Das Gebot des Lebens
§ 7 DAS GEBOT DES LEBENS
Gottes Gebot geht mich an, sofern ich als sein Geschöpf existiere. Indem er mit mir redet, anerkennt er mich als lebendig. Und indem er etwas von mir will, gebietet er mir zu leben. Ich kann mir das nicht sagen lassen, ohne das Leben des Geschöpfes überhaupt als von Gott gewollt1 und als Gegenstand meiner Ehrfurcht zu verstehen.
1.
Wir haben in unserem ersten Kapitel von der Wirklichkeit des göttlichen Gebotes als solcher geredet. Wir sahen, wie es uns offenbar wird in der konkreten Entscheidung unseres Tuns. Wir sahen, wie es gerade als Gottes Gebot selbst concretissimum, bestimmtestes Gebot ist. Wir sahen, daß und inwiefern seine Gegenwart unsere Heiligung ist. Wir treten nun an die Aufgabe heran, diese Wirklichkeit zu analysieren unter dem allgemeinen Gesichtspunkt, daß sie uns begegnet im Medium unserer eigenen menschlichen Wirklichkeit. Es ist in § 3 der Plan entwickelt worden, unter dem wir diese Aufgabe in Angriff nehmen werden. Wir halten uns, indem wir hier theologische Ethik treiben, an dasjenige konkrete Verständnis der menschlichen Wirklichkeit, das sich aus dem Wort Gottes von selber ergibt. Es ist das Wort Gottes als des Schöpfers, als des Versöhners, als des Erlösers des Menschen. Wir erinnern nochmals daran, daß diese Unterschei|194dung einerseits notwendig ist, weil damit die Kategorien bezeichnet sind, über denen es außer dem Gottesnamen überhaupt keine höhere gibt, daß sie aber andererseits nur logisch und nicht etwa ontisch gemeint sein kann. Wir haben also zum Verständnis des Gebotes Gottes als des dem Menschen Gottes gegebenen Gebotes allerdings einen bestimmten, gegliederten Weg einzuschlagen, es wird aber das Gebot auf jeder Stufe dieses Weges als eines und dasselbe zu verstehen sein, wie verschieden bestimmt es uns hier und hier und hier entgegentreten mag, wie es ja auch nach den Auseinandersetzungen unseres ersten Kapitels nur ein wirkliches Gebot gibt, nämlich das jedem Menschen in seinem, und zwar in diesem und diesem Jetzt und Hier gegebene Gebot. Die Ethik hat das Gebot Gottes, dieses eine wirkliche Gebot, nicht aufzustellen. Sie hat es als aufgestellt zu begreifen unter der Voraussetzung, daß es immer im Leben eines Menschen aufgestellt ist. Nicht, was uns geboten ist, haben wir zu zeigen – in dieser Absicht kann sich keine Ethik zwischen Gott und den Menschen hineindrängen –, wohl aber, was es für uns bedeutet, daß uns geboten ist oder umgekehrt: was es für das Verständnis der Tatsache, daß uns geboten ist, bedeutet, daß das Gebot in unser menschliches Leben hineingeboten ist.
Der Mensch ist Gottes Geschöpf. Davon gehen wir aus. Wissen wir, daß wir es mit Gott zu tun haben, wenn wir in der Entscheidung unseres Tuns in das
Gericht eines Gebotes gestellt sind, dann wissen wir auch, daß wir es mit unserem
Schöpfer zu tun haben, mit dem, der so, der so sehr unser Herr ist, daß unsere
Existenz ihm gegenüber uns keinerlei Anlaß geben kann, seiner Herrschaft gegenüber
auch nur den leisesten Vorbehalt zu machen, geschweige denn, ihm gegenüberzutreten,
wie
Man darf den Sinn des Gebotes nicht dadurch abschwächen, daß man vergißt, daß es
unter allen Umständen auch Gebot Gottes des Schöpfers ist, uns auch als Geschöpfe
angeht. Nicht erst als Übertreter und wieder mit Gott Versöhnte, sondern schon
einfach als Daseiende. Unser Dasein an sich bildet keinen Schlupfwinkel, in dem wir
uns etwa unter Berufung auf unser Nichtwissen um Gut und Böse, frei von Gottes Gebot,
uns selbst überlassen wähnen könnten. Das Gebot ergeht bekanntlich schon im Paradiese
an
Das ganze unter dem bestimmten Gesichtspunkt, daß wir uns selbst, die Adressaten des göttlichen Gebotes, als von Gott geschaffen verstehen. Auch als solche, schon als solche geht es uns an. Als an uns auch als solche gerichtet haben wir auch das Gebot selbst zu verstehen. Wir wissen, daß die Ethik nicht dazu berufen ist festzustellen, was uns geboten ist. Was uns geboten ist, das ist festgestellt und wird festgestellt durch den, der hier gebietet, und keine moralische Allgemeinwahrheit, welcher Herkunft sie auch sein möge, darf sich mit dem Anspruch, selbst dieses Was zu sein, zwischen ihn und uns hineindrängen. Es gibt aber unvermeidliche und allgemeingültige Komponenten dieses Was, die sich daraus ergeben, daß das Gebot uns, dem Menschen gegeben ist, wobei wir uns gegen Willkür in der Auswahl dieser Komponenten eben dadurch zu schützen suchen, daß wir den Begriff des Menschen vom Begriff des an den Menschen gerichteten Wortes Gottes zu fassen und zu gliedern suchen. Indem wir demgemäß ausgehen |197 vom Menschen als Gottes Geschöpf, stoßen wir offenbar auf den Begriff des Lebens als auf die erste dieser Komponenten des Gebotenen. Inbegriffen in dem, was mir geboten ist, ist unter allen Umständen mein eigenes Leben. Gewiß nicht uneingeschränkt, nicht ohne solche Näherbestimmungen, die uns sofort daran erinnern werden, daß in dem, was mir geboten ist, noch mehr inbegriffen ist als mein eigenes Leben, die uns also davor warnen werden, diesen Gesichtspunkt nun etwa als den Gesichtspunkt geltend zu machen oder wohl gar zu vergessen, daß es sich, wenn wir von dem Gebot des Lebens reden, nicht um das Was des mir Gebotenen, sondern nur um eine bestimmte unvermeidliche und allgemeingültige Modifikation dieses Was handeln kann. Die Einschränkung oder vielmehr die Ergänzungsbedürftigkeit dieser Modifikation ergibt sich ganz von selbst daraus, 1. daß mein eigenes Leben eben nicht das Gebotene selbst, sondern nur eine Komponente des Gebotenen ist, 2. daß von meinem Leben als dem mir Gebotenen die Rede ist und nicht etwa als von dem, auf das ich einen Anspruch habe, über das ich verfügte und von dem ich also einen eindeutigen Begriff hätte, 3. daß mein Leben, von dem die Rede ist, nur sekundär mir, primär, ursprünglich aber Gott gehört, durch dessen Gebot ich mir erst sagen zu lassen habe, daß und inwiefern es mein eigenes Leben ist. Was sich aus dieser Begrenzung des Begriffs für sein Verständnis ergibt, davon wird auch zu reden sein. Er hat aber, abgesehen von dieser Begrenzung, doch auch eine positive Seite, und von ihr werden wir zuerst zu reden haben.
Wir treffen uns an dieser Stelle mit denjenigen Richtungen der philosophischen Ethik,
die man als die hedonistische, utilitaristische und naturalistische zu bezeichnen pflegt, mit der Linie, für die in der Neuzeit
etwa die Namen der Engländer
Darin werden wir ihm nun freilich nicht folgen – auch Alb.
Schweitzer nicht, der diese Richtung neuerdings in einer sehr eigenartigen
und eindrucksvollen Weise vertreten hat –, daß wir die Notwendigkeit des Lebens nun
etwa als den Gesichtspunkt der Ethik aufrichten und gelten lassen
könnten. Es gibt keinen Gesichtspunkt, der hier tyrannisch der
Gesichtspunkt sein wollen
|200
dürfte. Es gibt hier nur Gesichtspunkte in der Mehrzahl, es gibt hier nur
Komponenten des Gebotenen. Darin, scheint mir, muß eine
theologische Ethik auch gegenüber dem Naturalismus rigoros und unerbittlich sein,
nicht aber wie bei
2.
Was Leben ist, wissen wir ursprünglich nur, indem wir um die Tatsache unseres eigenen Lebens wissen. Mein Wissen um das |201 Leben meines Mitmenschen und, in abgestufter Deutlichkeit, um das Leben von Tieren und Pflanzen, nicht zu reden von einem wirklichen oder vermeintlichen Wissen um die Wirklichkeit des Lebens überhaupt, ist ein analogisches Wissen, zurückgehend auf mein Wissen um mein eigenes Leben. Aber in strenger primärer Ursprünglichkeit wissen wir, theologisch geredet, auch nicht um unser eigenes Leben. Wir wissen darum, weil Gott uns anredet und uns damit als lebendig anerkennt. Vier Punkte sind hier zu nennen, in deren Gesamtheit der Begriff des Lebens vollständig gedacht sein dürfte.
1. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns klar und legitim gesagt, daß wir da sind, und zwar von Gott unterschieden da sind. Wären wir nichts oder wären wir umgekehrt selber Gott, so gäbe es kein zu uns kommendes, zu uns gesprochenes und von uns gehörtes Wort Gottes. Das Wort Gottes als solches konstituiert unser Wissen um die wie immer zu verstehende Wirklichkeit und Selbständigkeit unseres Daseins im Unterschied zum Sein Gottes. Als Wort Gottes nun freilich auch unser Wissen um die schlechthinnige Abhängigkeit, in der wir ihm gegenüber wirklich und selbständig sind, das Wissen um die Kreatürlichkeit unseres Daseins. Dieses nicht ohne den eben gemachten Vorbehalt verstandene Wirklich- und Selbständigsein unseres Daseins ist der naheliegendste und einfachste Sinn des Begriffes Leben. Insofern nimmt das Leben, das Gott uns zuerkennt, indem er uns anredet, teil am Begriff des Seins. Indem wir sagen: es nimmt teil, erinnern wir uns, daß Gott allein eigentlich und ursprünglich Sein und also Leben zukommt, uns aber nur durch seine Güte, die uns an dem Seinigen teilnehmen läßt.
2. Indem uns Gott anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß wir jemand sind, dieses und dieses, dieses bestimmte einzelne Sein. Wort Gottes setzt nicht nur eine von Gott unterschiedene Wirklichkeit voraus, sondern in dieser sekundären Wirklichkeit Unterschiedenheit, Bestimmtheit, Einzelheit. Das Wort Gottes ist freilich ein Wort an Alle, das heißt aber: ein Wort an die Summe aller Einzelnen und gerade nicht etwa: ein Wort an das All, an |202 die als Einheit gedachte von Gott geschaffene und von ihm selbst unterschiedene Wirklichkeit. Das Wort Gottes konstituiert als solches mein Wissen um die Selbständigkeit meines Daseins im Unterschied nicht nur zu Gott, sondern auch zu Anderem, was neben mir in ähnlicher Selbständigkeit dazusein scheint. Als Wort Gottes nun freilich auch mein Wissen um die Relativität der Tatsache, daß ich dieser und dieser bin. Ich bin auch das nicht in und durch mich selbst, nicht in einer Sicherheit, über die ich verfügen könnte, sondern eben durch Gott und vor Gott, innerhalb der Kreaturgrenze. Das ist das Zweite, was im Begriff des Lebens liegt: Leben heißt etwas Einzelnes und Bestimmtes sein. Insofern nimmt das Leben, das Gott uns zuerkennt, indem er mit uns redet, teil am Begriff des Individuellen. Wir sagen: es nimmt teil, und erinnern uns damit daran, daß Gott allein eigentlich und ursprünglich Individualität und insofern Leben zukommt, uns aber leihweise durch seine Güte, kraft derer Leben außer ihm durch ihn selbst wirklich sein soll.
3. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß wir in der Zeit da sind, begriffen im Schritt aus einer Vergangenheit durch eine Gegenwart in eine Zukunft. Wort Gottes setzt voraus, daß wir da sind in einem Nacheinander von ganz verschiedenen Momenten. Zweierlei ist damit gesagt: daß unser bestimmtes Dasein in einem Wechsel von Momenten mit sich selber identisch bleibt und: daß unser Dasein, mit sich selber identisch, einen Wechsel von Momenten durchläuft. Denn ein an uns ergehendes Wort setzt, ob es nun als Mitteilung, Frage oder Befehl verstanden sei, auf seiten dessen, an den es ergeht, die Fähigkeit voraus, zu vernehmen, zu antworten, zu gehorchen, also jedenfalls die Fähigkeit, in einem Vorher und Nachher (z.B. in dem Vorher des Fragens und in dem Nachher des Antwortens) derselbe – und derselbe in einem Vorher und Nachher (z.B. in dem Vorher des Befehls und in dem Nachher des Gehorsams) zu sein. Das Wort Gottes als solches konstituiert mein Wissen um die Wirklichkeit einer Bewegung, in der ich mich befinde, als Wort Gottes freilich wiederum mein Wissen um den sekundären ge|203schöpflichen Charakter der Zeit und also auch meiner Bewegung. Das ist das Dritte im Begriff des Lebens: Leben heißt in der Zeit dasein, und insofern nimmt das von Gott mir zuerkannte Leben teil an den Begriffen der Kontinuität und der Veränderung. Es nimmt teil: wir sagen damit, daß Unveränderlichkeit und Aktualität Eigenschaften Gottes sind, Eigenschaften, an denen uns wiederum seine Güte teilzunehmen, in den Grenzen unserer kreatürlichen Wirklichkeit teilzunehmen gönnt.
4. Indem Gott uns anredet, anerkennt er und ist uns gesagt, daß unserem Dasein eine wie auch immer zu begrenzende Ursprünglichkeit eigen ist. Es ist nicht nur so, daß wir dieselben sind in einer Bewegung, dieselben in einer Bewegung, sondern: wir sind dieselben, wir sind in Bewegung. Wir sind Subjekt der Kontinuität und der Veränderung. Wort Gottes kann nicht an ein solches einzelnes Daseiendes gerichtet sein, das etwa bloß Kanal oder auch fungierendes Organ einer anderweitig entspringenden Bewegung wäre, sondern Wort Gottes anerkennt uns, in welchen Grenzen immer, als Ursprung unserer Bewegung. Es konstituiert das Wort Gottes als solches mein Wissen um meine Selbständigkeit nun auch hinsichtlich der Kontinuität und Veränderung, in der ich mich befinde, mein Wissen darum, daß sie meine Kontinuität und Veränderung ist – als Wort Gottes freilich dann auch mein Wissen um die Fragwürdigkeit, um den sekundären, kreatürlichen Charakter dieser meiner Ursprünglichkeit. Das ist das Vierte im Begriff des Lebens: Leben ist da, wo die Bewegung eines durch Gott Daseienden auch in und mit diesem selbst anfängt. Insofern partizipiert das mir zuerkannte Leben am Begriff der Freiheit. Es partizipiert: denn ursprüngliche, keinem Vorbehalt unterliegende Freiheit, Aseität ist allein Gott eigen, uns aber geliehen durch seine Güte.
