1934

Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche

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Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche

1934

In der Zeit von Barths Semesterferienaufenthalt in der Schweiz und in Rom hatten sich die Auseinandersetzungen in der Deutschen Evangelischen Kirche erneut dramatisch zugespitzt.1

Im Gefühl des Erfolges der seit dem Frühling betriebenen Politik der Eingliederung der evangelischen Landeskirchen in die Reichskirche2 gingen Ludwig Müller und insbesondere der «Rechtswalter» der Deutschen Evangelischen Kirche, August Jäger, daran, nun auch die bis dahin «intakt» verbliebenen, d. h. nicht deutsch-christlich regierten lutherischen Landeskirchen von Württemberg und Bayern dieser Eingliederungspolitik zu unterwerfen. Am 3. September erließ Jäger eine Verordnung, nach der in beiden Kirchen die Bestimmungen des am 9. August 1934 von der Nationalsynode erlassenen «Kirchengesetzes über die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und der Landeskirchen»3 , insbesondere § 1, Abs. 1 und 3, sowie § 3, mit sofortiger Wirkung in Kraft zu treten hätten,4 womit beide Kirchen de facto ihrer Eigenständigkeit beraubt worden wären.5

In beiden Landeskirchen, in denen die Deutschen Christen für sich genommen nur eine kaum aktionsfähige Minderheit bildeten, regte sich in den Synoden und unter den Pfarrern sofort Widerstand gegen die sich abzeichnenden Maßnahmen.

529 In Württemberg versuchte Jäger diesen Widerstand dadurch zu brechen, dass er mehrfach persönlich im Oberkirchenrat in Stuttgart erschien und Absetzungen bzw. Beurlaubungen leitender Kirchenbeamter aussprach. Die Maßnahmen gipfelten darin, dass das Geistliche Ministerium am 28. September das «Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Evangelischen Landeskirche Württembergs» erließ, mit dem die Verfassung im Sinne der Eingliederung umgebildet und die landesbischöflichen Befugnisse einem von der Reichskirche bestellten «geistlichen Kommissar» übertragen wurden.6 Am 6. Oktober stellte ein Erlass des württembergischen Innenministeriums Landesbischof Wurm unter Hausarrest und untersagte ihm jegliche «Betätigung im Kirchenstreit» und «jede Amtshandlung irgendwelcher Art als Landesbischof».7 Drei Tage später erklärte die neugebildete Landessynode ihn für abgesetzt.8

In Bayern erschien Jäger am 11. Oktober 1934 persönlich im Landeskirchenrat, um, wie er es nannte, den «Zustand der Meuterei und Rebellion» zu beenden. In Abwesenheit Landesbischof Meisers erklärte er diesen samt der ganzen Landeskirchenregierung für abgesetzt und entließ auf der Stelle jeden der anwesenden Mitarbeiter, der diesen Maßnahmen widersprach. Zugleich gab er die Zerteilung der Landeskirche in zwei Kirchengebiete (Altbayern und Franken) bekannt. Auf die auch hier aufbrandenden Proteste hin wurde Landesbischof Meiser am 12. Oktober von der bayrischen Politischen Polizei ebenfalls unter Hausarrest gestellt.9

Verschärft wurde die so ohnehin angespannte Lage der Bekennenden Kirche noch durch ein Schreiben Otto Meißners (1880–1953), des Leiters der Präsidialkanzlei Hindenburgs und Hitlers, in dem dieser im Auftrag Hitlers schon am 11. September 1934 mitgeteilt hatte, dass |530 es keinerlei begründete Einwände gegen die Durchführung der beschlossenen Eingliederung gebe.10

Am 10. Oktober 1934 entschied der Bruderrat auf einer Sitzung in Berlin, angesichts der bedrohlichen Lage eine neue Reichsbekenntnissynode einzuberufen, die sich vornehmlich mit Fragen der Ordnung der Kirche und des Verhältnisses von Kirche und Staat befassen sollte.11 Sie sollte ursprünglich am 30. und 31. Oktober in Berlin stattfinden. Unter dem Eindruck der Übergriffe in Bayern und auch, um der kurzfristig erwarteten feierlichen Vereidigung des Reichsbischofs bei Adolf Hitler zuvorzukommen, beschloss man, die Synode um zehn Tage vorzuverlegen. Nun wurden die Synodalen «auf Freitag, den 19. Oktober 1934», nach Berlin-Dahlem und zur Vorbesprechung am 18. Oktober ins Landwehrkasino an der Jebensstraße eingeladen.12 Wie schon zur Barmer Synode sollten auch diesmal trotz der noch größeren Zeitknappheit vorbereitende Ausschüsse tagen, um die der Synode vorzulegenden Beschlüsse zu erarbeiten.

Barth, der erst am 10. Oktober nach Bonn zurückgekehrt war,13 erhielt am Abend des 12. Oktober 1934 die telegrafische Benachrichtigung, dass der theologische Ausschuss am Montag, den 15. Oktober, im Hotel «Viktoria» in Bad Oeynhausen tagen werde.14 So begann eine gute Woche, in der er «aus der Arbeit und aus den Aufregungen fast nur in den knapp bemessenen Schlafenszeiten» herauskommen sollte.15

531 Für den Abend des 14. Oktober hatte er seine Teilnahme am Düsseldorfer Gemeindetag «Unter dem Wort» zugesagt, der in letzter Minute, als bereits 30 000 Menschen versammelt waren, verboten wurde.16 Nachdem Barth in einem der ersatzweise abgehaltenen sechs Gottesdienste spontan die Predigt gehalten hatte,17 fuhr er noch in der Nacht gemeinsam mit dem westfälischen Präses Karl Koch weiter nach Bad Oeynhausen, wo er gegen 2 Uhr eintraf18 und vor Beginn der Beratungen «schön ausschlafen» konnte.19

Neben Barth gehörten dem theologischen Ausschuss Hans Asmussen, Joachim Beckmann, Heinrich Fausel,20 Martin Niemöller, Christian Stoll und Gotthilf Weber21 an. Sie erarbeiteten aus einer Bearbeitungsvorlage einen ersten Vorentwurf, der am folgenden Tag, dem 16. Oktober, von Fausel dem Bruderrat vorgetragen, daraufhin von Barth, Beckmann, Fausel und Niemöller redigiert22 und in dieser Fassung am 18. Oktober den Dahlemer Synodalen als Entwurf der Be|532schlussvorlage23 übergeben wurde. Von den Beratungen in Bad Oeynhausen, in denen Barth gegen ein deutlicheres Wort auch an die Adresse des Staates votierte,24 berichtete er an Eduard Thurneysen: «Ich habe nun in solchen Formulierungsarbeiten schon einige Übung, aber du glaubst nicht, wie anstrengend das im Einzelnen immer wieder ist, weil sachlich und sprachlich so viel zu bedenken ist, was nachher, wenn man es liest, gar nicht mehr auffällt, weil die 1000 Möglichkeiten, an die man vorher gedacht hat, dann eben unsichtbar sind. […] Aber es war im Ganzen dort ein schönes und gutes Zusammenarbeiten, besonders auch mit Asmussen, der sich mehr und mehr bewährt. Aber auch der alte Präses Koch ist ein Mann, mit dem sich […] wohl arbeiten lässt.»25

