Das Gebot als Gebot Gottes
§ 5 DAS GEBOT ALS DAS GEBOT GOTTES
Die in unserem eigenen Handeln sich offenbarende Wahrheit des Guten ist die Wahrheit des uns je und je gegebenen konkreten Einzelgebotes, das als solches das Gebot Gottes ist.
1.
Wir haben in §4 festgestellt, wie es sich
mit der Offenbarung bzw. mit der Erkenntnis der Wahrheit des Guten verhält, verhalten
muß, wenn es eine solche gibt, wenn die Frage: Was sollen wir tun? in allen ihren
Teilen eine ernst gemeinte und gestellte Frage ist. Wenn es eine
solche gibt – – –?! Ja, wir können, sobald wir allgemein und theoretisch fragen, ob
es etwas Derartiges gibt, in der Tat nur hypothetisch reden. Aber die hier gewagte
Hypothesis ist die Thesis der unbedingten ursprünglichen Wahrheit, die gerade
dadurch, daß sie auf der Fläche des allgemeinen theoretischen Denkens nur
hypothetisch auftreten kann, die Grenze dieses Denkens und ihre eigene Überlegenheit
anzeigt. Also: ob es etwas Derartiges gibt, das läßt sich darum nicht allgemein und
theoretisch beantworten, weil es, wenn es das gibt, keine allgemeine theoretische
Wahrheit ist. Wie sollte dann über seine Offenbarung und Erkenntnis etwas Allgemeines
und Theoretisches zu sagen sein? Die Allgemeingültigkeit dieser Offenbarung und
Erkenntnis ist die Allgemeingültigkeit des Auftrags und der Verkündigung der Kirche,
der Kirche, in der eben darüber Einverständnis herrschen soll, daß diese Wahrheit, gerade als die unbedingte, allein allgemeingültige Wahrheit,
nicht allgemeine und theoretische, sondern praktische Wahrheit ist, und daß also auch
ihre Offenbarung und Erkenntnis schlechterdings nur im Ereignis des Handelns des Menschen wirklich werden kann und wirklich wird. Gibt es in
diesem Sinn die Wahrheit des Guten, dann kann ihre Offenbarung und Erkenntnis nicht
das Ergebnis unserer Besinnung sein. Wir haben sie nicht gefunden –
denn was wir finden, das ist bedingte Wahrheit, bedingt durch uns selber, nicht
legitimiert dazu, den Anspruch auf unsere Existenz zu erheben, und auch nicht kräftig
genug, diesen Anspruch wirklich zu vollziehen –, sondern dann hat sie uns gefunden. Nicht ein Findenwollen der Wahrheit des Guten kann also der
Sinn unserer ethischen Besinnung sein, sondern eine Rechenschaftsablage darüber, was
das bedeutet, daß wir von ihr gefunden werden, über den Charakter
der Verantwortung, den
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unser Tun ihr gegenüber unter allen Umständen haben wird. Der Moment der Besinnung
kann immer nur erfüllt sein durch die Vorbereitung auf den ihm unmittelbar folgenden
Moment der Handlung. Ihm eignet – das ist’s, was in aller an einem
vermeintlichen Sein des Guten orientierten Ethik übersehen wird – keine eigene Würde.
Seine Würde, also die Würde jeder ethischen Theorie, kann nur in seiner Beziehung auf
diesen nächsten Moment, die Würde jeder ethischen Theorie kann nur in der Beziehung
auf die Praxis liegen. Dort findet Offenbarung und Erkenntnis des Guten statt, dort
ist das Gute wirklich als die Krisis unseres Wollens und Tuns, «es sei gut oder böse»
[vgl.
Man muß nun aber dasselbe auch ausdrücklich umgekehrt bzw. negativ sagen: Erkenntnis
des Guten ist diejenige Selbsterkenntnis, in der wir erkennen, daß wir in unserer der
Entscheidung vorangehenden Besinnung auf das Gute nicht selbst
Richter, daß wir nicht in der Lage sind, durch eine unserer Entscheidung
vorangehende Wahl zwischen diesem und jenem Tun uns selbst das Urteil zu sprechen,
unsere Bestimmung zur Seligkeit oder Verdammnis selbst zu vollziehen. Das Bild vom
Die Gerechtigkeit, die in unserer Entscheidung sichtbar wird, ist die Gerechtigkeit
einer inappellablen Instanz, d.h. wir sind nicht in der Lage, den an uns ergehenden
Anspruch, bevor wir ihm gehorchen oder nicht gehorchen, auf seine Berechtigung, das
uns angehende Gute auf seinen Wert, das uns gegebene Gebot auf seinen verpflichtenden
Charakter zu prüfen. Das meint
Eben darum haben wir keine Möglichkeit, die entscheidende Entscheidung auf den
übernächsten Augenblick hinauszuschieben, einen neutralen Zwischenaugenblick
einzuschieben, in dem wir uns nun damit beschäftigen könnten, von dem uns gegebenen
Gebot an ein uns nicht gegebenes zu appellieren, jenen uns zur Verfügung stehenden
Maßstab zu handhaben, d.h. aber uns selbst als Richter über Gut und Böse und damit
als Herren unserer ewigen Bestimmung zu gebärden. Das geht eben nicht. Diese
Beschäftigung ist gegenstandslos. Sie kann nur verraten, daß wir noch nicht wissen,
daß das Gute keinen Herrn über sich hat – und am allerletzten uns selber –, sondern
selbst der Herr ist, daß wir noch nicht wissen, daß der nächste Augenblick uns den
Anspruch bringen wird, der uns selbst richtet und der uns nicht als Träumende –
2.
