1934

Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche

264

Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche

1934

Bei dieser als «Barmer Theologische Erklärung» berühmt gewordenen und heute in vielen evangelischen Kirchen im Bekenntnisrang stehenden Erklärung handelt es sich um den wohl wirkmächtigsten Text, an dem Karl Barth entscheidend mitgearbeitet hat: Es war seit der Reformationszeit die erste von Lutheranern und Reformierten gemeinsam verabschiedete bekenntnishafte theologische Erklärung, mit der auch der Weg hin zur Leuenberger Konkordie von 1973 eröffnet war; auf diese Erklärung stützten sich alle, die sich während der nationalsozialistischen Diktatur zur Bekennenden Kirche bekannten; und nach 1945 wurde sie zu einem wichtigen Orientierungspunkt nicht nur für europäische evangelische Kirchen, sondern darüber hinaus für den weltweiten Protestantismus, gerade auch in den sogenannten «jungen Kirchen».1

265 Die Initiative zur Einberufung einer reichsweiten Bekenntnissynode ging vom «Bruderrat der Bekenntnisgemeinschaft der DEK» aus, der als «Nürnberger Ausschuss» am 11. April 1934 bei einer Zusammenkunft der süddeutschen Bischöfe mit Vertretern der Leitungen der norddeutschen Bekenntnissynoden ins Leben gerufen worden war. Auf diesen Ausschuss ging bereits die von Barth noch skeptisch beurteilte «Ulmer Erklärung» vom 22. April zurück, mit der man gemeinsam gegen die deutsch-christliche Reichskirchenregierung und ihr Vorgehen gegen Bischof Theophil Wurm und die württembergische Kirchenleitung protestiert hatte.2

Die konkreten Vorbereitungen für die Synode begannen auf der zweiten Sitzung des Nürnberger Ausschusses am 2. Mai 1934 in Berlin. Dort beschloss man die Einsetzung mehrerer Unter-Ausschüsse zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen, um die Arbeit der Synode selbst zu erleichtern und zu entlasten. Neben Erklärungen zur Rechtslage und zur praktischen Arbeit der Bekenntnissynode sollte vor allem eine theologische Erklärung vorbereitet werden. In den Ausschuss zur Erarbeitung einer Vorlage für diese Erklärung berief man zunächst Hans Asmussen3, den Münchener Oberkirchenrat |266 Thomas Breit4 und Karl Barth; am 7. Mai, als während einer weiteren Sitzung in Kassel auch die Einberufung der Synode auf die Tage vom 29. bis zum 31. Mai 1934 festgelegt wurde, berief man noch den Erlanger Kirchenhistoriker Hermann Sasse.5

Barth nahm seine Berufung, die ihm Wilhelm Niesel am 3. Mai im Auftrag des westfälischen Präses Karl Koch6 mitgeteilt hatte, umgehend an, bat Koch aber darum, ihm in seinen «eigenen Worten noch einmal zu sagen», wie er sich die «Direktiven zu dieser Arbeit» denke.7 Koch antwortete am 8. Mai, es gehe «um die Herausstellung der gemeinsamen Anliegen der Bekenntnisse gegenüber den Deutschen Christen, ihrer Lehre und ihren Methoden». Im Einzelnen nannte er fünf Punkte: «1.) unsere Auffassung vom kirchlichen Amt und vom Recht dieses Amtes, 2.) unsere Stellung zum Führerprinzip in der Kirche, 3.) unsere Auffassung über das Verhältnis von Verfassung und bekenntnismäßiger Gestalt der Kirche, 4.) unsere Auffassung darüber, wie weit, vom Bekenntnis aus gesehen, die rechtliche Vereinheitlichung der Kirche gehen kann. 5.) Welches Bild von der Deutschen Evangelischen Kirche schwebt uns vor?»8 Zugleich schlug Koch den Termin und den Ort für das erste Treffen des «Theologenausschusses» vor: «Dienstag, den 15. und Mittwoch, den 16. Mai in Frankfurt a. M. im Hospiz Basler Hof».9 Schließlich erwähnte er noch, dass man |267 übereingekommen sei, auch Hermann Sasse hinzuzuziehen, verschwieg aber, dass es der bayrische Bischof Hans Meiser war, der darauf gedrängt hatte.10

Um am Treffen in Frankfurt teilnehmen zu können, setzte Barth sich – wie zwei Wochen später für die Teilnahme an der Synode in Barmen – über das Ende April 1934 gegen ihn verhängte Reiseverbot hinweg und teilte dies den zuständigen Stellen auch mit.11 Nachdem er am |268 Wochenende noch die Thesen für die Bonner Bekenntnisgemeinschaft geschrieben hatte, die zum Teil bereits große Ähnlichkeit mit den ersten vier der späteren Barmer Thesen aufwiesen,12 reiste er am Morgen des 15. Mai mit der Bahn nach Frankfurt und kehrte am Abend des darauffolgenden Tages zurück.13 Über die gemeinsame Arbeit dort mit Asmussen und Breit – Sasse musste seine Teilnahme wegen einer Erkrankung kurzfristig absagen – schrieb Barth wenige Tage später an Eduard Thurneysen: «Ich war vergangene Woche zwei Tage in Frankfurt, wo ich in einem Zimmer des Basler Hofs mit Asmussen und dem Oberkirchenrat Breit aus München Tag und Nacht gearbeitet habe – an was? Ja, an nichts weniger als an einem lutherisch-reformiert-unierten kleinen Bekenntnis, das nun demnächst, wenn nichts dazwischen kommt, aus größtem Geschütz abgeschossen werden soll. Dieser Breit erwies sich als ein unerwartet ordentlicher Mann, und da das Zusammenwirken mit Asmussen denkbar gut war, ging das Ganze wirklich erfreulich schön.»14

Da von der Frankfurter Tagung kein Protokoll existiert, können über ihren Verlauf keine wirklich genauen Angaben gemacht werden. Ein erster Vorschlag Asmussens, das von ihm wesentlich mitformulierte Altonaer Bekenntnis zur Grundlage der Beratungen zu machen, wurde nicht umgesetzt. Stattdessen orientierte man sich an den The|269men, die Karl Koch in seinem Schreiben an Barth aufgeführt hatte.15 Im Karl Barth-Archiv existiert ein Notizzettel16 Barths, der diesen Verhandlungen entstammen muss: Die längeren Notizen darauf lassen sich bereits der Präambel, den Thesen – insbesondere den Thesen V und VI – und dem Nachsatz der späteren Erklärung eindeutig zuordnen.17

In der Mittagspause des ersten Tages der Verhandlungen18 schrieb Barth das Manuskript des ersten zusammenhängenden Textentwurfs nieder; es handelt sich um die von Charlotte von Kirschbaum später so bezeichnete, noch nur fünf Thesen enthaltende «Urschrift» der Barmer Erklärung, in der Barth das Ergebnis der bis dahin geführten Verhandlungen festhielt und redigierte.19 Dass er sich dabei, wie von Christoph Barth vermutet, auch an den von ihm kurz zuvor formulierten Thesen für die Bonner Bekenntnisgemeinschaft orientierte,20 ist aufgrund von deren teils großer Ähnlichkeit zu den späteren Thesen I–IV anzunehmen. Dafür spricht auch, dass es zu eben diesen vier Thesen mit Ausnahme einer umfangreicheren Ergänzung zu These II keine weiteren Hinweise Barths auf dem erhaltenen Notizzettel gibt. Jedenfalls diente diese von Barth angefertigte «Urschrift» der Thesen I–V in einer von Asmussen angefertigten maschinenschriftlichen Version als Grundlage für die weiteren Beratungen in Frankfurt, deren Ergebnis ein nun alle sechs Thesen enthaltendes, ebenfalls von Asmussen geschriebenes, sechsseitiges Typoskript war, die sogenannte |270 «Frankfurter Konkordie».21 Aufgrund der zahlreichen Abweichungen dieser «Konkordie» von der «Urschrift» und der auch durch Barth berichteten Intensität der Verhandlungen muss das Resultat eindeutig als ein gemeinschaftlich erarbeiteter Text angesehen werden,22 auch wenn in der schließlich beschlossenen Thesenreihe, wie Barth nur Tage später an Thurneysen schrieb, «nur ein Satz» nicht von ihm redigiert wurde.23 Nachdem man sich untereinander noch darauf verständigt hatte, dass Asmussen das Einbringungsreferat auf der Synode halten solle,24 gingen Asmussen, Breit und Barth allem Anschein nach davon aus, mit ihrer noch in Frankfurt geleisteten Unterschrift unter die Thesen sei die eigentliche Arbeit beendet und der Entwurf werde der Synode unverändert vorgelegt.25

Jedoch wurde der Text der «Konkordie» schnell zum Gegenstand scharfer, konfessionell bestimmter Kritik: Hermann Sasse und Paul Althaus intervenierten bei Hans Meiser. Sasse, weil die Erklärung ihm «viel zu unionistisch» war und die kommende Synode seiner Auffassung nach keinesfalls daran gehen dürfe, «Barthsche Unionsformeln [zu] schmieden».26 Althaus formulierte seine Kritik viel schärfer und persönlicher gegen Barths Einfluss auf diese Erklärung gerichtet: «Der Staat kommt vor, das Volk nicht. Echt Barth! […] der Staatsbegriff, der hier vorliegt, ist der des liberalen Rechtsstaates, wie in allen Schrif|271ten Barths. […] Denn über die Irrlehren der D[eutschen] C[hristen] kann man vielleicht mit Otto Weber27 oder de Quervain28, niemals aber mit Barth eine gemeinsame Erklärung machen, ohne das Luthertum zu verraten.» Althaus warnte schließlich vor einer «Selbstpreisgabe» des Luthertums «an Bonn» und urteilte: «Ich mag mir gar nicht ausmalen, was es bedeuten würde, wenn diese erbärmliche Kreatur von Thesen das Licht der kirchlichen Welt erblicken würde.»29

Aber auch der «Nürnberger Ausschuss» als eigentlicher ‹Auftraggeber› der Erklärung sah sich veranlasst, auf seiner nächsten Sitzung am 22. Mai 1934 in Leipzig noch einen Redaktionsausschuss zur Überarbeitung der Erklärung zu bilden, dem unter anderen Asmussen und Hans Meiser angehörten. Dieser Redaktionsausschuss hatte seine Arbeit schon aufgenommen, als die Briefe Sasses und Althaus’ an Meiser eintrafen und dieser daraufhin seine weitere Mitarbeit als unmöglich erachtete. Das ganze Vorhaben schien nun gefährdet, denn einerseits kam es in Leipzig nicht mehr zu einem Beschluss über die redaktionellen Abänderungen der Erklärung30 und andererseits vergab Hans Meiser gleich dreifach den Auftrag, einen neuen Entwurf für eine theologische Erklärung zu erstellen,31 und zwar erneut an Hans Asmussen und Thomas Breit sowie zusätzlich an Christian Stoll32.

