Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche
Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche
Bei dieser als «Barmer Theologische Erklärung» berühmt gewordenen und heute in vielen evangelischen Kirchen im Bekenntnisrang stehenden Erklärung handelt es sich um den wohl wirkmächtigsten Text, an dem
265 Die Initiative zur Einberufung einer reichsweiten Bekenntnissynode ging vom «Bruderrat der Bekenntnisgemeinschaft der DEK» aus, der als «Nürnberger Ausschuss» am
11. April 1934 bei einer Zusammenkunft der süddeutschen Bischöfe mit Vertretern der Leitungen der norddeutschen Bekenntnissynoden ins Leben gerufen worden war. Auf diesen Ausschuss ging bereits die von
Die konkreten Vorbereitungen für die Synode begannen auf der zweiten Sitzung des Nürnberger Ausschusses am
2. Mai 1934 in Berlin. Dort beschloss man die Einsetzung mehrerer Unter-Ausschüsse zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen, um die Arbeit der Synode selbst zu erleichtern und zu entlasten. Neben Erklärungen zur Rechtslage und zur praktischen Arbeit der Bekenntnissynode sollte vor allem eine theologische Erklärung vorbereitet werden. In den Ausschuss zur Erarbeitung einer Vorlage für diese Erklärung berief man zunächst
Barth nahm seine Berufung, die ihm
Um am Treffen in
Da von der Frankfurter Tagung kein Protokoll existiert, können über ihren Verlauf keine wirklich genauen Angaben gemacht werden. Ein erster Vorschlag Asmussens, das von ihm wesentlich mitformulierte Altonaer Bekenntnis zur Grundlage der Beratungen zu machen, wurde nicht umgesetzt. Stattdessen orientierte man sich an den The|269men, die
In der Mittagspause des ersten Tages der Verhandlungen18 schrieb Barth das Manuskript des ersten zusammenhängenden Textentwurfs nieder; es handelt sich um die von
Jedoch wurde der Text der «Konkordie» schnell zum Gegenstand scharfer, konfessionell bestimmter Kritik:
Aber auch der «Nürnberger Ausschuss» als eigentlicher ‹Auftraggeber› der Erklärung sah sich veranlasst, auf seiner nächsten Sitzung am
22. Mai 1934 in
Diese drei Entwürfe spielten dann aber doch keine oder jedenfalls keine wesentliche Rolle mehr; selbst der von Asmussen unter Hinzuziehung Hermann Sasses am 24. Mai ausgearbeitete neue Entwurf, mit dem Asmussen am 26. Mai nach
Sowohl die bis zum Beginn der Synode am 29. Mai andauernden Auseinandersetzungen über die Art und Weise, wie mit der Erklärung umzugehen sei, als auch der Umstand, dass er bis wenige Tage vor |273 Beginn der Synode noch keine Einladung erhalten hatte, ließen in
Die Bekenntnissynode begann am Abend des 29. Mai mit einem Gottesdienst in der reformierten Gemarker Kirche; es nahmen 139 geladene Synodale aus nahezu allen evangelischen Kirchen teil, unter ihnen mit der pommerschen Synodalen
So begann die Arbeit der Synode am Vormittag des 30. Mai schließlich doch, wie ursprünglich vorgesehen, damit, dass Hans Asmussen nach einer kurzen Erläuterung des Prozesses, in dem die Thesen entstanden waren, sein Einführungsreferat vortrug, während die Synodalen gleichzeitig die noch in der Nacht eiligst abgetippten und dann vervielfältigten Thesen mitlesen konnten.44 Die Begeisterung war groß, selbst lutherische Synodale regten eine sofortige Beschlussfassung an, doch blieb man bei dem in der Nacht zuvor beschlossenen Procedere und teilte sich in die konfessionellen Konvente auf.45 Kaum überraschen kann, dass die Beratungen im reformierten Konvent sehr schnell mit der Annahme der Erklärung beendet werden konnten. Dafür aber zogen sich die Beratungen im lutherischen Konvent, in dem man nochmals einen kleineren theologischen Ausschuss gebildet hatte, der dem Konvent Bericht erstatten sollte, umso länger hin, und hier war es einmal mehr der erst am 30. Mai eingetroffene
