1934

Zur Frage des Hitlereides

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Zur Frage des Hitlereides

1934

Nach Bekanntwerden der Suspendierung Barths erreichten die gerade erst im Amt befindliche Vorläufige Kirchenleitung (VKL) schnell zahlreiche Eingaben und Bitten aus dem In- und Ausland, sie möge dazu nicht schweigen, sondern zur Eidesfrage im Sinne und zur Unterstützung Barths im anstehenden Prozess Stellung nehmen.1

Zeitgleich bemühten sich Barths Bonner Kollegen, dem Verfahren möglichst doch noch eine positive Wende zu geben. Katholische Kollegen ließen Barth durch Ernst Wolf wissen, dass ihnen die Eidesleistung auch ohne einen ausdrücklich angemahnten Vorbehalt durch eine Stellungnahme der Fuldaer Bischofskonferenz zur Eidesfrage ermöglicht worden sei.2 Hans Emil Weber3 bat Barth brieflich, «nicht auf dem Zusatz in der Eidesformel zu bestehen, sondern sich etwa mit einer protokollarischen Erklärung zufrieden zu geben».4 Friedrich Horst formulierte daraufhin für die VKL den Entwurf einer entsprechenden Erklärung und schickte diesen am 2. Dezember 1934 an Barth.5

611 Barth antwortete mit der hier edierten Stellungnahme, in deren ersten beiden Punkten er wesentlich deutlicher als in seiner Erklärung [zur Suspendierung]6 klarstellte, worum es ihm bei seiner Weigerung, den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten, wohl vor allem ging: Er wollte anhand dieses Präzedenzfalles die Bekennende Kirche zu der grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts bringen, «dass die evangelische Kirche den nationalsozialistischen Totalitätsanspruch nicht anerkennen und dass ein evangelischer Christ den Hitlereid darum nur als einen wie jeder ernsthafte Eid beschränkt verpflichtenden Eid leisten kann».7

Friedrich Horst hatte unterdessen an den Vorsitzenden der VKL, Landesbischof August Marahrens,8 die Bitte gerichtet, «im Namen der Evangelischen Kirche ein authentisches Wort zur Frage des Eides auf den Führer herausgehen zu lassen», und davon auch Hans Thimme,9 den Sprecher der «Bruderschaft Westfälischer Hilfsprediger und Vikare», in Kenntnis gesetzt.10 Dieser wandte sich am 2. Dezember auch im Namen der «etwa 200 Glieder» der Bruderschaft ebenfalls an Marahrens und unterstützte «diese Bitte auf das Dringendste».11 Dasselbe tat einen Tag später, von Thimme dazu aufgefordert, der Sprecher der «Bruderschaft Rheinischer Hilfsprediger und Vikare», Bernhard Heyermann,12 stellvertretend für ihre «etwa 120 Glieder».13

612 In der nächsten Sitzung der VKL am 5. Dezember 1934, zu der Paul Humburg den von Horst formulierten Entwurf – vermutlich schon in der auf Barth zurückgehenden modifizierten Form – mitgebracht hatte, weigerte sich Marahrens zunächst, überhaupt irgendein Wort zur Eidesfrage ausgehen zu lassen.14 Am nächsten Tag jedoch kam es zu einem Kompromiss: Es wurde ein nicht von Marahrens, sondern von Präses Koch unterzeichneter, wörtlich ausformulierter «Privatbrief» der VKL an den Göttinger Studenten Hans Heinrich Harms15 beschlossen,16 in dem ihm als vorläufige Antwort auf seine im Namen weiterer Kommilitonen am 3. Dezember an die VKL gerichtete Anfrage die unten abgedruckte Stellungnahme mitgeteilt wurde. Versehen war diese jedoch mit dem Zusatz, sie sei «eine vorläufige» und darum «für die Öffentlichkeit nicht bestimmte».17 Allerdings wurde dieser Brief durch die VKL in Abschrift schon am folgenden Tag auch weiteren Adressaten zugänglich gemacht.18

