelnen Völkern als solchen im NT nun einmal überhaupt nicht vorgesehen ist. Die «Völker» interessieren das NT nur in ihrer Gesamtheit im Unterschied zum jüdischen Volk, aber gerade nicht als deutsches, chinesisches… Volk. Eine besondere Betonung der Deutschheit der Kirche in Deutschland ist darum auch nicht einmal in den lutherischen Bekenntnisschriften wahrzunehmen. Man sollte den Deutschen Christen hier auch nicht die leiseste Konzession machen!56
5. Kirche und Staat.
 Die Kirche lehrt, dass die weltliche Obrigkeit von Gott geordnet und dass jedermann ihr Gehorsam schuldig sei. Die weltliche Obrigkeit trägt das Schwert, um der Unordnung zu wehren, die der Widersacher Christi anstiftet, um sein Werk auszurichten. Sie ist von der Geduld Gottes dem Volke als väterliche Obrigkeit gesetzt, die unser Leben schützt, die Zucht und Ehre wahrt (A.C. XXIII, 55 📖). Sie hat ihre Würde und ihre Grenze in diesem ihrem Amt. Heiden und Christen haben gleichermassen solche weltliche Obrigkeit. Darum steht alle weltliche Obrigkeit, gute oder schlechte, nicht im Raume des Heils, sondern im Raume des Todes. In diesen Raum des Todes kommt die Kirche mit ihrer Verkündigung von der Auferstehung und dem alleinigen Heil in Christus. Nur in Christus hat der Mensch Heil und Leben vor Gott. Darum nimmt das Wort der Kirche vom ganzen Menschen Besitz.57
466
 Weltliche Obrigkeit und Kirche sind beide von Gott. Sie sind durch unüberschreitbare Gren467|zen voneinander getrennt und doch ganz aufeinander angewiesen. Beide «sind» es im Anspruch des göttlichen Gebotes. Eben in diesem hat das «von Gott sein» der Kirche und des Staates auch seine Grenze!
 Kirche kann nie in der weltlichen Obrigkeit aufgehen, d.h. sie kann nie in einen Staat «eingebaut» werden. Sie bleibt jeder weltlichen Obrigkeit immer gegenüber durch den Inhalt ihrer Verkündigung. Doch nicht nur durch den Inhalt ihrer Verkündigung, sondern schon durch ihre äußere Existenz und Gestalt in ihrer Verschiedenheit von der des Staates.
 Die Verbundenheit der Kirche mit der weltlichen Obrigkeit aber ist eine dreifache:
  1. Ihr Wort ist an denselben Menschen gerichtet, der durch das Amt des Schwertes am Leben erhalten wird.
 2. Ihr Wort weist diesen Menschen wieder hinein in die Ordnung der Obrigkeit als Gottesordnung.
  3. Die Kirche weiss sich selbst in ihrer sichtbaren Gestalt der Ordnung der Obrigkeit untertan.
Wenn die Bestimmungen 2 und 3 in der alten Kirche wörtlich und uneingeschränkt gegolten hätten, dann wäre es wohl zu keiner Christenverfolgung gekommen, sondern das Evangelium wäre auf dem freien Feld der «sichtbaren Gestalt» im Gehorsam gegen die Obrigkeit gemächlich verraten worden. Gegen die Bequemlichkeit einer allzu übersichtlich durchgeführten Lehre von Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Kirche müsste das Verständnis der vorgetragenen Wahrheit besser geschützt werden.58
 Die Verbundenheit der weltlichen Obrigkeit mit der Kirche besteht allein darin, dass diese durch die rechte Verkündigung der Kirche in die Schranken ihrer eigenen Ordnung gewiesen und somit nicht ein Werkzeug des Teufels wird, der zuletzt nur die Unordnung sucht, um darin alles Leben zu zerstören. Weltliche Obrigkeit soll von der Kirche nur diesen Dienst erwarten. Mit diesem Dienst bewahrt die Kirche den Menschen unter der Obrigkeit vor dem Betrug des Teufels, der ihn eine schrankenlose Obrigkeit als Lebensspender und Heilsbringer anbeten lassen will.
 Kirche und Obrigkeit geraten in Konflikt erstens, wo die Kirche ihren Dienst dahin missversteht, dass sie Staat im Staat und damit politischer Machtfaktor sein will, dass sie vom Staat begehrt, die Zugehörigkeit zu ihr (Taufe) zur Vorbedingung der Staatszugehörigkeit zu machen; mit anderen Worten: Kirche und Obrigkeit geraten in Konflikt, 469| wo die Kirche aus Scheu oder Unvermögen es versäumt, dem Staat allein durch schriftgemässe Verkündigung und Bekenntnis zu dienen.
