Der innerhalb des reformierten Protestantismus in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert und bis über die Weimarer Republik hinweg feststellbare große innere Zusammenhalt1
hatte sich noch im Frühjahr 1933 behaupten können, als es gelang, über alle kirchenpolitischen Differenzen hinweg zu gemeinsamen Erklärungen zu kommen.2
Durch den dann einsetzenden Kirchenkampf wurde er schwersten Belastungen ausgesetzt. Verantwortlich dafür war einmal die überall zu beobachtende Aufsplitterung in die kirchenpolitischen Lager, aber auch die heterogene institutionelle Verankerung des Reformiertentums. Sie führte im Verlauf des Jahres 1934 zu grundlegend unterschiedlichen Interessenlagen: Neben den über das ganze Deutsche Reich verstreuten einzelnen reformierten Gemeinden, die organisatorisch überwiegend zu unierten Landes- oder Provinzialkirchen gehörten, gab es die beiden reformierten Landeskirchen von Lippe und Hannover. Eine allen Reformierten gemeinsame Vertretung sollte der 1884 gegründete Reformierte Bund sein, dem sowohl Kirchen als auch Gemeinden und Einzelpersonen beitreten konnten.
561 Spätestens mit der im Frühjahr 1934 einsetzenden Eingliederungspolitik des Reichskirchenregiments unter Ludwig Müller3 traten die Differenzen deutlich zutage: Vor allem die Reformierten aus den preußischen unierten Kirchen waren dem vollen Druck dieser Politik ausgesetzt. Dagegen versuchte etwa der Landeskirchenvorstand der reformierten Landeskirche Hannovers gegen den Widerstand vieler ihrer Pfarrer, in Verhandlungen ihre besondere Rolle als reformierte Landeskirche in die Waagschale zu werfen:4 Ein lutherischer Reichsbischof als geistliches Oberhaupt, aber auch eine Oberhoheit der Reichskirche nur in Verwaltungsangelegenheiten seien ihr deshalb nicht zumutbar. Diese Argumentation setzte freilich eine prinzipielle Anerkennung des Reichskirchenregiments und damit auch seiner Eingliederungspolitik voraus. Dem sich gegen dieses Regiment formierenden Widerstand gegenüber, an dem sich auch Vertreter des Reformierten Bundes maßgeblich beteiligten, war die Haltung der reformierten Landeskirche zwangsläufig mit einem gewissen Lavieren verbunden. Niemand aus dem Landeskirchenvorstand nahm an der Reichsbekenntnissynode in Barmen teil,5 in Dahlem fehlten Vertreter der reformierten Landeskirche Hannover gleich völlig. Auf der von der Reichskirchenregierung für den
9. August 1934 einberufenen Nationalsynode hingegen waren sowohl Landessuperintendent Walter Hollweg als auch Landeskirchenratspräsident Otto Koopmann anwesend.6
Die Situation spitzte sich zu, als diese Nationalsynode das «Kirchengesetz zur Sicherung des reformierten Bekenntnisstandes» verabschiedete, in dem der reformierten Landeskirche Hannover ver|562gleichsweise weitgehende Zugeständnisse gemacht wurden: Kirchengesetze für diese Kirche durften nach § 1, Abs. 1 «nur auf Antrag oder im sonstigen Einverständnis des Landeskirchentags dieser Landeskirche erlassen werden»,7
während es für alle anderen Landeskirchen im «Kirchengesetz über die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und der Landeskirchen» vom selben Tage in § 1, Abs. 1 hieß: «Die kirchliche Gesetzgebung wird von der Deutschen Evangelischen Kirche allein ausgeübt.»8
Die unter den Reformierten geführte Diskussion um das Für und Wider dieses sogenannten «Reformierten Sondergesetzes» beherrschte die Monate August bis Oktober.9
Sie wurde befeuert durch die am
20. September 1934 veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, in denen die erreichte Sonderstellung nochmals bekräftigt wurde,10
