28 · 1932

An Pastor D. Wilhelm Kolfhaus, Vlotho/Weser (erster Brief)

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An Pastor D. Wilhelm Kolfhaus, Vlotho/Weser

1932 (erster Brief)

Wilhelm Kolfhaus (1870–1954), Pastor in Vlotho/Weser (1920–1940), druckte in der von ihm herausgegebenen «Reformierten Kirchenzeitung» eine Notiz ab: «Wie ein Ungehorsam gegen Gottes Gebot den andern nach sich zieht, zeigt eine Mitteilung der Reformierten Schweizerzeitung (Nr. 17): In Graubünden hat eine Frau das Pfarramt einer Gemeinde übernommen, übrigens gegen das bisher geltende Recht. Um ihr Amt ausüben zu können, lebt diese Frau von ihrem Mann getrennt.»1

In Graubünden hatte 1928 eine Synode Frauen zum Pfarramt mit der Einschränkung zugelassen, daß sie bei ihrer Verheiratung zurückträten und daß die endgültige Entscheidung durch eine Volksabstimmung erfolgen sollte. Am 13.9.1931 hatte die Gemeinde Furna die seit 1929 verheiratete Frau Margarethe Caprez-Roffler (1906–1994) zur Pfarrerin gewählt, was im Kirchenrat, in der Synode und in der Presse im Kanton und darüber hinaus einen Sturm entfachte. Aber die Gemeinde stand zu dieser Wahl auch dann, als am 24.4.1932 im Kanton Graubünden in einer Volksabstimmung die Zulassung unverheirateter Frauen mit großer Mehrheit abgelehnt und finanzielle Maßnahmen gegen die Gemeinde ergriffen wurden. Für ein halbes Jahr arbeitete der Ehemann Gian Caprez auswärts und war nur an Wochenenden zu Hause.2

Kolfhaus erhielt daraufhin eine Zuschrift von Gertrud Herrmann, die im Sommersemester 1928 bei Barth in Münster studiert hatte3, gab |236 den Text unter der Überschrift «Ungehorsam gegen Gottes Gebot?» in der Reformierten Kirchenzeitung wieder und versah ihn mit einem Nachwort.4

Frau Herrmann führte aus, sie halte es

für ein sehr zweideutiges Unternehmen, wenn man im Blick auf die Schöpfungsordnung versucht, zur Klarheit zu kommen über Wesen bzw. Natur und Bestimmung der Frau. […] Man will aus dem Wesen der Frau, so wie man es aus Gottes Offenbarung zu erkennen meint, Entscheidungen treffen und übersieht dabei die Konkretheit und Unableitbarkeit der Schöpfung, ihre Aktualität. Man redet im Grunde nicht von der Schöpfung, sondern von der Natur, und das ist zweierlei. […] Es gibt eben überhaupt nicht die Frau im allgemeinen, sondern nur die bestimmte Frau in einer bestimmten Situation. Sie ist Gottes Geschöpf und kann von Gott immer neu in Anspruch genommen werden. […] Daß die Frau im Glauben und Gehorsam handelt: darüber steht keinem anderen ein Urteil zu. […] Das Urteil müssen wir dem überlassen, der allein weiß, ob wir im Glauben oder Unglauben handeln.

Kolfhaus setzte dem in seinem «Nachwort des Herausgebers» entgegen:

In außergewöhnlichen Lagen ruft er [Gott] zweifellos auch die Frau zu außergewöhnlichem Tun. Aber in solchen außergewöhnlichen Lagen befinden wir uns heute nicht. Wir haben in unserer Lage das klare Wort des Apostels in 1.Kor. 14,34 und 1.Tim. 2,12ff. […] Der nicht «theologisch» verbildete Bibelleser kann aus jenen Anordnungen nichts anderes herauslesen, als daß innerhalb der christlichen Gemeinde die predigende Frau eine verbotene Erscheinung ist. […] Nicht weil Paulus ein durch irgendwelche in der Zeit liegende Gründe bestimmtes Verständnis der Frau hat oder weil er bezweifelt, daß die Frau dieselben theologischen Examensleistungen wie der Mann aufzubringen vermöchte, heißt er die Frau auf das Lehramt unter Männern verzichten, sondern weil er sich in seiner Weisung an Gottes Schöpfungsordnung orientiert. […]

