28. Januar 1933

Eduard Thurneysen an Karl Barth

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Lieber Karl,

du mußt mit einer indirekten Sendung vorlieb nehmen, indem ich dir einen Durchschlag meines Briefes an Georg1 zusende, woraus du entnehmen kannst, wie ich die Dinge sehe. Ich war am Montag in Zürich2 und konnte dort Einsicht nehmen in die dorthin geleiteten Briefe, |342 sie werden alle am Montag auf die Post gegeben werden und so wieder in eure Hände kommen. Georg hat eben an mich geschrieben3, daher der Bescheid wegen Zw.d.Z. an ihn. Wegen des Eingehens unserer Hefte4 mußt vor allem du ganz frei entscheiden. Ich arbeite relativ wenig mit und müßte auch sonst nichts entbehren, wenn sie eingingen, weil ich deine Arbeiten ja auch so erhielte. Eben ist eine Sendung der Vorlesung5 aus Bern von deiner Mutter her bei mir eingetroffen. Ich denke aber an allerlei Leute, die auf diesem Wege und nur auf ihm ihre |343 Belehrung weiterhin empfangen. Eben hat mir dein Schüler Frey erzählt, wie er alte Jahrgänge zusammengekauft habe, um auch entlegenere Aufsätze der «Meister» zu besitzen. Es ist eine merkwürdige Lage, in die wir geraten sind, daß wir unser Schiff auf Grund gehen lassen möchten, nicht weil wir nicht mehr weiterfahren wollten, aber weil wir allein weiterfahren möchten und uns der anderen nur so glauben entledigen zu können, daß wir gleich die ganze Barke ersaufen lassen. Zleid!6

Ich muß schließen. Sei herzlich gegrüßt!
Dein
Eduard

Ich lege dir noch den Entwurf eines Sendschreibens an die Pfarrer bei, den ich im Auftrag der sog. Sozialen Studienkommission zu kanzeln hatte7. Er hat die merkwürdige Vorgeschichte, daß er aus einer verworrenen Beratung heraus entsprang, wo die Religiös-Sozialen alter und echter Observanz natürlich einen flammenden antimilitaristischen Protest in aller Öffentlichkeit haben wollten, um dann darauf einzugehen, den nun versuchten Weg zu beschreiten. Und weil ich diesen Weg als allenfalls möglich vorgeschlagen hatte, mußte ich nun diesen Türken8 auch auf die Beine stellen. — In Basel tobt gegenwärtig ein seltsamer Händel wegen des Schulgebets, das plötzlich vom Erziehungsrat verboten wurde, wogegen die Menge des Kirchenvolkes sich fanatisch erhob.9 Ich habe mich in dieser Sache gar nicht eingemischt, weil sie |344 mir zu wenig eindeutig vorkam. Dagegen hat sich der alte Eberhard Vischer die Finger verbrannt, weil er als Erziehungsrat aus Gründen besonderer und übersteigerter Gebetstheorie10 (er stützte sie fatalerweise |345 in der Öffentlichkeit mit Zitaten aus Heiler) für das Verbot eingetreten war11 und nun von dem Freidenker Haenssler und Anderen als Kronzeuge verwertet wurde12. Was ihm wiederum von dem Mann auf der Straße als theologische Konfusion und Kompliziertheit gedeutet wurde.13

