37 · 1934

An Den Rektor der Universität, Prof. Dr. Hans Naumann, Bonn

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An Den Rektor der Universität,
Prof. Dr. Hans Naumann, Bonn

1934

Als Inhaber eines Lehrstuhls an einer deutschen Universität war Barth schon 1933 in Spannung zum nationalsozialistischen Staat gekommen. Wohl hielt er sich politisch zurück; aber er befolgte 1933 eine Verfügung nicht, die allen Beamten in den Vorlesungen die Verwendung des Grußes «Heil Hitler» auferlegte.1 1934 protestierte er dagegen, als ihm weitere Reisen untersagt wurden, und hielt sich nicht an das Verbot.2 Der Staat, der wohl das weltweite Aufsehen eines Konflikts mit dem berühmten Theologen scheute, ließ ihn noch bis Ende 1934 gewähren. Barth konnte so im Oktober 1934 auf der Bekenntnissynode in Berlin-Dahlem in die beiden Leitungsorgane der bekennenden Deutschen Evangelischen Kirche, den Reichsbruderrat und den geschäftsführenden (Sechser-)Rat der Deutschen Evangelischen Kirche, gewählt werden.3

Seit dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg am 2.8. verschlechterte sich jedoch seine Lage. Nachdem die Reichswehr schon unmittelbar danach durch den Reichswehrminister von Blomberg auf Hitler vereidigt worden war, erließ der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard Rust, am 20.8. ein Gesetz, wonach alle Beamten einen Eid zu leisten hatten, der dem «Führer und Reichskanzler» Hitler persönlich galt, nicht mehr wie bisher der Verfassung, Schon kurz vorher, am 9.8., hatte die Nationalsynode der Deutschen Evangelischen Kirche, von Emanuel Hirsch beraten4, ein entsprechendes Diensteidgesetz für Geistliche erlassen.5

326Es war Barth «vom ersten Augenblick an», als er «von den Forderungen des Eides erfuhr, ganz deutlich, daß ich, sowie mich diese Forderung erreichen werde, so konkret und aktuell wie nur möglich in den Status confessionis versetzt sein werde.»6 Er schrieb am 7.9. an Wilhelm Niesel, der neue Eid enthalte wegen seiner absoluten Bindung an eine Person unübersehbare Verpflichtungen und sei daher für einen Christen «nur mit einer reservatio mentalis» zu leisten oder aber «indem man stillschweigend die Möglichkeit in Rechnung zieht, ihn später gegebenenfalls doch nicht zu halten», was Barth für «christlich unmöglich» hielt. Barth machte auch «stärkste materiale Bedenken» dagegen geltend, «die Pfarrer so solenn und unwiderruflich auf Treue und Glauben gerade gegenüber diesem Führer zu verpflichten».7

Er teilte dem neu bestallten nationalsozialistischen Rektor der Universität Bonn, Prof. Dr. Hans Naumann (1886–1951), Prof. für deutsche und nordische Sprachwissenschaften8, am 3.11. mit, er werde den Eid nur mit dem Zusatz leisten: «soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann.»9 Diese Mitteilung führte im Kultusministerium zu der Erwägung, gegen Barth vorzugehen; das konnte schon am 19.11., ehe Barths Stellungnahme an die Öffentlichkeit gedrungen war, Emanuel Hirsch, der durch einen ehemaligen Schüler direkten Kontakt zum Ministerium hatte und es mit Gutachten und Ratschlägen versah, seinem Freunde Wilhelm Stapel mitteilen.10

327Während des November verlor Barth seinen kirchenpolitischen Rückhalt. Innerhalb der Kirchenopposition gegen den Reichsbischof Müller setzten sich die drei evangelisch-lutherischen Landesbischöfe von Bayern, Württemberg und Hannover an die Spitze, verdrängten das in Dahlem gewählte Notregiment und ließen erkennen, daß Barth wegen seiner entschiedenen Haltung eine Belastung für einen Ausgleich mit dem Staat sei. Barth, D. Hermann Albert Hesse, Karl Immer und Martin Niemöller traten am 22.11.1934 aus dem Reichsbruderrat aus.11