Was nun den Fall der Frau Caprez in Graubünden betrifft, so wird hier doch niemand von einem Handeln im Gehorsam gegen Gott |237 reden, lediglich von einem Gehorsam gegen die eigenen Wünsche und einer nur bei Frauen zu findenden Hartnäckigkeit. Denn erstens war es ungesetzlich, daß die Frau das Pfarramt überhaupt übernahm, und Gott sagt uns doch etwas, wenn auch nicht das Letzte, auch durch die Ordnungen der Kirche; und zweitens konnten die Graubündner bei ihrer überwältigenden Ablehnung der Pfarrerin5 nicht begreifen, daß eine Frau, die Gottes Wort lehren wollte, sich darüber hinwegsetzte, daß sie zu ihrem Mann gehört. Die Ehe bedeutet doch nicht ein sporadisches Beisammensein. […] Ich verstehe […] nicht, daß eine sich christlich nennende Frau so unbekümmert um göttliche und menschliche Ordnungen sein kann. Und weil ich das nicht verstehe, bleibe ich bei dem Wort des Apostels, der solches Tun Ungehorsam nennt.6

Barth kannte Kolfhaus, der sich verschiedentlich, meist positiv, über ihn geäußert hatte7, seit einer Vortragsreise nach Emden im Jahre 1923.8 Barths Mitarbeiterin Charlotte von Kirschbaum drängte ihn, wie sie an eine Freundin schrieb, zu einer Stellungnahme9: «Ich habe |238 Karl inständig darum gebeten, weil dieser Mann wirklich zu unerhörte Dinge in seiner Ref. Kirchenzeitung sagte. Und da Karl selbst schon theologische Bedenken gegen das Gesagte hatte, ließ er sich erweichen, zumal Elisabeth von Aschoff […] meine Bitte unterstützte.»10

Barth verfaßte am 25.6.1932 einen Offenen Brief an Kolfhaus und schrieb in einem Begleitbrief dazu: «Erschrecken Sie nicht über die Beilage. Ich konnte tatsächlich nicht vermeiden, diese Sache zu schreiben, und möchte Sie freundlichst bitten, sie in der Ref. Kirchenzeitung zum Abdruck zu bringen. Wenn sich eine Aussprache über den Begriff des göttlichen Gebotes, um den es ja letztlich geht, daran anschließen sollte, so könnte das gewiß nur förderlich sein.»11 Kolfhaus druckte Barths Offenen Brief (nur ohne Ausrufungszeichen) unter der von Barth gewählten Doppelüberschrift: «Der Schrift gehorsam! Offener Brief an den Herausgeber der Reform. Kirchenzeitung, Herrn Pastor D. Wilhelm Kolfhaus in Vlotho» ab12, im unmittelbaren Anschluß daran einen eigenen Antwortbrief vom 29. Juni 1932.13

Sehr verehrter Herr Pastor!

«Karl Barth muß Offene Briefe schreiben», so begann neulich das Ihnen und mir so ganz besonders wohlgewogene und von uns beiden so ganz besonders hochgeschätzte Berliner Protestantenblatt eine seiner erquickenden Mitteilungen.14 Wirklich es geht nicht anders, heute muß ich auch Ihnen einen kleinen Offenen Brief schreiben. Wobei ich doch froh bin, bei Ihnen anders als bei den beiden Streitbaren in Göttingen15 von vornherein auf ein freundliches und ernsthaftes Verstehenwollen rechnen zu dürfen.

