Nach Erscheinen des Offenen Briefes an Kolfhaus (s. vorigen Offenen Brief) schrieb Gertrud Herrmann1 Barth einen Dankbrief dafür. Sie begrüßte es, «daß auch die theologische Öffentlichkeit Ihre Einstellung uns Theologinnen gegenüber sieht. Denn wenn ‹unsereiner› etwas sagt oder schreibt, wird es ja letzten Endes gar nicht ernst genommen bzw. in oberflächlichster Weise erledigt und abgetan (wie figura zeigt!). […] Es ist merkwürdig: das Gros der Reformierten (und ich habe hier in Elberfeld ja reichlich Gelegenheit, sie kennen zu lernen) stützt sich auf Sie bzw. Ihre Theologie, wenn es gilt, ihre Orthodoxie und Gesetzlichkeit zu stärken. Wenn es drauf ankommt, sieht man, daß sie keine Ahnung haben, was dialektische Theologie eigentlich meint. Auch deshalb ist es gut, daß sie sehen (sie könnten es zwar sowieso schon wissen), daß sie sich auf Sie wahrhaftig nicht berufen können in ihrer Gesetzlichkeit und in ihrem – und das geht ja mit Gesetzlichkeit Hand in Hand – Über-andere-verfügen-Wollen.»2 Frau Herrmann machte bei Barth am 12.7.1932 einen Besuch3, bei dem vermutlich das Thema weiter erörtert wurde.
Zwei Tage später schrieb Barth einen zweiten Offenen Brief an Kolfhaus. Barth begründete ihn in seinem Begleitbrief so: «Ich wollte eigentlich den Briefwechsel nicht fortsetzen, weil mir für den Augenblick alles Nötige von beiden Seiten gesagt schien. Es kam mir dann aber eine Stimme aus dem Leserkreis der Ref. Kirchenzeitung zu, die mir in ihrer Ernsthaftigkeit sehr eindrucksvoll war und mir nahelegte, das Gespräch doch noch nicht abzubrechen. So darf ich Sie bitten, das Beiliegende freundlichst in die Ref. Kirchenzeitung aufzunehmen.»4 Kolfhaus druckte den Text unter der von Barth gewählten Überschrift «Noch einmal: Der Schrift gehorsam» ab und ließ wiederum im unmittelbarem Anschluß daran seine Antwort folgen.5
247Nachdem eine Theologin Barth ausführlich die Situation der Theologinnen geschildert hatte6, nahm Barth zu dem Fragenkomplex noch einmal in einem Privatbrief Stellung.7
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Sehr verehrter Herr Pastor!
Darf ich Ihre Geduld und die unserer gemeinsamen Leser noch einmal in Anspruch nehmen? Ich glaube zwar, daß das Gespräch für den Augenblick festgefahren ist. Aber es dient doch vielleicht der Klärung, wenn ich, um eine künftige Wiederaufnahme der Erörterung vorzubereiten, kurz versuche zu sagen, an welchem Punkte jenes Festfahren nach meinem Verständnis für diesmal stattgefunden hat.
Über die biblische Begründung oder Nichtbegründung der Möglichkeit weiblichen Dienstes am Wort können wir offenbar vorläufig nicht direkt diskutieren. Es hätte keinen Wert, wenn ich Sie, da Sie 1.Korinther 11,5 und Apostelgeschichte 2,17.18 neben 1.Korinther 14,34f. und 1.Timotheus 2,11f. nicht gelten lassen, nach der Tragweite von Johannes 20,17.18 und Apostelgeschichte 18,26 (Grundtext!8) fragen wollte. Sie würden mir aufs neue antworten, daß auch in diesen Stellen nicht vom öffentlichen und allgemeinen Gemeindegottesdienst die Rede sei. Ich meinerseits möchte wohl fragen dürfen, ob man den hier vorausgesetzten Unterschied im Neuen Testament mit der Ihnen vorschwebenden Bestimmtheit feststellen kann? Gerne wüßte ich weiter, wie Sie dazu kommen, aus der allein schon in dem Kapitel 1.Kor. 14 enthaltenen Fülle von apostolischen Voraussetzungen und Forderungen hinsichtlich des christlichen Gottesdienstes gerade V. 34f. als für uns verbindlich hervorzuheben? Ist denn unser Gottesdienst im übrigen ein Nachbild dessen, was 1.Korinther 14 wahrlich mit höchstem Gewicht vorausgesetzt und gefordert wird? Oder meinen Sie, daß er es sein müßte? Steht die Zungenrede nicht etwa auch im sehr ernsthaften Zusammenhang «mit dem Sinn und der Tragweite der übrigen Schrift»? Warum sind wir aber gewiß einig darin, die sogenannte Pfingstbewegung9 trotz 1.Korinther 14 abzulehnen? Ich wollte wohl auch wissen, wie Sie die ganze Institution des |249 Pfarramtes, wie wir es kennen, gegenüber den sehr positiven Weisungen der «Aussendungsrede» Jesu selbst (ich brauche Ihnen wohl keine Verse zu zitieren) verantworten