1934

Uelsener Protokoll

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Uelsener Protokoll

1934

Mit der in diesem Text dokumentierten Übereinkunft versuchte Barth die reformierte Landeskirche der Provinz Hannover und ihre Kirchenleitung auf einen bekenntniskirchlich orientierten Kurs zu bringen und dadurch sowohl eine Spaltung innerhalb der Reformierten Hannovers als auch zwischen der Landeskirche und dem Reformierten Bund abzuwenden.

Die nicht deutschchristlich beherrschte Leitung der reformierten Landeskirche hatte, um ihren Status zu erhalten und nicht in die Reichskirche eingegliedert zu werden, während des Jahres 1934 gegenüber der Reichskirchenleitung eine zwischen Kritik und Kooperation hin- und herschwankende Haltung eingenommen. Das führte im November 1934 zur Bildung einer Bekenntnisgemeinschaft innerhalb der Landeskirche und zu einer Krise zwischen der Landeskirchenleitung und dem Reformierten Bund, dessen Hauptversammlung sich in Detmold auf die bekenntniskirchliche Seite gestellt hatte. Sichtbarer Ausdruck dieser Krise war der Austritt Walter Hollwegs aus dem Moderamen.1

In dieser Situation baten zunächst Walter Herrenbrück und Heinz Otten2 , beide ehemalige Studenten Barths, ihn um Rat, weil sie weder mit dem Kurs ihrer Landeskirchenleitung noch mit der Art und Weise, in der die Bekenntnisgemeinschaft dagegen opponierte, einverstanden waren. Herrenbrück schrieb: «Sind die Voraussetzungen zur Bildung einer von der Kirchenleitung unabhängigen Bekenntnisgemeinschaft innerhalb unserer Landeskirche wirklich gegeben? Diese Bekenntnisgemeinschaft hätte doch nur dann Recht und Sinn, wenn die Landeskirche als solche nicht mehr Hüterin des Bekenntnisses wäre. Kann man ihr diesen Vorwurf wirklich machen? Hat sie das Bekenntnis wirklich ‹aktiv›, durch einen Akt verletzt, oder liegt ihre Schuld nicht eher in der Linie einer ‹passiven› Verletzung, die wohl in einem falschen Verständnis des Bekenntnisses […] begründet ist, aber dennoch |627 nicht die Grundlage zur Bildung einer außerordentlichen ‹Bekenntnisgemeinschaft› abgeben würde?»3 Ganz ähnlich äußerte sich auch Otten über die «verquere Lage» in der reformierten Landeskirche Hannover: Das Kirchenregiment habe «noch von Keinem etwas Bekenntniswidriges verlangt», sei aber «nicht auf der Linie geblieben», die Anfang des Jahres mit der reformierten Bekenntnissynode von Barmen «so verheißungsvoll» begonnen habe.4 Besonders störte Otten sich an der «Form, die die Opposition gegen die jetzige Haltung des Landeskirchenrats anwendet», denn: «Es wird m. E. zu oft vergessen, daß wir auch jetzt noch eine andere Kirchenregierung haben, als die Altpreußische Union.»5 Otten bat Barth, mit Hollweg Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, ihn «wieder dorthin zu bringen, wo er hingehört», und gab seiner Befürchtung Ausdruck, dass ansonsten die Landeskirche «zerbricht».6