Also die Wahrheit des Guten ist die Wahrheit, an der wir, indem wir handeln werden, gemessen sein werden, das Urteil, dem wir entgegengehen. Und das ist der Sinn der ethischen Besinnung, daß wir uns der demnächst dieser überlegenen Instanz gegenüber abzulegenden Verantwortung bewußt werden, um dann im nächsten Augenblick im Bewußtsein dieser Verantwortung (also nicht das Gute erwählt und ergriffen habend – wie käme uns das zu, das ist törichte Unverschämtheit –, sondern im Bewußtsein, daß wir uns eben damit verantworten) zu handeln. Im Bewußtsein der schlechthinnigen Gegebenheit des Gebotes, über dem oder hinter dem keinerlei höhere allgemeine Wahrheit steht, die wir über das Gebot weg betrachten, an die wir über das uns ge|125gebene Gebot hinweg appellieren könnten, sondern das selbst die Wahrheit, die Wahrheit des Guten ist.
Mit dem Allem ist nun aber – wir analysieren bloß – auch das gesagt, daß die Wahrheit
des Guten immer konkretes Einzelgebot ist: ebenso konkret wie
unsere Existenz im nächsten Augenblick selbst, wie unser Handeln – da gibt’s
keine Auflehnung – schlechthin konkret und einzeln dieses Handeln
sein wird. So konkret und einzeln auch das Gebot, in dem unser
Handeln seinen Richter finden wird! Ist es ernst mit der positiven inappellablen
Gegebenheit des Gebotes, dann kann es nicht etwa bloß eine Regel
sein, eine leere Form, der wir erst durch unser Handeln den konkreten Inhalt zu geben
hätten, so daß zwar die Form unseres Handelns unter dem Gebot, sein Inhalt aber unter
unserer Willkür stünde. Diese Vorstellung scheint überall da unvermeidlich, wo man
die Instanz, der wir in der sittlichen Entscheidung gehorchen oder nicht gehorchen,
sei es, daß man sie das Sittengesetz nenne oder die Idee des Guten oder den im Sinne
Ist das Gute nun nicht doch wieder seiner Ursprünglichkeit beraubt, in die untere Ordnung des Seins versetzt gedacht, wenn es möglich ist, es als bloße erst zu erfüllende Form zu betrachten, wenn es möglich ist, es von der erst in unserer Entscheidung sich ergebenden Bestimmtheit als an sich, allgemein und abstrakt Gutes zu unterscheiden, wenn wir von ihm wissen können, ohne daß zum vornherein und eo ipso auch unser Wollen und Tun von ihm bestimmt wären?
Ein allgemeines, formales und abstraktes Gebot ist offenbar überhaupt kein Gebot, sondern ein Gegenstand von Theorie wie ein anderer. Bleibt es dabei, daß das Gute unbedingte und also nicht allgemeine und theoretische Wahrheit ist, also Gebot, also Anspruch, und zwar ein an uns gestellter Anspruch und nicht nur ein von uns zum Anspruch erhobener Ausspruch unseres eigenen Denkens, dann ist es konkretes einzelnes bestimmtes Gebot, ein Gebot, über dessen Inhalt wir nicht zu verfügen haben, sondern über den mit derselben Unbedingtheit, die seiner Form eigen ist, verfügt ist, [ein Gebot,] das uns inhaltlich bestimmt und erfüllt gegenübertritt. Dann erst ist es klar, daß es eine an uns gerichtete Frage ist, auf die wir mit unserer Tat (die doch ihrerseits immer eine konkrete Einzeltat ist) antworten müssen, nicht eine Antwort, die wir uns selbst gegeben haben, um sie dann durch unsere |127 Tat bloß zu bestätigen und zu wiederholen und so uns selbst, unserem auf Grund jenes Wissens erfolgenden Wählen und Vorziehen (aber doch nur uns selbst!) treu zu bleiben oder im schlimmeren Fall wiederum uns selbst (aber doch nur uns selbst!) untreu zu werden. Diese Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung mit uns selbst, die dann durch unser Tun festgestellt würde, mag eine interessante Angelegenheit sein, sie hat aber nichts zu tun mit unserem Gehorsam oder Ungehorsam gegen das Gute, wenn wir unter dem Guten nicht in jener unkritischen Weise unsere eigene Güte verstehen wollen, wenn es deutlich sein sollte, daß das Gute gerade die Infragestellung unserer eigenen Güte bedeutet.