wollen? Oder ob Sie der Meinung sind, daß unsere (auch unsere reformierten!) Kirchenordnungen auch nur einigermaßen an den in den Pastoralbriefen vorgesehenen so von Vers zu Vers zu messen seien, wie Sie nun gerade unsere Theologinnen an den von Ihnen hervorgehobenen Versen messen wollen? Kurz: ich könnte und möchte mich wohl noch einmal nach dem offenbar auch von Ihnen gehandhabten Auswahlprinzip erkundigen dürfen. Sie werden vermutlich auch in bezug auf Matthäus 10 usw. mit Unterscheidungen arbeiten, von denen ich Ihnen sagen müßte, daß ihr Schriftgrund mir nicht so einleuchtet wie Ihnen, bzw. daß ich sie für willkürlich halten muß. Aber ich denke, daß wir auf diesem ganzen Weg vorläufig nicht weiterkommen.
Sie haben erklärt, daß es sich für Sie in 1.Korinther 14,34f. und 1.Timotheus 2,11f. um Bibelworte handle, denen Sie gehorchen müßten, die für Sie als Gebot Gottes gelten. Sie meinen natürlich: diese Bibelstellen in Ihrem Verständnis ihres Zusammenhangs mit dem Schriftwort überhaupt. Eben dies habe ich in meinem ersten Brief an Sie als den Ort, an dem ich Sie suchte, vorausgesetzt. Und sofern eine solche Erklärung in ihren durch ihren Wortlaut bezeichneten Schranken bleibt, kann sie von anderen nur schweigend respektiert werden, auch wenn diese Gottes Gebot (die biblischen Weisungen in ihrer Gesamtheit und die eigene Lage wohl überlegt) in concreto anders hören als gerade in der in jenen Versen ausgesprochenen Zuspitzung.
Sie haben aber – und dies war es, was mich auf den Plan gerufen hat – auf Grund dessen, was Sie als Gottes Gebot meinen verstehen zu müssen, andere nicht nur wegen ihres andersartigen Verständnisses zur Rede gestellt, sondern öffentlich und eindeutig des Ungehorsams gegen Gott angeklagt. Ich habe in meinem ersten Brief ausdrücklich gesagt, daß ich auch dies unter Voraussetzung der Vollmacht eines Propheten, Apostels, Kirchenvaters oder Reformators für eine mögliche Rede halte. Und ich will ebenso ausdrücklich hinzufügen, daß ich es für möglich halte, daß zwischen Vater und Kind, Pfarrer und Gemeinde und in allerhand Fällen zwischen Bruder und Bruder überhaupt diese Rede Ereignis werden kann und muß. Ich möchte mir nun aber ebenfalls eine Unterscheidung erlauben, die ich für biblisch be|250gründet meine halten zu dürfen. Sollte diese Rede, die direkte Anklage auf Ungehorsam gegen Gott, nicht auf alle Fälle eine höchst außerordentliche Rede sein, eine ultima ratio, von der man, um ihr Gewicht wissend, ihr Gewicht fürchtend und auch um ihr ihr Gewicht zu erhalten, vielleicht doch nur einmal in zehn Jahren – nicht nur in maximaler menschlicher Sicherheit in bezug auf die biblische Begründung, sondern auch in maximaler Sorgfalt in bezug auf das Verständnis der betreffenden Situation – Gebrauch machen wird, die man aber nicht als kleine Münze auf Grund einer vielleicht doch bloß diskutablen Exegese und auf Grund einer vielleicht doch aus zu großer Ferne gewonnenen Situationskenntnis in den theologisch-kirchlichen und überhaupt in den menschlichen Tagesverkehr werfen kann? Es wird ja immer etwas für mich selbst nicht weniger als für den anderen Furchtbares sein, wenn ich mich unterwinde, ihm zu sagen: Du bist Gott ungehorsam! Mir scheint, daß auch die Propheten und Apostel, die doch unmittelbar zu Gottes Offenbarung waren, nur in dieser Scheu so geredet haben. Aber Calvin! werden Sie einwerfen. Ich antworte: Ja, Calvin scheint in der Tat ein bißchen öfters als alle zehn Jahre einmal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben. Aber selbst wenn das bei Calvin ganz in Ordnung ging – können wir vor Gott und seinem Wort die Verantwortung übernehmen, es mit den Menschen von 1932 so zu halten, wie er es mit denen von 1550 gehalten hat? Die Regel dürfte doch wohl für uns, die wir nicht Calvin sind, die sein, daß wir Gottes Gebot und unsere Überzeugungen auseinanderhalten und uns damit begnügen – auch das kann eine sehr ernsthafte und gar nicht zu ironisierende Sache sein –, den anderen gegebenenfalls danach zu fragen, inwiefern er sein Tun als Gehorsam gegen Gott verstehen zu können glaube.
