7. Dezember 1932

Charlotte von Kirschbaum an Eduard Thurneysen

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Lieber Eduard,

du wartest sicher vergeblich auf die angekündigten Protokolle.1 Sie sind noch nicht abgegangen, da ich gleich noch die beiden letzten beifügen wollte, die auszuarbeiten ich aber noch keine Zeit fand. — Hast |308 du die Dogmatik2 bekommen? Gelt, doch ein schönes Buch? — Die Auseinandersetzung mit München hat mit Langenfaß3 und Sammetreuther4 sehr unerfreulich geendigt, mit dem Oberkirchenrat konnte K. sich verständigen5, so daß zunächst die Sache beendigt scheint.

In Eile, mit herzlichen Grüßen
Deine
Lollo

Sachfußnoten

1
Von den Predigtübungen.↩
2
KD I/1 📖 war Ende November 1932 ausgeliefert worden (Brief Lempps an Barth vom 27.11.1932).↩
3
Friedrich Langenfaß (1880–1965), 1920–1950 Pfarrer in München, seit 1930 Dekan, hatte als der zuständige Vorgesetzte des Kandidaten das offizielle Verfahren gegen Gollwitzer eingeleitet.↩
4
Julius Sammetreuther (1883–1939), 1926–1939 Pfarrer in München.↩
5
Ernst August Eugen Burger (1874–1935), 1930–1935 Oberkirchenrat in München, hatte das Disziplinarverfahren gegen Gollwitzer geleitet. Als Burger durch seinen Neffen K. G. Steck von Barths Kenntnisstand (durch Einsichtnahme in Barths Brief an Sammetreuther vom 26.11.1932; vgl. oben S. 306, Anm. 10) erfuhr, sah er sich veranlaßt, Barth den Gang des Verfahrens aus der Sicht des Landeskirchenrates darzustellen, da er «über diese Angelegenheit offenbar durchaus irrig unterrichtet worden [sei]. Es ist zwar auch der Kirchenleitung nicht unbekannt geblieben, daß der Versuch gemacht wurde, den bedauerlichen Fehltritt G.s mit seiner theologischen, im besonderen ethischen Stellung in Verbindung zu bringen und der sogen. ‹Barthschen Theologie› daraus einen Strick zu drehen, aber in der Kollegialsitzung, in der über ihn der Spruch gefällt wurde, daß er auf Ansuchen aus der Kandidatenliste zu streichen sei, hat dieser Versuch höchstens in sofern eine Rolle gespielt, als ich, der Referent, berichten konnte, es habe sich klar herausgestellt, daß von einer schuldhaften Verbindung zwischen theologischer Stellung und sittlichem Handeln bei G. keine Rede sein könne, und das Urteil wurde ausschließlich auf Grund der erhobenen und zugestandenen Tatsache der sittlichen Verfehlung gesprochen, entsprechend der bei uns allgemein eingehaltenen Regel … Es ist also hienach authentisch festzustellen: Kand. Gollwitzer ist nicht wegen seiner theologischen Stellung entlassen worden: zur Durchführung eines Lehrzuchtverfahrens bestand kein Anlaß.» In dem eher persönlich gehaltenen zweiten Teil seines Briefes wies Burger ausdrücklich darauf hin, daß ansonsten entgegen den entstandenen Gerüchten weder das Verhalten Gollwitzers noch anderer Barth-Schüler Anlaß zur Beanstandung gegeben habe. Barth dankte ihm umgehend für seinen Brief und erklärte, das Verfahren des Landeskirchenrates gegen Gollwitzer gebe tatsächlich zu keiner Klage Anlaß. Er habe, inzwischen auch von anderer Seite über den wahren Sachverhalt informiert, dem für die Gerüchte mitverantwortlichen Dekan geschrieben, daß er die Art, wie «jene Kirchenmänner zu ihrem … Urteil wegen Häresie gekommen sind», weiterhin als «eine tumultuarische» betrachte (Brief an Burger vom 2.12.1932).↩