Am 8. Dezember teilten die Professoren Horst und Weber und am 12. Dezember dann auch Marahrens selbst namens der VKL den Inhalt der Erklärung Reichkultusminister Rust mit.19 Am 13. und |613 14. Dezember erfolgten erste Veröffentlichungen in der «Westdeutschen Eilkorrespondenz»20 und im «28. Brief zur Lage» der Evangelischen Bekenntnissynode im Rheinland, dort allerdings mit einer Erläuterung, deren Schluss man durchaus als Distanzierung von Barth interpretieren konnte: «Von einem Vorbehalt kann also bei einem religiösen Eid nach Auffassung der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche, wie man sieht, keine Rede sein.»21 Ebenfalls am 14. Dezember wandten sich Hermann A. Hesse im Namen des Reformierten Bundes und Karl Immer im Namen des Coetus Reformierter Prediger an Rust. Sie zitierten die Erklärung und führten ergänzend aus, dass diese «amtliche Verlautbarung» der VKL «mit den Erklärungen, die Professor D. Karl Barth zum Beamteneid abgegeben hat», übereinstimme, dass Barth «in der Verantwortung eines evangelischen Lehrers an einer deutschen Universität» gehandelt habe und dass die «Entscheidung eines jeden evangelischen Christen in Deutschland […] auf Grund der Bindung an Gottes Wort nicht anders ausfallen» könne, «als wie sie von Prof. D. Karl Barth getroffen wurde».22

Dieses Schreiben wurde – an eine Veröffentlichung in einer deutschen Zeitung war nicht zu denken – telefonisch Karl Sartorius, dem Chefredakteur der «Basler Nachrichten», zugänglich gemacht, der es am 17. Dezember 1934 in der Zeitung abdruckte.23 Im selben Artikel |614 erschien auch die Erklärung der VKL, unmittelbar davor wurden die Namen der Mitglieder der VKL genannt und es wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Erklärung ohne erläuternde Begleitsätze ergangen sei.24

Barths Bedingungen, die im vierten Absatz des untenstehenden Textes formuliert sind, waren somit erfüllt, auch wenn er weder mit der zögerlichen Verbreitung der Erklärung noch mit der Formulierung, in der sie von der VKL schließlich verabschiedet worden war, restlos zufrieden war.25 Er entschloss sich daher, seinen Vorbehalt aufzugeben, und teilte am 18. Dezember dem Rektor der Universität mit, den Eid angesichts der nun vorliegenden kirchlichen Stellungnahme nun doch in der vorgeschriebenen Form leisten zu wollen.26 Große |615 Hoffnungen, damit seine Amtsenthebung abwenden zu können, machte er sich dennoch nicht. In einem Brief, in dem er sich für ihre Anteilnahme und die Bemühungen ihres Mannes bedankte, schrieb er an Hannah Weber: «Leider muss ich aber hinzufügen, dass ich wenig Hoffnung habe, dass die Veränderung der Situation und die entsprechende Veränderung meiner Haltung auf den offenbar beabsichtigten Ausgang meines Disziplinarprozesses einen entscheidenden Einfluss haben wird.»27 Und an Wilhelm Niesel: «Es riecht entschieden nach Absetzung.»28

Der untenstehende Abdruck folgt dem im KBA erhaltenen Original-Typoskript.29 Vorangestellt ist der von Horst formulierte Entwurf, auf den Barth sich bezieht,30 im Anschluss abgedruckt ist das Ergebnis der Bemühungen: die von der Vorläufigen Kirchenleitung verschickte Erklärung.31

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Entwurf Friedrich Horsts zu einer Erklärung zur Eidesfrage (Ende November / Anfang Dezember 1934)

Die Kirche lehrt: Der unter Anrufung Gottes dem Staat geleistete Eid schließt gerade durch die Berufung auf Gott aus, etwas zu tun, was wider klares Gottesgebot ist. Mit dieser Lehre verkündet die Kirche zugleich den Ernst der Verantwortung und die Unerbittlichkeit des Eides. So hält sie sich an das Wort ihres Herrn: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Und an die apostolische Auslegung: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen! und: Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat!