Sachfußnoten

1
Den längsten Teil seines Briefes an G. Merz vom 27.1.1933 widmete Thurneysen seiner Sicht von Barths Absagen an die früheren theologischen Weggefährten (Barths Briefe an Althaus, Brunner [s. oben S. 337, Anm. 1 und 4] und Gogarten [s. oben S. 340, Anm. 5); s. auch unten Anm. 3 und 4.). Die Entscheidung über ein mögliches Ende von «Zwischen den Zeiten» als Konsequenz dieser Entwicklung wolle er Barth überlassen, mit dem er — abgesehen von der Einschätzung Gogartens — einig gehe. Er werde aber keinesfalls ohne Barth bei der Zeitschrift bleiben (Durchschlag im Karl Barth-Archiv; vgl. unten S. 349, Anm. 10).↩
2
Besuch bei Pestalozzis am 23.1.1933.↩
3
Vielleicht Brief vom 17.1.1933, in dem G. Merz Thurneysen schrieb: «Und nun hat sich zu allen Scheidungen, die sich jetzt vollziehen, auch noch die große Scheidung zwischen Emil und Karl vollzogen, die ja wohl persönlich niemanden so trifft wie Dich. … Was ich zur Sache selbst zu sagen habe, siehst Du aus dem beiliegenden Brief an Karl. Es wäre mir lieb zu hören, wie Du über meine Stellung zu Gogarten denkst.» Am 1.2.1933 schrieb er wiederum an Thurneysen: «Immerhin hat sie [scil. die «ganze mißliche Geschichte in München» zum «Fall Gollwitzer»] auch das Gute gebracht, daß ich dann den jetzt im Kreise vonZ. Z. aufbrechenden Schaden nicht mehr so katastrophal tragisch nehmen kann. Es ist wirklich nur die Frage, wie man richtig erkennt, welche Entscheidung geboten ist, damit man nicht zu einer privaten willkürlichen Entscheidung kommt, die diesen Namen nicht verdient, sondern nur so oder so eine Reflexbewegung darstellte. Das entscheidende Wort hat wirklich Karl ganz allein, und wenn er wirklich unlustig sein sollte, weiterhin in Z. Z. reden zu wollen, dann wollen wir unbedingt aufhören. Aber mir schiene es eher nötig, daß er in freudigerer Weise noch mehr als bisher dann und wann einen Abschnitt aus seinen Vorlesungen in die Hefte gibt. Ich sehe doch bei meinen Vorträgen im Lande herum, wie stark er wirkt und wie unbemerkt von der Öffentlichkeit und wahrscheinlich von ihm selber eine Reihe der jüngeren, und zwar tüchtigen Pfarrer von ihm lebt» (beide Briefe im Nachlaß Thurneysen 📖). Vgl. auch unten S. 349, Anm. 10.↩
4
D. h. der Zeitschrift «Zwischen den Zeiten», deren Ende im Herbst 1933 sich schon mit den von Barth seit Januar 1933 vollzogenen Abgrenzungen zu Gogarten und anderen ankündigte. Am 20./21.1.1933 hatte Barth in einem an Merz gerichteten Brief begründet, warum er nicht länger mit Gogarten zusammen als Herausgeber von ZZ fungieren wollte, und — um niemanden auszuschließen — vorgeschlagen, entweder sich selber zurückzuziehen oder künftig die Nennung der ständigen Mitarbeiter wegzulassen, sofern nicht Gogarten ZZ ohnehin von sich aus verlassen wolle. Er wolle «nicht mehr als ‹Ständiger Mitarbeiter› all das Verkehrte, was mir da [in ZZ] zu begegnen scheint, segnen und nach außen mitverantworten müssen» (Teilabdruck des Briefes bei Lichtenfeld, S. 191f. 📖). Vielleicht gehörte ein Durchschlag von Barths Schreiben an Merz zu den Briefen, die Thurneysen bei seinem erwähnten Besuch am 23.1. bei Pestalozzis in Zürich eingesehen hatte. — Zu Barths Auseinandersetzungen, besonders mit G. Merz, bis zum Eingehen der Zeitschrift vgl. Lichtenfeld, S. 190–212.307-324.↩
5
Aus der Vorlesung «Vorgeschichte der neueren protestantischen Theologie (Aufklärung, Idealismus, Romantik)» 📖; vgl. oben S. 303, Anm. 3.↩
6
= Jetzt erst recht!.↩
7
Abdruck des in Briefform gehaltenen Entwurfs «Die soziale Studienkommission an die schweizerischen Pfarrer» unten S. 924–932 (Anhang Nr. 2). Thurneysen war bei der Zusammenkunft der Sozialen Studienkommission wegen der Schießerei am 9.11.1932 in Genf mit der Abfassung des Textes beauftragt worden (vgl. oben S. 316f.).↩
8
Siehe oben S. 45, Anm. 11.↩
9
