1934

Zum Geleit [zu: M. Lackmann, Herr, wohin sollen wir gehen?]

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ZUM GELEIT [zu: M. Lackmann, Herr, wohin sollen wir gehen?]

1934

Im Mai 1934 war Max Lackmann1 , seit 1932 Theologiestudent in Bonn, auf Barth zugekommen und hatte ihn um ein Urteil über ein von ihm geschriebenes Manuskript zur Lage der evangelischen Theologiestudenten und um Hilfe bei einer Veröffentlichung gebeten. Lackmann schilderte in diesem Text recht konkret die Zustände an der Bonner Fakultät und äußerte deutliche Kritik an der Arbeit der Theologischen Fachschaft, aber auch an der Ideologie der SA, die er für unvereinbar mit dem Christentum erklärte, und am Nationalsozialismus insgesamt. Barth, über das Vorhaben Lackmanns bis dahin nicht informiert,2 war beeindruckt und bot Lackmann unter der Bedingung, kleinere Korrekturen und Änderungen einzuarbeiten,3 eine Veröffentlichung in der Reihe ThExh an. Der ungewöhnliche Umstand, dass der Verfasser der Schrift noch studierte, bewog Barth, dieses Geleitwort zu schreiben, in dem er – wie es zuvor auch dem Verleger Albert Lempp gegenüber geschehen war4 – die Aufnahme der Schrift in die Reihe |260 rechtfertigte. Am 27. Mai schickte Charlotte von Kirschbaum Lackmanns Text mit dem untenstehenden Geleitwort Barths an Lempp, der ihn als Heft 11 der ThExh erscheinen ließ.5

Die Veröffentlichung der Schrift Lackmanns hatte gravierende Folgen, zunächst für ihn selbst: Er wurde in ein Disziplinarverfahren der Universität wegen «Verächtlichmachung der Professoren» verwickelt. Dies und seine Weigerung, der nationalsozialistisch geführten Fachschaft beizutreten und Fragebogen der «Deutschen Studentenschaft» auszufüllen, führten zum Ausschluss aus der Studentenschaft und daran anknüpfend zum Ausschluss aus der «Studienstiftung des deutschen Volkes» und aus der «Bonner Studienstiftung», über die er sein Studium finanzierte. Damit war ihm ein Weiterstudieren in Deutschland unmöglich gemacht. Auf Vermittlung Barths konnte er sein Studium dann in Basel fortsetzen, um nach dessen Abschluss in den Dienst der Bekennenden Kirche einzutreten.6

Das Heft mit Lackmanns Schrift und Barths Geleitwort wurde einen guten Monat nach Erscheinen zusammen mit allen von Barth verfassten Heften der ThExh verboten,7 sorgte aber weiter für Aufsehen: In einem Bericht der Bonner Studentenschaft vom Dezember 1934 heißt es: «Der Inhalt der verbotenen Schrift von Lackmann: ‹Herr, wohin sollen wir gehen?›, in der, unter Billigung von Barth, die Unvereinbarkeit einer christlich-theologischen Haltung mit dem SA-Dienst behauptet wird, gewinnt immer mehr an Wirkung. Es haben Anhänger der Barth’schen Theologie, früher gute Nationalsozialisten, ‹aus Gewissensgründen› ihren Austritt aus der SA genommen. Von anderen Universitäten kommende Theologiestudenten sind über die |261 Stimmung der hiesigen Theologenschaft entsetzt.»8 – Barth selbst wurde von Emil Pfennigsdorf9 beim Reichskultusminister als Hauptverantwortlicher für die Veröffentlichung und die in dem Heft enthaltenen Angriffe gegen regimetreue Professoren angezeigt.10

Vom vorliegenden Text existiert der Durchschlag eines einseitigen, einzeilig geschriebenen Typoskripts (KBA 9234.184), das nur geringfügige Abweichungen vom Abdruck aufweist, die unten angemerkt sind. Der Abdruck, auf den sich die eingefügte Originalpaginierung bezieht, erfolgte in: M. Lackmann, Herr, wohin sollen wir gehen? Ein Wort eines evangelischen Theologiestudenten an seine Kommilitonen (ThExh 11), München 1934, S. 3f. 📖

