Brief Nr. 145 · 29. Mai 1934

Karl Barth an Charlotte von Kirschbaum in Bonn

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145

L. L.

Ich bin an Ort und Stelle1, und der Tag verläuft unter den mannigfaltigsten Vorgesprächen. Im Kreis der altpreußischen Union fand ich eine gute entschlossene Stimmung und Haltung. Dagegen droht nun von seiten der «Lutheraner» ein großer Ansturm gegen die Frankfurter Erklärung2. Und wer steht dabei an der Spitze? Georg |358 Merz!3 Eben bin ich in einer Sitzung4, in welcher darüber beraten wird ­- Meiser spricht gerade über die Schöpfungsordnungen5 ­- es sieht Alles sehr trostlos aus, und ich weiß nicht, wie es morgen werden soll ­- und wie es möglich sein soll, daß ich nicht in der nächsten Viertelstunde in Worte der Verachtung und des Zornes ausbreche.

6 h Ich bin nicht ausgebrochen, sondern habe den Lutheranern energisch, aber sanft zugeredet. Auch Georg, der Tor, wurde dann etwas weicher. Sie haben nun heute nacht einen lutherischen Konvent6, |359 dessen hoffentlich weise Beschlüsse7 man nun abwarten muß. – Augenblicklich bin ich wieder in der Versammlung der Union8. Hier ist übrigens auch 1 (eine) Frau9 zu sehen. Es wurde übrigens öffentlich mitgeteilt, daß deine Beschwerde in der neuen rheinischen Kirchenordnung bereits berücksichtigt ist!!!10

360 7 h Gottesdienst, nachher Eröffnung der Synode, 2-300 Leute.

Die Zeichen sind alle noch sehr undeutlich. Hoffen wir das Beste.

Dein
K.

