Das Gebot Gottes als Gottes Gericht
§ 6 DAS GEBOT GOTTES ALS
GOTTES GERICHT
Indem Gott dem Menschen sein Gebot offenbart, richtet er ihn. Das ist aber Gottes Gericht und also des Menschen Heiligung durch Gott: daß Gott den, dessen er sich durch sein Gebot annimmt, geliebt, erwählt und als sein Eigentum erklärt hat – daß Gott sein ganzes Entscheiden und Tun aufdeckt als Übertretung des Gebotes – daß Gott um seiner eigenen Güte willen ihn, den Sünder, annimmt als Täter seines Wortes – daß Gott eben damit sein sündiges Tun ausrichtet zum Werk des Gehorsams.
1.
Wir kommen in diesem Paragraphen zu der eigentlichen Substanz unseres ersten Kapitels und der theologischen Ethik überhaupt. Alles, was bisher gesagt wurde, konnte nur eine Vorbereitung sein auf das hin, was jetzt zu sagen wäre. Und Alles, was nachher noch zu sagen sein wird, kann nur noch ein Abstieg sein von der Höhe, die hier zu gewinnen wäre. «Wäre» sage ich, denn es wäre nicht nur Eitelkeit, sondern Vermessenheit zu versprechen, daß es jetzt zum Sagen des entscheidenden Wortes und zum Gewinnen jener Höhe kommen werde. Nicht nur besteht die vor uns liegende Aufgabe darin, eine rekapitulierende Darstellung der ganzen dogmatischen Lehre von der Zueignung der Gnade Gottes an den Menschen zu geben unter der speziellen Voraussetzung, daß diese Zueignung jedenfalls auch darin besteht, daß der Mensch unter Gottes Gebot gestellt ist – eine Aufgabe, die, wenn eine in der Theologie, für Lehrer und Lernende in mehr als einer Hinsicht ein Wagnis ist. Die ehrenvollen Bezeichnungen D. theol. und stud. theol. müßten einem wohl ein wenig fragwürdig werden, wenn man sieht, um was für eine Erkenntnisaufgabe es hier gehen würde. Wir stehen nun aber auch unmittelbar vor dem Punkt – er hat sich ja längst angekündigt, und er wird von jetzt an nicht mehr unsichtbar zu machen sein –, an dem jede theologische Disziplin als solche sowohl anfängt als auch endigt, den sie aber zu setzen, den nachzuweisen oder zu deduzieren, ja sogar den zu behaupten sie nicht die Macht und nicht die Erlaubnis hat, den sie nur als gesetzt anerkennen kann, indem sie immer wieder von ihm ausgeht, immer wieder zu ihm zurückkehrt. Wir stehen vor dem Punkt, wo die Theologie so kämpfen muß um die Erkenntnis, daß sie alle ihre Waffen streckt und die ganze Bedrohtheit ihres Anspruchs, erkennen zu wollen, rückhaltlos zugibt und anerkennt. Dieser Anspruch ist dadurch bedroht, daß Erkenntnis hier nur insofern stattfindet, als der Gegenstand sich selber zu erkennen gibt, daß sie also ein Ereignis ist, über dessen Geschehen wir keinerlei Macht haben. Das ist |146 eine Situation, die so unter allen Wissenschaften nur die Theologie bedroht, und wir befinden uns jetzt innerhalb der theologischen Ethik an dem Punkt, wo diese Situation – sie bestimmt natürlich das Ganze und nicht nur diesen Teil des Ganzen – akut wird, wo es ganz unmöglich wäre, ihrer nicht ausdrücklich zu gedenken. Wir haben in § 4 den Ort bestimmt, wo das Gebot Gottes als Gebot zu erkennen ist. Wir haben in § 5 im Anschluß daran zu zeigen versucht, inwiefern es dort als Gottes Gebot zu verstehen ist. Soll es ernst gelten mit der Absicht, die Wirklichkeit des Gebotes Gottes zu umschreiben, dann müssen wir jetzt weitergehen und uns zu verständigen suchen über das Ereignis des göttlichen Gebietens als solches, über den Akt der göttlichen Inanspruchnahme oder der Heiligung, ohne den alles Reden von Gebot und Gottes Gebot in der Luft stünde. Aber nun ist es doch wohl deutlich, daß wir eben damit erst recht in die Luft zu treten scheinen, als offenbar alles Verstehenwollen dieses Ereignisses zur Voraussetzung hat, daß es wirklich geschieht, dieses sein Geschehen aber sich nimmermehr als ein Faktor deuten läßt, mit dem wir rechnen können, sondern den wir nur als Faktor im wörtlichsten Sinn, d.h. als Täter in unsere Erwägung einbeziehen können. Wird hier wirklich als Abschluß des Bisherigen das entscheidende Wort gesagt und wird hier als Voraussetzung alles Folgenden jene Höhe gewonnen, d.h. verstehen wir das Ereignis der Heiligung als solches, dann kann das – und das eben mußte einleitend festgestellt sein – nicht das Ergebnis einer dialektischen Leistung sein. Alle theologische Dialektik kann, von welcher Seite sie sich auch diesem Faktor nähere, grundsätzlich nicht mehr leisten als das, was ebenfalls geleistet wäre, wenn wir uns begnügen würden, den einfachen Hinweis auf den Namen Jesus Christus auszusprechen und uns gefallen zu lassen. Wählen wir den umständlicheren Weg der theologischen Dialektik, so tun wir es nicht, um etwas Wirksameres zu tun, sondern eben um uns ins Bewußtsein zu rufen, daß wir vor dem Faktor stehen, der für sich selber reden muß, wenn nicht Alles umsonst sein soll, was wir leisten können. Weil diese Einsicht offenkundiger wird, wenn |147 wir es uns mit jenem Hinweis schwer, als wenn wir es uns leicht damit machen wollten – und weil diese Einsicht die Theologie nicht nur bedroht, sondern auch begründet, darum müssen wir an dieser Stelle, wo wir zwischen einem einfachsten und einem schwierigeren Weg zu wählen haben, uns (ganz ohne die Prätention, damit etwas Besseres zu leisten) für den letzteren entscheiden.
2.
Ich habe unseren Paragraphen überschrieben: Das Gebot als Gottes Gericht. So entspricht es unseren bisherigen Überlegungen. Das Ereignis, auf
das sich die ganze theologische Ethik bezieht, Gottes Inanspruchnahme des Menschen,
die Heiligung, der Akt der Aufrichtung, Offenbarung und Geltendmachung des göttlichen
Gebotes, bedeutet Gottes Gericht. Das ist der Sinn aller ethischen Besinnung, daß wir
uns in jedem Augenblick unseres Existierens, also auch in dem nächsten Augenblick,
dem unsere Besinnung gilt, durch unser Tun, d.h. durch unser Existieren in diesem
Augenblick, welches auch sein konkreter Inhalt sein möge, zu verantworten haben, daß
unser Tun, indem es geschieht, gemessen, beurteilt, unter eine ewige Bestimmung
gestellt ist. Unser Tun bedeutet in jedem Augenblick Krisis, nicht eine Krisis, die
wir vollziehen, sondern eine Krisis, in der wir stehen, die vom Guten, vom Gebot, von Gott dem Herrn her über uns ergeht.