Ich bin aufrichtig bekümmert wegen der Antwort, die Sie in Nr. 25 der Reform. Kirchenzeitung (in Sachen der «Pfarrerin» im allgemei|239nen und des im fernen Graubünden spielenden Falles Caprez im besonderen) der Darlegung von Gertrud Herrmann haben folgen lassen.16

Fräulein Herrmann hatte zu erwägen gegeben, ob es nicht gefährlich sein möchte, die Haltung und Entscheidung Anderer (in diesem Fall: der predigenden Frauen im allgemeinen und jener renitenten Graubündnerin im besonderen), wie Sie es zuvor getan hatten, eindeutig als Ungehorsam gegen Gott zu qualifizieren und anzuklagen? Ob bei der Berufung auf die dieses Urteil angeblich fordernde «Schöpfungsordnung» nicht eher eine bestimmte sehr menschliche Idee vom Wesen des Menschen bzw. der Frau gemeint sein möchte als das Gebot Gottes? Ob man das Urteil: Ungehorsam! da und dort nicht besser Gott überlassen sollte? – Auf diese Frage haben Sie schroff mit der Wiederholung Ihres Urteils geantwortet. Wir befänden uns heute in keiner außerordentlichen Lage. Für einen nicht «theologisch» verbildeten Bibelleser sei im Blick auf die bekannten Paulusstellen die predigende Frau in der christlichen Gemeinde eine «verbotene Erscheinung». Frau Caprez habe, indem sie in Widerspruch zu Kirchenbehörde und Volksabstimmung und in räumlicher Trennung von ihrem Manne ihr Pfarramt in Furna verwalte, «mit einer nur bei Frauen zu findenden Hartnäckigkeit» ihrem eigenen Wunsche gehorcht und Gottes Ordnung übertreten. Solches Tun verstünden Sie nicht und hielten sich nach wie vor für berechtigt oder verpflichtet, es Ungehorsam gegen Gott zu nennen. – Verehrter Herr Pastor! Wenn ich von Theologie auch nur das Geringste verstehe, so hat Fräulein Herrmann mit ihren Fragen recht gehabt und hätten Sie ihr nicht so antworten dürfen.