Diese drei Entwürfe spielten dann aber doch keine oder jedenfalls keine wesentliche Rolle mehr; selbst der von Asmussen unter Hinzuziehung Hermann Sasses am 24. Mai ausgearbeitete neue Entwurf, mit dem Asmussen am 26. Mai nach Bonn kam, um ihn mit Barth zu |272 besprechen, war danach kein Thema mehr.33 Stattdessen erarbeiteten beide eine leicht veränderte Fassung der «Frankfurter Konkordie», den sogenannten «Bonner Entwurf», in den einige der in Leipzig beratenen redaktionellen Änderungen einflossen,34 und kamen überein, die Erklärung auf der Synode nun ganz anders zu präsentieren, um damit den konfessionellen Bedenken vor allem aus Bayern Rechnung zu tragen: Nicht mehr über eine fertige Beschlussvorlage sollte die Synode abstimmen, sondern die Thesen und das Einbringungsreferat Asmussens sollten verlesen und «von der Synode selbst den zu gründenden Theologenkonventen als Arbeitsgegenstand anbefohlen» werden.35

Sowohl die bis zum Beginn der Synode am 29. Mai andauernden Auseinandersetzungen über die Art und Weise, wie mit der Erklärung umzugehen sei, als auch der Umstand, dass er bis wenige Tage vor |273 Beginn der Synode noch keine Einladung erhalten hatte, ließen in Barth zwischenzeitlich den Gedanken aufkommen, es sei womöglich besser, gar nicht selbst an der Synode teilzunehmen.36 Mit Datum vom 25. Mai aber teilte ihm Hermann A. Hesse mit, er freue sich darüber, dass Barth nun «als Ältester der rheinischen Bekenntnissynode nach Barmen eingeladen» werde und somit «vollberechtigtes Mitglied der Synode» sei.37 Die Einladung traf am 27. Mai in Bonn ein,38 und so reiste Barth am Dienstag, dem 29. Mai, nach Barmen, wo er bei Alfred de Quervain Quartier nahm.39

Die Bekenntnissynode begann am Abend des 29. Mai mit einem Gottesdienst in der reformierten Gemarker Kirche; es nahmen 139 geladene Synodale aus nahezu allen evangelischen Kirchen teil, unter ihnen mit der pommerschen Synodalen Stephanie von Mackensen40 eine Frau.41 Aufgrund der nach wie vor herrschenden Unklarheit schon darüber, welche Version der theologischen Erklärung den Synodalen nun eigentlich vorzulegen sei und in welchem Verfahren die Synode darüber beraten solle, war am Nachmittag zuvor der «Nürn|274berger Ausschuss» gemeinsam mit weiteren Synodalen nochmals zusammengetreten, um den Verlauf der Synode festzulegen. Beschlossen wurde zunächst, dass über die theologische Erklärung erst am letzten Tag, also am 31. Mai, verhandelt werden solle, um Zeit für weitere als notwendig empfundene Vorberatungen zu lassen.42 Nach dem Eröffnungsgottesdienst lud Hans Meiser zu einer weiteren Besprechung mit nur lutherischen Teilnehmern ein,43 auf der Hans Asmussen erstmals den Bonner Entwurf verlas. Man entschied, eine weitere, kleinere Gruppe lutherischer Synodaler mit der Entscheidung darüber zu beauftragen, welche Textfassung in welcher Form den Synodalen vorzulegen sei. Die Beratungen in diesem kleineren Kreis zogen sich bis morgens um 4 Uhr hin, und im Ergebnis wurde die Tagesordnung der Synode erneut geändert: Der unveränderte «Bonner Entwurf» sollte |275 nun doch bereits am darauffolgenden Vormittag den Synodalen vorgetragen und von Asmussen erläutert werden, vor einer allgemeinen Aussprache oder Beschlussfassung der Synode aber sollten daraufhin der reformierte und der lutherische Konvent getrennt über das Gehörte beraten.

So begann die Arbeit der Synode am Vormittag des 30. Mai schließlich doch, wie ursprünglich vorgesehen, damit, dass Hans Asmussen nach einer kurzen Erläuterung des Prozesses, in dem die Thesen entstanden waren, sein Einführungsreferat vortrug, während die Synodalen gleichzeitig die noch in der Nacht eiligst abgetippten und dann vervielfältigten Thesen mitlesen konnten.44 Die Begeisterung war groß, selbst lutherische Synodale regten eine sofortige Beschlussfassung an, doch blieb man bei dem in der Nacht zuvor beschlossenen Procedere und teilte sich in die konfessionellen Konvente auf.45 Kaum überraschen kann, dass die Beratungen im reformierten Konvent sehr schnell mit der Annahme der Erklärung beendet werden konnten. Dafür aber zogen sich die Beratungen im lutherischen Konvent, in dem man nochmals einen kleineren theologischen Ausschuss gebildet hatte, der dem Konvent Bericht erstatten sollte, umso länger hin, und hier war es einmal mehr der erst am 30. Mai eingetroffene Hermann Sasse, der – von der neuen Entwicklung überrascht – seine schon früher geäußerten Bedenken erneut vortrug. Die Dauer der Beratungen in diesem lutherischen Konventsausschuss46 führte zu Verzögerungen im vorgesehenen Programm der Synode und verursachte unter den übrigen Delegierten Unruhe, nicht zuletzt auch bei den lutherischen Synodalen. Aus deren Kreis, genauer von etwa 30 lutherischen Laien-Synodalen und Gästen, wurde dem Konventsausschuss schließlich eine Eingabe zugeleitet, in der man mahnte, der Ausschuss «möge sich bei |276 seinen Entschließungen dessen bewußt sein, daß ein Nichtzustandekommen der bekenntnismäßigen Kampfgemeinschaft auf der Synode durch Scheitern einer gemeinsamen Erklärung das Ende der evangelischen Kirche in Deutschland zur Folge haben würde», und von den Theologen forderte, «sie möchten nicht durch eine Überspitzung theologischer Formulierungen das Grundanliegen der evangelischen Christenheit im Kampf um das Dasein der Kirche gefährden».47

Schließlich einigte man sich zuerst im Ausschuss und dann schnell auch im lutherischen Konvent, dass sich zu keinem der nach wie vor strittigen Punkte Bedenken von solchem Gewicht ergäben, dass sie der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung im Wege stünden, wenn die Bedingungen erfüllt würden, die Präses Koch in seinem Beschlussantrag an die Synode zuletzt so formulierte: «1. Synode erkennt die Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche im Zusammenhang mit dem Vortrag von Pastor Asmussen als christliches, biblisch-reformatorisches Zeugnis an und nimmt sie auf ihre Verantwortung. 2. Synode übergibt diese Erklärung den Bekenntniskonventen zur Erarbeitung verantwortlicher Auslegung von ihren Bekenntnissen aus.»48

Mit der Einsetzung einer gemischtkonfessionellen «Schlussberatungskommission», in der in einer Endredaktion nochmals lutherische Bedenken geprüft werden sollten, wurde eine letzte Bedingung des lutherischen Konvents erfüllt. Dieser Kommission gehörten neben Asmussen, Joachim Beckmann49 und Eduard Putz50 als weitere Luthe|277raner auch die beiden Protagonisten der bisherigen Kritik, Georg Merz und Hermann Sasse, an; von reformierter Seite wurden neben Barth die beiden ortsansässigen Pfarrer Wilhelm Niesel und Harmannus Obendiek entsandt, die beide nicht Synodale waren. Die Sitzung der Schlussberatungskommission begann am 30. Mai gegen 17 Uhr und endete erst in der späten Nacht um 1 Uhr.51 Satz für Satz ging man die Erklärung noch einmal durch, sprach über alle Bedenken, und auch Barth zeigte sich so sehr an einem Konsens interessiert, dass er selbst die in der bisherigen Fassung besonders kritisierte fünfte These umformulierte, so dass sie die Billigung auch der lutherischen Kommissionsmitglieder fand.52 Der schließlich gefundene Konsenstext – einzig Sasse konnte nicht zustimmen und reiste am folgenden Tag vorzeitig ab, um die gewünschte Einstimmigkeit des Beschlusses nicht zu gefährden – wurde vervielfältigt und den Delegierten des Plenums am Vormittag des 31. Mai 1934 vorgelegt. Nach der Korrektur kleinerer Schreibfehler in dieser Beschlussvorlage ergriff Asmussen noch einmal das Wort und mahnte die Synode zur Einmütigkeit.53 Anschließend nahm die Synode die «Theologische Erklärung» einstimmig an.54

Die «Theologische Erklärung» ging so schnell in den Druck, dass das erstellte vierseitige Flugblatt55 noch am selben Tag an die Synodalen |278 verteilt werden konnte. Zeitnah erschienen Abdrucke in JK 2 (1934), Heft 12 ( 16.6.1934), S. 489–493 📖, und im Berichtsband der Synode56; seitdem in kaum überschaubarer Anzahl in weiteren Zeitschriften, Dokumentationen, Sammlungen von Bekenntnistexten u. v. m. – Neben der zeitgenössischen, umfangreichen und bis heute anhaltenden positiven Rezeption der Barmer Theologischen Erklärung gab es sehr schnell auch kritische Abgrenzungen, die zunächst vor allem auf die konfessionelle Problematik und die zum Ausdruck kommende Distanziertheit zum nationalsozialistischen Staat abzielten und damit des Öfteren eine Polemik gegen die maßgebliche Autorschaft Barths verbanden.57 Später kam es zu kritischen Anfragen vor allem auch hinsichtlich dessen, was die Barmer Thesen nicht ansprechen, besonders hinsichtlich der im Mai 1934 schon fortgeschrittenen Verfolgung und Entrechtung der Juden in Deutschland und des kirchlichen Umgangs mit dem sogenannten «Arierparagrahen».58 Gerade dieser Anfrage verschloss Barth selbst sich nicht, ja, er stimmte der Kritik in einem |279 Brief an den Bonhoeffer-Biographen Eberhard Bethge sogar zu: «Ich empfinde es längst als eine Schuld meinerseits, dass ich sie [= die Judenfrage] im Kirchenkampf jedenfalls öffentlich (z. B. in den beiden von mir verfassten Barmer Erklärungen von 1934) nicht ebenfalls als entscheidend geltend gemacht habe. Ein Text, in dem ich das getan hätte, wäre freilich 1934 bei der damaligen Geistesverfassung auch der ‹Bekenner› weder in der reformierten noch in der allgemeinen Synode akzeptabel geworden. Aber das entschuldigt nicht, dass ich damals – weil anders interessiert – in dieser Sache nicht wenigstens in aller Form gekämpft habe.»59

Im Folgenden wird als Haupttext der Erstdruck auf dem Flugblatt geboten. Abweichungen von der Beschlussvorlage zur zweiten Lesung ( 31.5.1934; SV 2) und vom «Bonner Entwurf» Barths und Asmussens ( 26.5.1934; BE) sind im textkritischen Apparat ausgewiesen. Um diesen Apparat zu entlasten, werden dem Haupttext vorangestellt die Abdrucke der erhaltenen ersten Notizen Barths von der Frankfurter Besprechung sowie in paralleler Anordnung die beiden in Frankfurt entstandenen Thesenreihen: Barths Manuskript («Urschrift»; 15.5.1934) und das Typoskript der «Frankfurter Konkordie» ( 16.5.1934).

