1934

Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart

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Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart

1934

Barth hat diese Erklärung im Auftrag des Coetus reformierter Prediger um die Jahreswende 1933/34 innerhalb weniger Tage ausgearbeitet und am 4. Januar 1934 auf der Freien reformierten Synode in Barmen-Gemarke vorgetragen und erläutert.1 Zum ersten Mal seit Beginn der Auseinandersetzungen mit den Deutschen Christen kam dort eine Freie Synode zusammen und beschloss einen Text, der als Bekenntnis charakterisiert werden kann.2 Die Erklärung ist als eine Vorläuferin der Barmer Theologischen Erklärung vom 30. Mai 19343 zu betrachten.

Die Entstehung der Erklärung lässt sich in ihren einzelnen Phasen gut rekonstruieren: Barth hat zunächst auf einem Blatt die Kernpunkte schon existierender Thesenreihen und erste Stichworte für die neue Thesenreihe notiert.4 Sodann hat er auf fünf Blättern – für jeden The|66senkomplex ein Blatt – einen Entwurf mit Bleistift niedergeschrieben und bearbeitet. Sein Manuskript5 weicht von allen folgenden Fassungen darin ab, dass er die zu einem Thesenkomplex gehörigen Ablehnungsaussagen zusammenfasste und durchnummeriert unter den jeweiligen Thesenkomplex setzte. Bereits die erste maschinenschriftliche Fassung weist das uns geläufige Textbild auf.6 Dieses Typoskript I wird Charlotte von Kirschbaum nach Barths Diktat geschrieben haben. Es besteht aus sechs engzeilig beschriebenen Seiten, an denen Korrekturen in Barths und Ch. von Kirschbaums Handschrift angebracht sind; These III.1 und die Ablehnung von These V.1 sind auf einem aufgeklebten Stück Papier noch einmal geschrieben.

Alle diese Korrekturen sind eingearbeitet im nächsten vorliegenden Typoskript II, das fünf engzeilig beschriebene Seiten umfasst.7 Hier sind die Ablehnungsaussagen mit rotem Farbband geschrieben. Am Rand stehen Barths Notizen, die er sich für den Einbringungsvortrag auf der Synode gemacht hat.8 Daraus geht hervor, dass wir es bei diesem Typoskript eindeutig mit der durch Barth autorisierten Niederschrift zu tun haben, deren Durchschrift oder vielleicht auch Abschrift in den Druck ging.9

Die Erklärung wurde erstmals in der «Reformierten Kirchenzeitung» im ersten Heft des Jahres 1934 veröffentlicht.10 Dieses Heft wurde, obwohl als Erscheinungsdatum der 7. Januar 1934 angegeben ist, bereits vor der am 3. Januar beginnenden Synode ausgeliefert, so dass die Erklärung den Synodalen schon im Druck vorlag.11

67 Als letztes Stück Textgeschichte ist die Diskussion der Thesen aufgrund von Barths Einbringungsvortrag auf der Synode zu betrachten,12 auch wenn sie keine Änderung am gedruckt vorliegenden Text mehr erbrachte.

Unmittelbar nach der Synode wurde ein zweiseitiger Separatdruck als Verteilblatt gedruckt. Der darauf angebotene Mengenrabatt lässt eine sehr hohe Auflage vermuten.13 Schriftbild und Zeilenumbruch gleichen völlig dem Erstdruck, nur der Satzspiegel wurde neu gestaltet. Außerdem sind diesem Zweitdruck nun die Entschließungen der Synode und der Hauptversammlung des Reformierten Bundes angefügt.

Barth übernahm den Text des Separatdrucks für die Veröffentlichung in K. Barth, Gottes Wille und unsere Wünsche (ThExh 7), München 1934, S. 9–15. 📖 Die zwischen senkrechten Strichen im untenstehenden Text eingefügte Originalpaginierung ist diejenige dieses Abdrucks. Weitere Abdrucke erfolgten zeitnah u. a. in der Zeitschrift «Junge Kirche»14 und bei K. D. Schmidt15.

Im textkritischen Apparat sind die Abweichungen ausgewiesen, die das Manuskript und die Typoskripte gegenüber dem Separatdruck bzw. dem hier zugrundeliegenden Abdruck aufweisen. Ebenso werden die – geringfügigen – Abweichungen in den dann folgenden Druckfassungen erkennbar gemacht. Um diesen Apparat nicht mit Kleinigkeiten zu überfrachten, werden wie üblich offensichtliche orthographische Versehen, lediglich auf Unterschiede im verwendeten Schriftsatz zurückgehende Abweichungen («ss» statt «ß», «Ae» statt «Ä», u. ä.) und Unterschiede in der Groß- und Kleinschreibung ge|68prägter Namen – Barth schrieb z. B. durchgängig «deutsche evangelische Kirche» und «heilige Schrift» – nicht ausgewiesen.

Dem Abdruck der Erklärung vorangestellt ist die Wiedergabe von Barths Notizzettel, auf dem er seine ersten Überlegungen zur Erklärung festgehalten hat.

1. Notizen Barths16

Düsseldorf17 Kirche – Schrift – Christus – Dienst – Herr

Elberfeld18Kirche – Gemeinde Gemeinde – Kirche

Vogel19Schrift – Predigt – Sakramente – Trinität – Gesetz – Sünde – Gnade – Kirche

– Ordnungen

Studenten20 Wort – Völker – Staat

nur: Schrift – Gott in X [= Christus] – Rechtfertigung – Hilfe u[nd] Trost – Erneuerung – Ehre Gottes

Bonn21 X [= Christus] – A[ltes] N[eues] T[estament] – Gottes Sohn – Rechtfertigung – Kirche – Gericht? – Gemeinde

70 ______________

Union22

Offenbarung

Schrift

Gnade

Versöhnung

Nicht Initiative, Auftrag23 Kirchea1

Eintreten?Gesetz

Wie Beschluss?Staat

Wie verwerten?Hoffnung

Solidarität24

Notwendigkeit

Gegenüber

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2. Erklärunga über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart.