Wir sind auf seine Waage gelegt. Und wir sind immer dadurch, daß wir es jetzt sind, aufgerufen zu bedenken, daß wir es alsbald wieder sein werden, daß das Leben ein ununterbrochener Durchgang von einem
Gewogenwerden zum anderen ist. Eben sofern das heute gehörte Wort Gottes dieser
Aufruf ist, gilt: «Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege»
[
Die erste und grundlegende Feststellung, die wir in bezug auf dieses Ereignis zu
machen haben, ist aber offenbar die, daß Gott sich darin unser
annimmt. Mag es denn sein, daß wir auf seiner Waage als zu leicht erfunden
werden, er wird uns aber auf seine Waage legen. Mag es denn sein,
daß wir, an seinem Maße gemessen nicht bestehen, wir werden aber an seinem Maße gemessen werden. Mag es denn sein, daß sein Urteil Verurteilung
und Verdammnis bedeutet, er wird auch so etwas eines anderen Urteils Würdiges
mindestens von uns erwartet haben. Aufgerufen, uns vor ihm zu verantworten, sind wir
grundlegend und primär (und wie auch unsere Verantwortung ausfalle) aufgerufen zu der
Erkenntnis, daß er uns in irgendeinem Sinn zu sich rechnet, sich mit uns abgibt, Gemeinschaft mit uns hält. Indem wir der Einsicht nicht ausweichen
können, daß wir ihn zum Herrn haben, bestätigen wir uns selbst die andere Einsicht,
die jener ersten sachlich doch zweifellos überlegene Einsicht, daß er uns in
irgendeinem Sinn als die Seinen, als sein Eigentum betrachtet und behandelt. Indem
sein Gebot zur Krisis unseres Handelns wird, ist uns von ihm selbst gesagt, daß er –
wie
Daß Gott uns richtet, das heißt also vor allem Anderen, daß er uns
liebt. Wir können nicht umhin, hier zwei Gedanken zu denken:
Gericht und Liebe, Gesetz und Evangelium. Aber wir denken in diesen zwei Gedanken,
wenn wir sie recht denken, die eine, unnachsprechliche Wahrheit Gottes. Und die Liebe
ist vor und über dem Gericht. Das Gesetz ist nur die konkrete Gestalt und Stimme des
Evangeliums. Eben als solches hat es dann aber auch Kraft und Würde. Bloß
«zwischenhineingekommen» (
In der Entscheidung seiner Liebe habe ich die Gerechtigkeit, die sein Gebot von mir fordert und die vor ihm gilt. Diese in der Gegebenheit des Gebotes stattfindende Offenbarung der Liebe Gottes ist das Evangelium. Es ist vom Gesetz nicht zu trennen. Durch das Evangelium erst bekommt das Gesetz Wahrheit und Nachdruck. Ohne das Evangelium habe ich auch das Gesetz nicht gehört als Wort Gottes, als Wort, das mich wirklich bindet. Erst damit erkenne ich ja das Gesetz als Wort, das mich bindet, daß ich es als Gottes Gesetz erkenne. Aber erst damit erkenne ich es als Gottes Gesetz, daß ich Gottes Liebe und meine Enwählung in ihm erkenne. Und erst damit erkenne ich Gottes Liebe in ihm, daß ich mir sagen lasse – und das sagt eben das Evangelium –: Gottes Liebe ist unbedingte, durch meine Entscheidung nicht bedingte, sondern ihr vorangehende Liebe, Liebe ewiger Erwählung. So, als der unbedingt Geliebte, als der, über den ent|153schieden ist, so bin ich aufgerufen, der Entscheidung des nächsten Augenblicks entgegenzugehen, d. h. nun aber: der zu sein, der ich bin, also nicht mehr zu wählen, sondern erwählt zu sein und meine Erwählung zu bewähren, durch meine Entscheidung auf alle Fälle die über mich gefallene Entscheidung zu vollstrecken, in meiner Entscheidung unter allen Umständen kraft der Entscheidung Gottes, sein Geliebter zu sein. Was das heißt, darüber wird gleich weiter zu reden sein. –
Dies aber ist das Grundsätzliche, alles Andere Beherrschende und Bedingende, was das Gericht Gottes durch sein Gebot unter allen Umständen bedeutet. Das ist der Kreis, innerhalb dessen sich die Heiligung, die Inanspruchnahme des Menschen durch das Wort Gottes abspielt. Bei Allem, was weiter zu sagen sein wird, ist zu bedenken, daß es nur im Blick auf Gottes Liebe, Treue, Gnade und Erwählung wahr gesagt sein kann. Alles wäre Abstraktion und Verwirrung, was auch nur augenblicklich ein Heraustreten aus diesem Kreis bedeuten würde. –
Ich denke, es wird schon bei der Feststellung dieses ersten grundsätzlichen Punktes klar geworden sein, daß es nicht überflüssig war, im ersten Absatz gerade dieses Paragraphen ausdrücklich daran zu erinnern, auf welchem ungesicherten Weg wir uns gerade jetzt befinden, wo es sich um das Legen der entscheidenden Grundlagen einer theologischen Ethik handelt. Im Gericht Gottes vorgängig aller anderen Bestimmungen die Liebe Gottes erkennen, im Gesetz das Evangelium, das ist entweder ein sinnloses Paradoxon oder aber der Appell an die Wirklichkeit Gottes selbst in seiner Offenbarung in Christus durch den heiligen Geist. Es ist ja klar, daß das nicht der Vollzug einer Synthese, sondern nur die Anerkennung einer schon vollzogenen Synthese sein kann, wenn wir auf jene unserer Entscheidung prinzipiell vorangehende, für unsere Entscheidung vikariierende Entscheidung der Liebe Gottes rekurrieren. Das ist keine Wahrheit, auf die wir einen Griff haben, die wir aus einer anderen ableiten könnten. Das ist Offenbarungswahrheit, d.h. aber, das ist solche Wahrheit, die streng nur insofern wahr ist, als sie sich |154 offenbart, als sie selbst zu uns redet. Das ist der ewige Ratschluß Gottes und seine Ausführung in der Fleischwerdung seines Wortes und in der Ausgießung seines Geistes. Mit nicht weniger als damit muß sofort gerechnet werden, wenn von der Heiligung recht geredet werden soll. Aber wie kann man damit rechnen? Die theologische Ethik muß mit der Dogmatik und mit der Theologie überhaupt die theoretische Antwort auf diese Frage schuldig bleiben. Sie kann nur antworten damit, daß sie es tut, so gründlich und sorgfältig als möglich tut, aber zugleich wissend, daß sie durch nichts gesichert ist als durch die Wirklichkeit Jesu Christi und des heiligen Geistes selber. Sie kann also nur antworten mit der Gegenfrage, ob der Fragende diese Wirklichkeit etwa nicht kennen sollte?