Am 6.1.1933 war eine Verordnung des Erziehungsrates (vgl. oben S. 152, Anm. 29) an die Vorsteher der öffentlichen Schulen gelangt mit der Weisung, «es sei zu verfügen, dass künftig in den Schulen Gebet sowie Aufsagen oder Singen von Chorälen und geistlichen Liedern zur Eröffnung oder zum Abschluss des Unterrichts zu unterlassen seien». Der Kirchenrat der reformierten Kirche Basel-Stadt forderte daraufhin am 16.1.1933 in einer Eingabe die Rücknahme des Verbotes und berief auf den 23.1. eine Versammlung der Mitglieder sämtlicher kirchlicher Behörden und Vereine ein, in der A. Koechlin als Sekretär des Kirchenrates die kirchliche Eingabe und ihre Begründung erläuterte (vgl. Zum Verbot des Schulgebetes in den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt. Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Kirche, Basel, Januar 1933 📖; darin S. 6–11: Abdruck der Eingabe [ebenfalls abgedruckt in: Die Démarche des Kirchenrates, in: BN, Jg. 89 (1933), Nr. 18 vom 18.1.1933, 1. Beilage] dort S. 12–31 Referat Koechlins; Zitat dort S. 4 📖); zum weiteren Verlauf des Streites, der mit der Rücknahme des Verbotes und einer Verankerung des Schulgebets im Schulgesetz endete, vgl. XXIII. Jahresbericht der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt pro 1933 (Sechzigster Jahresbericht der vormaligen evangelisch-reformierten Landeskirche), der Synode vom Kirchenrate vorgelegt am 13. Juni 1934, S. 12f. 📖; Aus dem Großen Rat. B. Außerordentliche Sitzung vom 6. Juli. Wiedereinführung des Schulgebets, in: BN, Nr. 182 vom 6.7.1933 📖; Aus dem Basler Großen Rat. B. Nachmittagssitzung vom 6. Juli. Wiedereinführung des Sch Seit den erstengebetes, a.a.O., Nr. 183 vom 7.7.1933, 3. Beilage 📖. Seit den ersten Notizen über das Verbot in den Basler Nachrichten (Fr. Hauser, Die nötigste Neuerung im Schulwesen?, a.a.O., Nr. 10 vom 10.1.1933, 2. Beilage 📖; Erziehungsrat und Schulgebet, a.a.O., Nr. 11 vom 11.1.1933 📖) erschienen in jeder Ausgabe z. T. ausführliche zustimmende und ablehnende Zuschriften zu dem Thema.↩
10
E. Vischers Votum für das Verbot auf der Großratssitzung vom 12.1.1933 wurde am folgenden Tag in den Basler Nachrichten erwähnt: «Diese Ansicht wurde … gutgeheißen sogar vom Theologieprofessor Eberhard Vischer. Gerade als Christ müsse man sich schämen, in unseren Schulklassen das mechanische Herplappern solcher Gebete anzuhören. Dieser Ansicht sind also durchaus nicht nur ‹destruktive Marxisten›» (in: Theater und Schule vor dem Basler Großen Rat. B. Nachmittagssitzung vom 12. Januar, in: BN, Jg. 89 [1933], Nr. 13 vom 13.1.1933, 1. Beilage 📖; kurze Anspielung auch in: B., Theaterfragen und Erziehungsfragen, a.a.O., Nr. 14 vom 14./15.1.1933, 1. Beilage 📖). Wegen der bald einsetzenden vehementen Diskussion ließ Vischer in den Basler Nachrichten, Nr. 17 vom 17.1.1933, 1. Beilage, «eine Erklärung über seine Stellungnahme zur Frage des Schulgebetes im Erziehungsrat» 📖 abdrucken. Auch seine Äußerung in der vom Kirchenrat einberufenen Versammlung am 23.1. gab die Zeitung wieder: «In ritterlicher Weise steht Herr / Prof. D. Eberhard Vischer / zu seiner im Erziehungsrat vertretenen Meinung. Unsere Bevölkerung hat sich gar nicht klar gemacht, wie ungeheuer gemischt unser Staatsvolk ist. Dem muß der Staat, muß auch die Schule Rechnung tragen. Die Behörde einer Schule, der ein Erziehungsziel fehlt, muß beständig vermitteln und Kompromisse schließen. Die Abwehr richtet sich keineswegs nur nach links, sie ist oft sehr schwierig gegenüber der katholischen Kirche: die konfessionelle Gespaltenheit bildet die kolossale Schwierigkeit. Der Lehrer muß Freiheit haben beim Unterricht. Soll er Freiheit haben auch inbezug aufs Schulgebet? Darf der Katholik katholisch beten? (in katholischen Gegenden leiden evangelische Kinder unter solchem Gebet!). Darf ein Freigeistiger den Unterricht mit einer freigeistigen Kundgebung beginnen? Ist es nicht eine Sache der Gerechtigkeit, das Schulgebet aufzuheben? / Ein Fehler war es, daß vor dem Erlaß nicht die Inspektionen und weitere Kreise um ihre Meinung befragt worden sind, / Die, die sich für das Schulgebet wehren, sollen sich prüfen, ob sie wirklich nicht bloß für die bürgerliche Sache, sondern für die Sache Jesu Christi kämpfen!» (K.P., Das reformierte Basel und das Schulgebet-Verbot. Neue Démarchen bei den Behörden, a.a.O., Nr. 24 vom 24.1.1933, 1. Beilage 📖).↩