Schließlich wandte sich am 12. Dezember 1934 der Uelsener Pfarrer Peter Schumacher7, mit dem Barth schon seit 1922 in einem regen Austausch stand, an Barth. Er hatte eine Woche zuvor in einer Eingabe den Landeskirchenvorstand in Aurich darum gebeten, eine Aussprache zwischen Hollweg und Barth über den Kurs der Landeskirche in die Wege zu leiten: Barth sei der Einzige, «der der unsere Landeskirche zerreissenden Bildung einer Bekenntnisfront Einhalt tun kann», und ihm allein sei es auch in Detmold «zu danken» gewesen, dass die Hauptversammlung des Reformierten Bundes «mit einer massvollen Entschliessung ihren Abschluss fand».8 Schumacher bekam daraufhin eine Antwort Hollwegs, in der dieser seine Bereitschaft zu einer solchen Aussprache bekundete, als Ort das Uelsener Pfarrhaus und als weiteren Teilnehmer Carl Octavius Voget vorschlug.9 Da Schumacher |628 der Meinung war, «dass für eine solche Besprechung kaum ein Ort in jeder Beziehung ungestörter sein möchte» als sein Haus, bat er Barth: «würden Sie sich der grossen Mühe unterziehen, die weite Reise hierher zu machen?»10 Er verband damit ebenfalls die Hoffnung, dass Barth, der in Detmold einmal geäußert habe, er sei über die Lage in der reformierten Landeskirche «nur von einer Seite unterrichtet», zugleich «einen Einblick in die wirklichen Verhältnisse unserer Landeskirche und ihrer Gemeinden, die von den rheinischen ja so sehr verschieden sind», bekomme.11

Barth sagte am 14. Dezember zu und nahm Schumachers Angebot, ihn angesichts der weiten Reise in die «abgelegene Ecke ‹an des Landes Grenze›» schon in Münster vom Bahnhof abzuholen,12 dankend an.13 Er schlug als einzigen ihm noch möglichen Termin die beiden Tage unmittelbar nach seinem Prozesstermin, den 21. und 22. Dezember, vor und bat zugleich darum, «dass zu den Verhandlungen oder jedenfalls zu einem Teil der Aussprachen auch ein möglichst ausgesprochener Vertreter der in der Bildung begriffenen Bentheimer Bekenntnisgruppe zugezogen wird, damit ja nicht wieder – nur von der andern Seite – nur eines Mannes Rede gehört werde».14 Außerdem bat er Schumacher, auf Hollweg einzuwirken, damit dieser seine bisher nicht vorliegende Zustimmung zum Detmolder Beschluss doch noch vor der nächsten anstehenden Sitzung des Moderamens am 17. Dezember mitteile, um «sein Ausscheiden aus dem Moderamen und den Bruch zwischen dem Reformierten Bund und Aurich» zu vermeiden. Noch hoffte Barth auf eine solche Zustimmung Hollwegs, denn er hatte Schumachers Schreiben entnommen, «dass es nicht unmöglich wäre, dass er sie bejaht und nur aus irgendwelchen persönlichen oder formalen Gründen, wie sie den Luftraum zwischen Aurich und dem Wuppertal so häufig verfinstern, [seine Zustimmung] zurückhält».15

629 Als Schumacher daraufhin mit Hollweg telefonierte, musste er erfahren, dass dieser «bereits seinen Austritt erklärt habe»; Hollweg gestattete ihm jedoch, Barth mitzuteilen, «dass er hoffe, dass die Unterredung am Freitag ihm die Möglichkeit gebe, sich noch anders zu entscheiden».16Schumacher stimmte dem Ansinnen Barths, einen Vertreter der Bekenntnisgruppe zu einem Teil des Gesprächs hinzuziehen, zu, schlug aber vor, «das auf alle Fälle bis zum Sonnabendmorgen zu verschieben, damit aus der Unterhaltung mit Hollweg alles ferngehalten wird, was eine Verständigung erschweren möchte».17 Auf dieses Procedere einigte man sich, und so sollte der Schüttorfer Pfarrer Friedrich Middendorff am Morgen des zweiten Tages zu den Beratungen hinzustoßen.18

Die Gedanken und Absichten, die Barth bei seiner Reise nach Uelsen bewegten, drückte er in einem Brief an Rudolf Tuente so aus: «Ich werde freilich kommen, ohne eine formula concordiae in der Tasche zu haben, und ob es uns gelingen wird, uns geistlich und vernünftig auf eine bestimmte Linie zu einigen, das muss Gott befohlen bleiben. Aber es hat noch immer eine Verheißung gehabt, wenn man sich im kleinen Kreis in der Absicht, sich jedenfalls nicht steif zu machen, um einen runden Tisch setzte. Und das mag denn also versucht sein.»19