280

1. Notizzettel Barths60 (Frankfurt/Main, 15./ 16.5.1934)

[1. – Zur Präambel]

D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nicht Kirche, sondern Bund von Kirchen

Im Kampf gegen denselben Gegner ist eine neue Gemeinschaft erlebt worden, die nun zu bekennen.

Hirsch, Deutsches Volkstum

u[und] evang[elischer] Glaube Hanseat[ische] Verlagsanstalt Hamburg61

Wir müssen protestieren gegen…

Wir anerkennen Einheit nur auf folgender Grundlage…

[2. – Entwurf zu These 5] 

Wira lassen uns durch die Schrift sagen, dass der Staat nach b-⌈Anordnung des göttl[ichen] Befehls⌉ und nach der ⌈göttl[ichen]⌉ Geduld Anordnung-b diec |281 Aufgabe hat, in der d-noch nicht erlösten-d Welt, der auch die Kirche angehört, ⌈nach dem Maß menschl[icher] Einsicht u[nd] menschl[ichen] Vermögens⌉ für Recht zu sorgen. Die Kirche[,]⌈frei in der Bindung an ihren Auftrag⌉[,] begleitet den in der Bindung an seinene Auftrag ⌈ebenso⌉ freien Staat mit derf ernsten Anerkennung seiner Würde, mit ihrer Fürbitte[,] aber auch mit der Erinnerung an Gottes überlegenes Reich, an Gottes Gesetz u[nd] Gottes Gericht.

[3. – Zur Präambel]

Die Gemeinsamkeit in der wir als Lutheraner, Reformierte u[nd] Unierteg in dieser Sache ⌈heute⌉ reden dürfen und müssen, tut dem Ernst, mit dem wir h-Alle den-h unserer verschiedenen Herkunft u[nd] Verantwortung entsprechenden Bekenntnissen treu sein u[nd] bleiben wolleni[,] keinen Eintrag. Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeitj gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Glaubens in den Mund gelegt ist[,] und befehlen es Gott, was diese Tatsache hinsichtlich des Verhältnisses der Bekenntniskirchen untereinander k-für die-k Zukunft bedeutenl mag. |r|

[4. – Zum Nachsatz]

S. 662 Sie fordert Alle, die m-auf den Boden dieser Erklärung treten können-m, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Bedingung eingedenk zu sein.

282[5. – Zu These 2]

n-auf die Dankbarkeit-n, die wir ihm mit Allem[,] was wir sind[,] erweiseno dürfen

p-Durch ihn-p widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen unseres Lebens zu freiem dankbarem Dienst an s[einen] Geschöpfen

[6. – Entwurf zu These 6]

Mt. 28,18–20

Der Auftrag der Kirche[,]⌈in welchem ihre Freiheit gründet⌉[,] besteht darin, an Christi Statt und also ⌈im Dienst⌉ q-seines eigenen Wortes u[nd] Werkes-q, durch Predigt und Sakrament die Botschaft von derr freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.

Wir verwerfen den Irrtum, als habe die Kirches die Freiheit, dast Wort u[nd] Werk des Herrn u-⌈in den Dienst irgendwelcher⌉-u menschlichen Wünsche, Zwecke und Pläne zu stellenv.

283

2. «Urschrift»63

(K. Barth; Frankfurt/Main, 15.5.1934)

Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage in der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche]

Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen, die sich durch ihre Vereinigung |284 gemeinsam zu der kommenden Wirklichkeit der einen, heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. 4,4–6 bekennen möchten. Die theologische Voraussetzunga2 der Vereinigungb2 dieser Kirchen ist in den §§ 1, § 2,1 und § 4,1 der Verfassung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] angegeben wie folgt: ............

Wir, die zur freien ⌈deutschen⌉ Nationalsynode vereinigten Vertreter ⌈lutherischer, reformierter u[nd] unier|285ter Kirchen, freier Synoden und Kirchentage⌉c2 erklärend2 hiermit erneut[,] ⌈dass wir uns von ganzem Herzen gemeinsam⌉ auf den Boden dere2 D[eutschen] E[vangelischen] K[irche]  d. h.f2 dieses Bundes der deutschen Bekenntniskirchen und auf den Boden des mit dieser Vereinigung ausgesprochenen Bekenntnisses zu der einen Kirche Jesu Christi stellen.

Wir müssen aber vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Gemeinden Deutschlands ebenso gemeinsam protestierend erklären, dass die Einheit dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] mehr und mehr sichtbar gewordene Lehre und Handlungsweise derg2 |286 herrschenden Kirchenpartei ⌈der D[eutschen] C[hristen]⌉ und der von ihr getragenen Reichskirchenregierung h2- aufs Schwerste ⌈bedroht⌉ ist. ⌈Diese Bedrohungi2 besteht darin, dass⌉ die theologische Voraussetzung-h2 in der die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] vereinigt ist, ⌈sowohl seitens der Führer u[nd] Sprecher der D[eutschen] C[hristen] als auch seitens der R[eichs‑]Kirchenregierung⌉ dauernd und grundsätzlich durchj2 Voraussetzungen durchkreuzt u[nd] unwirksam gemacht wird, k2-bei deren Geltung-k2 ⌈die Kirche⌉ nach lutherischem, nach reformiertem und nach uniertem Bekenntnis aufhört, Kirche zu sein, bei deren Geltung also auch l2-die D[eutsche] E[vangelische] K[irche]-l2 als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich wird.

287

Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] sprengenden Irrtümer der D[eutschen] C[hristen] und der gegenwärtigen R[eichs‑]Kirchenregierung insbesondere zu folgenden, auf ⌈Grund⌉ der theologischen Voraussetzung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] notwendig gültigen evangelischen Wahrheiten:

2

1. «Wahrlich, wahrlich[,] ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingehet in den Schafstall, sondern steiget anderswo hinein, der ist ein Dieb u[nd] ein Mörder... Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingehet, der wird selig werden und wird ein[-­] und ausgehen und Weide finden» (Joh. 10,1.9).

288

Jesus Christus, wie er uns in der h[ei]l[igen] Schrift bezeugt wirdm2 ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben u[nd] im Sterben zu vertrauen u[nd] zu gehorchen haben.

Wir verwerfen den Irrtum, als können2 und müsse die Kirche außer und neben dieser einen Offenbarung auch noch andere Ereignisse u[nd] Mächte, Gestalteno2 u[nd] Wahrheiten alsp2 Gottes Wort ⌈hören⌉[,] anerkennen und verkündigen.

2. «Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung» (I Cor. 1,30).

Wie Jesus Christus Gottes Verheißung ist zur Vergebung aller unserer Sünden, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben.

289

Wir verwerfen den Irrtum, als gebe es Gebiete unseres Lebens, auf denen wir nicht ihm[,] sondern anderen Herren gehörig, nichtq2 seinem[,] sondern einem andern Gesetz verantwortlich wären.

3. «Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe u[nd] wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist» (Eph. 4,15–16).

Die christliche Kirche ist dier2 Gemeinde von Brüdern, s2- in der Jesus Christus als der Herr verkündigt wird-s2. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung ⌈mitten in der Welt der Sünde⌉ t2- als Kirche der begnadigten   Sünder-t2 zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost u[nd] von seiner Weisung leben möchte.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne u[nd] dürfe sich die Kirche hinsicht|290lich ihrer Botschaft u[nd] Ordnung ihrem freien Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen u[nd] politischen Überzeugungen überlassen.

3

4. «Ihr wisset, dass die weltl[ichen] Fürsten herrschen und die Oberherrn haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch. Sondern[,] so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener» (Matth. 20,25–26).

Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der Einen über die Andern, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.

Wir verwerfen den Irrtum, als könne u[nd] dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst nach dem Vorbild bestimmter Staatsformen besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete «Führer» geben oder geben lassen.

5. «Fürchtet Gott, ehret den König!» (I Petr. 2,17).

Wir lassen uns durch die Schrift sagen, dass der Staat nach göttl[icher] Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, der auch die Kirche angehört[,] nach dem Maß |291 menschl[icher] Einsicht u[nd] menschl[ichen] Vermögens unter Androhung von Gewalt für Recht zu sorgen. Die Kirche, frei in ihrem Auftrag[,] begleitet den in der Bindung an seinen Auftrag ebenso freien Staat mit Danku2 ⌈u[nd] Ehrfurcht⌉ gegen Gott, mit ihrer Fürbitte, aber auch mit der Erinnerung an Gottes überlegenes Reich, an sein Gesetz und seine Gerichte.

Wir verwerfen den Irrtum, als sei der Staat die einzige und totale Ordnungv2 menschlichen Lebens. Wir verwerfen den Irrtum, als habe sich die Kirche mit ihrer Botschaft u[nd] Gestalt einer bestimmten Staatsform «gleichzuschalten».

292

Die freie deutsche Nationalsynode erklärt, dass sie w2-in der w21- Anerkennung dieser Wahrheiten und w23- in der-w2 Verwerfung dieser Irrtümerx2 die ­unumgängliche y2-theologische Bedingung-y2 der Einheit und damit des Bestandes der D[eutschen] E[vangelischen K[irche] sieht.

3. «Frankfurter Konkordie»64

(H. Asmussen, K. Barth, Th. Breit; Frankfurt/Main, 16.5.1934)

Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche

Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Diese möchten sich durch ihre Vereinigung gemeinsam zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. Vereinigung gemeinsam zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. 4,4–6 bekennen. Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in Art. 1, ⌈Art.⌉ 2,1 und Art. 4,1 der von der Reichsregierung am ......... anerkannten Verfassung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] angegeben:

Art. 1: Die unantastbare Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.

Art. 2,1: Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).

Art. 4,1: Die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] will die in ihr geeinte deutsche evangelische Christenheit für die Erfüllung des göttlichen Auftrages der Kirche rüsten und einsetzen. Sie hat deshalb von der Heiligen Schrift und den reformatorischen Bekenntnissen her sich um eine einheitliche Haltung in der Kirche zu bemühen und der kirchlichen Arbeit Ziel und Richtung zu weisen.

Wir, die zur Freien Deutschen Nationalsynode vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären hiermit erneuta3, dass wir uns gemeinsam b3-von ganzem Herzen auf den-b3 Boden der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche], d. h. dieses Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stellenc3. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu der einen Kirche Jesu Christi, welches bei der Vereinigung der Bekenntniskirchen zur D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ausgesprochen ist.

Wir müssend3 aber vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlands ebenso gemeinsam e3-protestierend erklären-e3, dass die Einheit dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufs schwerste gefährdet ist. Sie ist nämlich bedroht durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der |2| D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der D[eutschen] Kirchenpartei der D[eutschen] C[hristen] und derf3 von ihr getragenen g3-Reichskirchen-Regierung-g3. Diese Bedrohung besteht darin, dass die theologische Voraussetzung[,] in der die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] vereinigt ist[,] sowohl seitens der Führer und Sprecher der D[eutschen] C[hristen], als auch seitens der Reichskirchenregierungh3 dauernd und grundsätzlich durch fremde Voraussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei deren Geltung wird also auch die D[eutsche] E[vangelische] K[irche] als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich.