11
Vgl. E. Vischer, Eine Erklärung, a.a.O. (Anm. 10) 📖: «Was ist das Gebet? … Der Marburger Theologe Heiler, der ein umfangreiches, viel besprochenes Buch über das Gebet aller Völker und Zeiten geschrieben hat, sagt: ‹Das Gebet ist die zentrale Funktion des religiösen Lebens, die unmittelbarste Form des Gottesumganges. Gebet ist nicht ein bloßes Denken an oder über Gott, auch nicht ein äußeres Wirken aus dem Gedanken an Gott, sondern ein ganz persönliches Hintreten vor Gottes Angesicht. Eben deshalb ist das Gebet der deutlichste Gradmesser für die Höhe, Lebendigkeit und Eigenart des religiösen Lebens.› Machen wir uns doch klar, was das bedeutet! Weil das Gebet das ist, ein Gespräch des Menschen mit Gott, dem Schöpfer und Herrn, ist es das Heiligste, Innerlichste, gehört es nach dem Worte Christi in das Kämmerlein. Gewiß ist auch ein gemeinsames Gebet nicht ausgeschlossen. Aber damit ein solches Gebet Gebet bleibt, ist geistige Gemeinschaft notwendige Voraussetzung, die viel seltener, als man anzunehmen pflegt, vorhanden ist. Und ist nun wirklich unsere Basler Schule (so, wie sie ist; nicht so, wie wir sie gerne haben möchten!), sind unsere Klassen der Ort, wo wir diese geistige Gemein- und Bereitschaft, ohne die kein wahres Gebet möglich ist, voraussetzen dürfen?» Vischer zitiert den Anfang von Fr. Heilers Artikel «Gebet: I. Gebet und Gebetssitten, religionsgeschichtlich», in: RGG2 II, Sp. 869–874 📖. Bei dem genannten Buch handelt es sich um Fr. Heiler, Das Gebet. Eine religionsgeschichtliche und religionspsychologische Untersuchung, München 1919 (19202) 📖; vgl. Bw.Th. I, S. 384.387 📖.↩
12
Vgl. E. Haenssler, Gegen das fakultative Schulgebet, in: BN, Jg. 89 (1933), Nr. 21 vom 21./22.1.1933, 1. Beilage 📖, sowie ders., Gegen das fakultative Schulgebet. Druckfehler-Berichtigung, a.a.O., Nr. 23 vom 23.1.1933, 1. Beilage 📖. In seinem ersten Artikel schrieb Haenssler: «Geht die Botschaft des Kirchenrates [in seiner Eingabe an die Regierung] nicht etwas leicht hinweg über die Bedenken, die Herr Prof. E. Vischer geäußert hat? Es ist wahrlich nicht nur Heiler, der dem Gebet eine derart zentrale Bedeutung für das Glaubensleben beimißt. Die große moderne theologische Summe ‹Religion in Geschichte und Gegenwart› teilt diese Auffassung [s. Anm. 11]. Nun stelle man sich vor, daß die Kinder, wenn sie zu Hause auch noch drei- bis viermal beten, mit den Gebeten in der Schule zusammen sich sechs- bis acht mal im Tag und Tag für Tag auf eine religiöse Höhe hinaufschwingen sollen, zu der sich auch der reinste homo religiosus, wenn er ehrlich ist, doch nur in seltenen Fällen aufzuschwingen vermag. Da verlieren alle Vorsätze und Versprechen, für Vermeidung aller Formelhaftigkeit des Gebetes besorgt sein zu wollen, ihren Wert: diese Leistung ist einfach menschenunmöglich, / Herr Prof. E. Visher steht mit seinen Befürchtungen nicht allein.»↩
13
Vgl. z. B.: «Eine mater Basiliensis», Basel ohne Schulgebet!, in: BN, Jg. 89 (1933), Nr. 19 vom 19.1.1933, 1. Beilage 📖: «Herr Prof. Vischer nimmt Anstoß an der Unvollkommenheit des Schulgebetes, und deshalb möchte er es aus dem Unterricht verbannt haben. Verzeihung, Herr Professor, die Schule hat aber ihre Daseinsberechtigung überhaupt verloren, wenn wir schon vom schulpflichtigen Kinde Vollkommenheiten verlangen. Wie weit sind sogar wir Erwachsene vom idealen Beten entfernt? … Weil es [das Kind] aber nicht von allem Anfang an im Gebet den richtigen innern Kontakt hat, wie Sie ihn fordern, soll ihm das Beten in der Schule verwehrt werden. Warum beschließt der Erziehungsrat nicht auch, daß ein Kind, das sich zum Beispiel im Sprachunterricht einfach nicht konzentrieren kann, von diesem Fach zu dispensieren sei?»↩