Soviel zur Umschreibung dessen, was in unserem Zusammenhang sachgemäß unter Leben zu
verstehen ist. Daß ich lebendig bin, ist wahrlich nicht das Einzige, was ich weiß auf
Grund dessen, daß es mir durch das Faktum des an mich ergehenden Wortes Gottes
zuerkannt ist. Ich weiß aber auf Grund dieser Vor|204aussetzung auch dies, daß ich lebendig bin: daseiend neben Gott, in unwiederholbarer
Bestimmtheit und Einzelheit, in Bewegung, einer Bewegung, die das Prädikat ist des
Subjektes Ich, dem im göttlichen Wort das göttliche Du begegnet ist, das durch diese
Begegnung endgültig genötigt ist, sich als Ich zu erkennen und ernst zu nehmen. Das
Alles in der Klammer und unter dem Vorbehalt, daß das Wort, das uns
solches zuerkennt, das Wort Gottes ist, daß also mein Leben nur
innerhalb der Kreaturgrenze wirklich ist, als geschaffenes, aus dem Nichts
geschaffenes, durch die Güte Gottes schlechthin bedingtes Leben, an sich betrachtet
also fragwürdig wirklich, ja, im Blick auf seine unvermeidliche Korrelation zum Tode
geradezu illusorisch wirklich, als wirklich nur zu verstehen auf das Wort hin,
«getragen» durch das Wort (
Dies nun, mein Leben, ist offenbar in Gottes an mich ergehendes Gebot, wie es auch lauten möge, auf alle Fälle mitgesetzt. Gottes Gebot betrifft meine Handlung, mein Tun, meine Entscheidung. In meiner Entscheidung ist aber notwendig inbegriffen, daß ich lebe. Indem Gott etwas von mir will, gebietet er mir – gewiß nicht nur das, aber auch das – daß ich lebe. Was das in concreto heißt, das ist der Inhalt des Gebotes, den er selbst bestimmt, es wird aber unter allen Umständen auch Leben heißen. Leben ist nicht an sich schon Entscheidung. Aber Entscheidung ist sicher auch Leben, mein Leben. Entscheidung fällt nicht ohne das Substrat eines bestimmten Lebensaktes. Und weil das Gebot meine Entscheidung betrifft, darum kann ich sie nicht etwa von jenem Lebensakt oder diesen von ihr abstrahieren, diesen nicht etwa bloß als neutrales Material meiner Entscheidung betrachten und behandeln. Gerade mein Leben muß ich vielmehr verstehen als vom Gebot erreicht und betroffen: in der Weise zunächst, daß ich auch meinen Lebensakt als solchen als in die Krisis des Gebotes gestellt erkenne und mich selbst als für meinen Lebensakt als solchen verantwortlich.
205Wirklich leben ist notwendig, ist gut, ist Gehorsam gegen den Schöpfer. Wille zum Leben ist guter Wille. Aber das kann und darf kein eindeutiger Satz sein wollen, weil das Leben, das wir bejahen und wollen können, nicht das göttliche, sondern unser kreatürliches Leben ist. Wille zum Leben ist guter Wille, sofern ich mein Leben so will, wie es der Schöpfer, dem es gehört, haben will. Damit ist aber schon gesagt, daß mein Wille noch nicht dadurch gut ist, daß ich mein Leben als solches will. Gut wäre er, wenn ich freilich mein Leben als solches wollte, aber eben in dieser bestimmten Beziehung, im Gehorsam gegen den Willen des Schöpfergottes. Diese bestimmte Beziehung relativiert also die Güte meines Willens zum Leben als solchem, setzt sie in Klammer und stellt sie in Frage. Wir werden uns darum wohl hüten, mit den ethischen Naturalisten diejenigen Formen menschlichen Handelns, in denen es vorwiegend und in die Augen springend um die Betätigung des Willens zum Leben geht, abstrakt als gute und ihr Gegenteil als böse Handlungen zu bezeichnen. Wir können nur sagen, daß es bei solchen Handlungen in Frage kommt, daß sie durch das Gebot des Schöpfers geboten oder verboten sein könnten, daß Gehorsam oder Ungehorsam gegen dieses Gebot in ihnen sichtbar werden könnte, weil sie ihrer Art nach offenkundig unter dieses Gebot fallen dürften. Die Wirklichkeit des göttlichen Gebotes und des Gehorsams gegen Gott mit ihnen zu identifizieren oder ihnen abzustreiten, dazu sind wir nicht, dazu sind wir gegenüber keiner Handlung oder Handlungsweise befugt. Sie drängen sich uns aber auf als Gleichnis dieser göttlichen Wirklichkeit. Sie wollen offenbar Gegenstand unserer Besinnung und, wenn unser eigenes Handeln in Frage stehen sollte, Anlaß unserer Bereitschaft sein, unserer Bereitschaft für das uns richtende Gebot Gottes, sofern es auch Gebot des Schöpfers und also Gebot des Lebens ist.
Erinnern wir uns nun einiger solcher Formen menschlichen Handelns, die als Gleichnis der Wirklichkeit des Schöpfergebotes in Betracht kommen dürften, angesichts derer die Frage nach dem göttlich Gebotenen sich aufdrängt, gerade sofern dieses göttlich |206 Gebotene jedenfalls auch unser eigenes Leben ist, und uns zur Besinnung, zur Wachsamkeit, zur Bereitschaft auffordert. Wohlverstanden: nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit soll gesagt werden, was jetzt und im ganzen weiteren Verlauf dieser Vorlesung in dieser Weise zu sagen ist, sondern nur exempli gratia. Und: nicht in der Absicht, die Problematik dieser Formen menschlichen Handelns als Ganzes aufzurollen, geschieht das, sondern nur in der Absicht, die in bezug auf sie aus der Wirklichkeit des göttlichen Gebotes, und zwar unter dem ganz bestimmten Aspekt des Schöpfergebotes sich ergebenden Fragen zu hören. Und – eine dringende Warnung ein für allemal! – nicht an den nun unvermeidlichen Konkretionen oder gar an der ebenso unvermeidlich persönlich bedingten Beleuchtung, in der sie hier erscheinen werden, dürfen Sie Ihr Interesse haften lassen, sondern einzig und allein an dem Licht des Gebotes selbst, das im Gleichnis zu sehen, unsere Aufgabe ist, nachdem wir dazu übergegangen sind, das Gebot als das an den Menschen gerichtete Gebot verstehen zu wollen.
Mein Lebensakt vollzieht sich jeden Augenblick in der faktischen Einheit eines doppelten Geschehens, das wir als das der Seele und des Leibes zu bezeichnen pflegen. Ich lebe für mich selbst und für die Anderen nie und in keiner Beziehung anders als in der Ganzheit meiner Geistigkeit und meiner Körperlichkeit, freilich auch nie und in keiner Beziehung anders denn als in der Unterschiedenheit beider. Beides gilt hier: unum non datur und: tertium non datur, d.h. ich bin in keiner Hinsicht nur Geist oder nur Körper und: ich bin in keiner Hinsicht in der Synthese, in dem Einen jenseits dieses Zwiefachen. Materialismus und Spiritualismus, die den Menschen einseitig von der Physis oder von der Psyche her verstehen wollen, sind ebenso ungenügende Deutungen des Phänomens des Menschen wie der Trichotomismus der altlutherischen Dogmatik, der mit seiner Unterscheidung von anima und Spiritus den Dualismus, in dem wir existieren, in eine höhere Einheit meinte aufheben zu können. Mein geschöpfliches Leben ist jene Einheit in der Unterschiedenheit und jene Unter|207schiedenheit in der Einheit. Wille zum Leben ist also als Wille zum Leben der Physis und der Psyche zu verstehen. Nie und nirgends wird er bloß das Eine oder bloß das Andere sein. Aber auch nie und nirgends wird er nicht von der einen oder anderen Seite her prädominiert sein. Diese Erwägung berechtigt und nötigt uns, zwischen dem Willen zur Erhaltung und Behauptung unseres physischen und unseres psychischen Lebens zu unterscheiden, zugleich aber im Auge zu behalten, daß wir es bei jedem a parte minori auch mit dem anderen zu tun haben. Und da nun die Leiblichkeit nach dem biblischen Schöpfungsbericht nicht nur das Ende,7 sondern auch der Anfang der Wege Gottes ist, beginnen wir unsere Überlegungen mit der Physis, um von da aus, wie es sich gehört, allmählich zu der Psyche aufzusteigen, wobei wir uns doch im voraus einschärfen wollen, daß wir es auf allen Stufen mit dem ganzen, einen Menschen zu tun haben.
Die primitivste Form unseres physisch-psychischen Lebenswillens ist zweifellos die, deren Negation oder scheinbare Negation am eklatantesten in der Möglichkeit des Selbstmordes sichtbar wird: die einfache Bejahung des Lebens, die durch ein gewisses Tun und Nicht-Tun gekennzeichnete Bereitschaft, jenes Wandern aus Vergangenheit durch Gegenwart in Zukunft, in dem unser Lebensakt besteht, fortzusetzen. Unser Leben ist ja, ganz abgesehen von seiner Geschöpflichkeit und als Wahrzeichen seiner Geschöpflichkeit, begrenzt vom Tode. Jenseits dieser Grenze können wir seine Wirklichkeit nur in Gott suchen, der, was ihm gehört, wieder zu sich genommen hat und in dem wir es unverloren wissen, indem wir an ihn glauben. Daß unser Wollen und Handeln, unser Leben kein absolutes, sondern ein relatives ist, das ist uns handgreiflich sichtbar darin, daß wir schon jene einfache Bejahung unseres Lebens – denn «mitten wir im Leben |208 sind von dem Tod umfangen»8 – nur relativ vollziehen können. Aber daß wir das können, daß wir Mittel, wenn auch keine absolut, sondern nur in gewissen Beziehungen und auf eine gewisse Strecke wirksame, aber immerhin Mittel haben, uns dem Tode zu entziehen, und eine Anzahl sehr wirksamer und sogar absolut wirksamer Mittel, unseren Tod zu beschleunigen oder herbeizuführen, das beweist doch die relative Wirklichkeit unseres Lebens, Wollens und Handelns. Schon diese ganz einfache Bejahung unseres Lebens bzw. seine wirkliche oder scheinbare Verneinung fällt zweifellos unter das Gebot Gottes. Man kann nicht sagen, daß die Bejahung des Lebens an sich gut ist. Im Gegenteil: gerade dieses primitive Lebenwollen kann die Sünde, der Aufruhr des Geschöpfs gegen den Schöpfer sein, der jenem das Leben nicht dazu gegeben hat, daß er es bejahe, sondern daß er, indem er es bejaht, ihn bejahe.
Das Leben im Gehorsam gegen den Schöpfer bejahen kann heißen, sein Leben opfern, sich
dem Tode nicht entziehen, sondern durch Unterlassen oder Tun seinen Tod zu
beschleunigen, ja herbeizuführen. Als Jesus hinaufzog nach
Von da aus ist nun auch die Möglichkeit des eigentlichen Selbstmordes – nicht wie das in den meisten Ethiken trotz aller
gegenteiligen Versicherungen geschieht: zu beurteilen, sondern: zu bedenken oder noch
genauer: es ist das göttliche Gebot und sein Verhältnis zu dieser
Möglichkeit zu bedenken. Ich würde es nicht für richtig halten, mit
Die nächste ebenfalls noch recht primitive Form des Willens zum Leben ist die, die nach der bekannten Formel dem Hunger und der Liebe entspringt. Unser Leben ist bedingt durch die Notwendigkeit des Stoffwechsels und durch seine Geschlechtlichkeit. Ich würde in Anbetracht der doch eigentlich unerhörten Tatsache, daß wir mindestens ein Drittel unseres kurzen Lebens schlafend zubringen, als drittes dieser primitiven Lebensmotive das des Ruhebedürfnisses nennen. Die an diesen Bedingtheiten unseres Daseins sich auslösende Form des Willens zum Leben dürfte nur schon darum ethisch nicht irrelevant sein und nicht als das be|212handelt werden, weil sie naturwissenschaftlich betrachtet – und es ist nicht abzusehen, warum wir uns nicht auch so zu betrachten hätten – fraglos die Grundform dieses Willens ist, und weil jeder tiefere Einblick in das eigene Leben oder in das Anderer oder in die Wirklichkeit der Geschichte uns zeigt, wie beängstigend energisch sich gerade diese Form unseres Willens auch in allen seinen höheren Formen durch das Mittel raffinierter und raffiniertester Übersetzungen fortsetzt und durchsetzt. Nicht Alles, aber doch recht Vieles an dem Phänomen Mensch in der Einzahl und Mehrzahl erklärt sich wirklich daraus, daß wir beständig auch hungrig, erotisch beunruhigt und schlafbedürftig sind. Nicht nur das, aber auch das! Und nun ist es wahrhaftig nicht gleichgültig, ob wir diese Form unseres Lebenswillens als eine in sich begründete, fraglose Gegebenheit verstehen, oder ob wir uns darüber klar sind, daß schon das hier entstehende Wollen und Handeln in die Krisis des göttlichen Gebotes kommt, weil wir nicht an sich, sondern als Gottes Geschöpfe das Leben und nun gerade dieses, dies unleugbar, bis in seine feinsten Äußerungen immer auch durch Hunger und Liebe und Müdigkeit charakterisierte Leben haben. Nicht darauf ist Antwort zu geben, unter welchen Umständen es gut sei, dieser unserer Bedingtheit entsprechend zu wollen und zu handeln, also für die Befriedigung des Ernährungs- und des Geschlechts- und des Schlafbedürfnisses zu sorgen. Wann und wie und inwiefern das gut ist, das sagt Gottes Gebot, und keine Ethik hat hier dreinzureden. Wohl aber ist einzusehen, daß die Obsorge für diese unsere Lebensbedürfnisse auf alle Fälle unter der Frage steht, wie sie sich verhalte zu dem uns in und mit diesem Leben, mit seiner Relativität im Verhältnis zu seinem Schöpfer gegebenen Gebot. Indem diese Frage gestellt ist, ist jedenfalls gesagt, daß die Betätigung unserer diesen Lebensbedürfnissen entsprechenden Anlagen nicht an sich gut ist. Gewiß auch nicht an sich böse. Aber das fragt sich eben, ob gut oder böse. Und darum fragt es sich, weil das Gebot Gottes auf alle Fälle auch diese Betätigung betrifft und nicht erst weiter oben anfängt mit seiner Inanspruchnahme.
