Diese längeren Notizen entstanden im Zusammenhang mit der Arbeit in einem
Ausschuss, in den Barth vom Presbyterium der Kirchengemeinde Bonn berufen worden war.
Neben anderen war auch dem Bonner Presbyterium mit Datum vom 26. Oktober 1933 die «Erklärung des Presbyteriums der
evangelisch-reformierten Gemeinde Barmen-Gemarke» zugesandt worden, mit der man zu der Umwandlung der rheinischen
Provinzialkirche in das neue Bistum
Köln-Aachen und besonders zum neuen Bischofsamt, das am 10. Oktober 1933
von Heinrich Oberheid übernommen worden war,
Stellung nahm.1
Den gesetzlichen Rahmen dafür hatte die preußische Generalsynode am 5. September 1933 mit der Verabschiedung des «Kirchengesetzes über die Errichtung
des Landesbischofsamtes und von Bistümern» geschaffen, das am 6. September vom Kirchensenat
in Kraft gesetzt und noch am selben Tag veröffentlicht wurde.2 Nähere Bestimmungen für die künftige Ausgestaltung der
kirchlichen Strukturen unterhalb der unmittelbaren Leitungsebene der Provinzialkirchen waren
dort nicht enthalten. Für das Rheinland und
Westfalen waren konkrete Vorschläge schon im
Juni und Juli unter dem Staatskommissariat
Gottfried Adolf Krummachers erarbeitet und in
Gesetzesform gebracht,3
|574 dann allerdings infolge des Rückzugs der Kirchenkommissare nach
dem Abschluss der Verhandlungen zur Reichskirchenverfassung nicht umgesetzt worden.4 Heinrich Oberheid knüpfte nun an diese Pläne an. Er hielt die Umbildung der rheinischen
Kirche für eine seiner vordringlichen Aufgaben, und ihm schwebte dabei die «Verklammerung des
Führerprinzips mit dem Presbyterianismus» vor.5
Gegen solche Überlegungen wandte sich die Erklärung des Presbyteriums Barmen-Gemarke mit deutlichen Worten: Unter Berufung auf das
reformierte Bekenntnis und die in der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche gegebenen Zusicherungen lehnte man einen Bischof als
«Träger eines kirchlichen Lehramtes oder geistliche[n] |575
Führer» ab und kritisierte die Schaffung des Bistums als «Anknüpfung an die Überlieferung
der römisch-katholischen Kirche des Rheinlandes» scharf. Für die weitere Ausgestaltung
forderte man, «daß in den kommenden Verfassungen der preußischen und rheinischen Kirche
die sich aus unserem Bekenntnis ergebende Stellung der Gemeinde sinngemäß verankert
wird», und betonte, dass «jede Beeinträchtigung der presbyterial-synodalen Rechte und
Ordnungen unserer Gemeinde, zumal des Rechtes der freien Wahl der Ältesten und Prediger,
ausgeschlossen sein muß».6
Die Erklärung wurde zusammen mit einem Begleitschreiben verschickt, in dem die
angeschriebenen Presbyterien aufgefordert wurden, nach Möglichkeit «eine ähnliche
Entschließung an den Provinzialkirchenrat der Rheinprovinz […] und an die deutsche
evangelische Kirchenkanzlei, Berlin-Charlottenburg», zu schicken.7 Wohl weil in den Augen der Verfasser «große Eile
geboten»8 war, fügte man unter dem Begleitschreiben gleich den
«Entwurf einer zu fassenden Entschließung»9
an.
Im Bonner Gesamtpresbyterium sah man
sich mit der Aufgabe, eine fundierte eigene Stellungnahme zu erarbeiten, überfordert, und
beschloss daher am 2. November 1933, einen Ausschuss damit zu
beauftragen. Neben Barth sollten ihm die Pfarrer Friedrich Mummenhoff und Friedrich Frick, der
Studienrat Dieter Grasshoff und die
Theologieprofessoren Emil Pfennigsdorf und
Friedrich Horst – und damit Angehörige aller im
Presbyterium vertretenen Listen10 – angehören.11
Das Ergebnis der Sitzung dieses Ausschusses vom 8. November ließ Barth hoffen:
«Eben komme ich aus einer Sitzung eines Ausschusses des Presbyteriums zur Beratung über die
von Barmen-Gemarke vor|576geschlagene Entschließung. Wenn alles
klappt d. h. vor Allem: wenn die traurige Fraktion ‹Evangelium und Kirche› nicht im letzten
Augenblick versagt, wird diese Entschließung am nächsten Montag mit einer Stimme Mehrheit
(die in mir verkörperte Fraktion!) in folgender Fassung gutgeheißen […].»12 Und er zog den Schluss: «Ich habe bei dem Anlass gesehen,
dass es doch ganz nützlich ist, dass ich in dieser Kiste mit drinsitze. Denn wirklich ohne
meine milde Assistenz hätten die guten Leute das Führerprinzip ganz fröhlich irgendwo in ihre
‹rheinische› Herrlichkeit ‹eingebaut› und über ihre ‹Bindung an Schrift und Bekenntnis› waren
sie, als sie einmal auf dem Papier war, als über eine in Bonn seit Menschengedenken unerhörte
Sache auch bass erstaunt, aber siehe da, so lautet es nun!»13
Zuletzt einigte man sich aber doch nicht auf diesen Entwurf. Erst eine am
15. November in Abwesenheit des nach Berlin
gerufenen Barth14 tagende
Presbyterkonferenz konnte sich auf einen von Friedrich Horst vorgeschlagenen Kompromiss verständigen, der nach redaktioneller
Bearbeitung durch Mummenhoff, Grasshoff, Horst und Pfennigsdorf schließlich
verabschiedet wurde. In dieser Entschließung wollte man zwar die presbyterial-synodale
Ordnung – «von wesensfremden Bestandteilen gereinigt» – gewahrt wissen, vermied aber einen
grundsätzlichen Protest gegen das Bischofsgesetz.15
Barths erhaltene, bisher unveröffentlichte Anmerkungen sind mit Bleistift
auf seinem Exemplar der Abschrift des Briefes aus Barmen-Gemarke16 geschrieben und gewähren
einen Einblick, wie im Ausschuss mit Barths «milder Assistenz» dieser Vorschlag für eine
Bonner Stellungnahme erarbeitet wurde.