Zum Geleit

Dass ein Student in öffentlicher Druckschrift das Wort ergreift, ist eine kühne und zunächst etwas verdächtige Sache. Der Student soll studieren, das heißt hören, was Andere sagen, lesen, was Andere geschrieben haben, um hernach in der Lage zu sein, selber in gehaltvoller Weise das Wort zu ergreifen.11 Über diesen Satz besteht zwischen dem Verfasser dieser Schrift und mir völlige Übereinstimmung. Aber als er mir eines Tages das Manuskript dieser seiner Schrift, mit deren Plan und Absicht er mich vorher nicht beschäftigt hatte, vorlegte, da musste ich mich doch des anderen Satzes erinnern, der besagt, dass keine Regel ohne Ausnahme sein kann, wenn nur auch die Ausnahme die Regel bestätigt. Diese Bedingung fand ich aber hier insofern erfüllt, als ich den Verfasser schon vorher als einen rechtschaffenen Stu|262denten, das heißt Hörer und Leser, kennengelernt hatte (der sich z. B. in dem Knechtsdienst sauberer Textanalysen schon einigermaßen bewährt hat!12) und als ich dieses sein Wort an seine Kommilitonen nun einfach als solches in seiner besonderen Art als gut und notwendig anerkennen musste. Gegen die Möglichkeit, dass tatsächlich doch13 auch einmal ein Student öffentlich etwas Ordentliches zu sagen haben könnte, kann sich ja jener erste Satz nicht richten. Es kommt dazu, dass wir in Kirche und Theologie heute ohnehin in einer Ausnahmezeit leben, in der an Matth. 21,15–16 zu denken erlaubt und geboten sein dürfte. Es kommt dazu, dass die kirchliche und theologische Öffentlichkeit, oder sagen wir besser: die christliche Gemeinde ein Recht und eine Pflicht hat, neben dem, was sie durch den Mund der sogenannten «Fachschaften», das heißt der betreffenden Fachschaftsleiter, zu hören bekommt, auch einmal eine Stimme aus der durch diese Fachschaften angeblich vertretenen evangelisch-theologischen Studentenschaft selbst zu hören.14 Es kommt vor allem dazu, dass das, was der Verfasser seinen Kommilitonen zu sagen hat, wirklich einmal gesagt werden muss und gerade von einem Studenten gesagt besser ge4hört werden kann, als wenn es – und wäre es zehnmal reifer – von einem Professor oder Pfarrer gesagt würde. Dies ist’s, was mich bewogen hat, der Veröffentlichung dieser Schrift zuzustim|263men.15 Sie gehört in die Schriftenreihe «Theologische Existenz heute», denn es gibt wahrlich auch eine Frage nach der «Studentisch-theologischen Existenz heute»16, deren Beantwortung für die «Theologische Existenz morgen»17 entscheidend wichtig sein dürfte.

Bonn, 27. Mai 1934. Karl Barth18.