213Man kann diese Frage in verschiedener Hinsicht gestellt sehen. Einmal: Handelt es sich um Betätigung der in unserer Geschöpflichkeit begründeten
Bedürfnisse, gehorcht man denn dem Gebot des Lebens, wo diese Form
des Willens vielleicht theoretisch oder praktisch als die herrschende, vielleicht
geradezu als die allein herrschende anerkannt wird? Bedeutet die Möglichkeit des
Schlemmers
Eine weitere beachtenswerte Form des Willens zum Leben dürfte zu erkennen sein im Willen zur Gesundheit. Unser Leben will nicht nur überhaupt gelebt, d.h. unmittelbar vor dem Tode bewahrt, es will nicht nur in Befriedigung jener primitiven Bedürfnisse, sondern es will in Behauptung und Betätigung seiner Möglichkeiten, es will in Kraft gelebt sein. Gesundsein heißt im Besitz seiner leiblichen und geistigen Kräfte sein. Gesundseinwollen heißt das Nötige wollen, um diese Kräfte zu erwerben |215 und zu behaupten. Wobei es in der Natur der Sache liegt, daß die leiblichen Kräfte das direkte, die geistigen das indirekte Angriffsobjekt dieses Willens bilden müssen. Wieder dürfte es klar sein, daß dieser Wille an sich weder guter noch böser Wille, daß aber das Gebot mit seiner Frage auch hier gegeben ist. Es greift zunächst überall da ein, wo es vielleicht überhaupt noch gar nicht bedacht sein sollte, daß wir unserem Leben jene gesteigerte Bejahung, die Behauptung und Betätigung seiner Möglichkeiten schuldig sind. Sollten Luft, Licht, Wasser, Bewegungsmöglichkeiten usw. nicht dazu da sein, diese gesteigerte Bejahung zu vollziehen, sollte also Hygiene uns nicht geboten sein? Darum dann vielleicht in concreto auch diese und diese Diätetik. Darum vielleicht auch diese und diese sportliche Betätigung. Darum vielleicht in der Prophylaxe und im eingetretenen Notfall auch das Gebrauchmachen vom Dienst des Arztes. Dürfen diese Möglichkeiten unbenützt bleiben? so ist zu fragen, wie auch die Antwort ausfallen mag. Keinesfalls wird man sich aber die Antwort leicht machen dürfen, indem man auf eine Gesundheit der Seele, abgesehen von der des Leibes, pocht, als ob der Mensch nicht jene Einheit von Leib und Seele wäre, in der unkontrollierbar weitgehend das Ganze gesund oder das Ganze krank ist. Und als ob jenes Pochen auf den Geist nicht allzuleicht mehr durch die Trägheit des Fleisches als durch die entsprechende Lebendigkeit des Geistes bedingt sein könnte. Um nicht zu reden von einer prinzipiellen Resignation gegenüber der unsere Lebenskraft und vielleicht unser Leben bedrohenden Möglichkeit der Krankheit, eine Resignation, die sich doch schwerlich verantworten lassen dürfte angesichts der Tatsache, daß Jesus gerade gegenüber der Krankheit immer wieder das Zeichen des nahe herbeigekommenen Reiches Gottes in Gestalt seiner Heilungswunder aufzurichten für nötig angesehen hat. Ernste Bejahung des Lebens in dieser Hinsicht scheint uns also gar nicht nur von der Schöpfung, sondern auch von der Auferstehungshoffnung her geboten zu sein. Aber die Frage des Gebotes wird sich auch da stellen, wo man für das, was einem «gut tut» oder «nicht gut tut», viel|216leicht nur zu eingehend interessiert ist, wo Sonne, Luft und Wasser, die Kraft von allerlei Kräutern und Früchten, die Dynamis gestählter Arm- und Beinmuskeln und nicht unmöglicherweise auch die Möglichkeiten der medizinischen Kunst im Bewußtsein des Menschen zu einer Art von wohltätigen Dämonen geworden sind, denen eine Andacht und Gläubigkeit entgegengebracht, denen mit einer Konzentration und Begeisterung gedient wird, die es problematisch erscheinen lassen, ob es noch immer um die Gesundheit des wirklichen, d.h. aber des ganzen Menschen geht, ob die Obsorge für ein corpus sanissimum nicht zu einer Bedrohung der mens sana sich auswachsen könnte und, wenn vielleicht auch das bedacht sein sollte: ob wohl auch gesehen ist und bleibt, daß es sich unter allen Umständen um die Gesundheit des Lebens handelt, das nicht uns gehört, sondern das seinem Schöpfer zur Verfügung steht, so daß Gesundheit eindeutig nur da vorhanden ist, wo dieser Verfügungsgewalt gehorcht wird, was dann wieder in concreto eine energische Gleichgültigkeit gegen die Frage: Was tut mir gut? eine bewußte Unbekümmertheit gegenüber den Wünschen unseres lieben Leibes und unserer noch lieberen Seele, die Bereitschaft, demselben Schöpfer mit einem leidenden Leibe und mit einer leidenden Seele, nicht in Kraft, sondern in Schwachheit, nicht gesund, sondern krank, nicht lebend, sondern sterbend zu dienen, bedeuten könnte. Resignation gegenüber der Krankheit und Gesundseinwollen um jeden Preis scheint vor seinem Gebot gleich unmöglich, Tapferkeit in der Behauptung und Tapferkeit in der Preisgabe unserer Gesundheit scheint durch sein Gebot in gleicher Weise geboten zu sein. Daß wir unser geliehenes Leben in Kraft leben, das ist es, was es so oder so von uns will. Verlassen wir uns darauf, daß seine Wirklichkeit eindeutig ist. Ethische Besinnung aber hat ihren Dienst getan, wenn sie diese Wirklichkeit annähernd vollständig umschrieben hat.
Wir greifen höher, wenn wir nun den Willen zum Leben verstehen als Bejahung der Lust, als Willen zum Glück. Es hat gar keinen Sinn, und es bedeutet
auch ein ganz oberflächliches
Eine weitere Form intensiver Lebensbejahung ist offenbar der Wille zur Besonderheit,
zur Individualität. Leben heißt, ob in Kraft oder in Schwachheit,
ob in Freude oder in Leid, sein eigenes Leben leben. Leben heißt seinem Naturell
folgen, eine, diese bestimmte Persönlichkeit werden, ein Charakter sein. Die
Entdeckung des Begriffs der Individualität durch die Romantik war die Analogie zu
einer naturwissenschaftlichen Einsicht. Das spricht durchaus nicht gegen ihn – warum
sollte die Natur auch in dieser Hinsicht an sich böse sein? –, wohl aber spricht das
gegen die Überschätzung gerade dieses Begriffs. Daß ich mich selbst finde, daß mein
eigenes Leben als solches mir zum Erlebnis wird, daß ich die Strukturgesetze meiner
Art, die nun einmal die keines anderen ist, anerkenne, damit auch die mir gegebenen
Möglichkeiten, damit freilich auch die mir gesetzten Schranken, daß ich diese meine
Möglichkeiten zu realisieren suche und diese meine Schranken zu respektieren trachte,
daß ich sowenig ein fremdes geistiges Gesicht nachahme oder mir aufdrängen lasse,
sowenig wie an meinem leiblichen Gesicht nun einmal Erhebliches zu ändern ist, das
Alles heißt eben leben. In diesem Sinn will bekanntlich besonders der junge Mensch
leben, kämpft er um sein Leben gegen Eltern und Lehrer, um vielleicht später
einzusehen, daß auch das, nun wirklich sich selber zu sein – sich selber sein zu müssen, nachdem man es in der Jugend so stürmisch gewollt hat –,
eine recht problematische Sache
|221
ist. Denn wenn man, und das kann man ja, in der Persönlichkeit mit
Wir kehren zum Schluß noch einmal zu der extensiven Lebensbejahung zurück, wenn wir
den Willen zum Leben verstehen als
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Willen zur Macht. Die Behauptung unseres geschöpflichen Lebens
vollzieht sich unter Förderungen und Hemmungen, die zunächst nicht in unserer Macht
liegen. Denn Gottes Schöpfung erschöpft sich nicht in meinem geschöpflichen Leben,
sondern dieses spielt sich ab im Rahmen und unter den Bedingtheiten des es umgebenden
geschöpflichen Lebens überhaupt. Wir werden im dritten Absatz davon zu reden haben,
daß das Gebot des Lebens von daher eine Bedeutung gewinnt, die über den Begriff des
Willens zum Leben grundsätzlich hinausgeht. Es entsteht doch von daher auch ein
Problem, das noch ganz unter diesen Begriff fällt, und das ist eben das Problem der
Macht. Mächtig sein heißt: in der Behauptung seines Lebens in bezug auf Benützung der
Förderungen und in bezug auf Überwindung der Hemmungen durch das uns umgebende
geschöpfliche Leben Erfolg zu haben. Wille zur Macht heißt Wille zu diesem Erfolg.
Die einfache Bejahung des Lebens, der Wille zur Befriedigung unserer natürlichen
Bedürfnisse, der Wille zur Gesundheit, der Wille zur Lust, der Wille zur Besonderheit
bedingen, daß ich auch den Willen zur Macht habe, den Willen zum Können des in allen
diesen Richtungen Notwendigen, den Willen, mich zum Herrn der in allen diesen
Richtungen in Betracht kommenden Möglichkeiten zu machen. Und es ist umgekehrt zu
sagen, daß ich in allen jenen Formen des Willens zum Leben zugleich auch und mit
eigenem Wert und Gewicht den Willen zur Macht betätige, daß ich in allen Formen will,
auch darum weil ich Macht will. Ich lebe, indem ich leben kann. Und
leben können ist selbst Leben. Entsprechend dem Aktionsradius
meines Lebens kann das in concreto sehr wenig oder sehr viel bedeuten, ohne daß es
darum sachlich etwas Anderes bedeutet. Der eifrige Griff des Kindleins nach seinem
Butterbrot und der russische Feldzug
Daß er als solcher gut, das ist bekanntlich von
Aber wenn man nicht verkennen kann, daß in Nietzsches in dieser Lehre gipfelndem
Naturalismus die positive Seite des Machtproblems in verdienstvoller und
unvergesslicher Weise herausgearbeitet worden ist, so wird man nicht umhin können,
auch die relative Gegenthese
Es scheint ja ein banaler Satz, daß eben Gott allein absolut mächtig ist. Aber an
diesem Satz scheidet sich fort und fort Gut und Böse in der Frage des Machtwillens.
Wir können auch hier die Gegenprobe machen: Ist Gott allein absolut mächtig, dann muß
sich die relative Mächtigkeit des Geschöpfs, seine echte Lebendigkeit wiederum in
dem, was wir Ohnmacht nennen zu müssen meinen, im Gehemmtsein und Gehemmtbleiben
durch die uns
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umgebende Welt, ebenso beweisen und bewähren wie in dem, was wir Macht heißen. Wie unsere Macht seine Macht verherrlichen soll – und darum muß es
doch beim Willen zur Macht, wenn er gut sein soll, gehen –, ob in unserer «Macht»
oder in unserer «Ohnmacht», welches die Aristie der Gestalt ist, zu der er uns
bestimmt hat, das steht in seinem, nicht in unserem Belieben. Wirkliche Macht
wirklichen Lebens kann nicht an unseren Sieg und Triumph gebunden sein. Es dürfte das
Kriterium echten Machtwillens bei Individuen und Völkern darin bestehen, ob der
Mensch es erträgt, auch in der Brechung seines Willens zu seiner Macht zu leben, oder
ob diese Brechung die Katastrophe seines Leben bedeutet, ob der Löwe also ebensowohl
auch ein Lamm zu sein vermag. Das ist die Möglichkeit der Macht Jesu Christi [vgl.
3.
Indem ich mir sagen lasse, daß ich leben soll, verstehe ich das
Leben überhaupt als notwendig und wird es mir zu einem Gegenstand
der Ehrfurcht. – Das ist das Zweite, was zum Problem des Schöpfungsgebotes
grundsätzlich zu sagen ist. Der gedankliche Schritt, der hier zu tun ist, bedeutet
die crux aller naturalistischen Ethik, die auf die begründende
Kraft des Gottesgedankens verzichten zu können meint, für die er
höchstens nachträgliche formale Bedeutung hat. Zwingend und zentral ergibt sich aus
dem Begriff des Lebens an sich, abgesehen von der für uns
entscheidenden Bestimmung: geschöpfliches Leben, doch nur das
Postulat der Bejahung meines eigenen Lebens, um das herum dann etwa nach
Das wird anders, wenn wir das Gebot des Lebens verstehen als Gebot des Schöpfers des Lebens. So verstanden ist das Gebot zunächst – und schon das verunmöglicht jene ringförmige Anordnung der Spencerschen Ethik21 – die grundsätzliche Relativierung meines Willens zum Leben als zu meinem eigenen Leben. Im Gedanken an Gott den Schöpfer muß ich ja mein eigenes Leben ebenso als gesetzt wie als aufgehoben erkennen, muß mein Wille zum Leben also ebenso Bereitschaft zur Behauptung wie zur Preisgabe meines Lebens sein. Eindeutig geboten ist mir, daß ich für Gott leben, nicht aber, daß ich überhaupt und an sich leben soll. Mit dieser Relativierung ist also schon der Begriff eines fremden Lebens, zunächst des allein ursprünglichen und in sich |230 selbst begründeten Lebens Gottes in meinen Gesichtskreis getreten. Ist dies nun wirklich der Fall, ist durch das Gebot zunächst gleichsam der freie Raum geschaffen in meiner Aufmerksamkeit für ein Leben, das nicht mein eigenes ist, wie sollte es dann anders sein, als daß diese frei gewordene Aufmerksamkeit, die wir ja nicht dem Leben Gottes als solchem zuwenden können, in Anspruch genommen, gleichsam vikarierend in Anspruch genommen wird durch die Tatsache eines anderen fremden Lebens, des geschöpflichen Lebens außer und neben uns, das wir per analogiam aus seinen Äußerungen als Leben, durch das Gebot aber, das uns Bescheid über unser eigenes Leben gesagt hat, als geschöpfliches Leben wie unser eigenes verstehen müssen, mit dem unser eigenes Leben bei aller geheimnisvollen Ferne (darin, daß es eben nicht unser eigenes, sondern unaufhebbar fremdes Leben ist) kraft desselben Verhältnisses zum Schöpfer, in dem wir uns mit ihm befinden, solidarisch ist? Es kann nicht anders sein: Erkenne ich mein Leben wirklich als unter das Gebot gestelltes geschöpfliches Leben, dann wird das geschöpfliche Leben um mich her befreit aus jener Verdrängung in die zweite oder dritte Linie meiner Aufmerksamkeit, befreit auch aus jener Rolle eines bloßen Förderungs- oder Hemmungsmittels meines eigenen Lebenswillens, dann erkenne ich es in seiner relativen, ihm nicht weniger als mir selbst eigenen Selbständigkeit, dann muß seine Tatsächlichkeit eine Bedeutung, wenn auch eine ganz andere Bedeutung für mein Wollen haben, die mir verbietet, guten Willen in der Bestimmung als Willen zum Leben sich erschöpfen zu lassen. Wollen kann ich ja offenbar nur mein eigenes Leben. Fremdes Leben heißt Leben eines Anderen, das als solches nicht von mir, sondern nur von ihm selbst gewollt werden kann. Aber viel wichtiger als das, was wir wollen, könnte ja die Art sein, wie wir wollen. Indem ich meinen Willen zum Leben betätige, könnte ja für diesen Willen viel bezeichnender als sein Gegenstand das sein, daß ich nicht anders denn in Ehrfurcht leben will, in Ehrfurcht vor dem Schöpfer gewiß, aber nun auch in der ganz anderen Ehrfurcht vor dem Leben seiner Geschöpfe, in der mir meine eigene Geschöpflich|231keit, die absolute Fremdheit des Lebens Gottes, aus dem ich selbst das Leben habe, im Relativen, im Gleichnis entgegentritt.