Über den Verlauf der beiden Tage in Uelsen und der dortigen Besprechung berichtete Barth in einem Brief an Eduard Thurneysen ausführlich: «Am folgenden Morgen, Freitag, musste ich früh wieder hinaus, um nunmehr nach Uelsen in der Grafschaft Bentheim zu eilen, wohin ich als eine Art Schiedsrichter in dem Streit zwischen dem dortigen (d. h. dem ostfriesischen) Kirchenregiment und der Bekenntnisgemeinschaft gerufen war. Eine Autofahrt von 80 Kilometer von Münster bis dorthin durch die winterliche westfälische Landschaft war |630 erquickend; dann war in einer Sitzung von nachmittags 3 Uhr bis nachts 1 3/4 Uhr zu arbeiten, d. h. eine Menge von gegenseitigen Missverständnissen und auch von tatsächlichen Irrtümern und Fehlern allseitig auszuräumen. Um 1 Uhr verfertigte ich ein Protokoll von 5 Punkten, das dann am folgenden Tag nach nochmaliger Beratung von vier dort wichtigen Personen und von mir unterschrieben wurde und nun hoffentlich als Instrument des Friedens und der Wahrheit zugleich seinen Dienst tun wird.»20 Barth schränkte diese Hoffnung jedoch gleich ein: «Wenn nicht irgendwelche jetzt noch unübersehbare Verwicklungen und Dummheiten diese harten ostfriesischen und grafschaftlichen Köpfe aufs Neue durcheinander bringen.»21 Auf der Heimreise – Barth wurde auch wieder zurück zum Münsteraner Bahnhof gebracht – ließ er sich «im Auto rasch noch einmal durch die Himmelreichallee führen».22

Barth sollte, was die Wirkung des Uelsener Protokolls anbelangt, mit seiner Befürchtung recht behalten. Schon das von Barth als «freundlich und […] nicht unfruchtbar» empfundene Gespräch mit Hollweg23 führte nicht zum von Barth und Schumacher erhofften Ergebnis. Hollweg kam der von Barth ausgesprochenen Bitte, nun auch die Frage seiner weiteren Mitgliedschaft im Moderamen zu überdenken, für die es in Barth Augen «kein sachliches Hindernis» mehr gab,24 auch bis zur nächsten Moderamenssitzung nicht nach. Barth fragte daraufhin kurz vor seiner Abreise in die Schweiz25 nochmals nach und versuchte, Hollweg eine positive Entscheidung durch Zugeständnisse zu erleichtern,26 erhielt aber schließlich doch eine Absage: Zwar ver|631sicherte Hollweg, er werde Barth für die stattgefundene Aussprache und für das, was Barth mit dem Uelsener Protokoll für die reformierte Landeskirche getan habe, immer dankbar sein, doch konnte er sich nicht zu einer schnellen Rückkehr ins Moderamen entschließen und bat Barth dafür um Verständnis: «Ich würde es für meine Person für ein Unrecht halten, die mir entgegen gestreckte Hand eigensinnig zurückzuweisen. Aber es will mir auch gut erscheinen, dass man gewisse innere Hemmungen und Schwierigkeiten nicht einfach übergeht. Solche sind vorhanden, hüben und drüben. Deshalb mache ich folgenden Vorschlag: Lassen Sie […] mich doch ruhig einmal ein paar Monate laufen. Das Moderamen wird so nicht aktionsunfähig. Nach einiger Zeit überlegen wir gegenseitig erneut unser Verhältnis. Ich könnte mir sehr wohl denken, […] dass man sich dann in voller Ehrlichkeit und mit Freude zu neuer Arbeit zusammenschlösse.»27