Zur Frage des Hitlereides

1. In dem mir heute vorgelegten Entwurf zu einer kirchlichen Erklärung zur Eidfrage fehlt mir die konkrete Beziehung auf den zur Diskussion stehenden Beamteneid.32 Es handelt sich in diesem Eid nicht um den «Staat» im Allgemeinen, sondern um Adolf Hitler und damit nach der im gegenwärtigen Parteistaat herrschenden Auffassung um den Totalitätsanspruch dieses einen Mannes. Will das Kirchenregiment etwas Grundsätzliches und Allgemeines sagen, das ein Bekenntnis zu dem Sinn des von mir zunächst auf meine eigene Verantwortung gemachten Vorbehaltes bedeuten würde, dann darf es dieser konkreten Beziehung nicht ausweichen.

2. Der Entwurf ist mir zu gesprächig. Alles zu dem konkreter zu formulierenden ersten Satz Hinzugefügte, insbesondere auch die kommentarlos zitierten Bibelsprüche scheinen mir eher neuer Vernebelung als der Klärung der Sache zu dienen, um die es jetzt geht: dass die evangelische Kirche den nationalsozialistischen Totalitätsanspruch nicht anerkennen und dass ein evangelischer Christ den Hitlereid darum nur als einen wie jeder ernsthafte Eid beschränkt verpflichtenden Eid leisten kann.

617 3. Ich mache folgenden Gegenvorschlag:

Die Treue und der Gehorsam gegen den Führer des deutschen Reiches Adolf Hitler, zu denen die Beamten und die Soldaten der Wehrmacht eidlich verpflichtet werden, sind für den evangelischen Christen bestimmt und begrenzt durch das in der heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes.33

4. Wenn das Kirchenregiment diese Erklärung (oder eine ihr substantiell entsprechende) zu übernehmen und mit namentlicher Unterschrift seiner sämtlichen Mitglieder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen willens und in der Lage ist,

wenn die Staatsregierung mindestens durch ein der Veröffentlichung folgendes längeres Schweigen bekundet, dass sie dieser Interpretation des Beamteneides nicht zu widersprechen gedenkt,

wenn mein Disziplinarverfahren bis dahin nicht zum Abschluss gekommen ist,

dann bin ich bereit, auf meinen Zusatz zu der vorgeschriebenen Eidesformel zu verzichten und den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten.

Ohne Erfüllung dieser Bedingungen würde mir eine Veränderung meiner Haltung als eine unerlaubte34 Erleichterung der mir und, wie ich jetzt sehe, vielen Anderen durch diesen Eid gestellten Frage35 erscheinen müssen.

Bonn, den 2. Dezember 1934

618 Stellungnahme der Vorläufigen Kirchenleitung (6. Dezember 1934)

Der unter Anrufung Gottes dem Führer Adolf Hitler geleistete Eid gibt der Treue- und Gehorsamsverpflichtung den Ernst der Verantwortung vor Gott und damit ihre rechte Begründung. Er schließt durch die Berufung auf Gott ein Tun aus, das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes ist.36 Damit halten wir uns an das Wort des Herrn: «Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist», und an die apostolische Auslegung: «Man muss Gott mehr gehorchen denn den Menschen» und «Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat.»