3
Das uns gegebene Gebot wird in der Weise unser Richter, daß es unwiderleglich und
restlos aufdeckt, daß unsere Entscheidung als solche Übertretung
ist. «Durch das Gesetz» – das ist das erste konkrete Moment der Heiligung –
«Erkenntnis der Sünde» (
a) Wir gehen davon aus, daß wir die Wirklichkeit des Gebotes gefunden haben im konkreten Einzelgebot. Eben als solches ist es das Gebot, das uns,
indem wir handeln, indem unsere Entscheidung fällt, notwendig und unbedingt
verurteilt. Wäre das Gebot statt dessen zu verstehen als eine allgemeine Idee des
Gebotenen, deren konkrete Füllung uns selbst überlassen wäre, dann möchte es leicht,
dann dürfte es grundsätzlich immer möglich sein, unsere Entscheidung als konform dem
Gebot, uns selbst also als gerechtfertigt anzusehen. Denn wenn Füllung und Erfüllung
des Gebotes in einer, nämlich in unserer eigenen Hand liegen, wird es dann nicht
einfach unvermeidlich sein, daß wir es entweder zum vornherein so füllen, wie wir es
nachher erfüllen wollen und können, oder aber, nachdem wir [es] erfüllt haben, wie
wir wollten
|155
und konnten, nachträglich unsere Füllung des Gebotes korrigieren nach dem Maß
unserer Erfüllung? Um den fälschlich an Stelle des Gebotes gesetzten kategorischen
Imperativ ebensowohl wie um die der Bibel entnommenen moralischen
Allgemeinwahrheiten, wie um die formalen oder materialen moralischen
Allgemeinwahrheiten überhaupt versammeln sich darum immer wieder die Gerechten, die
der Buße nicht bedürfen [vgl.
157b) Wir gehen nun davon aus, daß das uns gegebene Gebot Gottes Gebot
ist. Als solches verurteilt es uns. Dem wäre wiederum nicht so, wenn wir es auffassen
könnten als ein Gesetz der Natur- oder Geisteswelt, als die Gewalt unseres
Schicksals, vielleicht unseres in den Sternen geschriebenen Schicksals oder als die
Gewalt der geschichtlichen Lage oder Bewegung, an der wir teilnehmen. Mit allen
diesen Mächten können wir zwar auch zusammenstoßen. Wir können unter ihnen leiden.
Wir können an ihnen scheitern. Sie können uns zermalmen. Sie können uns aber nicht
ins Unrecht setzen. Sie können uns nicht verurteilen. Denn wir sind ihnen allen
letztlich keinen Gehorsam schuldig. Wir können uns auch im Falle des härtesten
Zusammenstoßes mit ihnen wie mit uns selbst so auch mit ihnen im tiefsten Grund im
Frieden wissen, in einem solchen Frieden sogar, in dem wir ihnen als die Überlegenen
gegenüberstehen. Keine von ihnen kann ja das von uns fordern, daß wir sie so sehr als
Herrn über uns anerkennen, daß wir aufhörten, uns selbst zu eigen zu sein, daß wir
uns nun wirklich unter ihre Führung begäben. Sie wollen respektiert sein, aber doch
nur als gewaltige, ja übergewaltige Partner im Spiel unseres Lebens. Der andere
Partner bleiben immer wir selbst. Wie sollten wir da nicht, wie schlimm uns immer
mitgespielt werde, im letzten Grund ruhig, sicher und fröhlich bleiben können? Das
ist ja das Wunderbare an der menschlichen Geschöpflichkeit: So sehr ist der Mensch
nach
c) Wir gehen endlich davon aus, daß das Gebot uns nicht gegeben ist ohne die Zusage, daß wir Gottes Erwählte, Bundesgenossen und Geliebte sind. Eben als solche verurteilt es uns. Das ist die freilich widerspruchsvolle Umschreibung des doch noch viel wi|160derspruchsvolleren Sachverhalts, daß gerade die Offenbarung der Liebe Gottes, als die wir das uns gegebene Gebot letztlich verstehen müssen, uns selbst offenbar macht als solche, die weder Gott lieben noch den Nächsten, dem gegenüber sich unsere Liebe zu Gott in der konkreten Entscheidung bewähren müßte. Wiederum wäre es nicht allzuschwer, unsere Entscheidung für gut und also uns selbst für gerechtfertigt zu halten, wenn dieser letzte Sinn des Gebotes, wenn die Offenbarung der Liebe Gottes nicht zu bedenken wäre. So unheimlich nahe tritt uns Gott, daß er uns liebt, daß er also nicht nur unser Werk, nicht nur unseren Gehorsam, nicht nur uns selbst, sondern uns selbst in unserer eigenen Freiheit, uns selbst nicht nur in unserer geschöpflichen Abhängigkeit, sondern gerade in unserer geschöpflichen Selbständigkeit so haben will, daß er selbst nicht ohne uns sein will. Liebte er uns nicht, bedeutete sein Gebot also nicht die Frage nach unserer Gegenliebe, wären wir bloß Wirkungen einer übermächtigen Ursache oder Sklaven eines gewaltigen Herrn, wären wir nicht als solche Kinder eines ewigen Vaters, wäre die Herrschaft Gottes nicht am herrlichsten darin, daß er dieser Vater ist, ginge es also dem Gebot gegenüber bloß um die faktische Nachachtung, um den Vollzug dieser und jener äußeren oder inneren Handlung oder Haltung, ginge es nicht um Gottes Herz und um unser Herz, warum sollte es dann nicht möglich sein und wirklich werden, daß wir seinem Gebot genügten? Es gibt ja in jener Linie so Vieles, was wir tun können, und was auch von Menschen tatsächlich schon getan worden ist. Es hat Menschen gegeben, die in Nachachtung des Gebotes Hohes und Höchstes und vielleicht ihr Letztes, ihr Leben dargebracht haben. Es geht aber um die (in der Liebe zum Nächsten sich bewährende) Liebe zu Gott. Und Lieben heißt in eigener Freiheit nicht ohne den, sondern in Allem mit dem sein wollen, den man liebt, in der gleichen Selbstverständlichkeit, in der man nicht ohne sich selbst sein kann. So liebt uns Gott, so ruft er uns auf, ihn wieder zu lieben. Wir finden uns aber in jeder Entscheidung, in jedem Augenblick unseres Tuns als solche, die ihn nicht wiederlieben. Man bedenke, daß es auch hier kein Mehr oder Weniger geben |161 kann. Liebe ist keine Quantität, sondern eine Qualität, die entweder da oder nicht da ist. Und wann würden wir uns etwa als solche vorfinden, die diese Qualität besitzen, wann nicht vielmehr als solche, die beschämt dastehen in der Erkenntnis, daß sie letztlich gerne ohne Gott und den Nächsten sein möchten, wenn wir nicht noch deutlicher mit Heidelb. Kat. Fr. 5 sagen wollen: als solche, die von Natur geneigt sind, Gott und ihren Nächsten zu hassen?7 Es geht nicht an, sich dem Gericht dieser