Es hieße den Sinn und die Tragweite jener allgemeinen Begriffe: Sittengesetz, Idee des Guten, kategorischer Imperativ, Wille Gottes usw. offenbar verkennen, wenn man in ihnen das Gute bzw. das uns gegebene Gebot finden wollte. Das Sittengesetz oder die Idee des Guten ist, wie der Name sagt, das gedachte Sein, der Begriff des Guten, des Sittlichen bzw. des Gebotes. Es ist das Gute, in der dem Denken über das Gute unvermeidlichen Weise projiziert auf die Ebene des Seienden und seiner Erkenntnis: der wahre Gedanke einer unser Wollen und Handeln unbedingt in Anspruch nehmenden Norm. Auch ethische Besinnung ist eben Denken und als solches θεωρία. Um die Begrenzung jener Ebene durch die ganz andere Ebene der Praxis konkret zu vollziehen, um vorzustoßen zu dem Gedanken der Norm, die nicht seiende, sondern ursprüngliche und also nicht gedachte, sondern wirkliche Norm ist – um dies zu tun, muß sie jene Ebene vorerst ohne Scheu betreten. Wie könnte sie sie sonst so ostentativ, wie dies erforderlich ist, wieder verlassen? Aber eben indem ethische Besinnung den Gedanken der ursprünglichen wirklichen Norm erreicht, negiert sie seine Wirklichkeit als bloß gedachte Norm, stellt sie fest, daß nur das an uns ergehende Gebot selbst, nicht aber ein Begriff davon, eine Idee, ein wahres gedachtes Sein des Guten, die Instanz ist, der wir in der sittlichen Entscheidung gehorchen oder nicht gehorchen.
128Ebenso steht es nun aber mit dem kategorischen Imperativ. Mag er in
derjenigen Reinheit verstanden werden, in der ihn
Dasselbe Mißverständnis herrscht nun aber auch da, wo man das Gewissen geltend macht als die Instanz, der der Mensch in der sittlichen Entscheidung gehorche oder nicht gehorche. Das Gewissen ist die Totalität unseres Selbstbewußtseins, sofern es Empfänger und Künder des an uns ergehenden Gebotes sein kann. Es hat die Verheißung, daß es das kann. Dieses «kann» rückt es aber in die Reihe der eschatologischen Begriffe. Nur im Lichte des kommenden Vollkommenen, der Erlösungshoffnung kann das Gewissen als das Organ der über unser Wollen und Tun ergehenden Krisis und insofern als Organ unserer Teilnahme am Guten angesprochen werden. Es ist keine Gegebenheit. Das Gebot aber, das Gebot, das unser Gewissen hören und, unsere Existenz dem Gebot verhaftend, uns selbst gegenüber geltend machen kann, es ist schlechthinnige Gegebenheit. Es bekommt sie nicht erst durch unser Gewissen, wie es auch nicht erst durch unser Gewissen Konkretheit bekommt, sondern es hat beides in sich selber, |130 oder es ist nicht das wirkliche Gebot, und unser Gewissen kann nur zeugen von dieser seiner Gegebenheit und Konkretheit. Also auch unser Gewissen ist nicht das Gebot.
