1934

Vorwort [zu: Gottes Wille und unsere Wünsche]

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VORWORT [zu: GOTTES WILLE UND UNSERE WÜNSCHE]

1934

Unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo er bei den Vorbereitungen für den Empfang der Kirchenführer bei Hitler mitgewirkt hatte,1 schrieb Barth am Freitag, dem 26. Januar 1934, dieses Vorwort für das siebte Heft der Reihe «Theologische Existenz heute»,2 das die anlässlich der reformierten Bekenntnissynode in Barmen entstandenen Texte3 sowie den Wiederabdruck von Abschied4 enthielt. Das Heft erschien in der ersten Februarhälfte5 und wurde von Barth zusammen mit einem Exemplar des fünften Heftes an Hitler geschickt. Vor allem Heft 7 und die in ihm enthaltene Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart6 sollten Hitler die Gelegenheit geben, «eine authentische Darstellung darüber, was die evangelische Kirche ist und soll, zur Kenntnis zu nehmen».7

Das Vorwort lässt sich als ein durch die Berliner Tage beeinflusster Kommentar zur genannten Erklärung lesen8 und reiht sich in Barths Vorworte «zur Lage»9 ein, mit denen er ab November 1933 und bis in |125 das Frühjahr 1934 hinein das kirchenpolitische Geschehen kommentierte.

Vorarbeiten zum Erstabdruck in: K. Barth, Gottes Wille und unsere Wünsche (ThExh 7), München 1934, S. 3–8, auf den sich die zwischen senkrechten Strichen kenntlich gemachte Originalpaginierung bezieht, sind nicht erhalten. 📖

Vorwort

Die «Erklärung», die das erste Stück dieses Heftes bildet,10 habe ich auftragsgemäß einer am 4. Januar 1934 in Barmen versammelten «Freien Synode von 167 evangelisch-reformierten Gemeinden aus ganz Deutschland,vertreten durch je einen Pfarrer und einen anderen Ältesten, vorlegen und erläutern dürfen. Die Synode hat sich diese Erklärung ohne Abänderung zu eigen gemacht, und ihr hat sich auch die am 5. Januar am selben Ort tagende Hauptversammlung des Reformierten Bundes für Deutschland angeschlossen.11 Auf derselben Hauptversammlung ist beschlossen worden, dass die Zugehörigkeit zum Reformierten Bund mit der Zugehörigkeit zu den «Deutschen Christen»unvereinbar sei.12 Man wird die Ergebnisse dieser Tagungen, zusammen mit den in derselben Woche ergriffenen Maßnahmen der lutherischen Kirchenführer und des Deutschen Pfarrernotbundes,13 ohne sie zu überschätzen, als Anzeichen dafür würdigen dürfen, |126 dass sich der Widerstand gegen die im vergangenen Sommer scheinbar übermächtig Ereignis gewordene akute Überfremdung der evangelischen Kirche14 nunmehr auf der ganzen Linie jedenfalls äußerlich in |127 einer Weise konsolidiert hat, dass, was auch noch kommen möge, ein bemerkenswertes Gelingen der Absichten der «Deutschen Christen» nicht mehr zu den Wahrscheinlichkeiten gehört.

Dass diese, die Deutschen Christen, sich inzwischen im geringsten nicht gebessert haben, entnehme man dem u. A. von E. Hirsch15 und H. W. Beyer unterzeichneten, «Berlin, zur Weihnachtszeit 1933» veröffentlichten «Deutsch-christlichen Bekenntnis»16 und dem von dem neuen Reichsleiter der Deutschen Christen sowie von den Landeskirchen von Sachsen und Schleswig-Holstein kanonisierten «28 deutsch-christlichen Thesen»17 (beide abgedruckt in «Junge Kirche» |128 1934, Heft 118). Beide Dokumente sprechen den deutsch-christlichen Irrtum in der dankenswertesten Klarheit aus. Wer sie liest und etwa Heinrich Vogels «Acht Artikel evangelischer Lehre» (Furche-Verlag, 1933)19 und die hier 4 gebotene Barmer Erklärung20 danebenhält, kann heute Bescheid wissen über das, worum es hüben und drüben geht. Ich habe am 23. Januar bei einer Aussprache in Berlin zu K. Fezer gesagt: «Wir haben einen anderen Glauben, wir haben einen anderen Geist, wir haben einen anderen Gott»21. Das wird so lange in aller Bestimmtheit und in aller Öffentlichkeit gesagt werden müssen, als die Deutschen Christen auch in ihren besten Vertretern fortfahren, |129 das Wort Gottes durch die Stimme eines Fremden [vgl. Joh. 10,5] zu übertäuben.22 Es geht nicht um die Personen: es geht um die Sache. Die deutsch-christliche Sache ist falsch und faul bis auf den Grund. Es gibt ihr gegenüber nur ein Entweder-Oder. Gerade um der Personen willen: um sie aufzurufen, sich von dieser falschen und faulen Sache zu trennen, müssen wir dieser Sache gegenüber ganz hart und ganz kalt sein. Alles Andere wäre nicht Liebe. Auch diese jetzt erreichte Unzweideutigkeit des Gegensatzes ist, so schmerzlich sie an sich ist, ein hoffnungsvolles Zeichen. Ohne Klarheit kann es keine Entscheidung und ohne Entscheidung kann es keinen Frieden geben.23 Wir sind jetzt wenigstens auf dem Wege zur Klarheit.

