1934

Bericht über die Grundsätze der Kirchenbewegung «Deutsche Christen» e. V. (Nationalkirchliche Bewegung, Sitz Weimar, Thüringen), erstattet an die Pfarrerschaft der lutherischen Kirche Reuß ä. L.

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BERICHT ÜBER DIE GRUNDSÄTZE DER KIRCHENBEWEGUNG «DEUTSCHE CHRISTEN» E.V. (NATIONALKIRCHLICHE BEWEGUNG, SITZ WEIMAR, THÜRINGEN), ERSTATTET AN DIE PFARRERSCHAFT DER LUTHERISCHEN KIRCHE REUSS Ä.L.

1934

Am 20. Januar 1934 hatte sich der Greizer Pfarrer Rudolf Busch1 brieflich an Barth gewandt und ihm eine Abschrift der auf den 11. Dezember 1933 datierten «Thesen der ‹Thüringer deutschen Christen›»2 zugesandt, die in seiner Landeskirche, wie er Barth mitteilte, «äußerst energisch mit Hilfe der amtlichen Parteistellen arbeiten».3 Ziel dieser Aktivitäten war die Eingliederung der Evangelisch-lutherischen Kirche in Reuß ältere Linie4 in die «völlig unter Führung der deutschen Christen stehende Thüringer evangelische Kirche».5

139 Auch im Namen des leitenden Oberkirchenrats der reußischen Kirche, Titus Reuter6 , bat Busch Barth um «Gegenthesen in knapper Form», «ähnlich wie Sie es mit den Rengsdorfer Thesen getan haben», um den Kampf gegen die Pläne der Thüringer Deutschen Christen zu unterstützen. Die Pfarrerschaft der reußischen Kirche war nach Buschs Einschätzung «so gut wie einmütig dagegen».7

Zehn Tage später schickte Barth «das gewünschte Memorandum» zurück und verband damit die Aufforderung: «Wehren Sie sich nur ja gegen die beabsichtigte Eingliederung in die allgemeine thüringische Kirche und für die gute Tradition, die Sie in Ihrer eigenen kleinen Kirche hinter sich haben! Es kommt jetzt Alles darauf an, dass im Großen und im Kleinen in ganz Deutschland jede vorhandene Position mit allen Kräften verteidigt wird.»8

140 Barth gab Busch in Bezug auf den Text freie Hand für «jeden […] gut scheinenden Gebrauch»9 und erwog auch selbst, ihn abdrucken zu lassen. Trotzdem blieben seine Ausführungen unveröffentlicht. Der Abdruck folgt dem Durchschlag des Typoskripts (KBA 11059; DIN A4, zwei Seiten, einzeilig), und es sind – wie von Barth selbst vorgeschlagen10 – die Thesen der Thüringer «Deutschen Christen» (so, wie sie Barth vorlagen11) jedem Abschnitt vorangestellt.

Bericht über die Grundsätze der Kirchenbewegung «Deutsche Christen» e. V. (Nationalkirchliche Bewegung, Sitz Weimar, Thüringen) erstattet an die Pfarrerschaft der lutherischen Kirche Reuß ä. L. von Karl Barth

1. Wir deutschen Christen glauben an unseren Heiland Jesus Christus, an die Macht seines Kreuzes und seiner Auferstehung. Jesu Leben und Sterben lehrt uns, dass der Weg des Kampfes und der Passion zugleich der Weg der Liebe und der Weg zum Leben ist.

Wir sind durch Gottes Schöpfung hineingestellt in die Bluts- und Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes und sind als Träger seines Schicksals verantwortlich für seine Zukunft.