Ich muß die Ihnen gestellte Frage in aller Form wiederholen und weiter fragen: Seit wann ist der «theologisch» unverbildete Bibelleser der Richter, bei dem wir uns, wo der Sinn der Schrift uns strittig erscheint, die Entscheidung zu holen hätten? Sollte er der Schrift gegenüber wirklich ein weniger großer Tor sein als der verbildete? Sollte aber– ich weiß ja, was Sie meinen – ein in gutem Sinne «unverbildetes» Bibellesen wirklich darin bestehen, daß man aus den immer konkreten Weisungen der Schrift eine Anzahl (quo iure? nach welchem Gesichts|240punkt?) auswählt, sie als allgemeine Wahrheiten auffaßt und behandelt und zu einem System der Gebote Gottes zusammenstellt? Kommt es wirklich auf diesem Wege zur Erkenntnis und Anerkenntnis der wirklichen Gebote Gottes und zum Gehorsam gegen sie? Ist die Schrift nicht immer noch ein wenig reicher und vielsagender als unsere noch so klug ausgewählten Schriftsysteme? Darf man, indem man 1.Korinther 14,34 und 1.Timotheus 2,11f. ernstlich bedenkt, 1.Korinther 11,5 und Apostelgeschichte 2,17.18 nicht ebenso ernstlich bedenken wollen? Sollte Renitenz gegen eine Kirchenbehörde nicht mindestens auch zu den Dingen gehören, die nach der Schrift gelegentlich höchst geboten sein können? Welche Bibelstellen wollten Sie, wenn es darauf ankäme, als göttliches Verbot der Renitenz gegen eine Volksabstimmung anführen und welche als Verbot eines räumlichen Getrenntlebens von Mann und Frau? Und ist es Ihnen andererseits nicht erinnerlich, mit welcher strammen biblischen Begründung einst die Theologen der amerikanischen Südstaaten die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Sklaverei zu verteidigen wußten?17 Aber was findet man denn, wenn man in der Bibel überhaupt in dieser Weise Systeme allgemeiner Wahrheit, paragraphierte Gesetze für gestern, heute und morgen, für sich selbst und jedermann gefunden zu haben meint? Wirklich die Gebote Gottes? Und nicht tatsächlich doch bloß eine in die Bibel hineingetragene, höchst eigene, vielleicht sehr respektable, sehr erwägenswerte, aber doch menschliche Idee von Lebensgestaltung? Ist uns die Schrift dazu gegeben? Lassen wir sie so wirklich den Meister sein, dem wir gehorsam sind? Müßte nicht alle Beachtung und alle Verkündigung der immer konkreten Weisungen der Schrift darauf zielen, uns (wir können doch dem Worte Gottes nur dienen, wir können uns doch seiner nicht bemächtigen wollen!) zum Hören dessen zu erziehen, was Gott durch diese Weisungen uns in der Zeit unserer Not und in der Not unserer Zeit sagen will? Dürfen wir das, was Gott uns sagen will, auf Grund dessen, was wir uns an Hand einer Anzahl von uns selbst ausgewählter Bibelstel|241len selbst gesagt haben, vorwegnehmen? Ist Gott nicht, auch und gerade indem er durch die Schrift mit uns redet, ein freier und freibleibender Gebieter? Sind seine Gedanken nicht immer wieder höher als unsere Gedanken, auch als unsere noch so wohlerwogenen Schriftgedanken? Ist es also nicht immer eine «außergewöhnliche Lage», in der sich der Mensch befindet, wenn ihm Gott gebietend oder verbietend gegenübertritt? Wer wird also des Menschen Richter sein, wer wird über seinen Gehorsam oder Ungehorsam zu befinden haben? Er selber gewiß nicht, aber wir andern, unserem eigenen Herrn stehend und fallend (Römer 14,4), sicher auch nicht! Wir mögen uns über ihn wundern, wir mögen ihn nach bestem Wissen und Gewissen mahnen, beraten, warnen angesichts der Haltung, die wir ihn einnehmen sehen, wir mögen seiner Entscheidung, wenn es unseres Amtes ist, aus ernster Überzeugung energisch entgegentreten. Oder wir mögen uns seines Tuns freuen, ihm unsere Teilnahme und Zustimmung aussprechen, ihm unsere Unterstützung und Förderung zuteil werden lassen. Aber wie könnten wir uns anmaßen, das Geheimnis aufdecken zu wollen, ob er Gott, ob er der Schrift gehorsam oder ungehorsam ist?

Seit bald 11 Jahren habe ich nun manche Theologiestudentin in einiger Nähe an mir vorbeiziehen sehen und bin mit mehr als einer von ihnen auch nachher in Fühlung geblieben; ich lese auch die «Mitteilungen des Verbandes evangelischer Theologinnen Deutschlands»18, aus denen einigermaßen ersichtlich ist, von was und in welcher Art diese Mädchen und Frauen bewegt sind. Nicht alles, was ich gesehen und gelesen habe, ist mir unbedenklich. Wie sollte es schon anders sein! Aber im ganzen machen mir unsere Theologinnen den Eindruck von Menschen, denen es nicht nur mit ihrer Arbeit mindestens ebenso ernst ist wie ihren männlichen Kollegen, sondern die sich auch des besonderen Ernstes der Problematik gerade ihrer Stellung bewußt sind, die, wenn sie gerade diese Arbeit tun, wenn sie sich auch an der Verkündigung der Kirche beteiligen möchten, nicht persönlichen Wünschen, sondern einem Auftrag zu folgen meinen und folgen wollen. Mehr kann ich nicht sagen: nichts Besseres, aber auch nichts Schlechteres. Ob diese Mädchen und Frauen Gott gehorsam oder ungehorsam sind, wie sollte ich–und, verehrter Herr Pastor, wie sollten Sie darüber entscheiden können? |242 Wiederum kenne ich Frau Caprez nicht, habe auch die Akten ihres Falles nicht gelesen. Es gibt in meiner schweizerischen Heimat (unter Männern und Frauen) viele harte Köpfe und in Graubünden nach Ausweis der Geschichte dieses Landes vielleicht noch besonders. Ich könnte mir also wohl vorstellen und ich will es einmal so annehmen: daß ich meinen ebenfalls etwas harten Kopf in dieser Sache ganz bedenklich schütteln müßte und daß ich der Maßnahme der bündnerischen Kirchenbehörde nur zustimmen könnte.19 Aber selbst wenn ich alles wüßte und dann das Verhalten von Frau Caprez noch so scharf kritisieren müßte: zum Urteil, daß dort jemand im Ungehorsam gegen Gott stehe, würde es auf keinen Fall langen, und ich kann auch mit dem besten Willen und bei allem Respekt vor Ihrer wohlgegründeten Überzeugung nicht einsehen, wie man in Vlotho wissen will, daß in Furna das Gebot Gottes übertreten wird.