Sachfußnoten

1
Vgl. Prolingheuer, S. 65-67. 68f. 70f. 📖; Gauger III, S. 439 📖; s. auch die unten genannten Eingaben. Paul Humburg sprach in einem Telefonat Barth gegenüber davon, es seien «‹ganze Packen› von Eingaben dazu» eingegangen (vgl. Brief Barths an W. Niesel vom 13.12.1934 [KBA 9234.360; M. Freudenberg / H.-G. Ulrichs (Hrsg.), Karl Barth und Wilhelm Niesel. Briefwechsel 1924–1968, Göttingen 2015, S. 169 📖]) – Zu den Vorgängen um die Suspendierung vgl. oben, S. 550-559. ↩
2
Vgl. E. Wolf, Karl Barths Entlassung. Die Tragödie einer Fakultät. Vortrag, gehalten gelegentlich der Gedenkstunde der Evang.-Theol. Fakultät am 16. Juli 1965 (ungekürzte Fassung), hektographiertes Typoskript, 41 S. mit 2 Anlagen, dort S. 8f. 📖– Im Hirtenbrief des deutschen Episkopates vom 7. Juni 1934 (Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche, Bd. I: 1933–1934, bearb. von B.Stasiewski [VKZG.Q 5], Mainz 1968, S. 704–715 📖) hieß es: «Ihr habt gehört und gelesen: Man könne einen Eid auf vorbehaltlose Gefolgschaft leisten. Wir, eure Bischöfe, bemerken vorsichtshalber dazu: Der Eid ist eine feierliche Anrufung Gottes, kann also niemals zu einer Leistung verpflichten, die einem Gebote Gottes widersprechen würde» (a.a.O., S. 711). ↩
3
Hans Emil Weber (1882–1950), seit 1913 Prof. für Systematische Theologie in Bonn. ↩
4
Brief H. E. Webers an Barth vom 28.11.1934 (KBA 9334.1177). ↩
5
Prolingheuer, S. 67 📖, nennt ohne Beleg H. E. Weber als Verfasser. Barth selbst schrieb Ende des Monats jedoch in einem Brief an Th. Breit: «Die Formulierung der Erklärung der Vorläufigen Leitung der DEK stammte bekanntlich in ihrer Substanz von meinem hiesigen Kollegen Horst, der sie mit mir durchgesprochen […] hatte» (Brief Barths an Breit vom 30.12.1934 [KBA 9234.380]). ↩
6
Siehe oben, S. 556-559. ↩
7
Siehe unten, S. 616. ↩
8
August Marahrens (1875–1950), seit 1925 Landesbischof von Hannover, seit 1928 auch Abt zu Loccum, am 22.11.1934 zum Vorsitzenden der vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche bestellt. ↩
9
Hans Thimme (1909–2006), seit Mai 1934 Vikar beim Präsidium der Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen, 1934–1939 Pfarrer in Spenge, 1939–1945 Kriegsdienst, ab 1947 erneut im westfälischen Kirchendienst, 1969–1977 Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. ↩
10
Brief H. Thimmes an A. Marahrens vom 2.12.1934 (zit. nach Prolingheuer, S. 69 📖). ↩
11
Ebd. ↩
12
Bernhard Heyermann (1907–1957), 1933/34 Hilfsprediger in Hilden, Wuppertal und Düsseldorf, ab 1935 Pfarrer in Dortmund, später in Elberfeld. ↩
13
Brief B. Heyermanns an die Vorläufige Kirchenleitung vom 3.12.1934 (zit. nach Prolingheuer, S. 71 📖). ↩
14
Vgl. Prolingheuer, S. 73 📖. ↩
15
In der Literatur nur Heinrich Harms. – Hans Heinrich Harms (1914–2006), 1932 Beginn des Studiums der Evangelischen Theologie in Göttingen; 1943 Pfarrer in Roringen bei Göttingen, 1950 Oberkirchenrat im EKD-Außenamt, 1952 Referent beim Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf, 1960 Hauptpastor an St. Michaelis in Hamburg, 1967–1985 Bischof der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg. ↩
16
Vgl. Prolingheuer, S. 74 📖; Wolf (Anm. 2), S. 9 📖. ↩
17
Zit. nach Prolingheuer, S. 74. 📖 ↩
18
Vgl. a.a.O., S. 78f. 📖 Ein Exemplar einer solchen Abschrift findet sich auch in: KBA, Slg. Dokumente und Materialien 1933–1935, Mappe «Suspension 1934/35». ↩
19