I. Die Kirche in der Gegenwart.

1. Angesichts der kirchlichen Ereignisse des Jahres 1933 gebietet uns das Wort Gottes, Buße zu tun und umzukehren. Denn in diesen Ereignissen ist ein die evangelische Kirche seit Jahrhunderten verwüstender Irrtum25 reif und sichtbar geworden.b Er besteht in der Meinung, dass neben Gottes Offenbarung, Gottes Gnade und Gottes Ehre auch eine berechtigte Eigenmächtigkeit des Menschen über die Botschaft und die Gestalt der Kirche, c-d. h. über den zeitlichen Weg zum ewigen Heil-c, zu bestimmen habe.

d-Damit ist abgelehnt die Ansicht:-d Die kirchliche Entwicklung seit der Re|72formation sei eine normale gewesen und es handle sich in der heutigen Not unserer Kirche nur um eine vorübergehendee Störung, nach deren Beseitigung f-jene Entwicklung geradlinig weitergehen dürfe-f.

2. Dieser Irrtum ist g-derselbe wie der-g Irrtum der Papstkirche und der Schwärmerei, gegen den sich das reformatorische Bekenntnis richtet. Wenn die evangelische Kirche ihm erliegt, so hat sie aufgehört, evangelische Kirche zu sein. Er muss heute, auch in seinen feinsten und reinsten Gestalten, als Irrtum festgestellt und bekämpft – dem alten Irrtum muss das alte Bekenntnis mit neuer Freudigkeit und Bestimmtheit entgegengestellt werden.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Der Irrtum von der Eigenmächtigkeit des Menschen h-in Sachen der Botschaft und Gestalt der Kirche-h sei eine Meinung neben anderen, die wenigstens in ihren edleren Formen in der evangelischen Kirche nach wie vor Heimatrecht haben könne.

10 3. Angesichts der Einheit, in der dieser Irrtum heute in die Erscheinung getreten ist, i-sind die in der einen Deutschen Evangelischen Kirche zusammengeschlossenen Gemeinden aufgerufen, unbeschadet ­ihrer lutherischen, reformierten oder unierten Herkunft und Verantwortung,-i aufs Neue j-die Hoheit des-j einen Herrn der einen Kirche und darum die wesentliche Einheit ihres Glaubens, ihrer Liebe und ihrer Hoffnung [vgl. 1.Kor. 13,13], ihrer Verkündigung durch Predigt und Sakrament, ihres Bekenntnisses und ihrer Aufgabe k-zu erkennen-k.

73 Damit ist abgelehnt die Ansicht: Es dürfe oder müsse die berechtigte Vertretung lutherischer, reformierter oder unierter «Belange»26 noch immer den Erfordernissen des gemeinsamen evangelischen Bekennens und Handelns l-gegen den-l Irrtum und fürm die Wahrheit übergeordnet werden.

II. Die Kirche unter n- der Heiligen Schrift-n.

1. Die Kirche hat ihren Ursprung und ihr Dasein ausschließlich aus der Offenbarung, aus der Vollmacht, aus dem Trost und aus der Leitung des Wortes Gottes, das der ewige Vater durch Jesus Christus, seinen ewigen Sohn, in der Kraft des ewigen Geistes, als die Zeit erfüllt war [vgl. Gal. 4,4], ein für allemal gesprochen hat.o

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche könne undp müsse sich außer auf die Offenbarung des dreieinigen Gottes auch noch auf eine dem Menschen trotz des Sündenfalls zugänglicheq Gottesoffenbarung in Natur und Geschichte begründen und beziehen.

2. Die Kirche hört das ein für allemal gesprochene Wort Gottes durch die freie Gnade des heiligen Geistes in dem doppelten, aber einheitlichen und in seinen beiden Bestandteilen sich gegenseitig bedingen |74 den Zeugnis des Alten und des Neuen Testamentes, das heißt in dem Zeugnis des Mose und der Propheten von dem kommenden und in dem Zeugnis der Evangelisten r-und Apostel-r von dem gekommenen Jesus Christus.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die biblischen Schriften seien s-zu verstehen -s als t-Zeugnisse aus der Geschichte-t menschlicher Frömmigkeitu; maßgebend für die christliche Frömmigkeit sei aber v-vorwiegend oder ausschließlich-v das Neue Testament; es könne oder müsse darum das Alte Testament zugunsten des Neuen abgewertet, zurückgedrängt oder gar ausgeschieden werden.

11 3. Die Kirche lebt durch die freie Gnade des heiligen Geistes davon und darin, dass sie, indem sie das Zeugnis der Heiligen Schrift im Glauben aufnimmt und im Gehorsam weitergibt, die Strenge und die Barmherzigkeit, die Ehre und die Menschenfreundlichkeit des dreieinigen Gottes erkennt und verkündigt.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche könne oder müsse neben dem durch die Heilige Schrift bezeugten Handeln Gottes in Jesus Christus auch noch sein Wirken in denw Ereignissen der jeweiligen Gegenwart feststellen und bekannt machen.x

75

III. Die Kirchey in der Welt.

1. Die Kirche ist in der Welt. Sie bekennt sich in der Nachfolge des fleischgewordenen Wortes Gottes rückhaltlos zu der ganzen Not des von Gott gut geschaffenen, aber in Sünde gefallenen und unter dem göttlichen Fluch stehenden Menschen. Sie vertraut und sie gehorcht allein der eben diesem Menschen in Jesus Christus widerfahrenen Barmherzigkeit. Sie wartet nach Gottes Verheißung auf einen neuen Himmel und eine neue Erde, in welchen Gerechtigkeit wohnt [vgl. 2.Petr. 3,13].

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche könne oder müsse außer der Barmherzigkeit Gottes in Christus auch noch einer dem Menschen erkennbaren Güte dieser Welt vorbehaltloses Vertrauen schenkenz und einer dem Menschen erkennbaren Eigengesetzlichkeit dieser Welt vorbehaltlosen Gehorsam entgegenbringen.aa

2. Die Kirche anerkennt nach Weisung des Wortes Gottes dankbar, dass der Wandel der Menschheits- und Völkergeschichte, die politischen, philosophischen und kulturellen Versuche des Menschen unter der Anordnung des göttlichen Befehls und der göttlichen Geduld stehen. Sie begleitet sie darum mit der ernsten Anerkennung ihres zeitlichen, bestimmten und begrenzten Rechtes,ab mit ihrer Fürbitte, aber auch mit der Erinnerung an Gottes Reich, Gesetz und Gericht, mit der Hoffnung auf ihn, der alles lenkt, um alles neu zu machen [vgl. Apk. 21,5].ac

76 Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche könne oder müsse in der Wirklichkeit dieses oder jenes Versuchs des Menschenad nicht sowohl einen Erweis der göttlichen Geduld, als vielmehr eine Annäherung an die Wiederherstellung der göttlichen Schöpfungsordnung erblicken.