Am allerwenigsten aber ist der Begriff des Willens Gottes geeignet
dazu, gegen die Konkretheit und Einzelheit des uns gegebenen Gebotes als das hinter
und über diesem stehende wirkliche Gebot ausgespielt, als leere Form der Füllung
durch unser eigenes Befinden für bedürftig erklärt zu werden. Gerade am Begriff des
Willens Gottes dürfte die Unmöglichkeit der Abstraktion eines Guten im
Allgemeinen von dem Guten in concretissimo, in seiner
Offenbarung in dieser und dieser bestimmten Tat dieses und dieses bestimmten Menschen
ganz sichtbar werden. Wir werden die Linie zwischen den Begriffen «Gebot» und «Gott»
im dritten Absatz dieses Paragraphen noch ausdrücklich zu ziehen haben. Soviel dürfte
schon vorweg klar sein: wenn man schon das Gute und also das Gebot
mit Gott gleichsetzen will, darf und vielleicht muß, dann kann unter dem Guten kein
bloßes Schema verstanden sein, dessen Ausfüllung durch uns selber Gott als
ermahnender, tröstender und schließlich Preise verteilender Zuschauer beiwohnen
würde. Noch weniger dürfte sich der Begriff Gottes als der Begriff eines wirklichen
Imperativs mit der dabei vorausgesetzten Distanz zwischen Form und Inhalt, mit dieser
Rollenverteilung zwischen dem Guten und uns selbst vereinigen lassen. In ganz
entsprechender Weise müßten wir uns verwahren, wenn uns etwa an Stelle des Begriffs
des Willens z.B. von
Wir haben gegen alle auf eine derartige allgemeine Formel für das Gute bezogenen Konstruktionen den Einwand, daß die Unbedingtheit der Wahrheit des Guten aufs schwerste versehrt |131 wird durch die Vorstellung, als sei das Gute bloß ein mit einer gewissen Einteilung versehenes Kanzleipapier, dessen Kolonnen dann erst durch unser Anwenden der allgemeinen Regel, durch unser Überlegen der sich ergebenden besonderen Fälle gefüllt werden müßten. Gilt dieser Synergismus in der Ethik, dann sollte man zugeben, daß es auch in der Ethik nur um bedingte Wahrheit geht. Offenbar weil man von diesem Synergismus, der den Menschen zum Konkurrenten des Gebieters, zum Mitgebieter und dann doch wohl heimlich zum Alleingebieter macht, nicht lassen will oder kann, offenbar darum ist fast alle Ethik – auch die noch so idealistisch sich gebärdende – Seinsethik, Ethik der bedingten Wahrheit, darum Ethik der leeren Begriffe. Sie ist es, weil sie Ethik des liberum arbitrium ist. Denn was dann die leeren Begriffe füllt, der Quell der Konkretheit und damit doch wohl das Kriterium des Guten und Bösen, ist eben das liberum arbitrium, die menschliche Wahlfreiheit, mit anderen Worten der Mensch selber. Man sollte sich über diesen Zusammenhang wenigstens klar sein, wenn man durchaus in dieser Richtung zu gehen beharren will. Wir sagen also: Gerade die Unbedingtheit des Gebotes schließt nicht, wie ein kurzsichtiges Kantverständnis meint, aus, sondern ein: die konkret-einzelne inhaltliche Bestimmtheit des Gebotes. Es geht in der sittlichen Entscheidung um den Gehorsam oder Ungehorsam gegen dieses und dieses Gebot, das abgesehen von unserem Dafürhalten gerade dieses und dieses ist, gerade so oder so lautet. Darin besteht die Entscheidung: nicht in der Entscheidung der Frage, ob dies oder das das Gute ist, ob das Gebot dies oder das von mir will, ob ich also dies oder das tun soll – eine Ethik, die so fragt, ist so sinnvoll wie eine Dogmatik, die fragt, ob es wohl einen Gott geben möchte –, sondern das ist die Frage, die in der sittlichen Entscheidung entschieden wird, ob ich wohl angesichts des in konkretester Zuspitzung auf mich zukommenden Gebotes als ein Gehorsamer oder Ungehorsamer erfunden werden möchte in meinem Tun. Es geht nicht um mein liberum arbitrium, es geht um die göttliche Prädestination in der sittlichen Entscheidung.
132Wir haben nun aber, und damit bringen wir unsere Erwägungen dieser Seite der Sache
zum Abschluß, gerade in einer theologischen Ethik Anlaß zu einer ganz besonderen
Abgrenzung nach dieser Seite. Es ist nach allem Gesagten sachgemäß, wenn der an den
Menschen sich richtende Anspruch, wie er in der in der christlichen Kirche
vernommenen und verkündigten Botschaft der Bibel vorliegt, nicht
nur als schlechthin gegebenes, sondern auch fast auf der ganzen Linie als konkretes Gebot auftritt und also in einer Vielheit von Geboten.
