2. November 1933

Vorwort [zu: Reformation als Entscheidung]

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VORWORT
[ZU: REFORMATION ALS ENTSCHEIDUNG]

1933

Barth hat unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo er am 30. Oktober 1933 den Vortrag «Reformation als Entscheidung»1 gehalten und sich am folgenden Tag noch mit oppositionellen Pfarrern beraten hatte,2 das auf den 2. November 1933 datierte Vorwort zu diesem Text geschrieben. Dessen Veröffentlichung in der Reihe «Theologische Existenz heute» war schon beschlossen worden, bevor Barth den Vortrag überhaupt fertig gestellt hatte.3 Aus Gründen der Aktualität – und weil das Echo in Berlin auf eine große Nachfrage schließen ließ4 – wurde auf eine beschleunigte Drucklegung diesmal besonders Wert gelegt5: «Wir warten sehnlich auf das Erscheinen des Heftes 3. Wäre es wohl möglich, dass Sie den Druck dieser Hefte grundsätzlich mehr beschleunigen würden? Sie haben ja gegenwärtig alle den Charakter von Flugschriften und haben darum nur Sinn, wenn sie noch den kirchengeschichtlichen Augenblick treffen, den sie treffen wollen und müssen.»6

Die Broschüre, deren baldiges Erscheinen auch in der «Jungen Kirche» vom 16. November 1933 angekündigt wurde,7 ist zwischen dem 18. und 20. November 1933 erschienen.8 Trotz der hohen Erstauflage |554 von 10 000 Exemplaren war sie so schnell vergriffen, dass es noch im gleichen Jahr zu einer zweiten Auflage mit nochmals 5000 Exemplaren kam.9

Durch den starken Bezug auf das aktuelle kirchenpolitische Geschehen hebt sich dieses Vorwort von den vorher geschriebenen deutlich ab. Es markiert den Beginn einer Reihe solcher Vorworte «zur Lage», mit denen Barth bis in das Frühjahr 1934 hinein die Situation kommentierte.10

Vorarbeiten sind nicht erhalten. Der Erstabdruck erfolgte in Reformation als Entscheidung (ThExh 3), München 1933, S. 3f. 📖 In leicht gekürzter Form wurde es unter der Überschrift Zur Lage I. aufgenommen in: Karl Barth zum Kirchenkampf. Beteiligung – Mahnung – Zuspruch (ThExh.NF 49), München 1956, S. 8f. 📖

Vorwort

Der Inhalt dieses Heftes ist ein Vortrag11, den ich am 30. Oktober 1933 in der Sing-Akademie zu Berlin12 gehalten habe.

555 In denselben Tagen habe ich einen mir angebotenen Sitz in der neu errichteten theologischen Kammer bei der Reichskirchenregierung abgelehnt13 und meine bisherige Mitgliedschaft im theologischen Prüfungsamt beim Rheinischen Konsistorium niedergelegt.14 Ich teile dies hier mit, um zu verdeutlichen, wie ich die gegenwärtige kirchliche Lage ansehe. Angesichts der von den gegenwärtigen Kirchenregierungen vertretenen (mit der der «Deutschen Christen» identischen) Auffassung von Evangelium und Kirche und angesichts der Art, wie diese Kirchenregierungen durch die Wahlen am 23. Juli15 und dann in |556 den durch diese Wahlen geschaffenen Synoden16 an die Macht gekommen sind – für Preußen kommt hinzu: angesichts der Beschlüsse der Generalsynode vom 6. September 1933, insbesondere des «Kirchengesetzes betr. die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten»17 –, muss man den gegenwärtigen Stand der deutschen evangelischen Kirche als einen offenen Notstand betrachten und behandeln. Das synodale Element des Kirchenregiments ( d. h. die Kirchenregierung im engeren Sinn) hat vorläufig aufgehört, eine Instanz zu sein, auf die man in geistlichen Dingen hören und an deren geistlicher Verantwortlichkeit man sich beteiligen dürfte. Mitwirkung an dieser Kirchenregierung bedeutet, selbst wenn sie da und dort als praktisch vorteilhaft erscheinen könnte, grundsätzliche Anerkennung der eingebrochenen Häresie18 und der geschehenen Usurpation. Beide dürfen aber unter keinen Umständen und unter keinem Titel anerkannt werden, wenn die heute schwerkrank gewordene Kirche je wieder gesund werden soll. Darum ist eine Mitwirkung an der heutigen Kirchenregierung auch als letztlich unpraktisch zu bezeichnen. Man kann in der Kirche vorläufig nur noch im Raum der Gemeinde, der Ämter der Gemeinde und der in Lehre und Forschung nach wie vor freien Theologie mit4arbeiten. Hier muss man freilich nach wie vor mitarbeiten. Von Kirchenaustritt und Freikirche zu reden,19 halte ich |557 so lange für unverantwortlich, als uns dieser Raum nicht durch höhere Gewalt genommen ist.20 Sehe vielmehr ein Jeder zu, dass er in diesem Raum, so lang er ihn hat, «rücksichtslos und fröhlich», wie ich es am Schluss dieses Vortrags angedeutet habe,21 seinen Mann stelle. «Wer glaubt, der flieht nicht» (Jes. 28,16). Oder nach der anderen Übersetzung dieser Stelle: «Wer an ihn glaubt, der wird nicht zu Schanden werden».22

Bonn, 2. November 1933.

