1934

Vorwort [zu: Drei Predigten]

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Vorwort [zu: Drei Predigten]

1934

Sehr spontan fasste Barth im Dezember 1934 den Entschluss, neben einem gesonderten Heft mit seinen seit 1926 in verschiedenen deutschen Tageszeitungen erschienenen Weihnachtsbetrachtungen1 auch noch ein Heft der Reihe «Theologische Existenz heute» mit drei aktuellen Predigten vor dem Weihnachtsfest drucken zu lassen. Es ist möglich, dass für diesen Entschluss die aktuelle Mitteilung über den Fortgang des Verfahrens um seine Suspendierung, die Barth im Vorwort zu diesem Heft machte, mitentscheidend war.

Die Texte für das Heft, das die von Barth am 24. November in Bremen, am 28. November in Detmold und am 9. Dezember in Godesberg gehaltenen Predigten2 enthielt, wurden am 13. Dezember unmittelbar nach der Fertigstellung des Vorworts mit der dringenden Bitte, es «noch vor Weihnachten herauszubringen», nach München geschickt.3 Albert Lempp antwortete umgehend und versprach, «alles» zu tun, «um wenigstens die Predigten noch zum Fest herauszubringen»,4 was auch gelang.

Vom Vorwort existiert ein Typoskript5 mit zwei Textabweichungen, die ausgewiesen sind. Der folgende Abdruck folgt dem Erstdruck in: K. Barth, Drei Predigten (ThExh 17), München 1934, S. 3. 📖

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Vorwort

Die Leser werden mit Befriedigung davon Kenntnis genommen haben, dass die im Vorwort zu Heft 12 mitgeteilte Beschlagnahme6 der Hefte 1–5, 7, 9–11 dieser Schriftenreihe inzwischen aufgehoben worden ist.7

Es hat nun aber meine Forderung eines den sogenannten Totalitätsanspruch des Führerstaates ausdrücklich begrenzenden Zusatzes zu dem von mir zu leistenden Beamteneid8 zu einem Vorgehen gegen mich selbst geführt, das, wenn dieses Heft in den Händen der Leser ist, wahrscheinlich 9so oder so9 zu seinem Ziel gekommen ist.10 Ich höre eben, dass die neu eingesetzte oberste Instanz der bekennenden Deutschen Evangelischen Kirche in einer öffentlichen Erklärung das zu sagen gedenkt, was die evangelische Kirche als solche zu der Frage des Beamteneides zu sagen hat.11 Ich wollte wohl, dass dies wie im Bereich der römisch-katholischen Kirche 12 auch bei uns schon früher gesagt |621 worden wäre. Da dies nicht geschah, musste ich es zunächst als Einzelner an meinem Ort zu sagen versuchen.

Zu Heft 14, S. 8, habe ich noch zu erklären, dass ich dort, irregeführt durch eine mit W. unterzeichnete Rezension in der deutsch-christlichen Zeitschrift «Deutsche Theologie», Otto Weber, einen der Herausgeber dieser Zeitschrift, zu Unrecht unter denen erwähnt habe, die der Schrift Emil Brunners «lauten Beifall» gezollt haben.13

Bonn, 13. Dezember 1934.

Sachfußnoten

1
K. Barth, Weihnacht, München 1934. 📖 ↩
2
Wieder abgedruckt in: Predigten 1921–1935, S. 342–378. 📖 ↩
3
Brief Ch. von Kirschbaums an A. Lempp vom 13.12.1934 (KBA 9234.356), in dem sie zugleich bedauerte, dass die letzten Hefte der Reihe so spät erschienen waren: «Wir sind hier alle herzlich betrübt, dass so viele Wochen jeweils verstreichen, bis eine solche Arbeit geboren wird». ↩
4
Brief A. Lempps an Ch. von Kirschbaum vom 14.12.1934 (KBA 98775.7). Lempp entschuldigte im selben Brief das späte Erscheinen vorangegangener Heft u. a. mit der Überlastung der Druckerei und damit, dass teils noch umfangreiche Korrekturen nötig gewesen seien, meinte aber: «Das Predigtheft scheint fabelhaft zu sein.» ↩
5
KBA 10085. ↩
6
Tskr.: «Beschlagnahmung». ↩
7
Heft 11 der Reihe (M. Lackmann, Herr, wohin sollen wir gehen?, München 1934 📖) war bereits am 29. Juni 1934 beschlagnahmt worden (vgl. Brief A. Lempps an Barth vom 29.6.1934 [KBA 9334.709]); die von Barth verfassten Hefte folgten Ende Juli (vgl. oben, S. 329, Anm. 9). Am 24.10.1934 war dem Verleger in einem von R. Heydrich gezeichneten Schreiben der Preußischen Gestapo mitgeteilt worden, «dass die Bayrische Politische Polizei in München die getroffene Maßnahme rückgängig machen wird» (Abschrift: KBA 9334.1098). Nicht unter diese Rücknahme fiel jedoch das Heft 11, weil es, wie man Lempp mitteilte, «nicht wieder freigegeben wird und schon eingestampft sei» (Brief Lempps an Ch. von Kirschbaum vom 14.12.1934 [KBA 98775.7]). ↩
8
Vgl. oben, S. 550-559. ↩
9
Tskr.: «schon». ↩
10
Die Hauptverhandlung im Dienststrafverfahren gegen Barth wegen seiner Verweigerung des Beamteneides in der vorgeschriebenen Form fand am 20. Dezember 1934 in Köln statt; die «Dienststrafkammer bei der Regierung zu Köln» erkannte «für Recht»: «Der Angeklagte wird mit Dienstentlassung bestraft» (Urteilsbegründung im Dienststrafverfahren gegen Karl Barth vom 20.12.1934, S. 1 [KBA, Slg. Dokumente und Materialien 1933–1935, Mappe «Suspension 1934/35»; Abdruck: Prolingheuer, S. 286–296, Zitat dort S. 295 📖]); vgl. auch oben, S. 555f. und S. 610-618; zum Fortgang des Verfahrens vgl. unten, S. 674-679. ↩
11
Vgl. oben, S. 612-614, bes. S. 614, Anm. 25. ↩
12
Vgl. oben, S. 610, Anm. 2. ↩
13
Weber selbst hatte Barth auf diesen Irrtum aufmerksam gemacht (vgl. oben, S. 445, Anm. 62). ↩