Gemeinsam dürfen und müssen wir als Lutheraner, Reformierte und Unierte heute in dieser Sache reden. Das tut dem Ernst keinen Eintrag, mit dem wir alle den unserer verschiedenen Herkunft und Verantwortung entsprechenden Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen. Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeit gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeit gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Glaubens in den Mund gelegt ist[,] und befehlen es Gott, was diese Tatsache hinsichtlich des Verhältnisses der Bekenntniskirchen untereinander für die Zukunft bedeuten mag.65

Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] sprengenden Irrtümer der D[eutschen] C[hristen] und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung insbesondere zu folgenden evangelischen Wahrheiten, die auf Grund der theologischen Voraussetzung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] notwendig Gültigkeit haben und deren Leugnung oder Verkehrung gegen die Heilige Schrift und gegen die Bekenntnisse verstößt.

1.)i3 «Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steiget anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder ... Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.» (Joh. 10,1.9)

Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Ster3ben zu vertrauen und zu gehorchen haben.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche außer und neben dieser einen Offenbarungj3 auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Wahrheitk3 hören, anerkennen und verkündigen.

2.) «Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.» (1.Kor. 1,30)

Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben: l3- durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.l3

Wir verwerfen die falsche Lehre, als gäbe es Gebiete unseres Lebens, auf denen wir nicht Jesus Christus[,] sondern Herren außer ihm gehören, nicht seinem[,] sondern einem von ihm unabhängigen Gesetzm3 verantwortlich wären.

3.) «Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen ­Stücken an dem, der das Haupt ist, ­Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.» (Eph. 4,15–16)

Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus als der Herr verkündigt wird. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde und selber als die Kirche der Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisungn3 lebt und leben möchte.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe sich die Kirche in ihrer Botschaft und schaft und Ordnung ihrem freieno3 Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.

44.) «Ihr wisset, dass die weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch. Sondern, so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.» (Matth. 20,25–26)

Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der Einen über die Anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete «Führer» geben oder geben lassen,p3 nach dem Vorbild bestimmter Staatsformen, über deren Recht und Wert als solche der Kirche kein Urteil zusteht.

5.) «Fürchtet Gott, ehret den König.» (1.Petr. 2,17)

Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, der auch die Kirche angehört, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Sicherheit zu sorgen und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Sicherheit zu sorgenq3. Die Kirche, frei in der Bindung an ihren Auftrag, begleitet mit Dank und Ehrfurcht gegen Gott den in der Bindung an seinen Auftrag ebenso freien Staat mit ihrer Fürbitte[,] aber auch mit der Erinnerung an Gottes ewiges Reich, an Gottes Gesetzr3 und Gottes Gerechtigkeit.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne ein Staat die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden. Wir verwerfen die falsche Lehre, als habe sich die Kirche mit ihrer Botschaft unds3 Gestalt einer bestimmten Staatsform anzugleichen.

6.) «Siehe[,] ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.» ⌈(Matth. 28,20)⌉ «Gottes Wort ist nicht gebunden.» ⌈(2.Tim. 2,9)⌉t3

Der Auftrag der Kirche[,] in welchem ihre Freiheit gründet[,] besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes 5 durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.>

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.

Die Freie Deutsche Nationalsynode erklärt, dass sie in Anerkennung dieser Wahrheiten undu3 Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische Bedingung der Einheit und damit des Bestehens der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können[,] auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnissev3 eingedenk zu sein. Sie bittet alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren.

Verbum Dei manet in Aeternum.

293

4. Barmer Theologische Erklärung66

(Wuppertal-Barmen, 31.5.1934)
a4-Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche-a4

Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen.b467 Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in c4-Art. 1 und Art. 2,1-c4 der von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 anerkannten68 Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche angegeben:

294 Art. 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.

Art. 2,1: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).d469

Wir, die zur e4-Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche-e4 vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären, dass wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche f4-als eines-f4 Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu g4-dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen, und apostolischen Kirche-g470.

Wir erklärenh4 vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlandsi4, dass die Gemeinsamkeitj4 dieses Bekenntnisses und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet ist. Sie istk4 bedroht durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Evangelischen Kirche mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deutschen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregimentesl4.71 Diese Bedrohung besteht darin, dass die theo|295logische Voraussetzung, in der die Deutsche Evangelische Kirche vereinigt ist, sowohl seitens der Führer und Sprecher der Deutschen Christen als auch seitens m4-des Kirchenregiments-m4 dauernd und grundsätzlich durch fremde Voraussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei deren Geltung wird also auch die Deutsche Evangelische Kirche als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich.

n4- >Gemeinsam dürfen und müssen wir als Glieder lutherischer, reformierter und unierter Kirchen heute in dieser Sache reden. Gerade weil wir unseren verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen, dürfen wir nicht schweigen, da wir glauben, dass uns in einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort in den Mund gelegt ist. Wir befehlen es Gott, was dies für das Verhältnis der Bekenntniskirchen untereinander bedeuten mag.-n4

Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche sprengenden Irrtümer der «Deutschen Christen» und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung zu folgenden evangelischen Wahrheiteno4:

296 1.p4 «Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.» (Joh. 14,6).

«Wahrlich, wahrlich[,] ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder. Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.» (Joh. 10,1.9).

Jesus Christus, wie er uns in der heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben72 [vgl. Röm. 14,8] zu vertrauen und zu gehorchen haben.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche q4-als Quelle ihrer Verkündigung-q4 außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennenr4.73

2. «Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.» (1.Kor. 1,30).

Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.

297 Wir verwerfen die falsche Lehre, als s4-gebe es Bereiche-s4 unseres Lebens, t4-in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften-t4.74

3. «Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.» (Eph. 4,15–16).

Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus u4-in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt-u4. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde v4-als die Kirche der begnadigten-v4 Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung inw4 Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe x4-die Kirche die Gestalt-x4 ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.75

298 4. «Ihr wisset, dass die weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch; sondern so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.» (Matth. 20,25–26).

Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führery4 geben oder geben lassenz4.76

5. «Fürchtet Gott, ehret den König!» (1.Petr. 2,17).

Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, aa4-in der auch die Kirche steht-aa4, nach dem Maß menschlicher Einsicht und mensch|299lichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.ab4-Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung anac4. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt [vgl. Hebr. 1,3].-ab4

Wir verwerfen die falsche Lehre, ad4-als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden77 und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden-ad4.78

300 6. «Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.» (Matth. 28,20).

«Gottes Wort ist nicht gebunden.» (2.Tim. 2,9).

Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.79

Die ae4-Bekenntnis-Synode der Deutschen Evangelischen Kirche-ae4 erklärt, dass sie in der Anerkennung dieser Wahrheiten und in der Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische af4-Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der Bekenntniskirchen-af4 sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnisse eingedenk zu sein. Sie bittet |301 alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung [vgl. 1.Kor. 13,13] zurückzukehren.