Am 26.11. wurde Barth vom Kurator der Universität telefonisch und schriftlich mitgeteilt, er sei vom Kultusminister Rust seines Amtes enthoben und ein Dienststrafverfahren sei gegen ihn eingeleitet worden. Als Begründung dafür wurde zunächst allein Barths Eides-Vorbehalt, später aber auch seine Verweigerung des Hitler-Grußes angeführt.12 Die NS-Presse behauptete sogleich, Barth habe sich generell geweigert, den Eid auf Hitler zu leisten, und begann eine Kampagne gegen ihn. Barth wurde schon am 27.11. vernommen. Er erklärte, die Verpflichtung auf Hitler sei ‹eine Verpflichtung von unendlichem, also unübersichtlichem Inhalt», die mit einem Eid nur dann bekräftigt werden könne, wenn ein Zusatz «ihren Inhalt begrenzt, d.h. zu einem endlichen und also übersichtlichen macht.»13

Barth vertrat den Standpunkt, er könnte den Eid dann ohne Vorbehalt leisten, wenn die evangelische Kirche selbst eine öffentliche Erklärung abgeben würde, daß sie diesen Vorbehalt für einen Bestandteil des Eides ansehe.14 Er wollte erreichen, daß die Bekennende Kirche einen Vorbehalt im Treueid öffentlich als kirchliche Eidlehre anerkannte und dadurch den Staat zwang, sich über den wahren Totalitätsanspruch des Eides zu erklären.15 Ein entsprechender Vorschlag, |328 von Barths Kollegen Hans Emil Weber verfaßt und von Barth selbst korrigiert und zugespitzt, wurde der Vorläufigen Kirchenleitung nach Berlin übersandt.16

Aber die neue VKL unter dem hannoverschen Landesbischof August Marahrens vermied eine öffentliche Erklärung. Sie schrieb am 6.12. einen Brief an einen Studenten, Heinrich Harms, in dem sie einen deutlichen Eidesvorbehalt machte, erklärte diesen Brief jedoch gleichzeitig als nicht für die Öffentlichkeit bestimmt17 Immerhin schickte Marahrens diesen Brief an Minister Rust und erklärte in einem Begleitschreiben vom 12.12., die VKL sei um ein «grundsätzliches Wort zur Frage der Bedeutung des Treueides auf den Führer vom Standpunkt der Kirche aus gebeten worden» und habe «zunächst die beigefügte Äußerung ergehen lassen, von der wir Kenntnis zu nehmen bitten. »18 Öffentlich wehrte sich die VKL in einer Kanzelabkündigung zum 3. Advent 1934 vehement dagegen, «Zufluchtstätte politisch unzufriedener Elemente» zu sein.19

Inzwischen war aber der Brief an den Studenten Harms in Abschrift verbreitet, auch in die Hände Barths gekommen und in der reformierten kirchlichen Presse als «Verlautbarung der Vorläufigen Leitung» bezeichnet und abgedruckt worden. Über ein Telefonat Barths mit seinem Freunde Thurneysen gelangte der Text an den Chefredakteur der Basler Nachrichten, die den Text am 17.12.1934 auf der ersten Seite abdruckte, zusammen mit einem Brief, in dem der |329 Moderator des Reformierten Bundes, D. Hermann Albert Hesse, und der Vorsitzende des Coetus reformierter Prediger, Karl Immer, ausdrücklich darauf hinwiesen, daß diese «amtliche Verlautbarung» mit Barths Erklärungen zur Eidesfrage übereinstimme.20

Am Tage darauf schrieb Barth einen Brief an Rektor Naumann, in dem er seinen Vorbehalt zurückzog, mit der Begründung, daß nun dieser Vorbehalt zur amtlichen und öffentlichen Lehre der Evangelischen Kirche gehöre. Diesen Brief vervielfältigte Barth und verteilte ihn noch am gleichen Tage unter die Studenten, die an einer Bibelstunde teilgenommen hatten.21

Mit diesem Brief waren weder die Nationalsozialisten, die bedingungslose Treue forderten, noch die Leitung der Bekennenden Kirche einverstanden, die öffentlich keinen Eidesvorbehalt machen wollte.22 Gerade deshalb wurde der Brief sogleich in gedruckter Form durch Glieder der Bekenntniskirche als Offener Brief verbreitet.23 Er wurde aber auch von Barths deutschchristlichem Gegner Emanuel Hirsch schon am 20.12. an Wilhelm Stapel gesandt, damit der ihn öffentlich machte und die Leserschaft des «Deutschen Volkstums» gegen Barth mobilisierte.24