Vgl. H. Assel, «Barth ist entlassen…» Emanuel Hirschs Rolle im Fall Barth und seine Briefe an Wilhelm Stapel, in: ZThK 91 (1994), S. 445–475, dort S. 467f. 📖 Die Angabe von Prolingheuer, S. 86f. 📖, dieses Schreiben sei von Koch geschickt worden, ist falsch, und dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Unterschrift Kochs unter dem Schreiben an Harms, das im Brief zitiert wird, in den Mitteilungen an Rust mit zitiert wird. Eine Durchschrift des Schreibens von Horst und Weber findet sich in: KBA, Slg. Dokumente und Materialien 1933–1935, Mappe «Suspension 1934/35». ↩
20
Verlautbarung der Bekenntnisgemeinschaft der deutschen evangelischen Kirche zur Eidesfrage, in: Westdeutsche Eilkorrespondenz, Nr. 173, 13.12.1934 📖. ↩
21
H. Held, 28. Brief zur Lage. Nur für Mitglieder der Bekenntnisgemeinde (als Manuskript gedruckt), hrsg. von der Evangelischen Bekenntnissynode im Rheinland, 14.12.1934, S. 12. 📖 – Barth schrieb dazu im Brief an Th. Breit vom 30.12.1934 (Anm. 5): Dass die Erklärung «an diesen beiden Stellen – den ersten, wo sie endlich weitere Kreise erreichen konnte – mit einem Zusatz erschien, den jedermann so auffassen musste, als sei sie geradezu gegen mich gerichtet», habe ihm zwei Tage lang den Gedanken, seinen Vorbehalt zurückzuziehen, «ganz unmöglich» gemacht. ↩
22
Brief K. Immers und H. A. Hesses an Rust vom 14.12.1934 (zit. nach Prolingheuer, S. 87f. 📖) ↩
23
Barth kommentierte dies gegenüber Th Breit, der ihn in einem Brief vom 29.12.1934 besonders auf diese Einbeziehung der «ausländischen Presse» kritisch angesprochen hatte (KBA 9334.1408), so: «Damit war das, was ich von Anfang an unter ‹Öffentlichkeit› verstanden hatte – ‹öffentlich› ist im heutigen Deutschland eine Sache erst dann, wenn man sie in den Basler Nachrichten gelesen hat – erreicht» (Brief vom 30.12.1934 [Anm. 5]). ↩
24
Art. «Prof. Barth und die Eidesfrage», in: Basler Nachrichten, Nr. 345, 17.12.1934 📖 (Faksimile-Abdruck: Prolingheuer, S. 280 📖). Der Artikel begann: «Man schreibt uns: Aus Anlaß der bekannten Stellungnahme von Prof. D. Karl Barth in Bonn zu der neuen in Deutschland vorgenommenen Vereidigung hat die vorläufige Leitung der Deutschen evangelischen Kirche: Dr. Marahrens, Dr. Koch, Dr. Breit, Dr. Humburg, Dr. Fiedler folgende für jeden evangelischen Christen richtungweisende Erklärung erlassen: […]» und schloss daran an die Feststellung: «Begleitsätze vor oder nach der Erklärung, wie solche da und dort umlaufen, stammen nach ausdrücklicher Auskunft nicht von Seiten der vorläufigen Kirchenleitung, sondern sind willkürliche Zusätze der Verarbeiter. Die Verlautbarung will und kann nur verstanden werden im Sinn der hier ebenfalls wiedergegebenen Erklärung der Reformierten Kirche.» Abschließend hieß es: «Die oben wiedergegebenen gewichtigen Erklärungen aus der Mitte des evangelischen Deutschland zeigen nun, daß die in der Kirche verantwortlichen Kreise sich mit ihrer Auffassung hinter Barth stellen.» ↩
25
An Th. Breit schrieb Barth am 30.12.1934 (Anm. 5), er habe zunächst «auf irgend einem privaten Weg» erfahren, «dass die Erklärung als Antwort auf die Anfrage irgend eines Studenten in Göttingen(!) nun tatsächlich ausgegangen sei». Im Brief an W. Niesel vom 13.12.1934 (Anm. 1; Freudenberg / Ulrichs, S. 169 📖) erwähnt Barth, er habe am Abend zuvor telefonisch von Paul Humburg die Nachricht erhalten, «dass das Marahrensregiment sich nun doch zu einer öffentlichen Erklärung in der Eidessache aufschwingen will». – Zur inhaltlichen Kritik vgl. unten, Anm. 36. ↩
26
Vgl. K. Barth, An den Rektor der Universität, Prof. Dr. Hans Naumann, in: O.Br. 1909–1935, S. 325–332 📖. ↩
27
Brief an H. Weber vom 13.12.1934 (KBA 9234.358). ↩
28
Brief an W. Niesel vom 13.12.1934 (Anm. 1; Freudenberg / Ulrichs, S. 169 📖). – Zum Fortgang des Verfahrens vgl. unten, S. 674-679. ↩
29