Sachfußnoten

1
Zur 1. Bekenntnissynode der DEK vom 29.-31.5.1934 in Wuppertal-Barmen. Barth wohnte in dieser Zeit im Hause von A. de Quervain in Wuppertal-Elberfeld. – Durch eine am 30.4.1934 vom Reichskultusministerium gegen Barth erlassene Aufenthaltbeschränkung auf Bonn und die nächste Umgebung war Barths Reise zur Barmer Synode gefährdet, zumal ein entsprechendes Gesuch Barths vom 28.5. abgelehnt worden war. Näheres dazu bei Prolingheuer, S. 18-20. 243-246 📖; vgl. auch Busch, S. 257-261 📖.↩
2
Zur Vorbereitung von theologischen Thesen zur 1. Bekenntnissynode in Wuppertal-Barmen hatten sich am 15./16.5.1934 die Lutheraner Th. Breit und H. Asmussen sowie Barth als reformierter Vertreter im «Basler Hof» in Frankfurt getroffen. Die in Frankfurt aufgestellten sechs Thesen und Antithesen, der Entwurf für eine «Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche», waren im wesentlichen das Werk Barths. Diese in Frankfurt entstandene Erklärung wurde nach einigen Änderungen und Zusätzen auf der Bekenntnissynode in Barmen von den insgesamt 139 Vertretern aus 18 Landeskirchen einstimmig angenommen. – Siehe zum Text und zur Entstehungs-, Redaktions- und Wirkungsgeschichte den Bericht Barths in seinem Brief an E. Thurneysen vom 20.5.1934 in: Bw.Th. III, S. 642–644 📖; C. Nicolaisen, Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934, Neukirchen-Vluyn 1985 📖; Chr. Barth, Bekenntnis im Werden. Neue Quellen zur Entstehung der Barmer Erklärung, Neukirchen-Vluyn 1979 📖; K. Barth, Texte zur Barmer Theologischen Erklärung, hrsg. von M. Rohkrämer, Zürich 20042 📖; s. zu «einer kurzen geschichtlichen Kommentierung» auch KD II/1, S. 194-200 📖.↩
3
Vgl. Lichtenfeld, S. 429f. 📖; zur weiteren Beteiligung von Merz an den Beratungen und zu seiner Haltung zur Barmer Theologischen Erklärung insgesamt a.a.O., S. 427-454; vgl. weiter G. Merz, Die Barmer Kundgebung und das deutsche Luthertum, in: JK, Jg. 2 (1934), S. 526-531 📖; ders., Volkskirche – Bekenntniskirche oder «Volkstums»kirche?, a.a.O., S. 784-790 📖; vgl. zur lutherischen Kritik an Barmen im Jahre 1934 auch: H. Lilje, Kritik an Barmen, a.a.O., S. 692-699 📖; H. Ehrenberg, Die Gabe Gottes und das Gesetz Gottes. Weiteres zur Kritik an Barmen, a.a.O., S. 742-745 📖; W. Trillhaas, Die genuin lutherische Stimme?, a.a.O., S. 745-747 📖; Ansbacher Ratschlag zur Barmer Theologischen Erklärung, in: AELKZ, Jg. 67, Nr. 25 vom 22.6.1934, Sp. 584-586 📖 (wieder abgedruckt bei K. D. Schmidt, Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage, Bd. 2: Das Jahr 1934, Göttingen 1935, S. 102-104 📖); W. Elert, «Confessio Barmensis», in: AELKZ, Jg. 67, Nr. 26 vom 29.6.1934, Sp. 602-606 📖.↩
4
Bezüglich seiner Teilnahme an den Sitzungen schrieb Barth am 1.6.1934 an K. Sartorius: «Die theologische Erklärung, um die es besonders geht, stammt nämlich – aber das darf in keiner Andeutung in die Presse – fast bis zum letzten Wort aus meiner Feder. Und eben in dieser Sache mußte ich so viele Ausschuß-Sitzungen mitmachen, daß mir ein guter oder vielmehr der größte Teil der übrigen Plenarversammlungen entgangen ist» (KBA 9234.192).↩
5
Vgl. Verantwortung für die Kirche. Stenographische Aufzeichnungen und Mitschriften von Landesbischof Hans Meiser 1933-1955, Bd. 1: Sommer 1933 bis Sommer 1935, bearbeitet von H. Braun und C. Nicolaisen (AKZG, Reihe A, Bd. 1), Göttingen 1985, S. 279f., bes. Anm. 3 📖.↩
6
Hier übte «vor allem» Meiser «heftige Kritik an der schwierigen Sprache des Entwurfs und seiner angeblich fehlenden Klarheit in Bezug auf die Bekenntnisbestimmtheit» (Scholder II, S. 184f. 📖). Sachlich bestanden hinsichtlich des Problems der «Schöpfungsordnungen» – neben dem Problem der «natürlichen Offenbarung» und des «Ethos des Christen in der Welt» – die größten Bedenken seitens der Lutheraner gegen die Annahme einer gemeinsamen Erklärung. Diese drei Themenkomplexe waren vor allem Gegenstand der Verhandlungen in der «Abendsitzung im engeren Kreis der Lutheraner» und in dem sich anschließenden, von Merz geleiteten, bis morgens um 4 Uhr beratenden Nachtausschuß (Lichtenfeld, S. 430f 📖).↩
7
Man kam schließlich «zu dem von Barth und Asmussen im Grunde schon skizzierten Kompromiß: Asmussen sollte der Synode die in Bonn überarbeitete Frankfurter Fassung [scil. der Theologischen Erklärung] vorlegen und erläutern; sodann sollte die Vorlage ohne vorherige Aussprache im Plenum sofort den konfessionellen Konventen zur weiteren Beratung überwiesen werden» (Scholder II, S. 185 📖).↩
8
Die Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union tagte am 29.5.1934 in Wuppertal-Barmen und vereinigte sich am Abend mit den Synodalen aus den anderen Landeskirchen zur Eröffnung der ersten Bekenntnissynode der DEK (vgl. Meier I, S. 177f. 📖; Scholder II, S. 175 📖). Die altpreußische Bekenntnissynode trat dann anscheinend auch noch zwischen den Sitzungen des Plenums der deutschen Bekenntnissynode zusammen (s. Verantwortung für die Kirche, a.a.O., S. 285, Anm. 1 📖).↩
9
Stephanie von Mackensen von Astfeld, geb. von Renvers (1894–1985), Mitglied des Pommerschen Bruderrates (s. G. Niemöller [Hrsg.], Die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Barmen, II. Texte. Dokumente. Berichte [AGK 6], Göttingen 1959, S. 21 📖).↩
10
Die Freie Evangelische Synode im Rheinland hatte am 15.5.1934 in ihrem ersten Rundschreiben eine Ordnung zum Aufbau der Bekennenden Kirche herausgegeben. Barth nahm am 21.5. in einem Schreiben an P. Humburg dazu Stellung und kritisierte – vermutlich eben auf Anregung von Kirschbaums – den «männerbündelnden» Geist dieser Ordnung. Er bezog sich dabei besonders auf den Abschnitt über den «Aufbau unseres Dienstes», in dem als «Kern jeder bekennenden Gemeinde» «‹die Bruderschaft› der Männer» bezeichnet wird, die den «Bruderrat» berufen sollte, «der die bekennende Gemeinde unter dem Wort leitet». Barth meldete dagegen «als ernstliches Desiderium» an, daß «die Frauen an der Arbeit der Gemeinde-Räte und der Synoden zu beteiligen wären» (KBA 9234.168). Die 1. Bekenntnissynode der altpreußischen Union, aus deren Sitzung Barth seine Mitteilung an von Kirschbaum schrieb, nahm am 29.5. eine Ordnung über den Aufbau der Bekennenden Kirche an, nach der der «für die Leitung der Bekenntnisgemeinde» verantwortliche «Gemeindebruderrat» allgemein «von den im kirchlichen Leben tätigen und bewährten Gliedern erwählt werden» sollte (vgl. G. van Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, in: ders. [Hrsg.], Kirchenkampf im Rheinland. Die Entstehung der Bekennenden Kirche und die Theologische Erklärung von Barmen 1934 [SVRKG 76], Köln 1984, S. 134f.141 📖).↩