Der schweizerische Bundesrat und die
Glücksspielunternehmer
Wir haben gegenwärtig alle zentralere oder doch dringendere Dinge zu überdenken als die Frage, ob wir auch in Zukunft im Schweizerland Spielbankbetriebe haben werden oder nicht. Aber in den kleinen Fragen treten manchmal die Entscheidungen, um die es sich in den großen handelt, unzweideutiger und fassbarer zu Tage als in diesen selbst. Darum wollte ich die Aufforderung der Redaktion, mich über die bundesrätliche Botschaft zur Spielbankinitiative1 zu äußern, nicht ablehnen. Sie bietet ein mehr als gegenständliches Interesse als Illustration zu allgemeinen viel tieferen Fragen: nach den Grundsätzen, die sich hier im Kleinen ausleben, werden wir im Großen regiert; das ist in specie die Wahrheit unserer herrschenden Partei2 und – wir haben die Regierung und die Mehrheit, die wir verdienen – das wäre also die Politik, wie sie das Schweizervolk nach zwei Jahren europäischen Krieges haben und treiben will?!
Die Geschichte der Spielbankfrage in der Schweiz ist nur äußerlich kompliziert und vieldeutig, in ihrem Kern aber durchaus einfach. Es stehen sich da von jeher zwei Faktoren gegenüber: hier die Interessen gewisser Unternehmer- und Aktionärkreise der Fremdenindustrie samt der von ihnen ökonomisch abhängigen Volksteile – dort der gute Wille des Volksganzen zu saubern Erwerbsverhältnissen, der sich sei|304nerzeit im Art. 35 der Verfassung
📖 einen, wenn auch ungenügenden Ausdruck verschafft hat. Und nun ist die Frage die: Wird dieser gute Wille des Volksganzen sich ernsthaft und stark durchsetzen oder nicht? Er hatte es damals mit einem relativ harmlosen Gegner zu tun. Seit 1874 haben sich jene gewissen kapitalistischen Interessen verzehnfacht. Wird er sich auch verzehnfachen und bei seinem ehrlichen Nein bleiben? Die Haltung der eidgenössischen und kantonalen Behörden hat darauf zunächst die Antwort zu geben. Für die Vergangenheit ist die Frage entschieden: Recht ist in der Schweiz, wie es der Bundesrat auf S. 11–46 seiner Botschaft ausführlich zeigt, nicht Recht geblieben, sondern von Seiten der Verantwortlichen (aber auch ohne dass das souveräne Volk sie darüber zur Rechenschaft gezogen hätte!) systematisch verdreht und gebrochen worden unter dem konstanten Druck der interessierten Kreise. Dass dieser Vorgang sich in der korrekten und sachlichen Form der «Auslegung» und entsprechenden Anwendung eines nicht ganz klaren Buchstabens vollzogen hat, ändert nichts an seinem unsittlichen Charakter. 18743 will das Schweizervolk von einer gewerbsmäßigen Ausnützung der Spielleidenschaft nichts wissen und nennt sie Unrecht. 19134 aber hat es gemerkt, dass die verbotenen Früchte doch süß sind, und aus Unrecht muss nun Recht geworden sein. Der Bundesrat und die Glücksspielunternehmer haben in dieser ganzen Zeit mit dem Recht selber ein Glücksspiel getrieben, ein wahres Rösslispiel von Anfragen und Antworten vom hohen Ross, von Entschuldigungen und Aufklärungen, von halben Verboten und dreiviertels Konzessionen – «weles ender?»5 – bis zu dem famosen Reglement von 1913, wen’s interessiert, der lese es selbst nach! Welches Kriterium soll den rechtmäßigen vom unrechtmäßigen Spielbetrieb unterscheiden? Wo fängt die «gefährliche»6 Spielleiden|305schaft an a) für Ausländer, b) für Schweizer – a) im öffentlichen Spiel b) im «geschlossenen»7 Kreis etc.? Welche Spielarten sind überhaupt «gefährlich»? Und wie ist’s, wenn nun der Ertrag der gefährlichen Spiele z.T. Kirchen und Spitälern zufließt? In der Tat: die Welt wird kompliziert und die Polizei muss geistreich werden, wenn Unrecht Recht sein und doch der Schein, die moralische Fiktion gewahrt bleiben soll! Man nennt dieses feierliche Spiel Opportunitätspolitik. Alles in Allem haben sich eben, etwas gemäßigt (S. 70)8, die Unternehmer- und Aktionärsinteressen durchgesetzt und der Staat hat sich nicht als Träger des guten Willens, sondern als Schirmer und Mehrer des Profits erwiesen. Und das nennt man Klassenpolitik.
