9. Juni 1934

Charlotte von Kirschbaum an Eduard Thurneysen

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Lieber Eduard!

Wir möchten dir doch noch zurufen, daß du Sorge trägst, daß über den ganzen Vorgang2 Schweigen geübt wird, und besonders auch von Fr. L.3 Es könnte im Augenblick nichts verhängnisvoller sein, als wenn dies nicht geschähe. Und da wir ohnehin wegen der Wirkungen dieses Entschlusses nicht unbesorgt sind wegen K., liegt uns sehr daran, daß nicht von außen eine Komplikation hinzutritt.

Mit herzlichem Gruß
L.

Sachfußnoten

1
Eilpostkarte.↩
2
Wahrscheinlich bezieht sich Ch. von Kirschbaum auf Schwierigkeiten, in die Christoph Barth durch einen von der Zensurbehörde geöffneten Brief geraten war, deretwegen auch Konsequenzen für Karl Barth befürchtet wurden. Chr. Barth war, wie sein Vater am 10.6.1934 an den Oberstaatsanwalt beim Landgericht Köln schrieb, «vor einiger Zeit vom hiesigen Polizeikommissar verhört» worden. Im Sommer entschlossen sich Barths schließlich dazu, ihren Sohn die Schule in der Schweiz beenden zu lassen (briefliche Mitteilung Barths an den Oberstaatsanwalt Bonn am 13.8.1934). Vgl. Busch, S. 258 📖.↩
3
Fritz Lieb.↩