12 3. Die Kirche ist in der Welt unter ae-der Heiligen Schrift-ae. Sie dient af-dem Menschen und dem Volk, dem Staat und der Kultur-af, indem sie hinsichtlich ihrer Botschaft und ihrer Gestalt dem ihr vorgeschriebenen Worte Gottes und seinem heiligen Geistag gehorsam ah-zu sein bemüht ist-ah.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche habe dem Menschen damit zu dienen, dass sie, ihmai mehr gehorchend als Gott [vgl. Act. 5,29], ihre Botschaft und ihre Gestalt seinen jeweiligen Überzeugungen, Wünschen und Zwecken anpasse und zur Verfügung stelle.

77

IV. Die Botschaft der Kirche.

1. Der Auftrag der Kirche besteht darin, in Auslegung und nach Maßgabe des prophetisch-apostolischen Zeugnisses an Christi Statt und also seinem eigenen Wort und Werk dienend, durch aj-Predigt und Sakrament-aj die Botschaft von Gottes nahe herbeigekommenem Reich auszurichten: Gott der Schöpfer hat sich seiner Geschöpfe, Gott der Versöhner hat sich der Sünder, Gott der Erlöser hat sich seiner geliebten Kinder in freier Gnade angenommen.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Kirche könne oder müsse das Wort Gottes des Schöpfers, Versöhnersak und Erlösers, statt ihm zu dienen, als ihr eigenes Wort aussprechen und also, statt die freie Gnade zu verkündigen, «dynamisch»27 wirken.

2. Die freie Gnade, in der Gott sich unser annimmt, ist die in der Kraft des heiligen Geistes sich erfüllende Verheißung der Gegenwart Jesu Christi als des Herrn, der für uns Knecht geworden, um unser altes Leben in den Tod zu geben undal unser neues Leben an das Licht zu bringen [vgl. 2.Tim. 1,10].

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Die Gnade Gottes besteheam in moralischen oder religiösen Vollkommenheiten, deren sich der Mensch nicht nur im Blick auf den, der den Gottlosen gerecht macht [vgl. Röm. 4,5], sondern doch auch im Blick auf einen eigenen Besitz rühmen könnte.

78 3. Die Gabe der Gnade ist unsere Zugehörigkeit zu Jesus Christus: In ihm sind wir gerechtfertigtan durch das Wunder des Glaubens, der immer wieder die in ihmao geschehene Vergebung unserer Sünde annimmt. Und in ihm sind wir geheiligtan- durch das Wunder des Gehorsams, der sich immer wieder unter das 13 Gericht und unter die Weisung des von ihmao- kommenden Gebotes stellt.

Damit ist abgelehnt die Ansicht:

a) Als sei das «Evangelium» und das «Gesetz», unsere Rechtfertigung und unsere Heiligung, nicht die Offenbarung und das Werk der einen Gnade Jesu Christi.

b) Als vollziehe sich unsere Rechtfertigung als Sünder dadurch, dass wir plötzlich oder allmählich bessere Menschen werden.

c) Als sei die Gabe der freien Gnade nicht auch unsere Inanspruchnahme zum Gehorsam gegen Gottes Gebot oder als sei diese unsere Heiligung etwas anderes als eine Gabe der freien Gnade.ap

4. Unser durch den Heiligen Geist in Jesus Christus begründetes und von ihm jeden Tag neu zu erbittendes Leben im Glauben und im Gehorsam wartet auf seine Erlösung durch den kommenden Herrn:aq in der Auferstehung der Toten, durch das Gericht und ar-zum ewigen Leben-ar.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Ein Leben im Glauben und im Gehorsam könne in irgendeiner Hinsicht ein in sich abgeschlossenes, sich selbst genügendes, dem Warten auf den kommenden Herrn und also der Hoffnung auf ihn und der Furcht vor ihm entzogenes Leben sein.

79

V. Die Gestalt der Kirche.

1.as Die Kirche Jesu Christi ist die at1-sichtbar und zeitlich-at gestaltete Wirklichkeit der durch den Dienst der Verkündigung vom Herrn selbst berufenen, versammelten und getragenen, getrösteten und regierten Gemeindeau und die ebenso at2-sichtbar und zeitlichat- gestaltete Wirklichkeit der Einheitau1- solcher Gemeindenau-.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Als empfange die Kirche ihre av-zeitliche und sichtbare-av Gestalt kraft ihreraw eigenen Willkür oder ax-äußerer Notwendigkeiten wie ein religiöser Verein, dessen Prinzip-ax ebenso gut in dieser wie in jener Form verwirklicht werden könne.

2. Die Gestalt der Kirche ist dadurch bestimmt, dass ihre äußere Ordnung ebenso wie ihr inneres Leben unter der Verheißung und unter dem Befehl Jesu Christi als des alleinigen Herrn der Kirche steht.ay Die Gemeinden tragen einzeln und in ihrer Gesamtheit vor ihm die |80 Verantwortung dafür, dass der Dienst der Verkündigung, der Dienst der Aufsicht und die die Verkündigung 14 begleitenden Dienste der Lehre und der Liebe28 in ihrer Mitte ihre berufenen Träger findeaz und von diesen recht ausgeübt werdeaz-.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Als könne und dürfe den Gemeinden die Verantwortung für die Bestellung und Verwaltung des kirchlichen Dienstes von einem besonderen kirchlichen Führeramt abgenommen werden.

3. Die Kirche Jesu Christi ist, was ihre Botschaft und ihre Gestalt betrifft, eine und dieselbe in den verschiedenen Zeiten, Rassen, Völkern, Staaten und Kulturen. Das Recht kirchlicher Verschiedenheiten da und dort steht und fällt damit, dass sie mit der Einheit ihrer Botschaft und Gestalt vereinbar sind.

