1934

Beschluss der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold

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Beschluss der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold

1934

Der innerhalb des reformierten Protestantismus in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert und bis über die Weimarer Republik hinweg feststellbare große innere Zusammenhalt1 hatte sich noch im Frühjahr 1933 behaupten können, als es gelang, über alle kirchenpolitischen Differenzen hinweg zu gemeinsamen Erklärungen zu kommen.2 Durch den dann einsetzenden Kirchenkampf wurde er schwersten Belastungen ausgesetzt. Verantwortlich dafür war einmal die überall zu beobachtende Aufsplitterung in die kirchenpolitischen Lager, aber auch die heterogene institutionelle Verankerung des Reformiertentums. Sie führte im Verlauf des Jahres 1934 zu grundlegend unterschiedlichen Interessenlagen: Neben den über das ganze Deutsche Reich verstreuten einzelnen reformierten Gemeinden, die organisatorisch überwiegend zu unierten Landes- oder Provinzialkirchen gehörten, gab es die beiden reformierten Landeskirchen von Lippe und Hannover. Eine allen Reformierten gemeinsame Vertretung sollte der 1884 gegründete Reformierte Bund sein, dem sowohl Kirchen als auch Gemeinden und Einzelpersonen beitreten konnten.

561 Spätestens mit der im Frühjahr 1934 einsetzenden Eingliederungspolitik des Reichskirchenregiments unter Ludwig Müller3 traten die Differenzen deutlich zutage: Vor allem die Reformierten aus den preußischen unierten Kirchen waren dem vollen Druck dieser Politik ausgesetzt. Dagegen versuchte etwa der Landeskirchenvorstand der reformierten Landeskirche Hannovers gegen den Widerstand vieler ihrer Pfarrer, in Verhandlungen ihre besondere Rolle als reformierte Landeskirche in die Waagschale zu werfen:4 Ein lutherischer Reichsbischof als geistliches Oberhaupt, aber auch eine Oberhoheit der Reichskirche nur in Verwaltungsangelegenheiten seien ihr deshalb nicht zumutbar. Diese Argumentation setzte freilich eine prinzipielle Anerkennung des Reichskirchenregiments und damit auch seiner Eingliederungspolitik voraus. Dem sich gegen dieses Regiment formierenden Widerstand gegenüber, an dem sich auch Vertreter des Reformierten Bundes maßgeblich beteiligten, war die Haltung der reformierten Landeskirche zwangsläufig mit einem gewissen Lavieren verbunden. Niemand aus dem Landeskirchenvorstand nahm an der Reichsbekenntnissynode in Barmen teil,5 in Dahlem fehlten Vertreter der reformierten Landeskirche Hannover gleich völlig. Auf der von der Reichskirchenregierung für den 9. August 1934 einberufenen Nationalsynode hingegen waren sowohl Landessuperintendent Walter Hollweg als auch Landeskirchenratspräsident Otto Koopmann anwesend.6

Die Situation spitzte sich zu, als diese Nationalsynode das «Kirchengesetz zur Sicherung des reformierten Bekenntnisstandes» verabschiedete, in dem der reformierten Landeskirche Hannover ver|562gleichsweise weitgehende Zugeständnisse gemacht wurden: Kirchengesetze für diese Kirche durften nach § 1, Abs. 1 «nur auf Antrag oder im sonstigen Einverständnis des Landeskirchentags dieser Landeskirche erlassen werden»,7 während es für alle anderen Landeskirchen im «Kirchengesetz über die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche und der Landeskirchen» vom selben Tage in § 1, Abs. 1 hieß: «Die kirchliche Gesetzgebung wird von der Deutschen Evangelischen Kirche allein ausgeübt.»8 Die unter den Reformierten geführte Diskussion um das Für und Wider dieses sogenannten «Reformierten Sondergesetzes» beherrschte die Monate August bis Oktober.9 Sie wurde befeuert durch die am 20. September 1934 veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, in denen die erreichte Sonderstellung nochmals bekräftigt wurde,10 und zuletzt durch die «Entschließung des Landeskirchentages der Evangel.-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover» vom 17. Oktober 1934, in der namentlich Koopmann und Hollweg für ihre Bemühungen um die Wahrung der Rechte der Landeskirche gedankt und anschließend festgestellt wurde, «daß das Verhältnis unserer Landeskirche und ihrer Aufsichtsorgane zu der Reichskirchenregierung bis heute vor ernsten Störungen bewahrt geblieben ist».11 Die ganze Zwiespältigkeit des eingeschlagenen Weges spricht aus der Art und Weise, wie man in derselben Erklärung auf die sich anderswo in der Deutschen Evangelischen Kirche gerade abspielenden dramatischen Auseinandersetzungen – die Landesbischöfe Meiser und Wurm standen unter Hausarrest!12 – einging: Man gehe «nicht achtlos» an den «Vorgängen» vorüber, zumal eine «Klärung der Lage» nicht abzusehen sei, und: «Indem wir diese tiefbetrübende Tatsache feststellen, machen wir uns nicht zum Richter über das, was geschehen ist, sondern es liegt uns aufrichtig am Herzen, an der Heilung des entstandenen, überaus ernsten Schadens mit zu helfen.»13

563 Die Auseinandersetzungen wirkten sich unmittelbar auch auf die Arbeit des Anfang Januar 1934 neugewählten Moderamens aus, dem seitdem auch Karl Barth angehörte und in das neben Hollweg mit Johannes Viktor Bredt und Wilhelm August Langenohl zwei Theologen wiedergewählt worden waren, deren Verbleib der neue Moderator Hermann A. Hesse ursprünglich nicht gewünscht hatte.14 Zu einer klaren kirchenpolitischen Linie und Entscheidung zu kommen, gestaltete sich in den Augen vieler schon insofern schwierig, als der Reformierte Bund sich laut § 2 seiner Satzung «jeder Einmischung in die besonderen Angelegenheiten der einzelnen Kirchenkörper» zu enthalten hatte.15 Nun aber war in dem in Barmen etablierten «Kompromissmoderamen»16 nicht nur für Barth die Situation so schwierig geworden, dass er – wie er in den untenstehenden Erläuterungen zum Detmolder Beschluss feststellte – das Moderamen nicht mehr für «arbeitsfähig» hielt.17 Noch vor dem Bekanntwerden der «Entschließung des Landeskirchentages» konstatierte auch Hesse schon einen «Riß, der durch unser Moderamen geht», und beschrieb dessen Ursache so: «Praktisch sind aber unsere Wege so verschiedene geworden, daß der eine Teil dem anderen vorwirft, er vergesse über dem Bekennen den Bekenntnisstand, und daß der andere Teil wieder dem ersten umgekehrt sagt, er vergesse über dem Bekenntnisstand das Bekennen.»18

