1934

[Thesen für das Flugblatt:] Evangelische Bekenntnisgemeinschaft Bonn

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[Thesen für das Flugblatt:] Evangelische Bekenntnisgemeinschaft Bonn

1934

Bei diesem Text handelt es sich einerseits um eine eigenständige Publikation, mit der für die im Entstehen begriffene Bekenntnisgemeinschaft Bonn geworben werden sollte, und andererseits sind die im Text des Flugblattes enthaltenen vier Thesen augenscheinlich als eine Vorstufe zu den ersten vier Thesen der Barmer Theologischen Erklärung zu betrachten.

Aufgrund der kirchenpolitischen Situation und im Gefolge der Freien Synoden des Frühjahrs 19341 war man auch in der Bonner Gemeinde zu der Überzeugung gekommen, dass das aus den Kirchenwahlen vom Sommer hervorgegangene, deutschchristlich dominierte Presbyterium und die analog zusammengesetzte größere Gemeindevertretung2 allein keine angemessene Repräsentanz der Gemeinde mehr darstellten. Seit Ende April gab es daher Bestrebungen zur Gründung einer Bekenntnisgemeinschaft, die wohl in erster Linie von Friedrich Horst3 und Johannes Corbach4 ausgingen.5

Für den 12. Mai 1934 war eine Einladung zur offiziellen Gründung der Bonner Bekenntnisgemeinschaft ergangen, der ca. 70 Personen Folge leisteten.6 Über den Verlauf dieser Sitzung gibt es genauere In|253formation lediglich durch die wenig später angefertigten Notizen von Barths Sohn Christoph:7

An diesem Tag sei über die «Erklärung zur Bildung einer ‹Bekenntnisgruppe› in d[er] evang[elischen] Gemeinde Bonn […] in einer engen Versammlung (ca. 70 Eingeladene) unter Vorsitz von Prof. Horst und d[en] 5 Pfarrern Frick, Gützlaff, Haun, Mummenhoff u[nd] Hillert in Anwesenheit von Karl Barth beraten» worden. «Horst u[nd] Genossen drangen darauf, die äussere Ordnung zustandezubringen, das übrige werde sich schon finden. K. Barth lehnte ab, hier sich zu beteiligen, wo man nicht einmal festgestellt habe, was überhaupt zu bekennen sei! Einer wie der geplanten Gruppe könnten sich ja die DC ohne weiteres anschliessen!! Mummenhoff: ‹Wir haben ja gesehen, dass unser verehrter Herr Prof. Dr. Barth im Sommer recht gehabt hat, und wir danken ihm›».8

Christoph Barth wird mit seiner hinzugefügten Interpretation, dass Mummenhoff damit sagen wollte, «es sei möglich, dass Barth auch diesmal wieder recht habe», richtig gelegen haben, denn im Anschluss muss Barth der Auftrag erteilt worden sein, für eine solche inhaltliche Festlegung selbst einen entsprechenden Text zu verfassen.

Die handschriftlich erhaltenen vier Thesen, die in überarbeiteter Form den Kern des Flugblatts darstellen, entstanden, so erneut Christoph Barths Erinnerungen, «zwischen 16 und 17 Uhr des Sonntags 13.5.34».9 Noch «am selben Abend» wurde ein Typoskript erstellt und als Vorlage für den Text des Flugblattes abgeholt; daraufhin warf Barth das Manuskript in den Papierkorb, aus dem sein Sohn es «anderntags früh heimlich entnommen» hat, um es aufzubewahren.10

254 Das Verhältnis dieser von ihm sogenannten «Bonner Thesen» zur «Barmer Theologischen Erklärung» hat Christoph Barth ausführlich beschrieben.11 Da Karl Barth zum Zeitpunkt der Abfassung der vier Thesen schon längst in den theologischen Ausschuss zur Ausarbeitung einer Erklärung für die einzuberufende Barmer Synode berufen worden war und das erste Treffen des Ausschusses am 15. Mai in Frankfurt unmittelbar bevorstand, ist es durchaus möglich, dass auch die Niederschrift der Thesen für die Bonner Bekenntnisgemeinschaft bereits mit einem Seitenblick auf die kommende Reichsbekenntnissynode erfolgte. Unmittelbar als schriftliche Vorlage für die Beratungen scheinen die Thesen jedoch von ihm nicht mit nach Frankfurt genommen bzw. dort in die Gespräche eingebracht worden zu sein.12