und zuletzt durch die «Entschließung des Landeskirchentages der Evangel.-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover» vom
17. Oktober 1934, in der namentlich Koopmann und Hollweg für ihre Bemühungen um die Wahrung der Rechte der Landeskirche gedankt und anschließend festgestellt wurde, «daß das Verhältnis unserer Landeskirche und ihrer Aufsichtsorgane zu der Reichskirchenregierung bis heute vor ernsten Störungen bewahrt geblieben ist».11
Die ganze Zwiespältigkeit des eingeschlagenen Weges spricht aus der Art und Weise, wie man in derselben Erklärung auf die sich anderswo in der Deutschen Evangelischen Kirche gerade abspielenden dramatischen Auseinandersetzungen – die Landesbischöfe Meiser und Wurm standen unter Hausarrest!12
– einging: Man gehe «nicht achtlos» an den «Vorgängen» vorüber, zumal eine «Klärung der Lage» nicht abzusehen sei, und: «Indem wir diese tiefbetrübende Tatsache feststellen, machen wir uns nicht zum Richter über das, was geschehen ist, sondern es liegt uns aufrichtig am Herzen, an der Heilung des entstandenen, überaus ernsten Schadens mit zu helfen.»13
563
Die Auseinandersetzungen wirkten sich unmittelbar auch auf die Arbeit des Anfang Januar 1934 neugewählten Moderamens aus, dem seitdem auch Karl Barth angehörte und in das neben Hollweg mit Johannes Viktor Bredt und Wilhelm August Langenohl zwei Theologen wiedergewählt worden waren, deren Verbleib der neue Moderator Hermann A. Hesse ursprünglich nicht gewünscht hatte.14
Zu einer klaren kirchenpolitischen Linie und Entscheidung zu kommen, gestaltete sich in den Augen vieler schon insofern schwierig, als der Reformierte Bund sich laut § 2 seiner Satzung «jeder Einmischung in die besonderen Angelegenheiten der einzelnen Kirchenkörper» zu enthalten hatte.15
Nun aber war in dem in Barmen etablierten «Kompromissmoderamen»16
nicht nur für Barth die Situation so schwierig geworden, dass er – wie er in den untenstehenden Erläuterungen zum Detmolder Beschluss feststellte – das Moderamen nicht mehr für «arbeitsfähig» hielt.17
Noch vor dem Bekanntwerden der «Entschließung des Landeskirchentages» konstatierte auch Hesse schon einen «Riß, der durch unser Moderamen geht», und beschrieb dessen Ursache so: «Praktisch sind aber unsere Wege so verschiedene geworden, daß der eine Teil dem anderen vorwirft, er vergesse über dem Bekennen den Bekenntnisstand, und daß der andere Teil wieder dem ersten umgekehrt sagt, er vergesse über dem Bekenntnisstand das Bekennen.»18
564 Daher sollte eine weitere Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes zur grundsätzlichen Klärung der Situation zunächst für den
16. Oktober 1934 nach Barmen einberufen werden.19 Aufgrund der sich überstürzenden Ereignisse im Vorfeld der Synode von Dahlem wurde sie auf den 8. November und schließlich auf den
29. November 1934 verschoben und sollte nun in Detmold stattfinden.20 Auf der Tagesordnung standen nur zwei Punkte: «Die praktische Stellungnahme der Reformierten zur deutsch-christlichen Reichskirchenregierung» und die sich aus der zu fällenden «grundsätzlichen Entscheidung» ergebenden «Einzelfragen».21 Für die Tage vor der Hauptversammlung, deren wahrscheinliche Verlängerung um einen Tag frühzeitig angekündigt wurde, organisierte man zudem eine dreitägige «Rüstzeit für reformierte Prediger und Älteste»; als deren Abschluss und somit auch als Überleitung zur Hauptversammlung wurde für den 28. November, 20 Uhr, eine Predigt Barths angekündigt.22 In seiner ausführlichen Vorankündigung der Hauptversammlung vom 22. November verhehlte H. A. Hesse seine Meinung über die einzuschlagende Richtung kaum: «Für alle Verhandlungen der Detmolder Tage haben wir den Geist der Liebe nötig, die