564 Daher sollte eine weitere Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes zur grundsätzlichen Klärung der Situation zunächst für den 16. Oktober 1934 nach Barmen einberufen werden.19 Aufgrund der sich überstürzenden Ereignisse im Vorfeld der Synode von Dahlem wurde sie auf den 8. November und schließlich auf den 29. November 1934 verschoben und sollte nun in Detmold stattfinden.20 Auf der Tagesordnung standen nur zwei Punkte: «Die praktische Stellungnahme der Reformierten zur deutsch-christlichen Reichskirchenregierung» und die sich aus der zu fällenden «grundsätzlichen Entscheidung» ergebenden «Einzelfragen».21 Für die Tage vor der Hauptversammlung, deren wahrscheinliche Verlängerung um einen Tag frühzeitig angekündigt wurde, organisierte man zudem eine dreitägige «Rüstzeit für reformierte Prediger und Älteste»; als deren Abschluss und somit auch als Überleitung zur Hauptversammlung wurde für den 28. November, 20 Uhr, eine Predigt Barths angekündigt.22 In seiner ausführlichen Vorankündigung der Hauptversammlung vom 22. November verhehlte H. A. Hesse seine Meinung über die einzuschlagende Richtung kaum: «Für alle Verhandlungen der Detmolder Tage haben wir den Geist der Liebe nötig, die sich der Wahrheit freut. Der Herr wollte selber unter uns gegenwärtig sein mit der Liebe, die Sünder unter dem Kreuze von Golgatha eint. Er wolle uns helfen, Mißverständnisse aus dem Wege zu räumen und alle Vernebelungen zu zerstreuen, die Brüder in Christo voneinander trennen. […] Möchten wir einmal mit rechtem Dank auf eine gesegnete Geschichte unseres Bundes von 50 Jahren zurückblicken, so sind wir angewiesen auf die Gnade Gottes, die uns zu glaubendem Bekennen eint, das sich mit dem unerbittlichen |565 ‹Resistez› der Hugenotten gerade heute allem und jedem Eindringen christuswidriger Gewalten in die Kirche widersetzt, mag es auch noch so verlockend sich in die Gestalt des Rechtes kleiden.»23

Barth sagte seine Teilnahme auch nach dem Bekanntwerden seiner Suspendierung24 nicht ab. Er predigte am 28. November in der Detmolder Marktkirche über Jer. 17,5–1025 und nahm anschließend noch an der die Tagung vorbereitenden Moderamenssitzung teil.26 Am 29. November, morgens um 9 Uhr, begann die Hauptversammlung. Nach dem Bericht von W. Kolfhaus war die «Spannung, die die Erschienenen beseelte», für jeden zu spüren, der an diesem Morgen das Detmolder Diakonissenhaus betrat, in dessen Räumen man tagte.27 Die Versammlung begann mit einem Gedenken des Moderators Hesse an das 50jährige Jubiläum des Bundes.28 Im Anschluss an ein fast zweistündiges einführendes Referat von Harmannus Obendiek zum ersten Tagesordnungspunkt gab es bis spät in den Abend hinein «reiche Gelegenheit zur Aussprache» über dieses Thema.29 Am Nachmittag ergriff auch Barth das Wort zu einer längeren, von Theodor Hesse30 mitgeschriebenen Stellungnahme, mit der er helfen wollte, die weitere «Debatte» zu strukturieren. Er führte aus:

566 Ich will hier nicht meine Ansicht vorführen, sondern Übersicht schaffen über die Lage der Debatte. Ist wirklich alles, was uns hier bewegt, nur eine Meinungsverschiedenheit über den praktischen Weg, oder stehen wir vor einer letzten, einer Glaubensfrage? Sind wir alle in einem Glauben einig? Immer, wenn in der Kirche Verschiedenheiten da waren, hieß es: wir meinen dasselbe, und nie durfte man sich bei dem Pathos dieser Versicherung bescheiden. Da gab und gibt es doch Kriterien! Drei Fragen ergeben sich aus der letzten Kundgebung des Landeskirchenvorstands.31 1.) «Unsere Erkenntnis vom Wort Gottes und die Führung unserer Kirche verbieten uns, bei der Bekenntnisfront mitzumachen.»32 «Wir sind durch die Hand Gottes einen besonderen Weg geführt worden.»33 Ist zwischen denen, die so reden, und uns, die auf dem Barmer Boden stehen, nur ein taktischer oder doch ein Glaubensunterschied? 2.) «Kein kirchliches Regiment darf sich einer Partei oder Gruppe verschreiben.»34 Wenn Aurich das, was wir in Barmen als Kirche bekannt haben, als Gruppenansicht auffasst, ergibt sich dann nicht ein ernster Gegensatz zwischen uns und ihnen? |567 3.) «Das Band des Lebens hält alle Gegensätze in einem Organismus zusammen.»35 Das ist Schleiermacher, das ist DC-Theologie! Wer das in ernster Stunde sagen kann, steht der nicht zu uns in einem ernsten Gegensatz? |

Angenommen, es ginge hier wirklich um eine Glaubensfrage: wie haben wir dann hier in Detmold zu entscheiden? Wer sind wir im Reformierten Bund? Ist dieser ein Verein zur Pflege reformierter Tradition und Interessen, oder ist der Bund zwar ein Bund und nicht eine Kirche, aber sind wir doch hier als reformierte Glieder der Kirche Christi? Ich will von dem zweiten Fall ausgehen. Dann werden wir gewiss nicht ein Scherbengericht halten über die Brüder, von denen wir in letzten Fragen geschieden sind. Aber der Reformierte Bund muss sagen, auf welche Seite der Glaubensentscheidung er sich stellt. Wenn er der Entscheidung ausweicht, ist er nur Verein. Nimmt er Stellung, so ist aufgrund von Barmen zu der Theologie des Auricher Landeskirchenvorstands explizit oder implizit Nein zu sagen, vielmehr unser Nein zu bestätigen. Dann müssen wir sagen: unsere Erkenntnis des Wortes Gottes gebietet uns, den Weg der Bekenntniskirche zu gehen! – |

Man kann aber in guten Treuen36 auch den Reformierten Bund als Interessenverband, der freilich handelt im Blick auf die Kirche Jesu Christi, auffassen. Dann ist es nicht nötig, hier eine Entscheidung zu treffen, dann brauchen wir die schöne Einheit unseres Vereins nicht zu stören. Dann müssen aber auch die, die den Verein wollen, die Verantwortung der Leitung übernehmen. Ich aber bin schon bei der Bekenntnisfront, wenn ich zu Aurich Nein sage!37