KBA, Slg. Dokumente und Materialien 1933–1935, Mappe «Suspension 1934/35»; Abdruck: Prolingheuer, S. 67f. 📖 – Im KBA findet sich ebenfalls das Manuskript zum Text (KBA 11086), das in seiner Endfassung – abgesehen von Kleinigkeiten – identisch mit dem Typoskript ist. Das Manuskript beginnt mit zwei Fassungen des im Typoskript unter 3. aufgenommenen Gegenvorschlags, von denen die erste durchgestrichen und die zweite identisch mit der im Typoskript ist. Die wohl früheste Fassung dieses Gegenvorschlags notierte Barth auf dem Manuskript zu seinen Gedanken über die Lage (KBA 10587; s. oben, S. 606-609): «Der unter Anrufung Gottes dem Führer des deutschen Reiches Adolf Hitler geleistete Eid gibt der Treue- und Gehorsamsverpflichtung den Ernst der Verantwortung vor Gott und damit die tiefste Begründung. Er setzt das Vertrauen voraus, dass der Staat, der die Anrufung Gottes von dem Schwörenden erwartet, nichts verlangen wird / kann?, was gegen das in der heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes geht.» ↩
30
Das Typoskript dieses Entwurfs ist dem Typoskript des Editionstextes beigeheftet (vgl. Anm. 29). ↩
31
Siehe oben, Anm. 18. ↩
32
Vgl. oben, S. 550f. ↩
33
Neben der Erwähnung des Namens Adolf Hitler legte Barth besonderen Wert auf «die Bezeichnung des ‹Gebotes Gottes› als ‹in der Schrift bezeugt›». In seinem Brief an Th. Breit vom 30.12.1934 (Anm. 5) erklärte er, die von der VKL beschlossene Erklärung sei aufgrund der Aufnahme dieser beiden Elemente für ihn «tragbar» gewesen. ↩
34
Im Tskr. korrigiert aus: «unerwartete». ↩
35
Allein mit Datum vom 27.11.1934 hatten Barth 31 Briefe erreicht, die auf seine Suspendierung reagierten und ihm ganz überwiegend Mut zusprachen, dankten oder Hochachtung vor seinem Schritt ausdrückten. Drei dieser Briefe waren aus Vorsicht ohne Absenderangabe. Unter anderen schrieb auch die Lehrerin Ingeborg Willrich aus Göttingen, die bereits im August den Eid verweigert hatte und deshalb ihres Amtes enthoben worden war (KBA 9334.1159; vgl. C. Tollmien, Nationalsozialismus in Göttingen [1933–1945], in: Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 3: Von der preußischen Mittelstadt zur südniedersächsischen Großstadt. 1866–1989, hrsg. von R. von Thadden u. a., Göttingen 1999, S. 127–274, dort S. 228f. 📖). – Einen zeitlich parallelen und ähnlich gelagerten Fall an einer Universität stellt die Eidesverweigerung durch den Rostocker Professor für Gräzistik Kurt von Fritz (1900–1985) dar, der zwar vorgab, den Eid leisten zu wollen, aber nur unter der Voraussetzung, dass dieser «keine Verpflichtung enthalten kann, die mit der Pflicht des Hochschullehrers, nach bestem Wissen und Gewissen nur die Wahrheit zu lehren, in Widerspruch stünde». Auch von Fritz wurde schließlich nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Vgl. W. Bernard, Der verweigerte Eid: Der Gräzistikprofessor Kurt von Fritz, in: G. Boeck / H.-U. Lammel (Hrsg.), Die Universität Rostock in den Jahren 1933–1945. Referate der Interdisziplinären Ringvorlesung des Arbeitskreises «Rostocker Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte» im Sommersemester 2011 (Rostocker Studien zur Universitätsgeschichte, 21), Rostock 2012, S. 71–90, Zitat dort S. 78. 📖 ↩
36
Dass man seitens der VKL in der beschlossenen Erklärung im Unterschied zum Entwurf «die beiden wesentlichen Bestandteile der Formel (begrenzende und positive Bedeutung der Erinnerung an Gottes Gebot) umgekehrt hatte», verlieh dieser Erklärung, so Barth im Brief an Th. Breit vom 30.12.1934 (Anm. 5), eine Gestalt, die für ihn «die Grenze des eben noch Möglichen bedeutete». ↩