Sachfußnoten

1
Max Lackmann (1910–2000), schickte den Herausgebern dieses Bandes im August 1996 eine Kassette zu, auf die er seine Erinnerungen an die hier geschilderten Ereignisse gesprochen hatte. Daneben existiert ein einseitiges Typoskript mit einem Bericht Lackmanns über seinen Werdegang im «Dritten Reich» (LKA Bielefeld, Best. 5.1, Nr. 430). ↩
2
Siehe unten S. 261, vgl. auch Anm. 4. ↩
3
In seinem Brief an Barth vom 25.5.1934 (KBA 9334.613), dem die überarbeitete Fassung seines Textes beilag, benennt Lackmann die von Barth beeinflussten Änderungen: «Es sind hinzugekommen: 1) Im Vorwort die Erwähnung meiner S.A.-Zeit und die Übereinstimmung des Tenors der Schrift mit der Stimmung der Kommilitonen. 2) Im vorletzten Kap. in einem neuen Zusammenhang Erwähnung meiner lutherischen Herkunft. 3) Im letzten Kap. Umänderung der Reichskanzlerbrief-Erwähnung. 4) Neues Inhaltsverzeichnis am Schluss. – Das Vorwort ist gekürzt und noch etliches andere gestrichen.» ↩
4
«Das Manuskript ist ohne Aufforderung von Karl Barth entstanden. Als es ihm aber fertig vorlag, hat ihn die Ernsthaftigkeit und Gediegenheit dieser Arbeit bewogen, sie in seine Schriftenreihe aufzunehmen. Er hofft sich darin mit Ihnen einig» (Brief Ch. von Kirschbaums an Lempp vom 27.5.1934 [KBA 9234.183]). ↩
5
M. Lackmann, Herr, wohin sollen wir gehen? Ein Wort eines evangelischen Theologiestudenten an seine Kommilitonen (ThExh 11), München 1934. 📖 Die von Lackmann benannten, auf Barth zurückzuführenden Änderungen (s. oben, Anm. 3), finden sich a.a.O., S. 10. 43. 46f. ↩
6
Als Vikar und Hilfsprediger geriet er mehrfach in Untersuchungshaft und wurde 1941 wegen einer Predigt, in der er die Euthanasie als Mord bezeichnete, verhaftet. Lackmann war daraufhin bis 1945 im Konzentrationslager Dachau, wurde 1946 Pfarrer in Büren (Westfalen) und geriet im Folgenden vor allem wegen seines Eintretens für eine Erneuerung der evangelischen Kirche durch Anschluss an die katholische Kirche in Konflikte mit seiner Landeskirche (vgl. Bw.Th. III, S. 692, Anm. 6 📖). ↩
7
Siehe unten S. 426f. ↩
8
«Von der Dozentenschaft» (Bonn, den 12. Dezember 1934), in: «Vorgänge in der Bonner Studentenschaft im Zusammenhang mit der Einstellung der Vorlesungen von Prof. Karl Barth (Dezember 1934)» (Archiv der Reichsstudentenführung Würzburg; auch: LKA Düsseldorf, NL Rohkrämer, Best. Karl Barth, Bonn 1934, Nr. 1). ↩
9
Emil Pfennigsdorf (1868–1952), seit 1913 Prof. für Praktische Theologie und Apologetik in Bonn, seit 1933 Dekan der Theologischen Fakultät. ↩
10
Vgl. Brief Pfennigsdorfs an Bernhard Rust vom 21.4.1934 (Auszüge: Prolingheuer, S. 22f. 📖). ↩
11
«Andere» (beide Male), «hernach», «selber» und «gehaltvoller» sind im Tskr. hervorgehoben. ↩
12
Lackmann, der 1932 vor allem wegen Barth nach Bonn gekommen und regelmäßiger Teilnehmer an seinen Veranstaltungen war, gab den Herausgebern gegenüber (s. oben, Anm. 1) an, bei Barth eine «Fleißarbeit» über die Rechtfertigungslehre Schleiermachers geschrieben zu haben. ↩
13
Tskr.: «nun». ↩
14
Schon mit dem «Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen» vom 22. April 1933 waren die ehemals unabhängigen Interessenvertretungen im Sinne des Nationalsozialismus «gleichgeschaltet» worden und vertraten fortan allein die Interessen der Partei, d. h. sie kontrollierten die Studenten hinsichtlich ihrer ideologischen und politischen Gesinnung und führten entsprechende Schulungen durch, an denen teilzunehmen Pflicht war. – Lackmann ging in seinem Aufsatz ausführlich auf diese Praktiken ein und verurteilte sie scharf (vgl. Lackmann [Anm. 5], S. 11. 35f. 📖). Vgl. C. H. Meisiek, Evangelisches Theologiestudium im Dritten Reich (EHS.T 481), Frankfurt/Main u. a. 1993, S. 129–139 📖; K. Meier, Die Theologischen Fakultäten im Dritten Reich, Berlin / New York 1996, S. 232–275. 📖 ↩
15
Wie ernst es Barth damit war, dass es sich bei dieser Veröffentlichung um eine wirkliche Ausnahme handelt, zeigte sich, als Lackmann sich am Ende des Jahres von Basel aus erneut an Barth wandte und um Hilfe beim Abdruck eines weiteren Textes bat. Barth, der von Thurneysen über Lackmanns Ambitionen und sein Verhalten in Basel informiert war (vgl. Bw.Th. III, bes. S. 744. 779f. 784f. 📖), wies ihn zurecht: «Ich bin aber grundsätzlich nicht damit einverstanden, dass Sie sich, nachdem Sie im Sommer Blut geleckt haben, nunmehr weiterhin als öffentlicher Lehrer oder Seelsorger betätigen wollen. Wenn Sie die Existenz von ‹Heft 11› richtig verstehen, so müssen Sie es als eine Ausnahme verstehen, die gerade als solche eine Wiederholung nicht erfahren kann, ohne Schaden zu nehmen» (Brief an Lackmann vom 13.12.1934 [KBA 9234.359]). ↩
16
Tskr.: «Studentisch-theologischen Existenz heute». ↩
17
Tskr.: «Theologische Existenz morgen». ↩
18
Im Tskr. nicht hervorgehoben. ↩