5. Juni 1933

Forderungen zur Gestalt der Kirche

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FORDERUNGEN ZUR GESTALT DER KIRCHE

1933

Schon gut zwei Wochen nach Ausarbeitung der Theologischen Erklärung zur Gestalt der Kirche1 traf sich Barth am Pfingstsonntag, dem 4. Juni 1933, mit einem großen Teil der Unterzeichner2 erneut, diesmal in Elberfeld. Zu diesem Termin war er von Wilhelm Niesel3 am 2. Juni mit einer kurzen Nachricht eingeladen worden,4 der aber schon ausführlichere, auch inhaltliche Absprachen vorangegangen sein müssen.5 Es sollte geklärt werden, wie auf dem Hintergrund der sich abzeichnenden kirchenpolitischen Entwicklung (absehbare Annahme der Reichskirchenverfassung mit einem lutherischen Bischof an der Spitze, befürchtete Dominanz der Lutheraner in dieser Kirche)6 der reformierte Zweig der kommenden Reichskirche «von den Düsseldorfer Thesen her» zu gestalten sei.7 Die Forderungen zur Gestalt der |266 Kirche wurden deshalb auch als genauere, auf die reformierten Verhältnisse zugeschnittene Interpretation der Theologischen Erklärung zur Gestalt der Kirche verstanden.8

Barth traf am Pfingstsonntag schon nachmittags bei Niesel ein, die übrigen Teilnehmer der Zusammenkunft kamen am frühen Abend dazu. Verhandelt wurde bis in die Nacht hinein, erst um 1.30 Uhr ging man auseinander.9 Barth selbst stellte am folgenden Tag in der Wohnung Alfred de Quervains eine Reinschrift des Textes her.10

Von den 18 Forderungen ist ein zweiseitiges, einzeilig getipptes Typoskript erhalten, das auf den 4. Juni 1933 datiert ist und nur wenige kleinere Abweichungen von der ersten Druckfassung aufweist.11 Es wird sich dabei um das von Barth am 5. Juni redigierte Exemplar handeln.

Gedruckt wurden die 18 Forderungen erstmals in RKZ 83 (1933), S. 174f. 📖 (erschienen am 11. Juni 1933). Mit dieser Textfassung identisch ist ein einseitiger Sonderdruck der Thesen.12 Des Weiteren wurden die Forderungen gedruckt u. a. in der Niederdeutschen Kirchenzeitung, Jg. 3 (1933), S. 217f. 📖, und in Schmidt I, S. 158–160 📖. Die gedruckten |267 Textfassungen sind – abgesehen von Abweichungen in Schreibweise und Satzbild – identisch. Der Abdruck folgt der Textfassung des Sonderdrucks bzw. der RKZ.

Forderungen zur Gestalt der Kirche.13

Auf Grund der am 20. Mai 1933 in Düsseldorf beschlossenen «Theologischen Erklärung zur Gestalt der Kirche» erheben die Unterzeichneten14 folgende