sich der Wahrheit freut. Der Herr wollte selber unter uns gegenwärtig sein mit der Liebe, die Sünder unter dem Kreuze von Golgatha eint. Er wolle uns helfen, Mißverständnisse aus dem Wege zu räumen und alle Vernebelungen zu zerstreuen, die Brüder in Christo voneinander trennen. […] Möchten wir einmal mit rechtem Dank auf eine gesegnete Geschichte unseres Bundes von 50 Jahren zurückblicken, so sind wir angewiesen auf die Gnade Gottes, die uns zu glaubendem Bekennen eint, das sich mit dem unerbittlichen |565 ‹Resistez› der Hugenotten gerade heute allem und jedem Eindringen christuswidriger Gewalten in die Kirche widersetzt, mag es auch noch so verlockend sich in die Gestalt des Rechtes kleiden.»23
Barth sagte seine Teilnahme auch nach dem Bekanntwerden seiner Suspendierung24
nicht ab. Er predigte am 28. November in der Detmolder Marktkirche über Jer. 17,5–1025
und nahm anschließend noch an der die Tagung vorbereitenden Moderamenssitzung teil.26
Am 29. November, morgens um 9 Uhr, begann die Hauptversammlung. Nach dem Bericht von W. Kolfhaus war die «Spannung, die die Erschienenen beseelte», für jeden zu spüren, der an diesem Morgen das Detmolder Diakonissenhaus betrat, in dessen Räumen man tagte.27
Die Versammlung begann mit einem Gedenken des Moderators Hesse an das 50jährige Jubiläum des Bundes.28
Im Anschluss an ein fast zweistündiges einführendes Referat von Harmannus Obendiek zum ersten Tagesordnungspunkt gab es bis spät in den Abend hinein «reiche Gelegenheit zur Aussprache» über dieses Thema.29
Am Nachmittag ergriff auch Barth das Wort zu einer längeren, von Theodor Hesse30
mitgeschriebenen Stellungnahme, mit der er helfen wollte, die weitere «Debatte» zu strukturieren. Er führte aus:
566 Ich will hier nicht meine Ansicht vorführen, sondern Übersicht schaffen über die Lage der Debatte. Ist wirklich alles, was uns hier bewegt, nur eine Meinungsverschiedenheit über den praktischen Weg, oder stehen wir vor einer letzten, einer Glaubensfrage? Sind wir alle in einem Glauben einig? Immer, wenn in der Kirche Verschiedenheiten da waren, hieß es: wir meinen dasselbe, und nie durfte man sich bei dem Pathos dieser Versicherung bescheiden. Da gab und gibt es doch Kriterien! Drei Fragen ergeben sich aus der letzten Kundgebung des Landeskirchenvorstands.31 1.) «Unsere Erkenntnis vom Wort Gottes und die Führung unserer Kirche verbieten uns, bei der Bekenntnisfront mitzumachen.»32 «Wir sind durch die Hand Gottes einen besonderen Weg geführt worden.»33 Ist zwischen denen, die so reden, und uns, die auf dem Barmer Boden stehen, nur ein taktischer oder doch ein Glaubensunterschied? 2.) «Kein kirchliches Regiment darf sich einer Partei oder Gruppe verschreiben.»34 Wenn Aurich das, was wir in Barmen als Kirche bekannt haben, als Gruppenansicht auffasst, ergibt sich dann nicht ein ernster Gegensatz zwischen uns und ihnen? |567 3.) «Das Band des Lebens hält alle Gegensätze in einem Organismus zusammen.»35 Das ist Schleiermacher, das ist DC-Theologie! Wer das in ernster Stunde sagen kann, steht der nicht zu uns in einem ernsten Gegensatz? |
Angenommen, es ginge hier wirklich um eine Glaubensfrage: wie haben wir dann hier in Detmold zu entscheiden? Wer sind wir im Reformierten Bund? Ist dieser ein Verein zur Pflege reformierter Tradition und Interessen, oder ist der Bund zwar ein Bund und nicht eine Kirche, aber sind wir doch hier als reformierte Glieder der Kirche Christi? Ich will von dem zweiten Fall ausgehen. Dann werden wir gewiss nicht ein Scherbengericht halten über die Brüder, von denen wir in letzten Fragen geschieden sind. Aber der Reformierte Bund muss sagen, auf welche Seite der Glaubensentscheidung er sich stellt. Wenn er der Entscheidung ausweicht, ist er nur Verein. Nimmt er Stellung, so ist aufgrund von Barmen zu der Theologie des Auricher Landeskirchenvorstands explizit oder implizit Nein zu sagen, vielmehr unser Nein zu bestätigen. Dann müssen wir sagen: unsere Erkenntnis des Wortes Gottes gebietet uns, den Weg der Bekenntniskirche zu gehen! – |
