8. September 1930

Votum [in der Aussprache über: O. Bauhofer, «Das theologische Problem des Naturrechts»]

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VOTUM
[IN DER AUSSPRACHE ÜBER: O. BAUHOFER,
«DAS THEOLOGISCHE PROBLEM DES NATURRECHTS»]

1930

Während der Sommerferien 1930 verbrachte Barth Anfang September einige Tage auch in Bern bei seiner Mutter, wo er sich intensiv der Arbeit an seinem programmatischen Anselm-Buch1 widmete.2

An der dortigen Universität tagte vom 6. bis 12. September die «Zweite ost-westliche Theologenkonferenz» zum Thema «Der Epheserbrief»,3 und an der öffentlichen Versammlung, die am Abend der Eröffnung im Berner Großratssaal stattfand, nahm auch Barth teil. Neben kurzen Ansprachen von Adolf Deißmann und Nathan Söderblom – nach Barths Urteil beide «völlig nichtig und unglaubwürdig» – hielten Nikolaus von Arseniew und Sergej N. Bulgakov die Hauptvorträge4: Ersterer «westlich oberflächlich und dazu schlecht vorbereitet», «einigermaßen interessant und in seiner Weise einleuchtend» nur Letzterer, «in der Aufmachung wie ein russischer Pope, wie er im Bilderbuch steht, aber mit beachtlicher Leidenschaft und nicht ohne spekulativen Schwung redend».5

Am darauffolgenden Montag, dem 8. September, wurden Barth und sein Bruder Peter, der an diesem Tag ebenfalls in Bern war, «durch ein dreifaches Telephon dringendst in das Diakonissenhaus zu |45 den Ökumenischen gerufen»; dort, im Diakonissenhaus «Salem» fand im Rahmen der Konferenz ein «Ausspracheabend» statt, zu dem Oskar Bauhofer6 den einleitenden Vortrag «Das theologische Problem des Naturrechts» hielt.7 Nach Barths Einschätzung war dies «ein sehr schwaches Vorträglein», und so sahen er, sein Bruder und die ebenfalls anwesenden Fritz Lieb und Karl Ludwig Schmidt sich genötigt, «neben Russen, Franzosen und anderem Volk» an der anschließenden Diskussion teilzunehmen. Barths «Eindruck von der ganzen Sache war aber nochmals der eines ganz unglaubwürdigen und unnötigen Unternehmens, das von K. L. Schmidt und seinesgleichen in allen Ländern zu einer Bedeutung aufgeblasen wird, die ihm wirklich nicht zukommt».8

Ein Bericht auch über diesen Ausspracheabend erschien als Nachtrag in ThBl 10 (1931), Sp. 23–26 📖. Dieser Bericht, der angesichts einer fehlenden Verfasserangabe wohl auf Karl Ludwig Schmidt zurückgehen dürfte, ist die Grundlage des nachfolgenden Abdrucks auch des Votums Barths (a.a.O., Sp. 24 📖), zu dem Notizen, ein Typoskript o. ä. nicht erhalten sind.

Zum besseren Verständnis des Barthschen Votums wird zunächst die Zusammenfassung der Ausführungen Bauhofers (a.a.O., Sp. 23f. 📖) wiedergegeben. Es folgen der – offensichtlich redaktionelle – einleitende Satz zum Votum Barths und das Votum selbst.

Das theologische Problem des Naturrechts
Ref.: O. Bauhofer, Genf

1. Die traditionelle protestantische Ethik kennt nur die «unsichtbare», aus dem Glauben und aus der Rechtfertigung fließende «Heiligung» (oder auch Bewährung) des Ich vor Gott auf dem Untergrund einer schließlich die ganze Weite des kulturellen, wirtschaftlich-sozialen und politischen Lebens umspan|46nenden Sphäre der Profanität. Die heutige theologisch-eschatologische Ethik kennt diese Sphäre der Profanität auch nur als den hinzunehmenden «Widerstand» in den personhaften Begegnungen von Ich und Du und unterstellt sie, wie alles Menschliche, dem «Gericht Gottes». – Es scheint außer Zweifel, dass weder auf dem Boden der traditionellen noch auch im besonderen der heutigen eschatologischen Ethik die protestantische Kirche zu den großen sozialen Problemen der heutigen Zeit verantwortlich und maßgeblich Stellung zu nehmen in der Lage ist. Wenn die theologische Ethik nicht weiterhin «ipso facto» zu einer Sanktion der Säkularisation werden soll, so muss sie – das ist unsere These – in einer grundsätzlichen Besinnung auf den Gedanken des Naturrechts zurückgreifen.