Aber auch das Protokoll selbst stieß auf ein geteiltes Echo und wurde schon nach kurzer Zeit zum Teil scharf kritisiert. Bereits am 4. Januar 1935 erreichte Barth seitens eines führenden Mitglieds der Bekenntnisgemeinschaft die Klage: «Das Uelsener Protokoll hat in einigen Gemütern Verwirrung angerichtet. Die Meinung greift um sich, dass nach dieser ‹Einigung› die Sammlung einer Bekenntnisgemeinschaft nicht mehr nötig sei. Uns ist aber bei dieser ‹Einigung› nicht sehr behaglich zumute.»28 Noch deutlicher formulierte Heinrich Oltmann aus Loga: «die ‹Uelsener Erklärung› hat unsere Bekenntnisgemeinschaft, die wir zur Durchführung der Dahlemer Sätze innerhalb unserer Landeskirche ins Leben gerufen hatten, in arge Bedrängnis gebracht. Prediger, Kandidaten und Älteste, die bis dahin willig waren, sich zusammenzuschließen, fragen jetzt bestürzt: ‹Ist die Bekenntnisgemeinschaft nicht überflüssig geworden, nachdem Professor |632 Barth und D. Hollweg sich geeinigt haben›».29 Oltmann wies Barth auch darauf hin, wer von dieser Erklärung profitiert habe: «Die, die uns bisher trotz aller guten Worte widerstanden, sind z. T. froh, uns lahmgelegt zu haben», und bat dringend um eine Klarstellung durch Barth, wie die Uelsener Sätze zu verstehen seien, denn: «Geschieht nichts derartiges, dann ist die Lage für uns nach Uelsen ärger denn vor Uelsen.»30

In der Tat interpretierte die Landeskirchenleitung im Folgenden das Uelsener Protokoll als eine Bestätigung ihres eigenen, in keiner Weise veränderten Kurses. So ging man etwa zur Untermauerung der in einer Erklärung vom 12. Juni 1935 erneut ausgesprochenen Weigerung, die Bekenntnissynode als rechtmäßige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche anzuerkennen und sich ihr zu unterstellen, explizit auch auf dieses Protokoll ein: «Besonders heben wir noch hervor, daß diese Haltung in keiner Weise eine Verleugnung der in den Uelsener Thesen ausgesprochenen Stellung bedeutet. Denn bei ihrer Abfassung wurde ausdrücklich Übereinstimmung dahingehend festgestellt, daß diese Thesen weder die Eingliederung unserer Landeskirche |633 in die Bekenntnisfront, noch den Abbruch jedes Verkehrs mit der Reichskirchenregierung bedeuten soll.»31

Das Uelsener Protokoll wurde und wird selbst von Barth wohlgesinnten Interpreten überwiegend kritisch betrachtet: Schon Hermann A. Hesse sah seinen entscheidenden Fehler darin, dass Barth, statt auch «die Negationen von Barmen gegenüber der Irrlehre» zur Sprache zu bringen, «sich mit positiven Bekenntnis-Sätzen begnügte, die so ihre Entscheidungskraft verloren und reformiert Hannover gestatteten, während des ganzen Kirchenkampfes hinter einer schönen Bekenntnis-Deckung neutral zu bleiben».32 Auch Eberhard Busch urteilt, dass Barth dieses Protokoll, das ein «Minimum von reformiertem Konsens formulierte, freilich ohne Verwerfungen», «in einer schwächeren Stunde» ausgehandelt habe.33 In der Tat fällt auf, dass Barth hier zugunsten des Versuchs, einen Konsens herbeizuführen, seine eigene, in der Kurzen Erläuterung der Barmer Theologischen Erklärung ausgesprochene Mahnung vom Juni 1934 nicht beherzigte: «Und endlich darf bei einem Bekenntnis das ebenso deutliche Nein nicht fehlen. Würde es nicht gesprochen, so wären Missverständnisse dem Ja gegenüber immer noch möglich. Das Nein richtet den Zaun auf, der notwendig ist, um zu verhindern, dass die Angegriffenen sich missverständlich dem Ja anschließen.»34