 Kirche und Staat geraten in Konflikt zweitens, wo eine Obrigkeit die Kirche als ihr Werkzeug verwenden will, wo eine Obrigkeit das Zeugnis von der Alleinherrschaft Christi nicht mehr erträgt, wo sie nicht mehr hören kann, dass ihre Würde mit der Welt der Sünde dem Tode verfallen ist.
 Wir verwerfen die Irrlehre vom christlichen Staat in jeder Form. Obrigkeit unter Heiden oder Christen versieht ihr Amt allein darin recht, dass sie ihr Schwert recht führt und in ihren Grenzen bleibt. «Dem Worte mag kein Kaiser noch Richter als auch kein Schutzherr gegeben werden denn Gott selber» (W.A. 17, 2 S. 108 📖). Sie kann sich darum nicht anmassen, dem Menschen das Heil zu schaffen. Sie kann die Kirche nicht als ihr sittlich religiöses Fundament missbrauchen. Es ist Irrlehre, dass die Kirche Seele oder Gewissen des Staates sei.
468



Mir fehlt an dieser Stelle die offene Ankündigung, dass die Kirche im Fall dieses Betrugs sich nicht etwa auf ihre Unsichtbarkeit zurückziehen und die Welt dem Teufel überlassen[,] sondern dass sie dann in der Sichtbarkeit versuchen wird, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen [vgl. Act. 5,29].
 Wir verwerfen jeden Versuch der Aufrichtung einer sichtbaren Gottesherrschaft auf Erden durch die Kirche als Eingriff in 470| die Ordnung der Obrigkeit. Hier ist das Evangelium zum Gesetz gemacht. Die Kirche kann irdisches Leben nicht schützen noch erhalten. Das bleibt das Amt der weltlichen Obrigkeit. Es scheint mir etwas billig, mit diesem Anathematismus noch einmal und noch einmal gegen die armen Schwärmer des 16. Jahrhunderts Front zu machen in einem Augenblick[,] wo in Deutschland kein Mensch daran denkt, dass dieser «Versuch» vielleicht in irgend einem Zusammenhang sehr wohl Gehorsam bedeuten könnte.59 Wo bleibt dagegen der Anathematismus gegen die heute von allen Dächern gepredigte Lehre vom totalen Staat60???
6. Die Kirche und die Juden.
 Die Kirche lehrt, dass Gott unter allen Völkern der Erde Israel erwählt hat zu seinem Volke. Allein in der Kraft seines Wortes und um seiner Barmherzigkeit willen, keinesfalls auf Grund eines natürlichen Vorzugs (2.Mose 19,5.6; 5.Mose 7,7–11). Der Hohe Rat und das Volk der Juden haben den durch das Gesetz und die Propheten verheissenen Christus Jesus verworfen nach der Schrift. Sie wollten einen nationalen Messias, der sie politisch befreien und ihnen die Weltherrschaft bringen sollte. Das war und tat der Christus Jesus nicht, er starb durch sie und für sie. Durch die Kreuzigung und Auferweckung des Christus Jesus ist der Zaun zwischen den Juden und den Heiden abgebrochen (Eph. 2). An die Stelle des 471| alttestamentlichen Bundesvolkes tritt nicht eine andere Nation, sondern die christliche Kirche aus und in allen Völkern.
 Gott preist seine Treue dadurch überschwenglich, dass er Israel nach dem Fleisch, aus welchem Christus nach dem Fleisch geboren ist, trotz aller Untreue auch nach der Kreuzigung des Christus noch die Treue hält. Er will die Erlösung der Welt, die er mit dem Herausruf Israels angefangen hat, mit den Juden auch vollenden (Röm. 9–11). Darum bewahrt er von Israel nach dem Fleisch einen heiligen Rest61, der weder durch Emanzipation und Assimilation in einer anderen Nation aufgehen noch durch zionistische oder ähnliche Bestrebungen eine Nation unter anderen werden, noch durch pharaonische Massnahmen ausgerottet werden kann. Dieser heilige Rest trägt den character indelebilis des auserwählten Volkes. Die Kirche hat von ihrem Herrn den Auftrag empfangen, die Juden zur Umkehr zu rufen und die Glaubenden auf den Namen Jesu Christi zu taufen zur Vergebung der Sünden (Matth. 10,5f; Act. 2,38ff; 3,19–26). Eine Judenmission, die aus kulturellen oder politischen Erwägungen sich weigert, überhaupt noch Judentaufen zu vollziehen, verweigert ihrem Herrn den 472| Gehorsam. Der gekreuzigte Christus ist den Juden ein Ärgernis und den Griechen eine Torheit (1.Kor. 1,22ff). Er entspricht dem religiösen Ideal der jüdischen Seele ebensowenig wie dem religiösen Ideal der Seele irgendeines anderen Volkes. Auch einem Juden kann nicht Fleisch und Blut den Glauben an ihn geben, sondern allein der Vater im Himmel durch seinen Geist (Matth. 16,17).