568 Vor und nach dieser Stellungnahme Barths wurden aus der Versammlung zwei Anträge zur Beschlussfassung formuliert.38 Um 18.45 Uhr, vor einer 90minütigen Verhandlungspause, wurde eine «Kommission zur Prüfung der Anträge eingesetzt», die neben Barth aus Hans Alvermann39, Paul Humburg, Paul Jacobs40, Wilhelm Niesel, Heinrich Oltmann und Wilhelm Lueken41 bestand.42 Die Aussprache der Versammlung wurde um 20.15 Uhr wieder aufgenommen. Nach einiger Zeit kehrte die Kommission mit dem Ergebnis ihrer «stundenlangen Beratungen über die schwersten der uns bewegenden Fragen», wie Kolfhaus in seinem Bericht schrieb, auf die Versammlung zurück. Anschließend trug Barth den «Ertrag der Kommissionsbehandlung […] mit Begründung» vor.43 Die Versammlung stimmte nach einer kurzen Aussprache über die einzelnen Teile und den ganzen Beschluss mit folgenden Ergebnissen ab: «Einleitungsabsatz: gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen; Punkt 1: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen. Punkt 2: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen. Punkt 3: gegen 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Punkt 4: gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der ganze Antrag bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.»44

Um 23 Uhr waren damit die Beratungen zum ersten Tagesordnungspunkt abgeschlossen.45 Die Versammlung begann anschließend noch mit der Aussprache zum zweiten Punkt der Tagesordnung, vertagte sich aber gegen 0.45 Uhr auf den folgenden Vormittag,46 an dem |569 die Verhandlungen nach einer kurzen Moderamenssitzung gegen 9.45 Uhr wieder aufgenommen wurden.47 Zum Beschluss vom Vortag wurde ergänzend mitgeteilt, dass Punkt 4 «von den anwesenden Moderamensmitgliedern angenommen» worden sei, «die übrigen», so hieß es «werden noch gefragt».48 Bredt und Hollweg traten wenige Tage darauf aus dem Moderamen des Reformierten Bundes aus,49 und Langenohl erschien, ohne förmlich seinen Austritt zu erklären, nicht mehr zu den Sitzungen.50 Weiter wurde bereits in Detmold beschlossen, ein den Beschluss näher erläuterndes «Schreiben an die Gemeinden» zu richten, das auf der nächsten Moderamenssitzung am 17. Dezember 1934 beraten und verabschiedet werden sollte.51

Nach weiteren drei Stunden, in denen man unter anderem einen Antrag annahm, der sich in der Eidesfrage hinter die von Barth ver|570tretene Position stellte,52 schloss die Hauptversammlung des Reformierten Bundes um 1 Uhr mit dem Gesang eines Psalms und einem vom Moderator gesprochenen Gebet.53

Der folgende Editionstext basiert auf dem Abdruck des Beschlusses und der Erläuterung Barths im Artikel von W. Kolfhaus, Von der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold am 29. und 30. November 1934, in: RKZ 84 (1934), Nr. 49 vom 9.12.1934, S. 414f. 📖54 Die dortige Präsentation aufgreifend, sind der einleitende Absatz und die einzelnen Punkte des Beschlusses hervorgehoben, während Barths erläuternde Stellungnahme dazu eingerückt und in Klammern gesetzt ist. Die teils signifikanten Abweichungen des Abdrucks von der Mitschrift Th. Hesses55 lassen eine erläuternde, mitunter aber auch schroffere Formulierungen glättende Bearbeitung durch Kolfhaus erkennen und sind im textkritischen Apparat ausgewiesen. Ebenfalls dort wiedergegeben ist das – deutlich kürzere und mitunter sowohl von der Mitschrift wie vom Abdruck abweichende – Protokoll der Ausführungen Barths.56

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Beschluss der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold

Aufgerufen durch die Dahlemer Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche57 und in Ausführung des Beschlusses der Freien reformierten Synode zu Barmen vom 4. Januar 193458 erklärt die Hauptversammlung des Reformierten Bundes folgendes:a

(Wir im Ausschuss59 sind einig geworden, und das ohne Zwang. b-Die beiden an die Mitgliederversammlung gestellten Anträge Alvermann und Niesel sind faktisch-b eine Antwort auf Dahlem, c-und zwar-c im Sinn einer positiven Stellungnahme zur Bekenntniskirche.60 |572 Aber wir kommen zugleich von unserer eigenen reformierten Vergangenheit her. Die erste Synode, die d-gegen das deutschchristliche Kirchenregiment-d Widerspruch erhoben hat, war unsere e-Freie reformierte Synode zu Barmen vom 4. Januar 1934-e.61 Wir kämen freilichf von dieser Synode kaum zu einer wirklichen Ausführung der dort gefassten Beschlüsse, wenn inzwischen nicht g-auch in dem gemeinsamen Bereich der Bekenntniskirche-g einiges passiert wäre, h-zuletzt und vor allem-h die Dahlemer Synode.62)i

1. Wir erkennen die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, wie sie auf den Tagungen von Barmen63 und Dahlem in die Erscheinung getreten ist, als die rechtmäßige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche an.

(Satz 1 sagt das Entscheidendej, was wir in dieser Stunde gemeinsam sagen sollten. Es genügt nicht, dass wir jetzt noch einmal unsere Sympathie mit der Bekenntnisfront ausdrücken.64 Wir müssen sagen, wo wir heute in Deutschland Kirche sehen. In unsererk re|573formierten Kirche werden wir sie sehen, wie sie in der Bekenntnissynodel ihren Ort gefunden hat als eine Bundeskirche neben anderen in einemm «Bund bekenntnisbestimmter Kirchen».65 n-Die Bekenntnissynode ist darum auch für uns-n rechtmäßige Kirche, weil sie im Bekenntnis nicht nur eine Fahne hatte, die zu Hause blieb, wenn das Regiment auszog,66 sondern o-weil sie auch in der Gegenwart bekannt, und zwar-o so bekannt hat, dass auch wir Reformierte darin unseren eigenen Glauben erkennen können.