Barth registrierte zwar, dass man «mit dem Uelsener Protokoll nicht mehr zufrieden» sei,35 reagierte gleichwohl lange nicht öffentlich. Erst als er im März 1936 um ein Gutachten im Fall des vor dem Ge|634richtshof der Landeskirche angeklagten Pfarrers Gerhard Brunzema36 gebeten wurde, nahm er nochmals zu den Sätzen Stellung. Brunzemas Einführung in Emden am 7. Juli 1935 war vom dortigen Kirchenrat angefochten worden, weil er den ihn einführenden Pfarrer Heinrich Zwitzers37 gefragt hatte, ob er zu den Deutschen Christen gehöre.38 In seinem Gutachten reichte Barth wunschgemäß «nun doch noch die fehlenden Negationen» nach.39 Mit seinen Hinweisen auf «die Voraussetzung der guten Treue aller Unterzeichner» und die «gutgläubige Auslegung» des Protokolls lässt das Gutachten wohl den Rückschluss zu, dass Barth in der Runde der Unterzeichner krasse Fehlinterpretationen für ausgeschlossen hielt und daher auf solche Negationen meinte verzichten zu können.40 Er stellte dort klar: «Dieses Protokoll stammt in allen entscheidenden Bestandteilen aus meiner eigenen Feder»,41 und: «Wir gingen in Uelsen nach meiner bestimmten Erinne|635rung auseinander im Bewusstsein, eine für beide verhandelnden Teile, also auch für die reformierte Landeskirche Hannover gültige und bindende Verständigung geschaffen zu haben.»42 Angesichts des zu Tage getretenen Sachverhalts aber distanzierte er sich nun deutlich davon: «Gab es zur Zeit des Uelsener Protokolls noch einen erklärten Deutschen Christen, der in der reformierten Landeskirche Hannover ein Aufsichtsamt bekleidete – was mir persönlich damals nicht bekannt war – so musste er, gutgläubige Auslegung des Uelsener Protokolls vorausgesetzt, am 22. Dezember 1934 aus diesem Amt entfernt werden. Wenn ich der durch die Herren D. Hollweg und P. Voget vertretenen reformiert-hannöverschen Kirchenleitung die Absicht zugetraut hätte, Maßnahmen in dieser Richtung nach wie vor zu unterlassen, so würde ich das Uelsener Protokoll nicht unterschrieben haben.»43

Vom Uelsener Protokoll sind im KBA ein Typoskript-Durchschlag, dem Barth handschriftlich die Namen der Unterzeichner hinzufügte, und eine mit kleineren Fehlern behaftete Abschrift erhalten.44 Der erste Abdruck erfolgte noch im Dezember: P. Schumacher, Das Uelsener Protokoll, in: Biblische Zeugnisse 32 (1934), Nr. 21/24, S. 299f. 📖45 Dieser Abdruck, der mit dem Typoskript-Durchschlag identisch ist, liegt dem Editionstext zugrunde.

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Protokoll über eine Aussprache im Pfarrhause zu Uelsen am 21. Dezember 1934.

1. Wir sind einig darin, dass das Leben der nach Gottes Wort reformierten Kirche allein im Gehorsam gegen den einen Herrn Jesus Christus, wie er uns in der heiligen Schrift bezeugt ist, Grund und Bestand hat.46

2. Wir sind einig darin, dass es der evangelisch-reformierten Landeskirche von Hannover ihrem reformierten Bekenntnis entsprechend wesentlich notwendig ist, mit den anderen bekenntnisbestimmten und bekennenden evangelischen Kirchen Deutschlands gemeinsam zu glauben, zu lieben und zu hoffen [vgl. 1.Kor. 13,13].

3. Wir sind einig darin, dass sich der wirkliche Bekenntnisstand unserer reformierten Kirche nach Lehre und Ordnung in einer dem Bekenntnis 300 der Väter entsprechenden praktischen, insbesondere auch kirchenpolitischen Bekenntnishaltung beweisen und bewähren muss.47

4. Wir sind einig darin, dass unsere reformierte Kirche mit den anderen evangelischen Kirchen Deutschlands in der heutigen Lage aufgerufen ist, sich in Erkenntnis und Leben in neuer Demut und mit neuem Mut unter das erste Gebot und die erste Frage des Heidelberger Katechismus48 zu stellen.

637 5. Wir sind einig darin, dass die den Pastoren unserer reformierten Kirche aufgetragene Arbeit für das Bekenntnis entscheidend in der Richtung eines neuen Ernstnehmens ihrer Aufgabe als Prediger, Lehrer und Seelsorger und der Notwendigkeit gründlichen theologischen Studiums zu suchen ist.