Mit der Initiative haben nun im Jahre 1914, kurz vor Ausbruch des Krieges 100’000 Schweizer Protest eingelegt gegen diese Entwicklung. Der Bundesrat hat sehr wohl erkannt (S. 67)9, dass es der gute, der moralische Wille ist, der sich hier wieder zum Worte meldet und dass der Sinn dieser Bewegung kein anderer war, als der, dem Recht wieder zum Recht zu verhelfen. Dem jetzigen Bundesrat war damit die Gelegenheit geboten, die Geschichte geschehen sein zu lassen, um an diesem kleinen bescheidenen Punkte ein Neues zu pflügen [vgl. Jer. 4,3; Hos. 10,12]. Die Ereignisse konnten unterdessen auch ihm zeigen, wohin die alte Opportunitäts- und Klassenpolitik führen muss. Die Gelegenheit war da, mitten in der Katastrophe einen kleinen, materiell sehr nebensächlichen, aber darum nicht unbedeutsamen Schritt zu einer moralischen Politik zu tun. Unser Bundesrat hat leider diese Gelegenheit wie vielleicht noch andere, wichtigere, verpasst. Der systematische Teil der Botschaft10 zeigt, dass es im gleichen Geiste weitergehen soll wie bisher. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab11, und es |306 ist kein Zweifel, dass auch die Bundesversammlung, die diesen Bundesrat gewählt hat, sie ablehnen wird12. Und was wird das Volk tun, respektive die Mehrheit, die «Philister über uns» [Ri. 16,9.12.14.20], die diese Bundesversammlung gewählt haben?
Niemand kann aus seiner Haut heraus. Aber jedermann kann wenigstens aufrichtig sein. Dieser zweite Teil der Botschaft aber ist eine große bewusste Unaufrichtigkeit. Und das ist das Peinlichste daran. Wollte denn der Bundesrat die Initiative ablehnen und in den Spuren seiner Vorgänger weitergehen, so hätte er uns das eigentliche Motiv seines Vorgehens nennen und entwickeln dürfen. Dann könnte man mit ihm reden; so kann man’s eigentlich nicht. Warum sagt man uns nicht klipp und klar: Wir wollen die Initiative nicht: aus Rücksicht auf die Fremdenindustrie? Warum zeigt man uns nicht mit zahlenmäßigen Belegen und Berechnungen die im Spiel stehenden wirtschaftlichen Momente? Warum stellt man uns nicht vor die entscheidende Wahl: Recht oder Interesse? Warum hüllt sich der Bundesrat statt dessen in den Mantel formaler Erwägungen, die an sich samt und sonders sinnlose Juristenfündlein sind, etwa wie die Argumente der Kriegserklärungen, die wir ja nun sattsam kennen?! Der Bundesrat wird doch z.B. nicht glauben, auch nur ein Mensch in der Schweiz nehme das ernst, wenn er (S. 53–54) jede bestimmtere Fassung des Spielbankbegriffs ablehnt mit der Begründung: «Es können später Spielbetriebe in einer heute noch unbekannten Form auftauchen, die |307 vielleicht an sich bedenklicher sind als die heutigen Kursaalspiele, aber nicht unter die Definition des Entwurfs passen.»13 Ist es dem Bundesrat wirklich um den ökonomischen und moralischen Schutz des Volkes zu tun, wenn er so eifrig erklärt, das «Volkswohl»14, das mehr oder weniger gefährdete, müsse Kriterium des Spielbankbegriffes sein und nicht die Gewerbsmäßigkeit des Spielunternehmers? Die Moral fürs Volk, die Dividenden für die Aktionäre, ist’s nicht so? Oder was soll man davon denken, wenn er (S. 64) selbst feststellt, dass es theoretisch unmöglich ist, die Grenzen zwischen Gewinn- und Unterhaltungsspiel, zwischen ökonomisch gefährlichem und ungefährlichem Spiel zu ziehen, um sich dann doch auf die juristische Regel zu berufen, die Schwierigkeit der Unterscheidung sei kein Beweis gegen ihre Richtigkeit? Als ob nicht die ganze Vergangenheit gezeigt hätte, dass sie gerade auch praktisch nicht möglich ist! Solche Begründungen beweisen doch nur, dass man begründen will!! Weil man muss!! Und dann (S. 69) natürlich die Berufung auf die «Freiheit des Bürgers» etc., die der Staat schonen müsse.15 Dies im Zeitalter General Willes16! |308 Und schließlich als Krone: die Gefahr der Umgebung17 des Verbotes: «Das Glücksspiel wird sich, wenn es schlechtweg und in jeder Form verboten wird, hinter geschlossene Türen flüchten und dort gefährlicher werden als in der Öffentlichkeit, weil es der staatlichen Aufsicht entgeht. ... Es ist kaum denkbar, dass die staatlichen Organe allen in privaten Gesellschaften betriebenen Glücksspielunternehmen beikommen könnten.»18 Dies in einem Augenblick, wo der Staat wahrhaftig zeigt, dass er, wenn es sich z.B. um seine militärischen Interessen handelt, so ziemlich Alles kann und darf – wenn er will. Ja, wenn er will und zum Schutz des allmächtigen Kapitals muss, da liegt’s! Und wenn er nicht will, d.h. um des Kapitals willen nicht darf, hat er kluge Kronjuristen. Wir kennen sie nun wieder einmal.
Die Spielbankfrage ist an sich nicht wichtig. Aber sie wirft Licht auf Wichtigeres. Das ist unser freisinniger Staat! Der Staat, dessen Stärkung jetzt angeblich unsere heiligste Aufgabe sein soll! Der Staat, dem wir z.B. jetzt durch Einführung des staatsbürgerlichen Unterrichts19 eine neue Waffe für seine dunklen Zwecke anvertrauen sollen! Das Volk ist’s, das einmal zum Rechten wird sehen müssen. Vielleicht wird |309 es in der Spielbankfrage zum Rechten sehen. Ob auch in wichtigeren Dingen? Dazu müsste es selbst erst ein anderes Volk sein. Und diese Frage wird nicht in der politischen Arena ausgefochten.