17. Juni 1935

Karl Barth an Eduard Thurneysen

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Lieber Eduard!

Ich kaufte und las soeben vor dem Mailänder Dom deinen Artikel und finde ihn sehr gut und umsichtig.2 Hab herzlichen Dank! Die Wo|908gen unserer reisenden Festlichkeit steigen unter Rudis bewährter Leitung immer höher. Wir grüßen dich und Marguerite freudig!

Dein
Karl

[Nachtrag von R. Pestalozzi:]

Liebe Eduard und Marguerite! Wie schön wäre es, ihr könntet hier mit uns genießen!

Seid herzlich gegrüßt!
Ruedi
Marguerite Giess3

Es grüßt euch herzlich      Lollo    R. Karwehl
      Margret Karwehl4

Sachfußnoten

1
Ansichtskarte mit Teilansicht des Mailänder Doms. Am 16.6.1935 war die Reisegesellschaft vom Bergli zu einem höchstens bis zum 19.6. dauernden Kurzaufenthalt nach Mailand aufgebrochen — «halb Geschäft — halb Lustreise» (Ch. von Kirschbaums Taschenkalender unter dem 16.6.1935). Die Firma Pestalozzi war 1925–1935 Teilhaberin der Mailänder Firma Invernici Rizzi & C.; vgl. 150 Jahre Eisenhandel im Bild der Geschichte eines zürcherischen Familiengeschäfts, dem Andenken der Begründer, ihren Nachkommen und den Geschäftsfreunden gewidmet, Pestalozzi & Co. 1788-1938, Zürich 1938, S. 34f 📖.↩
2
[E. Thurneysen,] Die Amtsentsetzung von Professor Karl Barth aufgehoben, in: BN, Jg. 91 (1935), Nr. 162 vom 17.6.1935; Abdruck unten S. 935f. (Anhang Nr. 5). 📖 Das erstinstanzliche Urteil war vom Berliner Oberverwaltungsgericht aufgehoben und das Verfahren bezüglich der Anklagepunkte 2 und 3 (Barths Äußerungen im Hause Jacobi und Verweigerung des Hitlergrußes im Rahmen seiner Vorlesungen) eingestellt worden. Zum ersten Punkt (Eidesleistung) stellte das Gericht ein disziplinarisches Vergehen für die Zeit bis zum 18.12.1934 fest — also bis zu dem Zeitpunkt, als Barth sich angesichts der bekenntniskirchlichen Erklärungen bereit erklärt hatte, den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten — und bestrafte ihn «wegen seines Ungehorsams gegenüber dem Dienstbefehl der Eidesleistung und der dabei bis zum 18. Dezember bewiesenen Widersetzlichkeit» mit der Kürzung seines Gehalts um ein Fünftel für die Dauer eines Jahres (offizielle Urteilsbegründung [undatiert, Aktenzeichen I.D.22.35], die Barth erst Ende Juli erhielt, abgedruckt in: Prolingheuer, S. 362–368 [Zitat dort S. 367] 📖; vgl. auch dort S. 195). Barth war durch Bleibtreu telephonisch über den Ausgang des Verfahrens informiert worden. Vgl. auch unten S. 912, Anm. 8 und 10.↩
3
Marguerite Elma Giess (1902–1962), Kinderschwester, hatte von 1924 an für fünf Jahre die Zwillinge Ursula und Franziska Pestalozzi betreut und arbeitete später als Krankenschwester in Basel.↩
4
Margarete Karwehl, geb. Riedner, verw. Doell (1890–1973), Schwägerin von Georg Merz, bis zu ihrer zweiten Eheschließung 1921 als Lehrerin tätig, u. a. als Hauslehrerin der fünf Kinder Johannes Müllers auf Schloß Elmau. Durch sie hatte R. Karwehl Barth kennengelernt.↩