Uelsen, den 22. Dezember 1934.

gez. Prof. D. Karl Barth.

gez. Landessuperintendent D. Dr. Hollweg.

gez. C. O. Voget.

gez. Peter Schumacher.

gez. Fr. Middendorff.

Sachfußnoten

1
Vgl. zum Ganzen oben, S. 560-578. ↩
2
Heinz Otten (1909–1942), seit 1934 Hilfsprediger im ostfriesischen ­Manslagt. ↩
3
Brief Herrenbrücks an Barth vom 7.11.1934 (KBA 9334.1059). ↩
4
Brief Ottens an Barth vom 5.12.1934 (KBA 9334.1249). ↩
5
Ebd. ↩
6
Ebd. ↩
7
Peter Schumacher (1878–1950), seit 1911 Pfarrer in Uelsen. ↩
8
An Barth gesandte Abschrift der Eingabe Schumachers vom 5.12.1934 (KBA 9334.1275). ↩
9
Vgl. Brief Schumachers an Barth vom 12.12.1934 (KBA 9334.1274). Auf Carl Octavius Voget (1874–1936), damals Pfarrer in Stapelmoor und Mitglied des Landeskirchenvorstands, gingen laut Hollweg die «‹Entschließung› und die ‹Klarstellung› in ihrer Urgestalt zurück», zwei Texte der Landeskirchenleitung, die in den Diskussionen der vorangehenden Monate und auch bei Barth für besonderen Unmut gesorgt hatten (vgl. ebd.; zu den genannten Texten vgl. oben, S. 562 und 566, Anm. 31). ↩
10
Brief Schumachers vom 12.12.1934 (Anm. 9). ↩
11
Ebd. ↩
12
Ebd. ↩
13
Vgl. Brief Barths an Schumacher vom 14.12.1934 (KBA 9234.364) ↩
14
Ebd. ↩
15
Ebd. ↩
16
Brief Schumachers an Barth vom 17.12.1934 (KBA 9334.1293). ↩
17
Ebd. ↩
18
Vgl. P. Schumacher, Das Uelsener Protokoll, in: Biblische Zeugnisse 32 (1934), Nr. 21/24, S. 299 📖. – Friedrich Middendorff (1883–1973), seit 1926 Pfarrer in Schüttorf, ab Februar 1936 Mitglied des Reichsbruderrats und des Rates der Deutschen Evangelischen Kirche, 1946–1953 Kirchenpräsident der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland. ↩
19
Brief Barth an R. Tuente vom 14.12.1934 (KBA 9234.362). Rudolf Tuente (1899–1957) war seit 1930 Pfarrer in Emlichheim. ↩
20
Brief Barths an E. Thurneysen vom 24.12.1934 (KBA 9270.645; Bw.Th. III, S. 803 📖). ↩
21
A.a.O.; Bw.Th. III, S. 803f. 📖 ↩
22
A.a.O.; Bw.Th. III, S. 804 📖. – In der Himmelreichallee 43 in Münster hatte die Familie Barth von 1926 bis 1930 gewohnt. ↩
23
Brief Barths an Hollweg vom 10.1.1935 (KBA 9235.8). ↩
24
Ebd. ↩
25
Vgl. unten, S. 675. ↩
26
Barth schlug vor, dass Hollweg, wenn er seinen Austritt nicht gleich zurücknehmen wolle, doch wenigstens Hesse oder ihm signalisieren könne, dass er zur nächsten Sitzung als Gast eingeladen zu werden wünsche. Angesichts der persönlichen Differenzen zwischen Hollweg und Hesse regte er eine Aussprache an. Außerdem versprach Barth, auch im Fall Wilhelm A. Langenohls, der dem Detmolder Beschluss ebenfalls distanziert gegenüberstand und deshalb nicht mehr zur Moderamenssitzung geladen wurde (vgl. ­Lekebusch 📖), nochmals initiativ zu werden. Hollweg hatte beide Sachverhalte offenbar schon in Uelsen miteinander verknüpft. Vgl. Brief Barths an Hollweg vom 10.1.1935 (Anm. 23). ↩
27
Brief Hollwegs an Barth vom 12.2.1935 (KBA 9335.185). ↩
28
Brief H. Steens an Barth (KBA 9335.21). – Hermann Steen (1899–1980), seit 1931 Pfarrer in Holthusen, Gründungsmitglied und Schriftführer der Bekenntnisgemeinschaft der reformierten Landeskirche Hannover. ↩
