Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
In der Zeit von
Im Gefühl des Erfolges der seit dem Frühling betriebenen Politik der Eingliederung der evangelischen Landeskirchen in die Reichskirche2
gingen
In beiden Landeskirchen, in denen die
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In
In
Verschärft wurde die so ohnehin angespannte Lage der Bekennenden Kirche noch durch ein Schreiben
Am
10. Oktober 1934 entschied der Bruderrat auf einer Sitzung in
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Für den Abend des 14. Oktober hatte er seine Teilnahme am Düsseldorfer Gemeindetag «Unter dem Wort» zugesagt, der in letzter Minute, als bereits 30 000 Menschen versammelt waren, verboten wurde.16
Nachdem
Neben Barth gehörten dem theologischen Ausschuss
Von Bad Oeynhausen aus fuhr Barth, ohne dass er dies zuvor so geplant gehabt hätte, am
17. Oktober 1934 direkt nach
Der Verlauf der Synode blieb von den inzwischen sich mehrenden Zeichen, dass das rücksichtslose Vorgehen
Nach Referaten von
Am nächsten Morgen konnte den noch Anwesenden – von den zu Beginn 143 Synodalen36
war es beinahe der Hälfte nicht möglich gewesen zu bleiben – ein überarbeiteter Entwurf der «Botschaft» präsentiert werden, an dem im Verlauf einer weiteren Beratung der Gesamtsynode nur noch wenige Änderungen vorgenommen wurden.37
|535 Allerdings gab es in
Zuletzt wählte die Synode die neuen Leitungsorgane: Sie berief
Barth war an der Erarbeitung aller Versionen der Botschaft der Bekenntnissynode intensiv beteiligt, jedoch lässt sich in der Regel nicht verifizieren, ob und welche Textpassagen direkt auf ihn zurückgehen. Auch seine handschriftlich auf den jeweiligen Vorlagen angebrachten Korrekturen40 bieten hier keinen Anhalt, denn sie stellen das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen in den unterschiedlichen Gremien dar.
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Im Folgenden werden die Bearbeitungsvorlage für den theologischen Ausschuss des Reichsbruderrates, der von diesem Ausschuss erarbeitete Vorentwurf und der dann vom Reichsbruderrat verabschiedete Entwurf für die Beschlussvorlage der
Schließlich wird
Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
1. Vorstufen
Bearbeitungsvorlage ( |
Vorentwurf (Bad Oeynhausen, Theologischer Ausschuss, 15.10.1934)46 |
Entwurf der Beschlussvorlage (Bad Oeynhausen, Reichsbruderrat / Redaktionsausschuss, 16.10.1934)47 |
Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche | ||
Die willkürlichen und gewalttätigen Eingriffe der Reichskirchenregierung in Bekenntnis, Leben und Recht der Landeskirchen, die sich den ganzen Sommer hindurch vollzogen, haben ihren Höhepunkt erreicht in der mit Polizeigewalt durchgeführten Beseitigung der württembergischen und bayrischen Kirchenleitungen. Diese Ereignisse zwingen uns zu folgender Erklärung: |
In der mit Polizeigewalt durchgeführten Beseitigung der württembergischen und bayrischen Kirchenleitungen hat die mit dem Sommer 1933 eingetretene akute Zerrüttung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ihren Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns zu folgender Erklärung gezwungen sehen: |
Mit Polizeigewalt hat die Reichskirchenregierung die württembergische und bayrische Kirchenleitung beseitigt. Damit hat die schon längst in der evangelischen Kirche bestehende und seit dem Sommer 1933 offenbar gewordene Zerrüttung einen Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns zu folgender Erklärung gezwungen sehen: |
Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet: |
Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet: «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.» |
I. 1. Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet: «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.» |
Dieser Artikel ist durch die Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung beseitigt. |
Dieser Artikel ist durch die Lehren, Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufgehoben. |
2. Dieser Artikel ist durch die Lehren, Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufgehoben. |
Durch das Ziel des Reichsbischofs: ein Staat, ein Volk, eine Kirche, ist das Evangelium außer Kraft gesetzt. Die Botschaft der Kirche ist an die Mächte der Zeit ausgeliefert. |
Die Zielsetzung des Reichsbischofs: «Ein Staat – ein Volk – eine Kirche» hat das Evangelium außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte der Zeit ausgeliefert. |
3. Die Zielsetzung des Reichsbischofs: «ein Staat – ein Volk – eine Kirche» hat das Evangelium für die Deutsche Evangelische Kirche außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte der Zeit ausgeliefert. |
Durch die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters wird in der evangelischen Kirche ein unumschränktes Papstregiment über Lehre und Recht der Kirche errichtet. |
Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat in der evangelischen Kirche ein neues Papsttum errichtet. |
4. Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat in der evangelischen Kirche ein neues Papsttum errichtet. |
Die protestantische Berufung auf Schrift und Bekenntnis wird vom Kirchenregiment als Disziplinwidrigkeit bestraft. |
Die Besessenheit von einem Geist eigenmächtiger behaupteter Offenbarung hat das Kirchenregiment dazu geführt, dass es den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft. |
5. Die Besessenheit von dem trügerischen Geist einer selbsterwählten Offenbarung hat das Kirchenregiment dazu geführt, dass es den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft. |
Durch die Forderung eines bedingungslosen Gehorsams bindet das Kirchenregiment die Amtsträger der Kirche an sich, statt an Christus. |