577 Einerseits handelt es sich um wenige Korrekturen und Ergänzungen, die direkt an
dem aus Barmen-Gemarke stammenden Entwurf einer
Entschließung angebracht sind, andererseits um 16 Zeilen handgeschriebener Notizen unten auf
der freien zweiten Hälfte der Briefrückseite. Von diesen beziehen sich die ersten elf Zeilen
offensichtlich auf die angestrebte Umbildung der rheinischen Provinzialkirche, deren Grundzüge
stichpunktartig festgehalten sind.17 Die letzten fünf Zeilen beinhalten die gegenüber der
Vorlage völlig umgeschriebene zweite Hälfte des schließlich formulierten Vorschlags für die
Bonner Entschließung. Beide Textteile werden entweder zur Vorbereitung unmittelbar vor der
Ausschusssitzung oder – was zumindest für die letzten fünf Zeilen näher liegt – in ihr selbst
geschrieben worden sein.
Im Folgenden sind zunächst Barths Stichpunkte zur Umgestaltung der rheinischen
Provinzialkirche abgedruckt und dann – in einem Stück – der sich aus den angebrachten
Korrekturen und der Neuformulierung ergebende Entschließungstext. Die Abweichungen von der
Vorlage aus Barmen-Gemarke und von dem Wortlaut, den
Barth im oben zitierten Brief an Niesel bot, sind
ausgewiesen.
578
1. Stichpunkte zur angestrebten Umgestaltung der rheinischen Provinzialkirche
Gemeindevertretungen weg. Kleinere Presbyterien.18 Zerschlagung grösserer
Gemeinden u[nd] kleine nicht über 3000.19 Bonn: 4 Gemeinden +
Presbyterien.
Presbyterien. Vorschläge aus der Gemeinde. Nur von
Familienvätern.20 Dreimännerkollegien: Pfarrer, Kirchmeister,
Superintendent wählen.21
579 Presbyt[erien] nur beratende Stimme. Keine Abstimmung, sondern Entscheidung durch
Kirchmeister (weltl[ich]) oder Pfarrer (geistl[ich])22
Pfarrwahl aufgehoben.23 Bischof präsentiert. Presbyt[erium]
wählt.
Kreissynode[.] Liste von
Presbyt[erien] vorgeschlagen. Sup[erintendent] u[nd] Kreiskirchmeister wählen24
Neueinteilung [?] u[nd] Vergrösserung. Deckung mit Landratskreisen.25 Neben Sup[erintendent] ein Kreiskirchmeister,
besoldet[,] zur [?] Decentralisierung der Synode.26 Kostenausgleich betr. |580 Steuern.27 Entscheidung bei Sup[erintendent] u.
Kreiskirchmeister28
Provinzialsynode Liste von Kreissynode. Bischof. wählen.
2. Vorschlag für eine Entschließung des Bonner Presbyteriums
Das Presbyterium der evangelischen Gemeinde Bonn fordert, a-gebunden an Schrift und Bekenntnis-a, dass bei der Neugestaltung der rheinischen Kirchenverfassung
b-in dankbarem Festhalten an rheinischer Überlieferung und-b in Verfolg der früheren Beschlüsse der maßgebenden rheinischen
kirchlichen Körperschaften die presbyterial-synodale Ordnung des Gemeindelebens und der Kirche
soc gewahrt bleibt, d-dass die Gemeinde u[nter] a[llen] U[mständen] die Verantwortung für die
Gestaltung des ganzen kirchlichen Lebens behält. Das muss in der Aufrechterhaltung des freien
Wahl- und Beschlussrechts der Gemeinde, der Presbyterien u.
der Synode und in der Stärkung der Autorität der kirchl[ichen]
Körperschaften zum Ausdruck kommen. Wir sind der Überzeugung, dass gerade diese kirchlichen
Formen der Verwirklichung echter kirchlicher Leitung dienlich sind-d.