Nicht nur: Du weißt, daß du sollst! sagt Jesus dem reichen Jüngling, sondern: Du
weißt die Gebote! [
Es wird gut sein, das Verhältnis zwischen der Konkretheit des unbedingten Gebotes und
der Konkretheit der biblischen Gebote gleich hier möglichst unzweideutig
festzustellen. Offenbar weder die Totalität noch eine Auswahl der biblischen
Imperative, noch irgendein einzelner von ihnen ist etwa an sich das
unbedingte konkrete Gebot, das heute dich und mich angeht. Weder von den zehn Geboten
des Alten Testaments noch von Jesu Bergpredigt, noch von den Imperativen etwa der
epistolischen Ermahnungskapitel könnte und dürfte das gesagt werden. Gerade um der
wohlverstandenen Autorität der Bibel willen dürfen wir uns hier nicht von einem
voreiligen Biblizismus das Heft verwirren lassen. Die sämtlichen biblischen
Imperative sind nämlich einmal – und das ist bei der Feststellung der Autorität der
Bibel durchaus kein pudendum, sondern das will in die Bestimmung ihrer Autorität
miteinbezogen sein – nicht an uns, sondern an andere, und zwar an auch unter sich
sehr verschiedene andere Menschen gerichtet, an das Volk
Wohlverstanden: nicht etwa «Gesetzlichkeit», sondern gerade eine geheime
Ungesetzlichkeit ist einer biblizistischen Ethik wie etwa der der Täufer der
Reformationszeit zum Vorwurf zu machen. Das ist in der Fortsetzung dieser Linie bei
Mit gebieterischer Macht erfolgt dieser Hinweis: durch dieses Zeugnis von Gottes
Gebot hören wir, hört die Kirche Gottes Gebot selber. Darum verkündigt sie es denn
auch, indem sie das biblische Zeugnis von ihm aufnimmt, darum unterweist sie zum
Guten anhand der zehn Gebote und der Bergpredigt. Sie tut das in der Voraussetzung –
und mit dieser Voraussetzung steht und fällt die Kirche –, daß hier und nirgends
sonst Gottes Gebot zu hören sei. Aber Gottes Gebot zu hören!, d.h. dann aber: selber zu hören, wie in concretissimo wir selber
durch dieses in der Bibel bezeugte Gebot in Anspruch genommen werden, was uns durch dieses Gebot geboten ist. Und wenn es nun nicht genug
beachtet werden kann, daß das biblische Zeugnis von Gottes Gebot fast nirgends in
wirklicher Nähe zu jenen allgemeinen Prinzipien ganz abstrakt, sondern fast immer
wenigstens relativ konkret redet, so werden wir nicht nur beachten, daß der Finger, den wir da zeigen sehen, überhaupt in die Richtung des
ganzen konkreten Gottesgebotes weist, sondern auch welches denn die Richtung ist, in die wir da gewiesen werden. Es wird für das Bewußtsein der
Verantwortung, die wir mit jeder unserer Taten abzulegen haben, nicht gleichgültig,
sondern dringend wichtig sein, daß das Gebot an entscheidender Stelle nun einmal
nicht lautet: Du sollst
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töten!, sondern: Du sollst nicht töten!, daß die Bergpredigt uns nicht zu der
Haltung von Reichen, sondern von Armen im Geist [vgl.
Wir fassen zusammen: Wo Menschen, vom Gebot getroffen, in der Entscheidung stehen, da
ist es ein besonderes bestimmtes Gebot, das sie getroffen hat. Moralische
Allgemeinheiten jeder Art, auch biblischer Art, auch biblischen Wortlautes sind nicht
das Gebot, denn ihnen gegenüber sind und bleiben wir heimlich selber Richter und
Herren. Das Gute ist dieses und dieses ohne Wählen und Bestimmen meinerseits mir gegebene Gebot. Mir gegeben, wobei ich
zunächst nicht danach fragen kann, ob es auch anderen gegeben sei, weder mit
Rücksicht auf ihr, noch mit Rücksicht auf mein eigenes Tun. Auf sich selber steht er
gerade da ganz allein,7 da, wo er weiß, daß er durchaus nicht auf sich
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selber stehen, durchaus nicht sein eigener Richter und Herr sein kann. Sittliche Gemeinschaft kann zunächst und grundsätzlich nur das bedeuten, daß
wir uns – und das ist eben das Wissen der christlichen Kirche – gerade insofern
gemeinsam und in derselben Lage wissen, als wir uns wechselseitig unter das
wirkliche, d.h. aber unter das konkrete und also besondere Gebot gestellt wissen.
Sittliches Einverständnis heißt grundsätzlich: gemeinsam das Gebot respektieren, das
für jeden Einzelnen ein besonderes, bestimmtes Gebot ist. Man denke und sage doch
nicht zu schnell, daß das die Negation der sittlichen Gemeinschaft bedeute. Es liegt
allzu nahe, das zu sagen, und es wäre oberflächlich gesagt. Gerade die moralischen
Allgemeinwahrheiten, von denen man sittliche Gemeinschaft zu erwarten pflegt, haben
nun einmal, wie gezeigt, welcher Herkunft sie auch sein mögen, die Kraft des
wirklichen Gebotes nicht, weil dabei gerade die entscheidende Wahl
zwischen den konkreten Möglichkeiten doch wieder in unser eigenes Belieben gestellt
ist. Wie sollten sie mit dieser ihrer heimlich zentrifugalen Wirkung die Kraft haben,
Gemeinschaft zu bilden? Gerade unter der Herrschaft der moralischen
Allgemeinwahrheiten können wir nicht einig, sondern nur immer wieder uneinig werden.