Man kann aber in guten Treuen36 auch den Reformierten Bund als Interessenverband, der freilich handelt im Blick auf die Kirche Jesu Christi, auffassen. Dann ist es nicht nötig, hier eine Entscheidung zu treffen, dann brauchen wir die schöne Einheit unseres Vereins nicht zu stören. Dann müssen aber auch die, die den Verein wollen, die Verantwortung der Leitung übernehmen. Ich aber bin schon bei der Bekenntnisfront, wenn ich zu Aurich Nein sage!37
568 Vor und nach dieser Stellungnahme Barths wurden aus der Versammlung zwei Anträge zur Beschlussfassung formuliert.38 Um 18.45 Uhr, vor einer 90minütigen Verhandlungspause, wurde eine «Kommission zur Prüfung der Anträge eingesetzt», die neben Barth aus Hans Alvermann39, Paul Humburg, Paul Jacobs40, Wilhelm Niesel, Heinrich Oltmann und Wilhelm Lueken41 bestand.42 Die Aussprache der Versammlung wurde um 20.15 Uhr wieder aufgenommen. Nach einiger Zeit kehrte die Kommission mit dem Ergebnis ihrer «stundenlangen Beratungen über die schwersten der uns bewegenden Fragen», wie Kolfhaus in seinem Bericht schrieb, auf die Versammlung zurück. Anschließend trug Barth den «Ertrag der Kommissionsbehandlung […] mit Begründung» vor.43 Die Versammlung stimmte nach einer kurzen Aussprache über die einzelnen Teile und den ganzen Beschluss mit folgenden Ergebnissen ab: «Einleitungsabsatz: gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen; Punkt 1: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen. Punkt 2: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen. Punkt 3: gegen 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Punkt 4: gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der ganze Antrag bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.»44
Um 23 Uhr waren damit die Beratungen zum ersten Tagesordnungspunkt abgeschlossen.45
Die Versammlung begann anschließend noch mit der Aussprache zum zweiten Punkt der Tagesordnung, vertagte sich aber gegen 0.45 Uhr auf den folgenden Vormittag,46
an dem |569 die Verhandlungen nach einer kurzen Moderamenssitzung gegen 9.45 Uhr wieder aufgenommen wurden.47
Zum Beschluss vom Vortag wurde ergänzend mitgeteilt, dass Punkt 4 «von den anwesenden Moderamensmitgliedern angenommen» worden sei, «die übrigen», so hieß es «werden noch gefragt».48
Bredt und Hollweg traten wenige Tage darauf aus dem Moderamen des Reformierten Bundes aus,49
und Langenohl erschien, ohne förmlich seinen Austritt zu erklären, nicht mehr zu den Sitzungen.50
Weiter wurde bereits in Detmold beschlossen, ein den Beschluss näher erläuterndes «Schreiben an die Gemeinden» zu richten, das auf der nächsten Moderamenssitzung am 17. Dezember 1934 beraten und verabschiedet werden sollte.51
Nach weiteren drei Stunden, in denen man unter anderem einen Antrag annahm, der sich in der Eidesfrage hinter die von Barth ver|570tretene Position stellte,52
schloss die Hauptversammlung des Reformierten Bundes um 1 Uhr mit dem Gesang eines Psalms und einem vom Moderator gesprochenen Gebet.53
Der folgende Editionstext basiert auf dem Abdruck des Beschlusses und der Erläuterung Barths im Artikel von W. Kolfhaus, Von der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold am 29. und
30. November 1934, in: RKZ 84 (1934), Nr. 49 vom
9.12.1934, S. 414f.