Die Leser dieser Hefte kennen meine Ansicht: Es wird der Umkehr, es wird der geistlichen Konsolidierung, es wird des Widerstandes gegen die chronische, schleichende, latente Überfremdung bedürfen, wenn wir nicht alsbald von neuen, schwersten Gefahren bedroht sein sollen. Das eigentliche Problem, das uns heute gestellt ist, liegt (jenseits der Frage, wie man den Unfug der Deutschen Christen, so Gott will, wieder loswerden könne) in der Existenz des (mit dem kirchlich-theologischen «Liberalismus» nur teilweise zusammenfallenden) ­protestantischen Modernismus, der in den Deutschen Christen zum Ausbruch gekommen ist. Ich freue mich, dass diese in Art. I der «Erklärung»24 ausgesprochene Ansicht durch den Beschluss der Barmer Synode eine gewisse kirchliche Geltung erlangt hat. Dass ich (und hoffentlich nun nicht mehr bloß ich) noch mehr als einmal mit einem |130 ceterum censeo25 auf diesen größeren geschichtlichen Zusammenhang der heutigen Krise werde zurückkommen müssen, steht zu erwarten. Man wird mich also hoffentlich nicht missverstehen, wenn ich es nun doch auch einmal ausspreche, dass wir in, mit und unter allem uns aufgenötigten Seufzen Anlass haben, froh und dankbar zu sein im Blick auf das, was – nochmals: was 5 auch noch kommen möge – geschehen und erreicht ist. Ich hätte es in den vergangenen Jahren (menschlich geredet) nicht geglaubt, aber es ist nun offenbar so: zwei oder mehr Jahrhunderte schlimmster theologischer und kirchenpolitischer Verwüstung26 und der stärkste äußere Druck der Gegenwart haben es doch nicht vermocht, dass man heute mit der evangelischen Kirche, dieser armen Magd,27 machen könnte, was man will. Sondern auf einmal waren und sind sie doch wieder da: das Bekenntnis und – bei aller nur zu greifbaren Konfusion und in aller zuzugestehenden Fragwürdigkeit der Einsichten und Motive – auch die Bekenner. Frage man sich selber und Andere immerhin – man kann darnach nicht genug fragen: wie echt und wie rein und wie stark dieses Bekennen wohl sein möge? Zu der herzenskundigen These, dass es insgemein unecht, unrein und schwach sei, hat schließlich doch niemand die Kompetenz und das Recht. Dass, wie es immer um die Bekenner stehen möge, das Bekenntnis auf dem Plan war und ist, das kann man im Glauben gerade heute unmöglich leugnen. Und dann mag man wohl mit grimmigem, dann darf man aber auf keinen Fall mit einem sauren, versorgten Gesicht in dem viel berufenen «Raum der Kirche»28 |131 herumstehen. Überall da, wo man sie glaubt: credo unam sanctam catholicam et apostolicam ecclesiam,29 da ist die Kirche und da hat man Grund, fröhlich zu sein.