Wohl aber findet man sich ohne weiteres beieinander, tritt man auf wirklich
gemeinsamen Boden, wenn Einer im Wollen und Tun des Anderen die freilich so
vielleicht nur ihm zuteil werdende Offenbarung des Gebotes, des Guten respektiert. Es
ist vielleicht so wirklich nur ihm und nicht jedem Anderen, vielleicht weit und breit
keinem Anderen so gegeben. Es richtet ihn vielleicht so, wie keiner sonst gerichtet
wird. Es ist aber als das ihm gegebene Gebot, gerade in der Besonderheit, in der es
ihm gegeben ist, das eine Gebot, das uns Alle richtet. Wir können uns fragen und
werden uns fragen, ob dieser Andere wohl recht gehört habe, was zu
ihm gesagt ist – nachdem wir diese Frage vor Allem an uns selbst gerichtet haben –,
wir vertrauen aber, und dieses Vertrauen ist der die sittliche
Gemeinschaft begründende Akt, daß auch ihm gesagt ist, was er dann
besser oder schlechter gehört
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hat. Wir halten ihn selbst nicht für gut – wie sollten wir auch, wir werden uns
selbst hoffentlich auch nicht für gut halten –, wir rechnen aber auf dieselbe ihm
geschenkte Teilnahme am Guten, mit der wir in bezug auf uns selbst rechnen möchten.
Wir betreten dann den Boden sittlicher Gemeinschaft, wenn wir statt moralische
Allgemeinwahrheiten als das Gute zu proklamieren und eben damit den Keim der
Zersetzung in eine vielleicht schon bestehende sittliche Gemeinschaft hineinzutragen,
uns gegenseitig zugestehen, daß Keiner in der Lage ist, einen fremden Knecht zu
richten, «er steht und fällt seinem Herrn», in der vertrauenden Voraussetzung, mit
der doch wohl jeder seinem eigenen Gericht entgegengehen muß: «Er wird aber stehen.
Denn Gott ist mächtig, ihn zu stellen»,
Die Verwirklichung und Erhaltung einer solchen engeren sittlichen Gemeinschaft wird
dann aber gerade davon abhängen, daß man – nicht einander, aber dem gemeinsam
erkannten Herrn die Freiheit läßt, fernerhin einem jeden mit seinem besonderen
bestimmten Gebot in den Weg zu treten, ohne etwa durch die Gemeinschaft, die sich
zwischen diesem und jenem in dieser außerordentlichen Weise herausgestellt hat,
gebunden zu sein –, daß man sich also gegenseitig als nicht sowohl aneinander als an den gebietenden Herrn gebunden erkennt
und anerkennt. Kann mich ein Anderer trösten und ermutigen dadurch, daß er mir zu
erkennen gibt, daß er mit mir unter demselben Gebot steht wie ich – und es gibt
keinen größeren Trost und keine stärkere Ermutigung auf Erden als solches gemeinsames
Sichgerichtetwissen –, so kann mir doch kein Anderer die Verantwortung dafür
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abnehmen, daß ich recht gehört habe, was gerade jetzt gerade mir geboten ist. Und es
kann kein Anderer mein Gewissen binden. Mein Gewissen zu wecken, ist er mir gesetzt
und muß ich mir ihn unter allen Umständen gefallen lassen. Er kann mich aber nicht
binden. Er kann und darf mich nicht richten unter Berufung auf das, was er gehört
hat. Und wiederum kann und soll ich auf Grund dessen, was zu mir gesagt ist, gar sehr
meines Bruders Hüter [vgl.
3.