p-Bei der Anerkennung der Bekenntnissynode als der rechtmäßigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche handelt es sich für unseren Bund nicht um den Beitritt zu einer Organisation und für den einzelnen nicht um das Unterschreiben der Bekenntniskarte.-p Wer die rote Karte67 nicht mag, soll q-das Unterschreiben-q bleiben lassen: wenn er nur faktisch die Bekenntnisfront hält, wenn er sich nur nicht mehr im Niemandsland herumtreibt und abwartet, wie der Hase läuft! r-Man unterscheide auch bei der «Bekenntnisfront» die Sache und die Personen. Ihre Sache muss auch die unsrige sein, wie immer wir uns auch zu den Personen stellen mögen.-r

nan In der Klausel: «wie sie auf den Tagungen von Barmen und Dahlem in die Erscheinung getreten ist», s-haben wir-s einen Vorbehalt gemacht. Wir wissen nicht, wie eine dritte Tagung ausfallen wird. Es sind seit Dahlem bedenkliche Ereignisse eingetreten. Die Herausstellung des vorläufigent Kirchenregiments u-war eine mindestens zweideutige Angelegenheit-u.68 Man wollte einen dem Staat genehmen Mann haben.v Man sprach von Verbreiterung der Bekenntnisfront w-durch aufbauwillige Kräfte. Man wollte eine lutherische Reichskirche-w. Das alles ist weltlich gedacht. Wir trübtenx uns damit das Große und Schöne, was uns in Barmen und Dahlem geschenkt war. Dazu nehmen wir Stellung mit unserem Vorbehalt, für jeden erkennbar, der Augen hat, um zu lesen.)y

575 2. Wir fordern die dem Bund angeschlossenen Gemeinden und Einzelmitglieder auf, sich von jeder Zusammenarbeit mit dem falschen, deutsch-christlichen Kirchenregiment zurückzuziehen.

(Ein Ja ist nichtz deutlich, wenn kein Nein folgt. Dies Nein darf kein neues grundsätzliches Wort sein. Dies Wort ist schon gesagt. Es muss nun etwas Praktisches ausgesprochen werden. aa-Wir brauchen nicht den Ausdruck-aa «jede Beziehung abbrechen».69 Beziehungab zu Müller hat jetzt noch fast jeder, und sei es auch nur durch den Gehaltsempfang.70 ac-Es muss aber durch unser kirchliches Handeln klargestellt werden:-ac Wir sind mit den Deutschen Christen nicht in einer Kirche, so wenig wie mit den römischen Katholiken. Die Marschroute heißt: ad-Die rechte Kirche ist die Bekenntniskirche-ad, und dem durch Müller geschaffenen Zustand muss ein Ende gemacht werden.)ae

576 3. Im Glauben an die eine, heilige, allgemeine Kirche Jesu Christi bejahen wir aufs Neue die alte Aufgabe des Reformierten Bundes , die nach Gottes Wort reformierte Kirche in Deutschland zu sammeln und zu ihrer besonderen Verantwortung aufzurufen.71

(af-Unsere Verbundenheit mit Lutheranern und Unierten im Kirchenkampf-af soll uns nicht hindern, unsere reformierte Sache weiter zu verfechten. Wir müssen aufs Neue die alte Aufgabe des Reformierten Bundes bejahen. ag-Die Sätze 2 und 3 passen-ag nicht nur zueinander, sondern fordernah einander. Dort, wo man bekennt, weiß man auch, an welchem Ort man ein Christ ist. Die Aufgabe des Reformierten Bundes ist es aber nicht nur, zu sammeln und zu konservieren, sondern auch die angeschlossenen Gemeinden zur Verantwortung aufzurufen. – ai-Übrigens ist es nicht ratsam, in Satz 3 den vorgeschlagenen Zusatz zu machen: «Reformierte Gemeinden, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zur Union.»72 Nur eine ganz unangebrachte Angst um die preußische Union könnte jemand veranlassen, einen solchen Zusatz zu machen. Wir reden mit unserer Erklärung weder für noch gegen die Unionskirche, sondern verbunden mit der lutherischen und mit der unierten Kirche bekennen |577 wir uns zu unserer Aufgabe in und an unserer, der reformierten Kirche.-ai)aj

4. Wir halten es um der Arbeitsfähigkeit des Moderamens willen für nötig, dass ihm nur solche Männer angehören, die diese Beschlüsse billigen und durchzuführen bereit sind.

(Nun müssen wir uns ins eigene Fleisch schneiden. Wir haben ein Jahr langak versucht, das zu vermeiden. al-Das Moderamen ist in seiner heutigen Zusammensetzung, in die ich mich in Barmen einzutreten bereitgefunden habe,73 nach meiner Einsicht-al nicht arbeitsfähig.74 Das ist nicht Vorwurf, Anklage, Gericht, sondern nur Feststellung. Die einen fragen nach der Kirche Jesuam1 Christi, die |578 reformiert ist, die anderen fragen nach der reformierten Kirche, die auch die Kirche Jesuam2 Christi ist. an-Das ist zweierlei.-an Wenn wir kirchlich handeln wollen, brauchen wir ein einheitlich kirchliches Moderamen. In der Kirche darf es nicht parlamentarisch zugehenao. In der Kirche Christi ist die Existenz von Parteien eine Unmöglichkeit. ap-Mit den drei ersten Sätzen bekennt sich der Bund zu der ersten dieser beiden Auffassungen. Tut er das, dann muss sie die Voraussetzung der künftigen Arbeit seines Moderamens sein, und das wird dann auch in dessen personeller Zusammensetzung zum Ausdruck kommen müssen.-ap)aq