Von Bad Oeynhausen aus fuhr Barth, ohne dass er dies zuvor so geplant gehabt hätte, am 17. Oktober 1934 direkt nach Berlin, wo er bei Gertrud Staewen Quartier nahm.26

Der Verlauf der Synode blieb von den inzwischen sich mehrenden Zeichen, dass das rücksichtslose Vorgehen Müllers und Jägers keinen dauerhaften Erfolg haben würde,27 weitgehend unbeeinflusst. Die |533 Synodalen trafen sich wie verabredet bereits am Vorabend, wo ihnen die Tagesordnung bekanntgegeben und der Entwurf der Botschaft der Synode ausgehändigt wurde. Am nächsten Morgen wurde die Synode nach einem Gottesdienst durch Präses Koch eröffnet. Der als offizieller Abgesandter des Ökumenischen Rates der Kirchen begrüßte Alphons Koechlin28 sprach ein Grußwort, nach dem Koch den Anwesenden den Ablauf des Tages erläuterte und sie zugleich bat, sich «angesichts des Stoffes und der hier und da bereits erkennbar gewordenen Verschiedenheit der Auffassungen» darauf einzurichten, «auch morgen früh noch hier sein» zu können.29

Nach Referaten von Fausel, Asmussen, Friedrich Müller30 und Eberhard Fiedler31 , die in den vorgelegten Entwurf der Botschaft einführten, wurde ein 30köpfiger Beratungsausschuss gebildet, der den |534 Text der Botschaft nochmals überarbeiten sollte. Dieser Ausschuss begann seine Beratungen unter dem Vorsitz von Thomas Breit gegen 16 Uhr, und es sollte bis tief in die Nacht dauern, bevor er seine Arbeit beenden konnte.32 Die Diskussion wurde wie schon in Barmen im Mai von den Bedenken vor allem der lutherischen Vertreter aus den süddeutschen Landeskirchen beherrscht.33 Barth, der nur vereinzelt das Wort ergriff,34 schrieb rückblickend: «[…] in Dahlem […] gab es nun einige böse Stunden zu überstehen. Es war nämlich so, dass unbegreiflicher Weise ausgerechnet die Kirchen von Württemberg und Bayern, zu deren Ehren doch die ganze Geschichte veranstaltet war, nun auf einmal die erdenklichsten Schwierigkeiten machten gegen die von uns im Norden und Westen vorgeschlagene Lösung: Die Bayern hatten wahrhaftig nichts Gescheiteres zu tun gewusst, als Althaus und Sasse mitzubringen und sich mit Vehemenz hinter deren wirklich überflüssiges konfessionelles Anliegen zu stellen […]! Wogegen den Württemberger Pietisten […] unsere Erklärung hinsichtlich des notwendigen Abbruchs mit den D.C. zu ‹lieblos› war, so dass sie immer wieder Limonade in den Wein gießen wollten».35

Am nächsten Morgen konnte den noch Anwesenden – von den zu Beginn 143 Synodalen36 war es beinahe der Hälfte nicht möglich gewesen zu bleiben – ein überarbeiteter Entwurf der «Botschaft» präsentiert werden, an dem im Verlauf einer weiteren Beratung der Gesamtsynode nur noch wenige Änderungen vorgenommen wurden.37 |535 Allerdings gab es in Dahlem in den Abstimmungen über die einzelnen Teile des Textes bei weitem keine so große Einmütigkeit wie fünf Monate zuvor in Barmen: Der für das zu errichtende Notkirchenregiment entscheidende Abschnitt III,3 der Botschaft wurde zunächst nur mit 52 gegen 20 Stimmen angenommen; bei der Abstimmung über den ganzen Abschnitt III gab es immerhin noch neun Gegenstimmen, und auch die komplette Botschaft der Bekenntnissynode38 wurde nicht einstimmig, sondern mit einer Gegenstimme verabschiedet.39

Zuletzt wählte die Synode die neuen Leitungsorgane: Sie berief Barth sowohl in den auf 22 Mitglieder erweiterten Reichsbruderrat als auch in das neu eingerichtete Präsidium, den «Rat der Deutschen Evangelischen Kirche», der aus sechs Mitgliedern des Bruderrats gebildet wurde. Außer Barth wurden Präses Koch als Vorsitzender, Hans Asmussen, Thomas Breit, Eberhard Fiedler und Martin Niemöller in diesen Rat gewählt. Die Synode endete am 20. Oktober, um 15 Uhr; die Schlussandacht in der St. Annen-Kirche zu Berlin-Dahlem eröffnete Präses Koch mit der Verlesung der soeben beschlossenen Botschaft.

Barth war an der Erarbeitung aller Versionen der Botschaft der Bekenntnissynode intensiv beteiligt, jedoch lässt sich in der Regel nicht verifizieren, ob und welche Textpassagen direkt auf ihn zurückgehen. Auch seine handschriftlich auf den jeweiligen Vorlagen angebrachten Korrekturen40 bieten hier keinen Anhalt, denn sie stellen das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen in den unterschiedlichen Gremien dar.

536 Im Folgenden werden die Bearbeitungsvorlage für den theologischen Ausschuss des Reichsbruderrates, der von diesem Ausschuss erarbeitete Vorentwurf und der dann vom Reichsbruderrat verabschiedete Entwurf für die Beschlussvorlage der Bekenntnissynode parallel im Petit-Druck geboten, ohne dass die einzelnen Korrekturen ausgewiesen werden. Die schließlich verabschiedete Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche 📖 folgt in der Fassung des unmittelbar nach der Synode gedruckten Flugblattes41 als Editionstext im Normaldruck; die wenigen aufgrund der Beratungen des zweiten Tages der Synode an ihm vorgenommenen letzten Korrekturen werden ausgewiesen, so dass auch der als Ergebnis der Beratungen des Redaktionsausschusses der Synode vorgelegte überarbeitete Entwurf42 rekonstruierbar ist.