Verbum Dei manet in aeternumag4.80

Textkritische Fußnoten

a
Ursprünglicher Beginn: «Der Staat ist nach»; gestrichen und ersetzt durch: «Wir erkennen im Staat»; schließlich geändert in den oben stehenden Text.↩
b-b
Ursprünglich: «dem Befehl und nach der Geduld göttlicher Anordnung»; der oben stehende Text entstand durch die angezeigten Hinzufügungen über der Zeile, ohne dass das am Schluss jetzt überzählige Wort «Anordnung» getilgt wurde.↩
c
Die ursprünglich voranstehenden Worte «in der Welt» sind im Mskr. durchgestrichen. ↩
d-d
Im Mskr. korrigiert aus: «unerlösten».↩
e
Im Mskr. korrigiert aus: «diesen».↩
f
Im Mskr. korrigiert aus: «ihrer».↩
g
Ursprünglich folgten drei dann durchgestrichene und dadurch jetzt unleserliche Worte.↩
h-h
Ursprünglich: «uns Alle den Bek[enntnissen]» («uns» und «Bek» im Mskr. gestrichen).↩
i
Im Mskr. korrigiert aus: «möchten».↩
j
Im Mskr. korrigiert aus: «Stunde».↩
k-k
Im Mskr. korrigiert aus: «in».↩
l
Im Mskr. korrigiert aus: «für Folgen haben» (versehentlich wurde «haben» dort nicht gestrichen).↩
m-m
Ursprünglich: «sich mit ihr auf den Boden dieser Erklärung stellen»; dann geändert in: «mit ihr auf dem Boden dieser Erklärung stehen»; dann geändert in den oben stehenden Text. ↩
n-n
Ursprünglicher Beginn dieser Notiz: «auf unser ganzes Leben»; bis auf das versehentlich stehengebliebene «auf», das in der korrigierten Version darum doppelt steht, gestrichen und durch den oben stehenden Text ersetzt.↩
o
Ursprünglich voranstehend, im Mskr. gestrichen: «schuldig».↩
p-p
Ursprünglich: «So» (im Mskr. gestrichen).↩
q-q
Ursprünglich: «seinem eigenen Wort u[nd] Werk dienend»; im Zusammenhang mit der voranstehenden Einfügung im Mskr. korrigiert.↩
r
Im Mskr. korrigiert aus: «seiner».↩
s
Ursprünglich folgte: «den Befehl oder» (im Mskr. gestrichen).↩
t
Voranstehend ursprünglich ein kurzes Wort und ein Wortanfang (im Mskr. gestrichen und nicht sicher zu entziffern).↩
u-u
Ursprünglich: «zum Gegenstand ihrer eigenen» (im Mskr. gestrichen).↩
v
Ursprünglich: «machen»; im Zusammenhang mit der voranstehenden Korrektur im Mskr. gestrichen.↩
a2
Im Mskr. korrigiert aus: «Grundlage».↩
b2
Im Mskr. korrigiert aus: «Einheit».↩
c2
Die Einfügung begann ursprünglich mit «der freien Synoden» (im Mskr. gestrichen); «und Kirchentage» wurde dieser Einfügung als weiterer Nachtrag mit Bleistift hinzugefügt.↩
d2
Im Mskr. korrigiert aus «stellen uns».↩
e2
Im Mskr. vorher ursprünglich (und wohl schon im Wort abgebrochen und gestrichen): «dies».↩
f2
Im Mskr. folgte ursprünglich (dort gestrichen): «auf».↩
g2
Im Mskr. nach «der» eingefügt und wieder gestrichen: «in ihr».↩
i2
Im Mskr. in der Einfügung korrigiert aus: «Verletzung».↩
-h2
Ursprünglich: «dadurch aufs Schwerste verletzt ist, dass die theologische Grundlage der D.E.K. an Stelle der theologischen Voraussetzung»; im Mskr. durch die angezeigten Einfügungen korrigiert.↩
j2
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann gestrichen: «andere».↩
-k2
Im Mskr. korrigiert aus: «auf Grund deren sowohl».↩
-l2
Ursprünglich: «der Bund» (im Mskr. geändert bzw. gestrichen).↩
m2
Im Mskr. korrigiert aus: «ist».↩
n2
Im Mskr. korrigiert aus: «könnte».↩
o2
Im Mskr. korrigiert aus: «Menschen».↩
p2
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann gestrichen: «Worte».↩
q2
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann gestrichen: «ihm».↩
r2
Im Mskr. korrigiert aus: «eine».↩
-s2
Im Mskr. korrigiert aus: «die in Jesus Christus ihren Herrn erkennen und haben».↩
-t2
Im Mskr. zunächst durchgestrichen und durch die voranstehende Einfügung ersetzt; durch eine dann unter den durchgestrichenen Worten angebrachte durchbrochene Linie wurde die Streichung zurückgenommen.↩
u2
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann gestrichen: «für diese».↩
v2
Im Mskr. anstelle des voranstehenden und durchgestrichenen: «Form».↩
-w2
Jeweils im Mskr. korrigiert aus: «die».↩
x2
Im Mskr. folgte ursprünglich, dann gestrichen: «für».↩
-y2
Im Mskr. ist nach der Streichung des ursprünglichen «Be» (wohl für «Bedingung») neu angesetzt worden mit dem oben stehenden Text.↩
a3
Eckig eingeklammert.↩
-b3
«von ganzem Herzen» eckig eingeklammert («von» zusätzlich durchgestrichen); «den» in «dem» korrigiert.↩
c3
In «stehen» korrigiert (ohne dass allerdings das unter Berücksichtigung aller am Satz angebrachten Korrekturen dann überflüssige «uns» gestrichen worden wäre).↩
d3
Geändert in: «erklären».↩
-e3
Im Zusammenhang mit der vorangehenden Änderung gestrichen.↩
f3
Geändert in: «des».↩
-g3
Geändert in: «Kirchenregimentes».↩
h3
Geändert in: «Kirchenregimentes» (ohne Anpassung des voranstehenden Artikels).↩
i3
Oberhalb der Zeile hinzugefügt: «Joh. 14,6».↩
j3
Ohne Anpassung des voranstehenden «dieser» geändert in: «Worte Gottes».↩
k3
Geändert in: «Offenbarung».↩
l3
Die versehentlich unterlassene Hervorhebung auch dieses Satzteiles, der sich erst der Beratung über die «Urschrift» verdankt (vgl. auch oben, S. 282, Barths Notizen zu These 2), ist nachträglich ergänzt.↩
m3
Geändert in: «Gebote».↩
n3
Ergänzung: «in Erwartung seiner Erscheinung».↩
o3
Durchgestrichen.↩
p3
Einfügung eines hochgestellten x, ohne dass es eine zugehörige Anmerkung gäbe.↩
q3
Im Typoskript folgt ein überzähliges, handschriftlich durchgestrichenes «hat».↩
r3
Geändert in: «Gebot».↩
s3
Geändert in: «oder auch nur mit ihrer».↩
t3
Die zu These 6 versehentlich nicht mit angeführten Bibelstellenangaben sind von Barth handschriftlich nachgetragen worden.↩
u3
Nachfolgend ergänzt: «in».↩
v3
Geändert in: «Bedingung».↩
-a4
BE / SV 2: «Vorschlag des / 2. Lesung des Vorschlages des theologischen Ausschusses für die Bekenntnissynode [BE: «Bekenntnis-Synode»] der Deutschen Evangelischen Kirche». Das in der Überschrift wohl irrtümlich ergänzte «in», das zuletzt in Barths «Urschrift» enthalten war, wurde beim Satz weggelassen (vgl. Nicolaisen [Anm. 1], S. 59 📖).↩
b4
In BE folgt der Satz: «Diese möchten sich durch ihre Vereinigung gemeinsam zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche im Sinn von Eph. 4,4–6 bekennen.»↩
-c4
BE: «Art. 1, Art. 2,1 und Art. 4,1». ↩
d4
In BE folgt noch Art. 4,1 der Verfassung der DEK (s. oben, S. 284 [«Frankfurter Konkordie»]).↩
-e4
BE: «Deutschen Bekenntnis-Synode».↩
-f4
BE: «…, d. h. dieses».↩
-g4
BE: «der einen Kirche Jesu Christi, welches bei der Vereinigung der Bekenntniskirchen zur D[eutschen] E[vangelischen K[irche] ausgesprochen ist».↩
h4
BE: «erklären aber».↩
i4
BE: «Deutschlands ebenso gemeinsam».↩
j4
BE: «Einheit».↩
k4
BE: «ist nämlich».↩
l4
SV 2: «Kirchenregiments». ↩
-m4
BE: «der Kirchenregimente»; SV 2: «des Kirchenregimentes».↩
-n4
BE: «Wir dürfen aber auch nicht schweigen, da uns in einer Zeit gemeinsamer Not tatsächlich ein gemeinsames Wort des Glaubens in den Mund gelegt ist. Wir befehlen es Gott, was diese Tatsache für das Verhältnis der Bekenntniskirchen untereinander für die Zukunft bedeuten mag.»↩
o4
In BE folgt: «…, die auf Grund der theologischen Voraussetzung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] notwendig Geltung beanspruchen und deren Leugnung oder Verkehrung gegen die heilige Schrift und gegen die Bekenntnisse verstößt».↩
p4
In BE beginnt die erste These vor dem Bibelzitat mit: «Jesus spricht:»↩
-q4
Fehlt in BE.↩
r4
BE: «hören, anerkennen und verkündigen». ↩
-s4
BE: «gebe es Gebiete»; SV 2: «gäbe es Bereiche».↩
-t4
BE: «auf denen wir nicht Jesus Christus, sondern Herrn außer ihm gehören, nicht seinem, sondern einem von ihm unabhängigen Gebot verantwortlich wären»; in SV 2 fehlt «Bereiche» (sonst wie der oben stehende Text).↩
-u4
BE: «als der Herr verkündigt wird».↩
-v4
BE: «und selber als die Kirche der».↩
w4
BE: «und in».↩
-x4
BE: «sich die Kirche in». ↩
y4
BE: «‹Führer›».↩
z4
BE: «lassen nach dem Vorbild bestimmter Staatsformen».↩
-aa4
BE: «der auch die Kirche angehört».↩
ac4
SV 2: «anerkennt» statt «erkennt … an». Zur Frage, ob diese Änderung auf den Setzer zurückzuführen ist oder doch noch auf der Synode beschlossen wurde, vgl. Nicolaisen (Anm. 1), S. 59, Anm. 218. 📖↩
-ab4
BE: «Die Kirche, frei in der Bindung an ihren Auftrag, begleitet mit Dank und Ehrfurcht gegen Gott den in der Bindung an seinen Auftrag ebenso freien Staat mit ihrer Fürbitte, aber auch mit der Erinnerung an Gottes ewiges Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit.»↩
-ad4
BE: «als könne ein Staat die einzige und ‹totale› Ordnung menschlichen Lebens werden. Wir verwerfen die falsche Lehre, als habe sich die Kirche mit ihrer Botschaft oder auch nur mit ihrer Gestalt einer bestimmten Staatsform anzugleichen». ↩
-ae4
BE: «deutsche Bekenntnis-Synode».↩
-af4
BE: «Bedingung der Einheit und damit des Bestehens der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche]».↩
ag4
In BE irrtümlich «aeternam». ↩