Das Andere, was ich diesmal einleitend sagen möchte, ist dies: Die Barmer Erklärung ist zunächst eine Erklärung deutscher Gemeinden reformierten Bekenntnisses. Es war mir aber ein Anliegen, gleich in der Überschrift von der «Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart»30 zu reden. Ich habe ferner meine reformierten Brüder, obwohl es manchem unter ihnen nicht leicht fiel, dafür gewinnen können, auch und gerade dem Art. I § 3 dieser Erklärung31 einmütig ihre Zustimmung zu geben,32 und ich meine auch im Übrigen – ohne der reformierten «Herkunft und Verantwortung»33 dieser Synode im geringsten etwas zu vergeben, vielmehr in Fortsetzung bester reformierter Tradition – alles so gesagt zu haben, dass es ernsthafte Lutheraner, ohne sich ihrerseits etwas zu vergeben, mit uns sagen könnten, so gewiss es selbstverständlich ist, dass ihr spontanes Bekenntnis eine andere Gestalt als das unsrige zeigen würde. Ich glaube, so und nicht anders kann man und muss man heute bekennen in der 6 Deutschen Evangelischen Kirche. Lutheraner und Reformierte können und ­dürfen heute nicht gegeneinander, sondern sie können und müssen heute evangelisch-lutherisch und evangelisch-reformiert miteinander bekennen. Ich bin nie ein Freund der sogenannten «Union» des |132 19. Jahrhunderts gewesen und bin es auch heute nicht.34 Sie war, wenn nicht Alles täuscht, nicht aus dem gemeinsamen Bekenntnis, sondern aus dem damals bei Lutheranern und Reformierten gemeinsam akut gewordenen Mangel an Erkenntnis und Bekenntnis geboren. Ihre Geschichte in den letzten hundert Jahren musste von daher ein Stolperweg werden und ist es geworden. Ihr spezifisches Pathos hatte und hat von daher etwas Unechtes. Der heute in der Theologie und Kirchenpolitik der Deutschen Christen ausgebrochene Irrtum hat nun seinen Ursprung weder in der Schule Luthers noch in der Calvins, sondern er ist – Schleiermacher, R. Rothe35, W. Beyschlag36 wären unter seinen speziellen Vätern zu nennen – der typische Irrtum des Endstadiums gerade jener «Union» des 19. Jahrhunderts. Er verletzt das lutherische ebenso wie das reformierte Bekenntnis. Eben darum sind Lutheraner und Reformierte – woher ihr besonderer Weg auch komme und wohin er noch führen mag – heute zum Einverständnis des Glaubens aufgerufen. Das Luther-Lied «Erhalt uns Herr bei deinem Wort»37 ist in dieser Zeit vielen Lutheranern und Reformierten ein besonderer Trost gewesen. «Bei deinem Wort» heißt es – nicht: bei unseren noch so ernst zu nehmenden «Belangen»38! Und weiter: |133 «Beweis dein Macht, Herr Jesu Christ»39 – nicht: das gute geschichtliche Recht unserer konfessionellen Sonderexistenz! Und weiter: «Beschirm dein arme Christenheit»40 – nicht: das Luthertum oder das Reformiertentum! Und weiter: «Gott heilger Geist, du Tröster wert, gib deim Volk einrlei Sinn auf Erd»41 – nicht: erhalte dem seinen niedersächsischen und jenem seinen niederrheinischen Starrkopf!42 Ich nehme die Differenzen, die zwischen Lutheranern und Reformierten stehen, wahrhaftig ernst, aber indem ich sie ernst nehme, kann ich nicht einsehen, inwiefern wir heute aufgerufen sein sollten, uns anders zu ihnen zu bekennen als eben im Einverständnis des Glaubens. Nicht in Sachen des Abendmahls, sondern in Sachen des ersten Gebots ist heute Streit in der Kirche und haben wir heute zu «bekennen». Dieser unserer Not und 7 Aufgabe gegenüber muss die der Väter zurücktreten, d. h. sie muss zu einem – immer noch ernsten, aber nicht mehr scheidenden, nicht mehr kirchenspaltenden Gegensatz der theologischen Schule werden.43 Man lege die schon erwähnten acht Artikel des Lutheraners H. Vogel und unsere Barmer Erklärung nebeneinander und frage sich selbst: Ist – obwohl oder gerade weil die besondere konfessionelle «Herkunft und Verantwortung» in beiden Schriftstücken zu ihrem Rechte kommt – solches Einverständnis nicht möglich und ist es angesichts des gemeinsamen Feindes heute nicht einfach notwendig? Und man lese das eben erschienene Heft 1 der von Hans Asmussen44, Fritz Collatz45 und Rudolf Jaeger46 herausgegebenen Schriftenreihe «Die Gemeindekirche» |134 (Hans Harder Verlag, Altona)47 und frage sich, ob man angesichts der darin sichtbaren gegenseitigen Berührung der eigentlichen Anliegen lutherischer und reformierter Auffassung von der Gestalt der Kirche auch nur auf diesem Gebiet von einem unheilbaren Gegensatz reden dürfte. Es ist doch nicht wahr – nur ein unverantwortlicher Journalismus oder ein ebenso unverantwortlicher Archaismus kann das behaupten –, dass es uns heute geboten sei, Luther und Calvin gegeneinander auszuspielen, heute, wo es gegenüber der eingebrochenen Vielgötterei und Werkgerechtigkeit wahrhaftig ebenso um das Sola fide! wie um das Soli Deo gloria! geht. Es ist nicht wahr, dass das Theologumenon von der Identität des Gesetzes Gottes mit den so|135genannten Schöpfungsordnungen oder das Theologumenon vom ­autoritären Bischof genuin und notwendig lutherische Lehren seien.48 Und es ist wiederum nicht wahr, dass man den Calvinismus deshalb als rationalistisch verdächtigen49 müsse, weil ihm allerdings an einem guten Schuss Eisen ins Blut mehr gelegen ist als an den etwa auch sonst vorfindlichen Geheimnissen dieses Blutes. Es geht mir hier noch nicht um die theologische und kirchenpolitische Verständigung, die doch einmal kommen muss, wenn wir heute nicht umsonst zu der einen «Deutschen Evangelischen Kirche» zusammengetreten sein wollen. Es geht mir um die glaubensmäßige Voraussetzung solcher Verständigung. Ich möchte öffentlich die Frage aufwerfen: ob diese Voraussetzung in dem uns heute aufgetragenen Kampf für die Wahrheit und gegen den Irrtum nicht schon sichtbar geworden ist? Ob es sich nicht lohnte, zunächst einmal zu ihr von Herzen 8 Ja zu sagen, um dann von da aus das Theologische und Kirchenpolitische zu bedenken, das gewiss fernerhin, aber dann vielleicht mit mehr Ernst und Kraft als bisher, zu bedenken sein wird. Ihre zahlenmäßige Überlegenheit jedenfalls dürfte die deutschen Lutheraner nicht hindern, diese unsere Frage heute zu hören, wenn wir sie darum bitten. Sie sind nun einmal, wie wenige unser sein mögen, nicht allein in der Deutschen Evangelischen Kirche. Die Frage nach dem evangelischen |136 Einverständnis ist ihnen gestellt und nicht erst durch uns gestellt; nur darum kann es sich handeln, ob sie sich diese Frage nun nicht gleich recht gestellt sein lassen wollen.