330Am 20.12.1934 wurde Barths Fall vor der Dienststrafkammer in Köln verhandelt. Ministerialrat Kasper aus dem Kultusministerium verlas eine Erklärung zum Eidverständnis, die der Position E. Hirschs entsprach: Der schwörende Beamte müsse das «bedingungslose und rückhaltlose Vertrauen zum Führer haben und ihm allein deshalb ein für alle Male die Entscheidung überlassen […], ob zwischen seinen Befehlen und Anordnungen und dem Willen Gottes kein Widerspruch besteht».25 Barth protestierte gegen diese Eidauffassung der nationalsozialistischen Behörde und wies auf die damit unvereinbare kirchliche Lehre vom Eid hin. Er wurde nach dreistündiger Verhandlung mit Dienstentlassung bestraft. Als Unterstützung wurde ihm die Hälfte des erdienten Ruhegehaltes auf ein Jahr bewilligt.26 Die Vorläufige Kirchenleitung schrieb am 29.12. an Minister Rust, «die amtliche Verlautbarung» der VKL zur Eidesfrage sehe «ausdrücklich von einer Bezugnahme auf den ‹Fall Barth› ab» – eine Distanzierung, die ihr das Ministerium jedoch nicht abnahm.27 – Barth legte gegen das Urteil Revision ein.

An Seine Magnifizenz den Rektor der Universität BonnHerrn Professor Dr. NaumannBonn
Hochgeehrter Herr Rektor!

Zu der Frage meiner Stellungnahme zum Beamteneid, die demnächst durch den Entscheid des Disziplinargerichtshofes ihre amtliche Erledigung finden soll, habe ich Ew. Magnifizenz Folgendes mitzuteilen:

331Es sind in diesen Tagen zwei Erklärungen seitens der für mich maßgeblichen kirchlichen Stellen dem Herrn Reichsminister Dr. Rust übergeben worden:

1. Eine «Verlautbarung der Bekenntnisgemeinschaft der Deutschen Evangelischen Kirche» folgenden Inhalts28:

Der unter Anrufung Gottes dem Führer Adolf Hitler geleistete Eid gibt der Treue- und Gehorsamsverpflichtung den Ernst der Verantwortung vor Gott und damit ihre rechte Begründung. Er schließt durch die Berufung auf Gott ein Tun aus, das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes wäre. Damit halten wir uns an das Wort des Herrn: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!29 Und an die apostolische Auslegung: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!30 und: Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt hat über uns.31

2. Ein Schreiben (Brieftelegramm) des Moderators des Reformierten Bundes für Deutschland und des Vorsitzenden des Coetus Reformierter Prediger in Deutschland folgenden Inhalts32:

1. Die amtliche Verlautbarung der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche in der Eidesfrage, die Ihnen mitgeteilt wurde, stimmt überein mit den Erklärungen, die Professor D. Karl Barth zum Beamteneid abgegeben hat.
2. Gebunden an das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes hat Professor D. Karl Barth gehandelt in der Verantwortung eines evangelischen Lehrers an einer deutschen Universität.
3. Die Entscheidung eines jeden evangelischen Christen in Deutschland kann auf Grund der Bindung an Gottes Wort nicht anders ausfallen, als wie sie von Professor D. Karl Barth getroffen wurde.

Ich entnehme den «Basler Nachrichten» vom 17. Dezember 1934, Nr. 345, daß diese beiden Erklärungen der Öffentlichkeit bekannt geworden sind.

332Damit ist für mich eine neue Situation eingetreten. Es steht heute fest, daß meine Auffassung, nach welcher die Verpflichtung auf den Führer Adolf Hitler für den evangelischen Christen nur einen grundsätzlich durch das Gebot Gottes begrenzten Inhalt haben kann, nicht nur die von mir persönlich, sondern die amtlich und öffentlich anerkannte und vorgetragene Lehre der Evangelischen Kirche ist. Nachdem dies kirchlicherseits ausdrücklich und unter Mitteilung an die Staatsbehörde und an die Öffentlichkeit ausgesprochen und nachdem staatlicherseits kein Widerspruch dagegen erhoben worden ist, wird der von mir als Bedingung meiner Eidesleistung angegebene Zusatz: «Soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann» überflüssig, das heißt für mich als einzelnes Glied meiner Kirche dem Staat und der Öffentlichkeit gegenüber selbstverständlich.