Schließlich einigte man sich zuerst im Ausschuss und dann schnell auch im lutherischen Konvent, dass sich zu keinem der nach wie vor strittigen Punkte Bedenken von solchem Gewicht ergäben, dass sie der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung im Wege stünden, wenn die Bedingungen erfüllt würden, die Präses
Mit der Einsetzung einer gemischtkonfessionellen «Schlussberatungskommission», in der in einer Endredaktion nochmals lutherische Bedenken geprüft werden sollten, wurde eine letzte Bedingung des lutherischen Konvents erfüllt. Dieser Kommission gehörten neben Asmussen,
Die «Theologische Erklärung» ging so schnell in den Druck, dass das erstellte vierseitige Flugblatt55 noch am selben Tag an die Synodalen |278 verteilt werden konnte. Zeitnah erschienen Abdrucke in JK 2 (1934), Heft 12 (
16.6.1934), S. 489–493
Im Folgenden wird als Haupttext der Erstdruck auf dem Flugblatt geboten. Abweichungen von der Beschlussvorlage zur zweiten Lesung (
31.5.1934; SV 2) und vom «Bonner Entwurf»
1. Notizzettel Barths 60
(Frankfurt/Main, 15./
16.5.1934)
[1. – Zur Präambel]
D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nicht Kirche, sondern Bund von Kirchen
Im Kampf gegen denselben Gegner ist eine neue Gemeinschaft erlebt worden, die nun zu bekennen.
Hirsch, Deutsches Volkstum
u[und] evang[elischer] Glaube Hanseat[ische] Verlagsanstalt
Wir müssen protestieren gegen…
Wir anerkennen Einheit nur auf folgender Grundlage…
[2. – Entwurf zu These 5]
Wira lassen uns durch die Schrift sagen, dass der Staat nach b-⌈Anordnung des göttl[ichen] Befehls⌉ und nach der ⌈göttl[ichen]⌉ Geduld Anordnung-b diec |281 Aufgabe hat, in der d-noch nicht erlösten-d Welt, der auch die Kirche angehört, ⌈nach dem Maß menschl[icher] Einsicht u[nd] menschl[ichen] Vermögens⌉ für Recht zu sorgen. Die Kirche[,]⌈frei in der Bindung an ihren Auftrag⌉[,] begleitet den in der Bindung an seinene Auftrag ⌈ebenso⌉ freien Staat mit derf ernsten Anerkennung seiner Würde, mit ihrer Fürbitte[,] aber auch mit der Erinnerung an Gottes überlegenes Reich, an Gottes Gesetz u[nd] Gottes Gericht.
[3. – Zur Präambel]
Die Gemeinsamkeit in der wir als Lutheraner, Reformierte u[nd] Unierteg in dieser Sache ⌈heute⌉ reden dürfen und müssen, tut dem Ernst, mit dem wir h-Alle den-h unserer verschiedenen Herkunft u[nd] Verantwortung entsprechenden Bekenntnissen treu sein u[nd] bleiben wolleni[,] keinen Eintrag. Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeitj gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Glaubens in den Mund gelegt ist[,] und befehlen es Gott, was diese Tatsache hinsichtlich des Verhältnisses der Bekenntniskirchen untereinander k-für die-k Zukunft bedeutenl mag. |r|
[4. – Zum Nachsatz]
S. 662 Sie fordert Alle, die m-auf den Boden dieser Erklärung treten können-m, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Bedingung eingedenk zu sein.