 Die Gemeinschaft der zur Kirche Gehörigen wird nicht durch das Blut und also auch nicht durch die Rasse, sondern durch den heiligen Geist und die Taufe bestimmt.
 Wir verwerfen jeden Versuch, die geschichtliche Sendung irgendeines Volkes mit dem heilsgeschichtlichen Auftrag Israels zu vergleichen oder zu verwechseln.
 Es kann nie und nimmer Auftrag eines Volkes sein, an den Juden den Mord von Golgatha zu rächen. «Mein ist die Rache, spricht der Herr» (5.Mose 32,35. Hebr. 10,30). Wir verwerfen jeden Versuch, das Wunder der besonderen Treue Gottes gegenüber Israel nach dem Fleisch als einen Beweis für die religiöse Bedeutung des jüdischen oder eines anderen Volkstums zu missbrauchen.
 Wir wenden uns gegen die Behauptung, der Glaube des Judenchristen sei im Unterschied von dem des Heidenchristen blutgebunden als judaistische Schwärmerei.
 Wir wenden uns gegen das Unternehmen, die deutsche evangelische Kirche durch den Versuch, sie umzuwandeln in eine Reichskirche der Christen arischer Rasse, ihrer Verheissung zu berauben. Denn damit würde ein Rassegesetz vor dem Eingang zur Kirche aufgerichtet und wäre eine solche Kirche selbst zur judenchristlich gesetzlichen Gemeinde geworden. Wir lehnen darum die Bildung judenchristlicher Gemeinden ab; denn die falsche Voraussetzung dafür ist, dass das Besondere der Judenchristen auf der gleichen Ebene liegt wie z.B. die geschichtlich bedingte Besonderheit der französischen Refugiantengemeinden in Deutschland oder dass die Christen aus dem Judentum ein ihrer Art gemässes Christentum entwickeln müssten. Das Besondere des Judenchristen ist nicht in seiner Rasse oder Art oder Geschichte begründet, sondern allein in der besonderen Treue Gottes gegenüber Israel nach dem Fleisch. Dadurch, dass der Judenchrist gerade nicht in irgendeiner ge474|setzlichen Weise besonders gestellt wird in der Kirche, ist er in ihr ein lebendiges Denkmal der Treue Gottes und ein Zeichen dafür, dass der Zaun zwischen Juden und Heiden niedergelegt ist und der Christusglaube nicht in der Richtung auf eine Nationalreligion oder auf ein artgemässes Christentum verfälscht werden darf. Die aus der Heidenwelt stammenden Christen müssen eher sich selbst der Verfolgung aussetzen als die durch Wort und Sakrament gestiftete kirchliche Bruderschaft mit dem Judenchristen freiwillig oder gezwungen auch nur in einer einzigen Beziehung preiszugeben. 473 Ist die bürgerliche Behandlung, die man den Juden im heutigen Deutschland systematisch zuteil werden lässt,62 eine solche[,] zu der «wir» nichts zu bemerken haben? Die «wir», weil sie von der «Obrigkeit» verfügt ist, als gottgewollt hinnehmen und mitmachen?














Hier müsste der für die Kirche der altpreuß[ischen] Union rechtsgültig gewordene Arierparagraph63 ausdrücklich genannt und diese Kirche ausdrücklich der Häresie bezichtigt werden.
7. Vom Ende aller Dinge.
 Die Kirche lehrt, dass Jesus Christus das Ende der Geschichte und der Welt sei. Er, der in der Geschichte Geborene, Gekreuzigte und Auferstandene, wird wiederkommen zum 475| Gericht über Lebendige und Tote. Weil der geschichtliche, der gegenwärtige und der zukünftige Christus ein und derselbe ist, darum ist auch Ende und Gericht in ihm sowohl gegenwärtig als zukünftig. (Es kommt die Stunde und ist schon jetzt… Joh. 5,25). Darum gehören Glaube und Hoffnung unlöslich zusammen. Der Glaube sagt «jetzt», «nun aber», die Hoffnung sagt «noch nicht». (Wir sind nun Gottes Kinder und ist noch nicht erschienen, was wir sein werden. 1.Joh. 3,2). Die Einheit beider ist Christus, der uns im Gebot der Liebe gegenwärtig ist und so darin das Ende nahe herbeibringt.