Schließlich wird Barths einzige dokumentierte längere Äußerung in den Beratungen der Synode wiedergegeben, mit der er sich an der Aussprache zum vierten Punkt der Botschaft beteiligte. Dieser vierte Punkt der Botschaft stellt die Ausnahme von der benannten Regel dar und geht nachweislich auf Barth zurück.43 Der Edition wird daher Barths Verteidigung der Formulierung dieses Punktes als authentischer Kommentar hinzugefügt. Der Abdruck dieser Äußerung folgt einem im KBA erhaltenen Typoskript-Durchschlag des protokollierten Redebeitrags.44

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Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen ­Kirche

1. Vorstufen

538539540541542

Bearbeitungsvorlage

(Bad Oeynhausen, 15.10.1934)45

Vorentwurf

(Bad Oeynhausen, Theologischer Ausschuss, 15.10.1934)46

Entwurf der Beschlussvorlage

(Bad Oeynhausen, Reichsbruderrat / Redaktionsausschuss, 16.10.1934)47

Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche

Die willkürlichen und gewalttätigen Eingriffe der Reichskirchenregierung in Bekenntnis, Leben und Recht der Landeskirchen, die sich den ganzen Sommer hindurch vollzogen, haben ihren Höhepunkt erreicht in der mit Polizeigewalt durchgeführten Beseitigung der württembergischen und bayrischen Kirchenleitungen. Diese Ereignisse zwingen uns zu folgender Erklärung:

In der mit Polizeigewalt durchgeführten Beseitigung der württembergischen und bayrischen Kirchenleitungen hat die mit dem Sommer 1933 eingetretene akute Zerrüttung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] ihren Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns zu folgender Erklärung gezwungen sehen:

Mit Polizeigewalt hat die Reichskirchenregierung die württembergische und bayrische Kirchenleitung beseitigt. Damit hat die schon längst in der evangelischen Kirche bestehende und seit dem Sommer 1933 ­offenbar gewordene Zerrüttung einen Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns zu folgender Erklärung gezwungen sehen:

Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet:

Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet:

«Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.»

I.

1. Der erste und grundlegende Artikel der Reichskirchenverfassung lautet: «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.»

Dieser Artikel ist durch die Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung beseitigt.

Dieser Artikel ist durch die Lehren, Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufgehoben.

2. Dieser Artikel ist durch die Lehren, Maßnahmen und Gesetze der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] aufgehoben.

Durch das Ziel des Reichsbischofs: ein Staat, ein Volk, eine Kirche, ist das Evangelium außer Kraft gesetzt. Die Botschaft der Kirche ist an die Mächte der Zeit ausgeliefert.

Die Zielsetzung des Reichsbischofs: «Ein Staat – ein Volk – eine Kirche» hat das Evangelium außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte der Zeit ausgeliefert.

3. Die Zielsetzung des Reichsbischofs: «ein Staat – ein Volk – eine Kirche» hat das Evangelium für die Deutsche Evangelische Kirche außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte der Zeit ausgeliefert.

Durch die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters wird in der evangelischen Kirche ein unumschränktes Papstregiment über Lehre und Recht der Kirche errichtet.

Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat in der evangelischen Kirche ein neues Papsttum errichtet.

4. Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat in der evangelischen Kirche ein neues Papsttum errichtet.

Die protestantische Berufung auf Schrift und Bekenntnis wird vom Kirchenregiment als Disziplinwidrigkeit bestraft.

Die Besessenheit von ­einem Geist eigenmächtiger behaupteter Offenbarung hat das Kirchenregiment dazu geführt, dass es den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft.

5. Die Besessenheit von dem trügerischen Geist einer selbsterwählten Offenbarung hat das Kirchenregiment dazu geführt, dass es den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft.

Durch die Forderung eines bedingungslosen Gehorsams bindet das Kirchenregiment die Amtsträger der Kirche an sich, statt an Christus.

Die Einführung des Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden.

6. Die Einführung des Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden.

Durch die Ausschaltung der Synoden wird die Gemeinde im Widerspruch zum reformatorischen Grundsatz des Priestertums aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet.

Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet.

7. Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet. 2

Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen waren umsonst. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung setzte unter Berufung auf den Willen des Staates und unter Zuhilfenahme staatlicher Machtmittel rücksichtslos seinen schrift- und bekenntniswidrigen Weg fort. 2

Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Willen des Führers und unter Zuhilfenahme politischer Machtmittel rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt. 2

II.

1. Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Willen des Führers und unter Heranziehung und Mitwirkung politischer Gewalten rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt.

Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Aufrechterhaltung der Kirchenordnung genommen worden. Wir wiederholen und bestätigen die Feststellung des Bruderrates der Bekenntnissynode der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] vom 18.9.1934, dass die für die bisherige Leitung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] verantwortlichen Männer, insbesondere Ludwig Müller und August Jäger, sich von der christlichen Kirche geschieden haben.

2. Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung genommen worden.

III.

1. Wir wiederholen und bestätigen die Feststellung des Bruderrates der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vom 18. September 1934, dass die für die bisherige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche verantwortlichen Männer, insbesondere Ludwig Müller und Dr. Jäger, sich von der christlichen Kirche geschieden haben.

Da die rechtmäßige D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nur dort ist, wo das Wort Gottes Heiliger Schrift recht verkündigt und gehört wird und die Bekenntnisse in Tat und Wahrheit gehalten werden, ist da, wo dieses Kirchenregiment herrscht, nicht die Kirche Christi, sondern des Widerchrists. oder: Da die rechtmäßige D[eutsche] E[vangelische] K[irche] nach Art. 1 ihrer Verfassung nur dort ist, wo das Evangelium von Jesus Christus Grundlage ihres Lebens ist, ist da …

Die rechtmäßige Vertretung und Leitung der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] liegt darum bei denen, die sich in ihrem kirchlichen Handeln an Schrift und Bekenntnis gebunden wissen und von den rechtmäßigen Gliedern der deutschen evangelischen Bekenntniskirche berufen sind.

Wir stellen fest: Die Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche ist aus den Händen dieser Männer in die Bekenntnissynode der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche] und der von ihr bestellten Organe übergegangen.

2. Wir stellen fest: Die Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche ist aus den Händen dieser Männer in die Hände der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr bestellten oder bestätigten Organe übergegangen.

Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, jeden Verkehr mit der bisherigen R[eichs]K[irchen]R[egierung]  abzubrechen und sich bis zu

3. Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine

einer endgültigen Regelung der kirchlichen Verhältnisse in allen Dingen an die Weisungen der von der B[ekenntnis]S[ynode] bestellten Organe zu halten.