Forderungen zur Gestalt der Kirche.
  1. Kirche als örtliche Gemeinde lebt nur in der Einen evangelischen Kirche. Wiederum lebt die Eine evangelische Kirche nur in den Kirchen als örtlichen Gemeinden.
  2. Die Leitung des Dienstes, kraft dessen die Eine evangelische Kirche in den örtlichen Kirchen (Gemeinden) lebt, ist der besondere Auftrag des Presbyteriums.
  3. Das Presbyterium setzt sich zusammen aus den Predigern und Ältesten. Ihre Berufung geschieht durch Zusammenwirken des bestehenden Presbyteriums und der Gemeinde.
  4. Das Presbyterium leitet das Leben der Gemeinde hinsichtlich des Gottesdienstes, der kirchlichen Unterweisung und der Zucht in Lehre und Leben, überwacht den Dienst15 der Diakonen und besorgt die Verwaltung des kirchlichen Vermögens.
  5. Im Auftrage des Presbyteriums widmen sich die Diakonen der Fürsorge für die Notleidenden, Kranken und Verlassenen.16
  6. Die Leitung des Dienstes, kraft dessen die örtliche Kirche (Gemeinde) in der Einen evangelischen Kirche lebt, ist der besondere Auftrag der Synoden.17
  7. 268 Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Abordnungen von Predigern und Ältesten der örtlichen Kirchen.
  8. Die Bezirkssynode setzt sich zusammen aus Abordnungen von je einem Prediger und Ältesten der Kreissynoden.
  9. Die Gesamtsynode setzt sich zusammen aus Abordnungen von je einem Prediger und Ältesten der Bezirkssynoden.
  10. Die Synoden leiten das Leben der örtlichen Kirchen hinsichtlich ihrer Einheit und ihres Zusammenhanges in Lehre, Gemeindeordnung und Liebesübung. Sie überwachen insbesondere die Ausbildung und Berufung der Prediger und Lehrer der Kirche.
  11. Im Auftrage der Gesamtsynode widmen sich die in den Theologischen Fakultäten vereinigten Hochschullehrer der wissenschaftlichen Pflege der kirchlichen Lehre.
  12. Durch den Dienst der Presbyterien, Synoden und theologischen Fakultäten ist das Leben der Kirche in den Kirchen und der Kirchen in der Kirche, soweit es durch die vom Herrn eingesetzten Ämter geschehen kann, geordnet.
  13. Ein den örtlichen Kirchen (Gemeinden) übergeordnetes, angeblich mit besonderer geistlicher Vollmacht und Autorität ausgestattetes Amt der Kirche, heiße es, wie es wolle, hat weder Auftrag noch Verheißung.18
  14. Die hier geforderte, nach Gottes Wort reformierte Kirche bildet äußerlich einen Bestandteil der «Deutschen Evangelischen Kirche», in der sie Kirchen lutherischen Bekenntnisses neben sich hat.
  15. Der Reichsbischof lutherischen Bekenntnisses hat für die reformierte Kirche nur die Bedeutung eines Repräsentanten und Geschäftsführers der «Deutschen Evangelischen Kirche».
  16. Die reformierte Kirche ist im «Geistlichen Ministerium»19 der «Deutschen Evangelischen Kirche» vertreten durch ein von der Gesamtsynode zu bestimmendes Mitglied reformierten Bekenntnisses.
  17. 269 Zu dieser reformierten Kirche gehören neben den bisher schon zusammengeschlossenen reformierten Kirchen die reformierten Synoden und Gemeinden in den Unionskirchen unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zur Union.
  18. Die «Evangelische Kirche der altpreußischen Union» beruht auf einer Abrede über das Zusammenleben von Kirchen (Gemeinden) lutherischen und reformierten Bekenntnisses. Das Eigenleben der reformierten Kirche in Lehre und Ordnung bleibt20 nach dem Sinn dieser Union gänzlich unberührt.21
Professor D. Karl Barth, D. D., Bonn.
Professor D. Wilhelm Goeters, Bonn.
Pastor Dr. Heinrich Graffmann, Dozent an der Theologischen Schule, Elberfeld.
Pastor D. Hermann Hesse, Studiendirektor am Predigerseminar, Elberfeld.
Pastor Lic. Hermann Klugkist Hesse, Elberfeld.
Pastor D. Paul Humburg, Barmen.
Pastor Wilhelm Langenohl, Rheydt.
Rechtsanwalt Dr. Mensing, Kirchmeister, Elberfeld.
Pastor Lic. Wilhelm Niesel, Studieninspektor am Predigerseminar, Elberfeld.
Pastor Lic. Alfred de Quervain, Elberfeld.
270 Pastor Lic. Waldemar Sinning, Elberfeld.
Pastor Otto Weber, Direktor der Theologischen Schule, Elberfeld.

Zustimmungserklärungen erbeten an Pastor Langenohl, Rheydt, Kirchstr. 1.