Und nun denke ich, sehr verehrter Herr Pastor, daß dies der Punkt ist, an dem unsere Wege auseinandergehen und über den wir und unsere Leser mit uns weiter nachdenken müssen. Ich täusche mich wohl nicht: Sie haben bei Ihrem Urteil in der Theologinnensache nicht jene außerordentliche Vollmacht in Anspruch nehmen wollen. Sie geben gar nicht zu, daß es zu einem solchen Urteil einer außerordentlichen Vollmacht bedürfe. Sie lächeln gewiß über mein «alle zehn Jahre einmal». Sie verstehen – wenn ich Sie recht verstehe – unter Calvinismus ein in der Schrift begründetes und aus der Schrift direkt |251 ablesbares System von Wahrheiten, aus dessen Kenntnis heraus man wirklich jeden Augenblick – «Wir Reformierten! » – in der Lage ist, der Menschheit in großen und kleinen Dingen in bezug auf ihren Gehorsam oder Ungehorsam gegen Gott aufs genaueste Bescheid zu sagen. Ich seufze nicht selten über diesen Calvinismus, wenn ich die Reformierte Kirchenzeitung lese, und es ist mir eine Erleichterung, Ihnen dies bei diesem Anlaß einmal sagen zu dürfen. Aber es ist Ihnen ja nicht unbekannt, daß der Weg Kuypers nicht der meinige ist.10 Also hier sind wir vorläufig nicht einig (und wahrscheinlich darum auch nicht in der Frage, was für uns als biblisches Gebot hinsichtlich der Theologin zu gelten habe, und darum auch nicht in der Stellungnahme zu dieser Zeitfrage), und hier werden wir wohl auch in weiteren offenen Briefen nicht gleich und nicht so leicht einig werden.
Mit freundlichem Gruß
Vlotho, den 15. Juli 1932 Sehr verehrter Herr Professor!
Der Wunsch, das letzte Wort zu haben, liegt mir fern. Mir wäre lieber, Sie hätten mich so zurechtgewiesen, daß ich Ihnen erklären müßte: Sie haben mich in dieser wichtigen Frage des Frauenpfarramtes die Wahrheit neu erkennen lassen. Nur um einige Mißverständnisse abzuwehren, mag Ihrem Brief noch ein kurzes Wort meinerseits folgen.