Textkritische Fußnoten

a
Gemäß der Mitschrift Th. Hesse las Barth nach dem kurzen einleitenden Satz «Wir sieben sind einig geworden, und das ohne Zwang» (Protokoll: «Er ist einig geworden, ohne Zwang, mit ganzem Herzen. Das Ergebnis ist folgendes: […]») zunächst den Beschluss als Ganzes vor und trug erst anschließend seine Erläuterungen zu den einzelnen Punkten vor.↩
b-b
Mitschrift Th. Hesse: «Der Antrag Niesel und der Antrag Alvermann waren».↩
c-c
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse. ↩
d-d
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
e-e
Mitschrift Th. Hesse: «Synode vom 4.1.»↩
f
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
g-g
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
h-h
Mitschrift Th. Hesse: «u. a.».↩
i
Im Protokoll heißt es zum einleitenden Satz nur: «Die erste Synode, die Einspruch gegen das deutsch-christliche Kirchenregiment erhoben hat, war die freie reformierte Synode in Barmen. So ist sie hier neben der Dahlemer Botschaft genannt.»↩
j
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
k
Mitschrift Th. Hesse: «der».↩
l
Mitschrift Th. Hesse: «Bekenntniskirche».↩
m
Mitschrift Th. Hesse: «diesem».↩
n-n
Mitschrift Th. Hesse: «Diese ist».↩
o-o
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
p-p
Mitschrift Th. Hesse: «Es handelt sich nicht um ein Unterschreiben der Bekenntniskarte. Man kann das wohl ruhig wagen, man kann es aber auch unterlassen. Oft sind auch viele wenig anziehend in der örtlichen Bekenntnisgemeinde.» – Der ganze Absatz ist in der Mitschrift Th. Hesse ebenso wie im Protokoll als «Nachtrag» Barths bezeichnet, den er nach Abschluss der übrigen Erläuterungen noch hinzufügte.↩
q-q
Mitschrift Th. Hesse: «es».↩
r-r
Mitschrift Th. Hesse: «Die Entscheidung darf nicht gefällt werden im Blick auf diese oder jene Person.» ↩
s-s
Mitschrift Th. Hesse: «hat man».↩
t
Mitschrift Th. Hesse: «sogenannten».↩
u-u
Mitschrift Th. Hesse: «hat mir nicht gefallen».↩
v
In der Mitschrift Th. Hesse folgt: «Darum Marahrens!»↩
w-w
Mitschrift Th. Hesse: «…, von aufbauwilligen Kräften, von der Lutherischen Reichskirche».↩
x
Mitschrift Th. Hesse: «trüben».↩
y
Protokoll: «zu 1) Es kann sich nicht mehr darum handeln, nochmals eine Sympathiekundgebung mit der Bekenntnissynode abzugeben. Es muss jetzt im Konkreten etwas geschehen. – Die Bekenntnissynode steht nicht nur auf dem Boden des Bekenntnisses, sondern hat bekannt – heute! Darum ist sie die rechtmäßige Leitung der DEK. – Der Vorbehalt ist nötig, weil wir die Synode nach ihren Tagungen von Barmen und Dahlem bekannt ist [sic!], wir aber gerade jetzt nicht wissen, wie es nun werden wird, nachdem die neue vorläufige Kirchenregierung (Marahrens, Koch, Breit, Flor und Humburg) herausgestellt ist. Eben dadurch wollte man etwas unternehmen, was durch Rücksicht auf den Staat bestimmt ist. Ebenso wollte man eine Verbreiterung der Front erzielen! Auch wird eine luth. Reichskirche angestrebt, in der die Reformierten ein Seitenkapellchen haben dürften.» Und, weiter unten: «Zu Punkt 1 ist noch zu sagen: Bedeutet das, daß man Bekenntnissynode als Mitglied der Bekenntnisgemeinde beitreten muß? Man kann das tun, kann’s auch lassen. Aber praktisch die Bekenntnisfront halten. Darauf kommt’s an. Nicht zwischen den Fronten tummeln.» ↩
z
Mitschrift Th. Hesse: «nie».↩
aa-aa
Mitschrift Th. Hesse: «Nicht».↩
ab
Mitschrift Th. Hesse: «…; denn Beziehung».↩
ac-ac
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
ad-ad
Mitschrift Th. Hesse: «wir sind die rechte Kirche».↩
ae
Protokoll: «zu 2) Das Nein muß zum Ja kommen, das Nein zum deutschchristlichen Kirchenregiment!! Und zwar das praktische Nein! Keine Zusammenarbeit, d. h. soll heißen: Wir sind mit den Deutschen Christen so wenig in einer Kirche, wie wir mit den Römischen Katholiken in einer Kirche sind. Sich zurückziehen, das gibt die Marschrichtung an. Damit ist kein Zwang im einzelnen auferlegt. Aber es muß begonnen werden!»↩
af-af
Mitschrift Th. Hesse: «Das alles».↩
ag-ag
Mitschrift Th. Hesse: «Beides, 2) und 3) passt».↩
ah
Mitschrift Th. Hesse: «fordert». ↩
ai-ai
In der Mitschrift Th. Hesse als Nachtrag aufgenommen: «Es ist übrigens nicht ratsam, in Satz 3) den Zusatz zu machen: reformierte Gemeinden, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zur Union. Nur die Angst um die preußische Union könnte jemand veranlassen, einen solchen Zusatz zu machen. Das ist aber nicht unsere Sache.» Dieser Nachtrag stammt wohl aus der anschließenden Diskussion, in der es genau um einen solchen Zusatz bzw. um die Bedeutung dieses Satzes für die Gemeinden in der Union ging. Im Protokoll heißt es inmitten anderer kurzer Beiträge nur: «Barth antwortet: Die konfessionelle Verantwortung kann bedeuten, daß die Deutschreformierte Kirche werden soll.»↩
aj
Protokoll: «zu 3) Indem wir in die Arbeit der Bekenntnissynode eintreten, geben wir unsere reformierte Verantwortung nicht auf. Gerade wo der Glaube an die eine Kirche ist, da weiß man um den Ort, an dem man ein Christ ist.»↩
ak
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
al-al
Mitschrift Th. Hesse: «Ich habe mich auf die Erklärung von Langenohl hin bereit gefunden, ins Moderamen zu gehen. Aber dies ist so». – Laut Protokoll der Moderamenssitzung vom 5.1.1934 in Wuppertal-Barmen bat Barth, nachdem er vorgeschlagen worden war, zunächst darum, «aus inneren Gründen von seiner Person abzusehen», nahm dann aber seine Wahl doch an (Protokollbuch [Anm. 26], S. 14 📖). Eine Erklärung Langenohls, die auf Barths Entscheidung Einfluss genommen hat, ist nicht protokolliert und konnte auch sonst nicht ermittelt werden.↩
am1
Fehlt jeweils in der Mitschrift Th. Hesse. ↩
am2
Fehlt jeweils in der Mitschrift Th. Hesse.↩
an-an
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
ao
Mitschrift Th. Hesse: «zugehen, hier darf man sich nicht zusammensetzen nach verschiedenen Parteien».↩
ap-ap
Fehlt in der Mitschrift Th. Hesse.↩
aq
Protokoll: «zu 4) Wir müssen uns hier ins eigene Fleisch schneiden. Das Moderamen ist nicht arbeitsfähig, wie es jetzt zusammengesetzt ist. Im Moderamen betonten die einen Kirche Jesu Christi, die andern die reformierte Kirche. Es muß Einheit sein, entweder im Sinne eines Vereinsvorstandes oder in kirchlichem Sinne! Viele werden denken: das ist eine harte Rede. In der Kirche ist die Existenz von Parteien und Richtungen nicht möglich!» ↩