Frage dadurch zu entziehen, daß man auf die Haltung und die Handlungen dieser und jener Menschen hinweist, deren eindrucksvolle Selbstlosigkeit, Hingabe- und Opferwilligkeit es doch als ausgeschlossen erscheinen lassen müßten anzunehmen, daß da Gott und der Nächste nicht wirklich geliebt oder gar gehaßt worden seien. Man bedenke, daß es sich hier um die Frage handelt, die wir nicht für Andere und im Blick auf Andere, sondern streng im Blick auf uns selbst zu stellen und zu beantworten haben. Ob wir uns selbst, wenn wir selbst eine von diesen Heiligengestalten wären, wenn wir selbst den Eindruck vollkommener Liebe auf Andere machen würden – ob wir selbst uns dann zusprechen könnten und würden, das Gebot der Liebe auch nur teilweise erfüllt zu haben und also um unseres Liebens willen vor Gott gerechtfertigt dazustehen, das ist die Frage. Die wirklichen Heiligen haben das eben nicht getan, wäre dann doch wohl zu sagen. Erkenntnis des durch das Gebot über uns gesprochenen Urteils heißt immer, heißt auch für die Heiligen, gerade für die Heiligen, Erkenntnis, daß wir Nicht-Liebende sind, daß Gott nicht nur quantitativ, sondern qualitativ anders an uns handelt als wir an ihm, daß uns in seiner Liebe etwas widerfährt, was wir ihm nicht nur teilweise, sondern ganz, nicht nur in unseren schlimmen, sondern auch in unseren guten Stunden schlechterdings schuldig bleiben. Wiederum mag es zwischen den ver|162schiedenen Schuldnern der Liebe Gottes und zwischen unserem Schuldigsein in diesem und jenem Augenblick gewichtige Unterschiede geben. Es gibt aber keine letzten, entscheidenden, und wir sind nie Nicht-Schuldner. Es ist keiner, von dem etwa zu sagen wäre, daß er zwar unvollkommenen Gehorsam, aber immerhin Gehorsam leiste, und es gibt auch keine günstigen Augenblicke, in denen ein Einzelner wenigstens auf ein solches Minimum zu rekurrieren in der Lage wäre. Sondern wieder ist, auch in dieser Betrachtung, unsere Entscheidung als solche Fehlentscheidung, verkehrte Entscheidung. Gerade das ist unsere Heiligung, daß wir uns, gerade als Geliebte, als unwürdige Geliebte Gottes vorfinden, als solche, die an Stelle dieser Liebe Zorn verdient haben, und was uns in diesem Befund, in dieser Aufdeckung unseres Herzens begegnet, das ist auch der Zorn, die zürnende Liebe Gottes.
Aber halten wir auch hier einen Augenblick inne, um des grossen
erkenntnistheoretischen Vorbehalts zu gedenken, mit dem wir diesen Paragraphen
eröffnet haben. Es kann uns ja auch hier nicht entgehen, daß der Weg, den wir hier
denkend verfolgen, nicht gesichert ist, wenn er es nicht ist in der Wirklichkeit Jesu
Christi und des heiligen Geistes. Wie sollte nicht ernstlichster, vielleicht geradezu
leidenschaftlicher Widerspruch denkbar sein gegen Alles hier Gesagte? Ist es denn
wahr, daß unser Tun, so weit das Auge reicht, Abweichung von dem uns gegebenen
konkreten Gebot bedeutet? Was sollten wir dazu sagen, wenn nun jemand aufstünde, um
uns zu versichern, daß er, vielleicht als Kenner und Besitzer geheimnisvoller
pneumatischer Wirklichkeiten und Gaben, da und da das ihm gegebene konkrete Gebot
erfüllt zu haben oder wohl gar dauernd zu erfüllen und insofern gerechtfertigt
dazustehen meine? Weiter: Ist es denn wahr, daß wir, die wir gegenüber Welt, Tod und
Schicksal sehr wohl recht behalten können, vor Gott allzeit unrecht haben? Was sollen
wir antworten, wenn uns jemand erwidert, daß er von jener Ungebundenheit, von jenem
Aufruhr des Menschen gegen Gott letztlich, in seines Wesens bestem Teil wenigstens,
nichts wisse, wohl aber von einem tiefsten Grunde seiner Natur, in welchem er mit
Gott allzeit in tief|163stem Frieden sich befinde, in welchem er Gott die Ehre gebe, die ihm gebühre, und
also auch vor Gott sich gerechtfertigt wisse? Weiter: Ist es denn wahr, und ist es
nicht eine menschenunfreundliche Übertreibung, wenn wir sagten, daß es zu der gerade
durch den tiefsten Sinn des Gebotes geforderten Liebe zu Gott und zum Nächsten
unserseits nie und nimmer komme, daß wir uns, unter das Gebot gestellt, auf der
ganzen Linie als Nicht-Liebende und also durch das Gebot verurteilt erkennen müßten?
Was sollen wir antworten, wenn uns jemand mit jenem gewissen freundlich-siegreichen
Lächeln des Weltkindes oder vielleicht gerade des Christen mitteilt: So schlimm sei
er eben nicht dran, er, er liebe Gott und den Nächsten und müße es bedauern, wenn wir
das nicht von uns sagen könnten? Und über diesen allgemeinen Widerspruch hinaus: Was
ist zu sagen, wenn jemand das geltendgemachte Entweder-Oder, die Alternative Gehorsam
oder Ungehorsam ablehnt und uns belehren will, daß es in der milden Mitte zwischen
beiden eben doch so etwas wie einen unvollkommenen Gehorsam gebe, daß also die
relativen Unterschiede der Abweichung, die wir ja auch nicht geleugnet haben, von der
anderen Seite gesehen, zugleich relative Stufen von Vollkommenheit bedeuteten, deren
höhere Hälfte von dem Satz: «Durch das Gesetz Erkenntnis der Sünde» [
Es liegt nun nahe, solche Widersprecher, die wir wirklich nicht etwa nur von der
katholischen Seite her zu gewärtigen haben, ein wenig zornig mit dem anselmischen:
«Tu non consideravisti, quanti ponderis sit peccatum!» anzufahren.8 Scheint es nicht offenkundig, daß hier der Schlaf des allzu Gerechten
geschlafen wird? Wäre es solchen Widersprechern nicht von Nöten, endlich zu erwachen
und einzusehen und zuzugeben, wie sie in Wirklichkeit auch dran sind, daß sie sich
spätestens in ihrer Sterbestunde ihrer vermeintlichen Gesetzeserfüllung nicht mehr
werden trösten können? Nun, vielleicht gelingt es, solche Schläfer durch einen
kräftigen Zuruf wirklich zu wecken, aber doch sicher nur dann, wenn
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unser Zuruf nicht etwa selber bloß der Exponent eines umgekehrten Pharisäismus, des
Pharisäismus der Zöllner, des Pharisäismus der Schächerhaftigkeit ist, sondern ein
Zeugnis von der Majestät des göttlichen Gebotes, zu dem Gott selbst sein Amen gibt.
