1914

Aufruf an die sozialdemokratischen Organisationen

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AUFRUF AN DIE
SOZIALDEMOKRATISCHEN ORGANISATIONEN

1914

Einleitung s. oben S. 21–25.

Aufruf an die
sozialdemokratischen Organisationen

Werte Freunde!

Wie Ihr wisst, ist gegenwärtig in der ganzen Schweiz eine Bewegung im Gang mit dem Zweck, dem Spielbankartikel (§ 35) unserer Bundesverfassung 📖 eine klarere Form zu geben, sodass er in Zukunft nicht mehr soll umgangen werden können. Es haben sich nämlich trotz des Verbots der Bundesverfassung im Schatten der sogenannten Kursäle in Genf, Montreux, Interlaken, Thun, Baden, Luzern, Bern, Locarno, Lugano Glücksspielbetriebe eingenistet, die sich nur durch die niedrigeren Einsätze von der berüchtigten Spielhölle in Monte Carlo und ähnlichen Orten unterscheiden. Der schweizerische Bundesrat hat diese Betriebe durch ein in jeder Hinsicht sehr anfechtbares Reglement förmlich anerkannt. Wenn das Schweizervolk nicht will, dass diese eigenartige Form des Kapitalismus endgültig bei uns Boden fasse und noch ganz andern Umfang annehme als bisher, so ist es höchste Zeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Wir brauchen Euch wohl kaum erst darüber aufzuklären, warum wir als sozial Gesinnte dabei sein müssen, wenn da Ordnung geschaffen wird. Wer auch nur einen Augenblick nachdenkt über die Sache, muss sich sagen, dass die Spekulation auf die Spielleidenschaft und Dummheit des Publikums und der Gelderwerb durch Zufall, die das Wesen dieser Spiele ausmachen, gerade vom sozialen Standpunkt aus unbedingt bekämpft werden müssen und dass darum alle, die ernsthaft auf diesem Standpunkt stehen, energisch dafür eintreten müssen, dass die betreffende Verfassungsbestimmung eine solche Form erhalte, dass ihr in Zukunft nachgelebt werden muss.

Ihr werdet Euch nicht irre machen lassen durch das Geschwätz von gewisser Seite, es handle sich bei dieser Initiative um eine Polizeimaßregel gegen die sittliche (!) Freiheit des Einzelnen («Muckerinitiative»)1, und die Glücksspiele seien nötig im Interesse unserer Frem|31denindustrie. Es ist interessant genug, dass fast die gleichen Einwände von der gleichen Seite auch bei den Debatten über das neue Fabrikgesetz immer wieder erhoben worden sind. Sie sind hier so hinfällig wie dort. Freiheit zu Spekulationen auf die Schwachheit oder Torheit der Andern verdient die schöne Bezeichnung «Freiheit» nicht, sie ist Ausbeutung und Willkür, gegen die wir im Namen der wahren Freiheit protestieren. Und die Behauptung, dass unsere Fremdenindustrie ohne diese Glücksspiele zu Grunde gehen müsse, ist gerade so unwahr wie die andere, dass unsere schweizerische Fabrikindustrie zu Grunde gehen werde an den Fortschritten der Sozialpolitik. Das Beispiel Deutschlands, das bei einem blühenden Fremden- und Bäderwesen keine Glücksspiele duldet, das Beispiel von Zermatt und Ragaz in der Schweiz beweisen es. Es ist ferner nicht wahr, es könne uns gleichgültig sein, wenn die reichen Fremden sich in unsern Spielsälen rupfen lassen. Das kann uns nicht gleichgültig sein: Erstens, weil es bei uns nur ein Recht geben soll, für Arme und Reiche, für Schweizer und Fremde; zweitens weil nachgewiesenermaßen auch unbemittelte Einheimische oft genug diesen Spielen frönen und dadurch in Schaden und Schande geraten. Und auch das ist nicht richtig, wenn man sagt, gerade so gut müsse der «Jass» und ähnliche Spiele unterdrückt werden. Ein aufgeklärter Arbeiter wird zwar sicher kein Gewohnheitsjasser sein, er hat Zeit und Geld besser zu verwenden; aber wir denken nicht daran, Besserungen auf diesem Gebiete persönlicher Moral auf gesetzgeberischem Wege zu erzielen, sie müssen auf andere Weise kommen. Die Glücksspiele in unsern Kursälen aber sind ein öffentliches soziales Übel und darum können und müssen wir politisch gegen sie vorgehen.

Es ist hocherfreulich, dass sich der Parteivorstand der schweizerischen Sozialdemokratie und die Geschäftsleitung der aargauischen sozialdemokratischen Partei bereits für die Initiative ausgesprochen haben.2 Im Einverständnis mit der Geschäftsleitung treten wir darum an |32 die aarg. sozialdemokratischen Organisationen heran mit dem Ersuchen, sie möchten kräftig für diese Initiative einstehen. Von den herrschenden Kreisen in unserm Kanton ist auch in diesem Fall wenig oder nichts zu erwarten. Die Haltung unserer tonangebenden Presse und die Zweidrittelsmehrheit gegen die Initiative in der reformierten Kirchensynode3 beweisen es. Umsomehr müssen die wahrhaft lebendigen und fortschrittlichen Elemente in unserem Volk, vor allem die organisierte Arbeiterschaft und die Abstinenten aller Richtungen zusammenstehen, um dafür zu sorgen, dass der Aargau in dieser Sache nicht mit Unehren dastehe. Es werden demnächst allen sozialdemokratischen Organisationen die Initiativbogen samt genauen Anleitungen zugehen, und wir bitten Euch, die Unterschriftensammlung sofort und mit Energie in Angriff zu nehmen. Sie muss bis zum 31. Mai beendigt sein.

Wir grüßen die Gesinnungsgenossen und Mitarbeiter!

Für das aargauische Aktionskomitee gegen die Spielbanken:
Karl Barth, Pfr.

Sachfußnoten

1
Der Schweizer Abstinent. Wochenzeitung für die Volkswohlfahrt, Jg. 9, Nr. 11 vom 12.3.1914, S. 47 📖, berichtet in der Rubrik «Wochenschau» vom Versuch, die Volksinitiative «als ein Werk von Stündelern und Muckern hinzustellen», d. h. von Teilnehmern an pietistischen «Stunden» und Anhängern der Erweckungsbewegung.↩
2
Vgl. Jahrbuch der Sozialdemokratischen Partei 1914 (s. oben S. 9, Anm. 1), S. 21 und S. 95 📖↩
3
Siehe oben S. 7.↩