Damit ist abgelehnt die Ansicht:

a) Als sei das Recht zeitlicher, nationaler und lokaler Verschiedenheiten der kirchlichen Formen aus besonderen Offenbarungen Gottes in der Geschichte abzuleiten.

b) Als sei es mit der Einheit der Botschaft und Gestalt der Kirche vereinbar, die ba-Gliedschaft und die Befähigung zum Dienst in ihr-ba auf die Angehörigen einer bestimmten Rasse zu beschränken.

81 4. Die Kirche erkennt im Staate auf Grund der Weisung des Wortes Gottes die Anordnung bb-des göttlichen Befehls und-bb der göttlichen Geduld, kraft welcher der Mensch esbc versuchen darf und soll, bd-im Rahmen seines Verständnisses von Vernunft und Geschichte, verantwortlich dem Herrn aller Herren-bd [vgl. 1.Tim. 6,15; Apk. 17,14; 19,16], Rechtbe zu finden und bf-mit Gewalt-bf aufzurichten und aufrechtzuerhalten. bg-Die Kirche kann-bg dem Staat diesesbh sein besonderes Amt nicht abnehmen. Sie kann sich aber auch ihr eigenes Amt nicht vom Staatebi abnehmen, sie kann ihre Botschaft und ihre Gestalt nicht vom Staat her bestimmen lassen. Sie ist, gebunden an ihren Auftrag, grundsätzlich freie Kirche in dem in der Bindung an seinen Auftrag grundsätzlichbj ebenso freien Staat.

Damit ist abgelehnt die Ansicht: Als sei der Staat die höchste oder gar einzige («totale»29)bk Form sichtbar-zeitlich gestalteter geschichtlicherbl Wirklichkeit, der sich darum auch die Kirche mit ihrer Botschaft und Gestalt «gleichzuschalten»30bm, unter- oder gar einzuordnen habe.

15 82 Obigebn Erklärung nahm die freie reformierte Synode in Barmen am 4. Januar 1934 mit folgender Entschließung an:

«Die zu einer freien reformierten Synode versammelten 320 reformierten Ältesten und Prediger aus 167 evangelischen Gemeinden Deutschlands bekunden, dass die von ihnen gehörte, durch Herrn Professor D. Barth verfasste Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche der Gegenwart die Wahrheit der Heiligen Schrift bezeugt und nehmen sie dankbar auf ihre Verantwortung.»31

Die Hauptversammlung des Reformierten Bundes für Deutschland32 am 5. Januar 1934 nahm folgende Entschließung an:

83 «Der Reformierte Bund hat mit Dank an der Versammlung der freien reformierten Synode am 3. und 4. Januar 1934 teilgenommen. Er weiß sich mit ihr im Kampf um die Kirche, ihren Dienst und ihre Gestalt einig und wird gemäß der gestern angenommenen ‹Erklärung› allen Versuchen, die Botschaft der Kirche zu hindern, abzuschwächen oder zu verkehren, unbewegt widerstehen, mögen diese Versuche kommen, woher sie wollen.»33