Ich kann diesen Zusatz heute fallen lassen und erkläre mich hiermit unter Hinweis darauf, daß die Interpretation der Eidesformel durch die genannten kirchlichen Kundgebungen für alle evangelischen Christen geklärt ist, bereit, den Beamteneid in der vorgeschriebenen Form zu leisten.

Eine Abschrift dieses Briefes geht gleichzeitig an Herrn Reichsminister Dr. Rust und zu den Akten des Herrn Vorsitzenden des Disziplinargerichtshofes.

In ausgezeichneter Hochachtung
Ew. Magnifizenz sehr ergebener
Karl Barth

Sachfußnoten

1
H. Prolingheuer, Der Fall Karl Barth 1934–1935. Chronographie einer Vertreibung, Neukirchen 19771, 19842, S. 10–12. Dokumente S. 240–243 📖.↩
2
A.a.O., S. 18–21.243–246 📖. ↩
3
A.a.O., S. 25 📖. ↩
4
H. Assel, «Barth ist entlassen …». Emanuel Hirschs Rolle im Fall Karl Barth und seine Briefe an Wilhelm Stapel, in: ZThK, Jg. 91 (1994), S. 452–455 📖. ↩
5
«Ich schwöre einen Eid zu Gott dem Allwissenden und Heiligen, daß ich als ein berufener Diener im Amt der Verkündigung sowohl in meinem gegenwärtigen wie in jedem anderen geistlichen Amte, so wie es einem Diener des Evangeliums in der Deutschen Evangelischen Kirche geziemt, dem Führer des deutschen Volkes und Staates Adolf Hitler treu und gehorsam sein und für das deutsche Volk mit jedem Opfer und jedem Dienst, der einem deutschen evangelischen Manne gebührt, mich einsetzen werde; […]» (K. D. Schmidt, Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage, Bd. 2: Das Jahr 1934, Göttingen 1935, S. 128 📖).↩
6
Brief an H. v. Soden vom 5.12.1934, in: Karl Barth – Rudolf Bultmann. Briefwechsel 1922–1966, hrsg. v. B. Jaspert (GA Abt. V), Zürich 19711, S. 273 📖; auch in: H. Prolingheuer, a.a.O., S. 271 📖; und in: H. Assel, a.a.O., S. 452 📖. ↩
7
Zitiert von K. Scholder in: Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 2, Berlin 1985, S. 291 📖. Vgl. Offenen Brief Nr. 34, S. 315f., Anm. 93. ↩
8
Naumann hatte am 10.5.1933 in Bonn auf der «Kundgebung wider den undeutschen Geist» die Rede anläßlich der Bücherverbrennung gehalten. (Vgl. W. Voßkamp, Kontinuität und Diskontinuität. Zur deutschen Literaturwissenschaft im Dritten Reich, in: P. Lundgreen [Hrsg.], Wissenschaft im Dritten Reich, Frankfurt/M. 1985, S. 140f. 📖)↩
9
Busch, Lebenslauf, S. 268 📖; Ders., Bogen, S. 246 📖; H. Assel, a.a.O., S. 456 📖. ↩
10
Assel, a.a.O., S. 456–458 📖. ↩
11
H. Prolingheuer, a.a.O., S. 29–43 📖. Barths Darstellung der Vorgänge bei Prolingheuer, a.a.O., S. 113. ↩
12
A.a.O., S. 47ff.78, Vernehmungsprotokolle S. 154–260 📖. ↩
13
Protokoll Prolingheuer, a.a.O., S. 54 📖; Assel, a.a.O., S. 457 📖. ↩
14
Prolingheuer, a.a.O., S. 73 📖. ↩
15
Assel, a.a.O., S. 464 📖. Vgl. dazu auch Barths Brief an v. Soden vom 5.12.1934: Leider liege von seilen der ev. Kirche bisher keine Erklärung vor, daß keinerlei Eid den Menschen zu einem Gegensatz zu Gottes Gebot verpflichten könne. «Wenn eine derartige Bestreitung des totalen Staates gerade hinsichtlich des Eides seitens der Kirche bei uns vorläge, ohne daß der Staat dagegen protestiert hätte, dann wäre die Situation auch für mich klar. Der selbstverständliche Vorbehalt wäre dann gültig, auch ohne daß ich ihn persönlich aussprechen müßte. Da die ev. Kirche bis jetzt geschwiegen und damit den totalen Staat doch anerkannt hat, muß ich persönlich gefragt auch persönlich antworten, d.h. das, was normalerweise die Kirche für mich tun müßte, meinerseits für die Kirche tun.» Assel, a.a.O., S. 457.465, und Prolingheuer. a.a.O., S. 273 📖. ↩