Sachfußnoten

1
Siehe oben, S. 516–550.↩
2
Siehe oben, S. 519–521. Zu Barths Aufenthalt in Berlin vgl. Reformationstag 1933. Dokumente der Begegnung Karl Barths mit dem Pfarrernotbund in Berlin, hrsg. und eingeleitet von E. Busch, Zürich 1998 📖.↩
3
Vgl. Brief Barths an K. L. Schmidt vom 20.10.1933 (KBA 9233.288; Br. 1933, S. 462 📖).↩
4
«[…] so ist die Nachfrage nach Heft 3, dem Berliner Vortrag, anscheinend wieder eine große» (Brief Ch. von Kirschbaums an A. Lempp vom 17.11.1933 (KBA 9233.326; Br. 1933, S. 518 📖). Zur Reaktion des Publikums auf den Vortrag vgl. Busch, S. 243f. 📖; Reformationstag 1933 (Anm. 2), S. 13 📖. Siehe auch oben, S. 518f.522f.↩
5
Heft 2 mit dem im Juli gehaltenen Vortrag Für die Freiheit des Evangeliums 📖 (s. oben, S. 390–412) war erst im Oktober erschienen. Darauf führte man die im Vergleich zu Heft 1 deutlich geringere Nachfrage zurück (s. oben, S. 489).↩
6
Brief Ch. von Kirschbaums an Lempp vom 17.11.1933 (Anm. 4).↩
7
Vgl. JK 1 (1933), S. 331. 📖↩
8
Am 17.11.1933, als Charlotte von Kirschbaum an Lempp schrieb, kann sie noch nicht erschienen gewesen sein, und drei Tage später schrieb Barth: «Eben ist Heft 3 der Theol. Existenz erschienen» (Karte an Peter Barth vom 20.11.1933 [KBA 9233.337; Br. 1933, S. 542f. 📖]).↩
9
Vgl. Bibliographie Karl Barth, erarbeitet von H. M. Wildi, Bd. 1: Verzeichnis der Veröffentlichungen Karl Barths, hrsg. von H.-A. Drewes, Zürich 1984, S. 109. 📖↩
10
Als Barth nach der Beschlagnahme aller seiner bisherigen Hefte durch die bayerische Polizei im September 1934 den Lesern seinen Entschluss mitteilte, künftig auf diese Art von Vorworten zu verzichten, weil die Hefte – wie er vermutete – «von ihrem Schicksal vor allem wegen der Vorworte […] ereilt worden» seien, nannte er sie selbst «Betrachtungen zur jeweiligen kirchlichen Lage» (K. Barth, Der Christ als Zeuge [ThExh 12], München 1934, S. 3 📖). Unter diesem Obertitel wurden die fünf Vorworte – es handelt sich außer dem unten stehenden um die zu ThExh 4 (s. unten, S. 590–599), 5 (s. unten, S. 600–618), 7 (ders., Gottes Wille und unsere Wünsche, München 1934, S. 3–8 📖) und 9 (ders., Offenbarung, Kirche, Theologie, München 1934, S. 3–14 📖) 1956 wieder abgedruckt (vgl. unten).↩
11
Siehe oben, S. 516–550.↩
12
Das Gebäude der 1791 gegründeten Sing-Akademie zu Berlin befindet sich am Festungsgraben in Berlin-Mitte, direkt hinter der Neuen Wache. Das Gebäude ist zur Zeit Spielstätte des Gorki-Theaters. Mitte der 1960er war die Sing-Akademie widerrechtlich als Eigentümerin aus dem Grundbuch gestrichen worden, ist seit 2012 aber wieder als solche anerkannt.↩
13
Die theologische Kammer wurde in Anlehnung an Art. 5,4 und Art. 9 der Reichskirchenverfassung vom 11. Juli 1933 eingerichtet (vgl. Kirchengesetz über die beratenden Kammern der DEK und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen [beide vom 9.11.1933], in: GDEK 1 [1933], S. 32f. 📖). Otto Weber, reformiertes Mitglied des Geistlichen Ministeriums der Deutschen Evangelischen Kirche, das über die Zahl und die Mitglieder der Kammern zu entscheiden hatte, ersuchte Barth in einem Brief vom 29.10.1933 um dessen Eintritt in die theologische Kammer, deren erste Aufgabe es sein sollte, «sich in einem theologischen Gutachten zu der Anwendung des Reichsgesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums auf die Pfarrer und Kirchenbeamten zu äußern» (KBA 9333.828). Barth lehnte dies postwendend ab (Brief an Weber vom 29.10.1933 [KBA 9233.301; Br. 1933, S. 482 📖]).↩
14