Textkritische Fußnoten

a1
Anstelle von «Kirche» ursprünglich, dann gestrichen: «Hoffnung». ↩
a
Mskr., oberhalb der Überschrift: ««Antrag Die am 4. Januar 1934 in Barmen versammelte freie Kirchensynode bekennt sich einmütig zu folgender im Blick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres notwendig gewordener» (es folgt die oben stehende Überschrift).↩
b
Die Eingangssätze sind von Barth mehrfach formuliert worden. Im Mskr. hieß es zunächst: «Die kirchlichen Ereignisse des Jahres 1933 bedeuten das Auftreten des die evangelische Kirche seit Jahrhunderten offen und heimlich störenden Irrtums, […].» Dann strich Barth diese Eingangsworte und setzte neu an: «In den kirchlichen Ereignissen des Jahres 1933 ist ein die evangelische Kirche offen oder heimlich seit Jahrhunderten störender Irrtum reif und eindeutig sichtbar geworden […].» In diese Formulierung korrigierte Barth dann den obenstehenden Text hinein.↩
c-c
Mskr.: «d. h. über den Weg des ewigen Heils».↩
d-d
Im Mskr. sind – wie oben ausgeführt – die Ablehnungen zusammengefasst; eingeleitet wurden sie dort ursprünglich mit der Formulierung: «Wir lehnen ab die Ansicht: 1. […]» usw. Dies wurde von Barth an dieser Stelle korrigiert in: «Wir bestreiten: 1. die Ansicht […]» usw. – Diese Formulierung behielt Barth dann für die übrigen Ablehnungen bei, zog bei den Thesenkomplexen III und V jedoch «die Ansicht» vor den Doppelpunkt.↩
e
Mskr.: «augenblickliche».↩
f-f
Mskr.: «alles weiter gehen können wie bisher».↩
g-g
Mskr. und Tskr. I: «identisch mit dem»; in Tskr. II in den obigen Text korrigiert.↩
h-h
Fehlt im Mskr.↩
i-i
Mskr.: «erkennen die in der einen deutschen evangelischen Kirche zusammengeschlossenen Gemeinden unbeschadet ihrer lutherischen, reformierten oder unierten Herkunft und Eigenart». Im Tskr. I korrigiert in die obige Fassung, wobei «aufgerufen» dort wie auch noch in Tskr. II ganz am Ende der Formulierung steht: «sind […] unbeschadet ihrer […] Herkunft und Verantwortung aufgerufen». Erst in RKZ und im Separatdruck rückt «aufgerufen» an seine dann beibehaltene Stelle.↩
j-j
Mskr.: «den».↩
k-k
Fehlt im Mskr. aufgrund der dort anderen Thesenformulierung (s. Anm. i–i); in Tskr. I korrigiert.↩
l-l
Mskr., Tskr. I und II: «gegenüber dem» (ohne Hervorhebung).↩
m
In Mskr., Tskr. I und II nicht hervorgehoben.↩
n-n
Im Mskr. zunächst wie oben, dann von Barth korrigiert in: «dem Worte Gottes» und schließlich erneut geändert in den obenstehenden Text.↩
o
Im Mskr. hatte Barth zunächst folgende, dann aber durchgestrichene Fassung notiert: «Die heilige Schrift ist das Zeugnis des Mose und der Propheten von dem kommenden und das Zeugnis der Evangelisten und Apostel von dem gekommenen Christus. Durch dieses doppelte [geändert aus: «zweifache»] aber einheitliche und in seinen beiden Bestandteilen gleich unentbehrliche Zeugnis hat Jesus Christus, das fleischgewordene ewige Wort Gottes, die Kirche begründet. Das Zeugnis der hl. Schrift [geändert aus: des AT und des NT] ist ein einheitliches und in seinen beiden Bestandteilen gleich…» Der hier abbrechende Text fand dann teilweise Eingang in These II.2.↩
p
Mskr.: «sich oder».↩
q
Mskr.: «angeblich zugängliche». ↩
r-r
Fehlt im Mskr.↩
s-s
Mskr.: «nicht als Zeugnisse von Christus, sondern».↩
t-t
In der Vortragsfassung (s. oben, S. 30) fälschlich: «Zeugnis der Geschichte».↩
u
Mskr.: «Frömmigkeit zu verstehen».↩
v-v
Mskr.: «nur».↩
w
Fehlt im Mskr., weil dort «Ereignissen» nachträglich hinzugefügt wurde, ohne dass das damit notwendige «den» auch ergänzt worden wäre.↩
x
Im Mskr. war zunächst eine vierte Unterthese vorgesehen, die Barth dann durchstrich: «4. Die Kirche dient den Menschen, der Gesellschaft, den Völkern und Staaten damit, dass sie, ihrem eigenen Gesetz gehorchend, dem in der hl. Schrift bezeugten Worte Gottes dient.» – Ablehnung: «Wir bestreiten […] 4. die Ansicht, die Kirche habe den Menschen, der Gesellschaft, den Völkern und Staaten damit zu dienen, dass sie ihre Verkündigung den jeweiligen menschlichen Wünschen und Zwecken anpasse und zur Verfügung stelle». – Der Inhalt dieser These findet sich jetzt in These III.3.↩
y
Im Mskr. zunächst, dann gestrichen: «Gestalt der Kirche».↩
z
Fehlt im Mskr., in Tskr. I ergänzt.↩
aa
Die Hervorhebungen fehlen im Mskr. ganz, sind in Tskr. I teilweise ergänzt («Güte», «Vertrauen», «Eigengesetzlichkeit» und «Gehorsam») und so in Tskr. II übernommen.↩
ab
Im Tskr. II und im Separatdruck ist das Komma von Barth nachträglich eingefügt und dann in den Abdruck in ThExh 7 📖 übernommen worden. In Tskr. I dagegen ist ein dort stehendes Komma gestrichen worden, so dass es keinen Eingang in die übrigen Abdrucke fand.↩
ac
