Brief Nr. 169 · 20. November 1934

Karl Barth an Charlotte von Kirschbaum in Bonn

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169

L. L!

Die Situation hier ist verworrener als je.1 Bayern, Württemberg, Hannover und Kassel (1866!)2 sind aufs neue aufgerückt mit einem noch übleren Vorschlag3 als das letztemal: Die Bischöfe von Bayern, |404 Württemberg, Hannover, Baden (!)4 und Schlesien (!)5 sowie (!) der Bruderrat der Bekenntniskirche sollen unter Akklamation6 des Gustav Adolf-Vereins, der inneren Mission usw. ein provisorisches Kirchenregiment Marahrens (!)7, Koch, Breit, Baumann8, Flor9 heraus|405stellen. Leider hat sich von Soden10 dieser Sache angenommen und vertritt sie als praktische Lösung. Und leider schwankt manchmal auch Präses Koch11. Asmussen, Niemöller12 und ich sind uns einig darin, daß bei dieser Zukunft unsere «kirchenregimentliche» Tätigkeit nur eine Episode gewesen sein könnte, daß wir uns dann wieder in die Einsamkeit bzw. in die Opposition13 begeben müßten. Noch ist es hier nicht so weit. Fast alle Preußen14 (leider nicht Beckmann15!) |406 stehen sehr gut, besonders auch Jacobi16. Aber zu einer inneren Einheit in der D. E. K. scheint es nicht kommen zu sollen. [Eben redet Breit17, du könntest als Bayerin und Lutheranerin nur weinen bei seinen Worten.]18 Es wird heute sicher spät werden, aber es ist anzunehmen, daß ich morgen um ½9 Uhr hier wegfahren und zur gewohnten Zeit dort sein kann. Grüße Nelly und die Kinder und Traub. Bekümmert

Dein
K.