Deutschland ist unsere Aufgabe, Christus ist unsere Kraft!

ad 1)

Der Satz: «Jesu Leben und Sterben lehrt uns…» beruht auf der irrigen Ansicht, dass Gottes Offenbarung in Christus die Offenbarung einer allgemeinen Wahrheit («dass der Weg des Kampfes… der Weg zum Leben ist») sei. In Wirklichkeit ist der Inhalt der Offenbarung das |141 einmalige Sterben und Auferstehen Christi, das uns nicht als der von uns zu begehende, sondern als der von Gott für uns und zu uns begangene Weg vorgehalten wird.

Der Satz: «Wir sind durch Gottes Schöpfung…» ist an sich richtig, in dieser Isolierung aufgestellt unrichtig. Wer heute christlich bekennen will, was wir durch Gottes Schöpfung sind, müsste z. B. auch das bekennen, dass wir als Individuen geschaffen und in den Zusammenhang der Menschheit hineingestellt sind und Verantwortungen haben. Wer bei dem Begriff Schöpfung nur oder vornehmlich an das Volk (und etwa an Ehe und Familie) denkt, der verrät damit, dass er nicht von einem christlich-theologischen, sondern von einem bestimmten politisch-weltanschaulichen Anliegen geleitet ist.

Der Satz: «Deutschland ist unsere Aufgabe, Christus ist unsere Kraft» enthält bereits den in These 3 offenkundig werdenden Irrtum, als ob «wir» (die Kirche!) uns unsere «Aufgabe» eigenmächtig selbst stellen könnten bzw. dass sie uns von anderswoher als von Christus gestellt werde – und als ob Christus gerade gut genug sei, uns zur Bewältigung dieser nicht von ihm gestellten Aufgabe die nötige «Kraft» zu geben.

2. Quelle und Bestätigung unsres Glaubens sind die Gottesoffenbarung in der Bibel und die Glaubenszeugnisse der Väter.

Das neue Testament ist uns die heilige Urkunde vom Heiland, unserm Herrn, und seines Vaters Reich. Das alte Testament ist uns Beispiel göttlicher Volkserziehung. Für unsern Glauben ist es von Wert, soweit es uns das Verständnis für unsres Heilandes Leben, Kreuz und Auferstehung erschließt.

ad 2)

Die in der Bibel bezeugte Offenbarung ist wohl die Quelle (besser: der Grund und Gegenstand), aber keineswegs die «Bestätigung» unseres Glaubens.

Die «Glaubenszeugnisse der Väter» sind mit der Offenbarung nicht in einem Atem zu nennen. Sie sind weder Quelle noch Bestätigung unseres Glaubens, sondern Anleitungen zum rechten Verständnis der Bibel.

142 Der Begriff: «heilige Urkunde vom Heiland…» ist mindestens nicht klar abgegrenzt gegen den Irrtum, als sei das Neue Testament nur historisches Monument und nicht normatives Dokument der Offenbarung.

Der Satz über den Sinn des Alten Testamentes beruht auf dem (offenkundig auch auf das Verständnis des Neuen Testamentes sich erstreckenden!) Irrtum, als sei die Bibel ein Lehrbeispiel zur Veranschaulichung bestimmter allgemeiner, auch sonst erkennbarer Wahrheiten bzw. Wirklichkeiten («göttliche Volkserziehung»!).

Der Satz über den «Wert» des Alten Testamentes ist vieldeutig. Wenn er, worauf die Vokabeln «Wert» und «Verständnis» hinzudeuten scheinen, dies besagt: dass das Alte Testament als «Beispiel göttlicher Volkserziehung» die historisch-natürliche 2 Vorbereitung der Offenbarung Gottes in Christus sei, so enthält er den Irrtum, als gäbe es eine historisch-natürliche, neben Christus zu beachtende Uroffenbarung12, von der uns das Alte Testament eine «wertvolle» Probe bieten würde. Das Alte Testament ist aber nach der unzweideutigen Aussage des Neuen Testamentes mit diesem Zeugnis der einen Christusoffenbarung.

