Barth hat unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo er am 30. Oktober
1933 den Vortrag «Reformation als Entscheidung»1 gehalten und sich am folgenden Tag noch mit
oppositionellen Pfarrern beraten hatte,2 das auf den 2. November 1933 datierte
Vorwort zu diesem Text geschrieben. Dessen Veröffentlichung in der Reihe «Theologische
Existenz heute» war schon beschlossen worden, bevor Barth den Vortrag überhaupt fertig
gestellt hatte.3 Aus Gründen der
Aktualität – und weil das Echo in Berlin auf eine große Nachfrage schließen ließ4 – wurde auf eine beschleunigte
Drucklegung diesmal besonders Wert gelegt5: «Wir warten sehnlich auf das Erscheinen des Heftes
3. Wäre es wohl möglich, dass Sie den Druck dieser Hefte grundsätzlich mehr beschleunigen
würden? Sie haben ja gegenwärtig alle den Charakter von Flugschriften und haben darum nur
Sinn, wenn sie noch den kirchengeschichtlichen Augenblick treffen, den sie treffen wollen und
müssen.»6
Die Broschüre, deren baldiges Erscheinen auch in der «Jungen Kirche» vom 16. November 1933 angekündigt wurde,7 ist zwischen dem 18. und 20. November
1933 erschienen.8 Trotz der hohen Erstauflage |554 von 10 000
Exemplaren war sie so schnell vergriffen, dass es noch im gleichen Jahr zu einer zweiten
Auflage mit nochmals 5000 Exemplaren kam.9
Durch den starken Bezug auf das aktuelle kirchenpolitische Geschehen hebt sich dieses Vorwort von den vorher
geschriebenen deutlich ab. Es markiert den Beginn einer Reihe solcher Vorworte «zur
Lage», mit denen Barth
bis in das Frühjahr 1934 hinein die Situation kommentierte.10
Vorarbeiten sind nicht erhalten. Der Erstabdruck erfolgte in Reformation
als Entscheidung (ThExh 3), München 1933, S. 3f.
📖 In leicht gekürzter Form wurde es
unter der Überschrift Zur Lage I. aufgenommen in: Karl Barth zum Kirchenkampf.
Beteiligung – Mahnung – Zuspruch (ThExh.NF 49), München 1956, S. 8f.
📖
Vorwort
Der Inhalt dieses Heftes ist ein Vortrag11, den ich am 30. Oktober
1933 in der Sing-Akademie zu Berlin12 gehalten habe.
555 In denselben Tagen habe ich einen mir angebotenen Sitz in der neu errichteten theologischen
Kammer bei der Reichskirchenregierung
abgelehnt13 und meine bisherige Mitgliedschaft im theologischen Prüfungsamt beim
Rheinischen Konsistorium
niedergelegt.14 Ich teile
dies hier mit, um zu verdeutlichen, wie ich die gegenwärtige kirchliche Lage ansehe.
Angesichts der von den gegenwärtigen Kirchenregierungen vertretenen (mit der der «Deutschen
Christen» identischen)
Auffassung von Evangelium und Kirche und angesichts der Art, wie diese Kirchenregierungen
durch die Wahlen am 23. Juli15 und dann
in |556 den durch diese Wahlen geschaffenen Synoden16 an die Macht gekommen sind – für Preußen kommt hinzu: angesichts
der Beschlüsse der Generalsynode vom 6. September 1933, insbesondere des «Kirchengesetzes betr. die Rechtsverhältnisse
der Geistlichen und Kirchenbeamten»17 –, muss man den gegenwärtigen Stand der deutschen
evangelischen Kirche als einen offenen Notstand
betrachten und behandeln. Das synodale
Element des Kirchenregiments ( d. h. die Kirchenregierung im
engeren Sinn) hat vorläufig aufgehört, eine Instanz zu sein, auf die man in geistlichen Dingen
hören und an deren geistlicher Verantwortlichkeit man sich beteiligen dürfte. Mitwirkung an
dieser Kirchenregierung bedeutet, selbst wenn sie da und dort als praktisch vorteilhaft
erscheinen könnte, grundsätzliche Anerkennung der eingebrochenen Häresie18 und der geschehenen Usurpation. Beide
dürfen aber unter keinen Umständen und unter keinem Titel anerkannt werden, wenn die heute schwerkrank gewordene Kirche je wieder gesund werden soll. Darum ist eine
Mitwirkung an der heutigen Kirchenregierung auch als letztlich unpraktisch zu bezeichnen. Man
kann in der Kirche vorläufig nur noch im Raum der Gemeinde, der Ämter der Gemeinde und der in Lehre und Forschung nach wie vor freien Theologie mit4arbeiten. Hier muss man freilich
nach wie vor mitarbeiten. Von Kirchenaustritt und Freikirche zu reden,19 halte ich |557 so lange für
unverantwortlich, als uns dieser Raum nicht durch höhere Gewalt genommen ist.20 Sehe vielmehr ein Jeder zu, dass er in diesem
Raum, so lang er ihn hat, «rücksichtslos und fröhlich», wie ich es am Schluss dieses Vortrags
angedeutet habe,21 seinen
Mann stelle. «Wer glaubt, der flieht nicht» (Jes. 28,16). Oder nach der anderen Übersetzung dieser Stelle: «Wer an ihn glaubt, der wird
nicht zu Schanden werden».22
Bonn, 2. November 1933.