 Wie Christus durch den Tod gegangen ist, so muss die ganze Welt und der ganze Mensch in den Tod. Es gibt keinen stufenweisen Übergang oder Fortschritt von dieser Welt zur neuen Welt. Es geht alles durch den Tod. Aber wie Christus auferweckt ist von den Toten, so wird Gott am Ende die Toten auferwecken und vor seinen Richterstuhl rufen. In diesem Gericht wird allein der Glaubende bestehen. Wer aber ist es, der glaubt, und wer ist es, der nicht glaubt? Diese Frage, an uns selbst gerichtet, ist das Letzte, was hier gesagt werden kann.
 Die neue Welt der Auferstehung wird eine neue Erde und ein neuer Himmel sein. Es ist unsere Erde, die erneuert wird, die Erde, auf der das Kreuz Christi gestanden hat. Aber es 476| ist eine neue Erde, «dass man der vorigen nicht mehr gedenken wird» (Jes. 65,1). «Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein, denn das Erste ist vergangen» (Offenbar. 21,4).
 Dem Ende zuvor kommt der Antichrist, der sich in falschem Schein selbst als der Gesandte Gottes, der Messias, der Christus ausgibt und die Kirche verführen will. Gefährlich in der Welt, gefährlicher in der Kirche, bringt er über die Gemeinde Christi den Kampf, scheiden sich an ihm die Geister. Das Ende der Geschichte ist die Entzweiung, der Kampf der Gemeinde Christi gegen die Herrschaft des Antichrist. Dies Ende der Geschichte aber «kommt» und ist schon «jetzt».
 Wir verwerfen die Irrlehre, die die Welt der Hoffnung und unsere Welt so auseinanderreisst, dass jene mit dieser nichts zu tun hat. Wir erblicken hierin die Flucht vor der Erkenntnis, dass die gegenwärtige Welt schon «jetzt» durch das Ende bedroht und gerichtet ist und dass das Ende der Welt, Jesus Christus, schon jetzt sein Wort über die Welt sagt und Gehorsam fordert. Es gibt ein Pochen auf das «noch nicht», ebenso von einer ungebrochenen Weltlichkeit her wie von einer frommen Weltflucht her. Beides liegt hier auf der477|selben Ebene. Beides vermag den Gedanken des Endes in Christus nicht zu denken, denkt also grundsätzlich weltlich. Eben diese Negation



und eben diese Position wünschte ich in diesem ganzen Entwurf fruchtbarer gemacht zu sehen.
 Vgl. die erste Anmerkung zu VI 2.
 Wir verwerfen die Irrlehre, dass es eine allmähliche innerweltliche Entwicklung zur neuen Welt gebe. Auch das Edelste in dieser Welt muss in den Tod. Christus musste ans Kreuz. Auch der Frömmste muss ins Gericht. Christus ist für uns von Gott am Kreuz verflucht. Vom Ausgang dieses Gerichtes kann keine Lehre gegeben werden, weder die Wiederherstellung der ganzen Welt noch die ewige Verwerfung. Vom Ausgang dieses Gerichtes kann nur betend gesprochen werden.
 Wir verwerfen eine Auffassung der Lehre vom tausendjährigen Reich, die in bestimmten geschichtlichen Ereignissen den Beginn der sichtbaren Herrschaft Christi auf Erden eindeutig erkennen will. Wer soll hier getroffen werden? Noch einmal die alten Schwärmer? Oder eine phantastisch-christliche Interpretation des Nationalsozialismus? Wenn das letztere gemeint ist, so müsste es deutlicher gekennzeichnet sein.