Die Einführung des Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden. |
6. Die Einführung des Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden. |
Durch die Ausschaltung der Synoden wird die Gemeinde im Widerspruch zum reformatorischen Grundsatz des Priestertums aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet. |
Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet. |
7. Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet. 2 |
Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen waren umsonst. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung setzte unter Berufung auf den Willen des Staates und unter Zuhilfenahme staatlicher Machtmittel rücksichtslos seinen schrift- und bekenntniswidrigen Weg fort. 2 |
Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Willen des Führers und unter Zuhilfenahme politischer Machtmittel rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt. 2 |
II. 1. Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Willen des Führers und unter Heranziehung und Mitwirkung politischer Gewalten rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt. |
Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Aufrechterhaltung der Kirchenordnung genommen worden. Wir wiederholen und bestätigen die Feststellung des Bruderrates der Bekenntnissynode der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] vom
18.9.1934, dass die für die bisherige Leitung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] verantwortlichen Männer, insbesondere |
2. Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung genommen worden. III. 1. Wir wiederholen und bestätigen die Feststellung des Bruderrates der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vom 18. September 1934, dass die für die bisherige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche verantwortlichen Männer, insbesondere Ludwig Müller und Dr. Jäger, sich von der christlichen Kirche geschieden haben. | |
Da die rechtmäßige D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nur dort ist, wo das Wort Gottes Heiliger Schrift recht verkündigt und gehört wird und die Bekenntnisse in Tat und Wahrheit gehalten werden, ist da, wo dieses Kirchenregiment herrscht, nicht die Kirche Christi, sondern des Widerchrists. oder: Da die rechtmäßige D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nach Art. 1 ihrer Verfassung nur dort ist, wo das Evangelium von Jesus Christus Grundlage ihres Lebens ist, ist da … |
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Die rechtmäßige Vertretung und Leitung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] liegt darum bei denen, die sich in ihrem kirchlichen Handeln an Schrift und Bekenntnis gebunden wissen und von den rechtmäßigen Gliedern der deutschen evangelischen Bekenntniskirche berufen sind. |
Wir stellen fest: Die Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche ist aus den Händen dieser Männer in die Bekenntnissynode der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] und der von ihr bestellten Organe übergegangen. |
2. Wir stellen fest: Die Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche ist aus den Händen dieser Männer in die Hände der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr bestellten oder bestätigten Organe übergegangen. |
Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, jeden Verkehr mit der bisherigen R[eichs]K[irchen]R[egierung] abzubrechen und sich bis zu |
3. Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine | |
einer endgültigen Regelung der kirchlichen Verhältnisse in allen Dingen an die Weisungen der von der B[ekenntnis]S[ynode] bestellten Organe zu halten. |
Weisungen entgegenzunehmen und jede Zusammenarbeit mit allen abzubrechen, die diesem Kirchenregiment gehorsam sind. Wir fordern sie auf, sich in allen Dingen an die Anordnungen der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr bestellten oder bestätigten Organe zu halten. | |
Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung und bitten sie, von der in der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] vollzogenen Veränderung Kenntnis zu nehmen und erwarten von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche selber zu urteilen und zu entscheiden berufen ist. |
IV. Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung, bitten sie, von der in der Deutschen Evangelischen Kirche vollzogenen Veränderung Kenntnis zu nehmen, und erwarten von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche allein zu urteilen und selbst zu entscheiden berufen ist. | |
Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche |
2. Beschlusstext der Bekenntnissynode
Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
Mit Polizeigewalt hat die Reichskirchenregierung nach der kurhessischen48 auch die württembergische und die49 bayrische Kirchenleitung beseitigt. Damit hat die schon längst in der evangelischen Kirche bestehende und seit dem Sommer 1933 offenbar gewordene Zerrüttung50 einen Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns51 zu folgender Erklärung gezwungen sehen:
I.
1. Der erste und grundlegende Artikel der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche52 vom 11.7.1933 lautet:
544 «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.»53
Dieser Artikel ist durch die Lehren, Gesetze und Maßnahmen der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche aufgehoben.
2. Die unter der Parole «ein Staat – ein Volk – eine Kirche» vom Reichsbischof erstrebte Nationalkirche54 bedeutet, dass das Evangelium für die Deutsche Evangelische Kirche außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte dieser Welt ausgeliefert wird.
3. Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat ein in der evangelischen Kirche unmögliches Papsttum aufgerichtet.
