Nach Bekanntwerden der Suspendierung Barths erreichten die gerade erst im Amt befindliche Vorläufige Kirchenleitung (VKL) schnell zahlreiche Eingaben und Bitten aus dem In- und Ausland, sie möge dazu nicht schweigen, sondern zur Eidesfrage im Sinne und zur Unterstützung Barths im anstehenden Prozess Stellung nehmen.1
Zeitgleich bemühten sich Barths Bonner Kollegen, dem Verfahren möglichst doch noch eine positive Wende zu geben. Katholische Kollegen ließen Barth durch Ernst Wolf wissen, dass ihnen die Eidesleistung auch ohne einen ausdrücklich angemahnten Vorbehalt durch eine Stellungnahme der Fuldaer Bischofskonferenz zur Eidesfrage ermöglicht worden sei.2
Hans Emil Weber3
bat Barth brieflich, «nicht auf dem Zusatz in der Eidesformel zu bestehen, sondern sich etwa mit einer protokollarischen Erklärung zufrieden zu geben».4
Friedrich Horst formulierte daraufhin für die VKL den Entwurf einer entsprechenden Erklärung und schickte diesen am 2. Dezember 1934 an Barth.5
611 Barth antwortete mit der hier edierten Stellungnahme, in deren ersten beiden Punkten er wesentlich deutlicher als in seiner Erklärung [zur Suspendierung]6 klarstellte, worum es ihm bei seiner Weigerung, den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten, wohl vor allem ging: Er wollte anhand dieses Präzedenzfalles die Bekennende Kirche zu der grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts bringen, «dass die evangelische Kirche den nationalsozialistischen Totalitätsanspruch nicht anerkennen und dass ein evangelischer Christ den Hitlereid darum nur als einen wie jeder ernsthafte Eid beschränkt verpflichtenden Eid leisten kann».7
Friedrich Horst hatte unterdessen an den Vorsitzenden der VKL, Landesbischof August Marahrens,8
die Bitte gerichtet, «im Namen der Evangelischen Kirche ein authentisches Wort zur Frage des Eides auf den Führer herausgehen zu lassen», und davon auch Hans Thimme,9
den Sprecher der «Bruderschaft Westfälischer Hilfsprediger und Vikare», in Kenntnis gesetzt.10
Dieser wandte sich am 2. Dezember auch im Namen der «etwa 200 Glieder» der Bruderschaft ebenfalls an Marahrens und unterstützte «diese Bitte auf das Dringendste».11
Dasselbe tat einen Tag später, von Thimme dazu aufgefordert, der Sprecher der «Bruderschaft Rheinischer Hilfsprediger und Vikare», Bernhard Heyermann,12
stellvertretend für ihre «etwa 120 Glieder».13
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In der nächsten Sitzung der VKL am 5. Dezember 1934, zu der Paul Humburg den von Horst formulierten Entwurf – vermutlich schon in der auf Barth zurückgehenden modifizierten Form – mitgebracht hatte, weigerte sich Marahrens zunächst, überhaupt irgendein Wort zur Eidesfrage ausgehen zu lassen.14
Am nächsten Tag jedoch kam es zu einem Kompromiss: Es wurde ein nicht von Marahrens, sondern von Präses Koch unterzeichneter, wörtlich ausformulierter «Privatbrief» der VKL an den Göttinger Studenten Hans Heinrich Harms15
beschlossen,16
in dem ihm als vorläufige Antwort auf seine im Namen weiterer Kommilitonen am 3. Dezember an die VKL gerichtete Anfrage die unten abgedruckte Stellungnahme mitgeteilt wurde. Versehen war diese jedoch mit dem Zusatz, sie sei «eine vorläufige» und darum «für die Öffentlichkeit nicht bestimmte».17
Allerdings wurde dieser Brief durch die VKL in Abschrift schon am folgenden Tag auch weiteren Adressaten zugänglich gemacht.18
Am 8. Dezember teilten die Professoren Horst und Weber und am 12. Dezember dann auch Marahrens selbst namens der VKL den Inhalt der Erklärung Reichkultusminister Rust mit.19
Am 13. und |613 14. Dezember erfolgten erste Veröffentlichungen in der «Westdeutschen Eilkorrespondenz»20
und im «28. Brief zur Lage» der Evangelischen Bekenntnissynode im Rheinland, dort allerdings mit einer Erläuterung, deren Schluss man durchaus als Distanzierung von Barth interpretieren konnte: «Von einem Vorbehalt kann also bei einem religiösen Eid nach Auffassung der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche, wie man sieht, keine Rede sein.»21
Ebenfalls am 14. Dezember wandten sich Hermann A. Hesse im Namen des Reformierten Bundes und Karl Immer im Namen des Coetus Reformierter Prediger an Rust. Sie zitierten die Erklärung und führten ergänzend aus, dass diese «amtliche Verlautbarung» der VKL «mit den Erklärungen, die Professor D. Karl Barth zum Beamteneid abgegeben hat», übereinstimme, dass Barth «in der Verantwortung eines evangelischen Lehrers an einer deutschen Universität» gehandelt habe und dass die «Entscheidung eines jeden evangelischen Christen in Deutschland […] auf Grund der Bindung an Gottes Wort nicht anders ausfallen» könne, «als wie sie von Prof. D. Karl Barth getroffen wurde».22