Sachfußnoten

1
Zum Betheler Bekenntnis vgl. Chr.-R. Müller, Bekenntnis und Bekennen. Dietrich Bonhoeffer in Bethel (1933). Ein lutherischer Versuch (SKZG 7), München 1989 📖; Chr. Strohm, Theologische Ethik im Kampf gegen den Nationalsozialismus. Der Weg Dietrich Bonhoeffers mit den Juristen Hans von Dohnanyi und Gerhard Leibholz in den Widerstand (HUWJK 1), München 1989, S. 202–230 📖; M. M. Lichtenfeld, Georg Merz – Pastoraltheologe zwischen den Zeiten. Leben und Werk in Weimarer Republik und Kirchenkampf als theologischer Beitrag zur Praxis der Kirche (LKGG 18), Gütersloh 1997, S. 327–409 📖; St. Felber, Wilhelm Vischer als Ausleger der Heiligen Schrift. Eine Untersuchung zum Christuszeugnis des Alten Testaments (FSÖTh 89), Göttingen 1999, S. 77–91. 📖↩
2
Brief eines «Kreises junger Berliner Theologie-Studenten» (u. a. Ernst Tillich und Albrecht Schönherr) an Bodelschwingh vom 1.8.1933 (Hauptarchiv Bethel 2/39-96, fol. 2; Durchschlag: KBA, Dokumente und Materialien 1933–35; Abdruck: Müller [Anm. 1], S. 195 📖).↩
3
Gerhard Stratenwerth (1898–1988), seit 1926 persönlicher Mitarbeiter Bodelschwinghs in Bethel, 1934 Pfarrer in Dortmund, 1948–1966 Vizepräsident des Kirchlichen Außenamtes der EKD in Frankfurt/M.↩
4
Zur Mitarbeit von Merz vgl. Lichtenfeld (Anm. 1), S. 327–409. 📖↩
5
Wilhelm Vischer (1895–1988), seit 1928 Dozent für Altes Testament an der Theologischen Schule Bethel, 1933 aus politischen Gründen suspendiert, 1934 Pfarrer in Lugano, 1936 Dozent in Basel, 1947–1965 Prof. in Montpellier. Zu Vischers Mitarbeit am Bekenntnis s. unten; vgl. Felber (Anm.1), S. 77–91. 📖↩
6
Abgedruckt in: D. Bonhoeffer, Berlin 1932-1933, hrsg. von C. Nicolaisen / E.-A. Scharffenorth (DBW 12), Gütersloh 1997, S. 362–407 📖 (rechte Spalte). Daneben existiert die sogenannte «Berliner Fassung», eine fast identische Abschrift der «August-Fassung», die von Eberhard Bethge irrtümlich als «Erstform» bezeichnet wurde (vgl. D. Bonhoeffer, Gesammelte Schriften, Bd. 2, hrsg. von E. Bethge, München 1965, S. 80–119 📖).↩
7
Vgl. Müller (Anm. 1), S. 13f.45f. 📖↩
8
Rundbrief Bodelschwinghs vom 26.8.1933 (enthalten in: KBA 11047; Abdruck: Müller [Anm. 1], S. 199 📖).↩
9
Vgl. Müller (Anm. 1), S. 46f. 📖 Die von Müller vertretene Auffassung, Bodelschwingh habe durch eine bewusste Verzögerungstaktik der von ­Bonhoeffer angestrebten Konfrontation mit den Deutschen Christen ausweichen wollen, wird in der neueren Literatur (s. Anm. 1) nicht geteilt.↩
10
Vgl. den Brief eines «Kreises junger Berliner Theologie-Studenten» vom 1.8.1933 (Anm. 2).↩
11
Der Brief Bonhoeffers vom 9.9.1933 (KBA 9125.69) erreichte Barth am 11. September. Barth antwortete am gleichen Tag mit dem Hinweis: «Der Bekenntnisentwurf, von dem Sie schreiben, lag Ihrem Briefe nicht bei.» (KBA 9233.231; Br. 1933, S. 377 📖; beide Briefe sind abgedruckt in: Bonhoeffer, Berlin 1932-1933 [Anm. 6], S. 124–128 📖). Barth erhielt ihn aber am darauffolgenden Tag (Bonhoeffer hatte Brief und Entwurf offenbar separat verschickt) und bedankte sich bei Bodelschwingh dafür, «dass Sie auch mich dazu hören wollen» (Brief an Bodelschwingh vom 13.9.1933 [KBA 9233.235; Br. 1933, S. 384; Müller (Anm. 1), S. 199f. 📖]).↩
12
Brief Vischers an Barth vom 21.8.1933 (KBA 9333.616). Der Entwurf Vischers ist abgedruckt in: Br. 1933, S. 598f. 📖↩
13
Brief Barths an Vischer vom 24.8.1933 (KBA 9233.214; Br. 1933, S. 347 📖). – Der betreffende Abschnitt wurde trotzdem schon in der August-Fassung teils erheblich verändert, mit einer eher abschwächenden, von der konkreten deutschen Situation ins Allgemeine ausweichenden Tendenz (vgl. Felber [Anm. 1], S. 81–84 📖; E. Busch, Unter dem Bogen des einen Bundes. Karl Barth und die Juden 1933-1945, Neukirchen-Vluyn 1996, S. 59–61 📖; ders., «Die Kirche und die Juden». Der Beitrag Wilhelm Vischers zum sog. Betheler Bekenntnis, in: Gott wahr nehmen. Festschrift für Chr. Link, hrsg. von M. L. Frettlöh / H. P. Lichtenberger, Neukirchen-Vluyn 2003, S. 41–52 📖).↩