Das zweite Stück dieses Heftes ist ein Vortrag, den ich am Abend des 4. Januar in Barmen und danach am 5. in Bochum und am 6. in Lübeck vor großen Versammlungen gehalten habe.50

Das dritte Stück ist ein Abdruck aus dem letzten Heft von «Zwischen den Zeiten» (1933, S. 536 f.)51, um den ich von verschiedenen Seiten gebeten worden bin. Ich komme diesem Wunsche nach, weil in diesem Abschiedswort Einiges gesagt ist, was auch den Lesern dieser Hefte, die nicht Abonnenten von «Zwischen den Zeiten» waren, sachlich wichtig sein kann.

Zu dem Vorwort von Heft 5 dieser Reihe habe ich verbessernd nachzutragen, dass der dort S. 5 erwähnte Dr. Frank Buchman kein Engländer ist.52 Mehrere englische Freunde haben mir deshalb geschrieben, der eine mit folgenden Worten: Frank Buchman is very very much of an American and has no connexion with England, still less with Oxford.53 Ich darf bei dem Anlass anmerken, dass ich Anzeichen dafür habe, dass die kleine Ansprache an das Ausland, die ich mir dort erlaubte,54 freundlich und verständnisvoll aufgenommen worden ist.55

Bonn, 26. Januar 1934.|137

Sachfußnoten

1
Siehe oben, S. 111-123. ↩
2
Vgl. Brief Ch. von Kirschbaums an E. Thurneysen vom 26.1.1934 (KBA 9270.617; Bw.Th. III, S. 594f. 📖): «[…] es ist so gut, dass Karl sich nicht endgültig müde machen lässt, sondern nach einem erquickenden Schlummer schon wieder an seinem Vorwort zu Heft 7 sitzt.» ↩
3
Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart (s. oben, S. 65-83) 📖; Gottes Wille und unsere Wünsche (s. oben, S. 84-110). 📖 ↩
4
V.u.kl.A. 1930–1933, S. 492–515. 📖 ↩
5
Am 13. Februar 1934 verschickte Barth ein Heft an Hitler (s. unten, Anm. 7), am darauffolgenden Tag erhielt er eine erste Reaktion auf dieses Heft von Thurneysen (vgl. Bw.Th. III, S. 598 📖). ↩
6
Siehe oben, Anm. 3. ↩
7
Begleitschreiben Barths an Hitler vom 13.2.1934 (KBA 9234.60). ↩
8
Die Ereignisse des Kirchenführerempfangs selbst, die Barth bekannt waren, erwähnt er nicht, vielleicht weil ihre Konsequenzen – die erneute Unterwerfung der Kirchenführer unter den Reichsbischof am 27. Januar 1934 – noch nicht absehbar waren. ↩
9
Vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 554, Anm. 10. 📖 ↩
10
Siehe oben, Anm. 3.↩
11
Siehe oben, S. 82f.↩
12
Der Beschluss lautete: «Die Hauptversammlung des Reformierten Bundes hält die Zugehörigkeit zu den ‹Deutschen Christen› nicht für vereinbar mit den bekenntnismäßigen Grundlagen des Bundes. Mitglieder der ‹Deutschen Christen› haben sich damit außerhalb des Bundes gestellt.» (W. Kolfhaus, Außerordentliche Hauptversammlung des Reformierten Bundes, in: RKZ 84 [1934], S. 14 📖).↩
13
Der Pfarrernotbund war am 11. September 1933 u. a. von Günter Jacob und Martin Niemöller in Opposition gegen das herrschende deutsch-christliche Kirchenregiment und insbesondere gegen die Einführung des «Arierparagraphen» auch in der Kirche gegründet worden und hatte am Ende des Jahres 1933 bereits ca. 6000 Mitglieder. Zum bis dahin spannungsvollen Verhältnis Barths zum Pfarrernotbund vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 581–586. 590–592 📖; vgl. auch: M. Hüttenhoff, Kirchliche Opposition im Streit. Zu Vorgeschichte, Inhalt und Wirkung eines Vorworts, in: Theologie im Umbruch der Moderne. Karl Barths frühe Dialektische Theologie, hrsg. von G. Pfleiderer / H. Matern (ChrKu 15), Zürich 2014, S. 217–234. 📖 Die von Barth angesprochenen Maßnahmen reagierten auf die «Verordnung betreffend die Wiederherstellung geordneter Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche», den sog. «Maulkorb-Erlass» Ludwig Müllers vom 4. Januar 1934 (GDEK 2 [1934], S. 1 📖; KJ 60–71 [1933–1945], 19762, S. 44). Die Verordnung sollte der Konsolidierung der Macht des Reichsbischofs und der Reichskirchenregierung dienen und verbot unter Androhung der Amtsenthebung den Missbrauch des Gottesdienstes zu kirchenpolitischen Auseinandersetzungen, die Benutzung kirchlicher Räume für entsprechende Veranstaltungen sowie jegliche Kritik von kirchlichen Amtsträgern am Kirchenregiment oder dessen Maßnahmen (§§ 1–3). Außerdem wurde die im November und Dezember 1933 beschlossene Aussetzung einiger Gesetze wieder aufgehoben, so dass insbesondere der sog. «Arierparagraph» wieder geltendes Recht wurde (§ 4). Vgl. zum Ganzen Scholder II, S. 33–36. 