Die Bonner Resonanz auf die Gründung der Bekenntnisgemeinschaft hielt sich zunächst in Grenzen. Johannes Corbach berichtete seiner Verlobten kurz nach der Gründungsversammlung, man habe «keine zehn Mitglieder bekommen».13 Nur wenige Wochen später jedoch, nach Barths erstem Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung der Bekenntnisgemeinde am 9. Juni 1934, stieg die Mitgliederzahl rapide an.14 Barth selbst, der sich zwar mit dem hier vorliegenden Text und weiteren Vorträgen sehr früh engagierte, unterzeichnete seine eigene, im KBA erhaltene Mitgliedskarte – wie auch Nelly Barth und Charlotte von Kirschbaum die ihren – erst am 12. Oktober 1934. Ein Amt innerhalb der Bekenntnisgemeinschaft übernahm er jedoch nicht.15

Da das Typoskript von Barths Thesen nicht erhalten ist, lässt sich keine Aussage darüber machen, ob die Abweichungen, die das Flugblatt gegenüber dem Manuskript aufweist, das Ergebnis einer eigenen Redaktion Barths oder einer Überarbeitung von anderer Hand bei der Erstellung des Flugblattes sind. Ebenso wenig lässt sich entscheiden, ob der über das Manuskript hinausgehende Text des Flugblattes, die eher |255 die «äußere Ordnung» betreffenden Absätze 1–3 also, noch während der Versammlung am 12. Mai beraten und beschlossen wurde oder erst später und dann parallel zu Barths Erarbeitung der Thesen formuliert worden ist.

Diese Unsicherheiten lassen es geraten erscheinen, in diesem Fall Barths Manuskript der Thesen (KBA 11068) als Haupttext und den Text des Flugblattes16 daran anschließend als Anhang zu bieten. Dafür spricht auch der Umstand, dass dort, wo Manuskript und Flugblatt größere Abweichungen voneinander aufweisen – also besonders in der Affirmation der dritten und der Verwerfung der vierten These – die im Manuskript vorliegende Fassung die deutlich größere Ähnlichkeit zu den entsprechenden Formulierungen der Barmer Theologischen Erklärung aufweist: Für Barth selbst jedenfalls hat die Manuskript-Fassung offensichtlich die größere Bedeutung gehabt.

[Thesen]17

Wir bekennen uns angesichts der heute die Kirche verwüstenden Irrtümer insbesondere zu folgenden evangelischen Wahrheiten:a

1.b Jesus Christus, wie er uns [in] der heiligen Schrift bezeugt ist, ⌈ist⌉ das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir zu vertrauen und zu gehorchen haben.

256 Wir verwerfen den Irrtum, als müssten und könnten wir außer und neben diesem einen Wort auch noch andere Worte als Gottes Wortc anerkennen.

2. Wie Jesus Christusd Gottes Zuspruch der ⌈totalen⌉ Vergebung e-⌈unserer⌉ Sünde ⌈ist⌉-e, so ⌈und in gleichem Ernst⌉ ist er auch Gottes ⌈totaler⌉ Anspruch auf unser Leben.

Wir verwerfen den Irrtum, ⌈als sei erf nicht unsere totale Hoffnung und Heiligung,⌉ als gebe es Gebiete unseres Lebens, auf denen wir ihm nicht direktg, sondern auf denen wir andern Mächten und Herren verantwortlich wären.

3. Die Kircheh ist ⌈als eine Gemeinde von Brüdern⌉ der Leib, an dem Jesus Christus, ⌈ihr gemeinsamer Herr,⌉ das Haupt ist [vgl. Eph. 4,15f.]; siei hatj mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mitk ihrer Botschaft wiel mit ihrer Ordnungm zu bezeugenn, dass sie allein sein Eigentum ist.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne und dürfe ⌈sich⌉ die Kirche hinsichtlicho der äussern Ordnungp ihrem freien Belieben oder |257 dem Wechsel ⌈derq jeweils herrschenden⌉ politischen Überzeugungen überlassen.

4. r-Die verschiedenen Ämter-r in der Kirches begründent keine Herrschaft der Einen über die Andern, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne und dürfe sich die Kirche außerhalb dieses Dienstes nach dem Vorbild des heutigen Staates besondere «Führer» geben oder geben lassen.

«Einer ist euer Meister!» [Mt. 23,8]

[Flugblatt:] Evangelische Bekenntnisgemeinschaft Bonn

I.

Die Evangelische Bekenntnisgemeinschaft Bonn will evangelische Männer und Frauen zu einer glaubenden und betenden, dienenden und bekennenden Gemeinschaft zusammenschließen.