14
Brief Barths an Bonhoeffer vom 11.9.1933 (Anm. 11; Br. 1933, S. 379 📖). Zur Auseinandersetzung mit Georg Merz, die wenig später zum Ende von «Zwischen den Zeiten» beitrug, s. unten, S. 492–496.↩
15
Brief Barths an Bodelschwingh vom 13.9.1933 (Anm. 11).↩
16
Brief Barths an Bodelschwingh vom 12.10.1933 (KBA 9233.279; Br. 1933, S. 446 📖). Bodelschwingh hatte Barth in einem Brief vom 15.9.1933 eine weitere Frist von vierzehn Tagen eingeräumt (KBA 9333.678; abgedruckt in: Müller [Anm. 1], S. 200 📖).↩
17
Vgl. Müller (Anm. 1), S. 15.70–72 📖, deren Angaben durch Strohm (Anm. 1), S. 222–224, Anm. 154 📖, und Lichtenfeld (Anm. 1), S. 384–400 📖, zu ergänzen und teils zu korrigieren sind.↩
18
Abdruck: Müller (Anm. 1), S. 118–169 📖 (rechte Spalte).↩
19
Adolf Schlatter (1852–1938), einflussreicher Vertreter einer biblisch-konservativen Theologie, war bis zu seiner Emeritierung 1922 Prof. für Neues Testament und Systematische Theologie in Greifswald (seit 1888), Berlin (seit 1893) und Tübingen (seit 1898) gewesen. Zum Gutachten Schlatters vgl. a.a.O., S. 64 📖; Strohm (Anm. 1), S. 214–218 📖; Lichtenfeld (Anm. 1), S. 381–383.393–395. 📖↩
20
Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde. Zur Besinnung dargeboten von einem Kreise von evangelischen Theologen und in ihrem Namen hrsg. von M. Niemöller, München 1934. 📖 Zu den Hintergründen der Veröffentlichung vgl. Lichtenfeld (Anm. 1), S. 398–402. 📖 Der Text der Druckfassung, der sich auch in Schmidt I, S. 105–131 📖, findet, ist nahezu identisch mit dem der «November-Fassung».↩
21
Bonhoeffer schrieb auf ein Exemplar, das er einem Londoner Kollegen schickte: «Viele Köche verderben den Brei – Ein anonymer Mitverfasser – D. B.» (Faksimileabbildung: Müller [Anm. 1], Umschlagseite 📖). Zu Vischer vgl. Felber (Anm. 1), S. 87f. 📖↩
22
HA Bethel, Sign. 2/39-209,3 (Kopie: KBA 11047). Der Bekenntnistext wurde an die Gutachter als gebundenes Heft mit vorgehefteten weißen Blättern und durchschossenen Leerseiten verschickt, so dass «Abänderungsvorschläge und Ergänzungen jeweils neben den Text gesetzt werden können» (Rundbrief Bodelschwinghs vom 26.8.1933 [Anm. 8]). Im Mai 1983 wurde Barths handschriftlicher Text im Betheler Archiv in ein Typoskript übertragen, von dem sich eine Kopie auch im KBA Basel befindet (KBA 11047). Das Typoskript weist jedoch einige Übertragungsfehler auf.↩
23
Brief Barths an Bodelschwingh vom 12.10.1933 (Anm. 16).↩
24
Mindestens an einer Stelle (s. unten, S. 432, Anm. 38) stammt ein solcher Vorschlag mit Sicherheit nicht von Barth.↩
25
Die Fehler sind ausgewiesen in: Bonhoeffer, Berlin 1932-1933 (Anm. 6), S. 362–407. 📖 In der Druckfassung des Bekenntnisses (Anm. 20) sind einige der Fehler beseitigt. Für die Bekenntnisschriften sind im Text des Bekenntnisses folgende Abkürzungen verwendet: A. C. / Ap. = Apologie der Confessio 📖; C. A. (einmal fälschlich A. A.) = Confessio Augustana 📖; F. C. I = Konkordienformel, Epitome 📖; F. C. II = Konkordienformel, Solida Declaratio; kl. Katech. = Kleiner Katechismus 📖; Schmalk. Art. / Art. Sm. = Schmalkaldische Artikel 📖.↩
26
Es handelt sich offenbar um eine von Barth veranlasste Abschrift. Ein Exemplar aus dem Nachlass Hellmut Traubs, mit dem Vermerk «Vertraulich» versehen, findet sich im KBA Basel (KBA 11048).↩
27
Dieser Abdruck weist jedoch geringfügige Abweichungen vom Typoskript auf.↩
28
Die Abweichungen zwischen Manuskript und Typoskript sind angemerkt.↩