Im Mskr. unterscheidet sich der Wortlaut dieser These so erheblich von den späteren Fassungen, dass er hier komplett wiedergegeben sein soll: «Die Kirche weiß um die Notwendigkeit, aber auch um die letzte Undurchführbarkeit und Vorläufigkeit der im Wandel der Menschheits- und Völkergeschichte, der Staatsformen, Philosophien und Kulturen sichtbaren Versuche des Menschen, sich selber zu helfen. Sie begleitet sie, dankbar für die nach Weisung des Wortes Gottes darin sichtbare Anordnung der göttlichen Geduld, mit der ernsten Anerkennung ihres zeitlichen und relativen Rechtes, mit ihrer Fürbitte, aber auch mit der Erinnerung an Gottes Reich und Gewalt, mit der Hoffnung auf ihn, der Alles lenkt um Alles neu zu machen.» Diese Fassung findet sich in Tskr. I unter einem aufgeklebten Stück Papier, auf dem die obige Fassung getippt wurde. – Einen ersten Anlauf zur Formulierung der These III.2 hatte Barth bereits im Mskr. wieder verworfen: «Die Kirche hat den einen und einzigen Auftrag, den Menschen zu sagen, dass Gott ‹uns mit sich selber versöhnt hat durch J[esus] X [= Christus]› [vgl. 2.Kor. 5,18]».↩
ad
Im Mskr. sowie in Tskr. I und II folgt jeweils: «[…], sich selber zu helfen, […]». Dieser Nebensatz fehlt in allen Abdrucken. Dadurch blieb dann jeweils – außer in ThExh 7 📖 – ein überflüssiges Komma nach «Menschen» stehen.↩
ae-ae
Im Mskr. ursprünglich, dann gestrichen: «dem Worte Gottes».↩
af-af
Im Mskr. ursprünglich: «den Menschen und den Völkern, den Staaten und den Kulturen»; dort dann in den Singular korrigiert.↩
ag
Tskr. II: «Geiste».↩
ah-ah
Mskr.: «sein möchte».↩
ai
Mskr.: «dem Menschen».↩
aj-aj
Mskr.: «Predigt, Taufe und Abendmahl».↩
ak
Mskr.: «des Versöhners».↩
al
Im Mskr. steht statt des «und» ein Komma.↩
am
Im Mskr. folgten nach «bestehe» zunächst die schon dort durchgestrichenen und durch den obigen Text ersetzten Worte: «außer der in der Kraft des heiligen Geistes sich erfüllenden Verheißung der Gegenwart Christi auch noch». ↩
an
Die Hervorhebungen finden sich nur in ThExh 7 📖.↩
ao
Mskr.: «ihm» jeweils gestrichen und durch «Christus» ersetzt.↩
ap
Im Mskr. stand zunächst im fortlaufenden Text nur Teil c) der Ablehnung; die Teile b) und a) wurden – offenbar in dieser Reihenfolge – am Rand ergänzt.↩
aq
Mskr., Tskr. I und II ohne Doppelpunkt.↩
ar-ar
Mskr., Tskr. I und II: «zu dem ewigen Leben, das er selber ist».↩
as
Ursprünglicher Wortlaut der These im Mskr.: «Die Kirche Jesu Christi ist die durch den Dienst der Verkündigung vom Herrn selbst berufene, versammelte und getragene, getröstete und regierte und die ebenso sichtbare Wirklichkeit der Einheit solcher Gemeinden.» Barth hat dann hinter «Die Kirche Jesu Christi ist die» ergänzend eingefügt: «sichtbar zeitlich gestaltete Wirklichkeit der». Die dadurch erforderlich werdende Genitivbildung («berufenen» etc.) wurde im Mskr. nicht beachtet und in Tskr. I erst nachträglich eingetragen; Tskr. II bietet den korrekten Text.↩
at-at
Tskr. I und II jeweils: «sichtbar-zeitlich»; zum Mskr. s. Anm. as.↩
au
Im Mskr, und in Tskr. I und II jeweils nicht hervorgehoben.↩
av-av
Mskr.: «zeitlich-sichtbare».↩
aw
Mskr.: «der».↩
ax-ax
Mskr.: «durch Abhängigkeit eines religiösen Vereins, dessen Prinzip als rein geistiges Prinzip». In Tskr. I ist der obenstehende Text auf einem aufgeklebten Stück Papier geschrieben; vermutlich, weil die vom Mskr. übernommene, fehlerhafte Formulierung ersetzt werden sollte.↩
ay
Im Mskr. folgte an dieser Stelle ein Satz, den Barth wieder gestrichen und durch den im obigen Text folgenden Satz ersetzt hat: «Ihre Leitung vollzieht sich darum sowohl in der einzelnen Gemeinde wie in der Einheit der verschiedenen Gemeinden durch Dienst und durch die berufenen Organe des Dienstes der Verkündigung.»↩
az
Eine jeweils zur grammatikalisch korrekten Pluralform führende Ergänzung eines «n» nahm Barth an Tskr. II vor; Mskr., Tskr. I und alle Drucke – mit Ausnahme von Schmidt II, S. 25 📖 – bieten die obenstehende Form.↩
ba-ba
Zunächst schrieb Barth im Mskr.: «Gliedschaft in ihr und die Pflichten und Rechte»; «Pflichten und Rechte» ersetzte er dann durch «Möglichkeit», strich aber auch dieses Wort wieder und fuhr fort mit «und die Befähigung zum Dienst in ihr». Aufgrund dieser mehrfachen Korrektur findet sich im Mskr. nun ein doppeltes «und die». ↩
bb-bb
Fehlt im Mskr.; in Tskr. I nachträglich ergänzt.↩
bc
Im Mskr. folgt: «auch abgesehen von dem Dienst der Verkündigung des Wortes Gottes selbst»; dieser Satzteil stand auch noch in Tskr. I, wurde dort aber durchgestrichen.↩
bd-bd
Fehlt im Mskr.; in Tskr. I und II fehlt nur: «verantwortlich dem Herrn aller Herren».↩
be
Mskr.: «öffentliches Recht».↩
bf-bf
Fehlt im Mskr.↩
bg-bg
Mskr.: «Sie kann darum».↩
bh
Fehlt im Mskr.↩
bi
Mskr., Tskr. I und II, sowie JK und Schmidt II, S. 25 📖: «Staat».↩
bj
Fehlt im Mskr.↩
bk
In Tskr. I und II nicht eingeklammert.↩
bl
Fehlt im Mskr.; in Tskr. I korrigiert aus «gesellschaftlicher».↩
bm
Fehlt im Mskr. ↩
bn
Die nachfolgenden Beschlusstexte werden erst während der Verhandlungen der Synode und der nachfolgenden Hauptversammlung des Reformierten Bundes entstanden sein. In welchem Umfang Barth an ihrer Formulierung mitgewirkt hat, ist unklar. Die vorliegende Textfassung aus ThExh 7 ist identisch mit dem Wuppertaler Separatdruck der Erklärung als Verteilblatt. Die übrigen Abdrucke bieten nur die Erklärung und zitieren den Beschluss der Synode in der Einleitung (so JK 2 [1934], S. 118 [S. 118f. auch auszugsweise die Entschließung der Hauptversammlung]; Schmidt II, S. 22 📖). ↩