Sollte es nicht dem Ernst der Erkenntnis der Gebote Gottes, um den es doch uns beiden geht, dienlich sein, wenn man – sofern man nicht die Vollmacht eines Propheten oder Apostels, eines Kirchenvaters oder Reformators für sich in Anspruch nehmen kann – die eigene Überzeugung (auch seine biblisch begründete Überzeugung) und das uns durch die Schrift gegebene, aber auch immer wieder aus der Schrift zu erwartende Gebot Gottes selbst deutlich auseinander hielte? Dies ist es, was ich Sie in diesem Offenen Brief fragen wollte.20

In aufrichtiger Verbundenheit mit freundlichem Gruß
Ihr
Karl Barth
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Sehr verehrter Herr Professor!

Ihren Offenen Brief teile ich gern unserem Leserkreis mit und erlaube mir, ihm sofort meine Antwort folgen zu lassen. Ihre Frage, auf welchem Wege wir zur Erkenntnis und Anerkenntnis der wirklichen Gebote Gottes kommen und zum Gehorsam gegen sie, ist so ernst und entscheidend, daß ich hoffe, unseren ganzen Leserkreis innerlich beteiligt zu sehen bei dem Bemühen, die rechte Antwort zu finden. Denn das ist doch wohl, wenn ich Sie recht verstehe, das Anliegen, daß Ihnen die Feder in die Hand gedrückt hat. Ich scheine Ihnen zu eilfertig von einem Gebot Gottes zu reden. Daher Ihr warnendes Wort.