Nach seinem Wechsel von Münster an die Bonner Fakultät war Barth aus dem theologischen Prüfungsamt beim Evangelischen Konsistorium der Provinz Westfalen in das rheinische Prüfungsamt übernommen worden, weil, wie Generalsuperintendent Stoltenhoff schrieb, man glaubte, «daß es trotz seines Aufsatzes ‹Quousque tandem› und der darin bekundeten Stellung zur Kirche schwerlich angängig sein wird, Professor Barth vom theologischen Prüfungsamt in Koblenz fernzuhalten» (Schreiben des Evangelischen Konsistoriums der Rheinprovinz [Unterschrift: Ernst Stoltenhoff] an den Evangelischen Oberkirchenrat vom 22.5.1930; vgl. das Schreiben vom 4.8.1930, das eine von Barth abgegebene Erklärung anzeigte, «das Prüfungsrecht im Sinn und Geist der Kirche ausüben zu wollen» [beides in: EZA 7/1428]). Am 2. November 1933 erklärte Barth seinen Verzicht auf den Sitz im theologischen Prüfungsamt mit folgender Begründung: «Meine Stellung zu der gegenwärtigen Kirchenregierung (im Reich, in Preußen und im Rheinland) und der von ihr vertretenen Auffassung von Evangelium und Kirche erlaubt es mir nicht, mich an ihren Verantwortlichkeiten zu beteiligen» (Brief Barths an Stoltenhoff vom 2.11.1933 [KBA 9233.304; Br. 1933, S. 484 📖]).↩
15
Siehe oben, S. 384 und S. 392, Anm. 14.↩
16
Barth meint die von den Deutschen Christen beherrschten sogenannten «braunen Synoden», die in den preußischen Provinzialkirchen zwischen dem 22. und 24. August 1933 und in den übrigen Landeskirchen in den darauffolgenden Wochen zusammentraten. Vgl. Gauger I, S. 98 📖; Scholder I, S. 592–596.606–609. 📖↩
17
Außer diesem Gesetz, das den «Arierparagraphen» enthielt (s. oben, S. 474, Anm. 63), verabschiedete diese Synode am 5. September 1933 auch das «Kirchengesetz über die Errichtung des Landesbischofsamtes und von Bistümern» (KJ 60–71 [1933–1944], Gütersloh 19762, S. 33 📖). Beide Gesetze traten am 6. September in Kraft (vgl. Gauger I, S. 100 📖). Vgl. zum Ganzen Scholder I, S. 596–601. 📖↩
18
Vgl. oben, S. 474.↩
19
Anfang September 1933 hatten sich innerhalb der kirchlichen Opposition in Berlin besonders Dietrich Bonhoeffer und Franz Hildebrandt dafür ausgesprochen, aus der Einführung des Arierparagraphen in der Kirche die radikale Konsequenz zu ziehen, alle Ämter niederzulegen, aus der Kirche auszutreten und eine Freikirche zu gründen (vgl. Scholder I, S. 611f. 📖; E. Bethge, Dietrich Bonhoeffer. Theologe, Christ, Zeitgenosse, München 19703, S. 344.374 📖; H. Roggelin, Franz Hildebrandt. Ein lutherischer Dissenter im Kirchenkampf und Exil [AKIZ.B 31], Göttingen 1999, S. 56–58 📖). Bonhoeffer und Barth hatten sich brieflich über dieses Thema ausgetauscht (vgl. Brief Bonhoeffers an Barth vom 9.9.1933 [KBA 9125.69]; Barths Antwort vom 11.9.1933 [KBA 9233.231; Br. 1933, S. 377–380 📖]; beide Briefe auch in: D. Bonhoeffer, Berlin 1932–1933, hrsg. von C. Nicolaisen / E.-A. Scharffenorth [DBW 12], Gütersloh 1997, S. 124–128 📖), und auch bei Barths Gespräch mit den Vertretern des Pfarrernotbundes in Berlin am 31. Oktober 1933 war es mehrfach angesprochen worden (vgl. Reformationstag 1933 [Anm. 2], S. 72.81f.90f.102 📖).↩
20
«Das Schisma muss, wenn es kommt, von der andern Seite kommen. [...] Wenn die Leute so fortfahren, wird die Freikirche eines Tages einfach da sein. Vorher sollte man wohl mit der Möglichkeit noch nicht einmal spielen. Die Sache ist zu verantwortlich, als dass man irgendwie damit umgehen dürfte, sie ‹starten› zu wollen. [...] Aber wir werden nur unter den letzten sein dürfen, die das sinkende Schiff wirklich verlassen, wenn es so weit kommen sollte, dass wir es nur noch als sinkendes Schiff betrachten können. Vielleicht darf man dann nicht unter allen Umständen darauf warten wollen, dass man ausgeschlossen oder abgesetzt wird. Vielleicht muss man dann wirklich ‹austreten›. Aber das dürfte doch nur eine ultima ratio sein für uns.» (Brief Barths an Bonhoeffer vom 11.9.1933 [Anm. 19]; Br. 1933, S. 378 📖; Bonhoeffer [Anm. 19], S. 126f. 📖).↩
21
Siehe oben, S. 548f.↩
22
Die zweite Fassung entspricht der Septuaginta und wird so auch in Röm. 9,33; 10,11; 1.Petr. 2,6 zitiert.↩