2. Das erfordert in erster Linie eine theologische Besinnung über Wesen und Tragweite dieser Idee im Ganzen einer christlichen Theologie. Das theologische Problem des Naturrechts zentriert in dem Problem des Verhältnisses von Natur und Gnade. Es kann sich für uns nicht um das verfälschte Naturrecht von Aufklärung und Idealismus handeln, das von Schöpfung und Fall, von Inkarnation und Erlösung nichts weiß. Die Dämonisierung der «Welt» durch eine jeden Korrektivs bare Eigengesetzlichkeit ist das Fazit einer rein säkularen Ethik; aber auch die protestantische Theologie hat durch ihren ethischen Rückzug – bestenfalls – auf die rein personhaften Beziehungen und ihren Verzicht darauf, die Probleme des Gesamtlebens verantwortlich zu durchdenken, dieser Dämonisierung in jeder Weise Vorschub geleistet.

3. Demgegenüber gilt es, das was als Welt schlechthin der christlichen Forderung gegenüber sich auf seine Eigengesetzlichkeit zurückzieht, als Teil der Schöpfung Gottes neu zu verstehen. Das ist die theologische Funktion des Naturrechts; der Gedanke des Naturrechts besagt theologisch nichts anderes als dies, dass die «Welt» unter die Schöpfungsordnung einbegriffen ist. Das Naturrecht ist die «Vergegenwärtigung» der Schöpfungsordnung in einer gefallenen Welt: auch der Fall hebt das Gebot Gottes nicht auf. Durch das Naturrecht wird die Sphäre der Profanität unter die Forderung Gottes gestellt, aus ihrer dämonisierten Eigengesetzlichkeit in die Schöpfungsordnung zurückgefordert.

4. Das Naturrecht wird von der protestantischen Theologie häufig manichäisch missdeutet: als ob mit ihm Schöpfung und Gnade, der Schöpfergott und der Erlösergott auseinandergerissen würden. Durch das Naturrecht wird im Gegenteil wie mit einer mächtigen Klammer das Reich der Schöpfung und das Reich der Erlösung zusammengehalten. Der Schöpfungsplan erfüllt sich in der Erlösung, und so die Gerechtigkeit, die Forderung des «Gesetzes», im Gebot der Liebe. Wenn das Naturrecht die dem Menschen sichtbar werdende Schöpfungsordnung ist, so heißt das, dass kein Teil der Schöpfung sich dem Herrschaftsanspruch Gottes entziehen kann; und es heißt zugleich, dass die ganze Schöpfung – weil sie Schöpfung ist, die im Naturrecht die lebendige Erinnerung an den Schöpfungswillen Gottes in sich trägt – der Erlösung harrt. Solange aber der neue Himmel und die neue Erde nicht angebrochen |47 sind, wird das Naturrecht seine zugleich richtende und ausrichtende Funktion für die Gestaltung des Lebens der menschlichen Gesellschaft nie verlieren können.

Aussprache / Votum Barths

K. Barth, Bonn, fühlt sich in besonderer Weise von dem Referenten Bauhofer angesprochen, bejaht seine Frage, verneint aber seine Antwort:

Die christliche Ethik darf sich nicht darauf beschränken, diejenigen Normen herauszuarbeiten, die sich aus der Versöhnung in Christus, aus dem Verhältnis von Sünde und Gnade, aus der «theologia crucis» ergeben, sondern muss auf die Schöpfungsordnung zurückgreifen. Übrigens ist dieses Problem gerade auch in der protestantischen Ethik schon empfunden und bearbeitet worden. Man braucht nur an die Gliederung etwa der Ethik bei Wilhelm Herrmann zu erinnern.9 Man könnte sich im Blick auf die protestantische Ethik eher über ein Zuviel als ein Zuwenig in der von Bauhofer gesehenen Richtung beklagen. Es geht jedenfalls nicht an, Offenbarung und Naturrecht einander gegenüberzustellen. Wenn das Problem des Naturrechts aufgegriffen wird, dann darf nicht von der Abstraktion, dass eine Offenbarung neben einer anderen Offenbarung vorliege, ausgegangen werden. Vielmehr kommt alles an auf die Einheit der Offenbarung. Es lässt sich nicht teilen zwischen Gnade und etwas anderem. Man weiß alles nur aus Gnade. Am mittelalterlichen Katholizismus ist das Gefährliche gerade sein Kompromiss mit dem Heidentum.10 In diesem Katholizis|48mus bringt der Mensch etwas heran an die Offenbarung. In der reformatorischen Auffassung gibt es ein solches Vorherwissen nicht. Die Schöpfungsordnung muss in die eine Offenbarung mit hineingenommen werden. Von einer Störung der Schöpfungsordnung darf nicht gesprochen werden. In der Ethik haben wir die Offenbarung als Gebot zu verstehen. Es handelt sich dabei immer um das eine Gebot, eben das Gebot des Schöpfers. Ethik bedeutet Besinnung auf das Gebot des Schöpfers und des Versöhners und Erlösers, das wir uns sagen lassen als christliches Gebot.11 Insofern umfasst das Christliche gerade den ganzen Kreis des Lebens. Bauhofer bekämpft ein verantwortungsloses theologisches Arbeiten. Dabei hat sich aber in dem von ihm vorgetragenen Lösungsversuch immer wieder ein gefährliches «Irgendwie» eingeschlichen. Da ist immer etwas verdeckt worden, da ist eine Lockerung unverkennbar, die eine neue Quelle theologischer Verantwortungslosigkeit ist. In der katholischen und auch in der protestantischen Ethik hat auf diese Weise der Paganismus eine Einbruchsstelle bekommen. Diesen Fehler sollten wir vermeiden. Kaum haben wir erfasst – sicherlich nur von Weitem –, was Glaube an das eine Wort, die eine Offenbarung ist, da spielen wir schon wieder mit diesen erledigten, gefährlichen Dingen. –