Allerdings sehe ich in 1.Korinther 14,34 und 1.Timotheus 2,11ff. ein deutliches Gebot Gottes bzw. des durch seinen Apostel redenden Christus. Daß die Weisungen der Schrift immer konkret und in bestimmte Zeitlagen und Gemeindeverhältnisse hineingesprochen sind, schließt doch nicht aus, daß sie uns auch den von der jedesmaligen Lage unabhängigen und sie überdauernden Willen Gottes sagen. 1.Korinther 14,34.36 lehnt Paulus ausdrücklich die Meinung ab, daß er sich lediglich mit der konkreten Lage in Korinth beschäftige, er betont gerade, daß es sich um eine Weisung an alle Gemeinden handelt; ja, er fügt in V. 37 den Hinweis auf das letzte und alles entscheidende hinzu: «Es sind des Herrn Gebote.» Sie äußern den Verdacht, ich möchte vielleicht ein System der konkreten Gebote Gottes zusammengestellt und als allgemeine Wahrheit aufgefaßt haben. Das habe ich nicht getan, sondern ich wünschte nur auf den Apostel zu hören mit seiner Berufung auf den Herrn. Daß Sie sich an 1.Korinther 11,5 und Apostelgeschichte 2,17.18 erinnern, um dem eindeutigen Eindruck der beiden anderen Paulusworte zu entgehen, würde ich an Ihrer Stelle unterlassen haben. Denn Apostelgeschichte 2,17.18 bezieht sich auf apokalyptisches Reden und hat mit dem Reden in der Gemeindeversammlung überhaupt nichts zu tun. Und 1.Korinther 11,5 findet sich in einem bisher noch von keinem Ausleger befriedigend aufgehellten Zusammenhang. Wenn ich auch nicht die Auslegung Bachmanns in seinem Kommentar21 teile, daß 1.Korinther 11,5 |244 gar keine Anordnung für den Gemeindegottesdienst betreffe, so sehe ich doch ebensowenig in dieser Stelle eine Veranlassung, das Verbot des Predigens der Frau (1.Korinther 14,34) in Gänsefüßchen zu setzen. 1.Korinther 11,5 legt die Vermutung nahe, daß in der korinthischen Gemeinde Frauen sich zur öffentlichen Rede herangedrängt haben. Sein Urteil über diese Tatsache gibt der Apostel dann 1.Korinther 14,34, wie Calvin in seiner Auslegung zur Stelle ausführt.22 Was mich in meiner Anerkennung und Wertung der apostolischen Anordnung (1.Korinther 14 und 1.Timotheus 2) bestärkt, ist zudem die Haltung des Herrn Christus selbst, der aus den vielen ihm dienenden Frauen keine zum Predigtdienst ausgesondert hat, sowie die Beobachtung, daß Paulus die Leitung der Kirchen überall nur Männern anvertraut hat. Die Bibelworte, denen ich gehorchen muß, sind also durchaus nicht einzelne nach Belieben ausgewählte Äußerungen, sondern solche, die völlig mit dem Sinn und der Tragweite der übrigen Schrift übereinstimmen und die sich aus dem Ganzen des apostolischen Zeugnisses nicht herausbrechen noch durch den Hinweis auf ihren konkreten Charakter für uns unverbindlich machen lassen.

Sie fürchten, man würde der Freimacht Gottes zu nahe treten, wenn einzelne Bibelstellen die Norm unseres Denkens und Urteilens bilden sollen. Ich habe mich in meinem Nachwort für Frl. Herrmann in Nummer 25 und in dieser meiner Antwort an Sie wohl gehütet, solche Torheit zu begehen, vielmehr diese Bibelworte gehört in ihrem Zusammenklang mit der übrigen Schrift. Ebenso glaube ich, keine Ursache zu dem Mißtrauen gegeben zu haben, ich hätte eine von irgendwoher geholte Idee von der Frau nachträglich mit einigen Schriftzitaten unterbaut. Es ist mir wie Ihnen bekannt, daß Bibelworte für vieles haben herhalten müssen. Endlich ist es mir nicht in den Sinn gekommen, zu leugnen, daß Gott zu gegebener Stunde auch eine Frau als Werkzeug der Prophetie erwählen kann, wie die Beispiele aus dem ersten sowohl wie dem zweiten Teil der Bibel zeigen. Aber in solchen Fällen ging es stets um besondere Aufträge, nicht um den regelmäßigen Gemeindedienst.