Der Begriff der «Ehrfurcht vor dem Leben» ist eine Entlehnung von
Ich kann Schweitzer freilich darin nicht folgen, daß er unter dem ausdrücklichen
Titel einer ethischen Mystik den Willen zum Leben und die Ehrfurcht vor dem Leben koinzidieren läßt. «Wo in irgendeiner Weise
mein Leben sich an Leben hingibt, erlebt mein endlicher Wille zum Leben das
Einswerden mit dem unendlichen, in dem alles Leben eins ist» (K. und Eth. II, 243
Von diesen Bedenken abgesehen, muß man Schweitzer in Anbetracht der größeren Relevanz
des von ihm hervorgehobenen
|232
schwachen Punktes der bisherigen Ethik vielleicht doch noch dankbarer sein als
Es ist doch klar, daß das Problem des fremden geschöpflichen Lebens und unseres
Verhältnisses zu ihm zwar wahrscheinlich erst in dem Gegenüber von Mensch und Mensch
wirklich gesehen werden kann, aber doch sachlich nicht erst dort
beginnt: dort, wo fremdes geschöpfliches Leben als menschliches
Leben seinen Anspruch uns gegenüber sozusagen auf gleichem Fuß anmelden und vertreten
kann, und es dürfte geradezu die Probe darauf, ob wir diesen Anspruch wirklich hören,
darin bestehen, daß wir ihn auch da, wo er nur stumm zu uns reden kann, wo wir ihn im
«Seufzer der Kreatur» [vgl.
Freilich ein absolutes Veto, eine eindeutige Verdammung
|236
etwa des ehrsamen Metzgerhandwerks oder der edlen Jägerei wird sich aus dem Gebote
Gottes sowenig ableiten lassen wie umgekehrt eine absolute Erlaubnis oder ein
absolutes Gebot. Denn eine solenne Rehabilitierung und Bestätigung ihres Tuns dürfen
alle an jenen Dingen direkt Beteiligten und dürfen wir alle als indirekt Beteiligte
ja auch nicht erwarten. Auch hier dürfen wir also nicht damit rechnen, daß die Ethik
nun etwa die Grenzlinie ziehen werde zwischen dem Gebotenen und dem Verbotenen. Das
Gebot Gottes selber und allein zieht diese Grenzlinie für jeden, zu dem es redet, und
die Ethik kann nur erinnern an das, was zu seiner Erkenntnis auf alle Fälle zu
bedenken ist. Dazu gehört dann aber allerdings auch das, daß die Ehrfurcht vor dem
Leben als Gehorsam gegen Gottes Gebot Ehrfurcht vor dem von ihm geschaffenen Leben ist, und diese Erinnerung wird uns davor bewahren, unter
Ehrfurcht eindeutig bloß den Willen zur Erhaltung dieses Lebens zu verstehen.
Geschaffenes Leben heißt ja: in bezug auf sein Leben und Sterben ganz und gar in
Gottes Belieben gestelltes Leben. Es kann also sein, daß wir nicht
nur die Erlaubnis, sondern den Auftrag haben, die Vollstrecker des
Opfers zu sein, das die ganze Kreatur, wir selbst eingeschlossen, in ihrer zeitlichen
Existenz ihrem Schöpfer schuldig ist. Es kann sein, daß unser eigener Lebenswille in
irgendeiner seiner Komponenten das Instrument sein muß, dieses Opfer zu vollstrecken,
wie ja die Welt auch umgekehrt, vom Bengaltiger bis herunter zum Volk der Bakterien
voll zu sein scheint von solchem fremden Lebenswillen, der uns selbst zu solchen
Opfern macht. Wir können, das ist allen Sentimentalen und Fanatikern dieses
Problemgebietes bei aller ernsthaften Anerkennung ihres Anliegens zu sagen: Wir
können den Schöpfer nicht als einen Pfuscher beschimpfen – wie es
Diese Seite der Sache erwogen, wird nun aber in gewisser Berichtigung jener Anklage
Wir beginnen hier füglich mit der Berührung des ganzen Problemkomplexes, der gegeben ist durch die Möglichkeit und Wirklichkeit, daß ein Mensch den anderen in direkter, vorsätzlicher Tat vom Leben zum Tode bringt. Es sind die drei unter sich zusammenhängenden Fragen der Notwehrtötung, der Todesstrafe und des Krieges, deren hier (wohlverstanden innerhalb der Grenzen, die wir uns für dieses Kapitel gesteckt haben) zu gedenken ist. Diese Begriffe umschreiben, wenn wir den der Notwehrtötung etwas extensiv interpretieren (so daß auch Spezialfragen wie die des Duells oder des Tyrannenmordes darunter mitverstanden sind), den Kreis der Möglichkeiten erlaubter, ja gebotener Tötung. Wir werden doch nicht anders können, als auch hier Fragen stellen. Für das eingestandene und nicht eingestandene Wissen um das Gebot des Lebens als Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben ist es doch recht bezeichnend, daß alle diese in so ganz verschiedener Weise aktuellen Möglichkeiten auch in den Zeiten und Regionen der Geschichte, die den freigebigsten Gebrauch von ihnen allen machten, den Charakter von ultimae rationes, von Grenzmöglichkeiten, von äußersten und nicht etwa naheliegenden und selbstverständlichen Notwendigkeiten hatten. Es scheint doch gerade die Form: du sollst nicht töten! eine der ursprünglichsten und kräftigsten Weisen zu sein, in denen das Gebot Gottes den Menschen von jeher erreicht und getroffen hat, wenn auch das wirklich oder vermeintlich erlaubte, ja gebotene Menschentöten von jeher und überall als etwas Letztes, Furchtbares, mindestens von allerlei Hemmungen Umgebenes empfunden worden ist. Wir haben also an dieser Stelle zunächst einfach zu unterstreichen: Ja, dem ist auf alle Fälle so, daß wir hier, wir werden gleich sagen, nicht weniger als bei der Frage des Selbstmordes in bezug auf den Willen zum Leben eine äußerste, alleräußerste Möglichkeit, eine durch das Gebot der |240 Ehrfurcht vor dem Leben mit allen möglichen Fragezeichen umgebene Möglichkeit vor uns haben. Ethische Besinnung und Belehrung hätte schon viel geleistet, wenn sie einfach den anerkannten Grenzcharakter dieser Möglichkeit aufs stärkste noch einmal hervorhöbe.
Aber wir müssen hier gleich noch eine zweite allgemeine Bemerkung machen: Wir
befinden uns auf einer Stufe der Geschichte des menschlichen Geistes, auf der, aus
welchen Gründen braucht uns hier nicht zu interessieren, dieser Grenzcharakter der
bewußten Möglichkeit, gewiß mit allerlei fortwährenden Unterbrechungen und unter den
schreiendsten Selbstwidersprüchen, im Ganzen immer stärker
empfunden und geltend gemacht wird. Die ethische Besinnung in bezug auf die
Fraglichkeit eines Erlaubt- ja Gebotenseins der Menschentötung auch im Rahmen jener
drei Möglichkeiten ist erwacht, während sie etwa im Mittelalter mindestens
geschlummert zu haben scheint. Wir sagen damit in keiner Weise, daß die Menschen
heute auch nur in dieser Hinsicht besser geworden seien als früher – was heißt
besser? –, wohl aber im Ganzen bedenklicher. Das kann sehr wohl bedeuten, und das
bedeutet faktisch weithin, daß das gegenseitige Sichtöten der Menschen sich heute
vorwiegend in indirekten Formen abspielt und dort unter noch stärkerer wirklicher
oder vermeintlicher Sanktionierung durch Erlaubnis oder Gebot. Aber das ändert nichts
daran, daß eine trotz aller Zwischenfälle (1914–1918 bildete allerdings einen recht
erheblichen Zwischenfall) wachsende Bedenklichkeit jedenfalls gegenüber der Annahme
einer erlaubten oder gebotenen direkten Tötung einfach Tatsache ist. Ein
Entrüstungssturm wie der, der letztes Jahr wegen
Es ist zwar nun sofort bezeichnend, daß sowohl die allgemeine Einschätzung der
Menschentötung als einer Grenzmöglichkeit wie der moderne Protest dagegen sich viel
stärker gegen die Todesstrafe und gegen den Krieg als gegen die Notwehrtötung und
[das] was dazu gehört, richtet. Wer, der schon einmal eine Diskussion über die
sittliche und christliche Frage des Militärdienstes mitgemacht hat, würde sich nicht
des Argumentes erinnern: «Was würdest du denn nun tun, wenn dir mitten im Walde …
oder wenn du sehen müßtest, wie jemand deine Frau und deine Kinder …?» Und wie dann
wahrscheinlich auch sehr eifrige Antimilitaristen bekennen mußten: Ja, in dem Fall
würde freilich auch ich von Faust, Prügel oder Revolver rücksichtslosesten Gebrauch
machen … , wodurch dann ihre Stellung zum Krieg, was sie auch im Übrigen dafür
beibringen mochten, doch ein wenig erschüttert war, weil sich leicht zeigen läßt, daß
eben auch der Krieg (und Ähnliches dürfte von der Todesstrafe gelten) als eine
besondere, nämlich als eine kollektive Form der Notwehr sich sehr wohl verstehen
läßt. Freilich, man hat auf die Frage der Notwehrtötung auch schon sehr andere,
nämlich durchaus konsequente Antworten gehört, und auch wenn dies nicht der Fall
wäre, wäre zu sagen, daß der Ernst der gestellten Frage nichts damit zu tun hat, daß
vielleicht niemand oder immer nur ganz wenige sich bereit finden, sie als auf der
ganzen Linie gestellt zu anerkennen. Ihr Gewicht ist nicht bedingt durch die
Konsequenz oder Inkonsequenz derer, die sie aufwerfen. Immerhin: es wird sich schon
empfehlen, bei der Behandlung des ganzen Problemkreises in der Tat einzusetzen bei
der Frage der privaten Notwehrtötung, um dann von da aus zu
verstehen, wie sich die Fragen in Sachen der Todesstrafe und des Krieges stellen
|243
müssen. Die private Notwehrtötung eignet sich zum Ausgangspunkt darum gut, weil
einerseits Erlaubnis bzw. Gebot zum Töten gerade hier so nahegelegt erscheinen, daß
man bei oberflächlichem Überlegen fast meinen sollte, und instinktiv auch nach
gründlichster Überlegung immer wieder meint, da seien sie doch nun wirklich und
selbstverständlich gegeben, und weil sich andererseits gerade hier wohl besonders
einleuchtend zeigen läßt, wie naiv diese Selbstverständlichkeit ist 1. darum, weil es
kaum möglich sein dürfte, den entscheidenden Begriff der Notwehr auch nur
einigermaßen eindeutig zu bestimmen, 2. darum, weil die Frage der Scheu und der
Verantwortlichkeit gegenüber dem Leben des Mitmenschen sich gerade hier in einer
unerhört persönlichen und direkten Weise stellen muß, 3. darum, weil gerade hier die
im Schöpfergebot doch immer inbegriffene Möglichkeit des Opfergebotes in ganz
besonders aktueller Weise sich nahelegt. Es ist wohl wahr: ich darf nicht nur,
sondern ich soll mein Leben und das Leben der mir Anvertrauten schützen gegen den
Angriff, der darauf gemacht wird, und als letzter Preis, der dafür zu bezahlen ist,
kommt in der Tat das Leben des Angreifers selbst in Betracht. Mag ich denn auf Grund
dieser Wahrheit im Gehorsam gegen das Gebot des Willens zum Leben handeln! Aber ich
muß mit doch wohl darüber im klaren sein, daß auch der mich bedrohende Angreifer –
Die berühmte ethische Vexierfrage – ich befinde mich mit einem anderen Menschen auf
einer im Ozean treibenden Planke, die doch nur einen von uns beiden tragen kann,
wollen wir nicht beide ertrinken und will keiner freiwillig zugunsten des Anderen
ertrinken: Darf ich ihn, darf er mich von der Planke hinunterstoßen? – dieses Schema
dürfte doch zum Verständnis der ganzen Situation, wo Notwehrtötung in Betracht kommt,
durchaus erleuchtend sein. Der mich töten will, und dem ich nun Notwehr
entgegensetzen will, er befindet sich doch grundsätzlich selbst schon im Zustand der
Notwehr mir gegenüber! Denn man kann
|244
doch den Zustand der Notwehr billigerweise nicht erst beginnen lassen unmittelbar
oder sagen wir: Zehn Sekunden vor dem wahrscheinlichen Eintritt der mein Leben
bedrohenden Handlung des Anderen. Gibt man dem Menschen das Recht der Notwehr, dann
fängt diese offenbar schon viel früher an, nämlich in der Bedrängnis, in der sich ein
Mensch befindet und aus der er sich nur durch Tötung eines anderen bestimmten
Menschen – im Falle
Das macht den Begriff der Notwehrtötung so schwierig, daß ich, wenn ich von dieser Möglichkeit Gebrauch mache, mich darüber entscheiden muß, ob meine Bedrängnis wirklich größer ist als die des Anderen, den ich um meiner Bedrängnis willen vom Leben zum Tode bringe, und daß ich, wenn ich mich für die meinige und nicht für die seinige entscheide, erst noch das Praevenire spielen, Richter vor der Tat sein muß, als ob ich ein Wissen um das Wollen und Tun des Anderen im entscheidenden Moment schon hätte, während ich es faktisch zweifellos nicht habe. Ob man das Alles auf sich nehmen kann, das ist die Frage, |246 die man sich gegenüber der Möglichkeit der Notwehrtötung offenbar vorzulegen hat. Macht man von ihr Gebrauch, dann hat man das Alles auf sich genommen. Vor dieser Tatsache darf man sich nicht verschließen. Es müßte nun so sein, daß man, indem man das Alles auf sich genommen hat, dem Gebote Gottes gehorsam gewesen ist, wohlverstanden: nicht nur dem Gebot des Willens zum Leben, sondern auch dem Gebot der Ehrfurcht vor dem Leben. Einfacher als so dürfen wir uns die ethische Besinnung nicht machen. Es kann sich nicht darum handeln, diese Last abzuwerfen, sondern nur darum, unter der Last dieser ganzen Frage dennoch den Willen Gottes getan zu haben. Es dürfte schon jetzt klar sein, daß von einer allgemeinen Erlaubtheit oder Gebotenheit der Notwehrtötung nicht die Rede sein kann – der naiven Ansicht zum Trotz, die hier Alles selbstverständlich finden möchte, ausdrücklich zum Trotz aber auch der Tatsache, daß unter Tausend nicht Einer es im Gedränge eines solchen Augenblicks, wenn er nämlich die Macht dazu hat, anders halten wird, als wie vorhin beschrieben. Zugegeben, daß – vorausgesetzt, daß unser Revolver zuerst losgehen konnte – vermutlich ausnahmslos wir alle es so halten würden, wenn wir uns eben jetzt im Gedränge eines solchen Augenblicks befänden, so werden wir doch die Erlaubnis oder das Gebot dazu keineswegs als selbstverständlich, als allgemein gegebene Wahrheit ansehen können. Woher sollten wir sie etwa haben? Nein, wir haben dann eben in der ganzen geschilderten Unsicherheit unseres Tuns getötet. Waren wir gesichert, durften, mußten wir tun, was wir taten, dann sicher nicht, weil Notwehrtötung eine erlaubte oder gebotene Möglichkeit ist. Wer sie als eine solche im Ernst erklären sollte, der hätte allerdings das Recht verwirkt oder er hätte nur noch das Recht des Heuchlers, im Weiteren über die Möglichkeit der Todesstrafe und des Krieges zu Gericht zu sitzen.
