1 · 1909

An die Gemeindegenossen der Deutschen reformierten Gemeinde in Genf

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An die Gemeindegenossen
der Deutschen reformierten Gemeinde in Genf

1909

Nachdem Karl Barth am 16.9.1909 die Stelle eines pasteur suffragent1 der «Deutschen reformierten Gemeinde Genf» angetreten hatte, mußte er vom Oktober 1909 bis zum Februar 1910 die Gemeinde allein betreuen, weil deren Pfarrer, der später als Ökumeniker bekannt gewordene Adolf Keller (1872–1963), mit dem Barth sich die Arbeit hatte teilen sollen, nach Zürich wechselte. Zu Barths Aufgaben gehörte es, das «Gemeinde-Blatt für die Deutsche reformierte Gemeinde Genf 📖» herauszugeben. In der ersten von ihm redigierten Ausgabe, der Nummer 32 des Jahrgangs VI, datiert vom 2. November 1909, druckte Barth nach einer eigenen Betrachtung über «Reformation»2 unter der Überschrift «Zur bevorstehenden Pfarrerwahl» folgenden Offenen Brief des Kirchenrats der Gemeinde ab, den er selber zu «kanzeln»3 gehabt hatte:

Liebe Gemeindegenossen!

Ihr seid berufen, am kommenden Samstag und Sonntag, den 6. und 7. November, die durch den Weggang des Herrn Pfarrer Keller erledigte Pfarrstelle unserer deutschen reformierten Gemeinde neu zu besetzen. Die Stelle war mit Termin bis zum 10. Oktober in allen kirchlichen Blättern der deutschen Schweiz zur Bewerbung ausgeschrieben. Es haben darauf hin die Herren F. von Steiger4, z.Z. Pfarrer in Koppigen, Kt. Bern, und P. Walter5, z.Z. Pfarrer in der deutschen Gemeinde in Marseille, ihre Kandidatur angemeldet unter Vorlegung der vorgeschriebenen Ausweisschriften, die vom Konsistorium geprüft und in Richtigkeit befunden wurden.

2Herr Pfarrer von Steiger ist in Bern geboren, hat daselbst das Gymnasium absolviert, um in Neuenburg, Erlangen und Bern Theologie zu studieren. Er ist 1889 in das bernische Ministerium aufgenommen worden6, hat dann ein halbes Jahr an der deutsch-evangelischen Gemeinde von Cannes (Süd-Frankreich) als Vikar gewirkt, 1891-94 als Bezirkshelfer von Interlaken, 1894-1903 als Pfarrer von Sigriswyl am Thunersee, endlich 1903-1909 als Pfarrer von Koppigen.

Herr Pfarrer Walter, in Basel geboren, hat dort das Gymnasium absolviert und auch seine theologischen Studien begonnen, um sie in Marburg, Berlin und wieder in Basel fortzusetzen. 1895 hat er die schweizerische Konkordatsprüfung bestanden7 und war dann bis 1897 an einem Knabeninstitut in Lausanne tätig, von 1897-1899 in ähnlicher Stellung in England, von 1899-1900 ebenso in Moskau. Er hatte aber in Lausanne und Moskau reichlich Gelegenheit, durch Vorlesungen mit der pfarramtlichen Arbeit in Fühlung zu bleiben. 1900 kam er als Vikar an die deutsche Gemeinde in Marseille, um noch in selbem Jahr nach dem Tode des bisherigen Pfarrers seine Stelle einzunehmen.

Beide Herren Bewerber sind verheiratet. Was ihre theologische Stellung anbetrifft, so erklären beide Herren, keiner der beiden extremen Richtungen anzugehören.8 Herr Pfarrer von Steiger betont vor allem das kirchlich Gemeinsame; Herr Pfarrer Walter steht auf dem Boden der modernen kritischen Schule9. Beiden ist es gelungen, in ihren bisherigen Gemeinden den Angehörigen aller Richtungen zu dienen und gerecht zu werden.

Liebe Gemeindegenossen! Ihr habt bei Anlaß der Probepredigten einen persönlichen Eindruck von beiden Herren Kandidaten gewinnen können. Der Kirchenrat wünscht Eurem Urteil nicht vorzugrei|3fen und empfiehlt euch beide Männer als tüchtig und für unsere Stelle geeignet.

Wir ersuchen Euch in Anbetracht der hohen Wichtigkeit der Sache um zahlreiche Beteiligung an der Wahl.

Die Wählerlisten hangen bei der deutschen Schule, Rue Malatrex, 15 und am Auditoire10 aus. Wer seinen Namen nicht darauf findet, möge beim Konsistorium11 oder beim Kirchenrat12 reklamieren. Doch werden am 6. November mittags die Listen geschlossen.

Die Wahl findet statt Samstag, den 6. November, abends von 6 bis 9 Uhr im Schulhaus, Rue Malatrex, 15 und Sonntag, den 7. November, von 11 bis 4 Uhr ebenda. Wahlpräsident ist Herr Prof. H. Fehr. Wahlberechtigt sind diejenigen in Genf-Stadt, Plainpalais, Petit-Saconnex, Gemeinde ihr kirchliches Wahlrecht ausüben, resp. ausdrücklich darauf verzichtet haben.13

Für alle übrigen Bestimmungen verweisen wir auf das Wahlplakat des Konsistoriums.

Der Kirchenrat der deutschen reformierten Gemeinde in Genf

Sachfußnoten

1
Hilfsprediger.↩
2
Diese und andere Beiträge aus dem Gemeindeblatt sind wieder abgedruckt in: V.u.kl.A. 1909–1914, S. 1ff. 📖 ↩
3
So Barths Formulierung in einer Postkarte an Pfarrer Paul Walter vom 5.11.1909 (Poststempel).↩
4
Ernst Rudolf Friedrich von Steiger (1865–1933).↩
5
Paul Walter (1872–1951), 1909 in Genf gewählt und am 20.2.1910 dort eingeführt.↩
6
D.h. in den Stand der ordinierten Pfarrer der bernischen Kantonalkirche.↩
7
D.h. das theologische Examen bei der gemeinsamen Prüfungsbehörde der Konkordatskantone, zu denen fast alle deutschsprachigen reformierten Kirchen der Schweiz gehören.↩
8
D.h. weder der «orthodoxen» bzw. «positiven» «Rechten» noch der «liberalen» oder «freisinnigen» «Linken» (der «Reformrichtung»); vgl. Vortr.u.kl.A. 1909–1914, S. 26. 📖 ↩
9
D.h. zu der im Gegensatz zur «Modern-positiven Theologie» so genannten Schule, die v. a. durch Harnack geprägt wurde.↩
10
Den Namen «L’auditoire» bekam die in der heutigen Gestalt aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts stammende Kirche «Notre Dame la Neuve», weil sie ab 1562 Calvin und Beza u. a. als Hörsaal für ihre Vorlesungen diente. Seit 1903 wurde sie für die Deutsche reformierte Kirchgemeinde Genfs verwendet.↩
11
D.h. beim Büro des Konsistoriums (= der Synode).↩
12
D.h. beim Leitungsgremium der Gemeinde (= Kirchgemeinderat bzw. Presbyterium).↩
13
Gemeint ist offenbar: wahlberechtigt sind grundsätzlich alle, die nach der Trennung von Kirche und Staat, die in Genf am 1.9.1909 in Kraft getreten war, nicht ausdrücklich auf ihre Kirchenmitgliedschaft und in Folge dessen auf ihr Wahlrecht verzichtet haben.↩