Dieses Schreiben wurde – an eine Veröffentlichung in einer deutschen Zeitung war nicht zu denken – telefonisch Karl Sartorius, dem Chefredakteur der «Basler Nachrichten», zugänglich gemacht, der es am 17. Dezember 1934 in der Zeitung abdruckte.23
Im selben Artikel |614 erschien auch die Erklärung der VKL, unmittelbar davor wurden die Namen der Mitglieder der VKL genannt und es wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Erklärung ohne erläuternde Begleitsätze ergangen sei.24
Barths Bedingungen, die im vierten Absatz des untenstehenden Textes formuliert sind, waren somit erfüllt, auch wenn er weder mit der zögerlichen Verbreitung der Erklärung noch mit der Formulierung, in der sie von der VKL schließlich verabschiedet worden war, restlos zufrieden war.25
Er entschloss sich daher, seinen Vorbehalt aufzugeben, und teilte am 18. Dezember dem Rektor der Universität mit, den Eid angesichts der nun vorliegenden kirchlichen Stellungnahme nun doch in der vorgeschriebenen Form leisten zu wollen.26
Große |615 Hoffnungen, damit seine Amtsenthebung abwenden zu können, machte er sich dennoch nicht. In einem Brief, in dem er sich für ihre Anteilnahme und die Bemühungen ihres Mannes bedankte, schrieb er an Hannah Weber: «Leider muss ich aber hinzufügen, dass ich wenig Hoffnung habe, dass die Veränderung der Situation und die entsprechende Veränderung meiner Haltung auf den offenbar beabsichtigten Ausgang meines Disziplinarprozesses einen entscheidenden Einfluss haben wird.»27
Und an Wilhelm Niesel: «Es riecht entschieden nach Absetzung.»28
Der untenstehende Abdruck folgt dem im KBA erhaltenen Original-Typoskript.29
Vorangestellt ist der von Horst formulierte Entwurf, auf den Barth sich bezieht,30
im Anschluss abgedruckt ist das Ergebnis der Bemühungen: die von der Vorläufigen Kirchenleitung verschickte Erklärung.31
Zur Frage des Hitlereides
1. In dem mir heute vorgelegten Entwurf zu einer kirchlichen Erklärung zur Eidfrage fehlt mir die konkrete Beziehung auf den zur Diskussion stehenden Beamteneid.32 Es handelt sich in diesem Eid nicht um den «Staat» im Allgemeinen, sondern um Adolf Hitler und damit nach der im gegenwärtigen Parteistaat herrschenden Auffassung um den Totalitätsanspruch dieses einen Mannes. Will das Kirchenregiment etwas Grundsätzliches und Allgemeines sagen, das ein Bekenntnis zu dem Sinn des von mir zunächst auf meine eigene Verantwortung gemachten Vorbehaltes bedeuten würde, dann darf es dieser konkreten Beziehung nicht ausweichen.
2. Der Entwurf ist mir zu gesprächig. Alles zu dem konkreter zu formulierenden ersten Satz Hinzugefügte, insbesondere auch die kommentarlos zitierten Bibelsprüche scheinen mir eher neuer Vernebelung als der Klärung der Sache zu dienen, um die es jetzt geht: dass die evangelische Kirche den nationalsozialistischen Totalitätsanspruch nicht anerkennen und dass ein evangelischer Christ den Hitlereid darum nur als einen wie jeder ernsthafte Eid beschränkt verpflichtenden Eid leisten kann.
617 3. Ich mache folgenden Gegenvorschlag:
Die Treue und der Gehorsam gegen den Führer des deutschen Reiches Adolf Hitler, zu denen die Beamten und die Soldaten der Wehrmacht eidlich verpflichtet werden, sind für den evangelischen Christen bestimmt und begrenzt durch das in der heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes.33
4. Wenn das Kirchenregiment diese Erklärung (oder eine ihr substantiell entsprechende) zu übernehmen und mit namentlicher Unterschrift seiner sämtlichen Mitglieder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen willens und in der Lage ist,
wenn die Staatsregierung mindestens durch ein der Veröffentlichung folgendes längeres Schweigen bekundet, dass sie dieser Interpretation des Beamteneides nicht zu widersprechen gedenkt,
wenn mein Disziplinarverfahren bis dahin nicht zum Abschluss gekommen ist,
dann bin ich bereit, auf meinen Zusatz zu der vorgeschriebenen Eidesformel zu verzichten und den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten.
Ohne Erfüllung dieser Bedingungen würde mir eine Veränderung meiner Haltung als eine unerlaubte34 Erleichterung der mir und, wie ich jetzt sehe, vielen Anderen durch diesen Eid gestellten Frage35 erscheinen müssen.
Bonn, den 2. Dezember 1934
618 Stellungnahme der Vorläufigen Kirchenleitung (6. Dezember 1934)
Der unter Anrufung Gottes dem Führer Adolf Hitler geleistete Eid gibt der Treue- und Gehorsamsverpflichtung den Ernst der Verantwortung vor Gott und damit ihre rechte Begründung. Er schließt durch die Berufung auf Gott ein Tun aus, das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes ist.36 Damit halten wir uns an das Wort des Herrn: «Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist», und an die apostolische Auslegung: «Man muss Gott mehr gehorchen denn den Menschen» und «Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat.»