Weisungen entgegenzunehmen und jede Zusammenarbeit mit allen abzubrechen, die diesem Kirchenregiment gehorsam sind. Wir fordern sie auf, sich in allen Dingen an die Anordnungen der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr bestellten oder bestätigten Organe zu halten.

Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung und bitten sie, von der in der D[eutschen] E[vangelischen] K[irche]  vollzogenen Veränderung Kenntnis zu nehmen und erwarten von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche selber zu urteilen und zu entscheiden berufen ist.

IV.

Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung, bitten sie, von der in der Deutschen Evangelischen Kirche vollzogenen Veränderung Kenntnis zu nehmen, und erwarten von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche allein zu urteilen und selbst zu entscheiden berufen ist.

Berlin-Dahlem, den … Oktober 1934

Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche

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2. Beschlusstext der Bekenntnissynode

Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche

Mit Polizeigewalt hat die Reichskirchenregierung nach der kurhessischen48 auch die württembergische und die49 bayrische Kirchenleitung beseitigt. Damit hat die schon längst in der evangelischen Kirche bestehende und seit dem Sommer 1933 offenbar gewordene Zerrüttung50 einen Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns51 zu folgender Erklärung gezwungen sehen:

I.

1. Der erste und grundlegende Artikel der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche52 vom 11.7.1933 lautet:

544 «Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.»53

Dieser Artikel ist durch die Lehren, Gesetze und Maßnahmen der Reichskirchenregierung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche aufgehoben.

2. Die unter der Parole «ein Staat – ein Volk – eine Kirche» vom Reichsbischof erstrebte Nationalkirche54 bedeutet, dass das Evangelium für die Deutsche Evangelische Kirche außer Kraft gesetzt und die Botschaft der Kirche an die Mächte dieser Welt ausgeliefert wird.

3. Die angemaßte Alleinherrschaft des Reichsbischofs und seines Rechtswalters hat ein in der evangelischen Kirche unmögliches Papsttum aufgerichtet.

4. Getrieben55 von dem Geist einer falschen, unbiblischen Offenbarung hat das Kirchenregiment den Gehorsam gegen Schrift und Bekenntnis als Disziplinwidrigkeit bestraft.56

545 5. Die schriftwidrige Einführung des weltlichen Führerprinzips in die Kirche und die darauf begründete Forderung eines bedingungslosen Gehorsams57 hat die Amtsträger der Kirche an das Kirchenregiment statt an Christus gebunden.

6. Die Ausschaltung der Synoden hat die Gemeinden im Widerspruch zur biblischen und reformatorischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen mundtot gemacht und entrechtet.

II.

1. Alle unsere von Schrift und Bekenntnis her erhobenen Proteste, Warnungen und Mahnungen sind umsonst geblieben. Im Gegenteil, die Reichskirchenregierung hat unter Berufung auf den Führer58 und unter Heranziehung und Mitwirkung politischer Gewalten rücksichtslos ihr kirchenzerstörendes Werk fortgesetzt. 2

546 2. Durch die Vergewaltigung der süddeutschen Kirchen ist uns die letzte Möglichkeit einer an den bisherigen Zustand anknüpfenden Erneuerung der kirchlichen Ordnung genommen worden.

3. Damit tritt das kirchliche Notrecht ein, zu dessen Verkündigung wir heute gezwungen sind.

III.

1. Wir stellen fest: Die n59-Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche59 ist zerschlagen. Ihre rechtmäßigen Organe bestehen nicht mehr. Die Männer, die sich der Kirchenleitung im Reich und in den Ländern bemächtigten, haben sich durch ihr Handeln von der christlichen Kirche geschieden.

2. Auf Grund des kirchlichen Notrechts der an Schrift und Bekenntnis gebundenen n60-Kirchen, Gemeinden und Träger des geistlichen Amtes60 schafft die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche neue Organe der Leitung. Sie beruft zur Leitung und Vertretung der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes n61-bekenntnisbestimmter Kirchen den Bruderrat der Deutschen Evangelischen Kirche und aus seiner Mitte62 den Rat der Deutschen Evangelischen Kirche61 zur Führung der Geschäfte. Beide Organe sind den Bekenntnissen entsprechend zusammengesetzt und gegliedert.

3. Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine Weisungen entgegenzunehmen und sich von der Zusammenarbeit mit denen zurückzuziehen, die diesem Kirchenregiment weiterhin gehorsam sein wollen. Wir fordern sie auf, sich63 an die |547 Anordnungen der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche und der von ihr anerkannten Organe zu halten.

IV.

Wir übergeben diese unsere Erklärung der Reichsregierung, bitten sie, von der damit64 vollzogenen Entscheidung65 Kenntnis zu nehmen, und fordern66 von ihr die Anerkennung, dass in Sachen der Kirche, ihrer Lehre und Ordnung die Kirche unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes allein zu urteilen und zu entscheiden berufen ist.67

Berlin-Dahlem, den 20. Oktober 1934 Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche D. Koch, Präses

548 3. Votum Barths in der Aussprache zu Punkt IV

Synodaler Professor D. Barth, Bonn:

Meine Herren! Ein Vorredner hat gesagt: Was die Vorlage zu diesem Punkt sagt, ist ein Minimum.68 Ich kann das nur unterschreiben und möchte die Brüder aus Württemberg, die für weitere Einschränkungen eintreten,69 bitten, Verständnis dafür zu haben, dass auch solche hier sind, denen an Einschränkung in der Vorlage schon das Äußerste geschehen zu sein scheint.

Wir hatten uns bei ihrer Vorbereitung auseinanderzusetzen mit dem von mehr als einer Seite sehr dringend geäußerten Wunsch, die Botschaft möchte über das Ihnen nun im Text Vorliegende hinaus ein sogenanntes «Wort an den Staat» aussprechen: eine Feststellung über die notwendigen Grenzen zwischen Staat und Kirche und eine Klage und Anklage des Inhalts, dass der heutige Staat diese Grenzen überschritten habe. Ich war und bin, wie Sie sich denken können, auch der Ansicht, dass die Kirche dem heutigen Staat ein sehr ernstes Wort zu sagen hat, und denke bei dem Inhalt dieses nötigen Wortes sogar noch an ganz andere Dinge als an das Verhältnis von Staat und Kirche als solches. Ich habe aber bei den Vorverhandlungen diejenigen, die dieses Wort explizit ausgesprochen haben wollten, gebeten, davon Abstand zu nehmen, und das mit der Begründung: Das Beste und Stärkste, weil Entscheidende, das wir heute zu diesem heutigen Staat sagen können, ist dies: Hier steht dir gegenüber die Kirche, existiert als solche und hat mir ihrer eigenen Sache ihre eigene Würde. Wir klagen nicht, wir beschweren uns nicht, wir predigen nicht, wir haben dich auch um nichts zu bitten. Wir zeigen dir hiermit, was du auch dazu sagen mögest, einfach an: Hier ist Kirche! Das ist’s, was die |549 Vorlage ausspricht und meines Erachtens, obwohl sie nur ein «Minimum» sagt, kräftig und gut ausspricht und so, dass implizit Alles gesagt ist, was wir diesem Staat zu sagen haben.70