3. Wie jedem Volk, so hat auch unserm Volk der ewige Gott ein arteigenes Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in dem Führer Adolf Hitler und in dem von ihm geformten nationalsozialistischen Staat. Dieses Gesetz spricht zu uns in der aus Blut und Boden erwachsenen Geschichte unsres Volkes. Die Treue zu diesem Gesetz fordert von uns den Kampf für Ehre und Freiheit.

ad 3)

Der Satz über das jedem Volk von Gott eingeschaffene «arteigene Gesetz», über dessen Gestaltwerdung in Adolf Hitler und seinem Staat, über seine Offenbarung in der aus Blut und Boden erwachsenen deutschen Geschichte und über das, was die Treue zu ihm fordert, ist eindeutig ein Satz freier geschichtsphilosophischer Spekulation, der als solcher diskutierbar sein mag, der aber als christlich-kirchlicher Grundsatz schlechterdings keine Bedeutung zu haben beanspruchen |143 darf. Wenn er, wie es hier offenbar geschieht, gerade solche Bedeutung beansprucht, wenn er als Satz über das Gesetz des «ewigen Gottes» gelten will, dann bedeutet er einen Einbruch des Polytheismus und ist in jeder, auch in der feinsten und vorsichtigsten Form, in der er auftreten mag, rücksichtslos zu bekämpfen. «Die heilige christliche Kirche, deren einiges Haupt Christus ist, ist aus dem Worte Gottes geboren; in demselben bleibt sie und hört nicht die Stimme eines Fremden.»13 Das «arteigene Gesetz» unseres Volkes – wenn es etwas Derartiges gibt – ist nicht das Wort Gottes, sondern die «Stimme eines Fremden» [vgl. Joh. 10,5]!

4. Der Weg zur Erfüllung des deutschen Gesetzes ist die gläubige deutsche Gemeinde. In ihr regiert Christus, der Herr, als Gnade und Vergebung. In ihr brennt das Feuer heiliger Opferbereitschaft. In ihr allein begegnet der Heiland dem deutschen Volke und schenkt ihm die Kraft des Glaubens. Aus dieser Gemeinde der deutschen Christen soll im nationalsozialistischen Staate Adolf Hitlers die das ganze Volk umfassende «Deutsche Christliche Nationalkirche» wachsen.

Ein Volk! – Ein Gott! – Ein Reich! – Eine Kirche!

ad 4)

Im Blick auf These 3 kann These 4 nicht mehr in meliorem partem ausgelegt werden.

Die «deutsche Gemeinde» ist eben keine «gläubige» Gemeinde, wenn es ihr um die Erfüllung eines «deutschen Gesetzes» statt um das Halten der Gebote geht, die von Christus gegeben und in ihm erfüllt sind.

Christus ist eben nicht «der Herr», wenn er nur «als Gnade und Vergebung» und nicht, wie es in der Schrift bezeugt ist, auch als Gebieter regieren darf.

Der Satz über das «Feuer heiliger Opferbereitschaft» ist in diesem Zusammenhang eine optimistische Phrase.

Der Satz über die alleinige Begegnung des «Heilands» mit dem deutschen Volk auf dem Boden dieser Gemeinde ist eine bloße Be|144hauptung, die durch These 3 zum vornherein gebrochen ist und der die «Deutsche Glaubensbewegung»14 (Reventlow15, Hauer16 etc.) mit Recht widersprechen wird17.

Die «Deutsche Christliche Nationalkirche», in der diese Gemeinde vielleicht einmal aufgehen wird, kann nur die siegreiche römisch-katholische Kirche deutscher Nation sein. Jene Gemeinde hat mit dieser schon jetzt mehr innere Verwandtschaft als mit der Reformationskirche lutherisch-reformierter Herkunft und Verantwortung.18

«Ein Volk! – Ein Gott!» usw.?? Man vergleiche dazu Eph. 4,4f. und man wähle!