29
Brief Oltmanns an Barth vom 9.1.1935 (KBA 9335.38) ↩
30
Ebd. – Oltmann forderte Barth im Weiteren beinahe ultimativ auf, Ende Januar oder Anfang Februar vor der Bekenntnisgemeinschaft in Leer oder Emden über das Uelsener Protokoll zu sprechen, und ergänzte: «Wenn es Ihnen scheinen sollte, als ließe Ihre Zeit es nicht zu, diesen Dienst zu übernehmen, so wage ich doch, Sie daran zu erinnern, daß Ihre Mitbeteiligung an der Uelsener Erklärung diesen weiteren Dienst fast zwangsläufig von Ihnen erfordert, damit noch weitergehende Verwirrung von unserer Landeskirche ferngehalten werde.» In seiner im KBA nicht erhaltenen Antwort musste Barth dieses Ansinnen abweisen, scheint aber ansonsten im Sinne Oltmanns geschrieben zu haben, der Barth am 12.1.1935 zurückschrieb (KBA 9335.50): «Im Wesentlichen habe ich den Brüdern, die sich durch das Uelsener Protokoll bedrängt sahen, dasselbe geantwortet, was Sie mir schrieben.» Zugleich stellte er fest, dass er selbst mit dem Protokoll Hoffnungen verband, die denen Barths ähnelten: «Mich hat das Uelsener Protokoll keinen Augenblick ‹bedrängt›, sondern […] wieder mit einer geringen Hoffnung erfüllt, daß auch die Auricher noch Marschrichtung gewinnen und das Gehen ohne Zickzack lernen.» – Auch von anderer Seite erreichten Barth – weniger fordernd formulierte – Bitten, erläuternd Stellung zu nehmen (vgl. Briefe von P. Schumacher vom 11.4.1935 [KBA 9335.385]; K. Immer vom 15.6.1935 [KBA 9335.591]; H. Otten vom 17.6.1935 [KBA 9335.599]). ↩
31
Zit. nach der Abschrift im Brief H. Ottens an Barth vom 17.6.1935 (Anm. 30). ↩
32
H. A. Hesse, Elberfeld, in: G. Harder / W. Niemöller (Hrsg.), Die Stunde der Versuchung. Gemeinden im Kirchenkampf 1933–1945. Selbstzeugnisse, München 1963, S. 302–318, dort S. 309. 📖 ↩
33
E. Busch, Reformierte Tradition im Kirchenkampf. Vortrag zu Ehren von Prof. Dr. Wilhelm Holtmann, dem 70-jährigen, am 1.12.1997 an der Universität Konstanz, in: RKZ 139 (1998), S. 122–130, dort S. 123. 📖 – Vgl. auch H.-G. Ulrichs, «Ihrem reformierten Bekenntnis entsprechend wesentlich notwendig…». Vor 60 Jahren schrieb Karl Barth das Uelsener Protokoll, in: RKZ 136 (1995), S. 82–89, dort bes. S. 85–87. 📖↩
34
Siehe oben, S. 313. ↩
35
So in einem im KBA nicht erhaltenen Brief an W. Herrenbrück; zit. nach dem Brief P. Schumachers an Barth vom 11.4.1935 (Anm. 30). ↩
36
Gerhard Brunzema (1894–1989), seit 1928 Pfarrer in Großwohlde, ab Sommer 1935 in Emden. ↩
37
Heinrich Zwitzers (1878–1956), damals Pfarrer in Wybelsum bei Emden, Vorsitzender der Bezirkssynode. ↩
38
Vgl. Ulrichs (Anm. 33), S. 85. 📖 ↩
39
Brief A. Rosenbooms an Barth vom 11.3.1936 (KBA 9336.160). Anton Rosenboom (1899–1964; seit 1929 Pfarrer in Neuenhaus) hatte in seiner Anfrage die Sachlage geschildert und die von Barth erbetenen Feststellungen bereits formuliert. Barth kleidete diese in Frageform und lieferte zu den fünf Fragen eine ausführliche Begründung (vgl. Ulrichs [Anm. 33], S. 85f. 📖), deren auf das Uelsener Protokoll sich beziehenden Teile unten in den Fußnoten vermerkt sind. ↩