Eben darum möchte ich nun aber von allen Einschränkungen und Abschwächungen des vorliegenden Wortlauts dringend abraten dürfen. Hin 2ter denen, die hier ein Wort ausdrücklichen Protestes gewünscht hätten, stehen Unzählige in ganz Deutschland, die unter allen Umständen eine klare Stellungnahme nach dieser Seite von uns erwarten. Und sie haben recht: Mit der Klarheit, mit der gerade hier geredet wird, steht und fällt die Glaubwürdigkeit und der Ernst dieser ganzen Botschaft. Mir ist ohnehin nicht ganz wohl dabei, dass bei den anderen Teilen der Botschaft im Ausschuss wie hier im Plenum bereits die eine und andere Vorsichtsmaßnahme hinsichtlich des Problemkomplexes unseres Verhältnisses zum Staat vorgenommen worden ist.71 Und darum muss ich Ihnen sagen, dass es nach meiner ernstlichen Meinung, die auch die Anderer ist, hier bei Abschnitt IV um die «letzte Schanze» geht, um ein Grundsätzliches, das nicht um praktischer Rücksichten willen verleugnet werden darf. Es warten auf diesem Gebiet noch größte Fragen und Aufgaben auf die Kirche. Sie könnten früher oder später mit noch ganz anderem Gewicht als heute an sie herantreten. Indem ich daran denke, bitte ich Sie, alle Abänderungsvorschläge abzulehnen.

Meine Brüder aus Württemberg: Wir befinden uns hier in einer marschierenden Kolonne. Es ist recht und in der Ordnung, dass diese Kolonne eine Spitze und eine Nachhut hat. Alles kommt darauf an, dass unsere Reihen geschlossen bleiben. Das kann aber zweierlei bedeuten: Ich bin in diesen Tagen in anderer Hinsicht auch schon dafür eingetreten, dass die Spitze langsamer marschiere, damit die Nachhut nachkomme. In diesem Fall und in dieser Sache sei es mir erlaubt, dem Nachtrab zuzurufen, er möchte sich etwas beeilen, damit der notwendige Marsch des Ganzen ja nicht aufgehalten werde.