Sie will unerschrocken dafür kämpfen, dass die Deutsche Evangelische Kirche eine Kirche Jesu Christi bleibt, gegründet in der Heiligen Schrift, geeint im reformatorischen Verständnis des Evangeliums, bestehend in lebendigen Gemeinden, die fähig ist, unserem Volke den Dienst zu leisten, den sie ihm vor Gott schuldet.

II.

Die Evangelische Bekenntnisgemeinschaft macht ihren Gliedern zur Pflicht:

a) treulich teilzunehmen an Gottesdienst und Sakrament,

b) sich vertraut zu machen mit der Heiligen Schrift und der Lehre der Kirche,

c) aus Gehorsam gegen den Herrn und im Vertrauen auf seine Gnade in heiligem Ernst Leben und Wandel zu gestalten, der Gemeinde uner|258müdlich zu dienen und für ihr Bekenntnis sich jederzeit opferbereit einzusetzen.

III.

Wir bitten den Herrn der Kirche, dass er uns durch seinen heiligen Geist im rechten Glauben behalte und uns zu treuen, unerschrockenen Zeugen der uns in Christus zugesprochenen Huld Gottes mache. Insonderheit bitten wir, dass er Hirten und Lehrer stärke, das Evangelium von Christus lauter und rein, unverfälscht und unverkürzt auszurichten, frei von Menschenfurcht, als solche, die sich allein Gott dem Herrn verantwortlich wissen.

IV.

Die Evangelische Bekenntnisgemeinschaft kann zu der gegenwärtigen Verwirrung und Not in der Deutschen Evangelischen Kirche nicht schweigen. Wider die Irrtümer, die heute die Kirche verderben, bekennt sie:

a) Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir zu vertrauen und zu gehorchen haben.

Wir verwerfen den Irrtum, als müssten und könnten wir außer und neben diesem einen Wort Gottes auch noch andere Worte als Gottes Wort hören und annehmen.

b) Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der totalen Vergebung unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes totaler Anspruch auf unser Leben.

Wir verwerfen den Irrtum, als sei Jesus Christus nicht unsere totale Hoffnung und Heiligung, als gäbe es Gebiete unseres Lebens, auf denen wir nicht ihm, sondern anderen Mächten verantwortlich wären.

c) Die christliche Kirche ist als eine Gemeinde von Brüdern der Leib, an dem Jesus Christus, ihr gemeinsamer Herr, das Haupt ist; sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne die Kirche ihre äußere Ordnung loslösen vom Worte Gottes, der alleinigen Lebensmacht der Kirche, und jeweils herrschenden Überzeugungen unterstellen.

d) Das in der Kirche eingesetzte Amt bringt in der Mannigfaltigkeit und Einheit seines Dienstes den der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienst zur ordnungsgemäßen Ausübung. Kirchliche «Ämter» begründen daher keine Herrschaft der Einen über die Anderen.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne und dürfe sich die Kirche außerhalb dieses Dienstes besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete «Führer» geben:

«Einer ist euer Meister!»

Textkritische Fußnoten

a
Im Mskr. ist der Präambel-Text den Thesen nachgestellt und von diesen durch einen waagerechten Strich getrennt. Das Attribut «folgenden» und der am Ende stehende Doppelpunkt machen jedoch klar, dass es sich hierbei selbstverständlich um einen als Einleitung gedachten, wenn auch erst nachträglich formulierten Satz handelt.↩
b
Ursprünglich begann die These mit: «Wir bekennen, dass…», was zunächst korrigiert wurde in «Wir bekennen: …»; so dann auch These 2 und 3. Dieser Beginn ist im Mskr. jeweils durchgestrichen. ↩
c
Im Mskr. folgte ursprünglich: «hören und» (durchgestrichen).↩
d
Im Mskr. folgte ursprünglich: «im Glau[ben] den ganzen Menschen gerecht macht» (durchgestrichen).↩
e-e
Ursprünglich: «und der Verheißung ist für die Sünde des ganzen Menschen» (durchgestrichen bzw. in den obenstehenden Text korrigiert).↩
f
Ursprünglich: «Jesus Christus» (durchgestrichen).↩
g
Im Mskr. folgte ursprünglich: «verantwortlich wären» (durchgestrichen).↩
h
Ursprünglich: «christliche Kirche» («christliche» durchgestrichen).↩
i
Ursprünglich der Beginn eines neuen Hauptsatzes und dementsprechend: «Sie» (durchgestrichen).↩
j
Ursprünglich folgte: «ihm sowohl» (durchgestrichen).↩
k
Ursprünglich: «sowohl mit» («sowohl» durchgestrichen).↩
l
Korrigiert aus «und».↩
m
Ursprünglich hinter «Ordnung» eingefügt: «gemeinsam» (wieder gestrichen).↩
n
Korrigiert aus «dienen» (durchgestrichen).↩
o
Vor «hinsichtlich» wurde durchgestrichen: «auf».↩
p
Nach Ordnung im Mskr. gestrichen: «eigenmächtig Führer geben oder geben lassen» (in These 4 wieder aufgenommen).↩
q
Ursprünglich folgte hier ein infolge seiner Durchstreichung nicht mehr entzifferbares Wort.↩
r-r
Korrigiert aus: «Das Amt», wobei «Das» versehentlich nicht in den Plural korrigiert wurde.↩
s
Ursprünglich: «christlichen Kirche» («christliche» durchgestrichen).↩
t
Korrigiert aus: «sind nicht» (durchgestrichen). ↩