40
Vom Gutachten liegen im KBA ein Manuskript (KBA 11104), ein Typoskript (KBA 11105) und ein weiteres hektographiertes Typoskript (KBA 11106; Zitate dort, S. 3) vor. Ein Abdruck findet sich in: K. Immer, Die Briefe des Coetus reformierter Prediger 1933–1937, hrsg. von J. Beckmann, Neukirchen-Vluyn 1976, S. 134–137 📖; dort einsortiert unter Brief Nr. 28 vom 14. März 1936. Da das Gutachten selbst auf den 16. März datiert ist und erst noch von Basel aus nach Deutschland geschickt worden sein muss, ist diese Zuordnung offenkundig falsch. Im Evangelischen Zentralarchiv Berlin findet sich ein Exemplar des vollständigen folgenden Coetus-Briefes vom 8. April 1936 (EZA 50/188, Bl. 123–125; in Immer, S. 137f., ist nur das Anschreiben Immers abgedruckt), das auch das Gutachten Barths (identisch mit KBA 11106) enthält. Das Gutachten wird hier und im Folgenden zitiert nach dem hektographierten Typoskript. ↩
41
Gutachten, S. 2. ↩
42
A.a.O., S. 3. ↩
43
Ebd. ↩
44
KBA 10589 (Typoskript-Durchschlag); KBA 16731 (Typoskript, Abschrift). ↩
45
Weitere Abdrucke, teilweise mit kleineren Abweichungen: Schmidt III, S. 33 📖; Fr. Middendorff, Der Kirchenkampf in einer reformierten Kirche. Geschichte des Kirchenkampfes während der nationalsozialistischen Zeit innerhalb der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland (AGK 8), Göttingen 1961, S. 17 📖; Ulrichs (Anm. 33), S. 84. 📖 ↩
46
Im Gutachten, S. 2, erläuterte Barth: «Satz 1 dieses Protokolls ist inhaltlich identisch mit den zweifellos gegen die Deutschen Christen gerichteten Sätzen II,1 der Erklärung der ersten freien reformierten Synode und 1 der Erklärung der Bekenntnissynode der DEK […], und es kann unter Voraussetzung der guten Treue aller Unterzeichner des Uelsener Protokolls auch darüber keine Meinungsverschiedenheit bestehen, dass sie sich darüber einig waren, mit diesem Satz die Lehre der Deutschen Christen als Irrlehre zu bezeichnen». Zu den von Barth angeführten Sätzen s. oben, S. 73 und S. 296. ↩
47
Im Blick darauf, dass mit H. Zwitzers ein Pfarrer, der den Deutschen Christen zuzurechnen war, noch als Amtsträger fungierte, zitierte Barth im Gutachten, S. 3, den dritten Satz des Protokolls und fragte: «Was heißt ‹praktische, insbesondere auch kirchenpolitische Bekenntnishaltung›, wenn darunter nicht auch und gerade eine bestimmte Haltung in allen Amtsbesetzungsfragen verstanden sein soll?» ↩
48
BSRK, S. 682f. 📖 (vgl. RefBS 2/2, S. 175,32–176,6 📖): «Was ist dein einiger trost in leben und in sterben? […] Das ich mit Leib und Seel, beyde in leben und in sterben nicht mein, sonder meines getreuen Heilands Jesu Christi eigen bin, der mit seinem theuren blud, für alle meine sünden volkommlich bezalet, und mich auß allem gewalt des Teuffels erlöset hat, und also bewaret, das one den willen meines Vatters im Himmel, kein har von meinem haupt kann fallen, ja auch mir alles zu meiner seligkeyt dienen muß. Darumb er mich auch durch seinen heiligen Geist des ewigen lebens versichert, und jm forthin zu leben von hertzen willig und bereit macht.» ↩