Sachfußnoten

1
Rudolf Busch (1903–1981), 1927 Jugendpfarrer und Pfarrer für Innere Mission der Ev.-luth. Landeskirche Reuß ä. L., 1931 Pfarrer in Greiz, nach seiner Entlassung dort ab 16.12.1934 Pfarrer in Einsiedel bei Chemnitz. ↩
2
In Thüringen hatte sich bereits Ende der zwanziger Jahre um die beiden Pfarrer Siegfried Leffler (1900–1983; seit 1928 Pfarrer in Niederwiera, 1.6.1933 beurlaubt zur Übernahme einer Regierungsratsstelle in Weimar) und Julius Leutheuser (1900–1942; seit 1928 Pfarrer in Flemmigen, seit 1.4.1933 hauptamtliches Mitglied des Landeskirchenrats) eine deutschchristliche Gruppierung gebildet, die 1931 erstmals unter dem Namen «Deutsche Christen» zu Kirchengemeindevertreterwahlen in Altenburg antrat. Diese «Thüringer Richtung» innerhalb der deutschchristlichen Bewegung vertrat ihr Anliegen konsequenter und kompromissloser als andere und blieb auch 1933, als die Glaubensbewegung Deutsche Christen zentral von Berlin aus geführt wurde, eigenständig. Nach dem Sportpalastskandal und dem Abrücken der deutschchristlichen Führung von ihren radikalen Vertretern traten die Thüringer aus der Glaubensbewegung aus und machten sich als «Kirchenbewegung Deutsche Christen (Nationalkirchliche Bewegung)» selbständig. Die hier im Petitsatz mitabgedruckten Thesen blieben bis 1937 das Grundsatzprogramm dieser Gruppierung. Vgl. Scholder I, S. 245-247. 714f 📖; Meier I, S. 469-471. 474f. 📖; ders., Die Deutschen Christen. Das Bild einer Bewegung im Kirchenkampf ­des Dritten Reiches, Göttingen 1964, S. 75–93 📖; H.-J. Sonne, Die politische Theologie der Deutschen Christen. Einheit und Vielfalt deutsch-christlichen Denkens, dargestellt anhand des Bundes für deutsche Kirche, der Thüringer Kirchenbewegung «Deutsche Christen» und der Christlich-deutschen Bewegung (GTA 21), Göttingen 1982, S. 56–100. 📖 ↩
3
Brief Buschs an Barth vom 20.1.1934 (KBA 9334.109). ↩
4
Die Evangelisch-lutherische Kirche in Reuß ä. L. umfasste das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Reuß im südöstlichen Thüringen. Ihre ca. 65 000 Kirchenglieder gehörten zu 22 Gemeinden mit 29 Pfarrstellen. Sitz des Konsistoriums und der Superintendentur war Greiz. Die Kirche Reuß ä. L. hatte sich aus konfessionellen Gründen nicht der im Jahre 1919 gegründeten Thüringer evangelischen Kirche angeschlossen. Vgl. B. Willms, Art. «Reuß, ältere Linie», in: RGG2 IV, Sp. 2000–2002 📖; Meier I, S. 618, Anm. 1598. 📖 ↩
5
Brief Buschs an Barth vom 20.1.1934 (Anm. 3). – Schon bei den Wahlen zum Landeskirchentag Thüringens im Januar 1933 erhielten die Thüringer Deutschen Christen ein knappes Drittel aller Stimmen. Nach den Kirchenwahlen vom 23. Juli 1933, die ihnen hier wie überall im Reich eine überwältigende Mehrheit einbrachten, fiel es ihnen leicht, mit Hilfe eines schon am 5. Mai 1933 beschlossenen «Ermächtigungsgesetzes» ihre Macht unbeschränkt auszuüben. Ende September 1933 war der kirchenleitende Landeskirchenrat nur noch mit ihren Vertretern besetzt, am 9. Januar 1934 wurde mit Martin Sasse (1890-1942) ein Angehöriger der Deutschen Christen zum thüringischen Landesbischof gewählt. Vgl. Meier I, S. 470–475. 📖 ↩