Weiß man das, dann wird man aber mit dem Vorwurf des mangelnden Sündenernstes Anderen
gegenüber ebenso zurückhaltend sein wie mit allen Vorwürfen. Aber noch mehr: man wird
sich dann klar machen: der Satz, daß wir allzumal und allewege Sünder sind [vgl.
1664.
Indem meine Entscheidung in Gottes Gericht kommt, ist sie – als meine Entscheidung –
verurteilt. Sie ist als meine Entscheidung, gemessen an Gottes Gebot, Abfall, Verrat
und Empörung. Ich tue vor Gott nicht das Gute, sondern – ein Drittes gibt es nicht –
das Böse. Aber damit, daß meine Entscheidung in Gottes Gericht kommt, indem, was ich tue, vor Gott getan ist, ist gerade dieses «mein» und «ich» in der grundsätzlichsten
Weise in Frage gestellt. Sicher ist sie meine Entscheidung, sicher
bin ich es, der hier tut, aber daß diese meine Entscheidung, dieses
mein Tun ein letztes Wort sei, eine endgültige Situation schaffe, daß ich eine ewige Wahl zu treffen in der Lage sei, das ist
dadurch, daß ich in Gottes Gericht komme, daß mein Tun vor ihm getan ist, in Abrede gestellt. Sicher offenbart mir das Gebot
Gottes, was ich von meiner Entscheidung zu halten, wie ich mich selbst zu verstehen
habe, und als Selbsterkenntnis ist das, was es mir offenbart: daß
ich ein Übertreter bin, die Wahrheit, hinter der oder über der es
keine höhere oder tiefere Wahrheit gibt, keine Selbsterkenntnis, in der ich mich
selbst nun doch auch noch als etwas Besseres denn als einen Übertreter vorfände. Aber
daß meine Selbsterkenntnis, mein Befinden über mich selbst die
Wahrheit meiner Existenz nun etwa erschöpfe, das ist durch dasselbe Gebot, weil es
Gottes Gebot ist, verneint. Daß ich bei meiner Selbsterkenntnis, und geschähe sie in
jener letzten durch das Gebot geschaffenen Klarheit, stehen bleibe, daß ich mir nicht
mehr über mich selbst sagen lasse, als ich mir, belehrt durch Gottes Gebot, selber
sagen kann und muß, das ist mir durch dasselbe Gebot, weil es Gottes Gebot ist,
geradezu verboten. Laut der Offenbarung des Gebotes stehe ich in Gottes Gericht, ist was ich tue, vor ihm getan. Damit ist
mir aber gesagt, daß er durch seine Entscheidung, durch sein Tun das letzte Wort
spricht, die endgültige Situation schafft, daß ich grundsätzlich über meine
Selbsterkenntnis hinaus von ihm erkannt bin, grundsätzlich anders, als ich mich selbst erkenne. Insofern grundsätzlich anders,
als Gott mich ja, auch in meinem Abfall, in meinem Verrat, in meiner Empörung
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anschaut, der, er weiß wohl warum, sich selbst von Ewigkeit her mir verbunden hat,
anschaut in der Eigenschaft, in der ich sein Erwählter, Geliebter, Begnadigter bin.
Seine Entscheidung, sein Tun ist das freie Wohlgefallen, das er an mir gefunden,
indem er mich in Christus als dem zweiten gehorsamen
Es ist also nicht so, daß ich mich je so erkennte, wie ich durch Gott erkannt bin – dieses Erkennen wird
Keine logische Schwierigkeit darf uns irremachen daran, daß diese Anerkenntnis der
Erkenntnis Gottes keine Selbsterkenntnis involviert, keinen Rückschluß auf mich
selbst als das im Glauben erkennende Subjekt und also keine Veränderung des
Ergebnisses meiner Selbsterkenntnis bedeuten kann. Das ist eben der Glaube: diejenige Apperzeption, bei der die menschliche Rezeptivität
schlechterdings im Hören und Gehorchen gegenüber der göttlichen Spontaneität besteht,
in einem solchen Hören und Gehorchen, das für sich selbst wohl menschliche, aber
keine der göttlichen korrelate Spontaneität in Anspruch nimmt. Das ist das
Evangelium, ohne welches auch das Gesetz gar nicht wirklich als das Gesetz Gottes zu
uns käme, das ist der Gegenstand und Inhalt des Glaubens, ohne den es auch keinen
Gehorsam gibt: daß meine Sünde, d.h. meine durch das Gesetz als verkehrt erwie|170sene Entscheidung, vergebene Sünde ist. Was heißt vergebene Sünde?
Eben nicht: übersehene, vergessene, durch das Gebot nicht mehr angeklagte Sünde, also
gerade nicht: Sünde, die in meiner Selbsterkenntnis nun etwa gar nicht mehr Sünde
wäre, um deren willen ich nun nicht mehr im Staub und in der Asche vor Gott Buße zu
tun hätte. Wohl aber Sünde, verkehrte Entscheidung, in der mich Gott, so wie ich nun
bin und in meiner Selbsterkenntnis dran bin, nicht fallenläßt, sondern vielmehr
annimmt, für deren Verkehrtheit seine Entscheidung, gutmachend, was ich böse machte,
eintritt. Also böses Werk, Werk das ich selber, erleuchtet durch sein Gebot, immer
als böse werde erkennen müssen, das ich mich hüten soll, in ein gutes Werk umzudeuten
– das aber vor ihm kraft seines überlegenen, nicht willkürlichen, sondern gerechten,
aber auch freien Wohlgefallens gut ist, das in seinen Augen, weil er mich nämlich
nicht in
Ich selbst kann und darf mich selbst und mein Tun nimmermehr sehen in dieser
göttlichen Neuprädikation. Ich kann und darf die Rechtfertigung meines bösen Tuns nur
in Christus sehen, als justitia aliena, nicht als justitia propria. D.h. aber ich
kann und darf sie als meine Rechtfertigung nur glauben. Glauben heißt sich selbst so sehen, wie man sich nur sieht, indem
man gerade von sich selbst wegsieht auf Christus, auf Gottes geoffenbartes Wort in
seiner Ganzheit, in der es Gesetz und Evangelium ist.