Sachfußnoten

1
Die Entstehungsgeschichte der Barmer Theologischen Erklärung sowie die Vorbereitung und der Verlauf der Barmer Bekenntnissynode, auf der sie verabschiedet worden ist, sind breit erforscht und brauchen hier nicht erneut ausführlich dargestellt zu werden. Im Folgenden wird lediglich skizziert, unter welchen Umständen die Textstufen entstanden sind, an deren Erarbeitung Barth direkt beteiligt war. Im Zentrum der Aufmerksamkeit soll dabei stehen, wie Barth selbst in zeitnahen Zeugnissen seine eigene Rolle, aber auch die Mitarbeit der anderen Beteiligten einschätzte. – An Quellen und Literatur seien pars pro toto genannt: K. Immer (Hrsg.), Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche. Barmen 1934. Vorträge und Entschliessungen, Wuppertal-Barmen [1934] 📖; G. Niemöller, Die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Barmen, Bd. I: Geschichte, Kritik und Bedeutung der Synode und ihrer Theologischen Erklärung (AGK 5), Göttingen 1959 📖; ders. (Hrsg.), Die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Barmen, Bd. II: Text – Dokumente – Berichte (AGK 6), Göttingen 1959 📖; Chr. Barth, Bekenntnis im Werden. Neue Quellen zur Entstehung der Barmer Erklärung, Neukirchen-Vluyn 1979 📖; C. Nicolaisen, Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934, Neukirchen-Vluyn 1985 📖. Zur Rezeption vgl. M. Heimbucher / R. Weth (Hrsg.), Die Barmer Theologische Erklärung. Einführung und Dokumentation, Neukirchen-Vluyn 20097, S. 94–117. 📖 – Für die folgende Darstellung orientierten sich die Herausgeber dankbar an der überaus detaillierten und nach wie vor unübertroffenen Studie von Carsten Nicolaisen, in der er neben zahlreichen weiteren Quellen auch die im KBA vorhandenen Dokumente weitestgehend ausgewertet und frühere Darstellungen dort, wo es nötig war, nachvollziehbar korrigiert hat. ↩
2
Vgl. oben, S. 250. Noch am 2. Mai äußerte sich Barth in einem Brief an H. Asmussen (KBA 9234.143) in einem sehr ironischen Ton darüber. Zwar hob er hervor: «Die Sache mit der ‹rechtmäßigen evangelischen Kirche› war sehr schön» (vgl. dazu a.a.O., Anm. 26), meinte aber auch: «Vielleicht gelingt es […] die bayrische Meise und das württembergische Würmlein noch zu allerhand Taten zu begeistern, aber irgendetwas Solides und eigentlich Bedeutungsvolles erwarte ich von den sämtlichen Leuten dieses Kalibers nicht mehr. Und meine Unterschrift mit ihnen unter irgend ein Dokument zu setzen, würde ich schwerste Bedenken tragen.» Barths verbliebene Skepsis gründete u. a. sicher darin, dass man ihm zugetragen hatte, Bischof Hans Meiser habe nur kurze Zeit später erklärt, «das Wort von der wahren, legitimen Kirche sei ‹nur innerlich› zu verstehen» (Brief Ch. von Kirschbaums an M. Barth vom 5.5.1934 [KBA 9234.149]). ↩
3
Hans Asmussen (1898–1968), seit 1932 Pfarrer in Altona, Mitverfasser des «Altonaer Bekenntnisses», 1933 zeitweilig suspendiert, 1934 zur Ruhe gesetzt. ↩
4
Thomas Breit (1880–1966), seit 1925 Dekan in Hof, seit 1933 Oberkirchenrat im Landeskirchenrat München. ↩
5
Hermann Sasse (1895–1976), 1931–1934 Herausgeber des «Kirchlichen Jahrbuchs», seit 1933 ao. Prof. für Kirchen- und Dogmengeschichte sowie Symbolik in Erlangen, 1946 dort o. Prof., 1948 Austritt aus der bayrischen Landeskirche wegen ihres Anschlusses an die EKD, Auswanderung nach Australien, dort seit 1949 Prof. in North Adelaide. ↩
6
Karl Koch (1876–1951), seit 1916 Pfarrer in Bad Oeynhausen, seit 1927 Superintendent in Vlotho, seit 1927 Präses der Provinzialsynode Westfalen. ↩
7
Brief Barths an Koch vom 3.5.1934 (KBA 9234.145; Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 64 📖). Nach Ch. von Kirschbaums Taschenkalender war Niesel am selben Tag bei Barth. ↩
8
Brief Kochs an Barth vom 8.5.1934 (KBA 16397; Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 72 📖). ↩
9
Ebd. (i. Orig. hervorgehoben). Die an gleicher Stelle als Beginn der Arbeit angegebene Uhrzeit: « 15. Mai 9 Uhr vormittags» wurde wenige Tage später auf 11 Uhr verschoben (vgl. Brief Kochs an Asmussen, Barth, Breit und Sasse vom 12.5.1934 [KBA 16402]). ↩
10
Vgl. Brief Kochs an Barth vom 8.5.1934 (Anm. 8); Protokoll der Sitzung des «Nürnberger Ausschusses» vom 7. Mai 1934 (Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 65–68, dort S. 67 📖); weitere Mitschriften der Sitzung finden sich a.a.O., S. 68–71, und in: Verantwortung I, S. 274–277. 📖 – Meisers Drängen auf die Hinzuziehung Sasses muss nach den erhaltenen Quellen im Zusammenhang mit seinen eigenen Bedenken gegen die seiner Meinung nach vorschnelle «Herausgabe eines gemeinsamen Bekenntnisses» gesehen werden, mit dem «die Hand zu einer nicht gewollten Union» geboten werde (Nicolaisen; vgl. Verantwortung I, S. 277, Anm. 14↩
11
Grund für das am 30.4. gegen Barth verhängte Reiseverbot war unter anderem, dass einerseits ein Rundbrief, in dem Erica Küppers im Oktober 1933 Äußerungen Barths im Kreis der Notbundpfarrer in Berlin wiedergegeben hatte (vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 519–522 📖), an die Öffentlichkeit gelangt war und andererseits inzwischen der Bericht Charles Macfarlands über sein Gespräch mit Barth am gleichen Tag erschienen war (Ch. S. Macfarland, The New Church and the New Germany. A Study of Church and State, New York 1934, S. 132f. 📖 [Nachdruck in: Reformationstag 1933. Dokumente der Begegnung Karl Barths mit dem Pfarrernotbund in Berlin, hrsg. und eingeleitet von E. Busch, Zürich 1998, S. 61–63 📖]; vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 519, Anm. 16; ein Abdruck des Protokolls der Vernehmung Barths findet sich in: Prolingheuer, S. 243–245 📖). In einem Brief an den Ministerialrat im Preußischen Kultusministerium, Karl Schnöring (1886–1966; im Amt seit 10.6.1933, 1934 zum Generalstaatsanwalt in Düsseldorf berufen), teilte Barth am 9. Mai 1934 seine Absicht mit, am 15. nach Frankfurt zu reisen (vgl. KBA 9234.155). Er wurde daraufhin am 12.5. an den Universitätskurator als zuständigen Beamten verwiesen (vgl. KBA 9334.554), von dem er – unter der Auflage, sich von Fall zu Fall erneut an ihn zu wenden – die Genehmigung zu beiden Reisen erhielt. In einem Schreiben an Kultusminister Rust vom 23.5. protestierte Barth gegen dieses Verfahren und verlangte seine Befreiung von diesen Auflagen (KBA 9234.175; Abdruck: Prolingheuer, S. 246). In einem persönlichen Gespräch mit Paul Klingelhöfer (1887–1951; im Amt seit Sommer 1933, ab 1935 Ministerialrat im Reichsministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung), der als Stellvertreter seines beurlaubten Vorgängers das Amt des Universitätskurators versah, erhielt Barth am 28.5. nicht die Erlaubnis nach Barmen zu reisen; er kündigte deshalb seine Abreise dorthin vorsichtshalber in einem Brief an, der auf den 30.5. datiert war, an dem Barth längst in Barmen war (KBA 9234.191). Vgl. zum Ganzen Prolingheuer, S. 17–20. ↩
12
Vgl. oben, S. 252-258.↩
13
Einträge im Taschenkalender Ch. von Kirschbaums; vgl. auch Brief Barths an Thurneysen vom 20.5.1934 (KBA 9270.623; Bw.Th. III, S. 642 📖); Chr. Barth (Anm. 1), S. 9, Anm. 8. 📖 Die – viel später – von Barth verbreitete Version, das Treffen in Frankfurt habe an nur einem Tag stattgefunden (so auch Busch, S. 258 📖), beruhte auf einem Irrtum. ↩
14
Brief an Thurneysen vom 20.5.1934 (Anm. 13; Bw.Th. III, S. 642f. 📖). Vgl. auch die auf die Entstehung der «Konkordie» bezogene Äußerung Barths in einem Brief an Karl Koch vom 18.5.1934 (KBA 9234.163): «Unser Zusammensein und Zusammenwirken ist denkbar gut gewesen.» In Ch. von Kirschbaums Taschenkalender findet sich unter dem 16.5.1934 die Notiz: «in Frankfurt gute Zusammenarbeit mit Asmussen und Thomas Breit (Hof) – Sasse krank – Bekenntnis sehr einmütig formuliert». ↩
15
Vgl. Nicolaisen (Anm. 1), S. 29; die a.a.O., S. 74–76 📖, wiedergegebene Mitschrift Asmussens bezieht sich nur auf den Beginn der Besprechungen am 15. Mai und bricht vor der Beratung über die konkreten Thesen ab. ↩
16
Der a.a.O., S. 76f. 📖, abgedruckte und von C. Nicolaisen irrtümlich ebenfalls den Vorarbeiten zur «Barmer Theologischen Erklärung» zugeordnete weitere Notizzettel Barths ist vorzudatieren auf Ende Dezember 1933 / Anfang Januar 1934 und als Vorarbeit zur Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart 📖 zu betrachten (vgl. oben, S. 65f., Anm. 4). ↩
17
KBA 10581; Abdruck und nähere Angaben: unten, S. 280-282. ↩
18
Die bei Chr. Barth (Anm. 1), S. 20f. 📖, vertretene These, die «Urschrift» könne erst in der Mittagspause des 16.5. niedergeschrieben worden sein, wird von Nicolaisen (Anm. 1), S. 27–32 📖, mit überzeugenden Argumenten widerlegt. ↩
19
KBA 10071; Abdruck und nähere Angaben: s. unten, S. 283-292. ↩
20
Vgl. Chr. Barth (Anm. 1), S. 44–50 📖;Nicolaisen (Anm. 1), S. 30f. 📖; s. auch oben, S. 254f. ↩
21
KBA 10586; Abdruck und nähere Angaben: unten, S. 283-292. Ebenfalls im KBA erhalten ist das Asmussen-Typoskript der «Urschrift» mit zahlreichen Korrekturen in Barths Handschrift (KBA 10072). ↩
22
So auch Nicolaisen (Anm. 1), S. 34–36 📖; Chr. Barth (Anm. 1), bes. S. 20–22. 📖 Vgl. auch oben, Anm. 14, die zeitnahen Aussagen Barths. ↩
23
Brief an Thurneysen vom 20.5.1934 (Anm. 13; Bw.Th. III, S. 643 📖). Es handelt sich um den zweiten Teil der zweiten These; vgl. a.a.O., Anm. 16. ↩
24
Vgl. Asmussens Mitteilung in seinem Brief an Karl Koch vom 17.5.1934 (Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 80f., dort S. 80 📖): «Ich habe Ihnen jetzt im Auftrage der beiden Herren zu sagen, daß ich beauftragt wurde, das Referat zu diesen Sätzen zu übernehmen und darum auch die Sätze vorzutragen.» ↩
25
So auch die Einschätzung von Nicolaisen, a.a.O., S. 36 📖, die sich u. a. auf Asmussens Brief an Koch vom 17.5. stützt, in dem Asmussen lediglich darum bat, ein fehlendes Datum zu ergänzen und die Sätze vor der Drucklegung noch einmal Korrektur lesen zu dürfen (vgl. a.a.O., S. 81). ↩
26
Brief Sasses an Meiser vom 21.5.1934 (Abdruck: a.a.O., S. 83–85, dort S. 83. 84 📖). ↩
27
Otto Weber (1902–1966), seit 1928 Dozent, seit 1930 Direktor der Theologischen Schule Elberfeld, 1933 zeitweise Mitglied der Deutschen Christen, 1933/34 Reformiertes Mitglied des Geistlichen Ministeriums der DEK. ↩