Ihren Bemerkungen über den Ernst der weiblichen Theologiestudierenden und ihr Ringen um die Erkenntnis ihrer Situation folge ich |245 nicht, da ich diese Tatsachen gar nicht bezweifle und da ich dann die theologische Linie verlassen und persönlichen Wertungen Raum gewähren würde, wovor Sie mich gerade gewarnt haben. Wohl aber ist es nötig, Ihre Frage zu Herzen zu nehmen, ob es nicht ein Überschreiten der Grenzen sei, einem andren Menschen Ungehorsam gegen Gott vorzuwerfen. Wenn Paulus die Gemeinde in Korinth auffordert, Zucht gegen einzelne ihrer Mitglieder zu üben, so gab es nur ein Motiv zu ihrer Zurechtweisung: Du hast Gottes Gebot übertreten. Man schüttelte über solche Brüder nicht bedenklich den Kopf: hat vielleicht ein Geist mit ihnen geredet? sondern sagte ihnen auf den Kopf zu: Du warst ungehorsam. Obwohl der Apostel nicht in Korinth anwesend war, wußte er, daß in der Gemeinde in diesem konkreten Falle Gottes Gebot verletzt war, weil er das Gebot Gottes in seiner für jede Gemeinde gültigen Bedeutung ehrte. Mein Urteil über die Frau als Pfarrer wird Ihnen sofort selbstverständlich sein, sobald Sie sich vergegenwärtigen, daß die Anordnungen 1.Korinther 14 und 1.Timotheus 2 für mich als Gebot Gottes gelten. Wie sollte ich da anders urteilen können? Vor Gottes Gebot hört unser Räsonieren auf, da gibt es nichts weiter als Gehorsam oder Ungehorsam, wie Sie selbst uns gelehrt haben. Auch das aus der Schrift immer wieder zu erwartende Gebot Gottes kann dem in der Schrift gegebenen nicht widersprechen. Wie würden wir sonst imstande sein, Traum und Wunschbild von Wahrheit zu unterscheiden? Ich denke, nur Einer besaß die Vollmacht, zu erklären: «Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist…Ich aber sage euch»23, und dieser Eine war nicht gekommen, aufzulösen, sondern zu erfüllen.24

Ihnen und mir liegt an der Erkenntnis des Willens Gottes, und ich werde Ihnen dankbar sein für jede Hilfe, die ich wie bisher so in Zukunft von Ihnen empfangen werde.