Sachfußnoten

1
Vgl. ­Lekebusch 📖: «Die Gruppenharmonie hielt trotz vorhandener interner theologischer Unterschiede allen kirchlichen und politischen Umwälzungen stand, denn hinsichtlich der Einschätzung des jeweils herrschenden politischen Systems […] bestand im Kreise der Reformierten kein Dissens.» ↩
2
Zur Kundgebung der «Freunde des reformierten Bekenntnisses» waren «statt der erwarteten einigen Hundert mehr als 1200» Teilnehmer am 17. April 1933 nach Rheydt gekommen und hatten dort die «Rheydter Sätze» (Schmidt 📖) verabschiedet, in denen die besonderen reformierten Interessen bezüglich der zu bildenden Reichskirche formuliert wurden; vgl. ­Lekebusch, S. 27–31, Zitat dort S. 30 📖. Aber auch an den von Barth wesentlich mitverfassten Erklärungen von Düsseldorf (Eine theologische Erklärung zur Gestalt der Kirche 📖) und Elberfeld (Forderungen zur Gestalt der Kirche 📖), die sich mehr auf die theologischen Fragen und weniger auf die kirchenpolitische Durchsetzung konfessioneller Belange konzentrierten, waren im Frühjahr 1933 Reformierte aus den verschiedenen kirchenpolitischen Lagern beteiligt; vgl. V.u.kl.A. 1930–1933, S. 249–259 und S. 265–270. ↩
3
Vgl. oben, S. 335, Anm. 40. ↩
4
Zum Folgenden vgl. ­Lekebusch 📖; V. von Bülow, Otto Webe (AKZG.B 34), Göttingen 1999, S. 157–160. 📖 (AKZG.B 34), Göttingen 1999, S. 157–160. ↩
5
In Barmen anwesend waren Heinrich Oltmann (1892–1937), seit 1921 Pfarrer in Loga, und Medizinalrat Otto Buurmann (1890–1967), Dr. med., Kirchmeister, ebenfalls aus Loga. ↩
6
Dort äußerten sie allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Synode und der von ihr beschlossenen Gesetze und stimmten überwiegend gegen die Mehrheit der Synode – was sie jedoch nicht davon abhielt, dem «reformierten Sondergesetz» zuzustimmen (s. dazu unten); vgl. ­Lekebusch, S. 197–200 📖; von Bülow (Anm. 4), S. 160f. 📖; Meier I, S. 496 📖. ↩
7
GDEK 2 (1934), Nr. 44, 10.8.1934, S. 122. 📖 ↩
8
A.a.O., S. 121. 📖 ↩
9
­Lekebusch 📖; von Bülow (Anm. 4), S. 161–163. 📖↩
10
Vgl. GDEK 2 (1934), Nr. 57, 20.9.1934, S. 173f., dort S. 173 (§§ 1 und 2). 📖 ↩
11
RKZ 84 (1934), Nr. 44, 4.11.1934, S. 368. 📖 ↩
12
Vgl. oben, S. 529. ↩
13
RKZ 84 (1934), Nr. 44, 4.11.1934, S. 368. 📖 ↩
14
Dem am 5. Januar 1934 im Anschluss an die reformierte Synode von Barmen gewählten neuen Moderamen gehörten H. A. Hesse als Moderator, Wilhelm Kolfhaus als sein Stellvertreter, Remko Walter Siebel (1894–1976; Fabrikant in Freudenberg) und neben Barth als weitere Mitglieder Eberhard Baumann (1871–1956; seit 1923 Pfarrer, Konsistorialrat und Superintendent in Stettin), Wilhelm Böke (1885–1958; seit 1919 Pfarrer in Wüsten/Lippe), Bredt (1879–1941; seit 1908 Prof. für Kirchenrecht in Marburg; 1930/31 Reichsminister für Justiz), Hollweg, Langenohl (1895–1969; seit 1932 Pfarrer in Rheydt) und Harmannus Obendiek an (vgl. RKZ 84 [1934], Nr. 2, 14.1.1934, S. 14 📖). Zu den Umständen der Wahl vgl. Lekebusch, S. 90f. 📖 ↩
15
Satzungen des Reformierten Bundes für Deutschland (Sonderdruck von W. R. Siebel, Freudenberg [1925]), S. 3. 📖 ↩
16
­Lekebusch, S. 91. 📖 ↩
17
Siehe unten, S. 577. ↩
18
Brief H. A. Hesses an die Mitglieder des Moderamens vom 8.10.1934 (KBA 16593). Aktueller Hintergrund dieser Aussage waren Einwendungen der Moderamensmitglieder Bredt, Hollweg, Langenohl und Kolfhaus gegen einen zum Abdruck in der RKZ vorgesehenen Artikel, in dem sich Hesse kritisch zu den Ausführungsbestimmungen zum «Reformierten Sondergesetz» äußern wollte (vgl. ebd.). ↩
19
Vgl. ebd. ↩
20
Vgl. die Ankündigungen in RKZ 84 (1934), Nr. 43, 28.10.1934, S. 60 📖, und Nr. 46, 18.11.1934, S. 389. ↩
21
RKZ 84 (1934), Nr. 46, 18.11.1934, S. 389 📖. ↩
22
Vgl. H. A. Hesse, Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) des Reformierten Bundes für Deutschland, in: RKZ 84 (1934), Nr. 47, 25.11.1934, S. 397f., dort S. 397 📖. – Die an der Rüstzeit gehaltenen Vorträge und auch Barths Predigt wurden veröffentlicht in: Die Lebensordnungen einer nach Gottes Wort erneuerten Kirche. Vorträge auf einer Rüstzeit von Predigern und Ältesten, hrsg. von K. Immer, Wuppertal-Barmen [1935] 📖. ↩
23
Hesse, Mitgliederversammlung (Anm. 22), ebd. 📖 ↩
24
Vgl. oben, S. 550-559. ↩
25
Vgl. Predigten 1921–1935, S. 357–367 📖; Lebensordnungen (Anm. 22), S. 49–54. 📖 ↩
26
Die Sitzung hatte bereits um 17 Uhr – noch ohne Barth – begonnen und war von 19 bis 21 Uhr unterbrochen worden, damit die Moderamensmitglieder am Gottesdienst teilnehmen konnten (vgl. Protokollbuch des Moderamens des Reformierten Bundes für Deutschland 1933–1938 [LKA Detmold, Dep. Reformierter Bund, Nr. 377], S. 29 📖; vgl. auch Bw.Kirschbaum I, S. 406f. 📖). ↩
27
W. Kolfhaus, Von der Mitgliederversammlung des Reformierten Bundes in Detmold am 29. und 30. November 1934, in: RKZ 84 (1934), Nr. 49 vom 9.12.1934, S. 414f., dort S. 414. 📖 ↩
28
Von der Hauptversammlung liegt ein recht ausführliches Protokoll vor: Protokollbuch (Anm. 26), S. 30–45 📖; vgl. dort S. 30. ↩
29
Erst abends um 23 Uhr ging die Versammlung zum zweiten Tagesordnungspunkt über (vgl. a.a.O., S. 40 📖). ↩
30
Theodor Hesse (1909–1942). Sohn von H. A. Hesse, seit 1933 Vikar, später ab 1936 (illegaler) Hilfsprediger in Wuppertal. ↩
31