Wohlverstanden: ohne dann etwa doch wieder zurückzublicken wie
Es ist vielleicht nicht überflüssig, zur Bekräftigung dieser Rekapitulation der
Rechtfertigungslehre einige weit auseinanderliegende und in keinem geschichtlichen
Zusammenhang zueinander stehende Stimmen der christlichen Kirche zu Worte kommen zu
lassen. Zuerst zwei russisch-orthodoxe Theologen.
Es ist wohl kein Zufall, daß ich gerade an dieser Stelle unseres Wegs das Bedürfnis
hatte, zu zitieren, d.h. zu bekennen, daß ich mich nicht allein, sondern nur im
Konsensus mit der christlichen Kirche dahin stellen möchte, wohin wir uns eben
gestellt haben. Wenn irgendwo, so ist es ja hier angebracht, wiederum den großen
Vorbehalt anzubringen, unter dem man die Lehre von der Heiligung allein vortragen und
hören kann, d.h. die Erinnerung daran, daß wir mit dieser Lehre appellieren an
diejenige schlechthin einzigartige Instanz, die wir in der Überschrift dieses unseres
ersten Kapitels bezeichnet haben als «die Wirklichkeit des göttlichen Gebotes». Sie
muß selber sprechen, wenn von uns hier recht gesprochen sein soll. Spräche sie nicht
selbst, so könnte unser eifrigstes Bemühen, hier recht zu sprechen, es nicht weiter
bringen als bis zu einem Gebilde schwächer als das schwächste Kartenhaus. Noch kühner
als da, [wo] wir von der ursprünglichen erwählenden Liebe Gottes und dann von der
göttlichen Aufdeckung der menschlichen Übertretung sprachen, mußten wir ja hier die
unsere gerechte Verurteilung nicht aufhebende, aber einklammernde Barmherzigkeit
Gottes, die stellvertretende Genugtuung Christi, seine uns zugerechnete Gerechtigkeit
voraussetzen, mußten rechnen mit dem Glauben, der zugleich jene Verurteilung ganz
ernst nimmt und ja sagt zu der ihm zugesprochenen fremden Gerechtigkeit Christi,
rechnen mit unserem eigenen Glauben, in dem wir doch niemals an uns selbst, immer nur
gegen
|174
uns selbst glauben können. Rechnen mit dem Wort und mit dem Geist Gottes, das heißt
aber – und das gilt eben hier in besonders prägnanter Weise – rechnen mit der Gnade,
heißt also, denn was sollte unsererseits der Gnade gegenüber in Betracht kommen, beten. Das Wort ist Gottes Wort, der ewige fleischgewordene, aber
darum nicht in unsere Macht gegebene Logos. Und der Geist ist Gottes Geist, welcher
weht, wo er will [vgl.
Wir können bedenken und wir bedenken, daß uns die Gnade zugesagt ist, daß wir keiner Künste und keiner Umwege bedürfen, um ihrer teilhaftig zu sein und also Alles als Wahrheit zu sagen und zu hören, was wir eben gesagt und gehört haben. Aber eben um Gnade geht es, und wenn es ganz unsinnig wäre, uns nach komplizierten Mitteln umzusehen, um ihrer habhaft zu werden, so ist damit nicht etwa gesagt, daß wir nur gewisse einfache Mittel anzuwenden brauchten, sondern, daß hier überhaupt keine Mittel in unserer Hand in Betracht kommen, daß sie reines Geschenk ist, das als solches in der vollen Freiheit des Gebers zu uns kommt.
Wir können ferner bedenken und wir bedenken, daß wir nicht allein sind, wenn wir es
wagen, mit dem Wort und mit dem Geist Gottes als den Wahrheitszeugen für das Gesagte
und Gehörte zu rechnen, daß wir uns, indem wir das wagen, in die Reihe der
christlichen Kirche stellen, die nichts Anderes ist als die
Gemeinde
|175
der gerechtfertigten, in Christus gerechtfertigten Sünder, in der wir solches nicht
in unserem eigenen Namen, sondern auf Geheiß und unter der Verheißung wagen. Aber
eben die christliche Kirche ist nun doch der Ort, wo es auf alle Fälle gewagt werden
muß – Wagnis bleibt Wagnis, auch wenn es im Gehorsam unternommen wird –, dem Aufruf:
Glaube an den Herrn Jesus Christus! [vgl.
Und wir können bedenken und wir bedenken wohl, daß wir, indem wir mit dem Wort und mit dem Geist Gottes rechnen, nichts Anderes tun, als daß wir ernst machen mit unserer Taufe als mit dem Verheißungszeichen, das einem jeden von uns persönlich und wahrlich auch als Verheißungszeichen für sein Denken, also auch mit erkenntnistheoretischer Bedeutsamkeit gegeben ist. Das ist die Gabe der Taufe in dieser Hinsicht: daß ich mich als einer wissen darf und soll, zu dessen Existenz es gehört, welches auch seine Erfahrungen, welches auch die Ergebnisse seiner Selbsterkenntnis seien, mit der Gnade, d.h. mit der Erkenntnis Gottes seiner selbst getrost anzufangen, getrost von da aus zu denken. Aber diese Getrostheit kann wiederum nicht bedeuten Macht über den Herrn der Taufe, als ob wir in unserer |176 Taufe in irgendein «Es» versetzt und nicht vielmehr in die Hand eines «Er» gegeben wären. Erfüllung ist auch die Taufe nicht, so gewiß wir in ihr der Gnade Gottes anbefohlen sind. Gnade heißt aber, daß wir das Wort der Erfüllung durch ihn selber hören sollen.
Und wenn wir es nun hören durch ihn selber, so ist noch einmal, so ist wahrlich immer
wieder zu bedenken, daß wer da steht, wohl zusehen soll, daß er nicht falle [vgl.
5.
Gottes Gebot rechtfertigt uns, indem es uns richtet. Weil es Gottes
Gebot ist, weil das Urteil über uns selbst, das es uns auferlegt, eingeschlossen ist
in Gottes Zusage, daß wir auch und gerade als die von ihm Verurteilten ihm recht
sind, um unserer Sünden willen nicht von ihm verstoßen, sondern gehalten, in unserer
Verkehrtheit nicht fallengelassen, sondern getragen sind von ihm. «Jesus nimmt die
Sünder an»11 [vgl.