28
Alfred de Quervain (1896–1968), seit 1930 Privatdozent in Basel, seit 1931 Pfarrer der Niederländisch-reformierten Gemeinde Elberfeld. ↩
29
Brief Althaus’ an Meiser vom 21.5.1934 (Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 86–88, dort S. 87f. 📖). ↩
30
Ein Abdruck des Ergebnisses dieser redaktionellen Überarbeitung findet sich a.a.O., S. 162–190 📖 (Text III). ↩
31
Die Entwürfe sind abgedruckt bei Nicolaisen (Anm. 1), S. 162–191 📖 (Texte IV, V und VI); vgl. a.a.O., S. 41. ↩
32
Christian Stoll (1903–1946), 1932 Pfarrer in der Diakonissenanstalt Neuendettelsau, seit 1933 theologischer Hilfsreferent im Landeskirchenrat München. ↩
33
Laut Taschenkalender Ch. von Kirschbaums traf Asmussen am Nachmittag des 26.5. ein und bestätigte Barths Befürchtung einer beabsichtigten «Verwässerung» (so Barth in einem Brief an H. A. Hesse, den er unmittelbar nach der telegraphischen Ankündigung des Besuchs Asmussens am 26.5. schrieb [KBA 9234.182]). Trotz der Mühe, die er unmittelbar zuvor selbst darauf verwandt hatte, Hermann Sasse möglichst mit ins Boot zu holen (vgl. Nicolaisen, a.a.O., S. 41–43 📖), scheint auch Asmussen die Außerachtlassung des von ihm mit Sasse erarbeiteten Entwurfs umstandslos gebilligt zu haben. ↩
34
Dass die bei Nicolaisen, a.a.O., S. 45 📖, aus Ch. von Kirschbaums Taschenkalender zitierte Äußerung, Barth und Asmussen seien übereingekommen, «die Erklärung unverändert der Synode» vorzulegen, mit dem «aus den Quellen zu erhebenden Befund nicht zur Deckung zu bringen ist» (ebd.), stimmt daher formal betrachtet. Vergleicht man allerdings die in Bonn an diesem Tag erstellte Fassung Barths und Asmussens (Abdruck: a.a.O., S. 164–192 [Text VII]) mit der «Frankfurter Konkordie» einerseits und dem stark davon abweichend formulierten Entwurf Asmussen/Sasse andererseits, erscheint angesichts der so weitgehenden Ähnlichkeit des neuen «Bonner Entwurfs» mit der Konkordie Ch. von Kirschbaums Eintrag mindestens verständlich. Nicolaisen selbst gibt a.a.O., S. 46, dann ja auch an, dass sowohl Asmussen als auch Barth weiterhin von der «Frankfurter Konkordie» sprachen, wenn sie den nun nur noch zur Diskussion stehenden, in Bonn entstandenen Text meinten – auch sie hielten die Abänderungen also kaum für gravierend. ↩
35
So Asmussen in einem Brief, den er am 26. Mai 1934 unmittelbar nach der Abreise aus Bonn noch im Zug an Koch und Meiser schrieb (Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 99f., dort S. 99 📖). ↩
36
So schrieb Barth in einem Brief an Asmussen vom 23.5.1934 (LKA Bielefeld, Best. 501, Nr. 708, Fasc. 1; Kopie: KBA 9234.176): «Ich wundere mich, dass von Präses Koch hinsichtlich des Stattfindens der F[reien] D[eutschen] N[ational-]S[ynode] noch keine Nachricht da ist. Oder werden zur Synode selbst nur Sie als Referent hinzugezogen? Ich würde ohne Weiteres damit einverstanden sein, weil es vielleicht zur Vermeidung von allerhand imponderablen Ressentiments gar nicht übel wäre, wenn ich überhaupt nicht sichtbar in die Erscheinung treten würde.» ↩
37
KBA 9334.606. ↩
38
Notiz im Taschenkalender Ch. von Kirschbaums. ↩
39
Schon im Januar zur Reformierten Bekenntnissynode (s. oben, S. 3-7) hatte Barth bei de Quervains übernachtet, und so lautete sein noch auf derselben Seite im Gästebuch stehender Eintrag nun: «29.– 31. Mai 1934 Schon wieder: Karl Barth, Bonn» (Kopie: KBA 9234.190).↩
40
Stephanie von Mackensen (1894–1985), 1933 auf der Liste der Deutschen Christen in die Landessynode Pommerns gewählt, wandte sich aufgrund schnell wachsender Zweifel an der Vereinbarkeit von Nationalsozialismus und Christentum der Bekennenden Kirche zu und wurde Mitglied des Bruderrates der Bekennenden Kirche Pommerns und dessen Geschäftsführerin. ↩
41
Eine Liste aller Synodalen, auf der allerdings Hans Asmussen fehlt, der wie auch Barth wohl verspätet eingeladen wurde, und die deshalb nur 138 Namen enthält, ist abgedruckt bei G. Niemöller II (Anm. 1), S. 11–15. 📖↩
42
Auf diese Situation wird sich der erste Teil einer Postkarte beziehen, die Barth an diesem Tag an Ch. von Kirschbaum schrieb (KBA 9272.124; Bw.Kirschbaum I, S. 357f. 📖): «Der Tag verläuft unter den mannigfaltigsten Vorgesprächen. Im Kreis der altpreußischen Union fand ich eine gute entschlossene Stimmung und Haltung. Dagegen droht nun von Seiten der ‹Lutheraner› ein großer Ansturm gegen die Frankfurter Erklärung. Und wer steht dabei an der Spitze? Georg Merz! Eben bin ich in einer Sitzung, in welcher darüber beraten wird – Meiser spricht gerade über die Schöpfungsordnungen – es sieht Alles sehr trostlos aus, und ich weiß nicht, wie es morgen werden soll – und wie es möglich sein soll, dass ich nicht in der nächsten Viertelstunde in Worte der Verachtung und des Zornes ausbreche.» Vgl. auch Verantwortung I, S. 279f. 📖: Meisers Bedenken bündelten sich nach seinen Aufzeichnungen in der Frage, ob man sich in der negativen Abgrenzung von den Deutschen Christen wirklich «so einig» sei, dass man zu einem «freudigen Wort der Gemeinsamkeit kommen» könne; konkret benannte er das Thema «Evangelium und Volk», das «Problem der ‹Schöpfungsordnung›» sowie den Zusammenhang von Kirchenordnung und Volksordnung und machte in Sonderheit Bedenken gegen den Entwurf der fünften These geltend (vgl. a.a.O., S. 279f., Anm. 3). – Die Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union tagte am 29. Mai 1934 ebenfalls in Barmen und vereinigte sich am Abend mit den Synodalen der anderen Landeskirchen zur Eröffnung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche. ↩
43
Mit der Zeitangabe «6 h» versehen fuhr Barth auf der Postkarte an Ch. von Kirschbaum vom 29.5.1934 (Anm. 42) fort: «Ich bin nicht ausgebrochen, sondern habe den Lutheranern energisch, aber sanft zugeredet. […] Sie haben nun heute Nacht einen lutherischen Konvent, dessen hoffentlich weise Beschlüsse man nun abwarten muss.» ↩
44
Abdruck des Einführungsreferats: Nicolaisen (Anm. 1), S. 110–139 📖; G. Niemöller II (Anm. 1), S. 49–66. 📖 Vgl. Nicolaisen, S. 51f.; Verantwortung I, S. 280–285. 📖 ↩
45
Ein unierter Konvent scheint nach den zugänglichen Quellen nicht zustande gekommen zu sein, es könnte aber sein, dass man sich im Kreis der Delegierten der altpreußischen Bekenntnissynode, die kurz noch einmal zusammengerufen worden waren, auch über die Thesen beriet; vgl. Nicolaisen, a.a.O., S. 53f., Anm. 197 📖; G. Niemöller, a.a.O., S. 71f. 📖 ↩
46
Mitschriften finden sich: Nicolaisen, a.a.O., S. 140f. 📖 (vgl. S. 54–57); Verantwortung I, S. 285. 📖 ↩
47
Zit. nach G. Niemöller II (Anm. 1), S. 153, Anm. 19. 📖 – In dieser Eingabe scheint Barth einen Wendepunkt der Verhandlungen gesehen zu haben, heißt es doch in einer Taschenkalender-Notiz Ch. von Kirschbaums über ein am 31. Mai frühmorgens mit Barth geführtes Telefonat: «Er ist getrost, der Widerstand scheint gebrochen, nachdem sogar die lutherischen Laien eine Bittschrift an ihre Theologen eingereicht haben, sie möchten nicht so halsstarrig sein». ↩
48
G. Niemöller II, a.a.O., S. 156f. 📖 (i. Orig. hervorgehoben). ↩
49
Joachim Beckmann (1901–1987), seit 1933 Pfarrer in Düsseldorf, 1933 Gründer der rheinischen Pfarrerbruderschaft, 1934 Mitglied im Rat der Bekenntnissynode Rheinland, im Bruderrat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union und im Reichsbruderrat. ↩
50
Eduard Putz (1907–1990), seit 1933 theologischer Hilfsreferent im Landeskirchenrat München. ↩
51
Abdruck der Mitschrift und einzelner Notizen Asmussens: Nicolaisen (Anm. 1), S. 142–146. 📖 Erhalten sind ebenfalls kurze Notizen aus der Hand Barths (KBA 10073; Abdruck: a.a.O., S. 146), die unten im textkritischen Apparat ausgewiesen sind. ↩
52
Vgl. die kurze Mitteilung Barths an Ch. von Kirschbaum, datiert bereits auf den 31.5.1934: «Sehr ausgefüllter Arbeitstag. Mehr darum nicht möglich. Die Dinge laufen jetzt besser.» Darunter fügte er hinzu: «Nachts 12 (immer noch Kommissionssitzung)» (KBA 9272.125; Bw.Kirschbaum I, S. 360 📖). – Im KBA liegt ein dieser Beratung zuzuordnendes Blatt mit Notizen Barths vor, aus denen hervorgeht, dass er selbst die Umformulierung der fünften These maßgeblich mitgestaltet hat (KBA 10073; Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 146 📖). Der mit Bleistift geschriebene, auf dem Blatt stark bearbeitete Text bietet in seiner Endgestalt die fünfte These in der Fassung, wie sie schließlich der Synode zur Abstimmung vorgelegt wurde. ↩
53
Mitschrift: Nicolaisen, a.a.O., S. 147–153 📖; G. Niemöller II (Anm. 1), S. 140–149 📖; vgl. Verantwortung I, S. 291f. 📖 ↩
54
Vgl. G. Niemöller, a.a.O., S. 156f. 📖; Verantwortung I, S. 295. 📖 ↩
55
KBA 9107.329. Die «Theologische Erklärung» findet sich auf S. 1–3 dieses Flugblatts, das neben der Kundgebung «An die Evangel[ischen] Gemeinden und Christen in Deutschland» (S. 1; vgl. Immer, Bekenntnissynode [Anm. 1], S. 74f. 📖) auch noch die «Erklärung der Bekenntnissynode zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche» (S. 4; vgl. a.a.O., S. 37f.) enthält. Zu weiteren Einzelheiten vgl. unten, Anm. 66. ↩
56
Immer, a.a.O., S. 8–11. 📖 ↩
57
Zu nennen sind in erster Linie der u. a. von Paul Althaus und Werner Elert (1885–1954; seit 1923 Prof. für Kirchengeschichte und Systematische Theologie in Erlangen) unterzeichnete, bereits auf den 11. Juni 1934 datierte «Ansbacher Ratschlag» (AELKZ 67 [1934], Nr. 25, Sp. 584–586 📖; Schmidt II, S. 102–104 📖; vgl. G. Niemöller I [Anm. 1], S. 142–156 📖) sowie der an der Barmer Erklärung sich entzündende Briefwechsel Barths mit Gerhard Kittel (1888–1948; seit 1926 Prof. für Neues Testament in Tübingen, seit 1933 Hrsg. des ThWNT, 1933 zeitweise Mitglied der Deutschen Christen) vom Juni / Juli 1934 (K. Barth / G. Kittel, Ein theologischer Briefwechsel, Stuttgart 1934 📖; O.Br. 1909–1935, S. 268–319 📖; vgl. G. Niemöller I, S. 156–168). Zu weiteren zeitnahen Auseinandersetzungen mit der Barmer Erklärung vor allem von lutherischer Seite vgl. G. Niemöller I, S. 168–229. ↩
58