Und nun haben wir ja, um schematisch klar zu sein, den extremsten und einfachsten Fall vorausgesetzt, die Planke im Ozean, in dem Sinn, daß wir annahmen, es handle sich um einen Fall unmittelbarer Bedrohung, und zwar von Bedrohung meines |247 Lebens durch den Anderen. Es könnte ja auch sein – und dürfte es nicht in der Mehrzahl der Fälle, wo man von Notwehr redet, so sein? –, daß die Bedrohung, genau besehen, doch eine recht ferne ist, und daß das, was bedroht ist, weniger, jedenfalls etwas Anderes ist als geradezu mein Leben? Das Gewicht dessen, was ich auf mich zu nehmen habe, wenn ich von der Möglichkeit der Notwehrtötung Gebrauch mache, vermehrt sich offenbar im Quadrat, je mittelbarer meine Bedrohung ist, je mehr Spielraum ich habe, mich der Bedrängnis, die der Andere mir bereitet, anders zu erwehren als dadurch, daß ich ihn gerade töte, je mehr also meine Situation der seinigen – auch er handelt ja irgendwie in Bedrängnis – ähnlich wird. Das scheint ja seine Lage vor der meinigen auszuzeichnen, daß er meines Erachtens ebensogut etwas Anderes tun könnte, statt mich zu bedrohen. Es könnte aber auch sein, dass ich selbst sehr wohl etwas Anderes tun könnte, als seinem Angriff mit meinem Gegenangriff zuvorzukommen. Falls ich das unterlasse, nähert sich das Gewicht der Frage, die ich zu beantworten habe, der Frage, die auf ihm liegt. Und dieselbe Vermehrung des Gewichts der ethischen Frage tritt offenbar ein, je weniger es sich um die Bedrohung meines Lebens, je mehr es sich um etwas Anderes, mit meinem Leben nur in einer vielleicht recht engen Beziehung Stehendes handelt. Dieses Andere kann z.B. mein Geldbeutel sein. Ich überlasse es Ihrem Scharfsinn, unter diesem Gesichtspunkt nun etwa die Möglichkeit zu analysieren, daß ich einem Einbrecher mit der Waffe in der Hand begegne. Es gibt schwieriger liegende Fragen. Hier greifen nämlich die Probleme des Duells und des Tyrannenmordes ein.
Die Logik des Duells beruht bekanntlich auf der Gleichsetzung von Leben und Ehre. Nehmen wir ungeprüft an, es gebe ein Ehrbewußtsein und eine Ehrengeltung (vor der Gesellschaft), unentbehrlich für die Angehörigen gewisser Stände und Berufe z.B., deren Bedrohung für mich zusammenfallen dürfte, ja müßte mit der Bedrohung meines Lebens, so daß ich dem, von dem diese Bedrohung ausginge, auf demselben Fuße gegenüberstünde wie dem, der unmittelbar mein Leben bedrohte, so daß ich zu ihrer |248 Rettung in gleicher Weise durch das Gebot des Willens zum Leben aufgerufen wäre wie in jenem Fall, so bedeutet doch offenbar diese Rettung, sofern ich sie auf dem Wege des Zweikampfs mit dem Betreffenden suche, fraglos darin eine weitere ethische Belastung der Situation, daß ich, falls ich ihn töte – aber schon damit, daß ich entschlossen zu seiner Tötung zum Zweikampf antrete, nicht nur darüber entschieden habe, daß er von der Planke zu weichen habe, [und also daß ich] nicht nur das Entscheidende selbst getan oder zu tun mich angeschickt habe, sondern [daß ich] auch entschieden habe über die ganz besondere Voraussetzung dieses «Ich oder Er», die Voraussetzung, daß Einer von Beiden nun fallen muß, und zwar so, daß ich wollen muß, daß der Andere falle. Ich habe außer Allem, was bei der Notwehrtötung meinerseits ohnehin entschieden ist, auch noch darüber entschieden, daß es mit jener Gleichsetzung von Ehre und Leben im Sinn meines Standes und Berufes, die ja die Voraussetzung des Ganzen ist, seine Richtigkeit habe. Dieses weitere schwere Gewicht muß ich auf mich nehmen, wenn ich mich schlagen zu müssen meine. Ich muß über all das Außerordentliche hinaus, was mir ohnehin geboten sein muß, wenn mein Tun als Tötender recht getan sein soll, auch noch dessen gewiß sein, daß mir mein Ehrgefühl bzw. die Konsequenzen, die ich jetzt daraus ziehe, ebenfalls geboten ist [bzw. sind], so geboten, daß ich in und trotz der Ehrfurcht vor dem fremden Leben jetzt zu schießen mich getraue. Weiß ich das nicht, dann weiß ich eben als Duellant nicht, was ich tue, und darauf kommt es an: zu wissen, was man tut.
Analog verhält es sich nun mit der Möglichkeit des Tyrannenmordes.
Wir wollen der größeren Lebensnähe halber nicht auf
Wir dürften nach dem bisher Ausgeführten gerüstet sein, an die (gegenwärtig z.B. in
der
Es ist auffallend, daß man in keiner Ethik der Erwägung begegnet, daß das ethische Problem der Todesstrafe doch eigentlich ganz einfach das Problem des Henkers ist. Das so überaus hinrichtungsfrohe Mittelalter hat das noch gewußt, wenn dann auch seine Lösung des Problems eine sehr primitive und doch wohl allzu billige gewesen ist. Der mittelalterlichen Polis machte es nämlich gar nichts aus, dem Schauspiel der in der Todesstrafe sich offenbarenden göttlichen und menschlichen Gerechtigkeit unter Umständen alle paar Wochen oder noch öfters mit selbstverständlicher Billigung beizuwohnen, die Richter um ihres Blutspruches und den Rat, Bischof oder König um der Einsetzung solcher Richter willen zu loben, den Henker aber «Meister Hans» und seine ganze Familie als infam zu erklären und zu behandeln. Man könnte zur Ergänzung auch an den berühmten Grundsatz «ecclesia non sitit sanguinem» erinnern. Die Kirche anerkennt zwar theoretisch das Recht der Todesstrafe, sie überläßt aber seine praktische Ausführung dem Staat, eine ideologische Konstruktion, die noch bis in die Erwägungen der modernen theologischen Ethiken hinein ihre Rolle spielt. So weiß sich der Mensch zu helfen, wenn er ein sittliches Problem als solches |252 zwar empfindet, sich aber darüber zu beruhigen wünscht. Es käme also vor Allem darauf an, einerseits die Feinfühligkeit des Mittelalters für das Vorhandensein des Problems gerade an dieser Stelle wieder zu gewinnen, also sich klarzumachen, daß kein Delegationsverhältnis, in dem der Henker zum Gericht und das Gericht zur Gesellschaft steht, etwas daran ändert, daß hier endlich und zuletzt einer es auf sich nehmen muß, einen Anderen zu töten. Es wäre dann aber natürlich von der Ideologie des Mittelalters, von jenem Kniff von der Ehrlosigkeit gerade des Henkers und von der Kirche oder Christenheit, die als solche kein Blut vergießt, Abstand zu nehmen, und man hätte sich praenumerando das Zweite klarzumachen, daß der Henker ja nur vikariert für die Richter, die Richter aber für die Gesellschaft, die Gesellschaft aber, sittlich gefragt und geantwortet, bin ich. Fragt man nur im Allgemeinen nach der Möglichkeit der Todesstrafe, statt concretissime: wäre ich bereit, sie zu vollstrecken?, dann fragt man hier nicht sachgemäß.
Und nun führt uns vielleicht folgende Überlegung auf den Punkt, auf den es ankommt. Es gibt zur Begründung der Strafe überhaupt bekanntlich vor Allem drei Theorien. Man straft nach der ersten, um den Bösen selbst, indem man ihm die Folgen seiner Tat abschreckend vor Augen führt, zum Besseren zu erziehen. Man straft nach der zweiten aus reiner Gerechtigkeit, weil das Böse nicht unvergolten bleiben darf, sondern weil es das Böse ist, unter eine sichtbare Reaktion gestellt werden muß. Und man straft nach der dritten, um die Gesellschaft vor dem Verbrecher und vor allfälligen Nachahmern seines Verbrechens zu schützen, indem man den ersteren unschädlich macht, den letzteren aber ein abschreckendes Beispiel vor Augen führt.
Fraglos bedeutet nun die Todesstrafe einen völligen Verzicht auf die erste dieser
Theorien. Das Todesurteil involviert auf alle Fälle auch das andere Urteil:
Besserung, Erziehung in diesem Fall ausgeschlossen. Oder allgemeiner ausgedrückt:
Unter uns Anderen, die zwar täglich auch Böses tun, hat dieser, der sogenannte
Verbrecher, zu Böses getan, als daß wir Anderen ferner|253hin Gemeinschaft mit ihm haben könnten, das Zusammenleben mit diesem Bösen ist für uns Andere, die wir zwar auch Böse, aber doch nicht so Böse sind, untragbar geworden. Da dieser nun zum Glück nicht die
Macht hat, uns aus der Welt zu schaffen, muß er
nun eben daran glauben. Ich brauche nicht zu sagen, in welcher Nähe zu der Situation
der Notwehrtötung wir uns schon in dieser Hinsicht befinden. Jenen Verzicht, jene
freilich durch die Macht der Übermacht äußerlich ungefährlich gemachte Kapitulation
vor der Unüberwindlichkeit der Bosheit eines Menschen, ein kühnes Wissen um seine
Unverbesserlichkeit und darauf gegründet dann ein «Ich oder Er», ein «Herunter von
der Planke», ist das Erste, was man, wenn man die Möglichkeit der Todesstrafe bejaht,
auf sich nehmen muß. Und man wird sich dann nicht zu leicht dabei beruhigen dürfen,
daß der Blick auf das nahe Ende den Delinquenten vielleicht ernsthafter beeinflussen
möchte als die leicht abstumpfend wirkende lebenslängliche Zuchthausstrafe, daß er ja
auch ohne die irdische Gemeinschaft, die ihn durch das Todesurteil von sich
ausschließt, nicht überhaupt verloren sein (
Was nun die zweite Theorie, die von der vergeltenden Gerechtigkeit, [an]belangt, so
läßt es sich wohl hören, wenn Schlatter schreibt: «Die vollständige Entrechtung des
Bösen geschieht da|254durch, daß der Staat ihn tötet. Sein Recht dazu ist mit der vollständigen
Verwerflichkeit des Bösen gegeben.» Schön, aber warum versteckt sich auch
Denn damit befinden wir uns offenbar bereits auf dem Boden der dritten Theorie: Der
Gesellschaft ist das Böse «unerträglich», d.h. sie befindet sich gegenüber denen, die
es tun, im Kriegszustand, sie kann die Überzeugung, in der diese Menschen handeln,
nicht in ihrer Mitte dulden, und des zum Zeichen trifft sie sie in gewissen ärgsten
Fällen mit dem Schwert. In einem ausländischen Parlament wurde einmal einem Antrag
auf Abschaffung der Todesstrafe mit dem Zwischenruf begegnet: «Mögen doch die Herren
Mörder den Anfang machen!» (
Eine absolute ethische Unmöglichkeit der Todesstrafe läßt sich aus dieser ihrer damit
nachgewiesenen ethischen Fragwürdigkeit nicht ableiten, aber ebenso ausgeschlossen
ist offenbar angesichts dieser Fragwürdigkeit der Sache die Behauptung ihrer
absoluten Möglichkeit auch nur im Blick auf bestimmte Vergehen. Bejaht man sie in
concretissimo – und wir würden wohl alle Mühe gehabt haben, sie z.B. vor zwei Jahren
in dem Fall
Und nun können wir, unmittelbar anknüpfend, sofort weiterfahren: Man darf, wenn man
die Möglichkeit des Krieges bejahen will – man kann und muß ja
vielleicht auch sie bejahen –, man darf sich dann unter keinem Vorwand der
Nachbarschaft schämen, sondern man muß die Nachbarschaft in allem Ernst bejahen, in
der sich das hier in Betracht kommende Tun mit dem des Henkers befindet. Der Krieg
ist die Exekution, die ein im Staate verfaßtes Volk wegen seines Willens zum Leben
gegenüber einem anderen diesen seinen Lebenswillen bedrohenden Volke vornimmt. Und
das Problem des Krieges ist die Frage, ob solche Exekution trotz und in der Ehrfurcht
vor dem Leben möglich ist. Handelt es sich doch um Exekution im prägnantesten Sinn
|258
des Wortes. Wenn auch der Krieg nur die «Fortsetzung der Politik mit anderen
Mitteln» ist,37 so bestehen diese anderen Mittel doch in der Unschädlichmachung der
feindlichen Streitkräfte, bei der es ohne absichtliche Tötung von zahlreichen
Menschen nicht abgehen kann. Es war ja doch wohl ein Sophismus oder eine schöne
professorale Ahnungslosigkeit, wenn
Wiederum hat das Mittelalter die Problematik dieses Tuns zunächst ehrlicher anerkannt
als die Neuzeit, indem es den Klerikern die Ausübung des Waffenhandwerkes untersagte.