Wir konnten denn auch tatsächlich weder von der Erkenntnis der Sünde, noch von der
Rechtfertigung reden – und wie könnte man von Gottes Liebe und von unserer Erwählung
reden –, ohne des Begriffs des Glaubens zu gedenken, in dem und für den das Alles
Ereignis wird. Und wenn wir eben damit den Punkt berührt haben, wo die Wirklichkeit
des göttlichen Gebotes nur für sich selber reden kann, so konnte doch hoffentlich
kein Zweifel darüber entstehen, daß sie, wenn sie in ihrer
eigentümlichen Souveränität für sich selber redet, zu uns redet,
daß der wirkliche Glaube, so gewiß wir ihn nicht anders verstehen können denn
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als Gottes Werk an und in uns, unser eigener Glaube ist, unser
wenngleich schlechthin wunderbares in keiner Weise aus unserer Selbstbestimmung
hervorgehendes Dabeisein bei jener Wirklichkeit, unser Gehorsam. Erwählung, Sündenerkenntnis und Sündenvergebung, mit einem Wort
Gnade wird dadurch Ereignis, daß wir ja dazu sagen. Ist dieses Ja das letzte und
höchste Wunder der Gnade selbst, werden wir uns wohl hüten davor, dieses Ja vor uns
selbst oder anderen zu begründen, es anderswoher ableiten zu wollen, werden wir vor
diesem unserem eigenen Ja immer stehen als vor dem Punkt, wo wir uns selbst nicht
verstehen, wo wir etwas tun, das unser ganzes übriges Tun ebenso problematisch
erscheinen läßt, wie es uns selbst von unserem ganzen sonstigen Tun aus gesehen als
gänzlich problematisch erscheinen muß, so ist es doch fraglos unser eigenes Ja; und
wenn es nicht erfolgte, wenn unser Glaube nicht Gehorsam wäre, Glaubensgehorsam, aber Gehorsam, so wäre er auch nicht Glaube, so wäre
Alles, was wir über Erwählung, Sündenerkenntnis und Sündenvergebung gedacht und
gesagt haben, gegenstandslos. Daß wir im Glauben gehorchen und zu Gottes Gnade ja
sagen, das ist die Bestimmtheit unserer Existenz durch das uns in der Entscheidung
unserer Tat begegnende, über uns entscheidende, uns richtende Gebot Gottes. Indem uns
das Wort Gottes in dieser Weise bestimmt, bestimmt zum Gehorsam, ist es unsere
Heiligung. Durch dieses unser Ja verfügen wir in keiner Weise über Gott. Hier ist
keine Mitwirkung, kein Entgegenkommen, kein Verdienst von unserer Seite. Es ist in
unseren Herzen und auf unseren Lippen [vgl.
Gottes Gnade gilt dieses Ja, wie es selbst Gnade ist. Dann
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aber der ganzen Gnade Gottes, d.h. aber nicht etwa bloß dem
Evangelium, sondern ebenso und mit dem Evangelium auch dem Gesetz Gottes. In dieser
Ganzheit ist ja die Gnade Gnade, ergeht ja der göttliche Anspruch. Indem wir glauben,
daß Gott uns beansprucht, bejahen wir das Evangelium: Es ist unter
allen Umständen, und wenn unsere Sünde blutrot wäre [vgl.
181a) Unsere vergebene Sünde ist erkannt. Nur von der mir vergebenen
Sünde weiß ich, daß sie erkannt, daß sie Sünde ist. Indem sie mir vergeben ist, weiß
ich es. Gerechtfertigt werden von Gott heißt: erweckt werden aus dem Schlaf der
Meinung, als ob meine Tat durch sich selbst gerechtfertigt sei oder sein könnte.
Beruhigt werden durch Gottes Gnade und in Gottes Gnade heißt: beunruhigt werden in
sich selber. Gottes Güte ist es, die uns zur Buße leitet (
b)Unsere erkannte Sünde ist vergeben. Nur von der erkannten Sünde
weiß ich, daß sie mir vergeben ist. Aber indem sie erkannt ist, weiß ich es.
Wirkliche Verurteilung in foro conscientiae findet da statt, wo in foro Dei
Freispruch stattgefunden hat.
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Wirkliche Beunruhigung des Menschen in sich selbst findet statt in der Beruhigung
durch Gottes Gnade. Durch Gottes ganze Gnade, müssen wir nun
nochmals betonen. Beruhigung durch die Gnade kann nicht Abschaffung, sondern nur
Aufrichtung des Gesetzes bedeuten, des Gesetzes, das uns richtet, indem es uns
vorhält, was Gott von uns haben will. Daß mir vergeben wird, das heißt nicht, daß
dieses Vorhalten aufhört, sondern daß es anfängt. Wirklich in die Buße gestellt sein,
wie es gerade durch die Vergebung geschieht, ist also wiederum ein Erwecktwerden aus
dem Schlaf einer falschen Meinung, diesmal aus dem Schlaf der falschen Meinung, als
ob die Verkehrtheit meiner Entscheidung etwa eine letzte Notwendigkeit sei. Mag meine
Selbsterkenntnis kein Wort kennen, das mich darüber hinausführen würde, daß ich
fehlte, fehle und fehlen werde, so redet mir doch das Evangelium von einer Erkenntnis
meiner selbst jenseits der Schranken meiner Selbsterkenntnis, durch die das Vorhalten
des Gesetzes notwendig noch einen anderen Sinn bekommt als bloß den, mich in die Buße
zu treiben. Die Vergebung, ohne die es ja auch keine Buße gibt, ist doch Gottes
Verneinung, seine Nicht-Anerkennung der Sünde. Diesem göttlichen Nein beugen wir uns,
wenn wir uns wirklich unter das durch Gottes Gebot über uns ergehende Urteil beugen.
Nicht-Anerkennung der Sünde durch Gott heißt aber auch positiv: Aufrichtung seines
guten Willens. Ihn bejaht Gott, indem er uns unsere Sünde nicht zurechnet [vgl.
So bedeutet jene Beugung offenbar mehr als bloß die Beugung unter Gottes Urteil,
bedeutet eine Bewegung unserer Existenz, die jedenfalls mit dem deutschen Wort Buße
und mit dem lateinischen poenitentia nicht genügend erfaßt ist. Das griechische
μετάνοια drückt das hier fehlende
Zweite aus: Gerade weil nur die vergebene Sünde wirklich erkannte und bekannte Sünde
sein kann, ist Erkennen und Bekennen, wenn sie ernsthaft sein wollen, nicht möglich
ohne Umkehr. Wir hätten das Gesetz schlecht
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verstanden, wenn wir es nicht, indem es uns demütigt, als Aufruf zur Umkehr von der
verkehrten zur richtigen Entscheidung, zur Bereitschaft, es das nächste Mal besser zu
machen, verstehen würden. Demütigt es uns doch nur wirklich durch das Evangelium.