Sachfußnoten

1
K. Barth, Fides quaerens intellectum. Anselms Beweis der Existenz Gottes im Zusammenhang seines theologischen Programms (1931), hrsg. von E. Jüngel / I. U. Dalferth (Gesamtausgabe, Abt. II), Zürich 20023 📖.↩
2
Vgl. Brief an Ch. von Kirschbaum vom 7.9.1930 (KBA 9272.72; Bw.K. I, S. 146 📖): «Meine Zeit gehört in der Hauptsache andauernd dem heiligen Anselmus, dessen sämtliche Werke nebst allerhand Apparat mir Kari [Barths Schwager Karl Lindt] aus der hiesigen Bibliothek verschaffen konnte und den ich nun meinem Wissen möglichst vollständig einverleiben möchte.»↩
3
Über die Konferenz findet sich ein ausführlicher Bericht in: ThBl 9 (1930), Sp. 313–356 📖.↩
4
Nikolaus von Arseniew (1888–1977), damals Privatdozent für russische Religionsgeschichte in Königsberg, sprach über «Die Ostkirche und die ökumenische Bewegung» und Sergej N. Bulgakov (1871–1944), Prof. für dogmatische Theologie am Institut für Orthodoxe Theologie in Paris, über «Die Wesensart der russischen Kirche» (vgl. a.a.O., Sp. 316 📖).↩
5
Brief an Ch. von Kirschbaum vom 7.9.1930 (Anm. 2; Bw.K. I, S. 148f. 📖).↩
6
Zu Bauhofer, der 1932 zum Katholizismus konvertierte, und seinem Verhältnis zu Barth, vgl. oben, S. 40, Anm. 64.↩
7
Brief an Ch. von Kirschbaum vom 9.9.1930 (KBA 9272.73; Bw.K. I, S. 151f. 📖).↩
8
Ebd.↩
9
Herrmann hatte seine Ethik in die beiden großen Abschnitte «Natürliches Leben und sittliches Denken» und «Das christlich sittliche Leben» unterteilt. Vgl. W. Herrmann, Ethik, Tübingen (1901) 19094, S. 15–85.86–227; 19135, S. 12–87.88–237 📖.↩
10
Vgl. Ethik I, S. 20 📖: Dass die Wirklichkeit des Menschen und die Wirklichkeit Gottes sich als zwei Pole «in irgendeinem Spannungsverhältnis» gegenüberstünden, dass «der fromme Mensch am Kommen des Reiches Gottes mitzuarbeiten habe» und dass «er sich zum Worte Gottes verhalte wie das Subjekt zum Objekt»: «Das Alles sind Vorstellungen, die nur möglich sind auf Grund der die alte katholische Kirche ruinierenden Ansicht von der Synthese und Kontinuität zwischen Natur und Übernatur, die ein Wiedereindringen des Heidentums in die Kirche bedeutete.»↩
11
Entsprechend hatte Barth den speziellen Teil seiner Ethik in «Das Gebot Gottes des Schöpfers» (Ethik I, S. 193ff. 📖), «Das Gebot Gottes des Versöhners» (Ethik II, S. 9ff. 📖) und «Das Gebot Gottes des Erlösers» (a.a.O., S. 359ff.) gegliedert und unterstrichen: «Es sind doch nur scheinbar drei Teile oder Stufen der Wahrheit oder der Erkenntnis, die damit angezeigt sind. In Wirklichkeit wird dabei […] dreimal das Eine, dreimal das Ganze gesagt, wobei Jesus Christus, der das Wort Gottes selber ist, von der beherrschenden Mitte des Versöhnungsgedankens aus auch die Voraussetzung und der Inbegriff des Schöpfungsgedankens und des Erlösungsgedankens ist. […] Das eine Wort ist das Wort Gottes selber, das wir nicht aussprechen, sondern nur als zu uns gesprochen hören können. Und was wir hören, das ist eben dieses Dreifache» (Ethik I, S. 87f.).↩