Sachfußnoten

1
Für das Folgende vgl. die Darstellung bei Scholder II, S. 307–336. 📖 ↩
2
Siehe oben, S. 335, Anm. 40. ↩
3
GDEK 2 (1934), S. 121 (Nr. 44 vom 10.8.1934) 📖. ↩
4
«Verordnung betreffend das Inkrafttreten der §§ 1 und 3 des Kirchengesetzes über die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und der Landeskirchen vom 9. August 1934» (a.a.O., S. 149 [Nr. 51 vom 3.9.1934] 📖). ↩
5
In § 1, Abs. 1 des Kirchengesetzes hieß es: «Die kirchliche Gesetzgebung wird von der Deutschen Evangelischen Kirche allein ausgeübt», in § 1, Abs. 3: «Die Kirchengesetze der Deutschen Evangelischen Kirche und der Landeskirchen werden vom Geistlichen Ministerium der Deutschen Evangelischen Kirche beschlossen. Das Geistliche Ministerium kann die Nationalsynode oder, wenn es sich um Kirchengesetze für die Landeskirchen handelt, die Landessynode beteiligen», in § 3, Abs. 1: «Der Reichsbischof kann den Landesbischöfen und den Trägern eines nach der Ordnung der Landeskirche entsprechenden Amtes sowie den weiteren leitenden Organen der Landeskirche Weisungen erteilen» (a.a.O., S. 121 📖). ↩
6
A.a.O., S. 193f. (Nr. 59 vom 29.9.1934) 📖. ↩
7
Abdruck: G. Schäfer, Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Nationalsozialismus. Eine Dokumentation zum Kirchenkampf, Bd. 3: Der Einbruch des Reichsbischofs in die Württembergische Landeskirche. 1934, Stuttgart 1974, S. 593f. 📖 ↩
8
Vgl. a.a.O., S. 597–602. 📖 ↩
9
Eine ausführliche Schilderung der Ereignisse bietet Gauger II, S. 337–345 📖 (Seiten rechts). ↩
10
Abdruck: Schäfer III (Anm. 7), S. 533f. 📖 ↩
11
Zu den Umständen der Einberufung der Synode vgl. W. Niemöller (Hrsg.), Die zweite Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Dahlem. Text – Dokumente – Berichte (AGK 3), Göttingen 1958, S. 18–24 📖; Scholder II, S. 335–338. 📖 Zum Verlauf der Synode selbst vgl. W. Niemöller, a.a.O., S. 65–240; Scholder II, S. 338–347. Bald nach der Synode erschien, versehen mit dem Hinweis: «Als Handschrift gedruckt, nur für Mitglieder der Bekennenden Kirche», ein Berichtsband: Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche. Dahlem 1934. Vorträge und Botschaft, Göttingen 1935. 📖 ↩
12
KBA 16605; Abdruck der Einladung: W. Niemöller, Dahlem [Anm. 11], S. 21 📖 ↩
13
Vgl. Bw.Kirschbaum I, S. 393, Anm. 2. 📖 ↩
14
Telegramm von W. Niesel (KBA 9334.965). ↩
15
So Barth selbst in einem Brief an E. Thurneysen vom 22.10.1934 (KBA 9270.630; Bw.Th. III, S. 713 📖). ↩
16
Vgl. a.a.O.; Bw.Th. III, S. 713f. 📖 ↩
17
«Ich musste übrigens an jenem Abend von einem Augenblick auf den anderen auf eine Kanzel steigen! Es war mir nachher noch die ganze Nacht schlecht beim Gedanken an diese unvorbereitete Produktion» (a.a.O., Bw.Th. III, S. 714 📖). ↩
18
Vgl. ebd. ↩
19
Brief Barths an Ch. von Kirschbaum vom 15.10.1934 (KBA 9272.132; Bw. Kirschbaum I, S. 395 📖). ↩
20
Heinrich Fausel (1900–1967), seit 1927 Pfarrer in Heimsheim (Kreis Leonberg), 1934/35 Gründungsmitglied der Kirchlich-theologischen Sozietät Württembergs. ↩
21
Gotthilf Weber (1900–1987), seit 1933 Mitarbeiter in der Landesstelle des Evangelischen Gemeindedienstes in Stuttgart, 1934/35 Mitarbeiter im Präsidium der Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen. ↩
22
An der ersten Seite der Beratungsvorlage, deren Verfasser unbekannt ist (KBA 11072; zweiseitiger Typoskript-Durchschlag), finden sich zahlreiche handschriftliche Korrekturen Barths, die auf die Bearbeitung im theologischen Ausschuss zurückgehen. Der Vorentwurf (KBA 11073; zweiseitige Typoskript-Hektographie), in dem die Korrekturen an der Beratungsvorlage aufgenommen wurden und der dieser gegenüber erheblich erweitert ist, weist ebenfalls mehrere handschriftliche Korrekturen Barths auf, deren Aufnahme den Text des Entwurfs der Beschlussvorlage (s. die nachfolgende Anm.) ergibt. Diese Korrekturen gehen auf die Beratung im Redaktionsausschuss am 16.10.1934 zurück. – Das Protokoll der Sitzung des Reichsbruderrats vom 16.10.1934 ist abgedruckt bei: W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 21–23. 📖 ↩
23
KBA 11074 (zweiseitiger Druck); die auch hier vorhandenen, von Barth handschriftlich hinzugefügten Korrekturen verdanken sich den Beratungen des Redaktionsausschusses der Synode (s. unten, Anm. 37); Abdruck der Vorlage: W. Niemöller, a.a.O., S. 35f. 📖 ↩
24
Auf die Forderung Gerhard Jacobis nach einem «Wort des Gerichtes» antwortete Barth laut Protokoll: «Die Kirche ist nicht Richterin über den Staat, sie hat das Evangelium zu verkünden, das das Gericht über alles Irdische impliziert» (a.a.O., S. 22 📖). ↩
25
Brief vom 22.10.1934 (Anm. 15); Bw.Th. III, S. 715. 📖 ↩
26
Er teilte dies Ch. von Kirschbaum erst in seinem Brief vom 15.10.1934 (Anm. 19) in einer die Postzensur wohl mitbedenkenden Art und Weise mit: «[…] ich muss am Donnerstag und Freitag zu einer umfassenden Sache in dem Städtchen sein, wo unsere Freundin Gertrud weilt. Ich fahre schon im Lauf des Mittwoch dorthin». Dass er mit einer so langen Abwesenheit von Bonn nicht gerechnet hatte, wird auch daraus erkennbar, dass er Ch. von Kirschbaum, die ihm nachreiste, abschließend bat: «Bring mir Kragen, meinen Pfeifenstopfer, meine Bibel mit!» – Gertrud Staewen (1894–1987), Sozialpädagogin, arbeitete seit 1933 als Sekretärin im Burckhardt-Haus, Berlin-Dahlem. ↩
27
Angesichts des unerwartet großen Rückhalts der Landesbischöfe in der Bevölkerung begann sich einerseits bei Teilen der Deutschen Christen selbst, hier besonders bei Christian Kinder, der seit Ende 1933 Reichsleiter war, Widerstand gegen das für kontraproduktiv erachtete Vorgehen zu regen, und andererseits führten auch in Regierungskreisen die für das Dritte Reich in Umfang und Dauerhaftigkeit nahezu einmaligen Proteste zu einem kirchenpolitischen Umdenken, das durch eine «einzigartige außenpolitische Intervention» seitens der englischen Bischöfe Cosmo G. Lang (1864–1945; seit 1928 Erzbischof von Canterbury) und George Bell (1883–1958; seit 1929 Bischof von Chichester, seit 1932 Präsident des Ökumenischen Rates für Praktisches Christentum) befördert wurde (Scholder II, S. 332–334, Zitat dort S. 332). Just am ersten Tag der Dahlemer Synode deutete sich die kirchenpolitische Wende darin an, dass Hitler die Vereidigung Müllers sistierte und seinen Empfang zunächst um einige Tage verschob (vgl. a.a.O., S. 335. 348). Zum Ganzen vgl. unten, S. 580. ↩