282[5. – Zu These 2]
n-auf die Dankbarkeit-n, die wir ihm mit Allem[,] was wir sind[,] erweiseno dürfen
p-Durch ihn-p widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen unseres Lebens zu freiem dankbarem Dienst an s[einen] Geschöpfen
[6. – Entwurf zu These 6]
Der Auftrag der Kirche[,]⌈in welchem ihre Freiheit gründet⌉[,] besteht darin, an Christi Statt und also ⌈im Dienst⌉ q-seines eigenen Wortes u[nd] Werkes-q, durch Predigt und Sakrament die Botschaft von derr freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wir verwerfen den Irrtum, als habe die Kirches die Freiheit, dast Wort u[nd] Werk des Herrn u-⌈in den Dienst irgendwelcher⌉-u menschlichen Wünsche, Zwecke und Pläne zu stellenv.
2. «Urschrift»63
287
2
288
289
3
292
3. «Frankfurter Konkordie»64
Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche
Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Diese möchten sich durch ihre Vereinigung gemeinsam zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. Vereinigung gemeinsam zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. 4,4–6 bekennen. Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in Art. 1, ⌈Art.⌉ 2,1 und Art. 4,1 der von der Reichsregierung am ......... anerkannten Verfassung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] angegeben:
Art. 1: Die unantastbare Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Art. 2,1: Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).
Art. 4,1: Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] will die in ihr geeinte deutsche evangelische Christenheit für die Erfüllung des göttlichen Auftrages der Kirche rüsten und einsetzen. Sie hat deshalb von der Heiligen Schrift und den reformatorischen Bekenntnissen her sich um eine einheitliche Haltung in der Kirche zu bemühen und der kirchlichen Arbeit Ziel und Richtung zu weisen.
Wir, die zur Freien Deutschen Nationalsynode vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären hiermit erneuta3, dass wir uns gemeinsam b3-von ganzem Herzen auf den-b3 Boden der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche], d. h. dieses Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stellenc3. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu der einen Kirche Jesu Christi, welches bei der Vereinigung der Bekenntniskirchen zur D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ausgesprochen ist.
Wir müssend3 aber vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlands ebenso gemeinsam e3-protestierend erklären-e3, dass die Einheit dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufs schwerste gefährdet ist. Sie ist nämlich bedroht durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der |2| D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der D[eutschen] Kirchenpartei der D[eutschen] C[hristen] und derf3 von ihr getragenen g3-Reichskirchen-Regierung-g3. Diese Bedrohung besteht darin, dass die theologische Voraussetzung[,] in der die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] vereinigt ist[,] sowohl seitens der Führer und Sprecher der D[eutschen] C[hristen], als auch seitens der Reichskirchenregierungh3 dauernd und grundsätzlich durch fremde Voraussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei deren Geltung wird also auch die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich.
Gemeinsam dürfen und müssen wir als Lutheraner, Reformierte und Unierte heute in dieser Sache reden. Das tut dem Ernst keinen Eintrag, mit dem wir alle den unserer verschiedenen Herkunft und Verantwortung entsprechenden Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen. Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeit gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeit gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Glaubens in den Mund gelegt ist[,] und befehlen es Gott, was diese Tatsache hinsichtlich des Verhältnisses der Bekenntniskirchen untereinander für die Zukunft bedeuten mag.65
Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] sprengenden Irrtümer der D[eutschen] C[hristen] und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung insbesondere zu folgenden evangelischen Wahrheiten, die auf Grund der theologischen Voraussetzung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] notwendig Gültigkeit haben und deren Leugnung oder Verkehrung gegen die Heilige Schrift und gegen die Bekenntnisse verstößt.
1.)i3 «Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steiget anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder ... Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.» (
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Ster3ben zu vertrauen und zu gehorchen haben.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche außer und neben dieser einen Offenbarungj3 auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Wahrheitk3 hören, anerkennen und verkündigen.
2.) «Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.» (
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben: l3- durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.l3
Wir verwerfen die falsche Lehre, als gäbe es Gebiete unseres Lebens, auf denen wir nicht Jesus Christus[,] sondern Herren außer ihm gehören, nicht seinem[,] sondern einem von ihm unabhängigen Gesetzm3 verantwortlich wären.
3.) «Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.» (
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus als der Herr verkündigt wird. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde und selber als die Kirche der Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisungn3 lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe sich die Kirche in ihrer Botschaft und schaft und Ordnung ihrem freieno3 Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.