📖 Schon am 6. Januar 1934, als die erst am 8. Januar im GDEK veröffentlichte Verordnung in Berliner Morgenzeitungen erschienen war, entwarfen Martin Niemöller und Fritz Müller-Dahlem für den Pfarrernotbund eine Kanzelabkündigung, die in scharfen Worten protestierte, dem Reichsbischof das Vertrauen entzog und offen Widerstand gegen seine Maßnahmen ankündigte. Sie wurde v. a. in Berlin und Umgebung bereits am folgenden Tag, sonst spätestens am darauffolgenden Sonntag von zahlreichen Kanzeln verlesen und fand im Inland und in der ausländischen Presse ein außergewöhnliches Echo (Abdruck: JK 2 [1934], S. 71–73; Schmidt II, S. 25–27 📖; KJ 60–71 [1933–1944], 19762, S. 45f.; vgl. Scholder II, S. 37–40 📖). Die lutherischen Kirchenführer hatten in Telegrammen an den Reichsbischof protestiert, in denen sie «Rechtsverwahrung» erhoben und die Anwendung der Verordnung vorerst aussetzten (Abdruck des Telegramms aus Württemberg: G. Schäfer, Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Nationalsozialismus. Eine Dokumentation zum Kirchenkampf, Bd. 2: Um eine deutsche Reichskirche 1933, Stuttgart 1972, S. 1023 📖; vgl. Scholder II, S. 40f.). ↩
14
Im Anfang November 1933 geschriebenen Vorwort [zu: Reformation als Entscheidung] sprach Barth angesichts der dort kurz zusammengefassten Ereignisse seit den Kirchenwahlen vom Juli 1933 von der «eingebrochenen Häresie» und «geschehenen Usurpation» (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 556; vgl. S. 555f. 📖; vgl. auch K. Barth, Kirchliche Opposition 1933. Grundsätzliches, in: a.a.O., S. 581–589, dort S. 587f. 📖). ↩
15
Emanuel Hirsch (1888–1972), seit 1921 Prof. für Kirchengeschichte in Göttingen, 1933 theologischer Berater von Reichsbischof Ludwig Müller, einer der Wortführer und wohl prominentester Theologe in den Reihen der Deutschen Christen. ↩
16
Bekenntnis, Beilage zu EvDt 10 (1933), Weihnachtsausgabe; Schmidt I, S. 102–105. 📖 In dem von sechs weiteren führenden Mitgliedern der Deutschen Christen unterzeichneten Text heißt es unter der Überschrift «Unser deutsches Volk»: «Gott ist der Schöpfer und Herr aller Menschen. Er hat jedem Volk seine besondere Art und seine besondere Sendung gegeben. Darum dürfen wir Deutschen ihn als unseren Gott und unseren Schöpfer preisen. An der Art, die er uns Deutschen mit unserem Blute gegeben hat, an der Sendung, die er uns Deutschen in der Geschichte aufgetragen hat, erweist er sich uns innerlich als Quell alles Lebens und Brunn alles Guts» (Schmidt). Und im abschließenden Abschnitt «Kirche und Staat» (a.a.O., S. 105): «Wir können heute nur von solchen Christen rechte kirchliche Führung in der Wirklichkeit von Volk und Staat erwarten, welche in der nationalsozialistischen Bewegung eine für Deutschland verbindliche neue Gestalt deutschen Lebens erkennen. In diesem Sinne gilt es uns heute als das gleiche, Nationalsozialist und Deutscher zu sein. […] Wir sehen in den Männern der nationalsozialistischen Bewegung und des nationalsozialistischen Staates Gottes Werkzeuge und Diener in der Erneuerung unserer deutschen christlichen Volksordnung.» ↩
17
28 Thesen der sächsischen Volkskirche zum inneren Aufbau der Deutschen Evangelischen Kirche, u. a. in: AELKZ 66 (1933), Sp. 1194–1196 📖; Gauger I, S. 121. 123 📖; Schmidt I, S. 98–102 📖; KJ 60–71 (1933–1944), 19762, S. 39–41. – Die Landessynode der sächsischen Kirche nahm die 28 Thesen am 10. Dezember 1933 nach einem einführenden Referat ihres Verfassers, des Dresdner Oberkirchenrats Walter Grundmann (1906–1976), ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung an (vgl. AELKZ, a.a.O., Sp. 1194; Gauger I, S. 121). Noch im Dezember 1933 hatten auch die deutschchristlich geleiteten Landeskirchen von Schleswig-Holstein und Braunschweig diese Thesen angenommen (vgl. Gauger I, S. 121). – Der am 21. Dezember 1933 von Hossenfelder zu seinem Nachfolger als «Reichsleiter der Glaubensbewegung Deutsche Christen» ernannte Christian Kinder (1897–1972, Dr. jur., Rechtsanwalt, 1925 Konsistorialassessor im Landeskirchenamt Kiel, seit Sommer 1933 juristischer Vizepräsident der schleswig-holsteinischen Landeskirche) hatte in einem Aufruf vom gleichen Tage an den Anfang seiner Bemühungen um Konsolidierung der nach dem Sportpalastskandal auseinanderfallenden deutschchristlichen Bewegung (vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 581, Anm. 1 📖) die Übernahme der 28 Thesen für die Bewegung Deutsche Christen gestellt (Abdruck: JK 2 [1934], S. 27f. 