6
Titus Reuter (1879–1944), Dr. theol., 1910 Pfarrer in Dresden, seit 1931 Pfarrer und Superintendent in Greiz, Vorsitzender des Konsistoriums Greiz, ab 1.4.1934 Oberpfarrer des Kirchenkreises Greiz. ↩
7
Brief Buschs an Barth vom 20.1.1934 (Anm. 3). Busch dachte an Barths Gegenthesen zu den Rengsdorfer Thesen (s. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 558–566). 📖 ↩
8
Brief Barths an Busch vom 30.1.1934 (KBA 9234.38). – Die Aufforderung und das Memorandum konnten jedoch die Eingliederung nicht verhindern. Sie erfolgte am 31. März 1934, nachdem der Kirchentag als oberste Instanz der Landeskirche schon am 7. August 1933 und nochmals am 23. Februar 1934 einstimmige Beschlüsse zum Anschluss an die Thüringische Kirche gefasst hatte (vgl. Meier I, S. 618, Anm. 1598 📖). ↩
9
Brief Barths an Busch vom 30.1.1934. Barth dachte an einen Abdruck in einem Heft von «Theologische Existenz heute». ↩
10
«Wenn es gedruckt oder sonst vervielfältigt werden sollte, würde es sich wohl empfehlen, die vier Thesen der D.C. jeweils Punkt für Punkt voranzustellen» (ebd.). ↩
11
KBA 11058. Zwischen der Abschrift, die dem Brief Buschs vom 20.1.1934 beilag, und dem Abdruck der Thesen in JK 2 (1934), S. 79f. (auch in: Schmidt I, S. 102 📖), bestehen kleinere Unterschiede, die hier nicht ausgewiesen werden. ↩
12
Siehe oben, S. 106, Anm. 59. Weitere Belege: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 231f., Anm. 52. 📖 ↩
13
Modernisierte Fassung der ersten der Berner Thesen von 1528 (s. oben, S. 129 Anm. 22). ↩
14
In der 1933 gegründeten «Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Glaubensbewegung» (ab 1934: «Deutsche Glaubensbewegung») versuchten Hauer und Reventlow (s. unten, Anm. 15 und 16), der bis dahin in zahlreiche kleine und kleinste Organisationen zersplitterten deutsch-völkischen Bewegung eine gemeinsame Plattform zu geben. Grundlage waren eine rassische, antisemitische Weltanschauung und der Versuch, in Spannung, teilweise auch in offener Gegnerschaft zum Christentum einen «artgemäßen» deutschen Glauben zu entwickeln. 1936 schieden Hauer und Reventlow nach internen Auseinandersetzungen und Abspaltungen aus ihren Führungsämtern aus, und die «Deutsche Glaubensbewegung» versank in weitgehender Bedeutungslosigkeit. Vgl. K. Hutten, Art. «Deutschgläubige Bewegungen», in: RGG3 II, Sp. 108–112 📖; ders., Die Deutsche Glaubensbewegung, in: Die Nation vor Gott, hrsg. von W. Künneth / H. Schreiner, Berlin 19343, S. 506–533 📖; Scholder I, S. 573–575. 📖 ↩
15
Ernst Graf zu Reventlow (1869–1943), deutsch-völkischer Publizist, seit 1927 MdR (NSDAP), 1933–1936 Mitarbeit in der Leitung der «Deutschen Glaubensbewegung». ↩
16
Jakob Wilhelm Hauer (1881–1962), Dr. phil., 1925 Professor für Indologie und Religionswissenschaft in Marburg, seit 1927 in Tübingen, 1933 Mitbegründer und bis 1936 Leiter der «Deutschen Glaubensbewegung». ↩
17
Tskr.: «werden»; von den Hrsg. korrigiert. ↩
18
Vgl. Art. I, 3 der Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart 📖 (s. oben, S. 72). ↩