28
Alphons Koechlin (1885–1965), seit 1921 Pfarrer in Basel, seit 1933 auch Präsident des Basler Kirchenrats. ↩
29
Erst jetzt also wurde den Synodalen mitgeteilt, dass die Synode länger als einen Tag dauern könnte. Die für die Bedeutung der Dahlemer Synode missliche Tatsache, dass am zweiten Tag – dem Tag der entscheidenden Abstimmungen! – nur noch etwa die Hälfte der Synodalen anwesend war, dürfte also weniger an der Kürze der Vorbereitungszeit (so aber Scholder II, S. 336 📖: «Viele hatten sich so kurzfristig nur für den Freitag freimachen können») gelegen haben als an diesem (zu) späten Hinweis auf eine mögliche Verlängerung der laut Einladung (s. oben) nur auf einen Tag einberufenen Synode. ↩
30
Friedrich Müller(-Dahlem) (1889–1942), seit 1933 Pfarrer in Berlin-Dahlem, 1933 Mitbegründer des Pfarrernotbunds. ↩
31
Eberhard Fiedler (1898–1947), Jurist, seit 1924 Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig. ↩
32
Asmussen erwähnte in der Aussprache des zweiten Tages der Synode, dass der Redaktionsausschuss in der vorausgehenden Nacht bis «um fast 3 Uhr» beraten habe (W. Niemöller, Dahlem [Anm. 11], S. 141 📖). Zeitweise wurde ein «engerer Ausschuss», der in Martin Niemöllers Wohnung tagte und dem auch Barth angehörte, gebildet, um den zwischenzeitlich erreichten Stand der Beratungen in Form eines nochmals überarbeiteten Entwurfs abzubilden (vgl. a.a.O., S. 103). ↩
33
Das Protokoll der Beratungen – angesichts ihrer Dauer kann es kaum vollständig sein – ist abgedruckt bei W. Niemöller, a.a.O., S. 82–111 📖. ↩
34
Im Protokoll-Abdruck finden sich nur drei kurze Äußerungen (a.a.O., S. 83. 104f. 📖); er selbst schrieb darüber: «Ich bin einmal in einer Ausschusssitzung fast vier Stunden lang nur noch mit finsterem Gesicht rauchend dabei gesessen» (Brief an Thurneysen vom 22.10.1934 [Anm. 15; Bw.Th. III, S. 717 📖]). ↩
35
Brief an Thurneysen vom 22.10.1934 (a.a.O.; Bw.Th. III, S. 715f. 📖). ↩
36
Eine Liste der Synodalen ist abgedruckt bei W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 30–34. 📖 ↩
37
Im KBA ist ein dreiseitiges hektographiertes Typoskript auch dieses überarbeiteten Entwurfs erhalten (KBA 11076), in dem – mit nur geringfügigen Abweichungen – die Korrekturen, die Barth als Ergebnis der Beratungen im Redaktionsausschuss auf seinem Exemplar der Beschlussvorlage vermerkt hatte (s. oben, Anm. 23), eingearbeitet sind. Auf dieser Überarbeitung des Entwurfs notierte Barth wiederum die nur noch wenigen Veränderungen, die im Verlauf des zweiten Tages der Synode, also während der Beratungen über den überarbeiteten Entwurf, vorgenommen wurden. Das Protokoll des zweiten Tages ist abgedruckt bei W. Niemöller, a.a.O., S. 111–193. 📖 ↩
38
Abdrucke finden sich u. a. in: Bekenntnissynode Dahlem 1934 (Anm. 11), S. 44f. 📖; JK 2 (1934), S. 888f. 📖; Schmidt II, S. 157–159 📖; W. Niemöller, a.a.O., S. 37f. 📖 ↩
39
Vgl. W. Niemöller, a.a.O., S. 186 📖; Scholder II, S. 345 📖. ↩
40
Siehe oben, Anm. 22, 23 und 37. ↩
41
Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, Separatdruck, 2 S., gedruckt bei: Buchdruckerei Eisenmann, Berlin-Steglitz. 📖 Ein Exemplar ist erhalten im Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlem. Der Text des Flugblattes ist – mit Ausnahme eines angemerkten Druckfehlers, der durchgängig aufgelösten Abkürzungen und Abweichungen bei Hervorhebungen – identisch mit den Abdrucken in JK 2 (1934), S. 888f. 📖, und bei W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 37f. 📖 ↩
42
Siehe oben, Anm. 37. ↩
43
In seinem Brief an Thurneysen vom 22.10.1934 (Anm. 15; Bw.Th. III, S. 716 📖) schrieb Barth von den Einwänden der «Württemberger Pietisten», dass «sie auch ums Leben gern dem (speziell von mir verfassten) Schlussabsatz mit der Wendung an den Staat eine verbindlichere Form gegeben hätten». ↩
44
KBA 11079 (zweiseitiger Protokoll-Auszug, Verfasser unbekannt). Der Abdruck der Äußerung bei W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 172f. 📖, ist im Vergleich mit der hier verwendeten Vorlage lückenhaft und enthält Fehler. ↩
45
KBA 11072, Text des zweiseitigen Typoskript-Durchschlags ohne die an S. 1 handschriftlich angefügten Korrekturen (vgl. oben, Anm. 22). ↩
46
KBA 11073; Text der zweiseitigen Typoskript-Hektographie ohne die handschriftlich vermerkten Korrekturen. In dieser Gestalt sind S. 1 und der erste Absatz von S. 2 identisch mit KBA 11072, S. 1, inklusive aller dort handschriftlich angefügten Korrekturen (vgl. oben, Anm. 22). ↩
47
KBA 11074, gedruckte Vorlage für die Synodalen, im Druck als «Entwurf» gekennzeichnet (textidentisch mit KBA 11073 inklusive aller dort handschriftlich angefügten Korrekturen [vgl. oben, Anm. 22]). Abdruck: W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 35f. 📖 ↩
48
In der kurhessischen Landeskirche war mit Johannes Richter (1895–1977; Dr. jur., seit 1928 Landeskirchenrat in Hannover) bereits Anfang Juli 1934 ein Kommissar bzw. «Bevollmächtigter» des Reichsbischofs eingesetzt worden. Die bisherige Kirchenleitung wurde auch in Kurhessen mit Polizeigewalt aus ihren Diensträumen vertrieben, und die Erörterung kirchenpolitischer Angelegenheiten in den Gottesdiensten wurde verboten. Für den Landeskirchentag, den das Fernbleiben zahlreicher Abgeordneter zuvor beschlussunfähig gemacht hatte, so dass er weder ein neues Bischofsgesetz noch die Eingliederung in die Reichskirche hatte beschließen können, erließ Richter am 13. Juli 1934 eine Verordnung, nach der dieser «ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder» beschlussfähig sei und er seine Beschlüsse «in allen Fällen, auch wenn sie die Verfassung ändern, in einfacher Lesung und mit einfacher Mehrheit» fasse (Gauger 📖). Darauf vollzog der Landeskirchentag in Anwesenheit von 33 seiner 53 verfassungsmäßigen Mitglieder am 16. Juli 1934 die Eingliederung der kurhessischen Landeskirche in die Reichskirche. Vgl. zum Ganzen Gauger II, S. 240–249; Meier I, S. 416–420. 📖↩
49
Fehlt im überarbeiteten Entwurf. Laut Protokoll war das Wörtchen zum dritten Mal vergessen worden, obwohl seine Hinzufügung jedes Mal beschlossen wurde (vgl. W. Niemöller, Dahlem [Anm. 11], S. 113 📖). ↩
50
Zum Motiv der lange bestehenden (in allein von Barth verantworteten Texten heißt es in der Regel: «seit 200 Jahren») «Zerrüttung» bzw. «Verwüstung» der Kirche vgl. oben, S. 14 (mit Anm. 31). ↩