Vgl. beispielsweise W. Gerlach, Als die Zeugen schwiegen. Bekennende Kirche und die Juden (SKI 10), 2., bearb. und erg. Aufl., Berlin 1993, S. 127–130 📖, der zu dem Schluss kommt (S. 130): «So hatte sich die Bekennende Kirche bei ihrer Barmer Konstituierung von einem Problem getrennt, dem sie ursprünglich überhaupt ihre Entstehung verdankte – dem Arierparagraphen.» ↩
59
Brief Barths an Bethge vom 22.5.1967 (KBA 9267.32; Br. 1961–1968, S. 403 📖).↩
60
KBA 10581. – Ein Blatt, 15 × 22 cm, beidseitig in Barths Handschrift beschrieben, überwiegend mit Bleistift, lediglich der Entwurf zu These V mit Tinte. Die verschiedenen Bearbeitungsstufen sind, soweit erkennbar, im textkritischen Apparat ausgewiesen, eingefügte Ergänzungen durch ⌈ ⌉ kenntlich gemacht. Die Anordnung der Notizen – einschließlich der von Barth vorgenommenen Unterteilungen – ist in der möglichen Genauigkeit wiedergegeben; die in eckigen Klammern zur besseren Orientierung eingefügten Zwischenüberschriften sind aus dem Abdruck bei Nicolaisen (Anm. 1), S. 77–79 📖, übernommen. Der Vergleich mit der «Urschrift» und der «Frankfurter Konkordie» (s. unten, S. 283-292) lässt eine sichere Datierung der ersten beiden Notizen-Abschnitte vor der Niederschrift der «Urschrift» zu, während die übrigen Notizen erst danach angefertigt worden sein können. ↩
61
Die genannte Broschüre war 1934 erschienen.↩
62
Gemeint ist S. 6 der maschinenschriftlichen Ausfertigung der «Urschrift» (s. oben, Anm. 21).↩
63
KBA 10071 (Abb. 2–3); 3 Seiten, 22×28 cm, handschriftlich mit Tinte beschrieben, mit einem Vermerk in Ch. von Kirschbaums Handschrift: «Barmer Erklärung 1934 (Urschrift)»; Abdruck: Nicolaisen (Anm. 1), S. 161–189 📖 (Text I). Am Manuskript angebrachte Korrekturen sind im textkritischen Apparat ausgewiesen, einfache Hinzufügungen durch ⌈ ⌉ kenntlich gemacht.↩
64
KBA 10586; Typoskript-Durchschlag, 5 S., 22,5×28,5 cm; Bleistiftkorrekturen in Barths Handschrift, am oberen Rand handschriftliche Notiz Barths: «Erster Entwurf des Ausschusses (Asmussen, Barth, Breit in Frankfurt a.M.)»; Abdruck: Nicolaisen (Anm. 1), S. 161–189 📖 (Text II). – Zu den ersichtlichen Abweichungen von der «Urschrift» vgl. Nicolaisen (Anm. 1), S. 32-35, der auch eine Rekonstruktion der verschiedenen Bearbeitungsstufen bietet. – Im textkritischen Apparat ausgewiesen sind die von Barths Hand am Text später angebrachten Bleistiftkorrekturen; bloße Ergänzungen sind durch ⌈ ⌉ kenntlich gemacht. Diese Korrekturen und Ergänzungen sind augenscheinlich im Zusammenhang mit der Redaktion der «Konkordie» durch Barth und Asmussen am 26. Mai vorgenommen worden, in die ein großer Teil von ihnen eingeflossen ist (Abdruck: a.a.O., S. 164–192; vgl. oben, S. 272).↩
65
Zu diesem im Vergleich zur «Urschrift» neuen Absatz vgl. auch oben, S. 281, Barths Notizen [I] zur Präambel [3.].↩
66
KBA 9107.329; Abdruck auf S. 1–3 eines vierseitigen Flugblattes, gedruckt auf einem gefalteten Blatt (35,6 × 25,8 cm) am 31.5.1934; «Druck und Versand: Westd[eutscher] Jungmännerbund A.-G., W[uppertal]-Barmen, Besenbruchstr. 28.» (S. 4); vgl. oben, Anm. 55. Im textkritischen Apparat werden die Abweichungen vom Bonner Entwurf (BE; s. oben, Anm. 34) und die wenigen Abweichungen von der zweiten Synodalvorlage (SV 2; Abdruck: Nicolaisen [Anm. 1], S. 164–192 📖 [Text VIII]), über die die Synode abstimmte, ausgewiesen; Verbesserungen offensichtlicher Schreibfehler oder die Auflösung von Abkürzungen bleiben dabei unberücksichtigt, ebenso die Hervorhebung der Bibelzitate im Original durch Fettdruck. ↩
67
Im zweiten Satz der Eingangsworte heißt es unter Berufung auf Eph. 4,4–6: «Sie [die Deutsche Evangelische Kirche] vereinigt die aus der Reformation erwachsenen gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntnisse in einem feierlichen Bunde und bezeugt dadurch: ‹Ein Leib und ein Geist, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater unser aller, der da ist über allen und durch alle und in allen›» (GDEK 1 [1933], Nr. 1, S. 2 📖). ↩
68
«Gesetz über die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche» vom 14.7.1933 (Abdruck: GDEK 1 [1933], Nr. 1, S. 9 📖).↩
69
A.a.O., S. 2. 📖 ↩
70
Glaubensbekenntnis von Nicäa-Konstantinopel, III. Art. ↩
71
Mit den Deutschen Christen und ihren Ansichten hatte Barth sich bereits seit dem Frühsommer 1933 immer wieder auseinandergesetzt, seit dem Spätsommer 1933 auch mit den Maßnahmen des deutsch-christlich dominierten Kirchenregiments. Vgl., mit jeweils zahlreichen in den Fußnoten ausgewiesenen Belegen, u. a. K. Barth, Theologische Existenz heute!, in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 271–363, dort S. 320–330 📖; ders., Gegenthesen zu den Rengsdorfer Thesen, in: a.a.O., S. 558–566 📖; ders., Kirchliche Opposition 1933. Grundsätzliches, in: a.a.O., S. 581–589, dort bes. die Thesen 3 und 4 (S. 587f.) 📖; ders., Bericht über die Grundsätze der Kirchenbewegung «Deutsche Christen e. V.» (s. oben, S. 138-144) 📖. Zahlreiche einschlägige Quellen sind auch zitiert im Untertext zu den sechs Barmer Thesen in: Heimbucher / Weth (Anm. 1), S. 37–42. 📖 Die im Folgenden zu den Verwerfungssätzen angeführten Belege haben insofern nur Beispielcharakter und lassen sich beliebig vermehren.↩
72
Vgl. Heidelberger Katechismus, Frage 1 (BSRK, S. 682,20 📖; RefBS 2/2, S. 175,32 📖). ↩
73
Vgl. etwa die dritte der Richtlinien der Kirchenbewegung Deutsche Christen (Nationalkirchliche Bewegung) vom 11. Dezember 1933 (Schmidt 📖; vgl. oben, S. 142): «Wie jedem Volk, so hat auch unserem Volk der ewige Gott ein arteigenes Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in dem Führer Adolf Hitlerm von ihm geformten nationalsozialistischen Staat. Dieses Gesetz spricht zu uns in der aus Blut und Boden erwachsenen Geschichte unsres Volkes. Die Treue zu diesem Gesetz fordert von uns den Kampf für Ehre und Freiheit.»↩
74
In Punkt 5 der auf der «Sportpalastkundgebung» des Gaues «Groß-Berlin» am 13. November 1933 angenommenen Entschließung hieß es: «Wir fordern, daß eine deutsche Volkskirche ernst macht mit der Verkündigung der von aller orientalischen Entstellung gereinigten schlichten Frohbotschaft und einer heldischen Jesusgestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums, in dem an die Stelle der zerbrechenden Knechtsseele der stolze Mensch tritt, der sich als Gotteskind dem Göttlichen in sich und in seinem Volke verpflichtet weiß» (Gauger 📖). ↩
75
Vgl. etwa E. Hirsch, Das kirchliche Wollen der Deutschen Christen. Zur Beurteilung des Angriffs von Karl Barth (Theologische Existenz heute, München 1933), in: ders., Das kirchliche Wollen der Deutschen Christen, Berlin 1933, S. 5–17, dort S. 15 📖: «Es ist nach dem allen nur natürlich, daß wir jetzt, wo wir in eine von oben bis unten auf den Führungsgedanken gebaute Volklichkeit und Staatlichkeit treten, nun auch in unsrer Kirche Führung verwirklichen und gestalten»; ders., Theologisches Gutachten in der Nichtarierfrage (Erweiterte und für den Druck verbesserte Fassung des Gutachtens vom 7.10.1933), in: DTh 1 (1934), S. 182–199, dort S. 196 📖: Eine Kirchenordnung sei, «auch soweit sie gut ist und richtig gebracht wird, immer ein bestimmter Gebrauch menschlicher Freiheit, neben dem anderer Gebrauch menschlicher Freiheit möglich wäre». Vgl. auch das ebenfalls u. a. auf Hirsch zurückgehende Pommersche Bekenntnis Deutscher Christen von Ende 1933 (Schmidt 📖), wo es zum Punkt «Kirche und Staat» hieß (a.a.O., S. 105): «Evangelischer Glaube schließt in sich die Bereitschaft, immer wieder in die geschichtliche Wirklichkeit von Volk und Staat hineinzulauschen und den ihm von Gott gebotenen Weg sich in neuer Stunde neu zeigen zu lassen. Wir können heute nur von solchen Christen rechte kirchliche Führung in der Wirklichkeit von Volk und Staat erwarten, welche in der nationalsozialistischen Bewegung eine für alle Deutschen verbindliche neue Gestalt deutschen Lebens erkennen.» ↩
76
Zur Frage des Bischofsamtes als eines autoritativen Führungsamtes hatte Barth sich bereits in Theologische Existenz heute! (Anm. 71), S. 302–320 📖, eingehend geäußert.↩
77
Der Begriff «total» im Zusammenhang mit dem Staat spielte – zumal, wenn er wie bis in BE hinein durch Anführungszeichen hervorgehoben war – auf den nationalsozialistischen Staat an; vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 362, Anm. 215 📖. ↩
78
Vgl. aus dem Wort des Reichsbischofs an die Pfarrer vom 24. März 1934, der sog. «Karfreitagsbotschaft»: «Es ist gewiß verständlich, wenn der Totalitätsanspruch des Staates für Viele etwas ganz Neues und Fremdes war, und insonderheit dem zum Individualismus neigenden, um Innerlichkeit ringenden evangelischen Pfarrerstand schwere Anstöße gab, weil man Mut und Kraft nicht aufbrachte, um den entsprechenden Totalitätsanspruch der Kirche volksverbunden zu bewahren. Das gibt kein Recht, von Martyrium zu reden, wenn solcher Totalitätsanspruch auf pastorale Zaghaftigkeit, Bedenklichkeit, Unsicherheit, schwankende Haltung oder gar versteckte Anklagen stößt, zumal, wenn sich derartiges hinter ‹Wortverkündigung› versteckt» (Schmidt 📖). ↩
79
Vgl. aus den von Hermann Grüner, Pfarrer in Braunschweig und «Kampfstaffelführer» der Deutschen Christen, im März 1934 veröffentlichten Thesen Was wir «Deutschen Christen» wollen. 6 Thesen für «Deutsche Christen»: «Der Staat ist das Werkzeug Gottes zur Erhaltung des deutschen Volkes nach außen, die Kirche das Werkzeug Gottes zur Erhaltung des deutschen Volkes nach innen» (Gauger 📖). Im Pommerschen Bekenntnis (Anm. 75) hieß es: «Wir sehen in den Männern der nationalsozialistischen Bewegung und des nationalsozialistischen Staates Gottes Werkzeuge und Diener in der Erneuerung unserer deutschen christlichen Volksordnung. Unsere Deutsche Evangelische Kirche steht bei dem ihr aufgetragenen besonderen Dienste mit diesen Männern in dem gleichen Lebensraum des deutschen Volkes. Indem sie mit ihnen im Vertrauen an dem Werke des Neubaus zusammenarbeitet, verzichtet sie auf ein falsches Eigenwesen und gewinnt die ihr von Gott einzig gewährte Hoheit des Dienstes» (Schmidt I,S. 105). 📖↩
80
Jes. 40,8; 1.Petr. 1,25. Die lateinische Übersetzung dieser Verse nimmt mit der Losung, unter der evangelische Fürsten und Städte 1526 und 1529 auf den Reichstagen zu Speyer auftraten, ein geflügeltes Wort der lutherischen Tradition auf. ↩