Sachfußnoten

1
Zu den Einzelheiten s. oben, S. 3–7. ↩
2
Die Beschlüsse der Synode und – dieser folgend – der Hauptversammlung des Reformierten Bundes sind Teil des von Barth veröffentlichten, untenstehenden Textes. ↩
3
Siehe unten, S. 264-301. ↩
4
KBA 10068. – Dieser Notizzettel, in Barths Handschrift mit Bleistift geschrieben auf einer halbierten Rückseite des Typoskripts zum Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi] (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 600–618) 📖, wurde bisher der Vorgeschichte der «Barmer Theologische Erklärung» zugerechnet (vgl. C. Nicolaisen, Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934, Neukirchen-Vluyn 1985, S. 30; dort, S. 76f. 📖, findet sich auch ein Abdruck der Notizen). Die Korrektur ergibt sich aus der ‹äußeren Bezeugung› (die Notizen sind auf einer Rückseite desselben Textes geschrieben wie vier der fünf ersten Entwürfe zu den Thesen), aus der Verifizierung bzw. richtigen Zuordnung der Stichworte zu den beiden letzten notierten Thesenreihen, aus der damit verbundenen mühelosen Auflösung der bisher offen gebliebenen Frage, warum in diesen Notizen, wenn sie denn zur «Barmer Theologischen Erklärung»  gehören sollten, die Erklärung der reformierten Barmer Bekenntnissynode fehlt, und nicht zuletzt aufgrund der größeren Nähe von Barths Stichpunkten zur neu zu schreibenden Erklärung dieser ersten Barmer Synode und dem dazugehörigen Einbringungsvortrag (s. oben, S. 3-64). Vgl. dazu unten, S. 68-70, die erläuternden Fußnoten. ↩
5
KBA 10056, geschrieben auf den Rückseiten von vier Seiten des Typoskripts zum Vorwort [zu: Die Kirche Jesu Christi] (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 600–618) 📖 und einer Seite des Typoskripts von KD I/1. 📖 ↩
6
KBA 10065. ↩
7
KBA 10064. Auf der letzten Seite sind die letzten beiden Zeilen, die aufgrund ihrer Nähe zum Rand der Seite nicht mehr mit Maschine geschrieben werden konnten, in Ch. von Kirschbaums Handschrift ergänzt. ↩
8
Die Notizen sind oben, S. 8-64 (Anm. b­-w), dokumentiert. ↩
9
Im Karl Barth-Archiv existiert die Durchschrift eines weiteren achtseitigen Typoskripts, das im Wortlaut, von offensichtlichen Abschreibfehlern abgesehen, mit Barths Vortragsvorlage identisch ist (KBA 10058). ↩
10
RKZ 84 (1934), S. 2–4. 📖 ↩
11
Am 8. Januar schrieb Barth an E. Thurneysen: «Ich schicke dir als Drucksache den authentischen Text, wie er noch vor der Synode in der Ref.K.Zeit. erschien» (KBA 9270.613; Bw.Th. III, S. 571 📖). Die diesem Erstdruck natürlich noch nicht angefügten Beschlüsse der Synode und der Hauptversammlung des Reformierten Bundes wurden in den Berichten in der Folgenummer vom 14. Januar 1934 abgedruckt (vgl. RKZ 84 [1934], S. 13f.). ↩
12
Siehe oben, S. 8-64. ↩
13
Der vermutlich von der Druckerei der «Reformierten Kirchenzeitung» besorgte Separatdruck enthält unterhalb der Seite 2 folgende Angaben: «Weitere Stücke sind zum Preise von 2 Pf. (bei Mengen nach Vereinbarung) zu haben bei der Geschäftsstelle von ‹Unter dem Wort›, Karl Heuser, Wuppertal-Elberfeld, Stuttbergstraße 26 […]». ↩
14
JK 2 (1934), S. (118) 119–122. 📖 ↩
15
Schmidt II, S. 22–25. 📖↩
16
KBA 10068. – Unten auf dem Blatt findet sich ein Vermerk in Ch. von Kirschbaums Handschrift: «Barmen 1934 (Erste Notizen von K[arl])», der wohl die Grundlage der bisher falschen Zuordnung war, obwohl aus dem bloßen Stichwort «Barmen» nicht hervorgeht, welches «Barmen» 1934 gemeint war (und auch nicht auszuschließen ist, dass Ch. von Kirschbaum sich hier später selbst irrte). Die Anordnung der Notizen wird in der hier möglichen Genauigkeit wiedergegeben.↩
17
Gemeint ist: Eine theologische Erklärung zur Gestalt der Kirche, die sog. «Düsseldorfer Thesen» (in: V.u.kl.A. 1930–1933, S. 249–259). 📖↩
18
Gemeint ist: Forderungen zur Gestalt der Kirche, die sog. «Elberfelder Thesen» (in: a.a.O., 265–270) 📖. ↩
19
Gemeint ist: H. Vogel, Acht Artikel evangelischer Lehre. Um der gegenwärtigen Irrlehre willen, den Verirrten zur Weisung, den Angefochtenen zum Trost, bekannt auf dem Grunde der Heiligen Schrift, Berlin 1933 📖 (auch in: Schmidt I, S. 80–89 📖). ↩
20
Bei der hier gemeinten, in der bisherigen Literatur nicht ermittelten Thesenreihe, handelt es sich um neun Thesen, denen sich eine zehnte anschloss, die in sieben positiven Sätzen und dazugehörigen Verwerfungen erklärte, aufgrund welcher theologischer Überzeugungen die Deutschen Christen und alle, die der in diesen Punkten skizzierten Auffassung zuneigten, als solche anzusehen seien, die «die Gemeinschaft des Glaubens in der Kirche des Herrn verlassen» hätten. Die Thesen, aufgrund derer angesichts der Übernahme der meisten Kirchenregierungen durch die Deutschen Christen im Sommer 1933 zu einer Sammlung insbesondere bekenntnistreuer Studenten aufgerufen werden sollte, wurden von Walter Herrenbrück (1910–1978) und Friedrich-Wilhelm Rethmeier (1910–1943), zwei (ehemaligen) Studenten Barths verfasst. Herrenbrück wandte sich damit an Barth und bat ihn um seine Stellungnahme (vgl. Brief Herrenbrücks vom 12.8.1933 [KBA 9333.596]). Barth hatte am Inhalt nur wenig auszusetzen, überarbeitete aber die Anordnung der ersten neun Thesen und warf die Frage auf, ob der zusätzlich formulierte Aufruf nicht überhaupt entbehrlich sei oder wenigstens kürzer formuliert werden könne (Antwort Barths vom 30.8.1933 [KBA 9233.219; Br. 1933, S. 356–358 📖]; Barths handschriftliche Niederschrift der Thesen und ihrer Korrektur liegt vor [KBA 11050]). Die Thesen, die im KBA als Typoskript nur in einer Version vorliegen, in die Barths Vorschläge bereits eingearbeitet sind (KBA 11051), wurden entgegen der ursprünglichen Absicht nicht veröffentlicht, wohl weil, wie Herrenbrück in einem weiteren Brief vom 1.12.1933 (KBA 9333.987) andeutete, spätestens mit dem «Sportpalastskandal» und seinen Folgen die Ereignisse inzwischen darüber hinweggegangen waren. – Barths Stichpunkte beziehen sich in der ersten Reihe stark zusammenfassend auf die ersten neun Thesen, während die zweite Reihe Punkt für Punkt die ersten sechs der sieben positiven Sätze charakterisiert.↩