Gerade das Evangelium aber, das uns trotz unserer Verkehrtheit in die Gemeinschaft
mit Gott ruft, redet uns von Gottes Gegensatz zu dieser Verkehrtheit, von dem Wunder
des Heiligen, der sich zu den Unheiligen herabläßt. Angesichts dieses Wunders, wenn
wir es wirklich als solches begreifen, angesichts des uns widerfahrenden Erbarmens,
wenn wir es als solches verstanden haben, angesichts des ganz anderen Ortes, an dem
sich offenbar gerade der Gott des Evangeliums befindet, der uns doch durch das
Evangelium zu sich beruft, können wir unsere erkannte Sünde unmöglich auf sich
beruhen lassen, sind wir in den Streit gegen sie, d.h. aber, weil wir uns selbst
immer als Sünder finden, in Streit gegen uns selbst – für Gott gegen uns selbst
versetzt. Wie es auch mit uns stehe, welches auch die Schranken unserer
Selbsterkenntnis sein mögen: das Gesetz tritt in Kraft als an uns gerichtete
Forderung, dem Willen Gottes genug zu tun, als Geheiß einer besseren Entscheidung,
einer Verleugnung unser selbst, wie wir uns eben vorfanden, einer Tötung –
mortificatio – dieses alten Menschen, unser selbst, wie wir uns selbst kennen, damit
– vivificatio – der neue Mensch, der ich nicht in mir selbst aber in Christus bin,
lebe. Contritio cordis und confessio oris wären zweifellos keine wirkliche μετάνοια, kein wirklicher Gehorsam, nicht die
wirkliche Bestimmtheit durch das göttliche Gebot ohne satisfactio operis, d.h. ohne
daß sie in meinem sündigen Tun einen Aufhalt, eine Störung, einen Bruch bedeuten
würden, oder positiv gesagt: eine Ankündigung des Lebens jenes neuen Menschen, meines
verborgenen Lebens mit Christus, wenn mir nicht durch dasselbe Gesetz, das mich
meiner Verkehrtheit überführt, das Richtige vor Augen gehalten wäre, das an Stelle
des Verkehrten durch mich geschehen soll, für das ich, was auch von mir zu sagen sein
möge, in Anspruch genommen bin, wenn ich mich nicht für dieses Richtige angefordert
wüßte, und wenn
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mein Tun nicht von diesem Wissen Zeugnis ablegte. Es geht hier ja wiederum um jenes
qualifizierte, durchaus nicht intellektualistische, sondern (wie alles theologische)
praktische Wissen, in dem man wirklich um seine eigene
Wirklichkeit weiß, und das als solches unmöglich ein müßiges Wissen sein kann. Es
geht um das Wissen darum, daß ich, weil mir vergeben ist, an der Sünde so wenig
Anteil habe, so sehr von der Sünde geschieden bin wie Gott selber, der mir vergibt
oder positiv: um das Wissen um meine Gottzugehörigkeit, durch die mein Wille dem
Willen Gottes verpflichtet ist. «Non nostri sumus, sed Domini»(
Dieses mein Wissen um mein Verpflichtetsein oder um meine Freiheit für Gott und gegen die Sünde ist meine Umkehr oder die satisfactio operis, die die unvermeidliche andere Seite meiner wirklichen Beugung unter Gottes Gebot ist. Auch sie ist kein Akt meiner Selbstbesinnung oder Selbstbestimmung, sondern indem mir durch das Evangelium vergeben ist, zwingt mich das jetzt erst mit seiner Forderung in Kraft tretende Gesetz in diese neue Stellung, in der ich eine letzte Notwendigkeit meiner eigenen Verkehrtheit verneinen, eine letzte Freiheit für meine Gerechtigkeit vor Gott bejahen muß, wahrhaftig nicht auf Grund einer Entdeckung, die ich zu guter Letzt doch noch in mir selbst gemacht hätte, wohl aber auf Grund des Befehls, der durch das – mit dem Evangelium an mich ergangene – Gesetz mir gegeben ist und den ich ebenso ernst zu nehmen habe wie das, was dasselbe Gesetz mir zuhanden meiner Selbsterkenntnis über meine Unfähigkeit zu allem Guten zu sagen hat. Sein Befehl weist mich ja nicht auf mich selbst, sondern auf Christus hin. In ihm bin ich nicht mehr der Alte, der sündigen muß, sondern in Anspruch genommen als neue Kreatur, als Freier. In ihm mich selbst erkennend, muß ich mir durch das Gesetz in der Tat sagen lassen: du kannst, denn du sollst! Und daß ich mir das sagen lasse, das ist nun die andere Seite der Bestimmung meiner Existenz durch das Wort Gottes, der Charakterisierung meiner |186 sündigen Tat durch das Gebot, der Bewegung meiner selbst durch die Gnade. Die Gnade züchtigt mich nicht nur, sondern sie nimmt mich auch in Zucht. Und daß ich mir diese Zucht, die Zucht des Gesetzes gefallenlasse, das ist die andere Seite meines Ja zu Gottes Gnade, in dem sich die Gnade selbst vollendet. Es besteht darin, daß ich den Platz einnehme, der einem solchen zukommt, dem Erbarmen widerfahren ist, daß ich als ein solcher der Entscheidung des nächsten Augenblicks entgegengehe, der den Befehl vernommen hat. Gutes Werk heißt also: Werk der Umkehr, Werk, das getan ist im Hören auf jenen Anruf an den neuen Menschen, der ich nicht in mir selbst, wohl aber in Christus bin. Indem unser Tun in diesem Hören geschieht, ist es als sündiges Tun ausgerichtet zum Werk des Gehorsams. Und in dieser Ausrichtung ist es dann, obwohl wir seine Sündigkeit nicht in Abrede stellen werden, geheiligtes Werk, Werk, durch das Gott gelobt und gepriesen wird, wie er es von den gerechtfertigten Sündern haben will.15
Wir dürfen auch zu dieser letzten Wendung unseres Gedankenganges die Schlußanmerkung
nicht versäumen, daß alles daraufhin gesagt ist, daß die Wirklichkeit des göttlichen
Gebotes für sich selber redet. Weder das Erkanntsein noch das
Vergebensein der Sünde ist uns ja gegeben außerhalb dieser Wirklichkeit und darum
auch nicht unser Glaube und der Glaubensgehorsam, der zur Gnade ja sagt, unsere Buße
und unsere Umkehr. Die Bestimmtheit unserer Existenz durch das Gebot, unser neues
Leben in der Heiligung, in der wir aus der Entscheidung dieses Augenblicks in die des
nächsten hinübergehen, ist ein Sein in relatione zu jener Wirklichkeit. Über jene
Wirklichkeit haben wir aber keine Verfügung und darum auch nicht über ihre Relation
zu unserer Existenz. Unser Geheiligtsein, unser neues Leben, ist auf der ganzen Linie
verborgen mit Christus in Gott [vgl.
Göttliche Aussonderung ist es, wenn unser Tun geheiligt ist, nicht aber eine ihm
selbst immanente Eigenschaft. Wir können und sollen wohl im Wissen um die Gottestat
der Heiligung unser Tun als Buße und Umkehr Gott darbringen, wie
eben ein Opfer dargebracht wird (