Sachfußnoten

1
Siehe oben, S. 249–259.↩
2
Es fehlten aus der ursprünglichen Gruppe die vier Nicht-Theologen Alvermann, Bleeck, Dehnen und Keller sowie die Pfarrer Heep und Kuhn. Neu dabei waren Hermann Albert Hesse, Paul Humburg (1878–1945; seit 1929 Pfarrer in Barmen-Gemarke, 1934–1943 Präses der rheinischen Bekenntnissynode), Karl Mensing (1876–1953; Rechtsanwalt in Elberfeld) und Waldemar Sinning (1896–1964; seit 1932 Pfarrer in Elberfeld).↩
3
Zur wichtigen Rolle Niesels für Barth bei seinen Kontakten zu den Vertretern der Reformierten vgl. H.-G. Ulrichs, Wilhelm Niesel und Karl Barth. Zwei Beispiele aus ihrem Briefwechsel 1924-1968, in: M. Freudenberg (Hrsg.), Profile des reformierten Protestantismus aus vier Jahrhunderten (Emder Beiträge zum reformierten Protestantismus, Bd. 1), Wuppertal 1999, S. 177–196, dort S. 185–189. 📖↩
4
Vgl. Brief Niesels an Barth vom 2.6.1933 (KBA 9333.357): «Die Zusammenkunft findet Sonntag abend 6¼ Uhr in meiner Wohnung statt. Tagesordnung: 1. Kurzer Bericht von D. Hesse über die letzte Woche. 2. Wie muß die Westkirche von den Düsseldorfer Thesen her gestaltet werden?»↩
5
Niesel schrieb seinen Eltern schon am 28.5.1933: «[…] am Pfingstsonntag nachmittags und abends haben wir hier im kleinen Kreis bei mir eine Sitzung. Barth ist auch dabei» (Brief im Besitz von Pfr. Horst-Dieter Beck, Westerkappeln).↩
6
Vgl. oben, S. 242–246. 249–251. Vgl. auch Meier I, S. 488f. 📖; Lekebusch, S. 38–41 📖.↩
7
Brief Niesels an Barth vom 2.6.1933 (Anm. 4). Die intensive Auseinandersetzung um diese Fragen unter den Reformierten ist in zahlreichen Beiträgen der RKZ von Mai und Juni 1933 gut dokumentiert; vgl. als Beispiel: H. Heider, No popery - kein papistischer Sauerteig, in: RKZ 83 (1933), S. 161f. 📖 Barth selbst schätzte die Lage einen Tag vor Abfassung der Forderungen zur Gestalt der Kirche so ein: «Es scheint nun, dass es im Westen zur Konsolidierung einer reformierten oder doch unter vorwiegend reformiertem Einfluss stehenden bischofsfreien Kirche innerhalb der Reichskirche kommen wird» (Brief an E. Hessel vom 29.5./3.6.1933 [KBA 9233.136; Br. 1933, S. 233 📖]).↩
8
Niesel erklärte 1938 im Blick auf die Forderungen zur Gestalt der Kirche, dass «die letzten von ihnen keinen grundsätzlichen Charakter haben und stark von den damaligen Gedanken über die Konstruktion einer Reichskirche beeinflußt sind. Der größere Teil der ‹Forderungen› stellt aber eine wertvolle Erläuterung zu den Düsseldorfer Thesen dar» (BSKORK, S. 326 📖).↩
9
Vgl. Brief Niesels an seine Eltern vom 9.6.1933 (im Besitz von Pfr. Horst-Dieter Beck, Westerkappeln).↩
10
Vgl. W. Niesel, Karl Barth im Kirchenkampf, Typoskript, 6 S., dort S. 1 (EZA Berlin, 619/16) 📖.↩
11
KBA 10036. Es fehlt hier z. B. die Überschrift; die Abweichungen sind unten angemerkt.↩
12
Auf dem Blatt ist am unteren Rand vermerkt: «Sonderdruck aus der Reformierten Kirchenzeitung Nr. 24. – Gedruckt bei F. W. Köhler G.m.b.H., Wuppertal-Elberfeld 📖.»↩
13
Fehlt im Tskr.↩
14
Tskr.: «wir».↩
15
Tskr.: «die Arbeit».↩
16
Im Hintergrund der Thesen 2–5 steht – in Anlehnung an die Thesen 6–10 der Theologischen Erklärung zur Gestalt der Kirche 📖 (s. oben, S. 256f.) – die Wiederaufnahme von Calvins Ämterlehre (Inst. IV,3 📖).↩
17
Zur in den folgenden Thesen ausgeführten Synodalstruktur vgl. La Discipline Ecclésiastique des Eglises Reformées de France, imprimée selon l’Edition faite en Hollande en 1710 sur celle donnée par M. d’Huisseau Ministre..., Chap. 6–9 (dt.-frz. Abdruck in: E. Mengin, Das Recht der französisch-reformierten Kirche in Preußen. Urkundliche Denkschrift, Berlin 1929, S. 64/65–184/185, dort S. 114/115–130/131) 📖.↩
18
Vgl. die Thesen 12–14 der Theologischen Erklärung zur Gestalt der Kirche 📖 (s. oben, S. 257f.).↩
19
Dem Reichsbischof zugeordnetes Leitungsgremium der «Deutschen Evangelischen Kirche», bestehend aus je einem Vertreter lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisses und einem rechtskundigen Mitglied; vgl. Loccumer Manifest vom 20.5.1933 (Schmidt I, S. 153f. 📖, dort S. 154); Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 11.7.1933, Art. 7 (GDEK 1 [1933], S. 3) 📖.↩
20
In einen im Karl Barth-Archiv erhaltenen RKZ-Abdruck (KBA 16044) hat Barth hinter «bleibt» das Wort «dabei» eingefügt.↩
21
Zur Spannung zwischen «Zusammenleben» und «Eigenleben» in dieser These und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Unionsverständnis vgl. H.-J. Reese, Bekenntnis und Bekennen. Vom 19. Jahrhundert zum Kirchenkampf der nationalsozialistischen Zeit (AGK 28), Göttingen 1974, S. 173f. 📖↩