21
Diese Thesenreihe wurde bisher irrtümlich den [Thesen für das Flugblatt:] Bekenntnisgemeinschaft Bonn 📖 (s. unten, S. 252-258) zugeordnet (vgl. Nicolaisen [Anm. 4], S. 76, Anm. 9 📖). Sie beziehen sich jedoch auf eine Ende November / Anfang Dezember 1933 verfasste «Erklärung» der Pfarrer des Kirchenkreises Bonn (ein Exemplar im Nachlass Wilhelm Ewald Schmidt [Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 7NL 001, Nr. 24, Bl. 18]), für die Superintendent Ernst Rentrop (1868–1937) verantwortlich zeichnete. In ihr wurde angesichts des «Sportpalastskandals» – in Anlehnung an eine ähnliche Erklärung Friedrich Gogartens (vgl. JK 1 [1933], S. 357f.), diese aber variierend und über sie hinausgehend – in zunächst sieben Punkten formuliert, zu welchen grundlegenden Einsichten sich die Pfarrer angesichts «der Not unserer Kirche und aus der Verpflichtung gegenüber dem Evangelium» bekannten und welche Überzeugungen sie ablehnten. In Punkt 8 wurden die Gemeinden aufgefordert, sich «um das Bekenntnis der Kirche unseres Herrn Jesus Christus» zu scharen; die Erklärung schloss mit einem in Punkt 9 formulierten Bezug auf Paulus (Eph. 3,20f.). – Barths Stichpunkte beziehen sich vornehmlich und im Wesentlichen in der auch in der Erklärung gebotenen Reihenfolge auf die Punkte 1–7; mit dem Stichwort «Gericht», von Barth mit einem Fragezeichen versehen, wird schon im Eingangssatz, aber auch in Punkt 8, die Situation, in der die Pfarrer die Kirche sahen, charakterisiert.↩
22
Am Stichwort «Union» wird erkennbar, warum diese Notizen auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten der reformierten Bekenntnissynode zuzuordnen sind: Im Mai 1934 war die Befürchtung, das Entstehen einer solchen werde mit einem gemeinsamen Bekenntnis forciert, eine der Ursachen für den anhaltenden lutherischen Widerstand gegen eine gemeinsame Erklärung, so dass sich schon die Erwähnung dieses Reizbegriffes für Barth von vornherein verbieten musste. Im Januar 1934 jedoch konnte er im Einbringungsreferat zur Erläuterung der These I.3 ganz unbefangen erklären: «Unsere vielberufenen reformierten Belange sind den Erfordernissen des gemeinsamen evangelischen Bekenntnisses unter-, nicht überzuordnen», nachdem er in der These selbst von der «wesentlichen Einheit» des Glaubens, der Liebe, der Hoffnung, der Verkündigung, des Bekenntnisses und der Aufgabe lutherischer, reformierter und unierter Gemeinden gesprochen hatte (s. oben, S. 20-23). ↩
23
Vgl. die Eingangsworte Barths in seinem Einbringungsvortrag (s. oben, S. 8): «Ich rede hier, weil ich den Auftrag dazu habe.» Zu den übrigen in dieser Kolumne stehenden Stichworten vgl. das in den Eingangsworten weiter Ausgeführte.↩
24
Auch dieses Stichwort wird nicht in der «Barmer Theologischen Erklärung»  thematisiert, findet sich aber inhaltlich in These III.1 der Erklärung der reformierten Synode – in Barths Stichworten dazu sogar wörtlich – und im Einbringungsvortrag zu These III.3 (vgl. unten, S. 75; oben, S. 38, Anm. j, und S. 42).↩
25
Vgl. oben, S. 14, Anm. 31.↩
26
Siehe oben, S. 22.↩
27
Siehe oben, S. 44. 46, Anm. 56.↩
28
In der Aufzählung spiegelt sich die von Barth auch schon in Eine theologische Erklärung zur Gestalt der Kirche (V.u.kl.A. 1930–1933, S. 249–259, dort S. 256f.) 📖 aufgenommene Ämterlehre Calvins (vgl. Inst. IV,3).↩
29
Zum – von den Nationalsozialisten selbst nur zeitweise verwendeten – Begriff des «totalen Staates» vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 362, Anm. 215. 📖 ↩
30
Mit dem Begriff der «Gleichschaltung» wurde 1933 die – teils unter Gewaltandrohung diktierte, teils freiwillig vollzogene – politische und gesellschaftliche Umformung Deutschlands im nationalsozialistischen Sinn bezeichnet; vgl. a.a.O., S. 296, Anm. 73. 📖↩
31
Vgl. Freie reformierte Synode zu Barmen-Gemarke am 3. und 4. Januar 1934. Vorträge, Verhandlungen, Entschließung, im Auftrag des Coetus reformierter Prediger Deutschlands hrsg. von K. Immer, Wuppertal-Barmen-Wichlinghausen 1934, S. 48 📖 (dort im Fettdruck). Die Entschließung wird mit dem Hinweis eingeleitet, dass die «Erklärung von Karl Barth» am Nachmittag des 4. Januar «nach dem Vortrag von Pfr. Niesel» (vgl. W. Niesel, Der Weg der Kirche im Gehorsam des Glaubens, in: a.a.O., S. 34–48 📖) angenommen worden sei (a.a.O., S. 48). – Ein gesonderter Abdruck der «Erklärung» zusätzlich zu ihrer Aufnahme in Barths Einbringungsvortrag (vgl. oben, S. 8-64) erfolgte im Dokumentationsband der Synode nicht. ↩
32
Die außerordentliche Hauptversammlung des Reformierten Bundes folgte unmittelbar auf die Synode. Sie diente der Kursbestimmung des Reformierten Bundes. U. a. wurde eine Erklärung über die Unvereinbarkeit der Bundeszugehörigkeit mit der Zugehörigkeit zu den Deutschen Christen erlassen und es erfolgte nach dem Rücktritt des bisherigen die Wahl eines neu zusammengesetzten Moderamens, dem nun auch Barth angehörte; vgl. ­Lekebusch 📖. ↩
33
Vgl. W. Kolfhaus, Außerordentliche Hauptversammlung des Reformierten Bundes, in: RKZ 84 (1934), S. 14. 📖 – Die Erklärung wurde auf der Hauptversammlung von Barth noch einmal verlesen, danach wurde die am Vortag «sich anschließende Kundgebung der freien reformierten Synode mitgeteilt» und die von Wilhelm Kolfhaus eingebrachte Beschlussvorlage des Moderamens, gleichlautend mit dem von Barth zitierten Text, zur Abstimmung gestellt. Die «Entschließung» wurde «bei einer Stimmenthaltung einstimmig» von den 300 stimmberechtigten Mitgliedern angenommen (nach dem Protokoll «Geschäftliche Mitgliederversammlung am 5. Januar 1934, vormittags 9 Uhr im Gemeindehause in Wuppertal-Barmen» , S. 1 [Kopie: KBA 16262]). ↩