In aufrichtiger Ehrerbietung mit freundlichen Gruß
Ihr
Wilhelm Kolfhaus

Sachfußnoten

1
RKZ, Jg. 82 (1932), S. 151 📖. ↩
2
Greti Caprez-Roffler, Die Pfarrerin. Lebenserinnerungen der ersten Bündner Theologin, Chur 1981 (Separatdruck aus den Bündner Jahrbüchern 1980 und 1981), S. 14. 22. 30. 32. 35f. 📖 ↩
3
Siehe Barths Brief an R. Bultmann vom 14.7.1928, in: Karl Barth – Rudolf Bultmann, Briefwechsel 1911-1966, Zürich 19942, S. 91.93. 📖 – In einem Gutachten vom 16.9.1931 bescheinigte Barth ihr, sie habe in seinem Seminar über die Theologie Ritschls «mit reger Teilnahme mitgearbeitet und einen durchaus brauchbaren Vortrag gehalten. Sie ist mir auch bei meinen offenen Abenden als eine ernsthaft suchende und gut orientierte Studentin aufgefallen.»↩
4
RKZ, Jg. 82 (1932), S. 197f. 📖 ↩
5
Die Ablehnung der Vorlage über die Zulassung unverheirateter Frauen zum Pfarramt erfolgte mit 11.111 gegen 6.482 Stimmen (G. Caprez-Roffler, a.a.O., S. 30 📖).↩
6
In den beiden von Kolfhaus angeführten Bibelstellen lehnt Paulus die predigende Frau deutlich ab, nennt aber die Frauen-Predigt nicht ausdrücklich «Ungehorsam».↩
7
Seine Arbeiten über Barth s. in: Bibl. Bd. 2/1, Nr. 14578-14604 📖. ↩
8
Schilderung Barths im Rundbrief vom 24.9.1923, in: Bw.Th. II, S. 185 📖: «Kolfhaus, mein berühmter Rezensent, eine stattliche Persönlichkeit, versöhnend durch dauerndes Pfeiferauchen, Evangelischüberzeugungsbrustton mit Stich ins ‹Organisch›-Kirchliche, entpuppte sich alsbald als mein Gegenfüßler». – Zum 80. Geburtstag von Kolfhaus entsann sich Barth in einem Briefe vom 13.3.1950 an ihn: «Das erste Mal, da ich Sie traf, war wohl, wenn ich mich recht erinnere, eine Konferenz in Emden, bei der ich mich […] den deutschen Reformierten mit einem Vortrag über ‹Reformierte Lehre› gewissermaßen vorzustellen hatte. Sie beanstandeten damals in Ihrem Diskussionsvotum, daß ich die christologische Wurzel des calvinischen Denkens nicht richtig ans Licht gestellt habe. Wie sehr Sie recht hatten, ist mir erst im Lauf der Jahre aufgegangen: auch in dem Sinn, daß ich bemerkte, daß jede ordentliche Theologie nur aus dieser Wurzel wachsen kann. Später haben Sie dann ein Buch über mich geschrieben, in dem Sie mir viel zu viel Ehre antaten [W. Kolfhaus, Die Botschaft des Karl Barth für die Gemeinde dargestellt, Neukirchen 19271, Nachdruck 1978 📖]. Und noch viel später sind wir dann wohl einmal wegen des mulier taceat in ecclesia nicht ganz einer Meinung gewesen».↩
9
Brief an Erica Küppers vom 28.6.1932.↩
10
«Nicht wahr, Sie schreiben etwas dazu, denn Sie sind nach Lage der Dinge doch der Einzige, der vielleicht noch gehört und verstanden wird. Sonst würde ich Sie jetzt nicht noch einmal darum bitten.» (Brief vom 21.6.1932 an Barth)↩
11
Begleitbrief an Kolfhaus vom 25.6.1932.↩
12
Das deutsche Protestantenblatt reagierte auf Barths Stellungnahme «mit dankbarer Freude» (17.7.1932).↩
13
RKZ, Jg. 82 (1932), S. 220f. resp. 221f. 📖 ↩
14
Siehe Barths zweiten Offenen Brief an Wobbermin, Nr. 26, Anm. 11. ↩
15
Emanuel Hirsch und Georg Wobbermin, s. die Offenen Briefe 23, 25 und 26. ↩
16
Siehe die Einleitung zu diesem Offenen Briefe. ↩
17
Nordamerikanische protestantische Kirchen akzeptierten es weitgehend als den Willen Gottes, daß Weiße über Schwarze herrschten (vgl. Gen. 9,18–27). Mitte des 19. Jahrhunderts führte die Sklavenfrage bei den Methodisten, Baptisten, Presbyterianern und Lutheranern zu Spaltungen; die Kirchen des Südens verteidigten die Sklaverei.↩
18
Die Zeitschrift erschien 1932 im zweiten Jahrgang.↩
19
Der Evangelische Kleine Rat bescholß der Gemeinde das Pfrundvermögen (das Kirchenvermögen) zu sperren (G. Caprez-Roffler, Die Pfarrerin [s. Anm. 2], S. 32f. 📖)↩
20
Als Elisabeth Zellweger Frau Caprez-Roffler angriff, faßte deren Freundin, Frau Verena Pfenninger-Stadler in Brig, Barths Brief so zusammen: Er habe «für Einstellung Stellung genommen, und zwar nicht etwa für die sache in Furna, sondern dafür, daß gegenüber allem, was sich auf den Gehorsam des Glaubens beruft, von Christen äußerste Zurückhaltung geübt werden muß. Es gibt da nur noch die Frage an den andern, ob er sich nicht etwa in seinem Gehorsam täuscht, und nur noch den Hinweis darauf, daß die letzte Entscheidung nicht bei uns liegt.» Diesen Wortlaut teilte Frau Pfenninger-Stadler am 31.7.1932 Barth mit, der darauf am 15.8. so reagierte: «Gegen das, was Sie mir aus Ihrem Brief an Frl. Zellweger mitteilen, ist Wirklich nichts einzuwenden.»↩
21
Ph. Bachmann, Der erste Brief des Paulus an die Korinther (KNT VII), Leipzig 19102, S. 347–349 📖. ↩
22
Corpus reformatorum, Bd. 77 (= Calvini opera, Bd. 49), Sp. 475ff. 📖↩
23
Mt. 5,21f.33f. ↩
24
Mt. 5,17.↩