Brief Nr. 171 · 2. Januar 1935

Karl Barth an Charlotte von Kirschbaum in Bonn

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171

L. L.!

Ich geriet gestern abend zunächst in eine Einladung bei Präses Koch hinein2, in der es ganz gemütlich und interessant war, um derentwillen ich nun aber doch nicht hiehergefahren wäre. Nachher saß ich dann noch drei Stunden (!) mit Asmussen zusammen, mit dem ich mich sehr gut verstanden habe, auch hinsichtlich einer eventuellen Basler Zukunft3. Heute morgen trat4 nun der theologische Ausschuß zusammen5, um eine Grundlage für die nötigen geistig-geistlichen Unterbauungen der Bekenntnisfront, zunächst über den Problem|410kreis «Kirche-Staat»6 auszuarbeiten. Aber ach, da sind der Schwierigkeiten schon in diesem kleinsten Kreise unzählige! Und mir fällt wiederum die Rolle des bösen Mannes zu, der für die spitzeste Form der Fragen eintritt. Georg ist nicht da; er hat sich der Sache mit einer merkwürdigen Begründung entzogen. Morgen tritt nun der Bruderrat zusammen. Ich sehe der Sache mit großer Sorge entgegen.7 Mir redet man lebhaft, aber ohne allzu große Klarheit zu, in D[eutschland] zu bleiben. Kommt Zeit, kommt Rat.

Grüße Alle! Es grüßt dich

Dein
K.

Sachfußnoten

1
In Bad Oeynhausen tagte am 3.1.1935 der Reichsbruderrat. Es sollten dabei vor allem tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten besprochen werden, die seit der Einsetzung der VKL entstanden waren. An dieser Tagung nahmen als Vorsitzender der VKL Bischof A. Marahrens und auf Einladung von Präses K. Koch die vier aus dem Reichsbruderrat ausgetretenen Mitglieder Barth, H. A. Hesse, K.  und (ab 14 Uhr) M. Niemöller teil. Die Bischöfe H. Meiser und Th. Wurm waren nicht anwesend (vgl. Prolingheuer, S. 111–115 📖; Besier, S. 54 📖).↩
2
Mskr: «Ich geriet … hineingeraten»; Korrektur vom Hrsg.↩
3
Siehe Bw.Th. III, S. 810, Anm. 45 📖.↩
4
Mskr.: «Heute morgen trat … zusammengetreten, um über eine Grundlage … auszuarbeiten.»; Korrektur vom Hrsg.↩
5
Am 2.1.1935 tagte der Theologische Ausschuß der Evangelischen Kirche der APU mit Barth, Beckmann, Niesel, von Rabenau und Vogel. Als Gäste waren Asmussen, Fiedler, Koch und Weber anwesend (vgl. W. Niemöller, Die Evangelische Kirche im Dritten Reich. Handbuch des Kirchenkampfes, Bielefeld 1956, S. 137 📖).↩
6
Dieses Thema wurde dann auch während der «Rüstzeit» vom 14.-17.1.1935 in Bad Oeynhausen behandelt. Siehe unten S. 423f., Anm. 1.↩
7
Zu Beginn der Sitzung kam es zu heftigen Auseinandersetzungen über die umstrittenen Novemberbeschlüsse (Prolingheuer, S. 111-115 📖; vgl. W. Niemöller, Die dritte Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Augsburg. Text-Dokumente-Berichte [AGK 20], Göttingen 1969, S. 10f. 📖; s. oben S. 403f., Anm. 3). Zum Abschluß seiner Beratungen am 3.1.1935 faßte der Bruderrat der DEK insgesamt sechs Beschlüsse. Der erste betraf die Verurteilung Barths: Barth war am 26.11.1934 auf Anordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung durch den stellvertretenden Universitätskurator in Bonn, Fr. Wildt, suspendiert worden. Zugleich war gegen Barth ein förmliches Dienststrafverfahren eingeleitet worden, da er «auf die Aufforderung des Rektors seiner Verpflichtung zur Ableistung des Diensteides» nachzukommen, erklärt hatte, «den Eid nur mit dem Zusatz leisten zu wollen: ‹soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann›». Barth protestierte am 27.11. schriftlich und mündlich gegen die Suspendierung und die Vorladung zur Voruntersuchung beim Bonner Landgericht. Am 20.12. sprach die Dienststrafkammer bei der Regierung in Köln die Dienstentlassung Barths aus (s. die briefliche Anordnung des Reichsminsters in Bw.B1, S. 262f. 📖, und Barths Protesterklärung a.a.O., S. 265-267; Prolingheuer, S. 53-55). Der Bruderrat forderte Barth auf, «gegen das Urteil der Dienststrafkammer bei der Regierung in Köln vom 20.12.1934 Berufung einzulegen». Des weiteren erklärte er: «Der Bruderrat der DEK ersucht die Vorläufige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche, sobald die Begründung des Urteils in Sachen Professor D. Barth erschienen ist, mit dem Staat über die Eidesfrage in Verhandlungen zu treten.» (Prolingheuer, S. 114; vgl. Meier II, S. 396f., Anm. 150 📖).↩