Sachfußnoten

1
Reichsbruderratssitzung vom 20.-22.11.1934 im St. Michael Hospiz in Berlin, in der es vor allem um Ordnungs- und Personenfragen ging. Zu dieser Sitzung war Barth erst einen Tag zuvor, am 19. November, mit der telegraphischen Mitteilung eingeladen worden: «Dringende Reichsbruderratsitzung morgen Dienstag Berlin 10 Uhr vormittag Hospiz Michael = Koch» (KBA 9334.1114). Vgl. Barths zusammenfassende Schilderung der Ereignisse Bw.Th. III, S. 756-763 📖.↩
2
1866 kämpfte im «Deutschen Krieg» Preußen gemeinsam mit den kleineren norddeutschen Staaten gegen Österreich, Bayern, Württemberg, Hannover, Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau u. a. um die Vorherrschaft in Deutschland. Am 1.12.1934 wiederholte Barth in seinem Rückblick vor der Bekenntnisgemeinschaft der Bonner Studenten (s. oben S. 397, Anm. 7) seine Anspielung auf dieses historische Jahr 1866: «Man fing an, weich zu werden. Bis zum 1.11. hatte Preußen zusammengehalten wie ein Block bis auf Schlesien. Dann fällt einer nach dem anderen ab. Ich wurde zu einem Verfechter Preußens, Friedrichs des Großen und Bismarcks! Ich wäre beinahe schwarz-weiß geworden! Zu von Soden, dem Vertreter Hessen-Kassels, der bereits übergegangen ist, sagte ich: ‹Lieber Kollege, was denken Sie sich dabei, Preußen gegen Hannover, Hessen, Württemberg, Bayern? Woran erinnert Sie das? War das nicht 1866 so?›» (Prolingheuer, S. 262 📖).↩
3
Nach dem bei der Sitzung des Reichsbruderrates durch von Soden vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung, der am 18.11.1934 bei einer Zusammenkunft von Breit, Marahrens, Meiser, Pressel, Schumann, von Soden, Wurm u. a. in München ausgearbeitet worden war, sollte an die Stelle des geschäftsführenden (Sechser-)Rates der DEK die sogenannte «Vorläufige Kirchenleitung» (VKL) treten. Nach dem vom Reichsbruderrat am 22.11. gebilligten Vertragsentwurf über die VKL gehörten dieser an: A. Marahrens (als Vorsitzender), Th. Breit, P. Humburg, K. Koch und in Vertretung E. Fiedler. Die VKL hatte entsprechend dieser Vereinbarung die «Aufgabe, gemäß den Botschaften der Bekenntnissynoden der DEK von Barmen und Dahlem auf der Grundlage von Bekenntnis und Verfassung die DEK zu ordnen und in wahrer Einigkeit aufzubauen» (Besier, S. 38–40 📖; vgl. Meier I, S. 518-523). 📖↩
4
Julius Kühlewein (1873–1948), seit 1919 Mitglied der badischen Kirchenregierung, 1924 Prälat, 1933-1945 Landesbischof von Baden.↩
5
Otto Zänker (1876–1960), 1925 Generalsuperintendent für die Sprengel Breslau und Oppeln, 1933-1941 Bischof von Breslau, 1933/34 Teilnehmer der Bekenntnissynoden der DEK.↩
6
Das beabsichtigte Verfahren entsprach der Weise, wie am 6.11.1934 L. Müller in einer außer von den Bischöfen Marahrens, Meiser, Wurm und Zänker, Präses Koch u. a. auch vom Evangelischen Verein der Gustav-Adolf-Stiftung und von der Arbeitsgemeinschaft der missionarischen und diakonischen Verbände und Werke der D. E. K. unterzeichneten Mantelnote mit einigen Anlagen zum Rücktritt aufgefordert worden war. Einig waren sich die Unterzeichner darin, daß nur durch einen Rücktritt des Reichsbischofs die Möglichkeit für einen Neuanfang und für eine Befriedung in der DEK gegeben wäre (vgl. JK, Jg. 2 [1933], S. 957-960 📖).↩
7
Für die Einsetzung von Marahrens konnte auf der Sitzung geltend gemacht werden, daß eine durch ihn geleitete Notkirchenregierung – im Gegensatz zum Reichsbruderrat – die staatliche Zustimmung erlangen könne (Meier I, S. 518f 📖.; Besier, S. 38 📖; s. zu den Vorbehalten Barths u. a. gegen Marahrens: Prolingheuer, S. 39-41 📖; Busch, S. 266-268 📖; W. Niemöller, Wort und Tat 📖 [s. oben S. 401, Anm. 1], S. 139-142).↩
8