16
Assel, a.a.O., S. 466f. 📖 ↩
17
Prolingheuer, a.a.O., S. 74.275 📖. Der Eid «schließt durch die Berufung auf Gott ein Tun aus, das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes ist.»↩
18
Assel, a.a.O., S. 467f. 📖 ↩
19
Prolingheuer, a.a.O., S. 86 📖. Sie formulierte allgemein: «Niemand lasse sich die Pflicht verleiden, die ihm das Wort Gottes gegenüber Volk und Staat auferlegt.»↩
20
A.a.O., S. 89f., Faksimile S. 280 📖: «Karl Barth und die Eidesfrage». Darin Brief Hesses und Immers vom 14.12.1934 an Minister Rust.↩
21
Der Student Wolfgang Scherffig schrieb am 21.12.1934 an seine Braut: «Am Dienstag hat Barth uns von ganzem Herzen gedankt für unsere Stellung in der Eidesfrage. Er hätte bis jetzt nichts gesagt. Doch jetzt müsse er uns gestehen, daß unser Verhalten ihm eine rechte Stärkung und Freude gewesen sei, weil wir so tapfer und so klug seine Sorgen und seine ganze Haltung mitgetragen hätten. Danach verteilte er Abzüge von dem beiliegenden Brief und bat uns, sie doch recht weit zu verbreiten, da dies ja der einzige Weg in die Öffentlichkeit sei. Man könne nicht wissen, wie die Regierung auf diesen Brief reagiere, es bestünde ja immerhin eine schwache Möglichkeit, daß sie irgendwie darauf eingehe. Da möchte er denn nicht, daß entstellende Nachrichten darüber verbreitet würden, etwa: Er sei zu Kreuze gekrochen …» (abgedruckt in: W. Scherffig, Junge Theologen im ‹Dritten Reich›. Dokumente, Briefe, Erfahrungen, Bd. 1: 1933-1935, Neukirchen 1989, S. 165 📖).↩
22
H. Prolingheuer, a.a.O., S. 96.104.107f. 📖 ↩
23
A.a.O., S. 91.107 📖. Prolingheuer bezeichnet die Faksimile-Wiedergabe auf S. 285 als «Flugblatt aus dem bekenntniskirchlichen Untergrund gegen das Schweigen der Leitung der Bekennenden Kirche zur Eidesfrage».↩
24
Assel, a.a.O., S. 470 📖. – Stapel hatte schon in der 2. Dezember-Nummer der Zeitschrift in dem Beitrag Karl Barth und der Beamteneid scharf gegen Barth Stellung genommen. Der schärfste Absatz darin stammte wörtlich aus einem Briefe Hirschs an ihn (Assel, a.a.O., S. 466).↩
25
A.a.O., S. 471–474 📖. Prolingheuer, a.a.O., S. 96 📖↩
26
A.a.O., S. 97 📖. ↩
27
Handschriftliche Marginalie auf dem Schreiben: «Nachdem die Bekenntnisleitung als ‹rechtmäßige Kirche› den Vorbehalt ganz allgemein ausgesprochen hat, ließ Barth – mit dieser ausdrücklichen Begründung – seinen besonderen inhaltsgleichen Vorbehalt fallen.» Assel, a.a.O., S. 474 📖. ↩
28
Haupttteil des Briefs der Vorläufigen Kirchenleitung an stud. theol. Heinrich Harms vom 6.12.1934, s. Anm. 17.↩
29
Mt. 22,21; Mk. 12,16.17; Lk. 20,24.25.↩
30
Apg. 5,29.↩
31
Röm. 13,1a.↩
32
Von Barth zitiert nach Basler Nachrichten vom 17.12.1934, s. Anm. 20.↩