29
Tskr.: «Durchlesen».↩
30
Gemeint sind die Gründung der preußischen Union im Jahre 1817 und die sich anschließenden konfessionellen Auseinandersetzungen.↩
31
Zu den Deutschen Christen s. oben, S. 320–330.↩
32
Siehe unten, Bemerkungen zu IV. 2 und 3.↩
33
Siehe unten, Bemerkungen zu VI.2.↩
34
Siehe unten, Bemerkungen zu VI.3a.↩
35
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kam es noch zu den Religionsgesprächen von Kassel (1661) und Berlin (1662/63) sowie im Jahre 1703 zum «Collegium irenicum» in Berlin, das aus einem seit 1698 geführten Gedankenaustausch zwischen Leibniz und Daniel E. Jablonski (1660–1741, seit 1693 Hofprediger in Berlin) entstanden war. Danach wurden die bis dahin auf Druck der Landesherren mehrfach unternommenen Einigungsversuche zwischen reformierten und lutherischen Theologen nicht weiter fortgeführt.↩
36
Manuskript: «hl.».↩
37
Im Text wurde vor «Werken» und «Tod» mit Bleistift jeweils ein «in» eingefügt.↩
38
Mit Bleistift in deutscher Schrift am Rand: «Eine».↩
39
Im Text mit Bleistift ergänzt: «das ,äusserliche Wort’...»↩
40
Die von Barth vorgeschlagene Formulierung ist weitgehend in die Druckfassung (I. «Von der Reformation») eingegangen (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 7 📖; vgl. Schmidt I, S. 107 📖).↩
41
Diese von Barth vorgeschlagene Formulierung findet sich fast wörtlich in der Druckfassung (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 14 📖; Schmidt I, S. 112 📖).↩
42
Das von Barth mit Tinte eingeklammerte «ist» fehlt in der Druckfassung (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 15 📖; Schmidt I, S. 113 📖).↩
43
Druckfassung: «wie wir sie erkennen» statt «wie sie ist» (ebd.).↩
44
In die Druckfassung übernommen (ebd.).↩
45
Siehe unten, S. 447–449.↩
46
Siehe unten, S. 448f.↩
47
Die Abschnitte IV. 2 und 3 wurden in der Druckfassung unter VI. 3 «Vom Gehorsam gegen das Gesetz und vom Leben in den Ordnungen» zusammengefasst. Außer der von Barth gewünschten Voranstellung des Herrschaftsanspruches Gottes sind seine Bedenken zu diesen Abschnitten aber kaum aufgenommen worden.↩
48
Im Text mit Bleistift mit einem großen Fragezeichen versehen.↩
49
In der Druckfassung (VI.2. «Von Rechtfertigung, Glaube, Heiligung») ist hinter dem von Barth hier beanstandeten Absatz ein Abschnitt über Gehorsam und Heiligung eingefügt, in dem es u. a. heißt: «Es gibt keinen Glauben ohne Gehorsam und keine Rechtfertigung ohne Heiligung.» (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 21 📖; Schmidt I, S. 117 📖).↩
50
Karl Holl (1866–1926), seit 1906 Prof. für Kirchengeschichte in Berlin, war einer der Begründer der sogenannten «Lutherrenaissance» in der deutschsprachigen evangelischen Theologie der 1920er Jahre.↩
51
Vgl. K. Holl, Die Rechtfertigungslehre in Luthers Vorlesung über den Römerbrief mit besonderer Rücksicht auf die Frage der Heilsgewißheit [1910], in: ders., Gesammelte Aufsätze zur Kirchengeschichte, Bd. I: Luther, Tübingen 19326, S. 111–154, Zitat S. 121f. 📖: «Ist es demnach Gott und Gott allein, der, wie er die Gemeinschaft zwischen sich und dem Menschen setzt, auch das neue Leben in ihm schafft, so erscheint es damit auch verbürgt, daß die Umbildung des Menschen einmal ihr Ziel erreicht. Denn was Gott beginnt, das will er auch vollenden. Durch die Macht seiner unwandelbaren Gnade bringt er die Menschen tatsächlich bis zum Höchsten hinan. Freilich geschieht das Letzte erst im Tod.»↩
52