44.) «Ihr wisset, dass die weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch. Sondern, so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.» (
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der Einen über die Anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete «Führer» geben oder geben lassen,p3 nach dem Vorbild bestimmter Staatsformen, über deren Recht und Wert als solche der Kirche kein Urteil zusteht.
5.) «Fürchtet Gott, ehret den König.» (
Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, der auch die Kirche angehört, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Sicherheit zu sorgen und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Sicherheit zu sorgenq3. Die Kirche, frei in der Bindung an ihren Auftrag, begleitet mit Dank und Ehrfurcht gegen Gott den in der Bindung an seinen Auftrag ebenso freien Staat mit ihrer Fürbitte[,] aber auch mit der Erinnerung an Gottes ewiges Reich, an Gottes Gesetzr3 und Gottes Gerechtigkeit.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne ein Staat die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden. Wir verwerfen die falsche Lehre, als habe sich die Kirche mit ihrer Botschaft unds3 Gestalt einer bestimmten Staatsform anzugleichen.
6.) «Siehe[,] ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.» ⌈(
Der Auftrag der Kirche[,] in welchem ihre Freiheit gründet[,] besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes 5 durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.>
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.
Die Freie Deutsche Nationalsynode erklärt, dass sie in Anerkennung dieser Wahrheiten undu3 Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische Bedingung der Einheit und damit des Bestehens der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können[,] auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnissev3 eingedenk zu sein. Sie bittet alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren.
Verbum Dei manet in Aeternum.
4. Barmer Theologische Erklärung66
Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen.b467 Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in c4-Art. 1 und Art. 2,1-c4 der von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 anerkannten68 Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche angegeben:
294 Art. 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Art. 2,1: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).d469
Wir, die zur e4-Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche-e4 vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären, dass wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche f4-als eines-f4 Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu g4-dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen, und apostolischen Kirche-g470.
Wir erklärenh4 vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlandsi4, dass die Gemeinsamkeitj4 dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet ist. Sie istk4 bedroht durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Evangelischen Kirche mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der
n4- >Gemeinsam dürfen und müssen wir als Glieder lutherischer, reformierter und unierter Kirchen heute in dieser Sache reden. Gerade weil wir unseren verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen, dürfen wir nicht schweigen, da wir glauben, dass uns in einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort in den Mund gelegt ist. Wir befehlen es Gott, was dies für das Verhältnis der Bekenntniskirchen untereinander bedeuten mag.-n4
Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche sprengenden Irrtümer der «Deutschen Christen» und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung zu folgenden evangelischen Wahrheiteno4:
296 1.p4
«Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.» (
«Wahrlich, wahrlich[,] ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder. Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.» (
Jesus Christus, wie er uns in der heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben72
[vgl.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche q4-als Quelle ihrer Verkündigung-q4 außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennenr4.73
2. «Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.» (
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.
297 Wir verwerfen die falsche Lehre, als s4-gebe es Bereiche-s4 unseres Lebens, t4-in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften-t4.74
3. «Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.» (
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus u4-in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt-u4. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde v4-als die Kirche der begnadigten-v4 Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung inw4 Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe x4-die Kirche die Gestalt-x4 ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.75
298 4. «Ihr wisset, dass die weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch; sondern so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.» (
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führery4 geben oder geben lassenz4.76
5. «Fürchtet Gott, ehret den König!» (
Die Schrift
sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, aa4-in der auch die Kirche steht-aa4, nach dem Maß menschlicher Einsicht und mensch|299lichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.ab4-Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung anac4. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt [vgl.
Wir verwerfen die falsche Lehre, ad4-als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden77 und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden-ad4.78
300 6. «Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.» (
«Gottes Wort ist nicht gebunden.» (
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.79
Die ae4-Bekenntnis-Synode der Deutschen Evangelischen Kirche-ae4 erklärt, dass sie in der Anerkennung dieser Wahrheiten und in der Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische af4-Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der Bekenntniskirchen-af4 sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnisse eingedenk zu sein. Sie bittet |301 alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung [vgl.