4. Getrieben55 von dem Geist einer falschen, unbiblischen Offenbarung hat das Kirchenregiment den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft.56
545 5. Die schriftwidrige Einführung des weltlichen Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams57 hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden.
6. Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur biblischen und reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet.
II.
1. Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Führer58 und unter Heranziehung und Mitwirkung politischer Gewalten rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt. 2
546 2. Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Erneuerung der kirchlichen Ordnung genommen worden.
3. Damit tritt das kirchliche Notrecht ein, zu dessen Verkündigung wir heute gezwungen sind.
III.
1. Wir stellen fest: Die n59-Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche59 ist zerschlagen. Ihre rechtmäßigen Organe bestehen nicht mehr. Die Männer, die sich der Kirchenleitung im Reich und in den Ländern bemächtigten, haben sich durch ihr Handeln von der christlichen Kirche geschieden.
2. Auf Grund des kirchlichen Notrechts der an Schrift und Bekenntnis gebundenen n60-Kirchen, Gemeinden und Träger des geistlichen Amtes60 schafft die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche neue Organe der Leitung. Sie beruft zur Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes n61-bekenntnisbestimmter Kirchen den Bruderrat der Deutschen Evangelischen Kirche und aus seiner Mitte62 den Rat der Deutschen Evangelischen Kirche61 zur Führung der Geschäfte. Beide Organe sind den Bekenntnissen entsprechend zusammengesetzt und gegliedert.
3. Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine Weisungen entgegenzunehmen und sich von der Zusammenarbeit mit denen zurückzuziehen, die diesem Kirchenregiment weiterhin gehorsam sein wollen. Wir fordern sie auf, sich63 an die |547 Anordnungen der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr anerkannten Organe zu halten.
IV.
Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung, bitten sie, von der damit64 vollzogenen Entscheidung65 Kenntnis zu nehmen, und fordern66 von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes allein zu urteilen und zu entscheiden berufen ist.67
548
3. Votum
Synodaler Professor D. Barth,
Meine Herren! Ein Vorredner hat gesagt: Was die Vorlage zu diesem Punkt sagt, ist ein Minimum.68 Ich kann das nur unterschreiben und möchte die Brüder aus
Wir hatten uns bei ihrer Vorbereitung auseinanderzusetzen mit dem von mehr als einer Seite sehr dringend geäußerten Wunsch, die Botschaft möchte über das Ihnen nun im Text Vorliegende hinaus ein sogenanntes «Wort an den Staat» aussprechen: eine Feststellung über die notwendigen Grenzen zwischen Staat und Kirche und eine Klage und Anklage des Inhalts, dass der heutige Staat diese Grenzen überschritten habe. Ich war und bin, wie Sie sich denken können, auch der Ansicht, dass die Kirche dem heutigen Staat ein sehr ernstes Wort zu sagen hat, und denke bei dem Inhalt dieses nötigen Wortes sogar noch an ganz andere Dinge als an das Verhältnis von Staat und Kirche als solches. Ich habe aber bei den Vorverhandlungen diejenigen, die dieses Wort explizit ausgesprochen haben wollten, gebeten, davon Abstand zu nehmen, und das mit der Begründung: Das Beste und Stärkste, weil Entscheidende, das wir heute zu diesem heutigen Staat sagen können, ist dies: Hier steht dir gegenüber die Kirche, existiert als solche und hat mir ihrer eigenen Sache ihre eigene Würde. Wir klagen nicht, wir beschweren uns nicht, wir predigen nicht, wir haben dich auch um nichts zu bitten. Wir zeigen dir hiermit, was du auch dazu sagen mögest, einfach an: Hier ist Kirche! Das ist’s, was die |549 Vorlage ausspricht und meines Erachtens, obwohl sie nur ein «Minimum» sagt, kräftig und gut ausspricht und so, dass implizit Alles gesagt ist, was wir diesem Staat zu sagen haben.70
Eben darum möchte ich nun aber von allen Einschränkungen und Abschwächungen des vorliegenden Wortlauts dringend abraten dürfen. Hin 2ter denen, die hier ein Wort ausdrücklichen Protestes gewünscht hätten, stehen Unzählige in ganz
Meine Brüder aus Württemberg: Wir befinden uns hier in einer marschierenden Kolonne. Es ist recht und in der Ordnung, dass diese Kolonne eine Spitze und eine Nachhut hat. Alles kommt darauf an, dass unsere Reihen geschlossen bleiben. Das kann aber zweierlei bedeuten: Ich bin in diesen Tagen in anderer Hinsicht auch schon dafür eingetreten, dass die Spitze langsamer marschiere, damit die Nachhut nachkomme. In diesem Fall und in dieser Sache sei es mir erlaubt, dem Nachtrab zuzurufen, er möchte sich etwas beeilen, damit der notwendige Marsch des Ganzen ja nicht aufgehalten werde.