51
Fehlt im überarbeiteten Entwurf. Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 113. 📖 ↩
52
Überarbeiteter Entwurf: «Reichskirchenverfassung». Vgl. a.a.O., S. 114. 📖 ↩
53
GDEK 2 (1934), S. 2. 📖 ↩
54
Eine programmatische Rede des Reichsbischofs am 18. September 1934 in Hannover hatte für Unmut und Empörung besonders auch in katholischen Kreisen gesorgt. Müller hatte sie laut Presseberichterstattung mit folgendem, später dementierten Satz geschlossen: «Was wir wollen, ist eine romfreie deutsche Kirche. Das Ziel, für das wir kämpfen, ist ein Staat, ein Volk, eine Kirche» (Gauger 📖; vgl. Scholder II, S. 320). Das Deme 📖nti war deshalb wenig glaubhaft, weil Müller ähnliche Formulierungen bereits zuvor gebraucht hatte (vgl. Gauger, ebd.). ↩
55
Überarbeiteter Entwurf: «Besessen». Diese Änderung erfolgte erst am Ende der Beratungen des zweiten Tages auf besonderen Wunsch von Präses Koch, der dazu ausführte: «Besondere Gründe veranlassen mich, die Bitte an Sie zu richten, das ohne Aussprache zu genehmigen, Gründe, die ich vor allen verantworten kann» (W. Niemöller, Dahlem [Anm. 11], S. 185 📖). Barth schrieb darüber am 22.10.1934 an Thurneysen, die Änderung sei erfolgt «auf besonderen Wunsch einer höchsten politischen Stelle, die es mit uns hält und der in diesem Fall nachzugeben auch ich für ratsam hielt» (Anm. 15; Bw.Th. III, S. 717f. 📖). Wer sich hinter dieser «höchsten politischen Stelle» verbirgt, ist ungeklärt. Möglicherweise handelte es sich um Reichsaußenminister Konstantin Freiherr von Neurath (1873–1956), der in diesen Tagen mehrfach bei Hitler vorstellig wurde und auf eine Änderung der Kirchenpolitik drängte, weil die Inhaftierungen der süddeutschen Bischöfe im Ausland eine verheerende Wirkung erzielt und für nachhaltige Irritationen und sogar direkte Interventionen gesorgt hatten (vgl. oben, Anm. 27; Scholder II, S. 333f. 📖). Koch hatte aufgrund seiner langjährigen politischen Tätigkeit jedoch auch Verbindung zu Reichsfinanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin zu Krosigk (1887–1977) und Reichsjustizminister Franz Gürtner (1881–1941), die beide wie auch Neurath schon seit 1932 den verschiedenen Kabinetten angehörten. ↩
56
Unter der Überschrift «Maßregelungen von Pfarrern und Kirchenbeamten (Juristen) usw.» war den Synodalen eine Statistik vorgelegt worden, nach der dem Bruderrat bis zum 18. Oktober 1043 Fälle solcher Maßregelungen gemeldet worden waren, wobei die tatsächliche Zahl für bedeutend größer gehalten wurde. Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 17. 📖 ↩
57
Am 9. August 1934 war auf der deutsch-christlich dominierten Nationalsynode das «Kirchengesetz über den Diensteid der Geistlichen und Beamten» verabschiedet worden, das den Geistlichen einen bedingungslosen Treueid auf Hitler und eine Verpflichtung auf die Ordnungen und Weisungen der Reichskirche auferlegte (GDEK 2 [1934], S. 122f. 📖). Das Gesetz wurde zwar Mitte September wieder sistiert und durch eine Verpflichtung auf den allgemeinen staatlichen Beamteneid ersetzt (vgl. Scholder II, S. 292 📖; A. Gerlach-Praetorius, Die Kirche vor der Eidesfrage. Die Diskussion um den Pfarrereid im «Dritten Reich» [AGK 18], Göttingen 1967, S. 61–67 📖), jedoch sprachen die in der voranstehenden Anmerkung erwähnten Maßregelungen ebenso für sich wie etwa Müllers in seiner Hannoveraner Rede vom 18. September (s. Anm. 54) geäußerter Satz: «Wer den Aufbau dieser Kirche nicht mitmachen kann, nicht so wie wir kämpfen kann im dritten Reich, der soll Ruhe geben oder beiseite treten. Tut er es nicht, so muß ich ihn dazu zwingen» (Gauger). ↩
58
Überarbeiteter Entwurf: «Willen des Führers»; zur über diesen Punkt besonders intensiven Diskussion vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 116–130. 📖 ↩
59
Überarbeiteter Entwurf: «Reichskirchenverfassung» (vgl. oben, Anm. 52). ↩
60
Überarbeiteter Entwurf: «Gemeinden». Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 134f. 📖 ↩
62
Im Flugblatt irrtümlich «mitte». ↩
61
Überarbeiteter Entwurf: «der in ihrem Bekenntnis selbständigen Landeskirchen einen Bruderrat und aus seiner Mitte einen Kirchenausschuss». Die Benennung der zu bildenden Gremien war Gegenstand einer längeren Diskussion. Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 136–141. 📖 ↩
63
Überarbeiteter Entwurf: «sich in allen Dingen». An dieser Formulierung entzündete sich eine lange Diskussion über den Anspruch, mit dem die Bekenntnissynode auftreten könne, und ihr Vermögen, diesen Anspruch auch durchsetzen zu können. Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 141–163. 📖 ↩
64
Überarbeiteter Entwurf: «in der Deutschen Evangelischen Kirche». ↩
65
Überarbeiteter Entwurf: «Veränderung». ↩
66
Überarbeiteter Entwurf: «erwarten». ↩
67
Die Diskussion über diesen Punkt der Botschaft spiegelt die ganze Problematik des zwischen den verschiedenen Teilen der Bekenntnisbewegung strittigen Verhältnisses von Kirche und Staat. Barth vertrat, wie aus seinem untenstehenden Votum ersichtlich wird, hier eine eher mittlere Linie. Vgl. W. Niemöller, Dahlem (Anm. 11), S. 166–186. 📖 – Die verabschiedete Endfassung mit ihren nur wenigen Änderungen gegenüber dem überarbeiteten Entwurf entsprach einem Antrag des Synodalen Karl Bernhard Ritter (1890–1968; führender Vertreter der Liturgischen Bewegung, seit 1925 Studentenpfarrer in Marburg), die Abstimmung zu diesem Punkt ergab 49 Ja- und 21 Nein-Stimmen (vgl. a.a.O., S. 183f.). ↩
68
Karl Immer hatte in einem vorausgehenden Votum von einem «Minimalwort an den Staat» gesprochen (a.a.O., S. 168 📖). ↩
69
Vor allem Wilhelm Pressel (1895–1986; seit 1933 Oberkirchenrat in Stuttgart) und Theodor Dipper (1903–1969; seit 1930 Pfarrer in Würtingen/Württ.) hatten in der Diskussion zu diesem Punkt für eine größere Zurückhaltung plädiert, weil man «es auch dem Staat möglich machen» müsse, «auf unser Anliegen einzugehen» (Pressel; a.a.O., S. 167 📖), bzw. weil es fragwürdig sei, dass «wir dem Staat gegenübertreten und sagen: ‹Wir erwarten›» (Dipper; a.a.O., S. 170). ↩
70
Vgl. auch oben, Anm. 24. ↩
71
Vgl. oben Anm. 58 und 63. Im Ausschuss wurden – nach dem allerdings lückenhaften Protokoll (s. Anm. 33) – vor allem an Punkt III Veränderungen vorgenommen, in denen teils eine Rücksichtnahme auf den Staat erkennbar ist. ↩