Barth zitiert im Folgenden aus dem von Johannes Theodor Horn (1882–1967; seit 1933 Kirchenpräsident der reformierten Landeskirche der Provinz Hannover) und O. Koopmann gezeichneten Schreiben Zur ­Klarstellung vom 15.11.1934 (Kirchliches Gesetz- und Verordnungsblatt für die ­Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover, Bd. 7, Nr. 69, 20.11.1934, S. 437–442 📖; hier angeführt nach: Fr. Middendorff, Der Kirchenkampf in einer reformierten Kirche [AGK 8], Göttingen 1961, S. 55–62 📖), das als Antwort auf einen Protest von zahlreichen Pastoren, Hilfspredigern und Kandidaten gegen die Entschließung des Landeskirchentages vom 17. Oktober 1934 (Abdruck der Protest-Erklärung: a.a.O., S. 53–55) formuliert worden war; vgl. ­Lekebusch, S. 213f. 📖 ↩
32
Vgl. Middendorff, a.a.O., S. 61f. 📖: «Es ist uns unmöglich, der Bekenntnisfront uns einfach einzugliedern. […] Wir achten die Männer hoch, welche um ihrer Überzeugung und um der Sache Christi willen alles aufs Spiel setzen, […]. Wir sind bereit, wenn es sein muß, mit ihnen um der Wahrheit des Evangeliums willen und zur Erhaltung der Freiheit und Selbständigkeit der Kirche zu leiden. Aber unsere Erkenntnis des göttliches Wortes ebenso wie die Führung Gottes mit unserer Kirche erlauben es uns nicht, denselben Weg zu gehen, welchen diese Männer für richtig halten, obwohl unsere Ziele weithin dieselben sind.» ↩
33
Vgl. a.a.O., S. 61 📖: «Wir sind also in unserer Landeskirche durch die Hand Gottes einen besonderen Weg geführt worden.» ↩
34
Vgl. ebd.: «Kein kirchliches Regiment darf sich einer bestimmten Partei oder Gruppe innerhalb der Kirche verschreiben, […].» ↩
35
Vgl. ebd.: «Das Band des Lebens hält alle Gegensätze in einem Organismus in harmonischer Einheit zusammen.» ↩
36
Vgl. oben, S. 482, Anm. 144. ↩
37
Erklärungen von Prof. Karl Barth in Detmold zur Frage der Bekenntnishaltung, zweiseitiger Tskr.-Durchschlag (KBA 16695). Bei diesem Typoskript handelt es sich um die Mitschrift, die Theodor Hesse einem Brief an Barth vom 2.12.1934 (KBA 9334.1221) beigelegt hatte. Im Protokoll der Versammlung findet sich die Stellungnahme Barths in kürzerer Form; vgl. Protokollbuch (Anm. 26), S. 32f. ↩
38
Siehe unten, Anm. 60. ↩
39
Hans Alvermann (1898–1974), Dr. med., praktizierte als Allgemeinmediziner in Düsseldorf, Mitverfasser der «Düsseldorfer Thesen». ↩
40
Paul Jacobs (1908–1968), seit 1933 Dozent an der Theologischen Schule Elberfeld, später ab 1948 Prof. für Reformierte Theologie in Münster/Westf. ↩
41
Wilhelm Lueken (1875–1961), seit 1907 Pfarrer der Deutsch-reformierten Gemeinde in Frankfurt/Main. ↩
42
Protokollbuch (Anm. 26), S. 35. 📖 ↩
43
Kolfhaus (Anm. 27), S. 414. 📖 – Die bei Kolfhaus und auch unten im Editionstext mitabgedruckten Erläuterungen Barths entstammen ebenfalls der Mitschrift Theodor Hesses (s. oben, Anm. 37). Auch im Protokoll der Versammlung sind Barths Ausführungen wiedergegeben (Protokollbuch [Anm. 26], S. 37–39 📖). ↩
44
Protokollbuch (Anm. 26), S. 39f. 📖 ↩
45
Vgl. a.a.O., S. 40 📖. ↩
46
Vgl. ebd. ↩
47
Vgl. a.a.O., S. 41. 📖 ↩
48
A.a.O., S. 42. 📖 ↩
49
Zum Austritt Bredts hielt das Protokoll der Moderamenssitzung vom 17.12.1934 lediglich fest, ihm solle in einem an ihn zu richtenden Brief für seine Arbeit gedankt und sein Ausscheiden bedauert werden; im Blick auf Hollweg solle eine Aussprache zwischen ihm und Barth abgewartet werden (vgl. Protokollbuch [Anm. 26], S. 46 📖), die wenige Tage später in Uelsen stattfand (dazu s. unten, S. 626-637). ↩
50
Vgl. ­Lekebusch 📖; s. auch unten, S. 701. ↩
51
Die bei Lekebusch 📖, gebotene Darstellung, dieses Schreiben An die Reformierten in Deutschland!den, weil Barths von Kolfhaus mitabgedruckte Ausführungen zum Detmolder Beschluss (s. unten, Editionstext) zu unverständlich gewesen seien, muss also bereits vom Detmolder Protokoll her, das ­Lekebusch nicht zu Rate zog, korrigiert werden. Die handschriftlich von Barth an seinem Exemplar des von Hesse am 17. Dezember 1934 vorgelegten Entwurfs (vgl. Protokollbuch [Anm. 26], S. 46 📖) angebrachten Korrekturen (vgl. KBA 16724) belegen zudem nicht zwingend, dass diese Korrekturen alle oder auch nur zum größten Teil auf Barth zurückgehen (so aber ­Lekebusch, ebd.: «Seiner Streichung sind vor allem Passagen, die von ‹bußfertiger Beugung›, Reue über ‹Richtgeist› und ‹Lieblosigkeit› sprechen, zum Opfer gefallen»); es ist ebenso gut möglich, dass Barth hier bloß das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen in seinem Exemplar – und dann natürlich in seiner Handschrift – vermerkte. Aus diesem Grund und weil der zum weit überwiegenden Teil unverändert gebliebene Entwurf von An die Reformierten in Deutschland 📖 eindeutig auf Hesse zurückgeht, wird in dieser Ausgabe auf einen Abdruck dieses Textes verzichtet. ↩
52
Vgl. Protokollbuch (Anm. 26), S. 42f. 📖 ↩
53
Vgl. a.a.O., S. 45. 📖 ↩
54
Im Exemplar der Universitätsbibliothek Basel findet sich – mit eingebunden – ein ausgefüllter Briefvordruck des Verlags der Reformierten Kirchenzeitung: «Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Nummer 49 unserer Reformierten Kirchenzeitung Jahrg. 1934 beschlagnahmt ist. Der Verlag.» – Im Exemplar des Seminars für Reformierte Theologie in Münster ist die Nr. 49 enthalten. ↩