📖; Schmidt I, S. 176f.). Vgl. K. Meier, Die Deutschen Christen. Das Bild einer Bewegung im Kirchenkampf des Dritten Reiches, Göttingen 1964, S. 56f. 📖; Scholder I, S. 728f. 📖 ↩
18
JK 2 (1934), S. 28–30 (Bekenntnis) sowie S. 31–33 (28 Thesen). ↩
19
H. Vogel, Acht Artikel evangelischer Lehre, um der gegenwärtigen Irrlehre willen den Verirrten zur Weisung, den Angefochtenen zum Trost bekannt auf dem Grunde der Heiligen Schrift, Berlin 1933. 📖 Abdruck auch in: Schmidt I, S. 80–89. 📖 Barth hatte Vogels Schrift schon in Barmen lobend erwähnt (s. oben, S. 24/25). ↩
20
Siehe oben, Anm. 3. ↩
21
Der Satz – angelehnt an einen Ausspruch Luthers auf dem Marburger Religionsgespräch 1529 (WA 30/3, 150,4–10 📖) und an das bekanntere «Vos habetis alium spiritum quam nos» aus einem Brief Luthers an Jakob Propst vom 1.6.1530 (WA.Br. 5, 340,52–54 📖) (vgl. Bw.Th. III, S. 590, Anm. 4 📖) – fiel in der Diskussion um das Memorandum, das Hitler anlässlich des für den 25. Januar anberaumten «Führerempfangs» überreicht werden sollte (s. oben, S. 116f.). In der hier gebotenen Fassung wurde er auch durch Hermann Albert Hesse überliefert (H. A. Hesse, Erinnerungen an die Tage von Sonnabend, den 20. – Donnerstag, den 25. Januar 1934, Typoskript, 14 S., u. a. in: KBA Basel; ­Lekebusch 📖); in leicht abweichender Form («Ihr habt […]») teilte Ch. von Kirschbaum ihn Thurneysen mit (Brief vom 26.1.1934 [Anm. 2]; Bw.Th. III, S. 590). ↩
22
Anspielung auf die erste der Berner Thesen von 1528 (BSRK, S. 30 📖; ­RefBS 1/1, S. 203 📖; vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 255f., Anm. 42 📖). ↩
23
Barth verfocht die Absage an falsche Kompromisse gegenüber den Deutschen Christen schon seit dem Frühsommer 1933 konsequent und hatte dies auch während der Berliner Verhandlungen in einem am 24. Januar geführten Gespräch mit dem bayrischen Landesbischof Bischof Hans Meiser (1881–1956) deutlich gemacht, von dem Ch. von Kirschbaum berichtet: «Meiser hingegen ist erfüllt von zitternder Angst vor dem Schisma und hat Karl die ja fast rührende Frage vorgelegt: Wie man es denn auch nur machen solle, diese Gegensätze in der Kirche zu vereinigen, Gegensätze wie die zwischen den Barmern und etwa Krause? Worauf K. nur sagen konnte: ‹Das soll man eben nicht machen!›» (Brief an Thurneysen vom 26.1.1934 [Anm. 2]; Bw.Th. III, S. 593 📖). ↩
24
Siehe oben, S. 71f. ↩
25
Anspielung auf das «Ceterum censeo Carthaginem esse delendam» mit dem der ältere Cato jede seiner Senatsreden beschlossen haben soll (vgl. Büchmann, S. 384 📖). ↩
26
Zu Barths Interpretation der Kirchen- und Theologiegeschichte seit etwa 1700 s. oben, S. 14, mit Anm. 31. ↩
27
Vgl. WA 28, 25,19 📖: «Denn also ist auch die Christliche kyrche Gottes magd und dieneryn», und WA 52, 156,2f.: «die rechte Kirch ist ein armes, kleines, ellendes, verachtetes heufflin». Vgl. auch WA 32, 501,11; WA 34/II, 206,12; WA 45, 474,14; WA 49, 503,23.↩
28
Vgl. – neben zahlreichen weiteren Beispielen auch in deutsch-christlichen und anderen Publikationen – etwa die Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes: «4. In solcher Verpflichtung bezeuge ich, daß eine Verletzung des Bekenntnisstandes mit der Anwendung des Arier-Paragraphen im Raum der Kirche Christi geschaffen ist.» (Gauger 📖; Schmidt I, S. 77f., dort S. 78 📖), und die als Reaktion auf den Sportpalastskandal verlesene Kanzelabkündigung vom 19. November 1933, in der es u. a. heißt: «Heidentum ist in den Raum unserer Kirche eingedrungen» (Gauger I, S. 111. 113, dort S. 113). ↩