Das bedeutet nun freilich sofort wieder einen Trugschluß, eine Ideologie ganz ähnlich
wie die betreffend den Henker und das «ecclesia non sitit sanguinem». Die
geschichtlichen Umstände und Zustände ermöglichten es zwar nicht nur den Klerikern,
sondern, und zwar noch bis an die napoleonische Zeit heran, auch weiten sonstigen
Kreisen der Gesellschaft, das Suspekte des kriegerischen Tuns von sich auf den
besonderen Stand der Kriegsleute abzuwälzen, den Krieg als eine Angelegenheit der
Fürsten und ihrer verhältnismäßig kleinen Armeen zu betrachten, die sie ethisch
nichts anging oder eben nur als ihre allfälligen Opfer. Eben zugunsten der
«Kriegsleute» hat
Die inzwischen eingetretene Veränderung der Situation besteht darin, daß seither
immer mehr praktisch und theoretisch das Volk als solches zum
Träger des Krieges geworden ist, besonders eindrucksvoll bekanntlich in der Erhebung
Preußens von 1813. Damit ist die von Luther bekämpfte Ideologie gegenstandslos,
|260
damit ist aber auch die Problematik des kriegerischen Tuns überhaupt in einer Weise
akut geworden, wie sie es für
262Die Soldatenparole «Mit Gott für König und Vaterland»44 verschweigt nämlich etwas
Wesentliches. Wer wollte und sollte nicht dabei sein, wenn es sich bloß um dieses
«Für» handeln sollte? Aber dieses «Für» macht eben das kriegerische noch nicht zum
kriegerischen Tun. Um dieses zu bezeichnen und vor anderen auszuzeichnen, müßte die
Parole lauten «Mit Gott gegen jeden Feind von König und Vaterland». Jenes schöne
«Für» könnte offenbar ebensogut den friedlichen Hut eines König und Vaterland
zugetanen Zivilisten zieren, auf dem Helm des Soldaten aber müßte, wenn eben jene
ideologische Verklärung des Krieges nicht die Absicht wäre, jenes weniger schöne
«Gegen» stehen. Und das ist eben der Kern und Nerv der neuen, der Kriegsideologie im
Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht, daß man sich und daß man dem Kriegsteilnehmer
gegenüber dem Entscheidenden, was er als solcher zu leisten hat, die Augen
verschließt und darüber hinaus auf das blickt, was er freilich auch
tut, was aber durchaus nicht das Besondere ist, was er als solcher tut, das Töten der
Angehörigen der feindlichen Streitmacht. Die erste Aufgabe der ethischen Besinnung in
bezug auf die Möglichkeit des Krieges wird in der modernen Situation die sein müssen,
jene Abstraktion aufzulösen, als ob irgendwo im leeren Raum der Idee das Volk an sich
Krieg führe, ich aber als Kriegsteilnehmer bloß meinem Volke diene, und
festzustellen: ich bin das Volk (wie ich auch der Staat bin, der
den Verbrecher tötet), ich führe Krieg und also: ich töte. Kein Anderer und kein Anderes tritt da für mich ein, auf mir
selber steh’ ich da ganz allein, wie
Ist die bewußte neuzeitliche Ideologie einmal als solche durchschaut, suche ich also das ethische Subjekt nicht mehr in irgendeiner für mich eintretenden und mir auch noch ethischen Ruhm verschaffenden Hypostase, sondern weiß ich, daß ich auch hier selber Subjekt bin, dann mag auch das Wahrheitsmoment, das in dieser wie in jeder Ideologie steckt, zu Worte kommen. Es ist wahr: es handelt sich beim Krieg wie bei der Todesstrafe nicht um meine Sache im Allgemeinen, sondern um meine Sache als Glied meines Volkes – wir werden im nächsten Paragraphen hören, daß das, von der Schöpfung her gesehen, zu meiner Berufung durch Gottes Gebot gehört, daß ich zu meinem Volke gehöre –, nur daß hier ganz anders als bei der Todesstrafe ein |264 jeder zur aktiven Teilnahme aufgerufen ist. Bekenne ich mich zu meinem Volk, dann muß ich mich auch zu seinem Krieg bekennen, d.h. aber zu der Betätigung des Lebenswillens meines Volkes im Konflikt mit dem Lebenswillen eines anderen Volkes, in welchem Konflikt es so weit gekommen ist, daß entweder mein Volk oder das andere nur noch von der Anwendung der ultima ratio eine Lösung erwartet. Krieg ist die Notwehr meines Volkes und also meine eigene Notwehr. Ist er einmal da, dann bin ich eben, ob mein Volk recht oder unrecht hat, auch da. «Right or wrong, my country!»47 Die Sache geht mich dann genauso an, wie wenn jemand mit Recht oder Unrecht mich selbst angreift, oder wie wenn ich selbst mit Recht oder Unrecht einen Anderen meinte angreifen zu müssen. Was zur Vermeidung des Krieges hätte geschehen müssen, das ist nun eben verpaßt, und zwar was an mir lag, auch von mir verpaßt worden. Ich nahm mit meinem Leben teil an der Lebensbewegung meines Volkes, die es an diesen kritischen Punkt geführt hat, und nun es so weit ist, müßte ich schon einen sehr besonderen Auftrag haben, um mich zu weigern, die Suppe ausessen zu helfen, die ich im Frieden einzubrocken durch mein Tun und Lassen auch mitgeholfen habe. Ich bin am Krieg meines Volkes beteiligt, auch wenn ich etwa vorher aus allen Kräften für die Erhaltung des Friedens gearbeitet haben sollte: das gibt mir kein Recht, den dennoch ausbrechenden Krieg nun etwa als eine Angelegenheit der Übrigen zu betrachten, sondern dann habe ich mich angesichts der offenbaren Machtlosigkeit meiner persönlichen Bemühungen zu der Verantwortung, die nun mein Volk als solches auf sich zu nehmen im Begriffe steht, zu bekennen. Die Ethik kann zwar die individuelle Militärdienstverweigerung sowenig verurteilen wie irgendeine Möglichkeit menschlichen Tuns, sie hat aber den Dienstverweigerer daran |265 zu erinnern, daß er reine Hände in bezug auf den ausbrechenden Krieg seines Volkes unmöglich haben kann, und daß die seinigen gerade dann doppelt unrein sein könnten, wenn er etwa meinen sollte, an der Verantwortung seines Volkes darum nicht mitzutragen, weil er kein Gewehr trägt.
Aber wenn ich nun – mit oder ohne Gewehr – am Kriege meines Volkes beteiligt bin, dann muß ich (und dazu treibt man eben im Frieden, solange es noch Zeit ist, ethische Besinnung auch in bezug auf den Krieg) wissen, was ich mit solcher Beteiligung auf mich nehme, in welcher radikalen Gefährdetheit mein Tun nun auf alle Fälle, auch im besten Fall Gehorsam gegen Gottes Gebot sein wird. Gerade wie die Ethik sich wohl hüten soll, auch nur im Versteckten Aufforderung zur Militärdienstverweigerung zu treiben, ebenso hat sie es nun auch – und diese Enthaltung ist vielleicht doch noch dringlicher – gänzlich von sich zu weisen, sich dadurch zu einem Instrument des kämpfenden Staates machen zu lassen, daß sie sich dazu hergibt, der eigenen Streitmacht gleichsam die geistige Munition oder vielmehr das den Generalstäben allerdings erwünschte Ruhekissen eines getrösteten Gewissens für diejenigen, die das Zielen und Schießen übernehmen müssen, zu liefern. Diese Servilität ist es, die im letzten Krieg die Kriegstheologie aller Länder zu einer so schlechterdings verabscheuungswürdigen Erscheinung gemacht hat, vom Standpunkt der Ethik aus unverhältnismäßig viel schlimmer als alles Zielen, Schießen und Töten miteinander, weil durch diese Servilität die Sache der Ethik, jedenfalls einer christlichen Ethik, öffentlich schmählich verraten worden ist. Eben darum ist die ethisch gefährlichste Art der Beteiligung am Kriege weder der Dienst bei der Infanterie noch der bei der Artillerie, noch auch der bei den Gastruppen, sondern zweifellos der als Feldprediger, weil es hier unheimlich naheliegt, daß die Sache der Ethik als solche öffentlich verraten, statt ethischer Besinnung jene faule Ideologie getrieben wird. Die Ethik hat dem Menschen im Frieden und im Krieg unbekümmert um die Wünsche der Generalstäbe zu sagen, was er auf sich nimmt, indem er sich am Kriege beteiligt. Ist sie |266 im Kriege vielleicht durch physische Gewalt verhindert daran, es laut zu tun, dann tue sie es durch beredtes Schweigen. Auf keinen Fall aber darf sie, unter dem Anspruch der Ethik auftretend, Ideologie treiben. Und im Frieden soll sie laut und deutlich sagen, was hier zu sagen ist.
Es geht um den Lebenswillen meines Volkes, den ich zu bejahen habe, indem ich den
Krieg bejahe. Dieser Lebenswille ist nun aber wirklich nicht in erster Linie sein auf
die Gemeinsamkeit der Rasse, der Sprache, der Kultur und der Geschichte begründeter
Einheitswille oder sein Wille zur Aufrechterhaltung gewisser nationaler Symbole wie
etwa die beinahe mystische Idee des deutschen
Weder geschickt noch ungeschickt mit Moral umzugehen, sondern sich nüchtern und sachlich klarzumachen, daß es sich in der Politik überhaupt und im Krieg insbesondere um die Betätigung des Machtwillens handelt, das wäre die erste konkrete Aufgabe ethischer Besinnung über den Krieg. Gewiß ist er damit nicht ethisch verurteilt, wohl aber erkannt in seiner Wirklichkeit, und das wird so oder so die Voraussetzung alles Weiteren sein müssen. Man wird die ethische Möglichkeit des Krieges offenbar weniger leichten Herzens bejahen, wenn man sich sagt –, wenn die Völker lernen, sich das zu sagen –, daß es sehr viel weniger die sogenannten höchsten Güter als vielmehr Kohle und Kali und was folgt sind, um derentwillen die Soldaten als «Feinde» aufeinander schießen sollen. Man wird die Notwendigkeit dazu vielleicht auch dann noch bejahen müssen, aber vielleicht doch, und das wäre eben sehr erwünscht, mit etwas gedämpfter Begeisterung. An der direkten moralischen Bekämpfung wird der militaristische Nationalismus nicht sterben, wohl aber, wenn überhaupt, an moralischer Aushungerung. Und dann, und das wäre die zweite Aufgabe, wäre ebenso rücksichtslos klarzustellen, daß die für den Krieg bezeichnende Betätigung dieses Machtwillens – es |268 könnte ja auch noch andere geben – die ist, daß man (gewiß unter eigener Lebensgefahr, aber das ist wieder nicht das Bezeichnende) eifrig und sorgfältig auf die feindlichen Soldaten schießen muß.
Es ist klar, daß mit den nun besprochenen Fragen noch nicht einmal der Kreis der möglicherweise erlaubten, ja gebotenen Tötung des Menschen durch Menschen vollständig umschrieben ist. Wir würden in derselben Weise Fragen zu stellen haben an die theoretischen Befürworter etwa der Möglichkeit künstlicher Geburtenverhinderung oder an die Vertreter der Berechtigung einer medizinischen Tötung geistig oder körperlich hoffnungslos defekter menschlicher Individuen, und es würde sich dann wohl eine im Verhältnis zu den hier besprochenen Fragen noch erhöhte, der offenkundigen Unmöglichkeit sich nähernde Fraglichkeit dieser Möglichkeiten als Ergebnis herausstellen. Und wir müßten dann |270 weiter jenen feineren und vielleicht schlimmeren Möglichkeiten einer durch kein Gesetz zu erreichenden und allem Anschein nach doch höchst boshaften Lebensvernichtung nachgehen. Aber wir treten ja überhaupt nur exempli causa und nicht, um einen orbis pictus des menschlichen Lebens zu entwerfen, auf solche Einzelfragen ein. Wir sind auf die besprochenen Fragen eingetreten wegen ihrer allgemeinen und besonderen Aktualität, die uns nicht erlaubte, ohne einen Versuch der Anwendung mit der Feststellung der allgemeinen ethischen Denkregel an ihnen vorüberzugehen, [wir] sind es nun aber der eilenden Zeit und den anderen Kategorien, unter denen das Gebot auch noch zu verstehen ist, schuldig weiterzugehen. Dennoch wird es nötig sein, die Erörterung des Begriffs der Ehrfurcht vor dem Leben noch zu einem gewissen Abschluß zu bringen.
Dieser Begriff, in dem wir den zweiten Sinn des Gebotes des Lebens erkannt haben,
erschöpft sich offenbar nicht in der Scheu und Verantwortung, durch die, wie gezeigt,
der ganze Kreis der Möglichkeiten der vermeintlich erlaubten, ja gebotenen Tötung so
kräftig in Frage gestellt wird. Das fremde Leben will wahrlich nicht nur nicht
getötet, sondern es will auch abgesehen von dieser letzten Möglichkeit in seinem
Bestande respektiert sein. Mein Tun im Zusammenleben mit anderen Menschen kann auch
sein, ist auch abgesehen von der äußersten Möglichkeit des Tötens jedenfalls eine
Hemmung ihres Lebens, und sofern dies der Fall ist, steht es offenbar grundsätzlich
nicht weniger als in jenem extremen Fall unter der Frage des göttlichen Gebotes. Wir
fassen das menschliche Tun, sofern es nicht gerade Tötung, wohl aber Hemmung fremden
menschlichen Lebens bedeutet, zusammen unter den Begriff der Konkurrenz. Wir verstehen darunter, wie das Wort sagt, einen Wettlauf, und
zwar den Wettlauf zwischen dem Lebenswillen der einen und dem der anderen Menschen.