Die Verwerfung bezieht sich auf einen Satz aus einer Rede Ludwig Müllers in Berlin-Karlshorst am 17. Juni 1933: «Gott werde im Gericht den Einzelnen fragen, ob er sich bemüht habe, ein anständiger Kerl zu sein und seine Pflichten gegen die Volksgenossen zu erfüllen» (zit. nach: JK 1 [1933], S. 21f, Zitat S. 22 📖). Die Kundgebung, auf der Müller vor mehreren tausend Zuhörern seine Rede hielt, bildete den Auftakt für die Kampagne der Deutschen Christen gegen die Nominierung Bodelschwinghs für das Amt des Reichsbischofs (vgl. Kölnische Zeitung, Nr. 326, 19.6.1933 📖; auch in: Zeitungsspiegel, Nr. 64, 19.6.1933, S. 1f. 📖).↩
53
Druckfassung: «Nur der Glaube erkennt in den sichtbaren Einrichtungen und Formen, in denen die Kirche in die Geschichte eingeht, die wahre Kirche» (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 27 📖; Schmidt I, S. 122 📖).↩
54
Anspielung auf das «Ceterum censeo Carthaginem esse delendam» mit dem der ältere Cato jede seiner Senatsreden beschlossen haben soll (vgl. Büchmann, S. 384 📖).↩
55
Mit Bleistift halbkreisförmig angestrichen.↩
56
Die beanstandeten Sätze finden sich zwar auch noch in der Druckfassung, sind dort aber ergänzt durch Verwerfungen, die sich im Wesentlichen gegen die Behauptung einer besonderen Beziehung der Kirche zu einem bestimmten Volk richten (vgl. Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 32f. 📖; Schmidt I, S. 125f. 📖).↩
57
Durch eine mit blauem Kopierstift (so auch die Unterstreichung im vorletzten Satz) eingetragene Markierung wird vorgeschlagen, die beiden letzten Sätze an den Anfang des Absatzes zu stellen.↩
58
Druckfassung (Das Bekenntnis der Väter und die bekennende Gemeinde [Anm. 20], S. 34 📖; Schmidt I, S. 126 📖):
 «2. Die Obrigkeit fordert und zwingt den Menschen in ihre Ordnung, die die Kirche ihn erkennen lehrt als Gottesordnung, und für die sie ihn zum richtigen Handeln aus dem Gehorsam Gottes rüstet.
 3. Die Obrigkeit ist über der Kirche, soweit die Kirche innerhalb der von der Obrigkeit verwalteten Ordnung steht.
 Die Kirche ist über der Obrigkeit, soweit sie ihr den Anspruch verkündet, den Gott an sie in der Führung ihres Amtes richtet.»↩
59
Die von Barth kritisierte Verwerfung fehlt in der Druckfassung (VII.4. «Kirche und Obrigkeit»).↩
60
Siehe oben, S. 361f.↩
61
Mit Bleistift im Text ergänzt: «... nach dem Fleisch ‹einen heiligen Rest›».↩
62
Seit März 1933 war es zu Diskriminierungen jüdischer Juristen, Professoren, Künstler, Journalisten und Ärzte gekommen, die an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten gehindert werden sollten. Diese erste antisemitische Kampagne gipfelte im von Hitler befohlenen Boykott aller jüdischen Geschäfte zum 1. April 1933. Dem folgte am 7.4.1933 das «Gesetz zur Wiederherstellung des nationalen Berufsbeamtentums»; durch den darin enthaltenen «Arierparagraphen» wurden die meisten jüdischen Beamten zwangspensioniert. Am 19. Juli 1933 erging ein Betätigungsverbot für alle jüdischen Organisationen. Vgl. zum Ganzen, insbesondere zur kirchlichen Reaktion auf diese Vorgänge, Scholder I, S. 322–354. 📖↩
63
Am 5. September 1933 hatte die später als «braune Synode» bezeichnete Generalsynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union mit ihrer übergroßen deutschchristlichen Mehrheit das «Kirchengesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten» verabschiedet (vgl. Gauger I, S. 98.100 📖; Scholder I, S. 597–600 📖), das den hier zum ersten Mal im Bereich der Kirche formulierten Arierparagraphen enthielt: «Wer nichtarischer Abstammung oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher und Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung berufen werden. Geistliche und Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften der Reichsgesetze» (KJ 60–71 [1933–1944], Gütersloh 19762, S. 33f. 📖; G. van Norden, Der deutsche Protestantismus im Jahr der nationalsozialistischen Machtergreifung, Gütersloh 1979, S. 357f. 📖).↩