Eberhard Baumann (1871–1956), 1923-1943 Superintendent und reformierter Konsistorialrat in Stettin, Februar 1934 vorübergehende Zwangsbeurlaubung, Mitglied des pommerschen Bruderrates, stellvertretender Präses der pommerschen Bekenntnissynode, 1935 zeitweise stellvertretendes Mitglied im Reichsbruderrat, stellvertretender Moderator des Reformierten Bundes.↩
9
Wilhelm Flor (1882–1938), 1931 Reichsgerichtsrat in Leipzig, juristisches Mitglied der 1. Vorläufigen Kirchenleitung (wegen staatlichen Verbots der Amtsausübung durch E. Fiedler vertreten), 1937 Leiter der sächsischen Bekenntnissynode, Teilnehmer der Bekenntnissynoden der Deutschen Evangelischen Kirche.↩
10
H. von Soden wirkte bei dem in Anm. 3 genannten Entwurf einer Vereinbarung über die VKL mit und vertrat ihn im Reichsbruderrat (vgl. Besier, S. 39 📖; G. Niemöller, Barmen I 📖 [s. oben S. 401, Anm. 1], S. 139f.; W. Niemöller, Wort und Tat 📖 [s. oben S. 401, Anm. 1], bes. S. 134f.; zum Verhältnis Barths zu von Soden vgl. den Brief von Sodens vom 2.12.1934 an Barth und die Antwort Barths vom 5.12.1934 in: Bw.B.1, S. 269-273 und S. 273-279 📖, wieder abgedruckt in: Prolingheuer, S. 265-267 und S. 271-274 📖). – Hans von Soden (1881–1945), 1921 o. Professor für Kirchengeschichte und Neues Testament in Breslau, 1924 in Marburg; Vertrauensdozent aller der Bekennenden Kirche angehörenden Hochschullehrer, Begründer und Leiter der Bekennenden Kirche in Kurhessen, Teilnehmer der Bekenntnissynoden der Deutschen Evangelischen Kirche.↩
11
«Präses Koch rechtfertigte seine Entscheidung für ein Vorläufiges Kirchenregiment […] damit, daß die jetzige personelle Zusammensetzung die einzig mögliche gewesen sei. Die altpreußische Union würde aber im Barmer und Dahlemer Kurs festbleiben und das vorläufige Kirchenregiment stärkstens beeinflussen.» (Meier I, S. 519 📖)↩
12
Gegenüber Niemöller erinnerte sich Barth später in seinem Brief vom 29.6.1946 an die Entscheidungen in «jenen fatalen Novemberwochen 1934» und in «jenen nächtlichen Tumulten im St. Michaelshospiz zu Berlin» (s. Offene Briefe 1945-1968, S. 86f. 📖).↩
13
Auf der Sitzung erklärte Barth: «Daß Sie uns auch Marahrens nicht ersparen konnten – muß Sie verstehen machen, daß auch wir nicht ersparen können wegzubleiben. Ich bin gekommen. Ich bin auch bereit, wieder in die Opposition zu gehen.» (Prolingheuer, S. 39 📖) Am 22.11.1934 traten wegen der «Vereinbarung über die Bestellung eines vorläufigen Kirchenregiments der Deutschen Evangelischen Kirche» Barth, H. A. Hesse, K. Immer und M. Niemöller aus dem Reichsbruderrat aus. H. Asmussen gab mit den anderen eine Protesterklärung ab (MeierI, S. 519f. 📖; vgl. W. Niemöller S. 401, Anm. 1], S. 135 📖).↩
14
D. h. die Sitzungsteilnehmer aus der altpreußischen Union.↩
15
Siehe zu Beckmanns Befürwortung der vorgeschlagenen Vereinbarung Prolingheuer, S. 40f. 📖 ­- Joachim Beckmann (1901–1987), Dr. phil. Lic. theol., 1933-1948 Pfarrer in Düsseldorf, Mitglied des Reichsbruderrats, 1945 Mitglied der rheinischen Kirchenleitung (ab 1949 Oberkirchenrat, 1958-1971 Präses).↩
16
Jacobi sah «zunächst in dem Vereinbarungsentwurf eine gefährliche Erweichung, die dem Gesichtspunkt der ‹alten Kirche› entspreche». Am 23.11.1934 akzeptierte jedoch auch er die VKL unter Marahrens (Meier I, S. 519 📖).↩
17
Breit argumentierte «mit landeskirchlichen und konfessionellen Aspekten. Im übrigen werde die Rechtmäßigkeit der Bekenntnissynode von der Vereinbarung nicht berührt. Daß die Gleichordnung der drei Landeskirchenführer [scil. der sogenannten intakten Landeskirchen], die neben die Synode träten, formell gegen die Dahlemer Beschlüsse verstoße, konnte freilich auch Breit nicht ganz in Abrede stellen. Doch sei diese Modifikation ­- durch die veränderte Situation bedingt ­- erforderlich, gäbe es doch seit dem 30. Oktober wieder intakte Landeskirchen, die man von ihrer Eigenart her betrachtet natürlich dem Reichsbruderrat nicht unterstellen könnte.» (Meier I, S. 519 📖)↩
18
Eckige Klammern im Original.↩