Das Bild ist aber insofern zu harmlos, als bei einem sportlichen Wettlauf, wenn A.
vor B. in Vorsprung kommt, B. zwar den Ruhm und den Preis A. überlassen muß, in
seinem Wollen und Können aber durch A. keinerlei Hemmung erfährt. Was ich bin, will
und
|271
kann, das kann beim Spiel durch meinen siegreichen Konkurrenten wohl komparativ,
relativ, aber nicht absolut, nicht in sich in Frage gestellt werden. Anders im
wirklichen Wettlauf des Lebens, in dem wir alle stehen. Es braucht schon die doppelte
Reflexion des Glaubens, um auch den Ernst des Lebens sub specie aeterni selbst wieder
als Spiel zu verstehen, wie es uns unter den neueren Denkern besonders eindrücklich
von
Nehmen Sie als Beispiel für die erste scheinbar harmlose Stufe des Kampfes ums Dasein, auf der doch für jeden, der Augen hat, sichtbar genug das wilde Tier bereits seine Krallen zeigt: den bekannten Vorgang, wenn eine größere Anzahl von Menschen gleichzeitig einen vorfahrenden Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen besteigen will, und wie schon bei dieser kaum allzu belangreichen Angelegenheit der schöne Grundsatz «Freie Bahn dem Tüchtigen!» seine Triumphe zu feiern pflegt. Zweite Stufe, Stufe der absichtslosen, nur eben auf Rücksichtslosigkeit beruhenden Annäherung an die Tötungsmöglichkeit: es brennt im Kino oder im Theater, nun werden schon Menschen zu Boden getreten, und einige ganz Kühne erlauben sich, über die Köpfe ihrer Mitmenschen hinweg den Weg ins Freie zu suchen. Dritte |273 Stufe: der Kampf um die Rettungsboote bei einem Schiffsuntergang, nun werden unter Umständen schon die Revolver gezückt, nun reißen, die schon drinnen sind, die Hände der Schwimmenden vom Rand des überladenen Bootes, also das absichtliche Töten beginnt. Auf dieser wirklich schiefen Ebene spielt sich unser Leben ab … unser ganzes Leben. Wieder wird der erste nötigste Schritt ethischer Besinnung darin bestehen, daß wir uns klarmachen, daß dem wirklich so ist, daß also der Kampf ums Dasein nicht erst bei solchen bestimmten Ereignissen einsetzt, sondern in solchen Ereignissen nur an den Tag kommt als der eigentliche Zustand, in dem sich unser menschliches Zusammenleben befindet. Ich kann nicht leben, ohne zu laufen. Ich kann nicht laufen, ohne in irgendeiner Hinsicht zu wettlaufen. Und ich kann nicht wettlaufen im ernsten Wettlauf des Lebens, ohne eben dadurch anderes Leben zu hemmen, zu beeinträchtigen in seiner Bewegung, ihm zuvorzukommen, und also nicht, ohne mich auf jene schiefe Ebene zu begeben, an deren unterem Rande dann der Mensch des Menschen Schlächter wird.
Die Betätigung des Willens zum Leben in dem ganzen in Absatz 2 festgestellten Umfang dieses Begriffs vollzieht sich in Akten der Aneignung. Ich lebe, indem ich nach diesem und jenem greife, was ich zur Befriedigung meiner Bedürfnisse oder auch zu meiner Freude oder auch zur einfachen Erprobung und Bewährung meiner Macht brauche, oder was ich zum Behuf späteren Gebrauchs, gleichsam in Reserve mir bereitstellen möchte. Der Umfang meiner Lebenssphäre ist bestimmt durch den Aktionsradius meines Zugreifens, Nehmens, Aneignens. Hat er in bezug auf das, was ich unmittelbar brauche, seine gewissen natürlichen Grenzen – ich kann auch bei größter Begehrlichkeit nicht mehr direkt zu mir nehmen, als ich eben zu fassen vermag –, so kann dieser Radius meines Lebenswillens hinsichtlich dessen, was ich zu künftigem Gebrauch bloß bereitstellen will, offenbar alle möglichen Ausmaße haben. Es ist etwas Anderes, ob ich bloß von der Hand in den Mund lebe (wobei es allerdings einen Unterschied ausmacht, was für Ansprüche ich dabei stelle, was ich alles |274 unter dem täglichen Brot verstehe!), oder ob ich mich auch noch für morgen, oder ob ich mich gleich für mein ganzes Leben und womöglich gleich auch noch für das meiner Kinder und Kindeskinder, teilweise oder ganz, und vielleicht zur Vorsicht auch noch mit Überschüssen eindecken will, und weil auch der reine, gar nicht am Bedarf orientierte Machtwille zweifellos eine Form des Lebenswillens ist, und weil auch er sich (als kapitalistischer Imperialismus z.B.) in Form der Aneignung betätigt, kann eine natürliche Grenze dieser zweiten Möglichkeit von Aneignung gar nicht gezogen werden. Und wenn schon das einfache Aneignen zum sofortigen Konsum mich um so wahrscheinlicher zu leichtesten, leichten und nicht ganz leichten Kollisionen mit dem aneignenden Tun Anderer führt, je weniger mein Leben etwa dem Robinsons gleicht, je mehr es im Zusammenleben mit Anderen stattfindet, so stellt sich dieses Zusammenleben um so mehr als ein ganzes System oder vielmehr Chaos von gegenseitig sich schneidenden Kreisen, von gegenseitig sich durchkreuzenden, aufhaltenden, sich brechenden Aktionsradien dar, je mehr ich und Andere etwa auf jenes vorsorgliche und an sich in unbegrenztem Umfang mögliche Bereitstellen von Eigentum für irgendeinen künftigen Gebrauch bedacht sein sollten. So wird mein Tun zum Konkurrieren, zur Teilnahme an jenem ernsten Wettlauf des Lebens. Indem ich für mich lebe, lebe ich notwendig gegen Andere. Und in diesem meinem Tun habe ich mich nun zu verantworten vor dem Gebot der Ehrfurcht vor dem fremden Leben. Es hieße das Meer ausschöpfen wollen, wenn wir nun die Infragestellung dieses unseres Tuns durch Gottes Gebot auch nur annähernd vollständig umschreiben wollten. Einige Hinweise müssen hier genügen, Hinweise darauf, daß es vor der Frage des Gebotes wirklich kein Sichverbergen gibt, daß wir uns vielmehr auf Schritt und Tritt mit ihrem Gestelltsein auseinanderzusetzen haben.
1. Die Frage ist, um vor Allem das festzustellen, [da] nicht weniger scharf gestellt,
wo ich gar nicht daran denke, daß mein durch meinen Lebenswillen
bedingtes Zweckstreben, mein Zu|275greifen und Aneignen ein Stück Kampf, Störung und Beraubung Anderen gegenüber
bedeutet, als da, wo ich mir das in irgendeiner Zurechtlegung und Motivierung
ausdrücklich klarmache. Unser Lebenswille ist wohl in neunundneunzig von hundert
Fällen klug genug, uns darüber nicht erst zum Besinnen kommen, sondern uns ohne
Scham, weil nicht wissend, was wir tun, nach der Eingebung des Augenblicks und der
Situation fröhlich handeln zu lassen. Ganz erstaunt erwachen wir dann vielleicht
plötzlich an einem leisen Weinen oder auch an einem lauten Protest in unserer
Umgebung, die sich offenbar als das Opfer unserer naiven Vitalität zu empfinden
scheint. Wie ist’s nur möglich? fragen wir, und: Ach Gott, es war nicht bös
gemeint! sagen wir dann, wie aus den Wolken gefallen. «Der Andere aber geht und
weint.»53
Es kann sein, daß wir im Glauben und im Gehorsam weithin unbedenklich, nach
allfälligen Tränen und Protesten unserer Umgebung nicht fragend handeln müssen, wie
wir handeln. Aber wohlverstanden: Unser Glaube und Gehorsam, d.h. aber Gottes Gebot
rechtfertigt uns dann, nicht etwa unsere Unbedenklichkeit, nicht unsere naive
Vitalität. Ethische Besinnung kann nicht anders als Zerstörung der Naivität bedeuten,
mit der wir unsere Vitalität zu behaupten und als Rechtsgrund geltend zu machen
pflegen. Es kann nicht anders sein, als daß sie uns bedenklich machen wird gegen
unsere Unbedenklichkeit. Um den Unterschied von bewußt und unbewußt, absichtlich und
unabsichtlich, kümmert sich Gottes Gebot gerade nicht. Es richtet unsere Handlung, und wenn unsere Handlung den Charakter einer Kampfhandlung hat, dann hat sie ihn eben, und wenn sie nun dennoch und als solche
in der Heiligung vollzogen ist, dann sicher nicht darum, weil wir uns nichts dabei
gedacht haben, sondern bei größerer oder kleinerer Klarheit unseres Bewußtseins um
des
|276
Glaubens und Gehorsams willen, in dem wir wissend oder unwissend gehandelt haben,
d.h. aber um des Wortes willen, das zu uns geredet ist [vgl.
2. Angenommen nun, es handle sich um unsere weniger naive Vitalität, also wir wissen jetzt mit mehr oder weniger Klarheit, was wir tun, so gilt es
auf der Wache zu sein gegenüber einer ganzen Reihe von Mystifikationen, von
Verschleierungen und Zurechtstellungen, mittels derer wir uns fortwährend der
Verantwortlichkeit für den kämpferischen Charakter der Betätigung unseres
Lebenswillens entschlagen möchten. Wir haben einmal weiter zu sagen, daß das Gebot
und seine Frage nicht weniger scharf da gestellt ist, wo unser Aneignen und Kämpfen
sich in indirekter, als wo es sich in direkter Weise vollzieht.
Wenn ich als jüngerer Mensch von der höheren Kräftigkeit meines Lebenswillens
Gebrauch mache und damit vor einem älteren in irgendeiner Hinsicht, nehmen wir einmal
an, auf einem rein geistigen Gebiet, in Vorsprung komme, diesen also – «ôte-toi, que
je m’y mette»54 – verdränge, dann geschieht dies vielleicht, ohne daß ich das
Geringste gegen ihn unternehme, einfach kraft der an sich so schönen Tatsache, daß
ich eben jung und stark und lebhaft bin, er aber etwas müde und abgekämpft. Ich bin
offenbar jetzt an der Reihe. Ich habe dem alten Herrn nur ganz indirekt etwas
weggenommen. Wenn wir Alle als Angehörige der weißen Rasse alle möglichen geistigen
und materiellen Vorzüge genießen, die auf der Überlegenheit dieser Rasse und also auf
der Unterlegenheit mancher anderen und auf dem Gebrauch, den unsere Rasse seit
Jahrhunderten von beidem gemacht hat, beruhen, so habe ich darum keinem Neger oder
Indianer ja auch nur ein Haar ge|277krümmt, ich bin ganz freundlich, wer weiß, sogar missionsfreundlich, ein Angehöriger
der weißen Rasse gewesen, die als Ganzes sich nun freilich ziemlich gründlich der
Möglichkeit der Aneignung gegenüber jenen bedient hat. In welcher Ferne und
Indirektheit bin ich daran beteiligt, was vor hundert, vor fünfzig Jahren in
3. Die Verantwortung wird aber auch dadurch nicht geringer, daß mein Konkurrieren
vielleicht nicht sowohl eine Äußerung meines individuellen als vielmehr irgendeines
kollektiven Egoismus bedeutet. Auf die Bedeutung dieser
Feststellung für das Verhältnis des Einzelnen zu seinem Volke haben wir bereits
hingewiesen. Schwarzes Tun wird dadurch nicht weiß, daß eine Gemeinschaft ihr
primäres, ich aber im Dienst oder im Auftrag dieser Gemeinschaft bloß ihr sekundäres
Subjekt bin. Ich bin haftbar für das, was mein Volk tut, und darin, darin allein
besteht ein anständiger Patriotismus, besteht auch die Voraussetzung einer sinnvollen
Beteiligung an der Politik, daß ich diese Haftbarkeit auf mich nehme, daß ich als
solcher politisch denke und handle, der bereit ist, das Handeln seines Volkes ganz
persönlich ethisch zu verantworten, der also weiß, daß er nicht auf ein fremdes Konto
hin Schulden machen, als Staatsbürger unverantwortlich draufloswirtschaften kann. Es
ist eine heillose Theorie, daß das Volk, der Staat als solcher, eine ganz andere
|279
Verantwortlichkeit hätten als ich persönlich oder im Unterschied zu mir wohl gar
keine. Sie bedeutet die ethische Verlotterung des Staates selbst und des Einzelnen in
seinem Verhältnis zum Staate. Nein, was ich will, daß der Staat tue, das muß ich mich
als meinen ganz persönlichen Willen zu verantworten getrauen, und wenn ich es so
haben will oder auch wenn ich es nicht hindern kann, daß mein Volk und Staat (und
welches Volk, welcher Staat täten dies nicht) in seinem Verhalten nur zu sehr dem
Adler, dem Löwen, dem Bären, oder wie diese reißenden Wappentiere alle heißen,
gleicht, dann muß ich mir darüber klar sein, daß keine noch so humane Privatmoral,
derer ich mich vielleicht daneben befleißige, etwas daran ändert, daß ich als Glied
der großen Kollektivität Staat jedenfalls immer auch als Raubtier handle. Und so ist
mein Zugreifen und Nehmen auch dadurch nicht gerechtfertigt, daß es vielleicht
durchaus im Zeichen der Selbstlosigkeit erfolgt in meiner Eigenschaft als Hausvater
und Versorger der Meinigen. Das, die Familie, ist freilich die feste Burg jener
bürgerlichen Moral, die eine rührende Treue und Fürsorge für die Insassen des eigenen
Nestes sehr wohl mit dem laisser faire laisser aller einer rücksichtslosen
Profitwirtschaft zu vereinigen weiß. Hier ist ja auch der bedenkliche Punkt, wo der
natürliche Altruismus der Frau, besonders der Frau als Mutter, haarscharf in sein
Gegenteil umzuschlagen pflegt, in die sonnige Klarheit der Fürsorge und Parteinahme
für ihre Kinder im Gegensatz zu aller anderen Leute Kinder. Wozu eine ganz böse Seite
aus
4. Es wäre wiederum eine Mystifikation, wenn man sich der Verantwortlichkeit für den
kämpferischen Charakter unseres Tuns dadurch entzöge, daß man sich auf die gute Absicht beriefe, die man dabei verfolgt. Der Zweck heiligt die
Mittel nicht, sondern der Schuster, der dem Reichen Leder stahl, um dem Armen Schuhe
daraus zu machen, stiehlt darum nicht weniger, und wenn ihm seine Sünden vergeben
sind, dann sicher nicht um deswillen, daß er dem Armen Schuhe gemacht hat, sondern um
des Glaubens willen, in dem er dies, wohlverstanden auch er dem allgemeinen Gesetz
des Zugreifens in seiner Weise folgend, getan hat.56 Das ist’s, was bei jeder christlichen Aktion in der halben
|281
oder ganzen Öffentlichkeit nicht genug bedacht werden könnte, bevor man es wagt, sie
eben im Namen des Christentums in Bewegung zu setzen. Das wäre gegenüber dem immer
wiederkehrenden Anliegen einer nun einmal wirklich christlichen Politik zu bedenken,
wenn man christliche Gewerkschaften und Zeitungen gründet oder gar, wie neulich zu
5. Wir haben uns weiter klarzumachen, daß die Verantwortlichkeit für unsere Beteiligung am Kampf ums Dasein auch dadurch nicht abgeschwächt wird, daß sie sich wahrscheinlich in der Regel in irgendwelchen allgemein anerkannten Formen des Herkommens, der Sitte und des Rechtes vollzieht. Herkommen, Sitte und Recht – wir werden darauf noch zu sprechen kommen – bedeuten in der Tat eine gewisse nötige und heilsame Kanalisierung und Regulierung des kämpferischen Willens zum Leben, einen gewissen Damm gegen das Chaos, und indem auch sie im Gebote Gottes ihren Ursprung haben, machen sie einleuchtend, wie sehr wir dem Gebote Gottes auch einfach Dank schuldig sind; denn wer weiß, was aus uns würde, wenn wir ohne dieses Korrektiv |283 einander preisgegeben wären. Herkommen, Sitte und Recht ändern aber nichts daran, daß wir dem Gebote Gottes auch Verantwortung schuldig sind und schuldig bleiben: auch dann – hier droht nämlich der zu vermeidende Trugschluß –, wenn die Betätigung unseres Lebenswillens sich noch so strikte innerhalb ihres Rahmens halten sollte.