29
Vgl. Glaubensbekenntnis von Nicäa-Konstantinopel, Art. III (DH 150; BSLK, S. 27,7f. 📖; BSLK.NE, S. 49,34–36 📖). ↩
30
Siehe oben, S. 71. ↩
31
Siehe oben, S. 72f. – Hier hatte Barth die Notwendigkeit betont, das gemeinsame Vorgehen mit Lutheranern und Unierten den jeweiligen Sonderinteressen überzuordnen. ↩
32
In der Diskussion um diesen Punkt der Erklärung waren auch Stimmen laut geworden, die ein solches Vorgehen aufgrund der ablehnenden Haltung der Lutheraner für nicht möglich hielten und u. a. auf deren Verweigerung der Abendmahlsgemeinschaft hinwiesen (s. oben, S. 22-25). ↩
33
Zitat aus Art. I, 3 der Erklärung (s. oben, S. 72). ↩
34
Bei seinem seit Herbst 1933 erkennbaren Drängen auf ein gemeinsames Bekennen von Reformierten und Lutheranern versäumte Barth es auch sonst nicht, sich von den Unionsbildungen des 19. Jahrhunderts deutlich abzugrenzen (vgl. etwa V.u.kl.A. 1930–1933, S. 427–429 📖). ↩
35
Richard Rothe (1799–1867), Prof. für Systematische Theologie in Wittenberg, Bonn und Heidelberg. Nach Rothe ist das «Christentum eine alle Poren der Welt und alle Sphären des Geistes durchdringende und beherrschende Macht» (Prot.Theol., S. 550 📖). Er erwartete, dass die Geschichte auf einen universalen christlichen Staat zulaufe, in dem sich die Einheit von Sittlichkeit und Religion vollkommen verwirkliche und die Kirche als selbständige Gemeinschaft der Frömmigkeit ebenso zu existieren aufhöre wie die Nationalstaaten; vgl. R. Rothe, Theologische Ethik, Bd. 2, Wittenberg 18672, S. 465–475. 📖 ↩
36
Willibald Beyschlag (1823–1900), Prof. für Neues Testament und Praktische Theologie in Halle. Beyschlag war entschiedener Befürworter der Union und strebte nach einer «Versöhnung von Christentum und Kultur, gläubiger Theologie und gebildeter Gemeinde, Evangelisch und Deutsch» (H. Scholz, Art. «Beyschlag, Willibald», in: RGG2 I, Sp. 972f., dort Sp. 972 📖). ↩
37
WA 35, 467f. 📖; vgl. EG 193; RG 255. 🎵 ↩
38
Vgl. oben, S. 22, Anm. 37. ↩
39
«Erhalt uns Herr bei deinem Wort» (Anm. 37), Strophe 2. 🎵 ↩
40
Ebd. 🎵 ↩
41
A.a.O., Strophe 3. 🎵 ↩
42
Anspielung auf konfessionalistisch geprägte Gebiete von Lutheranern (Niedersachsen, Hannoversche Landeskirche) und Reformierten (Niederrhein). – Der Begriff eines reformierten «Starrkopfes» war auch in der Diskussion über Art. I, 3 der Barmer Erklärung gefallen (s. oben, S. 22). ↩
43
Schon in seinen einleitenden Bemerkungen zum Betheler Bekenntnis hatte Barth es im Oktober 1933 für möglich erachtet, die konfessionellen Differenzen von Lutheranern und Reformierten als «Schulfragen», aber nicht mehr trennende «Glaubensfragen» zu behandeln (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 429 📖; vgl. aber auch Chr.Dogm., S. 561–564 📖). ↩
44
Hans Asmussen (1898–1968), seit 1932 Pfarrer in Altona (heute ein Bezirk Hamburgs). Barth hatte den ihm schon bekannten Asmussen am 7. Januar 1934 – auf der Rückfahrt von Lübeck (vgl. oben, S. 87-89) – in Altona predigen hören und war sehr angetan: «P. Asmussen wird mich jeden Augenblick bereitfinden, mit ihm zusammen zu arbeiten. Ich hörte ihn am 7. Januar predigen und bin schlechthin erfreut und getröstet von dannen gezogen» (Brief Barths an Hans Harder vom 28.1.1934 [KBA 9234.34]; vgl. auch Brief Barths an Thurneysen vom 8.1.1934 [KBA 9270.613]; Bw.Th. III, S. 573 📖). ↩
45
Fritz Collatz (1907–1967), Germanist, Oberstudienrat, 1935 Mitglied der VKL I, 1947–1967 Prof. für deutsche Sprache an der Pädagogischen Akademie Wuppertal-Barmen, Verfasser der «Thesen zur kirchlichen Neuordnung» vom April 1933 (Schmidt  I, S. 141f.). Collatz gehörte zu einem Kreis von Laien, der sich in Altona um die Pastoren gesammelt hatte, die für das «Wort und Bekenntnis Altonaer Pastoren in der Not und Verwirrung des öffentlichen Lebens» vom 11. Januar 1933 verantwortlich zeichneten (Abdruck: AELKZ 66 [1933], Sp. 156–160; Schmidt  I, S. 19–25; vgl. H.-J. Reese, Bekenntnis und Bekennen. Vom 19. Jahrhundert zum Kirchenkampf der nationalsozialistischen Zeit [AGK 28], Göttingen 1974, S. 169; H. Beyer, Das Altonaer Bekenntnis vom 11. Januar 1933. Zur Ablösung des Luthertums vom staatskirchlichen Erbe des preußisch-deutschen Ostens, in: ODW 5 [1958], S. 515–539; Scholder I, S. 233–238). ↩