Es war durchaus nicht meine Absicht, die apostolische Abweisung der Frau als Predigerin mit besonderer Vorliebe zu betonen und an dem, was Paulus sonst über den Gemeindegottesdienst schreibt, achtlos vorbeizugehen. Sobald die Lage sich wiederholt, für die jene Anordnungen zutreffen, wird auch die Entscheidung des Apostels für uns
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wieder maßgebend sein. Sobald z.B. Christus der Gemeinde die Gabe der Glossolalie11 wieder verleiht, können wir nicht umhin, bei Paulus aufs neue anzufragen. Gerade die «Pfingstbewegung» wurde auf Grund der apostolischen Aussage seinerzeit als Pseudozungenreden durchschaut und verworfen. Auch die Aussendungsrede des Herrn gilt mir in keiner Weise als eine abgetane Sache; mit der sich ändernden Situation, wie etwa in der Heidenmission oder augenblicklich unter den Trümmern der evangelischen Kirchen in Rußland12, empfängt sie neue Aktualität. Wenn Sie mich dann fragen, ob unsere Kirchenordnungen auch nur einigermaßen an den in den Pastoralbriefen vorgesehenen von Vers zu Vers zu messen seien, so wie ich das Recht der Theologinnen an den von mir hervorgehobenen Bibelstellen gemessen hätte, so antworte ich: In unseren reformierten Kirchenordnungen herrschte allerdings das Bemühen, den Einrichtungen der Urchristenheit möglich nahezukommen und von ihnen für ihre Lage Weisung zu empfangen. Am deutlichsten prägt sich dieses Streben aus im Presbyterianismus.13
Aber nun zur Hauptsache! Sie hätten lieber gesehen, wenn ich lediglich gesagt hätte: wenn ich Frau wäre und das Predigtamt erstreben würde, wäre das nach meinem Verständnis der Schrift Ungehorsam gegen Gott. Es handelt sich also um die Frage: Ist Gottes Gebot bzw. dies und jenes Schriftwort nur für mich verbindlich, oder muß ich auch meinen Nächsten ansehen als ihm zum Gehorsam verpflichtet? Ist letzteres der Fall, dann ist dem Christen Recht und Pflicht zuerkannt, seinem Nächsten im konkreten Fall vorzuhalten: Du bist ungehorsam, nicht gegen mein Verständnis des göttlichen Befehls, sondern gegen den Befehl selbst. Wie oft wir solchen Vorhalt zu machen haben, ob alle zehn Jahre oder in kürzeren Zwischenräumen, liegt nicht in unserer Hand. Sie bemerken mit Recht, daß Calvin jenen Vorhalt häufiger erhoben hat. In den von Calvin beeinflußten Kirchen hat man unter klarer Einsicht in die Wucht und Tragweite jener Anklage sich nie gescheut, nötigenfalls den irrenden Brüdern offen zu sagen, was sie getan hätten oder im Begriff wären zu tun. Von der Inan|253spruchnahme einer außerordentlichen Vollmacht war dabei keine Rede. Es bedurfte deren in der Tat nicht, da das Bibelwort ihre Vorhaltungen begründete und trug.
Hiermit könnte ich schließen, wenn nicht der Schluß Ihres Briefes einen Seufzer enthielte über den in der Kirchenzeitung sich äußernden Calvinismus. Sie glauben nicht an den Calvinismus als ein in der Schrift begründetes und aus der Schrift direkt ablesbares System von Wahrheiten. An einen solchen Calvinismus glaube ich auch nicht, er wäre ein entarteter Sohn Calvins. Calvin hat uns nicht gelehrt, mit einem System von Wahrheiten der Welt zu Leibe zu gehen, sondern ohne Unterlaß auf den durch die Schrift zu uns redenden Gott zu lauschen und dann alles daranzusetzen, daß die aus der Schrift zu uns redende und unseren Widerstand überwindende Wahrheit bei uns und bei unserem Nächsten, vor allem in der Kirche Gottes geehrt werde. Wir deutschen Reformierten nennen uns nicht nach Calvin, weil wir mit Calvin alle Menschenverehrung fürchten und hassen. Sie werden daher auch in dieser Kirchenzeitung dem Ausdruck «Wir Calvinisten» nur dann begegnen, wenn es zu deutlichster Abgrenzung erforderlich ist. Daß Sie je und dann die Formel lesen «Wir Reformierten», hängt zusammen mit dem unvermeidlichen Schicksal, daß wir unter Menschen mannigfacher Herkunft und verschiedener Sprache leben. Die Formel macht uns kenntlich vor unseren Mitchristen und deutet sofort die Heimat an, in der man uns suchen muß, um unsere praktische und theoretische Haltung in Kirche und Theologie zu verstehen.
Ihnen erscheint unsere Diskussion als festgefahren. Sie braucht es nicht zu sein, wenn Sie oder ein anderer unserer Leser sich entschließen würden, uns über Wesen und Inhalt des Gebotes Gottes sowie über die Möglichkeit seiner Erkenntnis weiter zu unterrichten. Jedenfalls danke ich Ihnen, daß Sie uns auf diese Grundfrage unserer christlichen Existenz kräftig hingewiesen haben, und bleibe mit freundlichem Gruß