Es ist vor Allem der Begriff des Eigentums, dessen hier warnend vor
seiner Überschätzung zu gedenken ist. Mein Eigentum sind diejenigen geistigen oder
materiellen Lebenswerte, die ausschließlich für mich bestimmt, mit Ausschluß jedes
anderen Menschen zu meiner Verfügung stehen. Es ist zuviel gesagt, wenn man
behauptet, daß durch das Gebot: «Du sollst nicht stehlen!» [
Eine Sicherung gegenüber dieser Frage ist wiederum nicht gegeben durch die Notwendigkeit der Arbeitsteilung. Auch das scheint ja wenigstens manchen von den Vorsprüngen, die sich Einer vor dem Anderen und zuungunsten des Anderen verschafft, zu begründen, daß der Beruf im weitesten Sinne des Wortes (nächster Paragraph!) den Aktionsradius des Lebenswillens des Einen gegenüber dem des Anderen, z.B. den des Mannes gegenüber dem der Frau, den des geistigen gegenüber dem des physischen Arbeiters, den des Königs gegenüber dem des Kärrners sozusagen automatisch verlängert. Wiederum ist auch von der Arbeitsteilung zu sagen, daß sie wirklich gut und notwendig ist als Ordnungsprinzip innerhalb des schon währenden Kampfes ums Dasein, als Gesichtspunkt für eine relativ billige und beruhigende Rangordnung und Güterverteilung, ein Gesichtspunkt, der als Erinnerung an Gottes Gebot, das in der Tat einen jeden in seinen Beruf weist, wahrhaftig respektabel ist. Aber wiederum schafft das Gebot, ernst und radikal verstanden, keinen in der Weise gesicherten Anspruch der unter diesem |285 Gesichtspunkt Bevorzugten, daß die Verkümmerung der Lebensansprüche Anderer, die das Korrelat dieser Bevorzugung ist, daß das dumpfe Grollen der Unzufriedenheit dieser ihm gegenüber Benachteiligten ihm keine Gedanken mehr machen müßte. Daß es mir meinem Beruf entsprechend gut gehen müsse, daß es mein Recht sei, es besser als Andere zu haben, das ist mir durch das Gebot, das mich in meinen Beruf verweist, nun gerade nicht zugesichert, das ist jus humanum, nicht jus divinum. Gerade weil Gottes Gebot mich jure divino an einen bevorzugten Ort stellen kann, ist und bleibt die Frage akut, ob ich denn jure divino, nämlich im Gehorsam gegen Gottes Gebot hier stehe als Bevorzugter, oder ob ich nicht durch dasselbe Gebot verurteilt bin als Einer, der die Ehrfurcht vor dem fremden Leben verletzt, ob meine so legitim eingenommene und behauptete Vorzugsstellung nicht vielleicht mit der Gnade Gottes gar nichts zu tun hat, sondern eine freche Usurpation bedeutet. Wenn ich innerhalb der bürgerlichen Ordnung (und auch in der Ordnung einer Räterepublik soll ja das durchaus nicht zu vermeiden sein) eine Stellung einnehme, in der ich so oder so vielen Anderen im Lichte stehe, so werde ich mich damit nicht entschuldigen vor dem göttlichen Richterstuhl, daß ich kraft meines Berufes Anspruch darauf habe, daß mir solches zukomme, sondern wenn mich nicht Gott selbst entschuldigt, so bin ich auch in dieser Hinsicht unentschuldigt.
Ebenso kann endlich keine Unverantwortlichkeit meines Zugreifens und Nehmens
abgeleitet werden aus der Idee der ausgleichenden Gerechtigkeit,
d.h. aus der particula veri jenes schönen Grundsatzes: «Dem Tüchtigen freie Bahn!» Es
ist nämlich wahr, was die Ethik der Puritaner in
6. Wir haben endlich darauf hinzuweisen, daß es zwar eine Reihe von Lebensmöglichkeiten gibt, die scheinbar mit dem Kampfe ums Dasein nichts zu tun haben, für die also die Frage des Gebots der Ehrfurcht vor dem fremden Leben scheinbar bedeutungslos ist, während in Wirklichkeit auch in diesen letzten Schlupfwinkeln die Regel gilt: Wir konkurrieren, und also wir sind gefragt, wie wir das verantworten wollen.
Ich denke zuerst an Alles das, was man unter den Begriff der Technik zusammenfassen kann. Technik heißt Gebrauch, Erweiterung und
Vervollkommnung des menschlichen Könnens, der menschlichen Herrschaft über die Natur.
Sollten wir es hier nicht mit einem reinen, das fremde menschliche Leben gar nicht
berührenden und also auch nicht gefährdenden Handeln zu tun haben? Ja, ist zu sagen,
wenn sich das menschliche Erfinden, Konstruieren und Wagen im leeren Raum vollzöge,
und wenn sein Subjekt «der Mensch» in abstracto wäre, wie man es zum Ruhme besonders
der Neuzeit darzustellen pflegt. Faktisch hat sich doch wohl noch nie ein Kopf oder
Augen oder Hände in Bewegung gesetzt für den Fortschritt jenes Könnens an sich. Die
treibende Kraft dieses Fortschrittes in der Vertikale ist die Aussicht, und
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wäre es eine noch so dünne Aussicht, auf einen Fortschritt in der Horizontale, d.h.
aber doch wieder auf der Ebene, auf der gekämpft, überholt und verdrängt wird.
Interessant pflegen auch die an sich schönsten Erfindungen erst zu werden, wenn und
indem sich die Industrie und durch ihre Vermittlung die Banken dafür zu interessieren
beginnen. Und als neulich die Überfliegung des Atlantischen Ozeans von Osten nach
Westen zum ersten Mal gelungen war, da war doch wohl jedenfalls in
Es ist aber wirklich an sich auch keine reinere Luft, die wir zu atmen bekommen, wenn wir weiter an die Welt der Wissenschaft denken. Als die uninteressierte Wahrheitsforschung und Wahrheitslehre, als die sie etwa in akademischen Festreden aufzutreten pflegt, existiert die Wissenschaft so gewiß nicht, als sie nie und nirgends ohne das menschliche Subjekt dieses besonderen menschlichen Handelns existiert. Das menschliche Subjekt ist aber wahrlich auch in seiner Eigenschaft als Subjekt der Wissenschaft |290 das Subjekt, das eben, koste es was es wolle, leben will. Ich will nicht davon reden, für wie manchen Studenten die Wissenschaft wirklich nur die milchende Kuh ist, die ihn dereinst mit Butter versorgen soll, und auch nicht von dem selbstverständlichen Kampf um die beste Pfründe, dessen Aufregungen, Sorgen, Triumphe und Leiden auch in den professoralen Sanktuarien der vermeintlich so reinen Wissenschaft eine größere Rolle spielen, als der ehrerbietige Laie zu ahnen pflegt. Es kommt doch, auch abgesehen von dieser allgemein menschlichen Bedingtheit auch des wissenschaftlichen Lebens, gerade heute mit wachsender und dankenswerter Deutlichkeit an den Tag, daß die Hochschätzung der Wissenschaft in dem Grade zunimmt, als wie bei der Technik – wohl den Chemikern und Physikern! – eine Industrie und das hinter ihr stehende Kapital oder doch – wohl den Medizinern! – die sichere Aussicht, sich solches zu erwerben, in der Nähe ist. Und wenn wir etwa die Neigung haben sollten, die Philosophie oder unsere Theologie als in dieser Hinsicht harmlose Wissenschaften seligzupreisen, so braucht man bloß den Kampf der Richtungen gerade auf diesen Gebieten vorurteilsfrei zu betrachten (wobei man von dem realen, auch hier wahrhaftig nicht außer Betracht fallenden Hintergrund der Lehrstuhlbesetzungen noch ganz absehen kann), um sich auch bei diesem, sei es denn rein geistigen, Schauspiel des Kommens und Gehens der verschiedenen Schulen und Richtungen, ihrer Art, sich geltend zu machen und durchzusetzen, des Auftretens und Wiederabtretenmüssens der verschiedenen großen Männer (von «großen Tieren» oder von «Kanonen» pflegt man ja auch da nicht unzutreffend zu reden), um sich auch da unheimlich doch wieder an die Vorgänge des Urwaldes erinnert zu fühlen und sich als Philosoph oder Theologe jedenfalls um seiner Reinheit [willen] in dieser Hinsicht dann gewiß nicht mehr seligzupreisen. Daß sich dasselbe Schauspiel unter denselben Frage- und Ausrufzeichen auch im Leben der Kirche, aber auch im freien christlichen Geistes- und Gemeinschaftslebens, und nicht weniger in der Literatur, Kunstund Sportwelt der Weltkinder abspielt, soll nur noch angemerkt |291 sein. Es ist wirklich nicht so, daß der Macht- und Interessenkampf des Lebens mit allen seinen Begleiterscheinungen und Folgen, der die Frage nach dem Verhältnis zu dem, was uns geboten ist, so notwendig herauszufordern scheint, etwa bloß auf die besondere Sphäre des Wirtschaftslebens beschränkt wäre, und daß wir Anderen uns daneben unsere Hände auch nur im Blick auf unsere eigenen Bezirke (abgesehen davon, daß wir dort wahrhaftig auch beteiligt sind), in Unschuld waschen könnten. Sind wir freigesprochen, so sind wir es sicher nicht um der idealeren Sphäre willen, in der wir im Vergleich mit dem Kaufmann oder Beamten etwa unser Zelt aufgeschlagen haben.
Wir schließen mit einem Ausblick in ganz anderer Richtung. Ist nicht die Liebe in allen ihren Spielarten, von der himmlischen bis zur eingestandenen
und unverkennbar irdischen Liebe, und in allen ihren Betätigungsmöglichkeiten, von
der Eltern- und Kindesliebe bis zu der Liebe, in der ein Mensch vielleicht sein Leben
an irgendein Werk der Hilfe wagt, als solche, wie es auch mit den Mitteln stehen mag,
nach denen auch sie greifen muß, doch als Liebe exempt von dem Gesetz des Kampfes
Aller gegen Alle und darum auch von der Verantwortlichkeit, die wir in diesem Kampf
auf uns nehmen? Ragt hier nicht eine Welt der Reinheit und darum auch der keiner
Rechtfertigung bedürftigen Unschuld sichtbar hinein in die Welt der Zweideutigkeit,
der grenzenlosen Problematik, in der wir sonst leben? Ja, ist zu sagen, wenn wir
wirklich wagen sollten, unsere Liebe als wirkliche Liebe in Anspruch zu nehmen, wenn
wir eine Betätigung von Liebe kennen sollten, bei der es gar nicht ums Zugreifen,
Nehmen, Herrschen, und also gar nicht um eine Vergewaltigung des Geliebten durch den
Liebenden gehen sollte, eine Liebe, in der man sich nicht wehtäte, sich nicht
bedrängte, sich nicht belastete, in der man sich des Anderen nicht bemächtigen
wollte, in der man nicht sich selbst, sondern wirklich den Anderen suchen würde. Es
ist wahr, die Liebe kommt nicht ins Gericht. Aber wer hat, wer betätigt etwa die
Liebe, die nicht ins Gericht kommt? Wer ist nicht auch mit seiner Liebe in das
Gericht der Frage [ge|292stellt], ob er nicht eben durch seine Liebe die Ehrfurcht vor dem fremden Leben
verletze, vielleicht viel schwerer verletze als ein Räuber oder Mörder, weil ein
solcher wenigstens kenntlich ist in dem Charakter seines Tuns, während die
Vergewaltigungen, die man sich aus Liebe antut, uns selbst und dem, dem wir damit zu
nahe treten, vielleicht unter dem schönen Gewand, in dem sie Ereignis werden,
lebenslänglich verborgen bleiben? Warum macht auch die Übung der christlichen Liebe der Welt, und zwar doch nicht nur der bösen Welt, so
selten einen anderen Eindruck als den einer besonderen Äußerung des christlichen
Machtwillens? Wir dürfen doch wohl nicht vergessen, daß die Liebe, von der