Sachfußnoten

1
Vgl. oben, S. 222f., Anm. 27. ↩
2
Zum Ausgang der Kirchenwahlen in Bonn, wo anders als in vielen anderen Gemeinden eine wirkliche Wahl stattgefunden hatte, vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 391f. 📖 ↩
3
Friedrich Horst (1896–1962), seit 1930 außerordentlicher Prof. für Altes Testament in Bonn, 1936 entlassen. ↩
4
Johannes Corbach (1897–1964), Lehrer, Rektor der evangelischen Volksschule in Bad Godesberg. ↩
5
Vgl. Hinz-Wessels, S. 159 📖; vgl. auch die weiter unten zitierte Schilderung Christoph Barths. ↩
6
Vgl. Hinz-Wessels, S. 158f. 📖 Nach Christoph Barths Tagebuchnotizen war für Samstag, den 12.5.1934, zu einer Sitzung der größeren Gemeindevertretung eingeladen worden (vgl. Chr. Barth, Bekenntnis im Werden. Neue Quellen zur Entstehung der Barmer Erklärung, Neukirchen-Vluyn 1979, S. 39, Anm. 11 📖); diese aber wäre mit nur 56 gewählten Vertretern (vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 392, Anm. 14 📖) zahlenmäßig kleiner gewesen; auch Chr. Barth selbst vermutet, es handele sich um eine Verwechslung (vgl. Chr. Barth, ebd.). ↩
7
Die Angabe bei Hinz-Wessels, S. 158 📖, nach der es sich um die «von Karl Barth eigenhändig angefertigten handschriftlichen Notizen» handelt, ist falsch. Vgl. Chr. Barth, a.a.O., S. 37 📖: «ich selber habe denn auch alsbald auf der Rückseite [von Barths Manuskript des Entwurfs der untenstehenden Thesenreihe] notiert, was mir über den Inhalt bekannt war». Die Notizen Christoph Barths sind um ein Stück des Typoskripts der KD (KD I/1, S. 417 📖) herum angebracht; Barth hatte, wie sonst auch häufiger, die Rückseite dieses Typoskripts für sein Manuskript verwendet. ↩
8
KBA 11068; Faksimile-Abdruck: Chr. Barth, a.a.O., S. 65 📖; Transkription: a.a.O., S. 37, Anm. 2. ↩
9
Ebd. ↩
10
Chr. Barth, a.a.O., S. 37. 📖 ↩
11
Vgl. a.a.O., bes. S. 41–50. 📖 ↩
12
Vgl. unten, S. 268f.. ↩
13
Zit. bei Hinz-Wessels, S. 158. 📖 ↩
14
Vgl. unten, S. 302. ↩
15
Vgl. Hinz-Wessels, S. 161. 📖 – Die drei Karten sind allerdings von I.6 bis I.8 durchnummeriert; es kann also durchaus sein, dass es zuvor gar keine Mitgliedskarten gab.↩
16
KBA 11069; Abdrucke: RKZ 84 (1934), S. 200f. (Ausgabe vom 17.6.1934) 📖; Schmidt II, S. 98f. 📖 – Der im Anhang gebotene Text folgt dem Flugblatt. ↩
17
Die Transkription erfolgte im Anschluss an Chr. Barth (Anm. 6), S. 41–44 📖, nach den für die Gesamtausgabe üblichen Regeln. Einfügungen im Manuskript sind durch ⌈ ⌉ kenntlich gemacht.↩