Wir haben das Gebot, mit dem wir es in der Wirklichkeit der sittlichen Entscheidung zu tun bekommen, im bisherigen mehrfach mit einer gewissen Selbstverständlichkeit Gottes Gebot genannt. Es ist in der Tat nur eine Präzisierung, ja eine bloße Bestätigung alles bisher Gesagten, wenn wir das Gute, das wir gleichsetzten mit dem Gebot, nunmehr gleichsetzen dem göttlichen Gebieten, d.h. aber Gott selber. Es kann sich fragen, ob wir recht hören, was uns geboten ist, ob die Offenbarung des Guten uns offen, bereit und willig findet, ob wir uns über den Sinn der unter allen Umständen jetzt sofort fallenden Entscheidung im klaren sein werden, ob wir uns dem Gericht, das sich in ihr vollzieht über uns, unterwerfen, ob es uns zum Aufruf wird, als Wachende dem Herrn und Richter entgegenzugehen, der uns in der Entscheidung des nächsten Augenblicks wieder begegnen will. Es kann sich aber nicht fragen, daß das Gebot, unter dem unsere Entscheidung steht, an dem sie gemessen ist als Gehorsam oder Ungehorsam, Gottes Gebot ist, das Gebot des sich uns offenbarenden, durch seinen Ausspruch und Anspruch, durch sein Wort mit uns handelnden schlechthin souveränen Herrn. Als Auftrag, Anweisung, Befehl haben wir in unserem bisherigen das wirkliche Gebot verstehen zu müssen geglaubt, d.h. also als einen gebietenden Akt. Hätten wir es als moralische Allgemeinwahrheit verstehen können, dann müßten wir es jetzt wohl mit dem Inhalt eines absoluten Corpus juris vergleichen. Es wäre dann irgendwo und irgendwie an sich wahr. Nach allen unseren bisherigen Überlegungen ist es nichts mit diesem Corpus juris – auch die Bibel mit ihren Geboten kann, wie wir sahen, als solches auf keinen Fall in Betracht kommen. Es ist die Richter |141 würde, die bei dieser Vorstellung dem Menschen zukäme, die sie unvollziehbar macht. Das Gute, das Gebot, es ist nicht wahr, sondern es wird wahr, indem es uns als die Wahrheit gesagt wird, indem es uns als Wahrheit redend in den Weg tritt. Damit stehen wir aber unmittelbar vor dem Gottesgedanken, ja damit haben wir den Gottesgedanken strenggenommen bereits vollzogen. Die Frage wäre also als kindisch einfach von der Hand zu weisen: wie wir denn dazu kämen, jene Gleichsetzung zwischen dem Gebot und Gottes Gebot bzw. Gott selber zu vollziehen? Darauf wäre zu antworten: Es steht durchaus nicht so, daß wir irgendwie dazu kommen. Wissen wir, was es ist um die Offenbarung des Guten in der sittlichen Entscheidung, wissen wir um den streng konkreten Charakter des Guten, das sich uns da offenbart, dann wissen wir eben damit und darin, daß Gott zu uns gekommen ist. Wir wissen dann, daß wir nicht erst jetzt von ihm zu reden anfangen, sondern daß wir eben von ihm schon von Anfang an geredet haben. Wo wirkliches Gebot ist, da ist absoluter, persönlicher, von dem unsrigen unterschiedener, lebendiger Wille. Wenn sich das analysierend zeigen läßt, dann haben wir das Recht, alle weiteren Bestimmungen vorbehalten – der ganze Verlauf dieser Vorlesung kann ja nur ein großer Versuch sein, diese weiteren Bestimmungen zu vollziehen –, diesen Willen als den göttlichen und also das uns begegnende Gebot als Gottes Gebot bzw. als Gott selbst zu verstehen.
a) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein absolut gebietender Wille. Wir sahen, wie wir mit der ernsthaft gestellten Frage nach dem Guten das Vorhandensein eines absoluten Sollens anerkannt haben. Ich würde nicht dazu raten, diese Anerkennung als eine «absolute Stellungnahme»8 oder dergleichen zu bezeichnen. Ihre Bedeutung besteht ja vielmehr gerade darin, daß wir auf alles absolute Stellungnehmen unsererseits verzichten und uns einfach als in Anspruch genommen, d.h. aber doch wohl, wenn diese |142 Inanspruchnahme gilt, in unserer eigenen Relativität erkennen. Der positive Gehalt dieser Erkenntnis unser selbst, die als solche nur negativ zu umschreiben wäre, der Gedanke an den, der uns selbst in dieser unserer Relativität so gegenübersteht, daß sie eben gilt, daß wir keinerlei absolutes Jenseits unser selbst namhaft zu machen mehr die Lust verspüren können, dieser Gedanke ist der Gottesgedanke. Ist uns das wirkliche, das gebieterische Gebot begegnet, dann ist uns eben damit und darin Gott begegnet.
b) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein von dem unsrigen
unterschiedener Wille. Alles kommt hier darauf an, ob das Gebot verstanden
ist darin, daß es keineswegs etwa in uns selbst heimlich vorhanden ist, daß es uns
selbst gegenüber vielmehr immer Störung, Infragestellung bedeutet. Und das wieder
hängt daran, daß wir es nicht als Sein, sondern als Akt verstehen müssen. Eines
Gegenstandes, den man betrachten kann, sind wir so sehr mächtig, daß auch seine
Absolutheit letztlich doch nur unsere eigene Absolutheit bezeugen und reflektieren
würde. Ist das Gebot, ist das Gute Akt, dann ist eben damit gesagt, daß wir seiner
nicht mächtig sind. Es ist dann nicht ein Kriterium, über das wir verfügen, sondern
ein Kriterium, unter dem wir stehen, das wir nicht anwenden können, sondern das uns
gegenüber angewendet wird. Damit haben wir aber eben den Gedanken des Gottesgebotes
gedacht. Der Schritt von
c) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein persönlicher Wille. Gebot ist Anspruch, also auf alle Fälle Spruch, Wort, Logos, nicht Einfluß, Machtwirkung, Eindruck. Ein Gewitter oder Erdbeben mag den Menschen erschüttern, erschrecken, es mag ihm ein Erlebnis werden. Angesprochenwerden ist etwas Anderes, und mit diesem Anderen haben wir es im wirklichen Gebot zu tun. Aber damit ist noch nicht Alles gesagt. Ansprechen mag uns ja zur Not auch eine Blume oder ein Wasserfall oder ein Kunstwerk. Das Gebot |143 aber beansprucht uns, und d.h., es spricht uns im Gewissen an, es macht unser Gewissen, die Totalität unseres Selbstbewußtseins, zum Organ, unsere Existenz zu binden, zu verpflichten. Und diese Bindung wiederum findet eben nicht im Allgemeinen statt, sondern das wirkliche Gebot will, wie gezeigt, immer etwas Bestimmtes von uns. Das Alles charakterisiert aber unsere Begegnung mit dem Gebot als eine persönliche Begegnung, durchaus zu vergleichen einer Begegnung mit einem Menschen, mit dem einzigen Unterschied, daß die Beanspruchung, um die es hier geht, unentrinnbar ist. Durch diesen Unterschied wird die Person, mit der wir es in den uns hier widerfahrenden Gebieten zu tun haben, gekennzeichnet als die unvergleichliche, die göttliche Person. Wir haben, wenn wir den Gedanken der Personalität des wirklichen Gebotes zu Ende denken, wiederum den Gottesgedanken, [den Gedanken] des ewigen Logos gedacht.
d) Wo wirkliches Gebot ist, da ist ein lebendiger Wille. Die Konkretheit des Gebotes ist ja nicht etwa in der Konkretheit unseres Lebens begründet. Es ist nicht so, als ob zuerst der Mensch lebendig wäre und nun würde ihm Gottes Gebot gleichsam folgen in den ganzen Reichtum seiner Existenz hinein. Nein, Gott, der eine unveränderliche Gott, ist reich und lebendig, und darum ist das Gebot in jedem Augenblick dieses und dieses besondere Gebot, weil hier mit uns gehandelt wird, weil eben nicht ein Corpus juris aufgeschlagen ist, nach dessen Paragraphen wir uns nun zu richten hätten, sondern ein regierender Herr auf dem Plan ist, der keinen Augenblick die Initiative aus den Händen gibt. Es fragt sich aber, ob der wegen seiner Monotonie so oft getadelte 119. Psalm mit seinem hundertsechsundsiebenzigfachen Lobpreis des Gesetzes diese Lebendigkeit des Gesetzes, die schließlich mit der Lebendigkeit des Gesetzgebers zusammenfällt, nicht deutlicher gesehen hat als mancher scheinbar tiefsinnigere Denker. Eben die Unerschöpflichkeit, in der unser Entscheiden immer wieder zum Schauplatz der Offenbarung des Guten gemacht wird, charakterisiert diese Offenbarung als die Offenbarung Gottes.
144Wir kommen zum Abschluß. Der absolute, von dem unsrigen unterschiedene, persönliche, lebendige Wille im Gebot ist der Wille Gottes. Für oder gegen Gott fällt die Entscheidung, in der wir jeden Augenblick existieren. Verantwortung ihm gegenüber ist ihr Sinn. Sein Gericht ist es, was in ihr über uns ergeht. Indem wir ernsthaft nach dem Guten fragen, anerkennen wir, daß wir nicht eigenen Rechtes sind, sondern einen Herrn, diesen Herrn, den Herrn haben. Ihn «haben», wie man eben den Herrn «hat», d.h. genau insofern, als wir sein Gebot haben, als wir, du und ich, jetzt und hier, sein Gebot hören, also genau insofern, als er kraft dieses seines Wortes uns «hat». – Und wir können hinzufügen: Anders als so kann man den Herrn, kann man Gott überhaupt nicht haben. Alles Reden von Gott aus einer Abseitsstellung von der Frage nach dem Guten, abseits von dem jetzt und hier, dir und mir gegebenen Gebot – es redet, ob es nun als Bekenntnis zu Gott oder als Leugnung Gottes sich gebärde, nicht von Gott. Gott ist der, kraft dessen Wortes meine Entscheidung Entscheidung für oder gegen das Gute ist, kein anderer – der Richter, dem wir entgegengehen, oder er ist nicht Gott.