📖54 Die dortige Präsentation aufgreifend, sind der einleitende Absatz und die einzelnen Punkte des Beschlusses hervorgehoben, während Barths erläuternde Stellungnahme dazu eingerückt und in Klammern gesetzt ist. Die teils signifikanten Abweichungen des Abdrucks von der Mitschrift Th. Hesses55 lassen eine erläuternde, mitunter aber auch schroffere Formulierungen glättende Bearbeitung durch Kolfhaus erkennen und sind im textkritischen Apparat ausgewiesen. Ebenfalls dort wiedergegeben ist das – deutlich kürzere und mitunter sowohl von der Mitschrift wie vom Abdruck abweichende – Protokoll der Ausführungen Barths.56
571
Beschluss der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold
Aufgerufen durch die Dahlemer Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche57
und in Ausführung des Beschlusses der Freien reformierten Synode
zu Barmen vom
4. Januar 193458
erklärt die Hauptversammlung des Reformierten Bundes
folgendes:a
(Wir im Ausschuss59 sind einig geworden, und das ohne Zwang. b-Die beiden an die Mitgliederversammlung gestellten Anträge Alvermann und Niesel sind faktisch-b eine Antwort auf Dahlem, c-und zwar-c im Sinn einer positiven Stellungnahme zur Bekenntniskirche.60
|572 Aber wir kommen zugleich von unserer eigenen reformierten Vergangenheit her. Die erste Synode, die d-gegen das deutschchristliche Kirchenregiment-d Widerspruch erhoben hat, war unsere e-Freie reformierte Synode zu Barmen vom
4. Januar 1934-e.61 Wir kämen freilichf von dieser Synode kaum zu einer wirklichen Ausführung der dort gefassten Beschlüsse, wenn inzwischen nicht g-auch in dem gemeinsamen Bereich der Bekenntniskirche-g einiges passiert wäre, h-zuletzt und vor allem-h die Dahlemer Synode.62)i
1. Wir erkennen die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, wie sie auf den Tagungen von Barmen63
und Dahlem in die Erscheinung getreten ist, als die rechtmäßige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche
an.
(Satz 1 sagt das Entscheidendej, was wir in dieser Stunde gemeinsam sagen sollten. Es genügt nicht, dass wir jetzt noch einmal unsere Sympathie mit der Bekenntnisfront ausdrücken.64 Wir müssen sagen, wo wir heute in Deutschland Kirche sehen. In unsererk re|573formierten Kirche werden wir sie sehen, wie sie in der Bekenntnissynodel ihren Ort gefunden hat als eine Bundeskirche neben anderen in einemm «Bund bekenntnisbestimmter Kirchen».65
n-Die Bekenntnissynode ist darum auch für uns-n rechtmäßige Kirche, weil sie im Bekenntnis nicht nur eine Fahne hatte, die zu Hause blieb, wenn das Regiment auszog,66 sondern o-weil sie auch in der Gegenwart bekannt, und zwar-o so bekannt hat, dass auch wir Reformierte darin unseren eigenen Glauben erkennen können.
p-Bei der Anerkennung der Bekenntnissynode als der rechtmäßigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche handelt es sich für unseren Bund nicht um den Beitritt zu einer Organisation und für den einzelnen nicht um das Unterschreiben der Bekenntniskarte.-p Wer die rote Karte67 nicht mag, soll q-das Unterschreiben-q bleiben lassen: wenn er nur faktisch die Bekenntnisfront hält, wenn er sich nur nicht mehr im Niemandsland herumtreibt und abwartet, wie der Hase läuft! r-Man unterscheide auch bei der «Bekenntnisfront» die Sache und die Personen. Ihre Sache muss auch die unsrige sein, wie immer wir uns auch zu den Personen stellen mögen.-r
nan In der Klausel: «wie sie auf den Tagungen von Barmen und Dahlem in die Erscheinung getreten ist», s-haben wir-s einen Vorbehalt gemacht. Wir wissen nicht, wie eine dritte Tagung ausfallen wird. Es sind seit Dahlem bedenkliche Ereignisse eingetreten. Die Herausstellung des vorläufigent Kirchenregiments u-war eine mindestens zweideutige Angelegenheit-u.68 Man wollte einen dem Staat genehmen Mann haben.v Man sprach von Verbreiterung der Bekenntnisfront w-durch aufbauwillige Kräfte. Man wollte eine lutherische Reichskirche-w. Das alles ist weltlich gedacht. Wir trübtenx uns damit das Große und Schöne, was uns in Barmen und Dahlem geschenkt war. Dazu nehmen wir Stellung mit unserem Vorbehalt, für jeden erkennbar, der Augen hat, um zu lesen.)y
575
2. Wir fordern die dem Bund
angeschlossenen Gemeinden und Einzelmitglieder auf, sich von jeder Zusammenarbeit mit dem falschen, deutsch-christlichen Kirchenregiment
zurückzuziehen.