55
Siehe oben, Anm. 37. ↩
56
Protokollbuch (Anm. 26), S. 37–39. 📖↩
57
Siehe oben, S. 528-549. ↩
58
Siehe oben, S. 65-83. ↩
59
Gemeint ist die von der Versammlung eingesetzte «Kommission zur Prüfung der Anträge»; s. oben, S. 568. ↩
60
Der u. a. von Hans Alvermann, Heinrich Dehnen (geb. 1873; Landwirt in Vörde bei Wesel, Mitverfasser der «Düsseldorfer Thesen») und Paul Jacobs eingereichte Antrag lautete: «Die Hauptversammlung wolle beschließen: 1) Angesichts der Lage und des Verhaltens der uns angeschlossenen Gemeinden und Einzelpersonen erklärt die Hauptversammlung, daß sie sich auf Grund der Barmer Erklärung in voller Übereinstimmung mit der Bekennenden Kirche Deutschlands weiß. Sie muß deshalb alle Brüder bitten, jede Verbindung mit einem falschen Kirchenregiment sofort abzubrechen. 2) Angesichts der augenblicklich unklaren Lage hinsichtlich der Führung in der Bekenntniskirche und des Fehlens einer rechten ref[ormierten] Kirche bittet die Hauptversammlung das Moderamen, alsbald Schritte zu tun zur Bildung einer reformierten Kirche und ist dafür, den Mitgliedern frei zu stellen, ob sie ihre Bekenntnishaltung in oder neben der Bekenntnisfront betätigen wollen» (Protokollbuch [Anm. 26], S. 34 📖). – Der u. a. von W. Niesel, Peter Bockemühl (1896–1953; seit 1927 Pfarrer in Wuppertal-Cronenberg) und Hermann Klugkist Hesse (1884–1949; seit 1920 Pfarrer in Wuppertal-Elberfeld) gestellte Antrag lautete: «Aufgerufen durch die Dahlemer Botschaft der Bekenntnissynode der DEK sieht sich auch der Reformierte Bund zur Entscheidung gestellt. Er erklärt: Die Bekenntnissynode und ihre Organe werden als die rechtmäßige Leitung der DEK anerkannt. Der Reformierte Bund löst, dieser Botschaft gemäß, die Zusammenarbeit mit denen, die dem falschen Kirchenregiment weiter folgen möchten. Dem Moderamen können nur solche Mitglieder angehören, die diesen Entschluß billigen und durchzuführen bereit sind» (a.a.O., S. 32). ↩
61
Siehe oben, S. 3-83. ↩
62
Siehe oben, S. 528-549. ↩
63
Siehe oben, S. 264-301. ↩
64
Wohl eine Anspielung auf das Schreiben der Landeskirchenleitung der reformierten Kirche Hannovers Zur Klarstellung 📖 (s. oben, Anm. 31 und 32).↩
65
Zitat aus Abschnitt III,2 der Botschaft der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche 📖 (s. oben, S. 546). ↩
66
Der Gedanke zur Verwendung dieses Bildes könnte zurückgehen auf eine Äußerung H. Oltmanns im Plenum am Vortag: «Die der Bekennenden Kirchen angehörenden Ältesten und Prediger erwarten, daß der Reformierte Bund die Fahne des Bekennens aufnimmt, die die Landeskirche Hannover reformiert hat fallen lassen» (Protokollbuch [Anm. 26], S. 30f. 📖). ↩
67
Wer Mitglied einer Bekenntnisgemeinde wurde, erhielt vom zuständigen Bruderrat bei seiner Anmeldung eine in der Regel rote Mitgliedskarte.↩
68
Zur am 22. November 1934 erfolgten Wahl der Vorläufigen Kirchenleitung mit dem lutherischen Landesbischof Marahrens an der Spitze vgl. unten, S. 579-609.↩
69
Im Antrag Alvermann (s. oben, Anm. 60) hieß es: «Sie muß deshalb alle Brüder bitten, jede Verbindung mit einem falschen Kirchenregiment sofort abzubrechen.» ↩
70
Die Legitimation des an und für sich paradox klingenden und über den ganzen Kirchenkampf hinweg andauernden Umstandes, dass man seit Dahlem zwar die Zusammenarbeit mit dem deutschchristlichen Kirchenregiment abbrechen wollte, aber trotzdem kein Bedenken trug, weiterhin die Pfarrergehälter von dort zu beziehen, hatte Eberhard Fiedler in einem Grundsatzreferat auf der Dahlemer Synode so formuliert: «Beträge, über die das bisherige Kirchenregiment zur Zeit noch verfügt, auch solche, die es in Zukunft von staatlichen oder kirchlichen Stellen an sich bringt, besitzt es zu Unrecht. Sie gehören uns als Eigentum der rechtmäßigen Kirche. Deswegen bestehen auch keinerlei Bedenken ethischer oder rechtlicher Art, diese Beträge dem bisherigen Kirchenregiment abzuverlangen. Mit gutem Gewissen kann der Pfarrer fordern, daß diese Beträge zur Gehaltszahlung verwendet werden. Es ist das Geld der bekennenden, nicht das der verderbenden Kirche» (E. Fiedler, Die Forderungen an die Gemeinden, in: W. Niemöller [Hrsg.], Die zweite Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Dahlem. Texte – Dokumente – Berichte [AGK 3], Göttingen 1958, S. 220–225, dort S. 222 📖).↩
71
In § 2 der Satzungen des Reformierten Bundes 📖 (Anm. 15) heißt es: «Der Bund bezweckt die Wahrung und Pflege der Güter und Gaben der reformierten Kirche in Deutschland in Lehre, Gottesdienst und Verfassung auf jedem nach den Bekenntnisschriften und Ordnungen der einzelnen Kirchen, denen die Glieder des Bundes angehören, zulässigen Wege.» ↩
72
Laut Protokoll der Hauptversammlung wurde ein solcher Vorschlag vor Barths Erläuterungen nicht gemacht. Die Sätze nach dem Gedankenstrich stammen aber im Blick auf ihre Anordnung in der Mitschrift Th. Hesse aus der Diskussion im Anschluss an Barths Vortrag (s. Anm. ai–ai). Nach Barths Ausführungen gab es allerdings eine Diskussion um diesen Punkt, in der auch ein solcher «Zusatz» gefordert, aber dann doch mehrheitlich verworfen wurde (vgl. Protokollbuch [Anm. 26], S. 39 📖).↩
73
Siehe oben, Anm. 14. ↩
74
Vgl. oben, S. 563.↩