46
Rudolf Jäger (1903–1978), Dipl.-Ing., Architekt, seit 1930 Leiter des Bibelkreises Höherer Schüler in Altona, gehörte wie Fritz Collatz dem sich um die Altonaer Pastoren scharenden Laienkreis an, Mai 1934 Teilnehmer an der Bekenntnissynode von Barmen. ↩
47
Fr. Collatz / R. Jäger, Die Gemeindekirche als Sinn und Ziel unserer Arbeit (Schriftenreihe zur Förderung einer Gemeindekirche, 1), Altona 1934. 📖 – Ein Exemplar dieses Heftes war Barth durch Hans Harder zugeschickt worden (vgl. Brief Barths an Harder vom 28.1.1934 [Anm. 44]). ↩
48
Es handelt sich um zwei zentrale Positionen der deutschchristlichen Programme bzw. von inzwischen den Deutschen Christen nahestehenden Theologen, gegen die Barth bereits 1933 und dann auch in Barmen im Januar 1934 pointiert Stellung bezogen hatte (vgl. oben, S. 75f. 79f.; vgl. auch K. Barth, Das erste Gebote als theologisches Axiom, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 209–241, dort S. 225, Anm. 38 📖; ders., Theologische Existenz heute!, in: a.a.O., S. 271–363, dort S. 302–320 📖). ↩
49
Vgl. etwa W. Stapel, Der Neocalvinismus und die Politik, in: Deutsches Volkstum, Jg. 35 (1933), S. 395–400. 📖 Stapel unterscheidet in seinem Aufsatz, in dem er auch die dialektische Theologie angreift, das «päpstliche, das lutherische, das kalvinistische» Bekenntnis: «In dem Verhältnis zur Gottheit, also zum Irrationalen ist das erste magisch, das andere mystisch, das dritte rational […]. Der Unterschied zwischen dem lutherischen und dem reformierten Christentum ist nicht geringer als der zwischen dem katholischen und dem lutherischen.» (S. 396) – «Für den lutherisch-teutonischen Geist kann das, was unsere Sinne als Wein wahrnehmen und was ‹tatsächlich› Wein bleibt, zugleich Christi Blut sein. Der rationale und pädagogische westlerische Geist stutzt vor einer solchen ‹Ungeheuerlichkeit›» (S. 396f.). ↩
50
K. Barth, Gottes Wille und unsere Wünsche, S. 16–30 im Heft (s. oben, S. 84-110). 📖 ↩
51
K. Barth, Abschied, S. 31–39 im Heft 📖 (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 492–515 📖). ↩
52
Vgl. K. Barth, Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi], in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 600–618, dort S. 607f., mit Anm. 32. 📖 ↩
53
Das Zitat entstammt einem Brief E. Cl. Hoskyns’ (Cambridge), des Übersetzers von Barths Römerbrief 📖, an Barth vom 8.1.1934 (KBA 9334.40). Ebenfalls auf diesen Irrtum aufmerksam gemacht wurde Barth durch einen Brief von H. R. Mackintosh (Edinburgh) vom 29.12.1933 (KBA 9333.1129); weitere diesbezügliche Briefe an Barth sind nicht erhalten. ↩
54
Ausgehend von einer denunziatorischen Bemerkung gegen ihn, in der die Resonanz seiner Schriften auch im Ausland gegen ihn verwendet worden war, hatte Barth in diesem Vorwort die Schwierigkeiten thematisiert, die ausländische Beobachter in Rechnung stellen mussten, wenn sie Urteile über das Geschehen in Deutschland und speziell die kirchlichen Vorgänge dort abgeben wollten. Insbesondere hatte er davor gewarnt, die «kirchliche Opposition in Deutschland» als «Symptom eines vorhandenen Widerstands gegen die gegenwärtige Staatsregierung» zu deuten (Barth, Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi] [Anm. 52], S. 613, vgl. a.a.O., S. 612–618 📖). ↩
55
U. a. schrieb Thurneysen am 18.12.1933 (KBA 9370.712; Bw.Th. III, S. 562 📖): «Dein neues Vorwort ist ganz ausgezeichnet und wirklich dringend notwendig gerade auch für das Ausland.» Als Beispiel wird Barth auch vor Augen gestanden haben: J. McConnachie, Karl Barth and the fatal «and», in: The British Weekly, January 4, 1934. 📖 Dort hieß es unter Bezugnahme auf das angesprochene Vorwort: «Barth has warmly responsed to the sympathy which his heroic efforts have awakened abroad, but he is not easy about it, and fears that he may be misunderstood, as journalists in different lands have misunderstood him. He does not wish our admiration.» ↩