(Ein Ja ist nichtz deutlich, wenn kein Nein folgt. Dies Nein darf kein neues grundsätzliches Wort sein. Dies Wort ist schon gesagt. Es muss nun etwas Praktisches ausgesprochen werden. aa-Wir brauchen nicht den Ausdruck-aa «jede Beziehung abbrechen».69 Beziehungab zu Müller hat jetzt noch fast jeder, und sei es auch nur durch den Gehaltsempfang.70
ac-Es muss aber durch unser kirchliches Handeln klargestellt werden:-ac Wir sind mit den Deutschen Christen nicht in einer Kirche, so wenig wie mit den römischen Katholiken. Die Marschroute heißt: ad-Die rechte Kirche ist die Bekenntniskirche-ad, und dem durch Müller geschaffenen Zustand muss ein Ende gemacht werden.)ae
576
3. Im Glauben an die eine, heilige, allgemeine Kirche Jesu Christi bejahen wir aufs Neue die alte Aufgabe des Reformierten Bundes
, die nach Gottes Wort reformierte Kirche
in Deutschland
zu sammeln und zu ihrer besonderen Verantwortung aufzurufen.71
(af-Unsere Verbundenheit mit Lutheranern und Unierten im Kirchenkampf-af soll uns nicht hindern, unsere reformierte Sache weiter zu verfechten. Wir müssen aufs Neue die alte Aufgabe des Reformierten Bundes bejahen. ag-Die Sätze 2 und 3 passen-ag nicht nur zueinander, sondern fordernah einander. Dort, wo man bekennt, weiß man auch, an welchem Ort man ein Christ ist. Die Aufgabe des Reformierten Bundes ist es aber nicht nur, zu sammeln und zu konservieren, sondern auch die angeschlossenen Gemeinden zur Verantwortung aufzurufen. – ai-Übrigens ist es nicht ratsam, in Satz 3 den vorgeschlagenen Zusatz zu machen: «Reformierte Gemeinden, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zur Union.»72 Nur eine ganz unangebrachte Angst um die preußische Union könnte jemand veranlassen, einen solchen Zusatz zu machen. Wir reden mit unserer Erklärung weder für noch gegen die Unionskirche, sondern verbunden mit der lutherischen und mit der unierten Kirche bekennen |577 wir uns zu unserer Aufgabe in und an unserer, der reformierten Kirche.-ai)aj
4. Wir halten es um der Arbeitsfähigkeit des Moderamens
willen für nötig, dass ihm nur solche Männer angehören, die diese Beschlüsse billigen und durchzuführen bereit sind.
(Nun müssen wir uns ins eigene Fleisch schneiden. Wir haben ein Jahr langak versucht, das zu vermeiden. al-Das Moderamen ist in seiner heutigen Zusammensetzung, in die ich mich in Barmen einzutreten bereitgefunden habe,73 nach meiner Einsicht-al nicht arbeitsfähig.74 Das ist nicht Vorwurf, Anklage, Gericht, sondern nur Feststellung. Die einen fragen nach der Kirche Jesuam1 Christi, die |578 reformiert ist, die anderen fragen nach der reformierten
Kirche, die auch die Kirche Jesuam2 Christi ist. an-Das ist zweierlei.-an Wenn wir kirchlich handeln wollen, brauchen wir ein einheitlich kirchliches Moderamen. In der Kirche darf es nicht parlamentarisch zugehenao. In der Kirche Christi ist die Existenz von Parteien eine Unmöglichkeit. ap-Mit den drei ersten Sätzen bekennt sich der Bund zu der ersten dieser beiden Auffassungen. Tut er das, dann muss sie die Voraussetzung der künftigen Arbeit seines Moderamens sein, und das wird dann auch in dessen personeller Zusammensetzung zum Ausdruck kommen müssen.-ap)aq